Antrag auf Sorgerecht bei der Direktorin des Amtsgerichts Würzburg

Seit Juni 2012 wird unter Beihilfe der Justiz Würzburg mein Kind entzogen.

Seit Oktober 2012 besteht eine faktische Kindesentführung.

Die Verantwortlichen der Justiz Würzburg betreiben Rechtsverweigerung, während sich die Schäden potenzieren.

Foto(8)

Weiterer Antrag daher BEWEISRECHTLICH öffentlich:

An die Direktorin des
Amtsgericht Würzburg
Frau Helga Twardzik
Ottostraße 5
97070 Würzburg 16. Oktober 2014

LBS 1 Nr. 47/2014

Antrag auf unverzügliche Erteilung des Sorgerechts zur Beendigung der grundrechtswidrigen und rechtsfernen momentanen Situation.

Sehr geehrte Frau Twardzik,

herzlichen Dank für Mitteilung vom 07.10.2014.

Leider wird offenkundig der Ernst der Lage und das Ausmaß des Unrechts, das die Justiz Würzburg gegenüber meiner Person und der meines Kindes weiter andaurernd verschuldet, nicht erkannt.

Es geht hier lange nicht mehr „nur“ um Dienstaufsicht.
Dieses Schreiben ist beweisrechtlich im Internet veröffentlicht: Beitrag v. 16.10.2014

Ich bitte in diesem Zusammenhang um gesetzesgemäße und unverzügliche Bearbeitung dieses Antrags. Wenn die Justizbehörden Würzburg außerstande sind, meine Anträge gesetzeskonform, neutral und rechtsstaatlich zu bearbeiten – wovon auszugehen ist – wird die Abgabe an ein anderes Gericht beantragt. Wohnsitz des Klägers ist Stuttgart.

Es wird Antrag gestellt auf Sorgerecht meiner Person als leiblicher Vater für das Kind……..

Bei Inkrafttreten der Gesetzesreform zur Beendigung der Diskriminierung von Vätern in Deutschland zum 19. Mai 2013 wurde bereits ein solcher Antrag auf Sorgerecht gestellt.

Auch dieser wurde bis heute, wie mehrere andere Anträge, durch die Richterin Treu weder bearbeitet noch beantwortet.

Die Aktenzeichen und Vorgänge sind gerichtsbekannt. Die Vorgänge sind ausführlich und wiederholt beweisrechtlich veröffentlicht unter martindeeg.wordpress.com.

Gründe:

1.
Die Justizbehörde Würzburg betreibt wie beweisrechtlich dargelegt offenkundig gezielte Rechtsverweigerung zu Lasten des Kindes und des Antragstellers aus justizeigenen rechtsfernen Motiven und Erwägungen, die nicht nur nicht das Kindeswohl als Leitmotiv haben sondern dieses anhaltend massiv schädigen.

So wurde bereits im Jahr 2012 durch Jugendamt, Verfahrenspfleger, Umgangspflegerin, Therapeutin des Kindes sowie Richterin klar festgestellt und übereinstimmend benannt, dass die zu diesem Zeitpunkt siebenmonatige Kontaktlosigkeit zwischen Vater und Kind fatale Folgen für das Kind und das weitere Leben des Kindes hat. Es wurde weiter festgestellt, dass diese Kontaktlosigkeit sofort zu beenden ist und die Kindsmutter mit der hierfür bestellten Verfahrenspflegerin, Frau Meike Kleylein-Gerlich unverzüglich Kontakte durchzuführen hat.

Es wurde ebenfalls festgestellt, dass sich durch weitere Verschleppung weder die Schädigungen noch der Konflikt erledigen werden sondern sich im Gegenteil potenzieren.

Nachdem Kindsmutter und auch deren Anwältin dies vordergründig einräumten, führten sie hernach einen auf weitere Verschleppung gerichteten Befangenheitsantrag gegen die Richterin Treu, Januar 2013. Infolge stellte diese jede Rechtspflege entgegen der bis dato gemachten Intention und Feststellungen zur Entlastung des Kindes und zur Wahrung der Elternrechte des Antragstellers als Vater kommunikationsverweigernd ein.

Ein gerichtlich vollstreckbarer Beschluss liegt seit 09. April 2010 vor. Dieser wird seit 8. Juni 2012 ohne jeden nachvollziehbaren Anlass vorsätzlich und aus eigener Motivlage durch die Kindsmutter, Frau Rechtsanwältin Kerstin Neubert, missachtet.

Bestärkt durch die Untätigkeit des Gerichts trotz ihrer massiven Vergehen ist die Kindsmutter im Oktober 2012 zum Zweck der Vereitelung der Vater-Kind-Beziehung untergetaucht. Dieser für mich als Vater faktische Entführung des Kindes wurde dem Gericht sofort mitgeteilt, worauf die Richterin Treu lediglich mitteilte, dass laut Auskunft der Rechtsanwältin der Kindmutter diese den Landkreis nicht verlassen habe.

Im Falle einer Entführung ist für die Angehörigen – in meinem Fall als Vater – gleichgültig, in welche Entfernung ein Kind entführt wird und ob dies durch böswillig motivierte Familienmitglieder geschieht oder durch andere Personen.

Foto

Die Eltern-Kind-Bindung wird hier erkennbar zur Verfügungsmasse einer überforderten Richterin und einer die verfassungsfremde Alleinsorge missbrauchende Kindsmutter, die aus persönlichen und emotional einzig in ihrer Person begründeten Motive dem Kind den Vater wegnimmt.

Wenn die deutsche Familiengerichtsbarkeit nicht in der Lage ist, solches Unrecht zu beenden sondern sich – wie es hier exemplarisch nachvollziehbar geschieht – offenkundig auf Rechtsverweigerung mit vordergründigen Motiven zurückzieht und lebensfremd behauptet, dass

a) bei Konflikten und Kommunikationsverweigerung der Kindsmutter diese existentiellen Zerstörungen eben „hinzunehmen“ seien, weil Zwangsmaßnahmen und Durchsetzung irgendwie das Kindeswohl beeinträchtigen und/oder

b) diese Beeinträchtigung und Durchsetzung von Recht größere negative Wirkung auf das Kind haben als die Entfremdung und der Verlust eines Elternteils

dann ist das endlich offen und transparent darzulegen, damit sich ausgegrenzte und böswillig ausgegrenzte Elternteile nicht mehr an die Justiz und Behörden wenden und hierbei Lebensjahre verschwenden sondern infolge in Deutschland ein Recht auf Selbstjustiz etablieren zu können, so dass zumindest im Rahmen privater und persönlicher Maßnahmen verhindern werden kann, dass das Unrecht durch Alleinsorgemissbrauch, Kindesenzug aus Rache, psychischer Störung, weiblich etablierter Opferrolle etc. und unter lebenslanger und irreversibler Schädigung von Kindern auf diesem Weg zweckmäßig und kindeswohlorientiert zeitnah erfolgen kann.

Die Rechtsverweigerung der Justiz Würzburg hat infolge die gleiche Wirkung wie ein von der Richterin Treu bereits 2005 willkürlich und rechtswidrig aus persönlicher Überforderung erfolgter sog. „Umgangsausschluss“.

Eine solche Justiz, die Unrecht entweder durch Bestätigung oder durch Untätigkeit befördert und manifestiert, ist ein Witz und hat jegliche Legitimation verloren.

Das Kind des Antragstellers wird hier erkennbar gezielt und böswillig aufgrund eigener Motivlage durch die Kindsmutter, deren Vater Willy Neubert sowie deren Mutter Helga Fischer gegen den Vater eingenommen und manipuliert.

Diese Sachlage und Befürchtungen, die sich seit 2004 massiv bestätigten, wurden dem Gericht insbesondere in Bezug auf die Person Willy Neubert bereits 2004 mitgeteilt und um entsprechende Vorkehrungen ersucht.

Eine sofort zwischen den Eltern einzuleitende Kommunikation und Beratung zwischen den Eltern wurde – in Befürchtung der nun seit über zehn Jahren eingetretenen Schädigungen – bereits mit erstem Schreiben an das Familiengericht am 27.12.2003 begründet beantragt.

Die Schuld, die die Justizbehörden Würzburg insgesamt zu Lasten des Klägers und dessen Kindes mittlerweile auf sich geladen haben, sind gewaltig.

Dies wird weiter zu klären sein!

Zur Rechtslage:

In § 155 FamFG ist das Vorrang- und Beschleunigungsgebot gesetzt:

(1) Kindschaftssachen, die den Aufenthalt des Kindes, das Umgangsrecht oder die Herausgabe des Kindes betreffen, sowie Verfahren wegen Gefährdung des Kindeswohls sind vorrangig und beschleunigt durchzuführen.

Die Justizbehörden Würzburg verhindern seit mittlerweile annähernd 30 Monaten nicht nur die Durchsetzung gerichtlich vollstreckbarer Beschlüsse sondern jedwede geeignete Maßnahme zur Beendigung des rechtsfremden Zustandes, der massive Folgeschäden nach sich zieht.

Das ist nicht nur dienstrechtlich sondern im Zusammenhang mit Schädigungen von 2004 bis 2010 strafrechtlich und zivilrechtlich relevant.

Antrag auf gemeinsames Sorgerecht gemäß § 155a ist seit Inkrafttreten des Gesetzes und hiermit erneut gestellt:

Verfahren zur Übertragung der gemeinsamen elterlichen Sorge

4) Werden dem Gericht durch den Vortrag der Beteiligten oder auf sonstige Weise Gründe bekannt, die der gemeinsamen elterlichen Sorge entgegenstehen können, gilt § 155 Absatz 2 mit der Maßgabe entsprechend, dass der Termin nach Satz 2 spätestens einen Monat nach Bekanntwerden der Gründe stattfinden soll, jedoch nicht vor Ablauf der Stellungnahmefrist der Mutter nach Absatz 2 Satz 2. § 155 Absatz 3 und § 156 Absatz 1 gelten entsprechend.

Die einzige rechtsfremde Ursache für die seit 2004 anhaltende Zerstörung der Vaterschaft und die Entfremdung und Schädigung des Kindes ist die in Teilen bizarre und persönliche Motivklage der Kindsmutter, sich nach einer persönlich motivierten und einseitig erzwungenen Trennung drei Monate nach Geburt des Kindes „reinzuwaschen“ – diese „Trennung“ mit absehbaren schweren Folgen, launenhaft, unkommuniziert mit meiner Person als Vater und zuvor zur Heirat gebetenen Partner und unter so zweifelsfrei kommunizierter und bis dahin gelebter gemeinsamer Familienbildungsabsicht.

Da die Art und Weise dieser erzwungenen Trennung hochtraumatisierend und konflikthaft unter Falschbeschuldigung mittels Gewaltschutzgesetz bei einem offenkundig charakterlich völlig ungeeigneten und verrohten Richter Thomas Schepping – der keinerlei Bezug zur Lage und Lebenswirklichkeit eines gerade Elternteil gewordenen und nun kriminalisierend entwerteten Vaters und dessen Rechte und Pflichten in bezug auf ein Kind im Säuglingsalter hatte – geschah, missbrauchten infolge die Justizbehörden Würzburg im Zusammenspiel mit der sich in „Opferrolle“ sonnenden Kindsmutter jegliche Reaktion meiner Person als ausgegrenzten und durch ungeniert fortlaufendes und sich steigendes Unrecht traumatisierten Vater, um so das Unrecht weiter zu „legitimieren“.

Durch die anhaltende Rechtsverweigerung und implizite Schuldzuweisung an die „unfähigen“ Eltern; als ob es sich hierbei tatsächlich um einen Konflikt auf Augenhöhe und nicht eine Missbrauchs- und Opfersituation handelt; schaffen die Justizbehörden Würzburg hier in Person der sog. Richterin Treu immer weitere Schädigungen und Folgen, die sie weder beherrschen noch kalkulieren oder verantworten können!

Nur durch rechtliche Gleichbehandung ist der massiven Ausgrenzung und irreversiblen Schädigung des Kindes entgegenzuwirken.

Der Rückzug auf Kommunikationsverweigerung der Kindsmutter zur Hinnahme des verfassungsfremden Zustandes ist weder gesetzeskonform noch lebensnah und in keinem Fall zielführend!

Hier ist neben den Gesetzes – und Verfassungsvorgaben bereits gerichtlich formuliert:

….“Das OLG Hamm differenzierte daher zwischen Kommunikationsprobleme auf der „Paar-Ebene“ und auf der „Sorgerechtsebene“. Die gemeinsame Sorge diene dem Kindeswohl mehr als die alleinige, da sie gewährleistet, dass das Kind zu beiden Eltern Kontakt hält. Dies müsse im Vordergrund stehen. Bestehen die Kommunikationsprobleme auf der „Paar-Ebene“, könne und müsse von intelligenten Eltern erwartet werden, dass sie zum Wohle des Kindes aber zumindest auf der „Sorgerechtsebene“ kommunizieren (OLG Hamm, Beschluss v. 1.2.2012, II-2 UF 168/11).  „….

…“Zum Wohle des Kindes: Reden hilft!
Auf eine einseitige Kommunikationsverweigerung kann die Mutter jetzt auch von Gesetzes wegen zukünftig nicht mehr bauen, will sie das alleinige Sorgerecht behalten. Im Gegenteil: Sie läuft damit Gefahr, den Sorgerechtsstreit zu verlieren.
(KG, Beschluss v. 28.11.2012, 18 UF 35/12).“….

Die Entscheidung erging bereits vor der am 19. Mai 2013 in Kraft getretenen Sorgerechtsreform. Sie gilt jedoch erst recht im Rahmen der neuen Rechtslage.
FamRZ 2013, 635

Hier ist erkennbar, dass gerade die von der anwaltlichen Kindsmutter, zur Ausgrenzung und persönlich motivierten Entfremdung des Kindes vom Vater, seit Jahren gezeigten Verhaltensweisen gezielt dazu genutzt und missbraucht werden, um so die Unfähigkeit, Opferklischees und Mechanismen einer überforderten Justiz, die es dann eben laufen lässt, auszunutzen.

In einem auf Gleichheit und Grundrechte ausgerichteten Gericht, das den Missbrauch von Rollenklischees nicht nur erkennt sondern auch unterbindet, hätte längst eine kindeswohlorientierte Ausrichtung dergestalt stattgefunden, dass die Erziehungsfähigkeit der Kindsmutter in Frage zu stellen wäre.

Eine böswillige und zielgerichtete Instrumentalisierung des Kindes und eine implizite Dämonisierung des Vaters verursacht erkennbar sehr viel prägendere und lebensbestimmendere Schädigung des Kindes als bspw. eine emotionale nicht schuldhafte Vernachlässigung aufgrund Unvermögen von i.d.R. wenig privilegierten Eltern, bei der Jugendamt und Gerichte sofort und plakativ eingreifen, bis hin zur Inobhutnahme in eine Pflegefamilie, die infolge nicht selten rechtswidrig und durch Obergerichte wieder aufgehoben geschieht.

Abschließend ist zu bemerken, dass die Vorurteile, die Antipathien und der Unmut von sog Autoritätspersonen der Gerichte gegen meine Person weiter in keiner Weise das Kindeswohl oder meine Erziehungskompetenzen und insgesamte Lebenstauglichkeit und hieraus Förderungsprivilegien für mein Kind tangieren.

Im Gegenteil vereiteln die Gerichte aufgrund erkennbar eigener Motive meinem Kind all diese Möglichkeiten und Förderungen. Elternrechte haben Verfassungsrang, was die Justizbehörden Würzburg endlich wahrzunehmen haben!

Mit freundlichen Grüßen,

Martin Deeg

Foto(4)

Ein Echo von „Kindeswohl“…..

Image0004

Wie bereits ausgeführt, wurde im Dezember 2012 vom Familiengericht Würzburg Gutachterin Katharina Behrend beauftragt, „Verständigung der Eltern“:

Beschluss Familiengericht: Gutachten, 20.12.2012

Hinter der Erstellung dieses Gutachtens versteckt sich seither das Gericht, das im gesamten Jahr 2013 schlicht NICHTS unternahm gegen Umgangsboykott, Bindungszerstörung, Entfremdung, psychische Schädigung von Vater und Kind. Die Kindsmutter wurde in ihrem verbrecherischen Handeln zu Lasten unseres Kindes unterstüzt und befördert!

Hier gibt es nichts mehr zu bagatellisieren.

Man führt nicht nur vorsätzlich die lebenslang irreversible Bindungszerstörung mit allen bereits sich andeutenden negativen Folgen für das Kind fort. Man schädigt auch mich als Vater, vorsätzlich.

Ein kleiner Exkurs….
Ich werde durch das Fehlverhalten des Gerichts erkennbar immer mehr geschädigt, die verschuldete Ausnahmesituation hat Folgen! Es ist für kein Elternteil „normal“, sein Kind nicht zu sehen. Es ist nicht normal, dass das andere Elternteil dies „versteckt“, dass Gerichte und Behörden in einem vermeintlichen Rechtsstaat bei diesem Verbrechen helfen! Hier werden Menschen zerstört.

Eine andere Bezeichnung als ASOZIAL fällt mir hierzu nicht mehr ein.

Ich werde hier dennoch keine Aussagen mehr machen bezüglich Suizid von Vätern, Gefahr von Eskalationen, Entwicklung zu Tötungsdelikten etc. – da derarte lebenswirkliche Hinweise (ich war auch 15 Jahre Polizist) von der bayerischen Justiz erwiesenermaßen nur zu einem missbraucht werden: zur Repression gegen die Betroffenen, die dann als „Bedrohung“ phantasiert werden.

Die Bedrohung für Menschen, für Betroffene, für den Rechtsfrieden, für Kinder ist mittlerweile diese Justiz!

Diese Dienstaufsichtsbeschwerde wurde bekanntermaßen 2009 dazu missbraucht, mich dauerhaft als „Gefahr für die Allgemeinheit“, „psychisch gestörter Straftäter“, in der Forensik zu versenken, bis das Landgericht Würzburg feststellte, dass dies eine MEINUNG ist und keine Drohung oder „Störung des öffentlichen Friedens“:

Dienstaufsichtsbeschwerde/Klage gegen Staatsanwaltschaft Würzburg, 18.05.2009

Es geht auch hier um Vorsatz, und zwar zur schweren Freiheitsberaubung.

Der konkrete Anlass für die Dienstaufsichtsbeschwerde war diese Phantasie der Staatsanwaltschaft, dass meine Bemühungen, Kontakt zum Kind herzustellen, eine „versuchte Nötigung“ seien:

Anlass Dienstaufsichtsbeschwerde Staatsanwaltschaft Würzburg wg. angbl.versuchter Nötigung (mit besonderem Hinweis auf Punkt 8)

Der zugrundeliegenden Strafanzeige der Kindsmutter – die wie alles von der Staatsanwaltschaft Würbzurg lebensfremd aufgegriffen wurde – war Folge der bereis 2008 mit dem Kinderschutzbund getroffenen Vereinbarung, wöchentliche Treffen mit dem Kind zu veranlassen, was die Kindsmutter ebenfalls vereitelte. Ihr geht es um Ausgrenzung und Rache, nicht um das „Kindeswohl“, wie ihr gesamtes Gebaren und Verhalten seit 2003 aufzeigt!
Um so etwas zu verhindern, sind Gerichte da! Und nicht dazu, sich mit der Finte „Eltern kooperationsunfähig“ ständig aus der Affäre zu ziehen, nachdem man den Konflikt selbst durch leichtfertige Kriminalisierung von Männern verschuldet hat…

Hinter jede der Aussagen in dieser (bis heute nicht bearbeiteten) Dienstaufsichtsbeschwerde setze ich ein Ausrufezeichen. Die Justiz lernt nichts dazu!
…Ende des Exkurses.

Die Verschleppung über nun ein weiteres Jahr hinter dem Gutachten Behrend geschieht, obwohl die Erstellung des Gutachtens unabhängig von der zwingenden Beendigung des „Umgangsboykott“ ist, wie das Gericht mehrfach selbst in den hier im Blog veröffentlichten Beschlüssen feststellte und an die Kindsmutter appellierte, das Kind nicht weiter zu schädigen.

Verhandlung 20.12.2012: Feststellung der Schädigung des Kindes und Vortäuschen von „Bereitschaft“ vor Befangenheitsantrag…

Nach nun über einem Jahr asozialer Verschleppung, Zerstörung meiner Vaterschaft und Schädigung meines Kindes erhalte ich – wie bereits ebenfalls in einer hier im Blog veröffentlichten E-Mail des RA Mulzer angekündigt – dies:

Schreiben der Gutachterin Behrend an das Gericht, 10.12.13

Schreiben des Gerichts, 27.12.2013 – 20 Monate Umgangsboykott

Weiteres folgt……ich bitte um Feedback.

Hier geht es nicht um das Kindeswohl. Hier geht es um die Befindlichkeiten einer Gutachterin, die über ein Jahr nichts tat, außer in einer Verhandlung im September der Kindsmutter einen Persilschein auszustellen.

Und es geht um eine Justiz, die jedwede Schweinerei mitmacht und sich immer hinter „Sachverständigen“ versteckt, um diesen selbstgeschaffenen rechtsfreien Raum zu verschleiern. Sei es nun die Repression gegen vermeintliche „Querulanten“ mittels § 63 StGB wie bei Gustl Mollath oder Martin Deeg, das Vertuschen gegen rechtswidrige Beschlagnahme wie im Fall Gurlitt oder das VOLLVERSAGEN bei Schlichtung in Kindschaftskonflikten, bei denen Täterinnen den „Opferbonus“ missbrauchen, um Schuld abzuwehren.

Im Detail:

Die Persönlichkeitsrechte meines Kindes werden durch mich nicht verletzt.

Die Einstellung des familienrechtlichen Gutachtens von 2004 (in Teilen) dient der Verdeutlichung, mit welcher „Motivlage“ die ebenfalls nicht identifizierbare Kindsmutter meine Vaterschaft und die Perspektive „Familie“ zerstörte! Und unserem Kind den Vater nahm!

Ihre Aussagen belegen darüberhinaus die falsche Eidesstattliche Versicherung bei Antrag auf die Gewaltschutzverfügung. Ich wurde nicht wegen „Gewalt“ entsorgt und entwertet, sondern weil die Kindsmutter ihre „Ruhe“ haben wollte….! Die falsche EV wird bis heute gerichtlich gedeckt.

Was das mir vorgeworfene „Posieren“ durch die Gutachterin angeht:

http://www.ak-cochem.de/index.php/component/content/article/32/&img=images/stories/veroeffentlichungen/pressemeldungen/93-eine-familie-bleibt-unaufloeslich.html

Interessanter ist der Inhalt:

Gutachterin Behrend plädiert hier:
„Kein Eltern-Gutachten mehr (!!!!)

„Vor allem die Idee der lösungsorientierten Arbeit eines Sachverständigen hat viele Scheidungsverfahren im Land umgekrempelt. „Eltern werden nicht mehr begutachtet und als geeignet bewertet, sondern es wird an ihre Eigenverantwortung appelliert, die Beziehung zu ihren Kindern zu erhalten“, erklärt Katharina Behrend. Die Zeiten der Eignungsdiagnose seien lange vorbei. Das müsse auch im Familienrecht endlich ankommen, so Behrend. Die Psychologin, die als Sachverständige aus einer TV-Dokumentation über Scheidungskinder bekannt ist, setzt sich bundesweit dafür ein, dass Familie als ein System von unauflöslichen Beziehungen begriffen wird und dass Kindeswohl damit eine Komponente dieses Systems ist. „Das müssen Eltern verstehen lernen, auch wenn das nach einer Trennung vom Partner schwer fällt“, so Behrend. Ein Kind brauche immer beide Eltern. „Häufig“, so Behrend, „freuen sich Kinder absurderweise auf den Scheidungstermin vor Gericht, weil sie da nach langer Zeit ihre Eltern wieder zusammen zu Gesicht bekommen.“…“

Wie ist das zu vereinbaren mit dem, was hier geschieht!? Was die Gutachterin Behrend hier verschuldet?!

Geht es nur um persönliche Überforderung, mit einem Vater, der sich so gar nicht „fügt“?
Persönliche Kränkung einer Gutachterin, die nicht eingestehen kann, dass sie an der starren Haltung einer Kindsmutter scheitert, die das Kind gekonnt und über Jahre manipuliert, den Vater dämonisiert?

Auch was die angebliche Personlichkeitsverletzung angeht, die Behrend geltend macht, um die Veröffentlichung ihres Gutachtens und eine öffentliche Diskussion zu verhindern erscheint absolut in anderem Licht, wenn man folgendes weiß….

Gutachterin Behrend hat nämlich kein Problem damit, auch Kinder namentlich und mit Bild – in einem ARD- Film – an die Öffentlichkeit zu zerren, wenn es denn den eigenen „Erfolg“ dokumentiert (und einen vorauseilenden ‚guten Ruf‘ begründet, dem auch ich irrigerweise unterlag und aufgrund dessen ich 2012 große Hoffnungen in diesen Gutachtenauftrag setzte…!irrigerweise!)

https://de-de.facebook.com/notes/carlos-lu%C3%ADz/kampf-ums-kind-wenn-paare-mit-kindern-sich-trennen-wenn-psychologische-gutachter/10150321862521184

„Die kleinen Opfer des Scheidungskriegs

Ute Nardenbach (teleschau – der mediendienst)

(tsch) Die kleine Lizzy sitzt zwischen den Stühlen. Seit sechs Jahren streiten sich ihre Eltern um das Sorgerecht für das neunjährige Mädchen. Die innere Zerrissenheit hat Spuren auf der Kinderseele hinterlassen. „Wenn es mir gelingt, diese Eltern zu vertragen, kommt das einem Wunder gleich“, sagt die psychologische Gutachterin Katharina Behrend. Zwölf Kilo Akten haben sich im Fall Schmidt gegen Schmidt bereits angehäuft. Behrends Mission ist es, das Leben für das Trennungskind erträglicher zu machen. Für ihre SWR-Reportage „Im Namen des Kindes – Letzte Hoffnung im Scheidungskrieg“ hat Katharina Wolff die Gutachterin und Familie Schmidt mit der Kamera begleitet. Wichtig war ihr vor allem eines: die Perspektive des Kindes.

Katharina Behrend ist ständig unterwegs. Quer durch Deutschland fährt sie, um dort zu schlichten, wo eigentlich nichts mehr geht. Dabei arbeitet sie nach dem Ansatz ihres Kollegen und Teampartners, dem Bielefelder Psychologieprofessor Uwe Jopt. „In vielen Gesprächen versucht sie, die Eltern dazu zu bewegen, ihren Fokus auf die Bedürfnisse des Kindes zu legen und nicht auf ihren Konflikt miteinander“, erklärt Katharina Wolff. In mehr als 300 Familien war Behrend bereits im Einsatz. In 60 Prozent der Fälle mit Erfolg: Die Eltern einigten sich ohne Gerichtsentscheidung.

Im Mittelpunkt der Reportage stehen die Gespräche Katharina Behrends mit der kleinen Lizzy. Einem Mädchen, das eigentlich alles hat: ein schönes Kinderzimmer, eine liebevolle Mama, einen tollen Papa, aber keine Eltern.

„Das sind die intensivsten Momente“, sagt Katharina Wolf. „Denn die Kindperspektive ist das, worum es mir in dem Film geht.“

Leicht war es für die Autorin nicht, eine Familie zu finden, die damit einverstanden war, sich in einer derart schwierigen und intimen Situation filmen zu lassen. „Bei den Schmidts war aber schnell eine Bereitschaft da“, erinnert sie sich. „Ich habe ihnen versichert, dass ich den Film nicht mache, um die Konflikte der Eltern zu beschreiben, sondern die Gefühle des Kindes. Es geht mir nicht darum, irgendwen besser oder schlechter dastehen zu lassen.“ Nach sechs Jahren Streit herrschen bei den Eltern Ratlosigkeit, Wut und Unversöhnlichkeit. „Diese Verzweiflung wird sie wohl dazu bewogen haben, ihren Fall öffentlich zeigen zu lassen“, vermutet Katharina Wolff.

„So können auch andere sehen, was alles passieren kann, und vor allem, wie es dem Kind dabei geht.“

 

Titel Im Namen des Kindes

Sendedatum 23.07.2007

Sendezeit 21:00:00

Sender ARD

Produzent SWR“ 

 

Wer sich so derart in privateste und existentiellste Bedürfnisse und Bereiche von Menschen einmischt, in diesem „Fall“ hier anmaßend und arrogant,quasi „nebenbei“, der muss sich auch Kritik und Fragen gefallen lassen.

Gegen diese Justiz kann man sich nur wehren, indem man für öffentliche Transparenz sorgt!

Die Pontius-Pilatus-Strategie der deutschen Justiz: der Missbrauch der verfassungswidrigen Alleinsorge (§ 1626a BGB) und die existenzzerstörenden Folgen

Image0004

Update 22.10.2013

Zweierlei aus gegebenem Anlass: wie ich heute erfahren habe, gibt es offenbar infolge der Schadensersatzforderungen in Millionenhöhe gegen eine Therapeutin infolge des Amoklaufs von Winnenden seitens der Berufsverbände den internen „Aufruf“ und die Devise, in Zukunft auf „Nummer Sicher“ zu gehen.

Hier ein Spiegel-Bericht, November 2012, dazu:
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/winnenden-prozess-familientherapeutin-beruft-sich-auf-erinnerungsluecken-a-870359.html

Und Stuttgarter Nachrichten, Dezember 2012:
http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.amoklauf-von-winnenden-familienbetreuerin-verweigert-aussage.a9f576ff-0f56-4acf-b4f7-e6901ec3d921.html

Das heißt nun offenbar, beim „geringsten Anlass“, wenn man eine Bedrohung oder ein Ausagieren von Wut seitens von in Beratung/Therapie kommenden Personen nicht ausschliessen kann, vor allem den eigenen Berufsstand dadurch zu schützen, indem man sofort die „Sicherheitskeule“ zückt, Zwangseinweisungen, Einschalten der Strafverfolgung etc..

Was mich wiederum zum eigenen „Fall“ führt: während nun seit 17 Monaten – Verfahrensakten unten – wieder eine böswillige Kindesentfremdung fortgeführt wird, gegen die Verantwortlichen nicht nur nichts unternommen, sondern diese permanent durch Untätigkeit befördert werden, die Belastungen bei mir als Vater hierdurch evident sind und auch mein Kind fortlaufend geschädigt wird, versucht die verantwortliche Richterin offenbar hauptsächlich auszuloten, wie „konkret“ denn eine Bedrohung durch mich als Vater ist, wie mir meine Beraterin nach einem Telefonat mit der Richterin letzte Woche mitteilte.

Das übliche Muster, das ich seit 2004 erlebe: Es wird zuerst verschleppt, ausgegrenzt, Schaden auf dümmste Art und Weise manifestiert und verschuldet. Dann versucht man selbsentschuldend das eigene Versagen kaschierend die so Geschädigten zu kriminalisieren und zu pathologisieren anstatt die Ursachen anzugehen und gegen die Verantwortlichen von Umgangsboykott, Kindesentfremdung und Existenzzerstörungen vorzugehen.

Es wird Zeit, dass diese Muster in der deutschen Justiz und unter Beteiligung zahlreicher Professionen endlich in aller Konsequenz öffentlich aufgezeigt und beendet werden. Es ist auch aufzuzeigen, wie hier Gesetze und selbst eigene Gerichtsbeschlüsse fortlaufend missachtet werden.

Die Vorgehensweise der Berufsverbände zeigt, was derweil für die jeweiligen Beteiligten tatsächlich im Vordergrund steht: Hauptsache, mir kann man nichts vorwerfen….unsäglich!

………..

Um keine Zweifel aufkommen zu lassen:

Die Redaktion der Süddeutschen Zeitung ist wiederholt und nachdrücklich auf die hier offengelegten Straftaten im Amt, Amtspflichtsverletzungen, Täuschungen und Zustände innerhalb der Justiz Würzburg aufmerksam gemacht worden – und das hierdurch verursachte Leid, die Folgen, die Zerstörungen meiner Vaterschaft mittels Kriminalisierung bis hin zur Freiheitsberaubung und dem Versuch des Missbrauchs des Par. 63 StGB wie bei Herrn Mollath und zahlreichen anderen Geschädigten, die immer noch eingesperrt sind.

Aktuell wurde die Redaktion auch darauf aufmerksam gemacht, was die Rechtsanwältin Hitzlberger von der Würzburger Kanzlei „Jordan, Schäfer, Auffermann“ hier seit nun über 16 Monaten an Schäden provozierte, weil das örtliche Familiengericht völlig unfähig und offenkundig ungewillt ist, gegen Kindesentfremdung, Sorgerechtsmissbrauch und unsägliches Leid vorzugehen – sondern ebenso wie Jugendamt und beteiligte Helfer, betroffen zuschaut, bagatellisiert und wegschaut!

Die Fakten ergeben sich aus den hier offengelegten Originalakten!

Ich weiss als Vater nicht, wo mein Kind wohnt. Besitze weder Fotos noch irgendwelche Kenntnisse über dessen Leben, Alltag oder Entwicklung – mit meinen Anträgen an das Familiengericht Würzburg werde ich seit 2004 auflaufen gelassen.

Und nun die aktuelle Situation:

….seit aktuell wieder über 16 Monaten werden selbst die läppischen „Besuchskontakte“, der gerichtlich festgelegte wöchentliche „Umgang“ mit meinem Kind verweigert.

Die „Verantwortung“ hierfür wird lebensfremd dem mittlerweile 10-jährigen Kind aufgebürdet, das durch langjährige Instrumentalisierung und durch Dämonisierung meiner Person als leiblicher Vater durch die Familie mütterlicherseits nahezu sektenhaft indoktriniert ist:
mein Kind soll trotz 94 positiv verlaufender Treffen „Angst“ vor mir haben, mich rigoros ablehnen, weil ich beim letzten Treffen am 25.05.2012 „böse geschaut“ habe. Daher „befürchtet“ mein Kind nun – völlig ungehindert weiter den Einflüssen und der Entfremdung ausgesetzt – laut Aussage der „Gutachterin“ in HV am 17.09. nun, dass ich „es hasse“….

Die Mutter des Kindes scheint derweil inzwischen doch recht zufrieden mit der Gesamtsituation. Jedenfalls ist von ihrer zweckmäßigen „psychischen Belastung“, hier zur Verweigerung von Gesprächen vorgeschoben…..

Ablehnung der am 20.12.2011 beschl. Elternberatung durch Kindsmutter, Schreiben RA Rothenbucher, 03.01.2012: „psychische Belastung“

…… nichts mehr zu spüren. Frage nach der Aufnahme ihrer Therapie wurden nun von der Konfliktanwältin sekundiert dahingehend beantwortet, dass sie „nicht das Problem habe“.

Richtig: das Leben anderer Menschen wird durch sie zerstört….!

Wie sich aus den Verfahrensakten unschwer herauslesen lässt:
Ein singuläres „Ereignis“ zwischen Vater und Kind Mai 2012 wird instrumentalisiert und gezielt missbraucht, um sofort die Bindung komplett zu zerstören, wie die Akten belegen. (Bezeichnend, dass die einzige Person, die tatsächlich bei dem Treffen dabei war – die Helferin des Kinderschutzbundes – bis heute nicht dazu gehört wurde).

Anstatt diese irrealen Ängste – so denn überhaupt vorhanden – durch Kontakte und Interaktion aufzulösen, die Situation zu normalisieren und das Kind endlich zu entlasten werden weiter die Kindesentziehung durch die Kindsmutter und die Ausgrenzung meiner Person befördert, bestätigt und manifestiert. Verantwortungen werden hin- und hergeschoben, die bereits im Dezember 2012 eingesetzte Gutachterin Katharina Behrend geriert sich als „Instanz“. Die Grundlage ein Gespräch mit mir am 05. März 2013, worauf sie sich nicht mehr meldete, obwohl dies für „spätestens“ Anfang April zugesagt. Stattdessen Entwertungen nun meiner Person, weil ich offenkundig nicht beeindruckt und devot genug bin, sondern „distanzlos“ und beharrend. Die großen Hoffnungen in die Beauftragung der Gutachterin durch die positiven (Vor-)Urteile, beispielsweise durch den ARD-Film „Im Namen des Kindes“ von 2007 und Vorträge und Fortbildungen bspw. im Rahmen des Projekts „Elternkonsens“ im baden-württembergischen Haus der Wirtschaft, basierend auf der „Cochemer Praxis“, haben sich in Nichts aufgelöst.

Am schlimmsten und fragwürdigsten ist, dass hier eine gutachterliche „Meinung“ über mein entfremdetes Kind auf Grundlage eines eineinhalbtündigen Gesprächs offenbar ausreichen soll für weitere entschuldende Verantwortungsabwehr und Fortführung der Schäden! Es reicht!!!

Dass die Gutachterin Behrend methodisch und theoretisch-fachlich auf der Höhe des Wissens ist, ist hier erschöpfend nachzulesen:

Kindliche_Kontaktverweigerung_nach_Trennung_der_Eltern_aus-205

Menschlich und in punkto „Lösungsorientierung“ gilt das nicht. Man kann nicht neun Monate beiläufig-heiter durch Untätigkeit und Auflaufenlassen weiter Leid und Belastung verstärken und auslösen und hernach dem Geschädigten „Unbeherrschtheit“ vorwerfen wollen.

(Die Anwältin der Kindsmutter, Hitzelberger, brüstet sich derweil, HV 17.09.2013, die Doktorarbeit der Gutachterin nicht gelesen zu haben. Wozu sollte eine Fachanwältin für Familienrecht sich auch mit den Ursachen und Folgen „kindlicher Kontaktverweigerung“ beschäftigen….! Würzburg.)

Daher ist meine Devise nun: Öffentlichkeit, Tranparenz!

Was auch hier nun durch die Veröffentlichung der wesentlichen Originaldokumente / Verfahrensakten geschieht.

momentaner Status:
Inzwischen erhielt ich das Protokoll der mündlichen Verhandlung vom 17.09.2013, die von 12.00 Uhr bis 14.20 Uhr dauerte:

Hierin teilt die Richterin folgendes mit – nach 16 Monaten Missachtung von vollstreckbarem Beschluss, ungenierter Vereitelung der Umgangskontakte und jedweder Kooperation und Gespräche mit den beteiligten Helfern durch die immer noch alleinsorgeberechtigte Kindsmutter, bei weiterer Aufrechtehrhaltung der Schädigung von Vater und Kind und weiterer Manifestation der Entfremdung, verantwortungsgebend an die Gutachterin:

„Die Gutachterin erstattet ihr vorläufiges mündliches Gutachten, wobei Einzelfragen jeweils besprochen und diskutiert werden.

Sie wird ihr Gutachten in der Zusammenfassung schriftlich nachreichen. Bereits zum jetzigen Zeitpunkt geht die Empfehlung nicht dahin, eine Kontaktaufnahme zwischen Vater und ……. gegen den Willen von ……. zu erzwingen. Die weitere Empfehlung wird folgen.“

Wie weit die Grenzüberschreitungen und die invasiven Grundrechtseingriffe dieser Justiz Würzburg/Bamberg im Bereich der Repression durch Strafrecht, kriminalisierende Rollenklischees und machtgestützte Bösartigkeit gehen, habe ich durch die entsprechenden Verfahrensakten hier im Blog bereits offengelegt.

Dies ist nun die andere Seite: das Auflaufenlassen, die Untätigkeit, das sachfremde Aussitzen, das Bagatellisieren existentiellsten Leids zum Schaden aller Beteiligten, nur um eine Juristin zu bauchpinseln, die sich durch diese Justiz permanent in ihrem Fehlverhalten befördert und ermutigt sieht und deshalb genau so weiter macht.

Um hier eines vorauszuschicken: für die Verschlechterung der Situation, die Belastungen und das Leid meines Kindes und meiner Person als Vater seit nun wieder nahezu anderthalb Jahren gebe ich die Schuld und Verantwortung auch ganz klar der unsäglich agierenden Rechtsanwältin Dr. Gabriele Hitzelberger von der Würzburger Kanzlei „Jordan, Schäfer und Auffermann“.

Das lässt sich auch nicht durch den entsprechend destruktiven Mandantenauftrag relativieren und „rechtfertigen“, wie dies bspw. ein mit der Kanzlei vertrauter Anwalt oder auch die Rechtsanwaltskammer Bamberg tun. Es gibt auch ethische Grundsätze und eine allgemeinverbindliche Moral. Dass diese auch in Würzburg bekannt sind, ergibt sich aus der veröffentlichten „Leitlinie“ und dem „Kodex“ für Familiengerichtsverfahren, Würzburger Anwaltsverein:

Verhaltenskodex und Leitlinie für Familiengericht, Anwaltsverein Würzburg

Die hier festgehaltenen „Mindeststandards“ gelten auch wenn eine Kindsmutter und Solidarität heischende „Kollegin“ mit Opferbonus seit langem das Lebensglück und die Bindung des eigenen Kindes zum Vater ihren Eigeninteressen und Befindlichkeiten offen untergeordnet und den Blick für das Wesentliche und den inneren Kompass wohl schon lange verloren hat.

Die Öffentlichmachung der Vorgänge hier ist daher ein Akt der Notwehr gegen eine unfähige, untätige und selbstgefällige Justiz Würzburg und gegen eine dominant, rücksichtlos, anwaltlich und strategisch-betriebene Ausgrenzung durch zwei Rechtsanwältinnen. Eine davon leider die Mutter meines Kindes und dessen dominante Bezugsperson….

Die Chronologie entlang der familienrechtlichen Verfahrensakten:

Als ich die Frau im Jahr 2000 kennenlernte, war sie es, die nach und nach meinen bisherigen Lebensstil – autonom, ungebunden, lebensfroh – „korrigierte“ und mich in ihre Richtung steuerte: ich wollte selbst bis zu diesem Zeitpunkt weder heiraten noch Kinder. Einfach aufgrund dessen was mein eigener Vater mit meiner Mutter erlebt hatte. Die Kindheit prägt.

Statt Heirat, Familienbildung und Geborgenheit, die sich während der gemeinsam erlebten Schwangerschaft, bei der Geburt und den ersten drei Lebensmonaten – die einzigen, die ich unbelastet mit meinem Kind bisher hatte – und unter der Vorfreude auf diese neue Lebensperspektive abzeichnete, wird im Dezember 2003 und nun seit zehn Jahren unter Beihilfe der Würzburger Justiz und dem hier virulent wirksamen Opferbonus für Frauen „verändert“ in den seelischen Mord an mir als Vater, die rücksichtslose Ausgrenzung und Kriminialisierung bis zum Wegsperren in der Forensik aĺa Gustl Mollath und die schädigende Prägung unseres Kindes als Trennungskind.

Ich nenne das asozial.

Jeder andere hätte bei dieser Gesamtlage längst den Rechtsweg verlassen.

Die tatsächlichen Gründe für das Handeln der Kindsmutter sind nicht männliche oder häusliche „Gewalt“, sie sind überhaupt nicht in meiner Person zu suchen. Es geht um Launen, um Befindlichkeiten, um eine dissoziale egozentrische Lebenssicht, geprägt durch die eigenen Eltern. Vielleicht auch um wirtschaftliche Ängste…ein Ex-Polizist ist bei näherem Hinsehen plötzlich doch nicht mehr so attraktiv und vorzeigbar vor den Anwaltskollegen.

Offengelegt hat die Mutter des Kindes ihre Motivlage selbst in einem familienrechtlichen Gutachten, erstellt von Prof. Dr. Wittkowski, Würzburg, 2004:

xxxxxxxxxx

da dieses Gutachten hier vorgeblich die Persönlichkeitsrechte des Kindes verletzt, Schreiben des Gerichts vom 27.12.2013, wurde der Link zunächst herausgenommen:

Schreiben des Gerichts, 27.12.2013 – 20 Monate Umgangsboykott.

xxxxxxxxxxx

Wer meine emotional-authentisch geprägte Sichtweise übertrieben findet und abwinkt, kann sich – beispielhaft – diese Darstellung meiner Person durch die Kindsmutter gegenüber der Anwaltskammer Bamberg antun:

Stellungnahme der Kindsmutter, Komplettentwertung über RAK Bamberg, 02.05.2008

Wo kann man hier noch eine „Bindungstoleranz“ und „Wohlverhalten“ zugunsten des Kindes erkennen? Da verwundert es auch weniger, dass die Staatsanwaltschaft die Forensik für den „Querulanten“ vorgesehen hatte.

Dieses Schreiben und diese normalisierte Dämonisierung meiner Person entstand als Folge der von der Kindsmutter zum Scheitern gebrachten vertraglich vereinbarten „Kontaktanbahnung“ über den Würzburger Kinderschutzbund vom November 2007 – und meiner Beschwerde hierüber.

Für Relativierungen und Bagatellisierungen ist für mich nun nach dem Scheitern 2012 – nach dem gleichen Muster erfolgt 2004, 2005, 2007, 2008 – daher nun kein Platz mehr!

(2005 verschuldete ein gerichtlich eingesetzter Verfahrenspfleger das Scheitern, der sich unter dem Einfluss der Kindsmutter weigerte, die schon damals gerichtlich festgesetzten wöchentlichen Kontakte durchzuführen. Aus purer Überforderung erließ die Richterin, Frau Treu, daraufhin einen rechtswidrigen, willkürlichen „Umgangsausschluss“ für zwei Jahre….)

Wenn nichts geht, wird eben der Vater ausgegrenzt…..! Die Rechte des Kindes: einen Dreck wert bei dieser Justiz, fast so wenig wie die Liebe von Vätern zu ihren Kindern.

Die völlig überforderte, parteiische Leiterin des Kinderschutzbundes, die schon 2008 lässig-beiläufig die Strategie der Kindsmutter befördert, das damals 4-jährige Kind vorzuschieben und für die eigenen Ziele zu missbrauchen: auch deren Rolle irreversibel prägend bei der Schädigung des Kindes und Zerstörung der Vaterschaft….

Absage Vereinbarung 2008, Kinderschutzbund

Erst nachdem ich 2009/2010 als Folge dieser Ausgrenzungen und Diffamierungen von der jahrelang „mütterlich“ instrumentaliserten Staatsanwaltschaft Würzburg zehn Monate zu Unrecht in „Untersuchungshaft“ war und die m.E. so ruchlos wie schamlos geführte Staatsanwaltschaft diese Freiheitsberaubung – um nichts anderes handelt es sich – durch eine dauerhafte Unterbringung nach § 63 StGB „abschließen“ wollte, hat wohl der ein oder andere einmal nachgedacht. Die Kindsmutter gehört offenkundig nicht dazu!

Noch während dieser Inhaftierung wurde ich von der JVA Würzburg zum Familiengericht gekarrt, wo die Richterin, Frau Sommer, am 09. April 2010 endlich diesen vollstreckbaren Beschluss auf „Kontakte“ zwischen Vater und Kind erließ:

Protokoll AG Würzburg/konkrete „Umgangsregelung“, 09.04.2010

Nach meiner endgültigen Haftentlassung, vom Landgericht Würzburg am 22. April 2010 verfügt entgegen der vom OLG Bamberg, 1. Strafsenat frei phantasierten „Fluchtgefahr“, die die OLG-Richter Baumann und Schepping zwecks zweitem rechtswidrigen Haftbefehl nach bereits acht Monaten „U-Haft“ ohne Straftat nochmals neu erfanden, ging es sehr schnell zu diesem neuen Vertrag mit dem Kinderschutzbund, diesmal unter richterlicher Obhut:

Vertrag Kinderschutzbund, Mai 2010

Bis Mai 2012 fanden 94 „begleitete“ Treffen statt.

Die Notwendigkeit, über einen solchen Zeitraum auf ehrenamtliche Helferinnen zurückgreifen zu müssen, ergab sich nicht aus einer „Kindeswohlgefahr“ sondern einzig aufgrund der unverwandten jahrelangen Verweigerung der anwaltlichen Kindsmutter, auch nur ansatzweise Kommunikation und Kooperation, Konfliktlösung im Sinne des Kindes beizutragen. Als Mittler zwischen Vater und Kind fiel sie aus, der Kern des Problems.

Das letzte wirkliche Gespräch der „Eltern“, die zur Einigung zum „Wohl des Kindes“ gesetzlich verpflichtet sind, war im Dezember 2003…erstaunlich, dass dies in einem Rechtsstaat möglich ist, wo es staatlicherseits keine Skrupel gibt, Kinder in ein Heim oder Pflegefamilie zu „entführen“, offenkundig nur weil die Eltern es nicht in die staatliche Schule schicken. Siehe hier:

Der Fall Mollath: Die Irrwege der Psychiatrie (1)

Auch dass die letztlich demütigende Maßnahme des „begleiteten Umgangs“ über den Kinderschutzbund, ursprünglich gedacht als Notprogramm bei „schweren Fällen“ – Gewalt und Verdacht auf sexuellen Missbrauch – und eingeführt zum Schutz der Kinder hier, als selbstverständlicher Standard jedem „Trennungsvater“ und Kind aufgedrückt wird, ist normalisierte traurige Realität. Es ist eine Folge der Narrenfreiheit von Alleinerziehenden wie hier; der Kinderschutzbund in diesem Bereich mittlerweile zum „Schutz“ für verantwortungslose Mütter verkommen, von dem Väter froh sein müssen, dass es ihn gibt, weil sie ihr entfremdetes Kind sonst gar nicht „besuchen“ können…

So sind Väter im Jahr 2013 in Deutschland, ohne dass sie sich etwas zuschulden haben kommen lassen, auf den mit Spendengeldern finanzierten Deutschen Kinderschutzbund „angewiesen“, wenn Mütter unter Beihilfe der Justiz und Jugendämter ausgrenzen, kriminalisieren und das alleinige Sorgerecht missbrauchen. Die Politik schaut zu.

Zurück zum konkreten „Fall“: aufgrund der positiven Entwicklung und der gelungenen Kontaktanbahnung stand es Ende 2011 schließlich endlich an, den nächsten Schritt zu gehen. Die Kontakte sollten in absehbarer Zeit ausgeweitet, auf Wochenenden ausgedehnt und natürlich ohne „Begleitung“ stattfinden. Das gemeinsame Sorgerecht wurde als mittelfristiges Ziel betrachtet.

Seit Anfang 2011 waren wir mit Begleiterin im ganzen Stadtgebiet unterwegs, in Spielzeugläden, auf dem Volksfest, auf Spielplätzen und beim Kleiderkauf…nur den Besuch von Bekannten „verbot“ die Mutter, ebenso Fotos und alles was ihrer Kontrolle zuwiderlief. Es gab somit offenkundig Gesprächsbedarf bei den Eltern, wofür Unterstützung notwendig wurde:

…der Beschluss des Familiengerichts, mündliche Verhandlung am 20.12.2011, in welchem die gemeinsame Beratung der Eltern beschlossen wurde, um diese Richtung zur Entlastung und im Sinne des Kindes endlich konkret anzugehen:

Beschluss Familiengericht, gemeinsame Beratung der Eltern, 20.12.2011

Der erste Beratungstermin am 12. Januar wurde noch im Gerichtssaal durch Anruf bei der Mediatorin, Frau Schmelter, vereinbart.

Dies ließ die Kindsmutter scheitern.

Das (bereits oben angeführte) Schreiben ihres Anwalts vom 03. Januar 2012, nach dem dieser das jahrelang ausgeübte Mandat niederlegt:

Ablehnung der am 20.12.2011 beschl. Elternberatung durch Kindsmutter, Schreiben RA Rothenbucher, 03.01.2012: „psychische Belastung“

Die Richterin macht der Kindsmutter aufgrund der geltend gemachten „psychischen Belastung“ und dem Versprechen, einen Therapeuten zu konsultieren, das Zusgeständnis auf zunächst Einzelgespräche, klares Ziel: die gemeinsame Beratung:

Schreiben Familiengericht, 22.03.2012: „getrennte“ Besprechung beim Kinderschutzbund

Nach zwei Einzelgesprächen verweigert die Kindsmutter auch diese. Die Mediatorin lehnt sie später als „Therapeutin des Vaters“ ab, nachdem ich 20 Termine wahrgenommen hatte.

In Verhandlung im März 2012 wird ihr dennoch von der Richterin auch noch  zugestanden, nun auch an den Besprechungen des Kinderschutzbundes nicht mehr teilnehmen zu müssen, so „psychisch belastet“:

Beschluss Familiengericht: „Ruhe einkehren lassen“, 20.03.2012

Die „neue“ Konfliktanwältin legt diesen Schriftsatz und die zukünftige Strategie der Ausgrenzung vor, in Anlage zwecks Entwertung meiner Person u.a. Presseartikel der Mainpost aus dem Jahr 2005…:

Strategiewechsel: Ausgrenzung des Vaters mittels „Kindeswohl“-Begriff“, RAin Hitzelberger, Konfliktvertretung

Belastungen bis hin zu suizidalen Krisen bei Vätern auszulösen, zuzuschauen wie Anwälte diese beleidigen und verleumden, ist bei der Justiz offenkundig kein Problem. Anders als bei der Kindsmutter!

Nächste Phase.

Die Strategie geht auf. Aufgrund der Unfähigkeit des Gerichts und der ungenierten Beförderung des Fehlverhaltens der Kindsmutter, die sich wieder erfolgreich als „Opfer“ und belastete, besorgte Mutter darstellen konnte, folgt als nächstes: die Verweigerung der Treffen beim Kinderschutzbund und die erneute Zerstörung der Bindung zwischen Vater und Kind!

Anlass zum Missbrauch der Alleinsorge bietet sich erstmals nach 94 Treffen, als ich wie oben angeführt und in Schriftsätzen zweckmäßig ausgebreitet, mein Kind „böse anschaue“. Eine verbale Diskussion zwischen Vater und Kind, ob ich den Hund streicheln dürfe, den ich während der zahlreichen Kontakte kennenlernen konnte. Die Kontakte werden per Mail der Leiterin des Kinderschutzbundes abgesagt, nach bekanntem Muster zunächst auf die nächste Woche verschoben, nach vier Wochen gänzlich verweigert, „ausgesetzt“.

Das Gericht Würzburg, Richterin Treu, die bereits die Bindungszerstörung von 2004 bis 2010 verschuldet hat, schaut wieder zu. Seit 16 Monaten.

Ein Verfahrenspfleger wird hinzugezogen, der nach einem letzten Treffen im August 2012 folgende Stellungnahme abgibt. Der „Runde Tisch“, bereits terminiert, findet infolge nicht statt, weil die Kindsmutter die Teilnahme verweigert:

Schreiben des Verfahrenspflegers vom 22.08.2012

Einen gestellten Sorgerechtsantrag nehme ich zurück, als „vertrauensbildende Maßnahme“ und positives Signal an die angeblich so angeschlagene Kindsmutter. (Diese „vertrauensbildende Maßnahme“ an die Kindsmutter wendet die Anwältin Hitzelberger später zum Befangenheitsantrag gegen die Richterin….).

Ein Appell der Richterin an die Kindsmutter im Oktober 2012, „Wohlverhaltenspflicht“:

Beschluss Familiengericht: Appell an „Wohlverhaltenspflicht“ der Kindsmutter, 10.10.2012

Zwei Wochen nach diesem Termin gibt die Kindsmutter über Nacht ihre Kanzlei auf, taucht unter.

Mein Schreiben ans Gericht, als ich dies durch Zufall erfahre:

Schreiben ans Gericht wegen „Untertauchen“ der Kindsmutter, 17.10.2012

Nach Auskunft der konsultierten Polizei in Baden-Württemberg, ist eine Anzeige wegen Kindesentführung ungeachtet der emotionalen Faktenlage nicht möglich, solange die Kindsmutter für das Gericht erreichbar ist.

Das Gericht schreibt:
Antwort des Gerichts, 29.10.2012, Wohnort des Kindes bis heute unbekannt

Eine Umgangspflegerin wird bestellt. Die Kindsmutter trifft sie einmal und verweigert hernach den Kontakt. Mit mir führt sie – hochmotiviert – ein Gespräch am 14.12.2013. Die Motivation ist wohl verflogen, spätestens nach Eskalation in Telefonat mit der Kindsmutter.

Bestellung Verfahrenspfleger, 28.11.2012

Die Konfliktanwältin stellt munter Anträge, löst Krisen aus, provoziert, eskaliert – ich kann das bei dieser Vorgeschichte nur noch als asozial bezeichnen – während die Kontaktverweigerung und Kindesentfremdung ungeniert weitergeht:

Ziel: Komplettausgrenzung des Vaters, Anträge der Konflikanwältin, 13.12.2012

Was tun solche Leute, solche „Rechtsvertreter“ eigentlich, wenn die Betroffenen tatsächlich „Amok laufen“, Menschen zu Schaden kommen – als Folge solcher Schriftsätze….?….!

(Meine zwischenzeitlich gegen die Leiterin des Kinderschutzbundes und die Anwältin eingereichten Zivilklagen werden nach bekannter Manier – rechtsfreier Raum – bereits im Prozesskostenhilfeverfahren erledigt, LG Würzburg/ Beschwerdeabweisung OLG Bamberg).

Schließlich, auch das ohne Wirkung auf die Kindsmutter:

Familiengericht Würzburg, Az. 2 F 1869/12 Verhandlung 20.12.2012: sofort Kontakte

…die lange absehbare Schädigung und die Folgen für mein Kind werden erstmals schriftlich fixiert, Verhandlung Dezember 2012, an welcher ich auf Bitte der Richterin nicht teilnehme, da es um das „Verhalten“ der Kindsmutter geht und um „positive Einwirkung“ auf sie, wie in Besprechung am 14.12.2013 mitgeteilt

Die Gutachterin wird beauftragt, Dezember 2012, „Frohe Weihnachten“:

Beschluss Familiengericht: Gutachten, 20.12.2012

Statt die in der Verhandlung am 20.12. zugesagten und versprochenen Vereinbarungen anzugehen, geht die Kindsmutter nun gegen die Richterin vor, was diese bis Mai 2013 handlungsunfähig macht und die Kindesentfremdung weiter manifestiert.

Der Antrag der Konfliktanwältin, die den Ernst der Lage und die Folgen ihrer dümmlichen Agitation in diesem hochsensiblen Konflikt bis heute nicht begriffen zu haben scheint:

Befangenheitsantrag der Kindsmutter gegen die Richterin, 08.01.2013

Erste Instanz, Abweisung nicht ohne gezielte Entwertung meiner Person („Persönlichkeitsstörung“…) durch den für die Situation und die Schädigungen (Haftrichter) mitverantwortlichen und offenkundig gekränkten Direktor des Amtsgerichts Würzburg, Stockmann, der ausserdem vom Vater der Kindsmutter mehrfach persönlich instruiert wurde (laut dessen Zeugenvernehmung in HV, Juni 2010):

Ablehnung des „Befangenheitsantrags“ der Kindsmutter gegen die Richterin, 20.03.2013

Beschwerde der Kindsmutter:
Beschwerdeschrift der Kindsmutter gegen Ablehnung der Befangenheit, 24.03.2012

Zweite Instanz, Vorsitzende Richterin Ott, 7. Senat des OLG Bamberg, (ohne Entwertungen und Verleumdungen des geschädigten Vaters):
Ablehnung Befangenheitsantrag, OLG Bamberg, 22.05.2013

Auch nach der Entscheidung werden meine Anträge weiter monatelang nicht beantwortet, unter anderem im Juli 2012 ein Antrag auf Zwangsgeld. Wozu auch…?

In Hauptverhandlung, schließlich endlich nach nochmaliger Terminsverlegung in Verantwortung der Hitzlberger, am 17.09.2013 teilt die Richterin hierzu unverblümt mit, dass Zwangsgeld und Zwangshaft zwar gesetzlich vorgesehen seien, aber bei Gericht hier keine Anwendung finden.

Das erinnert an den Spruch „Das Bundesverfassungsgericht hat keine Ahnung von der Realität“, mit dem eine Würzburger Amtsrichterin rechtswidrige Durchsuchung einer Anwaltskanzlei und die Tatsache zu rechtfertigen suchte, dass schlichtweg alle Anträge der Staatsanwaltschaft ohne verfassungsgemäße Prüfung gewohnheitsmäßig durchgewunken werden. Natürlich, was gelten Grundrechte und Elternrechte in dieser Provinz. „Pack schlägt sich, Pack verträgt sich“….gell? Wenn nicht, ist doch nicht die Justiz verantwortlich. So.

Ja, ich habe mittlerweile aufgrund der zehnjährigen Schädigung bis hinein in den forensischen Maßregelvollzug während als solcher angezeigter zehnmonatiger Freiheitsberaubung und aufgrund der all diesen Folgen ursächlich zugrundeliegenden falschen Eidesstattlichen Versicherung eine Millionenklage gegen den Freistaat Bayern eingereicht.

Das Land wird vertreten durch das Landesamt für Finanzen mit Sitz in – Würzburg, hier die bisherigen Erwiderungen:

Landesamt für Finanzen, 26.06.13 zur Schadensersatzklage

Schreiben Landesamt für Finanzen, 05.09.2013

Die Justiz in Würzburg „rackert“ sich ab, aber die Eltern führen „Krieg“ – so die Lesart.

Lebensfremd. Das ist kein Krieg zwischen Parteien sondern die Vernichtung eines Vaters und die beiläufige irreversible Schädigung eines Kindes.

Die Pontius-Pilatus-Strategie, die eine unfähige, sich nicht an Gesetze haltende und auch nicht an Gesetzesreformen orientierende Justiz hier immer noch fährt, während sie Geschädigte ans Kreuz nagelt – Ätsch: selbst schuld! –  ist aufzuzeigen und zu beenden.

Das hier trägt hoffentlich dazu bei. Die Medien sind gefragt – nicht nur, wenn die x-te phantastische Strafverschärfung wegen Stalkings und männlich-häuslicher „Gewalt“ lobbyistisch beworben wird, bei der die „Dunkelziffer“ die Einwohnerzahl übersteigt – sondern hier: über reale Folgen, reale Existenzzerstörung von normalen Leuten,  verschuldet in deutschen Gerichtssälen und Amtsstuben!

Das von mir ersuchte Landgericht München I versucht derweil momentan, die Schadensersatz- und Schmerzensgeldentschädigungen – vielleicht das einzig wirklich wirksame Mittel gegen diesen Murks – mittels „örtlicher Zuständigkeit“ nach Stuttgart (Wohnsitz) oder Würzburg („Tatort“) zu verweisen…..

Für eine Klage gegen den Freistaat Bayern sollen die Gerichte Stuttgart zuständig sein oder – die Verantwortlichen selbst. Wohin Zivilklagen in Würzburg führen, ist mittlerweile ausreichend bekannt. Ein rechtsfreier Raum.

….Hauptsache „nicht zuständig“. Falls doch: „nicht verantwortlich“.

In anderen Fällen ist man nicht so zimperlich, Maßnahmen gegen die Eltern zu veranlassen – Inobhutnahmen und Sorgerechtsentzug auf Verdacht:

Bericht SZ, 04.09.2013, „Lebe wohl“, Inobhutnahme

Hier geht es nur darum, den UMGANGSBOYKOTT der Alleinsorgeberechtigten und deren Opferrolle zu sanktionieren.

Und hier ein Urteil des Kammergerichts Berlin: „Wenn die Mutter nicht mit dem Vater ihres nichtehelichen Kindes kommunizieren will“…..

http://www.haufe.de/recht/familien-erbrecht/gemeinsamens-sorgerecht-weil-die-mutter-abblockt_220_181718.html