Eine weiteres lapidares Schreiben, in welchem der Würzburger Staatsanwalt und Beschuldigte Frank Gosselke mir als geschädigtem und ausgegrenztem Vater „erklären“ will, dass – obwohl ich mein Kind entgegen gerichtlich vollstreckbarem Beschluss seit Mai 2012 nicht mehr gesehen habe – kein Umgangsboykott und trotz Untertauchens der Kindsmutter keine Kindesentführung vorliege, ging vergangene Woche hier zu:
Hierauf wird folgende erweiterte Strafanzeige wegen Strafvereitelung und Prozessbetrug bei der Polizei Baden-Württemberg erstattet und weiter Antrag auf Abgabe an unabhängige Staatsanwaltschaft gestellt – und hiermit beweisrechtlich veröffentlicht:
Vorliegende Strafanzeige vom 26.02.2015
https://martindeeg.wordpress.com/2015/02/26/das-wesentliche-ist-die-kindesentfuhrung-strafanzeige-gegen-treu-und-neubert/
„An den
Polizeiposten Weilimdorf
Glemsgaustraße 27
70499 Stuttgart 28. März 2015
Weiterführende Geltendmachung der Strafanzeige wegen Entziehung Minderjähriger, persönlich eingereicht am 26.02.2015
Strafanzeige wird erweitert auf Prozessbetrug und Strafvereitelung im Amt gegen die Staatsanwaltschaft Würzburg, Oberstaatsanwalt Gosselke, Ottostrasse 5, 97070 Würzburg.
Mit Datum vom 26.02.2015 wurde von mir als leiblichem und rechtlichem Vater bei der Polizei Baden-Württemberg, örtlich zuständiger Polizeiposten Weilimdorf, Strafanzeige erstattet wegen anhaltender Entziehung Minderjähriger. Diese findet völlig ungehindert statt mit massiven Folgen seit Juni 2012.
Die Strafanzeige wurde mit Abgabenachricht an die örtlich zuständige Kriminalpolizei Würzburg überwiesen – Hinweis in Strafanzeige liegt vor, dass aufgrund langjähriger Erfahrungen keinerlei Vertrauen mehr in die Rechtsstaatlichkeit der Staatsanwaltschaft Würzburg besteht.
Diese völlig fehlende Rechtsstaatlichkeit hat sich weiter bestätigt.
Anlage 1:
Schreiben der Staatsanwaltschaft Würzburg vom 24.03.2015, Beschuldigter Gosselke, der ohne jedes Tätigwerden strafrechtliche Relevanz in Abrede stellt.
Dieses Schreiben und die Verfügung der Staatsanwaltschaft werden wie alle Vorgänge dieses Justizskandals beweisrechtlich öffentlich gemacht unter: https://martindeeg.wordpress.com/
Das rechtsfremde Verhalten der Justizbehörden Würzburg, insbesondere hier der Staatsanwaltschaft Würzburg ist geeignet, Geschädigte zu radikalisiern, in Selbstjustiz, Resignation oder Suizid zu treiben.
Das Problem, das diese Provinzjustiz darstellt, wird weiter zu negieren versucht, das bayerische Justizministerium und auch die bayerische Staatskanzlei sind seit längerem – von vielfacher Seite – in Kenntnis der „Missstände“.
Vorliegend ist weiter eine gewaltsame und auf List der Kindsmutter/Rechtsanwältin Kerstin Neubert basierende Kindesentfremdung zu Lasten meiner Person als leiblicher Vater, die seit nun – wieder – 34 Monaten andauert.
Ein vorliegender gerichtlich vollstreckbarer Beschluss des Amtsgerichts Würzburg auf wöchentliche Kontakte wird seit Juni 2012 böswillig vereitelt. Die Kindsmutter ist seit Oktober 2012 untergetaucht, erkennbar um die Ausgrenzung und Entfremdung zwischen Vater und Kind zu manifestieren und irreversible Fakten zu schaffen.
Beweis:
Beschluss des AG Würzburg vom 09.04.2010, Az. 005 F 1403/09 ist Inhalt der Anzeige vom 26.02.2015 und dieser in Anlage beigefügt
Die Strafanzeige wird wie genannt erweitert auf Prozessbetrug und Strafvereitelung gegen die Staatsanwaltschaft Würzburg, Oberstaatsanwalt Gosselke, Ottostrasse 5, 97070 Würzburg.
Es wurden offenkundig – wie bei der Justiz Würzburg üblich – keinerlei Ermittlungen getätigt. Die benannten Zeugen wurden offenkundig nicht gehört.
Zum Tatbestand:
die Kindsmutter übt Gewalt aus durch Entziehung des Kindes. Die Folgen sind sowohl eine psychische als auch eine körperliche Schädigung sowohl bei mir als Vater als auch – insbesondere langfristig – beim so Geschädigten Kind. Die Verängstigung durch die Bezugspersonen der mütterlichen Familie, insbesondere des Vaters der Kindsmutter
Willy Neubert, dienen der Instrumentlisierung des Kindes zur Ablehnung meiner Person als Vater. Diese Zielsetzung des Kindesentzuges und der Bindungszerstörung geht wie ein roter Faden durch die gesamte Akte und ist durch das Verhalten objektiv dargelegt.
Die lebensfremde Darstellung des Beschuldigten Gosselke aufgreifend, wird darauf hingewiesen, dass bspw. auch ein Einbruch als Gewalt anzusehen ist – unabhängig davon, ob der Wohnungsinhaber anwesend ist – sondern durch die entfaltete Wirkung und den „Zwang“ der Bewältigung dieser Belastung beim Opfer! Kein Staatsanwalt oder Polizeibeamter käme auf die Idee, hier eine physische Gewalt zu verneinen.
Diese Gewaltwirkung durch eindeutig rechtswidriges Verhalten (Umgangsboykott, Kindesentführung) potenziert sich erkennbar bei traumatisch wirkender Entziehung (auch durch Dauer) eines eigenen Kindes. Ob die permanente Ausnutzung einer weiblichen Opferrolle durch die dominante Volljuristin und Kindsmutter als „List“ einzuordnen ist, müsste man anhand der dümmlichen und gleichgültigen Wirkung, die deren Phantasien und sinnfreien Falschbeschuldigungen bei den Justizbehörden seit 2003 entfalten, insoweit ebenfalls bejahen.
Der Beschulldigte Gosselke gibt mit den (üblichen) floskelhaften juristischen Phrasen vor, nicht zu verstehen, worum es geht. Er fabuliert von „verschiedenen Strafanzeigen“ seit „spätestens 2009“, die „der Anzeigenerstatter Martin Deeg“ (!) vorgeblich Gosselke vor dem Amtsgericht Würzburg führe.
Auch ist bislang nicht bewusst gewesen, dass die Geltendmachung von strafbaren Handlungen und die Erstattung berechtigter Strafanzeigen etwas „Ehrenrühriges“ sind.
Faktenlage ist weiter:
Gerichtlich vollstreckbarer Beschluss vom 09.04.2010 wurde beweisrechtlich vorgelegt. Dass dieser strafrechtlich relevant seit Juni 2012 missachtet wird, wird vom Beschuldigten Gosselke strafvereitelnd ignoriert. Die von mir benannten Zeugen wurden ebenfalls nicht gehört.
a) Jedem Laien ist derweil offenkundig, dass das Untertauchen mit einem minderjährigen Kind zum Zwecke der Entfremdung von einem Elternteil nach geltenden Gesetzen in Deutschland eine Entziehung Minderjähriger darstellt, strafbar nach § 235 StGB. Dies völlig unabhängig von Eu-Grenzen.
b) Ebenso ist jedem Laien offenkundig, dass die Missachtung einer vollstreckbaren Verfügung auf Umgang nach geltendem Recht durch gerichtliche Maßnahmen auch und gerade gegen faktenschaffenden Kindesentzug betreuender Personen durchzusetzen ist (Beratung der Eltern, Bestellung Umgangspflegerin, Androhung von Zwangsgeld/Zwangshaft bei Weigerung etc., siehe Vorgaben EGMR).
Was hier stattfindet, ist erkennbar auch strukturelle Gewalt, Diskriminierung von Vätern.
Dass die Richterin Treu seit Anfang 2013 selbst die Bearbeitung von Anträgen nicht mehr durchführt sondern stattdessen der faktenschaffenden Kindesentführung durch Untätigkeit und Rechtsverweigerung den Weg freiräumt, ist beweisrechtlich dargelegt und ergibt sich aus der vorliegenden Aktenlage des Familiengerichts.
Wenn eine Richterin ihre Tätigkeit verweigert, noch dazu bei Vorgängen, die dem Beschleunigungsgebot unterliegen, wie es bei Durchsetzung von Kindeskontakten der Fall ist, dann ist auch dies strafrechtlich relevant.
Seit Jahren werden alle Anliegen des Klägers bei den Justizbehörden Würzburg auf dem Aktenweg in Abrede gestellt. Ebenso werden alle zivilrechtlichen Ansprüche im PKH-Verfahren entledigt.
Das OLG Bamberg bzw. die Generalstaatsanwaltschaft sind als Instanzenzug für Justizopfer und Antragsteller völlig wertlos, da aufgrund persönlicher und parteipolitischer Klüngel jede Rechtsbeugung und jeder Prozessbetrug der unteren Instanz durchgewunken wird.
Es besteht hier de facto offenkundig seit langem ein rechtsfreier Raum zu Lasten Rechtsuchender.
Mittlerweile liegt der Verdacht des bandenmässigen Prozessbetruges bzw. der bandenmässigen Rechtsbeugung nahe. Ein Untersuchungsausschuss ist angezeigt.
Zur weiteren Beweisführung wird auf Schriftsatz an das Bundesministerium der Justiz, bezugnehmend auf das hellsichtige Gutachten des Prof. Michael Bock, Lehrstuhl für Kriminologie, Jugendstrafrecht, Strafvollzug und Strafrecht an der Univ. Mainz verwiesen.
Anlage 2:
Fakten- und Schadenslage nach 11 Jahren Missbrauch des Gewaltschutzgesetzes bei den Justizbehörden Würzburg
Weiter ist folgendes beweisrechtlich relevant:
Der Beschuldigte Gosselke, Staatsanwaltschaft Würzburg, ist bereits als Beschuldigter und Mittäter der zehnmonatigen Freiheitsberaubung im Amt gegen meine Person (Az. 814 Js 10465/09, LG Würzburg) zur Anzeige gebracht. Diese wird bislang ebenfalls innerhalb der Zuständigkeit von den Beschuldigten selbst gedeckt.
Justizministerium und Staatskanzlei sind auch hierüber in Kenntnis.
Während der Beschuldigte Gosselke sich nach Manier der bayerischen Juristen nun offenkundig dumm stellt und mich als Anzeigenerstatter quasi als Vollidiot, Querualant zu diffamieren sucht, der unverständlicherweise die Justiz behelligt (…“seit ….2009 immer wieder Strafanzeigen“…) ist Gosselke tatsächlich kenntnishabender Verantwortlicher der Behörde, der bei seinen „Kumpels“ in Bamberg den Antrag gestellt hat, mir die für zehnmonatige „zu Unrecht erfolgte Haft“ (Juni 2009 bis April 2010) die von der 1. Strafkammer des Landgerichts zugesprochene Entschädigung zu „verweigern“.
(Schriftsatz des Beschuldigten Gosselke vom 11.03.2011, Az. 814 Js 10465/09, u.a. veröffentlicht: http://www.chillingeffects.de/deeg.htm ).
Die Staatsanwaltschaft Würzburg hatte hier wie auch in meinem Blog beweisrechltich dargelegt, unter Weisung und Federführung des Beschuldigten und Behördenleiters Lückemann (z.Zt. OLG-Präsident Bamberg) anhand einer von mir eingereichten Dienstaufsichtsbeschwerde eine Straftat der „Störung des öffentlichen Friedens“ konstruiert und anhand eines (vorsätzlich) erstatteten Fehlgutachtens des Würzburger Gerichtsgutachters Dr. Jörg Groß versucht, eine andauernde Freiheitsbraubung im Massregelvollzug zu verwirklichen.
Dies scheiterte, da Prof. Dr. Nedopil, München, dieses eklatante Fehlgutachten mit Obergutachten vom 02.03.2010, Az. 814 Js 10465, LG Würzburg, als solches entlarvte.
Auch Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche gegen den mit den Justizjuristen befreundeten und parteipolitisch verbundenen Gutachter werden seither ebenfalls unter offenkundiger Rechtsbeugung / Prozessbetrug bei der Provinzjustiz und von den Beschuldigte intern zu vertuschen versucht.
Es wird daher weiter beantragt, eine unabhängige und objektive ermittelnde Strafverfolgungsbehörde hinzuzuziehen, ausführliche Beweisermittlungen und Zeugenvernehmungen durchzuführen und im Ergebnis einen Untersuchungsausschuss zu beauftragen.
Es handelt sich hier – mittlerweile objektiv erkennbar – nicht um irgendwelche Vorwürfe eines Spinners oder Querulanten sondern um faktenbasierte und beweisrechtlich auch anhand Originaldokumenten gestützte Darstellung eines (weiteren) bayerischen Justizskandals gegen einen zuvor unbescholtenen Polizeibeamten aus Baden-Württemberg.
Man scheint bei der Würzburger Justiz offenkundig zu glauben, man müsse Geschädigte nur lange genug auflaufen lassen, Aufklärung verweigern, Anträge verschwinden zu lassen und könne so selbst schwere und gemeinschaftlich begangene Straftaten im Amt und eine verschuldete Existenzvernichtung von Unschuldigen vertuschen.
Mit freundlichen Grüßen,
Martin Deeg“
Kindesentführung durch Juristin:
http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.sorgerechtsstreit-entfuehrtes-kind-mutter-sitzt-in-u-haft.c9cbc70a-c8a4-40ff-bbc5-8ab48300c38a.html
Was für ein Schwachsinn. Deutsches Familienrecht in Aktion. Dass ein Kind jetzt ohne Mutter und ohne Vater, praktisch als Waise lebt, ist den Behörden egal. Auch, wie der Unterhalt für dieses Kind gesichert wird. Man nimmt also in Kauf, dass das Kind verstirbt oder in Kinderpornographie oder Kinderprostitution gezwungen wird.
Formal ist das behördliche Vorgehen in diesem Fall absolut korrekt, würde sicherlich die Argumentation lauten, fragte man nach.
Kindeswohl ist dabei Nebensache.
Auch für die Stuttgarter Nachrichten.
TV-Tip: Presseclub, ARD, Sonntag 12.03 Uhr:
http://www1.wdr.de/daserste/presseclub/sendungen/csu134.html