„Rechtsstaat“, „Gleichheit vor dem Gesetz“, „Leitbilder“ und „Grundrechte“….? Wie oft muss man sich von asozialen Kriminellen, feisten Psychopathen mit Amtsbonus, von doppelgesichtigen Männerhasserinnen und öligen Arschlochjuristen in diesem Land eigentlich für dumm verkaufen lassen? Wie oft muss man zulassen, dass diese sich hinter Nimbus, Status, Amt versteckenden Gewalttäter sich in das Leben unschuldiger Menschen hineinwanzen?

Hervorgehoben

Jeder, der diesen Blog liest, wird sich nicht auf Nichtwissen berufen können und behaupten, er wusste von nichts….

Die Täterinnen und Täter sind alle benannt.

Die Folgen für mich als seit 18 Jahren gewaltsam ausgegrenzten Vater und Opfer struktureller Gewalt sind bekannt und benannt. Auch die Polizeibehörde kennt seit Jahren die Hintergründe und Details der Verbrechen, Straftaten, Dienstvergehen und asozialen Übergriffe gegen meine Person.

Die Staatsanwaltschaften Würzburg und Stuttgart sind keine objektiven Strafverfolgungsbehörden und keine Hilfe für Gewaltopfer und Rechtsuchende sondern Teil des Problems: ein Hort der asozialsten und widerwärtigsten Kriminellen, die sich hier gescheitelt ein lauschiges Plätzchen geschaffen haben, um ihr widerwärtiges rechtsradikales Welt- und Menschenbild bezahlt ausleben zu können.

Soweit bis heute……

Und mit einem speziellen Gruß an Bruno Schillinger.

Glückwunsch, Johnny Depp…..!

Hervorgehoben

Dieser Blog dokumentiert, wie falsche Beschuldigungen und Opferdarstellungen einer Frau („Belästigung“, „Bedrohung“), Lügen kurz nach der Geburt des gemeinsames Kindes mein Leben und meine Vaterschaft zerstört haben!

Wenn ich Suizid begehe, dann hat die Frau, die mir seit 18 Jahren mein Kind entzieht, Kerstin Neubert, hierfür den Grundstein gelegt!

Mein Kind wurde 18 Jahre lang erfolgreich komplett entfremdet, ich als Paria sozial isoliert und ausgegrenzt. Kerstin Neubert hat von mir – damals 34 Jahre alt – eine „Aktenlage“ und das ZERRBILD eines Menschen geschaffen, das mit der Realität nichts zu tun hat – das aber bis heute trägt und immer wieder zu Übergriffen und zirkelschlüssigen Attacken gegen mich Anlass gibt (zuletzt durch die widerwärtig agierende Führungsebene der Diakonie Stetten, denen ihre Heuchelei, Frömmelei und Verlogenheit nun in Kürze im Hals stecken bleiben wird!).

Die Zerstörung der Elternrechte und der Bindung zum eigenen Kind ist nicht umsonst ein Grundrechtseingriff und eine Menschenrechtsverletzung. Was die deutsche Justiz daraus macht, ist ein tausendfacher Skandal und ein Thema dieses Blogs…..

Jedenfalls: eine im Dezember 2003 von der Volljuristin Kerstin Neubert mittels falscher Eidesstattlicher Versicherung beantragte einfache sog. Gewaltschutzverfügung bei einer Rechtspflegerin beim Zivilgericht Würzburg hat gereicht, um unkorrigierbar die Weichen zu stellen: das war der Startschuss für asoziale Verbrechen gegen mich als völlig „normalen“ unschuldigen Vater, für bis heute anhaltende Ausgrenzungen, soziale Isolation und den auch Versuch der Vernichtung meiner Person in der Forensik 2009/2010.

Ich bin unschuldig, wie dieser Blog belegt, alles was diese kriminellen Arschlöcher und asozialen Verbrecher mit Amtsgewalt mir in den letzten 18 Jahren „zur Last“ legen konnten, waren diverse „Beleidigungen“ gegen eben diese Justizverbrecher! Eine um sich selbst kreisende kriminelle Justiz, die sich selbst als „Opfer“ inszeniert, wenn ihre tatsächlichen Opfer sich wehren.

Die Täter dieser Verbrechen und Übergriffe: widerwärtige rechtsradikale CSU-Arschlöcher in der bayerischen Justiz. ölige sog. Richter, feministische Hexen, die glauben, als Rechtsbeistand oder Staatsanwältin sei es ihr Auftrag, „Männer“ zu vernichten….

Alles im Blog dokumentiert:

Johnny Depp wurde nun durch Geschworene (!) rehabilitiert.

Die bayerische Justiz glaubt derweil weiter, meine Lebensvernichtung und die „Opfer“-Erzählungen der Juristin Neubert, die mein Leben seit nun über 18 Jahren zerstörten, wäre „erledigt“…..

Der Spiegel berichtet eher nicht über die Vernichtung deutscher Männer und Väter durch Justiz und Feminismus – aber die Falschbeschuldigungen und die Inszenierungen der Borderlinerin Amber Heard zeigen zumindest auf, wie diese Muster und Methoden funktionieren und was dem zugrundeliegt:

„Sie glaubten dem Mann….

  • »Es gab Streitereien und Dinge dieser Art, aber es ist nie so weit gekommen, dass ich Frau Heard irgendwie geschlagen hätte.«
  • »Ich habe in meinem Leben noch keine Frau geschlagen.«
  • Heards Vorwürfe der häuslichen Gewalt gegen ihn seien »ruchlos und verstörend«. Sie würden auf »keiner Art von Wahrheit« basieren und seien für ihn ein »totaler Schock« gewesen…

…..Shannon Curry (von Depps Anwälten beauftragte Rechtspsychologin):

  • Ihrer Einschätzung nach neigt Heard zu emotionaler Instabilität und plötzlichen Wutausbrüchen, die auch mit Gewalt einhergehen könnten. Curry sprach von einer Borderline-Persönlichkeitsstörung sowie einer histrionischen Persönlichkeitsstörung.“..

https://www.spiegel.de/panorama/justiz/johnny-depp-vs-amber-heard-bemerkenswerte-zitate-aus-dem-prozess-a-5d36085d-a50f-4d63-ad1c-83d97a09770

„Feiertage“ – Selbstmordzeit – die Muster und Folgen struktureller Gewalt und systemischen Machtmissbrauchs

Hervorgehoben

Das einzige was mich heute – sozial völlig isoliert und komplett ausgegrenzt vom Leben meines Kindes – davon abhält, meinem Leben ein Ende zu setzen: all die Arschlöcher und Kriminellen, die Lügner, die dümmlich grinsende Staatsanwältin, all die widerwärtigen Täter mit Amtsbonus, deren Zerstörungen und Übergriffe in diesem Blog dokumentiert sind…..würden einfach davonkommen.


Wir leben in einem Land, in dem nicht die Täter und Täterinnen gesellschaftlich sanktioniert werden sondern deren Opfer, die systematisch immer weiter geschädigt, sozial isoliert und ausgegrenzt werden.

Man kommt nicht mehr daran vorbei, dass die über 18 Jahre gewaltsamer Kindesentziehung, die gezielte Zerstörung meiner Vaterschaft durch die kriminelle Justiz und ihre Mitläufer in Würzburg bei mir schwerste Folgen hinterlassen hat.

„Psychologe aus Würzburg über das Sterben: „Wir haben ein Gespür, wann unsere Zeit endet“….

https://www.infranken.de/lk/wuerzburg/psychologe-aus-wuerzburg-ueber-das-sterben-wir-haben-ein-gespuer-wann-unsere-zeit-endet-art-4590208


Die Täter: angefangen bei dem sog. Sachverständigen Prof. Joachim Wittkowski, der 2004 „empfohlen“ hat, meine bereits seit einem Jahr folgenreich verschuldete Ausgrenzung einfach fortzuführen, damit die ach so belastete Kindsmutter, die Juristin Kerstin Neubert “ihre Ruhe“ hat bis zu der widerwärtigen „Fachanwältin für Familienrecht“ Hitzlberger (siehe letzten Beitrag), die alles daran setzte, die von Mai 2010 bis Mai 2012 erfolgreich und mit enormem Einsatz von Ehrenamtlichen des Kinderschutzbundes Würzburg aufgebaute Bindung zwischen meinem Kind und mir als Vater erneut mit offenbar triebhafter Bösartigkeit zu zerstören – und mich nebenbei weiter zu kriminalisieren, obwohl es noch keine fünf Jahre her war (2010), dass ich Opfer einer Freiheitsberaubung durch rechtsradikale Arschlöcher der Staatsanwaltschaft Würzburg wurde – die ebenfalls in diesem Blog dokumentiert ist und die ebenfalls weiter in eigener Sache durch die Justiz vertuscht wird. Auf Betreiben u.a. des heutigen Leiters der Staatsanwaltschaft Würzburg, des Autisten Frank Gosselke und der sog. Richter Norbert Baumann und Thomas Schepping (wie andere Täter beide mittlerweile „im Ruhestand“) habe ich bis heute trotz Freispruch für zehn Monate Freiheitsberaubung keine Entschädigung erhalten. Die Täter machen einfach weiter in ihrer Blase…..was interessiert schon das Verbrechen gegen einen unschuldigen Vater und ehemaligem Polizeibeamten bei der Arschloschjustiz in Würzburg/Bamberg.

Was die Kindesentziehung und Zerstörung meiner Vaterschaft angeht ist natürlich die eine treibende Kraft nicht zu ignorieren, die alles unternommen hat, um meine Ausgrenzung und Isolation herbeizuführen und gewaltsam fortzuführen: der “Großvater“ meines Kindes, Willi Neubert, der seinen ganzen intriganten und manipulativen Einfluss auf die von mir haltlos geliebte Mutter des Kindes missbrauchte, um mich zu vernichten und sich selbst als „Ersatzvater“ zu installieren……

In einer Gesellschaft. in der Täter, Lügner, Kriminelle mit Status und Amt nicht nur völlig unbehelligt und ohne Konsequenzen das Leben von Menschen zerstören sondern auch noch vom System dazu ermutigt und beklatscht werden, institutionell und juristisch gedeckt werden während die unschuldigen Opfer ihrer Taten immer weiter ausgegrenzt, isoliert und stigmatisiert werden, läuft etwas grundsätzlich schief.

„Schöne Ostern“.

Strukturelle Gewalt, Machtmissbrauch, systemische Stigmatisierung der Opfer folgt stets den selben Mustern…..und alles fängt damit an, dass die falschen Charaktere in Führungs- und Entscheidungspositionen gelangen, wo sie glauben unbehelligt ihr bizarres Menschenbild auf Kosten ihrer Opfer ausleben zu können, umgeben von Mitläufern und Ja-Sagern und ggf. geschützt durch eine im Kern korrupte und von Standesdünkel zersetzte Justiz, die für Opfer und Rechtsuchende völlig wertlos ist. Der Rechtsstaat eine Fassade….

Die Folgen von Machtmissbrauch: Tod, Zerstörung, Leid…..

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Im Jahr 2013 habe ich diesen Blog eröffnet, um die kriminellen Machenschaften einer bayerischen CSU-Justiz aufzuzeigen.

Kriminelle mit Amtsbonus, widerwärtige CSU-Burschenschafter und auch linksfeministische Ideologinnen haben sich in den Institutionen des Rechtsstaates eingenistet, wo sie ihre jeweilige ganz eigene Agenda verfolgen.

Kritiker und Opfer werden kriminalisiert, eingeschüchtert, mundtot gemacht – die Methoden dieser Amtstäter hat der Fall Gustl Mollath sehr gut beleuchtet. Andere Fälle auch.

Die Muster sind immer die gleichen.

Wenn der Machtmissbrauch scheitert, ducken sich die Kriminellen weg und nutzen den Nimbus und die Fassade von Institutionen, um sich zu verstecken und ihre Taten zu verbergen. Schäbige und feige Kriminelle, ohne jede wirkliche Autorität.

Ich habe dies als Polizeibeamter und Vater seit 2004 in den verschiedensten Varianten erlebt, die alle eines gemeinsam haben: eine menschenverachtende Gesinnung von Täterinnen und Tätern, die sich selbst für unantastbar halten.

Der Blog dokumentiert die Vorgänge und Ereignisse – natürlich persönlich gefärbt, vor allem aber auch anhand der Dokumente und Gerichtsakten der Täter selbst, aber auch objektiver und neutraler Beobachter wie Prof. Dr. Norbert Nedopil, der 2010 hinzugezogen wurde, als die Kriminellen in Würzburg völlig aus dem Ruder liefen und versuchten, mich wie Gustl Mollath dauerhaft in die Forensik zu sperren und so zu vernichten. Nedopil verhinderte diesen Plan der Juristen und des Würzburger CSU-Psychiaters Dr. Jörg Groß, entlarvte dessen bizarres Fehlgutachten.

Bis heute habe ich für die zehn Monate Freiheitsberaubung keine Entschädigung erhalten, da die gleichen asozialen Kriminellen und CSU-Burschenschafter, die die rechtswidrigen Maßnahmen zu verantworten hatten, rechtswidrig die von integren Richtern zugesprochene Entschädigung verweigern.

Das ganze war nochmals Thema einer Hauptverhandlung beim Landgericht Bamberg am 04. Februar 2021.

Fakt ist:

seit 17 Jahren gelingt es der Kindsmutter, meine Tochter zu entfremden, zu entziehen und unterzutauchen, um jeden Kontakt zu verhindern.

Die Justiz in Würzburg und Bamberg hat diese Zerstörung meiner Vaterschaft zu verantworten: durch kriminelles Agieren, Verschleppen, Aussitzen, Wegschauen und gezielte Ausgrenzung.

Die Täter sind benannt, die Chronologie in diesem Blog rückzuverfolgen. Seit 2012 habe ich meine Tochter nicht mehr gesehen.

Es ist momentan wichtig, diesen Sachstand hier noch einmal hervorzuheben. Soll keiner behaupten, er wusste von nichts.

Dokumentiert: 15 Jahre Verbrechen im Amt bei der CSU-Staatsanwaltschaft Würzburg gegen unschuldigen Vater – übergriffige rechte Burschenschafter, die ohne jede Kontrolle Bürger als „Ziele“ verfolgen und den Tod von Beteiligten provozieren

Dieses DOKUMENT liegt umfassend behördlich vor und fasst die Verbrechen gegen meine Person als Vater nochmals zusammen:

Kindsmutter Kerstin Neubert vor Einschaltung der Justiz

– Justizkriminalität in Würzburg zum Nachteil Martin Deeg –

Beweisrechtliche Dokumentation der Amtspflichtsverletzungen und Straftaten im Amt, Staatsanwaltschaft Würzburg.

Insbesondere das Verbrechen einer zehnmonatigen Freiheitsberaubung im Amt auf Grundlage einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Staatsanwaltschaft Würzburg, den Kriminellen Thomas Trapp (814 Js 10465/09) wird durch die bayerischen Justizbehörden Würzburg/Bamberg unter struktureller Rechtsbeugung und mit hoher krimineller Energie zu verdecken versucht.

Justizverbrecher Thomas Trapp, Würzburg

Die hier geschilderten Vorgänge und Amtsstraftaten sind beginnend 2013 öffentlich dokumentiert unter https://martindeeg.wordpress.com/

Die Vorgänge sind bei den Justizbehörden und der Polizei in Stuttgart, Würzburg, Bamberg, München und Berlin umfassend geltend gemacht und bekannt, auf mehreren Ebenen in Bayern und Baden-Württemberg zur Anzeige gebracht, sowohl dienstrechtlich, zivilrechtlich als auch strafrechtlich.

Die Schädigungen sind irreversibel.

Gegen die Verantwortlichen bei den Justizbehörden liegt erkennbar und objektiv ein Mordmotiv vor aufgrund Zerstörung von Vaterschaft, Existenz und dem Versuch einer völligen sozialen Vernichtung insbesondere durch zweimalig zu Unrecht und unter Täuschungen rechtswidrig erzwungener Untersuchungshaft sowie dreimaliger zu Unrecht und unter Täuschungen rechtswidrig erzwungener Unterbringung eines bis dahin völlig unbescholtenen Vaters und ehemaligen Polizeibeamten.

Dieses Mordmotiv gegen die Verantwortlichen im Amt ist seit Jahren gerichtsbekannt und polizeibekannt, ohne dass in irgendeiner Weise polizeiliche, dienstrechtliche oder zivilrechtliche Aufklärung der zugrundeliegenden Vorgänge stattfindet.

Sachverhalt (unstreitig)

1.
Auf Grundlage falscher Eidesstattlicher Versicherung erwirkte die Juristin Kerstin Neubert im Dezember 2003 eine zivilrechtliche sog. Gewaltschutzverfügung gegen den Vater des gemeinsamen Kindes, den ehemaligen Polizeibeamten Martin Deeg, Zivilgericht Würzburg, Verfahren 15 C 3591/03.

„Die Mutter“, Volljuristin Kerstin Neubert

Bis zu diesem Zeitpunkt hatte die Juristin, die unter Neurosen und zu diesem Zeitpunkt vermutlich unter einer postnatalen Depression litt, dem Vater des gemeinsamen Wunschkindes eine Familienbildungsabsicht mit zwei Kindern und eine anstehende Heiratsabsicht vorgetäuscht.

Der Kindsvater war bis wenige Tage vor Antragstellung als Vater für das gemeinsame Wunschkind präsent, bei der Geburt und über die gesamte Schwangerschaft hat er sich um Kind und die vermeintlich zukünftige Ehefrau gekümmert.
Obwohl durch den Erlass der beliebig und willkürlich durch den Würzburger Zivilrichter Thomas Schepping erlassenen sog. Verfügung (Glaubhaftmachung von Belästigung/Bedrohung, keine Beweisaufnahme, keine Anhörung des Antragsgegners) die konkrete Gefahr der Bindungszerstörung zwischen Vater und Tochter bestand, wurde das zuständige Familiengericht Würzburg nicht von Amts wegen eingeschaltet.

Die Dummheit, Gleichgültigkeit und Ignoranz des Zivilrichters hier imponiert. Hinzu kommt, dass bereits vor Erlass des von frauenpolitischen Lobbykreisen erzwungenen sog. Gewaltschutzgesetzes dieses selbst als Gefahr für Kindeswohl, Rechtsfrieden und Elternrechte von Vätern festgestellt wurde. Die Justiz blendet dies bis heute und trotz der zahlreichen Todesopfer, Geschädigten und Bindungszerstörungen zwischen Vätern und Kindern komplett aus und ignoriert die Schädigungen für Gesellschaft, Rechtsfrieden und konkrete Opfer vorsätzlich, um die eigene Rolle bei Familientragödien und Eskalationen weiter ausblenden zu können. Das ist eines Rechtsstaates unwürdig.

Diese im Kern asoziale Haltung entspricht dem Wesen einer Justiz, die eher weiter Morde und Tötungsdelikte in Kauf nimmt als strukturelle Fehler und Versäumnisse im eigenen Handeln einzuräumen.

Im Auftrag des Bundestages wurde durch öffentlich bestellten Sachverständigen und Kriminologen ein bereits Juni 2001 Gutachten erstellt, in welchem hier zunächst eine rechtliche Pervertierung festgestellt wurde:

„Es handelt sich hier um Gefahrenabwehr und diese gehört von der gesamten Systematik unserer Rechtsordnung in das Öffentliche Recht und nicht in das Zivilrecht.“

Quelle: Gutachten Prof. Dr. Dr. Michael Bock, Johannes-Gutenberg-Universität Mainz, Lehrstuhl für Kriminologie, Jugendstrfrecht, Strafvollzug und Strafrecht

Die Folgen des sog. Gewaltschutzgesetzes werden bereits 2001 wie folgt benannt, infolge Appell an den Gesetzgeber:

„Das Gewaltschutzgesetz geht von einem Feindbild Mann aus, das empirisch nicht haltbar ist. Es fördert nicht den konstruktiven Dialog der Geschlechter, sondern ist ausschließlich auf Enteignung, Entmachtung, Ausgrenzung und Bestrafung von Männern ausgerichtet. ….Mit diesem Grundtenor wird das Gesetz auf jede Art von Lebenspartnerschaft eine zersetzende Wirkung ausüben…
Ich empfehle daher dem Deutschen Bundestag nachdrücklich, den Gesetzesentwurf der Bundesregierung insgesamt abzulehnen.“

Quelle: Gutachten Prof. Dr. Dr. Michael Bock, Johannes-Gutenberg-Universität Mainz, Lehrstuhl für Kriminologie, Jugendstrfrecht, Strafvollzug und Strafrecht

Die Warnung bezüglich der Schädigung, Bindungszerstörung und Dämonisierung des Vaters gegenüber Kindern lässt ebenfalls an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig:

…“Alle Formen von Therapie oder Mediation werden jedoch von vornherein im Keim erstickt oder ganz unmöglich, wenn, wie jetzt geplant, einem der beiden Konfliktpartner, nämlich der Frau, ein Instrumentarium in die Hand gegeben wird, mittels dessen sie nicht nur völlig risikolos und wirksam den „störenden“ Partner enteignen und loswerden, sondern vor allem eine einseitige Rollenverteilung zwischen einem bösen Täter und einem guten Opfer rechtlich und sozial verbindlich machen kann.“…

Quelle: Gutachten Prof. Dr. Dr. Michael Bock, Johannes-Gutenberg-Universität Mainz, Lehrstuhl für Kriminologie, Jugendstrafrecht, Strafvollzug und Strafrecht

2.
Durch den unkomplizierten Erlass der rechtswidrigen sog. Gewaltschutzverfügung durch den Würzburger Zivilrichter Thomas Schepping verlor Martin Deeg vom Zeitpunkt des Erlasses, Dezember 2003 bis Mai 2010 jeden Kontakt zu seiner Tochter. Die Bindung wurde vorsätzlich zerstört. Herr Deeg wendete sich unmittelbar nach Erhalt der rechtswidrig erlassenen Verfügung an das Familiengericht Würzburg, Verfahren 2 F 5/04, infolge auch das zuständige Jugendamt Würzburg.

Justizverbrecher Thomas Schepping

Die Amtspflichtsverletzungen durch Verschleppung, unsachgemäßes Vorgehen und infolge Täuschungen durch Amtsgericht (Sachbearbeiterin Antje Treu) und Jugendamt infolge der sehenden Auges über Jahre verschuldeten Bindungszerstörung zwischen Vater und Kind ist ebenfalls anhand Originaldokumenten beweisrechtlich dokumentiert: https://martindeeg.wordpress.com/

Dies stellt für den Vater ein schweres Trauma, ein Mordmotiv und einen Fall von Justizkriminalität dar. Mittels einer einfachen zivilrechtlichen Pervertierung wurden hier, wie von Sachverständigem zuvor dargelegt, die Bindung zwischen Vater und Kind durch Ausgrenzung gewaltsam zerstört, die existentiellen Grund- und Elternrechte einfachst mittels Amtsmissbrauch eines Zivilrichters ausgehebelt.

Die hier insgesamt zugrundeliegende Verachtung von Grund- und Elternrechten (und Kindeswohl) in der Region geschieht regelhaft. So wurde durch eine Vorsitzende Richterin in Würzburg in anderem Zusammenhang wie folgt öffentlich folgende Aussage zu den Vorgaben der Verfassung und des Bundesverfassungsgerichts getätigt:

…Die Vorsitzende sagt, dass der Beschluss vielleicht nicht den Vorgaben des BVerfG entsprochen habe. Aber die obersten Hüter der Verfassung hätten „keine Ahnung von der Realität“. Die Justiz habe weder genügend Zeit, noch genügend Personal, um Beschlüsse so zu prüfen, wie das Verfassungsgericht es sich vorstellt.“

Quelle: Mainpost, 26.09.2012, „Keine Ahnung von der Realität“

Die Staatsanwaltschaft Würzburg inszenierte bereits beginnend Anfang 2004 auf Zuruf der Juristin Kerstin Neubert erste Strafanzeigen gegen Herrn Deeg.

Um das Niveau der behördlichen Kriminalisierungsstrategien, die gegen einen unschuldigen Vater und ehemaligen Polizeibeamten gerichtete ideologische Dummheit, Ignoranz und irreale Strafwut der hier tätigen Juristen aufzuzeigen, sind folgende Dokumente geeignet, die für sich sprechen.

In einem Anhörungsbogen der sog. Sonderabteilung für „häusliche Gewalt gegen Frauen“ bei der Polizeiinspektion Unterfranken wird Herrn Deeg wie folgt zur Last zu legen versucht:

„Verstoß nach dem GewSchG am 13.10.2006, 30.11.2006 und am 16.12.2006 durch Schreiben Frau RA‘in Iris Harff, Schreiben Dipl. Psych. Othmar Wagner und Schreiben des Dr. med. Wilfrid von Boch-Galhau ist Ihre Vernehmung als Beschuldigter erforderlich.“

Quelle: Vorladung der Polizeiinspektion Würzburg-Ost, 10.01.2007

Zu diesem Zeitpunkt wurde Herr Deeg willkürlich und rechtswidrig auf Grundlage falscher Eidesstattlicher Versicherung einer Juristin seit über drei Jahren jeder Kontakt zu seiner Tochter, unter Schädigung von dieser, in traumatischer Weise verwehrt, Missachtung jeglicher Verfassungsgrundsätze.

Verstoß gegen Gewaltschutzgesetz – Kontaktverbot (GewSchG)…
Bemerkungen: Sie schickten 09.03.07 eine Karte adressiert an (ihre Tochter) an die Adresse von Frau Kerstin Neubert. Weiter sprachen Sie ihr am 23.03.07 auf den Anrufbeantworter.“

Quelle: Vorladung der Polizeiinspektion Würzburg-Ost, 23.04.2007

3.
Der weitere Fortgang der Geschehnisse von 2006 bis 2019 ist beweisrechtlich öffentlich dokumentiert, polizeibekannt und gerichtsbekannt.

a)
Die als hochkriminell anzusehende sog. Staatsanwältin Dr. Angelika Drescher , Staatsanwaltschaft Würzburg, machte die Vorgänge zugunsten der Juristin Kerstin Neubert zur persönlichen Chefsache und versuchte mit rechtswidrigen Maßnahmen Herrn Deeg persönlich-ideologisch motiviert zu schaden. Weisungsgeber war der Beschuldigte und Kriminelle Clemens Lückemann (CSU), zur Tatzeit Leiter der Staatsanwaltschaft Würzburg, ab 2010 Generalstaatsanwalt, seit 2013 unbehelligt sog. Präsident des Oberlandesgerichts Bamberg.

Kriminelle Angelika Drescher, Vorsitzende Richterin LG Schweinfurt

Dies im Wissen um die Schädigung des Kindes. Die Ausgrenzung des Vaters und die Zerstörung der Vater-Kind-Bindung (mittels des oben geschilderten Konstrukts, sog. Gewaltschutzgesetz) war erklärtes Ziel der Kriminellen Drescher, die als Radikalfeministin ihre Verantwortung in der Justiz offenkundig missbraucht, um gezielt einen vermutlich pathologischen Männerhass auszuleben.

Das Vorgehen der Drescher war insgesamt völlig sinnfrei, wie die Aktenlage dokumentiert, insbesondere Verfahren 814 Js 824/06.

Drescher ermutigte und forderte die Juristin Kerstin Neubert gezielt auf, Strafanzeigen gegen den Vater des gemeinsamen Kindes zu erstatten. Ziel der Drescher war es, mittels Aktenlage eine Kriminalisierung und Pathologisierung zu konstruieren, um Herrn Deeg sozial zu vernichten.

Im Verfahren 814 Js 824/06 beantragte sie über zwei Instanzen (Amtsgericht Würzburg, Landgericht Würzburg) sinnfrei eine rund 1 ½- jährige Haftstrafe ohne Bewährung (!) gegen Herrn Deeg auf Grundlage von so angesammelten Tatvorwürfen der Beleidigung und Verstößen gegen das sog. Gewaltschutzgesetz durch Kontaktaufnahmen Herrn Deeg, mit denen er verzweifelt versuchte, einen Kontakt zu seinem zunehmend normalisiert entfremdeten Kind herzustellen.

Bei Frau Drescher, die diese folgenden Maßnahmen gegen Herrn Deeg parallel zum mehrjährigen traumatischen Kindesentzug gegen ihn als Vater in Teilen grob rechtswidrig erzwungen hat, muss als schwer narzisstisch gestört oder sogar pathologisch sadistisch angesehen werden:

Februar 2006:
Die Kriminelle Drescher, Staatsanwaltschaft Würzburg, erzwingt auf Grundlage einer vorgeblichen versuchten Nötigung durch Herrn Deeg die Durchsuchung dessen Wohnung in Würzburg-Zell, die Durchsuchung der Wohnung der Freundin von Herrn Deeg und die Durchsuchung des Hauses der Mutter von Herrn Deeg bei Freudenstadt.
Umfassendes PC-Gerät, Fotos und Eigentum von Herrn Deeg wird auf Geheiß Drescher willkürlich beschlagnahmt.
Drescher zwingt die Polizei des Polizeipostens Holzgerlingen, Herrn Deeg bei der Polizeidirektion Böblingen erkennungsdienstlich zu behandeln. Herr Deeg hat selbst 12 Jahre im Bereich der Polizeidirektion Böblingen als Polizeibeamter gearbeitet, was Drescher bekannt ist.

Desweiteren erwirkte Drescher eine Vorführung Herrn Deegs durch die Beamten des Polizeipostens Holzgerlingen auf Zwangseinweisung wegen von Drescher fabulierter Eigen- und Fremdgefährdung, die sich insoweit durch nichts erschließt.

Demgemäß hat die Vorführung in der Landesklinik Calw auch unmittelbar zur Folge, dass der dortige Chefarzt des Zentrums für Psychiatrie, Klinikum Nordschwarzwald, Dr. med. Gunther Essinger unmittelbar feststellt, dass keinerlei Voraussetzungen für psychiatrische Zwangsmaßnahmen vorliegen.
Drescher hatte hier offenkundig von Anfang an die Zielsetzung, die Pathologisierung Herrn Deegs im Raum Würzburg durch persönliche mit der Staatsanwaltschaft verbundene Psychiater zu erwirken, wie die Gesamtschau offenlegt.

Dr. med. Gunter Essinger

Juni 2006:
Die zweifelsfreien und klaren Feststellungen von Dr. med. Gunther Essinger hindern die Kriminelle Drescher nicht, unter Missbrauch ihrer Stellung als Staatsanwältin bereits vier Monate später eine identische Zwangseinweisung gegen Herrn Deeg zu beantragen.

Herr Deeg wird hierauf im Juni 2006 rechtswidrig und auf Grundlage des bayerischen Unterbringungsgesetzes, das in Baden-Württemberg keine Rechtswirkung entfaltet, durch Beamte des Polizeipostens Weilimdorf festgenommen und auf Grundlage von Schriftsätzen der Drescher in der geschlossenen Psychiatrie des Bürgerhospitals Stuttgart vorgeführt.

Ziel ist wiederum die von Drescher – identisch Februar – forcierte Zwangseinweisung wegen Eigen- und Fremdgefährdung.

Es folgte eine insgesamt sechstägige Freiheitsberaubung im Amt gegen Herrn Deeg, da aufgrund Feiertag und Wochenende kein Arzt die Entlassung Herrn Deegs veranlasste und man ihn bei Vorführung durch die Beamten des Polizeipostens „erst einmal hierbehalten“ wollte.
Am Vormittag des darauffolgenden Montag erfolgt die Beendigung der Freiheitsberaubung im Amt, als wieder ein zur Entlassung befugter Arzt im Dienst ist.

Die Vorgänge sind zur Anzeige gebracht, umfassend zivilrechtlich geltend gemacht und auch dienstrechtlich angezeigt. Es erfolgt durchweg eine Vertuschung innerhalb der Justizbehörden zugunsten der kriminellen Staatsanwältin, die Fakten werden ignoriert.

Im Zusammenhang mit dieser Freiheitsberaubung ließ Drescher durch Beamte der Polizei Unterfranken die Wohnung Herrn Deegs in Würzburg-Zell aufbrechen. Um die Schlüssel für das ausgetauschte Schloß zu erlangen, musste Herr Deeg daher die Polizeibehörde aufsuchen.

Die Kriminelle Drescher hatte hier bereits erneute Anweisung hinterlassen, dass die Beamten eine Prüfung auf Zwangseinweisung zu tätigen hätten. Der diensthabende Schichtleiter der Polizei Unterfranken teilte unverhohlen mit, dass „diese Staatsanwältin“ offenkundig „nicht alle Tassen im Schrank“ habe. Maßnahmen wurden mangels Grundlage nicht getroffen.

Auch dieser Vorgang zeigt den unbedingten Tatvorsatz zur Pathologisierung.

Drescher hatte auch hier offenkundig von Anfang an die Zielsetzung, die Pathologisierung Herrn Deegs im Raum Würzburg durch persönliche mit der Staatsanwaltschaft verbundene Psychiater zu erwirken, was nur daran scheiterte, dass er nicht in Würzburg-Zell vor Ort war.

Dezember 2006:
Im Zusammenhang mit den im Februar rechtswidrig beschlagnahmten umfassenden PC-Gerät, den Fotos und Eigentum von Herrn Deeg wurde diesem durch die Polizeibehörde Unterfranken, Sachbearbeiter KHK Daumann mitgeteilt, dass er diese Gegenstände bei der Polizeibehörde abholen könne.
Unmittelbar nach Abholung der Gegenstände durch Herrn Deeg telefonierte KHK Daumann mit der sog. Staatsanwältin Drescher, die infolge dieses Telefonats eine erkennbar nicht vorhandene Straftat der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen gegen Herrn Deeg inszenierte.

Drescher veranlasste unmittelbar im Anschluss eine weitere – mittlerweile die dritte im Jahr 2006 – rechtswidrige Durchsuchung der Wohnung von Herrn Deeg in Würzburg-Zell und veranlasste rechtswidrig die Beschlagnahme aller in der Wohnung befindlichen privaten Bilder Herrn Deegs. Sachbearbeiterin war hier die Polizeiobermeisterin Manuela Schmaußer als Angehörige der sog. Abteilung für häusliche Gewalt gegen Frauen, die der Kriminellen Drescher umfassend Vasallendienste gegen Herrn Deeg leistete.

Frau Schmaußer ist heute als Manuela Ehehalt bei der Polizei tätig.

Manuela Ehehalt: willige polizeiliche Erfüllungsgehilfin bei Verbrechen der Staatsanwaltschaft

Während der Durchsuchung rief Herr Deeg den Leiter der Staatsanwaltschaft, den Beschuldigten Clemens Lückemann an. Dieser hatte offenkundig Kenntnis von der rechtswidrigen Maßnahme und verhöhnte den Anrufer Herrn Deeg, er habe „hier 26.000 Verfahren im Jahr“, er könne sich nicht um „jedes einzelne kümmern.“

Justizverbrecher Clemens Lückemann

Als Herr Deeg unmittelbar im Anschluss an die rechtswidrige Durchsuchung die Staatsanwaltschaft Würzburg aufsuchte, flüchtete die Kriminelle Drescher über den Treppenflur der Behörde, um sich der Kommunikation zu entziehen.

Der Direktor des Amtsgerichts Würzburg wurde in Kenntnis gesetzt und veranlasste unmittelbar die Herausgabe der Fotos, die umfassend und rechtswidrig beschlagnahmt worden waren.
Infolge einiger intimer Fotos, die ebenfalls ohne Zugrundeliegen einer Straftat beschlagnahmt worden waren, erzwang die Staatsanwaltschaft Würzburg infolge mittels Nötigung in einer Anklage die „freiwillige“ Herausgabe Herrn Deegs an die Juristin Neubert.
Dies ist als Nötigung und Erpressung zu werten.

Während der gesamten Vorgänge dauerte der Kindesentzug und die Zerstörung der Bindung zwischen Vater und Kind ungehindert an. Die Eskalation und Ausgrenzung wurde durch die Staatsanwaltschaft sinnfrei gezielt erzwungen.

Die Beschuldigte Drescher forcierte gezielt durch ihre rechtswidrigen und asozialen Maßnahmen gegen Herrn Deeg auch den Tod von Beteiligten als Reaktion auf die Maßnahmen.

Im November 2006 teilte die Beschuldigte Drescher in ihrer Funktion als Staatsanwältin in öffentlicher Podiumsrunde im Rathaus Würzburg (Veranstaltung zur „häuslichen Gewalt gegen Frauen“) auf entsprechende Frage Herrn Deegs und unter vielfachen Zeugen mit:

„Herr Deeg, es gibt keinen Missbrauch des Gewaltschutzgesetzes“.

Es ist offenkundig, dass für die Kriminelle Drescher handlungsleitend nicht Gesetze und Strafprozessordnung sind sondern feministische Ideologie, persönliche Störungen und Männerhass, den sie mithilfe von Amtsgewalt in der bayerischen CSU-Justiz ungehindert und unkontrolliert bis heute weiter auslebt.

b)
Die hier geschilderte Justizkriminalität, Freiheitsberaubung im Amt, ist umfassend gerichtsbekannt, polizeibekannt und zur Anzeige gebracht. Trotz dringendem Tatverdacht finden gegen die Kriminellen im Amt offenkundig weder Ermittlungen noch sonstige Strafverfolgungsmaßnahmen statt:

Nach Versetzung der Kriminellen Drescher wurde infolge der sog. Staatsanwalt Thomas Trapp sachbearbeitend zuständig, um den weiter beliebig eingereichten Strafanzeigen der Juristin und Kindsmutter Kerstin Neubert Folge zu leisten.

Zuvor wurde von Drescher noch der Würzburger Psychiater Dr. Jörg Groß (CSU) beauftragt, um ein sog. Gutachten über Herrn Deeg zu erstatten. In Abweichung der Feststellungen des Chefarztes der Landesklinik Calw und der Ärzteschaft des Bürgerhospitals Stuttgart sowie Leugnung der Realität und Lebenswirklichkeit stellte der mit der Staatsanwaltschaft Würzburg verbundene Dr. Groß endlich die von der Staatsanwaltschaft gewünschte Pathologisierung des Herrn Deeg in den Raum.

„Wissenschaftler“ Dr. Jörg Groß (CSU)

Den vorsätzlichen falschen ärztlichen Zeugnissen des Dr. Groß zugunsten der Staatsanwaltschaft Würzburg kommt erst infolge überragende Bedeutung zu. Dr. Groß (CSU) sitzt zur Tatzeit unter anderem mit der Ehefrau des Kriminellen Lückemann, Cornelia Lückemann (CSU), im Stadtrat Würzburg.

Justizverbrecher Clemens Lückemann (CSU) nebst Ehefrau

Die freundschaftlichen, parteipolitischen, familiären und vor allem gesinnungsmäßigen Kumpaneien der Täter dieser Justizkriminalität in Würzburg sind vielfältig, wie sich infolge herausstellt.

Der Kindesentzug dauerte 2008 bereits ungehindert fünf Jahre an, als Trapp willkürlich einen weiteren Strafbefehl und infolge eine Anklage gegen Herrn Deeg wegen vorgeblicher versuchter Nötigung auf Anzeige Neuberts erwirkte, 814 Js 5277/08.

Hintergrund war die von Herrn Deeg geltend gemachte Aushebelung eines Vertrages über den Kinderschutzbund Würzburg, der zum Inhalt hatte, dass eine Ehrenamtliche (Frau Buhr) wöchentliche Kontakte zwischen Vater und Kind anzubahnen habe. Frau Neubert und ihr Vater brachten diesen Vertrag innerhalb kurzer Zeit zum Scheitern.

Die Beschwerde Herrn Deegs missbrauchte Frau Neubert und infolge der Kriminelle Thomas Trapp, Staatsanwaltschaft Würzburg, zur erneuten Kriminalisierung gegen den Vater Herr Deeg, wie sich bereits aus den Verfahrensakten ergibt, genanntes Verfahren 814 Js 5277/08.

Als Herr Deeg infolge eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Kriminellen Trapp einreichte, missbrauchte dieser mit immenser krimineller Energie und unbedingtem Tatvorsatz diese Dienstaufsichtsbeschwerde, um eine rechtswidrige Festnahme Herrn Deegs wegen vorgeblicher Störung des öffentlichen Friedens zu erzwingen.

Eine unmittelbare Festnahme in Würzburg-Zell, die die Kriminellen der Staatsanwaltschaft Würzburg erkennbar beabsichtigten, scheiterte wiederum aufgrund Abwesenheit Herrn Deegs bzw. hatte Herr Deeg diesen Wohnsitz bereits Monate zuvor aufgegeben, was die Kriminellen offenkundig nicht wussten.

Infolge setzt der Beschuldigte Trapp die Polizeibehörde Stuttgart unter Missbrauch von Amtsgewalt unter Druck, um eine rechtswidrige Festnahme Herrn Deegs zu erzwingen.

Unter anderem droht er dem Polizeihauptkommissar Michael Scheffel, Polizeibehörde Stuttgart, mit einem Dienstaufsichtsverfahren und strafrechtlicher Verfolgung, wenn er Herrn Deeg nicht „endlich festnimmt“.

Um maximalen Druck zu erzeugen, behauptete der Beschuldigte Trapp, dass sich aus der (fünf Wochen zuvor) eingereichten Dienstaufsichtsbeschwerde (gegen seine Person!) ergeben habe, dass Herr Deeg akut einen Amoklauf bei den Justizbehörden Würzburg und die Tötung einer unbekannten Anzahl von Menschen plane, Verfahren 814 Js 10465/09.

Als die Festnahme Herrn Deegs über Tage scheitert und dennoch kein „Amoklauf“ bei den Justizbehörden Würzburg stattfindet, wie die Staatsanwaltschaft Würzburg droht (Herr Deeg befindet sich tatsächlich u.a. bei einer Hochzeit im Schwarzwald), stuft der Kriminelle Trapp den fiktiven Tatvorwurf dahingehend zurück, dass Herr Deeg einen solchen Amoklauf lediglich angedroht habe.

Herr Deeg wird schließlich 9 Tage nach Einleitung der Maßnahmen durch den Kriminellen Trapp als Teilnehmer des Stuttgarter Halbmarathons festgenommen und infolge zehn Monate ohne Vorliegen von Straftat inhaftiert.

Der Kriminelle Trapp und der Weisungsgeber und Leiter der Behörde, Lückemann, der diesen medienwirksamen Popanz choreografierte, unterschlagen unter anderem infolge Tatsachen, die Herrn Deeg entlasten, Verletzung § 160 Abs. 2 StPO, mehrere Zeugenaussagen von Juristen des Landgerichts Würzburg und der Dienstaufsichtsbehörde, die Dienstaufsichtsbeschwerde Herrn Deegs gegen den kriminellen Staatsanwalt Trapp ordnungsgemäß bearbeiteten.

Stattdessen wird durch den Pressesprecher der Staatsanwaltschaft, den Lückemann-Vasallen Erik Ohlenschlager, die örtliche Mainpost informiert, um eine Verdachtsberichterstattung nach der rechtswidrigen Festnahme zu erreichen.

Die örtliche Mainpost titelt denn wunschgemäß für die Staatsanwaltschaft Würzburg unter Verletzung der Unschuldsvermutung vorverurteilend gegen Herrn Deeg wie folgt:

Der Fortgang ist gerichtsbekannt, polizeibekannt und öffentlich beweisrechtlich dokumentiert:

Der sog. Sachverständige Dr. Groß (CSU) fabuliert wunschgemäß für die Staatsanwaltschaft bei Herrn Deeg beliebig schwere Pathologien u.a. einen Wahn, so dass eine dauerhafte „Unterbringung“ im Maßregelvollzug wegen „Gefahr für die Allgemeinheit“ nun zwingend sei.

Der Kriminelle Trapp nennt die Angaben des Groß begeistert „vernichtend“ (!), was die Zielsetzung dieser CSU-Justizverbrecher offenkundig bestens trifft.

Nach acht Monaten Inhaftierung in der JVA Würzburg und der Forensik Lohr entlarvt der unabhängige Obergutachter Prof. Dr. Dr. Nedopil, München (unisono der vorherigen Darstellungen Dr. med. Essinger und Ärzteschaft des Bürgerhospitals Stuttgart), als eklatantes Fehlgutachten, erstattet unter Missachtung der Mindeststandards psychiatrischer Begutachtung (Obergutachten vom 02.03.2010, 814 Js 10465/09).

Prof. Dr. Dr. Norbert Nedopil

Dies hat die sofortige Entlassung Herrn Deegs aus der Unterbringung zur Folge, Beschluss Landgericht Würzburg.

Dr. Groß wird – wie alle Beteiligten – zirkelschlüssig heute durch die Staatsanwaltschaft Würzburg vor strafrechtlichen Ermittlungen geschützt. Weiter wird Dr. Groß vor zivilrechtlichen Forderungen durch das Landgericht Würzburg geschützt, bei dem der Kriminelle Trapp mittlerweile unbehelligt als sog. Vorsitzender Richter agiert.

Die Kriminellen der Staatsanwaltschaft Würzburg zeigten nach zweifelsfreier Entlarvung der Pathologisierung als rechtsfremdem Popanz keinerlei Reue sondern beantragen – weiter in Schädigungs- und Vernichtsabsicht gegen Herrn Deeg – den Erlass eines weiteren Haftbefehls und die Rückführung in die JVA Würzburg. Das Landgericht lehnt dies ab.

Konzertiert durch Zusammenwirken der Justizjuristen und Kriminellen Clemens Lückemann (CSU), Staatsanwaltschaft und dessen Freund und langjährigen Kumpanen Dr. Norbert Baumann (CSU) sowie Thomas Schepping (siehe Vortrag unter 1., Missbrauch des sog. Gewaltschutzgesetzes) als Richter des sog. 1. Strafsenats des OLG Bamberg wird jedoch ein weiterer Haftbefehl gegen Herrn Deeg erzwungen, der Beschluss des Landgerichts Würzburg ausgehebelt.

JUSTIZVERBRECHER Norbert Baumann, ehemals OLG Bamberg

Obwohl bereits die Frist von mehr als sechs Monaten „Untersuchungshaft“ gemäß § 121 StPO – ohne Straftat und Haftgrund – überschritten ist, erzwingen die Kriminellen gemeinsam einen weiteren Haftbefehl und eine weitere Festnahme gegen Herrn Deeg an dessen Wohnsitz in Stuttgart.

Die Beamten der Fahndung Stuttgart durchschauen dieses Konstrukt als rechtswidrig und offenkundig seitens der Staatsanwaltschaft Würzburg „persönlich motiviert“ und remonstrieren gegen die rechtswidrige Maßnahme.

Hierauf wird Druck von oben ausgeübt, der offenkundig durch den Kriminellen Lückemann initiiert ist, worauf die Beamten der Fahndung Stuttgart sich diesem Druck beugen und eine weitere rechtswidrige Festnahme wegen vorgeblicher Fluchtgefahr gegen Herrn Deeg erfolgt, ohne Vorliegen von Straftat und Haftgrund, nach bereits acht Monaten Freiheitsberaubung im Amt.
Das Vorgehen dieser CSU-Kriminellen ist ohne weiteres als nazihaft zu bezeichnen.

Das Landgericht Würzburg widersetzt sich diesem weiteren Popanz und ordnet nach weiteren sechs Wochen Freiheitsberaubung im Amt in Widerstand zum OLG Bamberg die endgültige Freilassung Herrn Deegs an.

Es folgt der Freispruch in öffentlicher Verhandlung durch das Landgericht Würzburg, in welchem festgestellt wird, dass

a) den Maßnahmen von Anfang an keine Straftat der Störung des öffentlichen Friedens zugrundelag

b) Herrn Deegs Darstellungen durchweg durch Art. 5 Grundgesetz gedeckt sind, der hier verletzt wurde

c) Herr Deeg für die zehn Monate „zu Unrecht“ erfolgter Inhaftierung zu entschädigen ist.

Unter Missachtung der Urteilsfeststellungen erzwingen die gleichen Kriminellen der Staatsanwaltschaft Würzburg und der Behörde Bamberg, die die zweite Freiheitsberaubung zu verantworten haben, die Verweigerung der Entschädigung.

Die Täter der Freiheitsberaubung belasten somit im Kern mit der Behauptung, Herr Deeg habe die gegen ihn erwirkten Freiheitsberaubungen „selbst verschuldet“, das Opfer der Freiheitsberaubung!

4.
Folgende Entwicklungen sind polizeibekant:

a)
Herr Deeg hat infolge der weiteren Justizkriminalität jeden Kontakt zu seiner Tochter seit 2012 verloren. Dies rechtswidrig und mit Vorsatz seitens Kindsmutter und Justizjuristen.

Die Juristin Kerstin Neubert begeht unter dem Schutz der Staatsanwaltschaft Würzburg fortgesetzt eine Kindesentführung. Dieser erzwungene Kontaktverlust schadet dem Kindeswohl irreversibel und hat für die Tochter Herrn Deegs fatale Folgen, wie das Familiengericht Würzburg bereits 2012 zweifelsfrei feststellte.

Die Vaterschaft Herrn Deegs ist mit Vorsatz und irreversibel zerstört.

Die Staatsanwaltschaft Würzburg verweigert in allen Verfahren und unschwer erkennbar interessengeleitet in eigener Sache Ermittlungen und objektive Strafverfolgung, um die bei der Behörde verschuldeten Verbrechen zu vertuschen und die Täter in den eigenen Reihen zu decken.

Eine derarte Grenzüberschreitung und existenzvernichtende Übergriffe seitens einer Behörde, die sich als Organ der Rechtspflege darstellt, hat Konsequenzen.

Wie diese erfolgen, hängt von der weiteren Vorgehensweise der Justiz und Strafverfolgungsbehörden ab.

Die kriminelle Energie, der Vernichtungseifer und die Bösartigkeit der Täter im Amt verlangt eine Antwort.

b)
Eine Entschädigung für die Straftaten im Amt durch Angehörige der bayerischen Staatsanwaltschaften hat Herr Deeg bis heute nicht erhalten.

Stattdessen betreibt der Kriminelle Lückemann aktuell über drei Behörden (Staatsanwaltschaft Stuttgart, Staatsanwaltschaft Würzburg, Staatsanwaltschaft Bamberg) eine zunehmend entlarvende bizarre „Strafverfolgung“ gegen Herrn Deeg, um diesen mit identischen Konstrukten der vorgeblichen Beleidigung (Benennung der Justizverbrecher als Justizverbrecher) mittels dreier Staatsanwaltschaften oder auch der Verbotenen Mitteilung über Gerichtsverhandlung weiter zu kriminalisieren.

Dies ist als strukturelle Strafvereitelung zu werten, da der Zweck erkennbar ist, Herrn Deeg als Verbrechensopfer und Opfer von Amtstaten mittels Amtsgewalt einzuschüchtern, unter Druck zu setzen und mundtot zu machen.

c)
Herr Deeg lebt aufgrund der Machenschaften der Justiz und Behörden seit mehr als 15 jahren unter der Armutsgrenze. Dies als ausgebildeter und langjährig tätiger Polizeibeamter mit zahlreichen Zusatzqualifikationen.

Herr Deeg ist aktuell seit 2016 berufstätig bei der Diakonie Stetten e.V. – dies nach Langzeitarbeitslosigkeit infolge der Beendigung der Beamtenstellung bei der Polizei und der geschilderten Justizkriminalität und trotz des ungehindert fortgesetzten Kindesentzugs.

Herr Deeg wird aktuell durch Pfändungsversuche der Behörden Würzburg insbesondere der Kriminellen der Staatsanwaltschaft Würzburg genötigt, die Berufstätigkeit als Heilerziehungspfleger in der Betreuung von Behinderten wieder zu beenden.

Herr Deeg ist 49 Jahre alt, so dass dies der letzte Versuch gewesen ist, in Berufstätigkeit wieder Fuß zu fassen.

Herr Deeg wird sich nach Beendigung und erneutem Rückfall in Hartz-IV sich ausschließlich mit der Verantwortungsnahme der hier geschilderten Vorgänge befassen.

Das Verhalten der Staatsanwaltschaft Würzburg bzw. der hier tätigen Verantwortlichen ist ausreichend dokumentiert.

Dieses ist als asozial, ideologisch rückständig, parteipolitisch motiviert und durchweg als unredlich anzusehen. Menschen werden ungeachtet ihres Verhaltens oder einer Strafwürdigkeit gezielt geschädigt, bis hin zum Versuch der Vernichtung, wie hier beweisrechtlich im Fall Herrn Deegs, eines besonnenen und unschuldigen ehemaligen Polizeibeamten, dokumentiert.

Eine Kontrolle und Dienstaufsicht findet nicht statt, diese wird aktiv bis hin zum Ministerium verweigert, so dass sich die CSU-Kriminellen hier weiter zu Lasten von Rechtsuchenden austoben können.

Folgen bis hin zum Tod von Beteiligten, Eskalationen und Reaktionen von Opfern dieser Amtstäter werden in jedem Ausmaß in Kauf genommen und regelrecht forciert.

Auf die öffentliche Verhandlung beim Landgericht Stuttgart am 20.05.2019 und die hierbei gemachte Beweisaufnahme, die die obigen Angaben und Vorgänge zum Inhalt hatten, wird vollinhaltlich verwiesen.

Kriminelle CSU-Justiz – Antrag auf 10.000 Euro Zwangsgeld: ist es schwieriger, einen rechtswidrig Abgeschobenen zurückzuholen als in Bayern die Kindesentführung durch eine Volljuristin zu beenden!?

Nachdem ich nun zurück aus dem Bayerischen Wald bin (beruflich, auch wenn das auf den Fotos nicht so aussieht…) ein paar Eindrücke für meine von der kriminellen bayerischen Justiz entfremdete Tochter…..

Großer Arbersee, August 2018

Bayerischer Wald, August 2018

Bayerischer Wald, August 2018

Viechtach, August 2018

Bayerischer Wald,
August 2018

Bayerischer Wald, August 2018

….und der jüngste Antrag an das Familiengericht, aus gegebenem Anlass.

Dauer des zweiten kompletten Kontaktverlustes durch Verschulden der Justiz Würzburg/Bamberg und entgegen jeglicher rechtsstaatlichen Vorgabe: SECHS JAHRE.

Jan Ullrich landete soeben in der Psychiatrie, im Ergebnis weil er seit April kaum/keinen Kontakt mehr zu seinen Kindern hat.

…“Auslöser ist, dass die Kinder weg sind. Ich kenne kaum einen Vater, der seine Kinder mehr liebt, als Jan Ullrich.“ Auch Alkohol ist ein Thema. „Jeder Vater würde leiden, wenn die Kinder weg sind. Da ist es auch verständlich, dass jemand mal etwas mehr trinkt oder dies macht, als Ablenkung“…

https://www.vip.de/cms/wie-konnte-es-mit-jan-ullrich-so-weit-kommen-ein-freund-redet-klartext-4202390.html

http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/menschen/jan-ullrich-in-psychiatrie-zwangseingewiesen-15732949.html

Die kriminelle Staatsanwältin und Radikalfeminsitin Angelika Drescher, Würzburg, hat eine solche Zwangseinweisung in meinem Fall auch – zweimal, dann folgte die Posse mittels Dr. Groß – versucht zu erzwingen, Februar und Juni 2006, allerdings nicht infolge Angriffs auf eine Escort-Dame und Widerstand gegen die Polizei – sondern weil ich Kontakt zu meiner Tochter wollte und der Kindsmutter daher einige Mails geschrieben hatte.

Kriminelle Angelika Drescher, Vorsitzende Richterin LG Schweinfurt

Die sechstägige Freiheitsberaubung durch die Kriminelle Drescherim Juni 2006 wurde solange vertuscht, bis die strafrechtlichen Vorwürfe verjährt sind. Der Vorsatz zur Freiheitsberaubung wird durch die CSU-Kumpel des Landgerichts Würzburg vertuscht, wie alles in dem Zusammenhang:

https://martindeeg.wordpress.com/2017/10/13/sechs-tage-freiheitsberaubung-durch-justizverbrecherin-angelika-drescher-justizkollegen-wuerzburg-meinen-keine-anhaltspunkte-dafuer-dass-zwangseinweisung-erzwungen-ergo-kein-vorsatz/

Eine Methode der kriminellen CSU-Justiz ist es, Betroffene und Justizopfer mit Geldforderungen auflaufen zu lassen, mit fiktiven Forderungen Druck auszuüben und so die Beendigung des Rechtsweges zu erzwingen.

Wie die letzten Jahre un die Dokumentation in diesem Blog zeigten, ist das sog. Prozesskostehilfverfahren, dass den Rechtsuchenden ohne finanzielle Mittel den gleichen Zugang zum Rechtssystem ermöglichen soll wie den Vermögenden und Reichen, wird in Bayern in der Praxis strukturell missbraucht, um Verbrecher im Amtvor Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen zu schützen. Eine Rechtsschutzgleichheit gemäß Art 3 Abs. 1 und Art. 20 Abs.3 GG gibt es in Bayern nicht!
(Siehe oben, Fall Drescher, die Zeugen müssten vor Gericht gehört werden, um den Vorsatz zu beweisen – das wird verhindert!)

Inwieweit das Bundesverfassungsgericht hier endlich diesen Kriminellen den Stecker zieht oder ebenfalls weiter auf persönliche Rache, Selbstjustiz und Rückkehr zum Faustrecht verweist, wird sich nun zeigen.

Der Stuttgarter Landgerichtspräsident hat erkannt, was Sache ist, nur mit der Ursachenforschung tut man sich schwer, die „Reichsbürger“ sind jedenfalls nicht schuld an der Delegitimation der deutschen Justiz, Herr Singer:

„Neuer Gerichtspräsident sorgt sich um den Rechtsstaat

Der Rechtsstaat und seine Einrichtungen würden zum Teil offen angefeindet. „Und das nicht nur von den sogenannten Reichsbürgern“, so Singer, die die Bundesrepublik nicht als souveränen Staat anerkennen. Das Gewaltmonopol des Staates werde zunehmend infrage gestellt. „Das berührt das Fundament unseres friedlichen Zusammenlebens. Diese Entwicklung ist für unsere Gesellschaft brandgefährlich“, sagt Singer.“….

https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.landgericht-stuttgart-neuer-gerichtspraesident-sorgt-sich-um-den-rechtsstaat.0921f436-465c-445f-8cb7-3f710f68fef4.html

Der Rechtsstaat sollte einfach einmal seine asoziale Hybris und Arroganz, die in keinerlei Verhältnis mehr zur „Leistung“ steht, ablegen. Gewaltmonopol ist kein Monopol für Missbrauch! Die Justiz ist längst ein Spielplatz für ideologische Männerhasserinnen und Pseudo-„Beschützer“, die glauben, hier können sie sich profilieren, aus dem Leid von Kindern und Vätern narzisstischen und monetären Profit ziehen. Dass einer dieser Fratzen, Peter Auffermann, selbst ein mutmaßlicher Vergewaltiger ist und offenkundig eine Frau in Abhängigkeitsverhältnis zur Abtreibung gezwungen hat, passt ins Bild:

Sog. Rechtsanwalt Peter Auffermann, mutmaßlicher Vergewaltiger, LG Würzburg

https://martindeeg.wordpress.com/2018/05/05/ist-jurist-peter-auffermann-ein-vergewaltiger-vertuscht-von-csu-seilschaften-der-staatsanwaltschaft-wuerzburg-neue-infos-passen-ins-bild-nach-aussen-honorige-juristen-in-wahrheit-verlogene/

Anstatt gegen Unschuldige und lästige „Querulanten“ zu treten und Väter zu kriminalisieren müssen Ideologien und Doppelstandards durch selbsternannte Moralapostel, die hier ungeniert Machtmissbrauch betreiben, angegangen werden. Es kann nicht sein, dass sich Kriminelle, sobald sie eine Robe anziehen, auf Kosten von Unschuldigen und anständigen Menschen austoben können.

Zur weiteren Dokumentation der Kindesentziehung folgender Antrag beweisrechtlich hier veröffentlicht:

Die vermögende Steuerberaterin und Rechtsanwältin Kerstin Neubert entzieht und entführt im Schutz dieser kriminellen und asozialen CSU-Justiz seit 2003 meine Tochter.

Die Kriminellen glauben sich durch Amt und Status offenbar derart geschützt, dass sie ungeniert und trozt des von ihnen verschuldeten Leides weiter provozieren. Die Kindsmutter Kerstin Neubert eingebettet in einem Kokon, gesponnen von dummdreisten, feisten Juristenblendern und einen instituionalisierter Gewalt, die man glaubt hier gegen Väter und Männer unkontrolliert ausüben zu können.

Amtsgericht Würzburg
– Familiengericht –
Ottostraße 5
97070 Würzburg 04.08.2018

Über
Polizeiposten Stuttgart-Weilimdorf
– Frau Pkín Schiemenz –
Glemsgaustraße 27
70499 Stuttgart

an den Leiter der Behörde

2 F 957/12

Es werden folgende Anträge gestellt:

1.
Auf Grundlage des Urteils des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen gegen die Stadt Bochum infolge rechtswidriger Abschiebung gegen Sami A. ist ein Zwangsgeld in Höhe von zunächst 10.000 Euro gegen die Volljuristin Kerstin Neubert, zu verhängen.

Bei weiterer Weigerung, die Vater-Kind-Bindung zu fördern und entsprechende Maßnahmen zur Entlastung des Kindes durchzuführen, sind weitere Zwangsgelder in gleicher Höhe festzusetzen.
Wohnsitz und ladungsfähige Anschrift sind wie dem Gericht nachweislich Schriftverkehr ebenfalls bekannt, weder dem Gericht noch dem Antragsteller bekannt, da die Volljuristin zum Zweck der Vereitelung des sog. Umgangs seit Oktober 2012 mit der Tochter des Antragstellers untergetaucht ist, Kindesentführung § 235 StGB, als Scheinadresse fungiert die ehemalige Kanzleiadresse Marienplatz 1, 97070 Würzburg.

Begründung:
Im Streit um die Abschiebung des islamistischen Gefährders Sami A. hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen ein Zwangsgeld von 10.000 Euro gegen die Stadt Bochum verhängt. Zugleich drohte es ein weiteres Zwangsgeld in gleicher Höhe an. Das Gericht wirft der Stadt vor, sie habe immer noch nicht ausreichend geprüft, ob sie Sami A. nach Deutschland zurückholen kann.

Gleiches gilt hier im Zusammenhang mit rechtswidriger Kindesentziehung/Kindesentfremdung unter Ausübung von Verfügungsgewalt der Kindsmutter.

Die Justizbehörden Würzburg können sich infolge nicht mehr auf eine tatsächliche oder rechtliche Unmöglichkeit der Durchsetzung der Vater-Kind-Kontakte (!), Unmöglichkeit der Maßnahmen gegen dies verhindernde Kindsmutter berufen, wie sie das bisher tun – ebensowenig wie sich die Stadt Bochum auf die Unmöglichkeit der Rückholung des tunesischen Staatsangehörigen in die Bundesrepublik Deutschland berufen kann, vgl. OVG, 17 B 1094/18.
http://www.vg-gelsenkirchen.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/10_180803/index.php

Analog dieser rechtswidrigen Abschiebung erfolgt der rechtswidrige Kindesentzug durch die Volljuristin Kerstin Neubert bis heute ohne jede Prüfung, inwieweit die Kindsmutter tatsächlich darauf hingewirkt hat und hinwirkt, Vorgabe § 1684 BGB, dass die Tochter ein positives Vaterbild entwickelt.

Es ist offenkundig und ergibt sich auch aus den von Mai 2010 bis Mai 2012 stattgefundenen Kontakten (die die Kindsmutter mithilfe der Kriminellen Hitzlberger infolge gezielt und in asozialster Art und Weise zu entwerten suchte, um die Liebe des Kindes zum Vater aus Eigennutz in juristisch fixiert in Abrede zu stellen), dass vielmehr das Interesse, die Zuneigung und Liebe des Kindes zu seinem erzwungen abwesenden Vater bei der Kindsmutter und deren Umfeld, insbesondere dem Großvater, in keiner Weise auf Akzeptanz oder gar Förderung stoßen sondern dem Kind – auch bei den Treffen wirksam – ein Loyalitätskonflikt aufgezwungen wird, der auf Introjektion der von der Kindsmutter betriebenen Dämonisierung und Ablehnung ausgerichtet ist.

Die massive Kindeswohlschädigung, die sich hieraus ergibt, wurde durch sämtliche Beteiligten bereits 2012 benannt (vgl. 2 F 957/12, AG Würzburg u.a. vom 10.10.2012) und ist in der Akte dokumentiert, worauf sofortige Wiederaufnahme der zu diesem Zeitpunkt seit sechs Monaten verhinderten Kontakte dringend angemahnt wurde, die die Kindsmutter und Hitzlberger jedoch infolge aggressiv und gewaltsam verhinderten, momentan über sechs Jahre.

All dies wird zu Lasten des Vaters und Antragstellers als Opfer weiter auch unter Ausnutzung von dümmlichen Geschlechterklischees zu vertuschen versucht, der in krimineller Form und entlastend für die verbrecherische Justiz als Aggressor fantasiert und diffamiert wird, um die Verbrechen zu vertuschen, CSU-Muster. Auf die Täterrolle der Kindsmutter im Missbrauchsskandal in Stauffen und das Vollversagen der Justiz hier wird verwiesen.

Die Fakten legen insgesamt unstreitig nahe, dass die Kindsmutter unter Ausnutzung der Verbrechen der Justizbehörden Würzburg/Bamberg seit 2003 und Ausübung von uneingeschränkter Verfügungsgewalt eine zielgerichtete Dämonisierung des Vaters gegenüber dem Kind betreibt und die dauerhafte Bindungsblockade und Isolation des Kindsvaters das Ziel der Kindsmutter ist, das diese mit allen Mitteln und durch weiteren Zeitablauf gezielt erzwingen will.
Diese Zielsetzung der Volljuristin zieht sich wie ein roter Faden durch die gesamte Aktenlage.

Die Volljuristin Kerstin Neubert ist als betreuender Elternteil verpflichtet, den Umgang mit dem anderen Elternteil nicht nur zu tolerieren oder zu akzeptieren sondern zu fördern.

Nach § 89 Abs. 4 FamFG trägt die Kindsmutter Kerstin Neubert die Darlegungs- und Festellungslast hinsichtlich der Gründe, aus denen sie die Bindungsblockade und Nichdurchführung der vollstreckbaren konkreten wöchentlichen sog. Umgangskontakte (AG Würzburg, 5 F 1403/09) seit 01.06.2012 nicht zu vertreten haben will. Die Kindsmutter hat daher die Umstände, die den Grund des „Scheiterns“ der sog. Umgangskontakte darstellen, im Einzelnen substantiiert darzulegen, OLG Saarbrücken, 6 WF 381/12.

Dies ist erkennbar bis heute nicht geschehen.

Stattdessen wird die schäbige musterhafte und sowohl die Justiz als auch die Kindsmutter entlastende Schutzbehauptung „das Kind will nicht“ durch die verbrecherischen Justizbehörden Würzburg/Bamberg zirkelschlüssig und ohne jedes Einwirken auf die Kindsmutter, die dennoch weiter die absolute Verfügungsgewalt (vgl. Alberstötter) hat, als ausreichend erachtet, jede weitere zielgerichtete Zerstörung der verfassungsgemäßen Elternrechte und der Rechte des Kindes auf beide Eltern wie selbstverständlich fortzuführen.

2.
Der Vorgang ist an ein ordentliches Gericht zu verweisen.

Begründung:
Die Justizbehörden Würzburg/Bamberg verschulden seit anhaltend 2003 die Entfremdung zwischen dem Antragsteller und seiner Tochter. Eine über anderthalb Jahrzehnte andauernde asoziale und zielgerichtete Zerstörung der Vater-Kind-Bindung hält man dort offenkundig für einen Witz.

Dieses Schreiben ergeht weiter beweisführend zur anhängigen Strafanzeige, Polizei Stuttgart.

Motiv der Verbrechen ist einzig der unbedingte Wille der Kindsmutter, sich der Verantwortung zu entziehen, nachdem sie bewusst und zielgerichtet drei Monate nach Geburt des gemeinsamen Wunschkindes mittels falscher Eidesstattlicher eine einseitige Trennung gegen den Kläger erzwungen hat und sich für die so verschuldeten Lebenszerstörungen bis heute aus der Affäre zu ziehen sucht, was erkennbar ihr Primärziel ist. Bis zu diesem Vorgang gaukelte die Kindsmutter dem Kindsvater Heiratsabsicht und Familienbildung mit zwei Kindern, gegenseitige wirtschaftliche Verpflichtung und Loyalität vor.

Um ihr asoziales, borderlinehaftes Beziehungsverhalten auch mit Kind infolge zu rechtfertigen, stellte sie den Kläger unter Abgabe falscher Eidesstattlicher Versicherung als „Gewalttäter“ dar, um so ein Kontaktverbot zu erwirken, das auch dazu diente, die Bindung zum Kind zu zerstören, wie aus der weiteren Entwicklung unschwer erkennbar.

Ungeachtet der Fakten wird sie durch asoziale, verbrecherische Kreise bei den Justizbehörden Würzburg nicht nur nicht sanktioniert sondern zur Fortführung des Verhaltens ermutigt und aufgehetzt. Dies entweder durch innerlich verrohte Kriminelle wie die Richter am OLG Bamberg, Reheußer, Weber, Panzer, die 2016 aus persönlichen Motiven und Amüsement die Schäden weiter potenzierten, um dem Kläger dümmlich grinsend weiteren Schaden zuzufügen oder charakterlich deformierte Gesinnungsjuristen wie die Kriminellen der Staatsanwaltschaft, die Radikalfeministin Drescher, und die Justizverbrecher Trapp, Lückemann etc., die es bis heute für eine gute Idee halten, traumatisierte ausgegrenzte Väter dummdreist zu vermeintlichen Kriminellen zu stigmatisieren.

Auf die gerichtsbekannten und polizeibekannten Vorgänge wird verwiesen.

Hinzu kommt die Verarmung des Klägers, da er während der Beziehung mit der Kindsmutter und auf deren Rat hin einer Erpressung auf Beendigung der Beamtenstellung auf Lebenszeit bei der Polizei Baden-Württemberg nachgegeben hat, die unter rechtswidriger Einbehaltung seiner Dienstbezüge (100 %) stattfand und seither unter Prozessbetrug durch die Verantwortlichen zu vertuschen versucht wird, analog der Verbrechen hier in Bayern, wo man glaubte, gegen einen aufmüpfigen lästigen Ex-Polizisten einen Freibrief für Verbrechen im Amt, Kriminalisierung und Pathologisierung zu haben. (vgl. LG Würzburg, 814 Js 10465/09).

Reaktive Tötungsdelikte gegen die Kriminellen, die dieses Verbrechen unter der Pervertierung der Begrifflichkeit „Kindeswohl“ in höhnischer widerwärtigster Weise und mit Vorsatz immer weiter fortführen und eskalativ zum Schaden von Vater und Kind anschieben, werden durch die Justizbehörden Würzburg/Bamberg seit längerem provoziert und sind offenkundig gewollt. Anders ist die dummdreiste Verschleppung und das Aussitzenwollen bei gleichzeitiger immer weiter gehender Labilisierung durch Ausgrenzung und Isolation des Vaters nicht mehr zu erklären.

Es entspricht dem Muster der gesamten CSU-Behörden, Menschen zunächst genüsslich, höhnisch und ideologisch auf dümmste Weise ohne jede Not zu schädigen und sich hernach selbst zum „Opfer“ stilisieren zu wollen, wenn die Betroffenen sich dieses institutionalisierte Arschlochtum – immer auf dem Rücken von Schwächeren- nicht gefallen lassen.

Das Verfahren wird aktuell durch den Beschuldigten Böhm im Sinne der Kindsmutter rechtsbeugend verschleppt. Strafanzeige ist erstattet.

Die Justizbehörden Würzburg/Bamberg befördern und ermutigen die Kindsmutter und Volljuristin Kerstin Neubert seit 2003 zur Ausgrenzung, zum Umgangsboykott und zur „Flucht“ vor Kommunikation und Kooperation anstatt dies wie es das Gesetz und die Verfassung fordern, zu stoppen.

Die Gesamtvorgänge seit 2003 sind polizeibekannt und gerichtsbekannt.

Aus all diesen Gründen ist eine weitere Befasstheit der Vorgänge bei den Justizbehörden Würzburg/Bamberg nicht angezeigt.

Die Justizbehörden Würzburg/ Bamberg halten sich seit 15 Jahren weder an gesetzliche und rechtliche Vorgaben noch an die Mindeststandards des gesunden Menschenverstands, wie sich aus der gesamten Aktenlage ergibt. Stattdessen dreschen sie auf den ein, der als Geschädigter und Vater ohne Sorgerecht (Diskriminierung § 1626 a BGB) das vermeintlich schwächste Opfer ist, um das Verfahren zu entledigen. Das Kindeswohl spielt erkennbar keinerlei Rolle.

Den Behörden Würzburg/Bamberg geht es ausschliesslich darum, durch weitere Verschleppung und Täter-Opfer-Umkehr die bisherigen über 15 Jahre verschuldeten Straftaten, Fehler, Versäumnisse und die Folgen der Schädigungen zu vertuschen.

Da daher von einer objektiven, rechtsstaatlichen und das Kindeswohl sowie die Verfassungsrechte des Klägers berücksichtigende Kompetenz nicht mehr auszugehen ist, ist eine Verweisung an ein ordentliches Gericht alternativlos und geboten.

Die Unredlichkeit und völlig Untauglichkeit der Justizbehörden Würzburg, aus sachfremden Motiven entgegen Kindeswohl und Verfassungsrechten von Antragsteller und Kind, ergibt sich u.a. aus dem zur Anzeige gebrachten Sachverhalt, dass ein erst nach einem Jahr weiterer Verschleppung auf Antrag des Vaters festgelegter Termin am 23.08.2018 beim Familiengericht Würzburg durch den Beschuldigten Böhm aufgehoben wurde. Dies mit der Vorgabe, dass die Akte bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg liege, wobei sich nicht erschließt, weshalb dies daran hindern sollte, Maßnahmen zu ergreifen, die Kindesentziehung zu beenden und ggf. zu sanktionieren.

Dies ist offenkundig vielmehr ein Muster der Justizbehörden Würzburg, Verfahren zu verschleppen. Bereits 2014 wurden dem Zeugen und Rechtsanwalt Josef A. Mohr, München, solange seitens Familiengericht die Akteneinsicht verweigert, bis dieser das Mandat wieder niederlegte und die Verbrechen gegen den so nicht anwaltlich vertretenen Geschädigten und Vater fortzuführen. Auch hier war über Monate eine Akteneinsicht vorgeblich nicht möglich, weil die Akten bei der Staatsanwaltschaft seien.

Die Fakten sind gerichtsbekannt und polizeibekannt, die Vorgänge beweisrechtlich dokumentiert.

Die Verantwortlichen der Justizbehörden werden für die Verbrechen und irreversiblen Folgen gegen den Kläger und sein Kind hier seit 2003 (erster Antrag des Vaters an das Familiengericht Würzburg am 27.12.2003! Verschleppung bis August 2004…) zur Rechenschaft gezogen. Diese sind dokumentiert und detailliert nun auch beim Bundesverfassungsgericht bekannt.

Weitere Schäden, die hier in Kauf genommen werden, geschehen erkennbar unter Vorsatz seitens der Justizbehörden Würzburg/Bamberg.

Martin Deeg,

Polizeibeamter a.D.

MORDMOTIV KINDESENTZUG: mit geheuchelter Anteilnahme und säftelnder Gönnerhaftigkeit versuchen Bamberger CSU-Richter ihre Rechtsbeugungen schönzureden.

Zitat Familiengericht Würzburg 2012, kurz zuvor taucht die Mutter mit meinem Kind unter, um gerichtlich beschlossene Treffen („Umgang“) mit mir, dem Vater zu verhindern, 2 F 957/12, 10.10.2012:

…“Das Gericht weist ausdrücklich darauf hin, dass der Vater…sich im vergangenen Jahr an alles besprochene gehalten hat und dass der Umgang in der Vergangenheit nach den bisher erhaltenen Auskünften unproblematisch war, wogegen die Mutter sich stets entzogen hat.“

Beschluss Familiengericht: Appell an „Wohlverhaltenspflicht“ der Kindsmutter, 10.10.2012

Die Mutter ist seit Oktober 2012 untergetaucht, um jeden Kontakt zu verhindern. In einem Rechtsstaat ist so etwas eine strafbare Kindesentführung, § 235 StGB.

„Die Mutter“, Volljuristin Kerstin Neubert

Meine Tochter wird von der Justiz und der Mutter psychisch missbraucht, um die Verbrechen hier zu verdecken und mich weiter dummdreist als „Aggressor“ für die Schäden selbst verantwortlich zu machen.

Der Blog zeigt die Wirklichkeit!

Vier Jahre Untätigkeit und Verschleppung durch die Justizkriminellen später, 2016, wirft dann dieser „Kinderschützer“ hier, Pankraz Reheußer mit seinen kriminellen Richterkumpanen auch noch die Umgangspflegerin aus dem Verfahren, der es gelungen war, Kontakte anzubahnen und versucht so die Kindesentführung durch die Volljuristin Neubert nachträglich zu „legitimieren“!

Justizverbrecher Pankraz Reheußer, OLG Bamberg

Pankraz Reheußer, Sie werden nicht davonkommen!

Und im August 2018, nachdem diese Arschlochjustiz über sechs Jahre ein zweites Mal den Kontakt zu meinem Kind irreversibel und mit VORSATZ erneut zerstört hat, kommt das hier:

„Der Senat kann durchaus nachvollziehen, dass der Antragsteller als Vater unter dem fehlenden Kontakt zu seiner Tochter und unter der Gesamtsituation leidet. Der Antragsteller hat aber nicht konkret und mit Aussicht auf Erfolg (§114 ZPO) aufgezeigt, dass hierfür Amtsträger des Beklagten verantwortlich sind.“

Ach.

„Schirmherr“ der CSU-Kriminellen der bayerischen Justiz

Seit nun mehreren Jahren werden die Verbrechen im Amt gegen mich durchweg auf dem Aktenweg entledigt: zirkelschlüssig, mittels Phrasen und völlig begründungsfrei. All dies ist im Blog dokumentiert: zirkuläre Rechtsbeugung in eigener Sache durch die Justizbehörden Würzburg/Bamberg, strukturelle Korruption.

Vertuscht wird sowohl die dummdreiste, jahrelange genüßlich zelebrierte Kriminalisierung bis hin zur zehnmonatigen Freiheitsberaubung durch geifernde strafwütige CSU-Justizverbrecher, die glauben, über Recht und Gesetz zu stehen.

„Grins doch“ – Justizverbrecher Clemens Lückemann, OLG Bamberg, Richter am Bayerischen Verfassungsgericht

Vertuscht wird aber vor allem die kausale und seit 15 Jahren durch Justizkriminelle verschuldete Kindesentfremdung, die dieser Blog detailliert und in allen Apsekten dokumentiert, angefangen mit der Verschleppung meines ersten Antrags um acht Monate durch die sog. Richterin Treu bis hin zur Manifestierung der Kindesentführung mittels eines genüßlich grinsend erwirkten asozialen und rechtswidrigen sog. Umgangsausschluss durch die widerwärtigen Justizverbrecher Reheußer, Weber und Panzer, OLG Bamberg.

Den Weg dorthin haben zielgerichtet diese beiden widerwärtigen sog. Anwälte bereitet, der mutmaßliche Vergewaltiger Peter Auffermann und die dumm-hetzerische Gabriele Hitzlberger, die die Verantwortung und Schuld dafür tragen, dass seit 2012 jeder Kontakt zwischen meiner Tochter und mir als Vater ein ZWEITES MAL komplett zerstört wurde. Der Kriminelle Wolfgang Rotter führt das gerade ungeniert fort….

Die Kriminelle Hitzlberger und der (mutmaßliche) Vergewaltiger Peter Auffermann, Juristen der Kanzlei „Jordan, Schäfer, Auffermann“….

Nachdem nun die Herren Stumpf, Kröner und Münchmeier in üblicher Weise bestätigt haben, dass eine Zusendung einer KOPIE eines Urteils aus dem Jahr 2015 durch die Justiverbrecher des Landgerichts um den korrupten Peter Müller das Normalste der Welt sei und meine Beschwerden und die Anhörungsrüge gegen diesen Richter-Bullshit nicht nur „unzulässig“ sondern auch noch „rechtsmissbräuchlich“ ist, glauben die Kriminellen nun offenbar, ihnen stünde auch noch das Recht zu, sich mit säftelnder Anerkennung meines „Leids“ (höher Gewalt? Naturereignis? dumm gelaufen?) aus der Affäre ziehen zu können:

„Folgender Zusatz sei (wenn auch rechtlich nicht notwendig) erlaubt:

Der Senat kann durchaus nachvollziehen, dass der Antragsteller als Vater unter dem fehlenden Kontakt zu seiner Tochter und unter der Gesamtsituation leidet. Der Antragsteller hat aber nicht konkret und mit Aussicht auf Erfolg (§114 ZPO) aufgezeigt, dass hierfür Amtsträger des Beklagten verantwortlich sind. Auch ist der geltend gemachte Schaden von immerhin über 4 Millionen Euro in keiner Weise nachvollziehbar belegt.

Die Mitglieder des Senats stehen der Sache trotz der einseitigen „Rundumschläge“ des Antragstellers gegen alle beteiligten Amtsträger und gegen Dritte pflichtgemäß unvoreingenommen gegenüber. Sie wollen und werden den Antragsteller nicht „wie einen Idioten“ behandeln (vgl. Schreiben des Antragstellers vom 22.06.2018, S. 7 Bl. 58). Die Entscheidungen des Senats ergehen unabhängig, unbeeinflusst und nach bestem Wissen und Gewissen nach Recht und Gesetz. Dabei ist dem Senat auch durchaus bewusst, dass gerade in familienrechtlichen Auseinandersetzungen machmal (naturgemäß) keine allseits „befriedigende „Lösung zu erzielen ist.“

JA, HOSSA!

Na dann…..würde ich sagen, wir lassen es einfach gut sein? Schwamm drüber über die ZERSTÖRUNG einer Vater-Kind-Bindung, einer dummdreisten geifernden Ausgrenzung und Isolation mittels Missbrauch des Gewaltschutzgesetzes gegen einen unschuldigen ehem. Polizeibeamten

Schwamm drüber auch über die asoziale, mit immenser krimineller Energie erzwungene zehnmonatige Freiheitsberaubung, zwei Festnahmen ohne Haftgrund und den Versuch, mich mittels eines Fehlgutachtens als „irren Amokläufer“ dauerhaft zu vernichten.

Lassen wir die Kriminellen Lückemann, Trapp, Drescher etc. doch einfach unbehelligt weitermachen…..

ICH GLAUBE, es H – A – C – K – T !!!!

Die komplette Beschwerde und weitere Strafanzeige gegen die Beschuldigten hier nachzulesen:

4 W 49/18
64 O 607/18, LG Würzburg

Hiermit wird weiter Strafanzeige, Anhörungrüge und Beschwerde gegen die Beschuldigten

Dr. Werner Stumpf, zu laden über OLG Bamberg, Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg

Matthias Kröner, zu laden über OLG Bamberg, Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg

Wolfgang Münchmeier, zu laden über OLG Bamberg, Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg

Die Beschuldigten lügen fortgesetzt in eigener Sache. Wie bereits mehrfach genannt begreifen die Beschuldigten offenkundig den Ernst der Lage nicht. Für die Folgen bei weiterer Blockade des Rechtswegs hier zeichnen die Beschuldigten Stumpf, Kröner und Münchmeier namentlich verantwortlich und werden sich wie die weiteren Verantwortlichen der in Teilen als kriminell zu betrachtenden Justiz Würzburg/Bamberg nicht auf Nichtwissen berufen können.

Die Beschuldigten blenden fortgesetzt komplett aus, was der Kläger ausführlich und begründet beweisrechtlich darlegt und worüber in ordentlicher Hauptverhandlung vor einem ordentlichen Gericht Beweis zu erheben ist.
Stattdessen wird das PKH-Verfahren strukturell missbraucht, um die Fakten und Tatsachen zu leugnen und unter Rechtsbeugung in Abrede zu stellen, um die CSU-Justizbehörden hier vor der Schadensregulierung und Aufklärung eines Justizskandals zu retten. Dies wird nicht gelingen.

Die 15 Jahre andauernde erzwungene Ausgrenzung und Entfremdung eines Kindes gegen einen unbescholtenen Vater und ehemaligen Polizeibeamten ist ein Justizskandal und ein existenzzerstörendes Verbrechen und nicht etwa eine irgendwie „unbefriedigende“ Entscheidung in einer „familienrechtlichen Auseinandersetzung“, wie die Beschuldigten hier fantasieren!

Die Beschuldigten scheinen insgesamt schlichtweg aus Hybris und Standesdünkel im Gerichtsbezirk Bamberg nicht mehr in der Lage zu begreifen, dass das Elternrecht des Klägers, das hier in krimineller Weise seit 2003 zerstört wird, Verfassungsrang hat.

Beweis:
Anlage 1 (für Polizei)
Sog. Beschluss der Beschuldigten vom 13.07.2018, OLG Bamberg, 4 W 49/18

Dem Kläger wird seit anhaltend Dezember 2003 rechtswidrig und auf asozialste Art und Weise sein Kind entfremdet und entzogen, was ganz fraglos die Schuld und Verantwortung der CSU-Justizbehörden Würzburg/Bamberg ist, die sich invasiv und auf dümmste Art und Weise unter rollentypischer Vorverurteilung in das Familienleben des Klägers hineinwanzten.

Nachdem diese völlig inkompetente und asoziale Justiz nun 15 Jahre lang dumm grinsend den nahezu größtmöglichen Schaden verschuldet hat, will man – naturgemäß – mit nichts mehr zu tun haben.

Unter Aktenzeichen 15 C 3591/03 erwirkte die Volljuristin Kerstin Neubert unter Abgabe falscher Eidesstattlicher Versicherung eine sog. Gewaltschutzverfügung beim Zivilgericht Würzburg, dem kriminellen Richter Thomas Schepping, gegen den bis dahin unbescholtenen Kläger und Polizeibeamten Martin Deeg. Dieses sog. Kontaktverbot war Auslöser sämtlicher Konflikte und der bis heute von der Antragstellerin unter falscher Opferdarstellung gewaltsam, aggressiv und dominant erzwungenen Entfremdung des Kindes.

Auf das Gutachten des Kriminologen Prof. Dr. Bock vom 15.06.2001, der diese Entwicklungen der generationenübergreifenden Lebenszerstörungen mittels des frauenlobbyistisch durchgezwungenen sog. Gewaltschutzgesetz prognostiziert hat wird verwiesen.

Anlage
Kurzfassung
Kurzfassung Gutachen Gewaltschutzgesetz

Das Familiengericht Würzburg ist seit 27.12.2003, Antrag des Klägers auf Mediation, Schlichtung und Verhinderung der akut drohenden Bindungszerstörung durch „Kontaktverbot“ der Kindsmutter sachlich und örtlich zuständig, Az. 2 F 5/04.
Dies hält die Beschuldigten nicht davon ab, weiter zirkelschlüssig zu fabulieren, dass die seither asozial gegen den Kläger als Vater agierenden Justizbehörden hier mit der Zerstörung der Vaterschaft und der Existensz der Klägers quasi nichts zu tun hätten.

Auf die bereits vorliegende Strafanzeige in dieser Sache, beweisrechtlich eingereicht mit Schriftsatz vom 22.06.2018 wird vollinhaltlich verwiesen.

Auf die Strafanzeige und Klage vom 21.03.2018 wird ebenfalls vollinhaltlich beweisrechtlich verwiesen.

Der gesamte Inhalt wird komplett durch die Beschuldigten ignoriert und begründungsfrei als nicht zutreffend dargestellt und so der Rechtsweg für den Kläger rechtsbeugend blockiert.
Die Klage ist beweisrechtlich veröffentlicht und ein Exemplar beweisrechtlich per Einschrreiben der Justizministerin Barley zugegangen, sollten diese sich infolge auf Nichtwissen berufen wollen.

Begründung:

1.
Die Beschuldigten beschließen weiter unter offenkundiger struktureller Rechtsbeugung und Missbrauch des sog. Prozesskostenhilfeverfahrens gegen den Kläger und Anzeigenerstatter.

Eine Anhörungsrüge und Befangenheit gegen die Beschuldigten wird fortgesetzt unter struktureller Rechtsbeugung durch die Beschuldigten selbst als unzulässig fabuliert.
Der Rechtsweg wird in eigener Sache zirkelschlüssig und kataloghaft blockiert, Zitat der Beschuldigten:

„Der Antragsteller hat…..eine Anhörungsrüge erhoben und die mitwirkenden Richter wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt. Der Senat hat das Ablehnungsgesuch und die Gehörsrüge als unzulässig verworfen.“

Beweis:
Anlage 1

Sog. Beschluss der Beschuldigten vom 13.07.2018, OLG Bamberg, 4 W 49/18

Es stellt sich bereits seit längerem die Frage, inwieweit hier überhaupt noch Rechtsstaatlichkeit auszugehen ist, da hier Richter und Beschuldigte der Rechtsbeugung fortwährend selbst entscheiden, dass ihre vorherigen Rechtsbeugungen nicht zu beanstanden seien und sich zirkelschlüssig permanent auf sich sich selbst oder unmittelbare Freunde und Kollegen berufen.

2.
Die Beschuldigten behaupten weiter in eigener Sache zirkelschlüssig und begründungsfrei:

„Der Antragsteller rügt – wie schon vielfach in der Vergangenheit – Fehler der Justiz bei Entscheidungen im Familienverfahren, insbesondere im Rahmen seines Rechts als Vater zum Umgang mit seiner 2003 geborenen Tochter….

Das Landgericht Würzburg hat den Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe mit Beschluss vom 09.04.2018 zurückgewiesen unter Verweis auf gleichgelagerte Anträge in der Vergangenheit. Der Senat hat mit Beschlus vom 09.05.2018 die dagegen eingelegte Beschwerde des Antragstellers vom 18.04.2018 unter Bezug auf die Ausführungen des Landgerichts zurückgewiesen.“

Beweis:
Anlage 1
(für Polizei)
Sog. Beschluss der Beschuldigten vom 13.07.2018, OLG Bamberg, 4 W 49/18

Die Beschuldigten glauben offenkundig ernsthaft, dass Rechtsbeugungen dadurch legitimiert würden, indem sich die Beschuldigten auf bereits zuvor gemachte Rechtsbeugungen oder Rechtsbeugungen von Kollegen in der gleichen Sache berufen.

Desweiteren versuchen die Beschuldigten sowohl des Landgerichts als auch des Oberlandesgerichts in dieser Sache durch Leugnung die Rechtsbeugung vertuschen zu können, dass sie auch die asoziale und schwerst traumatisierende Kindesentziehung ab 2015 durch die Kopie einer rechtsbeugenden Entscheidung aus dem Jahr 2015 rechtfertigen könnten – in dieser Rechtssache haben die Kriminellen um den Beschuldigten Peter Müller wie beweisrechtlich dargelegt lediglich eine Kopie eines Beschlusses aus dem Jahr 2015 gefertigt und dies als Beschluss für dieses Verfahren aus dem Jahr 2018 ausgegeben, was eine derart dummdreiste Rechtsbeugung darstellt, dass sich die Frage stellt, ob die Beschuldigten mit aller Gewalt eine Selbstjustiz provozieren wollen.

„Auf die Tatsache, dass es sich bei dem genannten Beschluss der Beschuldigten des LG um eine in diesem Fall rechtlich irrelevante Kopie eines Beschlusses aus dem Jahr 2015 handelt, den die Beschuldigten des Landgerichts selbst in einem völlig anderen Verfahren erlassen haben, wird offenkundig rechtsbeugend ignoriert.“

Beweis: Strafanzeige, Anhörungsrüge und Beschwerde vom 22.06.2018, OLG Bamberg, 4 W 49/18

Dienstaufsicht und funktionierende Kontrollmechanismen gibt es offenkundig nicht, was bei Teilen der Beschuldigten wie Müller, Landgericht Würzburg, offenkundig dazu geführt hat, dass sie den Kontakt zur Lebensrealität verloren haben.

Auf die Tatsache, dass die Juristen hier lediglich eine Kopie eines alten Beschlusses vorlegten, um eine Klage rechtsbeugend zu entledigen, gehen die Beschuldigten weiter mit keinem Wort ein.

3.
Die Beschuldigten schreiben in Fortsetzung der Rechtsbeugung infolge weiter wahrheitswidrig und gönnerhaft:

„Folgender Zusatz sei (wenn auch rechtlich nicht notwendig) erlaubt:
Der Senat kann durchaus nachvollziehen, dass der Antragsteller als Vater unter dem fehlenden Kontakt zu seiner Tochter und unter der Gesamtsituation leidet. Der Antragsteller hat aber nicht konkret und mit Aussicht auf Erfolg (§114 ZPO) aufgezeigt, dass hierfür Amtsträger des Beklagten verantwortlich sind. Auch ist der geltend gemachte Schaden von immerhin über 4 Millionen Euro in keiner Weise nachvollziehbar belegt.

….Die Entscheidungen des Senats ergehen unabhängig, unbeeinflusst und nach bestem Wissen und Gewissen nach Recht und Gesetz. Dabei ist dem Senat auch durchaus bewusst, dass gerade in familienrechtlichen Auseinandersetzungen machmal (naturgemäß) keine allseits „befriedigende „Lösung zu erzielen ist.“

Beweis:
Anlage 1
(für Polizei)
Sog. Beschluss der Beschuldigten vom 13.07.2018, OLG Bamberg, 4 W 49/18

Dies zeigt, dass die sog. Justiz keinerlei Bezug zur Realität und Lebenswirklichkeit hat. Es geht hier nicht um eine irgendwie „unglücklich“ oder „unbefriedigend“ gelaufene „familienrechtliche Auseinandersetzung“.

Im Fall des Klägers geht es um eine rechtswidrige, asoziale und gewaltsam über 15 Jahre erzwungene Ausgrenzung und Zerstörung der Vaterschaft.

Verbrecherische Juristen wie Angelika Drescher, Thomas Trapp, Thomas Schepping oder Roland Stockmann haben diese nicht nur auf dümmste Art und Weise unter Amtsmissbrauch und persönlichen Motiven gegen den über Jahre Kläger erzwungen – die Schädigungen werden bis zum heutigen Tag genüsslich grinsend durch Kriminelle und sog. Rechtsbeistände der Kindsmutter wie Gabriele Hitzlberger und Wolfgang Rotter Juristen aufrechterhalten, unter asozialer Diffamierung und Entwertung des Klägers. Auf Inhalt der Klage wird ausdrücklich nochmals verwiesen!

All dies geschieht weiter unter struktureller und selbstreferenzieller Rechtsbeugung durch die gesamten hiermit befassten Justizjuristen im OLG- Bezirk Bamberg, die offenkundig auch zum Preis von Menschenleben weiter versuchen, jegliche Schuld und Fehler zu leugnen und zu vertuschen.

Dem Kläger wird gegen seinen ausdrücklichen Willen seit Dezember 2003 verfassungswidrig sein Kind entzogen.

Dies ist weder ein Naturereignis noch höhere Gewalt sondern durchweg die SCHULD und Verantwortung von namentlich bekannten Kriminellen.

Jeder Tatbeitrag ist im Blog des Klägers dezidiert und anhand Originalakten öffentlich gemacht.

Die asoziale Radikalfeministin und Kriminelle Angelika Drescher, die unbehelligt beim Landgericht Schweinfurt als sog. Vorsitzende Richterin agiert, bspw. hat die Kindsmutter nach eigener Aussage zu Kindesentfremdung, Ausgrenzung und Kriminalisierung – der Zersörung der Vatertschaft des Klägers – ermutigt und aufgefordert.

Kriminelle Angelika Drescher, Vorsitzende Richterin LG Schweinfurt

In öffentlicher Verhandlung teilte die Kriminelle und Männerfeindin mit, dass es einen Missbrauch des Gewaltschutzgesetztes nicht gibt, Rathaus Würzburg.

Wenn gegen solche Kriminelle im Amt der Rechtsweg blockiert wird, ist Rechtsstaatlichkeit nicht mehr vorhanden.

Dies ist hier der Fall. Das larmoyante Gewäsch der Beschuldigten hier, die weiter leugnen, dass es hier um eine kriminelle geschlechtsspezifische Lebenszerstörung gegen einen Vater handelt, durch die Justiz, sondern hier eine familienrechtliche Auseinandersetzung vorliege, die eben „dumm gelaufen“ ist – und weiter fortgesetzt wird – zeigt, dass die Beschuldigten hier keinen Kontakt mehr zur Realität haben.

Wenn die Kriminellen im Amt hier weiter glauben, sich dumm zu stellen wäre zielführend, dann werden sie die Folgen und Konsequenzen weiter zu verantworten haben.

Mit 4 Millionen Euro ist der Schaden nicht annähernd ausreichend erfasst. Die dümmliche Gönnerhaftigkeit, mit der die Beschuldigten hier argumentieren, zeigt, dass sie auch nicht ansatzweise begreifen, inwieweit in Zeiten, in denen das strukturelle Versagen der Justiz dazu führt, dass praktisch jede Woche Elternteile aus Verlustangst oder Rache eigene Kinder töten, eine Generalprävention gegen diese gesamtgesellschaftlich wirkenden asozialen Ausgrenzungen von Vätern angezeigt ist, die sehr wohl permanent bei Bedarf wie Vollidioten behandelt werden.

All das ist im Fall des Klägers nachweislich nun redundant und sehr konkret und detailliert aufgezeigt.

Martin Deeg,
Polizeibeamter a.D.

CSU-Innenminister Herrmann faselt von einer „unflätigen Informationskampagne“… – Widerstand gegen Bayerns ÜBERGRIFFIGE CSU-Populisten und ihren institutionalisierten Verfassungsbruch werden als „Lügen“ diffamiert!

Ist Bayerns CSU-Innenminister ein Phantast, der glaubt, er kann die Bürger für dumm verkaufen – oder einfach nur ein Lügner!? Möglicherweise schlicht eine in einer Wahrnehmungsblase gefangene Marionette, die selbst nicht mehr blickt, was sie von sich gibt…..Hybris:

….“An Innenminister Joachim Herrmann allerdings perlte die Kritik ab. Er warf Grünen und Linken im Gegenzug vor, eine „unflätige Informationskampagne gegen die Reform“ zu betreiben und Lügen zu verbreiten. So stärke das neue Gesetz die Bürgerrechte und den Datenschutz. Es gebe nicht weniger Richtervorbehalte, bei denen Richter darüber entscheiden müssen, ob die Polizei zu einer Maßnahme befugt ist oder nicht, sondern mehr.“….

EURE RECHTEN CSU-RICHTER SIND DAS PROBLEM, HERRMANN!

Siehe diesen Blog! Freiheitsberaubung im Amt, Missbrauch des Gewaltschutzgesetzes, Missbrauch des § 63 StGB, Verweigerung der Entschädigung nach Freispruch! Strukturelle Rechtsbeugungen und Korruption unter Richtern zur Vertuschung von 15 Jahren Verbrechen im Amt gegen einen unschuldigen ehemaligen Polizeibeamten.

Oder glaubt irgendjemand immer noch, er hier war ein „Einzelfall“…..?

Die Täter: RICHTER DES FREISTAATES BAYERN…..

Es geht der CSU um Macht und Kontrolle, nicht um Strafverfolgung oder Prävention!

Typen wie die hier glauben, sie stehen über dem Rechtsstaat, bigotte widerwärtige CSU-Kriminelle, die sich hinter honorigen Fassaden verstecken.

Justizverbrecher Clemens Lückemann, OLG Bamberg

Justizverbrecher Pankraz Reheußer, OLG Bamberg

Kriminelle Angelika Drescher, Vorsitzende Richterin LG Schweinfurt

JUSTIZVERBRECHER Norbert Baumann, ehemals OLG Bamberg
Copyright: Markus Hauck (POW)

KRIMINELLE wie Lückemann und ihre CSU-Seilschaften in Franken SIND eine GEFAHR für Bürger und Rechtsstaat! Und das schon lange!

Man muss schon völlig den Kontakt zur Realität verloren haben, um den Bürgern weiter verkaufen wollen, dass diese rechten Gesinnungsjuristen NOCH MEHR Eingriffsrechte gegen Unschuldige und Bürger benötigen….zwecks ‚Sicherheit‘.

ENDLICH WACHT auch DIE BAYERISCHE OPPOSITION AUF: HURRA!

Widerstand gegen bayerisches Polizeigesetz

…..Der massive Widerstand, der jetzt schon Tausende Menschen auf die Straße treibe, werde durch das Umfrageergebnis noch bestätigt. In den vergangenen Wochen fanden Demonstrationen in Regensburg und Nürnberg mit bis zu 1500 Teilnehmern statt. Weitere Demonstrationen sind in Würzburg, Erlangen, Nürnberg, Regensburg und München geplant. Das Gesetz soll Mitte Mai im Landtag beschlossen werden. Falls es bis dahin keine Änderung gebe, sehe man sich vor dem Bayerischen Verfassungsgericht wieder, kündigte Schulze an. Auch die SPD behält sich eine Klage vor.

Die Sozialdemokraten ließen von Markus Löffelmann, Richter am Landgericht München I, ein Gutachten erstellen, in dem er 22 verfassungsrechtlich in hohem Maße bedenkliche oder nicht mehr verfassungsmäßige Aspekte auflistet. So sei es nicht mit der Verfassung vereinbar, durch Wohnungsüberwachungen oder Onlinedurchsuchungen in die Grundrechte der Bürger einzugreifen, ohne dass eine konkrete Gefahr bestehe, sagte Löffelmann.

Zusammen mit anderen Experten kritisierte er in einer Anhörung im Landtag den neuen Begriff der drohenden Gefahr, an den die bayerische Staatsregierung die Befugnisse der Polizei knüpft. Demnach dürften die Beamten nicht nur tätig werden, wenn sie Hinweise auf die Vorbereitung eines Terroranschlags hätten, sondern auch bei anderen Delikten.

„Verfassungsrechtlich hochproblematisch“

Schon der Plan, etwa die Staatskanzlei mit Graffiti zu beschädigen, reiche Löffelmann zufolge aus, um überwacht zu werden. Besorgniserregend nannte er den Einsatz von Drohnen. Sie könnten vor den Fenstern schweben, wenn sie zur Wohnraumüberwachung eingesetzt werden. Auch bewaffnete Drohnen sollen nach dem Gesetzentwurf verwendet werden können.

Strafrechtler Hartmut Wächtler wies in der Anhörung darauf hin, dass Personen, die auf Grundlage des Gesetzes in Präventivhaft genommen werden, kein Pflichtverteidiger zur Seite stehe. Ein Beschuldigter, der noch nichts getan habe, sei damit schlechter gestellt als ein Verdächtiger im Strafverfahren. „Das ist eines Rechtsstaats unwürdig“, sagte Wächtler. Er fand im Gesetzentwurf zudem „zahlreiche existenzvernichtende“ Maßnahmen. So könnten die Konten von Personen gesperrt werden oder diesen untersagt werden, ihren Landkreis zu verlassen.

In der Folge könnten sie möglicherweise ihren Arbeitsplatz nicht mehr erreichen oder gar die Wohnung verlieren, weil die Miete nicht mehr gezahlt werden könne. Sollte sich die Polizei in ihrem Verdacht geirrt haben, gebe es keinen Schadenersatz……

Die Grünen nutzten die Plenardebatte am Dienstag, um erneut ihre Ablehnung deutlich zu machen. Auch die Freien Wähler und die SPD stellten sich gegen den Gesetzentwurf der CSU. Im vergangenen Jahr hatten sie sich bei einem ähnlichen Gesetz, das die Präventivhaft erheblich ausweitet, noch enthalten. Jetzt aber befand auch Eva Gottstein (FW), dass die Grundrechte der Bürger zu kurz kämen. Franz Schindler von der SPD redete von einem „Abschied vom Polizeirecht des liberalen Rechtsstaats“.

An Innenminister Joachim Herrmann allerdings perlte die Kritik ab. Er warf Grünen und Linken im Gegenzug vor, eine „unflätige Informationskampagne gegen die Reform“ zu betreiben und Lügen zu verbreiten. So stärke das neue Gesetz die Bürgerrechte und den Datenschutz. Es gebe nicht weniger Richtervorbehalte, bei denen Richter darüber entscheiden müssen, ob die Polizei zu einer Maßnahme befugt ist oder nicht, sondern mehr.“….

http://www.sueddeutsche.de/bayern/datenschutz-widerstand-gegen-bayerisches-polizeigesetz-1.3937709

Also, Herr Herrmann, AUFWACHEN UND DEN MORALISCHEN KOMPASS NEU AUSRICHTEN!

Amokfahrt von Münster: Sie sind ein Heuchler, Horst Seehofer – Bundesjustizministerin Katarina Barley um Hilfe ersucht bezüglich Verbrechen der CSU-Justiz gegen Vater

Einen sonnigen Gruss an meine Tochter!

Es vergeht kein Tag, an dem ich nicht an Dich denke!

Nun zurück zu den Kriminellen und Justizverbrechern, die für die Grundrechtsverletzungen und Schädigungen seit 15 Jahren die Schuld tragen…..15 Jahre Kindesentzug, Inhaftierung und Pathologisierung eines unschuldigen ehemaligen Polizeibeamten durch Gesinnungsjuristen, die glauben über Recht und Gesetz zu stehen.

Es passt, dass sich ausgerechnet Horst Seehofer als Bundesinnenminister infolge der Amokfahrt in Münster, in der wieder einmal Unschuldige die Opfer waren, als betroffener Kümmerer inszeniert und sich heuchlerisch über ein „feiges und brutales Verbrechen” empört. Es ist zweifellos ein feiges und brutales Verbrechen – aber das ist hier nicht der Punkt!

08.04.2018, Nordrhein-Westfalen, Münster: (l-r) Markus Lewe (CDU), Oberbürgermeister von Münster, Herbert Reul (CDU), Innenminister in Nordrhein-Westfalen, Horst Seehofer (M, CSU, Bundesinnenminister, und Armin Laschet (r, CDU), Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen, stehen vor dem Brunnen an der Gaststätte «Großer Kiepenkerl» in der Altstadt Blumen mit gefalteten Händen nebeneinander. Ein Mann war am 07.04. mit einem Kleintransporter vor dem Restaurant in eine Gruppe von Menschen gerast und hatte zwei von ihnen getötet. Foto: Marius Becker/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Seit 15 Jahren erlebe ich als Vater und ehemaliger Polizeibeamter, wie in Bayern rechtes CSU-Pack, feiste Kriminelle mit Amtsbonus, dümmlich grinsende „Strafverfolgerinnen“ mich als Vater und Mann gezielt schädigen wollen. All das ist Inhalt dieses Blogs.

Die CSU inzwischen kaum mehr als ein Haufen von reaktionären Volksverdummern, die sich als heimatverbundene Retter inszenieren, auf dem Rücken von populistisch geschürten Ängsten und Feindbildern. Das Christliche nur noch bigotte Fassade, um dem so verschuldeten Leid gegen Menschen und selbst dem widerwärtigen Nachtreten gegen Unschuldige wie mich, einen Anstrich von Legitimität zu geben, über den sie selbst lachen müssen!

Es geht hier nicht um Strafverfolgung oder Prävention – die Ausgrenzung, der Missbrauch von Amtsgewalt geschieht aus dem Irrglauben der Täter an Unantastbarkeit, aus Hybris, Charakterdefiziten, persönlichem Ärger, rechter Gesinnung, feministischer Verwirrung……

Die Labilisierung und Provokation von Menschen gehört zum Kalkül einer asozialen CSU-Justiz: zuerst wird ausgegrenzt und dumm-klischeehaft stigmatisiert, danach werden hämisch die aus diesen Belastungen resultierenden Reaktionen, wie banal auch immer, hämisch gegen die Betroffenen und Justizopfer zu Repressionen missbraucht.

Eine Spirale aus Schädigung und Repression, die zahllos Existenzen zerstört.

In diesem Sinne, Herr Seehofer: Sie sind ein widerwärtiger Heuchler, der Gefühle nur dann auspackt, wenn er glaubt, damit in der Öffentlichkeit punkten zu können!

Hinter verschlossenen Türen, in Gerichtskämmerchen wird gerade gegen hilfesuchende Menschen, die Belastungen und Unrecht ausgesetzt sind, gezielt und genüsslich immer weiter nachgetreten, genüsslich zu labilisieren versucht!

Bereits vor vier Jahren habe ich Sie persönlich um Hilfe gebeten – eine Antwort hielten Sie nicht für nötig:

https://martindeeg.wordpress.com/2014/05/10/ubergriffige-staatsanwaltschaft-wird-gedeckt-offener-brief-an-seehofer/

Wenn die Geschädigten, so wie ich momentan, sich auf dem Rechtsweg zur Wehr setzen, wird vertuscht, gelogen, geleugnet – die Verbrecher verstecken sich hinter den willfährigen CSU-Institutionen. Rechtsbeugung ein Standardvorgang.

…..die Kernkompetenz der CSU auf allen Ebenen ist die Spaltung, die Stigmatisierung von Menschen, Ausgrenzung und hämische Provokation..

Sie, HORST SEEHOFER, und Ihre CSU-Mischpoke sind die LETZTEN, die den OPFERN VON MÜNSTER ihr Mitgefühl aussprechen dürfen!

Ihre CSU lebt davon, dass Menschen zu Tätern werden, um immer weiter unter dem Etikett „Sicherheit“ das Recht zu beugen, Menschen zu schaden, sie zu labilisieren, sich als Macher zu inszenieren – während sie nur schäbige Profiteure des Leids von Menschen sind!

Dieses Schreiben bezüglich der Verbrechen der CSU-Justiz ging ans Bundesjustizministerium:

Frau
Ministerin Katarina Barley
Bundesministerium der Justiz
und für Verbraucherschutz
Mohrenstraße 37
10117 Berlin 29.03.2018

Sehr geehrte Frau Ministerin Barley,

ich teile Ihnen infolge beweisrechtlich meine persönlichen Erfahrungen als Vater und ehemaliger Polizeibeamter mit der bayerischen CSU-Justiz mit, die als Verbrechen im Amt einzustufen sind.

Es geht um 15 Jahre Kindesentfremdung/Umgangsboykott und eine zehnmonatige Freiheitsberaubung im Amt im Rahmen einer Intrige, da ich als rechtsuchender Vater den Ärger der CSU-Rechtsradikalen der örtlichen Justiz auf mich gezogen habe.

Der widerwärtige und zum Teil rechtsradikale Menschenschlag, der mit CSU-Parteibuch und deutschtümmelnd Führungspositionen einnimmt, ist an sich ein Anachronismus, von dem sich jeder integre und anständige Politiker mindestens genauso distanzieren muss wie von der völkischen AfD.

Mittels eines stigmatisierenden Fehlgutachtens – analog Justizskandal Gustl Mollath – versuchte man mich so, mittels im OLG-Bezirk Bamberg üblicher Pathologisierung dauerhaft sozial zu vernichten. Durch integre und von den CSU-Seilschaften unabhängige Richter erfolgte ein Freispruch, Landgericht Würzburg, Az. 814 Js 10465/09 / Scheitern der Pathologisierung mittels regionalem CSU-Fehlgutachter durch Obergutachten des integren und objektiven Münchners Prof. Norbert Nedopil. Für nachgewiesenermaßen zehnmonatige zu Unrecht erfolgte Inhaftierung habe ich auf Betreiben der kriminellen CSU-Juristen dennoch bis heute keine Entschädigung erhalten. Der Vorgang wird intern bei den Justizbehörden Würzburg/Bamberg zu vertuschen versucht.

Dieses Schreiben werde ich in meinem Blog veröffentlichen, ebenso Ihre Antwort.

Die Vorgänge sind objektiv als Mordmotiv und Trauma zu werten.

Als Vater, dem aktuell im 15. Jahr rechtswidrig – und quasi nebenbei – die verfassungsmäßig geschützte Elternschaft und jeder Kontakt zu seiner Tochter vereitelt wird (auch entgegen vollstreckbarem Umgangsbeschluss, siehe Anlage) wünsche ich den Verantwortlichen der bayerischen Justiz, die diese Schäden mit Vorsatz verschuldeten, tatsächlich den Tod.

Die Schädigungen für meine Tochter sind infolge 15 Jahren Bindungsverlust zum leiblichen Vater kaum zu überschätzen. Dass die Folgen des Kontaktabbruchs fatal sind, wurde bereits 2012 durch das Familiengericht festgestellt (siehe Anlagen). Dennoch hat die Justiz es weiter mit Vorsatz verschuldet, dass ich meine Tochter seit Juni 2012 nicht mehr gesehen habe, die Kindsmutter seit 2012 erneut eine rechtswidrige Bindungsblockade betreibt (siehe Anlage).

Um dieses Vollversagen im Familienrechtsbereich zu vertuschen, werden die Opfer, Väter wie ich, auf Grundlage dieser traumatischen Belastungen und des Kindesentzugs noch zusätzlich und zum Teil ideologisch hämisch kriminalisiert und pathologisiert. Frauen werden als Opfer umworben, Falschbeschuldigungen sind im Denken der örtlichen Behörden überhaupt nicht vorgesehen.

Als (ehemaliger) Polizeibeamter gebe ich mich momentan noch damit zufrieden, wenn diese Vorgänge um den Rechtsradikalen Clemens Lückemann und dessen asoziale CSU-Seilschaften im OLG-Bezirk Bamberg endlich durch objektive und unabhängige Justiz und Strafverfolgung zur Anklage und Aufklärung kommen.

(siehe Anlagen und Blog https://martindeeg.wordpress.com/)

Clemens Lückemann hat sein CSU-Weltbild und sein Amtsverständnis unverhohlen offenbart, Mainpost vom 17.04.2009: er wolle „mit kleinen harten CSU-Kämpfern“ gegen „lasche Linke“ vorgehen.

Ein Untersuchungsausschuss ist längst angezeigt. Die Hybris der CSU, die sich die unabhängige Justiz in Bayern seit Jahrzehnten auf Kosten von Bürgern und Rechtsuchenden zur Beute gemacht hat, ist schlichtweg nur noch asozial.

Eine Dienstaufsicht über Richter und Staatsanwälte in Bayern gibt es faktisch nicht, Verbrechen im Amt werden mit der Floskel der Unabhängigkeit der Justiz entledigt, die Gesetzesbindung interessiert nicht.

Richter und Staatsanwälte in Würzburg entscheiden zugunsten von Kollegen im Nebenbüro, mit denen sie nach Feierabend zum Saufen gehen.

Die Staatsanwaltschaft Würzburg hat die Kriminalpolizei Würzburg angewiesen, nicht zu ermitteln.

Auch die Polizei in Stuttgart, wo ich meinen Wohnsitz habe, ist der Ansicht, dass hier ein struktureller Missbrauch des Tatortprinzips erfolgt und bei den Justizbehörden Würzburg/Bamberg eine strukturelle Korruption zu verzeichnen ist.

Mit Rechtsstaatlichkeit und Rechtsstaat hat dies erkennbar nichts mehr zu tun. Hier hebeln Netzwerke, persönliche Abhängigkeiten und Karrieredenken, CSU-Seilschaften und Kumpanei eine rechtsstaatliche Justiz aus.

Dies ist ein struktureller Rechtsmissbrauch, der seitens der Justiz und der verantwortlichen Politiker kleingeredet, bagatellisiert und ignoriert wird.

Lediglich wenn ausgegrenzte Elternteile affektive und aus der Belastung heraus motivierte Tötungsdelikte begehen, entsteht so etwas wie öffentliches Interesse.

Oder eben, wenn sich das Vollversagen der Justiz nicht mehr leugnen lässt, wie vor wenigen Wochen im Zusammenhang mit dem Missbrauchsskandal in Stauffen, zu welchem Sie noch als Familienministerin Stellung bezogen haben.

Die Forderung nach Fortbildungen für Richter und effiziente Zusammenarbeit von Behörden genügt nicht mehr; es geht hier um strukturelles Versagen bei Kindesentzug und Umgangsboykott, um strukturelle Missachtung des Kindeswohls und psychische Misshandlung von Kindern.

Das ist wie gesagt ein Mordmotiv und ein Trauma für einen Vater wie mich, der ich nun über eineinhalb Jahrzehnte auflaufen gelassen werde.

Die unfassbar dummdreiste strukturelle Ausgrenzung und Missachtung der Verfassungsrechte von Männern und Vätern und deren Kinder durch deutsche Behörden und Gerichte ist endlich zur CHEFSACHE zu machen!

Im Interview für die ZEIT haben Sie, Frau Ministerin Barley, klare Bekenntnisse geäußert, die zu begrüßen sind und an denen Sie sich zukünftig messen lassen müssen:

„Ich sehe es als meine Aufgabe, den Rechtsstaat zu verteidigen…..

….Es darf nicht immer nur nach einem starken Staat gerufen, sondern es muss auch ein starker Rechtsstaat eingefordert werden. Gleichzeitig muss das Recht dem gesellschaftlichen Wandel gerecht werden. Dazu gehören selbstverständlich Themen wie ein modernes Familienrecht und die ganz massiven Auswirkungen der Digitalisierung auf unser Zusammenleben.“

„Gerichte müssen unabhängig sein, sonst erfüllen sie ihre Funktion in einem Rechtsstaat nicht, und das muss man klar ansprechen. Den Rechtsstaat zu verteidigen ist jeden Kampf wert.“

Ich hoffe, dass diese Aussagen endlich auch ernst genommen werden und nun endlich auch Handlungen folgen!

Ich spreche hiermit ganz klar an, dass die Gerichte in Bayern ihrer Funktion in keiner Weise mehr gerecht werden. Diese sind vielfach nur noch ausführende Machtinstrumente für die asoziale CSU-Politik, die den Popanz der „konservativen Revolution“, die die CSU-Marionette Alexander Dobrindt ausgerufen hat, seit langem auf dem Rücken von Rechtsuchenden Praxis werden lassen.

Ich fordere daher hiermit den starken Rechtsstaat ein, den Sie benannten.

Gehen Sie gegen die Machenschaften dieser Provinzjustiz vor, die ich ausführlich exemplarisch beweisrechtlich dargelegt habe und die im Zirkelschluss seit Jahren von den Kriminellen und Verbrechern im Amt quasi in eigener Sache vertuscht und fortgeführt wird.

Ich gehe nicht davon aus, dass ich weiter mit Floskeln und Phrasen bezüglich der Gewaltenteilung (in Bayern kaum noch vorhanden, Rotationsprinzip, Ministerialrat Andreas Zwerger ist heute Vizepräsident des Beschuldigten Lückemann beim OLG, Dienstaufsicht über dessen Staatsanwaltschaft jahrelang verweigert) oder der Unabhängigkeit der Justiz für dumm verkauft werde.

Ich denke, Sie haben verstanden, dass ich als Justizopfer und Elternteil mittlerweile auch ein Widerstandsrecht aus Art. 20 Grundgesetz gegen diese Verbrechen bei den Justizbehörden Würzburg/Bamberg und als ehemaliger Polizeibeamter, der einen Amtseid geleistet hat, in Anspruch nehme!

Beweisführend erhalten Sie (neben Hinweis nochmals auf Blog) folgendes, was die Sachverhalte präzise dokumentiert:

Anlage 1:
Aktuelle Klage gegen den Freistaat Bayern (mit Anlagen) wegen Kriminalisierung und strukturellem Missbrauch des Gewaltschutzgesetzes gegen unschuldigen Vater.
Hier veröffentlicht:
https://martindeeg.wordpress.com/2018/03/16/klage-gegen-den-freistaat-bayern-rueckgratlose-feiglinge-und-csu-grinser-die-nach-unten-treten-und-nach-oben-buckeln/

Anlage 2:

Aktuelle Klage gegen den Freistaat Bayern an das (örtlich weiter zuständige) Landgericht Würzburg auf Schadensersatz wegen vorsätzlicher Missachtung des Kindeswohls, der Elternrechte und eines vollstreckbaren Umgangsbeschlusses, was dazu führte, dass aktuell seit Juni 2012 jeder Kontakt zwischen meiner Tochter und mir als Vater vereitelt und verhindert wird.

Hier veröffentlicht:
https://martindeeg.wordpress.com/2018/03/26/praezedenzklage-gegen-die-asoziale-rechtsverweigerung-deutscher-untergerichte-bei-umgangsboykott-kindeswohl-seit-jahrzehnten-ein-spielball-fuer-ueberforderte-provinzjuristen/

Mein Blog ist die Langzeitdokumentation eines asozialen Verfassungsbruchs und normalisierten Verbrechens des Kindesentzugs gegen missliebige Väter und unschuldige Männer, wie es aktuell in Deutschland offenbar immer noch Standard und Regelfall ist.

Wer hier weiter wegschaut, macht sich mitschuldig.

Mit freundlichen Grüßen,

Martin Deeg

Missbrauch des § 63 StGB durch Kriminellen Thomas Trapp, Staatsanwaltschaft Würzburg – BGH zur Vorgabe „erhebliche Straftat“

Da dies zur Diskussion zum vorigen Beitrag passt, Veröffentlichung schon heute:

Es genügen nach meiner Erfahrung als Polizeibeamten und bayerisches Justizopfer dümmste Scheißhausparolen und Flurfunk von ein paar CSU-Fratzen, um Menschen schwerste Pathologien anzudichten!

Es geht in diesem Blog auch um Humanismus und das Menschenbild asozialer Justizjuristen….

In Würzburg/Bamberg sollen Betroffene nicht nur in Beweislastumkehr nachweisen, dass sie keine Straftat begangen haben – sie sollen auch in Beweislastumkehr nachweisen, dass sie nicht „seelisch abartig“ und „wahnhaft“ sind….hier nachzulesen:

Beschluss LG Würzburg, 04.02.2010, Abweisung PKH zur Einweisung aufgrund Fehlgutachten, Dr. Groß

An manchen ging die Auklärung offenkundig vorbei und seit den Hexenprozessen hat sich der Charakter der sog. Strafverfolger in der Region demnach kaum weiterentwickelt.

Der kriminelle Staatsanwalt Thomas Trapp war eifrig und auf Geheiß Lückemanns auf der Suche nach einer „erheblichen“ Straftat, um mich nach § 63 StGB wegsperren zu können:

Justizverbrecher Thomas Trapp, Würzburg

„„8. Sonstiges
Die Auffassung des Landgerichts Würzburg (vgl. Bl. 108 d. A.), dass selbst bei positiver Feststellung der Voraussetzungen des § 21 StGB aufgrund des dem Angeschuldigten zur Last liegenden Sachverhalts eine Anordnung der Unterbringung nach § 63 StGB nicht in Betracht kommt, ist im Hinblick auf die – derzeit – fehlenden „erheblichen“ Straftaten zutreffend, vgl. Fischer, Strafgesetzbuch, 55. Auflage, § 63, Rn. 17f.“

Anlass Dienstaufsichtsbeschwerde Staatsanwaltschaft Würzburg wg. angbl.versuchter Nötigung

Diese „erhebliche“ Straftat konstruierte er, nachdem ich diese Dienstaufsichtsbeschwerde gegen ihn eingereicht habe – laut Trapp und seiner Mittäter soll das eine vorgebliche „Störung des öffentlichen Friedens“ sein, Schlagzeile an die örtliche Presse gleich mitdiktiert:

Dienstaufsichtsbeschwerde/Klage gegen Staatsanwaltschaft Würzburg, 18.05.2009

Abgesehen davon, dass diese Posse eine durchschaubare repressive Freiheitsberaubung im Amt ist – die Kriminellen im Amt missachteten in ihrer Vernichtungswut auch jeglichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz.

Der Bundesgerichtshof hat festgestellt:

…“Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat auf das Folgende hin:
Sollte die Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus
auf der Grundlage des § 63 StGB …..erneut in Betracht gezogen werden, wird hinsichtlich der Gefährlichkeitsprognose zu berücksichtigen sein, dass Straftaten, die im
Höchstmaß mit Freiheitsstrafe unter fünf Jahren bedroht sind, nicht ohne weiteres dem Bereich der erheblichen Straftaten zuzurechnen sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Juli 2013 – 2 BvR 298/12, RuP 2014, 31, 32).

BGH, Beschl. v. 14.2.2017 – 4 StR 565/16

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/703962/

Anlass für eine weitere Klage gegen die Verbrecher im Amt, die nach wie vor unter Rechtsbeugung durch ihre Justizkollegen ind Freunde gedeckt werden.

Der korrupte Richter Müller, Landgericht Würzburg, entscheidet unbenommen weiter in Sachen Trapp. Man bescheinigt sich bei dieser Provinzjustiz auch gegenseitig gerne, dass man nicht befangen ist, obwohl man fortlaufend Rechtsbeugung betreibt und mit dem Beklagten, der im Nebenbüro sitzt, befreundet ist:

„Dienstliche Stellungnahme“ vom 18.09.2017, Richter Peter Müller zur Freundschaft mit dem Beklagten Thomas Trapp, Landgericht Würzburg, 64 O 1579/17

Kriminelle im Amt, die längst Anlass für einen Untersuchungsausschuss sind, ihr „Dienstherr“ Bausback vorne mit dabei….

Weitere Klage und Strafanzeige hiermit beweisrechtlich veröffentlicht.

Da sich die koeruppten Richter weiter hinter ihrer Dummheit (….„weder belegten noch nachvollziehbar dargestellten Unterstellungen“.…) verschanzen wollen, nochmal etwas ausführlichere Zusammenhänge – für die ganz Dummen:

Landgericht Würzburg
Ottostraße 5
97070 Würzburg 14.03.2018

Dieses Schreiben nebst Anlagen geht in Mehrfertigung als weitere Strafanzeige bzw. Beweisvorlage der strukturellen Rechtsbeugungen bei den Justizbehörden Würzburg/Bamberg an

Polizeiposten Stuttgart-Weilimdorf
Glemsgaustraße 27
70499 Stuttgart

an den Leiter der Behörde,

POR Jörg Schiebe

Hiermit wird Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe gestellt, gemäß dem Klageentwurf auf Schadensersatz/Schmerzensgeld in Höhe von 800.000 Euro gegen den Freistaat Bayern, repräsentiert durch die Justizbehörden Würzburg/Bamberg, vertreten durch das Landesamt für Finanzen, Weißenburgstraße 8, 97082 Würzburg.

Da die Repräsentanten der Beklagten, die Justizbehörden Würzburg, mangels Unabhängigkeit und Objektivität nicht in eigener Sache prüfen können, wird Abgabe an ein ordentliches und objektiv urteilendes Gericht außerhalb des OLG-Bezirks Bamberg, beantragt.

Die Beklagte hat unter Missachtung der Vorgaben des BGH, Beschluss v. 14.2.2017 – 4 StR 565/16, aus einer vorgeblichen Straftat der Störung des öffentlichen Friedens eine sog. erhebliche Straftat (Beschuldigter Trapp) zwecks dauerhafter Unterbringung und Missbrauch des § 63 StGB konstruiert.

Als die 1. Strafkammer des Landgerichts Würzburg zudem nach insgesamt 10 Monaten Freiheitsberaubung feststellte, Az. 814 Js 10465/09, dass von Anfang an den gesamten Maßnahmen keine Straftat zugrundelag, behauptete die Beklagte (Beschuldigte der Staatsanwaltschaft und des OLG) unter Missachtung der Urteilsfeststellungen, dass der Kläger für die Maßnahmen selbst verantwortlich sei. (Landgericht Würzburg, Az. 61 O 1747/17.

Die unter Vorsatz begangene Missachtung jeglicher Verhältnismäßigkeit kommt somit zur Rechtswidrigkeit hinzu, wie infolge beweisrechtlich belegt und wie in ordentlicher Hauptverhandlung vor einem ordentlichen Gericht Beweis zu erheben.

Die Klage ist gemäß § 118 ZPO zuzustellen. PKH-Antrag ist beigefügt.

Begründung:

1.
Die Justizbehörden Würzburg verschulden initiativ einer einfachst erlassenen Verfügung nach dem Gewaltschutzgesetz/sog. Kontaktverbot beginnend Dezember 2003 die Zerstörung der Vaterschaft des Klägers, Zivilgericht Würzburg, Az. 15 C 3591/03.

Der Kläger war hierauf gezwungen, das örtlich zuständige Familiengericht Würzburg mit Antrag auf Vermittlung/Mediation/Kommunikation um Hilfe zu ersuchen, weil durch die von der Kindsmutter/Volljuristin mittels falscher Eidesstattlicher Versicherung erwirkte Verfügung/sog. Kontaktverbot und das asoziale vorverurteilende Verhalten des Zivilrichters (einfachste klischeehafte Zuweisung einer stigmatisierenden Täterrolle auf willkürliche Glaubhaftung durch dominante/neurotische Frau) die akute und klare Gefahr bestand, dass die Bindung zwischen Vater und Kind durch diese sinnfreie und faktenschaffende Einschaltung des Zivilgerichts Würzburg zerstört wird, Amtsgericht Würzburg, Az. 002 F 5/04.

Zeugnis:
Antje Treu
, zu laden über OLG Bamberg, Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg

Diese Zerstörung der Vater-Kind-Bindung ist infolge – aktuell im 15. Jahr! – mit allen hieraus resultierenden Schädigungen und Traumatisierungen aufgrund der Inkompetenz, der Gleichgültigkeit und der Verschleppungen des Familiengerichts, bei gleichzeitiger dummer, widerwärtiger und boshafter Kriminalisierung/Pathologisierung durch die sog. Staatsanwaltschaft und das sog. Strafgericht Würzburg eingetreten.

Erst mit Beschluss vom 09.04.2010, AG Würzburg, Az. 005 F 1403/09, und mehrerer zuvor seitens der Kindsmutter zum Scheitern gebrachten Vereinbarungen wurden ab Mai 2010 wöchentliche Treffen zwischen Vater und Kind gerichtlich durchgesetzt.

Zeugnis:
Brigitte Sommer
, zu laden über Amtsgericht Würzburg, Ottostraße 5, 97070 Würzburg

Seit Juni 2012 gelingt es der Kindsmutter wieder, unter massiver Kindeswohlverletzung rechtswidrig und schuldhaft die Bindung zwischen Vater und Kind zu zerstören, wofür die Justizbehörden Würzburg verantwortlich sind, da sie in voller Kenntnis um die Schädigung des Kindeswohls, Az. 002 F 957/12, die Kindsmutter in ihrem Handeln schuldhaft befördern.

Zeugnis:
Antje Treu
, zu laden über OLG Bamberg, Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg

Die übliche Praxis im Justizbezirk Würzburg ist die, dass insbesondere die örtlichen Strafverfolgungsbehörden unter dem Etikett „häusliche Gewalt gegen Frauen“ jedweden banalen Paarkonflikt aktiv an sich reißen, um sich offenkundig dümmlich zu profilieren und Männerhass auszuleben.

Frauen werden in öffentlichen Veranstaltungen, in den Medien und im Zusammenwirken mit parteiisch-ideologischen Frauennetzwerken wie Wildwasser oder dem Sozialdienst katholischer Frauen aufgefordert und umworben, sog. Gewaltschutzverfügungen, die bereits bei gefühlter Belästigung greifen, gegen Partner und Männer zu erwirken.

Zu dramatisierenden Falschbeschuldigungen werden Frauen praktisch unverhohlen ermutigt, die Beschuldigte Dr. Angelika Drescher, Staatsanwaltschaft Würzburg äußerte bei öffentlicher Podiumsdiskussion im Rathaus Würzburg, dass es einen Missbrauch des Gewaltschutzgesetzes „nicht gibt“.

Zeugnis:
Frau Sigrid Endrich
, Beauftragte der Polizei für Frauen und Kinder in Unterfranken, Frankfurter Straße 79, 97082 Würzburg

Zeugnis:
Frau Christiane Förster
, Bergstr. 59, 97076 Würzburg

Justizverbrecher Thomas Trapp bei Werbeveranstaltung für das sog. Gewaltschutzgesetz

Hierdurch werden Paarkonflikte, wie hier vorliegend, nicht entschärft, deeskaliert und kommunikativ gelöst – es wird auf blödeste Art und Weise und ohne jede Rücksicht auf gemeinsame Kinder versucht, den Mann in der wie selbstverständlich zugewiesenen Rolle eines „gewalttätigen“ Täters ausgegrenzt, gedemütigt und schließlich repressiv zu vernichten versucht, sollte er weitere Reaktionen zeigen und wie der Kläger hier, auf Faktendarstellung und insbesondere Kontakt zu seinem Kind bestehen.

Ideologisch verwirrten Täterinnen wie Dr. Angelika Drescher, tätig für den Freistaat Bayern ist es hierbei auch völlig gleichgültig, ob es um Mord, Vergewaltigung oder – wie im Fall des Klägers – um Beleidigung / Belästigung geht.

Bei der charakterlich deformierten sog. Staatsanwältin, gemäß Rotationsprinzip zwischenzeitlich Richterin, geht es offenkundig um biographische begründete Projektionen und mit Amtsgewalt ausgelebte Vernichtungs- und Strafwut gegen Männer und keinesfalls um Strafverfolgung.

A. Drescher

Auf die Klage zu Az. 63 O 1493/17, Landgericht Würbzurg wird vollinhaltlich beweisrechtlich verwiesen. Der Beschuldigte Peter Müller, Landgericht Würzburg, versucht die berechtigten Ansprüche für eine sechstägige vorsätzliche Freiheitsberaubung im Amt zugunsten seiner Kollegin und Bekannten Drescher rechtsbeugend zu verhindern, obwohl Aufklärung durch Zeugenaussage von Polizeibeamten geeignet ist, zu belegen, dass Drescher mit Vorsatz handelte, was der von Müller behaupteten Verjährung entgegensteht.

Es wird beantragt, Verfahren 63 O 1493/17, Landgericht Würzburg, als Beweismittel hinzuzuziehen.

2.
Im Rahmen dieser auf Klischees, Geltungsbedürfnis und ideologischer Dummheit basierenden Kriminalisierung wurde dem Kläger durch den Beschuldigten, den sog. Staatsanwalt Thomas Trapp, sachbearbeitender Nachfolger der Beschuldigten Drescher, mit Datum vom 12.11.2008, 814 Js 5277/08, erkennbar ohne Vorliegen von Straftat eine sog. versuchte Nötigung zur Last gelegt.

Diese sog. versuchte Nötigung soll der Kläger laut Beschuldigtem Trapp dadurch begangen haben, indem der Kläger über eine Beschwerde die Rechtsanwaltskammer Bamberg über die seit 2003 verursachte Kindesentfremdung informierte und dort mitteilte, dass die Juristin Neubert erneut einen Vertrag über den Kinderschutzbund Würzburg vom 14.11.2007 (wöchentliche Treffen zwischen Vater und Kind im Beisein einer Ehrenamtlichen) vorsätzlich und aus niederen Motiven zum Scheitern gebracht hatte. Dies mit massiven weiteren Folgen für den Kläger als Vater und für das gemeinsame Kind.

Den Zweck, Kontakte zum Kind durchzusetzen, bezeichnete der Beschuldigte Trapp, der offenkundig jeden Bezug zur Realität verloren hat, zwecks Konstruktion einer Straftat als verwerflich.

Über die dramatische sog. Anklage des Beschuldigten Trapp wurde bis heute nicht gerichtlich entschieden, diese fiel im Rahmen des Freispruchs zu Az. 814 Js 10465/09, Landgericht Würzburg unter den Tisch.

Der Kläger reichte hierauf Dienstaufsichtsbeschwerde und Klage beim Zivilgericht Würzburg gegen diese wiederholte dummdreiste Verfolgung Unschuldiger durch die Staatsanwaltschaft Würzburg ein, 18.05.2009.

Der Zeuge Hans Kornprobst, bayerisches Staatsministerium der Justiz, sandte dem Kläger hierauf mit Datum vom 03.06.2009 eine Abgabenachricht zu und gab den Vorgang an die formal mit Dienstaufsicht betraute Generalstaatsanwaltschaft bei dem OLG Bamberg weiter.

Zeugnis:
Hans Kornprobst
, Ministerialrat, zu laden über Bayerisches Staatsministerium der Justiz, Prielmayerstraße 7, 80335 München

Die Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Trapp wurde bis heute offenkundig nicht bearbeitet und geprüft.

Die Zeugen Dr. Thomas Bellay und Dr. Müller-Teckhoff, Zivilgericht Würzburg, bearbeiteten die Zivilklage/Prozesskostenhilfeantrag und erließen mit Datum vom 18.06.2009 Beschluss.

Zeugnis:
Dr. Thomas Bellay
, zu laden über Bundesgerichtshof, 5. Strafsenat, Karl-Heine-Straße 12, 04229 Leipzig

Dr. Alexander Müller-Teckhoff, zu laden über Bundesgerichtshof, Herrenstraße 45 A, 76133 Karlsruhe

Der Beschuldigte Trapp versuchte hingegen mit Datum vom 12.06.2009, dem Kläger auf Grundlage der Dienstaufsichtsbeschwerde vom 18.05.2009 als Beschwerdegegner und sog. Sachbearbeiter in Personalunion zu unterstellen, dass dieser akut einen unmittelbar bevorstehenden Amoklauf bei den Justizbehörden Würzburg hierin mitgeteilt habe.

Die Tötung einer unbekannten Anzahl von Menschen durch den Kläger, so der Beschuldigte Trapp, stünde quasi unmittelbar bevor.

Auf Weisung des Beschuldigten Lückemann und mithilfe des Mittäters und Lückemann-Freundes Lothar Schmitt, wurde so am 12.06.2009 eine dramatische Festnahme des Klägers zu inszenieren versucht, was scheiterte.

Lügner und Lückemann-Vasall Lothar Schmitt

Die vom Beschuldigten Trapp instruierte Polizeibeamtin Dagmar Vierheilig rief zwar zweimal am Nachmittag des 12.06.2009 auf dem Mobiltelefon des Klägers an – legte jedoch auf, als dieser sich meldete. In der Hauptverhandlung bezeichnete der Sitzungsstaatsanwalt Peter Weiß dies als „Taktik“.

Zeugnis:
Dagmar Vierheilig
, zu laden über Polizeipräsidium Unterfranken, Frankfurter Straße 79 in 97082 Würzburg

Der Kläger hielt sich zu diesem Zeitpunkt in Stuttgart bzw. im Rahmen einer Hochzeitsfeier im Schwarzwald auf. In Würzburg war der Kläger zu diesem Zeitpunkt bereits seit Monaten nicht mehr aufhältig gewesen, nachdem fortgesetzt traumatisch und willkürlich der Kontakt zu seinem leiblichen Kind in Würzburg bösartig vereitelt wurde.

Nachdem der Beschuldigte Trapp Polizeibeamte in Stuttgart mit Dienstaufsichtsbeschwerde und Disziplinarmaßnahmen bedroht hatte, wurde der Kläger am 21.06.2009 als Teilnehmer des Stuttgarter Halbmarathons festgenommen und infolge ohne Vorliegen von Straftat und Haftgrund bis zum 04.03.2010 inhaftiert, Freiheitsberaubung im Amt, initiiert durch den Beschuldigten Trapp auf Weisung des Beschuldigten Lückemann.

Eine weitere Freiheitsberaubung erfolgte vom 12.03.2010 bis 22.04.2010 aufgrund des gleichen Sachverhalts.

Diese zweite Freiheitsberaubung im Amt ist präzise beweisrechtlich dargelegt, Landgericht Würzburg, Az. 61 O 1747/17. Diese Klage wird aktuell unter Rechtsbeugung durch den Beschuldigten Peter Müller, Richterkollege und Freund des Beschuldigten Trapp, zu entledigen versucht.

https://martindeeg.wordpress.com/2017/09/12/weitere-details-zur-freiheitsberaubung-im-amt-und-rechtsbeugung-zum-nachteil-eines-ehemaligen-polizeibeamten-olg-bamberg-justizverbrecher-norbert-baumann-und-thomas-schepping/

Es wird beantragt, Verfahren 61 O 1747/17, Landgericht Würzburg, als Beweismittel hinzuzuziehen.

3.
Da in der Zeit vom 12.06.2009 bis zur vom Beschuldigten Trapp erzwungenen Festnahme am 21.06.2009 in Stuttgart bei den Justizbehörden Würzburg, anders als vom Beschuldigten Trapp dargestellt, kein Amoklauf des Klägers stattfand, musste dieser insoweit zurückrudern und behauptete nun, der Kläger habe diesen Amoklauf in der Dienstaufsichtsbeschwerde gegen seine Person angedroht, ohne ihn geplant zu haben und durchführen zu wollen – wie Trapp bis zur Festnahme zuvor vorsätzlich wahrheitswidrig dramatisierend behauptet hatte, um über die Polizei Stuttgart eine sinnfreie Festnahme zu erzwingen.

Der Beschuldigte Trapp behauptete infolge unbenommen eine Störung des öffentlichen Friedens, obwohl der Tatbestand bereits am Merkmal der Öffentlichkeit scheitert: es handelt sich um gerichtsinterne Eingaben.

Über die Wahrnehmung der Zeugen Kornprobst, Dr. Bellay und Dr. Müller-Teckhoff täuschte er vorsätzlich, um dem Kläger zu schaden, Missachtung des § 160 Abs. 2 StPO.

Auf den Zeugen Dr. Bellay versuchte der Mittäter Lothar Schmitt infolge in einem Telefongespräch Einfluss zu nehmen, wie die Zeugenvernahmen zu Verfahren 814 Js 10465/09 in öffentlicher Hauptverhandlung ergaben.

Schmitt versuchte infolge seinen Tatbeitrag zur Freiheitsberaubung im Amt mit der erkennbaren Schutzbehauptung zu begründen, dass er quasi exlusives Wissen über den Kläger aus dem Jahr 2005 und in seiner Tätigkeit bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg habe. Auf Nachfrage musste Schmitt einräumen, dass er dem Kläger bis zur Vernehmung an diesem Tag in Hauptverhandlung nie persönlich begegnet war. Das vorgebliche exklusive Wissen, das der Mittäter Schmitt vorgaukelte, um die Freiheitsberaubung im Amt zu verdecken, stammt aus einer Strafanzeige, die der Kläger selbst 2005 eingereicht hatte – und die wie alle Geltendmachungen seitens des Klägers seit 2004 bis heute von den sog. Strafverfolgungsbehörden Würzburg/Bamberg unter Strafvereitelung und Rechtsbeugung zu Lasten des Klägers entledigt wurden.

Die Kriminalpolizei Würzburg ist instruiert, nicht zugunsten des Klägers zu ermitteln. Hingegen instruierte die Beschuldigte Drescher fortlaufend Polizeibeamte, Maßnahmen gegen den Kläger als Chefsache zu behandeln und verlangte von einem Dienstgruppenführer des Polizeipräsidiums Unterfranken, bei Eintreffen des Klägers auf der Polizeidienststelle (Abholung von Wohnungsschlüssel nach von Drescher inszenierter rechtswidrigem Aufbruch der Wohnung des Klägers in 97299 Zell, Austraße 3, Juni 2006, vgl. Az. 63 O 1493/17) eine sofortige erneute Zwangseinweisung zu veranlassen, obwohl der Kläger, 63 O 1493/17, am 19.06.2006 gerade aus einer solchen rechtswidrigen Maßnahme Dreschers in Stuttgart entlassen wurde.

Der Dienstgruppenführer, der dem Kläger dies in Gespräch mitteilte, weigerte sich, diese erneute Freiheitsberaubung durchzuführen und gab an, dass diese Staatsanwältin offenkundig nicht mehr alle Tassen im Schrank habe.

Die gesamten Vorgänge ab 2006 zeichnet eine asoziale und persönlich motivierte Strafwut und ein skrupelloser krimineller Eifer der sog. Staatsanwaltschaft unter dem Beschuldigten Lückemann aus, dem Kläger als ehemaligem Polizeibeamten und sich gegen einen Kindesentzug und Kriminalisierung zur Wehr setzenden Vater maximal zu schaden, diesen als psychisch gestört öffentlich zu stigmatisieren.

Der Rufmord, den die Staatsanwaltschaft Würzburg auf Grundlage von dramatisch inszenierten Bagatelldelikten hier zu verantworten hat, wird infolge bis heute in Zirkelschluss von Tätern der Justizbehörden missbraucht, den Kläger weiter als Vater auszugrenzen und die kausal für die gesamten Vorgänge verantwortliche Kindsmutter, die erkennbar dominante, neurotische und rücksichtslose Kindsmutter, weiter in einer Form von Korpsgeist als Juristin – und Frau, siehe oben – decken zu wollen und deren Straftaten, beginnend falscher Eidesstattlicher Versicherung zu Az. 15 C 3591/03, rechtsbeugend zu vertuschen.


4.

Zum Tatbestand des § 126 StGB, Störung des öffentlichen Friedens, hat der Kläger ausführlich beweisrechtlich dargelegt, Az. 61 O 1747/17, was der Beschuldigte Peter Müller, Landgericht Würzburg, unter struktureller Rechtsbeugung – in diesem und weiteren Verfahren – ignoriert, um die Aufklärung der Vorgänge und Beweiserhebung in ordentlicher Hauptverhandlung zu verhindern:

Es wird auch diesbezüglich beantragt, die Akte zu Verfahren 61 O 1747/17 als Beweismittel beizuziehen.

https://martindeeg.wordpress.com/2017/09/12/weitere-details-zur-freiheitsberaubung-im-amt-und-rechtsbeugung-zum-nachteil-eines-ehemaligen-polizeibeamten-olg-bamberg-justizverbrecher-norbert-baumann-und-thomas-schepping/

In diesem Verfahren ist beweisrechtlich wie folgt erhoben, Beklagte/Beschuldigte Norbert Baumann und Thomas Schepping, befreundet mit dem Beschuldigten Lückemann, zur Tatzeit Generalstaatsanwalt, seit 2013 Dienstvorgesetzter des Beschuldigten Schepping:

Justizverbrecher: Clemens Lückemann und Thomas Schepping

„Wegen des Tatbestandes der Störung des öffentlichen Friedens, § 126 StGB, wurden im gesamten Bundesgebiet im Jahr 2009 646 Personen strafrechtlich verfolgt.

Von diesen 646 Beschuldigten wurde gegen insgesamt 16 Personen Untersuchungshaft erlassen.

Beweis:

Statistisches Bundesamt, Fachserie 10, Reihe 3, 2009, Seite 366

b)
Wegen des Tatbestandes der Störung des öffentlichen Friedens, § 126 StGB, wurden im gesamten Bundesgebiet im Jahr 2010 599 Personen strafrechtlich verfolgt.

Von diesen 599 Beschuldigten wurde gegen insgesamt 7 Personen Untersuchungshaft erlassen.

Beweis:

Statistisches Bundesamt, Fachserie 10, Reihe 3, 2010, Seite 362

c)
Wegen des Tatbestandes der Störung des öffentlichen Friedens, § 126 StGB, wurden im gesamten Bundesgebiet im Jahr 2011 397 Personen strafrechtlich verfolgt.

Von diesen 397 Beschuldigten wurde gegen insgesamt 5 Personen Untersuchungshaft erlassen.

Beweis:

Statistisches Bundesamt, Fachserie 10, Reihe 3, 2011, Seite 354

Bei diesen Taten handelt es sich regelhaft um zahlreiche tatsächliche Androhungen eines Amoklaufs, insbesondere durch sog. Trittbrettfahrer, unmittelbar nach Ereignissen wie in Winnenden.

Gegen keinen der hier Beschuldigten wurde auch nur annähernd eine Haftstrafe von acht Monaten ohne Bewährung erlassen.

Es ist somit beweisrechtlich erwiesen, dass die Beklagten hier einen ehemaligen Polizeibeamten wegen Kritik in einer Dienstaufsichtsbeschwerde – die böswillig vom Beschwerdegegner, Staatsanwalt Thomas Trapp und weiteren Beteiligten, zu einer Straftat nach § 126 StGB umgedeutet und konstruiert wurde – über achteinhalb Monate in sog. Untersuchungshaft hielten und hernach nochmals unter Missachtung jeglicher rechtlichen und insbesondere verfassungsrechtlichen Grundsätze in Schädigungsabsicht und aus Rachemotiv für Kritik einen weiteren Haftbefehl wegen der gleichen vorgeblichen Straftat erließen.

Dies für eine Straftat, für die im gesamten Bundesgebiet im Jahr 2009 16 Personen, im Jahr 2010 sieben Personen und im Jahr 2011 fünf Personen in Untersuchungshaft kamen.

Dies stellt zweifelsfrei eine Rechtsbeugung und Freiheitsberaubung im Amt dar, über die in ordentlicher Hauptverhandlung vor unabhängigen Richtern objektiv Beweis zu erheben ist.

Die Beklagten hingegen behaupten, um nach 8,5 Monaten einen weiteren sog. Haftbefehl zu erlassen, dass die Unverhältnismäßigkeit hier „ bei weitem noch nicht erreicht“ sei.

Und als festgestellt wird, dass von Anfang an keine Straftat und kein strafbares Handeln des Klägers vorlag, verweigern die Beklagten die bereits vom Landgericht zugesprochene Entschädigung unter der Maßgabe, der Kläger habe die Maßnahmen „grob fahrlässig selbst verschuldet“.

Ende Zitat, Verfahren 61 O 1747/17.

5.

Ziel der Beschuldigten war es, dem Kläger auf Grundlage der Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Beschuldigten Trapp maximal zu schaden, den Kläger sozial zu vernichten.

Es besteht kein Zweifel, dass diese Beschuldigten mit derselben Amtsgewalt ausgestattet, achtzig Jahre zuvor eine Erschießung des Klägers veranlasst hätten. Nicht der Charakter der Täter hat sich geändert, lediglich der Referenzrahmen.

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Als Motiv ist die Unterwerfung und Demütigung eines als lästig und respektlos empfundenen Rechtsuchenden und ehemaligen Polizeibeamten zu sehen sowie eine gewachsene Hybris in Jahrzehnten parteipolitischer CSU-Justiz.

Diese niederen Motive belegt zum einen die erneute Festnahme nach bereits acht Monaten Inhaftierung, Az. 61 O 1747/17.

Zum anderen die rechtsbeugende Verweigerung der Entschädigung nachdem in ordentlicher Hauptverhandlung vor der 1. Strakammer des Landgerichts Würzburg zweifelsfrei festgestellt wurde, Az. 814 Js 10465/09, dass von Anfang an den gesamten Maßnahmen keine Straftat des Klägers zugrundelag.

Sämtliche beteiligten Akteure und Mittäter dieser als Intrige einzuordnenden konzertierten Freiheitsberaubung im Amt sind im Netzwerk des Beschuldigten Lückemann, OLG-Präsident seit 2013, mittlerweile in weitere gehobene Positionen aufgestiegen.

Der Beschuldigte Trapp ist Vorsitzender Richter am Landgericht Würzburg, wo er unter Rechtsbeugung durch Kollegen gedeckt wird. Der Mittäter Lothar Schmitt ist Generalstaatsanwalt in Nürnberg, der Beschuldigte Schepping Direktor am Amtsgericht Gemünden. Die Beschuldigten Baumann und Stockmann (weitere Klage folgt) sind pensioniert.

6.
Ziel der Beschuldigten war es erkennbar von Anfang an nicht, den Kläger nur zu einer Haftstrafe wegen vorgeblicher Störung des öffentlichen Friedens zu verurteilen. Dies ergibt sich aus der Gesamtschau – die vorgebliche Straftat sollte nur das Konstrukt liefern, die Pathologisierung des Klägers und hieraus den Missbrauch des § 63 StGB zu ermöglichen.

Dies ist erkennbar weder ein Irrtum noch eine Fehleinschätzung – hier wurden erkennbar aus den Details und aus der Gesamtschau, gezielt und konzertiert vorsätzlich die Voraussetzungen konstruiert, um den Kläger dauerhaft zu vernichten.

Ziel war es, den Kläger – analog Justizskandal Gustl Mollath – anhand dramatisch dargestellter Bagatelldelikte dauerhaft unter Missbrauch des § 63 StGB im forensischen Maßregelvollzug einzusperren, wozu lediglich ein verlässlicher Gutachter notwendig war.

Über die Gutachten und ärztlichen Feststellungen zweier Psychiater aus Baden-Württtemberg (Chefarzt Landesklinik Calw, Günter Essinger / Bürgerhospital Stuttgart, Oberarzt Mohl), die keinerlei Voraussetzungen für derarte Maßnahmen sahen, ging die Staatsanwaltschaft Würzburg ergebnisorientiert völlig hinweg wie in Verfahren Az. 63 O 1493/17, beweisrechtlich aufgezeigt und unter Rechtsbeugung zugunsten der Beschuldigten Drescher durch deren Richterkollegen Müller zu vertuschen versucht.

Zum Zweck der dramatischen Pathologisierung im Sinne der Behörde wurde der lokale und verlässliche sog. Gerichtsgutachter Dr. Jörg Groß (CSU) hinzugezogen, der dem Kläger wunschgemäß und offenkundig unter Vorsatz – analog Pathologisierung Gustl Mollath – diverse Persönlichkeitsstörungen, einen Wahn und hieraus eine vorgebliche Gefährlichkeit für die Allgemeinheit andichtete.

Fehlgutachter Dr. Jörg Groß

Dies wäre infolge nicht möglich gewesen, wenn der Beschuldigte Trapp nicht zuvor höchst dramatisch die akute Gefahr eines geplanten Amoklaufs, dann zwangsläufig nur noch die Androhung eines Amoklaufs durch den Kläger phantasiert hätte.

Der Beschuldigte Dr. Groß konnte dies bereits als Fakt – ähnlich wie Dr. Leipziger im Fall Mollath – zugrundelegen und hieraus frei diverse vernichtende (Zitat Trapp) Diagnosen phantasieren.

Ziel der Beschuldigten war es erkennbar – wie auch im Fall Mollath – eine Beweisaufnahme bezüglich der vorgeblichen Straftat als reine Formalie abzutun und den Hauptaugenmerk auf die Pathologisierung und Vernichtung des Klägers mittels Fehlgutachten des Dr. Groß zu legen.


7.

Wie dieses Muster des Zirkelschlusses der Stigmatisierung/Kriminalisierung bei den Justizbehörden hier funktioniert, belegt eindrucksvoll unter anderem diese Aussage der damaligen Richterin am Landgericht Würzburg (heute Staatsanwaltschaft Würzburg), Martina Pfister Luz, Az. 72 O 2618/09, 04.02.2010.

Martina Pfister-Luz
(aktuell Staatsanwaltschaft Würzburg….)

Diese schreibt, was die Gesinnung dieser Justiz ein weiteres Mal entlarvt, wie folgt und praktisch in Beweislastumkehr:

„Der Antragsteller hat zwar vorgetragen, dass der Antragsgegner (Dr. Groß) ein unrichtiges Sachverständigengutachten erstattet haben soll. Woraus sich dieses Unrichtigkeit ergibt, ist nicht vorgetragen. Allein der Umstand, dass der Antragsteller, der offensichtlich aufgrund der erstatteten Gutachten untergebracht wurde, mit dem Inhalt der gutachterlichen Feststellungen des Sachverständigen nicht einverstanden ist, lässt nach Auffassung des Gerichts nicht den Schluss zu, dass das Gutachten unrichtig war bzw. ist. Erfahrungsgemäß teilt die begutachtete Person, zumal in Strafverfahren, in den seltensten Fällen die Auffassung des gerichtlichen Sachverständigen. Zumal wenn dieser zu dem Ergebnis kommt, dass, wie der Antragsteller vorträgt, bei dem Probanden „Wahn“ und „seelische Abartigkeit“ vorliegt“…..

Beweis:

Anlage 1
Sog. Beschluss des Landgerichts Würzburg, Martina Pfister-Luz, 04.02.2010, Az. 72 O 2618/09

Beschluss LG Würzburg, 04.02.2010, Abweisung PKH zur Einweisung aufgrund Fehlgutachten, Dr. Groß

Diese bizarre Form der Selbstbestätigung bzw. derarter zielgerichtet konstruierter Zirkelschluss zwischen Justiz und Gutachtern prägt den rechtsfreien Raum hier.

Dass das gesamte Personal der Forensik Lohr, Zeugen benannt, die Angaben des Klägers stützte, unterschlägt die sog. Richterin.

Diese Beweislastumkehr, dass nun Bürger beweisen müssen, dass sie nicht psychisch krank und gefährlich sind, nicht unter einem Wahn leiden, sobald der gekaufte Gefälligkeitsgutachter eines bayerischen Gerichts dies dramatisch herbeiphantasiert, spottet jeglicher Rechtsstaatlichkeit.

Die sog. Richterin behauptet schlichtweg, dass bereits die Schwere von behaupteten gutachterlichen Diagnosen und Pathologien dafür spreche, dass diese richtig seien.

Dr. Groß wird bist heute unter Rechtsbeugung und Strafvereitelung durch die Justizbehörden Würzburg/Bamberg gedeckt – obwohl spätestens seit 04.03.2010 und Eingang des Obergutachtens des Münchners Prof. Dr. Nedopil beim Landgericht Würzburg, Az. 814 Js 10465/09, zweifelsfrei feststeht, dass Dr. Groß hier einen eklatanten Popanz ohne Realitätsbezug aufgebaut hat und die Angaben des Klägers von Anfang an der Richtigkeit entsprachen.

Landgericht Würzburg: Rechtsbeugung zugunsten Dr. Groß, sog. Beschluss der Richterin Fehn-Herrmann, Az. 72 O 1041/17

Dies belegt im Kern eine schlichtweg asoziale und offenkundig auf Vernichtung von lästigen Rechtsuchenden ausgerichtete Rechtsauffassung der Justizbehörde bzw. des dominanten Netzwerkes des Beschuldigten Lückemann (CSU) innerhalb der Justizbehörde, das sich dadurch tarnt, indem es einfach gegen lästige Bürger und Unschuldige schwerstmögliche und dramatisch aufgebauschte Straftaten erfindet oder mittels Fehlgutachten schwerste Pathologien und hieraus eine Unterbringung ohne jede Voraussetzung hierfür forciert, wie auch im Fall des Gustl Mollath.

Der Kläger wurde mit dieser Methode vom 05.08.2009 bis 05.03.2010 in der Forensik Lohr inhaftiert.

Nachdem das Obergutachten des Prof. Dr. Nedopil beim Landgericht Würzburg eintraf, dass die gesamten Darstellungen und Prognosen des Dr. Groß als durch nichts gestützten Popanz unter Missachtung der Mindeststandards psychiatrischer Begutachtung entlarvte, wurde durch das Landgericht Würzburg, 1. Strafkammer, denn auch die sofortige Entlassung des Klägers veranlasst.

Die in Verfahren 61 O 1747/17 dargelegte zweite Freiheitsberaubung ist denn auch als Trotzreaktion der Beschuldigten im Amt zu werten, die schlichtweg enttäuscht darüber waren, dass ihr gezielt angestrebter Plan, den Kläger dauerhaft als psychisch kranken Straftäter – analog Gustl Mollath – in eine forensische Klinik einzuweisen, an dem integren und objektiven Münchner Prof. Dr. Nedopil scheiterte.

Ebenso ist die rechtsbeugende Verweigerung der Entschädigung trotz Freispruch zu werten, der sich über die Urteilsfeststellungen, Az. 814 Js 10465/09, willkürlich hinwegsetzt, zu werten.

JUSTIZVERBRECHER Norbert Baumann
Copyright: Markus Hauck (POW)

8.
Die Skrupellosigkeit der Täter, die nach wie vor im Amt sind, erschließt sich insoweit jedem vernünftig denkenden Menschen.

Bemerkenswert und insoweit schadensrechtlich zu werten ist die Tatsache, dass die Beschuldigten hier konzertiert die Verhältnismäßigkeit missachteten, um einen Unschuldigen zu Unrecht nach § 63 StGB wegzusperren.

Gemäß § 126 StGB ist die Strafandrohung für eine tatsächliche Störung des öffentlichen Friedens eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.

Der Kläger hat bereits oben dargelegt, wie dieser Strafrahmen im Zusammenhang mit Untersuchungshaft tatsächlich bundesweit Praxis ist. Es ist jedem Laien offenkundig, dass eine Dienstaufsichtsbeschwerde nicht im oberen Bereich dieses Strafrahmens anzusiedeln ist, selbst wenn hier eine Tatverwirklichung vorliegen würde, was hier erkennbar nicht der Fall war, Zeugen Kornprobst, Dr. Bellay, Dr. Müller-Teckhoff.

All dies belegt den Vorsatz der Beschuldigten hier, nicht Strafverfolgung zu veranlassen, sondern einen missliebigen und respektlosen Antragsteller zu vernichten.

Der Bundesgerichtshof hat rechtsverbindlich festgestellt, Beschluss v. 14.2.2017 – 4 StR 565/16:

„ 4. Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat auf das Folgende hin:
Sollte die Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus auf der Grundlage des § 63 StGB in der Fassung des Gesetzes zur Novellierung des Rechts der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 des Strafgesetzbuches und zur Änderung anderer Vorschriften vom 8. Juli 2016 erneut in Betracht gezogen werden, wird hinsichtlich der Gefährlichkeitsprognose zu berücksichtigen sein, dass Straftaten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafe unter fünf Jahren bedroht sind, nicht ohne weiteres dem Bereich der erheblichen Straftaten zuzurechnen sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Juli 2013 – 2 BvR 298/12, RuP 2014, 31, 32).

Beweis:
BGH, Beschl. v. 14.2.2017 – 4 StR 565/16

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/703962/

Die Beschuldigten hier haben nicht nur gezielt aus einer Dienstaufsichtsbeschwerde eine vorgebliche Straftat fabuliert – diese wurde auch erkennbar zielgerichtet und unter vorsätzlicher Missachtung jedes Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zu einer „erhebliche Straftat“ (vgl. sog. Anklagen des Beschuldigten Trapp zu 814 Js 5277/08 und infolge 814 Js 10465/09) aufgeblasen und phantasiert.

Dies, um dem Vernichtungswillen der Beschuldigten zu genügen, die wie dargelegt, dem Kläger unter Amtsmissbrauch und konzertiert maximalen Schaden zufügen wollten durch Vernichtung der bürgerlichen Existenz und unter weiterer Kindeswohlverletzung.

Da der Kläger bis heute nicht entschädigt wurde, das Fehlgutachten des Dr. Groß als auch die Stigmatisierung und Pathologisierung weiter gegen den Kläger missbraucht werden, ist über die Behauptungen hier vor einem ordentlichen und neutralen Gericht objektiv Beweis zu erheben.

Der Verstoß gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz hier erschließt sich jedem vernünftig denkenden Menschen ohne weiteres.

9.
Die zielgerichteten fortgesetzten Täuschungsversuche und die asoziale rechtsferne provozierende Unredlichkeit zwecks Vertuschung dieser Intrige und Freiheitsberaubung gegen einen unschuldigen Polizeibeamten und Vater belegt kataloghaft dieses exemplarische Beispiel der Darstellung der Beschuldigten Peter Müller, Rainer Volkert und Nicole Herzog, Landgericht Würzburg, die dem Kläger diese Woche aktuell zuging, sog. Beschluss vom 28.02.2018:

„Die beabsichtigte Rechtsverfolgung bietet keine hinreichende Aussicht auf Erfolg….
Der Antragsteller betrieb in der Vergangenheit und betreibt derzeit eine Vielzahl von Verfahren, deren Ausgangspunkte Handlungen von Justizangehörigen und weiterer Personen im Zusammenhang mit strafrechtlichen Ermittlungen gegen den Antragsteller in den Jahren 2008 und 2009 sind, und in denen sämtlich Anträge auf Prozesskostenhilfe gestellt werden….

….Eine nachvollziehbare Schilderung einer möglichen Amtspflichtverletzung, welche der Prüfung der Erfolgsaussichten einer Klage zugänglich wäre, enthält das Schreiben vom 07.02.2018 nicht. Es erschöpft sich in bloßen Behauptungen und Wiederholung der in den übrigen gleichgelagerten Verfahren vorgebrachten, weder belegten noch nachvollziehbar dargestellten Unterstellungen. Der beabsichtigten Klage ist daher keine Erfolgsaussicht beschieden, so dass der Antrag auf Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts abzulehnen war.“

Beweis
Anlage 2

Sog. Beschluss der Beschuldigten vom 28.02.2018, Az. 64 O 347/17

Rechtsbeugung zugunsten Richterin Fehn-Herrmann: Beschluss, LG Würzburg, Beschuldigte Müller, Volkert, Herzog, Az. 63 O 347/18

Der Vorgang ist als weiere Rechtsbeugung zur Anzeige gebracht.

Diese zur Schau gestellte Dummheit und Unwissenheit ist insgesamt nicht mehr glaubhaft.

Wenn die Richter tatsächlich trotz der Vielzahl der präzise und akribisch dargelegten Beweislage – als „Unterstellungen“ diffamiert – über die sie fortgesetzt begründungsfrei mit Floskeln und Unmutsbekundungen hinweggehen, nicht verstehen, dann sind sie offenkundig schlicht zu dumm für die Tätigkeit eines Richters oder Staatsanwalts in einem freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat.

In der Nazi-Diktatur mag skrupellose Rechtsbeugung zugunsten von Freunden und „Kollegen“, ideologische Dummheit und Voreingenommenheit, Geringschätzung von Bürgern und Rechtsuchenden Karrierevorausetzung gewesen sein – heute ist es das nicht!

Hier begehen fortgesetzt Beschuldigte im Amt Rechtsbeugungen zu Lasten des Klägers, um Kollegen und einen Gerichtsgutachter vor der Aufklärung eines im Amt begangenen Verbrechens und den hieraus zu erwartenden Konsequenzen zu schützen.

Martin Deeg,

Polizeibeamter a.D.