„Rechtsstaat“, „Gleichheit vor dem Gesetz“, „Leitbilder“ und „Grundrechte“….? Wie oft muss man sich von asozialen Kriminellen, feisten Psychopathen mit Amtsbonus, von doppelgesichtigen Männerhasserinnen und öligen Arschlochjuristen in diesem Land eigentlich für dumm verkaufen lassen? Wie oft muss man zulassen, dass diese sich hinter Nimbus, Status, Amt versteckenden Gewalttäter sich in das Leben unschuldiger Menschen hineinwanzen?

Hervorgehoben

Jeder, der diesen Blog liest, wird sich nicht auf Nichtwissen berufen können und behaupten, er wusste von nichts….

Die Täterinnen und Täter sind alle benannt.

Die Folgen für mich als seit 18 Jahren gewaltsam ausgegrenzten Vater und Opfer struktureller Gewalt sind bekannt und benannt. Auch die Polizeibehörde kennt seit Jahren die Hintergründe und Details der Verbrechen, Straftaten, Dienstvergehen und asozialen Übergriffe gegen meine Person.

Die Staatsanwaltschaften Würzburg und Stuttgart sind keine objektiven Strafverfolgungsbehörden und keine Hilfe für Gewaltopfer und Rechtsuchende sondern Teil des Problems: ein Hort der asozialsten und widerwärtigsten Kriminellen, die sich hier gescheitelt ein lauschiges Plätzchen geschaffen haben, um ihr widerwärtiges rechtsradikales Welt- und Menschenbild bezahlt ausleben zu können.

Soweit bis heute……

Und mit einem speziellen Gruß an Bruno Schillinger.

Justiz Würzburg: Verantwortungslos in allen Bereichen!

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Schreiben folgenden Inhalts werde ich nun an alle für Strafverfolgung, Dienstaufsicht und politischen Untersuchungsausschuss zuständigen Stellen und die Medien weitergeben.

Wenn die Verbrechen im Amt und insbesondere die folgenreiche Veranwortungslosigkeit – die sich inbesondere akut und täglich manifestiert durch die ungenierte Kindesentführung und Kindesentziehung unter Amtsmissbrauch und Rechtsverweigerung durch die Würzburger Familienrichtern Antje Treu, die offenkundig seit Dezember 2012 nichts mehr unternimmt, um die grundgesetzlich garantierten Elternrechte durchzusetzen und die Schädigungen meines Kindes und die meiner Person als Vater zu verhindern – hier nicht endlich rechtsstaatlich angegangen werden, fühle ich mich als Vater und Justizopfer an Gesetze und rechtsstaatliche Vorgehensweisen auch nicht mehr gebunden.

Bei den Justizbehörden Würzburg hat sich offenkundig ein rechtsfreier Raum etabliert, der nur deshalb fortbesteht, weil er nicht öffentlich bekannt ist, weil Geschädigte wie ich mit massivem Amtsmissbrauch und unter skrupelloser Begehung von Straftaten im Amt mundtot gemacht werden, wie hier unter Punkt 1 beweisrechtlich unter Bezug auf den Inhalt dieses Blogs aufgezeigt ist:

1.

Sämtliche Tatvorwürfe und Originalakten sind beweisrechtlich im Internet veröffentlicht:

martindeeg.wordpress.com

Im Jahr 2009/2010 versuchten Angehörige der Justizbehörden Würzburg mithilfe eines regelmäßig von der Justizbehörde als Sachverständiger hinzugezogenen Psychiaters, der zu diesem Zweck ein als solches nachgewiesenes eklatantes Fehlgutachten
erstattete, ebenfalls erwiesenermaßen ohne jede strafrechtliche und medizinische Voraussetzung hierfür nach „Modell Mollath“ meine dauerhafte Unterbringung im forensischen Maßregelvollzug zu erzwingen.

Beweis: Veröffentlichungen und Originalakten unter martindeeg.wordpress.com

Der Vorgang wird bis heute innerhalb der Justiz Bayern vertuscht und verschwiegen. Eingaben werden, so sie überhaupt beantwortet werden, stets an die Beschuldigtenbehörden selbst abgegeben, von wo aus Formblätter zugehen, die strafrechtliche Relevanz bereits im Ansatz verneinen bzw. die zivilrechtliche Forderungen – insbesondere auch gegen den Fehlgutachter – rechtsbeugend im Prozesskostenhilfe pauschal in Abrede stellen.

Beweis: Veröffentlichungen und Originalakten unter martindeeg.wordpress.com

Nach jahrelangen Erfahrungen kann von einem rechtsfreien Raum zugunsten von Amtsträgern gesprochen werden. Dieser manifestiert sich durch zum einen völlig haltlose und invasive Eingriffe, die nicht gerechtfertigt sind. Zum anderen durch eine komplette Rechtsverweigerung und Verantwortungslosigkeit in Zusammenhang mit berechtigten Geltendmachungen von Geschädigten und Antragstellern bei Dienstvergehen, Straftaten im Amt und Justizfehlern.

Im konkreten Fall wird weiter – trotz Freispruch durch die 1. Strafkammer des Landgerichts Würzburg am 20. August 2010 und Obergutachten des Prof. Dr. Nedopil, Az. 814 Js 10465/09, das dieser bereits am 04. März 2010 dem Gericht vorlegte – so getan, als sei die zu Unrecht erfolgte Haft/Unterbringung unter dem dringenden Tatverdacht der gemeinschaftlichen schweren Freiheitsberaubung im Amt durch Angehörige der Justizbehörden Würzburg gegen mich als ehemaligen Polizeibeamten des Landes Baden-Württemberg eine Bagatelle oder ein noch irgendwie zu relativierender Irrtum, der nun eben hinzunehmen sei.

Beweis: Veröffentlichungen und Originalakten unter martindeeg.wordpress.com

Es ist offenkundig, dass die Beschuldigten gezielt und vorsätzlich aus einer strafrechtlich irrelevanten Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Staatsanwaltschaft Würzburg eine vorgebliche Straftat der Störung des öffentlichen Friedens konstruierten, um sich wie im Fall des Gustl Mollath und zahlreicher anderer Verurteilter, eines lästigen Antragstellers durch Verräumung in den forensischen Maßregelvollzug zu entledigen.

Beweis: Veröffentlichungen und Originalakten unter martindeeg.wordpress.com

Dies ist definitiv nicht der Fall. Die Beschuldigten, insbesondere der damalige Leiter der Staatsanwaltschaft Würzburg/Generalstaatsanwalt Clemens Lückemann, dessen Sachbearbeiter Staatsanwalt Trapp, der Vorsitzende Richter des 1. Strafsenats des OLG Bamberg Norbert Baumann sowie dessen Beisitzer Thomas Schepping sind zu suspendieren. Infolge der Erkenntnisse ist Anklage wegen Freiheitsberaubung im Amt zu erheben.

Beweis: Veröffentlichungen und Originalakten unter martindeeg.wordpress.com

Dass dies daran scheitert, dass sämtliche Stellen Strafanzeigen und Zivilklagen, die von mir als Geschädigtem eingereicht werden, an die Justizbehörden Würzburg/Bamberg und somit an die Behörden der Beschuldigten selbst abgeben, ist in einem Rechtsstaat ein mittlerweile als absurd anzusehendes Theater. Der Rechtsstaat delegitmiert sich hier selbst.

Beweis: Veröffentlichungen und Originalakten unter martindeeg.wordpress.com

Die Vorgänge sind zu schwerwiegend, als dass ich dies weiter hinnehmen werden.

Auch Menschen, denen Gewalt wesensfremd ist, müssen sich von Verbrechern nicht alles gefallen lassen.

Die persönlichen Motive der charakterlich für Positionen in einer rechtsstaatlichen Justiz offenkundig völlig ungeeigneten Beschuldigten traten auch dadurch klar zutage, dass sie im Zusammenwirken nach bereits acht Monaten sog. Haft/Unterbringung und einer Entlassung durch die 1. Strafkammer des Landgerichts Würzburg (Dr. Barthel, Dr. Breunig) sofort nach Eingang des von Dr. Nedopil erstatteten Obergutachtens am 04. März 2010 nochmals einen bizarr anmutenden Haftbefehl beantragten und erließen und die Polizei Stuttgart zwangen, diesen wider besseres Wissen durchzusetzen.

Beweis: Veröffentlichungen und Originalakten unter martindeeg.wordpress.com

In gleicher Zusammensetzung verweigerten die Beschuldigten nach Freispruch durch das Landgericht Würzburg die bereits hier zugesprochene Entschädigung, die gemäß EMRK bei zu Unrecht erfolgter Haft auszuzahlen ist. Der Vorgang ist auch diesbezüglich als Beschwerde gegen den Freistaat Bayern bzw. die Bundesrepublik Deutschland beim EGRM anhängig, Beschwerde 1033/12.

Beweis: Veröffentlichungen und Originalakten unter martindeeg.wordpress.com

Der gesamte Amtsmissbrauch, mit dem die Beschuldigten vorgingen, zeigt, welche Hybris und welche Skrupellosigkeit in Teilen der CSU-geprägten Justiz an der Tagesordnung ist und wie wenig dies alles mit einer rechtsstaatlichen Justiz zu tun hat.

Beweis: Veröffentlichungen und Originalakten unter martindeeg.wordpress.com

Die Vorgänge sind zweifelsfrei aufzuklären, um weitere Schädigungen durch die Beschuldigten zu verhindern, die offenkundig auch charakterlich für verantwortliche Position ungeeignet sind.

Fortsetzung hier:

https://martindeeg.wordpress.com/2014/08/04/eine-verantwortungslose-richterin-antje-treu-will-offenkundig-eine-eskalation-provozieren/

Fehlgutachten für Staatsanwaltschaft Würzburg weiter durch Gericht vertuscht…

Während der SPIEGEL in seiner morgigen Ausgabe die Studie über die „Tendenzgutachten“ von willfährigen und wirtschaftlich abhängigen Gerichtsgutachtern in Bayern aufgreift, wird auch meine Schadensersatz- und Schmerzensgeldklage gegen den Gutachter Dr. Groß, Würzburg, durch die Justiz Würzburg weiter zu vertuschen versucht, Ansprüche trotz sieben Monaten zu Unrecht erfolgter Unterbringung nach Par. 126 a StPO aufgrund dieses eklatanten Fehlgutachtens und dem offenkundig zielgerichteten Missbrauch einer versuchten Anwendung des Par. 63 StGB als „unbegründet“ fabuliert.

Ein weiterer Justizskandal.

https://magazin.spiegel.de/digital/index_SP.html#SP/2014/14/126267959

Die SZ berichtete bereits:

„…..Interessant, was die Befragten selbst zur Misere des Gutachterwesens sagten. So gab einer an, dass Gerichte gerne Gutachter benennen, die einfache Schwarz-Weiß-Beurteilungen abgeben. Und es gibt natürlich Stammgutachter, die von Gerichten immer wieder eingesetzt werden, weil sie gut sind. Manchmal aber auch nur, weil sie bequem sind. Denn wenn sie Widerworte geben, kann es ihnen ergehen wie Norbert Nedopil, der Koryphäe unter den deutschen Psychiatern. Weil er dem Münchner Schwurgericht zu häufig Gutachten vorlegte, in denen er statt zu Haft zur Psychiatrie riet, wurde er nicht mehr beauftragt – Koryphäe hin oder her.“….

http://www.sueddeutsche.de/panorama/gerichtsverfahren-gerichte-geben-gutachtern-haeufig-tendenzen-vor-1.1881878

Es war Prof. Nedopil, der als neutraler und objektiver Gutachter den Murks bei der Würzburger Justiz und das von dort in Auftrag gegebene Fehlgutachten entlarvte und meine Unterbringung nach sieben Monaten beendete: Beschluss des LG Würzburg nach Erhalt dessen Gutachten….: „sofort zu entlassen“…..

Mehr hierzu in Kürze…..

Minister Bausback und das Justizministerium sind von den Vorgängen in Kenntnis gesetzt, u.a. bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart ist Strafanzeige anhängig, wie bereits hier berichtet….

Schadensersatz wegen Verdacht auf vorsätzlich erstattetes Fehlgutachten für die Staatsanwaltschaft Würzburg (2), Az. 64 O 2268/13, LG Würzburg

Fortsetzung von….

https://martindeeg.wordpress.com/2013/11/09/schadensersatz-wegen-vorsatzlich-erstattetem-fehlgutachten-fur-die-staatsanwaltschaft-par-63-stgb/

Diese Klage wurde aufgrund Fehlgutachten mit Folge des Versuchs der Anwendung § 63 StGB und insgesamt zehnmonatiger Freiheitsberaubung (Beschwerde 1033/12, EGMR) eingereicht:

Klage gegen Dr. Groß, Würzburg

Das Landgericht Stuttgart verweigert jede Auseinandersetzung mit dem Inhalt und nötigt zu einer Verweisung dorthin, wo der Beklagte „als kompetenter und gern genommener Sachverständiger gerichtlich bekannt“ ist, nach Würzburg:

Verweisung, LG Stuttgart, Az. 15 O 441/13

Das Landgericht Würzburg missachtet – wie zu erwarten – jedwede Rechtsprechung des BGH und des BVerfG zum Prozesskostenhilfeverfahren, unterstellt beiläufig „Rechtsmissbräuchlichkeit“ durch mich und schreibt diesen Zweiseiter,
Az. 64 O 2268/13 Öff:

Klage wegen Fehlgutachten, Verweigerung PKH, Landgericht Würzburg, Az. 64 O 2268/13

Diese Anträge sind nun heute dem Gericht zugegangen:

Besorgnis auf Befangenheit / Verdacht auf Rechtsbeugung, 21.12.2013

FUSSNOTE:

Die Staatsanwaltschaft Würzburg, die mich über Jahre ungerechtfertigt kriminalisierte und mich 2009/2010 zu Unrecht über zehn Monate inhaftierte und zu Unrecht dauerhaft in der Forensik „wegsperren“ wollte, Straftaten konstruierte, zwei Haftbefehle mit Täuschung und Falschangaben erlangte, ein Fehlgutachten „in Auftrag gab“ (wie durch diese Klage u.a. zu beweisen), entblödet sich nicht, mir noch kurz vor Weihnachten eine „Rechnung“ stellen zu wollen – das zwischenzeitlich 11. Weihnachten, das ich unter durch die Justiz Würzburg verschuldete Entfremdung und Bindungszerstörung zu meinem Kind „feiere“:

„Rechnung“ der Staatsanwaltschaft Würzburg, 12.12.2013

Aber das ist wahrscheinlich nur ein „Formalismus“ – so viel kranke Ignoranz und Lebensfremdheit darf man nicht einmal fränkischen Staatsanwälten unterstellen.