Irgendwann werde ich in diesem Blog den LETZTEN Beitrag veröffentlichen und die Beweisführung damit abschliessen!
Es scheint, dies ist den Verantwortlichen noch nicht ganz klar. Mein Kind wird weiter entfremdet, die Justizverbrechen werden im Täterumfeld intern zu vertuschen versucht.
Daher nochmal ein kurzer „Appell“ an die, die glauben, man könne diesen Justizskandal aussitzen:
Mein Name ist Martin Deeg. 2003 wurde ich Vater, eine Familie mit zwei Kindern zusammen mit der Mutter geplant. Drei Monate später wurde mein Leben unter verbrecherischen Umständen zerstört, durch die strafrechtlich relevant lügende Kindsmutter und Volljuristin Kerstin Neubert, die die verbrecherischen Jusizbehörden Würzburg seit 14 Jahren für ihre persönlichen Ziele einspannt:

Dieser Blog dokumentiert aktibisch und beweisrechtlich, wie zuvor der Täter und Mobber Roland Eisele meine berufliche Existenz als Polizeibeamter zerstörte, die Vorgänge sind seit Jahren gerichtlich und behördlich anhängig, der Täter wird durchweg gedeckt:

Der Blog dokumentiert weiter ausführlichst und anhand zahlloser Schriftsätze, wie die Volljuristin Kerstin Neubert drei Monate nach Geburt meines Wunschkindes mein Leben zerstörte, indem sie seit 2003 unter ungehinderter Verfügungsgewalt die Bindung zu meinem Kind zerstörte, die Notlage und Traumatisierung für mich als Vater hieraus wird durch diese fränkische Arschlochjustiz durchweg seit 14 Jahren ignoriert und bis heute unter Machtmissbrauch bösartig verschärft, federführend der Rechtsradikale und „Gestalter“ Clemens Lückemann als Leiter der Staatsanwaltschaft, heute OLG-Präsident.

Welche Justizverbrecher und Täter sich besonders hervorgetan haben, bei den Versuchen, mich zu vernichten und ab 2012 ein zweites Mal einen Kontaktabbruch zu meiner Tochter erzwangen, beleuchtet dieser Blog.
Der Blog dokumentiert die Tatbeiträge und den Charakter der einzelnen Täter, auch der Mitläufer und Bagatellisierer. Die Täterinnen und Täter verstecken sich hinter ihrer Fassade als Juristen oder Amtspersonen und glauben weiter, sich den Konsequenzen entziehen zu können.
Meine rechtsstaatlichen Bemühungen, durch umfassende zivilrechtliche Geltendmachungen die Verbrechen offenzulegen, führen durchweg zu dummdreisten Vertuschungsversuchen, Auflaufenlassen. Icn werde weiter verarscht!
All das dokumentiert dieser Blog!
Das Zeitfenster für rechtsstaatliche Aufklärung und Vorgehen gegen die Justizverbrecher, das ich den Täterbehörden noch gewähre, schliesst sich.
Hier ein weiteres Schreiben in Zusammenhang mit Klage gegen Martin Flesch, bezüglich Ablehnung Befangenheit nach offenkundig rechtsbeugendem Beschluss zugunsten Flesch:
https://martindeeg.wordpress.com/2017/09/04/chefarzt-der-forensik-lohr-auch-nur-opfer-der-justiz-angeblicher-aggressionsschub-nach-acht-monaten-wegsperren-begruendet-fluchtgefahr-deshalb-weiter-weggesperrt-justizverbrecher-ba/

Der verantwortliche Chefarzt der Forensik Lohr, Martin Flesch, der nichts unternahm, als ich dort erkennbar ohne jede Voraussetzung über sieben Monate inhaftiert war, hat auf entsprechende Klage nun flugs eine Anwaltskanzlei eingeschaltet und wird vertreten durch Rechtsanwalt Andreas Becker:
http://fries-recht.de/andreas-becker-rechtsanwalt/
Gleichzeitig behaupten die Richter des Landgerichts Würzburg Dr. Alexander Milkau, Ursula Fehn-Herrmann und Dr. Armin Haus, dass ihr Kollege Dr. Martin Gogger nicht befangen sei, obwohl er für den Beklagten Flesch mal eben eine ärztliche Schweigepflicht behauptet, die es nicht gibt und auch den Nachweis der Relevanz des Verhaltens Fleschs für eine zweite Freiheitsberaubung und Festnahme am 12.03.2010 ignoriert, den er zuvor zur Abweisung der Klage anführte:
https://martindeeg.wordpress.com/2017/09/04/chefarzt-der-forensik-lohr-auch-nur-opfer-der-justiz-angeblicher-aggressionsschub-nach-acht-monaten-wegsperren-begruendet-fluchtgefahr-deshalb-weiter-weggesperrt-justizverbrecher-ba/
Gogger seinerseits lehnte eine Befangenheit des Richters Milkau ab, es gibt hier also mittlerweile sowas wie kollegiale wechselseitige Ehrerklärungen und Freibriefe:
Gogger lieferte zu beiden Vorgängen – der Abweisung der Klage gegen Flesch und der Ablehnung der Befangenheit seines Kollegen Milkau – diesen Satzbaustein, der Einblick in das richterliche Selbstverständnis gibt:
„Die vorgebrachten Bedenken des Antragstellers und Beschwerdeführers gegen meine Unvoreingenommenheit beruhen im Wesentlichen darauf, dass nur floskelhaft und ohne Bezug zum konkreten Fall entschieden worden sei. Dies ist unzutreffend. Im Übrigen sehe ich keine Veranlassung, meine Entscheidung im Rahmen des Verfahrens der Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit zu rechtfertigen.“
Milkau, Fehn-Herrmann, Haus meinen nun, Beschluss vom 29.09.2017, die Ausführungen halte ich für bemerkenswert:
„Einer Partei ungünstige Ausführungen rechtfertigen keine Befangenheitsbesorgnis……
Auf die Fehlerhaftigkeit der Rechtsauffassung kommt es grds nicht an….
Die Befangenheitsablehnung ist grds kein Instrument zur Fehler- und Verfahrenskontrolle…
Auch Verfahrensverstöße im Rahmen der Prozessleitung oder fehlerhafte Entscheidungen sind grds kein Ablehnungsgrund….dgl nicht schon ein Verstoß gegen Denkgesetze.“… (????)
Mit anderen Worten: Befangenheit gibt es offenkundig nicht – auch Fehlerhaftigkeit der Rechtsauffassung, Verfahrensverstöße, fehlerhafte Entscheidungen und Verstöße gegen Denkgesetze sind für Würzburger Richter kein Problem! Auch nicht, wenn die Richter die Beklagten zu ihrem „Freundeskreis“ zählen, wie an anderer Stelle dargelegt, die Justizkumpels Peter Müller und Trapp….
Weiter heißt es:
Aus diesem Grund kann auch das Befangenheitsgesuch nicht druchdringen, soweit es auf die aus Sicht des Antragstellers fehlende Begründung des Beschlusses vom 29.08.2017 gestützt wird. Eine inhaltliche Überprüfung des Beschlusses hat im Beschwerdeverfahren zu erfolgen, das der Antragsteller ja beschritten hat.“
Na dann….! Es ist halt nur leider so, dass die die Entscheidungen auch im Beschwerdeverfahren regelmäßig gegen Recht, Gesetz – vor allem gegen Denkgesetze – verstoßen!
Diese Beschwerde wird beweisrechtlich veröffentlicht.
Landgericht Würzburg
Ottostraße 5
97070 Würzburg 14.10.2017
Az. 71 O 1605/17
Gegen den sog. Beschluss vom 29.09.2017 wird sofortige Beschwerde eingereicht.
Begründung
1.
Die Besorgnis der Befangenheit gegen den abgelehnten Richter Dr. Gogger, Landgericht Würzburg wurde durch den Beschluss nicht entkräftet sondern hat sich bestätigt.
Vielmehr bestätigt sich die bereits in anderen Verfahren vor dem Landgericht geltend gemachte Befangenheit zu Lasten des Klägers gegen die Richter Dr. Milkau, Fehn-Herrmann und Dr. Haus, Landgericht Würzburg.
Die Besorgnis der Befangenheit der Richter Dr. Milkau, Fehn-Herrmann und Dr. Haus wird hiermit ebenfalls angezeigt bzw. auf dieses Verfahren ausgeweitet:
alle drei Richter sind bereits in anderen zum Teil existentiellen und für die Beklagten zukunftsentscheidenden Verfahren wegen Besorgnis der Befangenheit und Verdacht der Rechtsbeugung angezeigt.
Es werden in allen Verfahren durchweg bizarre offenkundig vorsätzliche Fehlentscheidungen zu Lasten des Klägers und zu Gunsten von Justizkollegen und sonstigen Tätern getroffen.
Der Verdacht struktureller Rechtsbeugung beim Landgericht Würzburg zur Vertuschung von Justizverbrechen bei den Justizbehörden Würzburg gegen einen unbescholtenen Vater und ehemaligen Polizeibeamten beginnend 2003 und bis heute weiter andauernd, bestätigt sich permanent weiter.
Beweisvortrag und vom Kläger benannte Zeugen werden in allen Verfahren durchweg ignoriert, indem man einfach den Anspruch auf Prozesskostenhilfe in Abrede stellt, trotz schwerster und offenkundig vorliegendem Unrecht und Verbrechen im Amt.
Stattdessen wird mit Floskeln und Allgemeinplätzen auf konkreten Vorhalt reagiert und unter Missachtung rechtlicher und insbesondere verfassungsrechtlicher Grundsätze sowie Missachtung höchstrichterlicher Entscheidungen des BVerfG irgendetwas zugunsten der jeweils Beklagten konstruiert, um ein Hauptverfahren zu verhindern, das zur Aufklärung von Verbrechen im Amt führen und die Richtigkeit der Angaben des Klägers bestätigen wird.
2.
Es wird weiter geltend gemacht, öffentlich gemacht und bei den Polizeibehörden beweisrechtlich angezeigt, dass zu Lasten des Klägers hier offenkundig eine strukturelle Korruption und Rechtsbeugung stattfindet, um einen Justizskandal zu vertuschen und insbesondere den heutigen Präsidenten des OLG Bamberg, Clemens Lückemann und den Justizkollegen Thomas Trapp, Landgericht Würzburg, vor Entfernung aus dem Amt, Anklage und Haftstrafe wegen Freiheitsberaubung im Amt zu schützen.
Den Richtern sind die Vorgänge, die redundant und akribisch Inhalt der Akten sind, bekannt. Auch ist bekannt, dass die Vorgänge seit 2013 im Blog des Klägers öffentlich gemacht sind, ohne dass einer der Beschuldigten den Vorwurf der falschen Verdächtigung oder Verleumdung erhoben hätte.
Man versucht stattdessen offenkundig, nachdem die Einschüchterung mittels rechtswidriger Wohnungsdurchsuchung auf Initiative des Justizverbrechers Lückemann sowie die Zusendung anonymer Morddrohungen offenkundig aus dem Umfeld der Justizverbrecher nicht gegriffen hat, den Kläger mit Rechtsbeugung und struktureller Missachtung der Rechtsstaatlichkeit auflaufen zu lassen, wofür man auch weitere Eskalationen in Kauf nimmt.
Sollten Zweifel an den Darstellungen des Klägers bestehen, so wird auf öffentliche Verhandlung vor dem Amtsgericht Stuttgart Bad-Cannstatt verwiesen, wo die Tatvorwürfe Inhalt der mündlichen Verhandlung waren.
Zum Verfahren 71 O 1605/17
Richter Dr. Milkau hat in einer existentiellen Klage gegen die für über fünf Jahre Kontaktabbruch zu meinem Kind verantwortliche Würzburger Juristin Hitzlberger, Az. 73 O 1368/17, persönlich motiviert („der Kläger äußere nur Beschimpfungen“….) und ohne auf den Klageinhalt einzugehen eine rechtsfremde und realitätsleugnende Entscheidung getroffen, indem er im Kern behauptet, die eskalative und in Schädigungsabsicht vorsätzlich erfolgte Missachtung der Entscheidungen und der Amtsermittlungen des Familiengerichts sowie die Missachtung eines vollstreckbaren konkreten sog. Umgangsbeschlusses beginnend Juni 2012 Mai durch die Beklagte sei dadurch praktisch geheilt, dass das OLG Bamberg im Februar 2012 als Folge der Rechtsbrüche zu Lastend des Klägers einen rechtswidrigen sog. Umgangsausschluss erließ.
Der Richter bezog sich für seine offenkundig rechtsbeugende Entscheidung einzig auf eine Stellungnahme der Beklagten, die er von dieser unter bisher nicht geklärten Umständen erhielt und worauf er innerhalb von zwei Tagen bizarren Beschluss unter Missachtung sämtlichen Beweisvortrags des Klägers erließ. Dies unter Missachtung rechtlichen Gehörs, da die Stellungnahme der Beklagten dem Kläger vorenthalten wurde und erst zwei Monate später durch das OLG Bamberg zuging, ebenso wie die Stellungnahme des Richters zum Antrag wegen Befangenheit.
Richterin Fehn-Herrmann deckt den ihr persönlich bekannten Gerichtsgutachter Dr. Groß im Verfahren Az. 72 O 1041/17 und schützt ihn in derarter dreister Form unter Missachtung von Zeugenvortrag, Beweisvortrag – insbesondere eines entlarvenden Obergutachtens des Prof. Dr. Nedopil – vor den Geltendmachungen eines offenkundig vorsätzlich erstatteten Fehlgutachtens gegen den Kläger, dass die charakterliche Eignung als Richterin insgesamt in Abrede zu stellen ist.
Das OLG Bamberg hat das Verfahren nun wegen erheblicher Verfahrensfehler zurückverwiesen.
Der Kläger wurde auf Grundlage des Fehlgutachtens Dr. Groß sieben Monate ohne jede medizinische Voraussetzung hierfür in der Forensik Lohr festgehalten.
Dieses Verfahren gegen den ehemaligen Chefarzt der Forensik Lohr, Martin Flesch, der ebenfalls als Gerichtsgutachter für das Landgericht fungiert, steht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Fehlgutachten Dr. Groß, was die Richterin Fehn-Herrmann ebenfalls im Verfahren gegen Dr. Groß leugnet, indem sie ernsthaft behauptet, die Freiheitsberaubung über sieben Monate sei nicht aufgrund des Fehlgutachtens des Beklagten Dr. Groß erfolgt sondern wegen einer SMS und einer Dienstaufsichtsbeschwerde des Klägers, beweisrechtlich Az. 72 O 1041/17.
Dieser offenkundig rechtsbeugende Zirkelschluss zu Lasten des Klägers, der hier auf eine strafrechtliche Verantwortung des Klägers abzielen soll, ist ein offenkundiges Muster bei den als befangen agierenden Richtern des Landgerichts, hier der Fehn-Herrman:
Umgekehrt versucht die Richterin Fehn-Herrmann, eine Verantwortungsnahme des Täters Thomas Trapp und rechtliche Aufklärung der Rolle der Staatsanwaltschaft wegen völlig haltloser Kriminalisierung des Klägers dadurch zu verhindern, indem sie dann im umgekehrten Fall auf die von Dr. Groß in offenkundig vorsätzlich falschem ärztlichem Zeugnis benannten medizinischen Voraussetzungen abhebt, beweisrechltich in Akte zu Verfahren 62 O 2451/09, den sie als persönlich bekannt lobt, ohne auf konkreten Sachvotrag zur Klage einzugehen:
….“Dies gilt umso mehr , als der Sachverständige Dr. Groß – wie auch der Kammer aus eigener Anschauung in zahlreichen anderen Verfahren bekannt ist – im Allgemeinen als umsichtiger, erfahrener und sorgfältig arbeitender Gutachter mit hoher Sachkompetenz gilt, der seine medizinischen Schlussfolgerungen und Diagnosen erst nach sorgfältiger Abwägung und umfassender Begründung zu treffen pflegt.“…
All dies ist bizarr rechtswidrige, widerspricht bewusst und in schwerer Weise rechtlichen und verfassungsrechtlichen Grundsätzen.
Es ist daher völlig ausgeschlossen, dass die Richterin in einem Verfahren objektiv und rechtsstaatlich agiert, das die Folgen der Unterbringung auf Grundlage dieses Fehlgutachtens zum Inhalt hat bzw. die Geltendmachung gegen einen weiteren Täter, Martin Flesch, der seine verantwortliche Position als Chefarzt missbrauchte, um im Ergebnis die Machenschaften der Staatsanwaltschaft, die auch gegen ihn in anderer Sache ermittelte (Gefangenenbefreiung) und – in seinem konkreten Fachbereich – die ohne medizinische Voraussetzungen erfolgte Unterbringung aufgrund eines Fehlgutachtens im Sinne der Haupttäter Dr. Groß, Thomas Trapp und dahinter weisungsgebend Clemens Lückemann aus Eigennutz, Standesdünkel und zum persönlichen Vorteil zu decken und dem Kläger gezielt zu schaden, anstatt seinen ärztlichen Pflichten nachzukommen.
Richter Dr. Haus ist ebenfalls bereits im Zusammenhang mit Klage Az. 73 O 1368/17 wegen Besorgnis der Befangenheit angezeigt.
3.
Für alle vier Richter, einschließlich Martin Gogger gilt folgender Befangenheitsgrund, der sich aufgrund des o.g. ständig bestätigt und als übergeordnet anzusehen ist:
Federführend für die Schädigungen, rechtswidrigen Maßnahmen und letztlich die vollendete schwere Freiheitsberaubung im Amt, 814 Js 10465/09, die Inhalt der Klage hier ist, ist der Beschuldigte und Justizverbrecher Clemens Lückemann, zur Tatzeit Generalstaatsanwalt Bamberg, bis kurz zuvor Leiter der Staatsanwaltschaft Würzburg, verantwortlich für die – über die Mainpost medial verbreitete – Kriminalisierung und Pathologisierung des Klägers und die familiären und privaten Schädigungen seit insgesamt 2004.
Die Kriminalisierung ist Folge der falschen Eidesstattlichen Versicherung der Volljuristin Kerstin Neubert, die drei Monate nach Geburt des gemeinsamen Kindes und Verfügung des Justizverbrechers und Lückemann-Günstlings Thomas Schepping, aktuell Direktor des AG Gemünden, den Kontaktabbruch des Klägers zu seinem Wunschkind erzwang, Alter des Kindes aktuell 14 Jahre.
Der Justizverbrecher Lückemann hat beginnend 2006 als Leiter der Behörde Würzburg zunächst die Beschuldigte Drescher (Klage anhängig wegen Freiheitsberaubung im Amt, Az. 63 O 1493/17) und infolge den Justizverbrecher Thomas Trapp zu den Maßnahmen, der sich steigernden ausufernden Schädigung und letztlich 2009 zu der Vernichtung des Klägers durch dauerhafte Unterbringung in der Forensik angewiesen.
Es ist völlig fraglos, dass angesichts von Schlagzeilen wie „Ex-Polizist drohte mit Amoklauf“ in der regionalen Mainpost, – Ligitation-PR durch Pressesprecher Ohlenschlager auf Weisung Lückemann – spätestens ab dem medial verbreiteten Versuch der dauerhaften Unterbringung eines ehemaligen Polizeibeamten in der Forensik Lohr absolute Chefsache war und aufgrund der jahrelangen Gegenwehr des Klägers als Vater und Polizeibeamter bei den Beschuldigten Drescher, Trapp, Lückemann etc. persönliche Handlungsmotive und Schädigungsabsicht zugrundelagen.
Die Vorgänge sind, wie die Richter hier mittlerweile fraglos wissen, seit 2013 im Blog des Klägers öffentlich gemacht. Auch die Zielsetzung dieses Blogs ist bekannt.
Der Beschuldigte und Initiator der Verbrechen und Maßnahmen gegen den Kläger ist, wie die Richter ebenfalls wissen, seit 2013 sog. Präsident des OLG Bamberg, somit für die weitere Karriere und den Dienstweg der Richter entscheidend.
Auch rechtliche und persönliche Sanktionen gegen die Richter sind dem Beschuldigten Lückemann möglich, was die befangenen Richter des Landgerichts Würzburg auch wissen, die hier durchweg gegen den Kläger agieren.
Lückemann verfügt in der Justiz, in der er seit 30 Jahren verantwortliche Positionen innehat, über willfährige Netzwerke und hat vielfache Abhängigkeiten geschaffen.
Es ist auch für den Kläger nicht auszuschließen, dass die Richter selbst zu den willfährigen Erfüllungsgehilfen und Lakaien und somit zu den Günstlingen des Justizverbrechers Lückemann gehören.
Eine Dienstaufsicht über die Machenschaften und Netzwerke im OLG-Bezirk gibt es nicht. Bei Beschwerden wird der Kläger vom Ministerium an die Behörde verwiesen, gegen die sich die Beschwerde richtet. Dies ist offenkundig üblicher CSU-Standard.
Es ist daher offenkundig, dass die Richter keinesfalls mehr die für richterliches Handeln notwendige Objektivität und Unabhängigkeit besitzen, da jede wie auch immer geartete Entscheidung zugunsten des Klägers insoweit unter dem Damoklesschwert dienstlicher, persönlicher oder sonstiger Sanktionen durch Lückemann und dessen Netzwerke erfolgt.
Die Skrupellosigkeit dieser zum Teil offenkundig rechtsradikaler Gesinnung zugewandten Täter, die mit immenser krimineller Energie und nachhaltigem Amtsmissbrauch einen unbescholtenen Polizeibeamten und Vater dauerhaft im Maßregelvollzug vernichten wollten, ergibt sich jedem vernünftig denkenden Menschen.
Die Täter erzwangen eine zweiter Freiheitsberaubung nach bereits acht Monaten Untersuchungshaft, ebenfalls gerichtsanhängig und verweigerten hernach in gleicher Besetzung die (völlig ungenügende) Entschädigung, die dem Kläger rechtlich zustand.
4.
Der Kläger ist, was die Befangenheit des Richter Gogger angeht, auch nicht seines Ablehnungsrechts gemäß § 43 ZPO verlustig, wie die Richter meinen.
Der Befangenheitsgrund ergab sich erst aus dem offenkundig unter standesdünkelnder Rechtsbeugung erfolgten Beschluss vom 08.09.2017, indem der Richter ohne jede weitere Begründung seinen offenkundig auf Grundlage objektiv falscher Behauptungen – der Beklagte habe eine ärztliche Schweigepflicht, die Relevanz der Diffamierung des Beklagten für zweite Freiheitsberaubung sei nicht nachgewiesen – geschlossenen Beschluss weiter aufrecht erhält.
Dies ohne auf den Beweisvortrag des Klägers und die Widerlegung der eigenen falschen Behauptung in irgendeiner Form einzugehen.
Die Besorgnis der Befangenheit ergibt sich somit auf Grundlage der bizarren Missachtung der Fakten offenkundig aus Rechthaberei und den erst hier mit zweitem Beschluss offen zutage tretenden tieferen Motiven des Richters Gogger, wie der kläger in Schriftsatz vom 14.09.2017 diesbezüglich klar benennt:
„Der sofortigen Beschwerde wird aus den im angefochtenen Beschluss genannten Gründen nicht abgeholfen“ – und ignoriert damit komplett begründungsfrei den weiteren Beweisvortrag, um eine offenkundig falsche Entscheidung nicht korrigieren zu müssen.
Die Korrektur falscher Entscheidungen scheint insoweit eines der Kernprobleme der in Teilen völlig verfassungsfern, rechtswidrig und willkürlich agierenden Justizbehörden Würzburg zu sein.
Erst mit diesem zweiten Beschluss und dem Beharren auf falschen Darstellungen legte der Richter Gogger hier offen, dass sich an der Vertuschung der Freiheitsberaubung zugunsten der Justiztäter und hier des Erfüllungsgehilfen Flesch aktiv beteiligt.
Es ist offenkundig, dass eine gerichtliche Hauptverhandlung den ganzen Dreck und die Verbrechen des vorgesetzten OLG-Präsidenten und der Justizverbrecher in den eigenen Reihen nach oben spülen und offenlegen wird.
Es ist auch nicht auszuschließen, dass der Justizverbrecher Lückemann als OLG-Präsident oder der Präsident des Landgerichts – der sich auf konkrete Anschreiben des Klägers ebensowenig äußerte wie zu dem Vorhalt der Verbrechen im Amt – aus offenkundiger Zielsetzung heraus direkt oder konkludent die Parole ausgegeben haben, dass alle Geltendmachungen des Klägers abzuweisen sind, egal wie – und man so darauf hofft, diesen Justizskandal weiter intern vertuschen zu können, wie man es bisher versucht.
Es ist jedenfalls zweifelsfrei jedem Richter/Richterin des Landgerichts Würzburg ohne weiteres nachvollziehbar und bewusst, was von ihm in Bezug auf den Kläger erwartet wird und dass mit allen Mitteln zu verhindern ist, dass die Taten
1.
14 Jahre Kindesentzug auf Grundlage falscher Eidesstattlicher Versicherung unter Opferbonus einer Volljuristin, ab 2012 Kindesentführung
2.
geschlechtsspezifische Kriminalisierung und Pathologisierung hieraus ohne Voraussetzung
3.
Freiheitsberaubung im Amt mit Ziel dauerhafter Vernichtung in der Forensik auf Grundlage eines vorsätzlich erstatteten Fehlgutachtens
durch Beweis- und Zeugenvortrag Inhalt öffentlicher Verhandlung werden.
Für diese Lesart spricht auch, dass die Täter und Justizverbrecher wie genannt in keiner Weise wegen falscher Verdächtigung/Verleumdung etc. gegen den Kläger vorgehen.
Richterin Fehn-Herrmann, die an den Taten selbst unbeteiligt war, behauptet lediglich Straftaten der Beleidigung und der falschen Verdächtigung in bislang zwei sog. Dienstlichen Stellungnahmen, ohne zu benennen, worin diese seitens des Klägers bestehen sollen. Offenkundig wurde auch keine Strafanzeige und Strafantrag gestellt sondern weiter auf das bewährte Muster der offenkundigen Rechtsbeugung und des Auflaufenlassens mittels Amtsmissbrauch im Prozesskostenhilfeverfahren gesetzt.
Dies ist als strukturelle Korruption zugunsten bayerischer Justizjuristen zu werten, die lediglich noch deshalb funktioniert, weil der Kläger als geschädigter Vater und Polizeibeamter sich an den Rechtsweg hält.
Martin Deeg,
Polizeibeamter a.D.