Von Lügen und großen Gefühlen: „Tyll“ von Daniel Kehlmann….

http://www.kehlmann.com/

Schön, wenn Dummheit und Unredlichkeit so entlarvt wird…..

Erstaunlich! Daniel Kehlmann beschreibt in seinem neuen Buch „Tyll“ ganz prima auch das Justizsystem Würzburg/Bamberg. (Unter anderem….).

Heute wird nicht mehr gefoltert und auch nicht mehr das „Dorf“ befragt – heute reicht ein „Gerichtsgutachter“ wie Dr. Groß, der genau weiß, was seine Kumpels von der Staatsanwaltschaft hören wollen, um einen Unschuldigen zu vernichten. Nicht mehr auf dem Scheiterhaufen, aber in der Forensik. Als gesetzliche Grundlage dient nicht mehr die „Halsgerichtsordnung“ (* siehe unten) – aber das Unterbringungsrecht. Die „Gefahr“ geht nicht mehr von Hexern aus – aber von „Querulanten“ und „Gefährdern“:

Federführend ist nicht mehr er hier….

…sondern er hier:

Beide gehen – siehe Bericht unten – offenbar immer gerne „vom Schlimmsten“ aus und glauben, unter dem Etikett „Gefahr“ dürfe man alles; was früher der Weihbischof, ist heute der bayerische Justizminister, ein CSU-Scharfmacher, gerne auch katholisch unterwegs.

Und genauso erhellend ist diese Passage aus dem Buch von Daniel Kehlmann, was die Entfremdung meines Kindes durch die verbrecherische Justiz in Franken angeht: man weiß immer ganz genau, welche selbstreferentiellen und zirkulären „Voraussetzungen“ es braucht, damit das „Kindeswohl“ durch einen ausgegrenzten Vater verletzt ist – genauso wie man vor 400 Jahren genau wusste, was es braucht, um einen Hexer zu „überführen“:

Das Buch sollte jeder lesen, der gute Bücher liebt:

https://www.srf.ch/play/tv/literaturclub/video/von-luegen-und-grossen-gefuehlen-der-literaturclub-im-november?id=839cd363-6950-4826-b42e-fa5061058d40

…..“Doktor Tesimond macht seinem Adlatus ein Zeichen, und Doktor Kircher steht auf und verliest das Geständnis des Müllers.

In Gedanken ist er wieder bei den Ermittlungen. Der Knecht Sepp hat bereitwillig erzählt, wie oft er den Müller tagsüber in tiefem Schlaf vorgefunden hat. Ohne dass jemand solche Ohnmachten bezeugt, kann man keinen der Hexerei überführen, da gibt es strenge Regeln. Die Satansknechte lassen ihre Körper zurück und fliegen mit dem Geist hinaus in ferne Länder. Sogar Schütteln und Anschreien und Treten hätten nichts geholfen, so hat es Sepp zu Protokoll gegeben, und auch der Pfarrer hat den Müller schwer belastet: Ich verfluche dich, habe er gerufen, sobald einer im Dorf ihn verärgert habe, ich verbrenn dich, ich mach dir Schmerzen! Vom ganzen Dorf habe er Gehorsam verlangt, jeder habe seinen Zorn gefürchtet. Und die Frau des Bäckers hat einmal die Dämonen gesehen, die er nach Einbruch der Dunkelheit auf dem Steger-Feld beschworen hat: Von Schlünden, Zähnen, Klauen und großen Gemächten hat sie gesprochen, schleimigen Gestalten der Mitternacht, Doktor Kircher hat es kaum über sich gebracht, das aufzuschreiben. Und dann haben vier, fünf, sechs Dorfbewohner, und dann noch drei und dann noch zwei, immer mehr und mehr, ausführlich beschrieben, wie oft er schlechtes Wetter über ihre Felder gebracht habe. Schadenszauber ist noch wichtiger als Ohnmacht – wenn er nicht bezeugt ist, kann man einen Angeklagten nur für Ketzerei verurteilen, aber nicht als Hexer. Um sicherzustellen, dass es keinen Irrtum gibt, hat Doktor Kircher den Zeugen tagelang die Gesten und Worte erklärt, die sie bemerkt haben müssen, ihre Köpfe arbeiten langsam, alles muss man wiederholen, die Bannflüche, die alten Formeln, die Satansbeschwörungen, bevor sie sich erinnern. Tatsächlich hat sich hernach herausgestellt, dass sie alle die richtigen Worte gehört und die richtigen Beschwörungsgesten gesehen haben, nur der Bäcker, der auch befragt wurde, war sich plötzlich nicht mehr sicher, aber dann hat Doktor Tesimond ihn zur Seite genommen und gefragt, ob er wirklich einen Hexer schützen wolle und ob sein Leben so rein sei, dass er eine genaue Untersuchung nicht zu fürchten habe. Da hat sich der Bäcker dann doch erinnert, dass er alles gesehen hat, was die anderen gesehen haben, und dann hat nichts mehr gefehlt, um den Müller im scharfen Verhör zum Geständnis zu führen.“….

Daniel Kehlmann

(*)

„Die „Peinliche Halsgerichtsordnung“

Die erste „Bambergische Peinliche Halsgerichtsordnung“ erschien 1507. Sie gilt als Meilenstein in der Rechtsentwicklung und regelt das Ermittlungs-, Beweis- und Strafverfahren. In der Ordnung ist auch geregelt, wie Hinweisen auf Zauberei nachzugehen ist und wie angebliche Hexen bestraft werden müssen. Die Bamberger Halsgerichtsordnung stellt so eine der Haupt-Rechtsgrundlagen für die Hexenverfolgung in Franken dar.“

http://www.br.de/nachrichten/oberfranken/inhalt/hexenverfolgung-bamberg-100.html

Es lohnt sich, sich näher mit dem Charakter der fränkischen Obrigkeiten bei diesem Popanz zu befassen – am Wahn gegen Unschuldige, an Strafwut, Hybris und an den Motiven scheint sich bei den Juristen nicht viel geändert zu haben….

…“In Franken wüten Überzeugungstäter und Denunzianten, hier bringt ein Gemenge aus Gottesfurcht, vermeintlicher Konfessionsverteidigung, Aberglaube, Machthunger, Geldgier, Neid und Missgunst ein von wahnhaftem Fanatismus geprägtes Verfolgungssystem hervor. So verwundert es nicht, dass bei Hexenverfahren gegen geltende (Folter-)Gesetze verstoßen wird und dass sich die Spirale Denunziation – Anklage – Folter – Selbstbezichtigung – Beschuldigung anderer – Verhaftungswellen – Hinrichtungen immer schneller dreht. Nach Schätzungen kommen dabei mehr als 3.000 Unschuldige, die sich oft gegenseitig in den Folterkeller bringen, ums Leben.

Bamberg – Vernichtungskrieg gegen Hexen und Zauberer

Das Hochstift Bamberg verfügt um 1600 über Streubesitz bis in die Alpen hinein und zählt etwa 150.000 Einwohner, in der Stadt Bamberg leben 8.000 bis 10.000 Menschen. Nach ersten Hexentötungen in den 1590er Jahren steigert sich vor allem nach Naturereignissen (zum Beispiel Nachtfröste im Mai/Juni, Erfrieren der Feldfrüchte, Missernten) die Hexenhatz zur Hysterie. In drei großen Verfolgungsschüben (1612/1613, 1616-1619, 1626-1630) werden mehr als 1.000 Menschen des Schadenszaubers verdächtigt, gefoltert und umgebracht. Besonders häufig brennen die Scheiterhaufen im klimageschichtlich auffälligen „Jahr ohne Sommer“ 1628.

Unterstützt von seinem Weihbischof Friedrich Förner (1570-1630), einem von religiösem Eifer beseelten Scharfmacher, geht Fürstbischof Johann Georg II. Fuchs von Dornheim (1586-1633) systematisch gegen Hexen vor. Einen reibungslosen Ablauf der Prozesse soll das hochrangig besetzte Malefizamt (Malefiz = Missetat, Verbrechen) gewährleisten; ihm gehören der Kanzler (weltlicher Geschäftsführer des Hochstifts), Räte und Juristen an. Auch Sonderermittler kommen zum Einsatz, die ganze Familien auslöschen, Ratsmitglieder und sogar einen angesehenen Bürgermeister, Johannes Junius (1573-1628), ins Visier nehmen. Selbst der langjährige bischöfliche Kanzler Dr. Georg Haan (1568-1628), ein Kritiker der Hexenprozesse, der Sand ins Getriebe streut, indem er die Mittel für die Verfolgung kürzt, wird als Zauberer denunziert, malträtiert, enthauptet und verbrannt.

Hexenverfolgung extrem in Bamberg

Am Beispiel Bambergs lassen sich alle Facetten der europäischen Hexenverfolgung betrachten – gebündelt wie unter einem Brennglas. Die Hauptverantwortlichen sind keine finsteren, perversen Verbrecher. Sie handeln, wie der Experte der Sendung, Professor Günter Dippold betont, aus Überzeugung; Schuldgefühle sind ihnen fremd. Sie zweifeln nicht daran, dass Menschen mit dem Teufel im Bunde stehen, und sind bereit, in die Abwehrschlacht gegen dunkle Mächte zu ziehen. Dabei ist ihnen jedes Mittel recht – schließlich gilt Hexerei als Ausnahmeverbrechen, bei dem die Anwendung von „Notstandsgesetzen“ angebracht erscheint. Entgegen den Regeln der Carolina wird in Bamberg hemmungslos gefoltert, um Geständnisse zu erpressen und immer neue „Besagungen“ zu erzwingen. Sondertribunale betreiben Eilverfahren, Beschuldigte haben kein Recht auf Verteidigung, das Todesurteil ist ihnen zumeist sicher. Wer in den Genuss einer Begnadigung kommt, wird vor dem Verbrennen geköpft…..

…..Der Fall Dorothea Flock markiert einen Wendepunkt. Noch im Jahr 1630 beschäftigt sich der Kurfürstentag in Regensburg, an dem Kaiser Ferdinand II. (1578-1637) teilnimmt, mit den Vorgängen in Bamberg. Auch der Reichshofrat in Wien wird 1630/1631 aktiv. Die Gerichtsbehörde des Kaisers nimmt die Bamberger Hexenprozesse unter die Lupe und erkennt gravierende Formfehler, wie das willkürliche, lang anhaltende Foltern von Verdächtigen entgegen dem Regelwerk der Carolina, das unter anderem den Freispruch bei geständnislosem Anwenden der „peinlichen Frage“ vorsieht.

Zwar lässt der Bamberger Fürstbischof Gerichtsakten fälschen, doch seine Verschleierungsversuche schlagen fehl. Der Kaiser ordnet an, die Haftbedingungen im Malefizhaus zu erleichtern und untersagt das Einziehen des Besitzes Verurteilter zugunsten der „Kriegskasse“ des Hochstifts. Damit ist den Bamberger Hexenbrennern die ökonomische Basis entzogen. Schließlich setzt der Vormarsch der Schweden auf Bamberg 1631/1632 der Blutorgie endgültig ein Ende. Johann Georg II. Fuchs von Dornheim flieht ins österreichische Exil und stirbt im März 1633 an den Folgen eines Schlaganfalls.

http://www.br.de/radio/bayern2/sendungen/radiowissen/geschichte/bamberger-hexenprozess-inquisition-100.html

Bayerische Justiz: der Missbrauch des § 63 StGB

Image0005

Update:
einige Aktualisierungen, 02.07.2014

Gustl Mollath ist nun frei. Er hätte nie nach Paragraf 63 StGB weggesperrt werden dürfen – einen „Wahn“ gab es offenkundig nie.

Es wird Zeit, den nächsten Schritt zu gehen: die Muster und das Ausmaß des Missbrauchs innerhalb der bayerischen Justiz offenzulegen.

Zum Beispiel: langjährige Unterbringung wegen BAGATELLTATEN wie „Hausfriedensbruch“ oder „versuchte Nötigung“, die das Bundesverfassungsgericht immer wieder als unverhältnismäßig feststellt, z.B. weil sie „das Höchstmaß der Freiheitsstrafe für die Anlasstaten um ein Vielfaches übersteigt“!

http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20130724_2bvr029812.html

Hier die Fakten zu meinem eigenen Fall und dem Versuch, mich als lästigen Vater ohne zugrundeliegende Straftat UND ohne jede Voraussetzung hierfür dauerhaft im forensischen Maßregelvollzug für psychisch kranke Straftäter in Bayern wegzusperren. Im Anschluss verweigerten die Verantwortlichen die vom Landgericht Würzburg bereits zugesprochene Haftentschädigung.

Nochmals:
Für zehn Monate (!) zu Unrecht (!) erfolgter sog. „Untersuchungshaft“ in JVA’s und Forensik im Jahr 2009/2010 wegen einer Dienstaufsichtsbeschwerde (!) gegen die Staatsanwaltschaft Würzburg, aus der diese eine nicht vorhandene Straftat konstruierte, habe ich bis heute vom Freistaat Bayern KEINEN CENT Entschädigung erhalten!

Alle Originalakten unten!

Die Strafanzeige wegen Freiheitsberaubung im Amt gegen die Verantwortlichen wird bis heute intern vertuscht!

Dass ich heute nicht zu Unrecht dauerhaft mittels Fehlgutachten in einer bayerischen Forensik vermodere, ist insbesondere Prof. Nedopil zu verdanken, der von der fränkischen Justiz unbeeinflussbar ein neutrales Obergutachten erstellte.

Der „Tatvorwurf“: eine vorgebliche „Störung des öffentlichen Friedens“ – in einer (nicht öffentlichen) Dienstaufsichtsbeschwerde, gegen die Staatsanwaltschaft!

Ich habe Häftlinge und Forensikpatienten kennengelernt, die sind vertrauenswürdiger als fränkische Staatsanwälte!

Martin Deeg
Polizeibeamter a.D.

……………………………………………………..

Hier nun eine Chronologie, beschränkt auf das Wesentliche der Vorgänge ab 2009.

Die Vorgeschichte nur kurz angerissen – weitere Blogs mit familienrechtlichem Inhalt folgen zu gegebener Zeit. (Inzwischen im Blog vorhanden)

Im Jahr 2003 wurde ich mit 34 Jahren Vater. Heirat und Familienbildung mit Kind standen für mich außer Frage, Vaterschaft wurde vor Geburt anerkannt. Ich denke, ich kann zweifelsfrei sagen, dass ich mich ebenso wie die Mutter des Kindes maßlos gefreut habe und diese Perspektive ALLES änderte.

So gab es erhebliche Änderungen der Prioritäten, u.a. kündigte ich nach 15 Jahren bei der Polizei Baden-Württemberg eine sichere Beamtenstellung auf Lebenszeit auch unter der Perspektive und des Eindrucks dieser Beziehung, die (spätere) Mutter des Kindes Rechtsanwältin. (Da auch die Beendigung dieser Beamtenstellung weiter zu klären ist, wird dies evtl. zu gegebener Zeit ebenfalls Anlass für einen Blog bieten – die Führungssitten der Polizei….(- auch dies mittlerweile vorhanden).)

Drei Monate nach Geburt des Kindes erzwang die Mutter des Kindes die Trennung über eine Gewaltschutzverfügung, die beim unzuständigen Zivilgericht Würzburg, bei Rechtspflegerin beantragt und durch den (später beim 1. Strafsenat des OLG Bamberg tätigen) Richter Thomas Schepping unkompliziert erlassen wurde. (Glaubhaftmachung, ohne Beweisaufnahme, ohne Anhörung).

Zum Gewaltschutzgesetz hat Prof. Dr. Bock, Kriminologe mit Lehrstuhl bei der Univ. Mainz bereits vor Erlass des Gesetzes 2001 ein fulminant hellsichtiges Gutachten erstellt:

http://www.vafk.de/themen/expanhbock.htm

Diese mittels falscher Eidesstattlicher Versicherung erwirkte Gewaltschutzverfügung hatte eine ausufernde und sich ständig steigernde Kriminalisierung meiner Person zur Folge – bei gleichzeitiger jahrelanger Entfremdung des Kindes. Während der gesamten Kriminalisierung meiner Person war der heutige Präsident des OLG Bamberg, Clemens Lückemann, Leiter der Staatsanwaltschaft Würzburg, ab Juni 2009 weisungsgebender Generalstaatsanwalt.

Nachdem alle Bemühungen der Konfliktlösung bis 2008 gescheitert waren und sich insbesondere die Staatsanwältin Angelika Drescher aus Würzburg seit 2006 massiv schädigend und eskalierend gegen mich positioniert hatte und auch eine Verurteilung erreichte, zog ich mich 2008 zunächst schrittweise zurück. Eine zuvor im November 2007 über den Kinderschutzbund vertraglich vereinbarte Kontakanbahnung mit wöchentlichen Treffen war wieder gescheitert. Es gab ein einziges Treffen mit dem Kind im Januar 2008.

Infolge dieses Scheiterns wurde ich von der Mutter des Kindes wieder wegen „versuchter Nötigung“ zur Anzeige gebracht, sie als Kindesentfremderin und Falschbeschuldigerin ganz in manifestierter und unantastbarer „Opferrolle“ als Frau. Nach diensteifrigst folgendem Strafbefehl und meinem Widerspruch hiergegen erstellte ein Staatsanwalt Trapp (Drescher inzwischen Vorsitzende Richterin in Schweinfurt) dann diese Anklageschrift:

Anlass Dienstaufsichtsbeschwerde Staatsanwaltschaft Würzburg wg. angbl.versuchter Nötigung (mit besonderem Hinweis auf Punkt 8)

Dies war für mich Anlass, am 18. Mai 2009 schließlich Dienstaufsichtsbeschwerde und Klage gegen die Staatsanwaltschaft, Thomas Trapp, einzureichen – wegen ersichtlicher Verfolgung Unschuldiger.

Dienstaufsichtsbeschwerde/Klage gegen Staatsanwaltschaft Würzburg, 18.05.2009

Diese Dienstaufsichtsbeschwerde veranlasste die Staatsanwaltschaft schließlich am 12. Juni (!) 2009, an anderer Stelle hieß es 15. Juni, angeblich Sicherungsmaßnahmen bei der Justizbehörde zu veranlassen, da sich angeblich aus meinem Schreiben vom 18. Mai die Gefahr eines akuten Amoklaufes, von „Mord und Totschlag“ bei der Justizbehörde Würzburg durch mich ergeben soll.

Bis auf den Staatsanwalt hatte dies bislang nur niemand „erkannt“….

Infolge wurde dennoch weder mein Handy geortet noch wurden sonst irgendwelche – bei einer angeblichen „akuten Bedrohung“ – zwingenden Maßnahmen gegen mich veranlasst – außer eben die Polizei beauftragt, mich festzunehmen, und zwar wegen einer ausstehenden Geldstrafe.
(Die Würzburger Polizeibeamtin Vierheilig, von Trapp direkt instruiert, sagte in der Hauptverhandlung aus, dass sie mich zweimal am 12.06. auf dem Mobiltelefon angerufen hatte und – nachdem ich mich meldete – wieder auflegte. Erklären konnte die Staatsanwaltschaft auch dieses lebensfremde Verhalten nicht, wo doch vorgeblich ein „akuter Amoklauf“ durch mich befürchtet wurde).

Der Vorgang war nun offenkundig karriereförderliche Chefsache, Staatsanwalt Thomas Trapp aus Würzburg drohte einem Polizeibeamten in Stuttgart mit Disziplinarmaßnahmen und Strafverfolgung wegen Strafvereitelung – wenn ich nicht endlich festgenommen werde.

Mehr zufällig wurde ich dann am 21. Juni in Stuttgart festgenommen – und zwar als Teilnehmer des Halbmarathons. In einem Pressebericht der Stuttgarter Zeitung ist von einem „Gewalttäter“ die Rede, der per Haftbefehl aus Bayern gesucht werde (siehe Link).

Dieser Haftbefehl wurde am 22. Juni von Trapp – nachträglich – gefertigt. Tatvorwurf nun: Androhung eines „Amoklaufes“ bei der Justizbehörde Würzburg.

Es folgen fünf Wochen Haft, eine Haftprüfung, bei der die Fluchtgefahr erkennbar frei erfunden wurde und ein Gutachten durch den Würzburger Psychiater Groß – mit dem ich bereits im Jahr 2007 freiwillig und auf Antrag der Staatsanwaltschaft mehrere Gespräche geführt hatte.

Nach zwei Gesprächen im Besucherraum der JVA Würzburg, wohin ich am Mittwoch nach der Festnahme von der JVA Stammheim aus per Einzeltransport „verschubt“ wurde, stellte dieser fest, dass ich nicht nur hochgefährlich sei, unter mehreren Persönlichkeitsstörungen leide sondern auch zunehmend unter paranoidem Wahn. Eine dauerhafte Unterbringung als „Gefahr für die Allgemeinheit“ nach § 63 StGB sei quasi zwingend!

Am 05. August 2009 erfolgte die Überstellung in die Forensik Lohr. Noch beim Zusammenpacken dachte ich, nun werde ich – nach 5 Wochen „Untersuchungshaft“ als Unschuldiger – endlich entlassen…..die Skrupellosigkeit der Täter im Amt deutlich unterschätzt.

In der Forensik erkannte das medizinische Personal zum Teil am selben Nachmittag noch, dass hier eine klare Fehleinweisung vorlag. Auch den Tatvorwurf hielt man für hanebüchen.

Innerhalb von Tagen war die Linie klar: Verweigerung jedweder weiteren Kontakte mit dem Psychiater Dr. Groß, Erstellung eines Obergutachtens.

Dieses Obergutachten leistete unangreifbar Prof. Dr. Nedopil in München – in der letzen Januarwoche 2010. Unter anderem meinen 40. Geburtstag verbrachte ich in der Forensik. Über fünf Tage wurden eine ausführliche Exploration und zusätzliche psychologische Tests durchgeführt. Abschluss war eine Podiumsveranstaltung der „Fallgeschichte“ im Hörsaal, juristische und psychologische Fakultät.

Am 04. März 2010 ging das Gutachten beim Landgericht Würzburg ein, am Nachmittag wurde per Fax durch die 1. Strafkammer meine sofortige Entlassung angeordnet.

Da das bei den Verantwortlichen wohl für erheblichen Wirbel sorgte, wurde mir seitens der Klinik gar geraten, nicht über Würzburg sondern über Frankfurt nach Stuttgart zurückzufahren.

Eine Woche später, 12. März 2010 ließ mich der 1. Strafsenat des OLG Bamberg, Vorsitzender Dr. Baumann, CSU (unter Beteiligung des Richters Schepping) wegen Fluchtgefahr in der Wohnung in Stuttgart und auf Antrag der Staatsanwaltschaft wieder festnehmen.

Es folgten nochmals fünf Wochen Haft (JVA Stammheim / JVA Würzburg) – ehe sich die Kammer des Landgerichts gegen das OLG behauptete und das zweite Mal die Entlassung aus der „Untersuchungshaft“ wegen erkennbar frei erfundener „Fluchtgefahr“ anordnete.

Im August 2010 folgte nach acht Verhandlungstagen die Feststellung, dass von Anfang an keine Straftat vorlag – was jedem objektiv urteilenden vernünftigen Menschen wohl von Anfang an klar gewesen sein dürfte!

Freispruch/Urteil des Landgerichts Würzburg, 20.08.2010

Im Nachtreten veranlasste der 1. Strafsenat des OLG Bamberg (wieder unter Beteiligung Richter Schepping) nach gescheitertem Revisionsantrag der Staatsanwaltschaft die vom Landgericht beim Freispruch zugewiesene Entschädigung für insgesamt ZEHN MONATE zu Unrecht erfolgter „Freiheitsentziehung“ zu verweigern. Motto des OLG: selbst schuld. Wer die sich über die bayerische Justiz beschwert, muss offenkundig damit rechnen, weggesperrt zu werden.

Mein Pflichtverteidiger, RA Mulzer aus Würzburg, der hervorragende und weit überobligatorische Arbeit leistete, reichte eine Verfassungsbeschwerde ein.

Nach deren Nichtzulassung ist nun aktuell der Gesamtvorgang unter Beschwerde 1033/12 beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anhängig.

Dass mein „Fall“ ebenso wie der des Herrn Mollath so etwas wie ein „Irrtum“ oder ein Einzelfall ist, kann ich definitiv ausschließen.

Die anderen – mir zum Teil persönlich bekannt gewordenen – „Fälle“ sind nur bislang nicht in die Öffentlichkeit gedrungen! Sie stehen in Sachen Unrecht dem hier geschilderten in nichts nach.

Nach meiner Erfahrung besteht in Bayern im Strafvollzug und insbesondere im Zusammenhang mit dem Maßregelvollzug nach § 63 StGB ein in Teilen rechtsfreier Raum, bar jeder objektiven Kontrolle.

Es braucht offenkundig nicht mehr als einen Psychiater und einen Richter, und die Staatsanwaltschaft kann jeden wegsperren.

Kontrollmechanismen versagen komplett.

………………………………………………………..

Hier die Originaldokumente:

Anlass Dienstaufsichtsbeschwerde Staatsanwaltschaft Würzburg wg. angbl.versuchter Nötigung (mit besonderem Hinweis auf Punkt 8)

Dienstaufsichtsbeschwerde/Klage gegen Staatsanwaltschaft Würzburg, 18.05.2009

Haftbefehl AG Würzburg 22.06.09

Artikel Stuttgarter Zeitung 22.06.09

Haftprüfung 23.07.09

„Einweisungsgutachten“ für §§ 126 a StPO/ 63 StGB, Juli 2009

Unterbringungsbefehl 03.08.09

Antragsschrift Staatsanwaltschaft 16.10.09

OLG Bamberg 10.02.10

Beschluss LG Würzburg, 04.02.2010, Abweisung PKH zur Einweisung aufgrund Fehlgutachten, Dr. Groß

Gutachten Prof. Nedopil Auszug 02.03.10

Interview im SPIEGEL, Heft 35/13, Prof. Nedopil zum Thema „Gustl Mollath“ und in Zusammenhang mit dieser Gutachtenerstellung: http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-108794776.html

Aufhebung Unterbringung 04.03.10

2. Haftbefehl OLG Bamberg 12.03.10

Rechtsmittel RA Lübcke Stuttgart

OLG Bamberg Nachholung rechtliches Gehör

Freispruch/Urteil des Landgerichts Würzburg, 20.08.2010

Der Pressebericht eines m.W. an allen Verhandlungstagen anwesenden Journalisten: http://www.fnweb.de/region/rhein-main-neckar/ohrfeige-fur-staatsanwaltschaft-1.297651

Revision Staatsanwaltschaft 03.11.10

Antrag Verweigerung Entschädigung GenSta Bamberg

OLG Bamberg Verweigerung Entschädigung 13.04.11

Verfassungsbeschwerde RA Mulzer 16.05.11

Entscheidung Verfassungsgericht 01.07.11

Schreiben an Andreas Voßkuhle 06.07.11

Beschwerde EGMR 1033-12

Ergänzung Beschwerde EGMR 1033-12 25.02.12

Schreiben Klinik 19.11.09

Entlarvende Pressberichte 09.04.09 u. 02.11.10

Telefonnotiz LG Anruf Chefarzt Forensik

Verweigerung Landtag 03.02.10

Zivilverfahren gg. Forensik RA Kohl Verweigerung PKH

Kurzfassung Gutachen Gewaltschutzgesetz

…………………………….

Zum Komplettversagen bei derarten familienrechtlichen Konfliktsituationen gibt es auch eine andere Seite, die ebenfalls geflissentlich unter den Teppich gekehrt wird:

http://www.sueddeutsche.de/muenchen/zwei-tote-in-planegg-polizist-erschiesst-frau-und-sich-selbst-1.1718288

Nicht jeder beschreitet – so wie ich – über Jahre und allen Provokationen, Ausgrenzungen und behördlichem Unrecht zum Trotz den Rechtsweg!

Und auch diesen Aspekt von Dramen gilt es aufzuzeigen:

http://derstandard.at/1363705757847/Papa-hat-sich-erschossen

Prof. Dr. Bock hat das bereits in seinem Gutachten 2001 der Politik ins Stammbuch geschrieben – bis heute ignoriert:

Nicht jeder hat die psychische Robustheit, derartes Unrecht und verursachtes Leid von einem Staat, der Rechte schützen und garantieren soll, zu verkraften!

Update, 20.09.2013

Im Zusammenhang mit dem Vorgehen der Würzburger Staatsanwaltschaft und der Missachtung von Grundrechten (Art. 5, 13 GG!)ist es mir gelungen, diesen Bericht zu sichern:

„Amoklaufdrohung“ Gymnasiast, Gamestar-Forum!

Der Originalartikel der Mainpost ist wohl aus gutem Grund „verschwunden“. Es war nur noch die Sicherung in dem Forum „gamestar“ auffindbar (zwischenzeitlich auch diese nicht mehr?)…

Der Bericht erschien, bevor die Verantwortlichen versuchten, mich mittels ähnlicher Konstruktion in der Forensik wegzusperren!

Hier noch ein paar lesenswerte Berichte/Urteile für Alarmisten und Juristen:

http://www.ferner-alsdorf.de/2012/09/landgericht-aachen-posting-von-dann-lauf-ich-amok-auf-facebook-ist-keine-straftat/

http://www.strafrecht-bundesweit.de/2010/06/zur-stoerung-des-oeffentlichen-friedens/

http://www.augsburger-allgemeine.de/aichach/Auf-Wutausbruch-folgt-Geruecht-vom-Amoklauf-id7398476.html