Staatsanwaltschaft Stuttgart: Justizverbrecher und kriminelle Polizeibeamte werden gedeckt, deren Opfer mit konstruierten Bagatelldelikten über Jahre kriminalisiert, „verbotene Mitteilung über Gerichtsverhandlung“…..

Hervorgehoben

Vergangenen Dienstag wurde das Landgericht Stuttgart über drei Stunden in öffentlicher Verhandlung darüber informiert, welche Verbrechen und Straftaten, welche Dienstvergehen ich den Tätern der bayerischen Justiz, der Staatsanwaltschaft Stuttgart und dem Polizeibeamten Roland Eisele (CDU) zur Last lege.

Natürlich ging es dem Gericht nicht um diese Straftaten – der Anlass war die seit 2017 von der Staatsanwaltschaft Stuttgart beharrlich verfolgte „Straftat“ meinerseits: nämlich, dass ich in Beitrag vom 04.07.2017 hier auf diesem Blog einen Strafbefehl gegen mich selbst öffentlich gemacht habe.

Der Beschuldigte Peter Kraft, Staatsanwaltschaft Stuttgart, „beauftragte“ hierauf 2017 das Dezernat 31, Kriminalpolizei, zuständig für „Amts- und Korruptionsdelikte“ mit Ermittlungen. Warum „Amts- und Korruptionsdelikte“? Diese Frage beantwortete der – nun zum zweiten Mal aus Offenburg – angereiste damals sachbearbeitende KOK als Zeuge mit „Weil die Straftat so ungewöhnlich gewesen ist.“ Mit anderen Worten: wenn die Staatsanwaltschaft Justizopfer mit exotischen Ausnahmetatbeständen kriminalisieren will, muss das das Dezernat für „Korruptionsdelikte“ übernehmen, weil beim örtlichen Polizeirevier die Sachkenntnis fehlt….?

Wichtig ist: der Justizskandal wird öffentlich wahrgenommen, die Vorgänge werfen zunehmend Fragen auf. Der Investigativ-Reporter Andreas Müller, Stuttgarter Zeitung, setzte sich denn auch geduldig über drei Stunden in die Verhandlung, machte Notizen und kam in der Pause auf mich zu. (Ganz anders als Würzburger Gerichtsreporter der Mainpost, dazu in Kürze mehr…)

Am Freitag erschien dieser Artikel in der Print-Ausgabe, Baden-Württemberg, online hinter Bezahlschranke: https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.prozess-am-landgericht-geldstrafe-fuer-verfruehte-transparenz.f7bdd083-39f3-4af1-96e0-16e3e4256a36.html?reduced=true

„Prozess am Landgericht – Geldstrafe für verfrühte Transparenz

Das Landgericht verurteilt einen Ex-Polizisten wegen Veröffentlichung eines Strafbefehls gegen ihn selbst

Es ist eine Straftat, die durch Thomas Strobl (CDU) bekannt wurde. Verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen – dieser Paragraf untersagt es, vor dem Prozess aus Verfahrensakten zu zitieren. Gegen den Innenminister wurde wegen Anstiftung dazu ermittelt, weil er ein Anwaltsschreiben im Disziplinarverfahren gegen den Polizeiinspekteur weitergegeben hatte. Gegen eine Geldauflage von 15 000 Euro wurde sein Verfahren eingestellt.

Von der Affäre war auch die Rede, als sich das Landgericht Stuttgart jetzt mit einem anderen solchen Fall befasste. Ein ehemaliger Polizeibeamter soll sich des Delikts schuldig gemacht haben, als er einen Strafbefehl gegen sich selbst in seinem Internetblog veröffentlichte – bevor das Gericht über seinen Einspruch dagegen verhandelte. Es ging um die Beleidigung von Justizvertretern. …..Mehr als fünf Jahre ist das her.

Im Auftrag der Stuttgarter Staatsanwaltschaft wurde der Blog von der Polizei mitgelesen. Die leitete wegen des Strafbefehls ein neues Verfahren gegen den Ex-Kollegen wegen „verbotener Mitteilungen“ ein…..

Seither beschäftigt der Fall gleich dreimal das Amtsgericht Bad Cannstatt: Zweimal wies es den Einspruch ab, zweimal wurde die Entscheidung vom Landgericht aufgehoben – weil der Angeklagte aus triftigen Gründen gefehlt habe. Im dritten Anlauf verhängte der Amtsrichter eine Geldstrafe von 25 Tagessätzen zu zehn Euro, insgesamt 250 Euro.

Gegen dieses Urteil zog der Mann vor das Landgericht. Die von ihm beantragte Einstellung lehnte die Staatsanwaltschaft ab, also musste verhandelt werden. Ausführlich legte der langjährig Arbeitslose seine Motive dar. Erst sei seine Karriere bei der Polizei zerstört worden, dann durch Familiengerichte die Beziehung zu seiner Tochter, über Jahre habe die Justiz ihn kriminalisiert und als krank abgestempelt….

Weil es im Strafbefehl um ihn selbst ging, sei niemand beeinträchtigt worden. Der Staatsanwalt würdigte zwar den „schweren Weg“, den der Angeklagte hinter sich habe, sah aber keine Rechtfertigung für die vorzeitige Veröffentlichung. Sein Plädoyer: Die Berufung sei zurückzuweisen.

So entschied auch die Kammer. Man sehe die Lebensumstände sehr wohl, sagte die Richterin, aber sie rechtfertigten keine Straftat. Das Verbot des Zitierens aus Verfahrensakten habe gleich einen „doppelten Schutzzweck“: Zum einen sollten Laienrichter und Zeugen vor einer Beeinflussung bewahrt werden, zum anderen Persönlichkeitsrechte geschützt werden – nicht nur die des Betroffenen, sondern auch von anderen Beteiligten. Gegen das Urteil kann der Mann nun noch in die Revision zum Oberlandesgericht gehen.“

Die Revision ist eingereicht.

Für den Moment lasse ich das stehen.

Die Verbrechen gegen mich, die Ausgrenzungen, die Übergriffe und die sich aneinanderreihenden Demütigungen und Diffamierungen haben weiter Folgen, entfalten täglich Wirkung.

Die Täter und Täterinnen sind benannt, der Blog ist die beweisrechtliche Dokumentation eines seit nun über 20 Jahren andauernden Justizskandals, angefangen mit den Straftaten und Dienstvergehen des Polizeibeamten Roland Eisele (CDU).

Der Untersuchungsausschuss des Landtages Baden-Württemberg ist in Kenntnis.

Es wird keiner behaupten können, er habe von nichts gewusst!

– In Zusammenhang mit Untersuchungsausschuss „Polizei-Affäre“: Stuttgarter Zeitung berichtet exklusiv über meinen Fall –

Hervorgehoben

„Beschuldigter Ex-Polizist: Justiz brütet fünf Jahre über 250 Euro Geldstrafe“

Verbotenes Zitieren aus Verfahrensakten – dieser Tatbestand wurde durch die Polizei-Affäre bekannt. Im Fall eines Ex-Polizisten zeigen Staatsanwälte hohen Verfolgungseifer.

Den Untersuchungsausschuss zur Polizei verfolgt Martin D. (53) ganz genau. Zum einen sieht er sich selbst als Opfer von Machtmissbrauch. Seit er sich vor Jahren aus dem Polizeidienst habe drängen lassen, klagt er, werde er von Justiz und Polizei unerbittlich verfolgt. Zum anderen muss er sich genau jenes Vorwurfs erwehren, der auch wegen der Weitergabe eines Anwaltsschreibens durch Innenminister Strobl (CDU) an einen Journalisten erhoben worden war: „verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen“ nach Paragraf 353d des Strafgesetzbuchs…..

Im Fall Strobls wurden die Ermittlungen gegen die Beteiligten nach einigen Monaten wegen Geringfügigkeit eingestellt; der des Anstiftens beschuldigte Innenminister zahlte dafür 15000 Euro. Bei Martin D. beschäftigt das gleiche Delikt seit fünf Jahren Staatsanwaltschaft und Gerichte. …

….Was war D.s Vergehen? Seit Langem betreibt er im Internet einen Blog, auf dem er das ihm aus seiner Sicht widerfahrene Unrecht anprangert Schon mehrfach wurde er wegen Beleidigung von Justizvertretern verurteilt, durch Gerichte in Würzburg und Bamberg. 2017 erwirkte die Staatsanwaltschaft auch in Stuttgart einen solchen Strafbefehl gegen ihn….

…Ein Beschuldigter macht Vorwürfe gegen sich selbst publik – inwieweit ist das strafwürdig? Mit einem ähnlichen Fall hatte sich vor Jahren das Bundesverfassungsgericht befasst. Es verwies auf den „doppelten Schutzzweck“ des Paragrafen. Er solle verhindern, dass Verfahrensbeteiligte vorab beeinflusst würden. Es gehe aber auch um Persönlichkeitsrechte von Betroffenen. Veröffentlichungen in eigener Sache fielen daher ebenfalls unter die Klausel, befanden die Richter und nahmen die Verfassungsbeschwerde eines Verurteilten nicht an.

Vor dem Cannstatter Amtsgericht hatte Martin D. argumentiert, er könne nicht erkennen, wessen Rechte beeinträchtigt sein sollten; daher habe er mehrfach die Einstellung des Verfahrens beantragt. Doch im August wurde er dort erneut verurteilt, zu einer reduzierten Geldstrafe von 25 Tagessätzen. In zwei von drei Taten war das Verfahren zuvor eingestellt worden. …

…Der Tagessatz des mittellosen Ex-Polizisten, der sein Leben durch Polizei und Justiz ruiniert sieht, liegt bei zehn Euro. Es geht mithin um 250 Euro.

Seinen Fall hat D. übrigens, wie anderen Gremien, auch dem U-Ausschuss unterbreitet. Auf eine Antwort wartet er noch.

https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.beschuldigter-ex-polizist-justiz-bruetet-fuenf-jahre-ueber-250-euro-geldstrafe.3fe0c603-f7ab-41c2-b46e-f3fe7b1b4322.html?reduced=true

„Hausdurchsuchung bei Schüler“ – Lückemann: man muss immer „vom schlimmsten denkbaren Fall ausgehen“….

Vorab ein kurzer aktueller Abriß, der u.a. das beleuchtet, was gestern Inhalt einer Besprechung bei der Stuttgarter Polizei war:

Dieser Blog belegt ausführlich, wie ich als unschuldiger Vater, Antragsteller und ehemaliger Polizeibeamter durch kriminelle CSU-Akteure der Provinzjustiz Würzburg/Bamberg seit mittlerweile 15 Jahren Opfer einer rechtswidrigen Kindesentziehung/Kindesentführung wurde und weiter bin.

Anstatt die Vorgänge zu beenden, zu schlichten und mittels Gesetzesvorgaben (§ 1684 BGB) gegen die Kindsmutter/Volljuristin vorzugehen, die hierfür verantwortlich ist, fällt diesen asozialen Kriminellen über Jahre nichts besseres ein, als mit immer dreisterem Amtsmissbrauch und rechtswidrigen Maßnahmen eskalierend gegen mich vorzugehen – unter dem Etikett „Strafverfolgung“. Das Ziel bekanntermaßen die „Vernichtung“ in der Forensik nach „Modell Mollath“.
https://martindeeg.wordpress.com/2013/08/17/bayerische-justiz-der-missbrauch-des-%c2%a7-63-stgb/

Diese Justizkriminalität ist ausführlich seit 2013 beweisrechtlich und anhand Originaldokumenten hier im Blog dokumentiert, polizeibekannt, gerichtsbekannt.

Mit hoher krimineller Energie versuchte die Staatsanwaltschaft Würzburg, zur Tatzeit unter Leitung des Justizkriminellen Clemens Lückemann, mich dauerhaft mittels Missbrauch des § 63 StGB in der Forensik zu versenken. Tatverwirklicht ist u.a. eine zehnmonatige Freiheitsberaubung im Amt durch die asozialen Kriminellen, die in der fränkischen Justiz vernetzt und parteipolitisch geschützt, seit nun zehn Jahren unter struktureller Strafvereitelung und Rechtsbeugung ungeniert durch Freunde, Kollegen und Vorgesetzte zirkelschlüssig gedeckt werden.

Dies dummdreist, zunehmend wieder mutig geworden unter immer weiterem Amtsmissbrauch und dem fortgesetzten Versuch, mich mittels Druck einzuschüchtern, mundtot zu machen und in die Enge zu treiben.

Lückemann (CSU)

Der widerwärtige Justizkriminelle Clemens Lückemann, seit 40 Jahren in der dortigen Justiz sein Weltbild verankernd, seit 2013 sog. Präsident des OLG Bamberg missbraucht aktuell drei Staatsanwaltschaften, um mich mittels „Strafanträgen“ wegen Beleidigung etc. verfolgen zu lassen:

Staatsanwaltschaft Würzburg (u.a. 101 Ds 701 Js 3528/19)
Der Kriminelle Dieter Brunner „klagt“ nicht nur mich eifernd fortgesetzt ohne jeden Strafgehalt an, er begeht auch fortgesetzt Strafvereitelungen: Ermittlungen gegen die Kindsmutter verweigert er ebenso wie Ermittlungen gegen den Lückemann-Freund und Juristen Peter Auffermann, der im dringenden Tatverdacht steht, eine Linken-Politikerin vergewaltigt zu haben! Das sei schließlich „verjährt“, so dass das ohne weiteres im Keller verschwinden kann….meint der Kriminelle Brunner, Staatsanwaltschaft Würzburg, Verfahren 701 Js 5218/19

Staatsanwaltschaft Bamberg, Verfahren 23 Cs 1105 Js 1211/18, ein glasklarer Versuch, die Verbrechen von Lückemann zu vertuschen, man beabsichtigte offenbar eine Art Sondertribunal ohne Zeugen (weder wurden Zeugen geladen noch Beweismittel benannt, Ladung für den 19.06. wurde am 08.06. zugestellt, vor den Feiertagen und Ferien…). Die Sache liegt nun bei der Polizei.

Staatsanwaltschaft Stuttgart, aktueller Stand: Revision, erste Instanz Hauptverhandlung im September 2017, beim Landgericht fand Hauptverhandlung am 20.05.2019 statt, fünf Stunden Erörterung der der Vorgänge, Verfahren 40 Ns 7 Js 67767/16.

Gleichzeitig versuchen die Kriminellen der Staatsanwaltschaft Würzburg meinen Lohn, den ich in der Betreuung von Behinderten bei der Diakonie verdiene – eine 100-Prozent-Tätigkeit – zu „pfänden“ und so meinen gelungene Rückkehr ins Arbeitsleben nach dieser Justizkriminalität wieder zunichte zu machen.

Die gleiche Arschlochbehörde, die die Verweigerung der Entschädigung für die von ihr zu verantwortenden zehnmonatige Freiheitsberaubung im Amt zu verantworten hat und seit zehn Jahren in eigener Sache vertuscht, Verfahren 814 Js 10465/09…..

Die Frage ist, was dieses institutionalisierte CSU-Arschlochtum eigentlich bezweckt!

Ist man zu dumm, die eigene Rolle und die Folgen eigenen Handelns zu partizipieren – oder ist es gerade Ziel der Kriminellen im Staatsdienst, Menschen so lange zu provozieren, in die Enge zu treiben und rechtswidrig zu drangsalieren bis sie töten, ausrasten, zur Gewalt greifen, sich radikalisieren und gegen die Amtstäter wenden!?

Auch das ist mittlerweile Thema der Polizei Stuttgart, die einen sehr objektiven und hilfreichen Blick auf diese asoziale bayerische Justizbande hat, die offenkundig glauben, im Schutz der CSU über Recht und Gesetz zu stehen.

In dem Zusammenhang ein kurzer Rückblick auf einen Artikel aus dem Jahr 2006, in dem Lückemann und seine Speichellecker – drei Jahre vor dem Verbrechen der Freiheitsberaubung gegen mich unter dem Etikett „Störung des öffentlichen Friedens“ in einer Dienstaufsichtsbeschwerde (siehe Link oben) – versucht hatten, mich dauerhaft zu vernichten:

Lückemann gibt hier wieder einmal Einblick in sein Menschenbild und seine widerwärtige Gesinnung, die unter dem Etikett „Sicherheit“ glaubt alles zu dürfen. Ein allgemein bekannter Reflex bei Leuten, die von Recht, Gesetz, Gleichheit nicht viel halten, siehe auch den verwirrten alten Mann der CSU, Seehofer.

Der Kernsatz hier bei Lückemann lautet:

Auch Aktionismus, Aushebelung von Grund- und Freiheitsrechten und rechtswidrige Wohnungsdurchsuchungen sind in Bayern „gerechtfertigt“ – denn schließlich müsse man „vom schlimmsten denkbaren Fall ausgehen“

Der schlimmste denkbare Fall für eine rechtsstaatliche und unabhängige Justiz sind solche Kriminellen, CSU-Vasallen, rechtsradikale Burschenschafter und Wallfahrer.

08.05.2018, Berlin: Horst Seehofer (CSU), Foto: Kay Nietfeld/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

„Hausdurchsuchung bei Schüler
Von unserem Redaktionsmitglied Gisela Schmidt
10. März 2006

Aktualisiert am:
03. Dezember 2006

„Würzburg – Der Schulleiter des Matthias-Grünewald-Gymnasiums hat die Polizei informiert, nachdem dort ein Schüler Äußerungen getan hat, „die bedenklich im Zusammenhang mit dem Fall Erfurt erschienen“.

Die Äußerungen des 18-Jährigen lagen nach Recherchen der MAIN-POST schon einige Tage zurück, als der Leiter des Matthias-Grünewald-Gymnasiums, Oberstudiendirektor Walter Neubeck, am 14. Februar tätig wurde. Offenbar aufgeschreckt durch die Verhaftung eines 19-jährigen Schülers des Mozart-Schönborn-Gymnasiums, der am 8. Februar mit einem „Drama wie in Erfurt“ gedroht hatte und jetzt zu vier Wochen Dauerarrest verurteilt wurde, hatte sich der Leiter des Matthias-Grünewald-Gymnasiums an einen Vorfall an seiner Schule erinnert.

Im Deutschunterricht habe damals „das Thema Gewaltverherrlichung und Gewaltbereitschaft“ auf dem Stundenplan gestanden, erklärte Leitender Oberstaatsanwalt Clemens Lückemann auf Anfrage. Dabei sei die Sprache auch auf gewaltverherrlichende Computerspiele gekommen. Ein 18-jähriger Schüler habe geäußert, es sei „Schwachsinn“, zu behaupten, dass diese Spiele zu Straftaten animierten. Schließlich laufe nicht jeder, der solche Spiele mache, „am nächsten Tag Amok“. „Dann würde ich das ja auch tun“, habe der Gymnasiast gesagt.

Diese Worte wurden dem Direktor zugetragen, der ihnen zunächst wohl nicht allzu viel Bedeutung beimaß. Als dann allerdings der Vorfall am Mozart-Schönborn-Gymnasiums bekannt wurde, alarmierte der Schulleiter die Polizei.

Es folgte eine Vernehmung des 18-Jährigen und eine Durchsuchung der Wohnung, in der der Schüler mit seiner Mutter und seiner Schwester lebt. Der Vater des Gymnasiasten sieht seinen Sohn dadurch „diffamiert“. Die Durchsuchung hält er nach eigenen Worten für einen „Schlag gegen die Demokratie“.

Inzwischen ist das Verfahren gegen den 18-Jährigen eingestellt worden. Für die Schule ist der Fall nach Angaben von Neubeck „erledigt“, weil sich keine „strafrechtlich relevanten Aspekte ergeben haben“.

Durch eine Äußerung, wie der Schüler sie getan habe, sei „der öffentliche Friede nicht gestört“, sagte der Leitende Oberstaatsanwalt. Die Durchsuchung sei aber gerechtfertigt gewesen. „Wenn solche Anzeigen eingehen, muss sofort und schnell reagiert werden“, erklärte Lückemann. Schließlich müsse man „vom schlimmsten denkbaren Fall ausgehen“. Deshalb sei es auch wichtig, dass jeder, dem Drohungen mit einem Amoklauf bekannt würden, sich mit der Polizei in Verbindung setzt. „Lieber einen Vorfall zu viel melden, als einen zu wenig“, sagt Lückemann.“

https://www.mainpost.de/regional/wuerzburg/Hausdurchsuchung-bei-Schueler;art735,3467408

Stand der Dinge: Beleidigungsposse durch Staatsanwaltschaft Stuttgart, die mit den Justizverbrechern Lückemann & Co. konspiriert und sich bei Vertuschung von Verbrechen gegen unschuldigen Polizeibeamten und Vater zum Mittäter macht!

QUEENSLAND, AUSTRALIA – BY Troy Mayne / CWPA / Barcroft Images

Ich bitte mal zu beachten, dass während all dieser dummdreisten und arroganten Versuche deutscher Justizjuristen, mich repressiv weiter unter Druck zu setzen, mich zu verarschen, mich auflaufen zu lassen, die KINDESENTZIEHUNG und KINDESENTFÜHRUNG durch die Volljuristin Kerstin Neubert ungehindert weiter geht.

Ein RECHTSFREIER RAUM, der längst Berechtigung zur Selbsthilfe und Selbstjustiz gibt…..bei Müttern führt Selbstjustiz und Missachtung jeglicher Gesetze zum Erfolg, wie man sieht.

Vgl. die Kindesentfremdungen und Rechtsbrüche gegen Angelo Lauria, zwei Töchter ….

…gegen Steffen Wieland, ein Sohn…..

oder gegen Thomas Karzelek, wo die Mutter, eine Juristin, eine gewaltsame Entführung der Tochter nach Polen plante und durchführte und trotz Haftstrafe weiter über das Kind verfügt, unter Ausgrenzung des Vaters, der das alleinige Sorgerecht hat….

https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.entfuehrtes-maedchen-aus-dem-strohgaeu-gericht-uebergibt-lara-wieder-an-die-mutter.7e0bb93e-34ce-43e2-b386-0f0453446e89.html

Der Öhringer Amtsrichter Peter Grosch dokumentiert beispielhaft in seinem Beschluss gegen Steffen Wieland dieses immer gleiche Vollversagen der deutschen Justiz, die Täterinnen zu Kindesentzug und Ausgrenzung der Väter ermutigt, Beihilfe leistet:

….“Der Vater hat nunmehr dokumentiert, dass er bis zuletzt um Umgang mit seinem Sohn gekämpft hat. Er hat eine entsprechende Umgangsregelung erreicht und auch versucht diese durchzusetzen. Wenn er irgendwann von seinem Sohn gefragt wird, warum er an seinem Leben nicht mehr teilgenommen hat, kann er dies alles belegen.

Er wird jetzt aber akzeptieren, dass seine Möglichkeiten und auch die Möglichkeiten des Gerichts erschöpft sind.“…

Nein, Väter müssen hier gar nichts mehr „akzeptieren“!!!!!

Die Justiz versagt auf ganzer Linie, während sie gleichzeitig die so diskriminierten Väter – Opfer von Verbrechen und anhaltenden Grundrechtsverletzungen – mit schwachsinnigsten Repressionen vor Offenlegung dieses gesamtgesellschaftlichen Skandals und dieses VOLLVERSAGENS der Justiz zu Lasten unserer Kinder mundtot zu machen versucht und so diese asozialen Zustände zu vertuschen.

Hier also aus gegebenem Anlass eine kurze Chronologie zu der Beleidigungsposse, bei der bayerische Justizverbrecher und Staatsanwaltschaft Stuttgart mittlerweile kooperieren und konspirieren, um mich mittels konstruiertem Vorwurf der „Beleidigung“ nochmals einzusperren – während man konzertiert alles unternimmt, um die widerwärtigen Verbrechen im Amt weiter zu vertuschen:

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart bescheinigt der Staatsanwaltschaft Stuttgart weiter in eigener Sache, dass die fortlaufenden ergebnisorientierten Diffamierungen, Stigmatisierungen und der Versuch, mich mit dem Vorwurf der „Beleidigung“ mundtot machen zu wollen – Beschuldigte Silke Busch – und die bayerischen Justizverbrecher um Clemens Lückemann (Freiheitsberaubung im Amt etc.) und Pankraz Reheußer (Kindesentführung) weiter zu stärken und vor Aufklärung des Justizskandals zu retten, weiter keinen Anlass für Verdacht der Strafvereitelung oder auch der Dienstaufsicht bieten, der Herr Dr. Hansjörg Götz:

Hier nochmal der Vorgang chronologisch:

Strafbefehl und Einspruch wegen vorgeblicher Beleidigung:
https://martindeeg.wordpress.com/2017/07/04/justizverbrecher-pankraz-reheusser-der-die-schuld-fuer-weiteren-psychischen-kindesmissbrauch-traegt-will-opfer-sein-strafbefehl-wegen-beleidigung-justizministerium-bw-wegen-strafvereitelung/

Hauptverhandlung und mündliches Urteil:
https://martindeeg.wordpress.com/2017/09/19/beleidigung-ein-kapitaldelikt-korruptionsstaatsanwalt-mit-eigenem-blog-fuehrt-anklage-thomas-hochstein/

Schriftliches Urteil:
https://martindeeg.wordpress.com/2017/10/26/bamberger-justizverbrecher-clemens-lueckemann-und-pankraz-reheusser-werden-von-stuttgarter-amtsgericht-zu-geschaedigten-phantasiert/

Hier im Volltext:
Urteil 6 Cs 7 Js 67767/17 wegen Beleidigung (inkl. Blogbeiträge)

Berufung zum Landgericht:
https://martindeeg.wordpress.com/2017/10/29/wie-tief-bueckt-sich-die-justiz-stuttgart-noch-vor-den-bamberger-justizverbrechern-lueckemann-und-reheusser-berufung-gegen-weiteren-versuch-mich-mit-missbrauch-des-strafrechts-mundtot-zu-machen-lan/

Forderung der Staatsanwaltschaft Stuttgart nach „Haftstrafe“, Hinzuziehung Justizministerium BW, das an die Staatsanwaltschaft abgibt:
https://martindeeg.wordpress.com/2017/11/05/stuttgarter-staatsanwaltschaft-konspiriert-mit-den-justizverbrechern-um-lueckemann-uebliche-strategien-stigmatisierung-und-kriminalsierung-von-geschaedigten-um-von-verbrechen-im-amt-abzulenken-opf/

Ergänzender Antrag ans Landgericht Stuttgart, Antrag auf Akteneinsicht:
https://martindeeg.wordpress.com/2017/11/06/uebergriffige-staatsanwaelte-die-versuchen-justizopfer-und-geschaedigte-einzuschuechtern-um-verbrecher-in-den-eigenen-reihen-zu-schuetzen-ein-offenkundig-systemisches-problem-im-zersetzten-rechtss/

OLG Stuttgart deckt Staatsanwaltschaft und Verbrecher im Amt etc. mit üblicher Phrasendrescherei und Leugnung der Fakten:
https://martindeeg.wordpress.com/2017/11/26/weiter-dummdreistes-blockieren-des-rechtsweges-durch-richter-des-olg-stuttgart-die-offenbar-glauben-mit-provokationen-gegen-justizopfer-koennten-sie-den-hochrangigen-polizeibeamten-eisele-und-bayeri/

Strafanzeige und weitere Diesntaufsichtsbeschwerde gegen Staatsanwaltschaft, die in sog. Berufungsbegründung weiter beleidigt und diffamiert, Silke Busch; Justizministerium gibt an Staatsanwaltschaft ab:
https://martindeeg.wordpress.com/2017/11/27/mittaeter-staatsanwaltschaft-stuttgart-verbrecher-im-amt-decken-und-hofieren-gleichzeitig-justizopfer-provozieren-diffamieren-und-beleidigen-ziel-offenkundig-verfahrensbeendender-bilanzsuizid/

Es folgt der weitere selbstreferntielle Freibrief des Staatsanwalts Götz oben…

Dieses Schreiben ging an die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart, an die Polizei und ist hiermit ebenfalls beweisrechtlich veröffentlicht:

Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart
Werastraße 23
70182 Stuttgart 12.12.2017

Az. 300 Js 116108/17

Gegen sog. Verfügung der Staatsanwaltschaft Stuttgart, Herrn Dr. Götz, zugunsten der Staatsanwaltschaft Stuttgart, Beschuldigte Frau Busch, wird hiermit fristgerecht Beschwerde eingereicht.

Gegen Oberstaatsanwalt Dr. Hansjörg Götz wird ebenfalls wegen Verdacht der Rechtsbeugung im Amt sowie Verdachts der Strafvereitelung zugunsten von Justizkollegen hiermit Strafanzeige erstattet.

Auf bisherige Geltendmachungen wird vollinhaltlich und beweisrechtlich verwiesen.
Schreiben wird beweisrechtlich veröffentlicht.

Begründung

Es ist davon auszugehen, dass eine objektive Prüfung nicht stattfand und auch die Akten nicht beigezogen wurden sondern hier lediglich durch Dr. Götz phrasenhaft eine allgemeine Abfertigung zugunsten der Mitarbeiterin Busch und der Behörde erfolgte, wie dies bei Staatsanwaltschaften üblich ist.

Es wäre insoweit auszuschließen, dass ein promovierter Jurist bei Lektüre der Akte nicht erkannt haben will, dass hier gegen einen Unschuldigen und Polizeibeamten des Landes seit Jahren schwere Verbrechen im Amt zu verzeichnen sind und Ermittlungen sowie zivilrechtliche Klärungen insgesamt einzig aufgrund Standesdünkel und Korpsgeist innerhalb der Justiz sowie aufgrund der fortlaufenden Vertuschungen zugunsten der Täter im Amt unterbleiben.

Es wäre ebenso auszuschließen, dass ein promovierter Jurist bei Lektüre der Akte nicht erkannt haben will, dass der AE unter fortlaufendem Amtsmissbrauch mit konstruierten Straftaten gegen seine Person mundtot gemacht und von der weiteren Geltendmachung der Verbrechen im Amt und unter bewusster Missachtung der Meinungsfreiheit des AE abgebracht werden soll.

So stellte der Justizverbrecher Clemens Lückemann, der insbesondere für eine zehnmonatige Freiheitsberaubung im Amt und die Verweigerung der Entschädigung nach Freispruch als Täter (Landgericht Würzburg, 814 Js 10465/09) und maßgeblicher Initiator in seinem Netzwerk bei der Justiz Franken anzusehen ist, einen Strafantrag wegen Beleidigung gegen den AE.

Eine Ermittlung wegen Verbrechen im Amt wird konsequent unter Rechtsbeugung und Strafvereitelung verweigert – jedoch dem Strafantrag des Täters nachgegangen, offenkundig da dieser als sog. Präsident des Oberlandesgerichts Bamberg auch bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart hofiert und bei Verbrechen im Amt aktiv gedeckt wird.

Der Gesamtsachverhalt ergibt sich aus den Akten sowie aus den beweisrechtlichen Veröffentlichungen des AE.

Das Verhalten der Staatsanwaltschaft Stuttgart, die seit Jahren Kenntnis von den Verbrechen im Amt hat, ist insgesamt eine Verhöhnung des Rechtsstaats.

Weiter ist offenkundig, dass die Staatsanwaltschaft mit den Justizverbrechern aus Bayern gegen den AE konspiriert anstatt auf eine objektive und rechtsstaatliche Klärung der Vorwürfe zu dringen, wie es Aufgabe einer Staatsanwaltschaft in diesem Rechtsstaat ist.

Die Beschuldigte Busch macht sich erkennbar zum Erfüllungsgehilfen der Verbrecher im Amt, dies unter Beleidigung und Diffamierung des Anzeigenerstatters als zu Unrecht Beschuldigtem und unbescholtenem Polizeibeamten des Landes.

Anders ist deren Mitteilung, die erneute rechtsbeugende und verfassungsrechtlich absurde sog. Verurteilung des Klägers wegen vorgeblicher „Beleidigung“ von Justizverbrechern nicht zu verstehen, Zitat:

„Das Strafmaß wird dem Unrechtsgehalt der Tat und der Persönlichkeit des Angeklagten nicht gerecht.“

Dies ist ein weiterer Versuch einer sog. Strafverfolgungsbehörde, einen erkennbar zu Unrecht seit Jahren kriminalisierten unbescholtenen Polizeibeamten zu stigmatisieren, zu beleidigen
und zu diffamieren. Dies aus Eigeninteresse, Gleichgültigkeit und unter Verhöhnung rechtsstaatlicher Prinzipien.

Entweder hat die Beschuldigte Busch den Bezug zur Realität verloren oder sie begeht bewusst und gezielt eine Beleidigung und Diffamierung gegen ein Justiozopfer, um die Täter zu decken.

Selbstverständlich ist dies strafrechtlich relevant und auch Anlass für Maßnahmen im Rahmen der Dienstaufsicht – jedenfalls in einem Rechtsstaat, in dem die Gleichheit vor dem Gesetz verfassungsrechtlich garantiert ist.

Der Popanz, mit dem Staatsanwälte sich gegenseitig einen Freibrief ausstellen, ist ein Witz und untergräbt das Vertrauen in den Rechtsstaat.

Diese im Fall des AE seit insgesamt 2004 zutage tretende Hybris und Arroganz von sog. Staatsanwälten ist mittlerweile ein gesamtgesellschaftlicher Skandal.

Jedwede Schweinerei durch Angehörige dieser Betriebe wird vertuscht, gleichgültig ob es sich um Straftaten im Amt im Rahmen von Stuttgart 21 / Schwarzer Donnerstag, um die Ermordung von Oury Jalloh oder um Vertuschung ungerechtfertigter Maßnahmen und Verbrechen im Amt gegen Unschuldige wie Jörg Kachelmann oder den AE hier handelt.

2.
Die sog. Verfügung vom 06.12.2017 ist völlig begründungsfrei und beschränkt sich selbstreferentiell auf eine mantrahafte Leugnung der Tatsachen und Fakten.

Der AE ist als ehemaliger Polizeibeamter des Landes Baden-Württemberg seit Jahren Geschädigter von schweren Straftaten im Amt und insbesondere Verbrechen im Amt durch Justizjuristen des Freistaates Bayern.

Der AE ist seit insgesamt 2003 Opfer einer Kindesentziehung und Kindesentführung durch die Kindsmutter, Volljuristin Kerstin Neubert, die durch Täter bei den Justizbehörden Würzburg gedeckt und in ihrem Handeln befördert wird.

Ein Beschluss des Familiengerichts Würzburg vom 09.04.2010 auf wöchentliche sog. Umgangstreffen, der bis zum 07.07.2015 gültig und gerichtlich vollstreckbar war, wurde ab Juni 2012 zu Lasten von Vater und Kind weder durchgesetzt noch irgendetwas unternommen, um das Unrecht zu beenden.

Seit Oktober 2012 ist die Kindsmutter und Volljuristin Neubert zum Zweck der Bindungsblockade, des Umgangsboykotts und der Ausgrenzung des AE als leiblichem und rechtlichem Vater unter Missachtung des vollstreckbaren Beschlusses untergetaucht, was eine Kindesentführung verwirklicht.

Die Schädigungen des AE als Vater sind irreversibel. Durch die anhaltende dummdreiste Blockade und Verweigerung des Rechtsweges durch Justiz und Strafverfolger ist schon lange eine Aufforderung zur Selbstjustiz impliziert.

Der Vertuschung von Verbrechen im Amt mittels ergebnisorientierter und böswilliger Stigmatisierung, Kriminalisierung und Pathologisierung von Betroffenen und Geschädigten werden mit dem Fall des Anzeigenerstatters hier ihre Grenzen aufgezeigt werden!

Selbst die affektiven Mörder und Gewaltverbrecher, mit denen der AE während seiner von den Justizverbrechern um Clemens Lückemann erzwungenen zehnmonatigen Freiheitsberaubung eingesperrt war, sind integrer, vertrauenswürdiger und ehrlicher als die fränkischen Staatsanwälte und die Verbrecher in den Reihen der Justiz, die hier agieren.

Diese Verbrecher im Amt versuchen Menschen gezielt und geplant zu schaden bis zur völligen Vernichtung der sozialen und bürgerlichen Existenz – und stellen sich dann noch als Hüter von Recht und Gesetz dar.

In diesem Fall werden die Verbrechen und der Machtmissbrauch gegen einen Unschuldigen für die Verbrecher im Amt Konsequenzen haben!

Martin Deeg

Polizeibeamter a.D.

Weiter dummdreistes Blockieren des Rechtsweges durch Richter des OLG Stuttgart, die offenbar glauben, mit Provokationen gegen Justizopfer könnten sie den hochrangigen Polizeibeamten Eisele und bayerische Justizverbrecher vor Konsequenzen retten!

Dieses Schreiben des OLG Stuttgart spiegelt die ganze Widerwärtigkeit einer Justiz, die sich gezielt dumm stellt, wenn es um Verbrechen im Amt und folgenschwere Fehler in den eigenen Reihen geht:

OLG Stuttgart, Verweigerung Ermittlungsverfahren, weitere Rechtsbeugung zugunsten Polizist Roland Eisele und bayerischer Justizverbrecher, 3 Ws 83/17, 10.11.2017

Eine dummdreiste Provokation und Aufforderung zur Selbstjustiz.

Diese Strafanzeige und Beschwerde ging an den Justizminister Guido Wolf und die OLG-Präsidentin Horz, die bereits 2014 (Links) selbst bei Vertuschung der Verbrechen gegen mich als Polizeibeamten des Landes mitwirkte, also ebenfalls in eigener Sache tätig ist.

Aus heute erschienem Artikel der Stuttgarter Zeitung:

Die neue Chefin hat viel zu tun und viel vor

Sie ist die erste Frau auf dem Chefsessel des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart, und sie hat viel Arbeit vor sich. Cornelia Horz, bisher Präsidentin des Landgerichts Stuttgart, folgt dem bisherigen OLG-Chef Franz Steinle nach. „Ich möchte den Stellenwert der Justiz stärken“, so Horz.

Denn Sicherheit hänge nicht nur von einer schlagkräftigen Polizei ab, sondern auch von der Justiz, fährt die neue OLG-Chefin fort. Deshalb sei sie froh, dass Landesjustizminister Guido Wolf (CDU) mehr Stellen für die Justiz im Land zugesagt habe. Bisher sei es in ihrer aktiven Zeit immer nur um Stelleneinsparungen gegangen. Dies sei nun anders: „Das ist sehr erfreulich.“ Vom Elfenbeinturm hält sie nichts. „Wir wollen mehr in Kontakt mit der Öffentlichkeit treten“, sagt Cornelia Horz.“…..

http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.olg-stuttgart-hat-eine-neue-praesidentin-die-neue-chefin-hat-viel-zu-tun-und-viel-vor.14f4638c-83d1-49d5-94c9-f08dba774d93.html

Diese Möglichkeit biete ich Ihnen, Frau Horz!

Erklären Sie, weshalb gegen Täter im Amt konsequent nicht ermittelt wird…..!

Herrn Minister Guido Wolf
Justizministerium Baden-Württemberg
Schillerplatz 4
70173 Stuttgart

Anlage Ministerium:
Beschluss der Beschuldigten, 10.11.2017, Az. 3 Ws 8317
OLG Stuttgart, Verweigerung Ermittlungsverfahren, weitere Rechtsbeugung zugunsten Polizist Roland Eisele und bayerischer Justizverbrecher, 3 Ws 83/17, 10.11.2017

Präsidentin des OLG Stuttgart
– Cornelia Horz –
Oberlandesgericht Stuttgart
Olgastraße 2
70182 Stuttgart 21.11.2017


Az.: 3 Ws 83/17

Gegen den Vorsitzenden Richter Dr. Schnell, die Richterin Haber und den Richter Munding, OLG Stuttgart wird hiermit eingereicht

1.
Beschwerde und Anhörungsrüge gegen den sog. Beschluss der Richter auf Ablehnung eines Ermittlungsverfahrens gegen Täter im Amt vom 10.11.2017. Die Geltendmachung des Klägers erfolgte durch Einwurf am 06.11.2017, was als Indiz zu werten ist, dass sich die Richter in keiner Weise objektiv mit dem Vorgang befasst haben und lediglich genervt vortäuschen, den Inhalt des Antrags nicht zu verstehen, um diesen mit geringsmöglichem Aufwand weiter zugunsten der Täter im Amt zu entledigen, wie es seit 2005 geschieht.

https://martindeeg.wordpress.com/2014/05/24/strafanzeige-gegen-roland-eisele-leitenden-polizeibeamten/

Der sog. Beschluss zur Ablehnung eines Ermittlungsverfahrens, obwohl hier offenkundig Verbrechen im Amt und massives Unrecht zugrundeliegen, ist eine Verhöhnung des Rechtsstaats.


2.

Strafanzeige wegen Verdachts der Rechtsbeugung zugunsten insbesondere des Polizeibeamten Roland Eisele erstattet sowie Beschuldigten der Justizbehörden Bayern, wobei hier die Abgabe der Geltendmachungen an die Beschuldigten/Beklagten ohne jede eigene Tätigkeit erzwungen wird, wobei für jeden vernünftig denkenden Menschen offensichtlich ist, dass dies zur Entledigung der Verfahren ohne jede Ermittlung und ohne objektive Prüfung führen wird, da die Beschuldigten in eigener Sache tätig werden.

https://martindeeg.wordpress.com/2014/04/25/anzeige-wegen-rechtsbeugung-auf-allen-ebenen/

3.
Dienstaufsichtsbeschwerde wegen Amtsmissbrauch, Rechtsbeugung und Strafvereitelung zu Lasten des Klägers und zugunsten insbesondere des Polizeibeamten Roland Eisele erstattet sowie Beschuldigten der Justizbehörden Bayern, wobei hier die Abgabe der Geltendmachungen an die Beschuldigten/Beklagten ohne jede eigene Tätigkeit erzwungen wird, wobei für jeden vernünftig denkenden Menschen offensichtlich ist, dass dies zur Entledigung der Verfahren ohne jede Ermittlung und ohne objektive Prüfung führen wird, da die Beschuldigten in eigener Sache tätig werden.

In keinem einzigen Verfahren erfolgte seitens der Staatsanwaltschaft eine Vernehmung als Anzeigenerstatter und Geschädigter oder ein Ermittlungsverfahren.

4.
Antrag auf Ablehnung der Richter Dr. Schnell, Haber und Munding OLG Stuttgart wegen Besorgnis der Befangenheit, da diese erkennbar vortäuschen, den Inhalt der Geltendmachungen nicht zu verstehen, um willkürlich und völlig beliebig das Recht zugunsten der Beklagten und Beschuldigten zu beugen, Ermittlungen und Strafverfolgung zu vereiteln.

Begründung:

1.
In keinem einzigen Verfahren vor dem Landgericht oder Oberlandesgericht Stuttgart seit 2005 fand eine Erörterung in mündlicher Verhandlung statt, obwohl – oder weil – hier massive Straftaten im Amt vorliegen und die Beschuldigten offenkundig aus Standesdünkel und Korpsgeist gedeckt werden.

Der Kläger wird zum Teil als Idiot hingestellt, dessen Anliegen nicht „verständlich“ seien, so erneut in Beschluss der o.g. vom 10.11.2017.

Es erfolgt durchweg bei allen Geltendmachungen seit 2005 eine offenkundig und teils dreiste rechtsmissbräuchliche Entledigung aller Anträge im Prozesskostenhilfeverfahren zu Lasten des Klägers und auf Grundlage der von den Beklagten geschaffenen Aktenlage, gegen die sich der Kläger gerade inhaltlich in den jeweiligen Klage wendet.

https://martindeeg.wordpress.com/2014/01/30/etwas-fundamentalkritik/

Der Beschuldigte Eisele neben dem heutigen Innenminister Strobl, CDU

Es ist daher auch beim Landgericht und beim Oberlandesgericht Stuttgart nun von struktureller Korruption und regelhafter Rechtsbeugung zugunsten von Tätern im Amt auszugehen, die aus Standesdünkel, Hybris und unter Amtsmissbrauch vor berechtigten Klagen und Strafverfolgungsmaßnahmen strukturell geschützt werden.

Seit rund 12 Jahren wird der Kläger und Anzeigenerstatter als ehemaliger Beamter des Landes Baden-Württemberg von Richtern des Landgerichts Stuttgart, des Oberlandesgerichts Stuttgart und insbesondere den Strafverfolgungsbehörden Stuttgart offenkundig vorsätzlich und unter Strafvereitelung der Rechtsweg gezielt verbaut und sämtliche Anliegen unter kritikloser Übernahme der von den jeweiligen Beklagten/Beschuldigten geschaffene Aktenlage entledigt.

Beispielhaft verwiesen wird auf Az. 15 O 121/14, 4 W 45/14.

https://martindeeg.wordpress.com/2014/06/07/weiter-provokation-und-rechtsverweigerung-im-pkh-verfahren/

https://martindeeg.wordpress.com/2014/07/10/fortgesetzter-versuch-der-entledigung-eines-justizskandals-im-prozesskostenhilfeverfahren/

https://martindeeg.wordpress.com/2015/02/05/fehlgutachten-dr-gros-in-wurzburg-vertuscht-nun-beim-olg-bamberg-5-w-415/

2.
Der Kläger hat seine Anliegen am 20.11.2017 persönlich vor dem Petitionsausschuss des Landtags vorgetragen.

Sämtliche Abgeordneten der Grünen, der CDU, der SPD, der FDP und der AfD waren ohne weiteres in der Lage, die Anliegen und den strafrechtlichen und zivilrechtlich aufzuklärenden Gehalt der Geltendmachungen zu verstehen.

Die Richter hier, die demgegenüber offenkundig unter Amtsmissbrauch und unter Rechtsbeugung behaupten, dass der Antrag des Klägers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe – wie alle Anträge seit 2005 diesbezüglich – als unzulässig abzuweisen sei, berufen sich darauf, dass sie die Geltendmachungen nicht verstehen würden – und der Antrag vorgeblich nicht den Begründungsanforderungen genüge, das Streitverhältnis also nicht in „knapper und verständlicher“ Form wiedergegeben sei. Es sei „kein schlüssiger Sachverhalt“ greifbar.

Dies offenkundig, um weiter Ermittlungsverfahren und objektive Aufklärung dieses Justizskandals zu verhindern.

In der folgenden sog. Begründung ergibt sich jedoch, dass die Richter sehr wohl nicht nur den Sachverhalt verstehen sondern auch durchdringen, worum es geht – wobei sie dann jeweils die Falschbehauptungen der Beschuldigten/Beklagten herauspicken, die vorgeblich gegen den Kläger sprechen.

So wird von den Richtern bspw. nachweislich versucht, die seit 2005 gerichtlich angezeigte geltend gemachte Erpressung und Nötigung der Beschuldigten zur Beendigung des Beamtenverhältnisses des Klägers bei der Polizeidirektion Böblingen durch einfache Wiedergabe der Falschangaben der Beschuldigten, die einen Prozessbetrug verwirklicht, in Abrede stellen zu wollen:

Sog. Beschluss vom 10.11.2017, Seite 6:

„Ein vollendeter Prozessbetrug scheidet nach dem Vortrag des Anzeigenerstatters darüber hinaus deswegen aus, weil der Anzeigenerstatter im verwaltungsgerichtlichen Verfahren – anwaltlich vertreten – einen Vergleich abgeschlossen hat.“….

Dies ist wie genannt eine Verhöhnung des Rechtsstaats und eine fortgesetzte Provokation gegen den Kläger als Opfer von Verbrechern im Amt.

Die Vorgänge sind in einem Untersuchungsausschuss zu klären, den der Kläger notfalls erzwingen wird!

Auf den Blog des Klägers wird weiter beweisrechtlich verwiesen.

Justizjuristen sind offenkundig die einzigen, die hier noch keine Verbrechen und kein Unrecht durch Juristen sehen „können“.

Martin Deeg

Polizeibeamter a.D.

Wie tief bückt sich die Justiz Stuttgart noch vor den Bamberger Justizverbrechern Lückemann und Reheußer? Berufung gegen weiteren Versuch, mich mit Missbrauch des Strafrechts mundtot zu machen, Landgericht Stuttgart. Und die Verbrecher sind endlich VORZULADEN!!

Dieser Bericht der Stuttgarter Zeitung der vergangenen Woche belegt sehr schön die von Staatsanwaltschaften praktizierten Doppelstandards: Angriffe und Verleumdungen von zwei V-Männern der Staatsanwaltschaft werden gedeckt und vertuscht….aber gegen mich als ehemaligen Polizeibeamten und unbescholtenen Vater glaubt man weiter nachtreten zu können, um Verbrecher in der Justiz zu schützen…

„Schmutz werfen unterm Schutz der Justiz“, StZ, 24.10.2017, Seite 3

Hier nun also, auch auf diese heuchlerische Doppelmoral argumentativ (!) Bezug nehmend, die Berufungsbegründung zu diesem Urteil, mit dem sich die Justiz Stuttgart vor den Justizverbrechern Würzburg/Bamberg ganz tief bückt:

Urteil Amtsgericht Stuttgart wegen vorgeblicher Beleidigung der Justizverbrecher Bayern, 19.10.2017, Az. 6 Cs 7 Js 67767/16

Schriftsatz beweisrechtlich veröffentlicht:

Martin Deeg
Maierwaldstraße 11
70499 Stuttgart

Landgericht Stuttgart
Urbanstraße 20
70182 Stuttgart
26.10.2017

Az. 6 Cs 7 Js 67767/16

Gegen das so genannte Urteil vom 19.10.2017, Amtsgericht Bad-Cannstatt, wird hiermit Berufung eingelegt.

Der Unterzeichner ist freizusprechen, da er erkennbar keine Straftat begangen hat.
Desweiteren liegen allen Darstellungen erkennbar höherwertige Rechtsgüter gemäß § 34 StGB als die vorgeblich verletzten zugrunde, sowie in allen Fällen berechtigte Interessen gemäß § 193 StGB:

Es ist gemäß Art. 6 Abs. 2 GG Aufgabe des Staates, sicherzustellen, dass Eltern ihre Erziehungs- und Pflegeaufgabe für ihre Kinder erfüllen (sog. Erziehungsreserve). Zweitens muss der Staat durch Wächteramt bei streitenden Eltern als Mediator tätig werden (Schlichtungsfunktion). Drittens muss der Staat sicherstellen, dass das Kind vor einem Missbrauch des Elternrechts geschützt ist (Schutzfunktion).

Im Rahmen dieses Justizskandals verhindert die Justiz Würzburg/Bamberg seit 2003 kindeswohlschädigend jegliche Ausübung der Vaterschaft des Unterzeichners. Ein erster Antrag auf Schlichtung durch den Uz. Vom 27.12.2003 wurde solange verschleppt, bis sich die Kindesentfremdung und Ausgrenzung des Uz. und der Missbrauch der Verfügungsgewalt (vgl. Uli Alberstötter) durch die Kindsmutter manifestiert hatte (Familiengericht Würzburg, Az. 002 F 5/04, es wird hiermit Beweisantrag gestellt, die Akte des Familiengerichts Würzburg hinzuzuziehen).

Die Justiz schlichtet nicht sondern eskaliert den Konflikt mittels Verbrechen im Amt bis hin zum Versuch der völligen sozialen Vernichtung des Uz. als Vater mittels Missbrauch des § 63 StGB, 2009/2010.

Die Justiz beförderte ebenfalls beginnend den Missbrauch des Elternrechts durch die Volljuristin Kerstin Neubert, befördert und deckt bis heute eine verbrecherische Kindesentziehung der Kindsmutter, die nach mühsam begonnenem Bindungsaufbau 2010 seit 2012 mithilfe von Justizverbrechern wiederum eine Kindesentführung betreibt.

Zugrundeliegender Sachverhalt/Gesamtschau:

1.
In der Gesamtschau und auch in jedem konkreten Bezug ist der Unterzeichner, wie infolge in diesem ausführlichem Schriftsatz dargelegt, nicht Täter einer Beleidigung sondern Opfer massiver Grundrechtsverletzungen, insbesondere einer asozialen und widerwärtigen vorsätzlichen Zerstörung der Vaterschaft für sein leibliches Wunschkind, was als Trauma anzusehen ist, unter Schädigung auch seines Kindes durch die Justizverbrecher. Er ist weiter Opfer von Straftaten im Amt, repressivem Amtsmissbrauch und Opfer einer gemeinschaftlich begangenen Freiheitsberaubung im Amt durch die Justizverbrecher Lückemann/Trapp und weitere vorgeblich Geschädigte hier.

Das juristische Fehlverhalten ist erkennbar und objektiv geeignet, massive Gewalt oder die affektive Tötung von Menschen zu provozieren, einen Bilanzsuizid des Betroffenen zu provozieren und jegliches Vertrauen in den Rechtsstaat zu zerstören. Dies ist seit Jahren bestehendes Einvernehmen mit der Polizeibeamtin Schiemenz, Zeugin der Staatsanwaltschaft im Verfahren und einzige Zeugin, die zur Hauptverhandlung geladen wurde. Die Beweisanträge des Klägers wurden durch die Richterin alle ohne Begründung abgelehnt, insbesondere die Ladung der Justizverbrecher und vorgeblichen Geschädigten einer Beleidigung, Lückemann und Reheußer.

Der Unterzeichner als Justizopfer hat sich insbesondere im Hinblick auf das Wohl seines Kindes trotz der ungeniert weiter anhaltenden Kindesentfremdung und asozialen Justizverbrechen zu seinen Lasten 2013 dazu entschieden, die Verbrechen und Vorgänge in einem Blog beweisrechtlich öffentlich zu machen, um die strukturellen Missstände so offenzulegen, die Täter zur Anklage zu bringen, was die Justizbehörden erkennbar rechtsbeugend, strafvereitelnd und interessengeleitet verhindern wollen. Auch die Vertuschung und die Verdeckungstaten sind Inhalt des Blogs und zeigen die Muster und den Korpsgeist auf, mit denen Justizskandale unter den Teppich gekehrt werden, um Täter im Amt zu schützen.

Die Justizbehörden begreifen offenkundig nicht, worum es hier geht: nämlich um Rehabilitation und auch um Rache und Vergeltung für ein zerstörtes Leben eines zuvor unbescholtenen Polizeibeamten und zur Tatzeit 34 Jahre alten Vaters, dem weiter der Bindungsaufbau zu seinem Kind verhindert wird, jegliche Lebensperspektive weiter ungeniert repressiv und mit zum Teil widerwärtigen asozialen und verbrecherischen Methoden weiter anhaltend zerstört wird.

Die Täter sind aus dem Amt zu entfernen, anzuklagen und zu einer Haftstrafe zu verurteilen. In einem Rechtsstaat stehen Staatsanwälte und Richter nicht über dem Gesetz. Der Machtmissbrauch, der weiter stattfindet, um Verantwortungsnahme der Verbrecher im Amt zu verhindern, stellt die Verantwortlichen außerhalb des Rechtsstaats.

Diese Anklage zeigt exemplarisch, wie der systemische Missbrauch gegen Justizopfer und geschädigte Elternteile funktioniert: Verbrechen im Amt werden vertuscht, Rechtsuchende ohne Reputation diffamiert, entwertet, kriminalisiert und pathologisiert.

2.
Selektive Darstellungen in diesem dokumentarisch und beweisrechtlich geführten Blog – der auch dem Kind des Uz. dazu dienen soll, objektiv nachvollziehen zu können, weshalb ihm sein Vater über die gesamte Kindheit gestohlen wurde! – werden dem Uz. nun von den Tätern als Beleidigung auszulegen versucht.

Die Richtigkeit der Vorwürfe durch den Uz. ergibt sich hier bereits aus der Tatsache, dass die Täter über vier Jahre nicht wegen falscher Verdächtigung / Verleumdung / übler Nachrede interveniert haben – was naheliegend wäre, würde es sich um Falschangaben handeln – da dies zweifelsfrei zur Bestätigung der Richtigkeit der Angaben des Unterzeichners in seinem Blog führen wird.

Die Darstellungen in Bezug auf die vorliegenden Verbrechen im Amt sind also insofern als Tatsachenbehauptungen zu werten. Die Bezeichnung Justizverbrecher ist weiter somit ein auf Fakten beruhendes, argumentativ hergeleitetes und im ausführlichen Kontext stehendes Werturteil, das keine Schmähung darstellt, der Meinungsfreiheit unterliegt und dem – anders als das Amtsgericht fabuliert – keinerlei Strafbarkeit zugrundeliegt.

Stattdessen wurden dem Unterzeichner anonyme Morddrohungen aus den Kreisen der fränkischen Justiz zugestellt, die der Staatsanwaltschaft Stuttgart vorliegen, ohne dass hier erkennbar ermittelt wird. Eine solche Morddrohung gegen den Uz. und offenkundig aus den Justizkreisen Franken stammend wurde in Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Stuttgart Bad-Cannstatt am 19.09.2017 verlesen.

Am 25.02.2015 inszenierte der Justizverbrecher Clemens Lückemann über das Amtsgericht Bamberg, Az. 1 Gs 195/15, eine Wohnungsdurchsuchung beim Kläger, offenkundig ebenfalls zwecks Provokation und Repression – und nachdem er sich aus Ärger auf den Blog des Uz. offenkundig selbst bzw. durch Erfüllungsgehilfen/Mittäter ergebnisorientiert am 22.02.2015 eine Drohmail mit verschlüsseltem Absender zugeschickt hatte, die er infolge dem Uz. anlasten wollte. Das Landgericht Bamberg, Az. 14 Qs 39/16, hat mit Beschluss vom 10.08.2017 in zweiter Instanz entgegen Vortrag der Staatsanwaltschaft Bamberg festgestellt, dass dem Kläger aufgrund dieser (rechtswidrigen) Wohnungsdurchsuchung eine Entschädigung zusteht. (Vorgang beweisrechtlich im Blog veröffentlicht). Der Vorgang war Inhalt der Aussage der Zeugin Schiemenz in Hauptverhandlung am 19.09.2017, Amtsgericht Stuttgart Bad-Cannstatt.

3.
Wie rechtsfremd die offenkundig in amtsmissbräuchlicher Schädigungsabsicht und aus Standesdünkel initiierte Anklage, die hierauf getroffene Entscheidung des Amtsgerichts Stuttgart Bad-Cannstatt und das sog. Urteil vom 19.10.2017 sind, ist durch folgende Entscheidung des LG Saarbrücken, Urt. v. 16.03.2017 – 11 Ns 151/16, nochmals erwiesen. Dort heißt es:

„Zur Beleidigung, wenn der Angeklagte den Richter als ignoranten kranken Penner, Schläfer, Folterer, Abschaffer bzgl. Rechte GG und Konventionen bezeichnet, dem fehle jedes christliche Verhalten und jede Empathie und vielleicht nutzte ja ein Hirnschrittmacher.“

Beweis:
Anlage 1

Volltext des Urteils des LG Saarbrücken, Urt. v. 16.03.2017 – 11 Ns 151/16
http://www.burhoff.de/asp_weitere_beschluesse/inhalte/4003.htm

Jeder weitere Vortrag zur vorgeblichen Beleidigung gegenüber den bayerischen Justizverbrechern, die u.a. eine 14 Jahre andauernde Kindesentziehung / Kindesentführung und eine zehnmonatige Freiheitsberaubung zu Lasten des Klägers zu verantworten haben, erübrigt sich bereits hier.

Dieses Verfahren soll nun jedoch auch dazu dienen, die Verbrechen umfassend öffentlich zu machen und die Täter so zur Anklage zu bringen, weshalb weiter beweisrechtlich ausgeführt und präzisiert wird.

Begründung:
1.

Dem Unterzeichner werden nachweislich Aktenlage und insbesondere des hier angegriffenen Urteils des Amtsgericht Stuttgart Bad-Cannstatt zu obigem Aktenzeichen, offenkundig weiter ergebnisorientiert Bagatelldelikte anzuhängen versucht, um den Unterzeichner so zu diffamieren und prätentiös zu kriminalisieren.

Das Motiv hierfür ist offenkundig die Vertuschung von seit über einem Jahrzehnt begangenen offenkundigen Fehlentscheidungen inklusive massiver Verbrechen im Amt zu Lasten des Unterzeichners durch hochrangige Juristen der Justizbehörden in Franken, des Präsidenten der Polizeidirektion Aalen, Roland Eisele sowie durch die Mutter des Kindes des Unterzeichners, die Volljuristin Kerstin Neubert, die die gesamten juristischen Auseinandersetzungen aus persönlichen psychischen Belangen willkürlich und auf Geheiß von Frauennetzwerk in Würzburg sowie psychisch missbraucht durch ihren Vater Willy Neubert in Gang setzte, drei Monate nach Geburt des gemeinsamen Wunschkindes und in Heiratsabsicht , Az. 15 C 3591/03, Zivilgericht Würzburg. (Beweismittel: Blog des Unterzeichners).

Es wird hiermit Beweisantrag gestellt:
Die Akte des Zivilgerichts Würzburg zu 15 C 3591/03 ist beizuziehen, da diese geeignet ist offenzulegen, dass dem gesamten Justizskandal, dem Kindesentzug und der Kriminalisierung zu Lasten des Uz. – also auch diesem Verfahren – eine falsche Eidesstattliche Versicherung der Kindsmutter und Zeugin Neubert zugrundeliegt.

Es wird weiter Beweisantrag gestellt, in diesem Zusammenhang die Akte zu der aktuell beim Landgericht Würzburg anhängigen Klage, Az. 72 O 1694/17, hinzuzuziehen.

Diese Inhalt des Blogs und ist geeignet, zusammen mit anderen Blogbeiträgen objektiv die kausale falsche Eidesstattliche Versicherung durch die Zeugin und Kindsmutter nachzuweisen.

Der Vorgang thematisiert darüberhinaus – und ist Folge des Verhaltens – konkret den offenkundig unter Rechtsbeugung ergangenen sog. Beschluss der Justizverbrecher Reheußer, Weber und Panzer – deren vorgebliche Ehrverletzung durch den Uz. als Opfer des Verbrechesn Inhalt dieses Blogs ist:

Beweis:
Anlage 2

Beitrag aus dem Blog des Uz, veröffentlicht am 31.07.2017, Az. 72 O 1694/17
https://martindeeg.wordpress.com/2017/07/31/zivilklage-gegen-kindesentfuehrerin-kerstin-neubert-stand-aktuell-seit-2012-habe-ich-als-vater-keinerlei-kontakt-mehr-langzeitdokumentation-eines-justizverbrechens/

Die Klage ist objektiv geeignet die falsche Eidesstattliche Versicherung der Kindsmutter und Zeugin Neubert offenzulegen, mit der diese seit Dezember 2003 unter Vorsatz das Leben und die Vaterschaft des Uz. zerstört und die kausale Ursache aller strafrechtlichen Geltendmachungen gegen den Kläger ist, die das Amtsgericht Stuttgart Bad-Cannstatt hier in Urteil gegen den Uz. zugrundelegt.

Der Großvater des Kindes ist insgesamt als intriganter Initiator des Justizskandals anzusehen, der durch psychischen Missbrauch seiner eigenen Tochter, der Kindsmutter seit Geburt des gemeinsamen Kindes der Parteien gezielt und verschlagen auf Ausgrenzung und Entfernung des Unterzeichners hingewirkt hat und bis heute auf Eskalation/Kindesentführung und Kriminalisierung des Klägers weiter hinwirkt, um selbst eine Ersatzvaterrolle einzunehmen, wie er in Gespräch am 1. Juni 2012 nach verweigertem Treffen mit Kind in der Kanzlei der Kindsmutter, Marienplatz 1, 97070 Würzburg, gegenüber dem Unterzeichner als Vater auch (grinsend) eingeräumt hat. (Vorgänge und entsprechende Schreiben des Neubert an den ehem. Direktor des AG, um Umgang und Mediation zu verhindern, beweisrechtlich im Blog veröffentlicht, der Täter Neubert bezeichnet den Uz. ergebnisorientiert hierbei auch nach Wiederlegung von eklatanten vorsätzlich erstatteten Fehlgutachten bei den Justizbehörden zu Lasten des Klägers gegenüber dem AG-Direktor weiter als „psychisch krank“ etc.).
https://martindeeg.wordpress.com/2017/02/18/mordmotiv-kindesentzug-willy-neubert-intriganter-verlogener-hetzer-im-hintergrund-der-mein-kind-und-mich-getrennt-hat/

Es wird beantragt, die Kindsmutter und Volljuristin Kerstin Neubert auch hierzu als Zeugin zu laden, da die Aussage geeignet ist, offenzulegen, dass es mehreren ergebnisorientierten Tätern unter Rechtsmissbrauch seit Jahren gelingt, einem völlig unbescholtenen und integren und ehrlichen Vater, der lediglich das Wohl seines Kindes im Blick hatte, zu entwerten, zu kriminalsieren und lebensfremd als Gefahr für das Kindeswohl zu fabulieren, nachdem nach über 10 Jahren das Kind durch dieses Umfeld so manipuliert, instrumentalisiert und geschädigt wurde, dass es den Vater im Sinne der Kindsmutter und des intriganten Großvaters introjiziert „ablehnt“. Anstatt hiergegen vorzugehen, wird dieses Muster und die Schädigung auch des Kindes hieraus durch die Justizverbrecher permanent verstärkt und befördert, zuletzt Urteil vom 15.02.2016 durch die hier in Rede stehenden Justizverbrecher Reheußer, Weber, Panzer.

Zeugnis:
Kerstin Neubert, Roßbrunnstraße 15, 97421 Schweinfurt

Der kausale Vorgang wird hiermit beweisrechtlich benannt als Nachweis der falschen Eidesstaatlichen Versicherung, was wie genannt relevant ist in Bezug auf dieses Verfahren, da entsprechendes Urteil des LG Würzburg auf Grundlage der falschen Eidesstattlichen Versicherung hier als strafverschärfende“ einschlägige Vorbelastung zu Lasten des Klägers, Urteil vom 19.10.2017, Seite 11, angeführt wird:

„…..war zu seinen Lasten zu berücksichtigen, dass er mehrfach einschlägig vorbestraft ist.“

Urteil Amtsgericht Stuttgart wegen vorgeblicher Beleidigung der Justizverbrecher Bayern, 19.10.2017, Az. 6 Cs 7 Js 67767/16

a)
Auf Seite 3 des Urteils des Amtsgerichts Bad-Cannstatt heißt es hierzu:

„Der Angeklagte ist wie folgt vorbestraft:
1. Durch Urteil des Landgerichts Würzburg vom 17.07.2006 (Anmerkung: richtig ist Oktober 2007!)wurde der Angeklagte wegen Beleidigung in 3 tatmehrheitlichen Fällen, sachlich zusammentreffend mit 38 selbstsändigen Fällen des Verstoßes gegen eine vollstreckbare Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz, hiervon in 14 Fällen in Tateinheit mit Beleidigung, einmal in Tateinheit mit Hausfriedensbruch sowie einmal in Tateinheit mit versuchter Nötigung zu der Freiheitsstrafe von 1 Jahr verurteilt worden, welche für 2 Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Nach Verlängerung wurde die Strafe mit Wirkung vom 30.08.2012 erlassen.“

Dem Urteil liegen mehrere Rechtsbeugungen, Strafvereitelung zugunsten der Volljuristin Neubert und eine männerfeindliche Diskriminierung insbesondere durch die Justizverbrecherin Angelika Drescher, ehem. Staatsanwaltschaft Würzburg zugrunde.

Die Verurteilung erfolgte unter Missachtung einer falschen Eidesstattlichen Versicherung, die zum Beispiel 38 Telefonanrufe und somit Alltagshandlungen, gerichtet an die Mutter des gemeinsamen Kindes, Kleinkindalter, für den Uz. als Vater mit berechtigten Interessen zu „Verstößen“ gegen das sog. Gewaltschutzgesetz fabulierten. Dies ist eine Verhöhnung und ein ideologischer Missbrauch des Rechtsstaats.

Anstatt den Rechtsmissbrauch und den zu diesem Zeitpunkt bereits seit über dreinhalb Jahren (!) andauernden Kindesentzug durch die vorgeblich Geschädigte, Zeugin Neubert, aufzuklären und zu sanktionieren, versucht die als männerfeindliche Radikalfeministin anzusehende Angelika Drescher den Kindsvater und ehemaligen Polizeibeamten unter Amtsmissbrauch mit einem Antrag auf 1 ½ Jahre Haft ohne Bewährung zu vernichten. Auch die bereits 2006 beginnende Pathologisierung ist der Justizverbrecherin Drescher, Weisung Lückemann, zuzurechnen. (Vorgänge sind Inhalt des Blogs des Uz.)

Die Kindsmutter und Zeugin Neubert wurde von der Staatsanwältin zu Anzeigen gegen den Uz. ermutigt, unter asozialer widerwärtiger Ausnutzung der psychischen Belastung und des Traumas durch anhaltenden Kindesentzug. Auch Anschreiben des vom Uz. um Hilfe gebetenen Mediators Dr. Wilfried Boch-Galhau, Würzburg sowie der gerichtnahen Beratungsstelle, Mediator Othmar Wagner, wurden dem Uz. von der Zeugin Neubert und der asozialen Staatsanwältin, die durchweg zielgerichtet bösartig auf Vernichtung von Männern auch in anderen Fällen agiert (Zeugen sind ggf. zu benennen), wurden dem Uz. als „Verstoß“ gegen mit falscher Eidesstattlicher Versicherung missbrauchte sog. Gewaltschutzgesetz auszulegen versucht. Der Weg lief hier jeweils über die Abteilung „häusliche Gewalt“, POMin Schmaußer, die willfährigauch rechtswidrige Maßnahmen der Täterin Drescher durchführte, im Dezember 2006 bspw. eine rechtswidrige Wohnungsdurchsuchung beim Uz. (die dritte in 2006) ohne Vorliegen von Straftat. All das wird wie genannt intern vertuscht und ist Inhalt des Blogs des Uz.

Zeugnis:
Kerstin Neubert
, Roßbrunnstraße 15, 97421 Schweinfurt

In öffentlicher Veranstaltung im Rathaus Würzburg teilte die Täterin Drescher auf Frage mit, dass es „einen Missbrauch des Gewaltschutzgesetzes nicht gibt“.

Vor dem Hintergrund von Justizskandalen auch zu Lasten der Justizopfer Jörg Kachelmann, Norbert Kuß, Horst Arnold, Gustl Mollath und vieler anderer, die von Frauen zu Unrecht beschuldigt wurden, ist die Staatsanwältin zweifelsfrei als charakterlich ungeeignet aus dem Amt zu entfernen und in Sachen des Klägers zur Anklage zu bringen. Zivilklage ist aktuell anhängig und wird bei den Justizbehörden Würzburg aktuell unter weiterer Rechtsbeugung zu vertuschen versucht, Landgericht Würzburg, Az. 63 O 1493/17. (Die Vorgänge sind Inhalt des Blogs des Uz.)
https://martindeeg.wordpress.com/2017/08/06/widerwaertige-justizverbrecherin-und-feminismuslobbyistin-angelika-drescher-schuld-an-eskalation-und-14-jahren-kindesentzug/

Es wird Beweisantrag gestellt, die Akte des Landgerichts Würzburg zu Az. 63 O 1493/17 beizuziehen, um die Richtigkeit der Darstellungen des Uz. als ehemaligem Polizeibeamten zu belegen.

Das Urteil des Landgerichts Würzburg von 2008 ist somit nicht als „strafverschärfende“ und „einschlägige“ Vortat zu Lasten des Uz. zu werten, sondern beweisrechtlich als Justizskandal und männerfeindliche Kriminalisierung und Diskriminierung, um einen Vater von seinem Kind fernzuhalten.

Die Justizverbrecherin Drescher, weisungsgebender Behördenleiter Lückemann, hat den Gesamtkonflikt ab 2006 in einer asozialen und eskalativen Weise vorangetrieben, die bereits hier geeignet war, bei einer Vielzahl von derart Geschädigten mittels Traumatisierung ein reaktives Tötungsdelikt oder einen Bilanzsuizid zu provozieren.


b)

Desweiteren wird als „strafverschärfende“ Vortat seitens des AG Bad-Cannstatt behauptet, Seite 3 des Urteils vom 19.10.2017:

„Durch Strafbefehl des Amtsgerichts Würzburg vom 27.02.2008 wurde der Angeklagte wegen Beleidigung zu der Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu 15,00 Euro verurteilt.

Dem lag folgender Sachverhalt zugrunde:
Am 22.01.2008 gegen 10:00 Uhr riefen Sie beim Richter am Amtsgericht Behl im Amtsgericht Würzburg in der Ottostraße 5 in Würzburg an. Sie wollten mit Richter am Amtsgericht Behl wegen des Strafbefehls sprechen, der im Verfahren 811 Js 17304/07 gegen Sie ergangen war. Als Richter am Amtsgericht Behl sich weigerte, mit Ihnen die Sache zu besprechen und Sie nach Ihrem konkreten Ansinnen fragte und auch äußerte, dass Sie ihm nicht die Zeit stehlen sollten, bezeichneten Sie Richter am Amtsgericht Behl als „Arschloch“.
Der Präsident des Landgericht Würzburg stellte am 24.01.2008 schriftlich Strafantrag.
Es kann nicht ausgechlosen werden, dass Sie aufgrund einer kombinierten Persönlichkeitsstörung zum Zeitpunkt der Tat gem. § 21 StGB in Ihrer Steuerungsfähigkeit erheblich eingeschränkt waren.“

Richtig ist folgendes: gegen den sog. Strafbefehl legte der Uz. fristgerecht Einspruch ein. Dieser Einspruch wurde unter wahrheitswidriger Behauptung, die Einreichung sei einen Tag zu spät erfolgt, durch das Amtsgericht rechtsbeugend verhindert.

Uz. rief lediglich beim Amtsgericht an, um in Erfahrung zu bringen, welcher Richter für das Aktenzeichen zuständig ist. Das Vorzimmer beantwortete die Anfrage nicht, sondern vermittelte sofort, ohne den Uz. aussprechen zu lassen an den dem Uz. damals unbekannten Richter Thomas Behl weiter, der sich mit Namen meldete und zweimal ins Telefon blaffte, ohne den Uz. ausreden zu lassen: „Was wollen Sie!“ und noch die Aussage nachschob „Stehlen Sie mir nicht meine Zeit“. Hierauf legte Uz. auf, allerdings ohne Beleidigung.

Der Amtsrichter Thomas Behl, Würzburg ist insgesamt als charakterlich ungeeignet für den Richterberuf anzusehen, provoziert durch arrogant-anmaßendes Verhalten regelhaft „Tumulte“ vor Gericht, schreit Angeklagte und Zuschauer nieder und führt sich generell vielfach in öffentlichen Verhandlungen unangemessen auf, was auch Inhalt von Presseberichten ist.

2014 wurde Behl bundesweit bekannt, nachdem Report Mainz den Umgang von Behl mit den Bußgeldern des Gerichts offenlegt:
https://www.swr.de/report/presse/parteilichkeit-bussgeldvergabe/-/id=1197424/did=12977266/nid=1197424/saa7wj/index.html

Zitat des Magazins „Focus“ vom 04.03.2014 unter Überschrift: „20.000 Euro dank Vetternwirtschaft?“

„Wenn seine Angeklagten ein Bußgeld zu zahlen hatten, schlug ein Würzburger Richter als Empfänger offenbar gerne den örtlichen Reitverein vor. Der Haken: Seine Tochter ist dort Geschäftsführerin, seine Frau Schatzmeisterin.“….

http://www.focus.de/politik/deutschland/20-000-euro-dank-vetternwirtschaft-richter-schanzt-reitverein-der-tochter-bussgelder-zu_id_3660578.html

Der Uz. kann als Rechtsuchender und ehemaliger Polizeibeamter ein korrektes Verhalten und eine angemessene Kommunikation auch von Würzburger Richtern erwarten und muss sich von diesen nicht am Telefon anbrüllen lassen, wenn er eine Auskunft erbittet.

Hernach ehrenkäsig und larmoyant eine Straftat der Beleidigung zu behaupten und hier nachzutreten, passt zu der ganzen Doppelmoral und der in Teilen wahnhaften Hybris dieser asozialen CSU-Provinzjustiz, die sich offenkundig seit Jahren als Instanz über Recht und Gesetz stehend betrachtet.

c)
Zu der vorgeblichen „strafverschärfenden“ Verurteilung unter 3., Seite 3 des Urteils des AG Bad-Cannstatt wegen vorgeblicher „falscher Versicherung an Eides statt“ kann der Uz. insoweit nichts sagen, da er bei der besagten Verhandlung durch einen Anwalt vertreten wurde. Es ging erinnerungsgemäß wohl um den Vorwurf, der Kläger habe zuviel Hartz-IV ausgezahlt bekommen, was im Zusammenhang stehen dürfte mit beim AG Bad-Cannstatt anhängigen Verfahren um fiktive und rechtswidrige Nachforderung seitens des Landratsamts Würzburg, das auf Seite 4 des Urteils des AG hier erwähnt wird. Die Richterin Pfeffer klammert hierbei ergebnisorientiert aus, dass die Forderung offenkundig betrügerisch erfolgt, wie der Uz. in Hauptverhandlung am 19.09.2017 mitteilte. Das Verfahren ist vom Amtsgericht Stuttgart an das Sozialgericht Stuttgart abgegeben.

Der Uz. ist aufgrund der Rechtsbrüche durch die Zeugin Neubert und nach einem Jahr ungehindertem Kindesentzug zu Beginn des Jahres 2005 nach Würzburg gezogen, um den Kontakt zum Kind durchzusetzen, was verhindert wurde. Der Antrag auf Hartz-IV wurde notwendig aufgrund der zuvor erpressten Beendigung (Täter Roland Eisele, Inhalt des Blogs, vgl. Anlage) der Beamtentätigkeit bei der Polizei Baden-Württemberg und der fehlenden sozialen Kontakte im Raum Würzburg. Woraus sich die falsche Eidesstattliche Versicherung ergeben haben soll, ist nicht mehr erinnerlich.


d)

Für das unter 4, Seite 4 des Urteils vom 19.10.2017, AG Bad-Cannstatt aufgeführte „strafverschärfende“ sog. Urteil ist Thomas Behl verantwortlich, der sich ungeachtet der Vorgänge unter 2b) dieses Schriftsatzes als objektiv und unbefangen gegenüber dem Uz. betrachtete, was sich durch das rechtsfremde Urteil, das mittels falscher Eidesstattlicher Versicherung der Juristin Hitzlberger zustandekam, widerlegt ist. Behl missbrauchte den Sachverhalt, um gegen den Uz. persönlich motiviert amtsmissbräuchlich nachzutreten, wie es seinem Charakter entspricht.

Die vorgeblich Geschädigte Hitzlberger hier ist eine widerärtige Hetzanwältin, die die Schuld und Verantwortung dafür trägt, dass der Kontakt des Uz. zu seiner Tochter ab Juni 2012 erneut komplett abbrach, nachdem zuvor über 2 Jahre mit immensem Aufwand ehrenamtlicher Helferinnen ein entlastender und durchweg positiver Bindungsaufbau zwischen Uz. und Tochter gelungen war, der zu diesem Zeitpunkt normalisiert und ausgebaut werden sollte.

Das Verhalten der sog. Fachanwältin Hitzelberger ist objektiv als Mordmotiv zu werten.

Der Vorgang ist ebenfalls Folge des Beschlusses der vorgeblich Geschädigten Reheußer, Weber und Panzer und befasst sich umfassend v.a. in Folgebeiträgen im Blog des Uz. argumentativ mit dem Beschluss der Justizverbrecher.

Beweis:
Anlage 3:

Ausdruck aus Blog des Klägers, veröffentlicht am 26. Mai 2017
https://martindeeg.wordpress.com/2017/05/26/mordmotiv-kindesentfremdung-finale-rechtliche-geltendmachung-gegen-die-fachanwaeltin-hitzlberger-wuerzburg-verantwortlich-fuer-erzwungenen-kontaktabbruch-zu-meinem-kind-seit-juni-2012/

Das Beweismittel betrifft die aktuell beim Landgericht Würzburg anhängige Klage gegen Hitzlberger, die unter offenkundiger Rechtsbeugung zugunsten der Juristin zu entledigen versucht wird: Landgericht Würzburg, Az. 73 O 1368/17.

Es wird Beweisantrag gestellt, neben dem Blogbeitrag die Akte zu Az. 73 O 1368/17 beizuziehen, um die Angaben des Klägers zu bestätigen.

Dies ist relevant, da im Urteil des Amtsgerichts Stuttgart Bad-Cannstatt ein von der widerwärtigen Hetzanwältin, die gezielt und bösartig ab März 2012 den Konflikt eskalierte und die heutigen Schäden für Vater und Kind verschuldete, in Urteil des Amtsgerichts Bad-Cannstatt, Seite 3, als strafverschärfend“ genannt ist.

Der Uz. wurde hier ein weiteres Mal zu einer absurden Strafe wegen vorgeblicher Beleidigung verurteilt, Täter Thomas Behl, weil er sich gegen die Verbrechen und den Kindesentzug verbal und rechtlich zur Wehr setzte. Die Provokation ist offenkundig mit Zielsetzung Gewalt oder Bilanzsuizid des Uz. gewollt, wie auch in Gesprächen mit der Polizeibeamtin Schiemenz diesbezüglich umfangreich erörtert.

Der Vorgang war Inhalt der Zeugenvernehmung der Polizeibeamtin Schiemenz vor dem Amtsgericht Bad-Cannstatt, 19.09.2017. In diesem Zusammenhang äußerte sie, dass sie so etwas in 25 Dienstjahren noch nicht erlebt hat.

3.
Gegen die Richterin Pfeffer besteht erkennbar der Tatverdacht der Rechtsbeugung und des Amtsmissbrauchs, gegen den Staatsanwalt der Tatverdacht der Rechtsbeugung, der Strafvereitelung und des Amtsmissbrauchs.

Auf den Antrag wegen Besorgnis der Befangenheit infolge Verwerfung des Einspruchs des Unterzeichners gegen den sog. Strafbefehl sowie die Beschwerde vom 29.08.2017 gegen die Ablehnung des Befangenheitsantrags wird dazu beweisrechtlich vollinhaltlich Bezug genommen. Die vom Kläger geltend gemachten Befangenheitsgründe haben sich in vollem Umfang bestätigt.

Ebenso wird auf Dienstaufsichtsbeschwerde/Strafanzeige gegen die Staatsanwaltschaft wegen Strafvereitelung u.a. zu Lasten des Klägers beim Justizministerium Baden-Württemberg vom 01.07.2017 beweisrechtlich verwiesen.

Mit Schreiben vom 24.10.2017 wird die Strafvereitelung zu Lasten des Unterzeichners durch die Staatsanwaltschaft Stuttgart, Osta Striewisch, Az. 22 Zs 1142/17 mit floskelhafter Nichtbegründung ungeachtet fortgeführt. Der Kläger wurde trotz des dringenden Tatverdachts schwerer Verbrechen im Amt bis heute nicht als Geschädigter vernommen.

Es besteht der dringende Tatverdacht auf weitere Strafvereitlung und Rechtsbeugung durch den Oberstaatsanwalt Striewisch, Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart, zu Lasten des Klägers und zugunsten der bayerischen Justizverbrecher sowie des Polizeibeamten Roland Eisele, Polizeipräsidium Aalen, wie infolge unten in diesem Schriftsatz belegt.

Beweis:
Anlage 4

Schreiben der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart, OSta Striewisch, vom 24.10.2017, Az. 22 Zs 1142/17

Das Justizministerium Baden-Württemberg, das die mit Datum vom 01.07.2017 eingereichte Dienstaufsichtsbeschwerde und Strafanzeige gegen die Staatsanwaltschaft an die Staatsanwaltschaft abgab, wird weiter informiert – ebenso die Presse.

Der Oberstaatsanwalt lügt hier ungeniert, wie sich unschwer aus dem gesamten Beweisvortrag und der weiteren Aktenlage ergibt.


4.

Die Unredlichkeit des Amtsgerichts und zu Lasten des Uz. ergibt sich praktisch aus jedem Detail der Urteilsbegründung, die auf Gewichtung und Falschaussagen oder „Irrtümern“ durchweg zu Lasten des Uz. besteht.

In mündlicher Verhandlung wurde die Polizeibeamtin Schiemenz als Zeugin gehört und auführlich deren Rolle und Position zu den Vorgängen erörtert:

Die Zeugin sagte aus, dass sie seit acht Jahren mit den Vorgängen befasst ist und Kenntnis von dem Gesamtkonflikt habe durch die vom Unterzeichner eingereichten Strafanzeigen wegen Kindesentzug und wegen der Vorwürfe des Unterzeichners gegen bayerische Justizjuristen, Freiheitsberaubung im Amt. Sie äußerte, dass sie alle Eingaben ordnungsgemäß weiterleite, jedoch den Eindruck habe, dass diese bei den originär zuständigen Justizbehörden, wo die jeweils Beschuldigten z.T. tätig sind, entledigt werden, den Vorwürfen nicht nachgegangen wird. Dies gehe zum Teil sehr schnell und offenkundig ohne jede Ermittlung.

Unter Hinweis auf das bindende Tatortprinzip seien der Polizei hier jedoch die Hände gebunden. Sie habe weiter den Eindruck, dass im Gegensatz hierzu Vorgänge gegen den Unterzeichner übergewichtet und drakonisch „verfolgt“ werden.

Die Polizeibeamtin äußerte, dass sie in 25 Dienstjahren noch nie erlebt habe, dass jemand derart von der Justiz verfolgt wird (740 Sozialstunden wegen vorgeblicher Beleidigung einer Juristin).

In persönlichen Gesprächen wird der Missbrauch des Tatortprinzips und eine strukturelle Korruption zu Lasten des Klägers benannt.

Das Gericht macht aus dieser konkreten Zeugenvernehmung im Urteil nun folgende Falschdarstellung, Seite 9 des Beschlusses vom 19.10.2017:

„Die Zeugin Pkin Schiemenz, die wegen zahlreicher Verfahren als spezialzuständige Sachbearbeiterin für Verfahren gegen den Angeklagten bestimmt ist, führt glaubhaft und nachvollziehbar aus, dass der Angeklagte in persönlicher Hinsicht sehr enttäuscht ist, dass ihm der Umgang mit seiner Tochter untersagt wurde. Die verschiedensten Familienverfahren dauern seit vielen Jahren an.“

Das einzige Verfahren diesbezüglich, mit dem die Zeugin seit acht Jahren gegen den Angeklagten befasst ist, ist dieser Vorgang. Die Tätigkeit der Beamtin beschränkte sich hierbei darauf, den Unterzeichner bei einem der zahlreichen Gespräche, die sich mit den Justizverbrechen der Würzburger und Bamberger Justiz sowie der Kindesentführung durch die Juristin Neubert befassten, von der Tatsache in Kenntnis zu setzen, dass der Justizverbrecher Lückemann Strafanzeige und Strafantrag gestellt hat. Sie ermöglichte dem Kläger hierauf, sich dazu zu äußern, was der nicht tat, da der Vorgang in der Gesamtschau absurd ist.

Bei den zahlreichen Gesprächen mit der Zeugin Schiemenz wurden darüberhinaus immer wieder die immensen Belastungen für den Unterzeichner als Vater durch das asoziale Gebaren und die Verweigerung von Rechtsstaatlichkeit durch die Behörden Würzburg/Bamberg thematisiert sowie die Tatsache, dass der Unterzeichner offenkundig sozial vernichtet und repressiv zugrundegerichtet werden soll, so Einvernehmen auch mit der Zeugin Fuchs, Polizeiposten Stuttgart-Weilimdorf, die ebenfalls bei zwei Gesprächen anwesend war.

Ein Bilanzsuizid, die Gefahr reaktiver Tötungsdelikte und die Eskalationsgefahr durch das anhaltend rechtswidrige und repressiv asoziale Verhalten der Justizbehörden Würzburg und Bamberg ist ebenfalls seit Jahren Thema bei den Erörterungen der Straftaten gegen den Unterzeichner mit der Zeugin.

Es besteht Einvernehmen sowohl mit der Zeugin Schiemenz und der Zeugin Fuchs – als auch mit dem ebenfalls in mündlicher Verhandlung benannten Zeugen Mielke, PHK – darüber, dass weniger robuste Menschen längst sich selbst oder Verantwortliche getötet hätten oder sich mit Missbrauch von Alkohol etc. auf jahrelangen verbrecherischen Entzug des Kindes, derarte behördliche Repression, Ausgrenzung und Vernichtungsversuche reagieren würden.

Auch wurde thematisiert, dass die Justizjuristen in Würzburg/Bamberg ganz offenkundig zum Teil dieses Ergebnis und eine Eskalation, den Tod des Uz. gezielt und vorsätzlich herbeiführen wollen!

Die Falschdarstellung der Zeugenvernehmung durch die Richterin im schriftlichen Urteil spricht für sich und spiegelt das Gesamtverhalten der Justiz hier: es wird alles projektiv ausgeblendet, was die Darstellungen des Unterzeichners und die Fakten zu Lasten der Justizverbrecher bestätigt und im Gegenteil mit Auslassungen und vorsätzlich und zum Teil autistisch zu Lasten des Geschädigten umgedeutet, um diesen projektiv zu diffamieren und zu entwerten und ihm weiter eine Täterrolle zuweisen zu wollen, während die Verbrecher im Amt so entschuldet werden sollen.

Die Notlage des Klägers und die traumatischen Folgen durch die von den Justizverbrechern verschuldeten Verbrechen im Amt und den Kindesentzug seit 2003 wird nahezu zwanghaft abgewehrt und allenfalls noch als Möglichkeit zur Pathologisierung verstanden, wie der Hinweis der Richterin im Urteil, Seite 10, belegt, wo sie sich ohne jeden sachlichen Anlass oder Anknüpfungspunkt bemüßigt fühlt, eine „eingeschränkte oder aufgehobene Schuldfähigkeit“ zumindest durch Verneinung zum Thema zu machen, so als sei die Pathologisierung des Opfers die Lösung für die Beendigung dieses Justizskandals.

Dass dies übliche Methode insbesondere der bayerischen Justizverbrecher ist, ist gerade wiederum maßgeblicher Teil und Inhalt dieses Justizskandals, da die Justizverbrecher 2009/2010 diesen Weg mit einem eklatanten Fehlgutachten und dauerhafter Freiheitsberaubung gegen den Kläger, Az. 814 Js 10465/09, bereits erfolglos versucht haben anzuwenden. Die Akte wurde beigezogen.

5.
Das Gericht schreibt unter Hinweis auf Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, die erst der Unterzeichner geltend gemacht hat und die bereits bei Erlass des Strafbefehls und bei Anklageerhebung willkürlich missachtet wurde:

„Das Gericht ordnet sämtliche Äußerungen als Werturteile ein. Dabei geht das Gericht davon aus, dass keine Schmähkritik vorliegt, bei welcher nach der Rechtsprechung keine grundrechtliche Abwägung vorzunehmen wäre. Die Äußerung nimmt den Charakter der Schmähkritik erst dann an, wenn nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern – jenseits auch polemischer und überspitzter Kritik – die Diffamierung der Person im Vordergrund steht. Dabei muss der ehrbeeinträchtigende Gehalt von vornherin außerhalb jedes in einer Sachauseinandersetzung wurzelnden Verwendungskonstextes stehen (Beschluss des BVerfG vom 29.6.2016, 1 BvR 2646/15). Im vorliegenden Kontext ist es noch möglich, einen Bezug zum Beschluss des OLG Bamberg vom 15.02.2016 zu erkennen.

Somit ist eine Abwägung zwischen der Schwere der Persönlichkeitsbeeinträchtigung durch die Äußerung einerseits und der Einbuße an Meinungsfreiheit durch ihr Verbot andererseits vorzunehmen. Das Ergebnis der Abwägung ist von den Umständen des Einzelfalls abhängig. Dabei müssen Ehrbeeinträchtigungen gegenüber der Meinungsfreiheit in der Regel dann zurücktreten, wenn der Vorwurf Teil einer umfassenderen Meinungsäußerung ist, die der Durchsetzung legitimer eigener Rechte im gerichtlichen Verfahren dienen und jedenfalls aus Sicht des Äußernden nicht völlig aus der Luft gegriffen sind. Dabei ist zu berücksichtigen, dass ein Richter schon von Berufs wegen in der Lage sein muss, pointierte Kritik in seiner Arbeit beim „Kampf um das Recht“ auszuhalten (Beschluss des OLG München vom 11.7.16, 5 OLG 13 Ss 244/16). Im vorliegenden Fall muss die durch Artikel 5 geschützte Meinungsfreiheit hinter dem Persönlichkeitsrecht zurücktreten. Die veröffentlichten Artikel lassen noch einen Bezug zum OLG-Beschluss erkennen, befassen sich inhaltlich aber nicht argumentativ mit der Entscheidung. Es handelt sich auch nicht um eine Äußerung gegenüber der Justiz im Rahmen eines Gerichtsverfahrens, sondern um eine öffentliche Äußerung über das Internet an eine unbestimmte Vielzahl von Personen. Die wiederkehrenden, über einen langen Zeitraum aufrechterhaltenen Äußerungen zielen durch ihre Wiederholung und Dauer auf persönliche Kränkung und lassen ein sachliches Anliegen in den Hintergrund treten. Das Vorbringen des Angeklagten ist auch nicht geeignet, sein Umgangsrecht in einem gerichtlichen Verfahren zu stärken.“

Das Gericht stellt hier richtigerweise unter Bezug auf verfassungsrechtliche Grundsätze fest, dass

a)
keine Schmähkritik vorliegt

b)
eventuelle Ehrbeeinträchtigungen gegenüber der Meinungsfreiheit zurückzutreten haben, da der Vorwurf Teil einer umfassenderen Meinungsäußerung ist, die der Durchsetzung legitimer eigener Rechte dienen und nicht völlig aus der Luft gegriffen sind und

c)
dass gerade Richter laut Bundesverfassungsgericht schon von Berufs wegen in der Lage sein müssen, auch pointierte, polemische und überspitzte Kritik auszuhalten.

Um nun willkürlich und unter Missachtung der Meinungsfreiheit des Klägers dennoch beliebig eine Strafbarkeit zu konstruieren, stellt das Gericht fest, dass die in Rede stehenden Artikel „inhaltlich noch einen Bezug zum OLG-Beschluss erkennen“ lassen, fabuliert und behauptet dann aber völlig lebensfremd, dass diese „sich aber nicht argumentativ“ mit der Entscheidung“ befassen.

Insoweit wird auch auf die Anlagen hier verwiesen.
Das stellt erkennbar eine unzulässige Verengung und Missachtung der Meinungsfreiheit des Unterzeichners dar und einen absurden Versuch da, die Rechtsprechung zu Artikel 5 GG beliebig auszuhebeln:

Zum einen sind die in Rede stehenden Artikel nicht für sich zu sehen und zu lesen, sondern als Teil einer umfassenden Dokumentation und im Kontext des gesamten vom Kläger beginnend August 2013 beweisrechtlich zur Veröffentlichung gebrachten Blogs.

Dieser dreht sich um Justizverbrechen seit insgesamt 2003, die gegen den Uz. als Vater und ehemaligen Polizeibeamten begangen wurden bzw. weiter begangen werden und die von den Justizbehörden Würzburg/Bamberg strafrechtlich relevant unter struktureller Rechtsbeugung vertuscht werden.

Dies ist inbesondere die seit 14 Jahren andauernde Kindesentfremdung/Kindesentführung durch die Volljuristin Kerstin Neubert mithilfe der Täterbehörde und unter Missbrauch des Rechtssystems – und zum anderen die hieraus erfolgende Diskriminierung, Kriminalisierung und Pathologisierung des Klägers.

Diese gipfelte 2009/2010 in einer zehnmonatigen Freiheitsberaubung durch die Justizverbrecher Würzburg/Bamberg, für die der Kläger trotz Freispruch bis heute nicht entschädigt wurde. Darüberhinaus wurde versucht, mit einem eklatanten und vorsätzlich erstatteten Fehlgutachten des örtlichen Einweisungsgutachters der Würzburger Justiz, Dr. Groß (CSU), eine dauerhafte Unterbringung des Klägers im forensischen Maßregelvollzug zu erzwingen.

Der sog. Beschluss vom 15.02.2016 ist erkennbar Teil der jahrelang rechtswidrig erfolgten Kindesentführung / Kindesentfremdung, die momentan dazu führt, dass der Klägers seit Juni 2012 trotz vollstreckbaren Beschlusses des Familiengerichts Würzburg auf wöchentliche Treffen (Az. 005 1403/09) keinerlei Kontakt zu seiner Tochter hat.

Die Justizverbrecher Reheußer, Weber und Panzer setzten sich für den sog. Beschluss – Strafanzeige wegen Rechtsbeugung wurde intern vertuscht – über die fachlichen Empfehlungen sämtlicher Fachkräfte, die Ergebnisse der mündlichen Verhandlung hinweg, und schlossen zum Schaden des Kindes den Unterzeichners willkürlich den sog. Umgang bis 31.12.2017 aus.

Die Umgangspflegerin Baur-Alletsee, die einen guten Kontakt zum Kind hergestellt hatte und über parallele Treffen mit dem Unterzeichner/Vater erfolgreich eine Multiplikator- und Vermittlerrolle im Sinne des Kindeswohls etabliert hatte, die es unbedingt auszubauen galt, wurde von den Justizverbrechern Reheußer, Weber und Panzer aus dem Verfahren geworfen.

Beweis:

Anlage 5

Protokoll mündliche Verhandlung vom 10.02.2016, 7 UF 210/15, OLG Bamberg
Protokoll der formaljuristischen „Show“-Verhandlung 10.02.2016, Justizverbrecher OLG Bamberg zugunsten der Kindesentfremderin Kerstin Neubert, die seit 2012 rechtswidrig jegliche Kooperation verweigert

Dies ist, wie bereits mehrfach geltend gemacht und mitgeteilt, kein Motiv für eine Ehrverletzung oder Beleidigung der Justizverbrecher – dies ist objektiv ein Mordmotiv!

In vergleichbar gelagerten Fällen von Väterausgrenzung/Umgangsboykott/Bindungsblockade und ideologischer Kriminalisierung von Männern im Paarkonflikt kommt es immer wieder zu reaktiven Selbsttötungen und affektiven Gewaltdelikten, insbesondere bedauerlicherweise gegen den anderen Elternteil und die Bezugsperson für das Kind, die Mutter.

Auch solche von der Justiz stets nach dem selben Muster verschuldeten Fälle sind Inhalt des Blogs. Die politische Geltendmachung des Klägers ist ebenfalls im Blog dokumentiert, Schreiben an Bundesjustizministerium wegen Missbrauch des Gewaltschutzgesetzes und Morden als Folge der Anwendung, 2015.

Die Darstellung des Amtsgerichts Bad-Cannstatt, der Kläger befasse sich „nicht argumentativ“ mit der Entscheidung des Gerichts ist daher absurd und erkennbar falsch. Der Kläger befasst sich auf mehreren Ebenen argumentativ mit dem Beschluss!

Sowohl der sog. Beschluss vom 15.02.2016 selbst als auch das dem widersprechende Protokoll der vorhergehenden mündlichen Verhandlung vom 10.02.2016 sind veröffentlicht. Der Kläger geht in seinem Blog auf die Widersprüche aus der mündlichen Verhandlung und dem rechtsbeugenden Beschluss ein, der verfassungswidrig eine Kindesentführung zu legitimieren versucht und geht auf die fachlichen Meinungen der Umgangspflegerin, des Verfahrenspflegers und des Jugendamtes ein, ebenfalls veröffentlicht.

Das Gericht ignoriert alle diese Zusammenhänge, um hier eine selektive Strafbarkeit durch drei von insgesamt aktuell 393 Beiträgen auf dem Blog des Klägers zu konstruieren.

Der Verdacht der Rechtsbeugung liegt hier nahe, da sich die argumentative Auseinandersetzung mit den Justizverbrechen insgesamt und auch was den weichenstellenden und weiteren traumatischen sog. Beschluss des OLG Bamberg vom 15.02.2016 betrifft, für jeden vernünftig denkenden Menschen sofort ergibt. Der Unterzeichner hat die Beiträge auch vielfach miteinander verlinkt, um Argumentation und Rechtsbrüche schlüssig darzulegen.

Sämtliche sog. Beschlüsse und Urteile der Gerichte sind veröffentlicht, so dass sich jeder Leser eigenverantwortlich selbst ein Bild von der Richtigkeit der Darstellungen machen kann oder diese auch in Abrede stellen kann, so dass eine Strafbarkeit und Ehrverletzung in keinem Fall gegeben ist.

Das Gericht behauptet zwecks Konstruktion einer Strafbarkeit weiter:

…“Die wiederkehrenden, über einen langen Zeitraum aufrechterhaltenen Äußerungen zielen durch ihre Wiederholung und Dauer auf persönliche Kränkung und lassen ein sachliches Anliegen in den Hintergrund treten.“

Das Gericht verkennt die Schwere der Schädigungen und des Justizskandals durch die Justizbehörden Würzburg/Bamberg.

Es geht hier um schwerste Grundrechtsverletzungen, nämlich die Zerstörung der Vater-Kind-Bindung über nun anhaltend 14 Jahre.

Es geht weiter um eine schwere gemeinschaftlich begangene Freiheitsberaubung im Amt gegen einen unbescholtenen Polizeibeamten auf Grundlage von – ebenfalls ! – Missachtung der Meinungsfreiheit, Artikel 5 GG, wie sich aus der vom Amtsgericht beigezogenen Akte des Landgerichts Würzburg zu Az. 814 Js 10465/09 und hier insbesondere aus dem Urteil vom 20.08.2010, zweifelsfrei ergibt.

Es ist erkennbar ein Muster der Justizverbrecher in Franken, berechtigte Kritik an Urteilen, Fehlentscheidungen und Schädigungen von Menschen durch die fränkische Justiz mit Repressionen, rechtswidrigen Maßnahmen und schließlich haltloser Kriminalisierung und Pathologisierung der Betreffenden sanktionieren zu wollen. (Vgl. Fall Gustl Mollath, sieben Jahren zu Unrecht erfolgte Unterbringung, Fehldiagnosen identisch beim Unterzeichner).

Herausstechend ist hier insbesondere die regelhafte völlige Missachtung der Meinungsfreiheit. Auch die beabsichtigte dauerhafte Unterbringung des Unterzeichners im Maßregelvollzug und die zehnmonatige Freiheitsberaubung im Amt, Az. 814 Js 10465/09, erfolgte nachweislich auf Grundlage einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den sog. Staatsanwalt Thomas Trapp, der infolge in Personalunion als vorgeblich Geschädigter und Ankläger agierte, um den Unterzeichner mundtot zu machen.

Die Pathologisierung erfolgt erkennbar auch das Ziel, Kritiker unter Amtsmissbrauch zu diffamieren und deren Ansichten und Meinungen als lächerlich/Spinnerei und krank zu entwerten.

Diese Freiheitsberaubung ist als Komplott unter Federführung des hier Anzeige erstattenden OLG-Präsidenten Clemens Lückemann anzusehen.

Unter diesen Gesichtspunkten sind die Darstellungen des Uz. sehr wohl auch als Tatsachenbehauptungen anzusehen, da sie einer Tatsachenüberprüfung und Zeugenvernahme zugänglich sind.

Beweisantrag:
Ladung des Clemens Lückemann, Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg

Es wird daher beantragt, wie auch im Verfahren vor dem Amtsgericht, das den Beweisantrag begründungslos verworfen hat, den Anzeigenerstatter und Justizverbrecher Lückemann als Zeugen zu laden und zu hören.

Beweisantrag:
Ladung des Pankraz Reheußer, Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg

Gleiches gilt für die Rechtsbeugung durch den Justizverbrecher Reheußer, der als Vorsitzender Richter beliebig und unter Schädigung des Kindeswohls eine weitere Potenzierung der Schädigung, Traumatisierung und Manifestation der Bindungszerstörung des Unterzeichners als Vater und dessen Tochter schuldhaft und rechtswidrig zu verantworten hat, was ebenfalls einer Tatsachenüberprüfung zugänglich ist.

Auf die in Anlage befindlichen Blogbeiträge (Neubert und Hitzlberger betreffend) wird verwiesen.

Auch Reheußer ist daher als Zeuge zu laden und zu hören, was hiermit beantragt wird.

6.
Während der gesamten Hauptverhandlung hat sich zweifelsfrei bestätigt, was der Unterzeichner bereits in seinem Einspruch vom 04.07.2017 unter Hinweis auf geltende Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dargelegt hat, dass nämlich die hier auf Strafantrag des Justizverbrechers und Präsidenten des OLG Bamberg, Clemens Lückemann mittels geltend gemachten Äußerungen erkennbar ohne jeden Strafgehalt im Sinne des § 185 StGB sind.

Der Unterzeichner macht als nachweislich seit 14 Jahren rechtswidrig und irreversibel zwangsweise von seinem Kind getrennter und durch Rechtsmissbrauch ausgegrenzter Vater sowie von Straftaten im Amt betroffener geschädigter ehemaliger Polizeibeamter in seinem Blog gravierende strukturelle Missstände, Verfassungsbrüche und Rechtsverletzungen in (vorrangig) der bayerischen Justiz zum Thema.

Der Rechtsweg wird von den Gerichten unter offenkundiger Rechtsbeugung komplett und in allen bisher vom Unterzeichner geltend gemachten Belangen ausgehebelt.

Der Blog ist daher – selbst bei böswilliger Konstruktion einer vorgeblichen Ehrverletzung wie hier – auch geeignetes Mittel gemäß § 34 StGB und damit straffrei zu stellen, da er massive Missstände und strukturelle Korruption, höherwertige Rechtsgüter betrifft, die männerfeindliche Diskriminierung und Kriminalisierung von Vätern bis hin zur verbrecherischen Pathologisierung und Freiheitsberaubung öffentlich macht, was geeignet ist, die Machenschaften der Täter im Amt so zur Anklage zu bringen und einen rechtsstaatlichen Zustand wieder herzustellen, der in Bayern nach 60 Jahren CSU-Zersetzung nur noch partiell besteht, wie vielfach Betroffene, Rechtsanwälte und Medienschaffende bestätigen können.

Die Veröffentlichungen erfolgen anhand konkretem Erleben und sind belegt durch Originaldokumente (alle per Link im Blog) insbesondere zu der zehnmonatigen Inhaftierung ohne vorliegende Straftat und ohne Haftgrund, die als Komplott und Freiheitsberaubung im Amt durch mehrere Juristen der Justizbehörden Würzburg/Bamberg zu werten ist.

Die Akte hierzu wurde wie genannt vom Amtsgericht beigezogen, LG Würzburg, Az. 814 js 10465/09, so dass auch bekannt ist, dass nach bereits acht Monaten sog. Untersuchungshaft durch die verbrecherisch zusammenwirkenden Justizjuristen der Staatsanwaltschaft – Leitung und Weisung des Strafantragsstellers Lückemann – sowie des 1. Strafsenats des OLG Bamberg eine weitere Festnahme und Freiheitsberaubung im Amt, 12.03.2010, von rund sechs Wochen erzwungen wurde, die in einem Rechtsstaat zur sofortigen Entfernung im Amt und zur Anklage gegen die Verantwortlichen führen müsste.

https://martindeeg.wordpress.com/2017/09/12/weitere-details-zur-freiheitsberaubung-im-amt-und-rechtsbeugung-zum-nachteil-eines-ehemaligen-polizeibeamten-olg-bamberg-justizverbrecher-norbert-baumann-und-thomas-schepping/

Der Unterzeichner hat sich in dieser Sache als Angehöriger der Polizei des Landes Baden-Württemberg unmittelbar nach Festnahme am 12.03.2010 aus der JVA Stammheim heraus an die Staatsanwaltschaft Stuttgart gewandt.

Die belegt bereits die Angaben des Generalstaatsanwalts Stuttgart, Anlage 4, als Falschaussage unter dem Verdacht der Strafvereitelung zu Lasten des Uz.:

Beweis:
Anlage 6

a) Strafanzeige gegen die Justizverbrecher Bamberg an die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart, 15.03.2010

b) Strafanzeige gegen die Justizverbrecher Bamberg bzw. Antrag auf unverzügliche Anzeigenaufnahme und Protokollierung, 16.03.2010

c) Weiterer solcher Antrag über die JVA Stuttgart, Sozialdienst/Rechtspflege, 17.03.2010

d) Strafanzeige gegen die Justizverbrecher Bamberg an Herrn Generalstaatsanwalt Klaus Pflieger, Stuttgart, 13.04.2010 (dieses Schreiben erfolgte aus der JVA Würzburg).

Offenkundig wurden unter Strafvereitelung der Staatsanwaltschaft Stuttgart weder Ermittlungen noch sonstige Maßnahmen gegen die Verbrecher im Amt eingeleitet.

(Bekannt ist, dass Geltendmachung vom Juni 2009 kurz vor Festnahme des Uz. gegen die dies initiierende Staatsanwaltschaft Würzburg von der Staatsanwaltschaft Stuttgart an die Täterbehörde Staatsanwaltschaft Würzburg abgegeben wurde, ohne jede Ermittlung).

Stattdessen traten die Justizverbrecher des OLG Bamberg auf Antrag wiederum der Behörde des Strafantragstellers Lückemann gegen den Kläger auch nach Freispruch am 20.08.2010 nach, und verweigerten die vom Landgericht Würzburg hier zugewiesene (ungenügende) Haftenschädigung für insgesamt zehn Monate zu Unrecht erfolgte Haft/Freiheitsberaubung im Amt.

All dies ist Thema dieses Blogs und beweisrechtlich unstreitig. Die Wortwahl des Unterzeichners als ehemaligen Polizeibeamten ist angesichts der Skrupellosigkeit und der Vernichtungsabsichten der Justizjuristen Würzburg/Bamberg als eher moderat und zurückhaltend einzustufen.

Da eine rechtsstaatliche Aufklärung nicht stattfindet bzw. aktiv – auch durch die Staatsanwaltschaft Stuttgart wie dargelegt – verhindert wird, offenkundig aufgrund des Status, Standesdünkel und der Machtpositionen der Täter und Justizverbrecher, ist der Blog wie genannt insoweit auch als Mittel gemäß § 34 StGB zur Beendigung von Missständen, Verbrechen im Amt und als soziale Kontrolle zu sehen, da die rechtsstaatlichen Kontrollmechanismen und auch eine Dienstaufsicht offenkundig nicht greifen und nicht stattfinden.

Der Kläger thematisiert die Themen ausführlich inhaltlich und fundiert, anhand Originaldokumenten, politischen Entwicklungen, Gesetzesreformen, Einzelentscheidungen durch BVerfG und EGMR etc..

Der Blog umfasst mittlerweile 393 Beiträge und Tausende von Kommentaren sowie Hunderte von Links zu Dokumenten.

Dennoch glauben sowohl der Staatsanwalt als auch die Richterin am Amtsgericht hier, dem Kläger durch selektive aus diesem Gesamtkontext beliebig herausgenommene Zitate dem Kläger eine diffuse Straftat der Beleidigung zur Last legen zu können, da angeblich die „Sachauseinandersetzung“ und „Argumentation in der Sache“ nicht „zur Geltung“ komme.

Dies ist – nochmals – absurd und erfolgt unter bewusster Missachtung verfassungsrechtlicher Grundsätze.


7.

Weiter wird die Tatsache des völlig fehlenden Strafgehalts hier deutlich durch weiteres Urteil des Bundesverfassungsgericht vom 06. Juni 2017 – 1 BvR 180/17, , wo es bindend für die Untergerichte heißt:

…“Das Recht, Maßnahmen der öffentlichen Gewalt ohne Furcht vor staatlichen Sanktionen auch scharf kritisieren zu können, gehört zum Kernbereich der Meinungsfreiheit, weshalb deren Gewicht insofern besonders hoch zu veranschlagen ist (vgl. BVerfGE 93, 266 ). Die Meinungsfreiheit erlaubt es insbesondere nicht, den Beschwerdeführer auf das zur Kritik am Rechtsstaat Erforderliche zu beschränken und ihm damit ein Recht auf polemische Zuspitzung abzusprechen.“…

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2017/06/rk20170606_1bvr018017.html

Dies stellt den Unterzeichner weiter zweifelsfrei straffrei, da er, wie der Vertreter der Anklage äußerte, Hauptverhandlung 19.09.2017, sog. Schlussplädoyer, es sich hier allenfalls um vorgebliche Beleidigung im „unteren bis mittleren Bereich“ handelt und „keine Formalbeleidigungen“ vorliegen.

Das Gericht übernimmt 1:1 die Formulierung des Staatsanwalts und macht sich die Missachtung der Rechsprechung des Bundesverfassungsgerichts, 1 BvR 180/17, dessen rechtsfremde Ansicht zu eigen, Seite 11 des Urteils:

„Zu Gunsten des Angeklagten ist zu berücksichtigen, dass die Beleidigungen vom Schweregrad im unteren bis mittleren Strafbereich einzuordnen sind.“

Dieser Bereich ist – nochmals – laut BVerfG jedoch hier nicht strafbar.

Das Gericht führt weiter aus, dass sich hier eine Strafbarkeit lediglich daraus ergeben soll, dass der Kläger seine Ausführungen nicht argumentativ führe, was wie genannt eine absurde Falschaussage und im Ergebnis eine verfassungswidrige Verengung der Meinungsfreiheit darstellt, um hier notdürftig eine Strafbarkeit konstruieren zu wollen.

Die Anklage als auch das Urteil vom 19.10.2017 missachten daher ganz klar und mit Tatvorsatz die Maßgabe des Bundesverfassungsgerichts, dass die Meinungsfreiheit und deren Gewicht bei Kritik von staatlichen Sanktionen ganz klar besonders hoch zu veranschlagen ist.

Der Staatsanwalt missachtet dies offenkundig weiter gezielt da er persönlich der Meinung ist, dass „Beleidigung gegen den Amtsträger als solchen…nicht nur ein Angriff auf die private Ehre, sondern auch ein Angriff auf die durch den Amtsträger repräsentierte Person“ sei.

In dem Juristenblog „strafakte.de“ schreibt der Ankläger Thomas Hochstein mit Datum vom 05.09.2014 wie folgt:

….“Auch wenn, in Ihren Worten, Amtsträger sich mehr gefallen lassen müssen, weil und soweit die Kritik sich nicht gegen sie als Person und ihr privates Handeln, sondern letztlich gegen die Art und Weise staatlicher Machtausübung richtet, so besagt dies noch nichts für den Fall, dass dennoch die Grenze zur – strafbaren – Beleidigung überschritten ist. Die von Ihnen zitierte Rechtsprechung des BVerfG betrifft die Frage, ob und wann überhaupt eine Beleidigung vorliegt; hier geht es aber um die nachgeordnete Frage, wie dann mit dieser Beleidigung – wenn es denn eine ist – zu verfahren ist.
Und da sprechen mindestens zwei gute Argumente für die in der RiStBV geregelte Vorgehensweise:

1. Die Beleidigung gegen den Amtsträger als solchen ist nicht nur ein Angriff auf die private Ehre, sondern auch ein Angriff auf die durch den Amtsträger repräsentierte Person. Ungerechtfertigten Angriffen gegen die Institutionen unseres Gemeinweisens, die auch die in diesem Falle weiten Grenzen des Hinzunehmenden noch überschreiten, ist aber im Interesse eben dieses Gemeinwesens entschieden entgegenzutreten. Die Strafverfolgung von Beleidigungen in diesen Fällen erfolgt daher weniger wegen der Person des Amtsträgers als vielmehr im Hinblick auf das Amt.

2. Wenn der Staat, der für seine Bediensteten eine Fürsorgepflicht hat, von ihnen erwartet, persönliche Angriffe wegen ihrer dienstlichen Tätigkeit hinzunehmen, die im privaten Bereich bereits nicht mehr zu dulden wären („Amtsträger müssen sich mehr gefallen lassen als “Normalbürger”“), dann hat er ihnen wenigstens dann, wenn auch diese Grenzen überschritten werden, auch strafrechtlichen Schutz zu gewähren.“

https://www.strafakte.de/strafprozessrecht/durchsuchung-einer-redaktion-wer-war-hier-unfaehig/

Demnach sollen also laut Ankläger in diesem Fall dort, wo aufgrund der – vom Verfasser des Kommentars bedauerten – verfassungrechtlich garantierten Meinungsfreiheit und der besonders hohen Schwelle für Qualifizierung als strafbare Beleidigung – Angriffe im Duktus hier – gegenüber Amtsträgern dann zumindest die Täter und Angeklagten durch besonders drakonische Strafe büßen.

Dies ist gelinde gesagt, eine merkwürdige Rechtsauffassung für einen Staatsanwalt, zumal mit der Argumentation der Fürsorgepflicht des Dienstherrn. Es spiegelt jedoch eindeutig die Gesinnung, mit der hier der Uz. mit strafrechtlichen Konstrukten mundtot gemacht werden soll. Es soll schlicht verhindert werden, dass er die Verbrechen im Amt zur Sprache bringt.
Der Rechtsweg zur Geltendmachung einer Verleumdung/falschen Verdächtigung/üblen Nachrede steht den vorgeblich Geschädigten ohne weiteres offen.

Der Tatvorwurf der Beleidigung ist erkennbar auch ein Konstrukt um dies zu umgehen, da es zur Entlarvung der Täter führen wird und die Angaben des Uz. bestätigen wird, wie die vorgeblich Geschädigten wissen.

Gegen den Uz. hier als Justizopfer eine solche rechtsferne Exempel-Verurteilung hochhalten zu wollen, lässt auf völlig fehlenden Realitätsbezug schließen.

8.
Die Doppelstandards der Justiz Stuttgart und insbesondere der Staatsanwaltschaft Stuttgart verletzen rechtliche und verfassungsrechtliche Grundsätze, hier zu Lasten des Klägers, dem wie dargelegt, hier unter Missachtung von Art. 5 GG eine Straftat trotz fehlenden Strafgehalts angedichtet wird.

Gleichzeitig verweigert die Staatsanwaltschaft Stuttgart eine offenkundig berechtigte Strafverfolgung zweier V-Männer wegen falscher Verdächtigung, Verleumdung und Beleidigung mit der Maßgabe, dies seien „Schlussfolgerungen und Wertungen“ – und keine Tatsachenbehauptungen, wie auch im Fall des Unterzeichners hier vom Gericht festgestellt.

Die Verweigerung einer Strafverfolgung erfolgt trotz offenkundig persönlich massiv ehrverletzender Dastellungen von Geschädigten beispielsweise als „sexbesessen“. Es werden ohne jeden Nachweis Mafia-Kontakte und strafbarer Subventionsbetrug behauptet.

Beweis:
Anlage 7

Bericht der Stuttgarter Zeitung, Andreas Müller:

a) Bericht Seite 1 der Ausgabe vom 24.10.2017, „Justiz wegen dubioser V-Leute in der Kritik“

Dort heißt es:

…“Eine Strafanzeige wies die Staatsanwaltschaft jedoch ab, weil es sich nicht um „Tatsachenbehauptungen“ handele.“…

Titel Stuttgarter Zeitung, 24.10.2017

b) Bericht Seite 3 der Ausgabe vom 24.10.2017, „Schmutz werfen unterm Schutz der Justiz“

Dort heißt es:

„Im Schutz der Anonymität erzählten die Windreich-Informanten den Ermittlern alles Mögliche – etwa, dass einer der Beschuldigten „sexbesessen“ sei. Vor allem aber ging es um Hubert Schäfer. Der sei „mit der italienischen Mafia (…) vernetzt“, als deren Ideengeber er fungiere…und sei zudem „Hauptttäter“ eines versuchten EU-Subventionsbetrugs, samt Geldwäsche und Bestechungen.“
…“Doch die Staatsanwaltschaft (Stuttgart) lehnte es 2016 ab, Ermittlungen aufzunehmen. Ihre zentrale Begründung: bei den Aussagen handele es sich nicht um „unwahre Tatsachenbehauptungen“, sondern um „Schlussfolgerungen und Wertungen“; das genüge nicht, um gegen die Vertrauenspersonen vorzugehen.“….

„Schmutz werfen unterm Schutz der Justiz“, StZ, 24.10.2017, Seite 3

Offenkundig aber glaubt man, gegen den Uz. hier als ehemaligen Polizeibeamten und Verbrechensopfer einen Freibrief zu haben, diesen mit tatsächlich nicht strafbaren Äußerungen zugunsten von bayerischen Justizverbrechern weiter zu kriminalisieren und rechtswidrig unter Missachtung der Meinungsfreiheit drangsalieren zu können!

Eine andere Begründung als Amtsmissbrauch und Strafvereitelung für die widerwärtigen Doppelstandards der Staatsanwaltschaft Stuttgart gibt es nicht!

Auch auf den Vorhalt des Unterzeichners in der mündlichen Verhandlung vom 19.09.2017, dass die Staatsanwaltschaft Berlin gerade aktuell Ermittlungen und Strafverfolgung nach Straftat gegen die Bundestagsabgeordnete Renate Künast mit dem Hinweis auf die hier vorliegende Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verweigert hat, obwohl ein Beschuldigter erkennbar völlig außerhalb der Grenzen der Meinungsfreiheit äußerte, man „sollte sie (Frau Künast) köpfen“, wusste der Erste Staatsanwalt Thomas Hochstein dann auch nichts zu entgegnen.

Der gesamte Popanz hier zu Lasten des Klägers als einfachem Rechtsuchenden widerspricht somit auch jeglicher Gleichheit vor dem Gesetz.

Die Justiz scheint mittlerweile nicht nur den Bezug zur Lebenswirklichkeit von Opfern ihrer Machenschaften verloren zu haben – man versucht offenkundig die allgemein vorliegende Überforderung und Unfähigkeit dadurch zu kaschieren, indem man gegen Rechtsuchende ohne anwaltliche Vertretung, ohne Status und ohne Macht versucht, Exempel zu statuieren und hier rechtswidrig und völlig sinnlos trotz mangelnden Strafgehalts Menschen zu „bestrafen“.

9.
Die Staatsanwaltschaft Stuttgart beabsichtigt erkennbar mit der Anklageerhebung und Verurteilung auch eine Vertuschung der Strafvereitelung zugunsten des Polizeibeamten Roland Eisele.

Ermittlungen gegen diesen wegen fortgesetztem Prozessbetrug zu Lasten des Uz. werden offenkundig seit Jahren nicht geführt.

Beweis:
Anlage 8

Blogbeitrag des Uz. zum Prozessbetrug des Roland Eisele, veröffentlicht 26.01.2017
https://martindeeg.wordpress.com/2017/01/26/strafanzeige-und-klage-wegen-prozessbetrug-mobbing-dienstvergehen-die-zwei-seiten-des-karrierepolizisten-und-luegners-roland-eisele/

Der dringende Tatverdacht ist evident.

Auch die Staatsanwaltschaft Stuttgart betreibt hier nun offenkundige Strafvereitelung zu Lasten des Uz., während sie ihn parallel mit nicht vorhandenen Straftaten kriminalisiert.

Die Vorgänge waren Inhalt der öffentlichen Hauptverhandlung am 19.09.2017, Amtsgericht Bad-Cannstatt.

Stattdessen wird weiter unter Leugnung der Tatsachen, der Fakten und der Lebensrealität in einem ständigen selbstreferentiellen Zirkelschluss Amtsmissbrauch und Machtmissbrauch offenkundig auf mehreren sich jeweils aufeinander beziehenden Ebenen betrieben, um den Uz. als Geschädigten nach bewährtem Muster weiter zum Täter umzudeuten und die Ermittlungen gegen Täter im Amt zu verweigern.

Diese Stigmatisierungsversuche erfolgen nach dem Scheitern der Pathologisierung durch die Justizverbrecher in Bayern (der Fehlgutachter Dr. Jörg Groß – Zivilklage gegen diesen wurde wegen erheblichem Verfahrensfehler, OLG Bamberg, Az. 8 W 83/17 an das LG Würzburg zurückverwiesen – war zur Tatzeit des Fehlgutachtens u.a. gemeinsam mit der Ehefrau des Justizverbrechers Lückemann im Stadtrat Würzburg, CSU) nun weiter mit rechtswidrigen Maßnahmen wie der o.g. Wohnungsdurchsuchung, oben genannten Morddrohungen und konstruierten, dramatisch aufgebauschten vorgeblichen Straftaten wie hier, immer selbstreferentiell „strafverschärfend“ verweisend auf bereits zuvor unter diesem Muster zustande gekommenen sog. Verurteilungen.

Diese aktenkundig gemachten selbstreferentiellen Entwertungen, selbstreferentiellen Falschbeschuldigungen und hieraus ergebnisorientierten Stigmatisierungsversuche des Uz. als Querulant etc., dienen erkennbar dem Ziel der fortgesetzten Kriminalisierung und Diffamierung des Uz. sowie vor allem dem Schutz der Verbrecher im Amt.

Die Darstellungen im Blog sind daher auch geeignet, eine komplette Rehabilitation des Uz. auch als Polizeibeamter herbeizuführen und die Strafvereitelung zugunsten des charakerltih ungeeigneten Roland Eisele offenzulegen.

Es ist offenkundig, dass die berufliche und hieraus wirtschaftliche Vernichtung des Uz. durch den Täter Roland Eisele (wegen der „Haarlänge“) die Grundlage und Basis für die Justizverbrechen in Bayern bildete und das Verhalten der Kindsmutter – Missbrauch des Gewaltschutzgesetzes mit falscher Eidesstattlicher Versicherung – erst glaubhaft machte.

Weiterer Sachvortrag und Erhebung von Beweismitteln wird vorbehalten.

Urteil sowie Beschwerde sind im Blog des Klägers veröffentlicht. Ein Exemplar wird dem Redakteur der Stuttgarter Zeitung, Andreas Müller zugeleitet, der über die Vertuschung der Staatsanwaltschaft Stuttgart zugunsten der sog. V-Männer berichtete.

Martin Deeg,

Polizeibeamter a.D.

Bamberger Justizverbrecher Clemens Lückemann und Pankraz Reheußer werden von Stuttgarter Amtsgericht zu „Geschädigten“ phantasiert…

Hier zur Lektüre zunächst das schriftliche Urteil des Amtsgerichts Stuttgart Bad-Cannstatt zu der Verhandlung vom 19.09.2017 und dem erneuten Versuch der Justizverbrecher um Clemens Lückemann, mich als Justizopfer mit dem Vorwurf der „Beleidigung“ mundtot zu machen. Als willfährige Erfüllungsgehilfen erwiesen sich der Stuttgarter Karriere-Staatsanwalt Hochstein und die Amtsrichterin Pfeffer, die das mit der Meinungsfreiheit noch nicht so ganz verstanden haben:

Urteil Amtsgericht Stuttgart wegen vorgeblicher Beleidigung der Justizverbrecher Bayern, 19.10.2017, Az. 6 Cs 7 Js 67767/16

Die Seiten zwischen 6 a und 8 i enthalten Kopien der drei im sog. Strafbefehl genannten Beiträge dieses Blogs, die verlesen wurden, Links:

https://martindeeg.wordpress.com/2016/02/23/bamberger-justizverbrecher-wollen-selbstjustiz-provozieren-kindesentzug-zugunsten-der-rechtsanwaeltin-kerstin-neubert-durch-olg-bamberg-weiter-fortgefuehrt-auch-ich-als-vater-werde-mich-nun-nicht-m/

https://martindeeg.wordpress.com/2016/08/14/die-justizverbrecher-und-hauptakteure-besondere-schwere-der-schuld-beweisfuehrung-geschlossen/

https://martindeeg.wordpress.com/2016/08/23/asozialer-justizverbrecher-und-kindesentfremder-pankraz-reheusser-weiter-durch-taeterumfeld-olg-bamberg-gedeckt-klageerzwingung-und-weitere-strafanzeige/

Der Wortlaut der Staatsanwaltschaft wurde von der Richterin 1:1 übenommen: Blog: „Strafbefehl“ wegen vorgebl. Beleidigung der Justizverbrecher Lückemann, Reheußer etc., Staatsanwaltschaft Stuttgart

Berufung zum Landgericht ist eingelegt, die Veröffentlichung der Begründung folgt in Kürze….

Ex-Gerichtspräsident als Waffenschieber vor dem Landgericht Stuttgart: ANKLAGE!

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Es wird eng für JUSTIZVERBRECHER, die glauben, im Schatten ihrer Ämter und die dumpfe Obrigkeitshörigkeit im Land ausnutzend könnten Sie ungeniert Straftaten begehen.

Der Nimbus der integren, unabhängigen Juristen schwindet zusehends, die Fassade bröckelt: auch und gerade Justizjuristen sind Straftäter und Verbrecher!

Auch die Schlinge um die bayerischen Justizverbrecher in Würzburg/Bamberg um die „Bande“ Lückemann, Trapp, Schepping, Stockmann, Baumann, Reheußer etc. die eine gemeinschaftliche Freiheitsberaubung gegen mich und andere Sauereien zu verantworten haben, zieht sich zu….BEWEISMITTEL: Blog!

Heute in der Stuttgarter Zeitung zunächst das:

„Ex-Gerichtschef als Mitglied von Bande angeklagt“

„Als Präsident des Landgerichts Rottweil war er hoch angesehen. Dann ging Peter Beyerle zur Waffenfirma Heckler & Koch. Nun steht er wegen illegaler Exporte unter Anklage – und soll sogar einer Bande angehört haben.“

….“Es geht um Waffengeschäfte im Umfang von mehr als vier Millionen Euro, die nie hätten stattfinden dürfen. Geliefert wurde nach den Erkenntnissen der Staatsanwälte nicht in die offiziell angegebenen Regionen Mexikos, sondern in vier Unruheprovinzen. Für diese wäre wegen bürgerkriegsähnlicher Zustände und anhaltender Menschenrechtsverstöße fraglos keine Genehmigung erteilt worden. Zuständig für die Kontakte zu Behörden und Ministerien war bei Heckler & Koch ein Mann, der dort schon wegen seines vorherigen Berufslebens hohes Ansehen genoss: der Landgerichtspräsident a.D. Beyerle aus dem nahen Rottweil. Die Seriosität, für die dieser Titel zu bürgen schien, sollte offenbar auch auf seine neuen Aufgaben in Oberndorf ausstrahlen: zunächst als Behördenbeauftragter, dann als Ausfuhrverantwortlicher und schließlich als Geschäftsführer – bis zu seinem Ausscheiden im Jahr 2010.

Doch laut der Anklage soll der Ex-Gerichtschef alles andere als seriös agiert haben. In zwölf gesonderten Fällen werden ihm verbotene Kriegswaffenexporte und Verstöße gegen Ausfuhrvorschriften zur Last gelegt. Die Lieferungen nach Mexiko habe er zusammen mit anderen Angehörigen der „Bande“ möglich gemacht, als längst klar war, dass sie nicht genehmigt würden. Gewusst habe er das spätestens seit einem Besuch 2006 im Auswärtigen Amt. Der Jurist habe sich um die Nachweise für den angeblichen „Endverbleib“ gekümmert und sogar einen verräterischen Fehler ausgebügelt: Als die Beschaffungsbehörde in Mexiko, über die die Geschäfte abgewickelt wurden, einmal einen verbotenen Bundesstaat als Ziel aufführte, soll er das als harmlosen Irrtum dargestellt haben. Als Motiv vermuten die Ermittler bei ihm und weiteren Mitbeschuldigten schlicht Geldgründe: die Geschäfte seien für sie durchaus lukrativ gewesen.

Vorwürfe anfangs scharf bestritten

Anfangs hatte sich Beyerle noch vehement gegen jeden Verdacht gewehrt. Die Vorwürfe seien „absurd“ und würden wider besseres Wissen erhoben, schimpfte er; der mexikanische Markt sei für Heckler & Koch ohnehin „völlig unbedeutend“ gewesen. Nach seinem Abschied in Oberndorf, angeblich bedingt durch seine „Lebensplanung“, war von ihm kaum noch etwas zu hören. Bei seinem Verteidiger bemühte sich die StZ aktuell vergeblich um eine Stellungnahme; er sei derzeit nicht in der Kanzlei, hieß es nur.“….

….Höchstes Lob vom Justizminister

Auf der Homepage des Justizministeriums könnte Maurer übrigens immer noch nachlesen, welch hohe Wertschätzung Beyerle einst in der Justiz genoss. Bei dessen Verabschiedung überschlug sich der damalige Ressortchef Ulrich Goll (FDP) fast vor Lob. „Einsatzbereit, offen, engagiert, menschlich immer geradlinig“ – dem herausragenden Juristen sei „sein Beruf wie auf den Leib geschneidert“ gewesen. „Jede Herausforderung seiner langen Dienstzeit“, resümierte Goll, habe der scheidende Präsident „glänzend bewältigt“. Nun steht er vor einer Herausforderung neuer Art.“

http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.heckler-und-koch-ex-gerichtschef-als-mitglied-von-bande-angeklagt.49b14d7d-a751-42e9-93db-aa7cc51edf91.html

http://www.jum.baden-wuerttemberg.de/pb/,Lde/2002901/?LISTPAGE=2002601

Was man in Bayerns CSU von „Transparenz“ hält, hat der Innenminister mit einem typischen Herrmann gestern unter Beweis gestellt:

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„Ich habe auch nicht den Eindruck, dass der Durchschnittsbürger Akten wälzen will. Das würde ja gerade den Normalbürger eher überfordern. Ich kann dem 100 Aktenordner hinschieben – und was macht dann der einfache Bürger damit? Da kann er gar nichts anfangen.“
Joachim Herrmann, CSU, Bayerischer Innenminister

http://www.br.de/nachrichten/informationsfreiheit-staatsregierung-transparenz-100.html

Ich glaube, der „Normalbürger“ lässt sich von Popanz, Titeln und Nimbus zunehmend weniger blenden! Ein echtes Ärgernis für die CSU und ihre rechtskonservative Rechtsstaats-Fassade.

Behördlich-gerichtliche Lebenszerstörung – Täter abgetaucht: 1. Der Polizist Roland Eisele

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—–Alle Darstellungen und Geltendmachungen hier erfolgen BEWEISRECHTLICH —–

Da man bei der zuständigen Justiz, den zuständigen politischen Stellen und auch der zuständigen Polizei offenbar immer noch glaubt, man könne diesen Justizskandal und sowohl meine berufliche, meine wirtschaftliche als auch meine private und persönliche Lebensvernichtung mittels der hier aufgezeigten invasiven behördlich-gerichtlichen „Eingriffe“ aussitzen, ignorieren und vertuschen, ein kurzes Zwischenfazit in drei Punkten…..

1. Der Polizist mit „zu langen Haaren“, den man zur Kündigung zwingt

Der Beschuldigte Roland Eisele, Polizeibeamter des Landes Baden-Württemberg, hat als mein damaliger Vorgesetzter und Leiter der Abt. I/Schutzpolizei versucht, mich unter Missbrauch seiner Position und massivem rechtsfremden Druck dazu zu zwingen, mir die Haare zu schneiden.

In einer Stellungnahme aus dem Jahr 2007 äußert er sich – unter uneidlicher Falschaussage – hierzu so:

Eisele Stellungnahme

Die Rechtslage hierzu:
http://www.bverwg.de/entscheidungen/entscheidung.php?ent=020306U2C3.05.0

Und: BGH Urteil vom 20.10.2011, Aktenzeichen BGH StR 4 71/11

….“Wer Mobbing als Waffe in der innerbetrieblichen Auseinandersetzung einsetzt, um Mitarbeiter zu kündigen oder zur Eigenkündigung zu veranlassen, der muss zukünftig damit rechnen, wegen Körperverletzungsdelikten und nicht nur wegen unterlassener Hilfeleistung bestraft zu werden.“

http://www.mobbing-anwalt-hamburg.de/publikationen/mobbing-bgh-urteil-vom-20102011.php

Als dieser Amtsmissbrauch nicht gelang, versuchte der Beschuldigte Eisele mir vorgebliche Dienstvergehen zur Last zu legen und mich charakterlich zu diffamieren.

Er lügt bist heute über eine angebliche Nichtvorlage eines ärztlichen Attestes (liegt vor, stationäre Behandlung Fraktur, infolge Dienstunfähigkeit, SKH Sindelfingen) und die Weigerung einer amtsärztlichen Untersuchung (fand statt, Ergebnis: Fraktur, LPD Stgt.), was er dazu missbrauchte, rechtswidrig meine Dienstbezüge einzubehalten.

Nachdem das Verwaltungsgericht Stuttgart, D 20 K 8/01/D 20 K 9/01, festgestellt hatte, dass die einbehaltenen Dienstbezüge auszuzahlen sind, verweigert die Polizeidirektion dies und erpresst mich im Gegenteil mittels dieser Dienstbezüge zu einer Kündigung der Beamtenstellung auf Lebenszeit.

Nachdem die Folgen (siehe Fortgang der Ereignisse) für mich massiv sind, gehe ich gegen diese massiven Straftaten, Dienstvergehen und die Verletzung sowohl der Fürsorgepflicht als auch der Wahrheitspflicht des Dienstherrn vor.

Bis heute werde ich auf allen Ebenen auflaufen gelassen, wahlweise als „zu dumm“ (Eisele sinngemäß in obiger Stellungnahme), „zu faul“ (mein damaliger Rechtsvertreter, der infolge im Sinne der Dienststelle die Kündigung als „Vergleich“ darstellt, und infolge auch über die Tatsachen lügt, siehe Link) entwertet oder es wird schlicht unter Bezugnahme auf die vom Beschuldigten geschaffene Aktenlage angezweifelt, ob ich denn „uneingeschränkt charakterlich geeignet sei für den Beruf des Polizeibeamten“, siehe Landtags-Drucksache aus 2009.

Schreiben Rechtsanwalt, 10.05.2011, „kein Mandat“ für „Vergleich“

Petitionsausschuss des 15. Landtages Baden-Württemberg, 07.10.2013, Az. 14/04759

Diese Strafanzeige ist aktuell anhängig:

https://martindeeg.wordpress.com/2014/05/24/strafanzeige-gegen-roland-eisele-leitenden-polizeibeamten/

Die Gerichte Stuttgart versuchen seit Jahren derweil alle Ansprüche bereits rechtsfremd – und m.E. Unter Verdacht der Rechtsbeugung – im Prozesskostenhilfeverfahren zugunsten des Landes zu entsorgen.

Diese Beiträge – und Kommentare – auf dem Blog beschäftigen sich mit diesem Thema:

https://martindeeg.wordpress.com/2014/04/08/mobbing-bei-der-polizei/

https://martindeeg.wordpress.com/2014/01/19/vom-polizeibeamten-zum-sozialfall/

https://martindeeg.wordpress.com/2013/12/16/als-polizist-charakterlich-ungeeignet-wegen-der-haarlange/

Fortgesetzter Versuch der Entledigung eines Justizskandals im Prozesskostenhilfeverfahren

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Ich habe keine Lust mehr, mich weiter von der Justiz zum Deppen machen zu lassen….das massive Unrecht und die Zerstörungen durch die Justiz werden schlicht weiter ausgeblendet.

Am 07. Juni hatte ich das OLG Stuttgart ersucht in Zusammenhang mit dem Auflaufenlassen aller Anliegen hier im PKH-Verfahren. Verdacht der Rechtsbeugung besteht m.E. lange:

https://martindeeg.wordpress.com/2014/06/07/weiter-provokation-und-rechtsverweigerung-im-pkh-verfahren/

Die Bearbeitung der Klage steht weiter aus.

Die Präsidentin des Landgerichts sandte mir dieses Schreiben zu, in welchem sie weiter bagatellisiert, wie mit diesem Justizskandal umgegangen wird:

Schreiben der Präsidentin des Landgerichts Stuttgart, Horz, vom 02. Juli 2014, Az. 15 O 121/14 wegen Rechtsbeugung zugunsten Würzburger Juristen bzw. des Polizeibeamten Roland Eisele

Hierauf habe ich heute folgendes Antwortschreiben verfasst, weiter alles BEWEISRECHTLICH veröffentlicht:

Landgericht Stuttgart
– Frau Cornelia Horz –
Urbanstraße 20
70182 Stuttgart 10. Juli 2014

Ihr Schreiben vom 02. Juli 2014, Zivilrechtssache 15 O 121/14 u.a.

Sehr geehrte Frau Horz,

herzlichen Dank für Ihr Schreiben vom 02.07.2014.

An den von mir dargelegten Fakten und Zielen ändert sich nichts. Dass ich noch den Rechtsweg beschreite, ist meinem Kind geschuldet.

Es werden offenkundig massive Straftaten im Amt gedeckt. Ich als Geschädigter werde auflaufen gelassen, für dumm verkauft und nicht einmal sachdienlich als Geschädigter vernommen oder angehört, was Sie offenkundig weiter nachvollziehbar finden.

Obwohl in allen von mir beweisrechtlich dargelegten konkreten Sachverhalten sehr konkrete zivilrechtliche Ansprüche völlig fraglos sind, werden alle Ansprüche bereits im Prozesskostenhilfeverfahren pauschal in Abrede gestellt.

Rechtsbeugung zugunsten von Kollegen der bayerischen Justiz sowie zugunsten des Regierungspräsidiums Stuttgart im Zusammenhang mit Straftaten und Falschbeschuldigungen des Polizeibeamten Roland Eisele, der weiter unbehelligt Führungsposition bei der Polizei des Landes innehat, ist konkret beweisrechtlich gegeben.

Die Darstellungen der Justiz Stuttgart hier sind absurd und lebensfremd und offenkundig einzig auf schnellstmögliche Entledigung zu Lasten des Antragstellers ausgerichtet.

Es handelt sich hier um absurde Rechtsverweigerung, die geeignet ist, eine Radikalisierung gegen die Justiz zu provozieren und den Rechtsstaat immer weiter delegitimiert. Die Parallelen zum „Fall“ des Gustl Mollath und dem aktuell vor dem Landgericht Regensburg stattfindenden Wiederaufnahmeverfahren sind offenkundig.

Die fortlaufende Rechtsverweigerung ist und wird weiter im Internet beweisrechtlich dokumentiert:

https://martindeeg.wordpress.com/

Insbesondere folgende Vorgänge sind Ihnen beweisrechtlich angezeigt:

1.
Die beweisrechtliche Darstellung, wie der Vorgesetzte der Polizei, Roland Eisele, mich nach 15 Jahren Polizeidienst aufgrund meiner Haarlänge persönlich motiviert massiv psychisch unter Druck setzte, bis heute über die Vorgänge lügt, zu Unrecht meine Dienstbezüge einbehielt und wie ich letztlich mittels dieser einbehaltenen Dienstbezüge zu einer Kündigung erpresst wurde.

Um die Aufklärung der Vorgänge zu verhindern, werde ich von den Beklagten beliebig als „charakterlich ungeeignet“ fabuliert, ohne dass hierfür die geringsten tatsächlichen Anhaltspunkte vorliegen oder jemals vorlagen.

Seit 9 Jahren bin ich aufgrund dessen – und der geschilderten Folgen – nun auf ALG II/Hartz-IV angewiesen.

Die Gerichte Stuttgart verweigern jedwede Geltendmachung unter missbräuchlicher Abweisung der Prozesskostenhilfe.

2.
Seit Mitte 2012 vereitelt die Justiz Würzburg, Familiengericht Würzburg, unter Beihilfe zur
Kindesentführung/Kindesentzug durch die dort ansässige Kindsmutter/Rechtsanwältin jedweden Kontakt zu meinem Kind.

Ein vollstreckbarer Beschluss auf konkrete wöchentliche Treffen wird nicht durchgesetzt.

Beantragte Zwangsmaßnahmen gegen die jedwede Beratung und Kooperation verweigernde Kindsmutter werden weder durchgesetzt noch beantwortet.

Das Gericht beauftragte im Dezember 2012 unabhängig von den Umgangskontakten eine Gutachterin, die seit 19 Monaten die Vorlage eines Gutachtens verweigert.

Erst mit Verzögerung von einem halben Jahr wurden nun dem im Januar 2014 von mir mandatierten Fachanwalt die Akten zur Einsicht zugesandt.

Anträge und Schreiben meiner Person als leiblicher und rechtlicher Vater wurden über das gesamte Jahr 2013 und bis heute nicht beantwortet.

Die Gerichte Stuttgart erzwangen völlig lebensfremd die Abgabe aller Geltendmachungen in die Zuständigkeit der Beklagten, Justizbehörden Würzburg, wo die Vorgänge weiter logischerweise nicht bearbeitet werden.

3.
Im Zusammenhang mit schwerer Freiheitsberaubung im Amt sind Verantwortliche der Justizbehörden Würzburg/Bamberg angezeigt und geltend gemacht.

Die Gerichte Stuttgart verweigern entweder die Prozesskostenhilfe oder erzwingen die Abgabe zu den Behörden der Beschuldigten, wo der Vorgang logischerweise nicht bearbeitet wird.

4.
Insbesondere wurde auch gegen den Würzburger Gutachter Dr. Groß angezeigt und geltend gemacht, dass dieser ein vorsätzliches Fehlgutachten im Sinne der Beschuldigten abgeliefert hatte, aufgrund dessen ich sieben Monate zu Unrecht – unter dem Damoklesschwert dauerhafter Unterbringung unter Missbrauchs des § 63 StGB wie im „Fall“ Gustl Mollath – in der Forensik Lohr untergebracht war.

Die Gerichte Stuttgart erzwangen eine Abgabe an die Behörde der Beschuldigten, wo dem
Beklagten Dr. Groß erwartungsgemäß ein Persilschein ausgestellt wurde und jedwede Schadensersatzansprüche in Abrede gestellt werden, da Groß als „kompetenter Gerichtssachverständiger“ etc. beim Gericht “allgemein“ bekannt sei.

Dass Prof. Dr. Nedopil das Gutachten des Dr. Groß bereits im März 2010 als eklatantes Fehlgutachten entlarvt hatte, wird ignoriert und vertuscht. Auch hier wird das PKH-Verfahren rechtsbeugend missbraucht.

Mit freundlichen Grüßen,

Martin Deeg