„Machtkritik“? Bundesverfassungsgericht meint: ich stelle in diesem Blog die „Integrität“ der bayerischen Justiz in Frage….nein: ich klage kriminelle CSU-Juristen an!

Laut Wolfgang Janisch von der SZ bin ich “…ein vom Leben gebeutelter Mensch“….

Nein! Ich bin ein Opfer der bayerischen Justiz und der kriminellen Umtriebe, für die sich auch das Bundesverfassungsgericht bislang nicht interessiert – anders als für die „Ehre“ der Kriminellen in den eigenen Reihen der Justiz.

Das Urteil liegt mir noch nicht vor, aber die Süddeutsche Zeitung berichtet schon – von der zehnmonatigen Freiheitsberaubung allerdings kein Wort….

……….

Update:

Das Urteil ist im Volltext bereits veröffentlicht, 19.06.20, mir als Beschwerdeführer liegt es bisher nicht vor:

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2020/05/rk20200519_1bvr239719.html

Und auch Legal Tribune online berichtet aktuell:

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bverfg-1bvr-1094-19-362-18-verurteilung-beleidigung-abwaegung-meinungsfreiheit-persoenlichkeitsrecht/

………….

Werde mich noch näher befassen….

Die Aussage, dass ich 2012 irgendein „Umgangsrecht“ verloren hätte, ist zum Beispiel bereits grob falsch – der vollstreckbare Umgangsbeschluss wurde schlichtweg über Jahre nicht durchgesetzt, durch die Justiz verschleppt und ausgesessen und erst im Februar 2016 willkürlich und rechtswidrig aufgehoben.

Es geht um die von mir selbst eingereichte Verfassungsbeschwerde zum Urteil des Landgerichts Stuttgart vom Mai 2019:

Urteil des LG Stuttgart und Verfassungsbeschwerde zum Empörungs-Thema Nr. 1: die „Beleidigung“ von kriminellen Justizjuristen und rechtsradikalen CSU-Burschenschaftern….

….“In einem der vier Verfahren geht es um einen Blog, über den ein vom Leben gebeutelter Mensch seinen Groll loswerden wollte. Seine Beziehung war in die Brüche gegangen, es folgte ein jahrelanger Streit um das Umgangsrecht mit seiner Tochter – den der Mann im Jahr 2012 verlor. Danach begann sein Feldzug gegen die bayerische Justiz, deren Vertreter er – gern auch mit Namen und Foto – als „asoziale Justizverbrecher“ und „Kindesentfremder“ titulierte. Er sah „strukturelle Korruption“ und einen „rechtsradikalen Präsidenten“ am Werk. Er brachte es auf 450 Blogbeiträge. Das Landgericht Stuttgart verurteilte ihn zu einer kleinen Geldstrafe.

Das Verfassungsgericht hat das Urteil nun bestätigt. Das ist ein wenig überraschend, weil Karlsruhe sonst überall dort, wo man solche Angriffe mit einem zugedrückten Auge gerade noch als Machtkritik oder als „Kampf um das Recht“ lesen kann, auch heftigste Äußerungen hinnimmt. Hier freilich war der Mann zu weit gegangen. Weil er die Justiz hartnäckig wieder und wieder an den Pranger gestellt habe, sei deren berufliche Integrität grundsätzlich in Frage gestellt worden.

Wichtig für die Abwägung sind dem Beschluss zufolge der Kontext, der inhaltliche Kern des Streits, die Emotionen in der Hitze des Gefechts – das kennt man schon. Hervorgehoben wurde aber dieses Mal die „spezifische Verbreitungswirkung durch das Internet“. Es macht eben einen Unterschied, ob es sich um eine flüchtige Pöbelei im kleinen Kreis handelt – oder um eine schriftliche, mit Fotos garnierte Botschaft an zahlreiche Nutzer. Das Internet könne ein „die ehrbeeinträchtigende Wirkung einer Äußerung verstärkendes Medium sein“. Und die Entschuldigung, man habe etwas nur in der Wut des Moments eingetippt, findet Karlsruhe nicht überzeugend. Bei schriftlichen Äußerungen sei ein höheres Maß an Zurückhaltungen zu erwarten. Das gelte auch in den sozialen Netzwerken.“….

https://www.sueddeutsche.de/digital/hatespeech-meinungsfreiheit-verfassungsgerciht-1.4941390

18 Gedanken zu „„Machtkritik“? Bundesverfassungsgericht meint: ich stelle in diesem Blog die „Integrität“ der bayerischen Justiz in Frage….nein: ich klage kriminelle CSU-Juristen an!

  1. Noch ein „Einzelfall“:

    „Polizei ermittelt wegen rassistischer Tonspur in eigenen Reihen

    …“Auf einer Tonspur, die zeitweise auf Youtube abrufbar war und aus der Samstagnacht stammen soll, ist mutmaßlich ein Polizist zu hören, der die Verantwortlichen für die Ausschreitungen als „Kanaken“ bezeichnet und „das, was ihr geholt habt“, die „Spitze des Eisbergs“ nennt.„….

    https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.ausschreitungen-in-stuttgart-polizei-ermittelt-wegen-rassistischer-tonspur-in-eigenen-reihen.ce488e49-af24-4d73-b756-e2d705040f27.html

  2. Hier ein Beispiel wie Tatsachen angepasst werden und Versagen vertuscht wird:

    Fall Sophia Polizei räumt Fehler bei Suche nach ermordeter Anhalterin ein
    Sophia L. stieg als Anhalterin bei einem Fernfahrer ein und wurde von diesem ermordet. Ihre Familie warf der Polizei Fehler vor. Nun haben die Ermittler Versäumnisse zugegeben.
    …Verschleppte Ermittlungen
    Die Angehörigen hatten den Behörden in der Vergangenheit immer wieder vorgeworfen, die Ermittlungen verschleppt und wichtige Hinweise ignoriert zu haben. Die Polizei habe außerdem Anrufe bei dem Speditionsunternehmen erst nachträglich in das Protokoll geschrieben, sagte Sophias Bruder in dem Fernsehbeitrag……

    ….Die Kriminalpolizei zieht daraus nach eigener Aussage nun ihre Lehren – doch die erscheinen bestenfalls vage. „Es kann durchaus sein, dass einzelne Schritte nicht sofort in einen umfassenden Kalender übertragen werden“, erklärte Holger Baumbach von der Kriminalpolizei Bayern im Gespräch mit dem ZDF. Ermittelnde Beamte sollen nun sensibler auf Hinweise von Angehörigen reagieren, ein Leitfaden werde dabei helfen.

    https://www.spiegel.de/panorama/ermordete-anhalterin-sophia-polizei-raeumt-fehler-bei-suche-ein-a-f336e6e0-8a8a-48e6-8403-5e954b9848e6#

    „vage“ ist aber noch reichlich untertrieben. Hauptsache es liest sich oberflächlich passend und es fragt niemand nach. Man fragt sich einfach, was die so alles tun, um Nichtstun/Inkompetenz zu vertuschen. Siehe Weihnachtsmarktattentäter, usw. Wir bieten weiter die Nichtaufnahme von Strafanzeigen an, weil „die Staatsanwaltschaft stellt alles automatisch ein“ was mindestens 5 Verbrechen durch diesen Polizisten sind – bis heute ohne Untersuchung, wie die verschwundene SIEG HEIL Anzeige, usw.

    Hinweis: Evtl. doppelt, weil das falsche Kommentarfenster angezeigt wurde – eines bitte löschen danke

  3. Die Mainpost hat den „Bericht“ Ihres Schreibers schnell hinter einer Bezahlschranke verschwinden lassen – wozu man wissen muss, dass der Autor Manfred Schweidler seit Jahren diffamierende Mails an mich richtet und selbst schon eine „Unterlassungsklage“ gegen diesen Blog angedroht hat:

    „Bundesverfassungsgericht stoppt Würzburger Justizkritiker„

    „Einen Tag nach der Reform zur wirksameren Bekämpfung von Hass im Internet hat das Bundesverfassungsgericht an einem Würzburger Fall deutlich gemacht: Nicht jede Kritik an Justizvertretern ist durch die Meinungsfreiheit zu entschuldigen.

    Im Mittelpunkt steht ein Mann, der sich selbst als Opfer einer Verschwörung sieht, weil die Justiz nicht das macht, was er wünscht: Ihm den Umgang mit seiner Tochter zu erzwingen, den seine frühere Lebensgefährtin seit der Geburt der Tochter bis heute verhindert. Seit 17 Jahren kämpft er erfolglos dagegen an – und attackiert öffentlich alle, die er dafür verantwortlich macht. Der Mann bezeichnet die betroffenen Würzburger und Bamberger Richter sowie Staatsanwälte unter anderem als „widerwärtige Kriminelle“.

    In seiner Empörung steigerte er sich sogar in öffentliche Erklärungen hinein, die in Juristenohren wie Drohungen für einem Amoklauf klingen. Das brachte ihn zwangsweise für mehrere Monate ins Bezirkskrankenhaus Lohr – zu Unrecht, wie ein Gutachten vor Gericht später ergab. Seitdem teilt er in seinem Internetblog noch wütender gegen Richter, Politiker und Medien aus. „Diese Justiz ist eine Verhöhnung jeglicher Redlichkeit und eine permanente Aufforderung zur Selbstjustiz“, schreibt er beispielsweise, gibt Mordgedanken zu und schreibt immer wieder Sätze wie diesen: „Das Verhalten der zuständigen Stellen, insbesondere der Staatsanwaltschaft Würzburg im Zusammenwirken mit dem Familiengericht, ist erkennbar geeignet, die Tötung von Menschen zu provozieren, Betroffene in den Suizid und in die Gewaltkriminalität zu treiben.“

    Auf den vor Kurzem pensionierten Oberlandesgerichtspräsidenten Clemens Lückemann aus Würzburg hatte er es besonders abgesehen. Der Jurist hatte die Beschimpfungen lange ignoriert, dann aber doch Strafanzeige wegen Beleidigung gestellt – und Recht bekommen. Das Landgericht Stuttgart verurteilte den Mann, der Lückemann „Justizverbrecher“, „rechtsextrem“ und Schlimmeres genannt hatte, 2019 zu einer Geldstrafe. 

    Doch dieser sah sich weiterhin als Justizopfer und zog vor das Bundesverfassungsgericht. Dort lässt man zur Verteidigung der Meinungsfreiheit auch heftiger Kritik viel Spielraum. Die Karlsruher Richter betonten aber: Die Persönlichkeitsrechte des Attackierten seien dagegen abzuwägen, weil ja der Kritiker „die berufliche Integrität der betroffenen Richter grundsätzlich infrage“ stelle. 

    Es mache vor allem einen Unterschied, ob es sich um eine flüchtige Pöbelei im kleinen Kreis handelt – oder um eine schriftliche, mit einem Bild garnierte Botschaft an zahlreiche Nutzer. Auf seinem Internetblog stellt der Würzburger zu seinen Texten beispielsweise ein Foto, auf dem ein Mann mit einer Pistole auf einen anderen zielt.
    Das Internet mit seinen vielen Nutzern könne laut den Richtern die rufschädigende Wirkung  verstärken. Bei schriftlichen Äußerungen sei ein höheres Maß an Zurückhaltungen zu erwarten. Das gelte auch in den sozialen Netzwerken. Die Verfassungsschützer aus Karlsruhe bestätigten die Verurteilung durch das Landgericht Stuttgart: die Abwägung sei verfassungsgemäß getroffen. Die Verfassungshüter betonen, „dass sie kaum anders hätte ausgehen können“.

    https://www.mainpost.de/regional/wuerzburg/heftige-beschimpfungen-verfassungsgericht-stoppt-wuerzburger-justizkritiker;art735,10461785

    • Hier der letzte Kommentar von Schweidler auf diesem Blog:

      „Manfred Schweidler
      m.schweidler@aol.com

      Hiermit fordere ich Sie auf, mein Bild bis 15. September von dieser Seite zu entfernen. Sie haben dieses Bild gestohlen und kein Recht, es zu verwenden. Andernfalls werde ich rechtliche Schritte gegen Sie einleiten. Es gibt nicht den geringsten Anlass, Ihre Seite mit meinem Bild aufzuwerten, das Sie – ohne Copyright – wie so viele hier gestohlen haben. Sie reißen zwar groß die Klappe auf, kennen da aber – wie so häufig – selbst kein Unrechtsbewusstsein.“

      OLG-Präsidentin Stuttgart, Cornelia Horz, bedroht Inkassodienstleister wegen „querulatorischer Neigungen“ mit Entzug der Zulassung – weil er sich gegen kriminellen Obergerichtsvollzieher wehrt!

    • Lustig ist auch die Doppelmoral dieser Provinzzeitung, die genau das, was sie mir gegenüber anprangert, selbst zelebriert: meine SACHLICHEN Kommentare werden seit heute Morgen zensiert, Anfragen an die Online-Redaktion provokativ ignoriert, aber diese Hass-Mail eines offenkundig sehr schlichten Gemüts, der anonym Haltung mit Diffamierung verwechselt, die wird amüsanterweise

      veröffentlicht:

      Catweazle6847:

      „Es ist sehr zu begrüßen, dass das Bundesverfassungsgericht solchen Schreiberlinge einmal die „rote Karte“ zeigt!

      Denn es ist schon äußerst widerlich, wenn jemand, der nach eigener Meinung sein Recht nicht bekommen hat, die Justiz als „Arschlochjustiz“ bezeichnet und einen hohen Richter als „Rechtsradikalen“ verunglimpft!

      Noch widerlicher ist es jedoch, wenn diese Person auch noch ein ehemaliger Polizeibeamter ist!

      Dass schlägt dem Fass wirklich den Boden aus!“

  4. Das läuft bayerischen Allmachts-Phantasien und diversen Gedankenspielem nach dem obigen Urteil sicher zuwider:

    „Russische Website-Sperren verstoßen gegen die Meinungsfreiheit

    In Russland sind auf Anweisung der Medienaufsicht Hunderte Internetseiten blockiert – Betroffene hatten sich darüber beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte beschwert. Der hat nun geurteilt.“….

    https://www.spiegel.de/netzwelt/web/russland-egmr-haelt-website-sperren-fuer-verstoss-gegen-die-meinungsfreiheit-a-774b588b-3683-4667-8f45-2b9bae906a8c

    • 1. Die Ausrede wird sicher lauten *das ist Russland, wir sind Bayern*
      2. Immerhin gibt es nun ein EGMR Urteil auf das man sich berufen kann, bzw. vorab hinweisen kann, bevor der Amtsschimmel wieder hohl dreht..

  5. Ein putziger Artikel – könnte direkt vom Politoffizier aus dem Ministerium stammen.
    Ist es eigentlich schon Falschinformation wenn man grundlegende Informationen weglässt und ein tendenziöses Bild zeichnet?

    Denn bereits die Sprache “ ….Danach begann sein Feldzug….“ ist entlarvend und diskriminierend.

    „…..Seine Beziehung war in die Brüche gegangen, es folgte ein jahrelanger Streit um das Umgangsrecht mit seiner Tochter – den der Mann im Jahr 2012 verlor……“
    Verlor? Überall steht doch, das die Mutter den Kontakt verhindert hat – gegen Urteile, also Kindesentzug, Verstoß gegen Urteile, usw. Würde das nicht stimmen, hätte man es doch schon lange löschen müssen.
    Ebenso diskriminierend ist dies
    „…..geht es um einen Blog, über den ein vom Leben gebeutelter Mensch seinen Groll loswerden wollte…..“.

    Woher hat er diese Kenntnisse?
    Hat er den Autor einmal gesprochen?
    Hat er tatsächlich ALLES durchgearbeitet?
    Welches psychologische Studium hat er abgeschlossen und wie oft hat er den Menschen über den er sich auslässt begutachtet? Kein Studium, keine Begutachtung, dann ist das schlichtweg arrogante Schmierenpresse, um Menschen die man nicht kennt zu schaden! Völlig unprofessionell und vor allem parteiisch!

    Unsere erneute logische Schlussfolgerung: Politoffizier oder Hugenbergpresse 2.0 im Auftrag der Politik/Bürokratur.

    Urteil: Wette das BVerfG hat sich NICHT den ganzen Fall angesehen, sondern NUR die passgerecht vorgelegten, für die Politik , genehmen Textstellen benutzt und zu Gunsten der Politik bewertet.
    Doch nun wird der Anschein erweckt „BVerfG hat geurteilt, also haben die Politiker Recht“.
    Es gilt weiter der uralte Spruch: Vor Gericht gibt es kein Recht, sondern nur ein Urteil.

    Dazu auch Verweis auf diese Spiegel-Dokumentation und die Rede von RA Strate kurz vor Ende in der er der Justiz mehr wie Unlogik bescheinigt.

    https://www.spiegel.de/panorama/mutmasslicher-doppelmoerder-andreas-darsow-unschuldig-im-knast-a-39f2e564-1c89-429e-bd7d-a538e6add55c

    Hinweis auf EuGH zur politischen Abhängigkeit deutscher Staatsanwälte, weswegen die keine Internationalen Haftbefehle mehr ausstellen dürfen.

    EuGH-Urteil Deutsche Staatsanwälte dürfen EU-Haftbefehl nicht mehr ausstellen
    …..Allerdings müsse diese Behörde bei der Ausstellung unabhängig handeln – selbst dann, wenn der Europäische Haftbefehl auf einem nationalen Haftbefehl beruht, der von einem Richter oder Gericht ausgestellt wurde. Die deutschen Staatsanwaltschaften erfüllten diese Kriterien nicht. ….
    Der Deutsche Richterbund sprach sich dafür aus, die Weisungsbefugnis der Justizminister an Staatsanwälte abzuschaffen. „Es sollte für Deutschland zum Selbstverständnis gehören, europäische Justizstandards einzuhalten“, sagte der DRB-Vorsitzende Jens Gnisa. Dazu gehöre nach der EuGH-Entscheidung auch die Abschaffung des Weisungsrechts an Staatsanwälte. Derzeit sei unklar, wie „überhaupt noch europaweite Fahndungen umgesetzt werden können“.

    Artikel Anlage! https://www.spiegel.de/panorama/justiz/eugh-deutsche-staatsanwaelte-duerfen-eu-haftbefehl-nicht-ausstellen-a-1269623.html

    Eine Abhängigkeit die ebenso für die Justiz gilt.
    Hier ist es vn einem pensionierten Richter gut erklärt – denn die Richter/Staatsanwälte sind von Beförderungsentscheidungen, Einsatzbefehlen, usw. der Ministerien abhängig. Und wie hieß es schon öfters „wenn die Staatsanwaltschaft/Justiz nicht so will, wie gewünscht, kommt ein Anruf aus dem Ministerium, das dessen Sichtweise erklärt“. Denn jeder Staatsanwalt/Richter ist ein politischer Beamter und hat den Anweisungen der Regierung zu gehorchen – die übrigens nicht einmal mehr dokumentiert werden müssen..

    http://www.gewaltenteilung.de

    Weiter viel Erfolg und Guten Kampf!

    PS Es wurde beim Noch-MdB Amtor (CDU) ja auch bestätigt, das die gewährten Aktenoptionen „wertlos“ seien, weil er sie nicht in Geld umsetzen konnte. Komisch, mit solchen Optionen wird an der Börse gehandelt.
    Oder die Weigerung des Bundestages Einsicht in die Vorgänge um die CDU Finanzierung zu – die von LAMMERT (CDU) verweigert wurde, obwohl man zuvor bestätigte, das die Finanzierung illegal war und eine Strafzahlung zur Folge hätte haben müssen. Doch das Verfahren wurde OHNE Strafzahlung eingestellt.
    Auszug von http://www.abgeordnetenwatch.de (Newsletter)

    Viereinhalb Jahre haben wir für mehr Transparenz und ein besseres Auskunftsrecht gekämpft, doch an diesem Mittwoch hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden: Der Bundestag darf unter Verschluss halten, ob und wie er dubiosen Parteispenden nachgeht.
    Für uns war das ein großer Schock – das Urteil kam ziemlich überraschend nach zwei klaren Erfolgen in 1. und 2. Instanz. Viel schlimmer als die Kosten, die wir nun zu tragen haben, sind aber die Auswirkungen, die dieses Urteil hat.
    Die Richter haben sinngemäß gesagt: Niemand soll der Bundestagsverwaltung über die Schultern schauen, wenn sie die Finanzen der Parteien prüft. Ganz konkret bedeutet das, dass Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble und seine Verwaltung ohne jegliche Kontrolle durch die Öffentlichkeit agieren können, wenn es um die Parteienfinanzierung geht.

    Warum ist das ein Problem? Nehmen wir ein anschauliches Beispiel: die illegalen Parteispenden eines Ölkonzerns an die CDU, die wir 2017 publik gemacht haben. Geprüft wurde dieser Fall ausgerechnet von einem CDU-Politiker – dem damaligen Bundestagspräsidenten Norbert Lammert. Lammerts Fachleute stellten fest, dass die CDU zwar gegen das Parteiengesetz verstoßen hatte, doch eine im Gesetz vorgesehene Strafzahlung gab es nicht.
    Niemand wird nach dem Urteil von dieser Woche die Akten der Bundestagsverwaltung zu diesem brisanten Fall einsehen können. Niemand wird genau erfahren, warum Lammerts Fachleute zunächst eine Strafzahlung gegen die CDU verhängen wollten – doch dies am Ende nicht taten……..

  6. …genau so ist es ! …

    ….sie fahren nach wie vor mit Panzern in die Menschenmenge …..eben so wie vor Jahrzehnten ….

    …selbstherrlich, selbstgefällig und intrigant bereichern sich diese parasitären Viren fortwährend auf Kosten Anderer ! …

    Es muß von vielen erst noch erkannt werden, daß man sich, wenn es darauf ankommt,
    ganz alleine auf weiter Flur befindet !

    und
    es gibt keine Hilfe – außer der Selbsthilfe ! ! !

    …nach fast einem halben Jahrhundert werden wir müde und müssen wegen schweren, von scheinamtlich kriminellen Gewaltverbrechern in Uniform zugefügten Schäden langsam zurück treten ….

    …offensichtlich können wir von Glück reden, daß es uns nicht wie George Floyd erwischt hat ….

    …weiterhin viel Erfolg zu wünschen wird ein Wunsch bleiben – denn es wird keinen Erfolg geben ….

    Der Dreck schwimmt immer oben !

    • …..saublöder Kommentar von ahnunglosen Wichtigmachern, die das Gefühl haben,
      ( besser keins ) besonders clever aus der Ferne zu sein ……

  7. sehr gut !

    auch wir sind nach monatelangen wegsperren wieder zurück ! …..
    diese parasitären, scheinamtlich Kriminellen sprechen und schreiben von Integrität in diesem Sauhaufen ?

    unfassbar u. unglaublich !

    ebenso wie unsere Geschichte, die noch wesentlich weiter zurück liegt . . .

    leider haben wir keine passende Lösung ….

    https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.niederlande-so-viel-kostet-ein-auftragskiller.7db00080-596c-464a-b1ae-ec0cca39c297.html

    • Auffällig ist jedenfalls wie hier offenkundig mit zweierlei Maß gemessen wird, sobald es um die „Ehre“ von Justizjuristen geht…,

      Auffällig ist auch, wie auch das Bundesverfassungsgericht das Narrativ vom „einschlägig Vorbestraften“ fabuliert – aber die mit enormer krimineller Energie und Täuschungen betriebene zehnmonatige Freiheitsberaubung im Amt wegen einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Staatsanwaltschaft Würzburg, die Pathologisierung mittels
      Fehlgutachten und den Freispruch hierauf unterschlägt….

      Und Kindesentziehung scheint in diesem Land ohnehin das normalste der Welt zu sein….ist es nicht! Es ist ein fortwährendes Trauma, eine Lebenszerstörung, eine existentielle Verletzung von elementaren Grundrechten…..

      Diese Verfassungsbeschwerden werden mit Formschreiben vom Bundesverfassungsgericht entledigt. Und auch in diesem Urteil,faselt man von „vermeintlichen Ungerechtigkeiten“….

      Den Artikel der StZ kannte ich schon….

  8. Na dann!

    …“Soweit der Beschwerdeführer anführt, bei den inkriminierten Äußerungen handele es sich um seine einzige Möglichkeit, angeblicher Lobhudelei seitens der lokalen Presse und vermeintlichen Seilschaften in der bayerischen Justiz und Politik etwas entgegenzusetzen und seiner Stimme Gehör zu verschaffen, rechtfertigt dies keine andere Beurteilung. Es bleibt dem Beschwerdeführer unbenommen, sich öffentlich über die ihm aus seiner Sicht widerfahrenen Ungerechtigkeiten oder allgemeine Missstände auch in deutlichen Worten zu empören. Aus den angegriffenen Entscheidungen geht jedoch klar hervor, dass und inwiefern er hier das Maß und die Form durch die Meinungsfreiheit gedeckter Kritik und Empörung verlassen hat.„

    https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2020/05/rk20200519_1bvr239719.html

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