Je länger ich mich mit den Tätern und Kriminellen im Amt hier bei den Justizbehörden in Bayern befasse, desto offensichtlicher wird eines:
Die boshaft, gehässig und zielgerichtet im steten Zirkelschluss seit 2003 aufbereiteten Entwertungen und Zuschreibungen an meine Person als männlicher Gewalttäter, aggressives Arschloch, Spinner, Stalker etc. bis hin zum Amokläufer, der so irre gefährlich ist, dass man ihn dauerhaft mit Neuroleptika zudröhnen und wegsperren (Empfehlung Dr. Groß, CSU, in seinem Fehlgutachten für den Justizverbrecher Trapp, Staatsanwaltschaft) muss, entspringen offenkundig Projektionen der Täter und Kriminellen selbst. Eigene unerwünschte, aggressive Anteile werden zwanghaft abgewehrt, indem man sie beim Gegenüber verortet und dort bekämpft. Die wissenschaftlichen Grundlagen kann jeder nachlesen bei Sigmund Freud, C.G. Jung, Melanie Klein oder in hierauf bezogenen aktuellen Fachbüchern, bspw. von Prof. Heinz Weiß.
Die Täter und Kriminellen deckt bei ihren Machenschaften natürlich ihr Nimbus und die Fassade einer rechtsstaatlichen Justiz. Dennoch bleibt die Frage, was diese Täter und Kriminellen offenbar regelhaft dazu treibt, Rechtsuchende und Bürger wie Gustl Mollath oder mich als gefährliche Irre abstempeln zu wollen und dauerhaft wegzusperren.
So langsam wird auch das klar: manche dieser Täter und Kriminellen haben offenbar schlicht selbst nicht mehr alle Tassen im Schrank, sind unzurechnungsfähig und schlicht gefährlich aufgrund ihrer Hybris gepaart mit Amtsgewalt, die sie genüßlich missbrauchen, um ihre Ideologie, Gesinnung und latente Menschenfeindlichkeit auszuleben – auch die Pathologisierung entpuppt sich mehr und mehr als Projektion.
Es wird Zeit, dass hier eine amtsärztlich Untersuchung erfolgt, die bspw. bei jedem einfachen Polizeibeamten Standard ist, der zuviel trinkt, Vorgänge nicht mehr sachlich und objektiv bearbeitet oder schlicht keinen Bock mehr zu haben scheint.
Es ist untragbar, dass bayerische Richter, die Existenzen vernichten, Grundrechte missachten, offenkundig moralisch deformiert sind und selbst einfachste Realitäten leugnen, wie hier die sog. Richterin Ursula Fehn-Herrmann, Landgericht Würzburg, im Gegensatz hierzu offenbar völlig unkontrolliert tun und lassen können was sie wollen und auch bei Verbrechen im Amt und unverhohlener Rechtsbeugung glauben, sie müssten einfach den Joker „richterliche Unabhängigkeit“ ziehen…..
Dieses Schreiben ging ans Landgericht, Klage und Dienstaufsichtsbeschwerde an den Präsidenten Geuder:
Anlass hierfür ist die erneute unverhohlene Rechtsbeugung unter Leugnung von Fakten und Lebenswirklichkeit, gehässig, dummdreist, provokativ und offenbar zirkulär auf reaktive Selbstjustiz spekulierend:
Rechtsbeugung sog. Richterin Fehn-Herrmann zugunsten Kindsmutter, Landgericht Würzburg Beschluss vom 01.02.2018, 72 O 1694/17 – Vater selbst schuld an Kindesentzug und Umgangsboykott seit 2003!
An den
Präsidenten des
Landgerichts Würzburg
– Dr. Dietrich Geuder –
Ottostraße 5
97070 Würzburg 07.02.2018
Hiermit wird Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe gestellt, gemäß dem Klageentwurf auf Schadensersatz/Schmerzensgeld in Höhe von 100.000 Euro gegen
Ursula Fehn-Herrmann, zu laden über Landgericht Würzburg, Ottostraße 5, 97070 Würzburg
wegen Rechtsbeugung, Strafvereitelung und anhaltendem Amtsmissbrauch zu Lasten des Klägers im Verfahren zu Aktenzeichen 72 O 1041/17 als auch im Verfahren zu Aktenzeichen 72 O 1694/17, Landgericht Würzburg.
Beweis:
vorliegende Aktenlage zu Verfahren 72 O 1041/17 und zu Verfahren 72 O 1694/17, Landgericht Würzburg
Antrag auf Beiordnung eines Rechtsanwalts wird gestellt.
Es wird aufgrund des hämischen, widerwärtig gehässigen und offen despotischen Rechtsbruchs der offenkundig keiner rechtlichen und sachlichen Begründung zugänglichen Richterin und der Schwere der Straftaten im Amt und des Missbrauchs der Garantenstellung als Richterin sowie der offenkundig fehlenden charakterlichen Eignung der Beklagten neben einer Anklage wegen Rechtsbeugung die Entfernung der Richterin aus dem Amt beantragt.
Es wird aus den gleichen Gründen beantragt, die Richterin einer amtsärztlichen und psychiatrischen Untersuchung unterziehen zu lassen, um eine etwaige verminderte Schuldfähigkeit festzustellen, da aufgrund Sachlage erhebliche Zweifel daran bestehen, ob die Beklagte überhaupt in der Lage ist, komplexe Sachverhalte kognitiv und objektiv zu erfassen, woran sowohl die Beschlussfassung der Beschuldigten Richterin im Verfahren zu Aktenzeichen 72 O 1041/17 als auch im Verfahren zu Aktenzeichen 72 O 1694/17 erhebliche Zweifel begründen, wie infolge beweisrechtlich ausgeführt.
Der Schriftsatz geht ebenfalls an die Polizeibehörde Stuttgart, Strafanzeige ist erstattet.
Eine Dienstaufsichtsbeschwerde wird lediglich formal hiermit ergänzend eingereicht, ist insoweit jedoch als von vornherein sinnlos anzusehen, da nach allgemeinem Sachstand und auch aufgrund eigener langjähriger Erfahrung eine funktionierende Kontrolle und Dienstaufsicht über bayerische Richter gemäß der Gewaltenteilung seit Jahrzehnten in Bayern faktisch nicht stattfindet und für Rechtsuchende durch Eingaben und Beschwerden nicht zu erlangen ist.
Rechtsstaatliche Kontrolle sowohl über Richter als auch über Staatsanwälte im Bundesland werden seit Jahrzehnten normalisiert mit floskelhaften allgemeinen Verweisen auf die richterliche Unabhängigkeit entledigt. Der Standardsatz diesbezüglich lautet in der gesamten CSU-Hierarchie seit Jahrzehnten mehr oder weniger gleich, um selbst Verbrechen im Amt und völlig rechtswidriges Vorgehen zu verdecken:
„Gemäß Art. 97 GG ist es mir als Dienstvorgesetzten der Richterinnen und Richter grundsätzlich untersagt, deren Entscheidungen auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen oder hierzu Stellung zu nehmen.“
Dies ermöglicht, dass Richterinnen und Richter in Bayern seit Jahrzehnten völlig unbehelligt und in persönlichen Netzwerken gegen jede Geltendmachung gesichert in offenkundig immer ungenierterer Art und Weise Straftaten im Amt gegen Rechtsuchende begehen und selbst genüsslich zelebrierter persönlich motivierter Rechtsbruch wie hier durch die Beklagte durch das Umfeld in falsch verstandener Solidarität und unter Korpsgeist rechtswidrig gedeckt und vertuscht wird.
So ist insgesamt über Jahrzehnte kein einziger Fall vorliegend, bei dem ein Antrag auf Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit gegen eine Richterin oder einen Richter der Justizbehörden Würzburg stattgegeben wurde.
Desweiteren ist ebenfalls über Jahrzehnte kein einziger Fall vorliegend, bei dem ein Gerichtsgutachter der Region wegen eines unrichtigen ärztlichen Zeugnisses erfolgreich zur Anklage gebracht wurde. Dies, obwohl diese Fehlgutachten in Rechtsanwaltkreisen und beim Fachpersonal der Kliniken längst allgemein bekannter Sachstand sind.
Zeugen sind bei Bedarf zu benennen.
Uschuldige Menschen, denen als sog. Querulantendurch verlässliche Einweisungsgutachter der Region (Dr.Groß, Dr. Blocher) beliebig insbesondere jeweils eine „querulatorische/narzisstische oder paranoide Persönlichkeitsstörung“ angedichtet wird, werden so repressiv von der Justiz unter der Maßgabe einer vorgeblichen psychischen Störung und durch Vorhalt von Bagatelldelikten dauerhaft eingesperrt.
Der Fall des Klägers – der erst aufgrund Intervention des unabhängig von der rechtswidrigen Ergebnisorientiertheit zur sozialen Vernichtung des Klägers durch die fränkische Justizklüngel um Lückemann agierenden objektiven Obergutachters Prof Dr. Nedopil scheiterte, Landgericht Würzburg, Az. 814 Js 10465/09 – belegt neben dem bekannten Fall Gustl Mollath nicht nur dieses absolut rechtswidrige repressive Vorgehen von Justiz und Gutachtern gegen Menschen sondern auch das absolute Fehlen von Reue, moralischem Kompass und dem für Richter vorauszusetzenden integren Charakter.
Dies ist im Fall des Klägers belegt durch eine zweite Freiheitsberaubung im Amt nach bereits acht Monaten Freiheitsberaubung und Entlassung am 05.03.2010 infolge Eingang des Obergutachtens des Prof. Dr. Nedopil: die Täter der Staatsanwaltschaft auf Weisung Lückemann und die Täter des OLG Bamberg, Baumann und Schepping, inszenierten am 12.03.2010 eine zweite Freiheitsberaubung gegen den unschuldigen Kläger aus purem Schädigungseifer. In gleicher Motivation und in asozialem Nachtreten gegen einen unschuldig zehn Monate zu Unrecht inhaftierten Vater und ehemaligen Polizeibeamten verweigerten die Täter in gleicher Besetzung die vom Landgericht Würzburg in Urteil vom 20.08.2010 zugesprochene Haftentschädigung.
Die Vorgänge sind gerichtsanhängig und werden aktuell ebenfalls unter Rechtsbeugung zugunsten der Jusitzollegen durch das Landgericht Würzburg, insbesondere den sog. Richter Peter Müller, der als ebenso korrupt und charakterlich ungeeignet wie die Beklagte hier anzusehen ist, Landgericht Würzburg, Az. 61 O 1747/17.
Es ist insgesamt ein Treppenwitz, dass CSU-Richter, die ihre Positionen innerhalb des CSU-Netzwerks um Clemens Lückemann erlangten, in einem Justizskandal objektiv prüfen und urteilen sollen, in dem es um Aufklärung von Verbrechen im Amt geht, deren Initiator insbesondere der OLG-Präsident Lückemann ist.

Justizverbrecher Clemens Lückemann (CSU)
Dennoch leugnen die Richter bestätigt durch ihre Kollegen jeweils jegliche Befangenheit, auch wenn, wie im Fall Müller, der Beklagte Richterkollege Trapp ein persönlicher Freund ist.
Das Bundesjustizministerium wird über die Sachlage und diesen Sumpf bei den Justizbehörden in Bayern hier betreffend den Kläger und die Vernichtungsversuche gegen einen unbescholtenen Vater und Polizeibeamten beweisrechtlich in Kenntnis gesetzt; Veröffentlichung im Blog weiter ergänzend.
Eine Geltendmachung auf Länderebene ist wie genannt als sinnlos anzusehen, da das CSU-Ministerium und die CSU-Regierung seit Jahrzehnten jegliche Kontrolle und jegliche Ermittlung selbst bei Verdacht auf schwere Verbrechen im Amt verweigern und die Taten aus Eigeninteressen der Partei verdecken.

Rechtspflege –
Minister Bausback in Bamberg: „Die Linke ist lahm gelegt …“
Dass in Bayern zwecks politischer Vertuschung von Straftaten selbst integre und rechtsmäßig Strafverfolgung betreibende Polizeibeamte zu Unrecht verfolgt werden,, zeigt aktuell der Fall des Labor-Unternehmers Schottdorf. Dieser beging bekannterweise politisch gedeckt reihenweisen Betrug, worauf die ermittelnden Polizeibeamten Robert Mahler und Stephan Sattler offenkundig unter schuldhafter Amtspflichtsverletzung auf politische Weisung von der Staatsanwaltschaft zu kriminalisieren versucht wurden, um die Betrügereien in CSU-Netzwerken zu verdecken.
https://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/recht/article/957076/affaere-schottdorf-unrecht-beamte-ermittelt.html
Dieses Klima von Hybris, Rechtsbruch, Geklüngel und Amtsmissbrauch innerhalb der bayerischen Justiz ermöglichte auch den Justizskandal gegen den Kläger, insbesondere die Freiheitsberaubung im Amt durch das CSU-Netzwerk des Rechtsradikalen Clemens Lückemann, OLG Bamberg (hier im Bild mit Bausback, Minister CSU).
Die Verbrechen im Amt, die auch als Komplott und Intrige gegen einen Unschuldigen/lästigen Antragsteller zu werten sind, werden bis heute vertuscht.
Charakterlich ungeeignete Gesinnungsjuristen wie die Beklagte Fehn-Herrmann hier machen diese Zustände und diese gesamtgesellschaftliche Zersetzung des freiheitlich-demokratischen Rechtsstaats überhaupt erst möglich.
Es ist darüberhinaus vielfach belegter Fakt, dass gerade der nachhaltige Versuch, das durch die Justizbehörden hier verursachte Unrecht und Leid berechtigt zur Anklage und Aufklärung zu bringen, zu nur noch unverschämteren repressiven Rechtsbrüchen und rechtswidrigen Abwehrmaßnahmen einzelner Justizjuristen der Behörden hier führt.
Begründung:
1.
Der Kläger hat als unbescholtener Vater und ehemaliger Polizeibeamter des Landes Baden-Württemberg seit Dezember 2003 und nun im 15. Jahr durch die Schuld und den anhaltenden Rechtsmissbrauch durch Angehörige der Justizbehörden Würzburg/Bamberg den Kontakt zu seinem leiblichen Kind verloren.
Ein erster Antrag des Klägers ging an das Gericht mit Schreiben vom 27.12.2003, in welchem er um dringende Intervention und Hilfe des Familiengericht bat, um einen konkret zu befürchtenden Kontaktabbruch zu seinem damals drei Monate alten Kind zu verhindern, Az. 002 F 5/04.
Die heute durch die Justizbehörden Würzburg/Bamberg schuldhaft und rechtswidrig herbeigeführten Schädigungen und Folgen waren voraussehbar und vermeidbar!
Die zuständige Richterin und Zeugin Antje Treu beantwortete die wiederholten Anträge des Klägers als Vater zunächst erst über drei Monate später mit einseitigem Schreiben vom 31.03.2004, mit welchem sie den Kläger auf das zuständige Jugendamt verwies, ohne selbst tätig zu werden.
Erste Reaktion Treu: Termin nach ACHT Monaten / Verfahrenspfleger bestellt nach 16 Monaten!
Erst auf weiteres dringendes Insistieren erfolgte nach weiterer Verschleppung eine erste mündliche Verhandlung nach bereits acht Monaten durch das Gericht verschuldeter Bindungszerstörung, 13.08.2004.
Bereits zu diesem Zeitpunkt hatte die Justizbehörde durch die willkürliche Ausgrenzung und Isolierung des Klägers als Vater von seinem leiblichen Kind, mit dem er bis 09.12.2003 tagtäglich und in Heiratsabsicht mit der Mutter zusammenlebte, unter Rechtsbruch – einfachster Missbrauch des sog. Gewaltschutzgesetzes – eine schwere Traumatisierung beim Kindsvater und eine Bindungsschädigung des Kindes schuldhaft verursacht.
Entgegen der Verfassungvorgaben des Grundgesetzes wurden durch die Schuld und den Rechtsmissbrauch einer in Teilen offenkundig völlig inkompetenten und desinteressierten, rechtswidrig reflexhaft gegen Männer agierenden Justiz sowohl die verfassungsgemäßen Elternrechte des Klägers als auch die verfassungsgemäßen Rechte des Kindes durch die originär örtlich zuständigen Justizbehörden – Wohnsitz des Kindes – willkürlich und in Teilen zielgerichtet zerstört, momentan 15 Jahre.
Bezüglich der Details der Vorgänge von 2004 bis 2018 wird auf die bei den Gerichtsbehörden vorliegende Aktenlage sowie die beweisrechtliche Dokumentation anhand Originaldokumenten durch den Kläger in dessen Blog verwiesen.
Den gesamten Beweisvortrag der Klage vom 31.07.2017, 72 O 1694/17, der den weiteren Fortgang der schadensrechtlich zu klärenden Ausgrenzung und rechtswidrigen Verweigerung eines vollstreckbaren Umgangsbeschlusses, der schließlich mit Datum vom 09.04.2010 durch das Familiengericht Würzburg, Richterin Brigitte Sommer, 005 F 1403/09, nicht nur erlassen – sondern im Gegensatz zu vorherigen und nachfolgenden Beschlüssen der Richterin und Zeugin Antje Treu – auch gegen den erklärten Willen der Volljuristin Neubert bis Mai 2012 durchgesetzt wurde, ignoriert die Beklagte Fehn-Herrmann völlig.
Beweis:
Aktenlage, Verfahren zu 72 O 1694/17, Landgericht Würzburg
Rechtsbeugung sog. Richterin Fehn-Herrmann zugunsten Kindsmutter, Landgericht Würzburg Beschluss vom 01.02.2018, 72 O 1694/17 – Vater selbst schuld an Kindesentzug und Umgangsboykott seit 2003!
Beweis:
Anlage 1
Klageschrift mit ausführlichem Beweisvortrag, Zeugenvortrag, Anlagen – Version aus dem Blog des Klägers, 31.07.2017
https://martindeeg.wordpress.com/2017/07/31/zivilklage-gegen-kindesentfuehrerin-kerstin-neubert-stand-aktuell-seit-2012-habe-ich-als-vater-keinerlei-kontakt-mehr-langzeitdokumentation-eines-justizverbrechens/
Ob dies aus Amts-Hybris und dem Gefühl einer Unantastbarkeit auch bei schwerer Rechtsbeugung, aus psychischen Defiziten oder schlicht aus Gehässigkeit heraus gegenüber dem Kläger als erklärtes Feindbild („Querulant“, durchgeknallter Ex-Polizist etc.) geschieht, ist zu klären.
Als jedenfalls dem Kläger bekannt wurde, dass die bereits im Verfahren zu Az. 72 O 1041/17 massiv persönlich involviert rechtsbeugend zu Lasten des Klägers und ungeniert zugunsten des Fehlgutachters Dr. Groß agierende Beschuldigte Fehn-Herrmann ungeachtet dessen auch im Verfahren gegen die Volljuristin Neubert als Richterin agieren soll, wurde unverzüglich die berechtigte Besorgnis der Befangenheit angezeigt.

Fehlgutachter Dr. Jörg Groß
Die Geltendmachungen wurden durch die Richterkollegen komplett ignoriert, die Beschuldigte bestätigt und gedeckt und die Darstellungen des Klägers mit den üblichen Floskeln und Allgemeinplätzen in Abrede gestellt.
Beweis:
Aktenlage, Verfahren zu 72 O 1694/17, Landgericht Würzburg
Durch den unter Rechtsbeugung mit Datum vom 01.02.2018 nun in diesem Verfahren erlassenen Beschluss der Beklagten haben sich sämtliche Darstellungen und Befürchtungen bezüglich weiteren Amtsmissbrauchs durch die Richterin zugunsten auch der Beklagten Neubert voll bestätigt und wurden durch die völlig asoziale und gehässige Form, in der diese sich outet, sogar noch übertroffen.
So teilt diese sog. Richterin einem durch Ausgrenzung von seinem Kind und anhaltend asozialen Rechtsbruch schwer traumatisierten Vater, der seit August 2012 (singuläres Treffen in Beisein Zeuge Günter Wegmann) seine Tochter überhaupt nicht mehr gesehen hat und zu der von Dezember 2003 bis Mai 2010 ebenso rechtswidrig ein kompletter Kontaktabbruch durch die Justiz verschuldet ist wie seit Juni 2012 (und entgegen vollstreckbaren konkreten Beschlusses des Familiengerichtes, Richterin Brigitte Sommer) wie folgt mit:
„Der Prozesskostenhilfeantrag ist …unbegründet.
Der Antragsteller war nicht seit 2003 von jeglichem Kontakt mit dem Kind ausgeschlossen, sondern es haben Kontakte stattgefunden.“…..
Dies wirft in Gesamtschau sehr wohl die Frage auf, ob die Beschuldigte überhaupt noch in der Form über ihre Sinne verfügt, wie es eine Tätigkeit mit Verantwortung in einer Behörde voraussetzt.
Entweder ist diese Darstellung der Beschuldigten das Ergebnis einer durch ihre Gesinnung ideologisch und persönlich motivierten feststehenden Position, in welcher diese sich nicht erst durch Beschäftigung mit den Akten und den Fakten und Tatsachen irritieren lässt oder die Beschuldigte/Beklagte hier zielt in einer unverhohlenen Gehässigkeit darauf ab, einen seit 14 Jahren ausgegrenzten und isolierten Vater hämisch durch weiteren Amtsmissbrauch und verbale Demütigungen weiter traumatisieren und schädigen zu wollen.
Die verbalen Darstellungen der Beschuldigten als Richterin sind erkennbar objektiv geeignet, in Ausnahmesituation die affektive Gewalt, die Tötung von Menschen oder bei labilen Geschädigten auch eine Selbsttötung hervorzurufen.
Beweis:
Anlage 2
Schreiben der Beschuldigten vom 01.02.2018, 72 O 1694/17
Rechtsbeugung sog. Richterin Fehn-Herrmann zugunsten Kindsmutter, Landgericht Würzburg Beschluss vom 01.02.2018, 72 O 1694/17 – Vater selbst schuld an Kindesentzug und Umgangsboykott seit 2003!
Infolge beruft sich die Beklagte zirkulär auf im Zusammenhang irrelevanten Beschluss des Amtsgerichts Würzburg, 30 C 727/17, in welchem die Volljuristin Neubert den Beschuldigten selbstreferentiell entwertet, um die Feststellung der Unzulässigkeit des von ihr eingeleiteten Verfahrens zu verhindern, da sie dieses unter Verweigerung einer korrekten ladungsfähigen Anschrift und Täuschung des Gerichts beantragte.
Um diese Feststellung der Unzulässigkeit zu verhindern, schützt die Volljuristin und Kindsmutter unter beliebiger Diffamierung und Entwertung des Klägers als Vater – wie sie seit 2003 erfolgreich praktiziert wird – ein „schutzwürdiges Geheimhaltungsinteresse“ für ihre Person vor.
Dass dies mit Falschbeschuldigungen, pauschaler Propaganda gegen den Kläger als Mann und mit zusammenhanglosen Vorwürfen von Aggression – bei ähnlichen Sachlagen erfolgen regelhaft Tötungsdelikte durch die traumatisieren Männer, wie Allgemeingut, und dem Kläger auch als Polizeibeamten bekannt ist – geschieht, missbrauchte nicht nur der Richter im Verfahren 30 C 727/17 zur selbstreferentiellen Rechtsbeugung gegen den Kläger, indem er die Klage nicht als unzulässig verworfen hat sondern nun auch in hämischer und gezielt provokanter Form die Beschuldigte hier.
Desweiteren beruft sich die Beschuldigte auf ein sog. Urteil des OLG Bamberg vom Februar 2016, Az. 7 UF 2010/15, in welchem die sog. Richter Reheußer, Weber und Panzer zunächst kindeswohlschädigend eine Anhörung des Kindes inszenierten, in welchem dieses erwartbar die instrumentalisierte und projektive Entwertung des Vaters durch ihr Umfeld und die Kindsmutter übernahm und sich gegen seinen Vater aussprach.
Das Vorgehen des Gerichts ist als asozial und widerwärtig anzusehen. Dem Kind des Klägers werden hier unter massiver Kindeswohlschädigung Schuldgefühle introjiziert, die je nach weiterer Entwicklung dieses Justizskandals irreversibel sind.
Die Umgangspflegerin Ursula Baur-Alletsee und der Verfahrenspfleger Günter Wegmann hatten diese Anhörung zuvor als Kindeswohlschädigung abgelehnt.
Stellungnahme der Umgangspflegerin Frau Baur-Alletsee, 22.12.2015
Stellungnahme Verfahrenspfleger v. 15.12.2015: Kindeswohlgefährdung
Dies hielt die Täter im Amt des OLG Bamberg infolge auch nicht davon ab, entgegen der Empfehlungen aller Fachkräfte unter Rechtsbeugung und Verfassungsbruch zu Lasten des bereits massivst geschädigten und traumatisierten Vaters nach rechtswidrigem Kindesentzug durch die Volljuristin Neubert und entgegen der Vorgaben des Familiengerichts von Juni 2012 bis zumindest Juli 2015 (Aufhebung des konkreten sog. Umgangsbeschlusses. Einsatz der Umgangspflegerin Baur-Alletsee) dummdreist einen weiteren rechtswidrigen Umgangsausschluss zu konstruieren (den ersten verschuldete die Richterin und Zeugin Antje Treu, August 2005 nach Instrumentalisierung des untauglichen Verfahrenspflegers Rainer Moser durch die Kindsmutter und deren Vater, vgl. beim BGH anhängige Klage, Landgericht Würzburg, 3 T 2299/17, auch hier Rechtsbeugung zu Lasten des Klägers, AG Würzburg, 17 C 960/17).
Die Entführung und rechtswidrige Entfremdung des Kindes insbesondere entgegen der gerichtlichen Entscheidungen und Amtsermittlungen des Familiengerichts beginnend Juni 2012 und das Verhalten der Beklagten Neubert, was beweisrecchtlich und ausführlich Inhalt der Klage ist, vgl. Anlage 1, wird von der Beschuldigten Fehn-Herrmann hier abgetan unter Hinweis auf ein völlig irrelevantes Urteil vom August 2017 und ein weiteres im Zusammenhang lediglich selbstreferentiell und zirkulär die Schädigungen seit 2012 weiter fortführenden unter Rechtsbeugung angezeigten Urteils des OLG.
Ein Verbrecher verweist auf den vorherigen, eine Rechtsbeugung wird mit einer vorherigen Rechtsbeugung zu legitimieren versucht.
Die Beschuldigte zieht hier nicht nur sich selbst als Richterin sondern die gesamte rechtsstaatliche Justiz ins Lächerliche: gerade die Aggressionen und die zu erwartende Selbstjustiz, die sie dem Kläger schädigend anzudichten versucht, provoziert die Beschuldigte durch ihre Verhöhnung des Klägers und der gesamten Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens in ihrem erneuten unter Rechtsbeugung erlassenen Beschluss hier.
2.
Auf die gesamte Aktenlage zum Verfahren 72 O 1041/17 wird beweisrechtlich verwiesen.
Die Beschuldigte bestreitet im Kern unter Amtsmissbrauch, dass ihr persönlicher Bekannter, der Gerichtsgutachter Dr. Jörg Groß ein Fehlgutachten über den Kläger erstattet hat.
Landgericht Würzburg: Rechtsbeugung zugunsten Dr. Groß, sog. Beschluss der Richterin Fehn-Herrmann, Az. 72 O 1041/17
Dies ist unstreitig, belegt durch Obergutachten des Prof. Dr. Nedopil.
Desweiteren ist durch zahlreiche Zeugen und Beweisvortrag unschwer in öffentlicher Hauptverhandlung nachzuweisen, dass Dr. Groß unter Vorsatz im Sinne der Staatsanwaltschaft Würzburg ein Fehlgutachten erstattet hat.
Dies stellt die Beschuldigte Fehn-Herrmann lebensfremd und persönlich motiviert in Abrede mit dem vorgeblichen Argument, dass dies ein schwerer Vorwurf sei und ihr Bekannter Dr. Groß allgemein kompetent.
Auch hier liegt eine etwaige verminderte Schuldfähigkeit nahe, da aufgrund Sachlage erhebliche Zweifel daran bestehen, ob die Beklagte überhaupt in der Lage ist, komplexe Sachverhalte kognitiv und objektiv zu erfassen, weshalb neben objektiver Aufklärung durch ein Gericht eine amtsärzliche und psychiatrische Untersuchung der Richterin beantragt wird.
Es ist für Rechtsuchende und Bürger in einem Rechtsstaat in keinem Fall hinnehmbar, dass solche gehässigen und offenbar moralisch völlig deformierten Amtsträger wie hier nach Gutsherrenart rechtsbeugend in Bezug auf existentielle Grundrechte und Lebensinhalte von Bürgern und Rechtsuchenden Fakten schaffen.
Angesichts des fortschreitenden Vertrauensverlusts in die bayerische Justiz ist hier auch im Rahmen der Generalprävention ein Exempel zu statuieren.
Dass Rechtsbeugungen und Leugnung von Fakten und Lebenswirklichkeit durch widerwärtige und sich unantastbar wähnende Richter mittlerweile wie hier im Fall des Klägers normalisiert und zirkulär fortgeschrieben werden, zeigt den ganzen Abgrund, der hier bereits zwischen Justiz und Gesellschaft besteht.
Selbstverständlich sind die Verbrechen und der anhaltende Rechtsbruch und auch die anhaltende Traumatisierung des Klägers als Justizopfer und ehemaligem Polizeibeamten schon lange ein Motiv für Selbstjustiz und ein Mordmotiv gegen die dummstolz die Schädigung fortführenden Justizjuristen etc., insbesondere was die folgenschwere zielgerichtet herbeigeführte weitere Rechtsbeugung beim OLG Bamberg und Ausgrenzung des Klägers als Vater zu Lasten des Kindes angeht, den die Beschuldigte hier selbstreferentiell zur Rechtfertigung weiterer Rechtsbeugung missbraucht.
Anstatt dies alles als objektive Tatsache zu antizipieren, provoziert man unverhohlen weiter und zielt offenkundig darauf ab, dass der Kläger den Rechtsweg und die öffentliche juristische Geltendmachung endlich aufgibt und zur Selbstjustiz greift.
Die Schuld der Justiz hier wird deutlich, wenn man beleuchtet, dass der Kläger seit 2003 in keinem Fall körperlich übergriffig wurde und sich die zumindest teilweise nachvollziehbaren Vorwürfe auf Beleidigung und versuchte Nötigung beschränken.
Angesichts der wiederholten gewaltsamen und invasiven Übergriffe und Attacken von Angehörigen der Justiz Würzburg/Bamberg gegen den Kläger ist dies bemerkenswert.
Martin Deeg
Polizeibeamter a.D.
Senf kostet bei Edeka 49 Cent. Die ICD 10 kostet ab 24.99. F61. Kombinierte und andere Persönlichkeitsstörungen. Diese Kategorie ist vorgesehen für Persönlichkeitsstörungen, die häufig zu Beeinträchtigungen führen, aber nicht die spezifischen Symptombilder der in F60.- beschriebenen Störungen aufweisen. Daher sind sie häufig schwieriger als die Störungen in F60.- zu diagnostizieren.
So what aber auch! Senf bleibt Senf aber es wird für den Verbraucher unter Umständen immer schwieriger Hengstenberg Senf als Marke als „besser“ zu diagnostizieren.
CitiSite an Praxis Gross, kein fake: „Ich gehe anschliessend mit meiner Tochter ein Eis essen!“ Gross: „Selbtmordgefährdet ist er nicht!“ Die einzige Voraussetzung um einen sog. Betreuer – juristisch: „rechtlichen Vertreter“ aufgezwungen zu bekommen! Aussen vor genommen Amtsgerichtschefin Miss Twardzik übernimmt den Fall: „Übermässiges, unkontrolliertes Eisessen kann sich lebensbedrohlich auswirken. Der Magen vereist – so Gross recht hat: „seine Diagnosem nach höchst wissenschaftlichen Kriterien verfasst und von Mediziner geprüft: hebephrene Schizophrenie!“ Fact, kein Witz!
Die hebephrene Schizophrenie wird auch als desorganisierter Typus bezeichnet. Patienten mit dieser besonderen Form der Schizophrenie wirken auf Außenstehende oft irritierend. Ihr Verhalten erscheint unangemessen, wirr und ziellos.
So what. Irritierend: „Wieso will der Kerl dass sein Magen vereist?“ Wirr zudem: „Er will mit seiner Tochter Eis essen, was als genannten Gründen als unangemessen einzustufen ist! Siehe Kernberg, das Eisberg-Modell!“ Gibt`s tatsächlich: „Die wahre Drama liegt unterhalb der Spitze des Eisberges!“
Analog Martin: „Wirr der Kerl, der will zu seiner 3 Monate alten Tochter Kontakt! Vermutlich mit ihr Eis essen, was als desorganiesiert einzustufen ist. Kind will Mutterbrust – aus basta!“
Typisch für hebephrene Schizophrenie-Patienten ist, dass sie über Krankheitsbefürchtungen klagen: „Hey, der Kindesentzug schadet meiner Psyche!“ Die hebephrene Schizophrenie hat eine ungünstige Verlaufsprognose. Sie beginnt zwar langsam, entwickelt sich jedoch oft zu einer chronischen Störung ohne symptomfreie Phasen: „Hey, mein Kind hat Moser jetzt entpültig auf die Eiszeitliste gesetzt!“
Matin textet verkehrt: „Fehlgutachter Dr. Jörg Groß, hat im Sinne der Staatsanwaltschaft ein parteiisch unrichtiges ärztliches Zeugnis vorlegte!“ Schreibfehler! Muss heissen: „ein poetisches Gutachten vorgelegt!“ Mit seinem Gutachten über CitiSite topt er glattweg Goethe!
Home Story. Wie erwähnt. CitiSite`s Tochter tummelt sich mit Prinz von Anhalt herum. Der schrieb seine Biographie. Without words …
https://scontent-frx5-1.xx.fbcdn.net/v/t1.0-9/23244081_10156647427214179_3285695545804105057_n.jpg?oh=f1cc8e85b2f92a15e3b615edf68453b5&oe=5B071C91
CitiSite hat Buch-Copyright beantragt: „Die Richter-Huren!“ Martin darf den Titel bei mir kaufen und seinen blog in print publizieren! Kann schonmal das Buchcover layouten!
Februar 06, 2018.
Witz aus Würzburg.
http://genug-ist-genug.org/index.php/aemter/justizskandale/item/236-ist-die-ottostrasse-5-in-wuerzburg-ein-komoedienstadl
Und es graute der Morgen. Knapp 5 Stunden Schlaf – eben – wo beibt den die Sonne ? meinen Blog aufgerämt. Uralter comment …
Ich habe über 20 Jahre mit Borderlinern zu tun gehabt und zwar innerhalb der angeheirateten Familie. Und ich muss leider der Schulmedizin widersprechen. Borderliner können sehr wohl verstehen. Sie können es sich nur nicht leisten.
Brüller: „Sie können es sich nur nicht leisten!“
Schau schau, der Herr Dieter Brunner, Staatsanwalt, wird auch von anderen angezeigt:
https://martindeeg.wordpress.com/2018/02/08/verbrecherbehoerde-staatsanwaltschaft-wuerzburg-zu-den-doppelstandards-beim-grundrecht-der-meinungsfreiheit-und-der-strukturellen-strafvereitelung-anhand-beispiel-des-juristen-rotter-und-des-journ/
Dobler/Michael, seines Zeichens Unternehmensberater: „Und für die, die sich mal amüsieren möchten, sehen Sie in den kommenden Tagen unsere Serie von Videos dazu.“
Gut so. Letztendlich lassen sich daraus richtig gehend Staffeln produzieren. Mit Unternehmensberatung übertreibt er ein bisschen: „Er ist mehr Steuerberater!“
Strate: „Beweisverfälschungen sind aus Akten einfachst eruierbar.“ Gilt analog für Projektionen. Als UNTERNEHMENSANALYST kommt CitiSite nach eigener Analyse diverser Komödienstadel-Staffeln, genannt auch Gerichts-Comedy Shows, zur folgender Conclusion …
Die Spielregel: „Vorsatz vs. geistige Störung!“
„Beweisverfälschungen sind entweder Vorsatz, alternativ klinisch relevante Projektionen.“ Es gibt nur diese beiden Möglichkeiten! Man kann sich ergo selbst entscheiden ob man Beweise / Sachverhalte bewusst abspaltet – ergo Vorsatz vorliegt – was jeder abstreiten wird – ergo eine psychische Störung – Spaltung / Projektion – vorliegen muss! Ist dem „Probanden“ seine Beweisverfälschung nicht bewusst – alternativ sein Chaos – seine Rechtsbeugung, sein Falschgutachten, usw., bestätigt er damit, dass er klinisch relevant projiziert! SCHACH MATT!“
Falls Kernberg mich jetzt „lobt“ werde ich das Klaus Weth berichten: „Herr Krapf, Kernie hat mich so irre gemacht, dass ich anschliessend aus Versehen auf die Damentoilette bin!“ Kein fake, hat er (Weth, vormals Therapeut in Lohr) mir so berichtet.
Das MUSS gefeiert werden!
Martin bekommt ten points – bis auf einen Punkteabzug. Wer ist bitteschön ist Prof. Heinz Weiß??? Wenn bitte Weltklasssse zitieren: „Kernberg!“ Oder Birger Dulz, mein spezieller Freund. Zumindest hat Volker Faust das Wesentliche kapiert … nach mühevoller 10-jähriger CitiSite Aufklärungsarbeit: „Projektionen sind ohne Informationsstörungen überhaupt nicht möglich.“
Martin:
Nicht alles gelesen. Identifikation mit dem Aggressor erwähnt??? Bekannt seit dem 3. Reich. CitiSite verfährt analog. Psychiatrische Untersuchung von 15 Verfahrensbeteiligten. Jura spielt keine Rolex!
[……]
Deswegen erwähnt. Dr. Gross: „das sind Grössenideen!“ Das DRAMA im CitiSite Fall. Kernie: „Borderliner projizieren bereits ihr kleinkariertes Weltbild auf das Gegenüber! Mit dem HIGHLIGHT: „auch Sachbeweise nutzen rein nix!“ Facts follows, weil Martin mit links sparsam umgeht … Beweismaterial im Fall: „Prinz von Anhalt!“ Der Brüller!
Sehr geehrter Herr Deeg, leider kämpfen Sie auf verlorenen Posten. Auch mir ist so ergangen, obwohl ich sogar verheiratet war. Die Mutter kann machen was sie will und Du stehst als Vater auf verlorenen Posten. Gegen diese „bayerische Justiz “ anzukämpfen ist mehr als lobenswert. Aber gegen die intelligentesten vor Gott und auf diesem Erdball, habe Sie leider keine Chance. Wir Männer werden noch lange die Verlierer vor dem Familiengericht sein, erst wenn die herkömmlichen Parteien vom Wähler abgestraft werden, könnte sich was ändern. Bedenken sie, die Justiz so schwer im Sattel, da muss schon ein Erdrutsch kommen, um diesen verkrusteten Sauhaufen aufzulösen. Ich wünsche von ganzen Herzen, dass Sie Recht bekommen. Leider wird man für die entgangenen Vaterfreuden niemals eine Entschädigung bekommen. Mit freundlichen Grüßen Alois kagerbauer
Aber auch die von der Presse! Die reden von PANNE, dabei hat das doch alles schon System – allerdings schrieben die ja auch immer noch von Diesel-Schummelei statt Diesel-Betrug.
Fragen über Frage (aus Artikel):
Dieses „in der Regel“ hat man ermutlich entdeckt, als man eine Ausrede suchte. Mal ueberlegen „Herr Radarkontrolle, in der Regel fahre ich nicht zu schnell, deshab koennen Sie ja auf das Verfahren verzichten“
Es wurde nach Schema F agiert (Verfahren schnell abschliessen) und wie immer im buerokratischen Dummenland, wird erst was getan wenn Menschen leiden mussten, dann kommen Absichtserklaerungen und die Verantwortlichen machen weiter wie immer. Sind die tatsaechlich nicht in der Lage voraus zu denken? Schon komisch, wenn ein normaler Mensch mit dieser Bürokratur zu tun hat, muss er ALLES nachweisen, inkl. nicht messbare Schmerzen fuer Schadenersatz – doch die Buerokratur dreht sich einfach alles passend „wir machen uns die Welt wie sie uns gefaellt“.
Satire(?): Vielleicht sollte man mal die Keller kontrollieren, ob da nicht noch Panzerschokolade (Pervetin) lagert und weil man nichts umkommen lassen moechte, ins Essen gemischt wird. EIne andere logische Erklaerung finden wir nicht, ausser die sind einfach genetisch so.
Der Fall in Freiburg spiegelt genau das Versagen, die Hybris und die Dummheit wieder, die vielfach Tragödien verschulden und auch die Schädigungen in meinem Fall nun seit 15 Jahren verschulden!
Dieser Typus Mensch ist das Problem! Richter, die zu dumm, arrogant oder unwillig sind, objektive Fakten wahrzunehmen.
Richtig, es geht nur um Entledigung, Statistik. Die sind auch zu dumm, um zu begreifen, dass ein Versagen AM ANFANG oft jahrzehntelange weitere „Arbeit“ verheißt….siehe Justizskandal hier.
Und natürlich zu feige und zu asozial, um Verantwortung für Fehler zu übernehmen. Stattdessen versucht man Verbrechen im Amt durch Kollegen zu vertuschen.
Immer die gleichen Muster: zuerst mit feudal-herrschaftlichem Gestus verschleppend nichts tun oder „Ball flach halten“ – Pädokrimineller bei Kind, warum nicht? – , schwerste Schädigungen verschulden, Existenzen zerstören. Vater will Kontakt zum Kind? -Erst mal ein Jahr liegen lassen, erledigt sich vielleicht von selbst!..
Danach entweder feige verkriechen, dumm stellen – oder wie die oben Angezeigte Fehn-Herrmann oder der Justizverbrecher Reheußer vom OLG Bamberg, dummstolz weiter provozieren, im Irrglauben, dass es ja nur „die anderen“ trifft.
In meinen Augen sind das Schwerkriminelle mit dissozialer Persönlichkeit….
In einem Leserbrief in der SZ am Montag fragte ein fachkundiger Leser, wie denn die Richterin im Freiburger Fall und der Rechtsanwalt, der die Kindsmutter vertreten hat, wohl schlafen.
Die gehören aus dem Verkehr gezogen.
In Bamberg lief die gleiche Scheiße: Kerstin Neubert die anhaltend mein Kind schädigt und mein Leben zerstört hat, ist sicher auch nur „sehr überzeugend“ gewesen, wenn man „intern“ fragt….
NEIN, diese Täter in Robe werden sich in meinem Fall nicht aus der Affäre ziehen, die sind asozial, denken, sie können unbegrenzt gegen einen Vater nachtreten, ohne dass das Konsequenzen hat.
Verstecken sie sich feige und dummstolz hinter ihrem Nimbus als Juristen und „Organe der Rechtspflege“… widerwärtige Hetzanwälte wie Hitzlberger, Auffermann, Rotter – der Abschaum der Gesellschaft, der mit dem Argument „Kindeswohl“ das Leben von Kindern zerstört.
plus fehlendes Ermittlungsinteresse, bzw. Ermittlungsunfähigkeit – denn in einer Doku zu falschen Urteilen wurde auch dokumentiert, dass die Richter nirgendwo lernen wie man untersucht, ermittelt – damaliges Fazit: die urteilen nach Gesinnung/Gesicht, völlig faktenfrei und haben durch ihren Nimbus und die selbst verliehen Unfehlbarkeit auch noch IHR Recht.
Oder wusste jemand dass z.B. in einer Berufungsverhandlung über ein Gefängnisurteil zwar einige Richter sitzen, aber nur EINER (der sogenannte Berichterstatter) die Akten angesehen hat – von gelesen oder verstanden ist niemals die Rede.
Irgendwie liebäugeln wir wieder mit dem konfuzianischen Richter Di – in dieser Zeit wurden Fehlurteile dann auf den Richter angewandt und auch seine Familie, 10 Generationen lang und damals gab es üblicherweise nur ein Urteil. Doch solange die absolute Maximalstrafe die Frühpensionierung ist und es keine persönliche Haftung gibt, wie sonst auf der Welt, so lange wird sich nichts ändern. Satire: Wettbewerb: Jeder Jurastudent der ein Fehlurteil findet, darf den Platz des jeweiligen Richters übernehmen. Bei Mehrfachnennungen wird gesplittet.
Schöne Idee.
Zum „Berichterstatter“-Phänomen bei Revisionen hatte Thomas Fischer aus der Praxis berichtet:
http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2015-06/bundesgerichtshof-justiz-fischer-im-recht/seite-4
Die Hybris und Inkompetenz von Richtern ist unfassbar!
http://www.sueddeutsche.de/politik/baden-wuerttemberg-schwere-behoerdenpanne-bei-missbrauchsfall-in-staufen-1.3867859
Passend zum Valentinstag…….
Leserforum der SZ heute zum „Me-too“-Popanz:
Mein (gekürzter) Leserbrief zum Thema:
http://www.sueddeutsche.de/kolumne/mee-too-debatte-eine-behauptung-ist-noch-kein-beweis-1.3865711
Das Thema ist schon lange suspekt:
1. Frage: Wieso kommen die alle so spät?
2. Frage: Als die erste sich geoutet hat (Ministerhand auf ihrem Knie während offiziellen großen Abendessen), haben wir alle gesagt „Wo ist das Problem? Jede FRAU die wir kennen, hätte dann ganz nonchalant beim Service um eine neue Gabel gebeten“ – inzwischen haben wir gelernt, dass wir dies über 95% der Zuhörer (egal ob w oder m) erst erklären müssen und dann kamen Sätze wie „ihr müsst den doch erst verwarnen, die Übergriffe dokumentieren, am besten Zeugen suchen, ihr könnt ihn doch nicht einfach pieksen (das wäre nicht gepiekst, die hätte gesteckt), usw. alles Sermon‘. Unser Gefühl sagt ‚Hauptsache im Mittelpunkt und sei es mit Geschwätz und immer nur sagen, was andere zu denken/machen haben – Rückfragen/Kritik sind unerwünscht“.
Nachtrag: Wann wird eigentlich das Thema „die auch“ oder „promoviert auf dem Standesamt“ ebenso thematisiert 😉
🙂
http://www.sueddeutsche.de/panorama/interview-zur-me-too-debatte-makatsch-die-me-too-debatte-ist-zu-aufgeheizt-1.3868348
Ja, aber nur, weil die Öffentlichkeit drauf schaut! Das Ergebnis steht m.E. ohnehin schon fest…in einem Wahljahr darf man CSU-Juristen nicht bloßstellen, Ergebnis daher: fragwürdig vielleicht aber alles im „Ermessen“.
Oder man findet einen Dummen, dem man alles anlasten kann und den man als Bauernopfer und schwarzes Schaf präsentiert. Wie auch immer: der bayerische Wähler ist der Adressat.
Und zu vertuschen gibt es einiges – aber die Staatsanwaltschaft Würzburg schafft das! Die hat unter Lückemann Erfahrung mit Vertuschung von Verbrechen im Amt – wie dieser Blog belegt!
http://www.handelsblatt.com/unternehmen/industrie/affaere-schottdorf-staatsanwaelte-starten-vorermittlung-gegen-staatsanwaelte/20936592.html
So sieht er aus – wie ein „Herr Generalstaatsanwalt aus Bayern“….
Justizverbrecher Clemens Lückemann (CSU)
Lückemann und o.g.Nötzel beste CSU-Kumpels und auch im selben Verein – dem „Bayerischen Landesverband für Gefangenfürsorge und Bewährungshilfe e. V.“. Der „ist landesweit die einzige Organisation, die sich ausschließlich auf Aufgaben der sozialen Hilfe für Gefangene und Strafentlassene konzentriert.“
https://www.baylgb.de/wir-%C3%BCber-uns/
Ausgerechnet ein dissozialer Justizverbrecher Lückemann, der nichts auslässt, um Menschen unter Amtsmissbrauch zu schaden, will sich mit „sozialer Hilfe für Gefangene“ schmücken! WIDERWÄRTIG!
Wie sagte der Justizverbrecher Clemens Lückemann, langjähriger Leiter der Staatsanwaltschaft Würzburg und heute Weisungsgeber und „Dienstherr“ der ermittelnden Staatsanwälte:
Der hat ….
https://martindeeg.wordpress.com/2017/12/01/ergaenzung-zur-aktuell-erstatteten-strafanzeige-gegen-die-korrupten-richter-die-die-widerwaertigen-justizverbrecher-norbert-baumann-und-thomas-schepping-vor-den-konsequenzen-einer-boshaften-freiheits/#comment-8736
„nicht gesehen“ – das trifft sicher zu, doch damit wurden wieder falsche Tatsachen vorgetäuscht. Oder wusste er tatsächlich nicht, das solche Anweisungen NICHT schriftlich gegeben werden müssen? Das ist nach 28 Jahren in der Bürokratie/Justiz mehr wie unwahrscheinlich.
Außerdem gibt es dazu auch eine entsprechende Vorschrift (hatten wir mal vor ein paar Jahren in BW gefunden, z.Zt. keine Zeit zum suchen). Zusätzlich ist auch sehr gut dokumentiert,d ass dies nach diesem Schema F „Anruf Ministerium und man teilt dessen Ansicht mit“ und welcher Untergebener wird da wohl was sagen, gar von Rechtsstaat, Demokratie reden oder remonstrieren? Das heißt dann nur „Jawollja, wird sofort erledigt“.
Eben!
In gewachsenen Seilschaften braucht man als erfahrener Karrierist und Gesinnungsjurist keine „Weisung“ in Befehlsform. Das ist aber genau das, was Lückemann hier, unredlich und manipulativ wie immer, dem dummen Bürger verkaufen will….
Zweiklassenjustiz? Andersrum gibt es in anderen Fällen interessante Bewegung – hier Entlassung eines korrupten Kripo-Beamten trotz weiterer Fluchtgefahr aus U-Haft, weil man nur 0,94 Verhandlungstage/Woche (S4 Radionachrichten plus interessante Fragen: Wieso hat niemand auf die Verhandlungstage geachtet – wieso ist das Verfahren so verschleppt worden – usw.):zusammenbekam – dies hat den „verfassungsrechtichen Ansprüchen“ widersprochen.
Doch wieso gelten diese hier gepriesenen „verfassungsrechtliche Ansprüche“ nicht bei NORMALEN Menschen?
https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.korruptionsprozess-in-freiburg-angeklagter-polizist-aus-untersuchungshaft-entlassen.d3220569-6bec-4818-80c1-36a28785e464.html
https://www.focus.de/regional/freiburg/prozesse-angeklagter-polizist-aus-untersuchungshaft-entlassen_id_8462720.html
Ja. In Baden-Württemberg wird ein krimineller Polizist nach anderthalb Jahren vom OLG Karlsruhe aus der U-Haft entlassen, obwohl wohl tatsächlich eine Fluchtgefahr besteht, der Mann wurde in Tanger festgenommen.
So sieht es das Gesetz vor:
https://dejure.org/gesetze/StPO/121.html
Die Justizverbrecher des OLG Bamberg hingegen inszenieren bei mir NACH bereits acht Monaten „U-Haft“ und Entlassungsbeschluss des LG Würzburg ohne Straftat und OHNE Haftgrund eine weitere Festnahme/Freiheitsberaubung:
https://martindeeg.wordpress.com/2017/09/12/weitere-details-zur-freiheitsberaubung-im-amt-und-rechtsbeugung-zum-nachteil-eines-ehemaligen-polizeibeamten-olg-bamberg-justizverbrecher-norbert-baumann-und-thomas-schepping/
Danach verweigern die Täter des OLG nach Freispruch die – ebenfalls vom LG – zugesprochene Entschädigung.
Die Täter weiter unbehelligt, die Verbrechen im Amt vertuscht….
Unsere Antwort: Die sind einfach so! Jeder Versuch da eine Erklärung zu finden ist Zeitverschwendung, wie auch der Versuch denen was zu erklären und sei es ihre Amtspflichten, Grundgesetz, Menschenrechte.
Als Bruno die 90 Tage im Foltergefängnis saß bekam er zwangsweise das Schulungs-Fernsehen (scripted reality – Krimis, Gerichte, usw.) mit und er fand viele Parallelen zur Welt draußen.
Das dürfte schwer werden – wir haben vor kurzem gemeldet, dass ein/e Person/en als depressiv eingestuft wurden (von Ärzten), gleichzeitig haben wir gemeldet, dass wir eine/ige Person/en entdeckt haben, die sich in einem öffentlichen Forum zu ihrer Sucht bekannten (hardcopy mit Bildern liegen vor). Keine Rückfrage, keine Aktivität, wie immer!
Das mit den Tassen können wir auch bestätigen, denn weder bei der selbst veröffentlichen Sucht, noch bei der Amtsbezeichnung ARSCHLOCH für „Menschen mit Behinderung“ im Landratsamt (CDU Landrätin)
Wir haben inzwischen nochmals Bundeskanzlerin Merkel CDU & Ministerpräsident Kretschmann GRÜNE aufgefordert endlich die Untersuchung einzuleiten und ihre politischen Beamte (Staatsanwälte) anzuweisen, das Legalitätsprinzip einzuhalten. Denn bisher gilt „die Staatsanwaltschaft stellt alles AUTOMATISCH ein“ (Dorfpolizist Ruf weigerte sich so, Anzeigen zur Niederschrift aufzunehmen = 2 Straftaten im Amt und in einem Satz) – oder die Gutachterin die auftragsgemäß untersucht – wobei 30 ;Minuten keine Untersuchung sind – doch wer das Sozialgericht Freiburg fragt, wieso die sich über BVerfG, SGB, Grundgesetz, Menschenrechte gestellt haben, bekommt keine Antwort sondern die Heimsuchung einer Gutachterin. Oder die Erpressung „Diabetesbehandlung bei Entmündigung“ durch Justiz/Behörden. Oder Ignorierung Antrag auf Beiordnung Anwalt. Oder Einschaltung EuGH Menschenrechte weil es in D. keinen Zugang zur Justiz / Kein faires Verfahren mehr gibt = Verbrechen gegen Menschenrechte: Komplett ist alles hier zu finden
https://dassindbrunosmoerder.wordpress.com/das-ende/
inkl. Schreiben von 2012 an Landrätin mit Auforderung zur Einhaltung der Gesetze und Hilfeleistung – bis heute ignoriert – Auflistung der 525 Mitarbeiter Landratsamt die alle über diese Verbrechen gegen Menschenrechte informiert wurden, aber ihre Amtspflicht verweigerten – wie auch „Hat Landrätin ihre Behörde noch im Griff?!“ 2013 – und zwei Artikel zum Missbrauch eines Kindes (9 Jahre, lief grade durch die Presse) und vieles mehr – plus unsere logische Schlussfolgerung…
[…..]
und zur Vervollständigung diese:
† Theorie: Wurden Sie Bundeskanzlerin Merkel, Ministerpräsident Kretschmann durch ihre Mitarbeiter/Parteifreunde etwa auch belogen und betrogen?
Kann es sein, dass man Ihnen nur passende Informationen vorlegte und deshalb niemals eine Anhörung von Bruno Schillinger mit gleichzeitigen Informationsabgleich stattfinden darf? Will man Sie so indirekt politisch demontieren? Haben Sie einen Maulwurf in der Partei/Behörden?
Oder sind die beteiligten/informierten Entscheidungsträger/Personen nicht mehr dienstfähig? Wir zweifeln erneut die Dienstfähigkeit der beteiligten/informierten Personen an. Ist es Kadavergehorsam oder kranke Dienstauffassung oder schlichtweg asoziale Proleten ohne jeden IQ?
Denn die Frage bleibt weiter, ob die „Führung“ informiert war – denn es gibt ja auch Ministerinnen die die Akten nicht kannten und obwohl die auf deren Schreibtisch lagen, so kann man ja kein Wissen nachweisen. Dabei hat zumindest das Vorzimmer von MP Kretschmann mit „wir sind über alles informiert“ bestätigt, informiert zu sein.
Wobei wir immer mehr davon ausgehen, dass selbst einfachste logische Überlegungen die jedem denkenden Menschen auf der Hand liegen, nicht mehr nachvollzogen werden / überfordern. Außerdem ist Lüge/Betrug dort Arbeitsbasis. Dazu hatten wir letzte Woche das LDG entdeckt und:
Auszug: ……..Übrigens, die Aussage aus dem Staatministerium „nicht für Beschwerden zuständig“ hat sich auch als Lüge/Betrug entpuppt:
Auszug Ende
Als besonderer „Gag“ hat sich vor zwei Wochen herausgestellt, dass alle Bescheide/Briefe an Bruno seit Sep. 2009 ungültig sind, weil man gegen das Behindertengleichstellungsgesetz gehandelt hat und seine behördlich verursachten Augenprobleme gegen ihn einsetzte. „Spassig“ ist dabei, dass sogar die Behindertenbeauftragten (Landratsamt-BW-D) darüber nicht informierten, obwohl das sogar auf deren Webseite steht und Verbrechen gegen Menschenrechte an Menschen mit Behinderung zulassen und auch die neue Amtsbezeichnung ARSCHLOCH für diese Menschen zulassen, so unterstützen.
Die Frage ist nur noch, wie lange das noch gut gehen kann – die ReGIERungsbildung beweist ja schon was am kochen ist, bzw. wie wenig qualifiziertes Personal es gibt. Ebenso die kommende Altersarmut (grade lief was auf Frontal21 – Verkauf von beinahe 2 Mio. Lebensversicherungen an „run off“ Firmen mit chinesischen Finanzgesellschaften als Besitzer – parallel dazu gab es vor 4 Wochen die Sendung, dass Betriebs-Renten/Pensionsfonds ebenso verkauft wurden, die Rentner haben zwar erfolgreich geklagt, doch in dem Zielland interessiert das Urteil niemanden.
Wir gehen davon aus, dass die kritische Masse bald erreicht ist – denn wir finden immer mehr Menschen die Opfer dieser menschenverachtenden Bürokratur/Politik wurden und sich wehren. Denn es gilt: Wer kämpft KANN verleiren – wer nicht kämpft, HAT schon verloren!
JA ! JA ! – das haben wir auch schon Alles beantragt !
Danach haben die uns in Haft gesteckt !
grenzenlose Willkür / Rechtsbeugung und Prozessbetrug usw. usw. usw.
merke:
wenn Zwei das Gleiche tun – ist das noch lange nicht Dasselbe ! ! !
Das eigentliche, verlogene Betrugs- Gesindel sitzt an der Macht und das dumme Volk pariert ……..
Folge:
Die Kranken machen die Gesunden vorsätzlich krank ! ! !
Es gibt nur ganz Wenige, die das wirklich nachvollziehen können !
Don Quijote vielleicht …..