….“…..der Sachverständige Dr. Groß – wie auch der Kammer aus eigener Anschauung in zahlreichen anderen Verfahren bekannt ist – gilt im Allgemeinen als umsichtiger, erfahrener und sorgfältig arbeitender Gutachter mit hoher Sachkompetenz, der seine medizinischen Schlussfolgerungen und Diagnosen erst nach sorgfältiger Abwägung und umfassender Begründung zu treffen pflegt.”…
Aussage von Richtern des Landgerichts Würzburg zu diesem Fall
Ach so! Nun: in meinem konkreten Fall hat er ein eklatantes Fehlgutachten abgeliefert!
Der Würzburger sog. Sachverständige Dr. Jörg Groß hat 2009 mit einem vorsätzlichen Fehlgutachten für seine Kumpels bei der Staatsanwaltschaft Würzburg versucht, einen Unschuldigen dauerhaft in den forensischen Maßregelvollzug zu bringen.
Zu verantworten hat er 212 Tage Inhaftierung aufgrund dieses über mich erstatteten Fehlgutachtens, das er sich aus der Nase gezogen hat. Natürlich immer mit fachlichem Duktus, sorgfältig wissenschaftliche Kompetenz vorgaukelnd – und im Ergebnis vernichtend!
Dr. Groß erstattet nach wie vor Gutachten für die Justizbehörden, wirtschaftlich von diesen abhängig.
Diese Zivilklage ging an das LG Würzburg:
An das
Landgericht Würzburg
Ottostraße 5
97070 Würzburg
Hiermit wird Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe gestellt, gemäß dem Klageentwurf auf Schadensersatz/Schmerzensgeld in Höhe von 342 400 Euro gegen
Dr. Jörg Groß, Platenstraße 6, 97072 Würzburg
wegen Erstellung eines unrichtigen ärztlichen Zeugnisses über den Kläger und infolge 212 Tagen Freiheitsberaubung.
Begründung:
1.
Der Kläger war aufgrund unrichtigen ärztlichen Zeugnisses des Beklagten vom 05.08.2009 bis 05.03.2010 zu Unrecht im forensischen Maßregelvollzug für psychisch kranke Straftäter des Bezirkskrankenhauses Lohr eingesperrt.
Beweis:
Anlage 1:
Unterbringungsbefehl des Amtsgerichts Würzburg vom 03.08.2009, Az. 814 Js 10465/09
Dort heißt es:
„Nach dem schriftlichen Sachverständigengutachten des Sachverständigen Dr. Groß vom 27.07.2009 liegt bei dem Beschuldigten eine kombinierte Persönlichkeitsstörung (ICD-10: F 61) mit narzisstischen und paranoid-querulatorischen Persönlichkeitsanteilen vor, welche nunmehr aufgrund des zwischenzeitlichen Verlauf im Sinne einer wahnhaften Störung einzuordnen sind.
Von einer erheblichen verminderten Schuldfähigkeit i.S. des § 21 StGB kann nach dem o.g. Gutachten sicher ausgegangen werden. Zudem liegen sogar Anknüpfungspunkte vor, die für eine fehlende Einsichtsfähigkeit im Sinne des § 20 StGB sprechen.
Nach den weiteren Ausführungen der gutachterlichen Stellungnahme hat der Beschuldigte nun eine Ebene erreicht, die aus forensisch-psychiatrischer Sicht in eine Dimension der Gefährlichkeit getreten ist, welche mit hoher Wahrscheinlichkeit erneut Straftaten der gleichen Oberkategorie erwarten lassen.
Aus diesen Gründen gebietet die öffentliche Sicherheit eine einstweilige Unterbringung des Beschuldigten. Eine andere, weniger einschneidende Maßnahme verspricht – derzeit keinen Erfolg.“
Aufgrund dieses unrichtigen ärztlichen Zeugnisses des Beklagten war der Kläger insgesamt 212 Tage und wie infolge beweisrechtlich dargelegt ohne jede Voraussetzung hierfür in der Forensik Lohr eingesperrt.
Hieraus wird Schadensersatz- und Schmerzensgeldanspruch in Höhe von 42.400 Euro geltend gemacht, orientiert an der in Europa insgesamt als angemessen anzusehenden Entschädigung von zu Unrecht erfolgter Haft von 200 Euro pro Tag.
Der Kläger ist aufgrund des unrichtigen ärztlichen Zeugnisses des Beklagten bis heute öffentlich und als zuvor völlig unbescholtener Polizeibeamter des Landes Baden-Württemberg stigmatisiert, was einen weiteren Schadensersatz und Schmerzensgeldanspruch in Höhe von weiteren 300.000 Euro rechtfertigt, orientiert an Urteil des OLG Karlsruhe vom 12.11.2015, Az. 9 U 78/11.
Die Anspruchsgrundlage ergibt sich unschwer aus § 839a BGB und der dort benannten Haftung des gerichtlichen Sachverständigen:
(1) Erstattet ein vom Gericht ernannter Sachverständiger vorsätzlich oder grob fahrlässig ein unrichtiges Gutachten, so ist er zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der einem Verfahrensbeteiligten durch eine gerichtliche Entscheidung entsteht, die auf diesem Gutachten beruht.
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__839a.html
Bezüglich des eklatant unrichtigen erstatteten Gutachtens wird Vorsatz seitens Dr. Jörg Groß geltend gemacht.
2.
Die Fehleinweisung und das völlige Fehlen der von Dr. Groß behaupteten Pathologien wurde in der Forensik Lohr bereits am Einweisungstag, 05.08.2009, festgestellt.
Oberarzt Manfred Filipiak erkannte bereits unzweifelhaft unmittelbar nach Einweisung, dass die von Dr. Groß behaupteten ärztlichen Diagnosen, insbesondere das Vorliegen eines Wahns beim Kläger keinerlei Grundlage in der Realität haben.
Zeugnis:
Manfred Filipiak, zu laden über Johannesbad Fachklinik Furth im Wald, Eichertweg 37, 93437 Furth im Wald
Das Personal Lohr war jedoch aufgrund Unterbringungsbefehls des Gerichts auf Grundlage des vorliegenden Fehlgutachtens des Dr. Groß gezwungen, den Kläger im Ergebnis über infolge sieben Monate ohne vorliegende Voraussetzung weiter in der Forensik festzuhalten.
Zeugnis:
Manfred Filipiak, zu laden über Johannesbad Fachklinik Furth im Wald, Eichertweg 37, 93437 Furth im Wald
Es ist offenkundig übliche Praxis in bayerischen Kliniken, dass Betroffene auch beim Erkennen der fehlenden Voraussetzungen durch das Klinikpersonal und die Ärzte weiter auf Grundlage von gerichtlichen Anordnungen, die auf Fehlgutachten basieren, festgehalten und eingesperrt bleiben.
Mit Datum vom 19.11.2009, als die fehlenden Voraussetzungen für die Unterbringung bereits lange offenkundig waren, teilte der damalige Ärztliche Direktor des Bezirkskrankenhauses, Prof. Dr. Gerd Jungkunz mit:
„Sehr geehrter Herr Deeg,
in oben genanntem Schreiben bitten Sie mich um eine „Anzeigenaufnahme“, weil Sie sich zu Unrecht nach § 63 StGB in der Forensischen Klinik untergebracht fühlen.
Was Sie allerdings genau wollen, wird aus Ihrem Schreiben nicht ersichtlich.
Ich bin jedoch nicht der richtige Adressat für Ihr Anliegen. Sie sollten sich an den Maßregelvollzugsleiter, Herrn Dr. M. Flesch, wenden oder an die Strafvollstreckungskammer bzw. an die zuständige Staatsanwaltschaft.“
Bildunterschrift: „Ein bisschen Wehmut war dabei: Bezirkstagspräsident Erwin Dotzel (stehend) verabschiedete am Donnerstag den langjährigen Ärztlichen Direktor des Bezirkskrankenhauses Lohr, Professor Dr. Gerd Jungkunz, in den Ruhestand…“
Beweis:
Anlage 2
Schreiben des Zeugen Prof. Dr. Gerd Jungkunz vom 19.11.2009
Schreiben Klinik 19.11.09
Der Zeuge gibt hier vor, zu verkennen, dass es offenkundig gerade Ziel der Staatsanwaltschaft war, den Kläger dauerhaft wegzusperren und Dr. Groß unter Vorsatz diesen Wünschen der Staatsanwaltschaft Genüge tat, während sich jedem neutralen und objektiven Beobachter sofort die Tatsache einer Fehleinweisung aufdrängte, was jedoch angesichts des Machtmissbrauchs unter Nimbus „Sachverständiger“ des Beklagten irrelevant auch angesichts der offenkundigen Faktenlage war.
Zeugnis:
Manfred Filipiak, zu laden über Johannesbad Fachklinik Furth im Wald, Eichertweg 37, 93437 Furth im Wald
Dieser Umgang mit dem Vorgang ist bezeichnend für eine bizarre Fehlerresistenz und Verantwortungsabschiebung von einer Stelle zur jeweils anderen, ohne dass das Unrecht der Freiheitsberaubung beendet wird oder sich an der Fortdauer der zu Unrecht erfolgten Unterbringung aufgrund unrichtigen ärztlichen Zeugnisses des Beklagten hier etwas ändert.
Es war dem Unterzeichner Jungkunz ebenso wie dem Vollzugsleiter Martin Flesch bekannt, dass der Kläger umfangreich gegen seine Freiheitsberaubung intervenierte und beantragte und dass das Vorgehen der Staatsanwaltschaft ebenfalls als Freiheitsberaubung geltend gemacht wird, da den Maßnahmen auch keine Straftat zugrunde lag.
Das unrichtige ärztliche Zeugnis des Beklagten wurde zum alleinigen Maßstab der fortdauernden Inhaftierung in der Forensik, die fortan bagatellisiert und zu Lasten des Betroffenen weiter erzwungen wird.
Die sofortige Entlassung erfolgte auf Grundlage des Obergutachtens des Prof. Dr. Nedopil, der in Bezug auf das zur Einweisung führende Zeugnis des Beklagten feststellt, dass beim Kläger anders als vom Beklagten behauptet, „aus forensisch-psychiatrischer Sicht keines der vier Eingangsmerkmalde des § 20 StGB vorliegt, und dass somit auch die Voraussetzungen für die Anwendung der §§ 20, 21 und 63 StGB nicht vorliegen.“
Prof. Dr. Nedopil widerlegt das Fehlgutachten im Einzelnen in der für ihn eigenen euphemistischen und schonenden Art, mit welcher er Kollegen und das Berufsbild des forensischen Gutachters vor all zu drastischer Bloßstellung zu schützen versucht. Dennoch wird herausgestellt und im Ergebnis klar, dass der Beklagte hier völlig willkürlich, fachliche Kompetenzen ignorierend und ins Blaue hinein diverse Diagnosen und einen Wahn beim Kläger schlichtweg behauptete, ohne dass dies durch Fakten, Anknüpfungstatsachen oder sonstige Lebenswirklichkeit auch nur ansatzweise zu begründen war:
„Aus dem Gutachten von Herrn Dr. Groß ist ersichtlich, wie wenig präzise und widersprüchlich der Wahn dort beschrieben wurde.“…..
…..“Wenn daraus jetzt geschlossen wird, dass „dieses Vorgehen in einem völlig anderen Zusammenhang die diagnostische Zuordnung im Sinne einer Persönlichkeitsstörung als eine ausgestanzte, wahnhafte Störung oder Psychose in Zusammenhang mit Trennungs-, Umgangs- und Sorgerechtsangelegenheit stütze“, erscheint dieser Satz relativ willkürlich, zumal zuvor vom Gutachter darauf hingewiesen wurde, dass über die Persönlichkeitsstörung hinaus sich keine sicheren Hinweise für das Vorliegen einer wahnhaften Störung ergeben würden. Es wurde auch nicht geschildert, worin tatsächlich die Wahninhalte bei Herrn Deeg bestehen sollten. Wiederum widersprüchlich dazu führt der Gutachter dann aus, dass eine wahnhafte Ausgestaltung nicht zur Darstellung gekommen ist.
Ohne dass es zu einer Änderung des psychopathologischen Befundes kam, oder dass ein solcher zumindest aufgezeigt wurde, kam Herr Dr. Groß am 27.07.2009 zu der Auffassung, dass sich Anknüpfungspunkte für eine fehlende Einsichtsfähigkeit ergeben würden, weil das Merkmal der krankhaften seelischen Störung dann vorliegen würde, wenn sich differentialdiagnostisch ergeben würde, dass nunmehr von einer wahnhaften Störung auszugehen ist. Ob sich dies differentialdiagnostisch ergibt oder nicht, wird im Gutachten nicht ausgeführt, und es fehlt somit die Feststellung einer klinischen Diagnose, die zu einer fehlenden Einsichtsfähigkeit führt. Zusammenfassend muss gesagt werden, dass weder aus dem Gutachten von Herrn Dr. Groß, noch aus den Untersuchungsbefunden der anderen Psychiater, noch aus dem Verlaufsbericht der Maßregelvollzugseinrichtung Loh, noch bei der psychiatrischen Begutachtung durch den Unterzeichner, die Diagnose einer wahnhaften Störung gestellt wurde, oder gestellt werden kann.
Als weitere Diagnose wurde eine kombinierte Persönlichkeitsstörung im Sinne einer narzisstischen Persönlichkeitsstörung und einer paranoiden Persönlichkeitsströrung im Gutachten von Herrn Dr. Groß festgestellt.“…..
…“Gerade bei der Diagnose Persönlichkeitsstörung, ist im forensisch-psychiatrischen Bereich besondere Zurückhaltung angebracht, worauf in den Mindestanforderungen für Schuldfähigkeitsbegutachtung (boetticher et al, 2005) hingewiesen wird“…..
Die Tatsache, dass auch andere Psychiater die Diagnose einer Persönlichkeitsstörung gestellt haben, wie z.B. Herr Dr. Essinger, oder Herr Professor Weiss, ändert nichts an der Tatsache, dass die diagnostischen Kriterien nach ICD-10 nicht erfüllt sind, und dass somit die Diagnose nicht gestellt werden kann.“…
…“Wie bereits dargelegt, ist eine wahnhafte Störung bei Herrn Deeg nicht festzustellen“….
…..Insofern ist auch die Begründung der Gefährlichkeit in Bezug auf Frau Neubert, die Herr Dr. Groß mit einem Beispiel vom 13.03.2006 untermauert, nicht wirklich nachvollziehbar. Er selber hat das Gutachten 1 Jahr nach diesem Vorfall gefertigt, und es ist auch nie davor und danach zu einer körperlichen Übergriffigkeit gekommen, so dass bei Herrn Deeg eine Gefährlichkeit nicht abzuleiten ist“
(Anmerkung: bei diesem „Vorfall“ handelt es sich wohl um einen Besuch des Klägers in der Kanzlei der Kindsmutter Kerstin Neubert, der von der Kindsmutter in Zusammenwirken mit der Zeugin Drescher als Hausfriedensbruch angezeigt wurde – zu diesem Zeitpunkt, März 2006 bestand bereits seit Dezember 2003, also über zwei Jahre und drei Monate ein Kindesentzug bzw. wurde die Bindung und der Kontakt zwischen Vater und Kind schuldhaft zerstört).
„Auch die Überlegungen zum Stalking, die Herr Dr. Groß anstellt, sind nicht wirklich weiterführend, da es im konkreten Verfahren um die Bedrohung der Justiz geht und Frau Neubert, die belästigt wurde, oder sich belästigt gefühlt hat, im konkreten Verfahren und auch im Bezug auf das Bedrohungspotential, nicht im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit des Probanden steht. Die Klassifikation, die Herr Dr. Groß vornimmt, indem er den Probanden als resentful stalker bezeichnet, dessen Entwicklung als prognostisch ungünstig einzuschätzen sei, ist nicht wirklich nachzuvollziehen“….
Zusammenfassend kommt der Unterzeichner somit zu der Auffassung, dass aus klinischer-psychiatrischer Hinsicht die Diagnosen einer Anpassungsstörung (ICD-10 F 43.25), bzw. eine Dysthymia (ICD-10 F 34.1) festzustellen sind. Die Diagnosen einer wahnhaften Störung oder einer Persönlichkeitsstörung können aus Sicht des Unterzeichners nicht bestätigt werden, weil die diagnostischen Kriterien für die beiden Störungsbilder nicht vorliegen.
Es würde auch der forensisch-psychiatrischen und juristischen Konvention völlig widersprechen, eine solche Störung einem Eingangsmerkmal des § 20 StGB zuzuordnen (Anmerkung: wie es Dr. Groß getan hat).
….“Ein Eingangsmerkmal des § 20 StGB liegt somit nach Einschätzung des Unterzeichners nicht vor. Die Voraussetzungen für die Anwendung der §§ 20 und 21 StGB sind somit nicht gegeben.…“Zusammenfassend wird der Gutachtenauftrag des Landgerichts Würzburg somit dahingehend beantwortet, dass bei Herrn Deeg aus forensisch-psychiatrischer Sicht keines der vier Eingangsmerkmalde des § 20 StGB vorliegt, und dass somit auch die Voraussetzungen für die Anwendung der §§ 20,21 und 63 StGB nicht vorliegen.“
Zeugnis:
Prof. Dr. Dr. Norbert Nedopil, zu laden über Nußbaumstraße 7, 80336 München
Beweis:
Anlage 3:
Auszüge aus Gutachten des Prof. Dr. Norbert Nedopil vom 02.03.2010, Landgericht Würzburg, Az. 1 Kls 814 Js 10465/09
Die Unrichtigkeit des ärztlichen Zeugnisses und der Vorsatz des Beklagten Dr. Groß bei Erstellung desselben ergeben sich zweifelsfrei aus den Gesamtumständen.
Prof. Dr. Nedopil wurde zielgerichtet als neutraler Gutachter, der unabhängig von den Wünschen und Zielsetzungen der Justizbehörden/Staatsanwaltschaft Würzburg Gutachten erstellt, hinzugezogen.
Dr. Groß wird hingegen auch innerhalb der Forensik Lohr als Erfüllungsgehilfe für die örtliche Justiz anzusehen, wirtschaftlich abhängig von Gutachtenaufträgen der regionalen Justizbehörden und gibt Gutachten ab, die den Wünschen des Auftraggebers entsprechen.
Jedenfalls ist in diesem konkreten Fall von einem vorsätzlich erstatteten Gefälligkeitsgutachten für die Staatsanwaltschaft Würzburg auszugehen, das – wie von Prof. Dr. Nedopil dargelegt – grob den Mindestanforderungen psychiatrischer Gutachtenerstellung widerspricht.
Zeugnis:
Manfred Filipiak, zu laden über Johannesbad Fachklinik Furth im Wald, Eichertweg 37, 93437 Furth im Wald
Zeugnis:
Prof. Dr. Dr. Norbert Nedopil, zu laden über Nußbaumstraße 7, 80336 München
Beweis:
Anlage 3:
Auszüge aus Gutachten des Prof. Dr. Norbert Nedopil vom 02.03.2010, Landgericht Würzburg, Az. 1 Kls 814 Js 10465/09
Dr. Groß fabuliert alarmistisch im Sinne der Staatsanwaltschaft von einem Wahn, der dem Kläger weder zuvor noch hernach von irgendjemandem sonst in nicht interessengeleiteter persönlicher Interaktion auch nur ansatzweise oder scherzhaft zugeschrieben wurde. Die Fehldiagnosen werden lediglich bis zum heutigen Tag aus niederen Motiven zu einer Stigmatisierung und Entwertung des Klägers missbraucht, insbesondere von der Täterin und Würzburger Fachanwältin Gabriele Hitzlberger, die mittels fortlaufender Entwertungen und Diffamierung gegen den Kläger erreichte, dass der Kläger seit 2012 und trotz vollstreckbarem Beschluss des Familiengerichts auf wöchentliche Treffen keinen Kontakt mehr zu seiner Tochter hat. Dies wird ebenfalls zu verantworten sein.
Die Zielsetzung der Staatsanwaltschaft hier war Dr. Groß von Anfang an klar: es ging darum, ein vernichtendes Gutachten abzuliefern, mit dem der als Querulant und lästiger Antragsteller angesehene Kläger unter Missbrauch des § 63 StGB zu entsorgen ist. Das Muster, das die fränkische Justiz hierbei anwendet, erlangte durch den Fall des zu Unrecht sieben Jahre inhaftierten Gustl Mollath bundesweit Aufmerksamkeit.
Prof. Nedopil entlarvt als anerkannt neutraler und objektiv urteilender Gutachter die Darstellungen des Beklagten insgesamt und in jeder einzelnen Diagnose des Beklagten als völligen Humbug und Popanz, der erkennbar das Ziel hat, den Kläger als gefährlich darzustellen und im Ergebnis für eine dauerhafte Inhaftierung zu sorgen, die im Sinne der Staatsanwaltschaft ist.
Zeugnis:
Prof. Dr. Dr. Norbert Nedopil, zu laden über Nußbaumstraße 7, 80336 München
Beweis:
Anlage 3:
Auszüge aus Gutachten des Prof. Dr. Norbert Nedopil vom 02.03.2010, Landgericht Würzburg, Az. 1 Kls 814 Js 10465/09
Dr. Groß fabuliert selbstreferentiell, immer auf sich selbst verweisend und ausschließlich ergebnisorientiert auf Erwirkung des Unterbringungsbefehls, was einer sozialen Vernichtung des Klägers und bis dato unbescholtenen Polizeibeamten gleichkommt, jedoch mit dem Kläger nicht das geringste zu tun hat:
…“Mit Blick auf die strafrechtliche Verantwortlichkeit wurde in der Gesamtschau festgestellt, dass die Persönlichkeitsstörung aus psychiatrischer Sicht dem Merkmal der schweren anderen seelischen Abartigkeit gemäß § 20 StGB zuzuordnen sei. Ferner wurden die Voraussetzungen des § 21 StGB gesehen. Mit Blick auf den § 63 StGB wurden vom Referenten die wesentlichen Eingangsbedingungen für die entsprechende Maßregel gesehen“….
….Von einer erheblichen verminderten Steuerungsfähigkeit bei einer bestehenden Persönlichkeitsstörung ist, wie bereits im Vorgutachten dargestellt, auszugehen. Sollten sich darüber hinaus nun die Anknüpfungspunkte für paranoides oder psychotisches Erleben verfestigen, so wird aus psychiatrischer Sicht gegebenenfalls eine Schuldunfähigkeit im Sinne des § 20 StGB in Betracht zu ziehen sein.
Unter Beachtung der bereits im Vorgutachten ausführlich dargelegten psychiatrischen und forensischen Vorgeschichte sei darauf hingewiesen, das der Referent bereits dort die prinzipiellen Eingangskriterien für die Anwendung einer Maßregel gemäß § 63 StGB bei Herrn Deeg feststellte. Mit der Persönlichkeitsstörung, alternativ mit der wahnhaften Störung, ist von einem überdauernden psychiatrischen Störungsbild auszugehen. Die kausale Verbindung zwischen den psychiatrischen Störungsmustern und den zur Diskussion stehenden Taten lässt sich, wie bereits in der Vergangenheit, klar darlegen. Von einer erheblich verminderten Steuerungsfähigkeit im Sinne des § 21 StGB kann sicher ausgegangen werden. Bei einer wahnhaften Störung ergeben sich darüber hinaus sogar Anknüpfungspunkte für eine fehlende Einsichtsfähigkeit im Sinne des § 20 StGB.“
Dieser ergebnisorientierte, mit fachlichem Duktus sachliche Richtigkeit vortäuschende Unsinn wurde wie vom Beklagten erwartet 1 : 1 in einen Unterbringungsbefehl zu Lasten des Klägers vom 03.08.2009 übernommen.
Beweis:
Anlage 1:
Unterbringungsbefehl des Amtsgerichts Würzburg vom 03.08.2009, Az. 814 Js 10465/09
Mit Datum vom 20.08.2010 stellte das Landgericht Würzburg, Vorsitzender Richter Dr. Barthel, Berichterstatter Dr. Breunig, fest, dass den Maßnahmen von Anfang an auch keine Straftat zugrunde lag und strafrechtliche Voraussetzungen für die Maßnahmen nicht gegeben waren.
Die im Freispruch festgestellte Entschädigung für insgesamt zehn Monate zu Unrecht erfolgte Untersuchungshaft/Unterbringung wurde infolge durch die Beklagten der Staatsanwaltschaft Würzburg im Zusammenwirken mit Beklagten des OLG Bamberg (Freiheitsberaubung im Amt, vgl. Klage 2) verweigert.
Das OLG Bamberg, 1. Strafsenat, Beklagte Dr. Baumann und Schepping, führen hierzu aus:
…„Der frühere Angeklagte hat die vollzogenen Strafverfolgungsmaßnahmen der Untersuchungshaft und der einstweiligen Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus auch selbst verschuldet“…..
Zuvor wurde festgestellt:
„Eine Entschädigung des früheren Angeklagten….. ist ausgeschlossen.
Die Kosten…hat der frühere Angeklagte zu tragen.“
Hieraus resultiert, dass der Kläger bis heute keinen Cent für zehn Monate zu Unrecht erfolgte Freiheitsentziehung erhalten hat.
Die gemeinschaftlich begangene Freiheitsberaubung im Amt mithilfe eines offenkundig vorsätzlich falschen ärztlichen Zeugnisses des Dr. Groß wird durch die regionale Justiz Würzburg/Bamberg anhaltend und intern vertuscht – alle Geltendmachungen des Klägers werden auf dem Aktenweg abgewiesen.
Bei den Polizeibehörden Stuttgart geht man hingegen von struktureller Korruption zu Lasten des Klägers aus.
Zeugnis:
Frau PK’in Birgit Schiemenz, Polizei Baden-Württemberg, Glemsgaustraße 27. 70499 Stuttgart
In der Gesamtschau ist es offensichtlich, dass es den Beteiligten nicht um Strafverfolgung oder Sicherheit geht sondern gezielt darum, dem Kläger persönlich motiviert zu schaden, diesen mit Repressionen zu belegen und gegen diesen Macht auszuüben.
Hybris, Ideologie und Selbstüberschätzung ersetzen hier die Bindung an Recht und Gesetz.
Zu belegen ist dies insbesondere durch das ungenierte Nachtreten mittels zweiter Freiheitsberaubung, die die Staatsanwaltschaft Würzburg im Zusammenwirken mit den Justizverbrechern des OLG Bamberg, Dr. Norbert Baumann und Thomas Schepping, zu verantworten hat und die in gleicher Besetzung erfolgte Verweigerung jeglicher Haftentschädigung.
Die Beschuldigten und Beklagten wähnen sich offenbar nicht nur über Recht und Gesetz stehend sondern bei der Ausübung ihrer Verbrechen im Amt auch in völliger Sicherheit vor Konsequenzen.
3.
Der Vorsatz zu einem Fehlgutachten durch den Beklagten im Zusammenwirken mit der Staatsanwaltschaft Würzburg ergibt sich auch aus folgendem:
Im Februar 2006 erwirkte die Staatsanwaltschaft Würzburg ohne jede nachvollziehbare Begründung eine Zwangseinweisung des Klägers wegen vorgeblicher Eigen- oder Fremdgefährdung.
Der Staatsanwaltschaft wurde hier durch Chefarzt der baden-württembergischen Landesklinik Calw, Dr. Gunther Essinger per Gutachten bescheinigt, dass keinerlei Voraussetzungen für eine solche Maßnahme vorliegen.
Zeugnis:
Dr. Gunther Essinger, Medizinischer Direktor und Chefarzt der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie, Lützenhardter Hof, 75365 Calw
Dies hinderte die Staatsanwaltschaft Würzburg nicht, bereits im Juni 2006 einen identischen Vortrag und Antrag zu stellen, dieses Mal nach dem Bayerischen Unterbringungsgesetz, das rechtsfremd in Baden-Württemberg zur Anwendung gebracht wurde, so dass hier eine Freiheitsberaubung im Amt vorliegt, die ebenfalls noch zivilrechtlich zu klären ist.
Auch hier wurde bescheinigt, dass keinerlei Voraussetzung für die Maßnahme vorliegen.
Zeugnis:
Oberarzt Dr. Mohl, zu laden über Landesärztekammer Baden-Württemberg
Jahnstraße 40 70597 Stuttgart
Anstatt sich mit diesen fundierten Feststellungen kompetenter und neutraler Ärzte zufrieden zu geben, wurde nun erst Dr. Groß als bekannter und verlässlicher Einweisungsgutachter der örtlichen Behörde von der Staatsanwaltschaft Würzburg hinzugezogen, der wunschgemäß die Fehldiagnosen lieferte, die der Staatsanwaltschaft Würzburg den Weg für weitere Pathologisierung des Klägers eröffneten.
Für grobe Fahrlässigkeit bleibt angesichts der Gesamtschau kein Platz mehr, hier ist eindeutig von Vorsatz auszugehen.
4.
Der Kläger ist als zuvor unbescholtener Polizeibeamter durch die Machenschaften des Beklagten in Verbindung mit den Taten der Staatsanwaltschaft Würzburg als „psychisch kranker Straftäter“ stigmatisiert.
Gemäß Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 12.11.2015, – 9 U 78/11 steht einem Kläger, der nicht Polizeibeamter ist, für knapp zweimonatige Unterbringung ein Schmerzensgeld in Höhe von 25.000 Euro zu. Eine Amtspflichtverletzung der Ärzte liege vor, da bei der Ausstellung der für die Unterbringung notwendigen ärztlichen Zeugnisse von den Ärzten grundlegende fachliche Standards missachtet worden waren.
Dies ist nachweislich der Expertise des neutralen Gutachters Prof. Dr. Nedopil auch bei der Erstellung durch den Beklagten hier vorliegend.
Zeugnis:
Prof. Dr. Dr. Norbert Nedopil, zu laden über Nußbaumstraße 7, 80336 München
Für eine Gefährdungsprognose des Dr. Groß hat es wie bei dem Urteil des OLG Karlsruhe auch keinerlei nachvollziehbare Grundlage gegeben. Ausschlaggebend für sämtliche Maßnahme war allein der Wille der Staatsanwaltschaft, nach einer gegen den Staatsanwalt Thomas Trapp gerichteten Dienstaufsichtsbeschwerde offenkundig machtberauscht, drakonisch und final gegen den Kläger vorzugehen ohne dass strafrechtliche oder medizinische Voraussetzungen gegeben waren.
Das OLG Karlsruhe führt in seinem Urteil auch weiter aus:
„Unter diesen Umständen komme es nicht darauf an, ob bei dem Kläger zum Zeitpunkt der Unterbringung eine psychische Erkrankung vorgelegen habe, da eine psychische Erkrankung für sich allein – ohne Eigen- oder Fremdgefährdung – keine zwangsweise Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik rechtfertigen könne.“
Beim Kläger hier lag erkennbar nicht einmal eine psychische Erkrankung vor. Der Beklagte hat selbst diese herbei fabuliert, um so Voraussetzungen für die Unterbringung zumindest vorzugaukeln.
Bezüglich der Besorgnis der Befangenheit wird auf den Fall Hubert Haderthauer und die Befangenheitsbesorgnis der Richter des Landgericht Ingolstadt verwiesen.
Dr. Groß erstattet offenbar weiter Sachverständigengutachten für die Justizbehörden Würzburg, namentlich das Landgericht Würzburg, so dass hier offenkundig ein Interessenkonflikt vorliegt, der die Besorgnis der Befangenheit des Klägers begründet.
Martin Deeg,
Polizeibeamter a.D.
was ist denn jetzt aus der Klageschrift von Deeg geworden?
Aktueller Stand:
vom OLG wurde mit Verfügung vom 02.03.2018 mitgeteilt, dass Dr. Groß die Klage zur Stellungnahme zuging, Frist bis 06.04.2018…..
Fehn-Herrmann, LG Würzburg, der das OLG bereits einen erheblichen Verfahrensfehler bescheinigte, ist wegen Rechtsbeugung angezeigt und Folgeklage eingereicht:
Hehe.
http://www1.sportschau.de/ticker/html/6010#/6010/konf
https://www.morgenpost.de/berlin/article210640981/Weitere-Manipulationen-durch-LKA-Mitarbeiter-entdeckt.html
Unbedingt sehenswert, Sendung bereits vom Juni 2015 – Wiederholung lief letzten Donnerstag: die geforderte REFORM des Systems Justiz, das strukturelle und individuelle Fehler vertuscht anstatt eine Fehlerkultur zu entwickeln, ist immer noch nirgends zu sehen, (siehe Blog):
https://m.youtube.com/watch?v=metn3MBuboQ
http://www.3sat.de/page/?source=/scobel/182286/index.html
Min. 15.30: Deflation der Kommunikation. Kommunikationssperre über Fehler. Klassische BPS Strategie! Schlechte Ausbildung an Uni`s. Justiz /Richter: „Schlamperei. Borniert. Unfähig.“ Na bitte: „Dienstunfähig!“
Strate: „Es gibt kaum einen Staatsanwalt der Fehler (die Anklage seiner Behörde) korrigiert!“ Strate: „fehlerhafte Identifizierung mit Auge und Ohr!“
Strate zitiert soz. CitiSite 🙂
CitiSite`s Kommunikation mit Krimi-Gabi: „NeuroScience – limbisches System – Decision making nach Gefühl „Auge und Ohr!“ Identifizierung mit eigenem „Gefühls-Denken!“ Klinisch relevant!
Minute: 24! Kognitive Dissonanz!
Vorurteile werden nicht korrigiert! Alles CitiSite Themen seit 10 Jahren – Informationsverarbeitungsstörungen -Spaltung / Projektion, aufgrund einer sog. „psychischer Störungen!“ Zitat im Bericht: „Je komplexer das Thema, desto höher die Fehlerquote!“
Logisch: „Weil dann Gehirn (Kognition) gefragt ist – Kognitionsdefizite sichtbar werden!“ Dann völliger Quatsch im Bericht: „Das System führt zu Wahrnehmungsvererrungen!“ Nö, nö, – geistige Behinderung führt zu kognitiven Verzerrungen – confirmation bias!“
Hammer Minute 31!
Tabu – Fehlurteile auf den Grund gehen! Wissenschaftliche Studie wurde abgelehnt um den Bürger nicht zu schocken und Richter nicht zu frustrieren! Macht nix: „CitiSite googeln vs. Nobelpreisträger!“ Längst wissenschaftlich erforscht: „infantile Decision Makings sind und bleiben Kognitionsdefizite aufgrund fehlender Neuronen im präfrontalen Kortex!“
Minute 33. Rudolf Hickel.
Wirtschaft und Decision Makings. Von Wirtschaft keinen blassen Schimmer = kein Marketingprofi! Labert – beurteilt – Wirtschaft selektiv – aus Finanzsicht! Vermutlich hätte er Steve JOBS bereits in 2000 (Börsen-Crash) den Konkurs voraus-analysiert!
CitiSite übersprang das Kapitel dieses „Wirtschafts-Dummgelabers“, obwohl einige Texte nicht unverkehrt! Studie über Deutsche Manager: „Angst, etwas zu ändern!“ Ergo auch dort Beamte „rumwerkeln!“
Quintessenz des Berichtes: „je komplexer die Umwelt, desto weniger sind „Kleingeister“ gefragt!“ Text im Bericht: „fehlende Selbsterkenntnis – fehlende Creativity!“
Minute 51. Sozialpädagoge „Kommunikation ist der Schlüssel“ So, so – geistige Behinderte kommunizieren untereinander! Dann: „Mit Produkten experimentieren!“ Stimmt! Aber dann bitte Profis ranlassen! Analog Jura: „Strate ranlassen!“ Sozialpädagoge Zitat: „Richter von „zu Hause aus“ ein verzerrtes Bild haben!“
Wem sagt er das? Ergo zuerst das Elternhaus von Richtern angucken … Schore: „How parents communicate with children shapes the Development of the präfrontale Kortex! Joy and Fun is the key!“
Klagen gegen den Staat.
ERFOLGSQUOTE 40 PROZENT.
http://www.bild.de/politik/inland/hartz-4/fast-50000-klagen-erfolgreich-51831822.bild.html
Fast 50 000 Hartz-IV-Klagen in 2016 erfolgreich! Beamten-Dumm statistisch erfasst. Für die Linken-Vorsitzende Katja Kipping (39), die die Angaben beim Bundesarbeitsministerium angefordert hatte, sind die Zahlen nur „die Spitze des Eisbergs“. Es sei davon auszugehen, dass viele Betroffene aus unterschiedlichen Gründen nicht klagen.
Berlin-Airport: „Beamte-Dumm in „Inkarnation des Unmöglichen“ – selbige Fragestellung: „haben Beamte ein Gehirn?“ Wahllos erweiterbar: Mollath Fall, Deeg Fall, CitiSite Fall – mit psychoanalytischer Feststellung: „Krankheitsuneinsichtigkeit inclusive!“
2000 EURO TAGESSATZ SPD-Filz am Pannenairport BER. Roland Berger grüsst: „Aha, Gehirndefekte sich mit Tagessätzen bezahlen lassen!“ Gruss an Staatsanwalt Dr. Stühler: „zeigt Ihre Kognitions-Therapie mittlerweile Erfolge?“
BERLIN Airport: Ein ehemaliger Sprecher von Gerhard Schröder und Franz Müntefering kassiert pro Tag 2000 Euro. Müntefering ist seit 27. April 2013 ehrenamtlich Präsident des Arbeiter-Samariter-Bundes Deutschland.
Da gehört er auch hin. Zu den Kernaufgaben zählen u.a.: „Essen auf Rädern.“ Müntefering bestellte 10.000 Fahrräder: „jetzt fehlt nur noch das Essen!“
Am 10. Juni 2011 wurde vom Amtsgericht Köln, Az. 71 IN 244/11, das Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen des Arbeiter-SB-Landesverbandes Nordrhein-Westfalen e.V. eingeleitet. Bei einem 2014 von Phineo im Auftrag von Spiegel Online veröffentlichten Test der Wirkungstransparenz von 50 Spendenorganisationen erhielt ASB Deutschland e.V. nur einen Wert von 1,4 von 5 möglichen Punkten.
Müntefering: „Besser als nix!“
Welche Fremdwörter werden am häufigsten gegoogelt?
http://www.bild.de/ratgeber/alltagsfragen/google/welche-fremdwoerter-werden-am-haeufigsten-gegoogelt-51825678.bild.html
Von „Empathie“ bis „Thesaurus“ – diese Fremdworte werden bei Google am häufigsten eingegeben. Meine Nerven! CitiSite goooglen: „Empathie und Kognition!“ Dort wird das Fremdwort „Empathie“ wie auch „cognition“ neurobiologisch erklärt!
Gruss an Klaus Weth – ehemaliger Therapeut in Lohr: „Stimmt Herr Krapf, Kognition soll es auch noch geben!“ Gruss an Stühler 🙂
Schön, wenn der interessengeleitete ideologische Missbrauch des Rechtssystems und der Gesetzgebung so unumwunden zugegeben wird – 2001 faselte man noch etwas von „geschlechtsneutral“ etc. , die Befürchtung, dass hier Männer vorverurteilt und stigmatisiert werden, tat man ab.
http://www.jetzt.de/politik/anette-diehl-arbeitet-seit-30-jahren-beim-frauennotruf-und-spricht-ueber-den-straftatbestand-vergewaltigung-in-der-ehe
Lüge und feministischer Blödsinn. Wenn Polizisten eine Körperverletzung nicht aufnehmen würden, wäre das Strafvereitelung im Amt.
Und wie viele Todesopfer und reaktive Gewalt gab es aufgrund Eskalationen, wegen Ausgrenzung erst infolge der einfachen Anwendung von „Kontaktverboten“ nach dem Gewaltschutzgesetz! All das wird vertuscht und verschwiegen.
http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.skandal-im-fall-anis-amri-vertrauenskrise-in-der-republik.fec0280f-ff85-4178-915e-b598e63421ee.html
http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.manipulierte-akten-weihnachtsmarkt-anschlag-opfer-anwalt-fordert-100-millionen-entschaedigung.432fa49d-5ccd-4c3c-be02-988ad1d7ee75.html
ooops. Stefans Mutter – ebay fall – hat sich bei mir gemeldet. Da stehen minimum 1/2 Million Schadenersatz aus. Mollath ist Schadenersatz egal – selber Schuld! Es bleibt wie es ist: „Manchen Opfern ist nicht zu helfen!“
Nebenbei. CitiSite hatte Geburtstag. Tochter gratulierte und wünschte „Papa“, dass er 100 wird! Ob CitiSite das will, fragte sie erst gar nicht 🙂 Meine liebe „Rösel“ hat ein Briefing verfasst. Manuele Rösel an CitiSite: „liebe Grüsse“ … eine der wenigen Fachexpert(innen), die logisch Denken kann.
Rösel: „Bei Befragungen eines Borderline-Kindes im Rahmen familienrechtlicher Prozesse wird es sich ausschließlich an den Erwartungen des Fragenden orientieren. Eine authentische Antwort wird ein solches Kind nicht geben können!“ Scheint sich bei Richtern wie Helferindustrie noch nicht herum gesprochen zu haben!
Klicke, um auf borderlinekinder-verhalten.pdf zuzugreifen
Rösel: „Es entwickelt ständig unklare Erkrankungen, die es vor bestimmten Aufgaben oder Kontakten schützen. Es versucht sich vor ängstigenden Situationen zu schützen, in denen es Gefahr laufen könnte, ungenügend zu sein.“ SO. SO. Diese Strategie benutzen auch Borderline Mütter um sich Fakten nicht stellen zu müssen.
Rösel: „Kinder entwickeln derartige Auffälligkeiten, um in einem lebensfeindlichen Raum überleben zu können. Natürlich lässt sich allein aus dem Zusammenspiel dieser typischen Verhaltensweisen keine Borderline-Familienstruktur identifizieren. Aber im Zusammenhang mit anderen Auffälligkeiten wie z. B. der Beziehungsgestaltung beider Elternteile oder systemischer Auffälligkeiten (verstrickte Generationen) können deutliche Rückschlüsse gezogen werden.“ CitiSite: „BPS ist ein Generations-Desaster!“
Sozialer Ekel.
Der ehemalige Richter am Landgericht Stuttgart Frank Fahsel brachte es auf den Punkt: Fahsel sieht seine Zunft als eine kriminelle Vereinigung, heute ekelt er sich davor. Betritt man Amtstuben Ekel durchaus „hoch kommend!“ Alter Fall. Auszug Zeit-online. Die Geschichte der Amelie, ihres Vaters und ihres Onkels ist nicht nur die Chronik eines Justizirrtums, sie zeigt auch, in welchem Rechtssystem wir leben. Denn die Strafjustiz soll der Wahrheit verpflichtet sein und gebrochenes Recht wiederherstellen.
Dieser Anspruch gründet sich auf das Vertrauen in die Akribie der Polizei und die Verlässlichkeit der Staatsanwaltschaft, auf die Erfahrung von Sachverständigen, auf den Mut und die Hartnäckigkeit der Verteidiger, auf die professionelle Leidenschaft der Richter, alles Erfahrbare zu erfahren, auf die Unbestechlichkeit und die Weisheit ihres Urteils. „Im Namen des Volkes“ wird geurteilt, aber die Idee des Volkes vom Recht und sein Glaube an Gerechtigkeit beruhen letztlich auf den Tugenden all jener Menschen, die das Recht verkörpern. Einfalt, Nachlässigkeit, Feigheit, Ignoranz, Selbstherrlichkeit und sozialer Ekel sind dabei nicht vorgesehen. Treten sie aber auf, setzen sie den Mechanismus der Wahrheitsfindung außer Kraft.
Die Menschen, die die Verurteilung von Adolf S. und Bernhard M. verantworten, sind nicht zu sprechen: Der Vorsitzende Richter, seit dem vergangenen Jahr im Ruhestand, beruft sich auf eine Verfügung des Landes, die Justizangehörigen untersagt, sich gegenüber der Presse zu äußern. Die Glaubwürdigkeitsgutachterin M., die Amelies Behauptungen für bare Münze nahm, will ihren Gutachten nichts hinzufügen. Die Psychiater Dr. C. und Dr. W., die der Opferzeugin psychische Gesundheit bescheinigten, weisen auf die ärztliche Schweigepflicht hin. Und in der Wohngruppe der Amelie selbst meldet sich eine Betreuerin, die die Bitte um ein Interview weiterzugeben verspricht und sich dann nie mehr meldet. Alle schweigen. Schade. Doch das Papier spricht für sie.
@ Na Lutz? Wichtigste Erkenntnis? EINFALT! Gruss an mein Russian-Girl – die ständig Wahrheitsfindung betreibt: „Ich weiss dass Du mich für bekloppt hältst. Das weiss ich schon laaaange! Du hältst mich wohl für total bekloppt!“ Adaptierbar. Staatsanwalt Stühler: „Lieber Herr K., ich weiss, dass Sie mich für bekloppt halten …!“ Falsch! Ich halte ihn für ziemlich „gaga!“ Zitat Krimi-Gabi.
Na dann, alles Gute noch zum Geburtstag.
Ich war gestern auf einer Beerdigung, 46 Jahre alt.
Dieser 1971 geborene Sohn, also fast mein Jahrgang, hatte, soviel ist offenkundig, trotz schwerer Lebensbedingungen ein überaus glückliches Leben weil er eine Familie hatte, wie sie sich jeder nur wünschen kann. Da käme keiner auf die Idee, einen anderen auszugrenzen und zu verstoßen…
Wenig hat mich in letzter Zeit so beeindruckt, wie diese Familie, deren Zusammenhalt einen so krassen Gegensatz bildet zu diesem von Neubert initiierten ganzen SINNLOSEN, bizarren und inkompetenten um sich selbst kreisenden Justizzirkus, die Schädigungen hieraus und die Egomanie einer Kerstin Neubert und ihres Erzeugers Willy Neubert.
http://www.sueddeutsche.de/politik/attentat-auf-berliner-weihnachtsmarkt-amri-haette-verhaftet-werden-koennen-1.3510839
http://www.morgenweb.de/mannheimer-morgen_artikel,-thema-des-tages-vorwuerfe-gegen-polizisten-_arid,1049068.html
Staatsanwalt springt vor Prozess aus drittem Stock.
http://www.bild.de/regional/muenchen/augsburg/staatsanwalt-springt-aus-fenster-51766348.bild.html
(….)
(…..)
Die pietätlosen Projektionen sind gelöscht.
Wieso der Staatsanwalt ausgerechnet vor eine Schulklasse gesprungen ist, die nun mit Krisenintervention betreut werden muss, ist insoweit auch offen.
Auf die Stellungnahmen der „Führung“ bin ich gespannt:
Tragischer „Einzelfall“, bla bla, „private Gründe“ schwurbel etc….?
Bei der Bild fehlte diesmal der übliche Hinweis: „Wir berichten über Suizid normalerweise nicht … kontakten Sie bei Depressionen …“
…und weiter gehts:
http://www.br.de/nachrichten/schwaben/inhalt/staatsanwalt-augsburg-stuerzt-zu-tode-100.html
Hier wieder dokumentiert: das „Würzburger Modell“ der Konflikteskalation bei gleichzeitiger größtmöglicher moralischer Keule gegen die Opfer:
https://www.mainpost.de/regional/wuerzburg/Akademiker-Behandlungen-Manipulation-Minen-Rechtsanwaeltinnen-und-Rechtsanwaelte-Ruhe-Sorgerecht-Stalking-Strafrichter;art735,9594959
Dieser Leserbrief ging grad raus mit Bitte um Veröffentlichung:
Martin Deeg
Volle Zustimmung!
Klicke, um auf DS_frs_14.05.2017.pdf zuzugreifen
Mit „Eskalationsstufen“ kennt sich Jürgen von Massenbach-Bardt zweifellos aus, schließlich war er selbst Angeklagter beim – wie man heute weiß – rechtswidrigen Wasserwerfereinsatz im Stuttgarter Schloßgarten – hat der Karriere auch nicht geschadet:
http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.gericht-zum-schwarzen-donnerstag-einsatz-der-polizei-war-rechtswidrig.c58c0ea7-d214-4287-97f3-d5bba8558d32.html
http://www.tagblatt.de/Nachrichten/Polizeieinsatz-im-Schlossgarten-Bewertungen-gehen-weit-auseinander-208847.html
Wir dokumentieren hier immer wieder Willkür durch Behörden, Gerichte und Professionen, die ein befremdliches Verhalten der beteiligten Personen und der zwischen ihnen etablierten Beziehungen und Strukturen aufzeigen. Auffällig ist, dass diese Personen und Strukturen die Gesetze, Regelungen und Floskeln auswendig kennen, die ihnen destruktives Verhalten ermöglichen oder (angeblich) sogar abfordern. Andererseits greifen sämtliche Hinweise und Forderungen zur Einhaltung von Regeln und Verantwortlichkeiten immer wieder ins Leere, wenn diese Selbstreflexion, Selbstkritik und Korrekturen abfordern könnten. Diese werden kognitiv gar nicht verstanden, in ihrer Bedeutung verdreht oder als irrelevant verworfen. Floskelhafte Begründungen, Nichtwissen oder Unzuständigkeit sind die Mittel der Abwehr, wenn es um Verantwortung geht. Normales Kommunikationsverhalten wird von Seiten der Institutionen verweigert und Kritik daran als unangemessen abgewiesen. Verantwortungsdiffusion und Beliebigkeit prägen das gesamte Verhalten. Dieses immer wiederkehrende gruselige Schauspiel der Verkehrung und Verleugnung von Tatsachen, von Vernunft und gesundem Menschenverstand, die Missachtung einer angemessenen Kommunikation und des würdevollen Umgangs bringt Betroffene nicht nur zur Verzweiflung und Wut, sondern hinterlässt den Eindruck, dass diese Akteure, deren Arbeitsbeziehungen und Handlungsweisen durch sozialpsychologisch krankhaftes Fühlen, Denken und Handeln geprägt sind. Das solche destruktiven Personen und Handlungsweisen sich gerade in einem Bereich etabliert haben, in dem es auf Sensibilität, Angemessenheit und Verantwortungsgefühl ankommt, muss ja Ursachen haben. Man kann sich darüber Gedanken machen, wo die Ursachen dafür liegen. Ich gehe von einem multikausalen und in sich verwobenenen Geflecht von Bedingtheiten aus, der den einzelnen Akteuren immer nur zu einem gewissen Teil bewusst ist und asoziale Muster bevorzugt und teilweise sogar erzwingt. Wie kann aber Destruktives sich so prägend und nachhaltig etablieren? Braucht es dafür nicht auch ganz rational erklärbare Interessen und Vorteile. Hängt letztlich Fühlen, Denken, Handeln des Einzelnen und der Netzwerke bei aller Destruktivität und Irrationalität nicht doch an rationalen Interessen, Vorteilen, letztlich am Geld? Nun ist der Sektor der „Kinfdschaftssachen“ nicht allgemein als gewinnbringend bekannt, wie auch der gesamte soziale Bereich. Es geht im Groben um Kosten für die Allgemeinheit, häufig nicht kostendeckende Gebühren und geringe Effizienz. Viele Milliarden Euro werden aufgewendet, ohne Aussicht auf nachhaltigen Erfolg. Der PKH-Anwalt kann den Aufwand einer sachlich angemessenen Bearbeitung nicht abrechnen, der Beistand erhält eine fixe Pauschale, die den aufopferungsvollen Einsatz für die Interessen des Vertretenen nicht deckt, die Richter und Jugendämter stöhnen über zu hohe Arbeitsbelastungen und die Mitarbeiter in den helfenden Berufen sind oft unsicheren Arbeits- und Vergütungsregelungen ausgesetzt. Nur warum ändert sich daran nichts? Warum ist das Erfolglose und wenig Ertragreiche so „erfolgreich“?
Wir sollten verstärkt den Blick hinter die Kostenkulisse richten und dazu Erkenntnisse sammeln. Wie kann der Anwalt im Kindschaftsrecht kostendeckend oder sogar profitabel agieren? Wie kann der Beistand den Ertrag aus den Pauschalen optimieren? Wie können Richter und Jugendamtsmitarbeiter ihren Aufwand und ihre Arbeitsergebnisse in ein vorteilhaftes Verhältnis zum Einkommen und der Karriere bringen? Wo fällt der finanzielle Vorteil der vielen selbstständigen oder kleinen bis großen gemeinnützigen Helferinstitutionen ab? Wie funktioniert das destruktive Netzwerk der „Kindeswohl-Professionen“ aus betriebswirtschaftlicher Sicht? Darüber wissen und reden wir wohl zu wenig.
Ich denke, die „rationalen“ Interessen sind eher Gefühle als Geld.
Das „Machtgefühl“, sich sozial „anerkannt“ am eigenen Vater rächen zu können, indem Aggressionen und Hass projektiv gegen Männer ausgelebt werden, ideologisch verstärkt wie z.B. bei der Justizverbrecherin Angelika Drescher oder der Hetzanwältin Hitzlberger.
Bei „Männern“ wie Justizverbrecher Trapp oder Lückemann kommt ein tiefsitzendes männliches Minderwertigkeitsgefühl hinzu, das dazu führt, dass sie ihr Amt missbrauchen, um sich projektiv an echten Männern rächen zu wollen, dafür, dass sie nicht mitspielen durften, sie von dümmeren Jungs im Kindergarten, Studium etc. „unterdrückt“ wurden.
Der Rest ist Mitläufertum aufgrund der Klischeewirkungen und von Ängsten, die Du oben sehr fein beschrieben hast.
Der überforderte Mitläufer, die überforderte Mitläuferin stellt sich auf die Seite der Macht, das Justizopfer wird schon irgendwie „selbst schuld“ sein:
Die Kinder werden als Kollateralschaden entweder verdrängt oder es wird auch hier rationalisiert: dem geht es ja „gut“ bei der Mutter.
So werden selbst Verbrecherinnen und Kindesentführerinnen von Justizverbrechern mit dem „Besitz“ und der Verfügungsgewalt des Kindes belohnt, Zeitablauf schafft Fakten (hier einmal ein polnisches Gericht, so dass auch die Medien kritisch berichten):
http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.strohgaeu-entfuehrungsfall-lara-laras-vater-ist-gegen-mediation.4d31cb17-3fbc-4515-b44e-de05eaec8c30.html
Deshalb ja dieser Blog, um diese Mechanimsen, die Kausalitäten von Verbrechen im Amt, dem Verbrechen Kindesentzug, einmal über Jahre zu dokumentieren, bevor es ggf. richtig kracht!
Damit keiner sich hier auf seine dumpfen debilen „Erklärungsmuster“ zurückziehen kann…..
Und manchmal sind es auch ganz simple „rationale“ Gründe, warum gegen Verbrechen NICHTS unternommen wird – so wird das Haager Abkommen zur Rückführung entführter Kinder ignoriert, um internationale Beziehungen nicht „zu gefährden“.
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Haager_Übereinkommen_über_die_zivilrechtlichen_Aspekte_internationaler_Kindesentführung
Auch das ist eine Aufforderung zur Selbstjustiz!!!
Wir sollten verstärkt den Blick hinter die Kostenkulisse richten und dazu Erkenntnisse sammeln.
@ Hi Lutz. Wieder mal Täter-Entschuldigungs-Gründe sammeln? Martin bringt es doch coool auf den Punkt.
Martin: „Bei „Männern“ wie Justizverbrecher Trapp oder Lückemann kommt ein tiefsitzendes männliches Minderwertigkeitsgefühl hinzu, das dazu führt, dass sie ihr Amt missbrauchen, um sich projektiv an echten Männern rächen zu wollen, dafür, dass sie nicht mitspielen durften, sie von dümmeren Jungs im Kindergarten, Studium etc. „unterdrückt“ wurden.“
Cool. Coooler. CitiSite.
„Staatsanwalt Stühler ist nicht nur beruflich ein sog. „Betriebsunfall“, sondern war es vermutlich schon bei seiner Zeugung.“ Copyright CitiSite. In Hollywood zahlt man für solche „Wortspiele“ horrende Gag-Gagen aber auch für „Wortspiele“ in der Werbebranche.
Amtsgerichtschefin Frau Twardzik sieht das anders: „CitiSite macht Wortneuschöpfungen (Original aus dem Beschluss), was ein gesichertes Zeichen für Betreuung und Unterbringung ist!“
KEIN WITZ !!! … und da kommt Lutz mit „Kostenkulisse“ daher. Ist das die höflich Umschreibung für … Zitat Martin: “ dumpf-debil!“ Englisch „moron!“
Borderline Intellectual Functioning, IQ 71-84 … the public and are now largely obsolete: Borderline Deficiency (IQ 70-80), Moron (IQ 50-69).
Völlig vergessen. Siehe oben: Wortneuschöpfungen! Zitat Praxis Dr. Gross. Siehe auch Kapitel: „Begründung!“
Debile (Morons) haben das nicht nötig, so Praxis „Behauptungen“ auch nicht begründet. Kein einziges Beispiel aufgeführt! Leere Worthülse im Raum stehend – Gross-gedruckt: „Wortneuschöpfungen!“
Vermutlich hat Praxis Gross CitiSite`s Fachterminologie nicht verstanden: „dichotom!“ Siehe Kapitel: „BPSler verstehen den Bedeutungsgehalt von Worten wie Sätzen nicht: „Das Thermometer fällt!“ Gross: „das ist aber dumm, weil dann ist es ja kaputt!“
Bekannt aus Film, Funk und Fernsehen – Strate / Garcia: „nicht verblödete Psychiater sind das Problem, sondern deren Rezipienten.“
@ Lutz – Erklärung erwünscht: „Wieso fällt 4 Verfahrenspflegern (RAs) 7 Richtern, 4 Psychiatern, dem Betreuer und 5 Sozialpädagogen nicht auf, dass genannte BEGRÜNDUNG nicht begründet wurde – unabhängig der Tatsache – dass dies kein Betreuungsgrund ist ???“
Analog jedwede andere Akteneinsicht selbige Feststellung – mit der bemerkenswerten Tatsache, dass Opfern das auch nicht auffällt! Die lesen vermutlich auch immer nur die letzten Zeilen des Gutachtens.
Es geht nicht um Täterentschuldigungsgründe. Das Ausmaß des Unvermögens ist aber zu groß, um es allein auf persönliche Defizite der einzelnen Protagonisten zu reduzieren. Vielmehr ist es umgekehrt. Untaugliche Strukturen ziehen Harsardeure und gestörte Persönlichkeiten erst an bzw. bevorteilen diese. Weil der Hang zur Verantwortungslosigkeit, Gier und Intriganz in solchem Umfeld persönliche Vorteile verschafft.
Wenn das über viele Jahre und großflächig so läuft, kann man davon ausgehen, dass wesentliche rationale Interessen und Gründe dafür vorliegen und nicht zufällig nur die falschen Protagonisten ihre Minderwertigkeitskomplexe ausleben. Es geht also gleichermaßen um strukturelle wie um individuelle Missstände, deren Zusammenhänge man kennen sollte, wenn man Konsequenzen und Veränderung will.
@ Lutz
Von der Subversion zur Institutionsanalyse.
Was wir in der Anfangseit als dichotome Systeme sahen (Team und Leitung), versuchen wir jetzt als dialektische Einheit zu sehen… systemische Sichtweise – Institutionen, die um ihre Anpassung an den Markt und damit um ihr Überleben und ihre Identität kämpft. Es ist der Kampf der Institutionen ums nackte Überleben.
Eine weite Dichotomie hat sich verändert: der Widerspruch zwischen dem „freien“ externen Supervisor und dem „unfreien“ weil institutionell gebundenen internen Supervisor. Vom internen Supervisor ist keine selbstkritische Reflexion zu erwarten.
Sozialpädagoge: „Ich selbst habe auch meine ersten Erfahrungen mit einem internen Supervisor gemacht und schnell die Grenzen u spüren bekommen. Von daher habe ich auch im externen Supervisor immer die richtige Wahl gesehen.“
Hi Lutz, man muss das Rad nicht neu erfinden! Ein Blick über den Gartenzaun genügt! Citisite penetriert ja nicht ohne Grund Steve Jobs: „2. klassike (debile) Vorgesetzte stellen 3. klassike „Untergebene“ – noch Dümmere – ein!“ Der Rest ist Philosophie! Schonmal aufgefallen, wenn man über den Gartenzaun guckt: „Weltkonzerne engagieren sich „Betreuer“ – in Form von Roland Berger – weil sie wissen, dass sie Betriebsblind sind.
Hinzu kommend, dass Institutionen nebeneinander, den Überblick ebenso nicht haben können!!!! So solche „Modelle“ – interdisziplinäres Denken – der nächste Blödsinn!!! Es muss ein CEO her !!!
Soviel auf die Kürze.
Deswegen auch abzuraten ist, dass sich Opfer auf die kaputten Gedankengänge von Tätern herab lassen! Beispiel: „CitiSite hört sich das Gelaber von freier Beweiswürdigung erst gar nicht an!“
Schon mal überhaupt nicht „Begründungsblödsinn!“ Der letztendlich ein gesichertes Zeichen von „Dienstunfähigkeit“ ist. So kein Jurist, sondern ein Psychiater gefragt ist!
Anschrift des Verfassers Justizvollzugskrankenhaus Saatwinkler Damm 1 a 13627 Berlin. Literatur Boetticher A, Nedopil N, A, Kröber HL, Müller-Isberner. Da sind sie wieder: „Koryphäen in Logorrhö statt Logik!“ Rama-Rhetorik auf 243 Seiten – professionell analysiert. Auszug: Fall nach 63!
Klicke, um auf RP_10-1.pdf zuzugreifen
Ebendem!
Ebendem! CitiSite penetriert ständig: „Kommunikation ohne Kontext ist bedeutunglos!“ Genannt auch Autismus … laber, laber …
Siehe oben: Autismus!
CitiSite: „in leicht verständlicher Sprache obigen Content „versucht“ Staatsanwalt Stühler zu vermitteln: „vergeudete Zeit der Rezipienten – Verschwendung von Steuermitteln!“ SINNLOS! Analog Rama-Idylle Gelaber: „verschwendete Zeit!“
Donnerwetter! CitiSite penetrierte das schon immer: „Viel Text, der vom Wesentlichen ablenkt: „ohne dass einfliesst, dass der psychische Gesunde eben nicht 63 erfüllt!“ Analog Betreuungsrecht: „Viel Text – obwohl fest steht, dass der Proband seine Altagsangelegenheiten erledigen kann!“
Ebendem und nebenbei: „Wer Beck liest (Müller) ist selbst dran Schuld: „der kriegt die Kurve ebenso bis heute nicht!“
IMMERHIN. 27 Seiten Kontent. Staatsanwalt Stühler keine einzige Zeile „Verstand“ sichtbar, Gutachten als das zu erkennen was sie sind: „Blödgelaber!“
Nett. Bandwurm – gesichertes Zeichen von Gutachter-Logorrhö. Der CitiSite Lebenslauf selbige Karikatur: „Grössenideen!“ Gruss an Dr. Gross: „Bandwurm-Spezialist!“
@ Martin. Kopier diesem Idioten diesen comment. Nur noch zu topen durch Müller-Isberner: „e-bay Fall!“ CitiSite kennt diese Protagonisten „persönlich!“ Gruss an Schneider Mensah: „war doch nich schwer, diese Idioten zu erledigen, oder?“
http://www.badische-zeitung.de/emmendingen/erschossener-patient-in-emmendingen-reha-chef-widerspricht-polizei–136588722.html
wenn es um unser Fleisch und Blut geht, ist unter völliger Missachtung eigener Freiheit aufopfernd dafür zu kämpfen. Für was mehr als unsere Kinder lohnt es zu kämpfen? Wer nicht für sein(e) Kind(er) kämpft, verhindert seine eigne Zukunft und macht sich dem Kinid gegenüber schuldig.
Ich wurde selbst von Nedopil, Rösner, Gross be“gut“achtet und verstehe was du durchmachst. Ich war über 9 Jahre auf Grund von Verdachgtsdiagnosen in verschiedenen Klapsen mit § 63. Ein Paragraf, der von den Nazis 1934 ins Reichsgesetz implementiert wurde und bis heute bis auf wenige Änderungen weiter wie damals anwendbar ist, d.h. lebenslängliche Unterbringung in der Klapse, wenn sich nicht ein Gutachter wie bei mir erbarmt. Sonst säße ich heute noch drin. Und das ohne jemals eine Gefahr für Leib und Leben anderer gewesen zu sein, was eigentlich das Unterbringungskriterium für den 63er ist.
Nur ein „ziviles“ Gutachten hat mich rehabilitiert. Die Tatsache, dass forensische Gerichts-Gutachter von den Anklägern bestimmt und von der Justiz gut bezahlt werden, ist der eigentliche Skandal, weil es jede Unbahängigkeit eines Gutachters ad absurdum führt. Diese unselige Kooperation hat für beide einen Synergieeffekt und für die Begutachteten kann es das Leben im Falle eines neg. Gutachtens zerstören.
Begutachtet ein Gutachter nicht im Sinne des Anklägers, wird dieser gewiss künftig andere Gutachter beauftragen. Ein perfides Spiel auf Kosten von Menschenleben.
Das Schlimme ist, das es ein Kampf gegen Intriganz und Geiselnahme und Instrumentalisierung der Kinder ist. Das ist die besonders perfide und lähmende Situation bei Kindschaftssachen. Je Zerstörung von Kindheit und Eltern-Kind-Beziehung ein paar hundert Taler je Mittäter.
Lustig.
Prof. Dr. Gerd Jungkunz: „Ich bin nicht der richtige Adressat für Ihr Anliegen … wenden Sie sich an die zuständige Staatsanwaltschaft.“
Nebenbei: „Bei Staatsanwaltschaft Würzburg (Stühler) hat CitiSite – inoffiziell im Schreiben an Stühler „beantragt“, Dr. Gross aus seinen Hoflieferanten-Diensten zu entlassen. Mit denselben Analog-Begründungen die Martin aufführte!
Natürlich mit schweren Schrotkugeln – für jeden Laien ersichtlich, dass ein genehmigtes Unternehmenskonzept nie und nimmer eine Grössenidee sein kann. Stühler stellt sich auf „taub“, respektive, da keine offizielle Strafanzeige, wischte er es unter den Tisch.
Frage (Lutz) Unterlassung ? Strafverfahren einzuleiten? Stühler war der Fakt bekannt!
Das OLG Karlsruhe führt in seinem Urteil auch weiter aus:
„Unter diesen Umständen komme es nicht darauf an, ob bei dem Kläger zum Zeitpunkt der Unterbringung eine psychische Erkrankung vorgelegen habe, da eine psychische Erkrankung für sich allein – ohne Eigen- oder Fremdgefährdung – keine zwangsweise Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik rechtfertigen könne.“
Bitte „nochmal“ kursiv drucken! Unabhängig Karlsruhe penetriert CitiSite – bereits früher mit Normen (Meinungsverbrechen) zusammen, solche Texte, insbesondere im Betreuungsrecht, bei dem nur Eigengefährdung zählt.
Stühler und Konsorten (Twardzik) bekam – nicht mehr zählbar – mehrmals mitgeteilt: „wozu Untersuchung, wenn keinen Eigengefährdung“ – Strate formuliert analog – mit welchen Ergebnis??? Für CitiSite sind diese Protagonisten kriminell krank – Betonung auf „krank“ – in klinisch relevanter Hinsicht! Im Tatsächlichen!
Karlsruhe übersetzt: „Ein Gross Gutachten war überhaupt nicht notwendig!“ Martin hat den Beweis der Stadt Würzburg: „keine Eigen- wie Fremdgefährdung vorliegend“ im CitiSite Fall.
Knalltüte „Twardzik“ ist mittlerweile Amtsgerichtschefin und Stühler sieht keine Rechtsbeugung! Fehlende Krankheitseinsicht aktenkundig! Hat mit „Krähentheorie“ rein nichts mehr zu tun! Gruss an Fischer: „das sind pathologische Fälle!“
Da ich das hier für überaus wichtig halte, nochmal übernommen:
http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.entfuehrung-im-strohgaeu-interview-mit-psychiater-laras-mutter-handelt-kriminell.de1c9f31-d70a-4cf5-b813-0a1672f6707a.html
http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.strohgaeu-entfuehrungsfall-lara-laras-vater-ist-gegen-mediation.4d31cb17-3fbc-4515-b44e-de05eaec8c30.html