Das OLG Bamberg – Selbstdarstellung und Wirklichkeit

1. Die Selbstdarstellung:

„Gute Werte für die fränkische Justiz
 
Hofheim/Bamberg (cam) Mehr als zwei Drittel der bayerischen Bevölkerung sind mit der Justiz zufrieden. Bei den Rechtsanwälten ist die Zufriedenheit noch größer, bei den Unternehmen deutlich geringer. Das hat eine bayernweite Umfrage ergeben, deren Ergebnisse am Montag im Oberlandesgericht (OLG) Bamberg vorgestellt wurden.

Richter Werner Stumpf, der als Fachreferent für die Betreuung der Beurteilung zuständig war, stellte die zentralen Ergebnisse heraus und schwärmte von „traumhaften Werten“. Der Aspekt der Neutralität und Objektivität erreichte die höchsten Zufriedenheitswerte und wurde von allen Befragten als besonders wichtig eingestuft. ….

…..„Es hat Mut gekostet, sich einer solch umfangreichen Untersuchung zu stellen“, resümierte der Präsident des OLG Bamberg, (damals) Peter Werndl. Es habe sich jedoch gezeigt, dass der Bezirk Bamberg noch über dem vorgestellten bayernweiten Durchschnitt liege: „Wir sind das kleinste, aber feinste Landgericht.“ 78 Prozent der Befragten seien mit der Serviceorientierung und Kundenfreundlichkeit zufrieden. Mit einer durchschnittlichen Dauer von 33 Tagen pro Ermittlungsverfahren liege das OLG Bamberg weit über dem Durchschnitt. „Es ist unsere Aufgabe, der Bevölkerung das zu vermitteln“, so Generalstaatsanwalt Clemens Lückemann. Durch mehr Personal könnte man etwa zehn Prozent der lang andauernden Verfahren beschleunigen……

…..Die Evaluation kostete rund 100 000 Euro. Einen erheblichen Teil des Geldes steuerte die Rechtsanwaltschaft bei.

Befragt wurden 778 Bürger, 481 Unternehmen und 404 Rechtsanwälte in November und Dezember 2011.“

Die gesamte Umfrage im

Internet: http://www.justiz.bayern.de

http://www.mainpost.de/regional/hassberge/Gute-Werte-fuer-die-fraenkische-Justiz;art1726,6889965

Man vergleiche hierzu:
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-125253335.html

2. Die Wirklichkeit / Justizskandale / Gustl Mollath / fortlaufende Grundrechtsverletzungen in zahlreichen Fällen….

….“Man kann sagen, dass sich das OLG Bamberg viel Zeit genommen hat für die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Entscheidung. Mehr als sieben Monate brauchte der 1. Strafsenat in Bamberg, um nun zu beschließen: dass es da gar nichts mehr zu beschließen gibt. Die Beschwerde von Gustl Mollath gegen die Entscheidung von 2011, ihn weiter in der forensischen Psychiatrie unterzubringen, wird „für erledigt erklärt“, heißt es wörtlich in dem OLG-Beschluss.“…..

http://www.sueddeutsche.de/bayern/fall-gustl-mollath-ein-gericht-verweigert-sich-1.1924268

„Nürnberg – Für Gerhard Strate ist es schlichtweg „ein Akt des Ungehorsams gegenüber dem höchsten deutschen Gericht“. Dabei ist nach seiner Lesart nicht irgendwer ungehorsam, sondern immerhin ein Oberlandesgericht (OLG), das in Bamberg nämlich. Weil dieses sich bislang um die Feststellung drückt, wie lange Gustl Mollath zu Unrecht in der forensischen Psychiatrie eingesperrt war, hat dessen Anwalt Strate erneut Verfassungsbeschwerde erhoben. Damit droht den Bamberger Richtern eine weitere höchstrichterliche Ohrfeige, nachdem die erste kaum verhallt.“

„……..Die Karlsruher Richter verwiesen den Fall daher nach Bamberg zurück – mit einer klaren Maßgabe: Das OLG solle erneut prüfen und entscheiden, seit wann Mollath unrechtmäßig in der Psychiatrie untergebracht war.

Doch das tat der zuständige 1.Strafsenat nicht. Die Sache sei doch erledigt, entschieden die Richter, weil der Fall Mollath demnächst ohnehin noch einmal verhandelt werde, nämlich bei einem Wiederaufnahmeverfahren in Regensburg. Bei dieser Argumentation blieb ein OLG-Sprecher auch am Montag noch. Man kann es aber auch so sehen: Ein bayerisches Gericht interessiert sich nicht sonderlich dafür, was ihm das höchste deutsche Gericht auferlegt hat.

Nach Ansicht von Mollaths Anwalt Strate werden damit die Grundrechte seines Mandanten ein zweites Mal vom OLG mit Füßen getreten. Schließlich habe Mollath ein Recht darauf, dass ein Gericht klipp und klar feststellt, von welchem Zeitpunkt an er unrechtmäßig in der Forensik eingesperrt war. „Das ist auch für spätere Entschädigungsfragen durchaus relevant“, so Strate.“ 

http://www.sueddeutsche.de/E5U38i/1981259/Zweiter-Versuch-in-Karlsruhe.html

http://www.sueddeutsche.de/bayern/fall-mollath-anwalt-strate-legt-neue-verfassungsbeschwerde-ein-1.1945682

Der „Fall“ Gustl Mollath ist natürlich nach Eigendarstellung der Justiz ein „Einzelfall“…

Tatsächlich ist diese Vorgehensweise die Regel, wie ich selbst als Justizopfer erlebt habe und hier so lange geltend machen werde, bis endlich Aufklärung stattfindet:

2009/2010 wurde ich zu Unrecht zehn Monate in sog. Untersuchungshaft gehalten, es wurde versucht, mich mittels eines Fehlgutachtens des Würzburger Gerichtsgutachters der Staatsanwaltschaft mich dauerhaft in die Forensik zu sperren (der „Wahn“ bestand in Abweichung zu Herrn Mollath nicht in der Geltendmachung von Schwarzgeldgeschäften sondern darin, dass ich mich als Vater „benachteiligt fühlte“ – diese Diskriminierung in Deutschland wurde im August 2009 auch vom EGMR gerügt…).

Diese Dienstaufsichtsbeschwerde wurde schließlich missbraucht, um mir gezielt eine Straftat der „Störung des öffentlichen Friedens“ anzudichten, Staatsanwaltschaft Würzburg:
Dienstaufsichtsbeschwerde/Klage gegen Staatsanwaltschaft Würzburg, 18.05.2009

Die wesentlichen Originaldokumente inklusive Urteil und Gutachten:

Bayerische Justiz: der Missbrauch des § 63 StGB

Nach bereits acht Monaten zu Unrecht erfolgter „Untersuchungshaft/Unterbringung“ erließ der sog. Strafsenat des OLG Bamberg diesen zweiten „Haftbefehl“ – weitere sechs Wochen „Haft“ mittels frei erfundener „Fluchtgefahr“: 2. Haftbefehl OLG Bamberg 12.03.10

Nach Freispruch durch das Landgericht verweigerte derselbe 1. Strafsenat, OLG Bamberg unter weiterem ungenierten Amtsmissbrauch willkürlich die zugesprochene Haftentschädigung:
OLG Bamberg Verweigerung Entschädigung 13.04.11

Der Vorgang ist als Freiheitsberaubung im Amt angezeigt, beim EGMR anhängig (Beschwerde 1033/12) und auch beim aktuellen Justizminister in Bayern BEWEISRECHTLICH geltend gemacht:

Schwere Freiheitsberaubung im Amt gegen Polizeibeamten: offener Brief an Bayerns Justizminister

Meine Erfahrungen mit der Justiz in Franken:

Die Gewaltenteilung gibt es m.E. faktisch kaum noch – Posten werden gegenseitig und parteipolitisch gedeckt zugeschanzt, das Rotationsprinzip führt dazu, dass bspw. der langjahrige und für das Klima hier verantwortliche Leiter der Staatsanwaltschaft Würzburg, Clemens Lückemann, aufgestiegen 2009 zum Generalstaatsanwalt, als solcher WEISUNGSVERANTWORTLICH für die Vorgänge gegen mich zeichnet. Seit Februar 2013 ist er nun als OLG-Präsident in Bamberg, Dienstvorgesetzter des 1. Strafsenats, bei dem „seine“ Staatsanwaltschaft zuvor die Anträge stellte.

Ein Geklüngel von „Männerfreundschaften“ gegen den Bürger, gegen Antragsteller, gegen vermeintliche „Querulanten“ und: gegen das Verfassungsgericht!

Dies fängt nicht erst bei „Haftsachen“ an – die gleiche Masche jenseits der grundgesetzlichen Vorgaben findet statt bei folgendem „Rechtsalltag“:

a)
Durchsuchungsanträge, die ohne verfassungsrechtliche Prüfung abgezeichnet werden….

Ein Bericht, wie der Würzburger Rechtsanwalt Mulzer, der diesen Misstand nach einer verfassungswidrigen Durchsuchung seiner Kanzlei benannte, von der fränkischen Jusitz wegen „Beleidigung“ angegangen wurde, sorgte für bundesweite Schlagzeilen („Bundesverfassungsgericht hat keine Ahnung von der Realität“) :

Klicke, um auf StV-03-2013_Editorial.pdf zuzugreifen

Oder Sprüche von Schülern im Unterricht führen in Lückemanns Franken wie selbstverständlich zu Wohnungsdurchsuchungen, gerne auch ohne Durchsuchungsbeschlüsse:

Klicke, um auf artikel-gamestarmainpost.pdf zuzugreifen

b)
Bei der Auswahl, welche Anklagen und welcher „Anfangsverdacht“ nach dem obigen „System“ erzwungen (Staatsanwaltschaft beantragt bei den „Kumpels“ des OLG Bamberg die Klageerzwingung, wenn das LG keinen Anlass für Anklageerhebung sieht wie bspw. im Fall“ des Generalmusikdirektors Jin Wang) werden und welchem die Staatsanwälte unter den Teppich fallen lassen (Männer im Paarkonflikt werden kriminalisiert, Frauen haben Narrenfreiheit)…

Aus der Berichterstattung zum „Fall“ Wang:

<….."Daneben ist – außer dem Würzburger Strafverteidiger Norman Jacob – auch der Hamburger Staranwalt Gerhard Strate für Wang tätig, was die Zahl der für ihn tätigen Juristen auf fünf erhöht. „Ich arbeite gerade an der Beschwerde gegen die Einstellung der Ermittlungen gegen Clemens Lückemann, den Leiter der Staatsanwaltschaft“, sagt Strate auf Anfrage. Zuvor war sein Versuch gescheitert, Lückemann illegales Handeln anzulasten, der der Stadt das Ergebnis der Ermittlungen gegen Wang für das Arbeitsrechtsverfahren übermittelt hatte.“…

http://www.mainpost.de/regional/franken/Jin-Wang-Neue-Attacken-vor-Prozessbeginn;art1727,4925669,1

c)
Staatsanwälte erheben hier gerne auch privat ihr eigenes Weltbild und ihren persönlichen Konservativismus zum „Leitbild“ für die Justiz, die sie missbrauchen, wie bspw. im „Fall“ des Studiendirektors a.D., dem man eine beiläufig geäußerte Metapher als ernsthafte „Bedrohung“ andichten wollte: https://www.mainpost.de/regional/wuerzburg/Kulturschaffender-drohte-mit-Blutbad-im-Rathaus;art735,6951208

Mit solchen wirklichen Autoritäten tun sich künstliche Autoritäten wie manche Staatsanwälte natürlich schwer: https://www.mainpost.de/regional/wuerzburg/Berthold-Kremmler-wird-70-Kaempfer-gegen-Autoritaeten;art735,8072166

Die staatsanwaltschaftlichen Hebel sind stets die gleichen: Personen werden wegen Bedrohung oder Beleidigung angegangen, wenn sie sich nachhaltig gegen Rechtsverweigerung zur Wehr setzen, wenn sie berechtigte Anliegen geltend machen, durch die originär zuständigen Behörden und Gerichte aber beständig auflaufen gelassen werden.

Zuerst Rechtsverweigerung, dann Repression – vor allem im Familienrecht.

Die Medien sind in der Verantwortung – ebenso die Politik!