Warum Menschen töten – 14 Jahre asozialer Kindesentzug und Ausgrenzung eines unbescholtenen Vaters durch Verbrecherjuristen im rechtsfreien Raum Würzburg.

Mit braucht niemand mehr irgendetwas „wünschen“ – mein Leben ist zerstört, meine Vaterschaft irreversibel zerstört.

Die Schuld hierfür trägt diese Frau, Rechtsanwältin Kerstin Neubert, die mir zuerst vorgaukelte, mit mir eine Familie gründen zu wollen und mich dann drei Monate nach Geburt unseres Wunschkindes mal eben mittels sog. Gewaltschutzverfügung willkürlich entsorgte und bis heute zum ausgegrenzten Paria ohne Bindung zum Kind machte. Hierfür reichte es, dem dummen desinteressierten Zivilrichter Thomas Schepping (bzw. dessen Rechtspflegerin Lassen) in Würzburg vorzulügen, ich sei ihr Ex-Freund, der sie irgendwie bedrohe und belästige. Dumm, dass da das gemeinsame Kind ist, von dem sie mich seit 14 Jahren mit immenser Unterstützung asozialer Arschlöcher fernhält, die sich von ihr einlullen lassen oder ohnehin der Meinung sind, dass Männer gewalttätige Dreckschweine sind, auf die man alles projizieren kann, je nach Bedarf.

image

Oder wie Neubert es selbst 2004 ausdrückte:

„Spontan fuhr die Probandin fort, sie habe sich bereits selbst analysiert. Das Problem bei ihr sei, wenn sie die Männer ausgesucht (sic!) habe, sei es bisher immer nach dem Äußeren gegangen. das sei ihr jetzt aufgefallen. Das nächste Problem sei, daß sie leistungsorientiert erzogen worden sei. So habe sie also nach dem Äußeren ausgesucht und dann was in den Mann reinprojiziert, vor allem den Traum von der heilen Familie („Rama-Idylle“). Da sie keine exakte Vorstellung habe, erkenne sie am Anfang nicht, daß der Mann ihr dies nicht geben könne. So trete sie erstmal „in Vorleistung“, zum Beispiel Einladungen zum Essen, seine Wäsche waschen etc. Irgendwann warte sie darauf, daß etwas zurückkomme und dann passiere nichts. Das sei dann der Punkt, wo sie denke: „Hoppla, du solltest die Sache beenden.“…Seite 30

Bayerische „Richter“ wie der Kriminelle und Justizverbrecher Thomas Schepping, der sich hochgewanzt hat zum Direktor des AG Gemünden, machen nach außen keine Fehler, auch wenn Menschen dabei draufgehen – deshalb wird dieses folgenschwere Justizverbrechen bis heute vertuscht, während man seitens dieser verbrecherischen Justiz Würzburg zunehmend versuchte, mich mittels Amtsmissbrauch – und letztlich Freiheitsberaubung im Amt infolge einer Dienstaufsichtsbeschwerde – zum Kriminellen und Irren zu stigmatisieren.

image

Wie selbstverständlich hat man seit 2003 meine Vaterschaft zerstört, wie ich in diesem Blog, an dem keiner der TÄTER mehr vorbeikommen wird, beweisrechtlich dokumentiert habe.

Ein rechtsfreier Raum, der Verbrecher in den eigenen Reihen deckt und Menschen solange ausgrenzt, bis sie töten oder vor einen Zug springen.

Das einzige was Neubert schützt, ist unser Kind. Das habe ich schon vor rund zehn Jahren gesagt. Eine asoziale, rücksichtslose Täterin, dominant und egozentrisch, bei Bedarf dann ein verhuschtes „Opfer“ das mit den Tränen „kämpft“….

Ich habe in den letzten Wochen diese Klage geschrieben. Sie wird so nutzlos sein wie alle meine Anträge, Beschwerden und Klageschriften seit 2003 gegen diese asozialen Justizverbrecher.

Es scheint mir daher inzwischen wichtiger, dass sie im Internet verfügbar ist, damit keiner behaupten kann, er weiß von nichts!

An das
Landgericht Stuttgart
Urbanstraße 20
70182 Stuttgart

Mehrfertigung

Landtag Baden-Württemberg

Polizeibehörde Stuttgart

Da das Land Baden-Württemberg gemäß Art. 45 Beamtenstatusgesetz eine Fürsorgepflicht für den Kläger als Polizeibeamten auf Lebenszeit hat, wird diese Klage an das Landgericht Stuttgart addressiert mit der Bitte, die Befangenheit bayerischer Gerichte in diesem Fall und eine eigene oder alternative Zuständigkeit zu prüfen.

Eine Sachbearbeitung innerhalb Bayerns gegen Behördenträger in Bayern (CSU) führte seit 2004 durchweg ohne jede objektive Prüfung zur rechtsbeugenden Entledigung und/oder Ablehnung jedweder Anträge auf dem Aktenweg oder dem schlichten Verschwindenlassen der Akte bei den Justizbehörden Würzburg.

Das Justizministerium Bayern verweigert darüberhinaus jedwede Ausübung einer Dienstaufsicht über die Justizbehörden Würzburg/Bamberg:

StMJ Bayern/Ministerialrat Zwerger, März 2015: Strafanzeigen gg. Trapp/Staatsanwaltschaft wird nicht weitergeleitet.

Hiermit wird Klage auf Schadensersatz und Schmerzensgeld gegen den Freistaat Bayern, vertreten durch die Bayerische Staatskanzlei, Franz-Josef-Strauß-Ring 1, 80539 München, eingereicht wegen

1. Zerstörung der Vaterschaft des Klägers durch rechtswidrigen Kindesentzug über 13 Jahre und weiter anhaltend, Beihilfe zur Kindesentführung seit Oktober 2012 und weiter anhaltend durch bayerische CSU-Justizjuristen der Behörden Würzburg/Bamberg. Aus Gründen der Generalprävention (Umgangsboykott und Kindesentzug durch Mütter und alleinerziehende Väter) und aufgrund der über 13 Jahre anhaltenden asozialen rechtsfernen Skrupellosigkeit der bayerischen Amtsträger ist ein Schadensersatz/Schmerzensgeld in Höhe von 12 Millionen Euro angezeigt.

Das Verhalten der bayerischen Behörden und die Störung des Rechtsfriedens zu Lasten des Klägers ist objektiv als Mordmotiv zu werten.

Der Kläger ist durch den Missbrauch von Amtsgewalt, die Straftaten im Amt, die Störungen des Rechtsfriedens und das konkrete, in dieser Klage geschilderte parteipolitisch gedeckte Verhalten der Justiz Würzburg/Bamberg objektiv als radikalisierter Gefährder einzustufen.

Die so insbesondere durch dreizehn Jahre Kindesentzug verschuldete Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) und die weiter traumatisierenden Grundrechtsverletzungen zu Lasten des Klägers und seines Kindes werden gezielt missbraucht, um innerhalb des Zuständigkeitsbereichs der Beklagten die Straftaten im Amt zu vertuschen und den Kläger und sein Kind anhaltend immer weiter zu schädigen anstatt auf die Kindsmutter ei zuwinken, um deren verbrecherisches Verhalten seit 2003 aufzuklären und zu sanktionieren!

Befangenheit ist offenkundig, wenn Justizbehörden über sog. Fehler und Verbrechen im Amt in eigener Zuständigkeit entscheiden sollen, wie aus den Gesamtvorgängen zwischen 2004 bis 2016 hervorgeht und beweisrechtlich dokumentiert ist.

Beweis:
Blog des Klägers, Originaldokumente Amtsgericht Würzburg, Az. 002 F 5/04

https://martindeeg.wordpress.com/

Weitere Zivilklagen und Mitteilungen an das Ministerium und den Landtag erfolgen zu folgenden Sachverhalten:

2. Schwerer gemeinschaftlich begangener Freiheitsberaubung im Amt über zehn Monate durch bayerische CSU-Justizjuristen der Behörden Würzburg/Bamberg. Aus Gründen der Generalprävention und aufgrund der asozialen rechtsfernen Skrupellosigkeit der bayerischen Amtsträger (Netzwerk des CSU-Juristen Clemens Lückemann) ist ein Schadensersatz und Schmerzensgeld in Höhe von 5 Millionen Euro angezeigt.

3. Erstellung eines vorsätzlichen Fehlgutachtens Und unrichtigen ärztlichen Zeugnisses durch den Würzburger Psychiater Dr. Jörg Groß (CSU) zugunsten und auf Weisung der Staatsanwaltschaft Würzburg zwecks missbräuchlicher Anwendung des § 63 StGB gegen den Kläger. Aus Gründen der Generalprävention und aufgrund der asozialen rechtsfernen Skrupellosigkeit der bayerischen Amtsträger und des berufenen Sachverständigen sowie der anhaltenden Stigmatisierung des Klägers durch Fehlgutachten ist ein Schadensersatz und Schmerzensgeld in Höhe von 500.000 Euro angezeigt.

4. Inhaftierung des Klägers über mehrere Wochen in einer 4-Mann-Zelle (durch Stockbetten erweiterte 2-Mann-Zelle) der JVA Würzburg mit bis zu drei starken Rauchern. Der Kläger ist Nichtraucher. Hier ist aus Gründen der Generalprävention ein Schadensersatz und Schmerzensgeld in Höhe von 10.000 Euro durch den Freistaat Bayern angezeigt.

Durch diese Repressionen und Verbrechen im Amt verfolgten die Täter der bayerischen CSU-Justizbehörden erkennbar den Zweck, den Kläger davon abzubringen, weiter seine berechtigten Anliegen geltend zu machen und sich weiter juristisch um die Verwirklichung der Vater-Kind-Bindung zu bemühen, die die Kindsmutter in asozialer Weise verhindert.

Dieser von der Beklagten angestrebte Erfolg ist nicht eingetreten, vielmehr gelang es ab Mai 2010 mittels Beschluss und Durchsetzung der Richterin Sommer, Familiengericht Würzburg, unmittelbar nach dem Versuch der Täter, mich als „gefährlichen Irren“ dauerhaft in der Forensik wegzusperren, wöchentliche Treffen und Kontakte und so den Bindungsaufbau zwischen Vater und Kind zu verwirklichen.

Ab Mai 2012 gelang es der Kindsmutter wieder mithilfe der erneut untätigen Familinrichterin Treu und verbrecherisch agierender Justizmitarbeiter sowie der widerwärtigen eskalierenden Hetzanwältin Dr. jur. Gabriele Hitzlberger, jeglichen Kontakt zwischen Vater und Kind zu vereiteln.

Die Schwere und Dauer der Straftaten und Verbrechen durch Angehörige der bayerischen Justiz schließt aus, dass die Täter und Verantwortlichen sich den Konsequenzen entziehen werden.

Begründung / Beweisvortrag:

I.
Die Beklagte ist schuldhaft verantwortlich dafür, dass seit 15.12.2003 rechtswidrig der Kontakt und die grundgesetzlich garantierten Elterpflichten und Elternrechte zwischen dem Kläger als leiblichem Vater und seinem damals drei Monate alten Kind dauerhaft und konsequent zerstört wurde.

Der Kläger hat als rechtlicher und leiblicher Vater durch Verschulden der Justiz und der Behörden Würzburg zwischen Dezember 2003 und Mai 2010 und wieder seit Juni 2012 anhaltend jeden Kontakt zu seinem Kind verloren.

Der Kläger stellte ersten Antrag als Vater des drei Monate alten Kindes mit Datum vom 27.12.2003 an das Familiengericht Würzburg. Mit Datum vom 31.03.2003 teilte die Amtsrichterin Antje Treu hierauf mit, dass das Jugendamt zuständig sei. Erst auf erneuten Antrag wurde mit Datum vom 13.08.2004 eine mündliche Verhandlung anberaumt, Az. 002 F 5/04.

Beweis:
Blog des Klägers, Originaldokumente Amtsgericht Würzburg, Az. 002 F 5/04

Zu diesem Zeitpunkt war die Bindung zum Kind bereits anhaltend acht Monate zerstört, der Kläger aufgrund Kindesentzug und ungerechtfertigter Kriminalisierung traumatisiert.

Der Rechtsfrieden war bereits zu diesem Zeitpunkt eklatant gestört.

Ein erster vollstreckbarer Beschluss auf wöchentliche Treffen zwischen Vater und Kind wurde veranlasst mit Datum vom 28.04.2005, wöchentlich drei Stunden.

Der Verfahrenspfleger Rainer Moser wird beauftragt, wöchentlich drei Stunden Kontakt zwischen Vater und Kind sofort anzubahnen und durchzuführen.

Der Verfahrenspfleger verweigerte infolge rechtswidrig die Durchführung dieser Aufgabe.

Zeugnis:
Rainer Moser, Wiesengrundweg 27, 97249 Eisingen

Beweis:

Anlage
Blog des Klägers, Originaldokumente Amtsgericht Würzburg, Az. 002 F 5/04

Der Verfahrenspfleger unterließ infolge die Durchführung der beschlossenen Kontakte und meldete sich auch nicht beim Kläger, worauf dieser sich mit Schreiben vom 04.06.2005 an das Gericht wandte.

Die Richterin verfasste mit Schreiben vom 08.04.2005 folgende ergänzende Anordnung an den Verfahrenspfleger:

„Das Gericht geht davon aus, dass es nicht im Interesse des Kindes ist, wenn nun – sozusagen auf halber Strecke – aufgegeben wird.“…
Es wird deshalb vorgeschlagen, dass Antragsteller und Verfahrenspfleger sich über den „Fahrplan“ der nächsten Wochen verständigen.“

Beweis:

Anlage
Blog des Klägers, Originaldokumente Amtsgericht Würzburg, Az. 002 F 5/04

Erst hierauf traf sich der Verfahrenspfleger mit dem Kläger in dem Würzburger Cafe am Dom, wobei er nebenher privat telefonierte und einen völlig desinteressierten Eindruck an den Vorgängen und der Druchführung der vom Gericht beschlossenen Kontakte zeigte. Hernach meldete sich der Beschuldigte Moser wieder nicht und führte auch die beschlossenen Kontakte nicht durch.

Zeugnis:
Rainer Moser, Wiesengrundweg 27, 97249 Eisingen

Beweis:

Anlage
Blog des Klägers, Originaldokumente Amtsgericht Würzburg, Az. 002 F 5/04

Die Unfähigkeit und Inkompetenz des sog. Verfahrenspflegers, der sich offenkundig von der Kindsmutter, mit der er sich nach eigenen Angaben 17mal getroffen hatte, manipulieren ließ, missbrauchte die Richterin und Beklagte Antje Treu infolge rechtswidrig und schuldhaft und ohne Änderung der Gegebenheiten oder des Kindeswohls mit Datum vom 24.08.2005 zu einem sog. Umgangsausschluss gegen den Vater für weitere zwei Jahre, nachdem bereits schuldhaft und rechtswidrig die Bindung zum Kind über zu diesem Zeitpunkt 20 Monate rechtswidrig verschuldet worden war.

Beweis:

Anlage
Blog des Klägers, Originaldokumente Amtsgericht Würzburg, Az. 002 F 5/04

Durch dieses grotesk willkürliche und rechtswidrige Verhalten der Justizbehörden Würzburg wurden die bereits vorhandenen Schädigungen potenziert, der Weg für weitere rechtswidrige Kriminalisierung, Pathologisierung und Traumatisierung des Klägers durch Kontaktverlust zum Kind geebnet, wie sie zwischen 2005 und 2010 erfolgten und die Bindung des Kindes zu seinem Vater in der lebenslang prägenden Triangulierungsphase des Kindes rechtswidrig zerstört.

Zeugnis: Antje Treu, zu laden über Oberlandesgericht Bamberg, Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg

Bereits dieser weiter lebenszerstörende und die Ausübung der Vaterschaft vereitelnde Vorgang ist objektiv als Mordmotiv zu werten.

Die Traumatisierung und Ausgrenzung des Klägers wurde potenziert und gleichzeitig gerichtlich normalisiert. Der Rechtsfrieden wurde eklatant weiter gestört.

II.
Ein vollstreckbarer Beschluss der Richterin Sommer (Richterwechsel) vom 09.04.2010, Amtsgericht Würzburg, Az. 005 F 1403/09 auf konkrete wöchentliche Treffen jeden Freitag von 16.00 bis 19.00 Uhr sowie dessen Durchsetzung führte zu einer überaus positiven Entwicklung, bei der durch wöchentliche Treffen zwischen Vater und Kind – nach sechseinhalb Jahren rechtswidriger Bindungszerstörung im Sinne der Kindsmutter – eine liebevolle und vertrauensvolle Bindung entstand, in der das Kind seinen Vater als solchen kennenlernte und Vertrauen fasste, die der Dämonisierung und Ausgrenzungsabsicht der Kindsmutter zuwiderlief.

Wöchentliche Treffen, zu denen der Vater jeweils am Morgen von Stuttgart nach Würzburg und am Abend zurück nach Stuttgart fuhr, fanden so statt am:

xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx

Folgende Termine fielen auf Wunsch und aufgrund Unpässlichkeit der Kindsmutter kurzfristig aus:

xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx

Infolge wurde der vollstreckbare Beschluss der Richterin Sommer (Richterwechsel) vom 09.04.2010, Amtsgericht Würzburg, Az. 005 F 1403/09, rechtswidrig und schuldhaft seit
1. Juni 2012 missachtet und nichts unternommen, diesen durchzusetzen.

Am 01. Juni 2010 erfuhr der Kläger erst vor Ort beim Kinderschutzbund in Würzburg auf telefonische Nachfrage bei der Helferin, dass die Kindsmutter das Treffen „abgesagt“ hatte.

Entsprechende Anträge auf Ordnungsgeld, auf Schlichtung und Mediation durch den Kläger wurden (nach erneutem Richterwechel) durch die erneut zustänige Richterin Antje Treu unterschlagen und unterdrückt, was den Tatbestand der Rechtsbeugung zugunsten der Kindsmutter und Volljuristin Kerstin Neubert gemäß § 339 StGB und der Urkundenunterdrückung gemß § 274 StGB verwirklicht.

Der Kläger hat als leiblicher und rechtlicher Vater weiter durch Verschulden der Justiz und der Behörden Würzburg zwischen Dezember 2003 und Mai 2010 sowie seit Juni 2012 anhaltend keinerlei Kenntnis über Befindlichkeit, Leben und Lebensgestaltung seines leiblichen
Kindes. Anträge wurden über Jahre nicht bearbeitet. Auch über das Gericht mehrfach beantragte Fotos seines wurden dem Kläger nicht übersandt.

Das Leben und die Vaterschaft des Klägers ist durch Rechtsbrüche und Schuld der Justiz und der Behörden Würzburg zerstört.

Die schuldhaften Schädigungen auch des Kindes des Klägers sind seit langem objektiv als Mordmotiv gegenüber den Verantwortlichen bei den Justizbehörden zu werten.

Der Kläger leidet durch anhaltende Rechtsbrüche und Missbrauch von Amtsgewalt durch die Justizbehörden Würzburg unter einer schweren Posttraumatischen Belastungsstörung, die fortlaufend willkürlich verstärkt wird. Elternrechte sind Gründ- und Menschenrechte, die auch für Väter gelten.

Diese Grund- und Elternrechte des Klägers werden hier seit 2003 mittels eines asozialen, widerwärtigen und parteiischen Gesinnungsstrafrechts ausgehebelt, das sich in einer Form von Gewohnheitsrecht gegen Männer und Väter in der Region etabliert hat.

Die Polizei in Baden-Württemberg, die seit 2014 fortlaufend persönlich von den Vorgängen bei den Justizbehörden Würzburg/Bamberg persönlich informiert wird, geht von struktureller Korruption zu Lasen des Kindsvaters und dessen Kindes aus.

Zeugnis:
Frau PK’in Birgit Schiemenz, Polizei Baden-Württemberg, Glemsgaustraße 27. 70499 Stuttgart

Das sog. Tatortprinzip als auch die örtliche Zuständigkeit der Justizbehörden Würzburg bei Bearbeitung von Strafanzeigen und Zivilklagen in dieser Sache führen nachhaltig zur Vertuschung und Verdeckung der Straftaten im Amt in eigener Sache.

Zeugnis:
Frau Pkín Birgit Schiemenz, Polizei Baden-Württemberg, Glemsgaustraße 27. 70499 Stuttgart

III.
Mit Datum vom 15.12.2003 erwirkte die Kindsmutter und Volljuristin Kerstin Neubert vor dem Zivilgericht Würzburg mittels falscher Eidesstattlicher Versicherung nach § 156 StGB eine sog. Gewaltschutzverfügung gegen den Kindsvater. Einen gerichtsfesten oder nachvollziehbaren Anlass für diesen Vorgang gibt es bis heute nicht (Az. 15 C 3591/03).

Ein Kontaktverbot wurde unkompliziert erlassen und am 22.12.2003 zugestellt. Trotz der sich jedem vernünftig denkenden Menschen erschließenden Auswirkungen auf das drei Monate alt Kind der Parteien wurde der Vorgang weder an das zuständige Familiengericht Würzburg abgegeben noch dieses informiert.

Ziel dieser Gewaltschutzverfügung war und ist erkennbar die Entsorgung meiner Person als Vater des drei Monate zuvor geborenen Wunschkindes, da ich aufgrund finanzieller und wirtschaftlicher Situation sowie beruflichem Status als Ex-Polizist nicht mehr den Ansprüchen der Kindsmutter genügte.

Die Kindsmutter missbrauchte demnach meine Person unter Vorspiegelung falscher Tatsachen (Familienbildung, Heirat) betrügerisch dazu, um ein Kind mit hervorragenden Erbanlagen zu erlangen und hernach alleine zu besitzen. Ein anderer Schluss ist aus den bis heute erfolgten Vorgängen kaum noch nicht glaubhaft zu machen.

Zeugnis:
Rechtsanwältin Kerstin Neubert, Wohnanschrift ist nicht bekannt, die Zeugin ist zum Zweck der Kindesentfremdung seit Oktober 2012 untergetaucht, zu laden über: Kanzlei Pickel & Partner, Roßbrunnstraße 15, 97421 Schweinfurt

Es handelt sich hierbei um einen strafbaren Betrug gemäß § 263 StGB, vergleichbar mit sog. Heiratschwindel. In diesem Fall ist der Vorsatz nicht der, monetäre oder wirtschaftliche Vorteile zu erlangen sondern die der, dass die Kindsmutter unter Ausgrenzung des Vaters mithilfe falscher Eidesstattlicher Versicherung diesen aus dem Leben des Kindes zu entfernen sucht und das gemeinsam gewünschte Kind infolge in Alleinmacht besitzen möchte.

Die Gewaltschutzverfügung wird gemäß den von feministischen Lobbys durchgezwungenen Gesetzes ohne Anhörung meiner Person, ohne Beweisvorlage und anhand Glaubhaftmachung der Kindsmutter durch die Rechtspflegerin des Zivilgerichts, Frau Lassen aufgenommen und vom damaligen Amtsrichter Thomas Schepping lediglich noch abgezeichnet.

Zeugnis:
Direktor des Amtsgerichts Gemünden, Thomas Schepping, Friedenstraße 7, 97737 Gemünden am Main – der Zeuge ist Beschuldigter

Bis heute wird von Beamten der bayerischen Justiz darüber in der Öffentlichkeit getäuscht, dass dieses Gesetz unter anderem vorrangig zur Stigmatisierung von Männern im Trennungkonflikt führt und seit langem gezielt zur Vorteilsschaffung der Kindsmütter in Trennungs- und Kindschaftskonflikten missbraucht wird.

Im konkreten Fall hier führen hoheitlich tätige Beamte und Beamtinnen der Staatsanwaltschaft Würzburg und der Polizei Würzburg (ebenso wie mit monetären Interessen agierende sog. Fachanwältinnen für Familienrecht) in Würzburg Veranstaltungen und Lehrgänge für Frauen durch, wie mit dem Vorwurf Gewalt und dem Missbrauch des Gewaltschutzgesetzes Väter zu stigmatisieren sind, sobald Trennungsabsicht besteht.

Durch die Amtsgewalt wird diesen rechtsfernen, feministisch motivierten Aktionen ein seriöser Anstrich gegeben. Die zur Objektivität verpflichtete Polizeibehörde und Staatsanwaltschaft Würzburg ergreift hier ohne Vorliegen eines konkreten Sachverhalts bereits pauschal Partei für Frauen.

Hierdurch werden Falschbeschuldigungen gegen Männer und Väter provoziert, den Frauen und Kindsmüttern nahegelegt, dass sie für falsche Darstellungen nicht belangt werden und auch keinerlei Interesse daran besteht, in dieser Richtung Fragen zu stellen.

Mit Rechtsstaatlichkeit und Gleichheit vor dem Gesetz hat dieses Vorgehen der Strafverfolgungsbehörden und der Familiengerichtsbarkeit nichts mehr zu tun. Dies ist faktenschaffendes Gesinnungsstrafrecht.

Konkretes und beweisrechtliches Beispiel hierfür:

Die mit Ermittlungen und Strafverfolgung gegen meine Person befasste Würzburger Staatsanwältin Angelika Drescher, teilte in öffentlicher Veranstaltung (Rathaus Würzburg, Ausstellung „Rosenstraße 76“, Podiumsvortrag unter Beteiligung Familiengericht Würzburg, Abt. „häusliche Gewalt gegen Frauen“ des Polizeipräsidiusm Unterfranken) auf mündlich gestellte Frage des Kindsvaters, was gegen den Missbrauch des Gewaltschutzgesetzes bspw. bei Kindschaftskonflikten unternommen werde, wörtlich mit „Herr Deeg, es gibt keinen Missbrauch des Gewaltschutzgesetzes“.

Zeugnis:
1. Sigrid Endrich, Beauftragte der Polizei für Frauen und Kinder in Unterfranken, Frankfurter Straße 79, 97082 Würzburg

Zeugnis:
2. Christiane Förster, Bergstr. 59, 97076 Würzburg

In einem öffentlichen Veranstaltungshinweis vom 17.11.2006 wurde für diese parteiisch gegen Männer und für den Missbrauch der einschlägigen Gesetzgebung ausgerichtete Veranstaltung wie folgt geworben:

„Zur Ausstellung begleitend finden verschiedene Veranstaltungen statt. So wird am Freitag, 17. November, im Kino Corso der Film *Öffne meine Augen“ von Iciar Bollain gezeigt. Im Anschluss stellen sich Ursula Henneken, Leiter des Frauenhauses vom Sozialdienst katholischer Frauen, Brita Richl, Leiterin des Frauenhauses der Arbeiterwohlfahrt, und Herbert Wimmer von der Beratungsstelle der Arbeitswohlfahrt zum Gespräch.

Am Dienstag, 21. November, referieren Georg Günter und Sigrid Endrich vom Polizeipräsidium Unterfranken sowie Staatsanwältin Dr. Angelika Drescher und Familienrichter Dr. Alfred Page über *Häusliche Gewalt * Wie können Polizei, Staatsanwaltschaft und Familiengericht helfen?. Beginn ist um 18.30 Uhr im Wappensaal des Würzburger Rathauses.“

Beweis:
Veröffentlichung vom 17.11.2006
http://www.unser-wuerzburg.de/index.php?site=news&news_ID=180&titelindex=

Die Justizbehörden und die Strafverfolgungsbehörden Würzburg sind bei derarter Gesinnung und parteiischer Voreingenommenheit ganz offenkundig weder in der Lage noch gewillt, den Missbrauch des Gewaltschutzgesetzes, eine falsche Eidesstattliche Versicherung der Kindsmutter – noch dazu Juristin – objektiv und neutral aufzuklären und zu ermitteln.

Stattdessen wird öffentlichkeitswirksam und unter Missbrauch der Amtsgewalt durch hoheitlich tätige und zur Objektivität verpflichtete Amtsträger hier eine Anleitung für Falschbeschuldigungen gegeben.

In der örtlichen Mainpost wurde folgende Meldung verbreitet, bezugnehmd auf eine von der Staatsanwaltschaft Würzburg über einen örtlichen Bäcker initiierte Aktion, mit der auf Brötchentüten dafür geworben wird, Männer wegen vorgeblicher häuslicher Gewalt anzuzeigen und sog. Gewaltschutzverfügungen zu beantragen, Überschrift „Gewalt kommt nicht in die Tüte“:

…..„Wer Auffälligkeiten in seiner Umgebung bemerkt, sei es bei Nachbarn oder Familienmitgliedern, sollte sich nicht scheuen, Polizei oder andere Hilfsstellen zu benachrichtigen“, klärt die diplomierte Sozialarbeiterin auf.
Bundesweit wird jede vierte Frau Opfer von häuslicher Gewalt, in Würzburg sind jährlich 2000 Frauen betroffen. Dies geht aus der Statistik der Polizei hervor.“….

Es ist offenkundig, dass der Kläger als zu Unrecht beschuldigter und mit Verfügungen belegter Kindsvater hier bei den Justizbehörden Würzburg einer Wand von Staatsjuristen und Amtsmissbrauch gegenübersteht, bei der keinerlei Wille und Motivation zur Beachtung der Unschuldsvermutung, zur Aufklärung von Falschbeschuldigung der Kindsmutter oder zur Sicherung der grundgesetzlich garantierten Elternrechte gegenüber der Volljuristin und Frau Kerstin Neubert hat.

Es besteht hier nicht nur ein Opferbonus sondern auch ein Freibrief, der der Kindsmutter durch bloßen Vorwurf und Missbrauch des Gewaltschutzgesetzes über Recht und Gesetz stellt und im Gegenzug, der den weiteren ungehinderten Besitz des Kindes unter Ausgrenzung und Entrechtung des Kindsvaters als Mann zwingend und für jeden vernünftig denkenden Menschen zur Folge hat.

Diese Folgen sind nun seit 13 Jahren schuldhaft zu verantworten.

Die falsche Eidesstattliche Versicherung der Juristin Kerstin Neubert wird bis heute unter fortlaufender Strafvereitelung und Rechtsbeugung vertuscht.

Die Kindsmutter und Volljuristin macht bereits beginnend 2004 in familienrechtlichem Gutachten keinen Hehl mehr daraus, dass die Motivation für den Antrag der sog. Gewaltschutzverfügung persönliche und innere Zielsetzung war, mich als Partner und Vater des Kindes loszuwerden und jeglichen weiteren Kontakt und Kommunikation zu verhindern und zu vereiteln.

Zeugnis:
Rechtsanwältin Kerstin Neubert, die Wohnanschrift ist nicht bekannt, die Zeugin ist zum Zweck der Kindesentfremdung seit Oktober 2012 untergetaucht, zu laden über: Kanzlei Pickel & Partner, Roßbrunnstraße 15, 97421 Schweinfurt

Der Nachweis der falschen Eidesstattlichen Versicherung gemäß § 156 StGB ergibt sich bereits zweifelsfrei aus dem sog. familienpsychologischen Gutachten des Würzburger Prof. Joachim Wittkowski, welches dieser am 17.12.2004 dem Familiengericht vorlegt, Az. 2 F 5/04.

Über die Begegnungen und die Aussagen der Kindsmutter schreibt der sog. Sachverständige:

„Nach dem Studium der Akte könne man den Eindruck haben, sie verfahre nach dem Grundsatz: Was stört es den Mond, wenn ihn die Wölfe anheulen?! Frau Neubert sagte, daß er zum 1. Dezember (Anm.: 2004) hierher ziehen werde, sei ein Problem für sie. Der Gedanke daran versetze sie in „Panik“. – Es gebe doch da die Verfügung nach dem Gewaltschutzgesetz! Die gelte nur bis Mitte Dezember. Insofern passe sein Umzug zeitlich inś Bild. Sie wolle sie verlängern lassen.“
Seite 17/18

Beweis:
Gutachten, Familiengericht Würzburg vom 17.12.2004. Az. 002 F 5/04

Zu diesem Zeitpunkt gelang es der Kindsmutter auf Grundlage der mittels falscher Eidesstattlicher Versicherung erwirkten Gewaltschutzverfügung bereits über ein Jahr, jeden Kontakt zwischen Vater und Kind zu vereiteln.

Die Kindsmutter teilt hier unverhohlen mit, dass die Gewaltschutzverfügung einzig dazu diente, ihre Gefühle zu befriedigen bzw. irreale innere Ängste zu unterdrücken, die sie als „Panik“ bezeichnet und die sie zum Maßstab allen Handelns seit 2003 machte. Die Lebenszerströrung und die Zerstörung der Vaterschaft, die Schädigung des Kindes ordnet sie seit Ende 2003 dieser inneren Befriedigung eigener Befindlichkeiten unter.

Die Gewaltschutzverfügung missbraucht Rechtsanwältin Neubert, um den Kindsvater auf Distanz und vom Kind fernzuhalten, die zwingend notwendige Kommunikation auf Elternebene zu vereiteln.

Die asoziale Zielsetzung der Augrenzung des Kindsvaters vom Leben des Kindes wie es in den folgenden 13 Jahren von der Kindsmutter rechtswidrig erzwungen wurde, das asoziale Besitzdenken und die anmaßende Hybris gegenüber männlichen Partnern der Kindsmutter ergeben sich weiter unter anderem aus diesen Passagen des Gutachtens, die dem Familiengericht und auch dem Strafgericht seit 2004 vorliegen:

—-„Das Wichtigste ist im Moment mein Kind. Das ist das Beste, was in meinem Leben passiert ist.“ Das andere sei schon ihre Selbständigkeit“…..Ob sie mit diesen Dingen zur Zeit zufrieden sei? „Ich bin mit meinem Leben selbst zufrieden, wenn dieser Störfaktor nicht wäre.“
Seite 20

Beweis:
Gutachten, Familiengericht Würzburg vom 17.12.2004. Az. 002 F 5/04

„Bereits aus den Akten habe man den Eindruck gewinnen können, sie habe wiederholt Fluchtversuche unternommen? „Ständig, alle paar Wochen.“ Frau Neubert bekräftigte, sie habe die Beziehung beenden wollen. Wieso sie unter diesen Umständen ein Kind von und mit diesem Mann habe haben wollen?

„Ich hab’ihn geliebt. Ich hatte das Gefühl, ich kann ihn nie kriegen, aber über das Kind hab’ich ein Stück von ihm.“
Seite 27/28

Beweis:
Gutachten, Familiengericht Würzburg vom 17.12.2004. Az. 002 F 5/04

„Spontan fuhr die Probandin fort, sie habe sich bereits selbst analysiert. Das Problem bei ihr sei, wenn sie die Männer ausgesucht (sic!) habe, sei es bisher immer nach dem Äußeren gegangen. das sei ihr jetzt aufgefallen. Das nächste Problem sei, daß sie leistungsorientiert erzogen worden sei. So habe sie also nach dem Äußeren ausgesucht und dann was in den Mann reinprojiziert, vor allem den Traum von der heilen Familie („Rama-Idylle“). Da sie keine exakte Vorstellung habe, erkenne sie am Anfang nicht, daß der Mann ihr dies nicht geben könne. So trete sie erstmal „in Vorleistung“, zum Beispiel Einladungen zum Essen, seine Wäsche waschen etc. Irgendwann warte sie darauf, daß etwas zurückkomme und dann passiere nichts. Das sei dann der Punkt, wo sie denke: „Hoppla, du solltest die Sache beenden.“ Mit Herrn Deeg sei es so: der brauche Frauen, die sich um ihn kümmern. Insofern sei sie die ideale Partnerin für Herrn Deeg gewesen.“
Seite 30

Beweis:
Gutachten, Familiengericht Würzburg vom 17.12.2004. Az. 002 F 5/04

„Ich habe’ihn geliebt, ich wollte dieses Kind haben, um ein Stück von ihm zu haben. Das Kind bekommt jetzt meine Liebe.“ Bei ihm sei sie „völlig fehlinvestiert“. Auch wenn man es nur funktional und nicht moralisch werte, habe sie sich mit Blick auf das Kind verantwortungslos verhalten! Frau Neubert erwähnte den Gedanken an eine Abtreibung und daß dies für sie nie in Frage kommen würde.“
Seite 31

Beweis:
Gutachten, Familiengericht Würzburg vom 17.12.2004. Az. 002 F 5/04

„Womit er sie verletzt habe? Mit seinen Lügen und mit den Dingen, die er gemacht habe, ohne mit der Probandin zu sprechen, zum Beispiel den Australien-Urlaub. „Ausgerechnet ich, die nicht verlassen werden will (sic!) hat dann jemanden, der sieben Wochen nach Australien fliegt und mich nicht dabei haben will.“
Seite 34

Beweis:
Gutachten, Familiengericht Würzburg vom 17.12.2004. Az. 002 F 5/04

„Wie sie die Frage professioneller Hilfestellung bzw. Intervention sehe? Für sich selbst wolle sie Derartiges nicht in Anspruch nehmen. „Ich selbst komm‘ mit meinem Leben wunderbar klar.“ Und mit Herrn Deeg wolle sie keine Therapie machen. „Mir reichtś mit seinen Problemen.“
Seite 35

Beweis:
Gutachten, Familiengericht Würzburg vom 17.12.2004. Az. 002 F 5/04

IV.
Bis zum Erhalt der mittels falscher Eidesstattlicher Versicherung erlangten Gewaltschutzverfügung durch die Beklagte war für den Kläger in keiner Weise ersichtlich, dass die Kindsmutter bereits die „Alleinerziehung“ unter aggressiver Ausgrenzung des Klägers als Vater massiv betrieb.

Kindsvater und Kindsmutter bereiteten sich während der Schwangerschaft gemeinsam auf die Geburt und die Familienbilung mit Kind vor. Die einzigen hierbei störenden Elemente waren immer wieder auftretende diffuse Befindlichkeitsstörungen der Kindsmutter (Eiferssuchtsattacken gegen den Kindsvater), die sich jedoch ab April 2003 komplett einstellten.

Unter anderem Geburtsvorbereitungstermine bei der Hebamme wurden gemeinsam von Kindsvater und Kindsmutter besucht.

Zeugnis:
Frau Claudia Holter, Hebammenpraxis, Stauferstraße 14, 97076 Würzburg

image

Der Kläger hatte beim Zusammenzug mit der Kindsmutter dem Druck der Polizeidirektion Böblingen nachgegeben, die – initiativ bis heute vertuschter massiven Dienstvergehen des Polizeibeamten Roland Eisele (Verweigerung des täglichen Dienstes auf dem Polizeirevier, Verbot des Kontaktes zu Kollegen, Unterschlagung einer Krankmeldung, rechtswidrige Einbehaltung der Dienstbezüge, Verleumdung und Beleidigung) – mit massivem Mobbing erreicht hatte, dass der Kläger als Polizeibeamter auf Lebenszeit in eine hieraus resultierende auch wirtschaftliche Zwangssituation gekommen war und das erklärte Ziel der Führung der Polizeidirektion war, den Kläger aus niederen Beweggründe („lästige Personalie“) zur „Aufgabe“ dieser Beamtenstellung zu zwingen.

Die Kindsmutter beförderte diese Zielsetzung der Führung der Polizeibehörde, indem sie dem Kläger einen familiären und wirtschaftlichen Zusammenhalt, Heirat und Familienbildung mit zwei Kindern als Perspektive vorgaukelte. Im Gespräch war Tätigkeit in ihrer Kanzlei. Auch manipulierte sie den Kläger und wirkte auf ihn mit entsprechender Zielsetzung ein, indem sie beispielsweise darlegte, dass er bei der Polizei „keinen Fuß mehr auf den Boden“ bekäme und für diesen Beruf ohnehin „zu intelligent“ sei.

Zeugnis:
Rechtsanwältin Kerstin Neubert, Wohnanschrift ist nicht bekannt, die Zeugin ist zum Zweck der Kindesentfremdung seit Oktober 2012 untergetaucht, zu laden über: Kanzlei Pickel & Partner, Roßbrunnstraße 15, 97421 Schweinfurt

Es wird ein Abgleich mit der Idealisierung und Entwertung des Klägers empfohlen, die sich aus den Äußerungen der Kindsmutter im familienpsychologischen Gutachten ergeben.

Die Kindsmutter hat das Leben und die Vaterschaft des Klägers zerstört, wie sie oben nonchalant mitteilte, indem sie kurz nach Geburt des gemeinsamen Kindes feststellte: „Hoppla, du solltest die Sache beenden.“

Martin Deeg

111 Gedanken zu „Warum Menschen töten – 14 Jahre asozialer Kindesentzug und Ausgrenzung eines unbescholtenen Vaters durch Verbrecherjuristen im rechtsfreien Raum Würzburg.

  1. Ein Vorgeschmack auf die Schlagzeile:

    OLG-Präsident, Staatsanwälte, mehrere Richter und ein Gutachter wegen Verdachts der strukturellen Korruption und der schweren Freiheitsberaubung zu Lasten eines ehemaligen Polizeibeamten verhaftet„…..

    image

    „Vorwurf der Bestechlichkeit – Regensburgs Oberbürgermeister verhaftet

    image

    Seit Monaten ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen Regensburgs Oberbürgermeister, nun wurde Joachim Wolbergs festgenommen. Er soll Immobilienunternehmen bei städtischen Bauprojekten bevorzugt haben.“….

    http://www.spiegel.de/politik/deutschland/regensburger-oberbuergermeister-joachim-wolbergs-verhaftet-a-1130497.html

    • Schauen wir mal. Ich habe da ein paar zwiespältige Gefühle, weil ich Arbeitsweise der Regensburger StA nur all zu gut kenne.

  2. Ich bin mal die Kommentare hier durchgegangen und habe verschiedene Argumentationsstränge gefunden, die sich z.T. sicher auch ergänzen.

    1. Gründe für hochstreitige Konflikte in Elternbeziehungen
    rationale Vorteilsnahme vs. psychopathische Persönlichkeitsstörung (Borderline)
    2. Gründe für Verletzung der elterlichen Grundrechte durch Justiz
    rationale Machtausübung vs. Unvermögen / Persönlichkeitsstörung der Entscheider (Asperger)
    3. Gründe für Unterbindung von Strafverfolgung durch Justiz
    4. Gründe für Verfolgung von Beschwerdeführern als Gefährder und Querulanten

    Natürlich lässt sich jedes menschliche Handeln auf psychologische Prozesse in einer Person oder Gruppe zurückführen, letztlich vielleicht sogar auf biochemische Prozesse. Nachweisführung aus beiden Bereichen (Psychologie, Neuroscience) ist bisher aber nicht für den konkreten Einzelfall möglich oder sehr aufwändig. Die Deutung anhand von Phänomenen oder Einzelmerkmalen ist juristisch ebenso untauglich, wie andere Vermutungen und Unterstellungen. Jeder Mensch zeigt Verhaltensauffälligkeiten oder sie werden eben konstruiert, provoziert. Praktisch bringt das bisher also nicht weiter.

    Konkret möglich ist der Nachweis von Rechtsverstössen als Fakt. Die Ursachen dafür mögen im Rationalen und/oder im Psychopathologischen liegen. Der Nachweis der rationalen Gründe ist als Fakt möglich. Die psychopathologischen Gründe treffen auf Deutungs- und Nachweisprobleme. Daher bevorzuge ich die rationale Deutung ohne die psychosozialen Anteile ignorieren zu wollen.

    • Schön zusammengefasst.

      Mir ist inzwischen auch fast egal, ob diese Justizverbrecher schlicht macciavellistische Arschlöcher sind oder der Narzissmus hier schon psychopathologisch ist und sowas wie ein Gottkomplex vorliegt, manifestiert durch Robe oder Uniform.

      Die Rechtsverstöße liegen vor. Und die Täter vertuschen und machen weiter.

      Die Frage ist daher nun Rechtsstaat vs. Rache.

      Momentan erörtere ich noch mit der Polizei, wie diese VERBRECHER, die Tatortprinzip, örtliche Zuständigkeit und Bräsigkeit/strukturelle Korruption des Systems inklusive der politisch Verantwortlichen und der Medien im rechtsfreien Raum Franken nutzen, aus dem Verkehr zu ziehen sind.

      Eines ist klar: man hat Angst vor eskalativer Entlarvung, gleichzeitig ist die Fallhöhe der Justizverbrecher zu hoch, um zu gestehen, reinen Tisch zu machen und wahrheitsgemäß auszusagen.

      • […]Eines ist klar: man hat Angst vor eskalativer Entlarvung, gleichzeitig ist die Fallhöhe der Justizverbrecher zu hoch, um zu gestehen, reinen Tisch zu machen und wahrheitsgemäß auszusagen.[…]

        Das hast Du genau auf den Punkt gebracht. Speziell in Bayern ist nach dem Mollath-Fall zu beobachten, dass sich dort eher eine Stimmung nach dem Motto: Jetzt erst recht breit macht.
        Ich habe z.B. von Amtsträgern die unverblümte, wenn auch informelle Aussage, dass ich mir nicht einbilden solle, dass unter der Konstellation das BVerfG etwaig die Entscheidung korrigieren würde, weil es politisch nicht gewollt sein kann.

        Betrachtet man die Zustände in der bayrischen Justiz, tuen sich Abgründe auf. Ich mag hier nicht noch deutlicher werden, aber ohne pathetisch zu sein, erwarte ich der kommenden Zeit massive Verwerfungen. Die allgemein politische Stimmung z.Zt. mag einen Hinweis darauf geben.

      • Ja.

        Und der gemeinsame Faktor ist die sog. Führungsebene – Charaktere, wie sie bspw. in der bayerischen Justiz wirken, sind ein Anachronismus. Die setzen immer noch auf Unterwerfung und Repression, auch gegen Unschuldige, und halten jeden für doof, der nicht ihre wurstige Weltsicht teilt….und die Positionen schachert man sich in parteipolitischen Netzwerken weiter gewinnbringend zu, nach außen gilt: FASSADE wahren:

        ….“Es wird immer schlimmer: Das Vertrauen der Menschen in die politischen und gesellschaftlichen Institutionen erodiert. Politikern, Managern, Nichtregierungsorganisationen und auch den Medien wird immer weniger vertraut.“….

        ….„Man kann es nun einfach nicht mehr leugnen oder schönreden: Wir haben – auch in Deutschland – eine tiefgehende, langlebige, breit verankerte Vertrauenskrise“, sagt auch Edelman-Deutschland-Chefin Susanne Marell. Und: „So schmerzlich das für viele sein mag: Wer sich als Firmenchef in dem Glauben bewegt, er könne kraft seines Auftritts für sich und sein Unternehmen werben, sollte radikal umdenken und als Arbeitshypothese erst einmal davon ausgehen, dass ihm sowieso niemand glaubt. Das ist die realistischere Sicht auf die Dinge.“ Auch den Regierenden wird von immer mehr Menschen nicht zugetraut, dass sie Mittel und Weg finden werden, die Herausforderungen, denen ihr jeweiliges Land entgegensieht, erfolgreich zu begegnen.“….

        http://m.faz.net/aktuell/wirtschaft/weltwirtschaftsforum/vor-dem-wef-umfragen-zeigen-niedriges-vertrauen-in-eliten-14670396.amp.html?xing_share=news

    • In eigener Sache rührt der Münchener Anwalt Alexander Würdinger den Justizsumpf auf. Ausgangspunkt sind normale zivilrechtliche Streitigkeiten. Es folgen Vorwürfe zu rechtswidrigem Gerichtshandeln und Rechtsbeugung, Weigerung der StA wegen Rechtsbeugung zu ermitteln, Ermittlungserzwingungsanträge zur Rechtsbeugung, ein Verfahren wegen Beleidigung eines Richters durch „Vergleich mit Freisler“, Strafbefehl, erfolgreiche Revision usw.
      http://community.beck.de/user/profil/ra-wurdinger

      • Ja, der „Fall“ ist zumindest rudimentär bekannt aus dem Forum zur Fischer-Kolumne.

        Unter dem Lto-Link obigen User-Profils fand sich folgender Dialog zwischen RA Würdinger und Thomas Fischer:

        (Mich beschimpft und stigmatisiert man zwar als „Querulanten“ – ich käme allerdings nie auf die Idee, „Aktenkonvolut“ an Thomas Fischer oder ZON zu schicken. Und – ernsthaft – die Justiverbrechen der bayerischen Justiz in meinem Fall spielen in einer ganz anderen Liga als das, was RA Würdinger geltend macht; die MUSTER sind allerdings die selben….).

        „28.07.2016 10:56, Fischer im Recht
        Sehr geehrter Herr Würdinger,
        Ihre Sachverhaltsdarstellung ist ein bisschen defizitär.
        Nachdem Sie nicht nur mir persönlich vielfach unaufgefordert Akltenkonvolute erheblichen Ausmaßes zugesandt hatten, jeweils mit der Aufforderung, ihren angeblichen sensationellen – in Wahrheit eher wirren – Inhalt zum Gegenstand öffentlicher Erörterungen zu machen, sondern auch dazu übergingen, dieselben Pakete nochmals an die Redaktion der ZEIT zu senden, hat man dort eventuell auf weitere Zusendungen dankend verzichtet. Nun sind Sie halt beleidigt.
        Seien Sie gewiss, dass ich auch in Zukunft keine Auftrags-Kolumnen verfassen werde. Ganz gleich, als was Sie mich beschimpfen mögen.

        Freundliche Grüße
        T.Fischer“

        „28.07.2016 14:00, Rechtsanwalt Alexander Würdinger, München
        Sehr geehrter Herr Fischer,

        ich habe Ihnen von Juni 2014 bis März 2015 fortlaufend von den (zivilrechtlichen und strafrechtlichen) Gerichtsverfahren berichtet. Dabei habe ich u.a. peinlich genau darauf geachtet, dass ich dieselben Schriftstücke jeweils nur ein Mal versende. Meine Darstellung ist im übrigen – wie Sie sich auszudrücken belieben — weder wirr noch defizitär.

        Mit freundlichen Grüßen“

        „29.07.2016 08:26, Rechtsanwalt Alexander Würdinger, München
        Der Auftritt des Thomas Fischer erinnert sehr stark an Auftritte des späten Klaus Kinski.

        Beachtlich ist insbesondere das filigrane Rechtsstaatsverständnis des Thomas Fischer: Thomas Fischer empfindet es als nicht „sensationell“, also als in seiner Kolumne nicht berichtenswert, wenn sich staatliche Gerichte in einem Zivilprozess völlig unverblümt auf die Seite des beklagten Bundeslandes schlagen. Ebenso empfindet es Thomas Fischer als nicht „sensationell“, wenn staatliche Strafverfolgungsbehörden die strafrechtlichen Vorwürfe gegen einen Amtsträger verjähren lassen und so die Strafverfolgung des Amtsträgers zunichte machen.

        Ja, beides ist in Bayern „Standard“ – das ist strukturelle Korruption, und ganz nebenbei RECHTSBEUGUNG und Strafvereitelung. CSU-Sumpf.

        Im Blog hier dokumentiert.

  3. Sorry, es hat gedauert, doch wir mussten zuerst unsere Hilfesuche für Bruno neu ansetzen (GRÜN das neue BRAUN!, Reichsbürger im Staatsauftrag in Baden-Württemberg, usw.) und konnten das nur nebenbei machen. Vor kurzem gab es Urteil zum ‚Buchhalter von Auschwitz‘ – interessant dabei ist und da stimmen wir dem Anwalt zu, der es Paradigmenwechsel nannte! Denn wenn man das Urteil logisch ausarbeitet, gilt nun JEDE beteiligte/informierte Person als Mit-Täter! Wir fragen uns zwar, ob sich das NUR auf die Nazi-Schlächtereien bezieht oder auf jede Straftat! Was logisch ist, oder gibt es Recht für Nazi-Opfer im vollen Wissen, dass die Täter sowieso nicht mehr belangt werden und wenn doch, nie ins Gefängnis kommen und andere Opfer dieser Bandenkriminalität (mehr wie 2 Personen) weiter Unrecht erleiden müssen?
    Wir haben dies so aufgesetzt:
    † BGH: SS-Nazi Gröning-Prozess – „Buchhalter von Auschwitz“ – ‚Wer Auschwitz bewachte, ist schuldig‘ = ‚Wer Bruno foltern verrecken lies, ist schuldig!‘ †
    Leider schwiegen die Verantwortlichen stur/eisern/stupide weiter. So wie der Landesjurist im ReGIERungspräsidium mit ‚was soll ich machen, wenn der Kretschmann nichts tut?‘ Grundgesetz, Menschenrechte, Recht auf Leben verweigern = schweigender Führerbefehl und deswegen tun alle anderen Behörden auch nichts (Sozialamt March ‚gehen Sie zur Kirche, die haben Geld, die können spenden‘ eine eindeutige Straftat), gilt dasselbe offensichtlich auch in der Justiz. Denn solange Bundesgeneralstaatsanwalt/Generalstaatsanwalt nichts anordnen, tun die unteren Organe auch NICHTS! Diese beiden Personen sind politische Beamte die ihre Anweisungen von der ReGIERung bekommen und damit schließt sich der Kreis!
    Achtung: Nachdem sich die GRÜNEN über das Wort NAFRI aufregten, aber die Bezeichnung ARSCHLOCH für Menschen mit Behinderung durch ihren Parteifreund/Ministerpräsident zulassen, ist die Perversität klar erkennbar. Gesteigert wurde dies noch, als die GRÜNEN, z.B. OB Palmer in Facebook ‚Ja zur Abschiebung nach Afghanistan‘ postete. Wir haben deshalb JEDEN GRÜNEN kontaktiert der deswegen in der Presse proletete. Hinweis: Wir haben nur 1 – 2 Stunden Zeit für Bruno in der WOCHE! Achso, zuerst haben wir die BT Abgeordnete der GRÜNEN Scharfenberg kontaktiert, die ist nicht nur für Pflege, usw. verantwortlich sondern hat auch ‚Sexdienste‘ gefordert! Doch auch Sie lässt Menschen mit Behinderung als Arschloch bezeichnen, durch ihr Schweigen.
    Bevor das erneut liegen bleibt, hier die Zusammenfassung, inkl. Briefe auf der ganz frischen Seite (seit 30 Minuten) GRÜN! das neue BRAUN! https://dassindbrunosmoerder.wordpress.com/gruen-das-neue-braun/ – wir haben keine andere Definitionsmöglichkeit mehr und der Geschichtsunterricht spricht auch dafür – ebenso wie das BGB Urteil gegen den Buchhalter von Auschwitz.
    Eine Bitte: Dieses Urteil bitte NICHT öffentlich diskutieren/zu Tode ratschen – denn man muss die Gegenseite nicht mit Informationen beliefern, es sei denn man gehört dazu, danke. Denn die wissen sicher schon sehr genau, was das Urteil bedeutet und wir stellen grundsätzlich die beteiligten mit den informierten Personen gleich – auch weil die eine Anzeigepflicht haben und sich nie darauf berufen können ‚mein Vorgesetzter hätte das tun müssen‘. Hinweis Reichsbürger – der wurde über das Foltergefängnis Freiburg zugeteilt und auch die Finanzierung – ‚6 Monate Hilfe sind genehmigt‘ hat der Reichsbürger bei seinem Besuch am 25/08/2016 gesagt, 2 Monate nach Brunos Entlassung OHNE Kontakt und seitdem hat niemand mehr etwas von ihm gehört. Auch die zugesagten Hilfsmaßnahmen (Jobcenter, Sozialamt) bis zu den durch das Gefängnis unterschlagene Taschengeld von 22,88 € wurde NIE erledigt! https://dassindbrunosmoerder.wordpress.com/reichsbuerger-steuerfinanziert/
    Dazu haben wir noch diese beiden Petitionen gestartet:
    http://www.change.org/tageslichtkrebsschutz und http://www.change.org/daylightcancerprotection (englisch plus Asylsuche) Bitte unterzeichnen und teilen, danke.
    2 Bonbons zum Schluss:
    1. nach langen Schweigen hat Amnesty International das Schweigen gebrochen und sich bei Bruno gemeldet mit einem Eigentor ‚Zum anderen kümmern wir uns nicht um Einzelfälle. Das ist nicht unsere Aufgabe.‘ – damit ist AI entlarvt https://dassindbrunosmoerder.wordpress.com/amnesty-international-schuetzt-verbrecher-gegen-menschenrechte/
    2. die Siemens AG hat bewiesen, dass man außerhalb der Bürokratur die Brisanz erkennt und ihrem Vertriebsbeauftragten/Ortsvorsteher/Gemeinderat/Brunos direkter Nachbar untersagt mit Siemens AG auf seiner politischen Webseite Stimmen zu fangen. Übrigens uns hat es nicht erstaunt, dass dies inner ZWEI Tagen geschah – vom Vorstandsvorsitzenden bis in die kleine Dorf March und inkl. Änderung der Webseite!

    Danke Siemens


    Wir wünschen allen noch ein erfolgreiches, zumindest kämpferisches 2017 – denn wer kämpft kann verlieren, wer nichts tut hat schon verloren und die Verbrecher bestätigt!
    PS 2017 wird interessant werden, denn so wie bereits die GRÜNEN rotieren, werden auch anderen Politikern und deren Handlangern in Bürokratie/Justiz die Muffe gehen. Vor kurzem wurde z.B. die Lehrerin beurlaubt die ihre Tochter ins Dschungelcamp begleitete – Sonderurlaub mit Krankmeldung – da wäre früher eine Frühpension geworden als Maximalstrafe – auch anderswo bröckelt der KorpsUNgeist dieser Kumpane/Genossen/usw. – spätestens wenn das Geld ausgeht. Vor 3 Jahren kam die Nachricht, dass die Pensionen 2025 crashen werden, seitdem ist es sehr ruhig geworden – und die Jahreszahl dürfte sich inzwischen massiv reduziert haben.

    Auszug:
    BGH Gröning-Prozess – „Buchhalter von Auschwitz“ – Wer Auschwitz bewachte, ist schuldig – Historischer BGH-Entscheid Auszug Spiegel Online 28. November 2016, 15:13 Uhr:
    ………Es ist ein historischer Beschluss, den der Bundesgerichtshof (BGH) unter dem Aktenzeichen 3 StR 49/16 veröffentlicht hat. Auf 16 Seiten geht es um die Themen Verbrechen und Schuld, um eine zentrale Frage, die viele Jahrzehnte in der Bundesrepublik beantwortet schien: Hat sich ein SS-Mann in Auschwitz schuldig gemacht, wenn er Teil der Tötungsmaschine war – ohne selbst direkt an Morden beteiligt gewesen zu sein?……..
    ……Nun hat der BGH einen Paradigmenwechsel in der Rechtsprechung bekräftigt, der von Opfervertretern lang ersehnt war.
    Rechtsanwalt Thomas Walther, der im Gröning-Prozess mehrere Nebenkläger vertrat, sagte SPIEGEL ONLINE, er sei froh. Erstmals sei auch höchstrichterlich festgestellt: „Jeder, der in Auschwitz am Massenmord mitgewirkt hat, ist schuldig.“ Über Jahrzehnte habe die Justiz „Strafverhinderung“ betrieben, sagte Walther. Fortan sei es „juristisch einfacher, ehemalige SS-Männer anzuklagen und zu verurteilen“…….
    http://www.spiegel.de/panorama/justiz/bundesgerichtshof-wer-auschwitz-bewachte-ist-schuldig-a-1123432.html
    BGH: Entscheidung zum Fall Oskar Gröning

    Klicke, um auf document.py zuzugreifen

    • Beihilfe ist schon lange strafbar, dafür braucht es keine „Auschwitz-Keule“ – das Problem ist, dass die 1.) Rechtswidrigkeit und der 2.) Vorsatz als VORAUSSETZUNGEN (erinnert sei an Schirachs „Terror“ und dessen Mängel….) von strafbarem Handeln strukturell geleugnet werden und man auch bei offenkundiger Schädigung und Zugrundegehen von Menschen zuschaut – und weil alle zuschauen, ist dann keiner „verantwortlich“ für irgendwas. Der „Fall“ Alessio hat ja gezeigt, welche Pirouetten dann gedreht werden, um Verantwortung weiterzuschieben.

      § 27 – Beihilfe
      (1) Als Gehilfe wird bestraft, wer vorsätzlich einem anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat Hilfe geleistet hat.
      (2) Die Strafe für den Gehilfen richtet sich nach der Strafdrohung für den Täter. Sie ist nach § 49 Abs. 1 zu mildern.

      https://dejure.org/gesetze/StGB/27.html

  4. „EXKLUSIV – Verwaltungshochschule Ludwigsburg
    Anklagen gegen Beamten-Ausbilder

    Gut zwei Jahre ermittelte die Staatsanwaltschaft wegen rechtswidriger Zulagen an der Beamtenhochschule Ludwigsburg. Nun hat sie Anklage erhoben – gegen zwei frühere Führungskräfte und 13 Professoren. Ihr Verdacht: Untreue und Beihilfe dazu.

    ….Ministerium verhindert Abgabe an Justiz

    Unter Stöckle wurden die Zahlungen als eindeutig rechtswidrig eingestuft, was auch zwei Gutachter bestätigten. Aus Gründen des „Vertrauensschutzes“ wurden sie jedoch weiter gewährt. Intern wurde damals wiederholt erörtert, dass eigentlich die Staatsanwaltschaft und der Rechnungshof eingeschaltet werden müssten. Vertreter des Wissenschaftsministeriums von Theresia Bauer(Grüne) hatten dies jedoch letztlich verhindert. Man wolle den „Hochschulfrieden“ nicht gefährden, hieß es. Später behauptete Bauer, für eine Strafanzeige sei noch keine ausreichende rechtliche Bewertung möglich gewesen. Zudem sei das Strafrecht nur das letzte Mittel. Zu „laufenden Verfahren“ äußere man sich grundsätzlich nicht, sagte ein Ministeriumssprecher der StZ.“….

    http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.verwaltungshochschule-ludwigsburg-anklagen-gegen-beamten-ausbilder.141aa875-9813-4cd7-ba83-c44d050cef45.html

  5. Heute sechsseitige Reportage im SZ-Magazin:

    „Getrennte Geschwister – So nah und doch so fern“

    „Die Eltern von Greta, Jakob und Lars sind nicht mehr zusammen. Im Kampf um das Sorgerecht wurden dann auch die Kinder getrennt, heute sehen sie sich kaum noch. Ein unerträglicher Zustand – mitverursacht durch die deutsche Justiz.„…

    „Der Vater von Lars, Greta und Jakob wirft der deutschen Justiz vor, die Menschenrechte seiner Kinder zu verletzen„…..

    „Das Gutachten zeichnete das Bild einer Mutter und eines Vaters, die fähig zur Erziehung seien, aber unfähig zur Kooperation“….

    http://www.sueddeutsche.de/panorama/geschwister-so-nah-und-doch-so-fern-1.3328167

    Symptomatisch! Strukturelles Unrecht! Es wird Zeit, dass die deutsche Justiz endlich BEZAHLT!!!

  6. Kachelmann zur Thematik Gewalt, Missbrauch und Falschbeschuldigung:

    „Die größte Gefahr für echte Opfer sind Falschbeschuldigerinnen. Die größte Gefahr in dieser Diskussion sind dumme Frauen, dumme Männer und dumme PolitikerInnen, die vor allem in der Bedienung erster Klientel eine Chance sehen. …
    Ich bin mit allen Feministinnen völlig einig und überzeugt, dass 15, eher 20 Prozent aller Frauen in ihrem Leben furchtbarerweise Opfer einer sexuellen Übergriffs wurden. Es ist auch leider so, dass die Mehrheit dieser echten Opfer nicht anzeigt. …
    Es wäre natürlich gut, richtig und wichtig, dass jede Frau anzeigt, aber wir können sie nicht dazu zwingen. Der Versuch aber, so zu tun, dass man die Anzeigequote erhöhen könnte, wenn man nur auch möglichst viele unschuldige Männer vorsichtshalber verurteilt, ist zynisch und menschenverachtend. Das Problem ist, dass Menschen, denen nichts am Schicksal der echten Opfer gelegen ist, dieses instrumentalisieren, um ihr gesellschaftspolitisches Süppchen damit zu kochen….

    Dann gibt es noch das Problem der Falschbeschuldigungen.

    Ein Verbrechen, das auch ein Menschenleben erfolgreich bis ans Ende der Tage zerstört. Seriöse Schätzungen (alle anderen kursierenden Statistiken sind frei erfunden von interessierter Seite) besagen, dass etwa 50 bis 80 Prozent der Anzeigen Falschbeschuldigungen sind. Dumme Frauen und dumme Männer versuchen nun diese zwei vollkommen unabhängigen Sachlagen miteinander zu verquicken. Dumme Frauen sagen: Es würden mehr echte Opfer anzeigen, wenn wir endlich Männer einfach erst einmal einbuchten. Erst schießen, später fragen, sozusagen (was übrigens sowieso in den meisten Fällen passiert, wie ich berichten kann).

    Und dumme Männer?

    Dumme Männer sagen wiederum nach jeder Falschbeschuldigung: sind alles nur Falschbeschuldigungen, was natürlich auch völliger Blödsinn ist und übrigens jetzt auch ein falscher Reflex im aktuellen Fall wäre. Wir haben es mit zwei getrennten Verbrechen zu tun. Die hohe Zahl der Falschbeschuldigungen liegt daran, dass Täterinnen meist völlig straffrei ausgehen. Es ist das perfekte Verbrechen, um einen Mann aus dem Weg zu räumen, ohne selbst ein Risiko einzugehen….
    Die Erkenntnis, dass ich Opfer eines Verbrechens wurde, interessiert niemanden sehr und am wenigsten Frau Schwesig oder Herrn Maas. Und das geht nicht nur mir so, sondern allen männlichen Falschbeschuldigungsopfern. Uns möchte man nicht sehen, wir passen nicht in den Kram.
    Quelle: http://www.taz.de/!5372455/

  7. 12.01.2017
    Verdächtiges X in etlichen Justizgebäuden hat in mehreren Bundesländern einige Aufregung ausgelöst. Mitarbeitern rieselte die Substanz entgegen, als sie am Mittwoch Briefe öffneten. Die Serie dubioser X-Funde in vielen Justizgebäuden in Deutschland zieht nun weitere Ermittlungen nach sich.

    Betroffen war unter anderem das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe, wo sich die in einer Postsendung entdeckte Substanz als Puderzucker und somit als harmlos herausstellte. Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe nimmt die Sache nach eigener Aussage dennoch sehr ernst. „Wir ermitteln wegen Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten“, sagte ein Sprecher der Anklagebehörde am Donnerstag.
    Brief-Attacke trifft auch Verfassungsschutz

    Auch an andere Justizstellen in mehreren Bundesländern waren die X-Briefe entdeckt worden. Rettungskräfte rückten in Erfurt und Gera (Thüringen), in Chemnitz (Sachsen), Ludwigslust (Mecklenburg-Vorpommern) sowie in Coburg (Bayern) aus. Von der für Coburg zuständigen Polizei Oberfranken hieß es: „Ein möglicher Zusammenhang wird geprüft, wir stehen in engem Kontakt mit den anderen Dienststellen.“

    In Gera wurden zwei Mitarbeiter ins Krankenhaus gebracht. Sie waren mit einem Brief mit dem X direkt in Kontakt gekommen. Der Polizei zufolge blieben sie augenscheinlich unverletzt. Ein Gebäude des Justizzentrums Gera, in dem mehrere Gerichtsverhandlungen anberaumt waren, wurde bis 14.00 Uhr gesperrt, wie Gerichtssprecherin Kerstin Böttcher-Grewe sagte. Die Poststelle bleibe vorerst versiegelt und müsse von einem Spezialunternehmen gereinigt werden.

    In Thüringen tauchte auch beim Landesamt für Verfassungsschutz in Erfurt ein Brief auf. Die Feuerwehr eilte wie auch andernorts mit Schutzanzügen herbei. 16 Mitarbeiter des Verfassungsschutzes wurden isoliert, wie es vom Thüringer Innenministerium hieß. Sie wiesen jedoch zunächst keinerlei Symptome auf.

    [Anm: X steht hier anonymisiert für eine verdächtige Substanz. Vermutet werden u.a. Rechtsbeugung, Amtsmissbrauch, Falschbeschuldigungen, Prozessbetrug, Drogen oder Puderzucker]
    Fundstelle:
    http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/weisses-pulver-in-briefen-an-gerichte-justiz-verfassungsschutz-staatsanwaltschaft-ermittelt/

    • Rein rechtlich habe ich mit der Ermittlung bzgl. „Androhung von Straftaten“ meine Probleme, wenn man nur Briefe mit Puderzucker ohne etwaige textliche Untermauerung durch die Gegend schickt. Wäre da sehr gespannt auf eine rechtsstaatskonforme Konstruktion. Aber zuzutrauen ist es DENEN schon.
      Hat es doch wahrhaftig jemand gewagt, deren Wohlfühloase zu stören! 😉

    • Die Frage muss lauten: ab wann ist die irreale Reaktion auf etwas nicht mehr dem Verursacher zuzurechnen sondern dem sog. „Opfer“, das den Bezug zur Realität verloren hat, eine Angststörung hat etc., oder schlicht Opfer sein will…?

      Es geht bspw. mit der „Verschärfung“ des sog. Stalking-Gesetzes weiter – vom Erfolgsdelikt zum Eignungsdelikt – in diese surreale Richtung, wie auch schon mit der letzten „Verschärfung“ des Sexualstrafrechts: es reichen irgendwelche „Gefühle“ von Menschen, die vom Opferstatus profitieren, von diesem leben, um alltägliche Handlungen drakonisch strafen zu wollen. Scheiß doch auf’s Grundgesetz. Angefangen hat das ganze mit dem sog. „Gewaltschutzgesetz“ – mit dem man auch mich zum Kriminellen stigmatisierte und mein Leben zerstörte auf Grundlage der Laune und „Gefühle“ (Tagesform) der Volljuristin Neubert.

      Das ganze zeigt auch: wir brauchen keinen Terrorismus. Es reicht Hysterie und Alarmismus.

      Aber wie sagte schon der Justizverbrecher Clemens Lückemann, der ja diesen hirnlosen Aktionismus derart unter AMTSMISSBRAUCH perfektioniert hat, um mich missliebigen Menschen im Zusammenwirken mit seinen Mittätern aufgrund einer Dienstaufsichtsbeschwerde dauerhaft als „Gefahr für die Allgemeinheit“ wegsperren zu wollen (was immer noch wie selbstversrändlich vertuscht wird):

      …Man muss immer vom „schlimmsten denkbaren Fall ausgehen“….

      Klicke, um auf artikel-gamestarmainpost.pdf zuzugreifen

      Wieso also sind die Justizgebäude nicht großräumig unter Quarantäne? Wieso sind die Innenstädte nicht abgeriegelt….?

      Habt ihr noch alle Tassen im Schrank! Sind Menschen, die aufgrund Kontakt mit Puderzucker in ein Krankenhaus eingeliefert werden, überhaupt psychisch und generell mental in der Lage, bei der Justiz zu arbeiten?

    • Ich hatte eigentlich eher Schmunzeln erwartet. Denn natürlich ergreift die üblichen Deliquenten irgendwann die Paranoia und damit auch Angst vor Puderzucker. Das Versenden solcher X-Briefe ist ja möglicherweise eine Reaktion auf ungezuckerte X-Briefe der Empfänger mit unappetitlichem, unverdaulichem Inhalt. Mit Puderzucker gegen Rechtsbeugung und Amtsmissbrauch? Wäre offensichtlich sehr wirkungsvoll! Aber ist das auch rechtlich in Ordnung?

      „Wir ermitteln wegen Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten“, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Karlsruhe im Fall des höchsten deutschen Gerichts. Der Strafrahmen reicht von einer Geldstrafe bis zu drei Jahren Haft.
      Quelle: Focus 11.01.2017

      Ist der Ausschluss der Verfolgung von Straftaten wie z.B. Rechtsbeugung durch Kollegialgerichte eine Störung des öffentlichen Friedens und Androhung von Straftaten?
      Könnte letztlich das Widerstandsrecht gegen eine solche amtliche Androhung greifen? Darüber müsste in letzter Konsequenz das BverfG entscheiden, das selbst Empfänger einer solchen Puderzucker-Probe war.

      • So eine Aktion hätte von mir kommen können. 😉
        Ich hätte es aber sogar noch ein wenig verfeinert, indem ich den gezuckerten Briefen noch einen Text aus Zeitungen ausgeschnittenen Buchstaben beigefügt hätte, mit diesem ich ein Hinweis auf die chemische Formel von Traubenzucker gegeben hätte. Da wäre mir auch der etwas höhere Preis von Traubenzucker im Vergleich von simplen Puderzucker (i.d.R. Saccharose) egal gewesen. :lol
        Aber eine Glosse bei uns Gabi rechtfertigte bei mir ja schon den Verdacht des Kinderhandels.

      • Ich muss nun wirklich schmunzeln.
        Es gibt auch in Apotheken so eine Gemisch von Traubenzucker, Lecithin, Ingwer, … zu kaufen. Zielgruppe dieses Präparates sind geistig Erschöpfte. Daher würde es passen, wenn man dies an die Gerichte schicken würde. Leider endet der Versand leider in Poststelle, und die Damen und Herren dort sind dann wohl nicht die richtige Zielgruppe. 😉

      • Mir schwant schon Schlimmes. Demnächst werde ich mich wohl gegen eine Mordanklage verteidigen müssen.

      • Weißt Du, Lutz, ich habe ja auch geschmunzelt, als die Justizverbrecher Lückemann & Co. mich 2009 beim Halbmarathon in Stuttgart festnehmen ließen – wegen einer fünf Wochen zuvor eingereichten Dienstaufsichtsbeschwerde: und genaugenommen ist das auch heute noch zum Lachen!

        Der Punkt ist nur, dass diese VERBRECHER nach wie vor völlig unbehelligt sind, sich TÄTER als Opfer gerieren.

        Und deshalb ist die PARANOIA und die Angst vor dem Bürger, dessen Leben man zerstört hat, im Kern berechtigt – selbsterfüllende Prophezeiung.

        Die Auswüchse, die das annimmt und die Instrumentalisierung ist zum Lachen, ja!

        Man kann mittlerweile ganze Betriebsabläufe zum Erliegen bringen, indem man weißes Pulver „verschickt“ oder irgendwo einen Koffer abstellt. Das zeigt, wohin es führt, wenn dumme Menschen das Ruder übernehmen und ihre „Ängste“ und Weltbild projizieren…war 1934 ff. so – und ist heute so.

      • Ja natürlich ist das alles gar nicht zum Lachen, sondern bitterer Ernst. Aber trotzdem auch im Ernst, wir müssen uns etwas Humor erhalten. Ich trete ganz gern aus der beschissenen Situation heraus und schaue wie ein Außerirdischer auf den lächerlichen Schrumms der mich gefangen hält. Ich gehe noch fleissig arbeiten und denke, wie dreistdämlich so manche hochnäsigen Prädikats-Pänneler unser Bruttosozialprodukt mit ihrem impotenten Wichsversuchen in den Amtsstuben verheizen. Und meine Lebensgrundlagen und Möglichkeiten zum Kontakt mit meinen Kindern gleich ganz selbstverständlich mit. Natürlich wird das für die Verantwortlichen Konsequenzen haben. Die Frage ist nur, wann das sein wird. Etwas belustigend finde ich gerade den Gedanken, dass man sich als Richter a.D. in Robe mit den gesammelten Zuckertütchen als Zuckerwatteverkäufer auf dem Marktplatz verdingen muss. Ein Kind zum Vater: „Papa, was ist das für ein komischer Vogel, der sich da so lustig in die Zuckerwatte einwickelt?“ Der Vater: „Diese puschelige Vogelscheuche hat zwar ein Prädikats-Examen als Jurist, aber außer komischen Pirouetten halt nichts Richtiges gelernt, mein Kind.“ Kind: „Kann der gar nicht mal fussballspielen oder rechnen?“ Vater: „Rechnen und sehen was tatsächlich los ist, kann der wohl eher schlecht, wie man sieht. Vermutlich haben ihn alle auf dem Platz verkloppt, auch als Schiedsi hat er schon deswegen nichts getaugt. Aber mein Kind, man muss Geduld mit ihm haben.“ Kind: „Ach lass uns doch lieber Fussballspielen oder ins Kino gehen, die gequirlte Zuckerwatte ist doch nur was für so Prädikats-Blödmänner!“

      • @Lutz
        pass ja auf dass Du Dir nicht den Zorn Waldemars zuziehst.
        @Martin
        warum hast Du denn seine Ergüsse gelöscht. Ganz in dem Sinne von Lutz bzgl. Humor. Muss doch was geben, worüber man lachen kann..

  8. „Wie ich euch sehe“: Richter
    „Ich versuche wirklich gerecht zu sein“

    Es geht also um die „Performance“ des Angeklagten und die „GEFÜHLE“, die er im RICHTER weckt, wie der Herr hier preisgibt:

    …“Was mich immer wieder erstaunt ist, dass die Menschen auf der Anklagebank selten nervös sind. Im Gegenteil: Viele sind patzig, rufen dazwischen, lassen die Zeugen, den Staatsanwalt und mich nicht ausreden, beschimpfen uns teilweise. Natürlich muss ich mich als Richter an die Gesetze halten, aber ich habe einen größeren Ermessensspielraum, als viele denken. Wenn beispielsweise ein Diebstahl begangen wurde, kann ich das Verfahren einstellen, ich kann aber auch eine Geldstrafe verhängen, eine Bewährungsstrafe oder sogar eine Vollzugsstrafe.“

    „Lachen“ musste ich bei dieser Passage. Die halten alle für blöd, natürlich:

    ….“Ich habe keine Angst, jemanden, den ich verurteilt habe, wiederzutreffen. Ich habe ein gutes Gesichtergedächtnis, oft erkenne ich die Menschen auf der Straße wieder. Andersherum passiert das fast nie. Die Angeklagten kennen mich nur in der Robe. Für sie bin ich Richter, nicht Mensch. Die Robe ist da schon praktisch. Im Sommer kann es aber ganz schön heiß werden. Kurze Hose und T-Shirt trage ich trotzdem nie darunter. Das passt nicht zu einem Richter, finde ich.“

    Auf die Idee, dass Justizopfer sie auf der Straße geflissentlich übersehen wollen, kommen solche arroganten ‚Götter‘ gar nicht. Keine Sorge, ich habe euch „erkannt“: Treu, Stockmann, Trapp, Lückemann, Reheußer…. – auch im Hemdchen und außerhalb des Gerichts und auch wenn ich nicht „hingeschaut“ habe.

    http://www.sueddeutsche.de/leben/wie-ich-euch-sehe-richter-ich-versuche-wirklich-gerecht-zu-sein-1.3322016

    • „Natürlich muss ich mich als Richter an die Gesetze halten, aber ich habe einen größeren Ermessensspielraum, als viele denken. Wenn beispielsweise ein Diebstahl begangen wurde, kann ich das Verfahren einstellen, ich kann aber auch eine Geldstrafe verhängen, eine Bewährungsstrafe oder sogar eine Vollzugsstrafe.“

      Für dieses Bekenntnis zum Willkürrecht gibt es nur 2 mögliche Erklärungen: Entweder missachtet der Richter die gesetzlichen Ermessensanforderungen oder er hat tatsächlich Gesetze eines Willkürstaates zur Verfügung.

      Ich will dem interviewten Richter aber gar keine schlechten Absichten unterstellen. Er offenbart vermutlich nur das, was im Jura-Studium und in der Justiz gedacht und vermittelt wird. Es ist nicht von ungefähr, dass nur selten Richter der unteren Besoldungsgruppen öffentlich über ihr Denken und ihre Herangehensweise sprechen.

      • Willkür wird mit dem Euphemismus „Ermessen“ verdeckt.

        Bei Strafverfahren mag das noch dem Zeitgeist entsprechen: wer „patzig“ ist, dem haut man in die Fresse.

        Bei Familiengerichtsverfahren und bei offenkundigen Falschbeschuldigungen, bei Verbrechen im Amt, wie ich sie hier im Blog dokumentiere, gibt es keinen „Ermessensspielraum“!

        Hier geh es um RECHTSBEUGUNG, hier geht es um Strafvereitelung!

      • Ergänzung zum vorherigen Kommentar:
        Vor dem zitierten Statement des Richters gab dieser noch ein Geständnis seiner Voreingenommenheit ab:

        „Bei mir vor Gericht kann eigentlich jeder landen. Ich habe mit Menschen zu tun, die betrunken Fahrrad fahren, die jemandem die Vorfahrt genommen haben oder ohne Fahrkarte in der Bahn erwischt wurden. Aber auch mit Facebookhetzern und mit Menschen, die sich im Club geprügelt haben. Der typische Angeklagte ist männlich, viele haben keinen Job und finanzielle Schwierigkeiten.“

        Zu Jeder gehört auch Jeder, der zu unrecht angeklagt wird.
        Diese kommen im Denken dieses „gerechten Richters“ aber nicht vor. Ein Angeklagter ist nach solchem Denken Straftäter, dessen Schuld(einsicht) geprüft und mit dem hier glorifizierten Ermessenspielraum des Richters in einem Urteilsspruch zur „Richter-Gerechtigkeit“, sprich der inneren Selbstbestätigung des Richters, gerinnt oder auch nur die Antipathie, Genervtheit oder den Erledigungsdruck des „Gerechten“ wiedergibt. Die Realität aus Tatbestand und Protokoll liegt im alleinigen Ermessenszugriff mit Freibrief zur eigentlich strafbaren Manipulation.
        Wirkliche Gerechtigkeit wäre aber im besten Fall die Folge von strikt rechtmäßigem Handeln der Justiz und nicht Folge der Befindlichkeiten eines selbstgekrönten Gerechtigkeitsverwalters mit beliebigen Ermessensspielraum.

        Ich war z.B. unrechtmäßig dringend Verdächtigter. Durch die Ermittlungen der StA über einen Zeitraum von mehr als 3 Jahren hätte das bei minimaler Sorgfalt festgestellt werden müssen. Nicht von ungefähr wurde die schnell gezimmerte Anklageschrift der StA von der vormaligen Richterin zu Nachermittlungen an die StA zurückgereicht. 2 Jahre später wurde ich jedoch ohne die geforderten Nachermittlungen aufgrund der unveränderten Anklageschrift nach Richterwechsel zum Angeklagten qualifiziert. Für obigen Richter „Gerechtigkeit“ wäre das wohl ein klarer Fall von Täterschaft.

        Ja ich war in der HV nervös, habe mir das nicht anmerken lassen, mich dann doch sehr aufgeregt und über die Behandlung als Täter beschwert. Der leitende StA, der die Ermittlungen und Anklageschrift nicht ausgeführt hatte, unterbrach mich und versicherte mir, dass er an einer ernsthaften Klärung der Tatsachen interessiert sei. Und ja, ich habe mich dann wie bereits im Ermittlungsverfahren auch in der Hauptverhandlung vollständig und wahrheitsgemäß erklärt. Im Übrigen ohne Anwaltshilfe. Das ist nicht ganz ungefährlich, war aber in diesem konkreten Fall ganz sicher ein wesentlicher Schlüssel zum Erfolg. Meine Angaben wurden vom StA und der Richterin kritisch hinterfragt und auch die ein oder andere Falle gestellt. Alles Dinge, die eigentlich im Ermittlungsverfahren zu klären waren. Es gab unbestreitbar keine Tat, geschweige denn eine Täterschaft. Das Verfahren wurde dann also auf Staatskosten eingestellt, weil in der HV eine strafbare Tat faktisch ausgeschlossen werden konnte. Es ist in der HV sicherlich vorteilhaft, sehr sachlich, aufmerksam und zugänglich aufzutreten, Verständnis zu erzeugen und die innere Unruhe im Zaum zu halten. Mir gelang das nur zum Teil, Blackouts und Erschöpfung eingeschlossen, obwohl ich bereits viele Erfahrungen mit zivilrechtlichen Verfahren und anstrengenden Verhandlungen machen musste. Hätte mich die Justiz vollkommen unerfahren und unvorbereitet einer Straftat angeklagt, wäre ich jetzt vermutlich ein patziger und verurteilter Straftäter, der sich fast aussichtslos um eine Korrektur der Fehlentscheidung bemüht. Denn wer denkt, dass sich die Justiz im Instanzenzug freiwillig korrigieren würde, hat eigentlich schon verloren.
        Diese Tatsachen zur „Gerechtigkeit“ der Justiz kennt jeder Richter und nutzt sein Ermessen zur Erzwingung einer Einsicht von Jedermann in ziemlich Alles, was noch irgendwie erträglich erscheint oder die Sache einfach nur beendet. Egal ob dieser Jedermann tatsächlich ein „patziger Unschuldiger“ ist oder ein Täter, der mit clever gepokerter Unschuldsattitüde oder beflissener Einsichtigkeit vorteilhaft davonkommt.

      • Gekränkte cholerische Richter, alarmistische Polizisten mit „Opfermentalität“, eifernde Staatsanwälte, phantasiebegabte Gutachter und weinerliche Anwälte – der „Fall Mollath“ als Blaupause….

        Ein Übriges tut die Berichterstattung, hier ein „freier Mitarbeiter“, Jahrgang 1982, vom Spiegel:

        …..“Unverschämt und beleidigend“

        Die Auseinandersetzung vor Gericht bestimmt F.s Leben. Er wehrt sich mit der verzweifelten Entschlossenheit eines Menschen, der nichts mehr zu verlieren hat, sich nicht kampflos ergeben will. Seine Rinder sind verkauft; er muss befürchten, dass die vorläufige Unterbringung in der geschlossenen Psychiatrie dauerhaft wird.

        Das macht begreiflich, warum er immer wieder die Grenzen dessen übertritt, was vor Gericht üblich und vielleicht auch angemessen ist. Gegen eine ihm feindselig gesinnte Justiz und Behördenwillkür darf man nicht leise und zurückhaltend bleiben – so sieht er es.

        Eines seiner Lieblingsworte in dem Verfahren ist „verarschen“ in allen möglichen Variationen: Er kommt sich bei der Aussage einer Polizistin „reichlich verarscht“ vor, den Prozess insgesamt bezeichnet er immer wieder als „Verarsche“.

        ….“Die Kammer müht sich derweil, den genauen Ablauf der Treckerfahrt zu rekonstruieren. „Das ist eine Amok-Lage gewesen“, sagt der damalige Einsatzleiter, den F. für einen Lügner hält. Als der Polizist sagt, F. habe nach der Festnahme die Polizisten permanent beleidigt, sagt der Beschuldigte: „Da haben Sie recht.“ Das sei aber auch das einzig Wahre an der Zeugenaussage.“….

        http://www.spiegel.de/panorama/justiz/prozess-gegen-peter-f-in-kiel-nichts-zu-verlieren-a-1129912.html

  9. Thomas Fischer textet wieder furios:

    ….“D. muss sich nämlich gegen einen Verdacht wehren, der einem das Blut in den Adern gefrieren lässt. Der Tatvorwurf wurde behauptet von einer Mitarbeiterin seines eigenen Verlags. Tatort soll ein Badesee gewesen sein. Um was geht es? Kai D. soll die Frau „belästigt“ haben. Strafrechts-Spezialisten finden allerdings einfach keine Vorschrift, nach der „Belästigung“ bestraft werden könnte. Ob sich da eine Strafbarkeitslücke auftut, ist noch unklar; manche Medien erwähnen den Paragrafen 177 StGB. Ob der Bund deutscher Kriminalbeamter schon gefordert hat, endlich alle Badeseen mit Videotechnik auszustatten, weiß ich nicht. Auf der CES in Las Vegas wurden soeben hochinteressante Unterwasserdrohnen vorgestellt. Eine schöne Erfindung. Richtig eingesetzt sorgen ein paar Dutzend solcher Geräte an jedem Badesee dafür, dass es vorbei ist mit Grabschereien unter Seerosenblättern!“…..

    http://www.zeit.de/gesellschaft/2017-01/strafprozess-unter-verdacht-titel-fischer-im-recht

    Den Gesamttext von Fischer kann der geneigte Leser mit der „Würzburg-Methode“ abgleichen, die seit 2004 in meinem „Fall“ vielfach zur Anwendung kommt und kam:

    Justiz-Kollege und Parteifreund aus dem Nebenbüro stellt per Amtsgewalt OHNE jede Ermittlung die „Unschuld“ seines geschätzten Kollegen fest, Deckel zu.

    Ein Beispiel hierfür: der Freibrief für den Justizverbrecher Pankraz Reheußer….

    „Es hat sich herausgestellt, dass Pankratz Reheußer unschuldig ist.“ E. Ohlenschlager

    OLG Bamberg: der charakterlose Justizverbrecher Pankraz Reheußer bekommt von seinem Justizkollegen Ohlenschlager einen Freibrief für Rechtsbeugung und Kindesentzug…..

    Pankraz Reheußer hat im übrigen am 04. November 2016 gegen diesen Blog Strafanzeige gestellt, wegen „Beleidigung“….hierbei war zu erfahren, dass man zuvor (Anzeige des Justizverbrechers Lückemann in gleicher Sache vom 17.03.2016) der Polizei Baden-Württemberg das Geburtsdatum des „Geschädigten“ Reheußers nicht preisgeben wollte und erst nach mehrfachem Schriftverkehr dem Vorzimmer vom „Vorsitzenden“ Reheußer in Bamberg die „Erlaubnis erteilt“ wurde, das Geburtsdatum mitzuteilen:
    Nachdem die Geisterfahrer in Franken behördlich darauf hingewiesen wurden, dass diese „Personendaten“ bei Erstattung einer Strafanzeige „zwingend“ seien….

    Der Realitätsverlust bei den Justizbehörden Würzburg/Bamberg ist insgesamt nur noch bizarr. Wann kommt denn endlich eine Strafanzeige wegen „Verleumdung“….!!!?

    Traut euch! Ihr Justizverbrecher! Die FAKTEN kommen auf den Tisch…..

    • Tut mir leid.
      Auch den Herrn Bundesrichter Thomas Fischer nehme ich derweil nicht mehr ernst.
      Ich habe ihm eine persönliche eMail mit Fakten meines Falles geschrieben. Er meint nun, nicht darauf reagieren zu müssen. Noch ist es nicht soweit, dass alles veröffentlicht wird. Dann mag sich jeder vernünftig denkender Mensch ein eigenes Urteil bilden.
      Dieses Geschreibsel mag sich als Unterhaltung ganz gut lesen, ist sicher vom Grundsatz auch viel Wahres dabei.
      Aber in der Quintessenz dient es nur dazu, die Wohlfühloase der Gruselclowns in Schwarz zu bewahren. Da wird ein Buch von uns Nobby als tiefste Polemik verunglimpft. Ich habe es eher als Hilferuf verstanden.
      Die „Karriere“ von uns Nobby kennt wohl jeder. Die passt nun nicht in das elitäre Bild der Kuttenträger. Auch wenn ich als Sozi seine politische Grundüberzeugung nicht teile, habe ich aber allen Respekt vor seiner (politischen) Lebensleistung.
      Ich empfinde derweil nur noch Abscheu ob der Bigotterie dieser juristischen „Elite“.

    • […]Pankraz Reheußer hat im übrigen am 04. November 2016 gegen diesen Blog Strafanzeige gestellt[…]

      echt?!!!

      Wie kann man sich nur so disqualifizieren?

    • Du nimmst Fischer nicht mehr ernst, weil er eine Mail mit Fakten Deines „Falles“ nicht beantwortet…? Na, na.

      Die Erwartung hätte ich schon gar nicht – deshalb würde ich das nie tun.

      Mein „Fall“ ist ihm trotzdem bekannt, durch Schilderungen im Forum, bevor Zeit-Online meinen Account gesperrt hat (infolge der ausufernden persönlichen Angriffe und „Fehde“, die eifernde autoritätshörige Justiz-Groupies oder schlicht unbedarfte Blödköpfe immer dann veranstalten, wenn es KONKRET wird. Es folgt dann die Leier von „selbst schuld“ bis „Verschwörungstheorie“, Justiz ist super. Lutz kann ein Lied davon singen, Beck-Blog.

      Fischer kommentiert im übrigen unter seinen Beiträgen mit, was ein Mitdiskutieren hier überhaupt erst attraktiv machte.

      Norbert Blüm hat ein sicher wahres Buch geschrieben, dessen Mangel allerdings darin besteht, dass es durch die Brille eines Nichtjuristen die juristische Zwänge komplett ausblendet, was Fischer ja auf die Palme brachte, der wiederum ganz auf die Juristensicht abhebt.

      Mir ist das wurscht, ich will weder mit Fischer noch mit Blüm Brüderschaft trinken. Es geht in meinem Fall um Justizverbrechen (!) und wer sich aus welcher Perspektive auch immer mit kritischer Kompetenz und vor allem Leidenschaft und Furor zu dem Thema „Justiz“ und Missstände etc. einbringt, hat mein Interesse. Man muss ja nicht alles unterschreiben, was derjenige von sich gibt.

      • Du hast ja grundsätzlich recht, was mich und meinen Fall betrifft. Aber wenn ich ihm solche Statements „Auch Naturgesetze unterliegen grundsätzlich der freien Beweiswürdigung“ im Faksimile zusende, müssten seine Alarmglocken schrillen. Mit diesem Satz entfernen sich Juristen von ihrem Anspruch der Wissenschaftlichkeit. Da gibt es nichts mehr zu diskutieren.
        Winkt er sowas sozusagen durch, ist sein Geschreibsel reine Texthülse und unterscheidet sich keinen Deut von den sog. Gerichtsshows und dient entweder der Selbstbeweihräucherung oder „höheren“ Zielen. Diese habe ich angesprochen.
        Im Grunde ist es alles nur noch reine Verars… .
        Und im Grundsatz unterstütze ich Deine Sicht der Dinge, in der Art des Agierens sind nun mal unterschiedlich. Das will ich aber an dieser Stelle nicht ansprechen.

  10. So billig kommt der Freistaat Bayern in meinem Fall nicht davon!

    09.01.2017
    „Justizopfer Harry Wörz erhält nach Vergleich 450 000 Euro

    Karlsruhe dpa
    Justizopfer Harry Wörz und das Land Baden-Württemberg haben sich nach langem Rechtsstreit auf eine Entschädigung von 450 000 Euro geeinigt. Beide Seiten hätten nach einer mündlichen Verhandlung im Juni 2015 außergerichtlich weiter verhandelt und sich geeinigt, teilte das Landgericht Karlsruhe am Montag mit. Das Landgericht habe den Vergleich mit Beschluss vom 22. Dezember 2015 festgestellt. Damit seien sämtliche Ansprüche abgegolten. Wörz werde mit der Summe im Wesentlichen für vergangenen und künftigen Verdienstausfall entschädigt.“….

    http://www.schwaebische.de/region/baden-wuerttemberg_artikel,-Justizopfer-Harry-Woerz-erhaelt-nach-Vergleich-450-000-Euro-_arid,10593855.html

    • ….Während des Entschädigungsverfahrens im vergangenen Jahr hatte Wörz gesagt, „die haben mein Leben kaputt gemacht“. Sein Vorwurf richtete sich gegen Polizei und Justiz. Der damalige Justizminister von Baden-Württemberg, Rainer Stickelberger (SPD), äußerte Verständnis. Er bedauere „zutiefst die großen Belastungen, denen Herr Wörz ausgesetzt war und bis heute ist“, sagte ein Sprecher damals.“….

      http://www.t-online.de/nachrichten/panorama/justiz/id_80029268/justizopfer-harry-woerz-erhaelt-450-000-euro-vom-land.html

      • Ein Ruf in die süddeutschen Berge, vermutlich ohne Echo, ganz schnell absorbiert von Tätern, Mitwissern und Heuchlern.
        Lutz Lippke kommentiert am Di, 2017-01-10 19:54

        „Mit dem Vergleich sind die zivilrechtlichen Ansprüche von Wörz abgegolten. Damit sind die beteiligten Behörden doch strafrechtlich nicht freigestellt? Hat man die Aufklärung des Justizversagens solange verzögert, bis Verjährung eingetreten ist? Ist das nicht Strafvereitelung? Auch im Fall Arnold hätten Ermittlungen gegen die Behörden erfolgen müssen. Was sagen die Juristen dazu? Alles aus Versehen, Irrtum, tut uns leid, aber wir sind eigentlich die Guten und können Rechtsstaat. Ärmel hochkrempeln, schwarze Schafe feststellen und den versifften Justiz-Laden aufräumen! Das steht jetzt schon seit langem für jeden Juristen an und nicht „im Prinzip ist ja bis auf Ausnahmen eigentlich alles gut“-Korpsgeist dauersäuseln.

        http://community.beck.de/2014/01/27/mittwochabend-im-ersten-der-fall-harry-w-rz#comment-74432

      • Gleich ein juristischer Kommentar dazu:
        Mit Deinen Anspielungen magst du recht haben. Strafrechtlich besagt dieser Vergleich nix.
        In Bayern kommt es aber aus dem Verständnis dieser Bananenrepublik noch nicht einmal dazu. In der Steuerstrafsache, die als einziges noch gegen mich läuft, hat man mir eine 153a mit Geldbuße von 500 Euro angeboten, wenn mein Anwalt auf Akteneinsicht verzichtet.
        Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.
        Die Akte ist ein regelrechtes Giftbuch, denke ich mal. 😉
        Sollen Sie mit meiner Vogelfreiheit so weitermachen.

      • Stimmt! Und es wird höchste Zeit, dass das Legalitätsprinzip auch gegen TÄTER in diesen Zirkeln, die sich wie selbstverständlich über Recht und Gesetz stehend wähnen, angewandt wird.

        Polizeischule, 1. Ausbildungsjahr:

        „Das Legalitätsprinzip ist in Deutschland die Verpflichtung der Strafverfolgungsbehörde (Staatsanwaltschaft, Polizei und Steuerfahndung), ein Ermittlungsverfahren zu eröffnen, wenn sie Kenntnis von einer (möglichen) Straftat, die kein absolutes Antragsdelikt ist, erlangt hat (§ 152 Abs. 2, § 160, § 163 StPO; § 386 AO) und, sofern der Verdacht eine Verurteilung des Beschuldigten überwiegend wahrscheinlich macht, auch Anklage zu erheben. Nur bezogen auf die deutsche Polizei ist der Ermessenspielraum zur Anzeigenerstattung auf Null reduziert. Diese ist auch dann zur Anzeigenerstattung verpflichtet, wenn es sich um Mischantragsdelikte handelt oder der Täter offenkundig schuldunfähig ist. Mit dem Beginn der Ermittlungen wird ein Strafverfahren gegen den Beschuldigten auf den Weg gebracht. Mit Anklageerhebung wird der Beschuldigte zum Angeschuldigten. Nach Zulassung der Anklage durch das Gericht wird der Angeschuldigte zum Angeklagten. Das Legalitätsprinzip wird verfassungsrechtlich durch den Gleichheitsgrundsatz nach Art. 3 Abs. 1 GG vorgegeben.“

        Darauf werde ich morgen nochmal hinwirken, Termin bei den Polizeibehörden Stuttgart.

        Es kann auch nicht sein, dass das Tatortprinzip und die „örtliche“ Zuständigkeit zur regelhaften Strafvereitelung und Rechtsbeugung in eigner Sache bei dieser korrupten CSU-Justiz in Franken führt.

    • Martin, ich wünsche Dir dazu allen Erfolg, habe aber meine Zweifel. Und sehe eben auch die Gefahr, dass Du Dir selbst etwas vormachst.

      • Mag sein. Die Taten sind jedenfalls alle in diesem Blog dokumentiert.

        Entweder werden die Täter auf dem Rechtsweg zur Verantwortung gezogen oder ich werde persönliche Rache nehmen. Ich bin also ein „Gefährder“.

        Man kann doch nicht ernsthaft glauben, dass man einem zuvor unbescholtenen Menschen und Polizeibeamten (Fürsorgepflicht des Landes Ba-Wü BIS HEUTE!) auf Zuruf einer neurotischen Rechtsanwältin die bürgerliche Existenz und den Ruf, Lebensglück und Vaterschaft irreversibel und über ein Jahrzehnt vorsätzlich zerstören kann – und all das keine Konsequenzen hat!

        Vertuschen funktioniert nicht…..

        Es wissen inzwischen sehr viele Beobachter Bescheid. Es ist nur noch die Frage, wie man damit umgeht!

  11. Ab sofort gibt es ein neues Synonym für die Justizverbrecher Würzburg/Bamberg:

    Fränki – fränkische Intensivtäter.

    „Nürnberg, 6. Januar. Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hat die Feier zum 50. Geburtstag seines Parteifreundes Markus Söder vor der Nürnberger Kaiserburg mit Wasserwerfern auflösen lassen. „Wir hatten ernstzunehmende Hinweise auf einen Gefährder“, so Herrmann. Die Polizei twitterte, ein „Fränki“ (fränkischer Intensivtäter) habe möglicherweise einen Staatsstreich geplant.“….

    http://www.sueddeutsche.de/bayern/csu-bratwuerschtla-fuer-soeder-1.3322317

  12. „Von Idioten umzingelt“….

    image

    http://www.fr-online.de/tv-kritik/1473344,1473344.html

    Lief gerade auf ARTE – Komödie mit Anleihe bei Mollath (Mediathek ab heute 29 Tage)

    „Felix (Hinnerk Schönemann) ist besonders, aber nicht verrückt. Dennoch landet der Elektriker, der davon träumt, zu Weihnachten seine Heimatstadt im großen Stil zu illuminieren, von heute auf morgen in der Psychiatrie: Nach mehreren Schicksalsschlägen löst ein nichtiger Anlass einen Wutanfall in ihm aus. -Tragikomische Komödie (2016) von Lars Becker mit hervorragender Besetzung“…..

    http://tinyurl.com/he59yur

    ….Felix Grünler ist besonders, aber nicht verrückt. Als Starkstromtechniker träumt er davon, seine Heimatstadt zu Weihnachten festlich zu illuminieren. Für sein revolutionäres Lichtkonzept kassiert er vom Bürgermeister zum wiederholten Mal eine Absage. Als ihm dann auch noch seine Freundin den Laufpass gibt und er vom plötzlichen Tod seiner Mutter überrascht wird, sind die Nerven des ansonsten in sich ruhenden Felix bereits zum Zerreißen gespannt. Als obendrein zwei Inkasso-Männer Geld für einen falsch gelieferten Toaster eintreiben wollen, endet ein kurzer Wutausbruch des sonst so stillen Felix mit einer Strafanzeige wegen Körperverletzung. Eine dankbare Fügung für seine Schwägerin Karin, die eine Intrige schmiedet, um an das Erbe ihrer Schwiegermutter zu gelangen. Mit Hilfe ihrer Golfpartner, einer Richterin und eines psychiatrischen Gutachters, gelingt es ihr, Felix als unzurechnungsfähig in die Psychiatrie einweisen zu lassen. Dort verweigert sich Felix, lehnt alle Maßnahmen ab und vernachlässigt sich zusehends. Für die Ärzte bestätigt sich dadurch das Bild des labilen Patienten.„….

    http://www.arte.tv/guide/de/065792-000-A/der-mit-dem-schlag

  13. @ Eva, Lutz

    Hallo, was Ihr beide da so schreibt, gefällt mir gut!
    Ja, in diesem ganzen Gestrüpp muss die Öffentlichkeit her!

    Aber mich erschreckt die Untätigkeit der Protagonisten in all diesen Fällen von himmelschreiender Ungerechtigkeit. Seien es die Anwälte der Justizopfer, seien es die Angehörigen der sog. 4. Gewalt. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass sie zum Teil hilflos vor den Ungereimtheiten kapitulieren. Eine Lösungsmöglichkeit für dieses Phänomen habe ich nicht.

    Wie schön wäre es innerhalb des Systems aktiv zu werden und mit konzertierten Aktionen Aufmerksamkeit zu erzeugen. Es kann doch nicht sein, den Taten der Inhaber der justiziellen Macht einfach zuzuschauen.

    Aber zweifelnd schaue ich in die Zukunft

    • Was die unsägliche Rolle Medien/4. Gewalt angeht, kann ich ein Beispiel anführen:

      als ich 2010 nach zehn Monaten FREIHEITSBERAUBUNG durch die Würzburger Justizverbrecher das zweite Mal freikam, vermittelte man mich an den Chefreporter der Stuttgarter Nachrichten, Frank Krause, dem ich bei zwei ausführlichen persönlichen Treffen umfangreiche Akten übergab, u.a. Gutachten Nedopil.

      Krause wollte auf jeden Fall berichten. Nach dem zweiten Treffen hörte ich nie wieder von ihm, Nachfragen versandeten.

      Journalisten wie Krause behandeln auch Menschen nach deren „Wichtigkeit“. Es geht um Amt, Status, Macht. Alle anderen kann man auflaufen lassen…

      image

      Es ist davon auszugehen, dass das konservativ ausgerichtete (CDU-)Blatt Stutttgarter Nachrichten die Bremse zog und ihm einen Maulkorb verpasste. Krause ein verlässlicher Lieferant für Qualitätsjournalismus: weiß ja keiner, was er alles NICHT berichtete, zugunsten seiner „Beziehungen“ und seiner Kumpel in der Politik etc..

      Im November ist Krause mit 50 Jahren gestorben – so schnell geht’s.

      Der Nachruf liefert Einblicke: Krause war ein Hofberichterstatter für die „Mächtigen“, sein wohlgefälliges letztes Interview mit dem ehem. Banker Notheiß, der mit seinem Kumpel Mappus und dem EnBW-Deal dem Land einen Milliardenschaden zufügte und deren großkotziger E-Mail-Verkehr auf Pennäler-Niveau legendär wurde, spricht für sich.

      Für gegen lästigen „streitbaren“ Ex-Polizisten gerichteten Justizskandal, der CSU-Granden den Kopf und die Karriere kosten wird und Fragen an die Landespolizei und auch den Landtag BW (Petitionsausschuß) aufwirft, ist da kein Platz. Da vertuscht man dann doch mit….

      „Nachruf auf Frank Krause – Journalist aus Leidenschaft

      ….“Mehr als 5000 Artikel weist das elektronische Archiv unserer Zeitung aus. Eine riesige Menge. Trotzdem keine Massenware, sondern Qualitätsjournalismus. Sein letzter Text datiert vom 9. September. Überschrift: „Notheis wirft Grün-Rot Polemik vor.“ Wie so oft in den verganen Jahren ging es um den EnBW-Deal und dessen Folgen. Krause hatte im Rückblick mit einer der Schlüsselfiguren, dem Banker Dirk Notheiß, gesprochen.

      Überhaupt war er ein Mann für die großen Themen – angefangen vom milliardenschweren FlowTex-Skandal um Phantom-Bohrgeräte bis zur Flugzeugkatastrophe von Überlingen im Juli 2002. Als damals über dem Bodensee eine Frachtmaschine mit einem Flugzeug der Bashkirian-Airlines zusammenstieß, war Frank Krause binnen weniger Stunden an Ort und Stelle. Niemand wusste, wie er das geschafft hatte. Er wählte Feld- und Schleichwege, aber nicht, um Sensationsjournalismus zu betreiben. Wie immer berichtete er seriös, live und kompetent. Charakteristisch auch, dass er das Thema nicht zu den Akten legte, sondern die Leser über die Folgen auf dem Laufenden hielt.

      Gleichzeitig war er ein politischer Kopf – bestens vertraut mit den Interna der Landespolitik im Allgemeinen und der CDU im Besonderen. Alle baden-württembergischen Ministerpräsidenten seit Erwin Teufel begleitete er im Amt – auch auf ihren Reisen – und bewahrte dabei stets Distanz. Zu seinem offiziellen Abschied am 15. Juli im Pressehaus erschien das halbe Kabinett, ­angeführt von Ministerpräsident Winfried Kretschmann und dessen Vize Thomas Strobl sowie fast alle Fraktionschefs. Ein Zeichen der Wertschätzung über Partei­grenzen hinweg.“…..

      …“Der Nachrichtenjäger (nebenbei ein hochbegabter Moderator) besaß die Gabe, Menschen zum Sprechen zu bringen. Speziell Politiker – selbst wenn sie nichts sagen wollten. Bei ihm öffneten sie sich. Auch weil er zu denen gehörte, auf deren Wort man sich verlassen konnte. Was ihm im Vertrauen mitgeteilt wurde, blieb vertraulich. Die Informationen vergrößerten seinen Wissensschatz. Er wusste, wovon er schrieb. Sein Wort hatte deshalb Gewicht. Und er hatte Kontakte. Zahlreiche Prominente aus Politik und Gesellschaft zählten zu seinen Interviewpartnern – bis hin zum früheren UN-Generalsekretär Kofi Annan. Trotz der vielen großen Namen vergaß er die kleinen Namen nicht. Die Menschen mit ihren Alltagssorgen.„….

      http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.nachruf-auf-frank-krause-journalist-aus-leidenschaft.03e89a18-a891-4da0-b371-85af81302003.html

      Dieser letzte Satz klingt wie eine Floskel – und ist auch eine.

      Hier ein Bild mit dem oben erwähnten Thomas Strobl – und Roland Eisele, dem lügenden Charakterpolizisten, der mich wegen der Haarlänge aus dem Dienst mobbte, die Ausübung des Berufs verhinderte, indem er mich in ein leeres Büro setzte und rechtswidrig meine Dienstbezüge einbehielt. Eisele bis heute gedeckt, die Straftaten im Amt vertuscht…..die Zeitung berichtet buckelnd über seine Ernennung zum Polizeipräsidenten in Aalen (Blog):

      Foto(3)

      Roland Eisele: Leitender Mobber und Lügner zum Polizeipräsident „gefeiert“. Danke, Herr Ex-Minister Gall!

      • Deinen Einwurf mit der Wichtigkeit kann ich bestätigen. Diese bezieht sich aber nicht nur auf die Person, sondern auch auf den Fall.
        Ich möchte daher gar nicht wissen, in welchen Zusammenhängen zahlreiche Grundrechtsverstöße massivster Qualität keinen Eingang in die Berichterstattung finden. Die Sache mit Gustl war ab einem Zeitpunkt in keiner Weise mit den bewährten Mechanismen zu halten. Sodann sind dann auch alle Medien auf den Zug aufgesprungen.
        Die Protagonisten von Justizverbrechen können sich daher ungeniert in einer Art Wohlfühloase tummeln. Kaum verständlich, wenn trotz der öffentlichen Fehler der Justiz, seien sie nun vorsätzlich oder auch nur fahrlässig aus einem gewissen Schlendrian heraus begangen, eben diese Justiz in unserer Gesellschaft noch diesen großen Vertrauensvorschuss genießt.
        Diese Selbstzensur der Medien ist schon eklatant.

      • „diese Justiz in unserer Gesellschaft noch diesen großen Vertrauensvorschuss genießt.“

        Da ist kaum etwas dran. Es gibt Umfragen, Studien z.B. von Allensbach, die in der Medienpräsentation und Zusammenfassung so etwas zwar behaupten, aber die konkreten Daten dem tatsächlich weitgehend widersprechen. Diese Daten werden einfach untergebuddelt oder schlicht umbewertet. Ich habe mir mal so eine Studie zuschicken lassen und konkret nachgeschaut. Abgesehen davon, hatten die meisten Befragten nie persönlich Kontakt mit der Justiz, daher nur eine Meinung aus den Medien, Wunschbilder oder vom Hören-Sagen.

      • „Wunschbilder“ – ja!!

        Beitrag vom Mai 2014 hatte eine dieser volksverdummenden selbstreferentiellen Kampagnen der Justiz zum Thema:

        „Gute Werte für die fränkische Justiz

        Hofheim/Bamberg (cam) Mehr als zwei Drittel der bayerischen Bevölkerung sind mit der Justiz zufrieden. Bei den Rechtsanwälten ist die Zufriedenheit noch größer, bei den Unternehmen deutlich geringer. Das hat eine bayernweite Umfrage ergeben, deren Ergebnisse am Montag im Oberlandesgericht (OLG) Bamberg vorgestellt wurden.

        Richter Werner Stumpf, der als Fachreferent für die Betreuung der Beurteilung zuständig war, stellte die zentralen Ergebnisse heraus und schwärmte von „traumhaften Werten“. Der Aspekt der Neutralität und Objektivität erreichte die höchsten Zufriedenheitswerte und wurde von allen Befragten als besonders wichtig eingestuft. ….

        Der allseits bekannte Justizverbrecher Lückemann, der u.a. die FREIHEITSBERAUBUNG im Amt gegen mich inszenierte, liefert die üblichen Nebelkerzen und sein Vorgänger als OlG-Präsident faselt von „Mut“:

        …..„Es hat Mut gekostet, sich einer solch umfangreichen Untersuchung zu stellen“, resümierte der Präsident des OLG Bamberg, (damals) Peter Werndl. Es habe sich jedoch gezeigt, dass der Bezirk Bamberg noch über dem vorgestellten bayernweiten Durchschnitt liege: „Wir sind das kleinste, aber feinste Landgericht.“ 78 Prozent der Befragten seien mit der Serviceorientierung und Kundenfreundlichkeit zufrieden. Mit einer durchschnittlichen Dauer von 33 Tagen pro Ermittlungsverfahren liege das OLG Bamberg weit über dem Durchschnitt. „Es ist unsere Aufgabe, der Bevölkerung das zu vermitteln“, so Generalstaatsanwalt Clemens Lückemann. Durch mehr Personal könnte man etwa zehn Prozent der lang andauernden Verfahren beschleunigen……

        …..Die Evaluation kostete rund 100 000 Euro. Einen erheblichen Teil des Geldes steuerte die Rechtsanwaltschaft bei.

        Befragt wurden 778 Bürger, 481 Unternehmen und 404 Rechtsanwälte in November und Dezember 2011.

        Die gesamte Umfrage im Internet: http://www.justiz.bayern.de

        Das OLG Bamberg – Selbstdarstellung und Wirklichkeit

    • jaja, die Selbstdarstellung der Justiz und ihr Wunschdenken

      Das OLG Bamberg sollte doch am ehesten die Füße ein wenig still halten. Es gilt in Juristenkreisen eher als eine Katastrophe. Ich mag jetzt nicht alle Belege herauskramen. Ein Blick in den Blog von Gabriele Wolff zum Mollath Fall gibt Aufschluss.

      Ich habe es nicht mehr so genau parat, ich denke es war auch im Zusammenhang mit uns Gustl, als sich der damalige Präsident des OLG Bamberg gemüßigt sah, die Kollegen des OLG Hamms, dass in Juristenkreisen als überaus rechtstreu und in Theorie der Rechtslehre als qualitativ hochstehend gilt, als sog. „Vize-BGH“ zu beschimpfen. Man warf den Kollegen des OLG Hamms vor, sich als Vize-BGH aufzuspielen.

      Gerade in OWi-Sachen mag dieser Eindruck entstehen, das liegt aber nun mal an der Struktur der OLGs. In jedem Bundesland mit mehreren OLG-Bezirken wird ein zentrales OLG für die Rechtsbeschwerden in OWi-Sachen bestimmt. In NRW ist es nun mal Hamm, in Bayern Bamberg.

      Dieser Disput lässt m.E. eher auf politische Zusammenhänge schließen. Die Landesregierung von NRW unter dem damaligen Justizminister Johannes Rau hat im Bewusstsein ihrer Verantwortung das OLG Hamm als größtes bundesdeutsches OLG verhältnismäßig gut bemittelt. Nicht zuletzt deshalb hat dieses Gericht eine ansprechende Entwicklung genommen.

      Auch die Rechtsverfassung des Landes NRW folgt am ehesten dem Postulat der Unabhängigkeit der Justiz. In der Konsequenz ist der Justizminister des Landes NRW nur eine Repräsentationsfigur. Er unterzeichnet zwar die Ernennungsurkunden, die faktische Berufung erfolgt aber durch Selbstverwaltung unter der Rigide des OLG Hamm und des Landtages mittels Ausschüssen.

      Dies führte in den 80er Jahren eben zu der Diskussion, das Justizministerium abschaffen zu wollen und die Repräsentationsaufgaben einem Amt in der Staatskanzlei (Ministerpräsident) zuzuordnen. M.E. wäre dies nur konsequent und ein richtiger Schritt zu wirklichen Unabhängigkeit der Justiz. Ich hatte dies damals in meiner politischen Arbeit unterstützt.

      Abschließen will ich meinen Exkurs mit dem Hinweis, dass NRW das einzige Bundesland ist, wo der Ministerpräsident aus der Mitte des Landtages gewählt werden muss. Der Hintergrund dafür ist, dass der Ministerpräsident ein Mandat des Wahlvolkes haben sollte und die Gewalten damit verzahnt werden. Die Verfassung des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen ist übrigens massiv geprägt von den Idealen der Aufklärung in preußischer Tradition. Allzu deutlich zeigt sich das bei dem Ideal der „Freiheit von Forschung und Lehre“. Dies wäre aber eine gesonderte Diskussion.

      Aber im Hinblick auf die Justiz kommt es m.E. nicht von ungefähr, dass aus NRW die wenigsten EMRK-Verstöße kommen.

  14. Ich habe auch kein Verständnis mehr dafür, dass Unterzucker, Wochentag oder die Ergebnisse der Bundesliga dazu führen, dass Arschlochjuristen ihren Frust und ihre Laune an Menschen auslassen, wie die SZ-Print heute wissenschaftlich fundiert darlegt:

    „Die Stimmung bestimmt das Urteil“

    Müdigkeit, Ärger und Hunger beeinflussen das Verhalten. Besonders klar lässt sich das bei Richtern beobachten, die nach dem Essen milder urteilen. Aber auch Eltern, Lehrer und Chefs sind strenger, wenn sie unausgeschlafen sind.“….

    http://www.sueddeutsche.de/wissen/psychologie-die-stimmung-bestimmt-das-urteil-1.3320751?reduced=true

  15. @Lutz

    Zu dem Thema „Konkretisierung“ der Umgangsbeschlüsse:

    Wie ich oben im Beitrag nochmal aufgezeigt habe, hat der Verfahrenspfleger (!) Rainer Moser 2005 in unglaublicher Anmaßung „entschieden“, dass die ihm am 28.04.2005 auferlegten wöchentlichen Kontakte von drei Stunden wöchentlich nicht dem „Kindeswohl“ entsprechen – und durch diese Weigerung die weitere Entwicklung verschuldet.

    Das ist redundant hier im Blog dokumentiert.

    Treu hat hierauf in der Verhandlung am 24.08.2005 – die bereits im April 2005 terminiert wurde, um zu sehen, wie die von Moser durchgeführten „Umgangskontakte laufen“ – den Gerichtssaal verlassen, als die Situation verbal eskalierte. Danach erwirkte sie rechtswidrig einen „Umgangsausschluss“ bis 2007 – die weitere Entwicklung ist bekannt.

    Das war heute Morgen auch Thema in einer Besprechung hier in Stuttgart. Mosers Verhalten wurde als Mordmotiv benannt.

    Die Rolle Mosers und die Folgen sind erkennbar immens.

    Du kannst dieses Verhalten dieses asozial agierenden Verfahrenspflegers und die Lebenszerstörung mit dem verlinkten OLG-Urteil („keine eigene Entscheidungskompetenz“…) sicher problemlos in Bezug setzen, wo es heißt:

    …..“Das Gericht dürfe die Regelung des Umgangs nicht in die Hände mit sorgerechtlichen Befugnissen ausgestatteter Dritter legen, da diesen vom Gesetz keine eigene Entscheidungskompetenz zugewiesen sei.

    Unter diesen Umständen sei die angefochtene Teilentscheidung des FamG in Ansehung der insgesamt streitigen konkreten Ausgestaltung des Umgangsrechts nicht zulässig. Der angefochtene Beschluss beruhe auf einem wesentlichen Verfahrensfehler.

    Saarländisches OLG, Beschluss vom 12.03.2010, 6 UF 128/09

    Entweder wird das alles rechtsstaatlich geklärt oder ich werde persönlich Rache nehmen! Ich denke, man muss hier nicht mehr drumrumreden, dass die Justizbehörden Würzburg FEHLER AN FEHLER HÄUFTEN, seit 2003!

    • Eine Würzburger Familienrechtsanwältin, die nicht genannt werden will, bezeichnete Moser als „konfliktunfähig“, „inkompetent“,völlig „überfordert“ mit dieser Art von Verfahren und als „faulen“ Typen, der „gerne Kaffee trinkt“…..

      Moser fährt offenbar weiter Verfahren gegen die Wand, für die Justiz Würzburg, die ihn vor Konsequenzen bislang „schützt“, so wie es üblich ist….Freibrief für Schädigung von Rechtsuchenden.

      Ich hatte 2005 bereits Strafanzeige, Beschwerde gegen die Einstellung und Klageerzwingung beantragt, mit üblicher Folge: Entledigung ohne jede Prüfung und Abweisung auf dem Aktenweg – „kein Fehlverhalten“. Kumpel.

      Nun ist Schluß! Die FAKTEN sind hier dokumentiert.

      • Martin,

        ich kann Dich gar nicht von irgendetwas abhalten, was Du als Ventil für Deine geschundene Seele brauchst. Ich kenne auch die Gedanken, solche skandalösen und existenzbedrohenden Zustände durch einen Akt des massiven Widerstandes zu einem öffentlichen Skandal machen zu wollen. Verantwortliche selbst für das Leid in echte Haftung zu nehmen, wenn es die dafür Zuständigen verweigern. Meist lähmen mich solche Gedanken, seltener finden sie sich bei mir in verbalen Abrechnungen wieder, oft arbeite ich meinen Zorn exzessiv an der Analyse und Anprangerung der unsäglichen Zustände im Familienrecht, in der Justiz und den Behörden ab. Themen die mir eigentlich als Lebens- und Zeitdiebstahl vollkommen zuwider sind. Aber es lässt einen gar nicht zur Ruhe kommen. Ich bin nicht Du und hatte nicht die gleichen Erlebnisse, aber Deine Gedanken nach abschließender Genugtuung sind mir nicht ganz fremd.

        Wenn man das realistisch betrachtet, wird ein Abstreifen jeder zivilisierter Zurückhaltung allenfalls einen singulären Akt der persönlichen Vergeltung ermöglichen. Die insgeheim erhoffte und befriedigende Wirkung des öffentlichen Aufwachens wird mit ziemlicher Sicherheit ausbleiben. Die Betroffenheit der Täter und Mitläufer würde sich formvollendet in scheinheiliges Bedauern und großer Selbstgerechtigkeit ausdrücken. Gegen einen übermächtigen Chor von Leugnern, Vertuschern und Drückebergern würde das „Halt, Ihr Täter!“ von sehr Wenigen ungehört verhallen. Kein nachhaltiger Effekt, keine Lösung!

        Der Gedanke, dass Dein Kind, so fern und unerreichbar es auch derzeit ist, ein Leben lang schon grundsätzlich keine Möglichkeit mehr hat, Fragen zu stellen, eine eigene Sichtweise zu entwickeln und vielleicht auch wieder seelischen Halt in seiner eigenen Herkunft zu finden, wäre ein sehr hoher Preis für die nur kurze Hoffnung auf Entlastung. So unrealistisch das Wiedersehen derzeit auch erscheint: Erinnere Dich! Konntest Du Dir 2003 vorstellen, dass Dein Lebensglück mal in der Forensik und Dein Wunsch nach Familie mal in einem Justizwahn enden, Du das aber trotzdem sehr lange durchstehst. Zerfleddert zwar, psychisch am Boden, aber nicht unterwürfig, nicht bettelnd, sondern klar, unbeugsam und innerlich selbstbestimmt. Eine Mordsleistung, vor der nicht Wenige allen Respekt und noch viel mehr scheißende Angst haben. Ist dagegen Mord eine motivierte Leistung? Nein, denn es gibt kein Mordmotiv, kein verlängertes oder vertagtes Notwehrmotiv, was Dich und Dein Kind tatsächlich aus der unsäglichen Umklammerung befreit. Es gibt sehr wohl Anklagegründe, die moralisch nicht verjähren. Das ist sehr wenig. Was Dich aber immer begleiten kann, ist das erhobene Haupt und das Wissen darum, dass letztlich nichts so bleibt wie es mal (gedacnt) war. Eine Chance!

        Liebe Grüße
        Lutz

      • Ich weiß, Lutz.

        Für moralische Appelle bin ich nicht mehr empfänglich! Ich will Rache! Ich will, dass die TÄTER zur Rechenschaft gezogen werden!

        Das hier ist vorgeblich ein Rechtsstaat….

        Es geht darum, die konkreten namentlich genannten TÄTER zur Verantwortung zu ziehen. Was obrigkeitshörige Unbedarfte und manipulierte Medienkonsumenten dann daraus machen, ist irrelevant.

        Dumme autoritätshörige Arschlöcher, die immer nach oben buckeln und froh sind, wenn andere getreten werden und dann mittreten, wird es immer geben.

        Ich erinnere nur an diesen „anonymen“ an mich gerichteten Kommentar (2016!) des sog. Gerichtsreporters Patrick Wötzel, der mit seinen unrichtigen Hetzberichten in der Mainpost über Jahre mitwirkte (insbesondere das moralisch verbrämte Geschreibsel „Intime Fotos an die Ex ausgehändigt“, 2008, über eine Gerichtsverhandlung und Anklage ohne Straftat, das sich dennoch ausschließlich gegen mich richtete und die Straftaten im Amt unter den Tisch fielen ließ, hatte klischeehafte Wirkung nach dem Motto „irgendwas bleibt immer hängen“…):

        Herr Deeg, Natürlich hat die ganze Welt nichts wichtigeres zu tun als Ihnen zu schaden. Sie schreiben halt nur immer die halbe Wahrheit, aber immer mit vollem Schaum vor dem Mund. Als früherer Polizeibeamter wissen Sie genau: Auslöser der Massnahmen gegen Sie waren Ihre drohend klingenden Aussagen gegenüber der Justiz. Die Reaktion mag überzogen gewesen sein, aber man hat Sie udn ihre Drohung eben damals ernst genommen. Bis heute tun Sie nichts, um bei unbefangenen Beobachtern Verständnis für ihre Position zu fördern. Auch jetzt hauen Sie ständig rücksichtslos um sich, drohen einer Anwältin sogar Gewalt an, jaulen aber mimosenhaft auf, wenn Sie sich durch eine Aussage getroffen fühlen. Aber Sie selbst fühlen sich schon berechtigt, jeden anderen mit Dreck zu bewerfen, der Ihnen nicht die Füsse küsst. Letzteres haben wir bisher nicht getan und werden wir künftig nicht tun – und wenn Sie noch so sehr glauben, es gäbe kein bedauernswerteres Justizopfer als Sie.
        Aus dem Artikel: Würzburger wird Generalstaatsanwalt in Nürnberg

        https://www.mainpost.de/member/sailor3071/kommentare/

        Die Arschlöcher der MAINPOST, die die Verbrechen im Amt und ganz im Sinne der Kindsmutter in punkto Ausgrenzung mittrugen, kapierten nicht einmal, dass es hier um existentielle Grundrechte und Bedürfnisse, um ein Kind geht.

        Mit dem majestätischen „wir“ meint der idiotische Schreiberling ja „seine“ Redaktion…..ob man berichten wird, wenn ich endlich tatsächlich „Straftaten“ begehe? Und wie wird man die eigene Rolle darstellen bei dieser Hetzzeitung!…

        Wie gesagt: noch ist nichts passiert. Noch habe ich die „zivilisierte Zurückhaltung“ nicht aufgegeben.

        1.) Noch hat jeder die Möglichkeit, gegen die namentlich genannten TÄTER und Justizverbrecher tätig zu werden, deren Verbrechen im Amt und vertuschtes Arschlochverhalten in diesem Blog dokumentiert sind: anhand Originalakten der Justizbehörden Würzburg/Bamberg.

        Den Justiztäter Lothar Schmitt wollen seine Komplizen noch diesen Monat zum „Generalstaatsanwalt“ machen. Applaus.

        Das Ministerium vertuscht die Taten, verweigert Dienstaufsicht und behandelt mich als Justizopfer wie das letzte Arschloch, dieses Schreiben hier ein Exemplar von vielen vergleichbaren seit 2004:

        Klicke, um auf s021001138_1504171348001.pdf zuzugreifen

        2.) Noch hat auch jeder die Möglichkeit, der Volljuristin und Kindsmutter Kerstin Neubert die Grenzen aufzuzeigen, ihre verbrecherische Kindesentführung anzugehen, ihr die Folgen dieses Verbrechens aufzuzeigen.

        Gleiches gilt für den intriganten Großvater meines Kindes, der von der Dämonisierung und Ausgrenzung meiner Person als Vater, die er über ein Jahrzehnt (!) initiierte, profitiert.

        Eines der größten Schweine, da er die Fassade als „sorgender“ Großvater und vor allem Vater der Kindsmutter missbraucht und ausnutzt, um hintenherum zu zerstören. Der auch mich lange täuschte, bis er bei einem Gespräch am 01.06.2012 in der Kanzlei am Marienplatz endgültig die Maske fallen ließ. Ich war damals nach würzburg gefahren, um mein Kind zu treffen, wie jede Woche und erfuhr erst vor der Tür von der „Absage“ – so fing es an. Seit 2012 habe ich mein Kind nicht mehr gesehen.

        Die widerwärtigen Handlanger Hitzlberger, Moser, Prof. Wittkowski und Dr. Groß, die als Zuträger die Zustände und Lebenszerstörung maßgeblich mitverschuldet haben, kann man noch auf rechtsstaatlichem Wege aus dem Verkehr ziehen.

        Die widerwärtige Hetzerin Hitzlberger, Dr. jur., die dafür maßgeblich die Verantwortung trägt, dass ich seit 2012 mein Kind nicht mehr gesehen habe, mit allen Folgen hieraus, berief sich bekanntermaßen (alle Hetzschreiben seit 2012 hier beweisrechtlich im Blog) auch auf die „Zeitungsberichte“ von 2005, um mich 2013 als „untauglichen“ Vater darzustellen.

        Moralische Appelle? An mich, Lutz? NEIN!!!

      • Herr Deeg, glauben Sie im Ernst, dass es keinerlei Auswirkungen auf die Leute hat, wenn sie hier im Blog auf Ihre Unzulänglichkeiten hingewiesen werden? Meine Fallverantwortliche, Frau Karin Lube (Jugendamt/Landratsamt Hochtaunuskreis), hat sich nach meiner Intervention (ich hatte ihr vor ihrer geschlossenen Wohnungstür ziemlich rational, also deutlich die Meinung gesagt) für traumatisiert und arbeitsunfähig erklärt. Das ist natürlich nicht nur auf meine Intervention zurückzuführen, sondern auf viele Beschwerden und deutliche Kritik von vielen Leuten. Ich hatte zuvor schon an mehreren Reaktionen und Kommentaren von und zu Frau Lube recht deutlich gemerkt, dass sie intern schon länger angezählt war. O-Ton aus dem Büro des Landrats, nachdem ich gerade den Namen Frau Lube ihm gegenüber zum ersten Mal erwähnt hatte: „Oh nein, nicht schon wieder Frau Lube!“

        Heinz Rahn, der Leiter des Jugendamtes, ist auch verdächtig oft für längere Zeit nicht da. Wahrscheinlich sitzt er in irgendeiner Burnout-Klinik, wie so viele seiner Kollegen. Und da gehören sie auch hin. Nur dass Burnout ein beschönignedes Wor ist, tatsächlich leiden sie daran, dass sie gemerkt haben, dass ANDERE massiv unter ihnen leiden und auch ein bisschen erkannt haben, woran es liegen könnte. Bei bestimmten kranken Leuten fallen Eigen- und Fremdwahrnehmung sehr auseinander, um so wichtiger, dass man ihnen ein sehr deutliches und konsistentes Feedback gibt. Dass man andere dazu ermutigt, es einem gleichzutun. Das tun Sie mit Ihrem Blog definitiv. Sie unterschätzen sich wirklich in ihrer Wirkung. Nur denke ich, dass es halt – v.a.- inzwischen – sinnvoller wäre, sich anderer Fälle anzunehmen und mehr die Öffentlichkeit zu suchen. Diesen Blog findet „nur“, wer gezielter recherchiert, nach einzelnen Namen. Das ist auch schon mal alles andere als schlecht, aber reicht nicht.

        Dann würde ich mir an Ihrer Stelle überlegen, ob ich den Namen der Würzburger Familienanwältin, die sich so despektierlich über Verfahrenspfleger Rainer Moser geäußert hat, nicht doch nennen würde. Mir geht diese versammelte Verantwortungslosigkeit vieler einäugiger Insider inzwischen noch mehr auf die Nerven als die Idiotie der blinden Vollautisten.

      • Danke für Ihr Feedback!

        Natürlich hat das Wirkungen. Es gibt ja nicht nur diesen Blog.

        Mein „Fall“ – es handelt sich um massive und bislang vertuschte Justizverbrechen und einen asozialen beförderten Kindesentzug durch eine Volljuristin – wird auch in zahlreichen Besprechungen und persönlichen Gesprächen erörtert.

        Für den Dokumentarfilm fanden bereits mehrere mehrtätige Dreharbeiten statt, Prof. Nedopil wurde interviewt.

        All das ändert jedoch nichts an der Tatsache, dass die Schädigungen, der Kindesentzug tagtäglich weiter fortgeführt wird!

        Es ändert auch nichts daran, dass die Verantwortlichen und Täter weiter ungehindert ihren Amtsgeschäften nachgehen, Verantwortung für Behördenhandeln tragen, im Rahmen der „richterlichen Unabhängigkeit“ Urteile fällen……

        Das ist ein Skandal!!!!!!

  16. ALS SCHEIDUNGSKIND ZWISCHEN DEN ELTERN

    „Ich stand zwischen Vater und Mutter“

    „Ich weiß noch, wie ich mit neun Jahren bei meiner Freundin ­am Fenster stehe und sage: „Guck mal, mein Papa zieht aus.“ Er fuhr da gerade mit dem Wohnwagen von unserem Hof. Nach der Trennung wurde meine Mutter depressiv. Sie kam jeden Abend von der Arbeit nach Hause und weinte. Und ich war für sie da. Ich habe mir alles angehört, die Beziehungsprobleme, die Verfehlungen meines Vaters. Auch für meine zwei kleinen Geschwister war ich immer mit zuständig. Dann zog meine Mutter mit uns Hals über Kopf in eine Stadt 400 Kilometer weit weg.

    Weil meine Mutter nicht mit meinem Vater reden wollte, musste ich das in ihrem Namen machen. Egal ob es um Besuchszeiten oder Unterhalt ging. Rückblickend weiß ich, dass ich dieser Rolle nicht gewachsen war. Ich habe mir damals einen Schutz zugelegt: Ich las den ganzen Tag lang Mangas und lief als Comic­held Inu Yasha über den Hof.

    Mein Vater kam alle zwei Wochen und holte uns zu sich oder verbrachte das Wochenende in einer Ferienwohnung in unserer neuen Stadt. Es war schön mit ihm. Zu Hause war es schwierig. Für meine Mutter war mein Vater an allem schuld. Sie redete und redete. Wenn ich in mein Zimmer ging, weil ich das nicht mehr hören konnte, redete sie vor der geschlossenen Tür weiter. Natürlich hatte sie auch mit vielem recht: Mein Vater war jähzornig, hat viele Fehler gemacht. Aber es war nicht in Ordnung, mich so sehr in diesen Konflikt hineinzuziehen. Ich schrieb damals ins Tagebuch: „Ich will nie wieder zu der dummen Bärbel fahren.“ Die Bärbel war die neue Freundin meines Vaters. Ich schrieb den Satz nur, um ihn anschließend meiner Mutter zu zeigen. Weil ich von ihr geliebt werden wollte.„……

    https://chrismon.evangelisch.de//artikel/2016/32999/ich-stand-zwischen-vater-und-mutter-leben-als-scheidungskind

    • Der Artikel ist ein Lichtblick und zugleich Mahnung, seine Kinder nicht aufzugeben und auch nicht im Kampf um den Geschlechterwahn zu opfern.

      • Die Tochter hier ist mit beiden Eltern identifiziert bzw. hat zwischen diesen vermittelt.

        Damit fand diese „Vermittlung“ auch innerpsychisch statt, so dass sie zu einer gesunden und reflektierten Persönlichkeit reifen konnte, die sowohl die negativen als auch die positiven Anteile von Mutter und Vater integrieren konnte.

        In Fällen von bösartiger Entfremdung und Bindungsblockade durch einen Elternteil findet hingegen eine Ausgrenzung, Entwertung und Dämonisierung des Vaters (oder der Mutter) statt, was dazu führt dass auch diese väterlichen Anteile innerpsychisch an der eigenen Person abgelehnt werden (müssen), was zu innerer Zerrissenheit und hieraus regelhaft zu Borderline-Störungen, Suchtverhalten, Depressionen etc. führt wie längst durch Studien allgemein bekannt!

  17. Wie schwer es ist, zu einem konkreten Fall von absichtlichem Kindesentzug mit jahrelangen Rechtsstreitigkeiten, ein sachlich und juristisch aufklärendes Gespräch zu führen, konnte ich gerade wieder bei einem Telefonat mit einer Rechtsanwältin feststellen. Es war kein schlechtes Gespräch, trotz des ersten Kontakts war es sogar recht offen und ehrlich. Für Familienrechtsanwälte gibt es mit Scheidung, Erbschaft und solchen Sachen sicher auch einträgliche Mandate. Umgangs- und Sorgerechtsangelegenheiten oder VKH-Mandate versprechen eher das Gegenteil. Auf der Suche nach einem anwalt lernt man auch die unterschiedlichen Geschäfts- und Arbeitsmodelle der Juristen kennen. Das wäre ein blogfüllendes Thema von anwaltlicher Emphatie bis hin zu krimineller Honorarabzocke und Parteienverrat. Ein Spezial-Forum zu Gebührenfragen ist http://www.burhoff-rvg-forum.de/.

    Wieviel schwerer ist es noch andere Interessengruppen oder die unbedarfte Öffentlichkeit über die tatsächlichen Verhältnisse im Familienrecht bzw. im Recht allgemein aufzuklären und für überfällige Veränderungen zu aktivieren. Den wenigen Berichten über massives Unrecht gegen Eltern und Kinder stehen überbordend viele Inszenierungen zur Notwendigkeit von noch mehr staatlichen Eingriffen in das Leben der Betroffenen gegenüber. Warum die Skandalisierung des immer größer werdenden Bedarfs staatlicher Eingriffe mit der Manipulation von Daten und dem Verleugnen von Tatsachen besonders ausgebaut werden muss, sollte jedoch jedem zu denken geben. Diese Manipulationen finden sich in den Medien und der sogenannten Gender-Wissenschaft schnell, weil sie nur noch oberflächlich kaschiert werden. Eine unglaubliche Entwertung der Informations- und Kommunikationskultur ist Standard in diesen Gefilden.

    In einem vergangenen Kommentar schrieb ich etwas zu einem rbb-Beitrag in den Abendnachrichten zum Aktionstag „Keine Gewalt gegen Frauen“. Recht spontan legte ich Programmbeschwerde wegen Manipulationen und Falschdarstellungen in dem Beitrag ein. Heute bekam ich Antwort von der rbb-Intendanz. Ich überlege noch, ob ich die Beschwerde weiter verfolgte. Eigentlich habe ich keine Zeit und Nerven. Aber jeder Einwand gegen solche Manipulationen ist wichtig, damit die skrupellosen GeschäftemacherInnen und FundamentalistInnen (m/w) nicht ungehindert ihre Agenda verfolgen können.
    Vielleicht gibt es ja hier ein paar Meinungen oder Hinweise zum Thema.
    http://memowand.blogspot.de/2016/11/faktencheck-zur-sendung-des-rbb.html

    • Ich habe über Jahre versucht, die Manipulationen und den Missbrauch des Themas „häusliche Gewalt“ zu thematisieren.

      Es ist auch Thema der Klageschrift im obigen Beitrag („Gewalt gegen Frauen kommt nicht in die Tüte“….)

      Es gibt hier bei den Medien kein Unrechtsbewusstsein. Bei der Politik auch nicht. Das höchste ist ja schon, wenn sie „formale“ Fehler einräumen, wie in der Antwort von heute, man hat dann halt was „übersehen“ – bevor man genau so weiter macht wie bisher:

      ….“Unsere Reporterin hat in der Statistik der Senatsverwaltung für Frauen übersehen, dass die Zahlen Anzeigen von Gewalt an Frauen und Männern umfassen.“…..

      Es ist eine Binsenweisheit, dass man das, was man bekämpft, hierdurch auch stärkt.

      Das gilt hier 1.) für die Kritik an den Zuständen – wer die Vorverurteilung und Diskriminierung von Männern beklagt, ermutigt den Feminsmuslobbyismus zu immer weiterer populistischer Propaganda mit der Moralkeule.

      Diese immer ungeniertere Propaganda und das unberechtigte Frauenhausgejammer wiederum führen 2.) dazu, dass Männer wie ich, die über sehr viel Empathie und auch einen anerzogenen und ‚angeborenen‘ Beschützerinstinkt gegenüber „Schwächeren“ verfügen sich inzwischen nur noch achselzuckend abwenden, wenn Frauen misshandelt oder getötet werden…..“selbst schuld“….Gewalt wird durch das ständige Instrumentalisieren wieder normalisiert statt geächtet.

      Kindesentzug und erzwungene Trennung mittels MISSBRAUCH des Gewaltschuzgesetzes und MISSBRAUCH meiner Vaterliebe und auch meiner damaligen tiefen Liebe für Kerstin Neubert durch Kerstin Neubert ist psychische und soziale GEWALT! Die interessiert niemanden. Stattdessen werde ich als ausgegrenzter liebender Vater kriminalisiert. Bizarr.

      Was die Justizehörden Würzburg hieraus machten, ist strukturelle GEWALT – unter Begehung von Verbrechen im Amt.

      Der Blog dokumentiert das.

      Vielleicht interessiert das ja mal Kriminologen und Kriminalisten, die sich OBJEKTIV mit Konfliktentwicklung und Prävention beschäftigen…..

      Nach heutigem Maßstab sage ich: Gewalt wird befördert und provoziert – sowohl durch die Medien als auch durch die sog. Strafverfolgungsbehörden und den Frauenlobbyismus. Aber ich bin ja nur ein Mann.

      • @Herr Deeg, die klugen Ratschläge von Herrn Lippke sollen Ihnen helfen die Strategie gegen Justiz Verbrechen zu ändern. Eben, weil Sie haben vieles durchgemacht. Gibt es Möglichkeit mit Ihnen über die Strategie Änderungen telefonisch zu sprechen?

        Ich bin Dipl. Pädagogin (Allgemeine – Familienrecht) aus ex. YU und hier arbeite ich mit Familien und ehrenamtlich helfe ich die Justiz Opfer und Flüchtlinge. Ich kann Ihnen helfen und gute Tipps geben.

        Das wird hier Justiz Verbrechen praktiziert, ist mir seit 1993 klargeworden. Wegen wissenschaftliche Arbeit sammele ich seit Jahren die Beweise über Justiz Skandale und plane sehr bald es zu veröffentlichen und mit den Beweisen werde ich die Untersuchungsausschüsse: im Bundestag, in Bayern und BW Landtag und die bei der EU Kommission beschäftigen, wegen die schon längst notwendige Justiz Reformen in Deutschland. Und besonders wegen § 63 StGB Abschaffung.

  18. Warum Menschen töten.
    Man kann das doch viel kürzer ausdrücken.

    Spieleparadigmen: Leichenschauhaus

    Zusätzlich betont Berne, dass sich Spiele und Spieler auch hinsichtlich ihrer Flexibilität, ihrer Ausdauer und ihrer Intensität unterscheiden, und kennzeichnet drei typische Stadien eines Spieles wie folgt:

    ✒ Ein Spiel ersten Grades gilt im Bekanntenkreis des agierenden Urhebers als gesellschaftlich akzeptabel.

    ✒ Ein Spiel zweiten Grades richtet zwar keinen bleibenden, nicht wieder gut zu machenden Schaden an, aber die Spieler zeigen die Neigung, es vor den Augen der Öffentlichkeit zu verbergen.

    ✒ Ein Spiel dritten Grades hat endgültigen Charakter; es endet im Operationsraum, im Gerichtssaal oder in der Leichenhalle.

    (Berne, 1967 S. 79).

      • Vermutlich liest du Texte autistisch. Dazu kann ich aber Berne nix. Wenn Du ein Vorstrafenregister mit unendlichen Beleidigungen hast, dann ist das doch (nebenbei erwähnt) kein Machtmissbrauch. Sogar hier im Blog beleidigst Du Leute,. so Dr. Gross berechtigt schrieb: „der wird sich nicht ändern!“ Schönen Tag noch.

      • Hoffentlich auf Nimmerwiedersehen.

        Dein narzisstisches, sich ewig um sich selbst drehendes Gewäsch, sich immer auf irgendwelche „Referenzen“ beziehend, ist kaum noch erträglich. Dass Du Dich nun sogar dem kriecherischen Fehlgutachter Dr. Groß „unterwirfst“, um mich zu entwerten, ist nur logisch.

        Dein letzter Post, der wirklich Informationsgehalt hatte, war irgendwann 2015.

        Allerdings zeigt gerade Dein Verhalten und Dein nur schwer zu strukturierendes triebgesteuertes Geschreibsel, mit welchen Problemstellungen eben Richter auch konfrontiert sind.

        Das macht es echten Justizopfern umso schwerer, da die Justizbehörden sich immer auf dieses Deppengeschwafel berufen können, das sie eben auch inflationär erhalten von Leuten, bei denen der Baum des Nachbarn über den Gartenzaun wächst oder die glauben, sie seien verkannte Genies, deren brillante Geschäftsideen nur das örtliche Gesundheitsamt „verhindert“ hat.

        Für alle:

        Kindesentzug ist ein Trauma, das hat Folgen!

        Je länger das andauert, desto gravierender die Folgen!

        Bei mir geht es nicht mehr darum, „Spaß“ zu haben sondern darum, den Tag zu überstehen, die Woche, den Monat – solange bis die Täter zur Verantwortung gezogen sind.

        Die Reaktionen weniger robuster Väter, denen die Kinder in einer solchen Art und Weise entfremdet werden, sind seit Jahren bekannt und vielfach in diesem Blog dokumentiert.

      • In einem gewissen Sinne IST Spieltheorie infantiler Schwachsinn, weil sie bevorzugt von Leuten mit der tiefgreifenden Entwicklungsstörung (sprich Autistmusspektrum) praktiziert wird. Nobelpreisträger Vernon L. Smith z.B. ist ein Anhänger der Spieltheorie und hat sich in der Öffentlichkeit als Autist geoutet. https://www.youtube.com/watch?v=xkn8RX10l_s Und auch John Nash, auch wenn der sich nur wegen Schizophrenie in der Öffentlichkeit geoutet hat, dürfte auf dem Spektrum gewesen sein (Schizophrenie und Autismus hängen sehr eng zusammen). Vgl. auch http://languagelog.ldc.upenn.edu/nll/?p=1559.

        Es wäre schön, wenn man Leute wie citisite ein bisschen in ihrem Geschwätz dämpfen könnte, aber das ist nicht so einfach.Viele dieser Autisten sind geborene „Babbler“ oder /und Vielpublizierer und tun das aus einem inneren Zwang heraus. In einer Sendung wurde beispielsweise ein Asperger-Autist präsentiert, der 3000 Wikipedia-Artikel verfasst hat. Und zwar in einem Monat! Mit solchen Manisch-Depressiven kann ein Neurotypischer einfach nicht mithalten, genausowenig wie mit der Exotik ihrer Argumentationen. Wobei letztere sich im Internet-Zeitalter schon immer stärker entwertet.

  19. joke des tages.

    Hi Citisite ja, ja Hardi ist immer am Start, hab nur Sylvester was besseres zu tun als den kindischen Bordis Ihr Gejammer zu kommentieren. Mal ein Hallo an Onkel Peter und Co. Irgendwie schnallt Ihr nicht dass Ihr voll die Beweisführung für die zu Beginn des Blog’s aufgezählten Fakten untermauert. Ach ja is ja krankheitsbedingt sorry?!

    Borderline Logik: Kognition und Projektion – Kernberg.

  20. „Die Kindsmutter beförderte diese Zielsetzung der Führung der Polizeibehörde, indem sie dem Kläger einen familiären und wirtschaftlichen Zusammenhalt, Heirat und Familienbildung mit zwei Kindern als Perspektive vorgaukelte.“ Was soll denn das eine (Mobbing bei der Polizei, wo Sie gearbeitet haben, durch den Vorgesetzten Eisele) mit dem anderen (private Beziehungsplanung) zu tun haben. Das ist nun wirklich ein bisschen paranoid (zumindest formuliert).

    Mir gefallen auch weiterhin Ihre „Warum Menschen töten“-Drohungen nicht. Wenn Sie mehr gegen die Missstände in der Justiz im allgemeinen und gegen bestimmte Personen im besonderen unternehmen wollen, dann würde ich Ihnen vorschlagen, mehr im öffentlichen Raum zu protestieren. In München gibt es z.B. am 30. Januar um 11 Uhr auf dem Marienplatz eine Aktion im Zusammenhang (aber nicht nur) mit dem Mordfall Böhringer/Benedikt Toth (s. http://freebenedikt.com/buendnis-gerechte-justiz-in-bayern. Ich habe auch schon einige Protestaktionen alleine durchgezogen, also direkt vor den Praxen oder Büros der zwei GutachterInnen, in der Anwaltskanzlei unserer Verfahrenbeiständin, beim Kronberger Rathaus, beim Kindergartenfest in Kronberg Schöne Aussicht (Gaby Krtschil) veranstaltet (bei Spontan-Demo darf einen die Polizei da noch nicht einmal des Platzes verweisen) und werde definitiv davon noch mehr machen. Das tut wirklich auch einem selbst gut. Z.T. war ich einfach mit der nie benutzten Kindermatraze unterwegs, so in Anlehnung an die Frau in den USA, die damit auf eine Vergewaltigung aufmerksam machen wollte, bei Demos mit anderen, bei ISUV-Vorträgen und auch so ( mit der Aufschrift: „We need to talk about Thilo. Sarrazin und sein Hochbegabten-Gen“ bzw. „Asperger-Justiz“). Man kann auch versuchen, andere Mütter und Väter bei ihrem Protest zu unterstützen oder ihnen dabei zu helfen Umgang oder mehr und besseren Umgang mit ihren Kindern zu haben (leider schließt das eine das andere oft aus). Ich würde auch schon mal bei so einer Aktion von Ihnen mitmachen. Ich glaueb, dass ich eher gut rüberkomme, keine Sorge! — sieht man mal von den Juristen ab, die sich entrüsten und mir schon auch mal den Stinkefinger zeigen (sein angetrunkener Begleiter hat sogar blankgezogen – und dabei war letzteres schon nach der Demo und ich saß mit der Matratze und einem Plakat einfach nur im Biergarten und habe mich in ein von meiner Seite her völlig rationales Gespräch verwickeln lassen.)

    Es kommt darauf an, andere zu stärken, so dass mehr protestiert wird und die Leute in ihrem Protest selbstbewusster werden, erst dann haben wir eine Chance, dass die Schweinereien, die von Asperger-Juristen- und Gutachtern und psychisch durchgeknallten oder labilen Jugendamtsmitarbeitern verbrochen oder toleriert werden, in ihrem Ausmaß und ihrer ganzen Pervertiertheit besser wahrgenommen werden. Auch Zettel in der Stadt oder Aufschriften wie die bei Rechtsanwalt Michael Roth abgebildete (http://www.rechtsanwaltroth.de/ unter „Aktuelles“) oder Aufkleber von (in meinem Fall) der Mütterlobby können andere sehr aufbauen: ich habe das an mir selbst und anderen erlebt.

    Die Hauptorganisatorin der Mütterlobby, Barbara Thieme, finde ich übrigens problematisch, meiner begründbaren Einschätzung nach selbst eine Trennungspsychopathin, der das Gericht dann (samt ihren Kindern) ein bisschen arg massiv und typisch unempathisch einen Strich durch ihre psychotische Rechnung gemacht hat (ihre damals dreizehnjährigen Zwillinge, die vom Vater weg und wieder zur Mutter zurückwollten, wurden vorher ein Jahr in ein Kinderheim verfrachtet) . Aber naja, das ist leider öfter so, da muss man durch. Auch da gilt es, das Bessere zu fördern und das Schlechte zu bekämpfen. Protestbewegungen fangen wahrscheinlich fast überall mit problematischen Möchte-unbedingt-Führern an. Das ist kein Grund, sich erst gar nicht mit anderen zusammenzutun. Man sollte sich zumindest mal im Kleinen mit den problematischen Mitprotestlern auseinandersetzen, so gut es eben geht, irgendwann wird man dann auch mit den richtigen Unterstützern sich so rochtig gegen die falschen durchsetzen können.

    • Solche Aktionen bringen nach meiner Erfahrung nichts.

      2007/2008 bin ich in Würzburg zur Kommunalwahl angetreten, um das Thema zu kommunizieren und ein Bewusstsein für die asozialen Misstände zu wecken, mit diesem Flyer:

      image

      Sowohl die Mainpost als auch die Justiz nutzten das lediglich dazu, mich als Trottel hinzustellen. Die Dumpfbacken-Öffentlichkeit interessiert das Thema nicht, sie begreift es auch nicht. Also abgehakt.

      ….“Was soll denn das eine (Mobbing bei der Polizei, wo Sie gearbeitet haben, durch den Vorgesetzten Eisele) mit dem anderen (private Beziehungsplanung) zu tun haben. Das ist nun wirklich ein bisschen paranoid (zumindest formuliert).“….

      Natürlich gibt es einen klaren Zusammenhang zwischen „Beendigung“ meiner beruflichen Laufbahn und dem Zusammenzug/Familienbildung mit Kerstin Neubert….natürlich nicht in dem Sinne, dass die mobbende Polizeiführung mit Neubert „zusammengearbeitet“ hat, das wäre in der Tat ‚paranoid‘. Sie hat denen aber in die Hände gespielt.

      ….“Mir gefallen auch weiterhin Ihre „Warum Menschen töten“-Drohungen nicht.“….

      Ich „drohe“ nicht! Ich benenne Fakten und Wirkung! Zu dem Thema gibt es Fachliteratur:

      image

      DAS hier ist eine Drohung, und zwar VON den bayerischen Justizverbrechern, die sich ihrerseits gerne „bedroht“ dann fühlen wollen, wenn sie jemandem gezielt schaden wollen:

      Mit Morddrohungen diesen Blog verhindern? Clemens Lückemann und seine Justizkumpel Würzburg/Bamberg sind längst ein Fall für den Verfassungsschutz!

      Ich hingegen zeige hier in meinem Blog SEIT JAHREN die Folgen und die offenkundig auch gewollten Provokationen auf, die Umgangsboykott, Missbrauch des Gewaltschutzgesetzes, Umgangsboykott und KINDESENTZUG durch Justizbehörden regelhaft haben! Dass immer wieder Väter (und Mütter) deswegen Suizid begehen oder andere Menschen reaktiv töten, ist ein FAKT! Ich beschäftige mich seit langem mit der Thematik, hatte auch als Polizist damit zu tun – von den Verantwortlichen auf allen Ebenen wird das Thema komplett verdrängt, bzw. vertuscht, um die behördliche Verantwortung an solchen Taten zu verschleiern.

      Was regelhaft geschieht: dass der Hinweis auf diese FAKTEN zur Kriminalisierung und Pathologisierung missbraucht wird – Bayern! Das ist Inhalt dieses Blogs. Selbst offenkundige Unmutsäußerungen werden missbraucht, um Geschädigte zu stigmatisieren und in eine Psychopathen-Rolle zu drängen.

      In dem Zusammenhang finde ich auch die Spaltung problematisch, die leider ein Merkmal solcher Konflikte zu sein scheint – sobald Justiz und Behörden involviert sind!

      Und die sind das Kernproblem. Man kann Konflikte anheizen oder befrieden.
      (Den Link zu RA Roth fand ich interessant).

      • In dem Zusammenhang finde ich auch die Spaltung problematisch, die leider ein Merkmal solcher Konflikte zu sein scheint – sobald Justiz und Behörden involviert sind! Und die sind das Kernproblem. Man kann Konflikte anheizen oder befrieden. (Den Link zu RA Roth fand ich interessant).

        Hi Martin. Du hast da was verwechselt 🙂

        Spaltung ist NICHT das Merkmal, es ist die URSACHE. Auch die für u dicke Aktenberge. Hab natürlich diese Würzburger Richterin in meiner Strafanzeige zitiert: „Ihr wisst ja gar nicht, was wir alles zu tun haben!“

        Drunter dann denen erklärt, dass die sich ihr Arbeit mit Blödheit selbst besorgen, für Verfahren die von Anfang an rechtswidrig sind. Juristisch …

        BGH, Beschluss vom 2. 9. 2015 – XII ZB 138/15;

        Die Genehmigung einer Unterbringung nach § 1906 Abs. 2 Satz 1 BGB setzt das Bestehen einer qualifizierten Gefährdungslage voraus. Es muss die Gefahr bestehen, dass der Betroffene sich selbst tötet oder erheblichen gesundheitlichen Schaden zufügt (§ 1906 Abs. 1 Nr. 1 BGB).

        ❏ Dem werden die Entscheidungen von Amts- und Landgericht nicht gerecht.

        Soweit das Landgericht die psychische Erkrankung der Betroffenen und den entsprechenden Behandlungsbedarf anführt, erschließt sich nicht, welche rechtlichen Folgerungen sich hieraus ergeben sollen.

        ❏ Auf § 1906 Abs. 1 Nr. 1 BGB hat das Landgericht sich nicht gestützt, sondern allein mit einer Unterbringung zur Heilbehandlung argumentiert.

        ❏ Im Übrigen würden die im Beschluss enthaltenen Feststellungen eine Unterbringung wegen Selbstgefährdung nach § 1906 Abs. 1 Nr. 1 BGB ebenfalls nicht tragen !

        ❏ Die Anordnung einer Betreuung, ohne dass hierfür die Voraussetzungen vorliegen, stellt einen solchen tiefgreifenden und fortwirkenden Grundrechtseingriff dar.

        ❏ Sie erweckt den Eindruck, dass der Betroffene nicht in der Lage ist, seine Angelegenheiten selbst zu besorgen. Ein solcher Eindruck wirkt nach, zumal wenn die Aufhebung der Betreuung nicht mit der Begründung erfolgt, dass die Voraussetzungen für eine Betreuung nicht vorgelegen haben.

        Gilt analog für „unter Betreuung stellen!“ – Nachweis Selbstgefährdung. Hier kommt die Bombe … Vorsatz …

        Mithin ist davon auszugehen, dass die angefochtenen Entscheidungen nicht nur inhaltlich auf den mangelhaften Feststellungen beruhen (vgl. Senatsbeschluss vom 30. Juli 2014 – XII ZB 169/14 – FamRZ 2014, 1694 Rn. 28), sondern mit Vorsatz !!!Beweise abgespalten werden!

        Das Landgericht hätte ZUDEM bei richtiger Sachbehandlung auf die Möglichkeit hinweisen müssen, den Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit umzustellen.

        Holy Moses. Nicht nur das Damen-Richter-Team wird demnächst seinen Abschied nehmen müssen, denn im Fall waren 5 Richter beteiligt, die … bei richtiger Sachbehandlung auf die Möglichkeit hinweisen müssen, den Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit umzustellen.

      • Dass die Falschen pathologisiert werden, brauchst Du mir nicht zu sagen. Ich war auch schon zwangseingewiesen (2 Wochen, verkürzt auf drei Tage), weil ein junger Polizist aus Königstein offenbar ein größeres Problem mit einer berechtigt wütenden Frau wie mir hatte (und seine junge Kollegin nicht den Mut, sich gegen ihn zu stellen). Ich war relativ schnell, wenn auch nicht gleich seiner Aufforderung nachgekommen, meinen laut, aber rational artikulierten Protest gegen ein abartiges Sorgerechtsverfahren , bei dem der Psychpath das Kind bekommen hatte, einzustellen. Davor hatte ich hatte dem Psychopathen lediglich eine Ohrfeige verpasst, oder vielmehr versucht zu verpassen und ihn, als er mich im Polizeigriff zu Boden zwang, sanft in die Eier gegriffen (er war übrigens mal bei der Polizei gewesen, die sich aber von ihm getrennt hat). Ein Typ, der seine Frau zusammengschlagen hätte, wäre, selbst wenn er nach dem Eintreffen der Polizei irgendwelches irrationale Zeug von sich gegeben hätte, NIEMALS in die Psychatrie eingewiesen worden.

    • Hallo Eva Martin,
      vielen Dank für Ihre Einwände und Anregungen. Ich denke auch, dass Wir alle aus der Isolation, dem Einzelkämpfertum herauskommen und gemeinsame Grundüberzeugungen verteidigen müssen. Die haben Frauen und Männer, deren Kinder sowieso.

      • Die Isolation wird von den Justizbehörden verschuldet. In meinem Fall: Würzburger und Bamberger Justizjuristen, alle hier namentlich benannt.

        Auch dieser Blog ist eine Folge der Isolation und Ausgrenzung.

        Was ist noch alles notwendig….? Bevor dieser Justiz und dieser Anwältin hier, die sich seit Jahren gegenüber meinem Kind und mir als Vater ins Unrecht setzen, die Grenzen aufgezeigt werden…..?

      • Wenn wir es nicht schaffen, Rechtsstaat und Willkür zu einem wichtigen Wahlkampfthema 2017 zu machen, dann gehen vielleicht wieder 4 Jahre bleiern ins Land. Wir erleben doch in verschiedenen individuellen Konstellationen die dreiste Missachtung des Rechts. Natürlich hofft jeder in seinem Fall auf den ultimativen Durchbruch, die Umkehr ins Recht oder aber die Fortsetzung eines vielleicht kurzzeitig hoffnungsvollen Augenblicks. Aber wir wissen bereits aus unserer Erfahrung, dass es eher ein willkürliches „Weiter So!“ im Korpsgeist der Justiz gibt. Sie können und wollen es gar nicht anders. Es gibt ja im Wesentlich nicht ein gesetzliches Unrecht, von Ausnahmen mal abgesehen, sondern ein strukturelles Unrecht in der Anwendung der Gesetze. Richterstaat, Freirechtler, abgesteckte Claims und Deals zwischen den Gewalten sind im tiefen Staat und den ihn nutzenden Machstrukturen verwurzelt. Auch der einzelne Richter ist dem ausgeliefert, beugt sich den Mächtigen oder trifft eine einsame Entscheidung gegen die Karriere. So kommt das Schlechte, Intrigante und Rückratlose immer nach oben.
        Warum provozieren Dich Justizjuristen? Weil Sie in diesen Strukturen die Macht dazu haben und Du nur eine Macht hast, nämlich Dich gegen ein Zahn um Zahn, Auge um Auge in dem ungleichen Machtkampf zu entscheiden, aus der vorgegebenen Isolation auszubrechen und damit mehr Verbündete zu finden. Vielleicht sogar viele Verbündete, wenn es nicht mehr nur um einen isolierten Fall oder eine besondere Konstellation geht, sondern um gemeinsame Interessen. Wer soll den Einzelfall befrieden? Weißt Du wie viele Frauen und Mütter sich auch vom Rechtsstaat im Stich gelassen fühlen, Deine Erfahrungen mit dem Unrechtsstaat im Prinzip teilen, aber Deine Agenda als Gegnerisches oder Gefährliches wahrnehmen? Aber sind wir gegen Frauen- und Mütterrechte? Wollen wir jedes Kind, jede Mutter wirklich jedem Vater und der Rechtsprechung aussetzen? Wohl kaum!
        Ich sehe es jedenfalls vielmehr so, dass es Grundregeln gibt, die für die Meisten ganz geschlechtsunabhängig akzeptabel und verbindlich sind. Es gibt keinen Zwang, keine Dauerverpflichtung zu einer Partnerschaft, aber das Entziehen der Elternschaft muss eine klar begründete Ausnahme bei Verweigerung von jeglicher Vernunft sein. Der Staat hat sich ansonsten grundsätzlich zurückzuhalten und allein für den notwendigen Ausgleich und die strikte Einhaltung der grundlegenden Regeln zu sorgen.
        Das gilt genauso beim Betreuungsrecht, bei Arzt- und Medikamentenhaftung und so weiter.
        Zu solchen Grundregeln eines Rechtstaats geschlechtsübergreifend wie auch themenübergreifend Übereinstimmung zu erzielen und gemeinsam einzutreten, wäre ein Weg aus der Isolation und zu viel größerer Durchsetzungskraft. Einen solchen Zusammenschluss können die Rechtsbeuger nur verhindern, in dem sie jeden wenigstens bis zum Ablauf der Verjährung von allen Anderen isoliert. Man ist dann vielleicht noch eine unbestimmte kurzzeitige Gefahr, zugleich aber auch ein weiterer Vorwand für die Fortsetzung und Verschärfung der Vorgehensweisen. Damit wird auch richtig Geld verdient. Es geht nicht nur um die Befindlichkeiten von ein paar Prvinzfürsten, sondern um ein Pyramidenspiel des kleinen bis großen Geldes mit vielen Beteiligten.
        Warum finden Kriege statt? Weil durchgeknallte Politiker und Fundamentalisten Gewalt, Mord und Totschlag gern haben? Bringt das TV vor allem Streit und Gewalt über dutzende Kanäle, weil die Medienleute so kriegs- und zerstörungsgeil sind? Nein, damit wird in den Macht- und Gewinn-Pyramiden richtig viel Geld verdient. Jede Krise, jedes Scheitern, jede Zerstörung, jedes Hin- und Her erzeugt viele kleine und große Krisengewinnler, vom Listenabarbeiter, dem beflissenen Polit- und Verbändeclown, dem intriganten Falschspieler bis zum unsichtbaren Strippenzieher im Hintergrund. Einer solchen vielarmigen Krake mit nachwachsenden Tentakeln ganz allein die Glieder abschlagen zu wollen, bringt allenfalls kurzzeitigen Frustabbau, aber keine wirkliche Lösung. Der Würgegriff kommt trotzdem. Wir müssen daher in der Zusammenarbeit, der Analyse und Lösungssuche besser werden, wenn wir für den Einzelnen und strukturell etwas Wesentliches erreichen wollen.

      • @ Eva. Autismus.

        Autismus des Systems:

        Am Beispiel der Falschaussagen von Gutachtern offenbart sich eine fatale Symptomatik, der offenbar nicht wenige Akteure des bundesdeutschen Rechtswesens unterliegen. Gerade weil schon die Richter am AG und OLG Ermittlungen wegen Verstoß gegen § 153 StGB hätten einleiten müssen und bereits diese Unterlassung faktisch eine Strafvereitelung war, fühlt sich die Staats- anwaltschaft im Folgenden genötigt, aus Nibelungentreue zu den betreffenden Richtern die – klar zutageliegende strafbare Handlung des Gutachters – zu verleugnen, um so jedwedem möglichen Vorwurf gegen die Richter den Boden zu entziehen.

      • @Lutz

        Das mag alles richtig sein, bleibt aber abstrakt.

        Ich will konkrete Rache an den Tätern und Verantwortlichen, die mein Leben und meine Vaterschaft zerstört haben!

        Es ist in über einem Jahrzehnt nicht gelungen, hierbei auch nur jemanden zu finden, der der Kindsmutter die Folgen ihres asozialen Handelns und ihres Verbrechens vermittelt.

        Viele durchschauen die Mechanismen, bleiben aber in Mitgefühl und Frustration stecken, während die Täter unverhohlen weitermachen.

        Ich habe nichts mehr zu verlieren!

      • Lieber Lutz, velleicht liest Du Dir diesen Beitrag vom September 2013 nochmals durch, mit welchem ich erstmals dieses Verbrechen Kindesentzug hier im Blog öffentlich machte.

        Die Pontius-Pilatus-Strategie der deutschen Justiz: der Missbrauch der verfassungswidrigen Alleinsorge (§ 1626a BGB) und die existenzzerstörenden Folgen

        Das erste einer Vielzahl asozialster Hetzschreiben der widerwärtigen Hetzerin Gabriele Hitzlberger, Dr. jur., Fachanwältin, die die heutige Situation MAßGEBLICH zu verantworten hat:

        Klicke, um auf s021001138_1309251735003.pdf zuzugreifen

        Wieso hat hier über Jahre niemand etwas unternommen!

        IMG_0064

        Wie ist es möglich, dass diese ARSCHLÖCHER und Kindesentfremder glauben, ohne Konsequenzen davonzukommen, während ihre Opfer zugrundegehen!

        Das ganze war eine Posse der Kindsmutter, um sich der Elternberatung zu entziehen, wie jeder Vollidiot hier erkennen und nachlesen kann:

        Klicke, um auf s021001138_1309251735002.pdf zuzugreifen

        image

        Um die „Therapie“ von der hier die Rede ist, hat die Kindsmutter sich nie auch nur im Ansatz bemüht. Es ging um die Strategie, mich als Vater und „Störenfried“ der eigenen Befindlichkeit FINAL aus dem Leben des Kindes zu entfernen und dauerhaft auszugrenzen.

        Das ist gelungen – JETZT WIRD MAN DIE FOLGEN ZU TRAGEN HABEN!

      • Martin, ich bin Deine Schreiben noch mal grob durchgegangen. Offensichtlich ist ja, dass Du über Jahre ganz mies kriminialisiert wurdest. Dein Kind blieb wohl jahrelang auch ohne echte therapeutische Unterstützung. Später gab es dann letztlich erfolglose Versuche des Gerichts, die Mutter zur Kooperation zu überreden. Der geschlossene Umgangsvergleich hatte zwar regelnden Charakter, aber beinhaltete keine vollstreckbaren Zwangsmittel. Ein Papiertiger des guten Willens gerade in einer krisenhaften Situation. Das kann bei grundsätzlicher Bereitschaft funktionieren, aber nicht bei Verweigerung. Der Nachteil solcher weichen Methoden ist eben, dass eine solche Regelung leicht umgangen werden kann. Man hätte stattdessen eine klare zwangsbewehrte Regelung und damit verbunden die Fragestellung der Kindeswohlgefährdung, Erzeihungsfähigkeit und Sorgeverteilung bei weiterer Verweigerung bestimmen sollen. Dazu wären aber auch zwei weitere Bedingungen notwendig gewesen. Eine therapeutische Begleitung Deines verunsicherten Kindes und Dein Ausschluss von emotional und negativ motivierten Äußerungen und Vorgehen gegenüber der Mutter. Ich meine damit nicht den Verzicht auf eine formale und objektive Klarstellung in irgendwelchen Verfahren X,Y, oder einer Sache Z, sondern konkret die Zurückhaltung von Negativem in Sachen Umgang und den dafür notwendigen Elternkontakt. Zumindest haben Dritte (z.B. Verfahrensbeistand) Dein Verhalten in diesem Zusammenhang sehr kritisch beurteilt. Ob diese Sicht eine tatsächliche Grundlage hatte, Deine Einstellung nur die Folge der erneut absehbaren Kontaktverweigerung war oder davon unabhängig die „alten Sachen“ betraf, ist für einen Außenstehenden kaum festzustellen. Jedenfalls ein echtes Hindernis.
        Deswegen erneut mein Rat, trenne den Teil Umgang, Partnerschaft, Elternkontakt bereits im Kopf von allen Deinen sonstigen Konflikten mit Justiz, Behörden und Mutter. Du hast keinen Anspruch auf Rache und Vergeltung, in der Familiensache natürlich erst recht nicht. Bei allem Verständnis für Deine Verzweiflung und Wut. Niemand kann, niemand darf Dir auf einem solchen Weg Unterstützung leisten.

      • Eine „Therapie“ des entfremdeten Kindes fand statt – ich habe mich auch mit der Therapeutin unterhalten.

        Die einzige, die keine Therapie und keinerlei Reflexion und Analyse ihres Verhaltens für notwendig hält und hielt, ist die Verursacherin des Konflikts, die Volljuristin Kerstin Neubert. Dass sie die Schädigungen mit formaljuristischen „Strategien“ und Taktik gezielt herbeigeführt hat, ist offenkundig. Verantwortlich für die Drecksarbeit war Hitzlberger, auch das offenkundig. Asozial, widerwärtig.

        Nun ist der Schaden irreversibel – und es geht um Rache, ja! Dabei brauche ich keine „Unterstützung“ oder Beihilfe.

        Das bedeutet nicht, dass man die SCHÄDEN einfach weiterlaufen lassen kann, was offenbar mancher glaubt….

        Wer das tut, macht sich mitschuldig, noch ist NICHTS geschehen, was sich nicht zivil klären lassen würde! Wer aber immer noch glaubt, ich werde das weiter hinnehmen, der hat nicht alle Tassen im Schrank! Mein Leben ist insoweit zerstört und vorbei bzw. jegliche Lebensfreude ausgelöscht – das ist eine Folge von Kindesentzug!! – und die Täter werden dafür bezahlen, entweder auf rechtsstaatlichem Weg oder im Rahmen persönlicher Rache! Wer glaubt, das sei eine „Drohung“, der soll sich an die Polizei wenden. Es ändert nichts an den FAKTEN!

        (Die zuständige Polizistin, die seit 2014 den „Fall“ begleitet, ist oben als Zeugin benannt).

        Die Trennung des Konfliktes in irgendwelche „Unterkonflikte“ funktioniert nicht, da die Kindsmutter JEDE Kommunikation und Erörterung verweigert.

        Dafür trägt EINZIG sie die Verantwortung, die Volljuristin Kerstin Neubert.

      • Ich darf noch hieran erinnern:

        Die Arschlochjustiz erstellt sich selbst einen Freibrief und behauptet, es sei „kein Schaden“ erkennbar…..

        Kindesentfremdung ist ein Trauma! Klage auf Schmerzensgeld: rechtswidriger Kindesentzug 32 Monate – lt. LG Würzburg weiter „folgenlos“….

        Du schreibst:

        ….“Der geschlossene Umgangsvergleich hatte zwar regelnden Charakter, aber beinhaltete keine vollstreckbaren Zwangsmittel. Ein Papiertiger des guten Willens gerade in einer krisenhaften Situation. Das kann bei grundsätzlicher Bereitschaft funktionieren, aber nicht bei Verweigerung. Der Nachteil solcher weichen Methoden ist eben, dass eine solche Regelung leicht umgangen werden kann. Man hätte stattdessen eine klare zwangsbewehrte Regelung und damit verbunden die Fragestellung der Kindeswohlgefährdung, Erziehungsfähigkeit und Sorgeverteilung bei weiterer Verweigerung bestimmen sollen.“…..

        Eben. Jeder Laie sieht, wo hier musterhaft Existenzen und Elternschaft gegen die Wand gefahren werden. Es braucht endlich ein Exempel!

        Es gab einen vollstreckbaren Umgangsbeschluss vom 09.04.2010, Richterin Sommer – nachdem dieser ab 01.06.2012 wie selbstverständlich verweigert wurde, habe ich auch Zwangsmittel und Ordnungsgeld beantragt:

        Klicke, um auf s021001138_1309211333000.pdf zuzugreifen

        Die sog. „Richterin“ Treu hat diese Anträge verschwinden lassen, bis 2015 überhaupt nichts zur Durchsetzung unternommen sondern den heutigen Zustand schuldhaft herbeigeführt.

      • Martin, die Vereinbarung / der Beschluss vom 09.04.2010 war durch gerichtliche Genehmigung zwar vollstreckbar, aber nicht mit Zwangsgeld oder Zwangshaft durchsetzbar. Das ist ein (trickreicher) formaler Unterschied mit entscheidenden Folgen. Für eine Verhängung von Zwangsmitteln hätte das Gericht zuvor im Beschluss eine Androhung konkreter Zwangsmittel oder ab Geltung des FamFG (09/2009) Ordnungsmittel mit entsprechender Belehrung bestimmen müssen. Ein Verzicht darauf, kann in der Hoffnung auf sofortige Einigung der Eltern und Wirksamkeit der Einigung sinnvoll sein. Du hättest nach ersten Verstössen zuerst eine Androhung von Ordnungsmitteln durch das Gericht erwirken müssen, um dann bei weiteren Verstössen Ordnungsgeld beantragen zu können. Ohne Beschluss mit Androhung und Belehrung zu Zwangsgeld/Ordnungsgeld ist ein Antrag auf Verhängung im Prinzip aussichtslos. Das Gericht hätte einen solchen Antrag auf Verhängung durch wohlwollende Auslegung in einen Antrag auf Androhung ummünzen können oder aber als unzulässig verwerfen müssen.
        Zur Vereitelung einer zwangsweisen Durchsetzung gibt es noch weitere formale Tricks. So kann auch ein mit Zwangsgeld belegter Beschluss durch unklare Formulierung der Zeiten und Pflichten praktisch nicht vollstreckbar sein. Kommt es dann zu einer nachträglichen Konkretisierung oder Abänderung einer bereits bestehenden zwangsmittelbewehrten Regelung, muss auch diese Änderung vom Gericht explizit genehmigt werden. Sonst ist ein Antrag auf Verhängung von Zwangsmitteln erneut aussichtslos.
        Eine weitere Gefahr liegt im Verfahren nach einem Antrag auf Verhängung von Zwangs- oder Ordnungsmitteln. Wird der Antrag etwas unklar gestellt oder der Ag schiebt die Verstöße aufs Kind, behauptet Kindeswohlgefahr durch Umgang o.ä., dann mutiert das Verfahren evtl. zu einem neuen Umgangsverfahren mit ungewissem Ausgang.
        Vor solchen Tricks warnen / schützen auch beauftragte Fachanwälte für Familienrecht i.d.R. nicht. Einfach unglaublich diese kollektive Rechtsverweigerung.

      • Diese formaljuristischen Tricksereien bestätigen und belegen nur ein weiteres Mal die tiefsitzende Unredlichkeit dieser Justizverbrecher.

        Die ‚geforderte‘ Konkretisierung der „Umgangskontakte“ für Beschluss war bekannt…..

        https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/umgangsregelung-inhalt-und-bestimmtheit-einer-regelung-die-einen-begleiteten-umgang-anordnet_idesk_PI17574_HI2716671.html

        ……auch der Richterin Sommer, die diesen Aspekt ausdrücklich vor Beschlussfassung vom 09.04.2010 in mündlicher Verhandlung benannte – und zwar in Richtung Sb des Jugendamtes, Pinilla, der kopfschüttelnd versuchte, diese konkrete Beschlussfassung zu verhindern, wohl da er „Arbeit“ auf sich zukommen sah!

        Alle diese formaljuristischen Tricksereien zeigen, worum es tatsächlich geht: die überforderten Täter einer Justiz reinzuwaschen.

        Es gibt zahlreiche Gründe, weshalb ich als Vater und Justizopfer einen „Anspruch“ auf Rache erhebe…..!

      • @ Lutz Lippke. Das Thema wird sich so lange nicht öffentlichkeitswirksam vermarkten lassen, solange wir keine Erklärung für das Ungeheurliche haben. Meine Erklärung ist: Asperger-Autisten fühlen sich zu bestimmten Berufen besonders hingezogen und die Justiz mit ihren scheinbar festen Regeln und Verfahren und ihrer Präferenz für schriftliche Kommunikation und für Monologe erscheint einem bestimmten Typus Asperger geradezu als Paradies. Ausführlicher argumentiert und mit Beispielen von Asperger-Juristen finden Sie das auf meiner Pinterest-Seite zur Asperger-Justiz. https://de.pinterest.com/gertrud4617/what-is-wrong-with-the-judicial-system-asperger-ju/

      • @citisite Es ist nicht der „Autismus des Systems“, es ist der Autismus der Akteure (plus eine Selektion, die Autisten oder stärkere Autisten favorisiert). „Autismus des Systems“ ist eine Verharmlosung und inkorrekte Darstellung. Bitte kommunizieren Sie entweder mit mir oder monologisieren Sie ohne mich.

  21. Eigentlich dürfte es ja kein Problem sein, den Wohnsitz der Kindsmutter herauszufinden. Einmal, weil in Deutschland Meldepflicht besteht und zum Zweiten, weil es nicht besonders schwer sein dürfte, sich an die Fersen der Dame zu heften, wenn sie ihre Arbeitsstelle verlässt.

    • Richtig. Und dann?

      (offiziell gemeldet ist sie unter der ehemaligen Kanzleiadresse, die sie 2012 aufgegeben hat – eine Scheinadresse, um den tatsächlichen Wohnsitz zu verschleiern, was auch die Justizbehörde weiß).

      • Möchte hier keine Gebrauchsanweisung liefern. Fällt ja schwer, selber sauber zu bleiben, wenn man ständig mit Rechtsverletzungen konfrontiert wird. Jeder reagiert auch anders.

      • Die Masche dieser Justizverbrecher und dieser „Rechtspflege“ besteht ja gerade darin, Reaktionen der ausgegrenzten und auf Zuruf von „Opferfrauen“ als Kriminelle stigmatisierten Männer und Väter zu missbrauchen – flugs ist dann die lügende Kindesentführerin das „gestalkte“ Opfer. Das Kind als Druckmittel dieser Arschlochjuristen.

        Man kann an meinem „Fall“ sehen, wie das funktioniert: ohne dass mir auch nur ansatzweise irgendwas Handfestes oder strafrechtlich Relevantes vorzuwerfen ist, seit 2003 nur feministisches Opfergehampel durch die Täter und Justizverbrecher, gelang es trotzdem, mich öffentlich mittels Schmierblatt Mainpost als „psychopathischen Amokläufer“ und gefährlichen Irren darzustellen und mich zehn Monate zu Unrecht wegzusperren, mit Ziel: dauerhaft.

        Hierfür genügt ein verbrecherischer Staatsanwalt (Thomas Trapp), ein weisungsgebender Rechtsradikaler (Clemens Lückemann) und ein skrupelloser kriecherischer Psychiater (Dr. Jörg Groß), der das gewünschte Fehlgutachten liefert.

        Dr. Jörg Groß – Würzburger Fehlgutachter von bayerischer Justiz geschützt

        (BEWEISRECHTLICH im Blog hier seit 2013 öffentlich, ohne dass einer der Täter eine Strafanzeige wegen „Verleumdung“ anstrengte – denn das geht ja nicht!)

        Wie die Dämonisierung und Ausgrenzung auch gegenüber den geschädigten Kindern funktioniert, wie hier systematisch das Kindeswohl durch dieses Justizgebräu massiv verletzt wird, habe ich hier BEWEISRECHTLICH im Blog dokumentiert!

        Jeder Vater reagiert anders, ja:

        Viele bringen sich um, verzweifeln.

        Andere liefern den Tätern die Mittel zur Repression frei Haus, indem sie im Suff irgendwas veranstalten oder Drohungen von sich geben.

        Bei mir schickte sich das rechte Netzwerk um Lückemann die „Drohungen“ anonym offenkundig schon selbst zu, um 2015 eine Durchsuchung zu veranlassen, auch das hier im Blog dokumentiert:

        Mit Morddrohungen diesen Blog verhindern? Clemens Lückemann und seine Justizkumpel Würzburg/Bamberg sind längst ein Fall für den Verfassungsschutz!

        Andere Geschädigte rasten aus, töten – und liefern so letztlich den Tätern die Möglichkeit, ihre Verbrechen zu vertuschen, auf dem Rücken von Menschenleben. Meistens trifft es affektiv (leider) die Ex-Partnerin.

        So funktioniert das System und diese strukturelle Gewalt gegen Unbescholtene und Justizopfer in dieser asozialen Bayernjustiz offenkundig seit Jahrzehnten.

        Und alle schauen weg:

        Offener Brief an Arbeitgeber von Rechtsanwältin Kerstin N. – Justizverbrechen Kindesentzug, rechtsfreier Raum Würzburg.

      • Ich denke, Sie wissen, dass das Ganze in Bayern auch ein politisches Problem ist…..

        Die Hybris dieser Verbrecher, immer auf dem Rücken von Schwächeren, und die populistische Unredlichkeit und Instrumentalisierung der Bürger, die man für dumm verkaufen will, zieht sich ja durch das gesamte Politikgewese dieser CSU.

        Ich hätte sowas vor zehn Jahren und als unbedarfter Baden-Württemberger wie gesagt vor zehn Jahren in der Bundesrepublik für schlicht nicht möglich gehalten.

        Man blickt es erst, wenn man wirklich selbst Einblicke hat, was hier in Bayern behördlich, politisch und juristisch abgeht und was für Fratzen hier am Ruder stehen.

        Es ist ja kein Zufall, dass alle diese VERBRECHER in meinem Fall „Karriere“ machen: Lückemann wird OLG-Präsident, Trapp Vorsitzender Richter, Schmitt Generalstaatsanwalt and so on…das sind genau die CSU-Figuren, die sich dieses Bundesland zur Beute machen. Rechtsfreie Räume für „brillante“ Juristen.

      • Und die Antwort lautet erkennbar: NEIN! Weil Arschlochjuristen und CSU- Geklüngel hier einen rechtsfreien Raum geschaffen haben, in welchem sie glauben, einen Freibrief gegen Antragsteller und lästig gewordene Menschen zu haben, glauben über Recht und Gesetz zu stehen.

        Das habe ich hier dokumentiert, um begreiflich zu machen, warum ich tue, was ich tun werde!

      • Das ganze ist kein genuin bayrisches Problem. Die Asperger-Justiz gibt es überall, genauso wie die Politiker, die sie decken. In Bayern ist es höchstens ein kleines bisschen schlimmer. Dafür gibt es grob zwei Gründe: Laut Thomas Darnstädt sind die Examensprüfungen für Juristen in Bayern besonders hart und damit dürfte die Selektion noch etwas autismuslastiger ausfallen: Asperger haben einfach das bessere Gedächtnis, und je autistischer sie sind, desto stärker kann das ausgeprägt sein. Dann sind die Bayern z.T. ein Bergvölkchen, da gibt es das, was ich den sogenannten „Alm-Öhi“-Effekt nenne.

        Der Alm-Öhi ist der wortkarge und eigenbrötlerische Großvater von Heidi, der seiner Tochter und auch zuerst seiner Enkeltochter gegenüber so hart ist und das ganze Jahr über oben auf der Alm lebt, weil er mit den Bewohnern im Dorf nichts zu tun haben will und sie nicht mit ihm. Ein typischer Asperger-Eremit also. Leute, die gut mit anderen Menschen können, zieht es tendenziell in dichter besiedelte Gebiete, Asperger fühlen sich bei zu vielen Menschen um sie herum überfordert und es zieht sie eher in die Natur und zu Tieren. Außerden werden sie wegen ihrem egozentrischen Verhalten gemobbt und ausgeschlossen. In den Bergen gibt es also mehr Autisten – und auch mehr Techniker (die Schweizer Uhren, die Nürnberger Spielwarenmesse) und mehr Querulanten.

        Das Phänomen erklärt auch, warum die USA eine höhere Autismusrate hat als andere Länder. Leute, die nicht ganz so gut integriert sind oder z.B. Anhänger von etwas extremeren und dann in ihren Heimatländern schief angesehenen Religionen wie die Calvinisten, die Mormonen, die Herrenhuter oder die, die keine elektrischen Geräte benutzen (Stichwort Neuroreligion), zieht es dann eher in die Ferne. Wobei das mit der „Autimusepidemie“, die sowohl Clinton als auch Trump beschwören, dann auch wieder nicht stimmt: Neurasthenie galt auch schon vor der Erfindung des Begriffs „Autismus“ als in Amerika besonders virulent und ohne die derzeit damit einhergehenden größeren psychischen Probleme wären die Amis auch kaum so stark auf die Psychoanalyse abgefahren. Allerdings fallen Autismusraten in Ländern mit Wohlfahrtsstaaten seit einem durch die durch die Industrialisierung erreichten Höhepunkt (schneller), weil weniger Stress sich positiv auf die Gehirnentwicklung auswirkt (entsprechende Studien zu der Korrelation von Stresshormonen im Mutterleib bzw. Stress mit Autismus und ADHS bzw. mit autistischem Verhalten gibt es.).

  22. Wie ist das möglich!!!?

    image

    „Berlins Väter klagen – Es tut so weh, die eigenen Kinder nicht zu sehen

    Es war für ihn ein trauriges Weihnachtsfest. Und für 2017 wünscht er sich nichts sehnlicher, als endlich seine zwei Kinder (11 und 15) wieder sehen zu dürfen – Martin aus (41) aus Pankow. Der Angestellte ist geschieden. Obwohl er laut Gerichtsbeschluss die Kinder sehen dürfte, gab es 2014 den letzten Kontakt.“…..

    http://www.berliner-kurier.de/berlin/kiez—stadt/berlins-vaeter-klagen-es-tut-so-weh–die-eigenen-kinder-nicht-zu-sehen–25391622

    • Es gibt auch Frauen, denen die Kinder weggenommen werden. Und zwar inzwischen ziemlich viele. Bitte mal zur Kenntnis nehmen. Auch wenn die Medien das überwiegend nicht tun und Bayern wahrscheinlich immer noch eine etwas extremere Praxis fährt als andere Bundesländer: 2009 lag der Anteil für die Übertragung der alleinigen Sorge auf die Mutter bei Scheidungen in Brandenburg bei nur 47 %, in Bayern bei 76 %! (http://www.rechtsanwalt-richter.com/sorgerecht-in-zahlen-statistisches-bundesamt-2011/).

      • @ Eva.

        oooops. Dein Comment ist weg??? Der war: „Was ich vielleicht noch anfügen sollte: nicht jeder Autist ist potentieller Borderliner, aber gerade sehr hochfunktionale Autisten entwickeln wegen ihrer Entwicklungsstörung und gleichzeitig dem hohen Anpassungdruck sehr viel leichter alle möglichen psychischen Störungen. Um es mal auf eine knappe Formel zu bringen: Kognitiv weit genug entwickelt, um sich in alle möglichen Ängste und Zwänge reinsteigern zu können, kognitiv nicht weit genug entwickelt, um ihre Emotionen zu kontrollieren.“

        Psychiater Dr. Roth, vormaliger Gesundheitschef Würzburg: „Für mich gibt es nur zwei Menschentypen – Gesunde und Kranke.“ Diagnosen waren ihm soz. völlig schnuppe. In einem statement schrieb er: „Mr. CitiSite scheint sich mit Psychologie auszukennen, er benutzt den Begriff Identifikation mit dem Aggressor!“

        Was ja das Dilemma dieser Amtssysteme ist: „Spaltung & Projektion!“

        Eigentlich hätte er vorgewarnt sein müssen. Strafanzeige läuft. PI – natürlich auch das Dilemma in sozialen Interaktionen. Beispielsweise ergriff Miss Neubert ja nicht ohne Grund die Flucht. Schrieb sie ja deutlich: „Ausser gutem SEX nix los!“ Egal. Für Kindesklau ist sie verantwortlich.

        NEU! Schmunzler der Woche.

        Oberstes Gebot im Betreuungsrecht: „WILLE & WOHL!“ Wissenschaftlich Arbeiten über Wille ohne Ende – freier, unfreier, natürlicher Wille – alles egal – respektive keine Silbe darüber, ob Betreuer überhaupt fähig ist, den Willen des Kunden zu verstehen!

        Persönlichkeitsstörungen wurden in Informationsverarbeitungsstörungen umgetauft.

        Heisst: „Krank = jeder, der das Gegenüber nicht versteht!“ Der meist klar und deutlich sagt, was ihm nicht passt. Da natürlich aufgepasst, denn sog. Narzissten denken nicht an andere, denen passt nur, wenn der Partner nicht ausrastet, wenn er mal Lust hat, 8 Wochen nach Australien zu fliegen!

        Als ob das zum WOHL des Partners wäre!

        UNWOHL wird einem natürlich auch, wenn Betreuer den Willen des Kunden ignoriert. Selbiges Schema! Als ob man sich nicht klar ausdrückt. Als ob man nicht verstanden wird, ebd. die falsche Analyse wäre, denn die richtige Frage wäre: „Hat Betreuer oder mein Partner ein Informationsverarbeitungsproblem“, was ja das gesicherte Zeichen einer Persönlichkeitsstörung ist.

    • Zur Gala meint die Psychologin, dass Jolies Verhalten „extrem typisch“ für Frauen mit einer Borderline-Persönlichkeitsstörung ist.

      Nedopil: Er habe am 8. Dezember 2003 die Wohnung in Böblingen gekündigt. Man habe in Würzburg eine grössere Wohnung nehmen wollen. Am 12.12.2003 habe sie per SMS das Treffen in Böblingen abgesagt und ihm mitgeteilt, dass sie das Spiel nicht mehr mitmachen wollte. Er sei daraufhin nach Würzburg zurück gefahren. Nachdem er am 12. Dezember in Würzburg angekommen sei, habe ihm Frau … Text gestrichen … Wohnung keiner die Türe geöffnet.

      KRONLEUCHTER für KERNBERG!

      Für Kenner normal. 4 Tage zwischen Liebe & Hass! CitiSite kennt das auch, wie jeder, der weiss, was instabil ist. Ironische Variante. SMS aufgehoben, weil zu gut. 23 März: „Mach was Du willst. Ich werd mich gar nicht wehren. Versprochen!“ 25. März: „Ich werd mich ab jetzt IMMER vor die wehren! Weil Du mich NUR quälst und mir weh tust … schon das ganze Jahr. Irgendwann muss es sein Ende finden!“

      Na juut. Am 1. April ging das Ganze wieder retour: „Ich werd mich gar nicht wehren, versprochen!“ Ständig hat man das Gefühl es ist 1. April. Stimmts Martin? Tip an alle Deeg-Protagonisten. Stempelt doch eueren „Nonsens“ in Form von Beschlüssen oder durchgeknallten Gutachten immer mit den gleichen Datums-Stempel ab: 1. April!

      Nebenbei. Ordentlich brav das Würzburger Richter-Team mit Strafanzeige pünktlich vor Sylvester beliefert – Verjährungsfrist. Nedopil kommt auch drin vor, wie er Gross erledigt hat.

      Mit Antrag von CitiSite – kein Witz – dass erwartet wird, dass Gross als Hoflieferant demnächst nur noch mit weisser Schürze das Gericht beliefern darf: „Neuer Lieferant für das Gerichtskantinen-Essen!“

      Once again. CitiSite schiesst nicht mit Platzpatronen – sondern fährt schwere Geschütze auf. Gruss an Strate … der natürlich gleich Eingangs in der Strafanzeige zu Wort kommt. Da genügen 6 Seiten, der Rest ist Unterhaltung 🙂 u.a. über Spaltung & Projektion.

      Das Kernproblem dichotomer Systeme!

      • Nachtrag.

        Familienpsychologen Dr. Ian Russ labert … als hätte sie es bei Jolie mit ihren Alltagskunden zu tun. Meine EX-EX sah übrigens aus wie Jolie … Venedig war Pflicht … Hotel Danieli bestens bekannt … hab dort übernachtet … mit dem Joke, das Ralf Möller bei den Dreharbeiten für „Der Tourist“ auch dort war. CitiSite berichtete. Ralf: „Wolfgang, bleib hier deine Figur ist super!“

        Nutzt aber alles nix – schöne Stunden – wenn das vorhersehbare Chaos dann seinen Lauf nimmt. VORHERSEHBAR … in subtilen Alltags-Situationen erkennbar: BPS.

    • Bei Angelina Jolie gibt es übrigens viele Spekulationen, warum sie auf dem Autismusspektrum sein dürfte. Auf dem Autisten-Forum Wrongplanet gibt gleich mehrere Threads dazu. Siehe auch http://hubpages.com/health/Angelina-Jolie-Aspergers-Syndrome-and-BradPitt, es gab anderswo eine bessere Begründung, aber die habe ich jetzt auf Anhieb nicht gefunden. Autisten sind gern (Trennungs-)Psychopathen. (Siehe z.B. Tony Attwood, https://www.anxiety.org/autism-spectrum-disorder-anxiety-strategies).

      Daher auch die hohe psychische Affinität zwischen Trennungspsychopath(in) und Asperger-Justiz. Ist Ihnen bestimmt auch schon öfter passiert, dass man sich bei Gerichtsverhandlungen verblüfft fragt, was sich hier gerade zwischen der Partei und den anderen Verantwortlichen abspielt. Wenn letztere sich die irrationale Haltung der Psychopathin intuitiv und völlig unkritisch aneignen oder regelrecht die Sympathiefunken sprühen.

      • Was ich vielleicht noch anfügen sollte: nicht jeder Autist ist potentieller Borderliner, aber gerade sehr hochfunktionale Autisten entwickeln wegen ihrer Entwicklungsstörung und gleichzeitig dem hohen Anpassungdruck sehr viel leichter alle möglichen psychischen Störungen. Um es mal auf eine knappe Formel zu bringen: Kognitiv weit genug entwickelt, um sich in alle möglichen Ängste und Zwänge reinsteigern zu können, kognitiv nicht weit genug entwickelt, um ihre Emotionen zu kontrollieren.

Hinterlasse einen Kommentar