Thomas Trapp, Täter und Staatsanwalt im rechtsfreien Raum – Freiheitsberaubung im Amt wird vertuscht!

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Heute, 29. April 2015 hält Dr. Gerhard Strate Vortrag in Würzburg zu „einem besonderen Fall der deutschen Justizgeschichte“: „Der Fall Mollath – Vom Versagen der Justiz und Psychiatrie“

„Herr Dr. Strate möchte in der Veranstaltung nach eigener Aussage darstellen, welche Gefahren von rechtsfreien Räumen ausgeht, die im gedanken- und kritiklosen Zusammenspiel zwischen Strafjustiz und forensischer Psychiatrie sich zu entwickeln drohen.“…

http://www.jura.uni-wuerzburg.de/einrichtungen/alumni/aktuelles/meldungen/single/artikel/vortrag-der-fall-mollath-vom-versagen-der-justiz-und-psychiatrie/

Darüber kann auch ich, Martin Deeg, aus erster Hand berichten.
Würzburg IST in Teilen ein rechtsfreier Raum!

Verbrecher im Amt werden gedeckt, Straftaten im Amt werden – auch politisch – vertuscht:

Der Würzburger „Staatsanwalt“ Thomas Trapp hat 2009/2010 versucht, mich ohne jede Voraussetzung hierfür dauerhaft wegzusperren, er erwirkte ohne Vorliegen einer Straftat einen Haftbefehl. Als dieser in Baden-Württemberg nicht eifrig genug durchgesetzt wurde, bedrohte er einen Polizeihauptkommissar am Telefon mit „Disziplinarverfahren“ und Anzeige wegen „Strafvereitelung“…..

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Trapp bei der CSU: er „informierte über die Folgen und Auswirkungen von übermäßigem Alkoholgenuss“….http://www.csu-portal.de/verband/6391020000/aktionen/1291823247000.htm

Der ungehindert weiter als Staatsanwalt tätige Thomas Trapp (Anm.: mittlerweile ist der Beschuldigte „Vorsitzender Richter“ beim LG) hat so u.a. eine zehnmonatige Freiheitsberaubung im Amt gegen mich zu verantworten:

1.
Zuerst fertigte er auf Zuruf von Rechtsanwältin Kerstin Neubert (die mir seit 2003 mein Kind entzog und deren Agieren und Lügen die Ursache aller Kriminalisierung sind) eine sog. Anklage gegen mich wegen „versuchter Nötigung“, die es nie gab, November 2008:
Anlass Dienstaufsichtsbeschwerde Staatsanwaltschaft Würzburg wg. angbl.versuchter Nötigung (mit besonderem Hinweis auf Punkt 8)

2.
Die hierauf von mir am 18. Mai 2009 eingereichte Dienstaufsichtsbeschwerde wegen „Verfolgung Unschuldiger wurde vom StMJ an Trapp durchgereicht, der offenkundig die Beschwerde gegen sich selbst „bearbeiten“ sollte.

Trapp missbrauchte – offenkundig auf Weisung seines vorgesetzten Behördenleiters Clemens Lückemann, CSU – meine Dienstaufsichtsbeschwerde vom 18. Mai dazu, um am 12. Juni 2009 eine hoch-alarmistische und erfolglose „Fahndung“ nach mir zu veranlassen und „Sicherungsmaßnahmen“ bei den Justizbehörden Würzburg zu veranlassen – die Justizvollzugsbeamten mussten sich „bewaffnen“….

Diesen Haftbefehl reichte Trapp einen Tag nach meiner Festnahme am 21. Juni 2009 schließlich nach:
Haftbefehl AG Würzburg 22.06.09

In der Stuttgarter Zeitung wurde berichtet, ho ho, wie ein „Gewalttäter“, in Bayern gesucht, beim Stuttgarter Halbmarathon festgenommen wurde: Artikel Stuttgarter Zeitung 22.06.09

Laut Trapp bestand an diesem Freitag, 12. Juni 2009, aufgrund meiner knapp fünf Wochen zuvor eingereichten Dienstaufsichtsbeschwerde die „Gefahr“ eines „akuten Amoklaufs“ durch mich….Dienstaufsichtsbeschwerde/Klage gegen Staatsanwaltschaft Würzburg, 18.05.2009

Wieso dieser „Amoklauf“ ausblieb, obwohl ich erst 10 Tage später „festgenommen“ wurde, brachte Trapp und die Justiz kurz in Erklärungsnot!

Hier die spätere „Antragsschrift“ von Trapp, in der er dann frei fabuliert, ich sei wohl „freiwillig“ vom Amoklauf „zurückgetreten“, Oktober 2009:
Antragsschrift Staatsanwaltschaft 16.10.09

Dass solche Charaktere und Verbrecher wie Trapp sich im Staatsdienst ausleben können, ungeniert ihre Lügen je nach Bedarf anpassen, ist unerträglich!

3.
Möglich wurde das alles erst im fruchtbaren Zusammenwirken dieser Justiz mit dem Würzburger Hausgutachter Dr. Jörg Groß.

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Dieser dichtete mir in seinem flugs angefertigten Fehlgutachten im Auftrag von Trapp schwerste Pathologien an. Ich sei auf jeden Fall wahnhaft und nun so „gefährlich“, dass ich dauerhaft nach § 63 StGB im forensischen Massregelvollzug weggesperrt werden müsse, Juli 2009:

„Einweisungsgutachten“ für §§ 126 a StPO/ 63 StGB, Juli 2009

Richter in Würzburg zeichnen alles ab, was ihre Kollegen vorlegen! (Die Richterin Weisensel-Kuhn gemäß Rotationsprinzip selbst „Staatsanwältin“, Gewaltenteilung gibt es in Bayern nur noch auf dem Papier):
Unterbringungsbefehl 03.08.09

Prof. Dr. Nedopil beendete diese Posse im März 2010, als er in seinem Obergutachten praktisch feststellte, dass Dr. Groß ein Scharlatan ist, der jegliche Neutralität und Objektivität vermissen lässt, ein offenkundige FEHLGUTACHTEN erstellt hat:
Gutachten Prof. Dr. Nedopil für das Landgericht Würzburg, 02.03.2010

Im August 2010 stellt die 1. Strafkammer des Landgerichts Würzburg fest – die Richter Dr. Barthel und Dr. Breunig suhlen sich offenbar nicht im karriereförderlichen Dunstkreis von Lückemann – dass von Anfang an keine Straftat vorlag:
Freispruch/Urteil des Landgerichts Würzburg, 20.08.2010

VERBRECHER IM AMT

Bis heute habe ich für die zehnmonatige Freiheitsberaubung auf Betreiben der Verbrecher im Amt, die diese zu verantworten haben, keinen Cent Entschädigung erhalten. Das Landgericht hatte sie zugesprochen, die Staatsanwaltschaft „Beschwerde“ eingelegt, bei den Mittätern und ebenfalls wegen massivster Straftaten angezeigten Richtern Dr. Norbert Baumann und Thomas Schepping:

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Das Geklüngel in der bayerischen CSU-Justiz auf Kosten von Bürgern und Rechtsuchenden untergräbt längst den Rechtsstaat insgesamt. Ganz vorne dabei der Präsident des OLG Bamberg, Clemens Lückemann:
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Eine zivilrechtliche Schadens- und Schmerzensgeldforderung gegen Dr. Groß wird seit 2010 unter Rechtsbeugung abgetan, indem man Dr. Groß als „persönlich“ bekannten, sorgfältig arbeitenden „Sachverständigen“ darstellt. Auf den Vorwurf eines vorsätzlich erstatteten Fehlgutachtens wird überhaupt nicht eingegangen:

Zivilverfahren gg. Forensik RA Kohl Verweigerung PKH

Ein rechtsfreier Raum! Der nun in diesem Blog öffentlich gemacht wird – und zwar solange, bis die Täter zur Verantwortung gezogen werden und dieses RECHTSKONSERVATIVE Gesocks aus der bayerischen Justiz entfernt ist.

Die bayerische Staatskanzlei verweigert Juni 2014 weiter jedwede AUFKLÄRUNG der Verbrechen im Amt, einfachst auf dem Schriftweg. Dr. Reinhard Glaser:
Bayerische Staatskanzlei, Az. B II 3 – E14 – 1875, „abschließende Äußerung“ zu Verdacht der Freiheitsberaubung im Amt durch hochrangige Juristen in Bamberg und Würzburg

Ebenso das zuständige Ministerium der Justiz, März 2015, Ministerialrat Zwerger, das die Dienstaufsicht hat: wenden Sie sich doch an die Staatsanwaltschaft:
StMJ Bayern/Ministerialrat Zwerger, März 2015: Strafanzeigen gg. Trapp/Staatsanwaltschaft wird nicht weitergeleitet.

Kindesentführung gegen Vater: Justizbehörde Würzburg und Rechtsanwältin N.

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Die Kindsmutter und Rechtsanwältin Kerstin Neubert entführt und entfremdet weiter ungehindert mein Kind, aus eigenen Motiven, vollstreckbarer Beschluss wird seit nun 25 Monaten missachtet:

Kindesentführung durch Rechtsanwältin Kerstin N. wird von derJustiz Würzburg gedeckt – mein Suizid als Vater ist offenkundig als „Lösung“ aller juristischen Probleme gewollt: Millionenklage steht an! 

Protokoll AG Würzburg/konkrete „Umgangsregelung“, 09.04.2010

Die Richterin Treu, Familiengericht Würzburg, betreibt komplette Rechtsverweigerung und verschuldet so weiter massivste Schädigungen von Vater und Kind, die schadensrechtlich zu begleichen sein werden.

Die Dämonisierung und Ausgrenzung meiner Person ist erklärtes Ziel der mütterlichen Familie, insb. des von Anfang an intrigierenden Vaters der Kindsmutter, Willy Neubert, dem Gericht ist das alles seit Jahren bekannt:

Willy Neubert: der Hetzer im Hintergrund – psychischer Kindesmissbrauch!

Die Gutachterin Behrend, die vor 18 Monaten mit einem „Gutachten“ zur Verständigung der Eltern – und unabhängig vom „Umgang“, dessen Unterbrechung als „fatal“ für das Kind erkannt wurde – beauftragt wurde, versteckt sich ebenfalls und dient dem Gericht offenkundig nur noch, die eigene Untätigkeit zu argumentieren:
Beschluss Familiengericht: Gutachten, 20.12.2012

Währenddessen reist sie munter durch’s Land und erstattet Gutachten….

Zur Wirklichkeit der „Gutachten“ gibt es nun folgende Studie:

……“In 85,5 Prozent der Gutachten wurde die Auswahl der eingesetzten diagnostischen Verfahren nicht anhand der „Psychologischen Fragen“ begründet. Bei 41 Gutachten (35 Prozent) erfolgte die Datenerhebung ausschließlich über methodisch problematische Verfahren wie unsystematische Gespräche und ungeplante Beobachtungen, keine oder psychometrisch ungenügende projektive Tests bzw. testähnliche Verfahren. Lediglich in zwei dieser Fälle wurde auf mögliche methodische Einschränkungen der Ergebnisse hingewiesen. Je nachdem, welche Kriterien zugrunde gelegt wurden, beurteilten die beiden Hagener Wissenschaftler ein Drittel bis mehr als die Hälfte der Gutachten als fehlerhaft.“…..

……“Für Christel Salewski sind die Ergebnisse ihrer Studie „alarmierend“: „Die Richter stützen ihre Entscheidungen in starkem Maße durch die in den Gutachten ausgewiesenen Empfehlungen. Man darf nicht vergessen, dass hier Kinder involviert sind, über deren weiteres Leben gerichtliche Entscheidungen gefällt werden. Der Gutachter muss daher in seinem Bericht alle Informationen zu seinem Vorgehen eindeutig und ausführlich darstellen. Nur so kann ein ausreichendes Maß an Transparenz und Nachvollziehbarkeit sichergestellt werden.“…..

http://www.fernuni-hagen.de/universitaet/aktuelles/2014/07/01-am-rechtspsychologie.shtml

Um zum Thema Kindesentführung:

„Wo ist Clara? Wie ein Vater seine vermisste Tochter sucht
Eine Fünfjährige ist seit den Osterferien spurlos verschwunden: Die Behörden fahnden nach der Mutter. Bereits im Juli 2013 hatte sie die gemeinsame Tochter ohne Absprache mit nach Uruguay mitgenommen.“…

http://www.morgenpost.de/berlin/article129653613/Wo-ist-Clara-Wie-ein-Vater-seine-vermisste-Tochter-sucht.html

Wie sich die deutschen Behörden immer wieder schuldig machen, wenn es um das Verbrechen der Kindesentziehung und Kindesentführung geht, ist unfassbar(während gleichzeitig diskutiert wird, ob das „Gefühl“ der Belästigung nicht zu einer Strafverschärfung beim „Stalking“ führen muss. Ein Freibrief-Paragraf zur Kriminalisierung von Vätern).