Heute erschien u.a. mein Leserbrief im Forum der Süddeutschen Zeitung:
Der zugrundeliegende Bericht/Interview:
Heute erschien u.a. mein Leserbrief im Forum der Süddeutschen Zeitung:
Der zugrundeliegende Bericht/Interview:
Der Kernsatz in dem Artikel der Welt am Sonntag, 12.04.2015:
….“Trennungen auf dem Rücken der Kinder auszutragen und dem anderen Elternteil das Kind zu entziehen. In Skandinavien kann man sich in so einem Fall nicht mehr auf die Straße trauen!“….. Hildegund Sünderhauf
„Aufstand der Entrechteten“:
http://www.welt.de/print/wams/politik/article139419584/Aufstand-der-Entrechteten.html
Nur die CSU schießt quer. Dumpf, dumpfer, CSU. Das ganze Jahr Fasching!
Der Würzburger (!) Bundestagsabgeordnete Paul Lehrieder als Wortakrobatiker. Fabuliert mit der Begrifflichkeit „Kindeswohl“, will erst einmal eine „Studie“ und schwadroniert davon, dass die „Gefühle“ der Eltern egal seien. Kein Wunder, dass er Anfragen in seinem Abgeordnetenbüro von Vätern und ausgegrenzten Eltern ignoriert….zu dumm, um zu verstehen, dass das Glück der Eltern UNTRENNBAR mit der Entlastung und dem Lebensglück der Kinder verbunden ist?
…“Paul Lehrieder (CSU), Vorsitzender des Familienausschusses im Bundestag, hat jetzt erst einmal ein eigenes Gutachten in Auftrag gegeben, das Auskunft darüber geben soll, welche Auswirkungen die verschiedenen Umgangsmodelle langfristig auf die betroffenen Scheidungskinder haben. Ergebnisse sind frühestens in zweieinhalb Jahren zu erwarten. Aber Lehrieder will sich auch nicht drängen lassen. „Was gerecht ist und den Familien hilft, können wir wohlwollend prüfen. Aber in erster Linie muss es um das Kindeswohl gehen, nicht darum, wie Mütter oder Väter sich fühlen.“ Dass es zumindest in Sachen Unterhaltsrecht Handlungsbedarf gibt, scheint in der Union aber unbestritten zu sein. „Es entspricht der Lebenswirklichkeit, dass viele Elternteile auch nach einer Trennung weiter die Verantwortung für die Betreuung und Erziehung ihrer Kinder teilen wollen“, sagt Sabine Sütterlin-Waack, zuständig für Fragen des Unterhaltsrechts.“….
http://www.welt.de/print/wams/politik/article139419584/Aufstand-der-Entrechteten.html
Wie unbedarft darf man als Politiker sein? Beschränktheit als Politikstil. Kaum zu glauben, dass dieser Politiker selbst Vater ist, wohl eher „nebenbei“ und für die Presse:
Doch nun zum Wesentlichen, und hier gibt der Artikel der Welt am Sonntag weiter Anlass zur Zuversicht. Der RECHTSFREIE RAUM, die vertuschten Verbrechen gegen Eltern und Kinder, der gesamtgesellschaftliche Schaden lassen sich nicht weiter bagatellisieren. Die Justiz mach sich permanent schuldig:
„……der Richter lehnte ab……Seitdem kämpft Reimann. Um das Sorgerecht. Um mehr Zeit mit seinem Sohn. Und gegen das System, das ihn aus seiner Sicht grob benachteiligt. Was hat die Politik nicht alles auf den Weg gebracht, um Väter stärker an der Erziehung ihrer Kinder zu beteiligen. Vätermonate. Elternzeit plus. Recht auf Teilzeit. Überall soll er ran, der neue Mann. Aber wenn es zur Trennung kommt, erfolgt plötzlich die Rolle rückwärts in die 50er-Jahre: Mutti betreut die Kinder, und Vati zahlt Unterhalt. „Residenzmodell“ nennt sich das im Unterhaltsrecht, und es bedeutet, dass Scheidungskinder ihren Lebensmittelpunkt in der Regel bei einem Elternteil haben. Der andere darf besuchen – und zahlen. Dass Eltern sich auch nach der Trennung gleichberechtigt um ihre Kinder kümmern, ist im Gesetz nicht vorgesehen.“….
….“Die bestehende Praxis zementiert die traditionelle Rollenaufteilung und bestraft Väter, die nach einer Trennung mehr als ein 14-Tage-Wochenendpapa sein wollen“, sagt Hans-Georg Nelles. Er ist Vorstandsmitglied im „Bundesforum Männer“ und hat es sich zum Ziel gesetzt, am althergebrachten Bild des Zahlvaters zu rütteln. Für Väter-Lobbyisten wie Nelles und Reimann bedeutet mehr Gerechtigkeit zweierlei: mehr Betreuungszeit für Väter, dafür weniger Unterhaltszahlungen.“….
….“In vielen Fällen befeuert die Hopp-oder-top-Rechtsprechung Konflikte zwischen getrennten Eltern noch zusätzlich. Denn wer kann schon wissen, ob der Vater, der die Hälfte der Woche mit seinem Kind verbringen will, eigentlich einfach nur keinen Unterhalt mehr zahlen will? Und wer sagt, dass die Mutter, die dies verhindern will, wirklich nur das Kindeswohl im Sinn hat und nicht in Wahrheit um ihre Einkünfte bangt?“….
…..“Die Politik scheint die Problematik inzwischen zu erkennen. Am 4.Mai lädt das Bundesjustizministerium zu einem Symposium zum Thema „Unterhalt im Wechselmodell sowie bei erweitertem Umgang“. Dazu sind auch Experten aus der Wissenschaft geladen. Hildegund Sünderhauf ist Professorin für Familienrecht an der Evangelischen Hochschule Nürnberg und befasst sich seit Jahren mit dem Wechselmodell. Weil es in Deutschland kaum Forschung dazu gibt, hat sie in einem dicken Wälzer rund 50 internationale Studien zur „paritätischen Doppelresidenz“, wie die gemeinsame Betreuung von Scheidungskindern auch genannt wird, ausgewertet. Mit einem frappierend eindeutigen Resultat: „Fast alle haben zum Ergebnis, dass es Kindern im Wechselmodell besser geht als in der Alleinbetreuung.“
93 Prozent von ihnen hätten empirischen Untersuchungen zufolge in der Rückschau angegeben, dass das Wechselmodell die bestmögliche Betreuungsform für sie gewesen sei, sagt Sünderhauf. Umgekehrt beklage die überwiegende Mehrheit der Kinder, die im klassischen „Residenzmodell“ aufgewachsen sei, dass sie den anderen Elternteil vermisst und gern häufiger gesehen hätten. „Natürlich“ sei es „der primäre Wunsch von allen Kindern, mit Mutter und Vater zusammenzuleben“, sagt sie: „Das Zweitbeste aber ist es, wenigstens mit beiden Eltern möglichst viel Kontakt zu haben, wenn sie schon nicht mehr als Familie zusammenleben wollen.“
Es brauche einen „gesellschaftlichen Impuls zu sagen: Wir finden es richtig, dass Mütter und Väter auch nach der Trennung aktiv für ihr Kind Verantwortung tragen“, sagt Sünderhauf. „Wir brauchen einen Common Sense, dass es unanständig ist, Trennungen auf dem Rücken der Kinder auszutragen und dem anderen Elternteil das Kind zu entziehen. In Skandinavien kann man sich in so einem Fall nicht mehr auf die Straße trauen!“…..
……“Und wenn sich Eltern nicht gütlich einigen können wie die von Anton? Wenn sie streiten, um jede Stunde mit dem Kind, um jeden Euro Unterhalt? Vielen Richtern falle es zunehmend schwer, einen Elternteil einfach „auszusortieren“, sagt Hildegund Sünderhauf. „Sie sagen oft: Wir haben hier zwei voll kompetente, tolle Eltern. Beide sind liebevoll, zugewandt, haben Ressourcen.“ Es herrsche quasi Punktgleichheit. „Und dann wird ein kleines Detail an den Haaren herbeigezogen, das die Waagschale wieder in die eine Richtung kippen lässt.“ Und damit werde eine Entscheidung gerechtfertigt, die gravierende Folgen habe. Viele Eltern stritten sich aus Angst: aus Angst, das Kind zu verlieren, aus Angst, aus seinem Leben herausgedrängt zu werden oder keine maßgebliche Rolle mehr spielen zu können. „Und diese Angst führt zu Eskalation“, sagt Sünderhauf. Auch deshalb sollten Richter ihrer Meinung nach die Möglichkeit haben, das Wechselmodell anzuordnen – auch gegen den Willen eines Elternteils.“….
http://www.welt.de/print/wams/politik/article139419584/Aufstand-der-Entrechteten.html
Hier noch ein informeller Nachtrag zur Unterlassungsklage gegen diesen Blog durch die (Fach-)Anwältin Hitzelberger, Würzburg, Kanzlei Jordan, Schäfer, Auffermann
….
Bekanntermaßen wurden Anfang April sowohl Antrag auf Unterlassungsklage als auch ein Strafbefehl zugestellt:https://martindeeg.wordpress.com/2014/04/04/kompakt-strafbefehl-und-unterlassungsklage-zwecks-vertuschung-von-vorsatzlicher-kindesentfremdung-und-rechtswidrigem-umgangsboykott/
Am 14.04. fand daraufhin eine erste Verhandlung statt:
https://martindeeg.wordpress.com/2014/04/16/mundliche-verhandlung-wegen-unterlassungsklage-lg-wurzburg-14-04-2014/
Am 28.04. wurde – nach Gewähr von PKH, im Beisein Rechtsanwalt – in einer weiteren zweistündigen Verhandlung dieser „Vergleich“ geschlossen:
Unterlassungsklage – Protokoll Verhandlung vom 28.04.2014, LG Würzburg
Imponiert hat in diesem Nebenverfahren nicht nur die Haltung des Richters des Landgerichts Würzburg, Dr. Haus, der anders als andere tatsächlich begriffen hat, worum es geht!
Imponiert hat auch, wie beharrlich die (abwesende) klagende Anwältin Hitzelberger in Gestalt ihres Rechtsvertreters Schäfer darauf beharrt, dass sie für die seit Mandatsübernahme März 2012 entstandenen Schäden und eigenen Handlungen (nicht „Taten“…!) praktisch NULL Verantwortung hat. Den Begriff „Erfüllungsgehilfin“, den ich eher ironisch gemeint anführte, fand Rechtsanwalt Schäfer „genau treffend“. Man macht quasi „willenlos“ das, was die Mandantin will, ohne Nachdenken, ohne Reflexion, ohne Verantwortung….“asozial“ sei damit auch nie der Anwalt, allenfalls die Mandantin.
Auch eine Berufsauffassung.
Jedenfalls wird Wert auf eine zumindest virtuelle „weiße Weste“ gelegt – sonst hätte man diese Klage gegen den Blog hier nicht angestrengt – und offenkundig weniger darauf, das Beste im Sinne der Mandanten zu erreichen. Andernfalls wäre es bei dieser promovierten „Fachanwältin für Familienrecht“ und deren Kanzlei längst angekommen, dass derarte Konflitvertretung über Entwertungs- und Kriminalisierungsversuche gegen einen Elternteil in Anträgen und ein zielgerichteter Umgangsboykott und die Zerstörung einer Eltern-Kind-Bindung, die die Mandantin betreibt, nicht nur NICHT im Sinne der Kinder sondern langfristig auch nicht im Sinne der Ausgrenzenden ist!
Das Problem ist, dass Kindesentfremdung durch asozial agierende Mütter (oder Väter) vor allem dadurch möglich ist, dass sich immer noch vorwiegend (Fach-)Anwältinnen finden, die unbeachtlich von „Leitlinien“ und „Verhaltenskodex“, gerichtlichen Reformen und gesellschaftlichem Wandel als „Erfüllungsgehilfen“ und völlig verantwortungslos alles machen, was die zahlende Mandantin will….
Die Schädigungen – aktuell:
– 24 Monate Kindesentzug und Umgangsboykott unter Missachtung vollstreckbaren Beschlusses
– 20 Monate faktische Kindesentführung durch „Untertauchen“ der Kindsmutter mit Kind
– 17 Monate Untätigkeit und Verschleppung des Gerichts nach Beauftragung eines Gutachtens –
dauern weiter an. Mit massiven Folgen!!!
In Kürze mehr….
(…..Hierum geht es: http://www.zdf.de/ml-mona-lisa/wechselmodell-nach-trennung-und-scheidung-familienrechtsexpertin-hildegund-suenderhauf-im-interview-33194140.html
http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/2155386/Wir-wollen-mehr-Vater-sein?ipad=true)
Diese Petition kann ich zu 100 Prozent unterstützen:
…..“Unsere Kinder sollen endlich das Recht bekommen auch nach einer Trennung ihrer Eltern einen gleichwertigen Umgang mit beiden Elternteilen leben zu können! Es ist unumstritten und mittlerweile auch wissenschaftlich belegt, dass Kinder für eine gedeihliche Entwicklung beide Elternteile – und zwar gleichermaßen – brauchen. (s. Sünderhauf, „Wechselmodell: Psychologie – Recht – Praxis“, Springer-Verlag)“…..
Mehr Info:
http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/2155386/Wir-wollen-mehr-Vater-sein?ipad=true
Hier die in der Sendung erwähnte Homepage:
http://www.kuhne-gegen-deutschland.de/
Sendung im ZDF, 20.05.14:
…..“Häufig werden dabei die Konflikte und Verletzungen der Eltern über die Kinder ausgetragen, und 40 Prozent der Väter verlieren schon im ersten Jahr nach der Trennung jeglichen Kontakt zu ihren Kindern. Doch wie geht es den Vätern, die das vertraute Zusammensein mit den eigenen Kindern vermissen, die weiterhin für die Kinder da sein wollen oder überhaupt darum kämpfen, den Kontakt aufrechtzuerhalten? „37º“ begleitet zwei Väter, die diese Entfremdung nach der Trennung nicht zulassen wollen. Und die darum kämpfen, den Alltag ihrer Kinder aktiv mitzuerleben.“…
http://37grad.zdf.de/ZDF/zdfportal/programdata/4c838ba6-ed58-3a59-b347-4a973ae03531/20303659
http://www.giessener-zeitung.de/giessen/beitrag/88472/das-wechselmodell-erweist-sich-als-das-ueberlegene-betreungsmodell/
„Die weltweite empirische Forschung spricht eine eindeutige Sprache: Kinder, die im Wechselmodell aufwachsen, haben einen deutlichen Entwicklungsvorteil gegenüber anderen Trennungskindern, die nur wenig oder gar keinen Kontakt zum anderen Elternteil haben.
Besonders bemerkenswert ist, dass das auch und erst recht gilt, wenn eine sogenannte „Hochstrittigkeit“ vorliegt. Diese Erkenntnis widerlegt alte, immer noch weitverbreitete familienrechtliche Denkroutinen, denen zufolge ein Wechselmodell nur funktioniere bei kooperationswilligen Eltern. Die richterliche Anordnung des Wechselmodells ist gerade dann geboten, wenn ein Elternteil danach strebt, den anderen auszugrenzen.
In solchen Fällen schützt das Wechselmodell die Kinder vor Lokalitätskonflikten, verhindert eine ungleiche Verteilung der „Macht über das Kind“ und bewahrt die Kinder davor, einen Elternteil zu verlieren, und vor den unabsehbaren Belastungen, die daraus erwachsen. „
Das Thema „Wechselmodell“ kundig zusammengefasst, von Prof. Hildegund Sünderhauf, Nürnberg:
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Vorurteile gegen das Wechselmodell: Was stimmt,was nicht? – Argumente in der Rechtsprechung und Erkenntnisse aus der psychologischen Forschung (Teil I und II)