Schön, wenn Dummheit und Unredlichkeit so entlarvt wird…..
Erstaunlich! Daniel Kehlmann beschreibt in seinem neuen Buch „Tyll“ ganz prima auch das Justizsystem Würzburg/Bamberg. (Unter anderem….).
Heute wird nicht mehr gefoltert und auch nicht mehr das „Dorf“ befragt – heute reicht ein „Gerichtsgutachter“ wie Dr. Groß, der genau weiß, was seine Kumpels von der Staatsanwaltschaft hören wollen, um einen Unschuldigen zu vernichten. Nicht mehr auf dem Scheiterhaufen, aber in der Forensik. Als gesetzliche Grundlage dient nicht mehr die „Halsgerichtsordnung“ (* siehe unten) – aber das Unterbringungsrecht. Die „Gefahr“ geht nicht mehr von Hexern aus – aber von „Querulanten“ und „Gefährdern“:
Federführend ist nicht mehr er hier….
…sondern er hier:
Beide gehen – siehe Bericht unten – offenbar immer gerne „vom Schlimmsten“ aus und glauben, unter dem Etikett „Gefahr“ dürfe man alles; was früher der Weihbischof, ist heute der bayerische Justizminister, ein CSU-Scharfmacher, gerne auch katholisch unterwegs.
Und genauso erhellend ist diese Passage aus dem Buch von Daniel Kehlmann, was die Entfremdung meines Kindes durch die verbrecherische Justiz in Franken angeht: man weiß immer ganz genau, welche selbstreferentiellen und zirkulären „Voraussetzungen“ es braucht, damit das „Kindeswohl“ durch einen ausgegrenzten Vater verletzt ist – genauso wie man vor 400 Jahren genau wusste, was es braucht, um einen Hexer zu „überführen“:
Das Buch sollte jeder lesen, der gute Bücher liebt:
…..“Doktor Tesimond macht seinem Adlatus ein Zeichen, und Doktor Kircher steht auf und verliest das Geständnis des Müllers.
In Gedanken ist er wieder bei den Ermittlungen. Der Knecht Sepp hat bereitwillig erzählt, wie oft er den Müller tagsüber in tiefem Schlaf vorgefunden hat. Ohne dass jemand solche Ohnmachten bezeugt, kann man keinen der Hexerei überführen, da gibt es strenge Regeln. Die Satansknechte lassen ihre Körper zurück und fliegen mit dem Geist hinaus in ferne Länder. Sogar Schütteln und Anschreien und Treten hätten nichts geholfen, so hat es Sepp zu Protokoll gegeben, und auch der Pfarrer hat den Müller schwer belastet: Ich verfluche dich, habe er gerufen, sobald einer im Dorf ihn verärgert habe, ich verbrenn dich, ich mach dir Schmerzen! Vom ganzen Dorf habe er Gehorsam verlangt, jeder habe seinen Zorn gefürchtet. Und die Frau des Bäckers hat einmal die Dämonen gesehen, die er nach Einbruch der Dunkelheit auf dem Steger-Feld beschworen hat: Von Schlünden, Zähnen, Klauen und großen Gemächten hat sie gesprochen, schleimigen Gestalten der Mitternacht, Doktor Kircher hat es kaum über sich gebracht, das aufzuschreiben. Und dann haben vier, fünf, sechs Dorfbewohner, und dann noch drei und dann noch zwei, immer mehr und mehr, ausführlich beschrieben, wie oft er schlechtes Wetter über ihre Felder gebracht habe. Schadenszauber ist noch wichtiger als Ohnmacht – wenn er nicht bezeugt ist, kann man einen Angeklagten nur für Ketzerei verurteilen, aber nicht als Hexer. Um sicherzustellen, dass es keinen Irrtum gibt, hat Doktor Kircher den Zeugen tagelang die Gesten und Worte erklärt, die sie bemerkt haben müssen, ihre Köpfe arbeiten langsam, alles muss man wiederholen, die Bannflüche, die alten Formeln, die Satansbeschwörungen, bevor sie sich erinnern. Tatsächlich hat sich hernach herausgestellt, dass sie alle die richtigen Worte gehört und die richtigen Beschwörungsgesten gesehen haben, nur der Bäcker, der auch befragt wurde, war sich plötzlich nicht mehr sicher, aber dann hat Doktor Tesimond ihn zur Seite genommen und gefragt, ob er wirklich einen Hexer schützen wolle und ob sein Leben so rein sei, dass er eine genaue Untersuchung nicht zu fürchten habe. Da hat sich der Bäcker dann doch erinnert, dass er alles gesehen hat, was die anderen gesehen haben, und dann hat nichts mehr gefehlt, um den Müller im scharfen Verhör zum Geständnis zu führen.“….

Daniel Kehlmann
(*)
„Die „Peinliche Halsgerichtsordnung“
Die erste „Bambergische Peinliche Halsgerichtsordnung“ erschien 1507. Sie gilt als Meilenstein in der Rechtsentwicklung und regelt das Ermittlungs-, Beweis- und Strafverfahren. In der Ordnung ist auch geregelt, wie Hinweisen auf Zauberei nachzugehen ist und wie angebliche Hexen bestraft werden müssen. Die Bamberger Halsgerichtsordnung stellt so eine der Haupt-Rechtsgrundlagen für die Hexenverfolgung in Franken dar.“
http://www.br.de/nachrichten/oberfranken/inhalt/hexenverfolgung-bamberg-100.html
Es lohnt sich, sich näher mit dem Charakter der fränkischen Obrigkeiten bei diesem Popanz zu befassen – am Wahn gegen Unschuldige, an Strafwut, Hybris und an den Motiven scheint sich bei den Juristen nicht viel geändert zu haben….
…“In Franken wüten Überzeugungstäter und Denunzianten, hier bringt ein Gemenge aus Gottesfurcht, vermeintlicher Konfessionsverteidigung, Aberglaube, Machthunger, Geldgier, Neid und Missgunst ein von wahnhaftem Fanatismus geprägtes Verfolgungssystem hervor. So verwundert es nicht, dass bei Hexenverfahren gegen geltende (Folter-)Gesetze verstoßen wird und dass sich die Spirale Denunziation – Anklage – Folter – Selbstbezichtigung – Beschuldigung anderer – Verhaftungswellen – Hinrichtungen immer schneller dreht. Nach Schätzungen kommen dabei mehr als 3.000 Unschuldige, die sich oft gegenseitig in den Folterkeller bringen, ums Leben.
Bamberg – Vernichtungskrieg gegen Hexen und Zauberer
Das Hochstift Bamberg verfügt um 1600 über Streubesitz bis in die Alpen hinein und zählt etwa 150.000 Einwohner, in der Stadt Bamberg leben 8.000 bis 10.000 Menschen. Nach ersten Hexentötungen in den 1590er Jahren steigert sich vor allem nach Naturereignissen (zum Beispiel Nachtfröste im Mai/Juni, Erfrieren der Feldfrüchte, Missernten) die Hexenhatz zur Hysterie. In drei großen Verfolgungsschüben (1612/1613, 1616-1619, 1626-1630) werden mehr als 1.000 Menschen des Schadenszaubers verdächtigt, gefoltert und umgebracht. Besonders häufig brennen die Scheiterhaufen im klimageschichtlich auffälligen „Jahr ohne Sommer“ 1628.
Unterstützt von seinem Weihbischof Friedrich Förner (1570-1630), einem von religiösem Eifer beseelten Scharfmacher, geht Fürstbischof Johann Georg II. Fuchs von Dornheim (1586-1633) systematisch gegen Hexen vor. Einen reibungslosen Ablauf der Prozesse soll das hochrangig besetzte Malefizamt (Malefiz = Missetat, Verbrechen) gewährleisten; ihm gehören der Kanzler (weltlicher Geschäftsführer des Hochstifts), Räte und Juristen an. Auch Sonderermittler kommen zum Einsatz, die ganze Familien auslöschen, Ratsmitglieder und sogar einen angesehenen Bürgermeister, Johannes Junius (1573-1628), ins Visier nehmen. Selbst der langjährige bischöfliche Kanzler Dr. Georg Haan (1568-1628), ein Kritiker der Hexenprozesse, der Sand ins Getriebe streut, indem er die Mittel für die Verfolgung kürzt, wird als Zauberer denunziert, malträtiert, enthauptet und verbrannt.
Hexenverfolgung extrem in Bamberg
Am Beispiel Bambergs lassen sich alle Facetten der europäischen Hexenverfolgung betrachten – gebündelt wie unter einem Brennglas. Die Hauptverantwortlichen sind keine finsteren, perversen Verbrecher. Sie handeln, wie der Experte der Sendung, Professor Günter Dippold betont, aus Überzeugung; Schuldgefühle sind ihnen fremd. Sie zweifeln nicht daran, dass Menschen mit dem Teufel im Bunde stehen, und sind bereit, in die Abwehrschlacht gegen dunkle Mächte zu ziehen. Dabei ist ihnen jedes Mittel recht – schließlich gilt Hexerei als Ausnahmeverbrechen, bei dem die Anwendung von „Notstandsgesetzen“ angebracht erscheint. Entgegen den Regeln der Carolina wird in Bamberg hemmungslos gefoltert, um Geständnisse zu erpressen und immer neue „Besagungen“ zu erzwingen. Sondertribunale betreiben Eilverfahren, Beschuldigte haben kein Recht auf Verteidigung, das Todesurteil ist ihnen zumeist sicher. Wer in den Genuss einer Begnadigung kommt, wird vor dem Verbrennen geköpft…..
…..Der Fall Dorothea Flock markiert einen Wendepunkt. Noch im Jahr 1630 beschäftigt sich der Kurfürstentag in Regensburg, an dem Kaiser Ferdinand II. (1578-1637) teilnimmt, mit den Vorgängen in Bamberg. Auch der Reichshofrat in Wien wird 1630/1631 aktiv. Die Gerichtsbehörde des Kaisers nimmt die Bamberger Hexenprozesse unter die Lupe und erkennt gravierende Formfehler, wie das willkürliche, lang anhaltende Foltern von Verdächtigen entgegen dem Regelwerk der Carolina, das unter anderem den Freispruch bei geständnislosem Anwenden der „peinlichen Frage“ vorsieht.
Zwar lässt der Bamberger Fürstbischof Gerichtsakten fälschen, doch seine Verschleierungsversuche schlagen fehl. Der Kaiser ordnet an, die Haftbedingungen im Malefizhaus zu erleichtern und untersagt das Einziehen des Besitzes Verurteilter zugunsten der „Kriegskasse“ des Hochstifts. Damit ist den Bamberger Hexenbrennern die ökonomische Basis entzogen. Schließlich setzt der Vormarsch der Schweden auf Bamberg 1631/1632 der Blutorgie endgültig ein Ende. Johann Georg II. Fuchs von Dornheim flieht ins österreichische Exil und stirbt im März 1633 an den Folgen eines Schlaganfalls.