Sexuelle Beziehung zu 13-Jähriger? CDU-Bundestagsabgeordneter Matern von Marschall zahlt 30.000 Euro – die deutsche Justiz vertuscht den Vorgang.

Hervorgehoben

Gestern berichtete die Stuttgarter Zeitung unter der Überschrift „Verbaler Eiertanz der CDU um Unaussprechliches“:

„Ein CDU-Mann war wegen einer angeblichen Beziehung zu einer Minderjährigen im Visier der Justiz – auf einen Bericht darüber reagiert die Partei erschüttert. Viele wissen, um wen es geht, aber niemand darf es sagen.“

https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.suedbadischer-cdu-mann-verbaler-eiertanz-der-cdu-um-unaussprechliches.64c206b5-0d5b-4f90-8013-b9079077cac5.html?reduced=true

Man benötigt ungefähr zwei Minuten, um herauszufinden, um wen es geht, die Antifa (!) deckt auf:

Der CDU-Politiker Matern Christoph Cajetan Freiherr Marschall von Bieberstein – bekannt als „Matern von Marschall mit den Apfelplakaten – hatte jahrelang eine sexuelle Beziehung zu einem 30 Jahre jüngeren Mädchen, das zu Beginn des Missbrauchs erst 13 Jahre alt war. Das Mädchen war die Tochter einer eng mit den von Marschalls befreundeten Familie. Nach dem Tod des Vaters des Mädchens nutzte Matern von Marschall ihre emotionale Lage schamlos aus und begann mit dem sexuellen Verhältnis. Aufgedeckt wurde der CDU-Missbrauchsskandal durch die Zeitung Die Welt, die jedoch den Namen des Täters verschweigt. Der CDU-Mann hatte Sex mit der Jugendlichen bis 2011, als sie 18 Jahre alt war. Anschließend saß von Marschall von 2013 bis 2021 als Freiburger Abgeordneter im Bundestag. Sie zeigte ihn schließlich im Jahr 2018 an. Zwar wurde sein Fall im Immunitätsausschuss des Bundestags behandelt, aber das Verfahren wegen schwerem sexuellen Missbrauchs wurde von der Freiburger Staatsanwaltschaft gegen eine Zahlung von 30.000 Euro geräuschlos eingestellt. Matern von Marschallist Vorsitzender des CDU-Ortsverbandes March.“

https://autonome-antifa.org/?breve8281

Es lohnt sich, die Details zu lesen:

Eine Frage der Ehre

…“Kurz nach der skandalösen Einstellung des Verfahrens wegen schweren sexuellen Missbrauchs gegen Matern von Marschall im Jahr 2019 wurde ausgerechnet Generalstaatsanwalt Uwe Schlosser von Justizminister Guido Wolf am 1. Juli 2020 zum ehrenamtlichen Opferbeauftragten des Landes Baden-Württemberg berufen.
Schon mit dem ersten Bericht über den Skandal war klar, dass Matern von Marschalls Umfeld Bescheid wusste. Die Welt beruft sich auf „ein Dokument, in dem der Fall anlässlich der Verfahrenseinstellung auf mehreren Seiten unter Bezug auf die Inhalte der Ermittlungsakte ausgebreitet worden ist“. Demnach habe Matern von Marschall in seinem Umfeld „durchaus über die besondere Beziehung geredet. Gegenüber einem Vertrauten habe er von einem ‚jahrelangen Liebesverhältnis‘ gesprochen. Auch einem anderen Freund gegenüber bestätigte der Politiker eine intime Beziehung zu der jungen Frau, deren Firmung er einst als Pate begleitete.“….

Wer kontrolliert die Kontrolleure?

…“Weder der CDU-Landesvorsitzende Thomas Strobl noch sein Gegenspieler Guido Wolf scheinen die CDU Südbaden vor einer erneuten Kandidatur von Matern von Marschall bei der Bundestagswahl am 26. September 2021 gewarnt zu haben.“….

Auch für mich als ehemaligen Polizeibeamten und Opfer einer in Teilen kriminellen „rechtskonservativen“ CDU/CSU-Justiz und insbesondere öliger rechtsradikaler Staatsanwälte, die mich seit anderthalb Jahrzehnten mit Bagatelldelikten wie “Beleidigung“, “Störung des öffentlichen Friedens“ oder auch “verbotener Mitteilung über Gerichtsverhandlung“in eigener Sache einzuschüchtern und mundtot zu machen versucht, ist eine solche Form an Heuchelei, Doppelstandard und Dünkeljustiz nicht mehr akzeptabel.

Weitere detaillierte Strafanzeige gegen die polizeibekannten Justizverbrecher um Clemens Lückemann: ein Netzwerk aus kriminellen Juristen, die Leben von unschuldigen Bürgern vernichten!

Über
Polizeiposten Stuttgart-Weilimdorf
– Frau PKín Schiemenz –
Glemsgaustraße 27
70499 Stuttgart

an den Leiter der Behörde,

POR Jörg Schiebe 24.02.2018

Hiermit wird weiter mit dringendem Tatverdacht Strafanzeige wegen konzertierter Verdeckungsstraftaten der Rechtsbeugung durch Angehörige des Landgerichts Würzburg und Oberlandesgerichts Bamberg zugunsten der ehemaligen Richter des OLG Bamberg erstattet, ehem. 1. Strafsenat, Norbert Baumann (CSU-Funktionär) und Thomas Schepping, Freiheitsberaubung im Amt durch einen „Vertreter Gottes“, wo gibt’s sowas:

Ja, da brechen FASSADEN zusammen:

„Langjähriger Diözesanratsvorsitzender Baumann wird 70 Jahre alt

Norbert Baumann
Copyright: Markus Hauck (POW)

Norbert Baumann, langjähriger Vorsitzender des Diözesanrats der Katholiken im Bistum Würzburg, wird am Donnerstag, 15. Februar, 70 Jahre alt….
…Als Vertreter des „Volkes Gottes“ habe sich Baumann in dieser Zeit engagiert und den Diözesanrat maßgeblich geprägt….

Seit 2008 ist er Träger des Bundesverdienstkreuzes am Bande des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland.“

http://www.sw.main-franken-katholisch.de/index.html/langjaehriger-dioezesanratsvorsitzender-baumann-wird-70-jahre-alt/ae3fecca-bdae-4fa4-909f-abc79d705e0b?mode=detail

Landgericht Würzburg, Az. 61 O 1747/17
OLG Bamberg 4 W 8/18

Eine objektive Strafverfolgung und Prüfung der Vorwürfe von Verbrechen im Amt wird offenkundig einzig aufgrund der dienstlichen Stellung der Beschuldigten bislang verweigert, die auch politisch gedeckt werden.

Der Beschuldigte Lückemann (CSU) unter anderem ist mit dem bayerischen CSU-Justizminister Winfried Bausback befreundet. Eine Kontrolle der Justiz gibt es faktisch in Bayern nicht.

Rechtspflege –
Minister Bausback in Bamberg: „Die Linke ist lahm gelegt …“

Das Tatortprinzip wird in Bayern regelhaft missbraucht, um Amtsvergehen zu verdecken. So ist die Kriminalpolizei Würzburg von der Staatsanwaltschaft Würzburg angewiesen, in Sachen des Klägers hier nicht zu ermitteln sondern sofort an die Staatsanwaltschaft weiterzuleiten.

Politische Kontrollmechanismen sind seit langem komplett zu Lasten der Bürger ausgehebelt.

Der Ministerialrat Andreas Zwerger, der beim Staatsministerium der Justiz über die Dienstaufsichtsbeschwerden und Geltendmachungen von Rechtsuchenden zu entscheiden hat, so auch die des Klägers hier seit 2010, ist seit März 2017 der Vizepräsident des OLG Bamberg neben dem Beschuldigten Lückemann.

Zwerger hat als Mittäter in all seinen Jahren als Ministerialrat sämtliche Eingaben gegen Justizangehörige mit floskelhaften Formschreiben und offenkundig unter Rechtsbeugung zu Lasten aller Rechtsuchenden, die sich an das Ministerium wandten, entledigt.

StMJ Bayern/Ministerialrat Zwerger, März 2015: Strafanzeigen gg. Trapp/Staatsanwaltschaft wird nicht weitergeleitet.

2. Offener Brief an Minister Bausback, 13.02.2014, schwere Freiheitsberaubung im Amt

Auch die Gewaltenteilung ist offenkundig seit Jahrzehnten in Bayern zu Lasten der Bürger faktisch abgeschafft.

Der Beschuldigte Lückemann war vor seiner Zeit als Leiter der Staatsanwaltschaft Würzburg, wo er für einen Zerfall von Rechtsstaatlichkeit verantwortlich zeichnet, ebenfalls Minsiterialrat im Staatsministerium der Justiz, 1998 bis 2002.

Die Beschuldigten Baumann und Schepping werden offenkundig vorsätzlich und konzertiert durch Freunde und Kollegen vor zwingend angezeigter strafrechtlicher Aufklärung und berechtigten zivilrechtlichen Forderungen im Zusammenhang mit einer insgesamt zehnmonatigen Freiheitsberaubung im Amt gegen den Kläger als unschuldigen ehem. Polizeibeamten und Vater rechtswidrig und schuldhaft geschützt.

Die Abgabe an eine objektive Ermittlungsbehörde wird konsequent verweigert, um weiter intern bei den Justizbehörden Würzburg/Bamberg zu vertuschen.

Die Einberufung eines Untersuchungsausschusses wegen vorsätzlicher schwerer Verbrechen im Amt durch weiter im Dienst befindliche Richter und Staatsanwälte wird beantragt.

Der dringende Tatverdacht und als auch die Tatverwirklichung der Freiheitsberaubung im Amt ist durch umfassende Beweisführung als erwiesen anzusehen.

Dies ist infolge nochmals ausführlich dargelegt. Offizielle Ermittlungen finden bis heute offenkundig nicht statt, obwohl sich weitere Rechtsbeugungen häufen.

Diese wird beweisrechtlich vom Kläger seit August 2013 öffentlich anhand Originaldokumenten im Internet dargelegt, ohne dass einer der Beschuldigten im Amt oder der Justizminister des Freistaates Bayern, dem die öffentlichen nachweislich Vorwürfe bekannt sind, Strafanzeige gegen den Kläger wegen falscher Verdächtigung oder Verleumdung erstattet hat.

Man hofft im Gegenteil seitens der bayerischen Verantwortlichen offenkundig, die Sache mit Begehung fortlaufender Rechtsbeugungen aussitzen zu können oder spekuliert darauf, dass der Kläger Suizid oder schwere Straftaten im Rahmen von Selbstjustiz begeht und die Verbrechen im Amt und den Justizskandal gegen einen unbescholtenen Vater infolge unter der üblichen öffentlichen Stigmatisierung gegen das Justizopfer als Täter etc. unter den Teppich zu kehren.

Die asozialen Schuldprojektionen, Diffamierungskampagnen und Versuche der Entwertung und Stigmatisierung von Justizopfern durch die CSU-Justiz waren infolge der Offenlegung des Skandals um Gustl Mollath eindrücklich zu besichtigen. Die durch Trennungskonflikte oder Kindesentzug verursachten Traumatisierungen bei Betroffenen werden durch die zum Teil widerwärtig asozial und in krimineller Schädigungsabsicht agierenden Angehörigen der bayerischen Justiz geradezu hämisch genüsslich missbraucht, um anhand Reaktionen auf die Belastungen und Traumatisierungen die Geschädigten weiter repressiv schädigen zu wollen.

Die Hybris und Rechtsferne der bayerischen Justiz unterscheidet sich von dem Vorgehen der Türkei gegen bspw. deutsche Journalisten, die als Terroristen unschuldig eingesperrt und stigmatisiert werden, allenfalls noch graduell.

Als deutschem Polizeibeamten, der einen Amtseid abgelegt hat, ist es für mich in keiner Weise mehr vermittelbar, dass derart charakterlich ungeeignete Personen und Täter im Amt und ein solcher Machtmissbrauch in der deutschen Justiz durch Wegschauen weiter geduldet und bestärkt wird!

Dies gilt insbesondere auch für die sog. politische Opposition in Bayern.

Hier sind Personen aus dem Amt zu entfernen, objektive Ermittlungen zu führen und Anklagen vor einem ordentlichen Gericht zu erheben.

Begründung:

1.

Der Kläger wurde im Rahmen einer Intrige unter Federführung des ehemaligen Leiters der Staatsanwaltschaft Würzburg, des Beschuldigten Clemens Lückemann (CSU-Funktionär), heute Präsident des OLG Bamberg erkennbar ohne Vorliegen von Straftat und erkennbar ohne Haftgrund für insgesamt zehn Monate in sog. Untersuchungshaft/Unterbringung gem. § 126a StPO eingesperrt, Landgericht Würzburg, Az. 814 Js 10465/09.

Dem konkret voraus ging eine schuldhafte Amtspflichtsverletzung seitens des Beschuldigten Thomas Trapp, Staatsanwaltschaft Würzburg, der dem Kläger rechtswidrig eine nicht vorhandene versuchte Nötigung zur Last zu legen versuchte, Az. 814 Js 5277/08.

Anlass Dienstaufsichtsbeschwerde Staatsanwaltschaft Würzburg wg. angbl.versuchter Nötigung

Hierauf reichte der Kläger am 18.05.2009 Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Beschuldigten Trapp ein, worauf der Beschuldigte Trapp auf Weisung Lückemann beginnend 12.06.2009 als Sachbearbeiter ein Festnahmeszenario in Würzburg, hernach in Stuttgart aufgrund vorgeblicher Straftat des Klägers schuldhaft inszenierte unter erkennbar falscher Verdächtigung, der Kläger habe in der Dienstaufsichtsbeschwerde Wochen zuvor einen „Amoklauf“ bei den Justizbehörden Würzburg angekündigt, der nun – am 12.06.2009 – akut anstehen solle.

Dienstaufsichtsbeschwerde/Klage gegen Staatsanwaltschaft Würzburg, 18.05.2009

Die Täter Lückemann und Trapp suchten sich hierzu die Hilfe des Mittäters Lothar Schmitt, zu diesem Zeitpunkt stellv. Präsident des Landgerichts Würzburg.

Schmitt bestätigte willfährig die Zielsetzung der Beschuldigten Trapp und Lückemann und half bei der Inszenierung, dass bei den Justizbehörden Würzburg ein „akuter“ Amoklauf durch den Kläger bevorstehe. Der Kläger war zu diesem Zeitpunkt seit Monaten nicht mehr in Bayern und hatte die Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Beschuldigten Trapp, die diesen Tatverdacht vorgeblich ergeben sollte, fünf Wochen zuvor eingereicht.

Bezüglich der Details wird auf Urteil und Aktenlage zu Az. 814 Js 10465/09 verwiesen.

Nicht auszuschließen ist, dass die Täter abwarteten, bis die damalige Präsidenten des Landgerichts, Anna Maria Stadler, die als integer und unabhängig vom Geklüngel des Beschuldigten Lückemann gilt, abwesend ist, um ihre Tat zu verwirklichen. (Eine Abgabenachricht bezüglich der Dienstaufsichtsbeschwerde an den Generalstaatsanwalt Lückemann wurde dem Kläger mit Schreiben vom 03.06.2009 mitgeteilt, Staatsministerium der Justiz, München, Ministerialrat Hans Kornprobst, so dass hier durchaus eine Lücke besteht bis zur Inszenierung am 12.06.).

Lothar Schmitt stieg infolge 2012 zum Leitenden Oberstaatsanwalt in Aschaffenburg auf und wurde 2014 Vizepräsident beim OLG Bamberg neben seinem Förderer, dem Beschuldigten Lückemann. Seit Februar 2016 ist Schmitt Generalstaatsanwalt in Nürnberg.

Bei Zeugenvernahme in öffentlicher Hauptverhandlung gab Schmitt zunächst an, dass er exklusives Wissen aus dem Jahr 2005 über den Kläger gehabt habe, und deshalb anders als die Zeugen und Richter am Landgericht Dr. Bellay (ebenfalls in Hauptverhandlung einvernommen), der Richter am Landgericht Dr. Müller-Teckhof und der Ministerialrat Hans Kornprobst, die alle in der Dienstaufsichtsbeschwerde des Klägers keinerlei Straftat gesehen haben, was die Beschuldigte Trapp und Lückemann bis in die Hauptverhandlung hinein zu vertuschen suchten. Auf Frage musste Schmitt infolge jedoch einräumen, dass er bis zum Zeitpunkt der Verhandlung Juni 2010 mit dem Kläger noch nie irgendeinen persönlichen Kontakt hatte.

Beweis:
Urteil zu Az. 814. Js 10465/09
, Zeugenvernahme Schmitt / Zeugenvernahme Dr. Bellay

Die gesamte Akte ist polizeibekannt, öffentlich zugänglich und steht für Ermittlungen zur Verfügung.

Das Gericht ging infolge in Hauptverhandlung, um Schmitt vor Bloßstellung zu schützen, nicht weiter auf die Widersprüche ein und ließ die offenkundigen Täuschungsversuche Schmitts, mittels irgendeines schriftlichen Vorganges aus dem Jahr 2005 im Jahr 2009 die Gefahr eines akuten Amoklaufs durch den Kläger bei den Justizbehörden Würzburg wunschgemäß der Beschuldigten Trapp und Lückemann vorgeblich berechtigt gesehen zu haben, offen.

Um den Kläger auch öffentlich wirkungsvoll vorzuverurteilen, Litigation-PR, wurde nach einer über die Polizei Stuttgart erzwungene Festnahme am 21.06.2009 (ohne dass der vorgeblich akut am 12.06. drohende Amoklauf stattfand oder der Kläger sich auch nur in Bayern aufgehalten hat) auf Geheiß Lückemanns durch den Pressesprecher der Staatsanwaltschaft, Erik Ohlenschlager, die örtliche Mainpost informiert.

Der als Lückemann-Vasall anzusehende Erik Ohlenschlager wurde infolge 2014 stellv. Präsident am Landgericht Schweinfurt und ist seit 2015 Leitender Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Bamberg. Diese versuchte unter anderem, dem Kläger die zustehende Entschädigung für eine 2015 von Lückemann initiierte Wohnungsdurchsuchung im Februar 2015 zu verweigern, Vorgang polizeibekannt, Az. 14 Qs 39/16, Landgericht Bamberg.

Der sog. Gerichtsreporter Patrick Wötzel, der bereits mehrfach diffamierende und grob unrichtige Presseberichte über den Kläger im Sinne der Behörde für die Mainpost verfasst hatte, lieferte wunschgemäß für die Beschuldigten unter Missachtung der Kriterien der Verdachtsberichterstattung am 25.06.2009 unter der Schlagzeile „Ex-Polizist drohte mit Amoklauf“ entsprechenden Bericht, der den Kläger identifizierend, die Falschbeschuldigungen als Tatsache verbreitete und bereits unter der dies vorgeblich bestätigenden Stigmatisierung, der Kläger sei psychisch gestört.

Die Täter beabsichtigten erkennbar unter Einbeziehung der Presse die völlige Vernichtung der Person und der bürgerlichen Existenz des Klägers, weshalb sie parallel über den befreundeten und als verlässlichen Einweisungsgutachter etablierten Psychiater Dr. Jörg Groß (CSU-Funktionär) in Würzburg ein vernichtendes Gutachten über den Kläger in Auftrag gaben, um diesen dauerhaft unter Missbrauch des § 63 StGB wegzusperren. Auf dessen Fehldiagnosen wurde wie genannt bereits in Pressebericht vom 25.06.2009 focussiert.

Der Vorsatz zu einem Fehlgutachten ergibt sich sowohl aus den gesamten Fakten, der Entlarvung des eklatanten Fehlgutachtens in einem Obergutachten des integren und unabhängigen Prof. Dr. Nedopil als auch der konsequenten Versuche der Justiz, dem Kläger hier konsequent unter Rechtsbeugung die schadensrechtliche Geltendmachung für mehrmonatige Freiheitsberaubung auf Grundlage des objektiv eklatanten Fehlgutachtens zu verweigern und den Rechtsweg zu blockieren, beschuldigte Richterin Ursula Fehn-Herrmann, Az. 72 O 1041/17, Landgericht Würzburg, hierzu beweisrechtlich ausführlich dargelegt und Anzeige erstattet.

Die gesamte Akte ist polizeibekannt, öffentlich zugänglich und steht für Ermittlungen zur Verfügung.

Die Methoden und Strategien bei der bayerischen Justiz diesbezüglich sind durch Fall Gustl Mollath bekannt. Es wird auf den diesbezüglich eindrucksvollen Spielfilm „Gefangen – der Fall K.“ verwiesen, der am 23.02.2018 auf Arte erstmals gezeigt wurde und das System des Missbrauchs des § 63 StGB gegen lästige Unschuldige, denen Bagatelldelikte und psychische Störungen angedichtet werden, eindrucksvoll darlegt.

https://www.arte.tv/de/videos/074497-000-A/gefangen-der-fall-k/

2.
12.09.2017Die ganze asoziale Skrupellosigkeit und kriminelle Energie zwecks Schädigungsabsicht ergibt sich insbesondere aus dem Fakt, dass gegen den Kläger und weiter erkennbar ohne Vorliegen von Straftat und erkennbar ohne Haftgrund nach bereits acht Monaten Inhaftierung (vgl. § 121 StPO) und Entlassung durch Beschluss des Landgerichts Würzburg vom 04.03.2010, Landgericht Würzburg, 1. Strafkammer, durch die Kriminellen im Amt um den Beschuldigten Lückemann (CSU) eine zweite Festnahme über die Polizei Stuttgart erzwungen wurde, 12.03.2010.

Infolge wurde eine weitere Freiheitsberaubung im Amt bis zum 22.04.2010 verwirklicht, Netzwerk des Beschuldigten Lückemann, zur Tatzeit Generalstaatsanwalt Bamberg, bevor das Landgericht Würzburg entgegen der Tatverwirklichung der Kriminellen des übergeordneten OLG Bamberg eine zweite Entlassung erwirkte.

Die Freiheitsberaubung im Amt, die insbesondere die Beschuldigten Norbert Baumann und Thomas Schepping zu verantworten haben, ist als erwiesen anzusehen.

Der dringende Tatverdacht, die Tatbegehung sind akribisch und präzise beweisrechtlich in dieser Zivilklage mittels Beweisangebot, Anlagen, dargelegt und unter diesem Link veröffentlicht:

https://martindeeg.wordpress.com/2017/09/12/weitere-details-zur-freiheitsberaubung-im-amt-und-rechtsbeugung-zum-nachteil-eines-ehemaligen-polizeibeamten-olg-bamberg-justizverbrecher-norbert-baumann-und-thomas-schepping/

Beweis:
Anlage 1

Ausdruck der Klageschrift, in Blog beweisrechtlich veröffentlicht am 12.09.2017

Der als Haupttäter in dieser Sache anzusehende Norbert Baumann (CSU) ist seit Jahrzehnten mit dem Beschuldigten Lückemann (CSU) in ideologischer Gesinnung befreundet. Baumann ist seit 2015 pensioniert, wozu die Mainpost einen wohlgefällige Lobhudelei über den offenkundig charakterlich ungeeigneten rechtskonservativen Richter veröffentlichte.
https://www.mainpost.de/regional/schweinfurt/Oberlandesgerichte-Rechtsradikalismus-Ruhestand-Strafsenat;art742,8547110

Der Beschuldigte Thomas Schepping ist seit 2015 Direktor am Amtsgericht Gemünden.
Auch dieser ist als Haupttäter anzusehen, der darüberhinaus den kausalen Anlass für den gesamten Justizskandal, die rechtswidrige Kriminalisierung und Pathologisierung des Klägers zu verantworten hat: der Beschuldigte Schepping zeichnete am 15.03.2003 als Amtsrichter am Zivilgericht Würzburg die Angaben der Volljuristin Kerstin Neubert ab, die unter falscher Eidesstattlicher Versicherung (die ebenfalls als erwiesen anzusehen ist) drei Monate nach Geburt des gemeinsamen und in Heiratsabsicht geborenen Wunschkindes mit dem Kläger eine sinnfreie sog. Verfügung nach dem Gewaltschutzgesetz glaubhaft machte, Az. 15 C 3591/03.

Die gesamte Akte ist polizeibekannt, öffentlich zugänglich und steht für Ermittlungen zur Verfügung.

Eine solche Stigmatisierung und Rollenzuweisung eines Mannes führt bei den Justizbehörden Würzburg offenkundig nicht mehr korrigierbar und kataloghaft zu einer ideologischen Strafwut und Vernichtung von Rechtsuchenden, die auch den Justizskandals Gustl Mollath auszeichnete und wie hier – trotz Kind und Elternrechten – vorliegend.

Suizide in der Justizvollzugsanstalt Würzburg sind regelmäßig Folge des Verhaltens der Staatsanwaltschaft, die völlige Missachtung der Grundrechte und die Zerstörung der Bindung von Vätern zu ihren Kindern sind regelhaft die Folge.

Auf die Darlegungen des Klägers in Bezug auf die kriminelle Radikalfeministin Angelika Drescher, ehem. Staatsanwaltschaft Würzburg, die die Kriminalisierung und Pathologisierung des Klägers mit gezielter Bösartigkeit forcierte und die Folgeschäden zu verantworten hat, wird verwiesen. Die Beschuldigte Drescher beauftragte den Fehlgutachter Dr. Groß gezielt, nachdem zwei Psychiater aus Baden-Württemberg auf Zwangsmaßnahmen Dreschers keinerlei Grundlage für deren Anträge sahen.

Eine zivilrechtliche Klage unter Az. 63 O 1493/17, ordentliche gerichtliche Aufklärung wird durch den Beschuldigten Peter Müller, Landgericht Würzburg, der mit der Beschuldigten Drescher seit Jahrzehnten persönlich bestens bekannt ist, aktuell unter Rechtsbeugung zu verhindern versucht, wie angezeigt.
Die gesamte Akte ist polizeibekannt, öffentlich zugänglich und steht für Ermittlungen zur Verfügung.

Die Beschuldigte Drescher ist aktuell Richterin am Landgericht Schweinfurt. Deren ideologische Rechtsprechung, in Fortsetzung der ideologischen Strafwut bei der Staatwsanwaltschaft, die sich offenkundig aus tiefliegendem Männerhass speist, ist dem Kläger vielfach von Betroffenen reaktiv auf den Blog mitgeteilt und zu belegen.


3.

In gleicher Besetzung wie bei der Freiheitsberaubung im Amt am 12.03.2010 wurde durch die Kriminellen im Amt durch Weisung Lückemann dem Kläger die vom Landgericht zugewiesene Haftentschädigung verweigert, die mit der Feststellung in Urteil vom 20.08.2010 einherging, das den gesamten Maßnahmen von Anfang an keine strafbare Handlung des Klägers zugrunde lag.

Die absurde und völlige Unverhältnismäßigkeit der rechtswidrigen Maßnahmen und die absurd bösartige und dissoziale Schädigungsabsicht der Kriminellen im Amt wird bis heute zu vertuschen versucht.

Bis heute will man bei den Justizbehörden unter Leugnung der Fakten glauben machen, dass die Anwendung des § 63 StGB gegen einen unschuldigen ehem. Polizeibeamten auf Grundlage einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen einen Beschuldigten der Staatsanwaltschaft unter die Unabhängigkeit der Justiz falle. Dies ist erkennbar nicht der Fall.

Hier wurde durch den Beschwerdegegner in eigener Sache zunächst eine Straftat konstruiert, hernach konzertiert ein Haftgrund erfunden und über entlastende Fakten gezielt zu täuschen versucht, um dem Kläger maximal zu schaden. Die Beschuldigten wähnten sich hierbei erkennbar über Recht und Gesetz stehend und überaus sicher, was eigene Konsequenzen angeht, System Lückemann.

Auch die Entlarvung des Fehlgutachtens des Dr. Groß durch den integren Münchner Prof. Dr. Nedopil und der Freispruch durch das Landgericht Würzburg führten bei diesen asozialen Kriminellen im Amt zu keinerlei Selbstreflexion, Selbstanalyse oder gar Reue über die Schädigungen, die sie bei Unschuldigen anrichten, analog Gustl Mollath. Stattdessen wird geleugnet, unter Machtmissbrauch vertuscht und abgetaucht.

Im Gegenteil wird bis heute in asozialster Art und Weise seitens der Täter und Kriminellen nachzutreten versucht. So liegt dem Kläger u.a. ein Pfändungsbeschluss der Staatsanwaltschaft Würzburg vor, mit welchem diese Geld von ihm beizutreiben versucht, nachdem sie zuvor seine gesamte bürgerliche Existenz und seine Vaterschaft zerstört hatte.

Das insgesamt asoziale Verhalten der genannten Verbrecher im Amt, die sich feige hinter ihrem Amt und ihrem Nimbus verstecken anstatt zu ihren Taten zu stehen, ist wie genannt längst eine Aufforderung zur Selbstjustiz!

4.
Der ungeachtet von Befangenheit (befreundet mit dem Beschuldigten Trapp) und offenkundiger Rechtsbeugung weiter in Sachen des Klägers als zuständig berufene Richter am Landgericht Würzburg, der Beschuldigte Peter Müller, begeht offenkundig in mehreren im Zusammenhang mit den zu Unrecht erfolgten Maßnahmen und dem rechtswidrigen Kindesentzug unverhohlen Rechtsbeugung zwecks Verhinderung einer Aufklärung der Vorgänge in ordentlicher Gerichtsverhandlung mit Zeugenvernahme und Beweisvortrag.

So auch im o.g. Verfahren zugunsten der Beschuldigten Baumann und Schepping, Landgericht Würzburg, Az. 61 O 1747/17.

Die gesamte Akte ist polizeibekannt, öffentlich zugänglich und steht für Ermittlungen zur Verfügung.

Nach üblichem Muster wird der Beschuldigte Müller hierbei konzertiert gedeckt durch Richter des OLG Bamberg, dem der Beschuldigte Lückemann als sog. Präsident vorsteht.

Es ist für jeden vernünftig denkenden Menschen fraglos, dass hier keine objektive Prüfung der Sachverhalte erfolgt sondern eine offenkundig strukturelle Rechtsbeugung zugunsten von Kollegen, Freunden und Vorgesetzten unter Vertuschung und Leugnung der als erwiesen anzusehenden Fakten erfolgt.

So teilen die Beschuldigten des OLG Bamberg, Dr. Werner Stumpf, Matthias Kröner und Thomas Förster wiederholt mit, dass die offenkundige Befangenheit und eine Rechtsbeugung des Beschuldigten Müller trotz dessen offenkundig rechtlich unhaltbarer Beschlüsse nicht vorliege.

Stattdessen wird – wie seit Jahren ebenfalls immer wieder der Fall – das Verfahren rechtsfremd zu beenden versucht, indem man unterstellt, die Verbrechen im Amt hier nicht erkannt zu haben, der Kläger als Justizopfer zum ungehörigen Bittsteller degradiert:

„Mit der Beantwortung weiterer Eingaben in dieser Sache, die lediglich frühere Anträge und ihre Begründung wiederholen oder die erneut grobe Beschimpfungen und Beleidigungen enthalten, kann nicht gerechnet werden (§ 17 Abs., 1 und 3 der Allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern, AGO).“

Beweis:
Anlage 2

Schreiben/Beschluss der Beschuldigte, 06.02.2018, Az. 4 W 8/18

Man glaubt offenbar, durch repressives Auflaufenlassen des Klägers hier massive Verbrechen durch Angehörige der bayerischen Justiz weiter verdecken zu können.

Desweiteren glaubt man offenbar, dass die konsequente selbstreferentielle Leugnung der Fakten unter einem endlosen Zirkelschluss, der schlicht die Tatsachen leugnet, geeignet ist, diesen Justizskandal weiter zu verdecken und die Täter im Amt vor Strafverfolgung, Haft und Entfernung aus dem Amt zu schützen.

Die Haltung der Justizbehörden Würzburg/Bamberg in dieser Sache ist wie genannt längst Anlass für einen Untersuchungsausschuss.

Wenn der Kläger weiter den Eindruck haben muss, dass eine rechtsstaatliche objektive Prüfung der Verbrechen im Amt nicht erfolgt, wird er zur Selbsthilfe greifen, wie es das Grundgesetz vorsieht.

Es ist völlig ausgeschlossen, dass eine derart menschenfeindliche, asoziale und Existenzen zerstörende Brut, solche skrupellosen Gesinnungsjuristen innerhalb der Justiz eines Rechtsstaates durch parteipolitisches Geklüngel, durch Wegschauen und Bagetellisieren folgenlos gedeckt wird.

Dieses Schreiben ist beweisrechtlich veröffentlicht und geht per Post an weitere persönliche Adressaten.

Die Fakten sind wie bekannt seit August 2013 öffentlich gemacht und polizeibekannt!

Martin Deeg,

Polizeibeamter a.D.

Norbert Baumann, OLG-Richter gibt „Tipps“, wie man Missbrauchsverdacht gegen Kirchenfreund vertuscht?

Und wieder: die strukturellen Probleme im Raum Würzburg….

„Bei der momentanen Praxis würde ich jedem Opfer abraten, auf diese Institution zu hoffen. Stattdessen würde ich raten: Macht die Taten öffentlich, schreit sie heraus und schließt euch zusammen – nicht nur gegen Täter, sondern gegen ihre Helfer, die Vertuscher in den Institutionen, übrigens nicht nur in den Kirchen.“….

Dr. Norbert Baumann, der ehemalige Vorsitzende des 1. Strafsenats des OLG Bamberg ist – Thema im Blog hier – einer der für die Freiheitsberaubung im Amt gegen mich hauptverantwortlichen Täter, als solcher angezeigt und geltend gemacht.

Foto(1)

Baumann ist parteipolitisch und kirchlich bestens vernetzt und befreundet u.a. mit dem heutigen OLG-Präsidenten Lückemann, Hauptverantwortlicher der Kriminalisierung in meinem Fall und langjähriger Leiter der Staatsanwaltschaft Würzburg, hier im Bild rechts hinter dem heutigen sog. Justizminister, dem er väterlich die Hand auf die Schulter legt (Scherz):

Foto(23)

So löste man sich u.a. ab in der Funktion als Vorsitzender des Parteischiedsgerichts der CSU:

„Baumann leitet CSU-Schiedsgericht,
02. November 2010

Der Schweinfurter Norbert Baumann ist Vorsitzender des Parteischiedsgerichts der CSU. Der frühere Vizepräsident am Landgericht und heutige Vorsitzende des 1. Strafsenats am Oberlandesgericht Bamberg wurde beim Parteitag als Nachfolger von Clemens Lückemann (Würzburg) gewählt, der Generalstaatsanwalt in Bamberg ist. Lückemann hatte den Posten 17 Jahre inne, Baumann gehörte dem fünfköpfigen Gremium bereits über 25 Jahre an.“…

http://www.mainpost.de/regional/schweinfurt/Baumann-leitet-CSU-Schiedsgericht;art742,5805936

Letzte Woche nun kommt der SPIEGEL mit einem Bericht über die Vertuschung eines mutmaßlichen sexuellen Missbrauchs durch den ehem. Missbrauchsbeauftragten des Bistums Würzburg:

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/wuerzburg-missbrauchsvorwurf-gegen-missbrauchsbeauftragten-a-1084133.html

Im ausführlichen dreiseitigen SPIEGEL Bericht hierzu heißt es, Heft 13/2016, S. 50:

…“Generalvikar Hillenbrand händigte hinter dem Rücken des Missbrauchsbeauftragten dessen vertraulichen Bericht einem befreundeten Richter am Oberlandesgericht Bamberg aus. Er bat diesen ehemaligen Diözeseanratsvorsitzenden um Tipps, was gegen die Frau und für den beschuldigten Klerikerfreund sprechen könne“…

Hierbei handelt es sich fraglos um Norbert Baumann, bayernweit und auch beim BGH verrufen als (ehem.) Vorsitzender des völlig „untauglichen“ 1. Strafsenats des OLG, für den Gesetze offenkundig bloß störend und Grundrechte allenfalls unverbindliche Handlungsanweisungen sind, aufgefallen auch durch Verfassungsbruch im Fall Gustl Mollath:

….“Man kann sagen, dass sich das OLG Bamberg viel Zeit genommen hat für die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Entscheidung. Mehr als sieben Monate brauchte der 1. Strafsenat in Bamberg, um nun zu beschließen: dass es da gar nichts mehr zu beschließen gibt. Die Beschwerde von Gustl Mollath gegen die Entscheidung von 2011, ihn weiter in der forensischen Psychiatrie unterzubringen, wird „für erledigt erklärt“, heißt es wörtlich in dem OLG-Beschluss.“….

http://www.sueddeutsche.de/bayern/fall-gustl-mollath-ein-gericht-verweigert-sich-1.1924268

Ein Bericht der Mainpost von 2002:

„Norbert Baumann bleibt Vorsitzender
14. Oktober 2002

würzburg/schweinfurt (MP) Norbert Baumann ist als Vorsitzender des Diözesanrats der Katholiken im Bistum Würzburg bestätigt worden. Bei der konstituierenden Vollversammlung des Diözesanrats am Freitag und Samstag wählten die Delegierten den 54-jährigen Schweinfurter Richter für weitere vier Jahre an die Spitze des Laiengremiums, teilte der Pressedienst des Bischöflichen Ordinariats mit.

Und wie man sich selbst sieht in diesen Kreisen, wird auch deutlich:

…“In einer Laudatio würdigte Norbert Baumann Dr. Engelbert Muth als „alten Kämpfer“ in der katholischen Laienarbeit.“….

http://www.mainpost.de/regional/franken/Norbert-Baumann-bleibt-Vorsitzender;art1727,33799

Den „Feind“ sah man hier offenbar auch in dieser Frau, die gegen einen honorigen „Kirchenkumpel“ den Vorwurf des Missbrauchs geltend machte:

„Mutmaßliches Opfer: „Ich fühle mich wie erneut missbraucht“

30. März 2016

Missbrauch: 1988 sei sie als Teenager zum Sex gezwungen worden – von einem Priester, sagt Alexandra Wolf. Im „Spiegel“ machte sie ihre Geschichte öffentlich. Nun spricht sie über die Reaktionen und darüber, wie sehr die Kirche sie verletzt habe.

Ihr Vater bereitete sich in einem Kurs im Exerzitienhaus Himmelspforten gerade auf die Weihe zum Diakon vor. Seine damals 17-jährige Tochter begleitete ihn. Was dann geschehen sein soll, erzählte sie über ein Vierteljahrhundert später dem Spiegel-Redakteur Peter Wensierski.

Er stellte den Kontakt zu Alexandra Wolf her, die schriftlich auf die Fragen antwortete. Peter Wensierski veröffentlichte seinen Artikel unter dem Titel „So ein bisserl liebevoll“. Der Satz stammt aus dem kirchlichen Untersuchungsbericht. „… vielleicht hast du so ein bisserl liebevoll den Arm um sie gelegt oder so“ soll der Generalvikar dem Beschuldigten gesagt haben, als er ihn mit dem Missbrauchsvorwurf konfrontierte. Im Herbst 2012 erfuhr der Würzburger Bischof Friedhelm Hofmann erstmals davon. Im Dezember 2015 wurde der Fall zu den Akten gelegt.

Alexandra Wolf: Ich war in einer sehr ohnmächtigen und hilflosen Situation, die mich bewog, einen Weg an die Öffentlichkeit zu suchen. Ich habe Frau Adams Blog schon viele Monate still beobachtet und dachte mir, da wäre jemand, der sich in auskennt und dem ich vertrauen kann. Sie wusste dann, dass es jemanden im ,Spiegel‘ gibt, der sich schon seit Jahren mit Missbrauchsfällen befasst hat. Ich hab noch etwas überlegt, mich dann aber gemeldet, und es war eine gute Entscheidung. So etwas ist nicht so einfach für jemanden, der das, was er erlebt hat, eigentlich für immer verdrängen wollte.“…

Jeske, Mainpost: „Konnten Sie damals noch nicht an die Öffentlichkeit gehen, als ausgerechnet der Mann, den Sie der sexuellen Nötigung beschuldigen, Missbrauchsbeauftragter des Bistums Würzburg wurde? Er hätte womöglich diese Position nie erhalten.“

Wolf: Ich hatte mich seit dem Ereignis von der Obrigkeit in der Kirche entfernt, während ich in meiner Gemeinde dabei war. Erst als 2010 andere Missbrauchsopfer ihr Schweigen brachen, und es durch alle Medien ging, habe ich realisiert, wer in Würzburg seit 2002 der Missbrauchsbeauftragte war.

Ich meinte dann, man kann sich wohl schlecht bei seinem eigenen Täter als Opfer melden. Ich fand, ohnmächtiger kann man sich gegenüber der Kirche kaum fühlen. Ich hab damals sogar versucht, so eine Hotline in einem anderen Bistum anzurufen, in Freiburg. Aber da gab es nur den bürokratischen Hinweis, ich möge doch jemand in meinem Heimatbistum ansprechen. Da wusste ich nicht weiter.“….

Wolf: Für mich ist es keine kirchliche Aufarbeitung, was das Bistum Würzburg in meinem Fall gemacht hat. Es ist nur ein Versuch, den Beschuldigten und das Ansehen der eigenen Institution mit allen Mitteln zu schützen. Opferschutz, seelischen Beistand, Anerkennung von Leid, finanzielle Hilfe für Therapien habe ich als Opfer nicht gefunden. Echte Aufarbeitung würde für mich Unbefangenheit, Transparenz, Wahrheitsliebe und Gerechtigkeit bedeuten und nicht Abwehr. Sie müsste vor allem unter dem Stern christlicher Barmherzigkeit für Hilfesuchende stattfinden. Ich habe vom Bistum Würzburg das Gegenteil erlebt und daher mein Vertrauen verloren. Jetzt fühle ich mich von der Kirche wie erneut missbraucht.

Jeske, Mainpost: „Was raten Sie aufgrund Ihrer Erfahrungen anderen Missbrauchsopfern?“

Wolf: „Bei der momentanen Praxis würde ich jedem Opfer abraten, auf diese Institution zu hoffen.Stattdessen würde ich raten: Macht die Taten öffentlich, schreit sie heraus und schließt euch zusammen – nicht nur gegen Täter, sondern gegen ihre Helfer, die Vertuscher in den Institutionen, übrigens nicht nur in den Kirchen.“….

http://www.mainpost.de/regional/wuerzburg/Missbrauchsopfer;art735,9173563

Bayerisches LKA beweisrechtlich über Verbrechen von Staatsanwaltschaft in Kenntnis gesetzt, Az. BY0118-000968-15/2

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Das Landeskriminalamt wurde bereits im Oktober mit Strafanzeige wegen Verbrechen im Amt gegen die nach wie vor als z.T. Richter im Amt befindlichen Beschuldigten in Kenntnis gesetzt:

https://martindeeg.wordpress.com/2015/11/07/landeskriminalamt-bayern-strafanzeige-wegen-strafvereitelungfreiheitsberaubung-im-amt-zugunsten-wuerzburger-justiztaeter-der-csu/

Diese wurde nun – offenbar ohne Ermittlungen – an das Polizeipräsidium Unterfranken abgegeben, das bereits seit längerem Ermittlungen verweigert und zugunsten der Beschuldigten offenkundig Strafvereitelung betreibt.

Schreiben des LKA – Interne Ermittlungen, KHK Lieb, vom 22.12.2015:

Abgabenachricht des LKA, Freiheitsberaubung im Amt gegen Lückemann etc.

Dieses Schreiben, u.a., geht dem LKA Bayern beweisrechtlich zu:

Bayerisches Landeskriminalamt
SG 132 – Interne Ermittlungen Nord

Wallensteinstraße 47
90431 Nürnberg 09. Januar 2016

Sehr geehrter Herr KHK Lieb,

Ihr Abgabenachricht vom 22.12.2015 auf meine Strafanzeige vom 31.10.2015 habe ich erhalten.

Beides ist beweisrechtlich in meinem Blog veröffentlicht.

Es ist bedauerlich, dass bei den bayerischen Behörden offenbar bis heute nicht verstanden wird, dass es sich hier um einen Justizskandal und Verbrechen im Amt handelt. Die Beschuldigten missbrauchen die rechtsstaatlichen Strukturen und parteipolitische Abhängigkeiten und Kumpanei, um unter Aushebelung der Gewaltenteilung persönlich motivierte Ziele gegen Unschuldigen durchzusetzen.

Wie in Anzeige ebenfalls dargestellt, beteiligen sich die örtlichen Polizeibehörden unter Verdacht der Strafvereitelung an der Vertuschung zugunsten der Beamten der Staatsanwaltschaft und der Gerichte.

Nichtsdestotrotz halten Sie es offenbar für ausreichend, mir mit Hinweis auf „örtliche und sachliche Zuständigkeit“ die Abgabe der Strafanzeigen wegen u.a. schwerer gemeinschaftlicher Freiheitsberaubung an das Polizeipräsidium Unterfranken mitzuteilen.

Die Beschuldigten sind insbesondere bei der Staatsanwaltschaft Würzburg tätig, bzw. waren bei Begehung der Verbrechen gegen mich Angehörige dieser Behörde.

Mit freundlichen Grüßen,

Martin Deeg,
Polizeibeamter a.D.

Ministerpräsident Seehofer: Trapp und Lückemann nochmals angezeigt wegen Freiheitsberaubung im Amt – Vertuschung durch eigene Behörden

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Verbrechen im Amt durch die Staatsanwaltschaft Würzburg werden offenkundig weiter nicht bearbeitet und intern verschwinden gelassen.

Man scheint offenbar weiter lebensfremd zu glauben, derartes erledige sich irgendwann von selbst, weil Betroffene aufgeben…..

Daher eine kurze Erinnerung an die bayerische Staatskanzlei, den bayerischen Ministerpräsidenten Seehofer – mit begleitender beweisrechtlicher Veröffentlichung:

Bayerische Staatskanzlei
Franz-Josef Strauß Ring 1
80535 München 05. Dezember 2015

Anzeige von Straftaten im Amt bei der Staatsanwaltschaft Würzburg, Az. 814 Js 10465/09, u.a.

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Seehofer,

es besteht der sich weiter erhärtende Verdacht gezielter Strafvereitelung im Amt sowie der parteipolitisch motivierten Vertuschung einer Freiheitsberaubung im Amt zugunsten insbesondere der initiierenden CSU-Juristen Clemens Lückemann und Thomas Trapp in ihrer Tätigkeit als Angehörige der Staatsanwaltschaft.

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Das Justizministerium unter Herrn Bausback führt erkennbar keinerlei Dienstaufsicht und Kontrolle aus. Die Tatvorwürfe wurden zur Überprüfung an die Behörde der Beschuldigten übergeben, wo man sie verschwinden ließ.

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Das Justizministerium behauptet weiter kategorisch, Tatvorwürfe seien nicht verfolgbar, da sie unter die „Unabhängigkeit“ der Justiz fallen. Staatsanwälte unterliegen keinesfalls einer richterlichen Unabhängigkeit. Auch sind erkennbare Rechtsbeugungen und Verbrechen im Amt durch Richter, wie sie hier im Verdacht stehen, nicht durch eine richterliche Unabhängigkeit gedeckt.

Zur weiteren Dokumentation wird auch dieses Schreiben beweisrechtlich in meinem Blog martindeeg.wordpress.com veröffentlicht, um diesen Justizskandal und die Straftaten der bayerischen Justiz und den weiteren Fortgang nachvollziehbar zu machen.

Sie wurden nachweislich dort veröffentlichter Schreiben bereits seit 2014 persönlich angeschrieben, worauf offenkundig eine Vertuschung/Ablage ohne jedwede Tätigkeit durch Ihre Ministerialebene erfolgte.

Eine Mehrfertigung dieses Schreibens geht beweisrechtlich an das Landeskriminalamt.

Sachverhalt:

1.
Der Würzburger Staatsanwalt Thomas Trapp missbrauchte im Juni 2009 eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen seine Person dazu, ohne Vorliegen einer Straftat einen Haftbefehl gegen mich zu erwirken. Es folgte eine insgesamt zehnmonatige Freiheitsberaubung im Amt.

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Ein Freispruch liegt seit 20.08.2010 vor, Landgericht Würzburg, 1. Strafkammer, Az. 814 Js 10465/09. Für zehn Monate zu Unrecht erfolgte Untersuchungshaft wurde ich durch weiteren Amtsmissbrauch der Beschuldigten bis heute nicht entschädigt. Der Vorgang ist beim EGMR anhängig.

Trapp missbrauchte sein Amt, um Polizeibeamte zu bedrohen, die gegen den Haftbefehl remonstrierten, da er erkennbar jeglicher rechtlichen Voraussetzung entbehrte.

Polizeiliche Strafanzeigen werden seit Jahren durch die Staatsanwaltschaft Würzburg, den Beschuldigten Frank Gosselke, Oberstaatsanwalt Würzburg, intern und unter offenkundiger weiterer Strafvereitelung zugunsten des Kollegen und des Dienstvorgesetzten Lückemann entledigt.

2.
Die medienwirksame Inszenierung des auslösenden Haftbefehls durch Trapp geschah in enger Absprache und auf Weisung des Dienststellenleiters Clemens Lückemann, um mich ohne Vorliegen einer Straftat aus persönlichen Gründen zu schädigen.

Richter wurden zum Teil über den Sachverhalt belogen oder übernahmen die Sicht der Beschuldigten aus Kumpanei und Kollegialität, so der damalige Vizepräsident des Landgerichts, Lothar Schmitt, der nun als Stellvertreter des Beschuldigten Lückemann beim Oberlandesgericht Bamberg fungiert.

Der Beschuldigte Lückemann hat offenbar bei den Justizbehörden Würzburg ein geschlossenes parteipolitisch geprägtes Milieu und Netz von Abhängigkeiten mit geringer Toleranzfähigkeit und ausgeprägtem Kränkungsfetischismus geschaffen, das jede Infragestellung oder Kritik als massiven Angriff auf die eigene Identität und als unerträgliche Zumutung betrachtet!

Nur so ist letztlich zu erklären, dass eine sachlich begründete Dienstaufsichtsbeschwerde durch einen unbescholtenen Polizeibeamten dazu missbraucht werden konnte, mich unter massivstem Amtsmissbrauch zu Unrecht zehn Monate zu inhaftieren.

3.
Um die größtmögliche Schädigung zu erreichen, veranlassten die Beschuldigten den Würzburger Hausgutachter, Dr. Jörg Groß, ein möglichst vernichtendes Gutachten über mich zu erstellen. Dr. Groß fabulierte hierauf wunschgemäß – nahezu identisch der Fehldiagnosen im Fall Mollath – diverse Persönlichkeitsstörungen sowie einen „Wahn“, der zu der von den Beschuldigten Lückemann und Trapp forcierten „Gefährlichkeit“ meiner Person führen sollte.

Obwohl Prof. Dr. Nedopil bereits im März 2010 in einem ausführlichen Obergutachten zweifelsfrei belegte, dass Dr. Groß ein eklatantes Fehlgutachten jenseits der Mindesanforderungen psychiatrischer Begutachtung abgeliefert hat, wird Dr. Groß unter offenkundiger Rechtsbeugung vor zivilrechtlichen Forderungen geschützt.

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Meine berechtigten zivilrechtlichen Klagen wurden durch offenkundig befangene Richter des Landgerichts zugunsten auch der Vertuschung der Gesamtvorgänge unter Rechtsbeugung entledigt. Entsprechende Strafanzeige ließ der Oberstaatsanwalt Gosselke, im gleichen Gebäude sitzend, strafvereitelnd verschwinden.

Der rechtsfreie Raum, der sich hier unter Entledigung von Gesetz und Rechtsbindung der CSU-Juristen gegen Rechtsuchende wie mich, die nicht über Status und Geld verfügten, etabliert hat, rechtfertigt längst auch einen weiteren Untersuchungsausschuß im bayerischen Landtag.

Personen wie Lückemann und Trapp, denen jegliche persönliche Integrität fehlt, werden gedeckt und sind unverhohlen weiter als Amtsträger tätig. Es fehlt offenbar im Bereich der bayerischen Justiz generell an einem moralischen Kompass!

4.
Das Ministerium der Justiz versucht die Vorgänge durch Nichtbearbeitung und Weiterleitung an die Behörde der Beschuldigten, wo die Vorgänge verschwinden, auszusitzen.

Eine Kontrolle und Dienstaufsicht findet wie genannt in keiner Weise statt.

Sie, Herr Seehofer, erhalten daher dieses Schreiben unter begleitender beweisrechtlicher Veröffentlichung. Das übliche windende Herausreden bei Bekanntwerden von Justizskandalen in Bayern – man habe nichts gewusst, Details waren nicht bekannt, richterliche Unabhängigkeit verbiete ein Tätigwerden etc. – ist durch zahlreiche Fälle mittlerweile zur Genüge bekannt.

Der Beschuldigte Trapp gerät momentan ebenfalls im mediale Aufmerksamkeit erlangenden Fall eines V-Mannes des LKA bei der Rockergruppe „Bandidos“ ins Zwielicht. Auch hier wurde offenkundig durch die Staatsanwaltschaft Würzburg alles für den Angeklagten Entlastende zielgerichtet vertuscht.

Mit freundlichen Grüßen,

Martin Deeg

Thomas Trapp, Täter und Staatsanwalt im rechtsfreien Raum – Freiheitsberaubung im Amt wird vertuscht!

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Heute, 29. April 2015 hält Dr. Gerhard Strate Vortrag in Würzburg zu „einem besonderen Fall der deutschen Justizgeschichte“: „Der Fall Mollath – Vom Versagen der Justiz und Psychiatrie“

„Herr Dr. Strate möchte in der Veranstaltung nach eigener Aussage darstellen, welche Gefahren von rechtsfreien Räumen ausgeht, die im gedanken- und kritiklosen Zusammenspiel zwischen Strafjustiz und forensischer Psychiatrie sich zu entwickeln drohen.“…

http://www.jura.uni-wuerzburg.de/einrichtungen/alumni/aktuelles/meldungen/single/artikel/vortrag-der-fall-mollath-vom-versagen-der-justiz-und-psychiatrie/

Darüber kann auch ich, Martin Deeg, aus erster Hand berichten.
Würzburg IST in Teilen ein rechtsfreier Raum!

Verbrecher im Amt werden gedeckt, Straftaten im Amt werden – auch politisch – vertuscht:

Der Würzburger „Staatsanwalt“ Thomas Trapp hat 2009/2010 versucht, mich ohne jede Voraussetzung hierfür dauerhaft wegzusperren, er erwirkte ohne Vorliegen einer Straftat einen Haftbefehl. Als dieser in Baden-Württemberg nicht eifrig genug durchgesetzt wurde, bedrohte er einen Polizeihauptkommissar am Telefon mit „Disziplinarverfahren“ und Anzeige wegen „Strafvereitelung“…..

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Trapp bei der CSU: er „informierte über die Folgen und Auswirkungen von übermäßigem Alkoholgenuss“….http://www.csu-portal.de/verband/6391020000/aktionen/1291823247000.htm

Der ungehindert weiter als Staatsanwalt tätige Thomas Trapp (Anm.: mittlerweile ist der Beschuldigte „Vorsitzender Richter“ beim LG) hat so u.a. eine zehnmonatige Freiheitsberaubung im Amt gegen mich zu verantworten:

1.
Zuerst fertigte er auf Zuruf von Rechtsanwältin Kerstin Neubert (die mir seit 2003 mein Kind entzog und deren Agieren und Lügen die Ursache aller Kriminalisierung sind) eine sog. Anklage gegen mich wegen „versuchter Nötigung“, die es nie gab, November 2008:
Anlass Dienstaufsichtsbeschwerde Staatsanwaltschaft Würzburg wg. angbl.versuchter Nötigung (mit besonderem Hinweis auf Punkt 8)

2.
Die hierauf von mir am 18. Mai 2009 eingereichte Dienstaufsichtsbeschwerde wegen „Verfolgung Unschuldiger wurde vom StMJ an Trapp durchgereicht, der offenkundig die Beschwerde gegen sich selbst „bearbeiten“ sollte.

Trapp missbrauchte – offenkundig auf Weisung seines vorgesetzten Behördenleiters Clemens Lückemann, CSU – meine Dienstaufsichtsbeschwerde vom 18. Mai dazu, um am 12. Juni 2009 eine hoch-alarmistische und erfolglose „Fahndung“ nach mir zu veranlassen und „Sicherungsmaßnahmen“ bei den Justizbehörden Würzburg zu veranlassen – die Justizvollzugsbeamten mussten sich „bewaffnen“….

Diesen Haftbefehl reichte Trapp einen Tag nach meiner Festnahme am 21. Juni 2009 schließlich nach:
Haftbefehl AG Würzburg 22.06.09

In der Stuttgarter Zeitung wurde berichtet, ho ho, wie ein „Gewalttäter“, in Bayern gesucht, beim Stuttgarter Halbmarathon festgenommen wurde: Artikel Stuttgarter Zeitung 22.06.09

Laut Trapp bestand an diesem Freitag, 12. Juni 2009, aufgrund meiner knapp fünf Wochen zuvor eingereichten Dienstaufsichtsbeschwerde die „Gefahr“ eines „akuten Amoklaufs“ durch mich….Dienstaufsichtsbeschwerde/Klage gegen Staatsanwaltschaft Würzburg, 18.05.2009

Wieso dieser „Amoklauf“ ausblieb, obwohl ich erst 10 Tage später „festgenommen“ wurde, brachte Trapp und die Justiz kurz in Erklärungsnot!

Hier die spätere „Antragsschrift“ von Trapp, in der er dann frei fabuliert, ich sei wohl „freiwillig“ vom Amoklauf „zurückgetreten“, Oktober 2009:
Antragsschrift Staatsanwaltschaft 16.10.09

Dass solche Charaktere und Verbrecher wie Trapp sich im Staatsdienst ausleben können, ungeniert ihre Lügen je nach Bedarf anpassen, ist unerträglich!

3.
Möglich wurde das alles erst im fruchtbaren Zusammenwirken dieser Justiz mit dem Würzburger Hausgutachter Dr. Jörg Groß.

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Dieser dichtete mir in seinem flugs angefertigten Fehlgutachten im Auftrag von Trapp schwerste Pathologien an. Ich sei auf jeden Fall wahnhaft und nun so „gefährlich“, dass ich dauerhaft nach § 63 StGB im forensischen Massregelvollzug weggesperrt werden müsse, Juli 2009:

„Einweisungsgutachten“ für §§ 126 a StPO/ 63 StGB, Juli 2009

Richter in Würzburg zeichnen alles ab, was ihre Kollegen vorlegen! (Die Richterin Weisensel-Kuhn gemäß Rotationsprinzip selbst „Staatsanwältin“, Gewaltenteilung gibt es in Bayern nur noch auf dem Papier):
Unterbringungsbefehl 03.08.09

Prof. Dr. Nedopil beendete diese Posse im März 2010, als er in seinem Obergutachten praktisch feststellte, dass Dr. Groß ein Scharlatan ist, der jegliche Neutralität und Objektivität vermissen lässt, ein offenkundige FEHLGUTACHTEN erstellt hat:
Gutachten Prof. Dr. Nedopil für das Landgericht Würzburg, 02.03.2010

Im August 2010 stellt die 1. Strafkammer des Landgerichts Würzburg fest – die Richter Dr. Barthel und Dr. Breunig suhlen sich offenbar nicht im karriereförderlichen Dunstkreis von Lückemann – dass von Anfang an keine Straftat vorlag:
Freispruch/Urteil des Landgerichts Würzburg, 20.08.2010

VERBRECHER IM AMT

Bis heute habe ich für die zehnmonatige Freiheitsberaubung auf Betreiben der Verbrecher im Amt, die diese zu verantworten haben, keinen Cent Entschädigung erhalten. Das Landgericht hatte sie zugesprochen, die Staatsanwaltschaft „Beschwerde“ eingelegt, bei den Mittätern und ebenfalls wegen massivster Straftaten angezeigten Richtern Dr. Norbert Baumann und Thomas Schepping:

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Das Geklüngel in der bayerischen CSU-Justiz auf Kosten von Bürgern und Rechtsuchenden untergräbt längst den Rechtsstaat insgesamt. Ganz vorne dabei der Präsident des OLG Bamberg, Clemens Lückemann:
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Eine zivilrechtliche Schadens- und Schmerzensgeldforderung gegen Dr. Groß wird seit 2010 unter Rechtsbeugung abgetan, indem man Dr. Groß als „persönlich“ bekannten, sorgfältig arbeitenden „Sachverständigen“ darstellt. Auf den Vorwurf eines vorsätzlich erstatteten Fehlgutachtens wird überhaupt nicht eingegangen:

Zivilverfahren gg. Forensik RA Kohl Verweigerung PKH

Ein rechtsfreier Raum! Der nun in diesem Blog öffentlich gemacht wird – und zwar solange, bis die Täter zur Verantwortung gezogen werden und dieses RECHTSKONSERVATIVE Gesocks aus der bayerischen Justiz entfernt ist.

Die bayerische Staatskanzlei verweigert Juni 2014 weiter jedwede AUFKLÄRUNG der Verbrechen im Amt, einfachst auf dem Schriftweg. Dr. Reinhard Glaser:
Bayerische Staatskanzlei, Az. B II 3 – E14 – 1875, „abschließende Äußerung“ zu Verdacht der Freiheitsberaubung im Amt durch hochrangige Juristen in Bamberg und Würzburg

Ebenso das zuständige Ministerium der Justiz, März 2015, Ministerialrat Zwerger, das die Dienstaufsicht hat: wenden Sie sich doch an die Staatsanwaltschaft:
StMJ Bayern/Ministerialrat Zwerger, März 2015: Strafanzeigen gg. Trapp/Staatsanwaltschaft wird nicht weitergeleitet.

Beweisrechtlich hier: Verbrecher der bayerischen Justiz in Würzburg durch bayerisches Ministerium weiter gedeckt.

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—–UPDATE 09.04.2015:

Sobald die MEDIEN über Missstände berichten, ist die Zurückhaltung der politisch Verantwortlichen passe: plötzlich sind nicht nur Stellungnahmen sondern auch BEWERTUNGEN juristischen Handelns „möglich“, Fall Middelhoff:

„Vorwurf des Schlafentzugs – Justizministerium widerspricht Middelhoffs Anwälten

Das nordrhein-westfälische Justizministerium hat der Darstellung widersprochen, wonach Thomas Middelhoff bei nächtlichen Kontrollen in der JVA Essen permanent gestört wurde. Aus dem Meldebuch der JVA-Mitarbeiter ergebe sich, dass kein Bediensteter die Zelle des Untersuchungshäftlings Middelhoff betreten habe, sagte ein Ministeriumssprecher.“….

http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/vorwurf-des-schlafentzugs-justizministerium-widerspricht-middelhoffs-anwaelten-1.2428272

Diese Strafanzeige und Dienstaufsichtsbeschwerde vom 14.03.2015 beim StMJ in München gegen (insbesondere) den Straftäter und Würzburger Staatsanwalt Thomas Trapp mit (wiederholter) beweisrechtlicher Geltendmachung von massiven Straftaten im Amt, persönlich motiviert und begangen unter Missbrauch der Amtsgewalt, wurde beantwortet….
https://martindeeg.wordpress.com/2015/03/14/weitere-attacken-der-staatsanwaltschaft-wurzburg-strafanzeige-wegen-falschbeurkundung-gegen-tater-trapp/

Der Ltd. Ministerialrat Zwerger, Bayerisches Ministerium der Justiz teilt mit Schreiben vom 27. März 2015 folgendes mit, Az. E3-1402E-Ii-4785/2005(!):

(…Die Bayerische Staatskanzlei hat bereits letztes Jahr mitgeteilt, dass sie kein Interesse an Justizverbrechen hat, auf das Justizministerium verwiesen und sich weitere Geltendmachung von Justizverbrechen „verbeten“: Bayerische Staatskanzlei, Az. B II 3 – E14 – 1875, „abschließende Äußerung“ zu Verdacht der Freiheitsberaubung im Amt durch hochrangige Juristen in Bamberg und Würzburg…)

Keiner wird hinterher behaupten können, er habe „von nichts gewusst“.…wie bei dieser CSU-Justiz üblich.

1. Straftaten und Verbrechen im Amt, die dem Justizministerium angezeigt werden, werden gedeckt und unter den Tisch fallen gelassen. Die Täter im Amt werden gedeckt, dem Ministerium ist egal, was seine Beamten anstellen. Richten Sie doch Ihre Anzeige an die Beschuldigten und Täter selbst:

„Sehr geehrter Herr Deeg,

soweit Sie in Ihrem vorbezeichneten Schreiben auch strafrechtliche Vorwürfe erheben wollen, weise ich erneut darauf hin, dass gemäß § 158 Abs. 1 Strafprozessordnung die Staatsanwaltschaften, die Beamten und Behörden des Polizeidienstes sowie die Amtsgerichte zur Entgegennahme von Strafanzeigen zuständig sind. Eine Weiterleitung Ihres Schreibens an diese Stellen erfolgt von Seiten des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz nicht.“

2. Die CSU-Justiz wird durch die CSU-Politik bei allen Verbrechen im Amt gedeckt. Einflüsse finden nur statt, wenn es gilt, unliebsame Strafverfolgung wie im „Fall Schottdorf“ – aktueller Untersuchungsausschuss – zu verhindern, Menschen zu diffamieren – wie zur Verhinderung der Aufklärung im „Fall Mollath“ oder sonstige CSU-Interessen zu wahren. Das ewig gleiche inhaltsleere Gefasel von der

…“verfassungsrechtlich gewährleisteten richterlichen Unabhängigkeit“ die es dem „Bayerischen Staatsministerium der Justiz als Organ der Justizverwaltung verwehrt….gerichtliche Verfahren zu überprüfen aufzuheben oder auch nur zu bewerten.“

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3. Abschließend wird fabuliert, was die Folgen der Verbrechen im Amt angeht:

….“Soweit Sie eine Entschädigung für die von Ihnen geltend gemachte Haft begehren….stelle ich Ihnen anheim, sich an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens zu wenden.“

Nein, Herr Zwerger, ich will die Verantwortlichen hinter Gittern sehen. Die Verweigerung der – vom Landgericht Würzburg in Urteil am 20.08.2010 zuvor zugesprochene – Entschädigung ist bereits Inhalt der Beschwerde beim EGMR, in der die Verbrechen der bayerischen Juristen gegen meine Person ebenfalls angezeigt sind.
Andere hätten sich längst von derarten Bemühungen verabschiedet…..

Das passt: „Systemfehler“ bayerische Justiz von Dietmar Hipp und Conny Neumann im SPIEGEL:

„Die bayerische Justiz sorgt für Schlagzeilen – und für ungewöhnlich viele fragwürdige Urteile. Strafverteidiger kritisieren: Die Nähe von Richtern und Staatsanwälten sei zu groß, die Kontrolle durch den Bundesgerichtshof zu lasch.“…

….“Die bayerischen Strafgerichte verurteilen in jedem Jahr mehr als 100 000 Menschen. Es wäre ein Wunder, wenn sich darunter kein einziges Fehlurteil fände. Menschen, leider auch Strafrichter, machen Fehler. Aber kundige Beobachter haben einen ganz anderen Verdacht: dass der Fehler Methode hat. Dass Fälle wie die drei genannten nicht nur auf menschlichen Makel zurückzuführen sind, sondern auch auf eine systematische Schwäche des Rechtsstaats bayerischen Zuschnitts.“….

….“Die Politiker halten sich gern raus, wenn Justizirrtümer publik werden. Sie könne Richtern keine Vorschriften machen oder in Ermittlungen eingreifen, lautete die Verteidigung von Beate Merk (CSU), die zehn Jahre lang, bis Oktober dieses Jahres, das Justizministerium führte. Ihre Einschätzung ist richtig und gut, für sich genommen. Tatsächlich ist der politische Druck auf Polizisten, Staatsanwälte und Richter in Bayern aber oft groß.“….

….“Spektakuläre Fehlurteile seien zwar immer „Ausreißer“, sagt der erfahrene Münchner Strafverteidiger Werner Leitner, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des Deutschen Anwaltsvereins. Doch oft würden Ermittlungsergebnisse der Polizei nicht ausreichend hinterfragt, weder von der Staatsanwaltschaft noch von den Gerichten: „Es gibt immer wieder diese Fälle, wo man die einmal eingeschlagene Richtung nicht mehr revidiert“, sagt Leitner.“….

http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-123856912.html

Bayerischer Justizminister: Versuch der Abgabe einer Strafanzeige wegen Freiheitsberaubung im Amt an die Behörde der Beschuldigten, STAATSANWALTSCHAFT WÜRZBURG

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Dies richtet sich mittlerweile vor allem auch an Journalisten:

Die Justiz in Bayern versucht offenbar mit allen Mitteln, durch Aussitzen und Vertuschen, diese offenkundige Freiheitsberaubung im Amt gegen mich als ehemaligen Polizeibeamten und lästig gewordenen ausgegrenzten Vater zu vertuschen.

Geltend gemacht ist weiter ein persönlich motiviertes, gezieltes Vorgehen, mich mittels einer konstruierten Straftat, die ich durch Einreichung einer DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE gegen die Staatsanwaltschaft Würzburg begangen haben soll, nach dem „Modell Mollath“ in einer fränkischen Forensik zu versenken. Dies unter Vorsatz und im Zusammenwirken mit dem „Hausgutachter“ der Würzburger Staatsanwaltschaft, der mir in deren Auftrag Wahn und beliebige Persönlichkeitsstörungen in einem Fehlgutachten attesstierte. Entschädigung wird bis heute trotz Freispruch und entlarvendem Obergutachten des Prof. Nedopil verweigert.

Hier nochmals die Dienstaufsichtsbeschwerde, nach der ich laut Staatsanwaltschaft Würzburg dauerhaft als „Gefahr für die Allgemeinheit“ wegzusperren sei, da ich einen „Amoklauf“ bei den Justizbehörden Würzburg geplant hatte, wie diese fünf Wochen nach Versenden der Dienstaufsichtsbeschwerde „festgestellt“ haben will:

Dienstaufsichtsbeschwerde/Klage gegen Staatsanwaltschaft Würzburg, 18.05.2009

Meine Geltendmachungen werden ignoriert und vertuscht. Zivilklagen werden intern von der Justiz Würzburg im Prozesskostenhilfeverfahren zu entledigen versucht.

Nach der gestern erhaltenen Mitteilung auf Strafanazeige und Mitteilung an das Staatsministerium der Justiz, dass von dort nun die für die Vorgänge als BESCHULDIGTE und BEKLAGTE angezeigte Staatsanwaltschaft Würzburg mit der „Prüfung“ von Vorgängen betraut wurde, habe ich folgendes Schreiben an Justizminister Bausback gesandt:

Weitere Details und beweisrechtliche Dokumente:

https://martindeeg.wordpress.com/2014/03/07/verdacht-der-rechtsbeugung-zugunsten-wurzburger-fehlgutachter/

https://martindeeg.wordpress.com/2014/03/08/weiter-strafanzeige-wegen-verdacht-schwerer-freiheitsberaubung-im-amt/

Martin Deeg
Maierwaldstraße 11
70499 Stuttgart

An den
Staatsminister
Prof. Dr. Winfried Bausback

Justizpalast am Karlsplatz
Prielmayerstraße 7
80335 München 22. März 2013

Sehr geehrter Herr Bausback,

mit Schreiben vom 20. Januar 2014 und vom 13. Februar 2014 wurden bei Ihnen – parallel hierzu bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart – Strafanzeigen wegen schwerer Freiheitsberaubung im Amt u.a. eingereicht.

Da es sich bei den Beschuldigten um hochrangige Juristen in verantwortlicher Position handelt, die nach wie vor Entscheidungen im Zusammenhang auch mit schweren Grundrechtseingriffen treffen, ist von einer erhöhten Aufklärungsbereitschaft auszugehen.

Notfalls ist ein Untersuchungsausschuss angezeigt.

Meine Erfahrung ist bislang im Gegenteil jedoch die, dass hier gezielt ein Justizskandal und schwere Straftaten im Amt vertuscht werden sollen.

Dies legt auch ein mir gestern zugegangenes Schreiben der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg vom 18.03.2014 nahe, Az. 3 AR 39/14:

Herr Oberstaatsanwalt Reichel teilt hierin mit, dass meine „Eingabe an das Staatsministerium der Justiz vom 13.02.2014“ an die Staatsanwaltschaft Würzburg abgegeben wurde, weil die „Bearbeitung von Strafanzeigen gegen Mitglieder des Landgerichts….in den Zuständigkeitsbereich des Leitenden Oberstaatsanwalts in Würzburg“ falle.

Meine „Eingabe“ ist eine konkrete Strafanzeige, die sich gegen Handeln richtet, das hauptursächlich und strafrechtlich relevant als Freiheitsberaubung im Amt bei der Staatsanwaltschaft Würzburg gründet.

Das Verhalten der Justiz Bayern, der Sie vorstehen, legt mittlerweile den Straftatbestand der Strafvereitelung zugunsten von Juristen insbesondere bei der Staatsanwaltschaft Würzburg nahe.

Der Versuch einer Abgabe zwecks sachgerechter Bearbeitung an die Behörde, die Beklagter und Beschuldigter einer Freiheitsberaubung im Amt ist, ist eine Unverschämtheit und bestätigt das Bild, das seit Monaten von der bayerischen Justiz aufgezeigt wurde.

Die Strafanzeige gegen Richter des Landgerichts Würzburg ist angezeigt, weil diese bereits – naheliegend unter Verwirklichung von Rechtsbeugung – im Prozesskostenhilfeverfahren sämtliche Geltendmachungen meiner Person entledigen.

Dies betrifft insbesondere (auch) eine Zivilklage gegen den Psychiater Dr. Groß, der mittels eklatanter Fehldiagnosen und einem in allen Punkten als Fehlgutachten aufgezeigten (Obergutachten Prof. Dr. Nedopil) Gutachten für die Staatsanwaltschaft Würzburg für eine siebenmonatige zu Unrecht erfolgte Unterbringung (Az. 814 Js 10465/09, LG Würzburg) meiner Person als ehemaligem Polizeibeamten in der Forensik Lohr verantwortlich zu machen ist, die bis heute mit keinem Cent entschädigt wurde.

Dr. Groß ist darüberhinaus für die Stigmatisierung und psychische Belastung zu verantworten, die ein zu Unrecht beabsichtigter Grundrechtseingriff nach § 63 StGB, der offenkundig mit immenser krimineller Energie von Justizjuristen erzwungen werden soll, nach sich zieht.

Es ist erkennbar, dass von Vorsatz bei den Maßnahmen auszugehen ist und das zielgerichtetes gemeinschaftliches Handeln von Dr. Groß und der Staatsanwaltschaft Würzburg geltend gemacht wird, persönlich motiviert, unter erheblichem Amtsmissbrauch und mit erheblichem bösen Willen und Willen zur Schädigung meiner Person.

Die Einbeziehung der Staatsanwaltschaft Würzburg ist absurd und ich werte das als Schlag ins Gesicht.

Sie, Herr Bausback, sind als dienstrechtlicher Vorgesetzter und Justizminister des Freistaats Bayern verantwortlich für die ordnungsgemäße Aufklärung und Bearbeitung der beweisrechtlich vorgetragenen Strafanzeigen.

Auch für Beschuldigte bei Staatsanwaltschaften und Gerichten sind die rechtsstaatlichen Grundsätze und insbesondere die Gesetze geltend.

In Anlage erhalten Sie:

Anlage 1:
Zivilklage gegen die Staatsanwaltschaft Würzburg, mittlerweile eingereicht beim Landgericht Stuttgart, das nochmals die verursachende Rolle der Staatsanwalt Würzburg klar beleuchtet, beweirechtlich dargelegt:

https://martindeeg.wordpress.com/2014/03/04/klage-gegen-die-staatsanwaltschaft-wurzburg-litigation-pr-in-eigener-sache/

Anlage 2:
Die Veröffentlichhung vom 22. Februar 2014 unter dem Titel
„Bayern: Vertuschung von Freiheitsberaubung im Amt mittels Fehlgutachten“
https://martindeeg.wordpress.com/2014/02/22/bayern-vertuschung-von-freiheitsberaubung-im-amt-mittels-fehlgutachten/

Alle Schriftstücke und auch dieses Schreiben hier sind im Internet beweisrechtlich veröffentlicht:

martindeeg.wordpress.com

Dass derarte Vorgänge unter den Teppich gekehrt und zum Schutz von CSU-Mitgliedern vertuscht werden, ist keinesfalls tragbar.

Als ehemaliger Polizeibeamter ist es darüberhinaus meine Pflicht aufzuzeigen, welches massive Unrecht und welche Straftaten im Amt hier offenkundig – nicht nur in meiner Sache – in der Justiz in Bayern/Franken normalisiert sind.

Die Frage nach der Gesinnung des verantwortlichen Führungspersonals stellt sich massiv.

Der „Fall“ des Gustl Mollath hat hier lediglich exemplarisch aufgezeigt, was hier mittlerweile möglich ist.

Mit freundlichen Grüßen,

Martin Deeg
Polizeibeamter a.D.