Staatsanwaltschaft Stuttgart: Justizverbrecher und kriminelle Polizeibeamte werden gedeckt, deren Opfer mit konstruierten Bagatelldelikten über Jahre kriminalisiert, „verbotene Mitteilung über Gerichtsverhandlung“…..

Vergangenen Dienstag wurde das Landgericht Stuttgart über drei Stunden in öffentlicher Verhandlung darüber informiert, welche Verbrechen und Straftaten, welche Dienstvergehen ich den Tätern der bayerischen Justiz, der Staatsanwaltschaft Stuttgart und dem Polizeibeamten Roland Eisele (CDU) zur Last lege.

Natürlich ging es dem Gericht nicht um diese Straftaten – der Anlass war die seit 2017 von der Staatsanwaltschaft Stuttgart beharrlich verfolgte „Straftat“ meinerseits: nämlich, dass ich in Beitrag vom 04.07.2017 hier auf diesem Blog einen Strafbefehl gegen mich selbst öffentlich gemacht habe.

Der Beschuldigte Peter Kraft, Staatsanwaltschaft Stuttgart, „beauftragte“ hierauf 2017 das Dezernat 31, Kriminalpolizei, zuständig für „Amts- und Korruptionsdelikte“ mit Ermittlungen. Warum „Amts- und Korruptionsdelikte“? Diese Frage beantwortete der – nun zum zweiten Mal aus Offenburg – angereiste damals sachbearbeitende KOK als Zeuge mit „Weil die Straftat so ungewöhnlich gewesen ist.“ Mit anderen Worten: wenn die Staatsanwaltschaft Justizopfer mit exotischen Ausnahmetatbeständen kriminalisieren will, muss das das Dezernat für „Korruptionsdelikte“ übernehmen, weil beim örtlichen Polizeirevier die Sachkenntnis fehlt….?

Wichtig ist: der Justizskandal wird öffentlich wahrgenommen, die Vorgänge werfen zunehmend Fragen auf. Der Investigativ-Reporter Andreas Müller, Stuttgarter Zeitung, setzte sich denn auch geduldig über drei Stunden in die Verhandlung, machte Notizen und kam in der Pause auf mich zu. (Ganz anders als Würzburger Gerichtsreporter der Mainpost, dazu in Kürze mehr…)

Am Freitag erschien dieser Artikel in der Print-Ausgabe, Baden-Württemberg, online hinter Bezahlschranke: https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.prozess-am-landgericht-geldstrafe-fuer-verfruehte-transparenz.f7bdd083-39f3-4af1-96e0-16e3e4256a36.html?reduced=true

„Prozess am Landgericht – Geldstrafe für verfrühte Transparenz

Das Landgericht verurteilt einen Ex-Polizisten wegen Veröffentlichung eines Strafbefehls gegen ihn selbst

Es ist eine Straftat, die durch Thomas Strobl (CDU) bekannt wurde. Verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen – dieser Paragraf untersagt es, vor dem Prozess aus Verfahrensakten zu zitieren. Gegen den Innenminister wurde wegen Anstiftung dazu ermittelt, weil er ein Anwaltsschreiben im Disziplinarverfahren gegen den Polizeiinspekteur weitergegeben hatte. Gegen eine Geldauflage von 15 000 Euro wurde sein Verfahren eingestellt.

Von der Affäre war auch die Rede, als sich das Landgericht Stuttgart jetzt mit einem anderen solchen Fall befasste. Ein ehemaliger Polizeibeamter soll sich des Delikts schuldig gemacht haben, als er einen Strafbefehl gegen sich selbst in seinem Internetblog veröffentlichte – bevor das Gericht über seinen Einspruch dagegen verhandelte. Es ging um die Beleidigung von Justizvertretern. …..Mehr als fünf Jahre ist das her.

Im Auftrag der Stuttgarter Staatsanwaltschaft wurde der Blog von der Polizei mitgelesen. Die leitete wegen des Strafbefehls ein neues Verfahren gegen den Ex-Kollegen wegen „verbotener Mitteilungen“ ein…..

Seither beschäftigt der Fall gleich dreimal das Amtsgericht Bad Cannstatt: Zweimal wies es den Einspruch ab, zweimal wurde die Entscheidung vom Landgericht aufgehoben – weil der Angeklagte aus triftigen Gründen gefehlt habe. Im dritten Anlauf verhängte der Amtsrichter eine Geldstrafe von 25 Tagessätzen zu zehn Euro, insgesamt 250 Euro.

Gegen dieses Urteil zog der Mann vor das Landgericht. Die von ihm beantragte Einstellung lehnte die Staatsanwaltschaft ab, also musste verhandelt werden. Ausführlich legte der langjährig Arbeitslose seine Motive dar. Erst sei seine Karriere bei der Polizei zerstört worden, dann durch Familiengerichte die Beziehung zu seiner Tochter, über Jahre habe die Justiz ihn kriminalisiert und als krank abgestempelt….

Weil es im Strafbefehl um ihn selbst ging, sei niemand beeinträchtigt worden. Der Staatsanwalt würdigte zwar den „schweren Weg“, den der Angeklagte hinter sich habe, sah aber keine Rechtfertigung für die vorzeitige Veröffentlichung. Sein Plädoyer: Die Berufung sei zurückzuweisen.

So entschied auch die Kammer. Man sehe die Lebensumstände sehr wohl, sagte die Richterin, aber sie rechtfertigten keine Straftat. Das Verbot des Zitierens aus Verfahrensakten habe gleich einen „doppelten Schutzzweck“: Zum einen sollten Laienrichter und Zeugen vor einer Beeinflussung bewahrt werden, zum anderen Persönlichkeitsrechte geschützt werden – nicht nur die des Betroffenen, sondern auch von anderen Beteiligten. Gegen das Urteil kann der Mann nun noch in die Revision zum Oberlandesgericht gehen.“

Die Revision ist eingereicht.

Für den Moment lasse ich das stehen.

Die Verbrechen gegen mich, die Ausgrenzungen, die Übergriffe und die sich aneinanderreihenden Demütigungen und Diffamierungen haben weiter Folgen, entfalten täglich Wirkung.

Die Täter und Täterinnen sind benannt, der Blog ist die beweisrechtliche Dokumentation eines seit nun über 20 Jahren andauernden Justizskandals, angefangen mit den Straftaten und Dienstvergehen des Polizeibeamten Roland Eisele (CDU).

Der Untersuchungsausschuss des Landtages Baden-Württemberg ist in Kenntnis.

Es wird keiner behaupten können, er habe von nichts gewusst!

9 Gedanken zu „Staatsanwaltschaft Stuttgart: Justizverbrecher und kriminelle Polizeibeamte werden gedeckt, deren Opfer mit konstruierten Bagatelldelikten über Jahre kriminalisiert, „verbotene Mitteilung über Gerichtsverhandlung“…..

  1. Allgemeine Fragen:
    …Im Auftrag der Stuttgarter Staatsanwaltschaft wurde der Blog von der Polizei mitgelesen….
    Seit wann?
    Mit welcher Begründung?
    Auf wessen Anweisung?
    Wer war alles involviert/informiert? Da gibt es doch sicher Stundenzettel, usw. und die würden dies beweisen. (Oder werden nun sofort die bewährten NSU shredder eingesetzt?)

    Logische Frage: wenn der Blog „mitgelesen“ wurde müsste auch ein Vermerk „kapiert/verstanden“ oder „weitere Maßnahmen ergriffen/eingeleitet“ vorhanden sein und damit auch beweisen wer Offizialdelikte ignorierte.
    Oder gilt wieder einmal „habe mir die Akten tagelang angesehen, von aufmachen und lesen war niemals die Rede“?

    • Der Stuttgarter Staatsanwalt Peter Kraft beauftragte nach Aussage des Zeugen, KHK Grumptmann, 2017 das Dezernat 31, um wegen einer vermuteten Straftat gemäß § 353d StGB zu ermitteln. Kraft ist bereits mehrfach von mir wegen Strafvereitelung zur Anzeige gebracht, weil er es parallel seit ca. 2014 schafft, alle meine Strafanzeigen zu entledigen, ohne das geringste zu unternehmen – oder zur Staatsanwaltschaft Würzburg direkt an die Beschuldigten zu schicken, wo die Strafanzeigen verschwinden.

      Das läuft alles im „täglichen Dienst“ – Beamte müssen da keine Nachweise führen….

      Dass Kraft mit den Tätern der Staatsanwaltschaft in Würzburg & Bamberg engstens zusammenarbeitet, konzertierte Strafvereitelung darf man annehmen, ist spätestens klar geworden, als Kraft

      – eine Haftstrafe wegen Beleidigung gegen mich forderte

      – die Veröffentlichungen im Zusammenhang mit den von den Tätern (Kindesentführung, Freiheitsberaubung im Amt etc.) vertuschten Taten und deren Versuch der Kriminalisierung meiner Person mittels „Beleidigung“ über drei Staatsanwaltschaften (Stuttgart, Würzburg, Bamberg) eben als Straftat nach § 353d StGB ebenfalls nutzte und in die Kriminalisierung mit einstieg. Dass er hierfür die Kripo gezielt beauftragte, wurde erst durch die Vernehmung des KHK als Zeuge vor Gericht bekannt…..

      – Kraft hat als Staatsanwalt darüberhinaus eine Anklage wegen „Beleidigung“ des ehem. Würzburger Landrats Eberhard Nuß (CSU) – dessen Machenschaften ebenfalls Thema dieses Blogs – gegen mich fabriziert obwohl ihm bekannt war, dass kein Strafantrag vorlag und somit ein Verfahrenshindernis (absolutes Antragsdelikt) bestand, werde dazu in Kürze berichten…. das wäre gezielte Rechtsbeugung und Verfolgung Unschuldiger u.a.. Sachbearbeitend ist das Dezernat 31, zuständig für „Amts- und Korruptionsdelikte“, das Kraft missbrauchte, um seine exotische „Strafverfolgung“ gegen mich zu verwirklichen.

      Dass es sich um Offizialdelikte und einen Justizskandal handelt, habe ich in der Hauptverhandlung ausführlich und klar benannt, insbesondere Details der Erpressung zur Aufgabe des Polizeiberufs und die Freiheitsberaubung in Bayern betreffend…..siehe Schreiben/Link.

      Natürlich müssen in einem Rechtsstaat schon lange von Amts wegen Ermittlungen gegen die Täter geführt werden. Nur: es passiert nicht. Stattdessen die dummdreisten Versuche, mich als Opfer mundtot zu machen und einzuschüchtern.

      Es ist alles dokumentiert – und die Polizei liest weiter mit.

      Die Fallhöhe für manche wird dabei immer größer….!

      • Einfach Frage: Wieso stellt niemand in der Justiz dieselben einfachen und LOGISCHEN Fragen wie wir?

        ….Der Stuttgarter Staatsanwalt Peter Kraft beauftragte nach Aussage des Zeugen, KHK Grumptmann, 2017 das Dezernat 31, um wegen § 353d StGB zu ermitteln. Kraft ist bereits mehrfach von mir wegen Strafvereitelung zur Anzeige gebracht, weil er es parallel seit ca. 2014 schafft, alle meine Strafanzeigen zu entledigen, ohne das geringste zu unternehmen – oder zur Staatsanwaltschaft Würzburg direkt an die Beschuldigten zu schicken, wo die Strafanzeigen verschwinden….

        Eine offensichtliche Kontrolllücke oder eher Grand Canyon.

        ….Das läuft alles im “täglichen Dienst” – Beamte müssen da keine Nachweise führen….

        Das alte Problem bei Zeitplanung. Grundsatz „Wie lange dauert die Bearbeitung eines Vorgangs? So lange wie man der bearbeitenden Person Zeit gibt.“
        Exkurs: Jobcenter – die warten auch gerne 3 Monate ab bevor sie einen Bescheid erlasen, weil erst nach 3 Monaten kann man Untätigkeitsbeschwerde loslassen und nach weiteren 3 Monaten Untätigkeitsklage. Ziel: Zeitschinden erreicht

        ….Dass Kraft mit den Tätern der Staatsanwaltschaft in Würzburg & Bamberg engstens zusammenarbeitet, konzertierte Strafvereitelung darf man annehmen, ist spätestens klar geworden, als Kraft ….

        Ist das nicht bereits persönliche Verfolgung oder stalking durch Justizmitarbeiter? Erinnert irgendwie an Strauß und den Polizisten der ihn wegen roter Ampel gestoppt hatte. Die Geister sind anscheinend noch vorhanden.

        ….Dass es sich um Offizialdelikte und einen Justizskandal handelt, habe ich in der Hauptverhandlung ausführlich und klar benannt, insbesondere Details der Erpressung zur Aufgabe des Polizeiberufs und die Freiheitsberaubung in Bayern betreffend…..siehe Schreiben/Link. ….

        Die Frage ist nur, ob es kapiert wird. Bruno vor Sozialgericht – der Richter hat ihm dauern erklärt das seine Forderung nicht fundiert ist, weil er den TAGESlichtschutz NAME doch von der Kasse bezahlt bekommt. Eifrig sekundiert von Jobcenter. Leider hat er nicht kapiert (oder war es Absicht), das es nicht um dieses Medikament NAME ging, sondern um ein anderes Medikament NAME02 für die Bestrahlungsbehandlung, das die Kasse nicht bezahlte

        ….. Natürlich müssen in einem Rechtsstaat schon lange von Amts wegen Ermittlungen gegen die Täter geführt werden. Nur: es passiert nicht. Stattdessen die dummdreisten Versuche, mich als Opfer mundtot zu machen und einzuschüchtern….

        die leider NORMALE Aussitzerei und je langer es dauert, desto mehr Handlanger sammeln sich um die Ihren (Amtskollegen) und vergrößern so die Zahl der Täter um sich gleichzeitig mit „Wir sind viele, also haben wir Recht“ entlasten.

        ….Es ist alles dokumentiert – und die Polizei liest weiter mit.
        Die Fallhöhe für manche wird dabei immer größer….! ….

        Wo ist da die Fürsorgepflicht des Dienst“Herrn“? Denn der kriminalisiert seine Mitarbeiter durch handeln gegen Amtspflicht, usw.

        Hinweis an die mitlesenden Amtsträger: Sie haben eine Remonstrationspflicht bei Anweisungen, usw. wenn Sie zu der Entscheidung kommen, diese sind rechtlich nicht „sauber“. Wenn Sie darauf verzichten, erklären Sie durch ihr Tun, dass sie die Anweisungen erst nach IHRER Prüfung umsetzten.
        Kleiner Tipp: bestehen Sie auf schriftlicher Anweisung! Denn seit dem Ende der 1.000 Jahre können Anweisungen auch NUR mündlich und müssen nicht mehr schriftlich gegeben werden. Und falls sich der Vorgesetzte „windet“, dann merken Sie hoffentlich, das hier was nicht stimmen kann.

        Ansonsten gilt unser Hinweis auf BGH Urteil nicht nur bei uns (Unser Standardtext):
        BGH Groening-Prozess – „Buchhalter von Auschwitz“ – Wer Auschwitz bewachte, ist schuldig – Historischer BGH-Entscheid Auszug Spiegel Online 28. November 2016, 15:13 Uhr:
        ……Es ist ein historischer Beschluss, den der Bundesgerichtshof (BGH) unter dem Aktenzeichen 3 StR 49/16 veroeffentlicht hat. Auf 16 Seiten geht es um die Themen Verbrechen und Schuld, um eine zentrale Frage, die viele Jahrzehnte in der Bundesrepublik beantwortet schien: Hat sich ein SS-Mann in Auschwitz schuldig gemacht, wenn er Teil der Toetungsmaschine war – ohne selbst direkt an Morden beteiligt gewesen zu sein?……..
        …Nun hat der BGH einen Paradigmenwechsel in der Rechtsprechung bekraeftigt, der von Opfervertretern lang ersehnt war Rechtsanwalt Thomas Walther, der im Groening-Prozess mehrere Nebenklaeger vertrat, sagte SPIEGEL ONLINE, er sei froh. Erstmals sei auch hoechstrichterlich festgestellt: „Jeder, der in Auschwitz am Massenmord mitgewirkt hat, ist schuldig.“ Ueber Jahrzehnte habe die Justiz „Strafverhinderung“ betrieben, sagte Walther. Fortan sei es „juristisch einfacher, ehemalige SS-Maenner anzuklagen und zu verurteilen“…
        Nochmals: Wer bei der politischen Verfolgung, Folter, Inhaftierung von Bruno nicht remonstrierte oder Strafanzeige gegen die Taeter im Amt erstattete ist auch ein Verbrecher! Bis heute (Stand 28/02/2022 (seit 2005)) hat niemand remonstriert oder Anzeige gegen Taeter/Kollegen erstattet!

  2. Erstaunlich, in was für Fällen Staatsanwälte auf „Freispruch“ plädieren!

    „Amts­rich­terin wegen Rechts­beu­gung ver­ur­teilt

    Eine Amtsrichterin brachte Betroffene in der geschlossenen Abteilung einer Psychiatrie unter, ohne sie vorher anzuhören. Das ist Rechtsbeugung, so das LG – und entschied sich entgegen der Auffassung von Staatsanwaltschaft und Verteidigung….

    ….. Die Amtsrichterin hat die Vorwürfe objektiv nicht bestritten. Sie habe jedoch nicht vorsätzlich gehandelt. Die unterlassenen Anhörungen seien Folge ihrer Arbeitsbelastung gewesen.

    Die Kammer sah dies anders und verurteilte die Angeklagte – entgegen der geforderten Freisprüche seitens der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung – zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten.“….

    https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/lg-stade-amtsrichterin-wegen-rechtsbeugung-verurteilt/?utm_source=Eloqua&utm_content=WKDE_LEG_NSL_LTO_Daily_EM&utm_campaign=wkde_leg_mp_lto_daily_ab13.05.2019&utm_econtactid=CWOLT000008751576&utm_medium=email_newsletter&utm_crmid=

    • Götter in weiß äh schwarz!
      Wie kann eine einweisende Richterin (Auslöser) selbst eine Anhörung durchführen und dabei sogar noch massiv verzögern?

      ….Das Landgericht (LG) Stade hat am Montag eine Amtsrichterin wegen Rechtsbeugung verurteilt. Im Zeitraum von Mai 2016 bis Dezember 2017 hat die Richterin am Amtsgericht (AG) Rotenburg in 15 Fällen Betroffene gegen ihren Willen in der geschlossenen Abteilung einer Psychiatrie untergebracht, ohne (rechtzeitig) eine Anhörung durchzuführen……

      Wie das Ergebnis der Anhörung (garantiert nicht dokumentiert) aussieht, kann sich sicher jeder vorstellen.
      Wette: Die jeweilige Akte ist garantiert passend geschrieben worden. Und niemand hat diese Texte hinterfragt oder das Opfer selbst angehört – denn man kennt und hilft sich ja untereinander.

      Anscheinend ist die Einweisung in die Psychiatrie NORMAL geworden und es fällt niemanden auf, das offensichtlich systematisch und massenhaft eingewiesen wurde. Und da dies anscheinend NORMAL ist, dürften auch andere Richter diese Entsorgungsmethode genutzt haben. Denn sonst wäre die abnorme Einweisungsquote sicher schon lange aufgefallen.

      …Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig. Die verurteilte Amtsrichterin kann bis nächsten Montag Revision einlegen. Tut sie dies nicht, verliert sie sofort und dauerhaft ihr Richteramt und alle Pensionsansprüche. Zudem dürfte sie mindestens für die nächsten fünf Jahre keinen juristischen Beruf ausüben, so die Pressesprecherin…..

      Gilt das auch für die Vorgesetzten die das nicht mal überprüft und damit anscheinend gebilligt/unterstützt und so befohlen haben?

      Allgemeine Frage: Wie groß ist wohl die Wahrscheinlichkeit bei einem Prozess vor dem Amtsgericht gleich in die Psychiatrie umziehen zu müssen?
      Immerhin muss die Staatsanwaltschaft nicht nur BElasatendes, sondern auch ENTlastendes suchen, während in Richter offensichtlich „Order per Mufti“ erlassen kann und die anderen Mitspieler (Staatsanwaltschaft, Verteidiger, Opfer) einfach SO vom Platz stellen kann.

      • Die Formulierung in dem Artikel ist etwas irreführend: die Richterin hat vermutlich die Leute nicht selbst „eingewiesen“, sie wurde nur beauftragt, das richterlich zu bestätigen – da unfreiwillig Eingewiesene das Recht haben, das die Einweisung spätestens am nächsten Tag durch einen Richter „überprüft“ wird. Dazu muss der Richter die Menschen PERSÖNLICH anhören. Das hat die Verurteilte sich hier offenbar erspart, weil sie keine Lust dazu hatte und „überarbeitet“ war. Erstaunlich finde ich den Antrag der Staatsanwaltschaft auf „Freispruch“ – obwohl die Rechtsbeugungen ja nachgewiesen sind.

        Insgesamt ist es ja so, um die Frage oben nochmal aufzugreifen, dass Richter, Staatsanwälte, Polizeibeamte keine Tätigkeitsnachweise in dem Sinne führen, was sie wann wie lange „bearbeitet“ haben – der „Tätigkeitsnachweis“ ist schlicht die Erledigung von Vorgängen!

        Bei mir als Polizeibeamten sah das bspw. so aus, dass ich eingehende Vorgänge mit Aktenzeichen datumsmäßig in ein Vorgangsbuch eintrug und dann das Datum notierte, an welchem die Abgabe an die Staatsanwaltschaft oder eine andere Behörde oder andere Abteilung erfolgte, kann auch der Kollege auf dem gleichen Gang sein, weil der örtlich (Stadtbezirk) oder sachlich (Pkw-Aufbrüche) zuständig ist….das war´s.

        So ist es ja auch möglich, dass „überlastete“ Beamte oder Richter immer wieder kistenweise Akten „verschwinden“ lassen können, ohne dass je eine Bearbeitung stattfand. Solange keiner nachfragt, fällt das niemandem auf.

      • …. sie wurde nur beauftragt, das richterlich zu bestätigen – da unfreiwillig Eingewiesene das Recht haben, das die Einweisung spätestens am nächsten Tag durch einen Richter „überprüft“ wird. Dazu muss der Richter die Menschen PERSÖNLICH anhören….

        Also ein reiner Verwaltungsvorgang zur Legalisierung voriger Entscheidungen. Oder hat irgendein Richter die EIGENE medizinische Fachkenntnis um so eine Einweisung beurteilen zu können. Also nur ein pro forma Termin zur Akten-Legalisierung.

        … Das hat die Verurteilte sich hier offenbar erspart, weil sie keine Lust dazu hatte und „überarbeitet“ war. Erstaunlich finde ich den Antrag der Staatsanwaltschaft auf „Freispruch“ – obwohl die Rechtsbeugungen ja nachgewiesen sind. ….

        Da stellen sich zwei Fragen:
        Hat man vielleicht gar Fahrten/Arbeitszeit für diese nicht genommenen Anhörungen abgerechnet?
        „Freispruch“ ist nicht erstaunlich – das ist deren Zwangslage – denn sonst hätte sich die Justiz SOFORT die Frage stellen müssen, wieso die Vorgesetzten es nicht gemerkt haben.

        ….Insgesamt ist es ja so, um die Frage oben nochmal aufzugreifen, dass Richter, Staatsanwälte, Polizeibeamte keine Tätigkeitsnachweise in dem Sinne führen, was sie wann wie lange „bearbeitet“ haben – der „Tätigkeitsnachweis“ ist schlicht die Erledigung von Vorgängen!….

        weswegen Sie sich offensichtlich massiv gegen die Digitalisierung wehren. Gleichzeitig drängt sich die Frage auf: Wie können die Personalzahlen berechnen ohne eine Arbeitsgrundlage zu haben?

        …. Bei mir als Polizeibeamten sah das bspw. so aus, dass ich eingehende Vorgänge mit Aktenzeichen datumsmäßig in ein Vorgangsbuch eintrug und dann das Datum notierte, an welchem die Abgabe an die Staatsanwaltschaft oder eine andere Behörde oder andere Abteilung erfolgte, kann auch der Kollege auf dem gleichen Gang sein, weil der örtlich (Stadtbezirk) oder sachlich (Pkw-Aufbrüche) zuständig ist….das war´s…..

        also gar keine Kontrolle, auch durch „wie soll ich herausfinden, wer das veranlasst hat?“ (was der Amtsträger doch wissen müsste, statt die Betroffenen zu fragen)

        …. So ist es ja auch möglich, dass „überlastete“ Beamte oder Richter immer wieder kistenweise Akten „verschwinden“ lassen können, ohne dass je eine Bearbeitung stattfand. Solange keiner nachfragt, fällt das niemandem auf…..

        Das scheint der übliche Grund zu sein, unser Gesprächsangebot „alle an einen und alles auf den Tisch“ zu fürchten wie der Teufel das Weihwasser, denn Teilnehmer gelten als INFORMIERT/fachkundig doch wenn Bruno ihnen die Fakten/Daten (ad hoc aus dem Kopf heraus) um die Ohren haut, flüchteten die bereits am Telefon.

        Dazu kommt die übliche Rotation – wo der Nachfolger die vollen Aktenschränke des Vorgängers findet, diese aber ignoriert, weil es nicht sein Versagen war und er bei Null anfängt. Die Schränke werden dann irgendwann mal entsorgt (mit Akten)

    • Nachschlag zum geforderten Freispruch – genauer zu den Anfängen:

      Richterin wegen Rechtsbeugung angeklagt
      Akten ver­steckt, Urteile rück­da­tiert, Pro­to­kolle gefälscht?
      05.10.2021
      …. Die nicht mehr bearbeiteten Akten wurden 2020 bei einer Durchsuchung der Wohnung der Frau gefunden. Sie waren in einem Karton im Keller. Einen „roten Faden“, der erklären könnte, welche Art von Verfahren die Blockade ausgelöst haben könnten, suchen die Frau und ihr Therapeut angeblich bis heute. Bei den versteckten Akten handelt es sich sowohl um Strafsachen als auch familienrechtliche Angelegenheiten.

      Richterin soll auch ein Protokoll nachträglich verändert haben….
      https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/lg-hagen-richterin-angeklagt-rechtsbeugung-urkundenfaelschung-akten-versteckt-protokolle-gefaelscht/

      Erneut: Wie können die Akten verschwinden und niemand merkt es oder will es merken?
      Dazu die Folgefrage: Wenn sich ein Justizopfer auf etwas bezieht, wird einfach nur abgewimmelt oder erfüllt der verantwortliche Amtsträger doch noch seine Amtspflichten, prüft und stellt dann fest „hier fehlen Unterlagen“?
      Dazu auch die Überlegung: Wie kamen die zu einer Hausdurchsuchung bei einer Richterin? Da muss die Aktenspur ja eindeutig vom Gericht in deren Keller gelegen haben.

      Ganz putzig ist die Erklärung der Richterin:
      ….Die Angeklagte gab in ihrer Einlassung zu, bei bestimmten Akten eine „totale Blockade“ verspürt und die Verfahren deshalb einfach nicht mehr bearbeitet zu haben. Seit einem Jahr absolviert sie eigenen Angaben zufolge eine Psychotherapie. „Mein Therapeut sagt, mein Über-Ich wollte unbedingt den Erwartungen der Gesellschaft entsprechen und dagegen hat sich mein Unterbewusstsein gewehrt“, erklärte die angeklagte Richterin….
      Für uns riecht die Zielsetzung „Freistellung bei vollen Gehalt, ohne Ahndung plus Unterstützung bei „Therapie““ massig raus.

  3. Ab wann ist denn so was eigentlich „veröffentlicht“?
    Bereits wenn man mit einem privaten Dritten darüber redet „kennst du einen Anwalt – hast du schon mal was davon gehört?
    Dann machen „öffentliche“ Gerichtsverhandlungen keinen Sinn mehr.
    Zusatzfrage: Wo steht das Veröffentlichungsverbot eigentlich im Schriftwechsel? Muss ein juristischer Laie so was tatsächlich wissen oder ist es nur eine weitere Mausefalle um Demokraten/Menschenrechtler je nach Lust und Laune zu diskriminieren?

    ….Mehr als fünf Jahre ist das her…. warten die etwa ab, bis alles andere scheinlegal als verjährt deklariert werden kann? Verbrechen gegen Grundgesetz / Menschenrechte verjähren aber nicht!

    Wir bieten ähnliches: Prozess Jan 2022 wegen Verunglimpfung staatlicher Symbole (2012), weil WIR nicht Bruno einen Text (Black Forest where racists govern“ über die Fahne gelegt hatten. Der Prozess (09/15 Uhr platzte – Pflichtverteidigerin rief um 07/30 an „wegen Geringfügigkeit eingestellt (Kosten um die 1.000,- € für sie) – dabei hatten wir angekündigt, das WIR die Beweis-DVD der unterlassenen Hilfeleistung bei Brunos Erstickungsanfall = Mordversuch durch Jobcenter übergeben wollten.

    Auch die anderen Offizialdelikte wurden einfach ignoriert und die Menge der involvierten/informierten Amtsträger weiter erhöht, um die Mauer „wenn die nichts machen, brauche ich auch nichts zu tun und kann mich gegen meine Amts- Anzeigepflichten zurücklehnen“ zu verstärken, bzw. das ist der Hinweis auf „ich sollte besser wegschauen“ (wie Landesjurist „was soll ich machen, wenn der KRETSCHMANN nichts tut?!“ plus „wieso leben Sie überhaupt noch?“) – denn das Signal „wir sind über alles informiert“ KRETSCHMANN Vorzimmer ist eindeutig – um keine EdeKa (Ende der Kariere) Stelle zu bekommen = Vorteilsnahme- Gewährung = Korruption (BKA – siehe Wikipedia).

    Interessant: Bei Strobl wurde immer nur von 15.000,- € geschrieben, ohne Angabe des Tagessatzes.

    Unser Fazit: Die Amtsträger klopfen sich garantiert auf die Schenkel „schaut mal, was wir alles machen können und die DeppähBürger können nichts dagegen tun“.

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