Heute, 29. April 2015 hält Dr. Gerhard Strate Vortrag in Würzburg zu „einem besonderen Fall der deutschen Justizgeschichte“: „Der Fall Mollath – Vom Versagen der Justiz und Psychiatrie“
„Herr Dr. Strate möchte in der Veranstaltung nach eigener Aussage darstellen, welche Gefahren von rechtsfreien Räumen ausgeht, die im gedanken- und kritiklosen Zusammenspiel zwischen Strafjustiz und forensischer Psychiatrie sich zu entwickeln drohen.“…
Darüber kann auch ich, Martin Deeg, aus erster Hand berichten.
Würzburg IST in Teilen ein rechtsfreier Raum!
Verbrecher im Amt werden gedeckt, Straftaten im Amt werden – auch politisch – vertuscht:
Der Würzburger „Staatsanwalt“ Thomas Trapp hat 2009/2010 versucht, mich ohne jede Voraussetzung hierfür dauerhaft wegzusperren, er erwirkte ohne Vorliegen einer Straftat einen Haftbefehl. Als dieser in Baden-Württemberg nicht eifrig genug durchgesetzt wurde, bedrohte er einen Polizeihauptkommissar am Telefon mit „Disziplinarverfahren“ und Anzeige wegen „Strafvereitelung“…..
Trapp bei der CSU: er „informierte über die Folgen und Auswirkungen von übermäßigem Alkoholgenuss“….http://www.csu-portal.de/verband/6391020000/aktionen/1291823247000.htm
Der ungehindert weiter als Staatsanwalt tätige Thomas Trapp (Anm.: mittlerweile ist der Beschuldigte „Vorsitzender Richter“ beim LG) hat so u.a. eine zehnmonatige Freiheitsberaubung im Amt gegen mich zu verantworten:
1.
Zuerst fertigte er auf Zuruf von Rechtsanwältin Kerstin Neubert (die mir seit 2003 mein Kind entzog und deren Agieren und Lügen die Ursache aller Kriminalisierung sind) eine sog. Anklage gegen mich wegen „versuchter Nötigung“, die es nie gab, November 2008:
Anlass Dienstaufsichtsbeschwerde Staatsanwaltschaft Würzburg wg. angbl.versuchter Nötigung (mit besonderem Hinweis auf Punkt 8)
2.
Die hierauf von mir am 18. Mai 2009 eingereichte Dienstaufsichtsbeschwerde wegen „Verfolgung Unschuldiger wurde vom StMJ an Trapp durchgereicht, der offenkundig die Beschwerde gegen sich selbst „bearbeiten“ sollte.
Trapp missbrauchte – offenkundig auf Weisung seines vorgesetzten Behördenleiters Clemens Lückemann, CSU – meine Dienstaufsichtsbeschwerde vom 18. Mai dazu, um am 12. Juni 2009 eine hoch-alarmistische und erfolglose „Fahndung“ nach mir zu veranlassen und „Sicherungsmaßnahmen“ bei den Justizbehörden Würzburg zu veranlassen – die Justizvollzugsbeamten mussten sich „bewaffnen“….
Diesen Haftbefehl reichte Trapp einen Tag nach meiner Festnahme am 21. Juni 2009 schließlich nach:
Haftbefehl AG Würzburg 22.06.09
In der Stuttgarter Zeitung wurde berichtet, ho ho, wie ein „Gewalttäter“, in Bayern gesucht, beim Stuttgarter Halbmarathon festgenommen wurde: Artikel Stuttgarter Zeitung 22.06.09
Laut Trapp bestand an diesem Freitag, 12. Juni 2009, aufgrund meiner knapp fünf Wochen zuvor eingereichten Dienstaufsichtsbeschwerde die „Gefahr“ eines „akuten Amoklaufs“ durch mich….Dienstaufsichtsbeschwerde/Klage gegen Staatsanwaltschaft Würzburg, 18.05.2009
Wieso dieser „Amoklauf“ ausblieb, obwohl ich erst 10 Tage später „festgenommen“ wurde, brachte Trapp und die Justiz kurz in Erklärungsnot!
Hier die spätere „Antragsschrift“ von Trapp, in der er dann frei fabuliert, ich sei wohl „freiwillig“ vom Amoklauf „zurückgetreten“, Oktober 2009:
Antragsschrift Staatsanwaltschaft 16.10.09
Dass solche Charaktere und Verbrecher wie Trapp sich im Staatsdienst ausleben können, ungeniert ihre Lügen je nach Bedarf anpassen, ist unerträglich!
3.
Möglich wurde das alles erst im fruchtbaren Zusammenwirken dieser Justiz mit dem Würzburger Hausgutachter Dr. Jörg Groß.
Dieser dichtete mir in seinem flugs angefertigten Fehlgutachten im Auftrag von Trapp schwerste Pathologien an. Ich sei auf jeden Fall wahnhaft und nun so „gefährlich“, dass ich dauerhaft nach § 63 StGB im forensischen Massregelvollzug weggesperrt werden müsse, Juli 2009:
„Einweisungsgutachten“ für §§ 126 a StPO/ 63 StGB, Juli 2009
Richter in Würzburg zeichnen alles ab, was ihre Kollegen vorlegen! (Die Richterin Weisensel-Kuhn gemäß Rotationsprinzip selbst „Staatsanwältin“, Gewaltenteilung gibt es in Bayern nur noch auf dem Papier):
Unterbringungsbefehl 03.08.09
Prof. Dr. Nedopil beendete diese Posse im März 2010, als er in seinem Obergutachten praktisch feststellte, dass Dr. Groß ein Scharlatan ist, der jegliche Neutralität und Objektivität vermissen lässt, ein offenkundige FEHLGUTACHTEN erstellt hat:
Gutachten Prof. Dr. Nedopil für das Landgericht Würzburg, 02.03.2010
Im August 2010 stellt die 1. Strafkammer des Landgerichts Würzburg fest – die Richter Dr. Barthel und Dr. Breunig suhlen sich offenbar nicht im karriereförderlichen Dunstkreis von Lückemann – dass von Anfang an keine Straftat vorlag:
Freispruch/Urteil des Landgerichts Würzburg, 20.08.2010
VERBRECHER IM AMT
Bis heute habe ich für die zehnmonatige Freiheitsberaubung auf Betreiben der Verbrecher im Amt, die diese zu verantworten haben, keinen Cent Entschädigung erhalten. Das Landgericht hatte sie zugesprochen, die Staatsanwaltschaft „Beschwerde“ eingelegt, bei den Mittätern und ebenfalls wegen massivster Straftaten angezeigten Richtern Dr. Norbert Baumann und Thomas Schepping:
Das Geklüngel in der bayerischen CSU-Justiz auf Kosten von Bürgern und Rechtsuchenden untergräbt längst den Rechtsstaat insgesamt. Ganz vorne dabei der Präsident des OLG Bamberg, Clemens Lückemann:
Eine zivilrechtliche Schadens- und Schmerzensgeldforderung gegen Dr. Groß wird seit 2010 unter Rechtsbeugung abgetan, indem man Dr. Groß als „persönlich“ bekannten, sorgfältig arbeitenden „Sachverständigen“ darstellt. Auf den Vorwurf eines vorsätzlich erstatteten Fehlgutachtens wird überhaupt nicht eingegangen:
Zivilverfahren gg. Forensik RA Kohl Verweigerung PKH
Ein rechtsfreier Raum! Der nun in diesem Blog öffentlich gemacht wird – und zwar solange, bis die Täter zur Verantwortung gezogen werden und dieses RECHTSKONSERVATIVE Gesocks aus der bayerischen Justiz entfernt ist.
Die bayerische Staatskanzlei verweigert Juni 2014 weiter jedwede AUFKLÄRUNG der Verbrechen im Amt, einfachst auf dem Schriftweg. Dr. Reinhard Glaser:
Bayerische Staatskanzlei, Az. B II 3 – E14 – 1875, „abschließende Äußerung“ zu Verdacht der Freiheitsberaubung im Amt durch hochrangige Juristen in Bamberg und Würzburg
Ebenso das zuständige Ministerium der Justiz, März 2015, Ministerialrat Zwerger, das die Dienstaufsicht hat: wenden Sie sich doch an die Staatsanwaltschaft:
StMJ Bayern/Ministerialrat Zwerger, März 2015: Strafanzeigen gg. Trapp/Staatsanwaltschaft wird nicht weitergeleitet.