Was ist ein Freispruch in Bayern wert – und ein aktuelles Urteil des EGMR gegen Russland….

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Ich „saß“ bekanntermassen zehn Monate in „Untersuchungshaft/Unterbringung“ in Bayern, weil ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen eine bayerische Staatsanwaltschaft eingereicht hatte….

Darüberhinaus wurde bekanntermaßen versucht, mich nach dem „Modell Mollath“ mittels Fehlgutachten eines lokalen Gerichtsgutachters Dr. Groß, dauerhaft als „Gefahr für die Allgemeinheit“ nach Par. 63 StGB in die Forensik zu sperren….der gesamte Vorgang zeichnet sich durch massiven Vorsatz der Verantwortlichen der Justiz Würzburg/Bamberg aus, Freiheitsberaubung im Amt ist angezeigt.

Nachdem die – nach Erhalt des Obergutachtens des Münchners Prof. Nedopil – als integer und objektiv anzusehenden Richter der 1. Strafkammer des Landgerichts einen Freispruch erließen, entblödeten sich die Beschuldigten der Staatsanwaltschaft und des 1. Strafsenats des OLG Bamberg (vgl. „Fall“ Mollath) nicht, auch mittels unverhohlenem Amtsmissbrauch die vom Landgericht zugesprochene (läppische) Haftentschädigung zu „verweigern“….

Das führt zu der Frage, was ein Freispruch in Bayern eigentlich wert ist, wenn Richter und Staatsanwälte dennoch unverhohlen gegen Justizopfer agieren – aus persönlicher Weltsicht, Antipathie oder aufgrund charakterlicher Defizite, und immer im Schutz der parteipolitisch gedeckten „Amtsgewalt“?

Sämtliche zivilrechtlichen und strafrechtlichen Geltendmachungen gegen die Freiheitsberaubung im Amt durch die Justizbehörden Würzburg werden weiter durch die Justizbehörden Würzburg vereitelt, vertuscht und gedeckt…. Wie hier im Blog BEWEISRECHTLICH aufgezeigt und nun auch Herrn Seehofer direkt zugegangen (damit keiner behauptet, er „wusste von nichts“…..)

Vorgang beim EGMR anhängig, 1033/12. 

Dieser hat nun in einer „ähnlichen“ Sache einer russischen Demonstrantin gegen Russland geurteilt: 

„Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Russland verurteilt, weil eine junge Frau wegen der Teilnahme an einer Demonstration gegen Präsident Wladimir Putin ein Jahr lang in Untersuchungshaft gesessen ist. Zugleich wiesen die Straßburger Richter Moskau heute an, der Klägerin 12.500 Euro Schmerzensgeld zu zahlen.“

http://orf.at/stories/2230121/

http://blog.lehofer.at/p/egmr-rechtsprechung-zu-art-10-emrk.html

http://hudoc.echr.coe.int/webservices/content/pdf/003-4757753-5788571

6 Gedanken zu „Was ist ein Freispruch in Bayern wert – und ein aktuelles Urteil des EGMR gegen Russland….

  1. Nicht zu vergessen auch, woraus dieser Justizskandal resultiert: der Zerstörung meiner Vaterschaft, der Diskriminierung von Vätern durch die deutsche Justiz:

    Die Justiz ist in der Verantwortung!!!!!

    Sehr sehens- bzw. lesenswert:
    http://www.zdf.de/ml-mona-lisa/wechselmodell-nach-trennung-und-scheidung-familienrechtsexpertin-hildegund-suenderhauf-im-interview-33194140.html

    http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/2155386/Wir-wollen-mehr-Vater-sein?ipad=true

    Hier die in der Sendung erwähnte Homepage:

    http://www.kuhne-gegen-deutschland.de/

    Sendung im ZDF, 20.05.14:

    http://37grad.zdf.de/ZDF/zdfportal/programdata/4c838ba6-ed58-3a59-b347-4a973ae03531/20303659

  2. 1 danke für Urteil – kam genau passend – haben es schon jemand – im Vertrauen – aufs Brot geschmiert und auch das wir auf dieser Bais anfangen den kompletten Gemeinderat anzuzeigen (Folter, usw.) und dann Klage zu erheben – auch im Vertrauen 🙂 Der Gemeinderat ist zwar persönlich nicht haftbar zu machen, doch die Gemeinde (BW) muss haften!
    Bruno wurde schon vorher darauf aufmerksam gemacht dass wenn er weiter sein Recht will man sich überlegen muss ob man (Kirchenorganisation) noch helfen kann. Doch deren Hilfe ist nicht messbar – weil deren eigene Organisationen ihre Geldquellen schützen. Inzwischen werfen wir sogar deren obersten Chef die Beihilfe zu Folter, usw. vor. http://stoptheexecutionofbruno.wordpress.com/ NEWS Pope (english)

    2 ‚Besonders gebräuchlich die Stigmatisierung als Querulant, Störenfried und psychisch Kranker‘ Zitatende
    am schlimmsten ist aber die Ignoranz – also die Weigerung das gemeinsam zu klären – pro/contra und dann was zu entscheiden – stattdessen bricht die Bürokratie Minisegmente raus, bläht sie auf und informiert darüber dann Vorgesetzte, usw. die wichtigen 99,9% werden unterschlagen und obwohl die Lücken erkennbar sind auch nie nachgefragt

  3. ….“Jetzt sitzen sie hier und klagen an – den Freistaat. Ihre eigene Polizei und die Justiz. Das falle ihnen nicht leicht, sagen sie. Aber es müsse eben sein. „Wir haben ein Kreuz, das breit genug ist. Und wir haben unseren Eid geschworen“, sagt Mahler. Er und Sattler sind die beiden Polizisten, die einen Vorgang ans Licht bringen, von dem man noch nicht genau weiß, ob man ihn einmal Skandal wird nennen müssen.“…

    …“Die Vorwürfe gehen in zwei Richtungen: Erstens kritisiert er, dass er „exzessiv und unvertretbar“ mit strafrechtlichen Ermittlungsverfahren und auch einem Disziplinarverfahren überzogen wurde, die seine Beförderung verzögerten und seine Gesundheit angriffen. „Ich hatte unter anderem Bluthochdruck, Herzrasen, Panikattacken.“ Zweitens zählt er mehrere Fehler in den Betrugsverfahren gegen die Ärzte auf, welche in seinen Augen den „Rückschluss“ zulassen, die Verfahren seien „durch politische Einflussnahme gelenkt“ worden. Mahler beteuert, die Staatsanwaltschaft Augsburg habe die Verfahren „rechtswidrig“ eingestellt, weil „mehrere nicht-einstellungsfähige Verdachtsmomente offenbar übersehen wurden“. Ein Versehen? Absicht? Ob die Politik oder die Generalstaatsanwaltschaft Einfluss in die Ermittlungen genommen haben, wird zu klären sein.“…

    http://www.sueddeutsche.de/bayern/ermittler-der-aerzte-betrugsverfahren-zwei-gegen-den-freistaat-1.1964365

    • ….“Schwerwiegende Straftaten, wie sie z.B. auch Mobbinghandlungen darstellen, werden nicht mehr verfolgt, Strafanzeigen und Strafanträge unterdrückt, um den Tätern persönliche und wirtschaftliche Vorteile zu gewähren. Deshalb wird erklärlich, warum Gewalttaten an Mobbingopfer nicht strafrechtlich, arbeitsrechtlich oder zivilrechtlich verfolgt werden, sondern Mobbingopfer in vielfacher Hinsicht aktiv zum Schweigen gebracht werden. Ein typisches Vorgehen ist die öffentliche Verunglimpfung von Mobbingopfer, die durch die Behörden mittels folgsamer Medien und z.B. Stellungnahmen an vorgesetzte Behörden und die politischen Kontrollgremien – z.B. Landtag – veranlaßt werden. Besonders gebräuchlich die Stigmatisierung als Querulant, Störenfried und psychisch Kranker

      .“….

      http://behoerdenmobbing.blogspot.de/2008/05/staatsmobbing-in-deutschland.html

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