„Hausdurchsuchung bei Schüler“ – Lückemann: man muss immer „vom schlimmsten denkbaren Fall ausgehen“….

Vorab ein kurzer aktueller Abriß, der u.a. das beleuchtet, was gestern Inhalt einer Besprechung bei der Stuttgarter Polizei war:

Dieser Blog belegt ausführlich, wie ich als unschuldiger Vater, Antragsteller und ehemaliger Polizeibeamter durch kriminelle CSU-Akteure der Provinzjustiz Würzburg/Bamberg seit mittlerweile 15 Jahren Opfer einer rechtswidrigen Kindesentziehung/Kindesentführung wurde und weiter bin.

Anstatt die Vorgänge zu beenden, zu schlichten und mittels Gesetzesvorgaben (§ 1684 BGB) gegen die Kindsmutter/Volljuristin vorzugehen, die hierfür verantwortlich ist, fällt diesen asozialen Kriminellen über Jahre nichts besseres ein, als mit immer dreisterem Amtsmissbrauch und rechtswidrigen Maßnahmen eskalierend gegen mich vorzugehen – unter dem Etikett „Strafverfolgung“. Das Ziel bekanntermaßen die „Vernichtung“ in der Forensik nach „Modell Mollath“.

Bayerische Justiz: der Missbrauch des § 63 StGB

Diese Justizkriminalität ist ausführlich seit 2013 beweisrechtlich und anhand Originaldokumenten hier im Blog dokumentiert, polizeibekannt, gerichtsbekannt.

Mit hoher krimineller Energie versuchte die Staatsanwaltschaft Würzburg, zur Tatzeit unter Leitung des Justizkriminellen Clemens Lückemann, mich dauerhaft mittels Missbrauch des § 63 StGB in der Forensik zu versenken. Tatverwirklicht ist u.a. eine zehnmonatige Freiheitsberaubung im Amt durch die asozialen Kriminellen, die in der fränkischen Justiz vernetzt und parteipolitisch geschützt, seit nun zehn Jahren unter struktureller Strafvereitelung und Rechtsbeugung ungeniert durch Freunde, Kollegen und Vorgesetzte zirkelschlüssig gedeckt werden.

Dies dummdreist, zunehmend wieder mutig geworden unter immer weiterem Amtsmissbrauch und dem fortgesetzten Versuch, mich mittels Druck einzuschüchtern, mundtot zu machen und in die Enge zu treiben.

Lückemann (CSU)

Der widerwärtige Justizkriminelle Clemens Lückemann, seit 40 Jahren in der dortigen Justiz sein Weltbild verankernd, seit 2013 sog. Präsident des OLG Bamberg missbraucht aktuell drei Staatsanwaltschaften, um mich mittels „Strafanträgen“ wegen Beleidigung etc. verfolgen zu lassen:

Staatsanwaltschaft Würzburg (u.a. 101 Ds 701 Js 3528/19)
Der Kriminelle Dieter Brunner „klagt“ nicht nur mich eifernd fortgesetzt ohne jeden Strafgehalt an, er begeht auch fortgesetzt Strafvereitelungen: Ermittlungen gegen die Kindsmutter verweigert er ebenso wie Ermittlungen gegen den Lückemann-Freund und Juristen Peter Auffermann, der im dringenden Tatverdacht steht, eine Linken-Politikerin vergewaltigt zu haben! Das sei schließlich „verjährt“, so dass das ohne weiteres im Keller verschwinden kann….meint der Kriminelle Brunner, Staatsanwaltschaft Würzburg, Verfahren 701 Js 5218/19

Staatsanwaltschaft Bamberg, Verfahren 23 Cs 1105 Js 1211/18, ein glasklarer Versuch, die Verbrechen von Lückemann zu vertuschen, man beabsichtigte offenbar eine Art Sondertribunal ohne Zeugen (weder wurden Zeugen geladen noch Beweismittel benannt, Ladung für den 19.06. wurde am 08.06. zugestellt, vor den Feiertagen und Ferien…). Die Sache liegt nun bei der Polizei.

Staatsanwaltschaft Stuttgart, aktueller Stand: Revision, erste Instanz Hauptverhandlung im September 2017, beim Landgericht fand Hauptverhandlung am 20.05.2019 statt, fünf Stunden Erörterung der der Vorgänge, Verfahren 40 Ns 7 Js 67767/16.

Gleichzeitig versuchen die Kriminellen der Staatsanwaltschaft Würzburg meinen Lohn, den ich in der Betreuung von Behinderten bei der Diakonie verdiene – eine 100-Prozent-Tätigkeit – zu „pfänden“ und so meinen gelungene Rückkehr ins Arbeitsleben nach dieser Justizkriminalität wieder zunichte zu machen.

Die gleiche Arschlochbehörde, die die Verweigerung der Entschädigung für die von ihr zu verantwortenden zehnmonatige Freiheitsberaubung im Amt zu verantworten hat und seit zehn Jahren in eigener Sache vertuscht, Verfahren 814 Js 10465/09…..

Die Frage ist, was dieses institutionalisierte CSU-Arschlochtum eigentlich bezweckt!

Ist man zu dumm, die eigene Rolle und die Folgen eigenen Handelns zu partizipieren – oder ist es gerade Ziel der Kriminellen im Staatsdienst, Menschen so lange zu provozieren, in die Enge zu treiben und rechtswidrig zu drangsalieren bis sie töten, ausrasten, zur Gewalt greifen, sich radikalisieren und gegen die Amtstäter wenden!?

Auch das ist mittlerweile Thema der Polizei Stuttgart, die einen sehr objektiven und hilfreichen Blick auf diese asoziale bayerische Justizbande hat, die offenkundig glauben, im Schutz der CSU über Recht und Gesetz zu stehen.

In dem Zusammenhang ein kurzer Rückblick auf einen Artikel aus dem Jahr 2006, in dem Lückemann und seine Speichellecker – drei Jahre vor dem Verbrechen der Freiheitsberaubung gegen mich unter dem Etikett „Störung des öffentlichen Friedens“ in einer Dienstaufsichtsbeschwerde (siehe Link oben) – versucht hatten, mich dauerhaft zu vernichten:

Lückemann gibt hier wieder einmal Einblick in sein Menschenbild und seine widerwärtige Gesinnung, die unter dem Etikett „Sicherheit“ glaubt alles zu dürfen. Ein allgemein bekannter Reflex bei Leuten, die von Recht, Gesetz, Gleichheit nicht viel halten, siehe auch den verwirrten alten Mann der CSU, Seehofer.

Der Kernsatz hier bei Lückemann lautet:

Auch Aktionismus, Aushebelung von Grund- und Freiheitsrechten und rechtswidrige Wohnungsdurchsuchungen sind in Bayern „gerechtfertigt“ – denn schließlich müsse man „vom schlimmsten denkbaren Fall ausgehen“

Der schlimmste denkbare Fall für eine rechtsstaatliche und unabhängige Justiz sind solche Kriminellen, CSU-Vasallen, rechtsradikale Burschenschafter und Wallfahrer.

08.05.2018, Berlin: Horst Seehofer (CSU), Foto: Kay Nietfeld/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

„Hausdurchsuchung bei Schüler
Von unserem Redaktionsmitglied Gisela Schmidt
10. März 2006

Aktualisiert am:
03. Dezember 2006

„Würzburg – Der Schulleiter des Matthias-Grünewald-Gymnasiums hat die Polizei informiert, nachdem dort ein Schüler Äußerungen getan hat, „die bedenklich im Zusammenhang mit dem Fall Erfurt erschienen“.

Die Äußerungen des 18-Jährigen lagen nach Recherchen der MAIN-POST schon einige Tage zurück, als der Leiter des Matthias-Grünewald-Gymnasiums, Oberstudiendirektor Walter Neubeck, am 14. Februar tätig wurde. Offenbar aufgeschreckt durch die Verhaftung eines 19-jährigen Schülers des Mozart-Schönborn-Gymnasiums, der am 8. Februar mit einem „Drama wie in Erfurt“ gedroht hatte und jetzt zu vier Wochen Dauerarrest verurteilt wurde, hatte sich der Leiter des Matthias-Grünewald-Gymnasiums an einen Vorfall an seiner Schule erinnert.

Im Deutschunterricht habe damals „das Thema Gewaltverherrlichung und Gewaltbereitschaft“ auf dem Stundenplan gestanden, erklärte Leitender Oberstaatsanwalt Clemens Lückemann auf Anfrage. Dabei sei die Sprache auch auf gewaltverherrlichende Computerspiele gekommen. Ein 18-jähriger Schüler habe geäußert, es sei „Schwachsinn“, zu behaupten, dass diese Spiele zu Straftaten animierten. Schließlich laufe nicht jeder, der solche Spiele mache, „am nächsten Tag Amok“. „Dann würde ich das ja auch tun“, habe der Gymnasiast gesagt.

Diese Worte wurden dem Direktor zugetragen, der ihnen zunächst wohl nicht allzu viel Bedeutung beimaß. Als dann allerdings der Vorfall am Mozart-Schönborn-Gymnasiums bekannt wurde, alarmierte der Schulleiter die Polizei.

Es folgte eine Vernehmung des 18-Jährigen und eine Durchsuchung der Wohnung, in der der Schüler mit seiner Mutter und seiner Schwester lebt. Der Vater des Gymnasiasten sieht seinen Sohn dadurch „diffamiert“. Die Durchsuchung hält er nach eigenen Worten für einen „Schlag gegen die Demokratie“.

Inzwischen ist das Verfahren gegen den 18-Jährigen eingestellt worden. Für die Schule ist der Fall nach Angaben von Neubeck „erledigt“, weil sich keine „strafrechtlich relevanten Aspekte ergeben haben“.

Durch eine Äußerung, wie der Schüler sie getan habe, sei „der öffentliche Friede nicht gestört“, sagte der Leitende Oberstaatsanwalt. Die Durchsuchung sei aber gerechtfertigt gewesen. „Wenn solche Anzeigen eingehen, muss sofort und schnell reagiert werden“, erklärte Lückemann. Schließlich müsse man „vom schlimmsten denkbaren Fall ausgehen“. Deshalb sei es auch wichtig, dass jeder, dem Drohungen mit einem Amoklauf bekannt würden, sich mit der Polizei in Verbindung setzt. „Lieber einen Vorfall zu viel melden, als einen zu wenig“, sagt Lückemann.“

https://www.mainpost.de/regional/wuerzburg/Hausdurchsuchung-bei-Schueler;art735,3467408

Verbrecherbehörde Staatsanwaltschaft Würzburg: zu den Doppelstandards beim Grundrecht der Meinungsfreiheit und der strukturellen Strafvereitelung – anhand Beispiel des Juristen Rotter und des Journalisten der Mainpost, Schweidler

Zwischendurch:

Ich hatte am 07.10.2017 diese Strafanzeige gegen den sog. Gerichtsreporter der Mainpost, Manfred Schweidler eingereicht, weil dieser mich fortlaufend im öffentlichen Forum der Mainpost übel beleidigt und vor allem mir anhaltend öffentlich Straftaten andichtet:

Strafanzeige gegen den Mainpost-Redakteur Schweidler: ein Troll mit Schaum vor dem Mund – ist sowas für eine Zeitung tragbar!?

Der Würzburger Staatsanwalt Dieter Brunner gibt nun in Einstellungsbescheid vor, nicht verstanden zu haben, dass Schweidler dies in einem öffentlichen Forum tat sondern suggeriert, dies sei so etwas wie persönliches Geplänkel.

Brunner beruft sich außerdem – Achtung ! – auf die Meinungsfreiheit!

Verweigerung Strafverfolung Journalist Schweidler – Staatsanwaltschaft Würzburg, 701 Js 1224/18

Zur Erinnerung:
ich wurde zehn Monate durch Verbrecher der Staatsanwaltschaft Würzburg in „Untersuchungshaft“ gesperrt, Versuch dauerhafter Unterbringung, nach Freispruch verweigerte man die Haftentschädigung – obwohl das Landgericht Würzburg ganz klar festgestellt hat, dass ich NICHT (Herr Schweidler!) mit einem Amoklauf bei den Justizbehörden Würzburg gedroht habe, wie die kriminellen Juristen gezielt konstruierten – sondern im Rahmen einer Dienstaufsichtsbeschwerde von meinem Recht der Meinungsfreiheit Gebrauch machte:
Freispruch/Urteil des Landgerichts Würzburg, 20.08.2010

Die Mainpost berichtete, natürlich, unter Missachtung der Unschuldsvermutung:

Nur das gravierendste Beispiel wie eine verbrecherische Behörde berechtigte Kritik von Bürgern, Rechtsuchenden und Justizopfern missbraucht, um diese repressiv mundtot machen zu wollen!

Aktuell läuft bspw. auch die Berufung beim Landgericht Stuttgart, weil sich der Justizverbrecher Clemens Lückemann durch meine Meinung und die Offenlegung der vertuschten Justizverbrechen gegen meine Person in diesem Blog beleidigt fühlt. Anstatt wegen Freiheitsberaubung im Amt zu ermitteln, konspiriert man mit den bayerischen Tätern.

Ebenso verfährt Dieter Brunner mit der Strafanzeige wegen Prozessebetrug und falscher Verdächtigung gegen den Hetzanwalt Wolfgang Rotter – die Schmähungen und das Andichten von Straftaten wird zwar genüßlich seit Jahren vom asozialen Anwaltsumfeld der Kindsmutter etc. missbraucht, um mein Kind zu entfremden, und mich als untauglichen Vater hinzustellen, mich zu entwerten, zu kriminalisieren, zu stigmatisieren, auszugrenzen, mich vor meinem Kind zu dämonisieren:

Gericht fabuliert aus Offenlegung der Fakten und Verbrechen in diesem Blog ein „schutzwürdiges Geheimhaltungsinteresse“ für die Kindesentführerin und Volljuristin N., um deren Klage nicht wegen Unzulässigkeit verwerfen zu müssen; weitere Rechtsbeugung durch LG Würzburg

Wolfgang Rotter

Aber der Würzburger Strafverfolger Dieter Brunner sieht auch hier keine Straftat, fabuliert zugunsten von Rotter Gutgläubigkeit, was die korrekte ladungsfähige Anschrift angeht und – berechtigtes Interesse:
Verweigerung der Strafverfolgung gegen Jurist Rotter wegen übler Nachrede, Prozessbetrug – Staatsanwaltschaft Würzburg, 701 Js 1226/18

Nochmal zu den Doppelstandards dieser bayerischen „Strafverfolger“:
ganz anders ging man in meinem Fall vor, als die widerwärtige Würzburger Hetzanwältin Hitzlberger mich mit der Falschbeschuldigung (als „Beweis“ wurde angeführt, dass sie sich das selbst so aufgeschrieben hat, von mir beantragte Zeugen wurden in zwei Instanzen nicht gehört) zur Anzeige brachte, ich hätte ihr in einer nichtöffentlichen Verhandlung vor dem Familiengericht wörtlich mit einer „Watschn“ gedroht – hier interessierte das berechtigte Interesse, das ich als Vater und Partei tatsächlich habe, niemanden. Die Staatsanwaltschaft erzwang eine Anklage, der rotzige Richter Thomas Behl verurteilte mich zu rund 1800 Euro Geldstrafe, als ich mich einem Vergleich verschloss. Das Landgericht drohte mit Haft, wenn ich die Berufung nicht zurücknehme:

Berufung gegen Phantasie-Urteil Behl am Dienstag, Landgericht Würzburg

Die Mainpost berichtete – die sog. Gerichtreporterin Schmidt fachsimpelte vor der Verhandlung mit Hitzlberger, als ich näherkam, wies die eine die andere darauf hin: „Pssssst“:

„Kindeswohl“: Die „asoziale Drecksau“ (*Mainpost) Gabriele Hitzlberger trägt die Schuld dafür, dass ich seit 2012 mein Kind nicht mehr gesehen habe….

……….

Diese Strafanzeige wegen Strafvereitelung zugunsten Rotter und Schweidler ging raus, hiermit beweisrechtlich veröffentlich, Beschwerde gegen die Einstellungsbescheide ist ebenfalls bereits eingereicht:

Über
Polizeiposten Stuttgart-Weilimdorf
Glemsgaustraße 27
70499 Stuttgart

an den Leiter der Behörde,

POR Jörg Schiebe 03.02.2018

Hiermit wird Strafanzeige gegen Dieter Brunner, Staatsanwaltschaft Würzburg, Ottostraße 5, 97070 Würzburg.

1.

Aus naheliegenden Gründen wird weiter beantragt, dass sich eine objektive Strafverfolgungsbehörde mit den Ermittlungen befasst:

Sämtliche berechtigten Strafanzeigen des Anzeigenerstatters als ehemaligem Polizeibeamten und antragstellendem Vater werden seit 2004 durch die Behörden Würzburg/Bamberg in eigener Sache entledigt. Zum Teil sind Einstellungen von Ermittlungsverfahren von den Beschuldigten selbst abgezeichnet, bzw. unter deren Briefkopf erlassen, wie der Polizeibehörde seit längerem bekannt (z.B. Beschuldigter Frank Gosselke, Staatsanwaltschaft Würzburg).

Regelhaft „bearbeiten“ dienstliche Untergebene und Freunde der Beschuldigten die Strafanzeigen und Klageschriften, was ebenfalls seit 2004 durchweg bei allen Geltendmachungen bereits im Ansatz zu floskelhaften Abweisungen und teils hämischer Leugnung der Fakten zugunsten der Beschuldigten und Beklagten führt.

„Dienstliche Stellungnahme“ vom 18.09.2017, Richter Peter Müller zur Freundschaft mit dem Beklagten Thomas Trapp, Landgericht Würzburg, 64 O 1579/17

Unter struktureller Korruption ist hier unter parteipolitischer Ägide der CSU ein rechsfreier Raum entstanden, indem sich Justizjuristen der CSU-Netzwerke glauben gegen Bürger und Rechtsuchende austoben zu können, diese nach Belieben kriminaliseren und pathologisieren zu können ohne dass diese Verbrechen im Amt gegen Unschuldige Konsequenzen haben.

Der Sachverhalt ist seit Jahren detailliert bekannt, offenkundig ohne dass gegen die Justizverbrecher hier geeignete Maßnahmen getroffen werden, da dieser unbehelligt weiter im Amt sind.

Auf den Gesamtzusammenhang wird verwiesen: unter anderem wird eine zehnmonatige schwere Freiheitsberaubung im Amt durch Angehörige der Justizbehörden/Bamberg gegen den AE im Jahr 2009/2010 vertuscht und bei den Justizbehörden Würzburg unter fortlaufenden Verdeckungsstraftaten der Rechtsbeugung und Strafvereitelung bei der dortigen Justiz aktuell weiter vertuscht.

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart konspiriert offenkundig mit den Kriminellen im Amt in Bayern.

Eine Kindesentführung/Kindesentziehung durch die unter Neurosen leidende Volljuristin Kerstin Neubert zwecks Kontaktabbruch zum Vater und Vereitelung eines vollstreckbaren Umgangsbeschlusses auf wöchentliche Treffen, wie sie das Familiengericht in Beschluss zu Az. 005 1403/09 festgelegt hat, wird ebenfalls vertuscht.

Die Kindsmutter wird seit 2004 durch ihren psychisch missbrauchenden Vater, wechselnde widerwärtige Konfliktanwälte (vgl. Strafanzeige gegen den Beschuldigten Wolfgang Rotter und Hitzlberger, Strafanzeigen seit 2013 fortlaufend strafvereitelnd entledigt) und asoziale Täter und Täterinnen insbesondere der Staatsanwaltschaft Würzburg (Trapp, Drescher) zur Kriminalisierung und Ausgrenzung des AE und Kindsvaters und auch zu weiterer Kindesentführung/Kindesentzug ermutigt.

Exemplarischer hierzu:

Beweis:

Anlage 1
Strafanzeige des AE zu Az. 701 Js 7465/15, 09.05.2015
( Es handelt sich hierbei um Strafanzeige gegen das Jugendamt, das zwar nichts gegen Kindesentziehung unternimmt, mir aber rund 30.000 Euro in Rechnung stellt – ebenfalls von Dieter Brunner entledigt, Beschwerde ist eingereicht).

Die Kriminalpolizei Würzburg, an die die Polizei Stuttgart das Verfahren abgab, wurde zuvor von Staatsanwaltschaft rechtswidrig angewiesen, nicht zu ermitteln.

Die Taten erfolgten fortlaufend unter ergebnisorientiertem Missbrauch des Tatortprinzips.

Auch das Landeskriminalamt Bayern verwies trotz der Schwere der in Rede stehenden Taten durch Angehörige der dortigen Justiz auf die Zuständigkeit der Behörden Würzburg.

Hier besteht insgesamt ein struktureller Verfassungsbruch unter schwerer Traumatisierung des Kindsvaters und Anzeigenerstatters, der offenkundig trotz der schweren Folgen seit Jahren provokativ nicht ernst genommen wird.

Das gesamte Verhalten der bayerischen Justizbehörden und auch der um Hilfe ersuchten Dienstaufsichtsbehörden in Bayern, die arrogant jegliche Dienstaufsicht verweigern, ist – selbstverständlich – als Verweis auf Selbstjustiz zu werten.

Kontrollmechanismen sind offenkundig seit Jahrzehnten gewohnheitsmäßig durch die CSU-Behörden abgeschafft und stattdessen ein System struktureller Blockade des Rechtsweges installiert, in dem Rechtsuchende regelhaft als vermeintliche Querulanten diffamiert werden, wenn sie weiter gegen behördliches Unrecht vorgehen, wie im Fall des Anzeigenerstatters und ehemaligen Polizeibeamten.

2.
Im Verfahren gegen Manfred Schweidler, Strafanzeige vom 07.10.2017 über Polizeibehörde Stuttgart, behauptet der Beschuldigte Brunner, Staatsanwaltschaft Würzburg, Az. 701 Js 1224/18, zugunsten des Beschuldigten, nicht erkannt zu haben, dass dieser seine beleidigenden und verleumdenden Aussagen, mit denen er dem AE beliebig Straftaten andichtet, öffentlich gemacht hat.

Beweis:

Anlage 2
Verfügung des Beschuldigten Brunner, Az. 701 Js 1224/18
Verweigerung Strafverfolung Journalist Schweidler – Staatsanwaltschaft Würzburg, 701 Js 1224/18

Die zur Anzeige gebrachten öffentlich gemachten Äußerungen des Beschuldigten Schweidler, Redakteur der Lokalzeitung Mainpost, die seit insgesamt 2005 unter hämischer und mit teils grob unrichtiger Berichterstattung („Ex-Polizist drohte mit Amoklauf“, 25.06.20109) öffentlichen Rufmord zu Lasten des AE und auf Zuruf der Staatsanwaltschaft Würzburg betreibt:

„Herr Deeg, …. Als früherer Polizeibeamter wissen Sie genau: Auslöser der Massnahmen gegen Sie waren Ihre drohend klingenden Aussagen gegenüber der Justiz. Die Reaktion mag überzogen gewesen sein, aber man hat Sie und ihre Drohung eben damals ernst genommen.“

Dies ist falsch: Angehörige der Justizbehörden, insbesondere der Beschuldigte Trapp als Staatsanwalt, inszenierten ohne Vorliegen von Straftat aus einer fünf Wochen zuvor versandten Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Trapp (Meinungsfreiheit!) am 12.06.2009 die vorgeblich akute Gefahr eines Amoklaufs durch den AE.

Drohungen, die der Beschuldigte hier auch Jahre später noch unverhohlen behauptet, gab es nie. Es geht hier vielmehr um einen konzertierten und vorsätzlichen Versuch der Vernichtung eines unschuldigen Polizeibeamten, der den Kriminellen im Amt, isnbesondere dem Beschuldigten Lückemann, nachhaltig lästig geworden ist. Das Tatmotiv ist Hybris, Arroganz und die Illusion, als Richter und Staatsanwalt in Bayern ohne Konsequenzen tun und lassen zu können was man will.

Es ist offenkundig, dass die Staatsanwaltschaft Würzburg als Auslöser dieser Verbrechen (Trapp/Lückemann) kein Interesse an der Strafverfolgung eines Hofjournalisten hat, der die Taten im Sinne der Behörde dem Opfer zur Last zu legen versucht.

Weitere Äußerungen des Beschuldigten, Redakteur Schweidler, die laut Beschuldigtem Brunner keine Anhaltspunkte für verfolgbare Straftaten bieten:

„Herr Deeg, Sie sind einfach ein wirrer Schwätzer ,dessen Haßtiraden keine Grenzen kennen. Alle Menschen tun Ihnen Unrecht? Umgekehrt wird ein Schuh draus. Ihnen ist jeder normale Maßstab verloren gegangen, sie wüten gegen alle und jeden, der Ihnen nicht die Füsse küsst.
In Ihrer Heimat Stuttgart heißen solche Menschen Gscheiderle. Sie bedrohen und beschimpfen mit Schaum vor dem Mund Menschen, drohen mit Gewalt und wimmern sich im nächsten Moment erbarmungswürdig einen ab, als seien Sie ein Opfer. Wer sich so aufführt, darf sich nicht wundern, wenn man ihn für nicht ganz normal hält.“
„Kehren Sie doch vor der eigenen Tür, statt andere mit Ihrem gedanklichen Müll zu belästigen. Sie kennen nicht einmal den Unterschied zwischen freier Meinungsäusserung und Beleidigung. Und fremdes Eigentum scheint beim feinen Herrn Deeg auch Begehrlichkeiten zu wecken. Sonst würde er nicht unrechtmäßig Bilder klauen und auf seine Seite stellen, für die er weder Urheber- noch Nutzungsrechte hat, das darf er, der große Verfechter von Faustrecht und Maul aufreißen. Und natürlich darf Herr Deeg mit Schaum vor dem Mund beleidigen und lügen und mit Gewalt drohen, wie er will. Der unfehlbare Deeg darf alles – glaubt er. Mit diesem Glauben ist er sehr allein.“

Angesichts der Strafwut, mit der die Staatsanwaltschaft Würzburg seit 2004 jegliche banale Reaktion des AE als ausgegrenztem Vater und traumatisiertem Opfer von Verbrechen im Amt – im selbstreferentiellen endlosen Zirkelschluss der Justiztäter – diesem als vorgebliche Beleidigung oder versuchte Nötigung (Inhalt der Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Trapp, aus der dieser in Schädigungsabsicht einen Amoklauf phantasierte) zur Last zu legen versucht und gänzlich ohne Straftaten Anklagen vor den Richterfreunden der örtlichen Justiz erzwingt, ist dies als schwere Strafvereitelung im Amt zu werten, auch im Rahmen der Rechtsschutzgleichheit!

Um eine Strafbarkeit in Abrede zu stellen, hebt der Beschuldigte einfachst darauf ab, vorgeblich nicht verstanden zu haben, dass der Beschuldigte Schweidler diese Äußerungen öffentlich gemacht hat, nämlich im Forum der Zeitung Mainpost, was aus der Strafanzeige und dem Kontext auch für flüchtige Leser zweifelsfrei hervorgeht.

Beweis:

Anlage 2
Verfügung des Beschuldigten Brunner, Az. 701 Js 1224/18

Vom Vorsatz zur Strafvereitelung ist daher auszugehen.

3.
a)

Im Verfahren gegen Wolfgang Rotter, Strafanzeige vom 22.09.2017 über Polizeibehörde Stuttgart konstruiert der Beschuldigte Brunner, Staatsanwaltschaft Würzburg, Az. 701 Js 1226/18, zugunsten des Beschuldigten eine Straffreiheit, indem er schlicht die Fakten leugnet und in unredlicher Weise zu täuschen versucht.

Beweis:

Anlage 3
Verfügung des Beschuldigten Brunner, Az. 701 Js 1226/18
Verweigerung der Strafverfolgung gegen Jurist Rotter wegen übler Nachrede, Prozessbetrug – Staatsanwaltschaft Würzburg, 701 Js 1226/18

Der Beschuldigte Rotter versucht sinnfrei unter Schädigung des Kindes und des traumatisierten ausgegrenzten Kindsvaters, diesen weiter zu diffamieren, zu beleidigen und zu schädigen.

Dieses asoziale und rechtswidrige Anwaltsgebaren unter willkürlicher Behauptung auch von Straftaten (Stalking, Bedrohung, Beleidigung etc.), die er dem AE als Kindsvater andichtet, versucht der Beschuldigte als berechtigtes Interesse eines Rechtsanwaltes zu bagatellisieren.

Dies erstaunt umso mehr, da die Staatsanwaltschaft Würzburg seit Jahren willkürlich Strafbefehle, Anklagen, Wohnungsdurchsuchungen und 2009/2010 eine zehnmonatige Freiheitsberaubung gegen den Anzeigenerstatter und mit zum Teil verbrecherischen Konstruktionen erzwingt – unter kompletter Missachtung der tatsächlich berechtigten Interessen des AE als Kindsvater und als Opfer von Straftaten.

Im Verfahren zu Az. 101 Cs 912 Js 16515/13 erzwang die Täterbehörde Staatsanwaltschaft Würzburg so beispielsweise einzig basierend auf den Falschangaben der Juristin Hitzlberger, u.a. diese Anklage gegen den AE als Vater und als Partei mit berechtigtem Interesse:

„Im Rahmen der nichtöffentlichen Sitzung des Amtsgerichts Würzburg – Abteilung für Familiensachen – vom 17.09.2013, die im Ziviljustizzentrum Würzburg stattfand, bezeichnete der Angeklagte zu einem nicht mehr genau feststellbaren Zeitpunkt Frau Rechtsanwältin Dr. Gabriele Hitzlberger als „asozial“ und „dumm“, um seiner Missachtung Ausdruck zu verleihen. Als die Geschädigte das Wort ergriff, äußerte der Angeklagte „Wenn Sie nicht sofort den Mund halten, gebe ich Ihnen eine Watsche. Hiervon ließ sich die Geschädigte allerdings nicht beeindrucken und forderte den Angeklagten auf, „ruhig so weiterzumachen“.“….

Die Ladung der vom AE in diesem Verfahren benannten Zeugen verweigerten die Justizbehörden Würzburg, die in diesem Fall auch nicht störte, dass die rechtswidrige Verurteilung (mit Folge üblicher asozialer hämischer Berichterstattung der Mainpost unter Auslassung alles Wesentlichen) sich auf ein nichtöffentliches Gerichtsverfahren vor dem Familiengericht bezog, in dem der AE als Vater berechtigte Interessen vertritt.

Das vorgebliche Opfer dieser Farce, die Hetzanwältin Gabriele Hitzlberger, trägt die Schuld und Verantwortung dafür, dass der AE ab Juni 2012 ein zweites Mal jeglichen Kontakt zu seiner Tochter verlor. Diese tat – wie nun der Beschuldigte Rotter hier als Nachfolger – alles, um Schädigungen und Ausgrenzung zu erzwingen, den Konflikt unter Diffamierung und Entwertung des Kindsvaters zu eskalieren. Dass ein derart boshaftes, widerwärtiges und auf vorsätzliche Schädigung ausgerichtetes Verhalten in einem hochsensiblen Kindschaftskonflikt angesichts des „Erfolgs“ dieses Gebarens Konsequenzen hat, ist auch hier offenkundig noch nicht gänzlich präsent.

Auf die fortlaufende völlige Missachtung der Rechtsschutzgleichheit der Täterbehörde hier wird nochmals verwiesen. Strafanzeigen von Juristen, von Angehörigen der Justiz (auch privat) erstattet und von Täter-Frauen, die sich entgegen aller Fakten als Opfer darstellen, wie hier die Kindesentzieherin Kerstin Neubert seit Dezember 2003, wird mit einer Strafwut und einem Eifer nachgegangen, der ideologisch ist, Hybris entspringt.

Unter Missachtung jeglicher Objektivität wird hier eine Gesinnungsjustiz betrieben, deren Kehrseite das Auflaufenlassen und die Blockade des Rechtsweges für männliche Geschädigte, für Opfer und lästige Rechtsuchende ist, die den dumpfen und offenkundig seit Jahrzehnten rechtsfern etablierten Rollenklischees der Justiz als Täter/Beschuldigte/ Angeklagte entsprechen, wie hier der Anzeigenerstatter als Mann und „streitbarer“ Ex-Polizist, Zitat Mainpost 2007.

b)
Um den Beschuldigten Rotter vor Strafverfolgung falscher Verdächtigung / übler Nachrede / Verleumdung / Beleidigung etc. zu schützen, fabuliert der Beschuldigte Brunner hier wie folgt:

„§ 164 StGB ist nicht erfüllt, weil mit den fraglichen Behauptungen keine konkrete Straftat des Anzeigenerstatters behauptet wird.
Eine üble Nachrede liegt schon deshalb nicht vor, weil der Beschuldigte im Rahmen der Wahrnehmung berechtigter Interessen seiner Mandantin sowie zur Verteidigung von deren Rechten die fraglichen Äußerungen getätigt hat.“

Zu den berechtigten Interessen siehe oben. Die asoziale und mit anwaltlichem Gestus verfolgte Diffamierung und Kriminalisierung eines Vaters in einem Kindschaftskonflikt – wie sie hier seit 2003 mit schwersten Folgen vorliegt – ist kein berechtigtes Interesse.

Die Behauptung des Beschuldigten Brunner ist auch erkennbar falsch, wie sich unschwer auch für flüchtige Leser bereits aus der Strafanzeige ergibt.

Der Beschuldigte Rotter schreibt zum Beispiel mit dem Ziel der Diffamierung und Ausgrenzung des Vaters von seinem Kind:

„Aus dem Verhalten des Antragsgegners in der Vergangenheit muss die Antragstellerin im Falle der Offenbarung ihrer derzeitigen Wohnanschrift damit rechnen, dass der Antragsgegner seine bisherigen verbalen Drohungen gegen die Antragstellerin an der Wohnung der Antragstellerin gegen sie und die gemeinsame Tochter in die Tat umsetzt.“

Beweis:
Strafanzeige vom 22.09.2017, hier:

Schreiben des Beschuldigten vom 30.06.2017, Amtsgericht Würzburg, Az. 30 C 727/17
Der asoziale Beschuldigte hier fantasiert zielgerichtet nicht nur konkrete Drohungen gegen die Antragstellerin als Kindsmutter sondern auch gleich noch gegen das Kind des Klägers.
Schriftsatz RA Rotter, 30.06.2017 – Neubert

Und weiter:

„Das Verhalten des Antragsgegners in der Vergangenheit und die auch von ihm in diesem Verfahren ausgesprochenen Drohungen gegen die Antragstellerin und die gemeinsame Tochter rechtfertigen die unterlassene Angabe der Wohnanschrift der Antragstellerin (vgl. für einen ähnlich gelagerten Sachverhalt OLG Frankfurt, Beschluss vom 20.05.2016 – 4 UF 333/15 Rn.38)“

Beweis:
Strafanzeige vom 22.09.2017, hier:

Schreiben des Beschuldigten vom 30.06.2017, Amtsgericht Würzburg, Az. 30 C 727/17

Der Beschuldigte Rotter hat seine Straftaten in weiterem Schreiben, nun an das Familiengericht Würzburg, wiederholt, Az. 002 F 957/17.
Antrag des Juristen Rotter, 13.12.2017, auf weitere Ausgrenzung des Vaters und Instrumentalisierung des Kindes bis 2021 (+ Anlage Mail)

Unter anderem die Rechtsanwaltskammer Thüringen und die Polizeibehörde Meiningen sind vom Anzeigenerstatter ersucht.

Im Kern behauptet der sog. Anwalt hier beliebig ein strafbares Stalking, Bedrohungen und eine Schädigung des Kindes durch seinen Vater, indem dieser den Kontakt sucht.

Das Verhalten asozialer widerwärtiger Konflitanwälte in sensiblen Kindschaftsverfahren, die ungeachtet von Traumata und bereits begangener Verbrechen unter vorgeblicher Mandantinnenvertretung unter dümmster Eskalation die Bindungszerstörung von Kindern und deren Väter herbeiführen wollen, ist nicht mehr zu aktzeptieren!

Dieses Anwaltsgebaren fordert bundesweit immer wieder Todesopfer, was offenkundig weder der Beschuldigte Rotter noch der Beschuldigte Brunner wahrnehmen wollen.

c)
Um den Beschuldigten Rotter vor Strafverfolgung eines Prozessbetrugs zu schützen, fabuliert der Beschuldigte Brunner hier wie folgt, Hervorhebung im Original:

„Im Übrigen konnte der Beschuldigte darauf vertrauen, dass die Angaben seiner Mandantin zum Vorliegen einer ladungsfähigen Anschrift korrekt waren.“

„Im Übrigen ist dem Schriftsatz nur zu entnehmen, dass die Mandantin die ladungsfähige Anschrift über ihren Arbeitgeber bekannt gegeben hat. Das bedeutet jedoch nicht, dass sie über ihren Arbeitgeber auch zu laden ist.“

Diese Behauptung stellt eine Strafvereitelung dar, da aus der Strafanzeige vom 22.09.2017 zweifelsfrei hervorgeht, dass der Beschuldigte Rotter die Adresse der Kanzlei und Arbeitsstelle der Kindsmutter – Roßbrunnstraße 15, 97421 Schweinfurt – aus dem vorgeblichen Motiv eines „schützenswerten Geheimahltungsinteresses“ als ladungsfähige Anschrift angegeben hat.

Das Raunen, dass dies nicht bedeuten würde, dass sie über diese Adresse – den Arbeitgeber – „auch zu laden ist“, wie der Beschuldigte Brunner hier sinnfrei fabuliert, entspringt offenkundig der Suche nach irgendwelchen Entschuldungsgründen für den Beschuldigten Rotter, und seien sie noch so phantastisch.

Darüberhinaus besteht offenkundig eine Täuschungsabsicht seitens des Beschuldigten Brunner, da ihm bekannt ist, dass der Beschuldigte Rotter in Kenntnis der Tatsache die Aussage tätigte, dass Dokumente des Familiengerichts nicht an die mitgeteilte vorgebliche ladungsfähige Anschrift zugestellt werden konnten, 01.09.2017, Az. 0002 F 957/12, Familiengericht Würzburg.

Zeugnis:
Bernhard Böhm
, Richter am Amtsgericht Würzburg, Ottostraße 5, 97070 Würzburg

Rotter wiederholte die Falschangaben unter Prozessbetrug auch in mündlicher Verhandlung am 05.10.2017 und nachdem ihm dieser Fakt zweifelsfrei bekannt war.

Zeugnis:
Thomas Gmelch
, Richter am Amtsgericht, Ottostraße 5, 97070 Würzburg

Er konnte also keinesfalls mehr davon ausgehen, dass seine Mandantin eine „korrekte“ ladungsfähige Anschrift mitgeteilt hatte, beharrt jedoch bis heute weiter darauf, dass es sich bei der Adresse – Roßbrunnstraße 15, 97421 Schweinfurt – um eine solche handelt.

Das ganze Manöver dient einzig dem Zweck, den Anzeigenerstatter als Vater zu diffamieren, zu entwerten und die Kindsmutter als Opfer zu behaupten, die sich vor dem Kindsvater – unter manipulativer Entführung des Kindes – verstecken müsse, ihre Aufenthaltsorte verschleieren etc. – weshalb der Beschuldigte hier auch beliebig Straftaten des AE in den Raum stellt, die er zwar – vorausschauend – nicht zur Anzeige bringt, aber zielgerichtet zwecks Schädigung und mit dramatischer Darstellung im Zivilverfahren Az. 30 C 727/17 und im Familiengerichtsverfahren 002 F 957/12 einbringt, einzig in Schädigungsabsicht gegen Vater und Kind.

Dies ist asozial, widerwärtig und im Kontext massiv strafwürdig.

Der Prozessbetrug ist auch bereits vollendet, da auf Grundlage der Falschdarstellungen im von der Kindsmutter angestrengten Verfahren vor dem Zivilgericht, Az. 30 C 727/17, zu Lasten des Anzeigenerstatters rechtswidrige Urteile ergingen, obwohl die Klage wegen Unzulässigkeit abgewiesen hätte werden müssen, da die Antragsgegnerin und Kindsmutter weder eine korrekte ladungsfähige Anschrift mitgeteilt hat (sondern hierüber bei Vorhalt gezielt zu täuschen versuchte) noch irgendwelche schutzwürdigen Geheimhaltungsinteressen einer solchen entgegenstehen.

Zeugnis:
Thomas Gmelch
, Richter am Amtsgericht, Ottostraße 5, 97070 Würzburg

Hier wird seit Jahren durch Pflege und Bestätigung der Neurosen einer Volljuristin und Kindesentzieherin zwanghaft ein rechtsfreier Raum aufrechterhalten, unter Schädigung der Opfer – des Anzeigenerstatters und seines Kindes.

Über all dies versuchen die Justizbehörden Würzburg weiter zu täuschen, um die Verbrechern im Amt seit 2004, die hier vorliegen, weiter zu verdecken.

Martin Deeg,
Polizeibeamter a.D.

Schadensersatz wegen vorsätzlich erstattetem Fehlgutachten gegen Dr. Jörg Groß

….“…..der Sachverständige Dr. Groß – wie auch der Kammer aus eigener Anschauung in zahlreichen anderen Verfahren bekannt ist – gilt im Allgemeinen als umsichtiger, erfahrener und sorgfältig arbeitender Gutachter mit hoher Sachkompetenz, der seine medizinischen Schlussfolgerungen und Diagnosen erst nach sorgfältiger Abwägung und umfassender Begründung zu treffen pflegt.”…

Aussage von Richtern des Landgerichts Würzburg zu diesem Fall

Ach so! Nun: in meinem konkreten Fall hat er ein eklatantes Fehlgutachten abgeliefert!

Der Würzburger sog. Sachverständige Dr. Jörg Groß hat 2009 mit einem vorsätzlichen Fehlgutachten für seine Kumpels bei der Staatsanwaltschaft Würzburg versucht, einen Unschuldigen dauerhaft in den forensischen Maßregelvollzug zu bringen.

Zu verantworten hat er 212 Tage Inhaftierung aufgrund dieses über mich erstatteten Fehlgutachtens, das er sich aus der Nase gezogen hat. Natürlich immer mit fachlichem Duktus, sorgfältig wissenschaftliche Kompetenz vorgaukelnd – und im Ergebnis vernichtend!

Dr. Groß erstattet nach wie vor Gutachten für die Justizbehörden, wirtschaftlich von diesen abhängig.

Diese Zivilklage ging an das LG Würzburg:

An das
Landgericht Würzburg
Ottostraße 5
97070 Würzburg

Hiermit wird Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe gestellt, gemäß dem Klageentwurf auf Schadensersatz/Schmerzensgeld in Höhe von 342 400 Euro gegen
Dr. Jörg Groß, Platenstraße 6, 97072 Würzburg

wegen Erstellung eines unrichtigen ärztlichen Zeugnisses über den Kläger und infolge 212 Tagen Freiheitsberaubung.

Begründung:

1.

Der Kläger war aufgrund unrichtigen ärztlichen Zeugnisses des Beklagten vom 05.08.2009 bis 05.03.2010 zu Unrecht im forensischen Maßregelvollzug für psychisch kranke Straftäter des Bezirkskrankenhauses Lohr eingesperrt.

Beweis:

Anlage 1:
Unterbringungsbefehl des Amtsgerichts Würzburg vom 03.08.2009, Az. 814 Js 10465/09

Unterbringungsbefehl 03.08.09

Dort heißt es:

„Nach dem schriftlichen Sachverständigengutachten des Sachverständigen Dr. Groß vom 27.07.2009 liegt bei dem Beschuldigten eine kombinierte Persönlichkeitsstörung (ICD-10: F 61) mit narzisstischen und paranoid-querulatorischen Persönlichkeitsanteilen vor, welche nunmehr aufgrund des zwischenzeitlichen Verlauf im Sinne einer wahnhaften Störung einzuordnen sind.

Von einer erheblichen verminderten Schuldfähigkeit i.S. des § 21 StGB kann nach dem o.g. Gutachten sicher ausgegangen werden. Zudem liegen sogar Anknüpfungspunkte vor, die für eine fehlende Einsichtsfähigkeit im Sinne des § 20 StGB sprechen.

Nach den weiteren Ausführungen der gutachterlichen Stellungnahme hat der Beschuldigte nun eine Ebene erreicht, die aus forensisch-psychiatrischer Sicht in eine Dimension der Gefährlichkeit getreten ist, welche mit hoher Wahrscheinlichkeit erneut Straftaten der gleichen Oberkategorie erwarten lassen.

Aus diesen Gründen gebietet die öffentliche Sicherheit eine einstweilige Unterbringung des Beschuldigten. Eine andere, weniger einschneidende Maßnahme verspricht – derzeit keinen Erfolg.“

Aufgrund dieses unrichtigen ärztlichen Zeugnisses des Beklagten war der Kläger insgesamt 212 Tage und wie infolge beweisrechtlich dargelegt ohne jede Voraussetzung hierfür in der Forensik Lohr eingesperrt.

Hieraus wird Schadensersatz- und Schmerzensgeldanspruch in Höhe von 42.400 Euro geltend gemacht, orientiert an der in Europa insgesamt als angemessen anzusehenden Entschädigung von zu Unrecht erfolgter Haft von 200 Euro pro Tag.

Der Kläger ist aufgrund des unrichtigen ärztlichen Zeugnisses des Beklagten bis heute öffentlich und als zuvor völlig unbescholtener Polizeibeamter des Landes Baden-Württemberg stigmatisiert, was einen weiteren Schadensersatz und Schmerzensgeldanspruch in Höhe von weiteren 300.000 Euro rechtfertigt, orientiert an Urteil des OLG Karlsruhe vom 12.11.2015, Az. 9 U 78/11.

Die Anspruchsgrundlage ergibt sich unschwer aus § 839a BGB und der dort benannten Haftung des gerichtlichen Sachverständigen:

(1) Erstattet ein vom Gericht ernannter Sachverständiger vorsätzlich oder grob fahrlässig ein unrichtiges Gutachten, so ist er zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der einem Verfahrensbeteiligten durch eine gerichtliche Entscheidung entsteht, die auf diesem Gutachten beruht.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__839a.html

Bezüglich des eklatant unrichtigen erstatteten Gutachtens wird Vorsatz seitens Dr. Jörg Groß geltend gemacht.

2.

Die Fehleinweisung und das völlige Fehlen der von Dr. Groß behaupteten Pathologien wurde in der Forensik Lohr bereits am Einweisungstag, 05.08.2009, festgestellt.

Oberarzt Manfred Filipiak erkannte bereits unzweifelhaft unmittelbar nach Einweisung, dass die von Dr. Groß behaupteten ärztlichen Diagnosen, insbesondere das Vorliegen eines Wahns beim Kläger keinerlei Grundlage in der Realität haben.

Zeugnis:
Manfred Filipiak
, zu laden über Johannesbad Fachklinik Furth im Wald, Eichertweg 37, 93437 Furth im Wald

Das Personal Lohr war jedoch aufgrund Unterbringungsbefehls des Gerichts auf Grundlage des vorliegenden Fehlgutachtens des Dr. Groß gezwungen, den Kläger im Ergebnis über infolge sieben Monate ohne vorliegende Voraussetzung weiter in der Forensik festzuhalten.

Zeugnis:
Manfred Filipiak
, zu laden über Johannesbad Fachklinik Furth im Wald, Eichertweg 37, 93437 Furth im Wald

Es ist offenkundig übliche Praxis in bayerischen Kliniken, dass Betroffene auch beim Erkennen der fehlenden Voraussetzungen durch das Klinikpersonal und die Ärzte weiter auf Grundlage von gerichtlichen Anordnungen, die auf Fehlgutachten basieren, festgehalten und eingesperrt bleiben.

Mit Datum vom 19.11.2009, als die fehlenden Voraussetzungen für die Unterbringung bereits lange offenkundig waren, teilte der damalige Ärztliche Direktor des Bezirkskrankenhauses, Prof. Dr. Gerd Jungkunz mit:

„Sehr geehrter Herr Deeg,

in oben genanntem Schreiben bitten Sie mich um eine „Anzeigenaufnahme“, weil Sie sich zu Unrecht nach § 63 StGB in der Forensischen Klinik untergebracht fühlen.

Was Sie allerdings genau wollen, wird aus Ihrem Schreiben nicht ersichtlich.

Ich bin jedoch nicht der richtige Adressat für Ihr Anliegen. Sie sollten sich an den Maßregelvollzugsleiter, Herrn Dr. M. Flesch, wenden oder an die Strafvollstreckungskammer bzw. an die zuständige Staatsanwaltschaft.“

Bildunterschrift: „Ein bisschen Wehmut war dabei: Bezirkstagspräsident Erwin Dotzel (stehend) verabschiedete am Donnerstag den langjährigen Ärztlichen Direktor des Bezirkskrankenhauses Lohr, Professor Dr. Gerd Jungkunz, in den Ruhestand…“

Beweis:

Anlage 2
Schreiben des Zeugen Prof. Dr. Gerd Jungkunz vom 19.11.2009
Schreiben Klinik 19.11.09

Der Zeuge gibt hier vor, zu verkennen, dass es offenkundig gerade Ziel der Staatsanwaltschaft war, den Kläger dauerhaft wegzusperren und Dr. Groß unter Vorsatz diesen Wünschen der Staatsanwaltschaft Genüge tat, während sich jedem neutralen und objektiven Beobachter sofort die Tatsache einer Fehleinweisung aufdrängte, was jedoch angesichts des Machtmissbrauchs unter Nimbus „Sachverständiger“ des Beklagten irrelevant auch angesichts der offenkundigen Faktenlage war.

Zeugnis:
Manfred Filipiak
, zu laden über Johannesbad Fachklinik Furth im Wald, Eichertweg 37, 93437 Furth im Wald

Dieser Umgang mit dem Vorgang ist bezeichnend für eine bizarre Fehlerresistenz und Verantwortungsabschiebung von einer Stelle zur jeweils anderen, ohne dass das Unrecht der Freiheitsberaubung beendet wird oder sich an der Fortdauer der zu Unrecht erfolgten Unterbringung aufgrund unrichtigen ärztlichen Zeugnisses des Beklagten hier etwas ändert.

Es war dem Unterzeichner Jungkunz ebenso wie dem Vollzugsleiter Martin Flesch bekannt, dass der Kläger umfangreich gegen seine Freiheitsberaubung intervenierte und beantragte und dass das Vorgehen der Staatsanwaltschaft ebenfalls als Freiheitsberaubung geltend gemacht wird, da den Maßnahmen auch keine Straftat zugrunde lag.

Das unrichtige ärztliche Zeugnis des Beklagten wurde zum alleinigen Maßstab der fortdauernden Inhaftierung in der Forensik, die fortan bagatellisiert und zu Lasten des Betroffenen weiter erzwungen wird.

Die sofortige Entlassung erfolgte auf Grundlage des Obergutachtens des Prof. Dr. Nedopil, der in Bezug auf das zur Einweisung führende Zeugnis des Beklagten feststellt, dass beim Kläger anders als vom Beklagten behauptet, „aus forensisch-psychiatrischer Sicht keines der vier Eingangsmerkmalde des § 20 StGB vorliegt, und dass somit auch die Voraussetzungen für die Anwendung der §§ 20, 21 und 63 StGB nicht vorliegen.“

Prof. Dr. Nedopil widerlegt das Fehlgutachten im Einzelnen in der für ihn eigenen euphemistischen und schonenden Art, mit welcher er Kollegen und das Berufsbild des forensischen Gutachters vor all zu drastischer Bloßstellung zu schützen versucht. Dennoch wird herausgestellt und im Ergebnis klar, dass der Beklagte hier völlig willkürlich, fachliche Kompetenzen ignorierend und ins Blaue hinein diverse Diagnosen und einen Wahn beim Kläger schlichtweg behauptete, ohne dass dies durch Fakten, Anknüpfungstatsachen oder sonstige Lebenswirklichkeit auch nur ansatzweise zu begründen war:

„Aus dem Gutachten von Herrn Dr. Groß ist ersichtlich, wie wenig präzise und widersprüchlich der Wahn dort beschrieben wurde.“…..

…..“Wenn daraus jetzt geschlossen wird, dass „dieses Vorgehen in einem völlig anderen Zusammenhang die diagnostische Zuordnung im Sinne einer Persönlichkeitsstörung als eine ausgestanzte, wahnhafte Störung oder Psychose in Zusammenhang mit Trennungs-, Umgangs- und Sorgerechtsangelegenheit stütze“, erscheint dieser Satz relativ willkürlich, zumal zuvor vom Gutachter darauf hingewiesen wurde, dass über die Persönlichkeitsstörung hinaus sich keine sicheren Hinweise für das Vorliegen einer wahnhaften Störung ergeben würden. Es wurde auch nicht geschildert, worin tatsächlich die Wahninhalte bei Herrn Deeg bestehen sollten. Wiederum widersprüchlich dazu führt der Gutachter dann aus, dass eine wahnhafte Ausgestaltung nicht zur Darstellung gekommen ist.

Ohne dass es zu einer Änderung des psychopathologischen Befundes kam, oder dass ein solcher zumindest aufgezeigt wurde, kam Herr Dr. Groß am 27.07.2009 zu der Auffassung, dass sich Anknüpfungspunkte für eine fehlende Einsichtsfähigkeit ergeben würden, weil das Merkmal der krankhaften seelischen Störung dann vorliegen würde, wenn sich differentialdiagnostisch ergeben würde, dass nunmehr von einer wahnhaften Störung auszugehen ist. Ob sich dies differentialdiagnostisch ergibt oder nicht, wird im Gutachten nicht ausgeführt, und es fehlt somit die Feststellung einer klinischen Diagnose, die zu einer fehlenden Einsichtsfähigkeit führt. Zusammenfassend muss gesagt werden, dass weder aus dem Gutachten von Herrn Dr. Groß, noch aus den Untersuchungsbefunden der anderen Psychiater, noch aus dem Verlaufsbericht der Maßregelvollzugseinrichtung Loh, noch bei der psychiatrischen Begutachtung durch den Unterzeichner, die Diagnose einer wahnhaften Störung gestellt wurde, oder gestellt werden kann.

Als weitere Diagnose wurde eine kombinierte Persönlichkeitsstörung im Sinne einer narzisstischen Persönlichkeitsstörung und einer paranoiden Persönlichkeitsströrung im Gutachten von Herrn Dr. Groß festgestellt.“…..

…“Gerade bei der Diagnose Persönlichkeitsstörung, ist im forensisch-psychiatrischen Bereich besondere Zurückhaltung angebracht, worauf in den Mindestanforderungen für Schuldfähigkeitsbegutachtung (boetticher et al, 2005) hingewiesen wird“…..

Die Tatsache, dass auch andere Psychiater die Diagnose einer Persönlichkeitsstörung gestellt haben, wie z.B. Herr Dr. Essinger, oder Herr Professor Weiss, ändert nichts an der Tatsache, dass die diagnostischen Kriterien nach ICD-10 nicht erfüllt sind, und dass somit die Diagnose nicht gestellt werden kann.“…

…“Wie bereits dargelegt, ist eine wahnhafte Störung bei Herrn Deeg nicht festzustellen“….

…..Insofern ist auch die Begründung der Gefährlichkeit in Bezug auf Frau Neubert, die Herr Dr. Groß mit einem Beispiel vom 13.03.2006 untermauert, nicht wirklich nachvollziehbar. Er selber hat das Gutachten 1 Jahr nach diesem Vorfall gefertigt, und es ist auch nie davor und danach zu einer körperlichen Übergriffigkeit gekommen, so dass bei Herrn Deeg eine Gefährlichkeit nicht abzuleiten ist“

(Anmerkung: bei diesem „Vorfall“ handelt es sich wohl um einen Besuch des Klägers in der Kanzlei der Kindsmutter Kerstin Neubert, der von der Kindsmutter in Zusammenwirken mit der Zeugin Drescher als Hausfriedensbruch angezeigt wurde – zu diesem Zeitpunkt, März 2006 bestand bereits seit Dezember 2003, also über zwei Jahre und drei Monate ein Kindesentzug bzw. wurde die Bindung und der Kontakt zwischen Vater und Kind schuldhaft zerstört).

„Auch die Überlegungen zum Stalking, die Herr Dr. Groß anstellt, sind nicht wirklich weiterführend, da es im konkreten Verfahren um die Bedrohung der Justiz geht und Frau Neubert, die belästigt wurde, oder sich belästigt gefühlt hat, im konkreten Verfahren und auch im Bezug auf das Bedrohungspotential, nicht im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit des Probanden steht. Die Klassifikation, die Herr Dr. Groß vornimmt, indem er den Probanden als resentful stalker bezeichnet, dessen Entwicklung als prognostisch ungünstig einzuschätzen sei, ist nicht wirklich nachzuvollziehen“….

Zusammenfassend kommt der Unterzeichner somit zu der Auffassung, dass aus klinischer-psychiatrischer Hinsicht die Diagnosen einer Anpassungsstörung (ICD-10 F 43.25), bzw. eine Dysthymia (ICD-10 F 34.1) festzustellen sind. Die Diagnosen einer wahnhaften Störung oder einer Persönlichkeitsstörung können aus Sicht des Unterzeichners nicht bestätigt werden, weil die diagnostischen Kriterien für die beiden Störungsbilder nicht vorliegen.

Es würde auch der forensisch-psychiatrischen und juristischen Konvention völlig widersprechen, eine solche Störung einem Eingangsmerkmal des § 20 StGB zuzuordnen (Anmerkung: wie es Dr. Groß getan hat).
….“Ein Eingangsmerkmal des § 20 StGB liegt somit nach Einschätzung des Unterzeichners nicht vor. Die Voraussetzungen für die Anwendung der §§ 20 und 21 StGB sind somit nicht gegeben.

…“Zusammenfassend wird der Gutachtenauftrag des Landgerichts Würzburg somit dahingehend beantwortet, dass bei Herrn Deeg aus forensisch-psychiatrischer Sicht keines der vier Eingangsmerkmalde des § 20 StGB vorliegt, und dass somit auch die Voraussetzungen für die Anwendung der §§ 20,21 und 63 StGB nicht vorliegen.“

Zeugnis:

Prof. Dr. Dr. Norbert Nedopil, zu laden über Nußbaumstraße 7, 80336 München

Beweis:

Anlage 3:
Auszüge aus Gutachten des Prof. Dr. Norbert Nedopil vom 02.03.2010, Landgericht Würzburg, Az. 1 Kls 814 Js 10465/09

Die Unrichtigkeit des ärztlichen Zeugnisses und der Vorsatz des Beklagten Dr. Groß bei Erstellung desselben ergeben sich zweifelsfrei aus den Gesamtumständen.

Prof. Dr. Nedopil wurde zielgerichtet als neutraler Gutachter, der unabhängig von den Wünschen und Zielsetzungen der Justizbehörden/Staatsanwaltschaft Würzburg Gutachten erstellt, hinzugezogen.

Dr. Groß wird hingegen auch innerhalb der Forensik Lohr als Erfüllungsgehilfe für die örtliche Justiz anzusehen, wirtschaftlich abhängig von Gutachtenaufträgen der regionalen Justizbehörden und gibt Gutachten ab, die den Wünschen des Auftraggebers entsprechen.

Jedenfalls ist in diesem konkreten Fall von einem vorsätzlich erstatteten Gefälligkeitsgutachten für die Staatsanwaltschaft Würzburg auszugehen, das – wie von Prof. Dr. Nedopil dargelegt – grob den Mindestanforderungen psychiatrischer Gutachtenerstellung widerspricht.

Zeugnis:
Manfred Filipiak
, zu laden über Johannesbad Fachklinik Furth im Wald, Eichertweg 37, 93437 Furth im Wald

Zeugnis:
Prof. Dr. Dr. Norbert Nedopil
, zu laden über Nußbaumstraße 7, 80336 München

Beweis:

Anlage 3:
Auszüge aus Gutachten des Prof. Dr. Norbert Nedopil vom 02.03.2010, Landgericht Würzburg, Az. 1 Kls 814 Js 10465/09

Dr. Groß fabuliert alarmistisch im Sinne der Staatsanwaltschaft von einem Wahn, der dem Kläger weder zuvor noch hernach von irgendjemandem sonst in nicht interessengeleiteter persönlicher Interaktion auch nur ansatzweise oder scherzhaft zugeschrieben wurde. Die Fehldiagnosen werden lediglich bis zum heutigen Tag aus niederen Motiven zu einer Stigmatisierung und Entwertung des Klägers missbraucht, insbesondere von der Täterin und Würzburger Fachanwältin Gabriele Hitzlberger, die mittels fortlaufender Entwertungen und Diffamierung gegen den Kläger erreichte, dass der Kläger seit 2012 und trotz vollstreckbarem Beschluss des Familiengerichts auf wöchentliche Treffen keinen Kontakt mehr zu seiner Tochter hat. Dies wird ebenfalls zu verantworten sein.

Die Zielsetzung der Staatsanwaltschaft hier war Dr. Groß von Anfang an klar: es ging darum, ein vernichtendes Gutachten abzuliefern, mit dem der als Querulant und lästiger Antragsteller angesehene Kläger unter Missbrauch des § 63 StGB zu entsorgen ist. Das Muster, das die fränkische Justiz hierbei anwendet, erlangte durch den Fall des zu Unrecht sieben Jahre inhaftierten Gustl Mollath bundesweit Aufmerksamkeit.

Prof. Nedopil entlarvt als anerkannt neutraler und objektiv urteilender Gutachter die Darstellungen des Beklagten insgesamt und in jeder einzelnen Diagnose des Beklagten als völligen Humbug und Popanz, der erkennbar das Ziel hat, den Kläger als gefährlich darzustellen und im Ergebnis für eine dauerhafte Inhaftierung zu sorgen, die im Sinne der Staatsanwaltschaft ist.

Zeugnis:
Prof. Dr. Dr. Norbert Nedopil
, zu laden über Nußbaumstraße 7, 80336 München

Beweis:

Anlage 3:
Auszüge aus Gutachten des Prof. Dr. Norbert Nedopil vom 02.03.2010, Landgericht Würzburg, Az. 1 Kls 814 Js 10465/09

Dr. Groß fabuliert selbstreferentiell, immer auf sich selbst verweisend und ausschließlich ergebnisorientiert auf Erwirkung des Unterbringungsbefehls, was einer sozialen Vernichtung des Klägers und bis dato unbescholtenen Polizeibeamten gleichkommt, jedoch mit dem Kläger nicht das geringste zu tun hat:

…“Mit Blick auf die strafrechtliche Verantwortlichkeit wurde in der Gesamtschau festgestellt, dass die Persönlichkeitsstörung aus psychiatrischer Sicht dem Merkmal der schweren anderen seelischen Abartigkeit gemäß § 20 StGB zuzuordnen sei. Ferner wurden die Voraussetzungen des § 21 StGB gesehen. Mit Blick auf den § 63 StGB wurden vom Referenten die wesentlichen Eingangsbedingungen für die entsprechende Maßregel gesehen“….

….Von einer erheblichen verminderten Steuerungsfähigkeit bei einer bestehenden Persönlichkeitsstörung ist, wie bereits im Vorgutachten dargestellt, auszugehen. Sollten sich darüber hinaus nun die Anknüpfungspunkte für paranoides oder psychotisches Erleben verfestigen, so wird aus psychiatrischer Sicht gegebenenfalls eine Schuldunfähigkeit im Sinne des § 20 StGB in Betracht zu ziehen sein.

Unter Beachtung der bereits im Vorgutachten ausführlich dargelegten psychiatrischen und forensischen Vorgeschichte sei darauf hingewiesen, das der Referent bereits dort die prinzipiellen Eingangskriterien für die Anwendung einer Maßregel gemäß § 63 StGB bei Herrn Deeg feststellte. Mit der Persönlichkeitsstörung, alternativ mit der wahnhaften Störung, ist von einem überdauernden psychiatrischen Störungsbild auszugehen. Die kausale Verbindung zwischen den psychiatrischen Störungsmustern und den zur Diskussion stehenden Taten lässt sich, wie bereits in der Vergangenheit, klar darlegen. Von einer erheblich verminderten Steuerungsfähigkeit im Sinne des § 21 StGB kann sicher ausgegangen werden. Bei einer wahnhaften Störung ergeben sich darüber hinaus sogar Anknüpfungspunkte für eine fehlende Einsichtsfähigkeit im Sinne des § 20 StGB.“

Dieser ergebnisorientierte, mit fachlichem Duktus sachliche Richtigkeit vortäuschende Unsinn wurde wie vom Beklagten erwartet 1 : 1 in einen Unterbringungsbefehl zu Lasten des Klägers vom 03.08.2009 übernommen.

Beweis:

Anlage 1:
Unterbringungsbefehl des Amtsgerichts Würzburg vom 03.08.2009, Az. 814 Js 10465/09

Mit Datum vom 20.08.2010 stellte das Landgericht Würzburg, Vorsitzender Richter Dr. Barthel, Berichterstatter Dr. Breunig, fest, dass den Maßnahmen von Anfang an auch keine Straftat zugrunde lag und strafrechtliche Voraussetzungen für die Maßnahmen nicht gegeben waren.

Die im Freispruch festgestellte Entschädigung für insgesamt zehn Monate zu Unrecht erfolgte Untersuchungshaft/Unterbringung wurde infolge durch die Beklagten der Staatsanwaltschaft Würzburg im Zusammenwirken mit Beklagten des OLG Bamberg (Freiheitsberaubung im Amt, vgl. Klage 2) verweigert.

Das OLG Bamberg, 1. Strafsenat, Beklagte Dr. Baumann und Schepping, führen hierzu aus:

…„Der frühere Angeklagte hat die vollzogenen Strafverfolgungsmaßnahmen der Untersuchungshaft und der einstweiligen Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus auch selbst verschuldet“…..

Zuvor wurde festgestellt:

„Eine Entschädigung des früheren Angeklagten….. ist ausgeschlossen.

Die Kosten…hat der frühere Angeklagte zu tragen.“

Hieraus resultiert, dass der Kläger bis heute keinen Cent für zehn Monate zu Unrecht erfolgte Freiheitsentziehung erhalten hat.

Die gemeinschaftlich begangene Freiheitsberaubung im Amt mithilfe eines offenkundig vorsätzlich falschen ärztlichen Zeugnisses des Dr. Groß wird durch die regionale Justiz Würzburg/Bamberg anhaltend und intern vertuscht – alle Geltendmachungen des Klägers werden auf dem Aktenweg abgewiesen.

Bei den Polizeibehörden Stuttgart geht man hingegen von struktureller Korruption zu Lasten des Klägers aus.

Zeugnis:
Frau PK’in Birgit Schiemenz
, Polizei Baden-Württemberg, Glemsgaustraße 27. 70499 Stuttgart

In der Gesamtschau ist es offensichtlich, dass es den Beteiligten nicht um Strafverfolgung oder Sicherheit geht sondern gezielt darum, dem Kläger persönlich motiviert zu schaden, diesen mit Repressionen zu belegen und gegen diesen Macht auszuüben.

Hybris, Ideologie und Selbstüberschätzung ersetzen hier die Bindung an Recht und Gesetz.

Zu belegen ist dies insbesondere durch das ungenierte Nachtreten mittels zweiter Freiheitsberaubung, die die Staatsanwaltschaft Würzburg im Zusammenwirken mit den Justizverbrechern des OLG Bamberg, Dr. Norbert Baumann und Thomas Schepping, zu verantworten hat und die in gleicher Besetzung erfolgte Verweigerung jeglicher Haftentschädigung.

Die Beschuldigten und Beklagten wähnen sich offenbar nicht nur über Recht und Gesetz stehend sondern bei der Ausübung ihrer Verbrechen im Amt auch in völliger Sicherheit vor Konsequenzen.

3.

Der Vorsatz zu einem Fehlgutachten durch den Beklagten im Zusammenwirken mit der Staatsanwaltschaft Würzburg ergibt sich auch aus folgendem:

Im Februar 2006 erwirkte die Staatsanwaltschaft Würzburg ohne jede nachvollziehbare Begründung eine Zwangseinweisung des Klägers wegen vorgeblicher Eigen- oder Fremdgefährdung.

Der Staatsanwaltschaft wurde hier durch Chefarzt der baden-württembergischen Landesklinik Calw, Dr. Gunther Essinger per Gutachten bescheinigt, dass keinerlei Voraussetzungen für eine solche Maßnahme vorliegen.

Zeugnis:
Dr. Gunther Essinger
, Medizinischer Direktor und Chefarzt der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie, Lützenhardter Hof, 75365 Calw

Dies hinderte die Staatsanwaltschaft Würzburg nicht, bereits im Juni 2006 einen identischen Vortrag und Antrag zu stellen, dieses Mal nach dem Bayerischen Unterbringungsgesetz, das rechtsfremd in Baden-Württemberg zur Anwendung gebracht wurde, so dass hier eine Freiheitsberaubung im Amt vorliegt, die ebenfalls noch zivilrechtlich zu klären ist.

Auch hier wurde bescheinigt, dass keinerlei Voraussetzung für die Maßnahme vorliegen.

Zeugnis:
Oberarzt Dr. Mohl
, zu laden über Landesärztekammer Baden-Württemberg
Jahnstraße 40 70597 Stuttgart

Anstatt sich mit diesen fundierten Feststellungen kompetenter und neutraler Ärzte zufrieden zu geben, wurde nun erst Dr. Groß als bekannter und verlässlicher Einweisungsgutachter der örtlichen Behörde von der Staatsanwaltschaft Würzburg hinzugezogen, der wunschgemäß die Fehldiagnosen lieferte, die der Staatsanwaltschaft Würzburg den Weg für weitere Pathologisierung des Klägers eröffneten.

Für grobe Fahrlässigkeit bleibt angesichts der Gesamtschau kein Platz mehr, hier ist eindeutig von Vorsatz auszugehen.

4.

Der Kläger ist als zuvor unbescholtener Polizeibeamter durch die Machenschaften des Beklagten in Verbindung mit den Taten der Staatsanwaltschaft Würzburg als „psychisch kranker Straftäter“ stigmatisiert.

Gemäß Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 12.11.2015, – 9 U 78/11 steht einem Kläger, der nicht Polizeibeamter ist, für knapp zweimonatige Unterbringung ein Schmerzensgeld in Höhe von 25.000 Euro zu. Eine Amtspflichtverletzung der Ärzte liege vor, da bei der Ausstellung der für die Unterbringung notwendigen ärztlichen Zeugnisse von den Ärzten grundlegende fachliche Standards missachtet worden waren.
Dies ist nachweislich der Expertise des neutralen Gutachters Prof. Dr. Nedopil auch bei der Erstellung durch den Beklagten hier vorliegend.

Zeugnis:
Prof. Dr. Dr. Norbert Nedopil
, zu laden über Nußbaumstraße 7, 80336 München

Für eine Gefährdungsprognose des Dr. Groß hat es wie bei dem Urteil des OLG Karlsruhe auch keinerlei nachvollziehbare Grundlage gegeben. Ausschlaggebend für sämtliche Maßnahme war allein der Wille der Staatsanwaltschaft, nach einer gegen den Staatsanwalt Thomas Trapp gerichteten Dienstaufsichtsbeschwerde offenkundig machtberauscht, drakonisch und final gegen den Kläger vorzugehen ohne dass strafrechtliche oder medizinische Voraussetzungen gegeben waren.

Das OLG Karlsruhe führt in seinem Urteil auch weiter aus:

„Unter diesen Umständen komme es nicht darauf an, ob bei dem Kläger zum Zeitpunkt der Unterbringung eine psychische Erkrankung vorgelegen habe, da eine psychische Erkrankung für sich allein – ohne Eigen- oder Fremdgefährdung – keine zwangsweise Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik rechtfertigen könne.“

Beim Kläger hier lag erkennbar nicht einmal eine psychische Erkrankung vor. Der Beklagte hat selbst diese herbei fabuliert, um so Voraussetzungen für die Unterbringung zumindest vorzugaukeln.

Bezüglich der Besorgnis der Befangenheit wird auf den Fall Hubert Haderthauer und die Befangenheitsbesorgnis der Richter des Landgericht Ingolstadt verwiesen.

Dr. Groß erstattet offenbar weiter Sachverständigengutachten für die Justizbehörden Würzburg, namentlich das Landgericht Würzburg, so dass hier offenkundig ein Interessenkonflikt vorliegt, der die Besorgnis der Befangenheit des Klägers begründet.

Martin Deeg,

Polizeibeamter a.D.

„Kindeswohl“: Die „asoziale Drecksau“ (*Mainpost) Gabriele Hitzlberger trägt die Schuld dafür, dass ich seit 2012 mein Kind nicht mehr gesehen habe….

Der Spiegel berichtet in seiner Ausgabe von gestern unter der Überschrift „Kindeswohl“ über die seit viereinhalb Jahren andauernde Entsorgung eines Vaters durch die Justiz:

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….“Noch am selben Tag zieht Wolters‘ Frau ins Frauenhaus. Eine Trennung, das berichten ihm erfahrene Freunde, ist ein Marathonlauf. Fast immer geht es um Macht, um Genugtuung, um Rache. Unter dem Vorwand, das Wohl der Kinder zu schützen, gehe es häufig darum, die Kinder einem Elternteil zu entfremden. Wer die Kinder hat, gewinnt.

Das Frauenhaus vermittelt Wolters‘ Frau eine Anwältin. Scheidungsanwälte wissen, dass es darauf ankommt, Fakten zu schaffen. Einen Plan zu fassen und umzusetzen. Einen Plan, der, wenn man ein Elternteil aus dem Leben des Kindes entfernen möchte, beispielsweise so aussieht: Vorwürfe werden erhoben, die nicht belegt werden müssen, weil im Familienrecht schon eine bloße Behauptung Folgen haben kann.

Die Kommunikation wird verweigert, möglichst viele Konflikte werden aktiv befeuert oder passiv provoziert; Ziel ist dann nicht eine rasche Klärung, sondern die Zermürbungskrieg des Gegners. das Verfahren wird gestreckt – so lange, bis das Gericht die Geduld verliert und einem Elternteil das Sorgerecht entzieht.

Der Partner, der die Kinder hat, bestimmt den Takt, der andere muss tanzen. Das ist die Idee in solchen Fällen.“…..

https://magazin.spiegel.de/SP/2016/48/148160519/?utm_source=spon&utm_campaign=centerpage

Ohne widerwärtige, ethisch und moralisch verwahrloste, skrupellose „Fachanwälte“, die vom Leid anderer profitieren, wären diese Schädigungen von Kindern und die Lebensvernichtung von Vätern in dieser Form und diesem Ausmaß überhaupt nicht mehr möglich.

Dieser Abschaum der „Rechtspflege“ zerstört Existenzen, raubt Kindern den Vater, schädigt lebenslang.

Diese Rolle hat seit 2012 erfolgreich in meinem „Fall“ die Würzburger „Fachanwältin Dr. Gabriele Hitzlberger übernommen.

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Bedienstete der „renommierten“ Würzburger Kanzlei Jordan, Schäfer, Auffermann– mit besten Beziehungen zur örtlichen Justiz.

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Auffermann teilte bei OLG-Verhandlung diesen Februar eloquent mit, dass Thomas Schepping, hoho, ein „guter Freund“ von ihm sei. Hitzlberger ließ sich in dieser Verhandlung, in der die Bindung zu meinem Kind FINAL zerstört wurde, von ihrem Kanzlei-Kollegen vertreten.

Hitzlbergers Verhalten und die Folgen hieraus waren der Anlass, weshalb ich neben den Verbrechen im Amt durch die Strafgerichte Würzburg auch die familienrechtliche Komponente des JUSTIZSKANDALS 2013 in diesem Blog öffentlich machte!

Die Kindsmutter kann sich bei ihrer „Anwältin“ bedanken! Mein Kind auch!

Hitzlbergers Verhalten, Schreiben, Entwertungen, Beleidigungen, Falschbehauptungen, Rechtsbrüche und Zielsetzungen gegen mein Kind und mich sind in diesem Blog ausführlich dokumentiert, in zahlreichen Beiträgen, Beispiele:

Völlig entrückt: Dr. Gabriele Hitzlberger, Würzburger Kanzlei Jordan, Schäfer, Auffermann

Die ganze destruktive Blödheit und Bösartigkeit von „Fachanwältin“ Gabriele Hitzelberger – Bilanzsuizid eines Vaters und Eskalation als Ziel anwaltlicher Hetze?

Diese widerwärtige „asoziale Drecksau“(*Mainpost) trägt die Schuld dafür, dass sich dieser JUSTIZSKANDAL seit 2012 so irreversibel destruktiv weiterentwickelt hat.

Die „asoziale Drecksau“ trägt die Schuld dafür, dass mein Kind seit 2012 komplett entfremdet wurde, hieraus lebenslang irreversibel geschädigt wird.

Hitzlberger trägt die SCHULD dafür, dass wöchentliche Treffen seit Juni 2012 verweigert wurden, hat der Mutter dazu geraten – die Strategie im Spiegel-Bericht beschrieben: FAKTEN schaffen durch ZEITABLAUF.

Dafür wird diese Fachanwältin die KONSEQUENZEN zu tragen haben!

Die SCHÄDEN sind durch kein Geld der Welt und kein Urteil mehr gutzumachen….

Hier noch Link zur Stellungnahme der sog. Richterin Treu, die Hitzlberger im Januar 2013 mit „Befangenheitsantrag“ kaltstellte. Die oben beschriebene Strategie verfing, danach tat Treu bis 2015 nichts mehr, ließ die Entfremdung und Zerstörungen laufen:

„Dienstliche Stellungnahme“ der Familienrichterin Treu – Anwältin Hitzelberger lügt, Verhandlung AG Würzburg, 04.02.2015

(*)
Mainpost am 10.09.2015:

„Ex-Polizist nennt Anwältin „asoziale Drecksau“

Manche halten ihn für einen Querulanten. Er selbst sieht sich Justizopfer. Nun steht der Mann wieder mal vor Gericht. Es geht um Beleidigung.“…

https://www.mainpost.de/regional/wuerzburg/Beleidigungen-Justizopfer-Rechtsanwaeltinnen-und-Rechtsanwaelte;art735,8902971

Dass diese Aussage irgendwo in einem Schreiben des nichtöffentlichen Verfahrens 2013 stand, (und hier nur unabsichtlich in der Fax-Version), das interessiert weder den Rabaukenrichter Thomas Behl noch die heuchlerische Hofberichterstatter-Plunze Gisela Schmidt so wenig wie sonstige FAKTEN. Schmidt, die sich vor der Verhandlung innig mit Hitzlberger austauschte, geht es um plakative Schlagzeilen und Pflege von Beziehungen!

Einen „Querulanten“ kann man da schon mal über die Klinge springen lassen, die Verbrecherjustiz dankt für die wohlwollende Vertuschung der FAKTEN, gell Mainpost…?

Landeskriminalamt Bayern: Strafanzeige wegen Strafvereitelung/Freiheitsberaubung im Amt zugunsten Würzburger Justiztäter der CSU

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Nochmals eine kurze Darstellung der weiter vertuschten Freiheitsberaubung im Amt durch die Beschuldigten der Justiz Würzburg/Bamberg anhand Strafanzeige an das LKA Bayern. Auch die Polizei Unterfranken sieht offenbar weiter keinen Handlungsbedarf, was Verdacht auf Strafvereitelung im Amt und die Einschaltung der „Internen Ermittler“ begründet.

Es ist unfassbar, wie diese Täter der CSU-Justiz offenbar glauben, sie können sich weiter wegducken und ihren „Amtsgeschäften“ nachgehen. Dies, nachdem sie versucht haben, mittels konstruierter Straftat und einem Fehlgutachten eines CSU-Kumpels einen Unschuldigen und seit Jahren von dieser Justiz geschädigten Vater in die Forensik zu sperren, zu vernichten…!

Auch wenn der sog. Rechtsweg in Bayern weiter missbraucht wird, die Täter im Amt zu decken, ist dieser „Fall“ nicht einfach erledigt! …..

Bayerisches Landeskriminalamt
Dezernat 13 „Interne Ermittlungen“

Maillingerstr. 15
80636 München

31. Oktober 2015

Vertuschung von Freiheitsberaubung im Amt gegen Polizeibeamten aus Baden-Württemberg, Behörden Würzburg

Hiermit wird weiter strafrechtlich zur Anzeige gebracht, dass die Polizei Unterfranken offenkundig schwere Straftaten im Amt bei den Justizbehörden Würzburg insbesondere durch Bedienstete der Staatsanwaltschaft deckt.

Offenkundig werden weder Ermittlungen getätigt noch Zeugen gehört. Strafanzeigen lässt man entweder verschwinden oder leitet sie an die Beschuldigten weiter.

Eine Dienstaufsicht durch das Justizministerium findet ebenfalls nicht statt. Strafanzeigen werden schlicht ignoriert und darauf verwiesen, die Geltendmachungen gegen die Staatsanwaltschaft an die Staatsanwaltschaft zu richten.

Mit Schreiben vom 27. März 2015 teilt der Leitende Ministerialrat Zwerger mit, Az. E3-1402E-Ii-4785/2005:

…“soweit Sie in Ihrem vorbezeichneten Schreiben auch strafrechtliche Vorwürfe erheben wollen, weise ich erneut darauf hin, dass gemäß § 158 Abs. 1 Strafprozessordnung die Staatsanwaltschaften, die Beamten und Behörden des Polizeidienstes sowie die Amtsgerichte zur Entgegennahme von Strafanzeigen zuständig sind. Eine Weiterleitung Ihres Schreibens an diese Stellen erfolgt von Seiten des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz nicht.”

Das Vorgehen der bayerischen Justiz und insbesondere die Vertuschung und das Mauern gegen jedwede Aufklärung und auch zivilrechtliche Geltendmachung lässt den Schluß zu, dass in Bayern bei Bedarf ohne weiteres der Rechtsstaat, die hier geltenden Gesetze und die Wahrheitspflicht der Beamten suspendiert und ausgehebelt wird.

Die Vorgänge sind bekanntlich kein Einzelfall sondern folgen einem Muster, das offenkundig immer dann greift, wenn es gilt, Verfehlungen von Funktionären der CSU oder parteipolitischer Amtsträger zu vertuschen.

Dies führt zur Radikalisierung Betroffener und zur Abwendung vom Rechtsstaat.

Sachverhalt:

1.
Mit Datum vom 12.06.2009 erhielt der Beschuldigte Thomas Trapp, Staatsanwaltschaft Würzburg über seinen weisungsgebenden Vorgesetzten Clemens Lückemann Kenntnis von einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen seine Person.

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Diese Dienstaufsichtsbeschwerde hatte ich mit Datum vom 18.05.2009 an das Bayerische Justizministerium der Justiz versandt, von wo der sachbearbeitende Ministerialrat Kornprobst mit Datum vom 03.06.2009 mir eine Abgabenachricht zukommen ließ.

Eine Ausfertigung meiner Dienstaufsichtsbeschwerde ging an das Zivilgericht Würzburg, wo die Kammer unter Vorsitz des Richters Dr. Bellay dieses Schreiben antragsgemäß als Zivilklage bearbeitete.

Der Beschuldigte Trapp und der Beschuldigte Lückemann missbrauchten diese vier Wochen zuvor versandte Dienstaufsichtsbeschwerde nun zielgerichtet und gemeinschaftlich, um eine schwere Freiheitsberaubung im Amt gegen meiner Person zu verwirklichen.

Frei fabulierend behaupteten sie am 12.06.2009, die Dienstaufsichtsbeschwerde vom 18.05.2009 begründe, dass durch meine Person die Gefahr eines akuten Amoklauf bei den Justizbehörden Würzburg bestehe. Um dies zu verwirklichen wurde der dem Beschuldigten Lückemann nahestehende Lothar Schmitt, Vizepräsident des Landgerichts Würzburg, nach eigener Aussage von Trapp in seinem Büro aufgesucht und instruiert. Inwieweit Schmitt hier von den Beschuldigten getäuscht wurde oder selbst als Beschuldigter zu gelten hat, der sich zum Komplizen machen ließ, ist zu ermitteln.

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Der Beschuldigte Lückemann ist heute Präsident des OLG Bamberg. Zu Lothar Schmitt, der heute dessen Vizepräsident ist, besteht offenkundig bereits seit langem eine auf Karriere ausgerichtete Kumpanei.

Trapp und Lückemann verschwiegen infolge zielgerichtet und unter Täuschung auch sachbearbeitender Richter, dass sowohl die Zeugen Ministerialrat Kornprobst als auch Dr. Bellay und dessen Beisitzer in meiner Dienstaufsichtsbeschwerde nicht nur keine akute Amoklaufdrohung sondern insgesamt überhaupt keine Straftat erkannt haben.

In Hauptverhandlung vor dem Landgericht Würzburg sagte der Zeuge Dr. Bellay aus, dass er zu einem ihm vorgeblich nicht mehr erinnerlichen Zeitpunkt von Schmitt angerufen worden sei und dieser versucht habe, bezüglich der Wertung meiner Dienstaufsichtsbeschwerde auf ihn einzuwirken.

Am 15.06.2009 bedrohte der Staatsanwalt Trapp am Telefon den Stuttgarter Polizeihauptkommissar Michale Scheffel mit Disziplinarverfahren und Strafverfahren wegen Strafvereitelung, wenn ich nicht endlich festgenommen werde.

PHK Scheffel sagte dies ebenfalls als Zeuge vor dem Landgericht Würzburg aus.

Diese Festnahme erfolgte schließlich am 21.06.2009 in Stuttgart, während meiner Teilnahme am Stuttgarter Halbmarathon.

Die Beschuldigten standen nun vor dem Problem, dass ihr frei erfundener Tatvorwurf und erkennbare Popanz vom 12.06., durch mich bestünde die akute Gefahr eines Amoklaufs, nicht mehr haltbar war.

Erst einen Tag nach Festnahme, am 22.06.2009, verfasste der Beschuldigte Trapp infolge einen Haftbefehl gegen mich, in welchem er nun notgedrungen aus der akuten Bedrohung eine vorgebliche Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten gemäß § 126 StGB fabulierte.

Um den sachfremden Aktionismus nach außen hin zu unterfüttern, wurde über den Pressesprecher der Staatsanwaltschaft, Erik Ohlenschlager, die Regionalzeitung Mainpost informiert.

Diese lieferte verlässlich im Sinne der Staatsanwaltschaft einen vorverurteilenden und grob unrichtigen Artikel, der am 25.08.2009 unter der Überschrift „Ex-Polizist drohte mit Amoklauf“ erschien, verfasst vom sog. Gerichtsreporter Patrick Wötzel.

Das Zusammenarbeit der Justiz und inbesondere der Strafverfolgungsbehörde Würzburg mit sog. Gerichtsreportern der Mainpost funktioniert vielfach in dieser plakativen Form: aus Beschuldigten und auch Unschuldigen werden hierdurch flugs auch öffentlich vorverurteilte, namentlich identifizierbare „Täter“.

2.
Ohne Vorliegen einer Straftat war es den Beschuldigten Trapp und Lückemann unter massivem Amtsmissbrauch der Position als Staatsanwalt gelungen, mich am 21.06.2009 durch Beamte der Stuttgarter Polizei festnehmen zu lassen. Dies, obwohl an sachbearbeitender Stelle insgesamt Konsens bestand, dass es keinerlei Voraussetzungen für die Maßnahme gab.

Die Freiheitsberaubung erstreckte sich zunächst von Sonntag, 21. Juni 2009 über mehrere Tage in der JVA Stuttgart- Stammheim.

Per Einzeltransport erfolgte ein Verschub in die JVA Würzburg, wo die Freiheitsberaubung bis zum 05. August 2009 fortgesetzt wurde.

Am 23.08.2009 kam es zu einer Haftprüfung, die der Direktor des Amtsgerichts, der Beschuldigte Roland Stockmann, selbst durchführte.

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Im Sinne seiner Mittäter untermauerte er durch richterlichen Amtsmissbrauch die Maßnahme und bereitete hier dem weiteren Ziel der Beschuldigten den Weg. Stockmann fabulierte frei, dass er bei mir den „Eindruck einer entrückten und krankhaften Wahrnehmung der Lebenswirklichkeit“ entdeckt haben will, da ich „überzeugt sei, dass ich zu Unrecht von der Justiz verfolgt und geschädigt werde“ – daher bestehe eindeutig auch Fluchtgefahr. (Az. 1 Gs 2537/09)

Das erklärte Ziel der gemeinschaftlich vorgehenden Beschuldigten war die dauerhafte Unterbringung in der Forensik, da ich mich durch die gegen die Staatsanwaltschaft Würzburg gerichtete Dienstaufsichtsbeschwerde nun zweifelsfrei als „Gefahr für die Allgemeinheit“ erwiesen habe….

Zu diesem Zweck wurde der bereits seit Jahren als verlässlicher Einweisungsgutachter der Strafverfolgungsbehörde bekannter Gerichtssachverständige Dr. Jörg Groß beauftragt, ein Fehlgutachten über mich zu erstatten.

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Dr. Groß lieferte wunschgemäß eine „vernichtendes“ Gutachten (Zitat Trapp), in welchem er mir beliebige Persönlichkeitsstörungen attestierte und nun akut hinzukommend einen gefährlichen „Wahn“.

Am 05.08.2009 erfolgte auf Grundlage dieses Fehlgutachtens des Beschuldigten Dr. Groß die Fortsetzung der Freiheitsberaubung in der Forensik Lohr.

In der Forensik erkannte das medizinische Personal zum Teil am selben Nachmittag noch, dass hier eine klare Fehleinweisung vorlag. Auch den Tatvorwurf hielt man für hanebüchen.
Innerhalb von Tagen war die Linie klar: Verweigerung jedweder weiteren Kontakte mit dem Psychiater Dr. Groß, stattdessen Erstellung eines Obergutachtens durch neutralen Gutachter, der außerhalb von den Abhängigkeiten und Machenschaften der Beschuldigten der Staatsanwaltschaft tätig ist.
Dieses Obergutachten leistete unangreifbar Prof. Dr. Nedopil in München – in der letzten Januarwoche 2010. Unter anderem meinen 40. Geburtstag verbrachte ich aufgrund der Straftaten der Beschuldigen der Justizbehörden Würzburg in der Forensik.
Am 04. März 2010 ging Obergutachten des Prof. Nedopil beim Landgericht Würzburg ein, worauf die 1. Strafkammer des Landgerichts die sofortige Entlassung verfügte.

Zu diesem Zeitpunkt waren acht Monate Freiheitsberaubung ohne Vorliegen einer Straftat zu verzeichnen.

3.
Im Zusammenwirken der Beschuldigten der Staatsanwaltschaft mit den Beschuldigten Dr. Norbert Baumann und Thomas Schepping, Richter des 1. Strafsenats des OLG Bamberg wurde am 12. März 2010 die Durchführung eines weiteren Haftbefehls gegen mich erzwungen.

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Die durchführenden Beamten der Fahndung Stuttgart remonstrierten erfolglos hiergegen, da es sich ganz offenkundig um eine persönlich motivierte Vorgehensweise und einen Amtsmissbrauch handelte, der keinerlei reelle gesetzlich Grundlage hatte.

Unter der Vorgabe weiterer frei erfundener Fluchtgefahr durch die Beschuldigten erfolgte eine weitere sechswöchige Freiheitsberaubung im Amt zunächst in der JVA Stuttgart-Stammheim, dann in der JVA Würzburg.

Mit Datum vom 22.06.2010 stellte sich die 1. Strafkammer des Landgerichts Würzburg gegen den rechtswidrigen Haftbefehl des OLG Bamberg und verfügte wiederum die Entlassung.

Am 20. August 2010 erfolgte vor der 1. Strafkammer des Landgerichts der Freispruch, Az. 1 KLs 814 Js 10465/09.

Eine Haftentschädigung für zehn Monate zu Unrecht erfolgter Haft wurde zugewiesen.
Der Beschuldigte Frank Gosselke beantragte hierauf in Absprache mit dem Beschuldigten Lückemann die Verweigerung der Entschädigung.

Die Richter Dr. Baumann und Schepping, 1. Strafsenat des OLG missbrauchten hierauf weiter ihr Amt, um unter Rechtsbeugung die vom Landgericht zugewiesene Haftentschädigung zu verweigern.

4.
Bis heute hat der Freistaat Bayern trotz massiver Verbrechen im Amt durch verantwortliche Juristen keinen Cent Entschädigung gezahlt.

Der Beschuldigte Lückemann ist heute nicht nur Präsident des OLG Bamberg sondern auch Verfassungsrichter des Bayerischen Verfassungsgerichtshof.

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Der Beschuldigte Trapp wurde zunächst zum Oberstaatsanwalt ernannt und ist nun ungeachtet der ihm vorgeworfenen Verbrechen im Amt zum Vorsitzenden Richter beim Landgericht Würburg ernannt worden.

Die Fallhöhe ist daher enorm, weshalb erkennbar parteipolitisch alles getan wird, den hier vorgebrachten Amtsmissbrauch und Justizskandal gegen mich als ehemaligen Polizeibeamten aus Baden-Württemberg zu vertuschen und auszusitzen.

Unter fortlaufender Rechtsbeugung werden zivilrechtliche Geltendmachungen gegen den Fehlgutachter Dr. Groß von den Justizbehörden Würzburg unterdrückt. Dies, obwohl zweifelsfrei durch Obergutachten des Prof. Nedopil belegt ist, dass Groß die Mindeststandards psychistrischer Begutachtung grob verletzt hat, es keinerlei tatsächliche Voraussetzungen für seine Fehldiagnosen gab und er den Wahn freihändig schlicht behauptet hat.

Dies alles spricht nicht nur für grobe Fahrlässigkeit sondern für Vorsatz.

Strafanzeigen bezüglich dieser Unterdrückung durch die Justizbehörden Würzburg werden durch die Staatsanwaltschaft Würzburg, vorrangig den Beschuldigten Frank Gosselke, entledigt.

Dieses Schreiben wird wie alle Vorgänge beweisrechtlich auf meinem Blog martindeeg.wordpress.com veröffentlicht.

Die Polizei Stuttgart als auch die originär zuständige Polizei in Unterfranken ist mit Strafanzeigen betraut. Diese werden wie genannt offenkundig lediglich an die Beschuldigte abgegeben, weshalb auch hier der Tatvorwurf der Strafvereitelung im Amt im Raum steht.

Der Gesamtvorgang ist aktuell weiter anhängig beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, Beschwerde 1033/12.

Mit freundlichen Grüßen,

Martin Deeg

„Im Wohnzimmer…..“: Geklüngel zwischen Würzburger Gerichtsgutachter Dr. Groß und Lokalpresse lecker dokumentiert….

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Ich steh auch auf Literatur….

Der Würzburger Gerichtsgutachter Dr. Jörg Groß hat 2009 bekanntermassen mit einem eklatanten FEHLGUTACHTEN der Staatsanwaltschaft Würzburg die Munition gegeben, mit der diese mich ohne vorliegende Straftat oder sonstige Voraussetzungen dauerhaft in der Forensik versenken wollte….
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Auf der Soll-Seite steht weiter eine bis heute nicht entschädigte siebenmonatige Freiheitsberaubung in der Forensik Lohr aufgrund des Fehlgutachtens (+ 3 Monate Freiheitsberaubung JVA).

Dr. Groß wird unter offenkundiger RECHTSBEUGUNG der Würzburger Justiz vor berechtigten zivilrechtlichen Schadensersatzforderungen geschützt und mit dieser herrlichen „Argumentation“ zu decken versucht:

“…der Antragsteller hat nicht ausreichend dargetan, dass sich die (behauptete) Unrichtigkeit des fraglichen Gutachtesn des Sachvertändigen Dr. Groß den Strafverfolgungsbehörden geradezu aufdrängen musste. Dies gilt umso mehr, als der Sachverständige Dr. Groß – wie auch der Kammer aus eigener Anschauung in zahlreichen anderen Verfahren bekannt ist – im Allgemeinen als umsichtiger, erfahrener und sorgfältig arbeitender Gutachter mit hoher Sachkompetenz gilt, der seine medizinischen Schlussfolgerungen und Diagnosen erst nach sorgfältiger Abwägung und umfassender Begründung zu treffen pflegt.“

Az. 62 O 2451/09, Landgericht Würzburg, Beschluss vom 2.11.2010 (Seite 3)

Die „Unrichtgkeit“ des eklatanten Fehlgutachtens geschah offenkundig für die Staatsanwaltschaft, unter VORSATZ!

Die „Unrichtigkeit“ ist auch nicht behauptet, wie diese Richter fabulieren, sondern durch Obergutachten des Prof. Dr. Nedopil zweifelsfrei belegt!
Die Originalakten inkl. Phantasien des Dr. Groß für jedermann seit 2013 beweisrechtlich veröffentlicht, u.a. hier:
http://www.chillingeffects.de/deeg.htm

Die Mainpost lobte Dr. Groß stets namentlich in ihren Berichten über diverse Gerichtsverhandlungen. Über die Folgen seiner Fehlgutachten, überhaupt über die Justizskandale der Region und die Tatsache der Nähe dieses Gutachters zur örtlichen Justiz berichtet die Mainpost bis heute nicht..! Was nicht in der Zeitung steht, ist auch nicht passiert….

Gut, zu erfahren, dass es sich der Fehlgutachter Dr. Groß bei einem „süffigen Bacchus“ gut gehen lässt – und die Provinzpostille MAINPOST selbst hier ganz tief ins Geschehen hineinkriecht…..

Dieser Bericht wurde mir heute zugesandt:

„Im Wohnzimmer von Familie Groß“

Aufgeschlagen: Immer im Herbst veranstaltet das Mainfranken Theater Lesungen im besonderen Rahmen – in Privathäusern in der Stadt nämlich.FELIX KÄSTLE, DPA

„Familie Groß in der Sanderau lud bereits zum zehnten Mal zu sich ein, in den zweiten Stock eines wiedererrichteten Altbaus…..

„Das ist Theater im ganz Kleinen, das gefällt den Leuten“, spekuliert der Psychiater Jörg Groß über den Erfolg. Und seine Praxis-Managerin ergänzt: „Sicher wollen die Zuhörer auch gucken: Wie leben die Gastgeber?“ Deswegen stellen sie auch für den Abend nicht viele Möbel um, etwa um mehr Sitzplätze zu bieten.“….

….“Mit einigen Zuhörern sind sie sogar in Kontakt geblieben, manche treffen sie in den Vorstellungspausen des Mainfranken Theaters wieder, andere kommen jährlich zu ihnen. Jörg Groß mutmaßt verschmitzt: „Wegen des Theaterschoppens! Den gibt es nur bei dieser Gelegenheit, einen ganz süffigen Bacchus.

Der Wein inspiriert dann das gemütliche Beisammensein nach der Lesung, zu dem meist auch die Schauspieler bleiben. Die haben eh ein ungezwungenes Verhältnis zur „Dame des Hauses“, weil Daniela Groß mit etlichen von ihnen schon auf der Bühne stand, im Bürgerchor. Außerdem sind sie Rosenkavaliere im Theaterförderverein.“

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http://www.mainpost.de/regional/wuerzburg/Literatur-Schauspieler-Theater;art735,8982404

Die ganze Blödheit der Verbrechen der Justiz Würzburg in einen Beitrag zusammengefasst: von virtuellen Amokläufen, vertuschten Fehlgutachten und Terror-Beleidigungen….

Gerhard Strate:

„Die bayerische Justiz ist für jeden denkenden Juristen ein Kulturschock“….

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Auch die Veröffentlichung dieses Beitrags erfolgt wie beim gesamten Blog beweisrechtlich, um die Verbrechen und Misstände bei der bayerischen Justiz zu belegen! (Mit Gruß an Citisite, Würzburger Mitleser in unermüdlicher Wiederholung „seiner“ Thematik…)

Und um es den vielfach benannten Verbrecherjuristen Lückemann, Trapp, Schepping, Drescher, Baumann, Gosselke und all den mental überforderten Mitläufern und Bagatellisierern ein für allemal nochmals deutlich zu sagen:

Ich erwarte eine lückenlose Rehabilitation, eine Aufklärung der FAKTEN und eine rückhaltlose Verantwortungsnahme der Verbrecher im Amt. Die Kindesentfremdung durch die Juristin Neubert ist SOFORT mit gesetzlich vorgegebenen, geeigneten Maßnahmen zu beenden!

Wenn dies auf dem Rechtsweg weiter nicht möglich ist, werde ich andere Wege finden und gehen! Ihr habt mein Leben und meine Vaterschaft zerstört, mich zehn Monate lang unschuldig weggesperrt – und ihr glaubt immer noch ihr kommt damit durch!

Hier wurde ein einfacher innerpsychischer Konflikt einer Juristin zur versuchten Vernichtung meiner Person missbraucht, als die Fehler nicht mehr zu leugnen sind, macht man genauso weiter wir vorher! Vertuschen, leugnen, Polizei vorschicken und missbrauchen…..

Wer hier immer noch glaubt, ich wäre „selbst schuld“, dem ist nicht zu helfen! Einen Anteil habe ich am Konflikt, ja: weil ich mich nicht wegducke, nicht im Suff versunken bin und mich nicht im Keller aufgehängt habe, Bilanzsuizid, was wohl viele andere Justizopfer in solcher Situation tun! Auch die von mir angehende „Gewalt“ hat bislang nie eine verbale Ebene verlassen, die die Täter jedoch weidlich missbrauchten, um das Stigma vom „bösen Ex-Polizist“ vor sich herzutragen.

Letzte Woche die süffisante Eröffnung der Mainpost, die in diesem Fall seit 2005 Öl ins Feuer gießt: „Manche halten ihn für einen Querulanten. Er selbst sieht sich Justizopfer. Nun steht der Mann wieder mal vor Gericht. Es geht um Beleidigung.“.. Ja genau! Auf der anderen Seite stehen zu meinen Lasten: falsche Eidesstattliche Versicherung, betrügerische Trennung kurz nach Geburt eines Kindes, Kriminalisierung und Verfolgung eines Unschuldigen bis hin zur Freiheitsberaubung im Amt, Prozessbetrug, Rechtsbeugungen, Strafvereitlungen, vorsätzliche Fehlgutachten, Umgangsboykott, Kindesentführung….

Eines vorangestellt:

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Wolfgang Hantel-Quitmann: „Klinische Familienpsychologie, Klett-Cotta 2015

Kapitel 7: „Wenn aus Liebe Hass wird – Streß in Hochkonfliktfamilien“

Erklärungsversuche:

Seite 199:

….“Feindbilder werden ergänzt durch Pathologisierungen. Dann ist der andere verrückt, schizophren, krank im Kopf, rachsüchtig, krankhaft eifersüchtig, ein Mensch mit zwei Gesichtern oder schlicht geisteskrank. Und bei all den Vorwürfen muss man die
Projektion mitdenken: Die Mutter, die dem Vater ihrer Kinder Gewalttätigkeit vorwirft, gibt damit eher einen Einblick in ihre eigenen abgewehrten Aggressionen. Und ein Vater, der der Mutter seiner Kinder emotionale Kälte und Erziehungsunfähigkeit vorwirft, beschreibt damit eher seine eigene gestörte Beziehung zu seinen Kindern. Die Vorwürfe sind somit oft im Kern projizierte Selbstbeschreibungen bzw. eigene abgewehrte Persönlichkeitsanteile“…..

…“verrückt, schizophren, krank im Kopf, rachsüchtig, krankhaft eifersüchtig, ein Mensch mit zwei Gesichtern oder schlicht geisteskrank“…

Das liest sich (außer „krankhaft eifersüchtig“) wie die Charakterisierung meiner Person durch die Kindsmutter Kerstin Neubert, die diese begann drei Monate nach Geburt unseres Kindes ans Gericht und nach außen zu tragen.

Aus einem Pressebericht 2010:

GERICHTSVERHANDLUNG: 40 Jahre alter Mann bestreitet Drohung mit einem Amoklauf
Ex-Polizist fühlte sich als Vater „ausgegrenzt“…

…Fast zwei Verhandlungstage lang hat eine Große Strafkammer des Landgerichts sich mit der gescheiterten Beziehung des Angeklagten beschäftigt: Knapp zwei Monate nachdem sie eine gemeinsame Wohnung bezogen hatten, war die Partnerin, eine Rechtsanwältin, bereits zum ersten Mal ausgezogen. Der Mann sei zunehmend aggressiver geworden, immer wieder habe sie sich gedacht, dass der nicht ganz normal sei.

Dass beide trotz ständigem Kleinkrieg zu einem Kind „ja“ sagten, erweckte bei Gericht den Eindruck, dass die zerrüttete Beziehung auf dem Weg „gekittet“ werden sollte. Zwölf Wochen nach Geburt des Kindes trennte die Frau sich endgültig von dem Angeklagten und erlebte dann die „Hölle“: Trotz eines vom Familiengericht aufgrund massiver Belästigung verhängten Kontaktverbots, klingelte der Mann bei ihr an der Wohnungstüre, schickte E-Mails und Faxe, rief oft im Abstand von wenigen Minuten auch am Arbeitsplatz an (Anm.: der „Arbeitsplatz“ war in der Wohnung/Kanzlei) und hinterließ auf dem Anrufbeantworter das übelste, was die deutsche Sprache an Beleidigungen hergibt.“….

http://www.fnweb.de/region/rhein-main-neckar/ex-polizist-fuhlte-sich-als-vater-ausgegrenzt-1.150400

Diese unglaublichen „Taten“ wurden letzte Woche nochmals mit großer Geste von der Vorsitzenden Richterin Krischker verlesen: genau zweimal fiel der Begriff…..Tusch: „Fotze“, das war 2006 – das ist das“übelste, was die deutsche Sprache hergibt“? Facebook weiß näheres!

Wahrheitsgemäße Aussagen machte die Kindsmutter indes rund sechs Jahr zuvor beim familienpsychologischen Gutachter Wittkowski:

Womit er sie verletzt habe? Mit seinen Lügen und mit den Dingen, die er gemacht habe, ohne mit der Probandin zu sprechen, zum Beispiel den Australien-Urlaub. “Ausgerechnet ich, die nicht verlassen werden will (sic!) hat dann jemanden, der sieben Wochen nach Australien fliegt und mich nicht dabei haben will.”

Seite 34

Wie gut, dass ihr die Justizbehörden Würzburg Frau Neubert dabei halfen, Rache zu nehmen dafür, dass ich “ohne sie” in Australien war. Das war nach dem Tod meines Vaters (ausgegrenzt, als ich 5 war). Und wie sie hätte mitfliegen wollen, nachdem sie kurz darauf die Steuerberaterprüfung ablegte, konnte sie auch nicht mitteilen. Ich hätte sie damals liebend gern “dabei gehabt”.

“Wie sie die Frage professioneller Hilfestellung bzw. Intervention sehe? Für sich selbst wolle sie Derartiges nicht in Anspruch nehmen. “Ich selbst komm’ mit meinem Leben wunderbar klar.” Und mit Herrn Deeg wolle sie keine Therapie machen. “Mir reichtś mit seinen Problemen.”
Seite 35.

Und weiter äußert die Kindsmutter:

“Angenommen, sie könnte zaubern – was sie an ihrem Leben ändern würde? Mit Blick auf die Vergangenheit nichts, die wäre abgeschlossen. Auf ein Buch von Sartre Bezug nehmend, sagte die Probandin, unter den Umständen der damaligen Situation würde sie alles wieder so machen. “Es hatte alles Gründe, warum ich es getan habe und wie ich es getan habe.” – Ob sie über die Trennung von Herrn Deeg getrauert habe? “Die ganze Beziehung war so ambivalent, daß man das so nicht sagen kann. Ich hab’ihn geliebt, deshalb wollte ich dieses Kind.” Seite 21

Auch das, was ich tue, hat nun Gründe! Diese Frau hat mit ihrer Auffassung von „Liebe“ mein Leben und meine Vaterschaft zerstört, von Reue oder Reflektion ist BIS HEUTE nichts erkennbar!

Die Beziehung war deshalb “ambivalent”, weil Frau Neubert sie beim geringsten Anlass _ Eifersuchtsattacken, vgl. Blog, Vorgänge ab Februar 2003 – komplett in Frage stellte, mich komplett entwertete, nachdem ich kurz zuvor noch “die Liebe ihres Lebens” war. Sobald sie ihre – Originalzitat – “Rama-Idylle” durch irgendetwas in Frage gestellt sah, war der Partner “untauglich”. Das selbst ein Kind kein Hinterfragen dieses “Lebensstils” und Beziehungsverhaltens herbeiführte, ist offenkundig.

Den kindlichen Vorstellungen von „Liebe“ zweifellos zahlreicher Frauen, die Männer nur als Projektionsfläche eigener Bedürfnisbefriedigung sehen und die eine feminisierte Justiz, Strafverfolgung und gesellschaftlichw Rollenklischees vom „bösen Mann“ hierfür missbrauchen, sei nochmal Hantel-Quitmann gegenübergestellt, Vorwort des obigen Fachbuchs zu Problematik:

„Lieben ist ein ambivalenter Zustand, behaftet mit vielen Dilemmata und latenten Konflikten. Wer, wie es Dostojewski einmal formuliert hat, den Anderen so sieht, wie Gott ihn gemeint haben könnte, der wird bald merken, dass es Unterschiede zwischen Verliebtheit und reifer Liebe gibt. Die Verklärung der romantischen Liebe und der geliebten Person in der Verliebtheit ist psychologisch nichts anderes als eine Projektion von eigenen Liebessehnsüchten in den Anderen. Dieser kann zunächst gar nichts dafür, fühlt sich narzisstisch aufgewertet und wird im positiven Falle versuchen, dem idealisierten Bild gerecht zu werden. Wir lieben in der Verliebtheit in einen anderen Menschen etwas hinein, um es dann wieder aus ihm herauszulieben. Auf dem gleichen Wege der Projektionen kann der Partner aber auch zum Hassobjekt werden, wenn die eigenen negativen Selbstanteile oder andere negative menschliche Eigenschaften in ihn hineinprojiziert werden. Dann erscheint er nicht mehr begehrens- und liebenswert, sondern hässlich und gemein. Die reife Liebe zeichnet sich demgegenüber dadurch aus, dass sie realistisch geprüft und für gut befunden wurde. Durch eine solche Realitätskontrolle können Projektionen zwar nicht völlig vermieden, allerdings gemindert werden. In der reifen Liebe wird die Aggression weder projiziert noch abgewehrt, sondern als Teil der Realität anerkannt. Reife Liebe bindet somit menschliche Aggression, schafft sie aber nicht aus der Welt.“…

http://www.klett-cotta.de/buch/Psychologie/Klinische_Familienpsychologie/56189

Nochmal Neubert:

Ich hab’ihn geliebt. Ich hatte das Gefühl, ich kann ihn nie kriegen, aber über das Kind hab’ich ein Stück von ihm.”
Seite 27/28

Und auch die Projektion „emotionslos“ bleibt nicht aus!

Als sie dann schwanger gewesen sei, sei Herr Deeg “emotionslos” gewesen. Sie sei es gewesen, die versucht habe, eine Bindung zwischen ihm und dem Kind in ihrem Bauch aufzubauen.”….Seite 28

Ich habe mich gefreut wie ein Schneekönig auf mein Kind! Und auf die Familie!

12 Jahre hat mir eine unfassbar dumme bayerische Justiz nun am Leben meines Kindes gestohlen, mein Kind hierdurch geschädigt!

Erhellend führt Neubert weiter aus:

“Spontan fuhr die Probandin fort, sie habe sich bereits selbst analysiert. Das Problem bei ihr sei, wenn sie die Männer ausgesucht (sic!) habe, sei es bisher immer nach dem Äußeren gegangen. das sei ihr jetzt aufgefallen. Das nächste Problem sei, daß sie leistungsorientiert erzogen worden sei. So habe sie also nach dem Äußeren ausgesucht und dann was in den Mann reinprojiziert, vor allem den Traum von der heilen Familie (“Rama-Idylle”). Da sie keine exakte Vorstellung habe, erkenne sie am Anfang nicht, daß der Mann ihr dies nicht geben könne. So trete sie erstmal “in Vorleistung”, zum Beispiel Einladungen zum Essen, seine Wäsche waschen etc. Irgendwann warte sie darauf, daß etwas zurückkomme und dann passiere nichts. Das sei dann der Punkt, wo sie denke: “Hoppla, du solltest die Sache beenden.” Mit Herrn Deeg sei es so: der brauche Frauen, die sich um ihn kümmern. Insofern sei sie die ideale Partnerin für Herrn Deeg gewesen.” Seite 30

Von wem sie „leistungsorientiert erzogen“ wurde, geht hieraus hervor. Aus einem Schreiben des seit 40 Jahren allein lebenden Großvaters meines Kindes, der weiter mit Schreiben an die Würzburger Justiz, hier 2012 (!) an den Direktor des Amtsgerichts, versucht, Kontakte zwischen VATER und Kind zu verhindern, „Begründung“ Willy Neubert:

…”Die gerichtliche Tendenz scheint derzeit dahinzu gehen, dass dem von Herrn Deeg seit der Trennung meiner Tochter von ihm bereits unzählig vorgebrachten Ansinnen auf Mediation, Therapie meiner Tochter etc. nachgekommen wird und dies in vollständiger Abkehr von etlichen in der Vergangenheit hierzu bereits geführter Gerichtsverfahren und anderslautenden Beschlüsse.

….”Meine Tochter ist psychisch nicht in der Lage, sich auf ein Gespräch mit Herrn Deeg einzulassen.”…

Schreiben Willy Neubert an Direktor des Amtsgericht Würzburg, 12.03.2012

Die Verbrechen im Amt und der KINDESENTZUG, denen ich als unbescholtener VATER und ehemaliger Polizeibeamter bis heute durch die Justiz Würzburg ausgesetzt war, basieren also letztlich auf den persönlichen Vorstellungen einer Juristin vom Begriff „Liebe“ und den hieraus resultierenden PROJEKTIONEN!

Man muss dies nicht als „Borderline“-Problematik sehen. Das ist einfach ein durch DUMMHEIT und sachfremde Vorgehensweise aller beteiligten Behörden und Professionen befördertes „Beziehungsverhalten“…..!

Das unterirdische Niveau und die UNREDLICHKEIT und komplette INKOMPETENZ von Figuren wie der Würzburger Provinz-Rechtsanwältin Gabriele Hitzlberger entfaltet sich hier m.E. in seinen ganzen asozialen Ausmaßen und sollte auch für Laien und für Juristen ohne jede Sozialkompetenz zumindest nachvollziehbar sein….


Wen sich Juristen derart inkompetent und gleichzeitig invasiv in sensible Konflikte nach dargelegtem Muster einmischen, braucht sich über Folgen und Eskalation keiner zu wundern. Das Ergebnis nennt man dann „hochkonflikthaft“!

Eine meiner Lieblings-Projektionen:

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Würzburger Fachanwältin Hitzlberger versucht mit 11-seitigem Pamphlet ans OLG weiter die VATER-KIND-Bindung zu zerstören, 7 UF 210/15….

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Heute ging per Post dieser Schriftsatz der  Hetzanwältin Hitzlberger – Würzburger Kanzlei Jordan, Schäfer, Auffermann – an das Oberlandesgericht Bamberg, Az. 7 UF 210/15, ein:

Hitzelberger, Hetzschreiben zur Verhinderung jeglichen Kindeskontaktes, OLG Bamberg, 7 UF 210/15

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Auf 11 Seiten voller plakativer Entwertungen, selbstreferentieller Falschbeschuldigungen und Diffamierungen meiner Person versucht sie völlig verantwortungslos und auf die seit 2012 praktizierte widerwärtige Art, mich von meinem Kind zu trennen.

Interessanterweise verweist sie hierin auf den Fall des geschädigten Vaters Kuppinger, dessen Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof zweimal zu Urteilen gegen die Bundesrepublik Deutschland führte….

Die Schäden für mein Kind durch Verschulden Hitzelberger bis heute sind bereits nicht mehr entschuldbar! Diese Fachanwältin für Familienrecht ist offenkundig blöd genug, dennoch weiter Öl ins Feuer zu gießen und mein Kind und mich weiter vorsätzlich schädigen zu wollen.

Insbesondere verweist Hitzlberger auch immer wieder auf diesen Blog…..!

Die unfassbare Blödheit geht soweit, dass sie es offenkundig schafft, komplett auszublenden, dass es IHR EIGENES Verhalten in diesem sensiblen Kindschaftsverfahren ab März 2012 war, der mich im September 2013 – beginnend mit diesem Beitrag – veranlasste, auch die Familiengerichtsverfahren öffentlich zu machen!

Die Pontius-Pilatus-Strategie der deutschen Justiz: der Missbrauch der verfassungswidrigen Alleinsorge (§ 1626a BGB) und die existenzzerstörenden Folgen

Hitzlberger grätschte derart inkompetent, provokativ und mit unfassbarer Gleichgültigkeit in dieses Verfahren und hat so die Kindesentfremdung seit Mai 2012 maßgeblich zu verantworten.

Es war und ist daher richtig, dieses Verhalten von Anwältin für Familienrecht, die organisiert sind in einem Anwaltsverein Würzburg – siehe Leitbild, Verhaltenskodex – umfassend einer breiten Öffentlichkeit offenzulegen.
Verhaltenskodex und Leitlinie für Familiengericht, Anwaltsverein Würzburg

Hier wird vorsätzlich, massiv und mit unfassbarer Dummheit durch Anwältin das Kindeswohl geschädigt, ebenso die eigene Mandantin, die man hier erkennbar vor sich selbst schützen müsste!

Auch meine Entscheidung, keine Kommunikation mehr mit der Kriminalpolizei in Würzburg zu führen, erwies sich als richtig. Wie hier offenkundig Vertrauen missbraucht wird, passt ins Bild.

Die Polizei Stuttgart und die hier zuständigen Stellen werden fortlaufend informiert über den rechtsfreien Raum Würzburg.

Auch dem EGMR liegen die Vorgänge vor.

Ziel muss auch sein, Hitzlberger die Anwaltszulassung zu entziehen!

Auch eine sexuelle Beziehung zu einem Mandanten unter Hintergehung dessen Frau, ebenfslls Mandantin der Hitzlberger, wie hier im Blog von dieser mitgeteilt, ist mit der standesethik nicht vereinbar:

Kindesentfremdungs-Anwältin Gabriele Hitzelberger – Drohung mit Unterlassungsklage

„Lizzie sagte am 15. April 2014 um 05:52 :
I am Australian and was married to a German citizen and living in Germany. I am still currently separated and residing in Australia. I had returned to Australia to take care of my very ill mother in April of 2012. I returned to Germany in October 2012. On arrival back to Germany my husband stated that he wanted a divorce and had the name of one Gabriele Hitzlberger a divorce lawyer and a friend of mutual friends. He said that she would represent both parties in the case. I agreed. I am still not divorced from my husband.. Recently he came out to Australia to try for a reconciliation. Imagine my surprise when going through some old photos of us taken in July 2012 downloaded from the mobile to the computer. I come across a very incriminating photo of both my husband and Ms Hitzlberger. He admitted to the affair. But disputes the dates. I feel very violated in my trust of Ms Hitzlberger as my legal representative and feel that this was professional misconduct on her behalf. I think lawyers have an obligation of disclosure and should be held accountable for their actions.“

Die Mainpost, die mit ihrer Berichterstattung einen guten Anteil an der verzerrten Wahrnehmung und immer wieder mit dem gleichen dümmlichen Muster erfolgten Eskalation hat, hat von mir infolge des Artikels letzte Woche diesen Leserbief erhalten, der sicher nicht veröffentlicht wird, Gerichtsreporterin Schmidt mit der Anwältin offenkundig gut persönlich bekannt:

Zu Ihrem Bericht „Ex-Polizist beleidigt Anwältin als ‚asoziale Drecksau’….“

„Mit Bitte um Veröffentlichung:

Die beleidigte Anwältin hat mitzuverantworten, dass ich seit 2012 keinerlei Kontakt zu meinem Kind habe. Bereits das ist anhand der Schwere der Schädigung objektiv als „Mordmotiv“ zu werten, wie auch in der Verhandlung zur Sprache kam. Jedenfalls nicht als Motiv für „Beleidigung“. Es gelang der Anwältin über Jahre – unter anderem mit einem verschleppenden Befangenheitsantrag gegen die zuständige Familienrichterin – zu verhindern, dass wöchentlicher sog. Umgang stattfinden konnte, der in einem vollstreckbaren Beschluss gerichtlich angeordnet war.

Zwei Jahre lang war ich jeden Freitag von Stuttgart nach Würzburg und wieder zurückgefahren, um einige Stunden mit meinem Kind zu verbringen, eine Bindung aufzubauen, was zuvor sieben Jahre trotz massivster Bemühungen nicht gelungen war. Zwei Monate nachdem die besagte Anwältin das Mandat für die Mutter übernommen hatte, wurden die Umgangskontakte entgegen Beschluss von der Mutter eingestellt. Auch die vor Gericht ausführlich erörterte Tatsache, dass Kinder durch Kontaktverlust zum Elternteil irreversible Traumata erleiden können, war für die Fachanwältin für Familienrecht kein Hinderungsgrund, mich mit entwertenden Schriftsätzen, denen sie u.a. Zeitungsberichte der Mainpost von 2005 beifügte („Ex-Polizist terrorisiert Rechtsanwältin“) als „erziehungsuntauglich“, als Gefahr für das „Kindeswohl“ hinzustellen.

Die Aussage „asoziale Drecksau“ – die Frau Schmidt nun zweimal plakativ in Schlagzeile presste, die reflexhafte „Empörungkultur“ Unbedarfter als Ziel – fand sich lediglich versehentlich einmal in einem Schriftsatz 2013, der von mir in einer akuten Reaktion verfasst und versandt wurde, ohne noch einmal darüberzulesen, bei tausenden Seiten Schriftverkehr kommt das vor. Die Reaktion ist also authentisch, einen (für Verurteilung) rechtlich zwingenden Vorsatz zur Beleidigung gab es dennoch nicht.

Für diese nach Muster und mit einem unredlichen, unterirdischen journalistischen Niveau in den Mittelpunkt der Berichterstattung gerückte „Formalbeleidigung“ kann ich mich auch ohne weiteres bei der „beleidigten“ Anwältin entschuldigen. Wenn jedoch die Schäden für mein Kind (und für mich als Vater), die diese Anwältin mit zu verantworten hat, nicht mehr korrigierbar sind, wird diese Anwältin sehr viel weitgehendere Verantwortung zu übernehmen haben.

Im Gesamtkontext geht es um – offenkundig böswillige – Zerstörung einer Elternschaft und das Recht des Kindes auf beide Eltern. Der Anwaltsverein Würzburg empfiehlt aus gutem Grund in einem schriftlichen Verhaltenskodex/Leitbild seinen angeschlossenen Rechtsanwälten Zurückhaltung in Familiengerichtsverfahren, „…entwertende Schriftsätze haben zu unterbleiben“. Alles ist Wirkung und Ursache, auch die Berichterstattung der Mainpost.

Teil 2: Trennung als Mordmotiv (Intimizid) / Trennung als Traumatisierung von Kindern

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Wieviele Fortbildungen haben all die moralisch sich auf ein Podest stellenden Freizeit-„Richter“ und hauptberuflichen Empörlinge in den letzten Jahren besucht?

Wieviele Fachbücher gelesen: zur Bindungsforschung, zur Kriminologie, zur Psychoanalyse oder zur Tötung im Paarkonflikt?

2005/2006 habe ich eine Ausbildung zum Familienmediator (BAFM) gemacht und mit Zertifikat abgeschlossen. Ich konnte damals nicht glauben, dass das, was hier in Würzburg abläuft, im 21. Jahrhundert der Stand des Vorgehens ist. Doch, und der hat sich auch 10 Jahre später nicht verbessert.

2008 habe ich ein Fernstudium betrieben, am Institut für „Konflikt und Frieden“, Fernuni Hagen. Es ist auch völlig egal, ob es sich um das Versagen beim Genozid in Ruanda handelt oder um das Versagen beim Paarkonflikt vor Gericht: die Muster und die eskalative Dummheit sind die selben (nur sind die UN nicht auch noch dummstolz auf ihr Versagen, so wie Provinzstaatsanwälte).

2008 stieß ich bei meinen umfangreichen Lektüren unter anderem auf Prof. Marneros und dessen Wortschöpfung „Intimizid, was er in „Fachbüchern“ vermarktet. (Ich habe ihn auch 2008 – wie viele andere – mit meinem „Fall“ angeschrieben. Es kam nie eine Antwort, anders als bspw. von Prof. Horst Petri, dem Autor von „Drama der Vaterentbehrung“…).

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Herzlich Willkommen

„A. Marneros:
INITIMIZID – Die Tötung des Intimpartners
Ursachen, Tatsituationen und forensische Beurteilung
Schattauer Verlag, Stuttgar-New York 2008. 348 S., € 69,00.
ISBN 978-3-7945-2414-3“

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Klicke, um auf Marneros_Intimizid.pdf zuzugreifen

Bei Marneros focussiert alles auf den „Täter“, der wird seziert und auseinandergenommen. Nach Tötungsdelikten wird einzig danach „geforscht“: wie kam es dazu, was hat den Täter bewegt?

Welches Verhalten von Institutionen und Gerichten diese Taten verschuldet, welche Muster der Ausgrenzung und Maladisierung von Männern/Frauen solche Taten verursacht und wahrscheinlicher macht, und insbesondere, was solche Taten verhindern hätte können, das interessiert die Professionen hier genausowenig wie dumpfe Provinzjournalistem oder karriereorientierte Justizemporkömmlinge, die glauben, einen Freibrief zur Repression auch von Unschuldigen zu haben – man muss den Amtsmissbrauch nur als „Gefahrenabwehr“ etikettieren…..SO werden viele TÄTER erst geschaffen.

MARNEROS zum Thema, ganz poetisch:

„Entweder Du bleibst bei mir oder ich bring Dich um!“. Das ist die ausdrückliche oder unausgesprochene Drohung, die entweder „befolgt“ wird oder zur Tötung des Intimpartners führen kann. Eine schaurige Konstellation. Denn wie es im Vorwort des informativen Fachbuchs von Professor Dr. Andreas Marneros formuliert wird: Zwei Menschen lieben sich, empfinden Zuneigung füreinander und entscheiden sich für eine gemeinsame Lebensperspektive. Oder sie mögen sich einfach und beschließen, gemeinsam schöne Dinge zu erleben. Und dann, irgendwann, nach vielen Jahren oder auch – in seltenen Fällen – kurz nach der Begegnung, tötet der eine den anderen. Er begeht das schlimmste aller Verbrechen: die Vernichtung menschlichen Lebens. Aber nicht irgendeines Lebens, sondern das Leben des Intimpartners. Welche Abgründe erstrecken sich zwischen der Schönheit der ersten Begegnung und dem apokalyptischen Moment, in dem das Böse den Vorhang der gemeinsamen Bühne schließt.

Erhellend ist dieses Eingeständnis: die, die das lesen sollten, verdrängen lieber:

…“Dieses Buch ist nicht jedermanns Sache, man kann es sich denken. Auch nicht jeder Facharzt will es lesen (müssen). Denn es beschäftigt sich notgedrungen mit einem Thema, das nach Befriedigung einer kurzer (Sensations-)Überraschung niemand weiter verfolgen will. Und doch müssen sich gar nicht so wenige Berufsgruppen damit befassen, und zwar so exakt und auf dem neusten wissenschaftlichen Erkenntnisstand wie möglich. Einer muss auch ihre Arbeit machen. Und dass dies nach den neuesten Erkenntnissen geschieht, dazu verhilft dieses lobenswerte Fachbuch mit einem neuen Fach-Begriff, der sich – so der Wunsch aller – zwar fachlich einbürgern, aber dann so selten wie möglich ereignen möge. Das Fachbuch jedenfalls ist eine wertvolle Orientierungshilfe auf der Basis langjähriger Erfahrungen und – wie erwähnt – in beispielhafter Lehrbuch-Ausführung (VF).“

http://www.psychosoziale-gesundheit.net/bb/BB_(Intimizid).html

Sehr informativ auch dieser Artikel einer Lokalzeitung vom Juni 2013:

„Warum Menschen töten, was sie begehren
„Die Zeit nach der Trennung ist die gefährlichste Zeit im Leben einer Frau“ – diese aus der forensischen Psychiatrie bekannte Gefährdungseinschätzung hat nach Meinung von Forschern nichts an Aktualität eingebüßt. Meist sind es Männer, die ihren Intimpartner töten. Mord aus Liebe? Totschlag im Affekt? Der Psychiater Andreas Marneros bezeichnet diese Taten als Intimizide.“….

Und wieder: der „Täter“ wird „labilisiert“ – ja, wodurch denn!? Durch Institutionen, durch Ausgrenzung, durch klischeehafte Kriminalisierung a’la Marneros und durch KINDESENTZUG! Der wird bei diesen fabelhaften Psychologie-Modellen (siehe auch Schaubilder oben) komplett ausgeblendet. Mann ist Mann:

…“Narzisstische Kränkung ein zweistufiger Prozess
Eine solche narzisstische Kränkung sei ein zweistufiger Prozess. „In der ersten Phase haben wir die langfristige Kränkung, die einige Tage, Wochen, Monate oder auch Jahre dauern kann. Es ist die Vorbereitung für den Intimizid. In einer solchen akuten und finalen Situation bringe eine Provokationssituation, also eine Beleidigungssituation, eine weitere Kränkung mit sich. Es ist möglich, dass diese als Auslöser wirkt. Aber von größerer Bedeutung ist natürlich die langfristige Kränkung“, erklärt der Wissenschaftler – und fügt hinzu: „Es finden Prozesse statt, die die Persönlichkeit des Täters labilisieren.“….

http://t.sn-online.de/Schaumburg/Landkreis/Themen/Thema-des-Tages/Warum-Menschen-toeten-was-sie-begehren
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-87997167.html

Hier liegt in diesem „Fall“ – wie in Teil 1 dieses Beitrags aufzuzeigen versucht – ein völlig anderes „Muster“ vor! Eine dominante, psychisch gewalttätige Frau missbraucht die Justiz nach dem hier vorherrschenden „Klischeekatalog“:

Teil 1: Trennung als Mordmotiv (Intimizid) / Trennung führt zur Traumatisierung von Kindern!

Es ist jedoch völlig gleichgültig: es wird offenkundig mit unfassbarer DUMMHEIT durch die gesamten Institutitonen, durch Hetzpresse gegen Männer solange der Konflikt angeheizt oder – nach Marneros – der Täter „labilisiert“, ausgegrenzt und gedemütigt, bis er endlich ins Schema dieser asozialen Familienrechtsjustiz passt.

Ich rede hier von meinem „Fall“. Auch ich habe nur begrenzt Verständnis, wenn übermotivierte Jünglinge Frauen nachstellen, mit denen sie nie etwas hatten und die sie nach ein paar Wochen „Affäre“ als Eigentum betrachten.

Nein, es geht um das borderlinehafte Springen zwischen „Familienbildung mit Kind“ und völliger plötzlicher Entwertung des Partners, wie sie Frau Neubert kurz nach Geburt unseres gemeinsamen Wunschkindes hier fabriziert hat!

Nach den Masstäben oben und der „Charakterisierung“ der Provinz-„Sachverständigen“ bei Justiz und Mainpost hätte ich schon 2004 ein Tötungsdelikt begehen müssen.

Stattdessen werde ich auch 2015 noch wegen vorgeblicher „Beleidigung“ vor Gericht und in dem Schmierblatt gedemütigt – während gleichzeitig ungehindert mein Kind weiter entfremdet wird!

Die Frage ist wohl berechtigt, ob die Verantwortlichen hier jeden Bezug zur Realität verloren haben!

Zwischen 2010 und 2012 gelang der Bindungsaufbau zum Kind!

Die Anwältin, die mich wegen vorgestern wieder wegen Beleidigung vor Gericht zerrte, hat diesen Bindungsaufbau wieder zerstört.

Ein anderer Bericht im Zusammenhang. Der „Fall Deeg“ ist kein Einzelfall! Es gab auch den „Fall Mollath“ – zum Glück für ihn ohne Kind!

Abgestempelt: Was können wir aus dem Fall Gustl Mollath lernen?
Stephan Schleim 20.08.2014

Ein kritischer Blick auf die Psychologie der Institutionen
Gustl Mollath saß sieben Jahre lang zu Unrecht in der Zwangspsychiatrie. Ist eine institutionelle Entscheidung erst einmal getroffen und in Kraft getreten, dann lässt sie sich nur schwer korrigieren. Dabei ist die Neigung, Menschen auf eine bestimmte Weise abzustempeln, nur allzu menschlich und betrifft uns alle. Unter Bedingungen der ökonomischen Rationalisierung werden Fehler wahrscheinlicher, deren psychischen Kosten das betroffene Individuum tragen muss. Auch diese Folgen betreffen uns alle.“….

….“Vielleicht war es nur ein einziger Fehler, der eine Institution auf uns aufmerksam gemacht hat – aber rechtfertigt es das, einen Lebenslauf völlig umzuschreiben? Ich denke, dass hiermit eine Verpflichtung einhergeht, das humane Element nicht aus Psychologie, Psychiatrie und Rechtswesen auszuschließen – errare humanum est, irren ist menschlich; aber, um mit Seneca fortzufahren, auf einem Irrtum zu bestehen ist teuflisch!”….

Der „Fehler“, der die Institution hier in meinem Fall „aufmerksam“ machte, war eine von Frau Neubert dominant herbeigeführte, mit falscher Eidesstattlicher Versicherung mal eben beantragte, abgezeichnete und verschickte Verfügung – die führte mich bis in die Forensik. Und die Würzburger Täter sind unbehelligt weiter im Amt.

….”Entscheidungen schwer revidierbar
Was lernen wir daraus? Wenn eine Entscheidung erst einmal offiziell geworden ist, wenn die Stempeltinte erst einmal tief ins Papier eingesickert und getrocknet ist, dann sind die institutionellen Widerstände groß. Schließlich geht damit, einen offiziellen Fehler einzuräumen, einen Fehler selbst erfahrener Experten, ein Gesichtsverlust einher. Die damit verbundenen, mitunter psychisch vernichtenden Folgen werden dem Einzelnen aufgebürdet.

….”In einem Interview auf Telepolis erklärte gerade der Justizaussteiger David Jungbluth, ehemaliger Staatsanwalt und Richter im Saarland, dass die Justiz ihren Aufgaben aufgrund realitätsferner Berechnungsmaßnahmen und Mittelkürzungen immer schlechter Nachkommen kann (Teil 1: “Es geht letztlich nur darum, die Akte so schnell wie möglich vom Tisch zu haben”, Teil 2). Von Gutachten ließen sich deshalb manchmal nur noch die Zusammenfassungen lesen.”…..

http://www.heise.de/tp/artikel/42/42544/1.html

Ist das alles „lästig“ für die Justiz? Dann sollte man endlich einmal das eigene Vorgehen und die eigene Haltung reflektieren und umstellen!

Teil 1: Trennung als Mordmotiv (Intimizid) / Trennung führt zur Traumatisierung von Kindern!

Wer FAKTEN und Wahrheiten nicht vertägt, sollte hier nicht weiterlesen!

Manche werden dies wohl müssen….aber bitte nicht unter Niveau antworten!

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I.

Als zuvor völlig unbescholtener frischgebackener Vater bekam ich am 22.12.2003 eine sog. Gewaltschutzverfügung des Zivilgerichts Würzburg zugestellt. Die Mutter meines drei Monate alten Kindes, Kerstin Neubert hatte hierin – offensichtlich affektiv, unter dem Einfluss ihres manipulativen invasiven Vaters Willy Neubert und vermutlich auf beiläufigen „Rat“ irgendwelcher Netzwerke und – drei Monate nach Geburt unseres gemeinsamen WUNSCHKINDES diese Verfügung gegen mich beantragt – mit glasklarer falscher Eidesstattlicher Versicherung, wie ich nach jahrelangen fruchtlosen Versuchen gerichtlicher Klärung nun in diesem Blog beweisrechtlich aufgezeigt habe.

Das wahre „MOTIV“ für ihr Handeln gab Neubert u.a. hier zum Besten:

Neubert, Dauer der Kindesentfremdung 12 Monate:

…““Das Wichtigste ist im Moment mein Kind. Das ist das Beste, was in meinem Leben passiert ist.” Das andere sei schon ihre Selbständigkeit”…..Ob sie mit diesen Dingen zur Zeit zufrieden sei? “Ich bin mit meinem Leben selbst zufrieden, wenn dieser Störfaktor nicht wäre.”

Seite 20, familienpsychologisches Gutachten vom 17.12.2004

Nach Zustellung dieser Gewaltschutzverfügung habe ich

1.
beginnend mit Schreiben vom 27.12.2003 in einem Widerspruch versucht, die tatsächliche Situtation zu „beweisen“. Ich werde bis heute auflaufen gelassen. Auf Grundlage dieser einfachen Verfügung werde ich bis heute kriminalisiert, ausgegrenzt, diskriminiert, ich wurde mit Fehlgutachten eines Gefälligkeitsgutachters dieser Justiz pathologisiert und zehn Monate ohne Straftat auf Veranlassung von Verbrechern im Amt bei der Staatsanwaltschaft Würzburg (wie in diesem Blog beweisrechtlich öffentlich gemacht) inhaftiert, sog. „Untersuchungshaft“.

2.
beginnend mit Schreiben vom 27.12.2003 über Anträge beim Familiengericht Würzburg versucht, die Kontakte zu meinem Kind zu bewahren. Ich musste drei Monate warten, ehe die Richterin Antje Treu meine Anträge auf Schlichtung/Mediation und Kontakte, die durch den MISSBRAUCH des Gewaltschutzgesetzes unmöglich wurden, beantwortete. Nach acht Monaten fand die Richterin Treu einen ersten Termin. Es dauerte bis 2010, bis das Gericht endlich konkrete Kontakte zu meinem mittlerweile fast siebenjährigen Kind durchsetzte.

Diese Richterin Antje Treu wird zitiert in einem Artikel der Mainpost am 25. August 2015:

„Die schweren Entscheidungen der Familienrichter

….“Das familienrichterliche „Tagesgeschäft“ jedoch sei mindestens genauso bedrückend wie Entscheidungen über die Herausnahme eines Kindes aus seiner Familie, sagt Maximilian Gillich: „Nicht wenige Kinder werden im Prozess der Trennung oder Scheidung zwischen ihren Eltern zerrieben.“ Eltern sähen in diesem Moment nur den eigenen Schmerz wegen des Verlassenwerdens, nur die eigene Wut auf den Partner. Das Kind verlieren sie aus dem Blick.
Nicht selten leiden Kinder so stark unter dem „Krieg“ sich trennender Eltern, dass sie traumatisiert werden.

Hier ist dann auch eine Grenze erreicht, wo eine Gefährdung des Kindeswohls in Erwägung gezogen werden müsse, betont Antje Treu. Obwohl es keine Vernachlässigung oder Verwahrlosung, keinen Missbrauch und keine körperliche oder seelische Misshandlung gibt. Und obwohl die Eltern gut betucht und sozial angesehen sind. Doch Kinder in aggressiv ausgetragenen Trennungssituationen leiden oft immens.“

https://www.mainpost.de/regional/wuerzburg/Pflegefamilien;art735,8882525

Diese – von mir als Vater seit 2003 (!) als drohendes „Ergebnis“ mantrahaft aufgezeigte – Traumatisierung meines Kindes und meiner Person als Vater ist vorrangig die SCHULD der invasiven, völlig inkompetent verschleppenden und unter jedem notwendigen Niveau agierenden Justiz Würzburg.

Sie ist nicht die Schuld der „Eltern“ – weder meiner Person als diskriminiertem Vater ohne Sorgerecht und auch nicht die Schuld der Kerstin Neubert, die ihre Machtposition als Mutter und Frau seit zwölf Jahren ungeniert und rückaichtslos ausleben kann. Die Justiz hat dies möglich gemacht, befördert, sie wird bis heute zum Sorgerechtsmissbrauch „ermutigt“!

Zwölf Jahre später hat sich an der DUMMHEIT und am unterirdischen Niveau der Diskriminierung und der Hybris in der Region NICHTS geänder. Wie bekannt, fand vor zwei Tagen der x-te Prozess gegen mich statt:

Mit einem unverbesserlichen DUMMSTOLZ unter moralischer Selbsterhebung wird öffentlich berichtet, Fakten und alles was ich vorbringe, ist „irrelevant“.

„Ex-Polizist nennt Anwältin „asoziale Drecksau“

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Manche halten ihn für einen Querulanten. Er selbst sieht sich (?) Justizopfer. Nun steht der Mann wieder mal vor Gericht. Es geht um Beleidigung.“….

……………………………

II.

Die Beschreibung der Beziehungsdynamik und des dominanten Machtgefälles zwischen der Rechtsanwältin Kerstin Neubert möchte ich anhand eines kleinen Beispiels exemplarisch aufzeigen.

Am 08. Februar 2003 wurde die gewollte Schwangerschaft ärztlich bestätigt. Euphorie, Freude und Emotionalität.

Zwei Wochen später diese beweisrechtliche SMS der Neubert an mich:

“Ich komme nicht. Es war ausgemacht, daß ich bis Dienstag bleibe, Du sitzt lieber in Deinem Pink, damit hat sich für mich das Thema BB und PP für immer erledigt.”
27.02.2003

Hintergrund ist der, dass ich nach der (rechtswidrig erzwungenen) Kündigung meiner Beamtenstellung als „Einkommensquelle“ nur noch das „Pink“ hatte, Fitness-Studio, in dem ich auf Stundenbasis tätig war. Neubert wusste das – nach dem Zusammenzug war dies dennoch für sie nur noch ein Ziel von hanebüchenen und teils hochaggressiven Eifersuchtsattacken. Es gab dort Frauen.

Am Tag darauf diese beweisrechtliche SMS:

“Du willst mich doch zum Psychiater schicken und allen erzählen, wie irr ich bin. Du bist damit zu weit gegangen. Wieso sollte ich noch irgendetwas für Dich tun?”
28.02.2003

Hintergrund dieser Aussage war, dass ich aufgrund ihres aggressiven, manipulativen und demütigenden Verhaltens und Erpressungsversuche zum wiederholten Male und nun erst Recht in Hinblick auf gemeinsames Kind vorgeschlagen hatte, dass wir eine PAARTHERAPIE machen sollten, das geht so nicht.

Ihre Deutung: ich versuche, sie als „irr“ hinzustellen….dass ich sehr berechtigte Sorgen hatte angesichts ihres permanenten „Spiels“ mit Verlustängsten und der erpresserischen dominanten Manipulationen, weiter trotz Kind, hat sich auf’s Schlimmste bestätigt.

Die nächste SMS der Neubert folgte, die „Bestrafung“:

“Habe Dir Deine ganzen Belege heute zurückgeschickt. Geh zu einem Steuerberater. Du bist gestern zu weit gegangen. Frauenarzttermin mit dir gibt es nicht.”
28.02.2003

Hintergrund: nach ärztlicher Bestätigung der Schwangerschaft war ein gemeinsamer Termin bei ihrer Frauenärztin vereinbart. Als Bestrafung und Rache für obiges „Fehlverhalten“ meinerseits hatte sie den Termin nun verlegen lassen. Dies erfuhr ich nach dieser SMS durch Anruf in der Praxis!

Kindesentführung aus Rache und Eifersucht – 11 Jahre Justizverbrechen!

Dies ist das dem gesamten Konflikt zugrundeliegende Muster, nach dem sich eine dominante Frau und Täterin seit nun zwölf Jahren als „Opfer“ eines üblen Mannes inszeniert! Welche „Reaktion“ wäre denn hier angemessen, die man NICHT nach geltenden Rollenklischees gegen mich verwenden könnte, während mein Kind als Beute und Druckmittel missbraucht wird!!?

Frau Schmidt von der Mainpost…? Irgendeine Idee? Oder einer dieser oberschlauen Dumpfjuristen?

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Der nächste Beitrag unter obiger Überschrift, Teil 2, folgt…..