Beim EGMR werden Akten vernichtet, Einzelrichter Andre Potocki deckt die Justizverbrecher um den Rechtsradikalen Clemens Lückemann: Freiheitsberaubung im Amt kein Verstoß gegen die Menschenrechtskonvention….!

ES IST ZEIT FÜR EINE AKTUELLE BESTANDSAUFNAHME:

image

Der Rechtsweg ist nun beendet! Dieser Blog ist Beweismittel für umfassende fotlaufende Verbrechen im Amt, für jahrelange Beihilfe zur Kindesentführung, Zerstörung meiner Existenz und meiner Vaterschaft.

image

Prof. Dr. Norbert Nedopil, der mit seinem objektiven Gutachten und seiner Neutralität von München aus verhindert hat, dass die Würzburger Justizverbrecher mich mit einem Fehlgutachten des Würzburgers Dr. Groß dauerhaft zu Unrecht in der Forensik versenken, Modell Gustl Mollath, veröffentlicht in Kürze dieses Buch:

image

„Wie Verbrecher ticken: faszinierende Einblicke in die Welt der forensischen Psychiatrie

Prostituiertenmörder, Briefbombenleger, Kinderschänder, Akteure im NSU-Prozess: Schon viele Menschen haben Norbert Nedopil einen tiefen Einblick in ihre Seele gewährt. Ein grundlegendes Interesse an der menschlichen Psyche lässt den bekanntesten forensischen Psychiater Deutschlands auf Spurensuche gehen: Welche Faktoren führen dazu, dass ein Verbrechen geschieht? Wann muss ein Täter ins Gefängnis, wann in die Psychiatrie? Was passiert nach dem Strafvollzug? Pointiert entschlüsselt Nedopil die gesellschaftlichen und psychologischen Dimensionen des Verbrechens und gibt Einblicke in seine spektakulärsten Fälle.“

http://www.buecher.de/shop/sachbuch/jeder-mensch-hat-seinen-abgrund/nedopil-norbert/products_products/detail/prod_id/44941988/

Prof. Nedopil ist nur einer der vielen professionell und objektiv urteilenden Menschen, die ich während dieses Justizskandals in Bayern kennenlernte – und die die anmaßendem und korrupten Justizverbrecher mit der Realität konfrontieren.

Die unten aufgeführten Täter können sich momentan bedanken bei integren, empathischen Menschen, die mir dabei helfen, diesen Justizskandal öffentlich zu machen, mit professionellem Wissen zur Seite stehen! Jeder und jede, die sich objektiv instensiver mit dieser Sache befasst, seien es die Polizeibeamten hier in Baden-Württemberg oder alle anderen, die durch diesen Blog davon erfahren haben, oft erst durch Dritte, kommt zum gleichen Ergebnis: es geht hier um Justizverbrechen und völlig unbegründeten Kindesentzug.

Es geht kurzfristig zunächst vorrangig noch darum, die breite Öffentlichkeit zu informieren, wie eine banal-launig erzwungene Trennung und ein asozialer Kindesentzug durch eine Rechtsanwältin unter dem Etikett „Belästigung“ unmittelbar nach der Geburt eines gemeinsamen Wunschkindes/Heiratsabsicht dazu missbraucht wird, einen Unschuldigen zu kriminalisieren, zu pathologisieren, schließlich völlig vernichten zu wollen. Justizverbrecher in Franken, CSU-Juristen, die im Schutz ihrer Partei und ihrer Ämter glauben, sich alles erlauben zu können.

Kerstin Neubert, Rechtsanwältin, macht seit 2004 mit rechtsradikalen Richtern und asozialen verbrecherischen Staatsanwälten gemeinsame Sache, um mich, den Vater des gemeinsamen Kindes, endgültig loszuwerden, eine zehnmonatige Freiheitsberaubung infolge ihrer Falschbeschuldigungen und asozialen Diffamierungen führte 2010 nur kurz zu einem Umdenken. Seit 2012 wird mein Kind wieder entzogen, mein Suizid provoziert: image

…………………………………………………………….

Diese Würzburger Hetzanwältin, Gabriele Hitzelberger, Kanzlei Jordan, Schäfer, Auffermann, ist schuldhaft verantwortlich dafür, dass ich seit 2012 mein Kind nicht mehr gesehen habe; sie hat der Mutter zu Missachtung des Umgangsbeschlusses, Kontaktverweigerung zur Umgangspflegerin, zum Untertauchen, zur Kriminalisierung geraten – und nichts ausgelassen, bösartige asoziale Ergüsse in amtliche Schriftsätze zu gießen; die anfangs bemühte Richterin wurde mit einem asozialen Befangenheitsantrag kaltgestellt. Hitzlberger hat all dies verschuldet im vollen Wissen um die Schädigung meines Kindes: IMG_0064

Die Initiatve und die Weisungen für die seit spätestens 2006 völlig rechtsfernen, aktionistischen und persönlich motivierten Verfolgungen meiner Person – „Querulant“ – gehen von diesem Mann aus, der über lange Jahre ein Netz aus Abhängigkeiten und parteipolitischem CSU-Geklüngel in der fränkischen Justiz geschaffen hat, sein rechtsradikales Weltbild an junge Juristen weitergibt und deren Examen „prüft“, nach außen mit seriösem Habitus – intern werden jedwede Schweinerei und Gesetzesbrüche parteipolitisch gedeckt. Clemens Lückemann gehört nicht an die Spitze einer Behörde sondern in Haft:
Foto

Jedwede Schweinerei, rechtsradikale Gesinnung, Verbrechen im Amt werden gegenseitig gedeckt. Das Justizministerium führt keine Dienstaufsicht, sondern erörtert mit den Beschuldigten, wie man die Verbrechen im Amt vertuschen kann.

Sicher auch wieder am 13. Juli 2016 in Aying bei der „Dienstbesprechung mit den Präsidenten der Oberlandesgerichte und den Generalstaatsanwälten“, an der der bayerische Justizminister Winfried Bausback „teilnimmt“.
Foto(23)

Ein Fassadenminister, der die Justiz weder kontrolliert noch Interesse an Aufklärung von Missständen hat sondern lediglich bei „festlichen Anlässen“ auf Fotos posiert und Hände schüttelt, ansonsten die Schweinereien und Straftaten seiner Beamten in Richtung Politik abdeckt.

winfried-bausback-110~_v-img__16__9__m_-4423061158a17f4152aef84861ed0243214ae6e7

Bayern ist in weiten Teilen kein Rechtsstaat mehr sondern ein Selbstbedienungsladen für rechtskonservative Parteikarrieristen und selbst Nazi-Frontsänger: Maik B. wurde von Lückemann erst aus dem Richteramt entlassen, als die Kenntnisse des Verfassungsschutz über dessen Nazi-Band „Hassgesang“ in den Medien erörtert wurde.

Stattdessen werden von dieser Justiz Unschuldige verfolgt, die Dienstaufsichtsbeschwerden einreichen! Lästige Menschen wie Gustl Mollath sitzen momentan noch zuhauf in den Forensiken des sog. Freistaats – nicht weil sie gefährlich oder krank sind, sondern weil sie der Justiz lästig waren, Reaktionen auf Unrecht zeigten, die man mit Genuß gegen sie verwendet hat.

Gustl Mollath hatte nur das Glück, dass der Komplex „Schwarzgeldmillionen“ Interesse weckte, ansonsten säße erwie viele andere heute noch zu Unrecht ein: Paarkonflikt, Mann „gewalttätig“ und „querualtorisch“ vor Gericht, Akte zu…

Zurück zum konkreten Justizskandal in meinem Fall:
Bei einer Besprechung mit der Polizei in der vergangenen Woche wurde das „Tatortprinzip“ als Problem bei der Verfolgung dieser Justizverbrechen von Lückemann, Trapp, Reheußer, Drescher, Groß, Baumann und Schepping
etc. ausgemacht: örtlich zuständig für die Straftaten der bayerischen Juristen ist stets die Behörde, bei der die Beschuldigten tätig sind oder Führungspositionen ausnutzen. Im Fall Lückemann „bearbeiten“ weisungsgebundene Untergebene.

Und Strafanzeigen gegen den Würzburger Staatsanwalt Frank Gosselke, inzwischen parteipolitische Karriere bei der Generalstaatsanwaltschaft, wurden vom Beschuldigten Frank Gosselke gleich selbst bearbeitet…..

Es geht hier um einen rechtsfreien Raum, der den Rechtsstaat seit langem ausgehebelt hat – oohne dass eine breite Öffentlichkeit ahnt, in welchem Ausmaß, mit welcher Selbstverständlichkeit und zum Teil welch bösem Willen dies geschieht.

Anwälte, Justizbedienstete und integre Mitarbeiter der Behörden tuscheln zwar – trauen sich aber nicht an die Öffentlichkeit.

Der 1. Strafsenat des OLG Bamberg, den der CSU-Jurist Norbert Baumann leitete, ist über Jahre bundesweit bekannt als völlig rechtsfremder und untauglicher Senat, der mit Recht und Gesetz wenig zu tun hat. Man schweigt und lässt die Täter weitermachen…..
Foto(1)

Vergangene Woche wurde folgende Strafanzeige bei der Polizei in Baden-Württemberg eingereicht.

1. Der Rechtsreferent des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte steht im Verdacht, Akten zu vernichten, Urkunden zu unterdrücken.

2012 war meine über 500 Seiten umfassende Beschwerde gegen den Justizverbrecher Clemens Lückemann und die Freiheitsberaubung im Amt durch die CSU-Juristen in Franken schon einmal verschwunden, „unerklärlicherweise“, wie A. Müller-Elschner mitteilte.

2. Der Einzelrichter Andre Potocki hat nun nach 4 1/2 Jahren den Justizverbrechern in Franken einen Freibrief erteilt: die zehnmonatige Freiheitsberaubung im Amt ohne Vorliegen einer Straftat, das Wegsperren mittels vorsätzlichem Fehlgutachten des Würzburger Psychiaters Dr. Groß, zwei Haftbefehle ohne Straftat und mit herbeiphantasierter „Fluchtgefahr“ und die Verweigerung der Entschädigung durch die Täter und Beschuldigten, nachdem die integren Würzburger Richter Dr. Barthel und Dr. Breunig in Freispruch feststellten, dass hier nie eine Straftat vorlag, wurde durch Potocki als „unzulässig“ verworfen.

Die Beschwerde ist u.a. hier nachzulesen:
https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=EGMR&Datum=31.12.2222&Aktenzeichen=1033/12

Im Rahmen einer Besprechung wurde bei der Polizei Baden-Württemberg zunäschst diese Strafanzeige erstattet – alles was nach Bayern geht, landet derweil dort offenkundig im Reißwolf, um die Täter im Amt zu decken:

—–„Zur Weiterleitung

 

70499 Stuttgart 14.06.2016

Hiermit wird Strafanzeige erstattet gegen

1. den Referenten A. Müller Elschner, European Court of Human Rights, 67075 Straßburg, Frankreich

2. den Richter Andre Potocki, European Court of Human Rights, 67075 Straßburg, Frankreich

image

wegen Urkundenunterdrückung, Strafvereitelung, Rechtsbeugung und aller weiteren in Betracht kommenden Straftaten im Amt.
Gründe / Sachverhalt:

1.
Ich wurde als ehemaliger Polizeibeamter des Landes Baden-Württemberg am 21. Juni 2009 auf Grundlage eines rechtswidrigen Haftbefehls, den der Staatsanwalt Thomas Trapp in Zusammenwirkung mit seinem weisungsgebenden Dienstvorgesetzten, Clemens Lückemann, gegen mich beantragt und erlassen hatte, in Stuttgart festgenommen.

Grundlage für diese Freiheitsberaubung im Amt sorgte eine bereits am 18.05.2009 von mir gegen den Staatsanwalt Trapp versandte Dienstaufsichtsbeschwerde/Klageschrift, die durch das Bayerische Staatsministerium der Justiz, Ministerialrat Kornprobst sowie eine Kammer des Zivilgerichts Würzuburg unter Vorsitz des Richters Dr. Bellay ordnungsgemäß bearbeitet wurde.

Ministerialrat Kornprobst sandte mir am 03.06.2009 eine Abgabenachricht zu.

Wider besseres Wissen und in böswilliger Schädigungsabsicht täuschten die Beschuldigten Trapp und Lückemann am 12.06.2009 eine akute Gefährdungslage durch meine Person vor, die sie durch die Dienstaufsichtsbeschwerde zu begründen suchten.

Richter wurden entweder getäuscht oder waren den Beschuldigten als Justizkollegen willfährig zu Diensten bei dem offenkundigen Ziel, einen lästigen Antragsteller in einem Kindschaftskonflikt, der zu diesem Zeitpunkt bereits fast 6 Jahre bei den Justizbehörden Würzburg anhängig war, loszuwerden.

Der den Haftbefehl und sinnfreie „Sicherheitsmaßnahmen“ initiierende Richter Lothar Schmitt ist als Freund des Beschuldigten Lückemann anzusehen. Lückemann ist heute Präsident des OLG Bamberg, Schmitt Vizepräsident.
image

Ohne Vorliegen einer Straftat wurde ich vom 21. Juni 2009 bis zum 05. Mai 2010 in Untersuchungshaft gehalten.

Mittels eines vorsätzlichen Fehlgutachtens des Würzburger Psychiaters Dr. Jörg Groß, der wirtschaftlich abhängig den Justizbehörden Würzburg bis heute Gefälligkeitesgutachten liefert, sollte eine dauerhafte Unterbringung meiner Person nach § 63 StGB im forensischen Maßregelvollzug erfolgen.
image

Diese absichtsvoll und zielgerichtet gemeinsame begangene Freiheitsberaubung im Amt wurde einzig vereitelt durch objektives Obergutachten des Prof. Dr. Nedopil, LMU München, der zweifelsfrei feststellte, dass keinerlei Voraussetzungen für diese Maßnahme vorliegen, vielmehr Dr. Groß ein eklatantes Fehlgutachten unter Mißachtung der Mindeststandards psychiatrischer Begutachtung erstattet hat.

(Nedopils Buch erscheint im September….)

Nach Eingang des entlarvenden Gutachtens beim Landgericht Würzburg erfolgte am 05. März 2010 auf Beschluss der Richter Dr. Barthel und Dr. Breunig, 1. Strafkammer Landgericht Würzburg, dass ich sofort aus der Untersuchungshaft/Unterbringung zu entlassen bin.

Die Beschuldigten erwirkten hierbei unter weiterer Beteiligung der Beschuldigten Norbert Baumann und Thomas Schepping, OLG Bamberg, einen weiteren rechtswidrigen Haftbefehl. Wie bereits beim ersten Haftbefehl wurde eine nicht vorhandene Fluchtgefahr meiner Person frei erfunden, Festnahme erfolgte am gemeldeten Wohnsitz.

Es folgte eine weitere Freiheitsberaubung vom 12. März 2010 bis zum 22. April 2010, ehe das Landgericht sich gegen den Rechtsbruch der Richter des OLG Bamberg stellte und wiederum eine Entlassung verfügte.

Mit Urteil vom 20. August 2010 stellte die Strafkammer des Landgerichts fest, dass für die gesamten Maßnahmen keinerlei Begründung vorlag und eine Straftat von Anfang an nicht gegeben war.

Die vom Landgericht zugesprochene Haftentschädigung wurde in weiterem Zusammenwirken der Beschuldigten der Staatsanwaltschaft und der Beschuldigten Baumann/Schepping, OLG, infolge mit der Begründung verweigert, dass ich selbst verantwortlich sei für die zehn Monate zu Unrecht erlittene Untersuchungshaft.

Nach Ablehnung der Verfassungsbeschwerde wurde am 29. Dezember 2011 eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof eingereicht.

2.
Mit Schreiben vom 9. Februar 2012 wird durch den Rechtsreferenten Müller-Elschner, EGMR, weiteres umfangreiches Aktenmaterial angefordert.

Mit dem hier zugesandten Aktenmaterial beläuft sich die Beschwerde auf nun rund 500 Seiten.

3.
Kurz darauf teilt Müller-Elschner mit, dass die Beschwerde, die unter dem Aktenzeichen 1033/12 geführt wird, „unerklärlicherweise“ verschwunden sei, worauf der gesamte Aktenvorgang nochmals zugesandt wird.

4.
Mit einseitigem Schreiben vom 02. Juni 2016 wird mitgeteilt, dass die Beschwerde vom 29. Dezember 2012 von dem Einzelrichter Andre Potocki, Frankreich, für „unzulässig“ erklärt worden sei, kein weiterer Schriftverkehr erfolgt und die Beschwerdeakte nach einem Jahr vernichtet wird.

Ergebnis:

Die hier in Rede stehenden Justizverbrechen sind geeignet, die sofortige Entfernung der Beschuldigten aus dem Dienst sowie mehrjährige Haftstrafe nach sich zu ziehen.

Es ist daher davon auszugehen, dass die jedem vernünftig denkenden Menschen sich erschließende Freiheitsberaubung im Amt, zu Unrecht erfolgte haft ohne jede Entschädigung nicht deshalb als „unzulässig“ verworfen wurde, weil hier kein Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention vorliegt sondern deshalb, weil hier hochrangige Staatsjuristen vor einem Skandal und schweren Folgen geschützt werden sollen.

Es ist nicht fernliegend, anzunehemen, dass Clemens Lückemann als Präsident des Oberlandesgerichtes Bamberg und bayerischer Verfassungsrichter zur Vertuschung der Verbrechen im Amt sowohl darauf hingewirkt hat, dass die Akte beim EGMR „abhanden“ kommt als auch dafür zu sorgen, dass der als rechtskonservativ einzustufende Richter Andre Potocki in einsamer Entscheidung die Beschwerde als vorgeblich „unzulässig“ verwirft, um die Aufklärung und Entschädigung dieses Justizskandals zugunsten der Beschuldigten zu vertuschen.

Es ist offenkundig, dass die anhängige Beschwerde beim EGMR in Erwartung auf hier herzustellenden Rechtsfrieden und Aufklärung ohne Ansehen der Person weitere Maßnahmen meiner Person gegen die Beschuldigten abseits des Rechtsweges seit 2012 hinten an gestellt hat.

Die Unverschämtheit und Provokation, die in dem absurden Verhalten des Rechtsreferenten und des Richters Andre Potocki gegenüber offenkundigen schweren Straftaten im Amt zu sehen ist, ist geeignet, eine Radikalisierung meiner Person zu einem Abschluss zu bringen.

Es ist erkennbar völlig ausgeschlossen, derarte folgenschwere Verbrechen im Amt hinzunehmen. Die Beschuldigten beabsichtigten erkennbar völlig skrupellos, mit immenser krimineller Energie und böswillig meine soziale und gesellschaftliche Stigmatisierung und Vernichtung in der Forensik.

Dies gegenüber einem psychisch völlig gesunden, bis zur Auseinandersetzung mit dieser asozial agierenden Justizbehörde völlig unbescholtenen langjährigen Polizeibeamten und Vater mit bürgerlichem Hintergrund.

Weiter wird folgendes beweisrechtlich zur Anzeige gebracht:

1.
Mit Datum vom 24. April 2016 ging dem EGMR eine weitere ordentliche Beschwerde aufgrund ungehindert fortgesetzter Kindesentfremdung und Mißachtung eines vollstreckbaren Umgangsbeschlusses durch die Justizbehörden Würzburg/Bamberg zu.

Meine Vaterschaft und die Bindung zu meinm Kind wird, mutmaßlich auf Betreiben des Beschuldigten Lückemann vereitelt und verhindert. Anträge werden nicht beantwortet, Maßnahmen gegen die Kindsmutter fanden über Jahre nicht statt.

Im Februar 2016 erließ der Beschuldigte Pankraz Reheußer, Vorsitzender Richter am OLG Bamberg, mutmaßlich auf Geheiß und in Absprache mit dem Beschuldigten Lückemann einen rechtswidrigen Umgangsausschluss, der zu weiterer PTBS, weiterer Entfremdung und weiterer Bindungsschädigung des Kindes führt.
image

Nachweislich Postnachsendeverfolgung ist diese Beschwerde (zugegangen zur 1033/12)
am 2. Mai 2016 bei Rechtsreferent Müller-Elschner zugegangen.

Eine Bestätigung der ordnugnsgemäßen und fristgerecht zugegangenen Beschwerde nach Erschöpfung des (untauglichen) innerstattlichen Rechtsweges ist bis heute nicht zugegangen.

Stattdessen sandte Müller-Elschner mehrfach Schreiben zu, in welchen er die Vernichtung von Akten mitteilt, da die Voraussetzungen einer Beschwerde nicht gegeben seien.

Es besteht der dringende Tatverdacht, dass Rechtsreferent Müller-Elschner in Eigenregie oder aufgrund rechtsfremder Motive auf Geheiß Dritter willkürlich Akten verschwinden lässt bzw. vernichtet.

Der Verbleib der Beschwerde gegen die Vorgänge beim Amtsgericht Würzburg/OLG Bamberg in Zusammenhang mit Kindesentziehung ist weiter ungeklärt.
2.
Der dringende Tatverdacht wird erhärtet durch folgenden Vorgang:

Der Geschädigte Angelo Lauria, Heidelberg, befindet sich als Vater zweier Töchter in vergleichbarer Situation. Auch hier wird von Gerichten zunächst über Jahre verschleppt, ein vollstreckbarer Umgangsbeschluss über Jahre nicht durchgesetzt, die Bindung des Vaters zu den Kindern zerstört und das Fehlverhalten der Kindsmutter mit keinen bzw. untauglichen Maßnahmen (2 x 100 Euro Ordnungsgeld durch das AG Heidelberg erst im Jahr 2015) strukturell befördert.

Im Mai 2016 reichte Angelo Lauria mit meiner Hilfe eine ordnungsgemäße und fristgerechte Beschwerde beim EGMR ein.

Nach kurzer Zeit erreicht den Geschädigten Lauria ein Schreiben des Beschuldigten Müller-Elschner, der als Rechtsreferent des EGMR mitteilt, er habe die Akte wegen „Unzulässigkeit“ der Beschwerde vernichtet.

Zur Begründung der Vernichtung der Akte gibt Müller-Elschner an, dass vorgeblich die Verfassungsbeschwerde bzw. das Ergebnis der Verfassungsbeschwerde nicht Inhalt der Akte waren. Dies ist eine Falschbehauptung: sowohl die Verfassungsbeschwerde als auch die begründungslose Ablehnung der Verfassungsbeschwerde durch die Richter Kirchhof, Eichberger, Britz (wie in meinem Fall) ist Inhalt der Akte und mit Seitenangabe eingescannt und zugegangen.

Das Verhalten, mit der hier offenkundig einzelne Personen an neuralgischen Stellen nun auch beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Straftaten gegen Antragsteller und Rechtsuchende begehen, berechtigte letztlinstanzliche Aufklärung verhindern und damit das Vertrauen in den Rechtsstaat weiter massivst zersetzen, Radikalisierung und Selbstjustiz von Betroffenen hervorrufen und provozieren, ist mit strafrechtlichen Ermittlungen zu beenden.

Die Beschuldigten, die meine Existenz und Vaterschaft weiter anhaltend zerstören, werden unter keinen Umständen davonkommen.

Martin Deeg

Polizeibeamter a.D.

16 Gedanken zu „Beim EGMR werden Akten vernichtet, Einzelrichter Andre Potocki deckt die Justizverbrecher um den Rechtsradikalen Clemens Lückemann: Freiheitsberaubung im Amt kein Verstoß gegen die Menschenrechtskonvention….!

  1. Hallo Herr, Richter Potocki,
    in Ihrer Aussprache 46767/17 Case Bartz and Van den Bosch v Germany, haben Sie meiner Meinung nach die bereits gültige Grundrechtecharta der EU mit Art. 7 ,9 & 21, die Richtlinie 2004/38/EG und unser nationales Eherecht der Niederlande völlig außer Betracht gelassen. Doch alle diese Gesetze garantieren, dass wir Ehegatten sein dürfen und sind. Durch ihre Aussprache „Kann nichts erblicken!“, sorgten Sie dafür ohne nachzudenken, dass dieses unbedachte Urteil dazu führt, dass Menschen sortiert werden und nicht ihr garantiertes Freizügigkeitsrecht wahrnehmen können. Seit 2012 verweigert mir Deutschland den Reisepass. Die Deutsche Justiz wollte, dass ich Abstand von meiner Ehe nehme. Doch dafür gibt es nirgendwo ein Gesetz, außer im „Blutgesetz von 1935“ was deutschland gesetzeswiedrig noch immer anwendet! Sie haben das nicht gewusst? Kann sein. Es gab und gibt nie einen Unterschied zwischen Menschen! Im gesamten Verfahren geht es nur um den familiennamen, den selben Namen wie unsere Kinder tragen zu dürfen. Warum nicht? Der Name fällt dooch unter das Privatrecht, was uns neben dem besonderen Schutz von Ehe und Familie verweigert wurde. Die Eheöffnung haben wir nie gefordert. Auslandsehen gehen immer weiter als eine Lebenspartnerschaft!
    Ihr Beschluss, der endgültig und abgeschlossen wurde bringt mich hingegen in bittere NOT, denn ohne Ausweis keine Arbeit und ohne Arbeit ist kein Leben möglich. Was jetzt? Wieso haben Sie den nicht an mehrere Richter vorgelegt?
    Bitte schauen Sie sich diesen nocheinmal an, lassen Sie diesen überprüfen, bitte.

    Mit freundlichen Grüßen
    Frank Bartz (van den Bosch)
    bartzvandenbosch@gmail.com

  2. Na, dann muss ich mich jetzt ja nicht wundern, dass dieser Richter Potocki auch meine Beschwerde wegen Rechtsverweigerung nach Artikel 13 der Menschenrechtskonvention einfach nicht annimmt.

    In meinem Fall wurde Berufung nach $ 511 (4) ZPO vom Amtsgericht verweigert, obwohl das Urteil der bisherigen Rechtsprechung entgegengesetzt gegen mich ausgefallen war, und ich mehrfach dem Richter meinen Rechtsanspruch und die gängige Rechtsprechung aus Urteilen anderer Amtsgerichte vorgetragen hatte.

    Nachdem auch das BVerfG meine Beschwerde nicht angenommen hatte, legte ich Beschwerde vor dem EGMR ein … und nun werde ich demnächst erneut verklagt, denn ich weigere mich immer wieder Jahr für Jahr nach BGB § 556 dem Vermieter unwirtschaftliche Nebenkosten zu erstatten. Wie geschrieben, es gibt viele Urteile anderer Amtsgerichte die meinen Anspruch bestätigen … nur wenn schon in erster Instanz der Richter Berufung einfach verweigern kann, das BVerfG sich nicht um die Rechte der Bürger kümmert … sondern die beiden Senate da unterschiedlicher Ansicht sind … auch diesen Text habe ich bei meiner Beschwerde vorgetragen:

    Das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz verbürgt das Recht auf Anrufung staatlicher Gerichte. Die Rechtsweggarantie gegen Akte der öffentlichen Gewalt ist in der Bundesrepublik Deutschland in Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz (GG) für jede natürlichen und privatrechtliche juristische Person geregelt. Nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts und der sich ihm anschließenden Lehre besteht ein Recht auf effektiven Rechtsschutz. Die Rechtsmittelgerichte dürfen ein von der jeweiligen Rechtsordnung eröffnetes Rechtsmittel nicht durch die Art und Weise, in der sie die gesetzlichen Voraussetzungen für den Zugang zu einer Sachentscheidung auslegen und anwenden, ineffektiv machen und für den Beschwerdeführer leerlaufen lassen; der Zugang zu den in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanzen darf nicht von unerfüllbaren oder unzumutbaren Voraussetzungen abhängig gemacht oder in einer durch Sachgründe nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert werden. Der Bürger hat einen Anspruch auf eine möglichst wirksame gerichtliche Kontrolle in allen ihm von der Prozessordnung zur Verfügung gestellten Instanzen. In Bezug auf Verletzungen des rechtlichen Gehörs im Sinne des Art. 103 Abs. 1 GG forderte der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts, dass entgegen der bisherigen Rechtsprechung des Zweiten Senats Art. 19 Abs. 4 GG auch auf gerichtliche Entscheidungen anzuwenden sei. Das Plenum des Bundesverfassungsgerichts lehnte dies mit der Begründung ab, dass in Verbindung mit dem allgemeinen Justizgewährleistungsanspruch ein ausreichender Rechtsschutz gewährleistet werde: Dies wird regelmäßig in die Formel gefasst, das Grundgesetz gewährleiste Rechtsschutz durch den Richter, nicht aber gegen den Richter. Die vom Ersten Senat angestrebte Aufgabe der bisherigen Rechtsauffassung des Bundesverfassungsgerichts zum Rechtsschutz bei entscheidungserheblichen Verletzungen des Verfahrensgrundrechts aus Art. 103 Abs. 1 GG setzt nicht voraus, dass der Anwendungsbereich des Art. 19 Abs. 4 GG neu bestimmt wird. Denn diese Norm steht der Annahme nicht entgegen, dass der allgemeine Justizgewährungsanspruch Rechtsschutz unter zum Teil anderen tatbestandlichen Voraussetzungen garantiert. Nach Art. 20 Abs. 3 und Art. 97 Abs. 1 GG ist das Gesetz die Grundlage der richterlichen Entscheidung. Sekundärer Rechtsschutz bezeichnet den Rechtsschutz, der dem Bürger gewährt wird, wenn der primäre Rechtsschutz für ihn erfolglos verlaufen ist und er infolge der Maßnahme der öffentlichen Gewalt einen Schaden oder einen sonstigen Nachteil erlitten hat. „Ernstliche Zweifel sind demgegenüber immer schon dann begründet, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden.

    Wenn aber Richter sich als „Gott“ betrachten …

  3. Unseren Fall hat auch ein gewisser Einzelrichter Andre Potocki abgewiesen! Man hat in Deutschland keine Rechte! Weder Menschenrechte, noch das Grundgesetz werden respektiert! Und jeder macht die Augen zu! Dabei müsste die ganze Welt davon erfahren!

    • Richter Andre Potoki hat am 02. Februar 2017 mit Beschluss 3184/17 das Recht auf ein faires Verfahren für die gesamte Europäische Union aufgehoben. Die Richter in der Europäischen Union und für die der EGMR die höchste rechtliche Instanz darstellt, haben damit das unangreifbare Recht, Kläger oder möglicherweise auch Beschuldigte durch alle Gerichtsinstanzen einen rechtlichen Beistand zu verweigern. Richter Andre Potoki hob damit den Artikel 6 Abs.1 der Menschenrechtskonvention, hier auf ein faires Verfahren, mit seinem Beschluss auf. Dieses Recht auf ein faires Verfahren und unter anwaltlichen Beistand hatten zuvor Gerichte des Landes, des Bundes sowie das Bundesverfassungsgericht verweigert (1 BvR 1669/15). Richter Andre Potoki bestätigte damit unangreifbar eine Herrschaft des Unrechts, so wie ich diese Herrschaft des Unrechts 1978 als politischer Häftling im Zuchthaus Brandenburg erleben durfte. Die Folgen dieser Herrschaft des Unrechts wurde seit über 20 Jahren durch vorsätzliche und bandenmäßige Kriminalität, hier von Teilen Bundesdeutscher Staats- und Justizbeamten begangen. Diese schweren strafrechtlichen Vorwürfe sind bis zum Bundestag, dem Kanzleramt, dem BGH, mehrfach dem BVerfG sowie dem BFH bekannt.
      In den strafrechtlichen Vorwürfen geht und ging es um Anstiftung zu Vergehen Verbrechen im Amt, Beugungen des Rechts, Verfolgung Unschuldiger sowie Strafvereitelungen im Amt. Die Liste der beamteten Mitwisser (u.a. Ministerpräsidenten und Bundesminister) an diesen Vergehen und Verbrechen im Amt, dürfte inzwischen die Zahl 800 übersteigen. Daher möchte auch kein Anwalt mehr ein Mandat übernehmen.

  4. BGH-Fischer ohne Maulkorb:

    —–„Die Opferanwältin Clemm und sämtliche Lesben- und Frauenvereine und alle aus ungeklärten Gründen weinend Gefilmten werden so lange nicht den Zustand der strafrechtlichen Glückseligkeit erlangt haben und daher auch keine Ruhe geben, wie nicht 1. die Fahrlässigkeits-Strafbarkeit für Sexualdelikte….und 2. die Beweislastumkehr erreicht sind.“—–

    Das kann man sich gerne vorher anschauen:

    image

    https://www.tagesschau.de/multimedia/video/video-192537.html

    ….“Die Anzeigeerstatterin eines Sexualdelikts heißt selbstverständlich „Opfer“; das Opfer einer Falschverdächtigung hingegen heißt „Peiniger“ – und ist deshalb erst Recht „Täter“: Der Beschuldigte eines Strafverfahrens wird so gleich vorab zum Doppeltäter ernannt. Man mag das kaum „Journalismus“ nennen. Es sollte heißen, was es ist: Hetze.“….

    ….“Dann wird die Sachkunde eines Wissenschaftlers – oder einer Person, die gern einer wäre – herzzerreißend und euphorisch gelobt vom Ausschussmitglied der Fraktion, die ihn geladen hat, nachdem er genau die Antwort gegeben hat, die man hören wollte.

    Diesmal waren sieben Sachverständige geladen, darunter kein Zwerg und nur ein einziger Schwabe. Ihre schriftlichen Gutachten können auf der Website des Ausschusses nachgelesen werden. Nur so viel sei angemerkt: Es wurden ausschließlich solche Sachverständige gehört, die schon lange im Vorfeld dezidiert die Meinung vertreten hatten, es bestünden „gravierende Schutzlücken“ und „erheblicher Reformbedarf“. Man darf sie als „eingespieltes Team“ bezeichnen. Sie treffen sich bei fast jeder Anhörung wieder und kennen ihre Gutachten vermutlich gegenseitig auswendig. Ihre Positionen leiten sie wechselseitig voneinander ab, indem etwa eine sachverständige Hochschullehrerin ein Gutachten im Auftrag des Vereins einer anderen Sachverständigen schreibt, die als dessen Sprecherin sodann dieses Gutachten lobt und preist, was wiederum die erste Sachverständige als Beleg für die Überzeugungskraft ihres neuen Gutachtens wertet – und so weiter. Das übliche Spiel also, wenn es mächtigen Lobbygruppen darum geht, „Breitseiten“-Schlachten zu schlagen, in denen keine Gefangenen mehr gemacht werden.

    Gegenpositionen werden gar nicht mehr gehört und gelten bestenfalls als „gestrig“, besser noch als „menschenrechts-“ oder (ganz schlimm) als „frauenfeindlich“. Die Vorsitzende des Ausschusses lobte öffentlich die überwältigende Überzeugungskraft der Gutachten schon zwei Tage nach Anhörung – und gewiss vor einer Beratung im Ausschuss.“…..

    …..“Immer wieder frappierend – aber für derart sich selbst bestätigende Kampagnen typisch – ist die Tatsache, dass die Protagonisten des Spektakels , die unter normalen Umständen vernünftige und differenzierte Menschen sind, im Angesicht der weltgeschichtlichen Größe ihres „Anliegens“ jede Rationalität in den Wind zu schlagen bereit sind. So gab etwa am 18. Januar 2016 Rechtsanwältin Clemm auf ZEIT ONLINE zu Protokoll: „Von einer feministischen Nation sind wir weit entfernt, sonst würde über sexualisierte Gewalt und deren Wurzeln öffentlich gesprochen.“

    Das meinte sie vermutlich ernst: In Deutschland werde über sexualisierte Gewalt und deren Wurzeln „nicht öffentlich gesprochen“. Es handelt sich danach um eines jener „Tabus“, das nun „endlich“ einmal gebrochen werden muss. Nun wird man sagen dürfen, dass – außer vielleicht über terroristische Gewalt – in den letzten zwanzig Jahren in Deutschland über kein Thema so viel, so permanent und so öffentlich gesprochen wurde wie über das Sexualstrafrecht, die sexuelle Gewalt und den sexuellen Missbrauch. Wie gelangen vernünftige Menschen zu solch bemerkenswert abwegigen Ansichten über die Realität? Wir treffen hier dasselbe Phänomen wie bei den „Pegida“-Bewegungen: Nach 25 Jahren „Einheits“-Gerede bis zur Erschöpfung wird beklagt, die Bedrückungen des ostdeutschen Menschen seien noch nie wirklich ausgesprochen worden.“…..

    ….“Weil das alles so ist, wie es ist, sage ich Ihnen, Leser, und den Kolleginnen und Kollegen Referats- und Unterabteilungsleitern beim Bundesopferjustizministerium voraus: Die Opferanwältin Clemm und sämtliche Lesben- und Frauenvereine und alle aus ungeklärten Gründen weinend Gefilmten werden so lange nicht den Zustand der strafrechtlichen Glückseligkeit erlangt haben und daher auch keine Ruhe geben, wie nicht 1. die Fahrlässigkeits-Strafbarkeit für Sexualdelikte (einen vielversprechenden Ansatz finden wir im „Eckpunktepapier“ vom 16. Juni 2016:“…gegen den erkennbaren Willen“), und 2. die Beweislastumkehr erreicht sind. Bis dahin werden die deutschen Richterinnen und Richter, so ist zu befürchten, leider weiter versuchen, an den zivilisatorischen Grundprinzipien unseres Strafrechts festzuhalten: Zweifelssatz; Aufklärungsgebot; Fairness.“……

    http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2016-06/rechtspolitik-sexualstrafrecht-vergewaltigung-taeter-opfer-fischer-im-recht

  5. Affekt-Justiz – und dann: Justizverbrechen!! Seit 12 1/2 Jahren andauernd!….

    Genau so lief das auch in Würzburg mit dem „TeamKerstinNeubert„, nur dass es hier nicht um „Vergewaltigung“ ging sondern um KINDESENTZUG unter dem Etikett „Belästigung“ – und die dümmsten und bösartigsten Akteure im feministischen Team sind Richter und Staatsanwälte!

    image

    #TeamGinaLisa: Affekt-Justiz

    Eine Kolumne von Jan Fleischhauer

    Für die feministische Bewegung ist der Fall schon vor dem Gerichtsurteil klar: Das Model Gina-Lisa Lohfink ist vergewaltigt worden. Dass sie wesentliche Teile ihrer Geschichte möglicherweise erfunden hat, spielt für die SchnellrichterInnen keine Rolle.

    ….Dann interessieren keine Ermittlungsergebnisse der Strafverfolgungsbehörden und auch keine Strafprozessordnung. Dann reicht der Augenschein, um zu einem eindeutigen Urteil zu kommen.

    Seit Anfang des Monats muss sich die Schauspielerin Gina-Lisa Lohfink vor dem Amtsgericht Berlin-Tiergarten verantworten. Sie soll zwei junge Männer fälschlicherweise der Vergewaltigung beschuldigt haben, so lautet die Anklage. Falschbeschuldigung ist ein ernstes Delikt. Wer andere zum Beispiel aus Rachsucht oder weil er seiner Sache mehr Nachdruck verleihen will, einer erfundenen Straftat bezichtigt, dem drohen bis zu fünf Jahre Freiheitsentzug. In diesem Fall wird schon die Tatsache, dass die Staatsanwaltschaft überhaupt Ermittlungen eingeleitet hat, von vielen als Skandal empfunden.

    Aus Sicht der Laienjury, die sich aus Frauenrechtlern, aufgebrachten Journalisten und der Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig zusammensetzt, ist die Sache eindeutig: Hier wird eine junge Frau zum zweiten Mal zum Opfer gemacht. Nicht die Vergewaltiger stehen vor Gericht, die eine Zufallsbekanntschaft in einen stundenlangen Höllentrip verwandelten, sondern die Geschädigte, die es wagte, ihre Peiniger anzuzeigen.“…..

    http://www.spiegel.de/politik/deutschland/gina-lisa-lohfink-affekt-justiz-kolumne-a-1098597.html

  6. Kindeswohl-Nachhilfe für Eltern.

    SHAKIRA & Shonkoff. Early Childhood Development. Education.

    Statistik. CitiSite VID veröffentlicht am 13.11. 2015. Views (weltweit) volle 69 !!! Kein Wunder wenn man Eltern Kinder entzieht! Noch schlimmer wenn diese Kindesentzugsmafie noch weniger Ahnung (als Eltern) von … Eearly Childhod Brain Development haben! Sprich: «auch wenn Eltern ein bisschen neben der Kappe sind – null Ahnung von Kognitionsentwicklung haben – ist nach wie vor Bindung zu Eltern recommended.“

    Alice Miller: * 12. Jan. 1923 † 14. April 2010. Soziologin, Philosophin, Psycho-Analytikerin, Kinder-Psychologin. Hitler Expertin. Bücher in 30 Sprachen. Meistgelesene Psychologin der Welt. Hemmungslos. Reduktionistisch verfahrenden Aggressivität. Die große publizistische Qualität von Alice Miller lag aber wohl gerade „in ihrer Fähigkeit zur hemmungslosen Vereinfachung komplexer entwicklungspsychologischer Konstellationen“, die Durchschlagskraft ihrer Bücher verdankte sich gerade „ihrer unbeirrbar reduktionistisch verfahrenden Aggressivität“ (FAZ 23.04.2010.

    2008 Alice Miller: «Sehr geehrter Herr Krapf, Sie haben recht, es wird sich nichts ändern, wenn die Fachleute, die Hirnforscher, Vorträge vor ihren Kollegen halten, aber die breite Öffentlichkeit nichts darüber erfährt, wie die Kinder unter dem hochgeachteten Vorwand der Erziehung in den ersten vier Jahren zu Monstern oder / und Schwachköpfen zugerichtet werden. Es ist gut, das Sie sich darum kümmern wollen. Ich kopiere Ihnen einen Artikel den ich neulich in diesem Zusammenhang geschrieben habe… Shonkoff USA, Harvard.

    Shonkhoff im VID – oben – mit SHAKIRA !!!

  7. Interessantes Interview mit der forensischen Gutachterin Saimeh:

    Attentate von psychisch Kranken: „Primitivierung des Denkens“

    …..SPIEGEL ONLINE: In Köln stach ein Mann auf die Bürgermeisterkandidatin Reker ein. Auch er gab an, politisch motiviert zu sein. Vor Gericht hat der Gutachter eine „kombinierte Persönlichkeitsstörung mit paranoiden und narzisstischen Anteilen“ festgestellt. Wo liegt der Unterschied zur schizophrenen Psychose?

    Saimeh: „Bei Persönlichkeitsstörungen bleibt die allgemeine Realitätskontrolle erhalten. Menschen mit Persönlichkeitsstörungen zeigen starre, unflexible Muster, wie sie Beziehungen gestalten und wie sie auf Anforderungen im Leben reagieren, also zum Beispiel auf Leistungsanforderung, Umgang mit Kollegen oder in Partnerschaften. Ihre Denkmuster sind unflexibel, aber sie bleiben in der Realität. Jemand mit einer paranoiden Persönlichkeitsstörung neigt eher zu Verschwörungstheorien. Er ist misstrauisch und vermutet ständig, dass etwas nicht mit rechten Dingen zugeht und andere Leute feindliche Absichten haben.“…….

    …….Saimeh: „……Psychische Erkrankungen, die zu Straftaten führen, haben eine eigene Dynamik. Ich sehe eher das Problem, dass durch die Verrohung der Diskussionskultur ein gesellschaftliches Klima entsteht, wodurch auch psychisch gesunde Menschen Gewalt eher legitimieren.

    SPIEGEL ONLINE: Wie das?

    Saimeh: „Diese polemische und stark emotionale Debattenform führt ja zu einer Primitivierung des Denkens. Man zieht sich nur noch auf Schwarz-Weiß-Positionen zurück und tut so, als ob nur eine einzige Perspektive und Ansicht die vollständig richtige sei. Es entsteht ein Wir-gegen-die-Gefühl. Genau diese Mechanismen aber findet man auch bei Radikalisierungsprozessen. Menschen könnten sich so animiert fühlen, Gewalt auszuüben, weil sie die gesellschaftliche Ächtung nicht mehr fürchten. Sie können sich dann auf die Zustimmung zumindest eines Teils der Bevölkerung verlassen.“

    SPIEGEL ONLINE: Je komplexer die Verhältnisse, umso größer das Bedürfnis nach Radikalität?

    Saimeh: „Natürlich, denn alles bedingt stets sein Gegenteil. Die Welt ist ungeheuer komplex geworden, und durch die weltweite Verfügbarkeit von Informationen haben wir an dieser Komplexität teil, überschauen die Dinge aber nicht mehr und können vielen Problemen selbst nicht einfach abhelfen. Und je nachdem, wie meine eigene Lebenssituation ist, fühle ich mich vielleicht als Opfer dieser Komplexität. Das macht so anfällig für Radikalisierung oder Verschwörungstheorien. Radikalisierung reduziert Komplexität. Je radikaler ein Ansatz, desto mehr vermeintliche Stabilität und Gewissheit verleiht er. Aber de facto verschwinden differenzierte Lösungsansätze. So, als ob Sie für jede Operation nur ein einziges Instrument haben. Der Begriff „Lügenpresse“ zeigt ganz anschaulich so ein sensitiv-paranoides Denkmuster. Es wird vermittelt, dass den Bürgern die eigentliche Wahrheit durch das Zusammenwirken irgendwelcher Verschwörungszirkel vorenthalten wird. Dem muss man entgegenwirken. Polemik ist aber nicht hilfreich, von keiner Seite.“

    http://www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/jo-cox-interview-zu-psychisch-kranken-attentaetern-a-1098405.html

  8. Aus gegebenem Anlass (90 Tage Haft gegen ein Justiz- und Behördenopfer, Strafbefehl „Beleidigung“) Entscheidung zu einer „Beleidigungsanzeige“ des bayerischen Innenministers und Leserbrief des angezeigten Anwalts Schneider-Mensah in der SZ:

    image

    image

    „Anwalt darf Bay­erns Innen­mi­nister „wun­der­bares Inzucht­s­pro­dukt“ nennen“

    http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ag-karlsruhe-5cs-520-js-39011-15-anwalt-beleidigung-neger-wunderbar-inzuchtsprodukt-innenminister-herrmann/

    Frage der Verhältnismäßigkeit
    Zu: „Das Maß der Strafe“ von Heribert Prantl, in der SZ vom 18.04.2016:

    Zutreffend erläutert Heribert Prantl das Rückwirkungsgebot bei Abschaffung von Paragraf 103 StGB. Es hülfe indes nicht nur dem Moderator Jan Böhmermann, sondern vielen anderen Menschen in diesem Land noch mehr, wenn man bei dieser Gelegenheit auch die ebenso überkommenen Paragrafen 185, 189, 192, 199, 166 StGB abschaffen würde. Das sogenannte Beleidigungsstrafrecht ist ein antiquiertes Kapitel aus dem 19. Jahrhundert, aus einer Zeit, in der es noch eine „Ehre“ gab. Heute wirken „beleidigte Leberwürste“ kindisch, zumal wenn es sich dabei um „gestandene“ Politiker handelt. Jeder von uns muss sich täglich ein Höchstmaß an Beleidigungen anhören. Doch rechtfertigen solche Lappalien gleich den Einsatz der Keule des Strafrechts?

    Der emeritierte Münchner Strafrechtsprofessor Claus Roxin hat einmal 200 Examenskandidaten gefragt, ob denn ein unverhältnismäßiges Strafgesetz angewandt werden dürfe. Keine Regung der Studenten. Natürlich wäre eine Anwendung dann rechtswidrig, polterte Roxin sichtlich verärgert über seinen juristischen Nachwuchs. So verhält es sich mit Paragraf 185 StGB: Für eine töricht dahergesagte, selten genauso gemeinte Äußerung drohen hohe Geldstrafen, Einträge ins Bundeszentralregister mit Prangerwirkung, körperlich und psychisch belastende Strafverfahren und mitunter auch Haftstrafen. Ein Mandant des Unterzeichners saß dafür zwei Jahre in Gabersee, Stadelheim und Landsberg.

    Umgekehrt kennt das Zivilrecht schon lange den Grundsatz, dass Persönlichkeitsverletzungen nur dann ein Schmerzensgeld rechtfertigen, wenn sie den Persönlichkeitskern treffen. Das ist bei der einfachen Beleidigung meist nicht der Fall. Wo das Zivilrecht Bagatellfälle aussortiert, bläst das Strafrecht sie künstlich zu Kriminalfällen auf, die Polizei, Staatsanwälte, Rechtsanwälte, Gerichte oft jahrelang beschäftigen, ja blockieren. Zwar schaffen der Privatklageweg und Paragraf 153 f. StPO, an die im Fall Böhmermann auch zu denken wäre, für viele Fälle einen Ausweg. Doch letztlich zeigen doch die vielen Beleidigungsverfahren, die so erschlagen werden, dass es eine Strafbarkeit der Beleidigung im Grunde gar nicht braucht. Die Bundesregierung täte daher gut daran, den verstaubten Zopf der Beleidigungsdelikte in einem Schwung komplett abzuschaffen. Dr. David Schneider-Addae-Mensah, Karlsruhe

    http://www.sueddeutsche.de/kolumne/beleidigung-mit-der-keule-des-strafrechts-1.2976448

  9. ooops.

    Vor lauter Video-Productions (siehe unten Grimmie & Lindsay mit Teamchef SHAKIRA) und Orchester Kompositionen vernachlässigt CitiSite sein eigenes Forum. NeuroScience VIDs braucht man übrigens nicht mehr machen – youtube ist voll davon. Eines der neueren Highlights SHAKIRA, SHONKOFF & NeuroScience – Frühe Kindheit.»

    CitiSite Blog: Borderline Kognition & Projektion im Kontext «Kindesklau.»

    Fader: «Alles so in Bewegung gesetzt meine Tochter ist leider schon in einer co Abhängigkeit zu meiner Frau obwohl sie schon so einiges selbst live miterlebt hat sie denkt ihre Mama braucht sie und kommt alleine ohne sie nicht zurecht, wurde natürlich auch vieles entsprechend manipuliert.»

    Comment Waldhummel: «betrifft direkt „FADER“, dem um sein kind besorgten vater. in diesem forum hier wird die „borderlinezone.org“ meiner erfahrung nach völlig zurecht vernichtend kritisiert.

    ich möchte hier jedem borderline-angehörigen der versucht um sein kind zu kämpfen vor „borderline-zone.org“ mit allem nachdruck warnen. dort werdet ihr in der hinsicht bearbeitet das schicksal eures kindes zu akzeptieren. jeder versuch etwas zu erreichen wird euch dort als von vornherein absolut demotivierend als sinnloses unterfangen eingeredet.

    ich selbst versuchte in diesem forum anderen trennungvätern ratschläge, aus meinen eigenen erfahrungen ( jahrelanger, am ende aber erfolgreicher, kampf ums kind ) zu geben und wurde dort ob meiner bemühungen regelrecht bekämpft. im persönlichen dialog mit einem ad offenbarte mir dieser, selbst immer wieder beziehungen mit borderlinern einzugehen.

    egal wer in dieses forum (Borderlinezone NICHT CitiSite) mit seiner eigenen geschichte gerät, der lebensparter ist in diesem forum automatisch ein borderliner…, auch wenn keine diagnose vorliegt und dieses forum vorgibt keine diagnose zu stellen. jeder der dort mit einem beziehungsproblem ankommt muß zu der überzeugung kommen daß sein partner ein borderliner ist.

    speziell was die problematik angeht wenn kinder mit im spiel sind….., sollten sich die forumsbetreiber zur gänze aus dieser speziellen problematik heraushalten um nicht noch größeren schaden anzurichten…., tun sie aber nicht.

    ÄH?

    Etwas verwirrend. Meint der jetzt, dass unterstellt wird, dass der gesunde Beziehungspartner eine BPS hat? Siehe Kernie: «Projektion!» Natürlich ist Martin in diesem Kontext ein Querulant, in den Augen von Bordis: «Frechheit, der will Umgang mit seinem Kind – Querulant!»

    SO!

    Nehmen die am EMRG eigentlich regelmässig ihre Drogen? Pflicht bei kognitiven Denkstörungen: «D 2 Rezeptoren!» Und wer glaubt «Grimmie» hat keine Stimme und kann nicht komponieren – erschossen mit 22 Jahren – ist genauso krank! Weltklasse …

    Alle KIDs ab 13 Jahren (weltweit) heulten. Das ist das Alter in dem Martins Tochter ist. In diesem Kontext: «What Mami? Du kennst Christina nicht?» Man kann nur hoffen, dass die Eltern irgendwann einmal kapieren sich in die «Lebenswelten» von Kindern hinein zu denken! Sichere Bindung heisst auch: «mit Kindern sich über deren Lebenswelten «mitfreuen!»

    SHIT ! CitiSite ist nicht der Orchesterpart im obigen Grimmie-VID. Weltklasse. Bei Totgeburten «regt» sich da natürlich nix: I Bet You Don’t Curse God.

    In diesem Sinne.

  10. « … wegen Urkundenunterdrückung, Strafvereitelung, Rechtsbeugung und aller weiteren in Betracht kommenden Straftaten im Amt.« Strate textete ähnlich.

    Bei CitiSite (Dr. Gross – analog Deeg – mit involviert) liest sich das gleichwohl genau so: «Im Einzelfall wegen vorsätzlich schwerer Körperverletzung, wegen vorsätzlicher Verletzung der Persönlickheitsrechte in vielen Fällen, wegen Amtsmissbruch in vielen Fällen, wegen Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht, wegen vorsätzlicher Verleumdung und Rufmord in vielen Fällen, wegen vorsätzlichen Falschaussagen in vielen Fällen, wegen Rechtsbeugung in vielen Fällen.

    Neben der Verfassungswidrigkeit einer amtlichen Betreuerbestellung auch im Rahmen einer vom Betreuer verfassunsgwidrig angedrohten Freiheitsentziehung gemäß seines Antrags beim Amtsgericht geht es in diesem Streitverfahren zudem um verfassungswidrigen Handlungen, wie auch um uneidliche Falschaussagene von Psychiater Dr. Roth, Landratsamt Würzburg, Psychiater Dr. Samleben, Psychiaterin Frau Dr. Eberlein, Psychiater Dr. Gross.

    In erster Linie jedoch um die Rechtsbeugungen der beiteilgten Amts-Richter, die freilich nicht gravierender als die durch die rechtswidrigen Handlungen des Betreuer verursachte gesundheitlichen wie finanziellen Schäden in seinen div. Aufgabengebiete hätten sein können.

    Es ist im Laufe des Amts-Verfahrens gegen Herrn K. zu schwerwiegenden Verletzungen gesetzlichen Rechts gekommen, mit denen elementare Gewährleistungen eines rechtsstaatlichen Verfahrens missachtet wurden. Die Rechtsverletzungen geschahen allesamt sehenden Auges und mit Vorsatz. Es handelte sich – das wird dargestellt werden können – um Fälle vorsätzlicher Rechtsbeugung gemäß § 339 StGB.

    So wurde sehenden Auges bei der Entscheidung über die Betreuerbestellung der ursprünglich vom Amtsgericht im Juni 2010 entschiedenen Sache „amtliche Betreuerbestellung“ dessen freier Wille ignoriert, sowie die aktenkundige Einstellung des Betreuungs- Unterbringungsverfahren durch die Stadt Würzbug … usw.

    AKTENVERNICHTUNG.

    Deeg: „2012 war meine über 500 Seiten umfassende Beschwerde gegen den Justizverbrecher Clemens Lückemann und die Freiheitsberaubung im Amt durch die CSU-Juristen in Franken schon einmal verschwunden, „unerklärlicherweise“, wie A. Müller-Elschner mitteilte.“

    Unter 500 Seiten lassen sich die die Straftaten all dieser Protagonisten seltenst dokumentieren – mitunter ist das eine leichte Übung, sprich: »man muss kein Genie sein, Idioten zu erledigen, die im Tatsächlichen Beweise sogar verschwinden lassen!» Oberstaatsanwältin Gabriele Wolff a.D – frei übersetzt: «Es ist keine Kunst, Debilen den Spiegel vorzuhalten!“

    Krimi-Gabi: « Nedopil war überflüssig. Und was an seiner Stellungnahme falsch war, werden die Instanzen heraus artbeiten, die für eine kritische Würdugung des Hilfswissenschaftlers Nedopil zuständig sind. Und es fällt ja leicht, auf die intellektuellen Schwächen dieser Stellungnahme einzugehen, soweit sie, abweichend von dem Gutachtenauftrag, darauf abzielt, Vorgutachter zu schützen. Die dann dennoch aktuell erledigt werden!»

    Na also! CitiSite war schon immer derselben Meinung. Es reicht IQ 70 um z.B. Dr. Gross zu erledigen.

    Krimi-Gabi: «Psychiater, so scheint es, leben abgekoppellt von der Realität. Und leider sind sie noch nicht einmal in der Lage, Akten zu lesen oder Hauptverhandlungen zu verfolgen. Das gilt sogar für Prof. Nedopil, der die Wörthmüller Episode mitsamt ihrem Kulminationspunkt, überhaupt nicht erfasst hat.»

    Nachdem Nedopil Renter ist schreibt er natürlich sein Lebenswerk: «Jeder Mensch hat seinen Abgrund.» Spurensuche in der Seele von Verbrechern! So ein SCHMARRN: «Von wegen Seele. Es sind neurobiologische Defekte – ergo Hardware!» Psychopathenpapst Prof. Dr Hare schrieb auch ein Lebenswerk – über Psychopathen. Dort geht er auf NeuroScience ein – fehlende Gehirnzellen! Wenn Nedopil in seiner «Spurensuche» kein Kapitel über NeuroSciene mit drin hat – lohnen sich die 19,90 Euro nicht., ausser man liebt «sensations seeking»

    Nedopil und Abgründe.
    Christina Grimmie. Citisite berichtete.

    Christina vs. Lindsay Battles The Voice Highlight! Nebenbei: Christina trat (logischerweise) in «The Voice» auf – Staffel 6 – mit von der Party – als Team-Couch SHAKIRA!

    In derselben Staffel meine „Freundin“ Lindsay Bruce. So um 2011: «Wolfgang WOW, I like it! » CitiCite spielte die Orchesterparts für ihr erstes VID. Christina Grimmi (Sekunde 20) & Lindsay (Sekunde 40). Lindsay hatte natürlich keine Chance gegen Grimmie. Und SHAKIRA, die Neuro-Expertin, fürhe Kindheit, – schmunzel – mittendrin. Gruss an Shakira und natürlich kiss an «meine» blonde Lindsay. Sie liebt meine VIDs: «WOW! »

    Nedopil: Jeder Mensch hat seinen Abgrund.
    Grimmis Mörder: Der «Abgrund» wurde recherchiert.

    Bild Zeitung: THE VOICE“-SÄNGERIN CHRISTINA GRIMMIE: Mörder legte sich für sie unters Messer. Der amerikanische „The Voice“-Star Christina Grimmie (22) wurde am 11. Juni von einem fanatischen Fan erschossen. Jetzt kommen immer mehr traurige Details ans Tageslicht: Ihr Mörder Kevin Loibl († 27) habe sich aus kranker Liebe zu der Sängerin unters Messer gelegt.

    Loibl habe auf der Arbeit ständig ihre Musik gehört und davon gesprochen, dass Grimmie eines Tages seine Ehefrau werde, berichteten seine ehemaligen Arbeitskollegen von der US-Elektronik-Kette „Best Buy“. Um ihr zu gefallen, habe er sich sogar operieren lassen, unterzog sich einer Haartransplantation und einer Lasik-OP. Außerdem habe er seine Ernährung umgestellt und nur noch vegan gegessen, um Gewicht zu verlieren.

    Im März erzählte Loibl seinen Kollegen, er habe Grimmie bei einer ihrer Shows kennengelernt und mit ihr Online-Spiele gespielt – doch eine Quelle aus Christinas Umfeld berichtete „TMZ“, die Sängerin habe ihren späteren Mörder vor dem Attentat nie getroffen. Als Loibls optische Verwandlung nicht zu einer Annäherung an Grimmie führte, soll er sich entschlossen haben, sie umzubringen.

    Im Juni stand er im „The Plaza Live“ in Orlando (Florida) in einer „Meet & Greet“-Schlange, Christina hatte zuvor ein Konzert gegeben. Als Loibl an der Reihe war, sein Idol zu treffen, umarmte sie ihn noch, dann erschoss er sie und sich selbst.

    Im Gegensatz zu Nedopil, der vermutlich nur Forensik Fälle publiziert, ist Prof. Dr. Hares Psychopathenbuch ein ganz anderes, bzw. die aktuellen Bestseller lauten: «Der Psychopath von Nebenan!» Amts-Richterin Twardzik wohnt gleich nebenan.

    In diesem Sinne.

Hinterlasse einen Kommentar