„Rechtsstaat“, „Gleichheit vor dem Gesetz“, „Leitbilder“ und „Grundrechte“….? Wie oft muss man sich von asozialen Kriminellen, feisten Psychopathen mit Amtsbonus, von doppelgesichtigen Männerhasserinnen und öligen Arschlochjuristen in diesem Land eigentlich für dumm verkaufen lassen? Wie oft muss man zulassen, dass diese sich hinter Nimbus, Status, Amt versteckenden Gewalttäter sich in das Leben unschuldiger Menschen hineinwanzen?

Hervorgehoben

Jeder, der diesen Blog liest, wird sich nicht auf Nichtwissen berufen können und behaupten, er wusste von nichts….

Die Täterinnen und Täter sind alle benannt.

Die Folgen für mich als seit 18 Jahren gewaltsam ausgegrenzten Vater und Opfer struktureller Gewalt sind bekannt und benannt. Auch die Polizeibehörde kennt seit Jahren die Hintergründe und Details der Verbrechen, Straftaten, Dienstvergehen und asozialen Übergriffe gegen meine Person.

Die Staatsanwaltschaften Würzburg und Stuttgart sind keine objektiven Strafverfolgungsbehörden und keine Hilfe für Gewaltopfer und Rechtsuchende sondern Teil des Problems: ein Hort der asozialsten und widerwärtigsten Kriminellen, die sich hier gescheitelt ein lauschiges Plätzchen geschaffen haben, um ihr widerwärtiges rechtsradikales Welt- und Menschenbild bezahlt ausleben zu können.

Soweit bis heute……

Und mit einem speziellen Gruß an Bruno Schillinger.

„Feiertage“ – Selbstmordzeit – die Muster und Folgen struktureller Gewalt und systemischen Machtmissbrauchs

Hervorgehoben

Das einzige was mich heute – sozial völlig isoliert und komplett ausgegrenzt vom Leben meines Kindes – davon abhält, meinem Leben ein Ende zu setzen: all die Arschlöcher und Kriminellen, die Lügner, die dümmlich grinsende Staatsanwältin, all die widerwärtigen Täter mit Amtsbonus, deren Zerstörungen und Übergriffe in diesem Blog dokumentiert sind…..würden einfach davonkommen.


Wir leben in einem Land, in dem nicht die Täter und Täterinnen gesellschaftlich sanktioniert werden sondern deren Opfer, die systematisch immer weiter geschädigt, sozial isoliert und ausgegrenzt werden.

Man kommt nicht mehr daran vorbei, dass die über 18 Jahre gewaltsamer Kindesentziehung, die gezielte Zerstörung meiner Vaterschaft durch die kriminelle Justiz und ihre Mitläufer in Würzburg bei mir schwerste Folgen hinterlassen hat.

„Psychologe aus Würzburg über das Sterben: „Wir haben ein Gespür, wann unsere Zeit endet“….

https://www.infranken.de/lk/wuerzburg/psychologe-aus-wuerzburg-ueber-das-sterben-wir-haben-ein-gespuer-wann-unsere-zeit-endet-art-4590208


Die Täter: angefangen bei dem sog. Sachverständigen Prof. Joachim Wittkowski, der 2004 „empfohlen“ hat, meine bereits seit einem Jahr folgenreich verschuldete Ausgrenzung einfach fortzuführen, damit die ach so belastete Kindsmutter, die Juristin Kerstin Neubert “ihre Ruhe“ hat bis zu der widerwärtigen „Fachanwältin für Familienrecht“ Hitzlberger (siehe letzten Beitrag), die alles daran setzte, die von Mai 2010 bis Mai 2012 erfolgreich und mit enormem Einsatz von Ehrenamtlichen des Kinderschutzbundes Würzburg aufgebaute Bindung zwischen meinem Kind und mir als Vater erneut mit offenbar triebhafter Bösartigkeit zu zerstören – und mich nebenbei weiter zu kriminalisieren, obwohl es noch keine fünf Jahre her war (2010), dass ich Opfer einer Freiheitsberaubung durch rechtsradikale Arschlöcher der Staatsanwaltschaft Würzburg wurde – die ebenfalls in diesem Blog dokumentiert ist und die ebenfalls weiter in eigener Sache durch die Justiz vertuscht wird. Auf Betreiben u.a. des heutigen Leiters der Staatsanwaltschaft Würzburg, des Autisten Frank Gosselke und der sog. Richter Norbert Baumann und Thomas Schepping (wie andere Täter beide mittlerweile „im Ruhestand“) habe ich bis heute trotz Freispruch für zehn Monate Freiheitsberaubung keine Entschädigung erhalten. Die Täter machen einfach weiter in ihrer Blase…..was interessiert schon das Verbrechen gegen einen unschuldigen Vater und ehemaligem Polizeibeamten bei der Arschloschjustiz in Würzburg/Bamberg.

Was die Kindesentziehung und Zerstörung meiner Vaterschaft angeht ist natürlich die eine treibende Kraft nicht zu ignorieren, die alles unternommen hat, um meine Ausgrenzung und Isolation herbeizuführen und gewaltsam fortzuführen: der “Großvater“ meines Kindes, Willi Neubert, der seinen ganzen intriganten und manipulativen Einfluss auf die von mir haltlos geliebte Mutter des Kindes missbrauchte, um mich zu vernichten und sich selbst als „Ersatzvater“ zu installieren……

In einer Gesellschaft. in der Täter, Lügner, Kriminelle mit Status und Amt nicht nur völlig unbehelligt und ohne Konsequenzen das Leben von Menschen zerstören sondern auch noch vom System dazu ermutigt und beklatscht werden, institutionell und juristisch gedeckt werden während die unschuldigen Opfer ihrer Taten immer weiter ausgegrenzt, isoliert und stigmatisiert werden, läuft etwas grundsätzlich schief.

„Schöne Ostern“.

Strukturelle Gewalt, Machtmissbrauch, systemische Stigmatisierung der Opfer folgt stets den selben Mustern…..und alles fängt damit an, dass die falschen Charaktere in Führungs- und Entscheidungspositionen gelangen, wo sie glauben unbehelligt ihr bizarres Menschenbild auf Kosten ihrer Opfer ausleben zu können, umgeben von Mitläufern und Ja-Sagern und ggf. geschützt durch eine im Kern korrupte und von Standesdünkel zersetzte Justiz, die für Opfer und Rechtsuchende völlig wertlos ist. Der Rechtsstaat eine Fassade….

Klage auf Schadensersatz gegen Prof. Dr. Wittkowski, Würzburg, der der 14 Jahre andauernden Ausgrenzung und Entfremdung 2004 den Boden bereitete…

„Es bedeutet…., daß die Abwesenheit ihres Vaters für (Name des Kindes) bereits teilweise nachteilig gewirkt haben dürfte und daß die Auswirkungen erst langfristig zum Vorschein kommen werden.“

Aussage des Beklagten, Dezember 2004!

Landgericht Würzburg
Ottostraße 5
97070 Würzburg 16.09.2017

Hiermit wird Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe gestellt, gemäß dem Klageentwurf auf Schadensersatz/Schmerzensgeld in Höhe von 100.000 Euro gegen
Prof. Dr. Joachim Wittkowski, Bremenweg 30, 97084 Würzburg

wegen vorsätzlicher Erstellung eines vorsätzlich Vater und Kind schädigenden nicht sachgerechten Sachverständigengutachtens und hieraus relevant kausaler Verletzung der Gesundheit des Klägers und dessen Kindes seit 2004 (§ 253 BGB) sowie vorsätzlicher traumatischer Verletzung der Grund- und Elternrechte des Klägers seit 14 Jahren.

Der Kontakt des Klägers zu seinem Kind wird, wie den verantwortlichen und originär zuständigen Justizbehörden Würzburg bekannt und wie in dieser Klage weiter ausgeführt, initiativ der Tat des Beklagten seit 14 Jahren anhaltend ergebnisorientiert zerstört.

Erst ab Mai 2010 fand eine notdürftige kindgerechte Kontakt- und Bindungsherstellung statt, die seit Juni 2012 unter ständigem ergebnisorientierten Hinweis von Tätern und Beklagten (sog. Fachanwältin Hitzlberger, Beweisvortrag zu Az. 73 O 1368/17) auf das sog. Sachverständigengutachten des Beklagten hier aus dem Jahr 2004 wieder zielgerichtet verhindert wird.

Antrag auf Beiordnung eines Rechtsanwalts wird gestellt.

Die Klage ist dem Beklagten zur Stellungnahme zuzusenden, § 118 ZPO.

Begründung:

1.
Der Kläger ist Vater eines im September 2003 geborenen Wunschkindes. Im Dezember 2003 erzwang die Kindsmutter, Volljuristin Kerstin Neubert, unter falscher Eidesstattlicher Versicherung nach dem Gewaltschutzgesetz ein sog. Kontaktverbot gegen den Kläger, das zur Zerstörung der Vaterschaft und der Existenz des Klägers bis heute führt.

Die Gefahr solchen Missbrauchs des Gewaltschutzgesetzes und solcher Folgen für Väter und Kinder wie hier vorliegend, wurden bereits vor Erlass von dem Kriminologen Prof. Dr. Bock benannt.

Beweis:

Klicke, um auf Michael_Bock_-_Gutachten_zum_Wohnungszuweisungsgesetz.pdf zuzugreifen

Hierbei behauptete die Kindsmutter und Volljuristin, der Kläger, der ihr „Ex-Freund“ sei, von dem sie schon lange getrennt sei, würde sie belästigen und bedrohen und sie befürchte aufgrund des Kindes weitere solche vorgebliche Schädigung.

Gemäß dem Gewaltschutzgesetz und dessen Intentionen genügt hierfür die Glaubhaftmachung einer weiblichen Antragstellerin. Im Gerichtsbezirk Würzburg werden Frauen in öffentlichen Veranstaltungen und durch ideologisch-parteiische Netzwerke zu solchen Antragstellungen und Anzeigen aufgeordert und ermutigt. Die Fehlentscheidung des Gerichts gegen den Kläger als Vater und ehemaligen Polizeibeamten wird bis heute gemäß der Praxis der bayerischen Justiz vertuscht und unter offenkundiger Rechtsbeugung gedeckt.

Eine wie auch immer geartete Trennung war gegenüber dem Kläger bis zu diesem Zeitpunkt weder kommuniziert noch sonst vermittelt. Im Gegenteil war bis zu diesem Zeitpunkt von der Kindsmutter beweisrechtlich eine Heirat, Familienplanung mit zwei Kindern und auch wirtschaftliche Verwantwortungsgemeinschaft kommuniziert, so dass der Kläger zuvor erheblich in Vorleistung trat.

Seit Erlass der Verfügung am 12.03.2003 verweigert die Kindsmutter die Kommunikation mit dem Kläger und entzieht diesem das Kind. Erst 2010 wurde durch das Familiengericht wöchentliche Kontakte und ein Bindungsaufbau zwischen Vater und Kind durchgesetzt.
Protokoll AG Würzburg/konkrete „Umgangsregelung“, 09.04.2010

Seit Juni 2012 werden diese wieder verweigert, seit Oktober 2012 ist die Kindsmutter zum Zweck der Vereitelung jedweden Vater-Kind-Kontaktes untergetaucht, was faktisch eine Kindesentführung darstellt.

Die Kindsmutter wurde beginnend 2003/2004 durch die Justizbehörden, sachfremd agierende Erfüllungsgehilfen und ideologisch vorverurteilende Täter in ihrem Handeln bestärkt und ermutigt.

Von der örtlichen Staatsanwaltschaft, Polizei und insbesondere ihrem eigenen Vater, Willy Neubert, der sich beginnend des Konfliktes als Ersatzvater für das Kind des Klägers in dessen Leben hineinwanzte, wurde die Beklagte nicht nur zu Kindesentfremdung und Ausgrenzung ermutigt sondern eine Dämonisierung und Ausgrenzung des Klägers sowohl von den Behörden als auch dem Zeugen Neubert eigeninitiativ und proaktiv ergebnisorientiert und bösartig destruktiv weiter eskaliert.

In persönlichem Schreiben vom 12.03.2012 an den Direktor des Amtsgerichts behauptete der Zeuge Willy Neubert zwecks Vereitelung des zu diesem Zeitpunkt stattfindenden Vater-Kind-Kontaktes u.a. wie folgt:

„Ich halte Herrn Deeg nach wie vor für krank und befürchte derzeit eine eskalierende Entwicklung. Herr Deeg hat meines Erachtens zwei Gesichter, was allerdings nur sehr schwer zu durchschauen ist.“

Beweis:

Anlage 1

Schreiben des Willy Neubert an AG-Direktor Stockmann, 12.03.2012, Az. 002 F 1462/11

Auch die Zielsetzung des Zeugen wird offenkundig:

„Die gerichtliche Tendenz scheint derzeit dahin zu gehen, dass dem von Herrn Deeg seit der Trennung meiner Tochter von ihm bereits unzählig vorgebrachten Ansinnen auf Mediation, Therapie meiner Tochter etc. nachgekommen wird und dies in vollständiger Abkehr von etlichen in der Vergangenheit hierzu bereits geführter Gerichtsverfahren und anders lautender Beschlüsse. Am 20.12.2011 hat das Familiengericht entschieden, dass Herr Deeg und Frau Neubert (sic) ein gemeinsames Beratungsgespräch bei Frau Schmelter (gerichtsnahe Beratungsstelle) führen sollen. Frau Treu hat dieses Vorgehen damit begründet, dass die Vergangenheit außen vor zu bleiben und eine Kommunikation zwischen den Eltern stattzufinden habe.“…..

„Meine Tochter ist psychisch nicht in der Lage, sich auf ein Gespräch mit Herrn Deeg einzulassen.“

Beweis:

Anlage 1

Schreiben des Willy Neubert an AG-Direktor Stockmann, 12.03.2012, Az. 002 F 1462/11
Schreiben Willy Neubert an Direktor des Amtsgericht Würzburg, 12.03.2012: zwei Monate vor Beginn Umgangsboykott

Es ist für jeden vernünftig denkenden Menschen unschwer erkennbar, dass der Zeuge Neubert bei dieser seit 14 Jahren andauernden Lebenszerstörung, Zerstörung der Vaterschaft des Klägers und Zerstörung der Bindung des Kindes zum Vater eine tragende und initiative destruktive Rolle spielt. Dies gilt ebenso für die Eskalationen, die weitere Fortführung, so dass anstatt Konfliktlösung und Kommunikation eine zweckmäßige und dauernde Aufrechterhaltung und Etikettierung von „Hochkonflikthaftigkeit“ möglich ist, die dem Interesse des Zeugen entspricht.

Der Zeuge Willy Neubert betreibt hier erkennbar einen psychischen Missbrauch seiner eigenen Tochter, die er als fast 50-Jährige Volljuristin vor Gesprächen und Elternberatung „beschützen“ will.

Der Zeuge Willy Neubert betreibt hier ebenso erkennbar eine gegen den Kläger gerichtete Instrumentalisierung und Manipulation des gemeinsamen Kindes, das als psychische Kindesmisshandlung zu werten ist.

Seine erklärten Ziele erreicht der Zeuge seit 2003 unter intriganter und sich durch Verschlagenheit auszeichnenden Diffamierung, Beleidigung und Entwertung des Klägers bei Entscheidungsträgern und Amtspersonen wie dem Beklagten hier.

2.
Nachdem das Familiengericht Würzburg auf Antrag des Vaters nach Zustellung der mittels falscher Eidesstattlichen Versicherung (durch das Zivilgericht Würzburg) erlassenen Verfügung mit Datum vom 27.12.2003 um Hilfe und Vermittlung ersucht wurde, erfolgte zunächst keine Reaktion.

Erst mit Datum vom 20.07.2004 wurde eine mündliche Verhandlung in Sachbearbeitung der Richterin Treu für den 13.08.2004 veranlasst. Während dieser Zeit wurde eine Kindesentfremdung und Ausgrenzung manifestiert, der Boden für die dauerhafte Zerstörung der Bindung bereitet.

Beweis:

Anlage 2

Schreiben des Gerichts, Az. 2 F 5/04
Erste Reaktion Treu: Termin nach ACHT Monaten / Verfahrenspfleger bestellt nach 16 Monaten!

Nach dieser mündlichen Verhandlung wurde der Beklagte als Sachverständiger mit einem Gutachten betraut, bei weiterer Zerstörung des Vater-Kind-Kontaktes.

3.
Der Beklagte erstattete mit Datum vom 17.12.2004 ein sog. Gutachten in der „Familiensache Deeg ./. Neubert“, Az. 2. F 5/04.

Der Beklagte verschwieg hierbei die Tatsache, dass er von dem Zeugen Willy Neubert bereits vor Erstattung des Gutachtens unmittelbar nach Bekanntwerden des Gutachtenauftrages wiederholt kontaktiert wurde und der Zeuge hierbei auf den Sachverständigen in dem auch in Schreiben an den Direktor des Amtsgerichts offengelegten Duktus auf den Sachverständigen einwirkte.

Zeugnis:

Willy Neubert, Frühlingstraße 29, 97076 Würzburg

Der Zeuge ist zu vereidigen.

Obwohl der Beklagte infolge feststellte, dass bereits durch die zum Zeitpunkt der Gutachtenerstattung erfolgte Bindungszerstörung und Kontaktverlust von einem Jahr Schäden beim Kind entstanden sind und der Vater aufgrund der Entfremdung traumatisiert ist, erstattete er infolge ein im Sinne des Zeugen liegendes Gefälligkeits- bzw. ein bizarres Fehlgutachten:

Der Beklagte stellt zweifelsfrei unter Berufung auf Stand der Bindungsforschung fest:

„Es bedeutet…., daß die Abwesenheit ihres Vaters für (Name des Kindes) bereits teilweise nachteilig gewirkt haben dürfte und daß die Auswirkungen erst langfristig zum Vorschein kommen werden.“

Beweis:

Anlage 3

Auszug aus Gutachten des Beklagten vom 17.12.2004, Seite 96
Familienrechtliches Gutachten, 2004 (Auszüge)

Der Beklagte empfiehlt infolge die Ausgrenzung und den Kontaktabbruch zum Vater, damit die Kindsmutter ihre Ruhe habe. Dies im Sinne der Kindsmutter und des Zeugen Neubert, der sich fortan als Ersatzvater darstellt, die Ausgrenzung und Dämonisierung des Klägers als Vater gezielt und intrigant vorantreibt und manifestiert und so die Lebenszerstörung und Zerstörung der Vater-Kind-Bindung mit allen Folgeschäden ergebnisorientiert herbeiführt, 14 Jahre andauernd.

Die unprofessionellen, absurden und vorsätzlich lebensfremden, persönlich motivierten Darstellungen und Übertragungen des Beklagten in Form projektiver Schuld- und Täterzuweisung an den Vater sowie offenkundiger Übertragung von Beschützerinstinkten auf das vorgebliche Opfer, die Mutter ermöglichten die bis heute andauernde Kindesentziehung, die Traumatisierung des Vaters und die Bindungsschädigung des Kindes und waren weichenstellend.

Der Kläger ist Professor und Mediziner im Fachbereich, so dass hier von Tatvorsatz auszugehen ist.

Als fachlich versierter habilitierter und promovierter Sachverständiger war ihm bewusst und entsprach es seinem Vorsatz, durch weitere Empfehlung zur Ausgrenzung des Vaters im Sinne des unmittelbaren Bezugsumfeldes des Kindes – der Kindsmutter und dem Zeugen Neubert, der sich als Ersatzvater und Beschützer gegen die „Bedrohung“ Vater darstellte – eine dauerhafte Ausgrenzung, Dämonisierung und Entwertung des Vaters und eine Eskalation und dauerhafte Entfremdung zu Lasten des Kindes herbeizuführen, wie sie nun seit 14 Jahren und mit irreversiblen Schädigungen vorliegt.

4.
Die Kindsmutter nutzt die Darstellungen und die Empfehlung des Beklagten bis zum heutigen Tag zur Kommunikationsverweigerung, zur Aufrechterhaltung und Eskalation der Konflikte, zur Entwertung und weiteren Ausgrenzung des Klägers. Dies unter weiterer Schädigung des Kindes.

Der Beklagte eröffnete desweiteren den Weg für eine Pathologisierung des Klägers, indem er bereits hier beginnt, die Versuche des Klägers als Vater, den Konflikt zu beenden, den Kontakt zu seinem Kind zu erhalten und eine Bindungsschädigung seines Kindes zu verhindern, in die Nähe pathologischer Verhaltensweisen rückt.

Aufgrund der tragenden und initiativen Rolle des fachkundigen und sich als Sachverständiger andienenden Beklagten bei der seit 14 Jahren unter Grundrechtsverletzungen erfolgten Schädigung des Klägers als auch seines Kindes in vollem Wissen um diese Schädigung und somit mit Vorsatz, ist im Rahmen der Generalprävention der Schadensersatz und das Schmerzensgeld in dieser Höhe angemessen.

Beweis:

Anlage 3

Auszug aus Gutachten des Beklagten vom 17.12.2004, Seite 96

Martin Deeg,

Polizeibeamter a.D.