Schadensersatz wegen vorsätzlich erstattetem Fehlgutachten gegen Dr. Jörg Groß

….“…..der Sachverständige Dr. Groß – wie auch der Kammer aus eigener Anschauung in zahlreichen anderen Verfahren bekannt ist – gilt im Allgemeinen als umsichtiger, erfahrener und sorgfältig arbeitender Gutachter mit hoher Sachkompetenz, der seine medizinischen Schlussfolgerungen und Diagnosen erst nach sorgfältiger Abwägung und umfassender Begründung zu treffen pflegt.”…

Aussage von Richtern des Landgerichts Würzburg zu diesem Fall

Ach so! Nun: in meinem konkreten Fall hat er ein eklatantes Fehlgutachten abgeliefert!

Der Würzburger sog. Sachverständige Dr. Jörg Groß hat 2009 mit einem vorsätzlichen Fehlgutachten für seine Kumpels bei der Staatsanwaltschaft Würzburg versucht, einen Unschuldigen dauerhaft in den forensischen Maßregelvollzug zu bringen.

Zu verantworten hat er 212 Tage Inhaftierung aufgrund dieses über mich erstatteten Fehlgutachtens, das er sich aus der Nase gezogen hat. Natürlich immer mit fachlichem Duktus, sorgfältig wissenschaftliche Kompetenz vorgaukelnd – und im Ergebnis vernichtend!

Dr. Groß erstattet nach wie vor Gutachten für die Justizbehörden, wirtschaftlich von diesen abhängig.

Diese Zivilklage ging an das LG Würzburg:

An das
Landgericht Würzburg
Ottostraße 5
97070 Würzburg

Hiermit wird Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe gestellt, gemäß dem Klageentwurf auf Schadensersatz/Schmerzensgeld in Höhe von 342 400 Euro gegen
Dr. Jörg Groß, Platenstraße 6, 97072 Würzburg

wegen Erstellung eines unrichtigen ärztlichen Zeugnisses über den Kläger und infolge 212 Tagen Freiheitsberaubung.

Begründung:

1.

Der Kläger war aufgrund unrichtigen ärztlichen Zeugnisses des Beklagten vom 05.08.2009 bis 05.03.2010 zu Unrecht im forensischen Maßregelvollzug für psychisch kranke Straftäter des Bezirkskrankenhauses Lohr eingesperrt.

Beweis:

Anlage 1:
Unterbringungsbefehl des Amtsgerichts Würzburg vom 03.08.2009, Az. 814 Js 10465/09

Unterbringungsbefehl 03.08.09

Dort heißt es:

„Nach dem schriftlichen Sachverständigengutachten des Sachverständigen Dr. Groß vom 27.07.2009 liegt bei dem Beschuldigten eine kombinierte Persönlichkeitsstörung (ICD-10: F 61) mit narzisstischen und paranoid-querulatorischen Persönlichkeitsanteilen vor, welche nunmehr aufgrund des zwischenzeitlichen Verlauf im Sinne einer wahnhaften Störung einzuordnen sind.

Von einer erheblichen verminderten Schuldfähigkeit i.S. des § 21 StGB kann nach dem o.g. Gutachten sicher ausgegangen werden. Zudem liegen sogar Anknüpfungspunkte vor, die für eine fehlende Einsichtsfähigkeit im Sinne des § 20 StGB sprechen.

Nach den weiteren Ausführungen der gutachterlichen Stellungnahme hat der Beschuldigte nun eine Ebene erreicht, die aus forensisch-psychiatrischer Sicht in eine Dimension der Gefährlichkeit getreten ist, welche mit hoher Wahrscheinlichkeit erneut Straftaten der gleichen Oberkategorie erwarten lassen.

Aus diesen Gründen gebietet die öffentliche Sicherheit eine einstweilige Unterbringung des Beschuldigten. Eine andere, weniger einschneidende Maßnahme verspricht – derzeit keinen Erfolg.“

Aufgrund dieses unrichtigen ärztlichen Zeugnisses des Beklagten war der Kläger insgesamt 212 Tage und wie infolge beweisrechtlich dargelegt ohne jede Voraussetzung hierfür in der Forensik Lohr eingesperrt.

Hieraus wird Schadensersatz- und Schmerzensgeldanspruch in Höhe von 42.400 Euro geltend gemacht, orientiert an der in Europa insgesamt als angemessen anzusehenden Entschädigung von zu Unrecht erfolgter Haft von 200 Euro pro Tag.

Der Kläger ist aufgrund des unrichtigen ärztlichen Zeugnisses des Beklagten bis heute öffentlich und als zuvor völlig unbescholtener Polizeibeamter des Landes Baden-Württemberg stigmatisiert, was einen weiteren Schadensersatz und Schmerzensgeldanspruch in Höhe von weiteren 300.000 Euro rechtfertigt, orientiert an Urteil des OLG Karlsruhe vom 12.11.2015, Az. 9 U 78/11.

Die Anspruchsgrundlage ergibt sich unschwer aus § 839a BGB und der dort benannten Haftung des gerichtlichen Sachverständigen:

(1) Erstattet ein vom Gericht ernannter Sachverständiger vorsätzlich oder grob fahrlässig ein unrichtiges Gutachten, so ist er zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der einem Verfahrensbeteiligten durch eine gerichtliche Entscheidung entsteht, die auf diesem Gutachten beruht.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__839a.html

Bezüglich des eklatant unrichtigen erstatteten Gutachtens wird Vorsatz seitens Dr. Jörg Groß geltend gemacht.

2.

Die Fehleinweisung und das völlige Fehlen der von Dr. Groß behaupteten Pathologien wurde in der Forensik Lohr bereits am Einweisungstag, 05.08.2009, festgestellt.

Oberarzt Manfred Filipiak erkannte bereits unzweifelhaft unmittelbar nach Einweisung, dass die von Dr. Groß behaupteten ärztlichen Diagnosen, insbesondere das Vorliegen eines Wahns beim Kläger keinerlei Grundlage in der Realität haben.

Zeugnis:
Manfred Filipiak
, zu laden über Johannesbad Fachklinik Furth im Wald, Eichertweg 37, 93437 Furth im Wald

Das Personal Lohr war jedoch aufgrund Unterbringungsbefehls des Gerichts auf Grundlage des vorliegenden Fehlgutachtens des Dr. Groß gezwungen, den Kläger im Ergebnis über infolge sieben Monate ohne vorliegende Voraussetzung weiter in der Forensik festzuhalten.

Zeugnis:
Manfred Filipiak
, zu laden über Johannesbad Fachklinik Furth im Wald, Eichertweg 37, 93437 Furth im Wald

Es ist offenkundig übliche Praxis in bayerischen Kliniken, dass Betroffene auch beim Erkennen der fehlenden Voraussetzungen durch das Klinikpersonal und die Ärzte weiter auf Grundlage von gerichtlichen Anordnungen, die auf Fehlgutachten basieren, festgehalten und eingesperrt bleiben.

Mit Datum vom 19.11.2009, als die fehlenden Voraussetzungen für die Unterbringung bereits lange offenkundig waren, teilte der damalige Ärztliche Direktor des Bezirkskrankenhauses, Prof. Dr. Gerd Jungkunz mit:

„Sehr geehrter Herr Deeg,

in oben genanntem Schreiben bitten Sie mich um eine „Anzeigenaufnahme“, weil Sie sich zu Unrecht nach § 63 StGB in der Forensischen Klinik untergebracht fühlen.

Was Sie allerdings genau wollen, wird aus Ihrem Schreiben nicht ersichtlich.

Ich bin jedoch nicht der richtige Adressat für Ihr Anliegen. Sie sollten sich an den Maßregelvollzugsleiter, Herrn Dr. M. Flesch, wenden oder an die Strafvollstreckungskammer bzw. an die zuständige Staatsanwaltschaft.“

Bildunterschrift: „Ein bisschen Wehmut war dabei: Bezirkstagspräsident Erwin Dotzel (stehend) verabschiedete am Donnerstag den langjährigen Ärztlichen Direktor des Bezirkskrankenhauses Lohr, Professor Dr. Gerd Jungkunz, in den Ruhestand…“

Beweis:

Anlage 2
Schreiben des Zeugen Prof. Dr. Gerd Jungkunz vom 19.11.2009
Schreiben Klinik 19.11.09

Der Zeuge gibt hier vor, zu verkennen, dass es offenkundig gerade Ziel der Staatsanwaltschaft war, den Kläger dauerhaft wegzusperren und Dr. Groß unter Vorsatz diesen Wünschen der Staatsanwaltschaft Genüge tat, während sich jedem neutralen und objektiven Beobachter sofort die Tatsache einer Fehleinweisung aufdrängte, was jedoch angesichts des Machtmissbrauchs unter Nimbus „Sachverständiger“ des Beklagten irrelevant auch angesichts der offenkundigen Faktenlage war.

Zeugnis:
Manfred Filipiak
, zu laden über Johannesbad Fachklinik Furth im Wald, Eichertweg 37, 93437 Furth im Wald

Dieser Umgang mit dem Vorgang ist bezeichnend für eine bizarre Fehlerresistenz und Verantwortungsabschiebung von einer Stelle zur jeweils anderen, ohne dass das Unrecht der Freiheitsberaubung beendet wird oder sich an der Fortdauer der zu Unrecht erfolgten Unterbringung aufgrund unrichtigen ärztlichen Zeugnisses des Beklagten hier etwas ändert.

Es war dem Unterzeichner Jungkunz ebenso wie dem Vollzugsleiter Martin Flesch bekannt, dass der Kläger umfangreich gegen seine Freiheitsberaubung intervenierte und beantragte und dass das Vorgehen der Staatsanwaltschaft ebenfalls als Freiheitsberaubung geltend gemacht wird, da den Maßnahmen auch keine Straftat zugrunde lag.

Das unrichtige ärztliche Zeugnis des Beklagten wurde zum alleinigen Maßstab der fortdauernden Inhaftierung in der Forensik, die fortan bagatellisiert und zu Lasten des Betroffenen weiter erzwungen wird.

Die sofortige Entlassung erfolgte auf Grundlage des Obergutachtens des Prof. Dr. Nedopil, der in Bezug auf das zur Einweisung führende Zeugnis des Beklagten feststellt, dass beim Kläger anders als vom Beklagten behauptet, „aus forensisch-psychiatrischer Sicht keines der vier Eingangsmerkmalde des § 20 StGB vorliegt, und dass somit auch die Voraussetzungen für die Anwendung der §§ 20, 21 und 63 StGB nicht vorliegen.“

Prof. Dr. Nedopil widerlegt das Fehlgutachten im Einzelnen in der für ihn eigenen euphemistischen und schonenden Art, mit welcher er Kollegen und das Berufsbild des forensischen Gutachters vor all zu drastischer Bloßstellung zu schützen versucht. Dennoch wird herausgestellt und im Ergebnis klar, dass der Beklagte hier völlig willkürlich, fachliche Kompetenzen ignorierend und ins Blaue hinein diverse Diagnosen und einen Wahn beim Kläger schlichtweg behauptete, ohne dass dies durch Fakten, Anknüpfungstatsachen oder sonstige Lebenswirklichkeit auch nur ansatzweise zu begründen war:

„Aus dem Gutachten von Herrn Dr. Groß ist ersichtlich, wie wenig präzise und widersprüchlich der Wahn dort beschrieben wurde.“…..

…..“Wenn daraus jetzt geschlossen wird, dass „dieses Vorgehen in einem völlig anderen Zusammenhang die diagnostische Zuordnung im Sinne einer Persönlichkeitsstörung als eine ausgestanzte, wahnhafte Störung oder Psychose in Zusammenhang mit Trennungs-, Umgangs- und Sorgerechtsangelegenheit stütze“, erscheint dieser Satz relativ willkürlich, zumal zuvor vom Gutachter darauf hingewiesen wurde, dass über die Persönlichkeitsstörung hinaus sich keine sicheren Hinweise für das Vorliegen einer wahnhaften Störung ergeben würden. Es wurde auch nicht geschildert, worin tatsächlich die Wahninhalte bei Herrn Deeg bestehen sollten. Wiederum widersprüchlich dazu führt der Gutachter dann aus, dass eine wahnhafte Ausgestaltung nicht zur Darstellung gekommen ist.

Ohne dass es zu einer Änderung des psychopathologischen Befundes kam, oder dass ein solcher zumindest aufgezeigt wurde, kam Herr Dr. Groß am 27.07.2009 zu der Auffassung, dass sich Anknüpfungspunkte für eine fehlende Einsichtsfähigkeit ergeben würden, weil das Merkmal der krankhaften seelischen Störung dann vorliegen würde, wenn sich differentialdiagnostisch ergeben würde, dass nunmehr von einer wahnhaften Störung auszugehen ist. Ob sich dies differentialdiagnostisch ergibt oder nicht, wird im Gutachten nicht ausgeführt, und es fehlt somit die Feststellung einer klinischen Diagnose, die zu einer fehlenden Einsichtsfähigkeit führt. Zusammenfassend muss gesagt werden, dass weder aus dem Gutachten von Herrn Dr. Groß, noch aus den Untersuchungsbefunden der anderen Psychiater, noch aus dem Verlaufsbericht der Maßregelvollzugseinrichtung Loh, noch bei der psychiatrischen Begutachtung durch den Unterzeichner, die Diagnose einer wahnhaften Störung gestellt wurde, oder gestellt werden kann.

Als weitere Diagnose wurde eine kombinierte Persönlichkeitsstörung im Sinne einer narzisstischen Persönlichkeitsstörung und einer paranoiden Persönlichkeitsströrung im Gutachten von Herrn Dr. Groß festgestellt.“…..

…“Gerade bei der Diagnose Persönlichkeitsstörung, ist im forensisch-psychiatrischen Bereich besondere Zurückhaltung angebracht, worauf in den Mindestanforderungen für Schuldfähigkeitsbegutachtung (boetticher et al, 2005) hingewiesen wird“…..

Die Tatsache, dass auch andere Psychiater die Diagnose einer Persönlichkeitsstörung gestellt haben, wie z.B. Herr Dr. Essinger, oder Herr Professor Weiss, ändert nichts an der Tatsache, dass die diagnostischen Kriterien nach ICD-10 nicht erfüllt sind, und dass somit die Diagnose nicht gestellt werden kann.“…

…“Wie bereits dargelegt, ist eine wahnhafte Störung bei Herrn Deeg nicht festzustellen“….

…..Insofern ist auch die Begründung der Gefährlichkeit in Bezug auf Frau Neubert, die Herr Dr. Groß mit einem Beispiel vom 13.03.2006 untermauert, nicht wirklich nachvollziehbar. Er selber hat das Gutachten 1 Jahr nach diesem Vorfall gefertigt, und es ist auch nie davor und danach zu einer körperlichen Übergriffigkeit gekommen, so dass bei Herrn Deeg eine Gefährlichkeit nicht abzuleiten ist“

(Anmerkung: bei diesem „Vorfall“ handelt es sich wohl um einen Besuch des Klägers in der Kanzlei der Kindsmutter Kerstin Neubert, der von der Kindsmutter in Zusammenwirken mit der Zeugin Drescher als Hausfriedensbruch angezeigt wurde – zu diesem Zeitpunkt, März 2006 bestand bereits seit Dezember 2003, also über zwei Jahre und drei Monate ein Kindesentzug bzw. wurde die Bindung und der Kontakt zwischen Vater und Kind schuldhaft zerstört).

„Auch die Überlegungen zum Stalking, die Herr Dr. Groß anstellt, sind nicht wirklich weiterführend, da es im konkreten Verfahren um die Bedrohung der Justiz geht und Frau Neubert, die belästigt wurde, oder sich belästigt gefühlt hat, im konkreten Verfahren und auch im Bezug auf das Bedrohungspotential, nicht im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit des Probanden steht. Die Klassifikation, die Herr Dr. Groß vornimmt, indem er den Probanden als resentful stalker bezeichnet, dessen Entwicklung als prognostisch ungünstig einzuschätzen sei, ist nicht wirklich nachzuvollziehen“….

Zusammenfassend kommt der Unterzeichner somit zu der Auffassung, dass aus klinischer-psychiatrischer Hinsicht die Diagnosen einer Anpassungsstörung (ICD-10 F 43.25), bzw. eine Dysthymia (ICD-10 F 34.1) festzustellen sind. Die Diagnosen einer wahnhaften Störung oder einer Persönlichkeitsstörung können aus Sicht des Unterzeichners nicht bestätigt werden, weil die diagnostischen Kriterien für die beiden Störungsbilder nicht vorliegen.

Es würde auch der forensisch-psychiatrischen und juristischen Konvention völlig widersprechen, eine solche Störung einem Eingangsmerkmal des § 20 StGB zuzuordnen (Anmerkung: wie es Dr. Groß getan hat).
….“Ein Eingangsmerkmal des § 20 StGB liegt somit nach Einschätzung des Unterzeichners nicht vor. Die Voraussetzungen für die Anwendung der §§ 20 und 21 StGB sind somit nicht gegeben.

…“Zusammenfassend wird der Gutachtenauftrag des Landgerichts Würzburg somit dahingehend beantwortet, dass bei Herrn Deeg aus forensisch-psychiatrischer Sicht keines der vier Eingangsmerkmalde des § 20 StGB vorliegt, und dass somit auch die Voraussetzungen für die Anwendung der §§ 20,21 und 63 StGB nicht vorliegen.“

Zeugnis:

Prof. Dr. Dr. Norbert Nedopil, zu laden über Nußbaumstraße 7, 80336 München

Beweis:

Anlage 3:
Auszüge aus Gutachten des Prof. Dr. Norbert Nedopil vom 02.03.2010, Landgericht Würzburg, Az. 1 Kls 814 Js 10465/09

Die Unrichtigkeit des ärztlichen Zeugnisses und der Vorsatz des Beklagten Dr. Groß bei Erstellung desselben ergeben sich zweifelsfrei aus den Gesamtumständen.

Prof. Dr. Nedopil wurde zielgerichtet als neutraler Gutachter, der unabhängig von den Wünschen und Zielsetzungen der Justizbehörden/Staatsanwaltschaft Würzburg Gutachten erstellt, hinzugezogen.

Dr. Groß wird hingegen auch innerhalb der Forensik Lohr als Erfüllungsgehilfe für die örtliche Justiz anzusehen, wirtschaftlich abhängig von Gutachtenaufträgen der regionalen Justizbehörden und gibt Gutachten ab, die den Wünschen des Auftraggebers entsprechen.

Jedenfalls ist in diesem konkreten Fall von einem vorsätzlich erstatteten Gefälligkeitsgutachten für die Staatsanwaltschaft Würzburg auszugehen, das – wie von Prof. Dr. Nedopil dargelegt – grob den Mindestanforderungen psychiatrischer Gutachtenerstellung widerspricht.

Zeugnis:
Manfred Filipiak
, zu laden über Johannesbad Fachklinik Furth im Wald, Eichertweg 37, 93437 Furth im Wald

Zeugnis:
Prof. Dr. Dr. Norbert Nedopil
, zu laden über Nußbaumstraße 7, 80336 München

Beweis:

Anlage 3:
Auszüge aus Gutachten des Prof. Dr. Norbert Nedopil vom 02.03.2010, Landgericht Würzburg, Az. 1 Kls 814 Js 10465/09

Dr. Groß fabuliert alarmistisch im Sinne der Staatsanwaltschaft von einem Wahn, der dem Kläger weder zuvor noch hernach von irgendjemandem sonst in nicht interessengeleiteter persönlicher Interaktion auch nur ansatzweise oder scherzhaft zugeschrieben wurde. Die Fehldiagnosen werden lediglich bis zum heutigen Tag aus niederen Motiven zu einer Stigmatisierung und Entwertung des Klägers missbraucht, insbesondere von der Täterin und Würzburger Fachanwältin Gabriele Hitzlberger, die mittels fortlaufender Entwertungen und Diffamierung gegen den Kläger erreichte, dass der Kläger seit 2012 und trotz vollstreckbarem Beschluss des Familiengerichts auf wöchentliche Treffen keinen Kontakt mehr zu seiner Tochter hat. Dies wird ebenfalls zu verantworten sein.

Die Zielsetzung der Staatsanwaltschaft hier war Dr. Groß von Anfang an klar: es ging darum, ein vernichtendes Gutachten abzuliefern, mit dem der als Querulant und lästiger Antragsteller angesehene Kläger unter Missbrauch des § 63 StGB zu entsorgen ist. Das Muster, das die fränkische Justiz hierbei anwendet, erlangte durch den Fall des zu Unrecht sieben Jahre inhaftierten Gustl Mollath bundesweit Aufmerksamkeit.

Prof. Nedopil entlarvt als anerkannt neutraler und objektiv urteilender Gutachter die Darstellungen des Beklagten insgesamt und in jeder einzelnen Diagnose des Beklagten als völligen Humbug und Popanz, der erkennbar das Ziel hat, den Kläger als gefährlich darzustellen und im Ergebnis für eine dauerhafte Inhaftierung zu sorgen, die im Sinne der Staatsanwaltschaft ist.

Zeugnis:
Prof. Dr. Dr. Norbert Nedopil
, zu laden über Nußbaumstraße 7, 80336 München

Beweis:

Anlage 3:
Auszüge aus Gutachten des Prof. Dr. Norbert Nedopil vom 02.03.2010, Landgericht Würzburg, Az. 1 Kls 814 Js 10465/09

Dr. Groß fabuliert selbstreferentiell, immer auf sich selbst verweisend und ausschließlich ergebnisorientiert auf Erwirkung des Unterbringungsbefehls, was einer sozialen Vernichtung des Klägers und bis dato unbescholtenen Polizeibeamten gleichkommt, jedoch mit dem Kläger nicht das geringste zu tun hat:

…“Mit Blick auf die strafrechtliche Verantwortlichkeit wurde in der Gesamtschau festgestellt, dass die Persönlichkeitsstörung aus psychiatrischer Sicht dem Merkmal der schweren anderen seelischen Abartigkeit gemäß § 20 StGB zuzuordnen sei. Ferner wurden die Voraussetzungen des § 21 StGB gesehen. Mit Blick auf den § 63 StGB wurden vom Referenten die wesentlichen Eingangsbedingungen für die entsprechende Maßregel gesehen“….

….Von einer erheblichen verminderten Steuerungsfähigkeit bei einer bestehenden Persönlichkeitsstörung ist, wie bereits im Vorgutachten dargestellt, auszugehen. Sollten sich darüber hinaus nun die Anknüpfungspunkte für paranoides oder psychotisches Erleben verfestigen, so wird aus psychiatrischer Sicht gegebenenfalls eine Schuldunfähigkeit im Sinne des § 20 StGB in Betracht zu ziehen sein.

Unter Beachtung der bereits im Vorgutachten ausführlich dargelegten psychiatrischen und forensischen Vorgeschichte sei darauf hingewiesen, das der Referent bereits dort die prinzipiellen Eingangskriterien für die Anwendung einer Maßregel gemäß § 63 StGB bei Herrn Deeg feststellte. Mit der Persönlichkeitsstörung, alternativ mit der wahnhaften Störung, ist von einem überdauernden psychiatrischen Störungsbild auszugehen. Die kausale Verbindung zwischen den psychiatrischen Störungsmustern und den zur Diskussion stehenden Taten lässt sich, wie bereits in der Vergangenheit, klar darlegen. Von einer erheblich verminderten Steuerungsfähigkeit im Sinne des § 21 StGB kann sicher ausgegangen werden. Bei einer wahnhaften Störung ergeben sich darüber hinaus sogar Anknüpfungspunkte für eine fehlende Einsichtsfähigkeit im Sinne des § 20 StGB.“

Dieser ergebnisorientierte, mit fachlichem Duktus sachliche Richtigkeit vortäuschende Unsinn wurde wie vom Beklagten erwartet 1 : 1 in einen Unterbringungsbefehl zu Lasten des Klägers vom 03.08.2009 übernommen.

Beweis:

Anlage 1:
Unterbringungsbefehl des Amtsgerichts Würzburg vom 03.08.2009, Az. 814 Js 10465/09

Mit Datum vom 20.08.2010 stellte das Landgericht Würzburg, Vorsitzender Richter Dr. Barthel, Berichterstatter Dr. Breunig, fest, dass den Maßnahmen von Anfang an auch keine Straftat zugrunde lag und strafrechtliche Voraussetzungen für die Maßnahmen nicht gegeben waren.

Die im Freispruch festgestellte Entschädigung für insgesamt zehn Monate zu Unrecht erfolgte Untersuchungshaft/Unterbringung wurde infolge durch die Beklagten der Staatsanwaltschaft Würzburg im Zusammenwirken mit Beklagten des OLG Bamberg (Freiheitsberaubung im Amt, vgl. Klage 2) verweigert.

Das OLG Bamberg, 1. Strafsenat, Beklagte Dr. Baumann und Schepping, führen hierzu aus:

…„Der frühere Angeklagte hat die vollzogenen Strafverfolgungsmaßnahmen der Untersuchungshaft und der einstweiligen Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus auch selbst verschuldet“…..

Zuvor wurde festgestellt:

„Eine Entschädigung des früheren Angeklagten….. ist ausgeschlossen.

Die Kosten…hat der frühere Angeklagte zu tragen.“

Hieraus resultiert, dass der Kläger bis heute keinen Cent für zehn Monate zu Unrecht erfolgte Freiheitsentziehung erhalten hat.

Die gemeinschaftlich begangene Freiheitsberaubung im Amt mithilfe eines offenkundig vorsätzlich falschen ärztlichen Zeugnisses des Dr. Groß wird durch die regionale Justiz Würzburg/Bamberg anhaltend und intern vertuscht – alle Geltendmachungen des Klägers werden auf dem Aktenweg abgewiesen.

Bei den Polizeibehörden Stuttgart geht man hingegen von struktureller Korruption zu Lasten des Klägers aus.

Zeugnis:
Frau PK’in Birgit Schiemenz
, Polizei Baden-Württemberg, Glemsgaustraße 27. 70499 Stuttgart

In der Gesamtschau ist es offensichtlich, dass es den Beteiligten nicht um Strafverfolgung oder Sicherheit geht sondern gezielt darum, dem Kläger persönlich motiviert zu schaden, diesen mit Repressionen zu belegen und gegen diesen Macht auszuüben.

Hybris, Ideologie und Selbstüberschätzung ersetzen hier die Bindung an Recht und Gesetz.

Zu belegen ist dies insbesondere durch das ungenierte Nachtreten mittels zweiter Freiheitsberaubung, die die Staatsanwaltschaft Würzburg im Zusammenwirken mit den Justizverbrechern des OLG Bamberg, Dr. Norbert Baumann und Thomas Schepping, zu verantworten hat und die in gleicher Besetzung erfolgte Verweigerung jeglicher Haftentschädigung.

Die Beschuldigten und Beklagten wähnen sich offenbar nicht nur über Recht und Gesetz stehend sondern bei der Ausübung ihrer Verbrechen im Amt auch in völliger Sicherheit vor Konsequenzen.

3.

Der Vorsatz zu einem Fehlgutachten durch den Beklagten im Zusammenwirken mit der Staatsanwaltschaft Würzburg ergibt sich auch aus folgendem:

Im Februar 2006 erwirkte die Staatsanwaltschaft Würzburg ohne jede nachvollziehbare Begründung eine Zwangseinweisung des Klägers wegen vorgeblicher Eigen- oder Fremdgefährdung.

Der Staatsanwaltschaft wurde hier durch Chefarzt der baden-württembergischen Landesklinik Calw, Dr. Gunther Essinger per Gutachten bescheinigt, dass keinerlei Voraussetzungen für eine solche Maßnahme vorliegen.

Zeugnis:
Dr. Gunther Essinger
, Medizinischer Direktor und Chefarzt der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie, Lützenhardter Hof, 75365 Calw

Dies hinderte die Staatsanwaltschaft Würzburg nicht, bereits im Juni 2006 einen identischen Vortrag und Antrag zu stellen, dieses Mal nach dem Bayerischen Unterbringungsgesetz, das rechtsfremd in Baden-Württemberg zur Anwendung gebracht wurde, so dass hier eine Freiheitsberaubung im Amt vorliegt, die ebenfalls noch zivilrechtlich zu klären ist.

Auch hier wurde bescheinigt, dass keinerlei Voraussetzung für die Maßnahme vorliegen.

Zeugnis:
Oberarzt Dr. Mohl
, zu laden über Landesärztekammer Baden-Württemberg
Jahnstraße 40 70597 Stuttgart

Anstatt sich mit diesen fundierten Feststellungen kompetenter und neutraler Ärzte zufrieden zu geben, wurde nun erst Dr. Groß als bekannter und verlässlicher Einweisungsgutachter der örtlichen Behörde von der Staatsanwaltschaft Würzburg hinzugezogen, der wunschgemäß die Fehldiagnosen lieferte, die der Staatsanwaltschaft Würzburg den Weg für weitere Pathologisierung des Klägers eröffneten.

Für grobe Fahrlässigkeit bleibt angesichts der Gesamtschau kein Platz mehr, hier ist eindeutig von Vorsatz auszugehen.

4.

Der Kläger ist als zuvor unbescholtener Polizeibeamter durch die Machenschaften des Beklagten in Verbindung mit den Taten der Staatsanwaltschaft Würzburg als „psychisch kranker Straftäter“ stigmatisiert.

Gemäß Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 12.11.2015, – 9 U 78/11 steht einem Kläger, der nicht Polizeibeamter ist, für knapp zweimonatige Unterbringung ein Schmerzensgeld in Höhe von 25.000 Euro zu. Eine Amtspflichtverletzung der Ärzte liege vor, da bei der Ausstellung der für die Unterbringung notwendigen ärztlichen Zeugnisse von den Ärzten grundlegende fachliche Standards missachtet worden waren.
Dies ist nachweislich der Expertise des neutralen Gutachters Prof. Dr. Nedopil auch bei der Erstellung durch den Beklagten hier vorliegend.

Zeugnis:
Prof. Dr. Dr. Norbert Nedopil
, zu laden über Nußbaumstraße 7, 80336 München

Für eine Gefährdungsprognose des Dr. Groß hat es wie bei dem Urteil des OLG Karlsruhe auch keinerlei nachvollziehbare Grundlage gegeben. Ausschlaggebend für sämtliche Maßnahme war allein der Wille der Staatsanwaltschaft, nach einer gegen den Staatsanwalt Thomas Trapp gerichteten Dienstaufsichtsbeschwerde offenkundig machtberauscht, drakonisch und final gegen den Kläger vorzugehen ohne dass strafrechtliche oder medizinische Voraussetzungen gegeben waren.

Das OLG Karlsruhe führt in seinem Urteil auch weiter aus:

„Unter diesen Umständen komme es nicht darauf an, ob bei dem Kläger zum Zeitpunkt der Unterbringung eine psychische Erkrankung vorgelegen habe, da eine psychische Erkrankung für sich allein – ohne Eigen- oder Fremdgefährdung – keine zwangsweise Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik rechtfertigen könne.“

Beim Kläger hier lag erkennbar nicht einmal eine psychische Erkrankung vor. Der Beklagte hat selbst diese herbei fabuliert, um so Voraussetzungen für die Unterbringung zumindest vorzugaukeln.

Bezüglich der Besorgnis der Befangenheit wird auf den Fall Hubert Haderthauer und die Befangenheitsbesorgnis der Richter des Landgericht Ingolstadt verwiesen.

Dr. Groß erstattet offenbar weiter Sachverständigengutachten für die Justizbehörden Würzburg, namentlich das Landgericht Würzburg, so dass hier offenkundig ein Interessenkonflikt vorliegt, der die Besorgnis der Befangenheit des Klägers begründet.

Martin Deeg,

Polizeibeamter a.D.

43 Gedanken zu „Schadensersatz wegen vorsätzlich erstattetem Fehlgutachten gegen Dr. Jörg Groß

  1. „Der Vertuschungsskandal um den Weihnachtsmarkt-Attentäter Anis Amri weitet sich aus: Ermittler haben in den Akten inzwischen weitere Manipulationen durch Mitarbeiter des Berliner Landeskriminalamtes festgestellt. Dies sagte Innensenator Andreas Geisel (SPD) am Sonnabend der Berliner Morgenpost. „Damit verfestigt sich der Eindruck, dass es sich bei den ersten Löschungsversuchen nicht um Zufall handelt“, unterstrich der Senator. „Es war also richtig, Anzeige wegen Strafvereitelung im Amt und Urkundenfälschung zu erstatten.“….

    https://www.morgenpost.de/berlin/article210640981/Weitere-Manipulationen-durch-LKA-Mitarbeiter-entdeckt.html

  2. Unbedingt sehenswert, Sendung bereits vom Juni 2015 – Wiederholung lief letzten Donnerstag: die geforderte REFORM des Systems Justiz, das strukturelle und individuelle Fehler vertuscht anstatt eine Fehlerkultur zu entwickeln, ist immer noch nirgends zu sehen, (siehe Blog):

    https://m.youtube.com/watch?v=metn3MBuboQ

    …“Wie notwendig ein anderer Umgang mit Fehlern wird, zeigt sich insbesondere, wenn man sich mit Behandlungsfehlern in der Medizin – oder mit den vielen Justizirrtümern – befasst. Laut des Krankenhaus-Reports der AOK von 2014 kommt es in rund 188.000 Fällen zu Behandlungsfehlern. Jährlich sterben etwa 19.000 Menschen durch Fehler in deutschen Krankenhäusern. Das sind fünfmal so viele Todesfälle wie im Straßenverkehr.

    Ähnliches in der Justiz: Nach Schätzungen von Experten könnten ein Viertel aller Urteile falsch sein. Dass dies nicht weiter bekannt ist, liegt daran, dass die Revisionsmöglichkeiten in Deutschland auf eine kaum nachvollziehbare Weise eingeschränkt werden. Rund 90 Prozent aller Revisionsanträge werden von den Richtern als unzulässig verworfen: Es kommt überhaupt nicht zu einer Verhandlung. Dabei können einem gerade die Schicksale von Menschen, die völlig unschuldig oft Jahrzehnte im Gefängnis sitzen, zu Recht nahegehen. Abgesehen von den für mich völlig unverständlichen Schwierigkeiten, das Unrecht wenigstens wirtschaftlich zu kompensieren, stellt sich die Frage, ob die seelischen Schäden überhaupt heilbar sind?“….

    http://www.3sat.de/page/?source=/scobel/182286/index.html

    • Min. 15.30: Deflation der Kommunikation. Kommunikationssperre über Fehler. Klassische BPS Strategie! Schlechte Ausbildung an Uni`s. Justiz /Richter: „Schlamperei. Borniert. Unfähig.“ Na bitte: „Dienstunfähig!“

      Strate: „Es gibt kaum einen Staatsanwalt der Fehler (die Anklage seiner Behörde) korrigiert!“ Strate: „fehlerhafte Identifizierung mit Auge und Ohr!“

      Strate zitiert soz. CitiSite 🙂

      CitiSite`s Kommunikation mit Krimi-Gabi: „NeuroScience – limbisches System – Decision making nach Gefühl „Auge und Ohr!“ Identifizierung mit eigenem „Gefühls-Denken!“ Klinisch relevant!

      Minute: 24! Kognitive Dissonanz!

      Vorurteile werden nicht korrigiert! Alles CitiSite Themen seit 10 Jahren – Informationsverarbeitungsstörungen -Spaltung / Projektion, aufgrund einer sog. „psychischer Störungen!“ Zitat im Bericht: „Je komplexer das Thema, desto höher die Fehlerquote!“

      Logisch: „Weil dann Gehirn (Kognition) gefragt ist – Kognitionsdefizite sichtbar werden!“ Dann völliger Quatsch im Bericht: „Das System führt zu Wahrnehmungsvererrungen!“ Nö, nö, – geistige Behinderung führt zu kognitiven Verzerrungen – confirmation bias!“

      Hammer Minute 31!

      Tabu – Fehlurteile auf den Grund gehen! Wissenschaftliche Studie wurde abgelehnt um den Bürger nicht zu schocken und Richter nicht zu frustrieren! Macht nix: „CitiSite googeln vs. Nobelpreisträger!“ Längst wissenschaftlich erforscht: „infantile Decision Makings sind und bleiben Kognitionsdefizite aufgrund fehlender Neuronen im präfrontalen Kortex!“

      Minute 33. Rudolf Hickel.

      Wirtschaft und Decision Makings. Von Wirtschaft keinen blassen Schimmer = kein Marketingprofi! Labert – beurteilt – Wirtschaft selektiv – aus Finanzsicht! Vermutlich hätte er Steve JOBS bereits in 2000 (Börsen-Crash) den Konkurs voraus-analysiert!

      CitiSite übersprang das Kapitel dieses „Wirtschafts-Dummgelabers“, obwohl einige Texte nicht unverkehrt! Studie über Deutsche Manager: „Angst, etwas zu ändern!“ Ergo auch dort Beamte „rumwerkeln!“

      Quintessenz des Berichtes: „je komplexer die Umwelt, desto weniger sind „Kleingeister“ gefragt!“ Text im Bericht: „fehlende Selbsterkenntnis – fehlende Creativity!“

      Minute 51. Sozialpädagoge „Kommunikation ist der Schlüssel“ So, so – geistige Behinderte kommunizieren untereinander! Dann: „Mit Produkten experimentieren!“ Stimmt! Aber dann bitte Profis ranlassen! Analog Jura: „Strate ranlassen!“ Sozialpädagoge Zitat: „Richter von „zu Hause aus“ ein verzerrtes Bild haben!“

      Wem sagt er das? Ergo zuerst das Elternhaus von Richtern angucken … Schore: „How parents communicate with children shapes the Development of the präfrontale Kortex! Joy and Fun is the key!“

  3. Klagen gegen den Staat.
    ERFOLGSQUOTE 40 PROZENT.

    http://www.bild.de/politik/inland/hartz-4/fast-50000-klagen-erfolgreich-51831822.bild.html

    Fast 50 000 Hartz-IV-Klagen in 2016 erfolgreich! Beamten-Dumm statistisch erfasst. Für die Linken-Vorsitzende Katja Kipping (39), die die Angaben beim Bundesarbeitsministerium angefordert hatte, sind die Zahlen nur „die Spitze des Eisbergs“. Es sei davon auszugehen, dass viele Betroffene aus unterschiedlichen Gründen nicht klagen.

    Berlin-Airport: „Beamte-Dumm in „Inkarnation des Unmöglichen“ – selbige Fragestellung: „haben Beamte ein Gehirn?“ Wahllos erweiterbar: Mollath Fall, Deeg Fall, CitiSite Fall – mit psychoanalytischer Feststellung: „Krankheitsuneinsichtigkeit inclusive!“

    2000 EURO TAGESSATZ SPD-Filz am Pannenairport BER. Roland Berger grüsst: „Aha, Gehirndefekte sich mit Tagessätzen bezahlen lassen!“ Gruss an Staatsanwalt Dr. Stühler: „zeigt Ihre Kognitions-Therapie mittlerweile Erfolge?“

    BERLIN Airport: Ein ehemaliger Sprecher von Gerhard Schröder und Franz Müntefering kassiert pro Tag 2000 Euro. Müntefering ist seit 27. April 2013 ehrenamtlich Präsident des Arbeiter-Samariter-Bundes Deutschland.

    Da gehört er auch hin. Zu den Kernaufgaben zählen u.a.: „Essen auf Rädern.“ Müntefering bestellte 10.000 Fahrräder: „jetzt fehlt nur noch das Essen!“

    Am 10. Juni 2011 wurde vom Amtsgericht Köln, Az. 71 IN 244/11, das Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen des Arbeiter-SB-Landesverbandes Nordrhein-Westfalen e.V. eingeleitet. Bei einem 2014 von Phineo im Auftrag von Spiegel Online veröffentlichten Test der Wirkungstransparenz von 50 Spendenorganisationen erhielt ASB Deutschland e.V. nur einen Wert von 1,4 von 5 möglichen Punkten.

    Müntefering: „Besser als nix!“

  4. Schön, wenn der interessengeleitete ideologische Missbrauch des Rechtssystems und der Gesetzgebung so unumwunden zugegeben wird – 2001 faselte man noch etwas von „geschlechtsneutral“ etc. , die Befürchtung, dass hier Männer vorverurteilt und stigmatisiert werden, tat man ab.

    ….“Der nächste Schritt für Frauen war im Jahr 2002 das Gewaltschutzgesetz. Was ist das?

    Es war ein Paradigmenwechsel. Schlug der Mann die Frau, wurde das vor der Einführung des Gewaltschutzgesetzes wie eine Familienstreitigkeit behandelt. Es bestand bloß die Sorge, dass die Nachbarn durch die Lautstärke gestört werden könnten. Heute nennt man diese Situation „Männergewalt an Frauen“. Dadurch darf die Polizei erst rechtlich in die Situation eindringen und der Frau helfen.“….

    http://www.jetzt.de/politik/anette-diehl-arbeitet-seit-30-jahren-beim-frauennotruf-und-spricht-ueber-den-straftatbestand-vergewaltigung-in-der-ehe

    Lüge und feministischer Blödsinn. Wenn Polizisten eine Körperverletzung nicht aufnehmen würden, wäre das Strafvereitelung im Amt.

    Und wie viele Todesopfer und reaktive Gewalt gab es aufgrund Eskalationen, wegen Ausgrenzung erst infolge der einfachen Anwendung von „Kontaktverboten“ nach dem Gewaltschutzgesetz! All das wird vertuscht und verschwiegen.

  5. „Die Skandale in Sicherheitsbehörden führen zu einer gefährlichen Erosion.
    Das Vertrauen in die Kontrollmechanismen der Demokratie wird erschüttert, kommentiert unsere Redakteurin Katja Bauer.“

    ….“Die Liste der Fälle, in denen der Staat mit seinen Sicherheitsbehörden und Kontrollmechanismen versagt, ist lang. Und sie wird länger. Derzeit haben wir es mit Fällen zu tun, bei denen man sich fragt: Ist das echt oder ein fiktionales Drehbuch?

    Seit Mittwoch muss sich die Republik mit dem Faktum beschäftigen, dass Polizisten im Fall Amri nicht nur versagten, sondern auch noch vertuschten. Bei dem Täter, der 14 Identitäten hatte, ist dies nur die unglaublichste Wendung der Geschichte.“….

    ….All das erschüttert das Vertrauen der Bürger in ihren Staat. Es geht dabei nicht allein um eine Emotion. Dass Fehler passieren, auch in Sicherheitsbehörden, gerade, wenn unter hohem Druck gearbeitet wird, kann jeder nachvollziehen. Aber wenn sich die Zahl der Fälle häuft, wenn an vielen Stellen auf unterschiedliche Weise Fehler passieren, dann schafft das tiefe Verunsicherung. Und wenn man dann auch noch den Eindruck bekommen muss, dass die Aufklärung womöglich hintertrieben wird, dann ist eine unabdingbare Voraussetzung für eine funktionierende Demokratie berührt. Wer nicht mehr an die Selbstreinigungskräfte dieser Staatsform glauben kann, für den ist der Weg nicht weit, das System im Ganzen anzuzweifeln. All das geschieht in einer Situation, in der wir auf verschiedenen Ebenen die Fehlstellen in unserer Demokratie entdecken. Sicher, andere Staatsformen haben in Sachen Aufklärung nicht besser, sondern schlechter funktioniert. Aber das Schlimmere macht ja das Schlimme nicht besser.

    Was also tun? Eine schwierige Frage, die die Politik nicht pauschal wird beantworten können. Es ist sicher ein guter, rationaler Impuls, trotz allem den Vereinfachern nicht zu glauben. Es lohnt, genau hinzuschauen, jeden einzelnen Fall zu betrachten – ein mühsames Geschäft. Untersuchungsausschüsse betreiben es, Sonderermittler, Blogger, Journalisten. Politiker könnten an Glaubwürdigkeit gewinnen, wenn sie in solchen Zeiten ihre Parteibücher wegsteckten und sich der Sache widmeten. Das mag, besonders im Wahlkampf, ein frommer Wunsch sein. Aber vielleicht hilft es, sich vorzustellen, man rede jetzt nicht in eine Kamera oder im Plenum, sondern mit dem Witwer vom Breitscheidplatz. Denn ohne Glaubwürdigkeit kann man die Demokratie an den Nagel hängen.“

    http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.skandal-im-fall-anis-amri-vertrauenskrise-in-der-republik.fec0280f-ff85-4178-915e-b598e63421ee.html

    • Opfer-Anwalt fordert 100 Millionen Entschädigung –
      Vertuschung hat Terroranschlag möglich gemacht“

      „Nach Bekanntwerden der Manipulation von Polizeiakten zum Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt, fordert nun der Anwalt der Opfer eine Entschädigung in Höhe von 100 Millionen Euro.“…

      „Wir haben es hier wohl mit einem glasklaren Fall von Amtshaftung zu tun“, sagte Rechtsanwalt Andreas Schulz dem Nachrichtenmagazin „Focus“. Er bezieht sich unter anderem auf ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags. Falls Staatsdiener einen Schaden verursachten, führe dies zu einem Amtshaftungsanspruch, heißt es dem Bericht zufolge darin.

      Die Kriminalpolizei hatte Amri in einem Vermerk vom 1. November 2016 als aktiven und gewerbsmäßigen Drogenhändler eingestuft. Das wäre möglicherweise ein Grund für einen Haftbefehl und Untersuchungshaft gewesen. Im Januar, vier Wochen nach dem Terroranschlag mit zwölf Toten, erstellte jemand ein neues, zurückdatiertes Dokument, nach dem Amri nur „möglicherweise Kleinsthandel“ mit Drogen betrieben hatte, was kein Haftgrund gewesen wäre.

      http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.manipulierte-akten-weihnachtsmarkt-anschlag-opfer-anwalt-fordert-100-millionen-entschaedigung.432fa49d-5ccd-4c3c-be02-988ad1d7ee75.html

  6. ooops. Stefans Mutter – ebay fall – hat sich bei mir gemeldet. Da stehen minimum 1/2 Million Schadenersatz aus. Mollath ist Schadenersatz egal – selber Schuld! Es bleibt wie es ist: „Manchen Opfern ist nicht zu helfen!“

  7. Nebenbei. CitiSite hatte Geburtstag. Tochter gratulierte und wünschte „Papa“, dass er 100 wird! Ob CitiSite das will, fragte sie erst gar nicht 🙂 Meine liebe „Rösel“ hat ein Briefing verfasst. Manuele Rösel an CitiSite: „liebe Grüsse“ … eine der wenigen Fachexpert(innen), die logisch Denken kann.

    Rösel: „Bei Befragungen eines Borderline-Kindes im Rahmen familienrechtlicher Prozesse wird es sich ausschließlich an den Erwartungen des Fragenden orientieren. Eine authentische Antwort wird ein solches Kind nicht geben können!“ Scheint sich bei Richtern wie Helferindustrie noch nicht herum gesprochen zu haben!

    Klicke, um auf borderlinekinder-verhalten.pdf zuzugreifen

    Rösel: „Es entwickelt ständig unklare Erkrankungen, die es vor bestimmten Aufgaben oder Kontakten schützen. Es versucht sich vor ängstigenden Situationen zu schützen, in denen es Gefahr laufen könnte, ungenügend zu sein.“ SO. SO. Diese Strategie benutzen auch Borderline Mütter um sich Fakten nicht stellen zu müssen.

    Rösel: „Kinder entwickeln derartige Auffälligkeiten, um in einem lebensfeindlichen Raum überleben zu können. Natürlich lässt sich allein aus dem Zusammenspiel dieser typischen Verhaltensweisen keine Borderline-Familienstruktur identifizieren. Aber im Zusammenhang mit anderen Auffälligkeiten wie z. B. der Beziehungsgestaltung beider Elternteile oder systemischer Auffälligkeiten (verstrickte Generationen) können deutliche Rückschlüsse gezogen werden.“ CitiSite: „BPS ist ein Generations-Desaster!“

    Sozialer Ekel.

    Der ehemalige Richter am Landgericht Stuttgart Frank Fahsel brachte es auf den Punkt: Fahsel sieht seine Zunft als eine kriminelle Vereinigung, heute ekelt er sich davor. Betritt man Amtstuben Ekel durchaus „hoch kommend!“ Alter Fall. Auszug Zeit-online. Die Geschichte der Amelie, ihres Vaters und ihres Onkels ist nicht nur die Chronik eines Justizirrtums, sie zeigt auch, in welchem Rechtssystem wir leben. Denn die Strafjustiz soll der Wahrheit verpflichtet sein und gebrochenes Recht wiederherstellen.

    Dieser Anspruch gründet sich auf das Vertrauen in die Akribie der Polizei und die Verlässlichkeit der Staatsanwaltschaft, auf die Erfahrung von Sachverständigen, auf den Mut und die Hartnäckigkeit der Verteidiger, auf die professionelle Leidenschaft der Richter, alles Erfahrbare zu erfahren, auf die Unbestechlichkeit und die Weisheit ihres Urteils. „Im Namen des Volkes“ wird geurteilt, aber die Idee des Volkes vom Recht und sein Glaube an Gerechtigkeit beruhen letztlich auf den Tugenden all jener Menschen, die das Recht verkörpern. Einfalt, Nachlässigkeit, Feigheit, Ignoranz, Selbstherrlichkeit und sozialer Ekel sind dabei nicht vorgesehen. Treten sie aber auf, setzen sie den Mechanismus der Wahrheitsfindung außer Kraft.

    Die Menschen, die die Verurteilung von Adolf S. und Bernhard M. verantworten, sind nicht zu sprechen: Der Vorsitzende Richter, seit dem vergangenen Jahr im Ruhestand, beruft sich auf eine Verfügung des Landes, die Justizangehörigen untersagt, sich gegenüber der Presse zu äußern. Die Glaubwürdigkeitsgutachterin M., die Amelies Behauptungen für bare Münze nahm, will ihren Gutachten nichts hinzufügen. Die Psychiater Dr. C. und Dr. W., die der Opferzeugin psychische Gesundheit bescheinigten, weisen auf die ärztliche Schweigepflicht hin. Und in der Wohngruppe der Amelie selbst meldet sich eine Betreuerin, die die Bitte um ein Interview weiterzugeben verspricht und sich dann nie mehr meldet. Alle schweigen. Schade. Doch das Papier spricht für sie.

    @ Na Lutz? Wichtigste Erkenntnis? EINFALT! Gruss an mein Russian-Girl – die ständig Wahrheitsfindung betreibt: „Ich weiss dass Du mich für bekloppt hältst. Das weiss ich schon laaaange! Du hältst mich wohl für total bekloppt!“ Adaptierbar. Staatsanwalt Stühler: „Lieber Herr K., ich weiss, dass Sie mich für bekloppt halten …!“ Falsch! Ich halte ihn für ziemlich „gaga!“ Zitat Krimi-Gabi.

    • Na dann, alles Gute noch zum Geburtstag.

      Ich war gestern auf einer Beerdigung, 46 Jahre alt.

      Dieser 1971 geborene Sohn, also fast mein Jahrgang, hatte, soviel ist offenkundig, trotz schwerer Lebensbedingungen ein überaus glückliches Leben weil er eine Familie hatte, wie sie sich jeder nur wünschen kann. Da käme keiner auf die Idee, einen anderen auszugrenzen und zu verstoßen…

      Wenig hat mich in letzter Zeit so beeindruckt, wie diese Familie, deren Zusammenhalt einen so krassen Gegensatz bildet zu diesem von Neubert initiierten ganzen SINNLOSEN, bizarren und inkompetenten um sich selbst kreisenden Justizzirkus, die Schädigungen hieraus und die Egomanie einer Kerstin Neubert und ihres Erzeugers Willy Neubert.

  8. ….“Anzeige wegen Strafvereitelung im Amt

    „Der Attentäter vom Breitscheidplatz hätte vor dem Anschlag verhaftet werden können.

    Womöglich haben Mitglieder des LKA hinterher versucht, ihr Versäumnis zu vertuschen. Nun hat der Berliner Senat Anzeige erstattet.“…..

    Ein weiteres Dokument wurde nach Geisels Angaben am 17. Januar 2017 erstellt und auf den November 2016 rückdatiert. Darin sei nur noch von kleinen Mengen Drogen die Rede. Es werde gegen mehrere Mitarbeiter des LKA wegen des Verdachts auf Urkundenfälschung ermittelt. Es sei auch eine Anzeige wegen Strafvereitelung im Amt gestellt worden, sagte Geisel: „Sollte im LKA etwas verschleiert worden sein, werden wir das aufklären und notwendige Konsequenzen ziehen.“….

    http://www.sueddeutsche.de/politik/attentat-auf-berliner-weihnachtsmarkt-amri-haette-verhaftet-werden-koennen-1.3510839

  9. „MANNHEIM.Nach einem Einsatz in einem Getränkemarkt in der Zielstraße (Neckarstadt) werden Vorwürfe gegen Mannheimer Polizisten erhoben. Sie haben einen Hund erschossen. Ein Beamter hat einen gefesselten Mann geschlagen. Das zeigen die Aufnahmen einer privaten Überwachungskamera, die dieser Zeitung vorliegen. Der ehemalige Personenschützer und Sicherheitsberater Siegfried Baltzer wertete den Einsatz auf Nachfrage als „eine Katastrophe und absolut unstrukturiert“. Sowohl für Baltzer als auch für den Kriminologie-Professor Christian Pfeiffer aus Hannover ist die Ohrfeige des Polizisten eindeutig zu bewerten: Eine solche Körperverletzung sei nicht gerechtfertigt, von dem gefesselten Mann sei keine Gefahr ausgegangen.“…..

    http://www.morgenweb.de/mannheimer-morgen_artikel,-thema-des-tages-vorwuerfe-gegen-polizisten-_arid,1049068.html

  10. Staatsanwalt springt vor Prozess aus drittem Stock.

    http://www.bild.de/regional/muenchen/augsburg/staatsanwalt-springt-aus-fenster-51766348.bild.html

    Über die Hintergründe des Sprungs gibt es noch keine Informationen. SCHMARRN! Kernberg: „Bei manchen Staatsanwälten kann ich kaum noch zuhören …“

    (….)

    Augsburg: Staatsanwalt Matthias N. († 43) sprang am Dienstagmorgen aus dem dritten Stock in das Foyer des Landgerichts!

    (…..)

    • Die pietätlosen Projektionen sind gelöscht.

      Wieso der Staatsanwalt ausgerechnet vor eine Schulklasse gesprungen ist, die nun mit Krisenintervention betreut werden muss, ist insoweit auch offen.

      Auf die Stellungnahmen der „Führung“ bin ich gespannt:

      Tragischer „Einzelfall“, bla bla, „private Gründe“ schwurbel etc….?

      • Bei der Bild fehlte diesmal der übliche Hinweis: „Wir berichten über Suizid normalerweise nicht … kontakten Sie bei Depressionen …“

  11. Hier wieder dokumentiert: das „Würzburger Modell“ der Konflikteskalation bei gleichzeitiger größtmöglicher moralischer Keule gegen die Opfer:

    „WÜRZBURG

    Mutter ohrfeigt Kind und landet vor Gericht

    Gisela Schmidt

    Sie ist 40 Jahre alt, klug, gebildet, Akademikerin, Mutter von zwei Kindern – und sie ist am Ende. Der schmutzige Rosenkrieg, den ihr Ex-Mann gegen sie führt, die Sorge um die Töchter, das Leben mit Hartz-IV haben die Frau an ihre Belastungsgrenze gebracht. Nun steht sie als Angeklagte vor dem Amtsgericht Würzburg, weil sie ihre siebenjährige Tochter geohrfeigt hat – und sie versteht die Welt nicht mehr.

    Die Frau gibt sich kämpferisch. Das ist sie gewohnt. Seit zehn Jahren ist ihr Leben ein wahnwitziger Kampf. Zwei Mal war ihr Ex-Mann, ein Betrüger, im Gefängnis. Als er zum ersten Mal eingesperrt wurde, war sie hochschwanger. Und als er raus kam, hat er alle Instanzen bemüht, um seine Frau zu zermürben. Inzwischen hat er kein Sorgerecht mehr für die Mädchen und auch kein Umgangsrecht. Die dicken Akte des Familiengerichts liegen auf dem Tisch des Strafrichters.

    Ex-Mann macht Leben zur Hölle

    „Ich weiß, dass Ihr Mann Ihnen das Leben zur Hölle macht“, sagt der Richter zur Angeklagten, „was er tut, ist fast schon familienrechtliches Stalking“. Der Jurist ist bemüht, die Frau zu beruhigen, die Spannung aus dem Verfahren zu nehmen. Aber die 40-Jährige erkennt das nicht. Die Fülle der Gerichtsverfahren, durch die sie in den letzten Jahren getrieben wurde, der aufreibende Alltag mit wenig Geld und viel Verantwortung hat ihren Blick verstellt. „Selbst wenn mein Ex-Mann sie kriegen könnte, wollte er die Kinder gar nicht haben“, bellt sie den Richter an, „dem geht es nur um Macht und Kontrolle“.

    Jetzt geht es aber um zwei Ohrfeigen, die sie ihrer damals Siebenjährigen vor zwei Jahren gegeben hat und die die Staatsanwaltschaft als vorsätzliche Körperverletzung bewertet.

    „Kinder aufgehetzt“

    Die Frau fühlt sich fehl am Platz auf der Anklagebank. Ihr Mann habe die Kinder, insbesondere die Siebenjährige, massiv „manipuliert und aufgehetzt“. Zwischen allen Stühlen gesessen habe die Kleine, regelrechte Tobsuchtsanfälle habe sie bekommen. „Das Kind ist zweieinhalb Stunden lang völlig durchgedreht, hat sich und mich angeschrien, geschlagen, getreten.“ Sogar Selbstmordgedanken habe ihre Tochter gehabt. „Sie hatte sich schon die Brücke ausgesucht, von der sie springen wollte.“

    Zwei solcher Situationen habe sie als Mutter einfach durchlitten, ohne etwas dagegen zu tun, sagt die Angeklagte. „Nach dem einen Anfall ist sie mir davon gelaufen. Nach dem zweiten ist sie körperlich und psychisch völlig zusammengebrochen.“ Beim dritten und beim vierten Anfall, der eine in der Familienwohnung, der andere während einer Mutter-Kind-Kur, hat sie mit jeweils einer Ohrfeige reagiert. „Das sind die einzigen Ohrfeigen, die das Kind je bekommen hat. Und es hat sie erst gekriegt, nachdem ich wirklich alles probiert hatte, was machbar ist“.

    Hilflosigkeit

    Die Frau sagt das nicht etwa leise oder gar entschuldigend. Ihre Worte sind laut und vorwurfsvoll. Sie fühlt sich im Recht, weil sie sich doch „seit zehn Jahren den Arsch aufreißt, damit die Kinder durchkommen“. Dass sie in diesem Gerichtssaal einen Gang zurückschalten könnte, dass sie hier nicht kämpfen müsste, erschließt sich ihr nicht. Nicht mal, als sogar der Staatsanwalt ihr versichert, dass er Verständnis für ihre Überforderung hat – und dass sie nur einsehen soll, dass die aus Hilflosigkeit ausgeteilten Ohrfeigen Fehler waren.

    Ihre Anwältin tut das, wofür Anwälte in Strafverfahren da sind: Sie verteidigt ihre Mandantin, erzählt dem Gericht von der „totalen Ausnahmesituation“ der Frau, berichtet, dass das Kind mittlerweile in Therapie ist und das alles viel besser geworden sei, seit der Vater keinen Kontakt mehr mit der Kleinen haben dürfe.

    Der Richter probiert noch mal, an die Angeklagte ran zu kommen. „Wenn jemand ein Kind schlägt, ist das eine Straftat“, sagt er. Ausnahmesituation hin, Rosenkrieg her. Das müsse die Frau kapieren.

    Die 40-Jährige bricht in Tränen aus. „Seit Jahren bin ich völlig überfordert“, schreit sie, obwohl jedem im Sitzungssaal das bewusst ist, „ich weiß doch, dass Gewalt keine Lösung ist.“

    „Ich brauche meine Ruhe“

    Der Richter holt tief Luft. „Sie brauchen eine Therapie“, sagt er zu der 40-Jährigen, „Sie kommen nicht mehr alleine klar“. Aber weder im Kopf noch im Alltag der Frau ist Platz für eine Heilbehandlung. „Ich brauche keine Hilfe“, schleudert sie dem Richter wütend entgegen, „ich brauche meine Ruhe und keine Gerichtstermine und niemanden, der mich terrorisiert.“

    In seinem Plädoyer würdigt der Staatsanwalt, dass ihr Ex-Mann die Angeklagte „von einem Verfahren zum nächsten zerrt“ und dass sie „ein Opfer ist“. Aber darum gehe es in diesem Verfahren „nur mittelbar“.

    Ein Schlag ins Gesicht sei eine Demütigung, sagt der Anklagevertreter. „Wenn ein Kind so was von seiner Mutter erfährt, kann das seelische Folgen haben.“ Die Angeklagte müsse lernen, „andere Lösungsmöglichkeiten“ zu finden.

    Seine sehr moderate Forderung: Eine Verwarnung wegen vorsätzlicher Körperverletzung. Eine Geldstrafe soll die Frau nur dann zahlen, wenn sie ihr Kind noch mal schlägt.

    Die Verteidigerin erkennt, dass hier eine goldene Brücke gebaut wurde und schließt sich an. Die 40-Jährige erkennt es nicht. Nicht mal, als der Richter ihr sagt, dass es schade sei, dass sie nicht sieht, wie sehr er sie versteht, nimmt sie wahr, dass ihr hier niemand was Böses will.

    Völlig ausgeflippt

    Während ihres letzten Wortes flippt die Frau völlig aus, wird von einem Weinkrampf geschüttelt. „Seit zehn Jahren kämpfe ich für meine Kinder, ich beschütze und verteidige sie“, bricht es aus ihr heraus, „und dann ziehe ich ein Mal die Notbremse, weil ich nicht anders kann und soll dafür bestraft werden“. Sie sagt noch viel mehr. Aber alle weiteren Sätze saufen ab in ihren Tränen.

    Das Urteil: Die 40-Jährige hat sich der vorsätzlichen Körperverletzung schuldig gemacht und wird dafür verwarnt. Die Verhängung einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je 15 Euro behält sich das Gericht vor. Sollte die Frau sich während der einjährigen Bewährungszeit nichts zu Schulden kommen lassen, braucht sie die 300 Euro nicht zu zahlen. In ihrem Führungszeugnis taucht die Angelegenheit auch nicht auf.

    „Das ist die geringste mögliche Sanktion“, sagt der Richter zur Angeklagten, „und wenn Sie das nicht verstehen, dann nur deshalb, weil sie es nicht verstehen wollen“.

    Mit versteinerter Miene erklärt die Frau, dass sie das Urteil annimmt.“

    https://www.mainpost.de/regional/wuerzburg/Akademiker-Behandlungen-Manipulation-Minen-Rechtsanwaeltinnen-und-Rechtsanwaelte-Ruhe-Sorgerecht-Stalking-Strafrichter;art735,9594959

    • Dieser Leserbrief ging grad raus mit Bitte um Veröffentlichung:

      „Diese Mutter müsste Schmerzensgeld bekommen dafür, wie sie hier der moralischen Überheblichkeit der Justiz Würzburg und der Mainpost ausgesetzt ist. Ein klebriges Betroffenheitsgeschwurbel, das nur noch ganz unbedarfte Gemüter davon ablenken kann, wer hier tatsächlich wieder einmal komplett versagt hat: das Familiengericht Würzburg, das Jugendamt. Alle, denen offenbar in zehn Jahren Elternkonflikt wie üblich nichts besseres einfällt, als den Konflikt zu eskalieren, indem man den Vater als Paria („ein Betrüger“…!) ausgrenzt, ihm sein Sorgerecht und seine Kinder entzieht und die mit Sorgen und Ängsten allein gelassene Mutter solange in ihrer dramatischen Opferrolle bestätigt, bis ein siebenjähriges Kind derart zwischen den Parteien und den behördlich zugewiesenen Rollen aufgerieben ist, dass es sich von einer „Brücke stürzen“ will.

      Ich habe selbst als Vater im Dezember 2003 die Justiz Würzburg um Hilfe gebeten, als sich die Mutter meines Kindes, Juristin, drei Monate nach der Geburt des Kindes getrennt hat. Es hat bis 2010 gedauert, bis endlich Kontakte zum Kind stattfanden. Seit 2012 schaut die Justiz Würzburg wieder zu, wie die Mutter die Kontakte verhindert, Elternberatung verweigert und abtaucht.

      Man muss dieser Provinzjustiz und Gisela Schmidt, die beide offensichtlich schon lange in ihrer eigenen mit ganz einfachen Schubladen sortierten Welt leben, wirklich mal erklären, dass es kein „schmutziger Rosenkrieg“ ist und keine perfide „Zermürbungstaktik“ von machtbesessenen Vätern, wenn sie bei Gericht Anträge stellen und versuchen, dort Hilfe zu erhalten, weil eine Mutter anderseits ganz dringend ihre „Ruhe“ braucht und alles was der so ausgegrenzte Vater der Kinder tut, als „Terror“ und „Manipulation“ entwertet.

      Den zuständigen Behörden und der Justiz Würzburg, die ein Wächteramt hat und deren ureigenste Aufgabe es ist, für Rechtsfrieden zu sorgen und bei Konflikten zu vermitteln, ist auch offensichtlich in diesem „Fall“ hier nichts besseres eingefallen, als über zehn Jahre dumpfe Rollenklischees zu dreschen und die Eskalationsspirale eifrig am Laufen zu halten. Die Leidtragenden sind die Kinder und beide Eltern: Mutter ist überfordert, Vater ist Sündenbock. Und die findige Justiz, die diese Konfliktmuster manifestiert, hat wie üblich mit allem nichts zu tun…..

      Hier sitzt längst die Justiz selbst auf der Anklagebank. Die vermutlich letzten, die das begreifen werden, sind die Juristen selbst und wohlgefällige Gerichtsreporter, die sich mit Klischees und Obrigkeitshörigkeit die Welt zurechtrücken und einer Mutter hier erklären wollen, dass sie sie jetzt – leider, leider und bei allem „Verständnis“ – aber doch ganz dringend ordnungsgemäß wegen „vorsätzlicher Körperverletzung“ aburteilen müssen. Danach kann sie ja in „Therapie“ gehen.

      Es sind auch diese überheblichen Apostel der ganz billigen Ordnung, die Eltern in Verzweiflungstaten treiben. Da muss der ach so sensibel auftretende Richter dann wohl wieder schwer durchatmen…..mit den Folgen ihrer Urteile in der Lebenswirklichkeit von Eltern und Kindern wollen Würzburger Juristen dann doch lieber nicht in Verbindung gebracht werden.

      Schmidt schafft es hier, gleichzeitig den abwesenden Vater als irgendwie für alles verantwortlichen „Oberschurken“ an den Pranger zu stellen, der Mutter in aller Öffentlichkeit den moralischen Zeigefinger ins Gesicht zu bohren und die völlig überforderte, sinnlose „Strafjustiz“ auch noch als missverstandene Unschuld darzustellen. Man kann solche Strafanzeigen auch einstellen oder Anklagen abweisen, man „muss“ keine öffentlichen Verfahren betreiben und die Justiz und die Mainpost sollten hier nicht diesen Eindruck erwecken!

      Dem Kind, das mit Schreianfällen um Liebe buhlt und laut Mutter mit Sturz von der Brücke droht, wurde es jedenfalls offenkundig von ihrem Umfeld bereits als adäquates Lebenskonzept vorgelebt, dass man Gefühle und Bedürfnisse am besten mit möglichst plakativer Dramatik darstellt und einfordert und eine Inszenierung als kämpferisches Opfer zumindest bei Frauen für Zuwendung und Aufmerksamkeit sorgt. Das ist ein sehr viel größerer Rucksack für das Leben des Kindes als die Demütigung durch Ohrfeigen.“

      Martin Deeg

  12. Zweifel an Notwehr

    Nach den POLIZEISCHÜSSEN auf einen psychisch Kranken in Emmendingen richten sich kritische Fragen an Polizei und Reha-Verein

    Was den Schusswaffengebrauch bei Ein- sätzen angeht, verweist Jürgen von Massenbach-Bardt, Leiter des Präsidialstabs der Polizeihochschule in Villingen-Schwenningen, die der Emmendinger Schütze besucht, auf das Landespolizeigesetz: Dort sind die Eskalationsstufen von der einfachen körperlichen Gewalt über die Anwendung von Hilfsmitteln bis zum Waffeneinsatz genau geregelt. „Grundsätzlich ist der Polizist verpflichtet, zu warnen und das mildeste Mittel zu wählen“, so von Massenbach-Bardt. Ein Schuss, der mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit tödlich wirken wird, ist nur zu-lässig, wenn er das einzige Mittel zur Abwehr einer gegenwärtigen Lebensgefahr oder einer schwerwiegenden Verletzung ist. In diesem Fall handelt es sich um Notwehr, die nicht rechtswidrig ist.

    Vom Notwehr-Begriff ist die Polizei im Emmendinger Fall inzwischen abgerückt: „Stand heute würde ich den Begriff vielleicht nicht mehr wählen“, sagte Polizeisprecher Walter Roth am Freitag auf Nachfrage.

    Klicke, um auf DS_frs_14.05.2017.pdf zuzugreifen

  13. Wir dokumentieren hier immer wieder Willkür durch Behörden, Gerichte und Professionen, die ein befremdliches Verhalten der beteiligten Personen und der zwischen ihnen etablierten Beziehungen und Strukturen aufzeigen. Auffällig ist, dass diese Personen und Strukturen die Gesetze, Regelungen und Floskeln auswendig kennen, die ihnen destruktives Verhalten ermöglichen oder (angeblich) sogar abfordern. Andererseits greifen sämtliche Hinweise und Forderungen zur Einhaltung von Regeln und Verantwortlichkeiten immer wieder ins Leere, wenn diese Selbstreflexion, Selbstkritik und Korrekturen abfordern könnten. Diese werden kognitiv gar nicht verstanden, in ihrer Bedeutung verdreht oder als irrelevant verworfen. Floskelhafte Begründungen, Nichtwissen oder Unzuständigkeit sind die Mittel der Abwehr, wenn es um Verantwortung geht. Normales Kommunikationsverhalten wird von Seiten der Institutionen verweigert und Kritik daran als unangemessen abgewiesen. Verantwortungsdiffusion und Beliebigkeit prägen das gesamte Verhalten. Dieses immer wiederkehrende gruselige Schauspiel der Verkehrung und Verleugnung von Tatsachen, von Vernunft und gesundem Menschenverstand, die Missachtung einer angemessenen Kommunikation und des würdevollen Umgangs bringt Betroffene nicht nur zur Verzweiflung und Wut, sondern hinterlässt den Eindruck, dass diese Akteure, deren Arbeitsbeziehungen und Handlungsweisen durch sozialpsychologisch krankhaftes Fühlen, Denken und Handeln geprägt sind. Das solche destruktiven Personen und Handlungsweisen sich gerade in einem Bereich etabliert haben, in dem es auf Sensibilität, Angemessenheit und Verantwortungsgefühl ankommt, muss ja Ursachen haben. Man kann sich darüber Gedanken machen, wo die Ursachen dafür liegen. Ich gehe von einem multikausalen und in sich verwobenenen Geflecht von Bedingtheiten aus, der den einzelnen Akteuren immer nur zu einem gewissen Teil bewusst ist und asoziale Muster bevorzugt und teilweise sogar erzwingt. Wie kann aber Destruktives sich so prägend und nachhaltig etablieren? Braucht es dafür nicht auch ganz rational erklärbare Interessen und Vorteile. Hängt letztlich Fühlen, Denken, Handeln des Einzelnen und der Netzwerke bei aller Destruktivität und Irrationalität nicht doch an rationalen Interessen, Vorteilen, letztlich am Geld? Nun ist der Sektor der „Kinfdschaftssachen“ nicht allgemein als gewinnbringend bekannt, wie auch der gesamte soziale Bereich. Es geht im Groben um Kosten für die Allgemeinheit, häufig nicht kostendeckende Gebühren und geringe Effizienz. Viele Milliarden Euro werden aufgewendet, ohne Aussicht auf nachhaltigen Erfolg. Der PKH-Anwalt kann den Aufwand einer sachlich angemessenen Bearbeitung nicht abrechnen, der Beistand erhält eine fixe Pauschale, die den aufopferungsvollen Einsatz für die Interessen des Vertretenen nicht deckt, die Richter und Jugendämter stöhnen über zu hohe Arbeitsbelastungen und die Mitarbeiter in den helfenden Berufen sind oft unsicheren Arbeits- und Vergütungsregelungen ausgesetzt. Nur warum ändert sich daran nichts? Warum ist das Erfolglose und wenig Ertragreiche so „erfolgreich“?
    Wir sollten verstärkt den Blick hinter die Kostenkulisse richten und dazu Erkenntnisse sammeln. Wie kann der Anwalt im Kindschaftsrecht kostendeckend oder sogar profitabel agieren? Wie kann der Beistand den Ertrag aus den Pauschalen optimieren? Wie können Richter und Jugendamtsmitarbeiter ihren Aufwand und ihre Arbeitsergebnisse in ein vorteilhaftes Verhältnis zum Einkommen und der Karriere bringen? Wo fällt der finanzielle Vorteil der vielen selbstständigen oder kleinen bis großen gemeinnützigen Helferinstitutionen ab? Wie funktioniert das destruktive Netzwerk der „Kindeswohl-Professionen“ aus betriebswirtschaftlicher Sicht? Darüber wissen und reden wir wohl zu wenig.

    • Ich denke, die „rationalen“ Interessen sind eher Gefühle als Geld.

      Das „Machtgefühl“, sich sozial „anerkannt“ am eigenen Vater rächen zu können, indem Aggressionen und Hass projektiv gegen Männer ausgelebt werden, ideologisch verstärkt wie z.B. bei der Justizverbrecherin Angelika Drescher oder der Hetzanwältin Hitzlberger.

      Bei „Männern“ wie Justizverbrecher Trapp oder Lückemann kommt ein tiefsitzendes männliches Minderwertigkeitsgefühl hinzu, das dazu führt, dass sie ihr Amt missbrauchen, um sich projektiv an echten Männern rächen zu wollen, dafür, dass sie nicht mitspielen durften, sie von dümmeren Jungs im Kindergarten, Studium etc. „unterdrückt“ wurden.

      Der Rest ist Mitläufertum aufgrund der Klischeewirkungen und von Ängsten, die Du oben sehr fein beschrieben hast.

      Der überforderte Mitläufer, die überforderte Mitläuferin stellt sich auf die Seite der Macht, das Justizopfer wird schon irgendwie „selbst schuld“ sein:

      …“Verkehrung und Verleugnung von Tatsachen, von Vernunft und gesundem Menschenverstand, die Missachtung einer angemessenen Kommunikation und des würdevollen Umgangs bringt Betroffene nicht nur zur Verzweiflung und Wut, sondern hinterlässt den Eindruck, dass diese Akteure, deren Arbeitsbeziehungen und Handlungsweisen durch sozialpsychologisch krankhaftes Fühlen, Denken und Handeln geprägt sind“….

      Die Kinder werden als Kollateralschaden entweder verdrängt oder es wird auch hier rationalisiert: dem geht es ja „gut“ bei der Mutter.

      So werden selbst Verbrecherinnen und Kindesentführerinnen von Justizverbrechern mit dem „Besitz“ und der Verfügungsgewalt des Kindes belohnt, Zeitablauf schafft Fakten (hier einmal ein polnisches Gericht, so dass auch die Medien kritisch berichten):

      ……Darüber hinaus hat Joanna S. (Anm.: die Entführerin!) nun beantragt, dass Karzelek kein Umgangsrecht erhalten soll, das heißt seine Tochter nicht treffen darf. Sie will ihm offenbar lediglich erlauben, per Videotelefonie mit Lara in Kontakt zu treten.Das polnische Gericht hat am Dienstag beide Seiten zu diesem Antrag angehört. Eine endgültige Entscheidung steht noch aus, aber: „Mir wurde in der Anhörung nicht einmal erlaubt, Stellung zu nehmen“, berichtet Karzelek. Er sei von der Richterin und der Gegenseite permanent unterbrochen worden. Von einem fairen Verfahren könne keine Rede sein.

      Statt der Mediation setzt Karzelek jetzt auf den Weg durch die Instanzen. Er ist überzeugt, dass die Entscheidung des Gerichts, Lara nicht ihm, sondern der Mutter zu geben, rechtswidrig ist. Dagegen will er Beschwerde einlegen, damit sich die nächsthöhere Instanz mit dem Fall beschäftigt. „Aber bis das passiert, können weitere sechs Monate vergehen“, sagt er.

      http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.strohgaeu-entfuehrungsfall-lara-laras-vater-ist-gegen-mediation.4d31cb17-3fbc-4515-b44e-de05eaec8c30.html

      Deshalb ja dieser Blog, um diese Mechanimsen, die Kausalitäten von Verbrechen im Amt, dem Verbrechen Kindesentzug, einmal über Jahre zu dokumentieren, bevor es ggf. richtig kracht!

      Damit keiner sich hier auf seine dumpfen debilen „Erklärungsmuster“ zurückziehen kann…..

    • Und manchmal sind es auch ganz simple „rationale“ Gründe, warum gegen Verbrechen NICHTS unternommen wird – so wird das Haager Abkommen zur Rückführung entführter Kinder ignoriert, um internationale Beziehungen nicht „zu gefährden“.

      „Nichteinhaltung des HKÜs“

      Am 9. Mai 2017 zeigte das Fernsehmagazin Report Mainz anhand eines konkreten Beispiels, dass die Ukraine das HKÜ trotz geltendem Völkerrecht nicht einhält und ignoriert.[9] Insgesamt haben bisher 33 deutsche Mütter oder Väter von in die Ukraine entführten Kindern vor Gericht für die Rückführung ihrer Kinder im Sinne des HKÜs geklagt, jedoch sei diesen Anträgen nach Angaben des stellvertretenden ukrainischen Justizministers Serhij Petuchow nur in drei Fällen stattgegeben worden. Selbst in diesen drei Fällen kam es jedoch nicht zu einer tatsächlichen Rückführung. Nach Angaben des deutschen Justizministeriums werde auf die Ukraine kein Druck für die Einhaltung des HKÜs aufgebaut, um die zwischenstaatlichen Beziehungen nicht zu gefährden.

      https://de.m.wikipedia.org/wiki/Haager_Übereinkommen_über_die_zivilrechtlichen_Aspekte_internationaler_Kindesentführung

    • Wir sollten verstärkt den Blick hinter die Kostenkulisse richten und dazu Erkenntnisse sammeln.

      @ Hi Lutz. Wieder mal Täter-Entschuldigungs-Gründe sammeln? Martin bringt es doch coool auf den Punkt.

      Martin: „Bei „Männern“ wie Justizverbrecher Trapp oder Lückemann kommt ein tiefsitzendes männliches Minderwertigkeitsgefühl hinzu, das dazu führt, dass sie ihr Amt missbrauchen, um sich projektiv an echten Männern rächen zu wollen, dafür, dass sie nicht mitspielen durften, sie von dümmeren Jungs im Kindergarten, Studium etc. „unterdrückt“ wurden.“

      Cool. Coooler. CitiSite.

      „Staatsanwalt Stühler ist nicht nur beruflich ein sog. „Betriebsunfall“, sondern war es vermutlich schon bei seiner Zeugung.“ Copyright CitiSite. In Hollywood zahlt man für solche „Wortspiele“ horrende Gag-Gagen aber auch für „Wortspiele“ in der Werbebranche.

      Amtsgerichtschefin Frau Twardzik sieht das anders: „CitiSite macht Wortneuschöpfungen (Original aus dem Beschluss), was ein gesichertes Zeichen für Betreuung und Unterbringung ist!“

      KEIN WITZ !!! … und da kommt Lutz mit „Kostenkulisse“ daher. Ist das die höflich Umschreibung für … Zitat Martin: “ dumpf-debil!“ Englisch „moron!“

      Borderline Intellectual Functioning, IQ 71-84 … the public and are now largely obsolete: Borderline Deficiency (IQ 70-80), Moron (IQ 50-69).

      • Völlig vergessen. Siehe oben: Wortneuschöpfungen! Zitat Praxis Dr. Gross. Siehe auch Kapitel: „Begründung!“

        Debile (Morons) haben das nicht nötig, so Praxis „Behauptungen“ auch nicht begründet. Kein einziges Beispiel aufgeführt! Leere Worthülse im Raum stehend – Gross-gedruckt: „Wortneuschöpfungen!“

        Vermutlich hat Praxis Gross CitiSite`s Fachterminologie nicht verstanden: „dichotom!“ Siehe Kapitel: „BPSler verstehen den Bedeutungsgehalt von Worten wie Sätzen nicht: „Das Thermometer fällt!“ Gross: „das ist aber dumm, weil dann ist es ja kaputt!“

        Bekannt aus Film, Funk und Fernsehen – Strate / Garcia: „nicht verblödete Psychiater sind das Problem, sondern deren Rezipienten.“

        @ Lutz – Erklärung erwünscht: „Wieso fällt 4 Verfahrenspflegern (RAs) 7 Richtern, 4 Psychiatern, dem Betreuer und 5 Sozialpädagogen nicht auf, dass genannte BEGRÜNDUNG nicht begründet wurde – unabhängig der Tatsache – dass dies kein Betreuungsgrund ist ???“

        Analog jedwede andere Akteneinsicht selbige Feststellung – mit der bemerkenswerten Tatsache, dass Opfern das auch nicht auffällt! Die lesen vermutlich auch immer nur die letzten Zeilen des Gutachtens.

      • Es geht nicht um Täterentschuldigungsgründe. Das Ausmaß des Unvermögens ist aber zu groß, um es allein auf persönliche Defizite der einzelnen Protagonisten zu reduzieren. Vielmehr ist es umgekehrt. Untaugliche Strukturen ziehen Harsardeure und gestörte Persönlichkeiten erst an bzw. bevorteilen diese. Weil der Hang zur Verantwortungslosigkeit, Gier und Intriganz in solchem Umfeld persönliche Vorteile verschafft.
        Wenn das über viele Jahre und großflächig so läuft, kann man davon ausgehen, dass wesentliche rationale Interessen und Gründe dafür vorliegen und nicht zufällig nur die falschen Protagonisten ihre Minderwertigkeitskomplexe ausleben. Es geht also gleichermaßen um strukturelle wie um individuelle Missstände, deren Zusammenhänge man kennen sollte, wenn man Konsequenzen und Veränderung will.

      • @ Lutz
        Von der Subversion zur Institutionsanalyse.

        Was wir in der Anfangseit als dichotome Systeme sahen (Team und Leitung), versuchen wir jetzt als dialektische Einheit zu sehen… systemische Sichtweise – Institutionen, die um ihre Anpassung an den Markt und damit um ihr Überleben und ihre Identität kämpft. Es ist der Kampf der Institutionen ums nackte Überleben.

        Eine weite Dichotomie hat sich verändert: der Widerspruch zwischen dem „freien“ externen Supervisor und dem „unfreien“ weil institutionell gebundenen internen Supervisor. Vom internen Supervisor ist keine selbstkritische Reflexion zu erwarten.

        Sozialpädagoge: „Ich selbst habe auch meine ersten Erfahrungen mit einem internen Supervisor gemacht und schnell die Grenzen u spüren bekommen. Von daher habe ich auch im externen Supervisor immer die richtige Wahl gesehen.“

        Hi Lutz, man muss das Rad nicht neu erfinden! Ein Blick über den Gartenzaun genügt! Citisite penetriert ja nicht ohne Grund Steve Jobs: „2. klassike (debile) Vorgesetzte stellen 3. klassike „Untergebene“ – noch Dümmere – ein!“ Der Rest ist Philosophie! Schonmal aufgefallen, wenn man über den Gartenzaun guckt: „Weltkonzerne engagieren sich „Betreuer“ – in Form von Roland Berger – weil sie wissen, dass sie Betriebsblind sind.

        Hinzu kommend, dass Institutionen nebeneinander, den Überblick ebenso nicht haben können!!!! So solche „Modelle“ – interdisziplinäres Denken – der nächste Blödsinn!!! Es muss ein CEO her !!!

        Soviel auf die Kürze.

      • Deswegen auch abzuraten ist, dass sich Opfer auf die kaputten Gedankengänge von Tätern herab lassen! Beispiel: „CitiSite hört sich das Gelaber von freier Beweiswürdigung erst gar nicht an!“

        Schon mal überhaupt nicht „Begründungsblödsinn!“ Der letztendlich ein gesichertes Zeichen von „Dienstunfähigkeit“ ist. So kein Jurist, sondern ein Psychiater gefragt ist!

  14. Anschrift des Verfassers Justizvollzugskrankenhaus Saatwinkler Damm 1 a 13627 Berlin. Literatur Boetticher A, Nedopil N, A, Kröber HL, Müller-Isberner. Da sind sie wieder: „Koryphäen in Logorrhö statt Logik!“ Rama-Rhetorik auf 243 Seiten – professionell analysiert. Auszug: Fall nach 63!

    Norbert Konrad. Schlechtachten trotz Einhaltung der »Mindestanforderungen an Prognosegutachten«

    Klicke, um auf RP_10-1.pdf zuzugreifen

    Mit einer Gesamtlänge von 243 Seiten enthält es 189 Seiten Aktenmaterial. Nach der über drei Seiten geführten Einleitung wird von Seite (künftig S.) 4 bis 59 wörtlich aus dem die Unterbringung gem. § 63 StGB anordnenden Urteil zitiert. Diese Darstellung entspricht nur scheinbar dem in den »Mindestanforderungen« verlangten »umfassende Aktenstudium«. Eine wirkliche Auseinandersetzung mit dieser Erkenntnisquelle ist jedoch dadurch nicht belegt.

    Ebendem!

    Wörtliches Zitieren ohne Begründung (z. B. zusammenfassende Darstellung der Diagnosen, Herausarbeitung eines kriminologisch relevanten Tatmusters, Herausdestillieren der vom erkennenden Gericht für die Annahme einer negativen Legalprognose entscheidenden Faktoren) und ohne verbindenden Kontext bedeutet letztlich die Wiederholung von bereits Bekannten und ist unter Verweis darauf, dass von dem Urteil Kenntnis genommen wurde, verzichtbar.

    Ebendem! CitiSite penetriert ständig: „Kommunikation ohne Kontext ist bedeutunglos!“ Genannt auch Autismus … laber, laber …

    S. 59 bis S. 64 enthalten (ebenfalls wörtlich zitierte, unaufgearbeitete) Auszüge aus dem früheren Urteil. Die Seiten 65 bis 156 enthalten wörtliche Zitate aus den im Verlauf der gut zwölfjährigen Unterbringung erstellten Stellungnahmen gem. § 67e StGB, den korrespondierenden Beschlüssen der Strafvollstreckungskammer sowie Auszüge aus zwei im Verlauf der Unterbringung erstellten externen Gutachten. Von S. 157 bis S. 176 werden (ebenfalls wörtlich) die den Ermittlungsakten entnommenen im Rahmen der Erkenntnisverfahren erstatteten (vorläufigen) schriftlichen Gutachten auszugsweise referiert. Von S. 177 bis S. 189 wird zunächst über zehn Seiten aus einem in der Krankengeschichte vorgefundenen (weiteren) externen Prognosegutachten zitiert, um schließlich auf drei Seiten neben einem Auszug des (letzten) Behandlungsplans (eine Seite) drei wörtliche Zitate aus einzeltherapeutischen 31 Verlaufsdokumentationen aufzuführen.

    Siehe oben: Autismus!

    Insgesamt erfolgte die Gliederung der Kapitel »Aktenlage« nach der Darstellung des Gutachters nicht nach fragestellungsrele- vanten Ordnungsgesichtspunkten (z. B. Gegenüberstellung der in den verschiedenen Vorgutachten gestellten Diagnosen, He- rausarbeitung der in den verschiedenen Urteilen und schrift- lichen Gutachten für die Delinquenz als relevant erachteten Bedingungsfaktoren, Herausarbeitung eines Lebenslaufes nach Aktenlage, dem ggf. der explorierte Lebenslauf im Sinne einer Diskrepanzdiagnostik gegenübergestellt werden kann, oder Ähnliches). Diese Form des Aktenreferats ist nicht nur über- flüssig, sondern vergeudet Zeit der Rezipienten und – soweit daraus Liquidationsansprüche abgeleitet werden – öffentliche Mittel.

    CitiSite: „in leicht verständlicher Sprache obigen Content „versucht“ Staatsanwalt Stühler zu vermitteln: „vergeudete Zeit der Rezipienten – Verschwendung von Steuermitteln!“ SINNLOS! Analog Rama-Idylle Gelaber: „verschwendete Zeit!“

    Ein derartiges Verständnis des in den »Mindestanforderungen« geforderten »umfassenden Aktenstudiums« würde darüber hinaus bei Langzeituntergebrachten den Umfang jedes neuen externen Gutachtens weiter anschwellen lassen.
    Die Explorationsergebnisse werden dann auf S. 190 bis 208 dargestellt, von S. 208 bis S. 212 wird der »psychische Befund und Verhaltenseindruck« dargelegt. Dabei fällt auf S. 212 auf, dass der Untersuchte als »… eine im engeren Sinne psychisch gesunde … Persönlichkeit« – dies wird auf S. 241 noch einmal wiederholt – bezeichnet wird, ohne dass an irgendeiner Stelle des Gutachtens die – soweit man diese Einschätzung ernst nimmt – naheliegende Auseinandersetzung mit dem Vorliegen der Unterbringungsvoraussetzungen gem. § 63 StGB auf dem Hintergrund einer möglichen Erledigung gem. § 67 d Abs. 6 StGB geführt wird.

    Donnerwetter! CitiSite penetrierte das schon immer: „Viel Text, der vom Wesentlichen ablenkt: „ohne dass einfliesst, dass der psychische Gesunde eben nicht 63 erfüllt!“ Analog Betreuungsrecht: „Viel Text – obwohl fest steht, dass der Proband seine Altagsangelegenheiten erledigen kann!“

    Auf S. 213 wird begründet, warum keine nähere körperliche oder testpsychologische Untersuchung erfolgt, auf S. 214 wird das Gespräch mit dem Bezugstherapeuten referiert, auf S. 215 bis 240 erfolgt dann die »psychiatrisch diagnostische und prognostische Beurteilung«, welche auf den Seiten 241 und 242 zusammengefasst wird, die S. 243 bis 244 enthalten das »Literaturverzeichnis«. Die dort aufgeführten sieben Literaturstellen umfassen einige (nicht alle) gängige forensisch-psychiatrische Lehrbücher und Prognoseverfahren (PCL-R, HCR-20, SVR-20) und erscheinen insgesamt überflüssig, da von einem kompetenten Sachverständigen die Kenntnis der einschlägigen Literatur als bekannt vorauszusetzen ist.

    Ebendem und nebenbei: „Wer Beck liest (Müller) ist selbst dran Schuld: „der kriegt die Kurve ebenso bis heute nicht!“

    Literaturzitate sollten ausnahmsweise dann eingefügt werden, wenn – etwa aufgrund einer außergewöhnlichen Fragestellung oder der Besonderheiten eines Störungsbildes – Spezialliteratur hinzugezogen werden musste. Der Kern des Gutachtens beschränkt sich damit auf 27 Seiten, also auf etwa 10% der Gesamtlänge, was noch einmal das Missverhältnis illustriert.

    IMMERHIN. 27 Seiten Kontent. Staatsanwalt Stühler keine einzige Zeile „Verstand“ sichtbar, Gutachten als das zu erkennen was sie sind: „Blödgelaber!“

    Von S. 227 bis S. 240 erfolgt dann der Versuch einer Indivi- dualprognose, wobei zunächst in einem über eineinhalb Seiten reichenden Bandwurmsatz der biografische Werdegang zur Karikatur eines Lebenslaufs verkommt.

    Nett. Bandwurm – gesichertes Zeichen von Gutachter-Logorrhö. Der CitiSite Lebenslauf selbige Karikatur: „Grössenideen!“ Gruss an Dr. Gross: „Bandwurm-Spezialist!“

    @ Martin. Kopier diesem Idioten diesen comment. Nur noch zu topen durch Müller-Isberner: „e-bay Fall!“ CitiSite kennt diese Protagonisten „persönlich!“ Gruss an Schneider Mensah: „war doch nich schwer, diese Idioten zu erledigen, oder?“

  15. „Emmendingen: Reha-Chef widerspricht Polizei

    Nach dem Tod eines 61-Jährigen am Donnerstag in Emmendingen erhebt der Chef des Freiburger Reha-Vereines massive Vorwürfe gegen die Polizei – die Beamten hätten nicht in Notwehr gehandelt.“….

    ….“Die Beamten wiederum hätten die Küche mit gezogener Waffe betreten und den Mann mit lautem Schreien aufgefordert, das Messer wegzuwerfen und sich auf den Boden zu legen. „Sie haben keinen einzigen Versuch unternommen, ruhig mit ihm zu reden“, sagt Klein-Alstedde. „Das hatte mit Deeskalation überhaupt nichts zu tun.“

    http://www.badische-zeitung.de/emmendingen/erschossener-patient-in-emmendingen-reha-chef-widerspricht-polizei–136588722.html

  16. wenn es um unser Fleisch und Blut geht, ist unter völliger Missachtung eigener Freiheit aufopfernd dafür zu kämpfen. Für was mehr als unsere Kinder lohnt es zu kämpfen? Wer nicht für sein(e) Kind(er) kämpft, verhindert seine eigne Zukunft und macht sich dem Kinid gegenüber schuldig.

    Ich wurde selbst von Nedopil, Rösner, Gross be“gut“achtet und verstehe was du durchmachst. Ich war über 9 Jahre auf Grund von Verdachgtsdiagnosen in verschiedenen Klapsen mit § 63. Ein Paragraf, der von den Nazis 1934 ins Reichsgesetz implementiert wurde und bis heute bis auf wenige Änderungen weiter wie damals anwendbar ist, d.h. lebenslängliche Unterbringung in der Klapse, wenn sich nicht ein Gutachter wie bei mir erbarmt. Sonst säße ich heute noch drin. Und das ohne jemals eine Gefahr für Leib und Leben anderer gewesen zu sein, was eigentlich das Unterbringungskriterium für den 63er ist.

    Nur ein „ziviles“ Gutachten hat mich rehabilitiert. Die Tatsache, dass forensische Gerichts-Gutachter von den Anklägern bestimmt und von der Justiz gut bezahlt werden, ist der eigentliche Skandal, weil es jede Unbahängigkeit eines Gutachters ad absurdum führt. Diese unselige Kooperation hat für beide einen Synergieeffekt und für die Begutachteten kann es das Leben im Falle eines neg. Gutachtens zerstören.
    Begutachtet ein Gutachter nicht im Sinne des Anklägers, wird dieser gewiss künftig andere Gutachter beauftragen. Ein perfides Spiel auf Kosten von Menschenleben.

    • Das Schlimme ist, das es ein Kampf gegen Intriganz und Geiselnahme und Instrumentalisierung der Kinder ist. Das ist die besonders perfide und lähmende Situation bei Kindschaftssachen. Je Zerstörung von Kindheit und Eltern-Kind-Beziehung ein paar hundert Taler je Mittäter.

  17. Lustig.

    Prof. Dr. Gerd Jungkunz: „Ich bin nicht der richtige Adressat für Ihr Anliegen … wenden Sie sich an die zuständige Staatsanwaltschaft.“

    Nebenbei: „Bei Staatsanwaltschaft Würzburg (Stühler) hat CitiSite – inoffiziell im Schreiben an Stühler „beantragt“, Dr. Gross aus seinen Hoflieferanten-Diensten zu entlassen. Mit denselben Analog-Begründungen die Martin aufführte!

    Natürlich mit schweren Schrotkugeln – für jeden Laien ersichtlich, dass ein genehmigtes Unternehmenskonzept nie und nimmer eine Grössenidee sein kann. Stühler stellt sich auf „taub“, respektive, da keine offizielle Strafanzeige, wischte er es unter den Tisch.

    Frage (Lutz) Unterlassung ? Strafverfahren einzuleiten? Stühler war der Fakt bekannt!

    • Das OLG Karlsruhe führt in seinem Urteil auch weiter aus:

      „Unter diesen Umständen komme es nicht darauf an, ob bei dem Kläger zum Zeitpunkt der Unterbringung eine psychische Erkrankung vorgelegen habe, da eine psychische Erkrankung für sich allein – ohne Eigen- oder Fremdgefährdung – keine zwangsweise Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik rechtfertigen könne.“

      Bitte „nochmal“ kursiv drucken! Unabhängig Karlsruhe penetriert CitiSite – bereits früher mit Normen (Meinungsverbrechen) zusammen, solche Texte, insbesondere im Betreuungsrecht, bei dem nur Eigengefährdung zählt.

      Stühler und Konsorten (Twardzik) bekam – nicht mehr zählbar – mehrmals mitgeteilt: „wozu Untersuchung, wenn keinen Eigengefährdung“ – Strate formuliert analog – mit welchen Ergebnis??? Für CitiSite sind diese Protagonisten kriminell krank – Betonung auf „krank“ – in klinisch relevanter Hinsicht! Im Tatsächlichen!

      Karlsruhe übersetzt: „Ein Gross Gutachten war überhaupt nicht notwendig!“ Martin hat den Beweis der Stadt Würzburg: „keine Eigen- wie Fremdgefährdung vorliegend“ im CitiSite Fall.

      Knalltüte „Twardzik“ ist mittlerweile Amtsgerichtschefin und Stühler sieht keine Rechtsbeugung! Fehlende Krankheitseinsicht aktenkundig! Hat mit „Krähentheorie“ rein nichts mehr zu tun! Gruss an Fischer: „das sind pathologische Fälle!“

  18. Da ich das hier für überaus wichtig halte, nochmal übernommen:

    INTERVIEW

    Psychiater über Entführung im Strohgäu

    „Laras Mutter handelt kriminell“

    Der Fall der entführten Lara erregt Aufsehen, in Deutschland und in Polen. Michael Günter, der ärztliche Direktor der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie in Stuttgart, erklärt im Interview, was seiner Meinung nach passieren muss. Sein Rat wird nicht jedem gefallen.

    Lara wird eine Erinnerung daran haben, dass Mama diejenige war, die sie entführt und vom Papa weggerissen hat. Sie war damals fünf Jahre alt, und daran erinnert sie sich. Soweit ich das von außen beurteilen kann, handelte die Mutter völlig verantwortungslos. Selbst nachdem sie verurteilt wurde, hat sie noch ihre eigenen Interessen über die ihres Kindes gestellt, indem sie Lara bei der Großmutter versteckte.

    „Ist das wirklich eine Entweder-oder-Frage: Entweder Vater oder Mutter?“

    Im Moment würde ich das so sehen. Ein Elternteil, der derart sträflich das Wohl des Kindes schwer beeinträchtigt und – durchaus möglich aus eigener Verzweiflung heraus – solche Straftaten gegen das Kind begeht, kann dem Kind nicht einfach weiter zugemutet werden. Eine gesunde Beziehung zur Mutter kann allenfalls wieder aufgebaut werden, wenn diese selbst eine Therapie macht und deutlich macht, dass sie in einer anderen Verfassung ist. Dass sie Reue zeigt und versteht, dass sie einen großen Fehler gemacht hat, und sich in geeigneter Weise bei ihrem Kind entschuldigt für das, was sie ihm angetan hat. Sonst würde man das Mädchen wieder einer permanenten Bedrohung aussetzen.

    „Die Mutter sieht sich nicht als Kriminelle. Sie sagt, sie liebe ihr Kind, müsse Lara vor dem bösen Vater schützen.“

    Natürlich ist eine Mutter anders emotional beteiligt als ein gewöhnlicher Krimineller. Aber im Grunde hat das auch keine anderen Folgen als eine Entführung, mit der man Geld erpressen will. Die Mutter nimmt keine Rücksicht und verfolgt nur ihre eigenen Interessen. Wer sein Kind verschleppt, in diesem Fall sogar unter Anwendung von Gewalt, hat sich in höchst krimineller Weise an den Rechten dieses Kindes vergangen – egal, welche Begründung die Mutter sich für dieses Verhalten zurechtlegt. Es mag natürlich sein, dass die Mutter nicht nur verzweifelt, sondern selbst krank ist.„….

    http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.entfuehrung-im-strohgaeu-interview-mit-psychiater-laras-mutter-handelt-kriminell.de1c9f31-d70a-4cf5-b813-0a1672f6707a.html

    • „Die Familientragödie um die siebenjährige Lara aus dem Strohgäu steuert in nur eine Richtung: Eskalation…..

      ……Darüber hinaus hat Joanna S. nun beantragt, dass Karzelek kein Umgangsrecht erhalten soll, das heißt seine Tochter nicht treffen darf. Sie will ihm offenbar lediglich erlauben, per Videotelefonie mit Lara in Kontakt zu treten.Das polnische Gericht hat am Dienstag beide Seiten zu diesem Antrag angehört. Eine endgültige Entscheidung steht noch aus, aber: „Mir wurde in der Anhörung nicht einmal erlaubt, Stellung zu nehmen“, berichtet Karzelek. Er sei von der Richterin und der Gegenseite permanent unterbrochen worden. Von einem fairen Verfahren könne keine Rede sein.

      Statt der Mediation setzt Karzelek jetzt auf den Weg durch die Instanzen. Er ist überzeugt, dass die Entscheidung des Gerichts, Lara nicht ihm, sondern der Mutter zu geben, rechtswidrig ist. Dagegen will er Beschwerde einlegen, damit sich die nächsthöhere Instanz mit dem Fall beschäftigt. „Aber bis das passiert, können weitere sechs Monate vergehen“, sagt er.“

      http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.strohgaeu-entfuehrungsfall-lara-laras-vater-ist-gegen-mediation.4d31cb17-3fbc-4515-b44e-de05eaec8c30.html

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