Klage gegen den „Freistaat Bayern“ – rückgratlose Feiglinge und CSU-Grinser, die nach unten treten und nach oben buckeln

Die CSU-Fratzen haben heute wieder gezeigt, worin ihre Kernkompetenz besteht:

Aufhetzen, spalten, eskalierenauf dümmste Art und Weise Menschen gegeneinander ausspielen, um sich selbst zu inszenieren, ihren populistischen Dünnschiß unters Wahlvolk zu spritzen…

Insoweit: GLÜCKWUNSCH, Herr Seehofer zum Amt des Bundesinnenministers – möge Ihr Gesundheitszustand dazu beitragen, dass Sie bald dort landen, wo Sie hingehören: auf dem Schrottplatz der Irrtümer der Geschichte…..

Wahl in Bayern ist im Oktober (!) – und ich persönlich wünsche der AfD in Bayern den größtmöglichen Wahlerfolg – die versuchen zumindest nicht, ihre Gesinnung hinter einer Fassade zu verstecken. Besser die Rechten im Original als die verkappten Rechten in den Institutionen, gell Herr Lückemann?

Justizverbrecher Clemens Lückemann (CSU)

Diese Klage ging raus……

Landgericht Würzburg
Ottostraße 5
97070 Würzburg 03.03.2018

Dieses Schreiben nebst Anlagen geht in Mehrfertigung als weitere Strafanzeige bzw. Darlegung der strukturellen Rechtsbeugungen bei den Justizbehörden Würzburg/Bamberg an

1.

Polizeiposten Stuttgart-Weilimdorf
Glemsgaustraße 27
70499 Stuttgart

an den Leiter der Behörde,

POR Jörg Schiebe

2.
Frau
Ministerin Katarina Barley
Bundesministerium der Justiz
und für Verbraucherschutz
Mohrenstraße 37
10117 Berlin

Hiermit wird Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe gestellt, gemäß dem Klageentwurf auf Schadensersatz/Schmerzensgeld in Höhe von 2, 5 Millionen Euro gegen den Freistaat Bayern, repräsentiert durch die Justizbehörden Würzburg/Bamberg, vertreten durch das Landesamt für Finanzen, Weißenburgstraße 8, 97082 Würzburg.

Zugrundeliegender Sachverhalt / Erfahrungen als Polizeibeamter des Landes Baden-Württemberg mit den Justizbehörden Würzburg/Bamberg

Der Klageinhalt bezieht sich vorrangig auf den rechtswidrigen und schuldhaften Kindesentzug seit 2003 und den Missbrauch des sog. Gewaltschutzgesetzes, beginnend Az. 15 C 3591/03, Zivilgericht Würzburg (Anlagen).

Der Versuch der vernichtenden Pathologisierung des Klägers von 2006 bis 2010 durch offenkundig vorsätzliches Fehlgutachten des Dr. Jörg Groß (CSU) Freiheitsberaubung im Amt, Landgericht Würzburg, Az. 814 Js 10465/09, und weitere Kriminalisierungen sind gerichtsbekannt, polizeilich zur Anzeige gebracht und öffentlich dokumentiert.

Fehlgutachter Dr. Jörg Groß

Der Kläger ist aufgrund der gegen ihn und sein Kind begangenen Straftaten und asozialen Zerstörungen sowie der ungenierten Rechtsbeugungen zwecks Vertuschung seitens der Justiz als Gefährder einzustufen, was den Justizbehörden Würzburg/Bamberg bekannt ist. Unbescholtene Bürger wie der Kläger werden hier so lange drangsaliert und Aufklärung verweigert, bis nur noch der Weg des zivilrechtlichen Widerstandes bleibt. Dies sollte das Bundesjustizministerium zur Kenntnis nehmen.

Verantwortlich für die Zustände sind offenkundig rechtsradikale Kreise und Netzwerke um den amtierenden sog. OLG-Präsidenten Bamberg, den Beschuldigten Clemens Lückemann (CSU), der sein Berufsverständnis öffentlich dokumentieren ließ: er wolle mit seinen „kleinen harten CSU-Kämpfern“ insbesondere gegen „lasche Linke“ zu Felde ziehen. (Mainpost vom 17.04.2009).

Rechtspflege –
Minister Bausback in Bamberg: „Die Linke ist lahm gelegt …“

Die gesamten Faktendarlegungen des Klägers werden ignoriert bzw. durch weitere rechtswidrige Kindesentziehung, Rechtsbeugungen, Ausgrenzung und Auflaufenlassen offenkundig eine Eskalation zu provozieren gesucht.

Die bayerische Justiz drangsaliert und misshandelt Rechtsuchende regelhaft solange, bis diese Reaktionen zeigen, aus denen eine kriminelle Legende (vgl. Gustl Mollath) gebastelt werden kann oder bis Betroffene tatsächlich reaktiv Gewalt ausüben, Menschen töten oder sich infolge Verhaltens der CSU-Justiz suizidieren.

Das gesamte Gebaren und die Hybris dieser CSU-Justiz ist asozial, widerwärtig und in einem Rechtsstaat heutigen Standes ein Anachronismus. Der einzelne Bürger und Rechsuchende wird hier lediglich als lästige Störung empfunden, die es mit geringstmöglichem Aufwand und ggf. mittels Machtmissbrauch und Repression loszuwerden gilt.

Primäres Ziel der Justizbehörden Würzburg/Bamberg im Fall des Klägers ist es aktuell, die Straftaten, Fehler und Versäumnisse, die in diesem Justizskandal seit insgesamt 2003 gegen einen unschuldigen Polizeibeamten und Vater zu verantworten sind, zugunsten der Verantwortlichen, der Justizkollegen und Vorgesetzten zu vertuschen, um diese vor gravierenden Konsequenzen, Haftstrafen und Entfernung aus dem Amt zu schützen.

Der Vorgang geht als weitere Strafanzeige wegen Rechtsbeugung, Kindesentziehung und schwerer Körperverletzung an die Polizeibehörde.

Das Bundesministerium der Justiz wird über die strukturellen Missstände und zum Teil offen kriminell agierenden Justizbehörden in Bayern unter CSU-Ägide hiermit in Kenntnis gesetzt, erklärende Anschreiben.

Die Justizbehörden Würzburg/Bamberg haben schuldhaft, rechtswidrig und vorsätzlich durch gerichtliche Maßnahmen, rechtswidriges Vorgehen und durch Unterlassung die verfassungsmäßig garantierte Elternschaft des Klägers zu seiner im September 2003 geborenen Tochter willkürlich zerstört, Dezember 2003 bis anhaltend 2018. Kontakte fanden statt von Mai 2010 bis Mai 2012, werden seither wieder willkürlich verhindert.

Die strukturellen und institutionell verschuldeten Schädigungen und anlasslosen Grundrechtsverletzungen sind derart existenziell und schwerwiegend, in Teilen derart bösartig und asozial zielgerichtet verschuldet, dass ausgeschlossen ist, dass diese Verantwortlichen und Täterinnen/Täter der bayerischen Justiz hierfür keine Konsequenzen zu tragen haben werden!

Über die verschuldeten Schädigungen und die Eigenverantwortung versucht die Beklagte anhaltend durch Rechtsbeugung, Faktenmanipulation, Diffamierung, Entwertung und Stigmatisierung des Klägers zu täuschen und diese ergebnisorientiert weiter zu vertuschen, wie es bekanntermaßen strukturelle und institutionelle Methode der CSU-Behörden ist.

Anstatt rechtsstaatlich zwingend auf Mediation und Konfliktlösung im Rahmen des Kindeswohls hinzuwirken, wirkten die Justizbehörde Würzburg/Bamberg beginnend 2003 auf Spaltung und Kommunikationslosigkeit der Eltern hin, auf Konflikteskalation, Ausgrenzung und Isolation des Klägers als Mann und Vater.

Dies willkürlich, boshaft und zielgerichtet unter massivem Missbrauch von Amtsgewalt.
Eine zehnmonatige Freiheitsberaubung im Amt gegen den Kläger wird bis heute vertuscht, Landgericht Würzburg, Az. 814 Js 10465/09, eine zivilrechtliche Aufklärung der Vorgänge in ordentlicher Hauptverhandlung und eine Entschädigung wird dem Kläger unter anhaltender Rechtsbeugung durch offenkundig befangene Richter der Justizbehörden Würzburg/Bamberg, praktisch in eigener Sache entledigend, verweigert.

Eine Dienstaufsicht findet offenkundig nicht statt.

Es gab für den Kläger als Vater, erfahrenen Polizeibeamten sowie als Familienmediator erkennbar beginnend seit 2003 keinerlei rechtsstaatliches Mittel, die rechtswidrige Ausgrenzung und Zerstörung seiner Vaterschaft auf Grundlage von fortlaufend rechtswidrigen Maßnahmen, Verschleppungen und Schädigungen der Justizbehörden Würzburg/Bamberg und des Freistaates Bayern zum Wohl des Kindes zu beenden und zu stoppen.

Die Schädigungen wurden zum Teil zielgerichtet herbeigeführt, um einen als lästig oder respektlos gegenüber den Behörden auftretenden Vater praktisch zu bestrafen. Die Eltern- und Grundrechte von Vater und das Kindeswohl wurden zum Spielball narzisstisch gekränkter Justizjuristen, die völlig unkontrolliert und in Netzwerke eingebettet ungeniert ihre Amtsgewalt missbrauchen, um gegenüber Unschuldigen und Rechtsuchenden Macht ausleben zu können.

Justizverbrecher Pankraz Reheußer, OLG Bamberg

Der Freistaat Bayern und die Justizbehörden spekulieren erkennbar und gezielt regelhaft darauf, dass Männer und Väter nach Trennung und Scheidung den Kontaktabbruch und die Bindungslosigkeit zu ihren leiblichen Kindern hinnehmen, resignieren und sich dem strukturellen Unrecht beugen.

Wo dies nicht der Fall ist, wie im Fall des Klägers, wird repressiv darauf hingewirkt, dass Väter die Zerstörung ihrer Vaterschaft und die Schädigung ihres Kindes durch die asozialen Justizbehörden hinnehmen.

In Bayern verlieren infolge von Anwendung/Missbrauch des Gewaltschutzgesetzes seit Jahren 100 Prozent der betroffenen Männer und Väter jeden Kontakt zu ihren leiblichen Kindern.

Der folgende Fall des Klägers dokumentiert anhand Originalakten der Gerichte die bizarren und rechtsfremden Vorgehensweisen einer inkompetenten, gleichgültigen und in Teilen verbrecherisch und kriminell gegen Unschuldige agierenden CSU-Justiz.

Auch nach Kenntnis der Fakten wird nichts unternommen, um den Kontaktabbruch zwischen Vater und Kind, den die Mutter erkennbar rechtswidrig dauerhaft erzwingen will, im Sinne des Kindeswohls zu verhindern.

Väter wie der Kläger werden gezielt in die Kriminalität getrieben.

Die unhaltbaren Zustände machen massive zivile Gegenwehr notwendig und sind endlich durch die Medien wahrheitsgemäß und objektiv einer Berichterstattung zuzuführen.

Begründung:

1.
Die Justizbehörden des Freistaates Bayern, hier die Justizbehörden Würzburg/Bamberg sind in keiner Weise in der Lage, für Männer und Väter und deren berechtigte Anliegen in Bezug auf Ihre verfassungsgemäßen Elternrechte eine Rechtssicherheit herzustellen geschweige denn diese durchzusetzen.

Obwohl die Fakten in Bezug auf den Kindesentzug seit 2003 durch die Volljuristin und Kindsmutter zunehmend deutlich und objektiv, die Zielsetzung dauerhafter Zerstörung der Vaterschaft (um selbst Ruhe zu haben), nicht mehr zu leugnen sind, agiert die Strafjustiz und das Zivilgericht weiter durchweg und mit phantastischen Konstrukten auf Diffamierung, Kriminalisierung und Entwertung des Klägers ausgerichtet. Der Kläger wird als geschädigter Vater und Opfer von Straftaten zu einem Täter fabuliert, obwohl seit insgesamt 2003 außer dramatisch aufgeblasenen Vorwürfen von Beleidigung keinerlei Strafgehalt vorliegt.

Der Kläger wird sich das auch als Polizeibeamter nicht gefallen lassen.

Hier sind ungehindert Kriminelle im Amt am Werk. Eine solche Justiz ist selbst eine Gefahr für den Rechtsstaat.

Im Fall des Klägers lag vom 09.04.2010 bis zum 07.07.2015 ein vollstreckbarer Beschluss auf konkreten Umgang zwischen Vater und Kind vor, der auf der Feststellung und den Amtsermittlungen gründete, dass der Kontakt zwischen Vater und Kind aus Kindeswohlgründen zwingend sei – dennoch wurde nach Verweigerung jeglichen Kontakte, beginnend Juni 2012, und Untertauchen der Kindsmutter an geheimen Wohnsitz, Oktober 2012, über drei Jahre nichts unternommen, um die Kontakte und den Umgang durchzusetzen.

Die Grundrechtsverletzungen und Traumata hieraus sind willkürlich, rechtswidrig, schuldhaft und vorsätzlich – auch durch Unterlassen – zu verantworten.

Zeugnis:
Antje Treu
, zu laden über OLG Bamberg, Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg

Die Zeugin und Richterin Treu ist hierzu in öffentlicher Hauptverhandlung anzuhören und zu vernehmen.

Zeugnis:
Antje Treu
, zu laden über OLG Bamberg, Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg

Sechs Monate, 10.10.2012, nachdem die Kindsmutter beginnend 01. Juni 2012 willkürlich den seit zwei Jahren kontinuierlich und nun auszubauenden Kontakt verweigerte und die Bindung zwischen Vater und Kind blockierte und zwei Monate nach Untertauchen (Kindesentführung) zwecks gezieltem Umgangsboykott appellierte die Richterin und Zeugin in Kenntnis der bestehenden und weiter drohenden Kindeswohlverletzungen wie folgt an die Kindsmutter:

„Die beteil. Eltern haben am 09.04.2010 im Verfahren 5 F 1403/09 mit gerichtlich gebilligtem Vergleich den Umgang des Vaters mit dem gemeinsamen Kind (….) geregelt. Der Umgang fand in der Folgezeit bis etwa Mitte 2012 statt.
….In dem genannten Verfahren haben die Eltern sich im Termin vom 20.12.2012 darauf geeinigt, gemeinsame Gespräche bei der gerichtsnahen Beratung – Frau Schmelter – zu führen. Hierzu kam es nicht, weil die Mutter sich erst mit psychologischer Hilfestellung auf die Termine vorbereiten wollte, was aber – soweit ersichtlich – nicht geschehen ist.
Der Vater war dann bereit, sich zunächst auf Einzelgespräche einzulassen. Entgegen den Erwartungen und dem Besprochenen hat die Mutter aber auch keine Einzelgespräche geführt.

Nun findet derzeit kein Umgang statt, weil sich die daran beteiltigten Personen – Mutter und Umgangsbegleiter – auf den Standpunkt stellen, dass der Wille des Kindes zähle, das den Umgang ablehne.
Das Gericht weist darauf hin, dass die Vereinbarung vom 09.04.2010 unverändert Gültigkeit hat.

Es weist ferner darauf hin, dass nicht nur die Verantwortung für das Kind sondern auch die Wohlverhaltenspflicht des § 1684 Abs. 2 BGB von der Mutter ein erhebliches Mehr an Mitwirkung verlangt, als bisher von ihr geleistet.

….Der Mutter wird aufgegeben, einen Termin für (das Kind) bei Frau Schmelter bis spätestens Herbstferien zu vereinbaren. Sie soll ferner eigene Gesprächstermine wahrnehmen, wie das bereits besprochen war.

Das Gericht weist ausdrücklich darauf hin, dass der Vater….sich im vergangenen Jahr an alles besprochene gehalten hat und dass der Umgang in der Vergangenheit nach den bisher erhaltenen Auskünften unproblematisch war, wogegen die Mutter sich stets entzogen hat.“

Beweis:
Anlage 1

Familiengericht Würzburg, Az. 2 F 957/12, 10.10.2012

Zeugnis:
Antje Treu, zu laden über OLG Bamberg, Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg

Der Kläger hat als Vater bis Dezember 2015 über vier Jahre regelmäßig Einzelgespräche mit der Zeugin Schmelter geführt.

Die Kindsmutter verweigerte infolge weiter die Vorgaben des Gerichts, den Kontakt zur Umgangspflegerin Meike Kleylein-Gerlich, die im Dezember 2012 eingesetzt wurde.

Anstatt hiergegen gerichtlich anzugehen und entsprechende Maßnahmen zu treffen, wurde die Kindsmutter nach drei Jahren kompletter gerichtlicher Untätigkeit, unter Rechtsbeugung durch die Beschuldigten Pankraz Reheußer, Michael Weber und Matthias Panzer, Oberlandesgericht Bamberg – entgegen den Empfehlungen aller Fachkräfte – durch einen rechtswidrigen sog. Umgangsausschluss gegen den Kläger weiter in ihrer Bindungsblockade gestärkt.

Die Kindeswohlverletzungen erfolgten vorsätzlich, rechtswidrig und schuldhaft. Mit Datum vom 20.12.2012 hatte das Familiengericht Würzburg, Zeugin Treu, wie folgt aufgrund Amtsermittlungen dargelegt:

….„Es wird darauf hingewiesen, dass ein vollstreckbarer Vergleich zum Umgang vorliegt sowie die einstweilige Anordnung, mit der die Umgangspflegerin bestellt wurde, und dass dies zu beachten ist. Der Umgang soll nach Vorstellung des Gerichts so bald wie möglich wieder aufgenommen werden. Unverändert steht das Angebot von Frau Schmelter, mit (dem Kind) über den Vater zu sprechen und dem Kind einige Zusammenhänge zu erklären. Die Mutter lehnt dies ab. Sie meint, dass Frau Schmelter mittlerweile zu stark auf der Seite des Vaters stehen würde und befürchtet, dass sie das Kind beeinflussen könnte.

Der Verfahrensbeistand und der Vertreter des Jugendamtes äussern sich. Der Verfahrensbeistand gibt unter anderem an, dass er mit Frau Martin, der (früheren) Therapeutin (des Kindes) gesprochen habe. Frau Martin habe festgestellt, dass (das Kind) mittlerweile dazu neige, Verhaltensweisen an sich als väterliches Erbe einzuordnen und abzulehnen. Dies sei eine Art Dämonisierung, die aufgelöst werden müsse. Dies gehe nur, indem wieder Kontakt hergestellt werde. Er könne auch die ablehnende Haltung der Mutter gegenüber Gesprächen von Frau Schmelter mit (dem Kind) nicht verstehen und nicht nachvollziehen.

….Rechtsanwältin Dr. Hitzlberger erläutert während des Diktates den Standpunkt der Mutter, dass aus Sicht der Mutter Herr Deeg seit einem Jahr von Frau Schmelter therapiert werde und dass deshalb auf ihrer Seite Zweifel an der Neutralität bestehen.

Frau Kleylein-Gerlich bestätigt die Einschätzung von Herrn Wegmann, dass die Entwicklung bei (Kind) fatal ist, wenn sie väterliche Anteile an sich bemerkt oder zuordnet und ablehnt und dass das auch aus ihrer Sicht nur über einen Kontakt aufgelöst werden könne. Sie gibt an, dass sie bisher nur zum Vater einen Kontakt herstellen konnte. Der nächste Schritt wäre, den Kontakt zur Mutter und zum Kind herzustellen.

…..Der Vertreter des Jugendamtes wird das Nötige veranlassen. Die Mutter wird mit Frau Kleylein-Gerlich einen Termin vereinbaren.

Beweis:
Anlage 2

Familiengericht Würzburg, Az. 2 F 1869/12, 20.12.2012

Zeugnis:
Antje Treu
, zu laden über OLG Bamberg, Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg

Infolge wurde – anstatt die Kontakte zu vereinbaren – die Richterin mit einem auf Verschleppung ausgerichteten Befangenheitsantrag kaltgestellt, in welchem die Kindsmutter – auf Anraten und über ihre widerwärtige, auf Ausgrenzung und Eskalation abzielende sog. Anwältin Hitzlberger – unverhohlen darauf abzielt, die Bindungsblockade und Schädigung des Kindes zu manifestieren und jeglichen sog. Umgang dauerhaft zu verhindern.

Die Justizbehörden Würzburg/Bamberg unternahmen infolge verfassungswidrig und rechtswidrig keinerlei Schritte gegen die Rechtsbrüche, das Abtauchen und die anhaltende Kindeswohlverletzung sowie die Traumatisierung des Klägers.

Das Verhalten der Justizbehörden des Freistaates Bayern, hier der Justizbehörden Würzburg/Bamberg ist zum Teil geprägt von einem rechtsstaatswidrigen, ideologischen und klischeehaften Feindbild Mann, das es zu bekämpfen, zu sanktionieren und repressiv zu unterwerfen gilt. Diese Muster greifen sofort und reflexhaft, sobald sich eine Frau als Opfer darstellt, beginnend bei gefühlter Belästigung. Die einmal zugewiesenen Rollen – Frau ist Opfer/Mann ist Täter – sind aufgrund der charakterlichen Deformationen und der wesenseigenen Unredlichkeit bei den bayerischen Justizbehörden, hier den Justizbehörden Würzburg/Bamberg, infolge weitgehend faktenresistent unkorrigierbar, wie der Fall des Klägers zeigt. Es gilt nicht Objektivität sondern eine einmal getroffene Entscheidung zu bestätigen.

Ein weiterer Wesenskern der Justizbehörden des Freistaates Bayern, hier der Justizbehörden Würzburg/Bamberg, ist die Gleichgültigkeit, Unlust und der regelhafte Versuch einer verfahrensbeendenden Verschleppung, mit der durch bloßen Zeitablauf und Ignorieren der Anliegen und Rechte der Männer und Väter eine Resignation der Rechtsuchenden erreicht werden soll, was sich positiv in der sog. Bearbeitungsstatistik der regionalen Justiz niederschlägt (für die sich dann mit medialem Begleitrauschen selbst feiert), jedoch die Rechtssicherheit und das Vertrauen in Rechtssicherheit seit Jahren massiv zersetzt bzw. diese im Kern für Männer und Väter wie den Kläger faktisch nicht vorhanden ist.

Der Kläger wird seit 15 Jahren durch die Justizbehörden Würzburg entweder übergriffig und repressiv von seinen berechtigten Anliegen abzubringen versucht oder er wird schlichtweg ignoriert bzw. mit Floskeln, Phrasen und einem derart dümmlichen Verantwortungsgeschacher auflaufen gelassen, dass der Freistaat Bayern insgesamt als völlig unkontrollierter rechtsfreier Raum für Männer und Väter im Paarkonflikt anzusehen ist.

Wie der infolge dargelegte Fall des Klägers beweisrechtlich anhand Faktenlage belegt, genügt im Freistaat Bayern eine einfache zivilrechtliche sog. Gewaltschutzverfügung durch eine Frau, die sich spontan und willkürlich als Opfer von Belästigung glaubhaft macht, um einen in sich geschlossenen Zirkelschluss von Ausgrenzung, Kriminalisierung und sich steigernder schädigender und letztlich vernichtender sinnfreier Repressionsmaßnahmen gegen den Kläger als zuvor unbescholtenen Vater, 15 Jahre Polizeibeamter, in Gang zu setzen.

Es geht hierbei offenkundig nicht um Strafverfolgung oder Prävention sondern um Unterwerfung und Repression als Selbstzweck gemäß dem spaltenden Menschenbild, das die CSU im Wesenskern prägt.

2.
Die Justizbehörden Würzburg/Bamberg zeichnen schuldhaft und rechtswidrig verantwortlich für massive willkürlich und ohne jede Not erfolgte Grundrechtsverletzungen und hieraus schwere Traumata und Schädigungen des Klägers gemäß § 253 BGB von 2003 bis anhaltend 2018.

Den kausalen Anlass setzte der Beschuldigte Thomas Schepping, zur Tatzeit Richter am Zivilgericht Würzburg, der weiter ungehindert als Direktor am Amtsgericht Gemünden für die bayerische Justiz tätig ist, indem er rechtswidrig und schuldhaft auf Grundlage erkennbar falscher Eidesstattlicher Versicherung aus rechtsfremden Gründen eine sog. Gewaltschutzverfügung gegen den Kläger erlassen hat und diese Entscheidung infolge wider besseres Wissen vorsätzlich aufrecht erhielt, dies aus persönlicher Unlust und um eine kausale falsche Entscheidung nicht korrigieren zu müssen.

Es ist eine Wesenskern der bayerischen Justiz, dass Fehler nicht korrigiert und eingeräumt werden sondern bis zum Letzten geleugnet, vertuscht und gelogen wird. Die prominenten Beispiele für diese immanente Haltung der bayerischen CSU-Justiz sind jedem Juristen und interessierten Bürger zur Genüge bekannt.

Im Fall des „Bauern Rupp“ behauptete die bayerische Justiz unter Verweigerung eines Wiederaufnahmeverfahrens auch nach Auffinden der (kompletten) Leiche in einem Fahrzeug in der Donau, dass es „nicht erwiesen“ sei, dass die Verurteilten diese nicht wie in den Urteilsfeststellungen behauptet, zerstückelt und an die Hunde verfüttert worden sei.

Wie sich infolge zeigte, waren die falschen Geständnisse der Verurteilten zuvor erpresst worden. Dem Schrotthändler Ludwig H. wurde von einem Vernehmungsbeamten die Dienstpistole an die Schläfe gehalten, worauf die bayerische Staatsanwaltschaft, den Mann wegen vorgeblicher falscher Verdächtigung anklagte, im Plädoyer als „Abschaum der Menschheit“ bezeichnet und eine Haftstrafe von 20 Monaten ohne Bewährung forderte.

Beweis:
https://de.wikipedia.org/wiki/Todesfall_Rudolf_Rupp

Dies sind nur Beispiele. Diese zeigen jedoch, dass die bayerische Justiz, von der CSU über Jahrzehnte zersetzt, nicht davor zurückschreckt, aus Eigeninteressen, Wahrung von Fassade und Nimbus, aus Gründen der Fehlerleugnung und Verantwortungsabwehr, selbst durchschaubar und in unfassbar dummer und dreister Weise die Öffentlichkeit und andere Behörden zu belügen versucht. Dieses Verhalten steigert sich dort, wo eine Gefahr von Aufdeckung und Verantwortungsnahme kaum besteht.

Dies ist schlicht asozial!

Im Fall des Klägers wurde mittels einfachem Missbrauch des Gewaltschutzgesetzes beginnend 15.12.2003 bis heute anhaltend die Existenz und die verfassungsrechtlich geschützte Elternschaft des Klägers willkürlich, rechtswidrig, schuldhaft und auf Grundlage einer falschen Eidesstattlichen Versicherung der Volljuristin und Kindsmutter Kerstin Neubert aus niederen Motiven heraus zerstört, indem ein stigmatisierendes sog. Kontaktverbot erlassen wurde, das erkennbar irreversibel die verfassungsmäßig geschützte Bindung zwischen Vater und leiblichem Kind und infolge vorsätzlich zerstört hat.

Zeugnis:
Kerstin Neubert
, ladungsfähige Anschrift nicht bekannt, da seit Oktober 2012 zum Zweck des Umgangsboykotts mit gemeinsamem Kind untergetaucht

Zeugnis:
Thomas Schepping
, zu laden über Amtsgericht Gemünden, Friedenstraße 7, 97737 Gemünden a. Main

Der Beschuldigte Schepping hielt es rechtsbeugend nicht für notwendig, das originär zuständige Familiengericht hinzuzuziehen, obwohl hier erkennbar die akute Gefahr bestand, dass ein drei Monate altes Kind infolge den Kontakt zu seinem Vater verlieren wird.

Der Beschuldigte hielt es weiter rechtsbeugend nicht für notwendig, in irgendeiner Form die umfassenden Beweise und Tatsachenvorträge des Klägers (Widerspruch mit Datum vom 24.12.2003 auf Zugang Verfügung am 22.12.2003) die ohne weiteres die falsche Eidesstattliche Versicherung der Kindsmutter umfassend geeignet sind, offenzulegen, auch nur ansatzweise zu prüfen. Es ist anzunehmen, dass der Beschuldigte die Ausführungen nicht gelesen hat.

Stattdessen frisierte und manipulierte der Beschuldigte Schepping die Aktenlage weiter so, dass es den Anschein hatte, hier würde eine Frau anlasslos von einem gewalttätigen Ex-Partner verfolgt und bedrängt.

Dies verwirklicht den Tatbestand der Rechtsbeugung zugunsten einer Frau und Juristenkollegin.

Bereits die Darstellung der Verfügungsklägerin, dass die Parteien keinen gemeinsamen Wohnsitz und Haushalt hatten und zuvor eine Trennung stattgefunden habe, war durch Beweise einwandfrei zu widerlegen. Auch hierüber täuschte der Richter gezielt, um seine falsche Maßnahme infolge nicht korrigieren zu müssen.

Zeugnis:
Thomas Schepping
, zu laden über Amtsgericht Gemünden, Friedenstraße 7, 97737 Gemünden a. Main

Einen sog. mündlichen Gütetermin am 24.01.2004 brach der Beschuldigte Schepping infolge nach rund 5 Minuten ab, als es ihm zu anstrengend wurde, sich mit den Emotionen und völlig widersprüchlichen Angaben der Eltern, des Klägers und der Verfügungsklägerin, die als vorgebliches Opfer auf Vorhalt der Fakten in der Verhandlung zu brüllen anfing, weiter zu beschäftigen.

Stattdessen überführte er infolge alle Falschangaben aus der Verfügung in ein sog. schriftliches Urteil, Anlage 1, ohne sich in irgendeiner Form weiter mit dem Sachverhalt und den erwartbaren Folgen für die Betroffenen und insbesondere das Kind zu befassen. Beweise des Klägers wurden nicht gewürdigt, von der Verfügungsklägerin wurden keine vorgelegt.

Der Beschuldigte bezieht sich mehrfach auf die vorgebliche „Glaubhaftmachung“ der von ihm am 18.12.2003 unterschriebenen Verfügung.

Beweis:
Anlage 3

Sog. Urteil des Beschuldigten Schepping, Zivilgericht Würzburg vom 12.02.2004, Az. 15 C 3591/03

Den Gütetermin eröffnete der Beschuldigte Schepping darüberhinaus mit der Einleitung, dass eine sog. Gewaltschutzverfügung „erst einmal nichts zu bedeuten habe“ – diese werde „auf Antrag erst einmal immer erlassen“.

Zeugnis:
Kerstin Neubert
, ladungsfähige Anschrift nicht bekannt, da seit Oktober 2012 zum Zweck des Umgangsboykotts mit gemeinsamem Kind untergetaucht

Zeugnis:
Thomas Schepping
, zu laden über Amtsgericht Gemünden, Friedenstraße 7, 97737 Gemünden a. Main

Auch dies belegt die Rechtsbeugung: zuerst erlässt der Beschuldige Schepping leichtfertig eine Verfügung, weil man das laut eigener Aussage in der Praxis erst einmal „auf Antrag immer so macht“ als Richter. Hernach bricht er überfordert aus Unlust die Aufklärung in Verhandlung ab und überführt die Falschangaben aus der Verfügung in ein Urteil!

Solche Richter sind für einen Rechtsstaat nicht tragbar.

Der Beschuldigte Schepping hat aus Inkompetenz, Gleichgültigkeit und einer unfassbaren und offenbar unkorrigierbaren Hybris und Arroganz heraus – wie die weiteren Vorgänge zeigen – gezielt und vorsätzlich darauf hingewirkt und dabei maßgeblich mitgewirkt, einem ehemaligen Polizeibeamten, den er als lästig und respektlos empfindet, rechtswidrig unter Missbrauch seiner Amtsgewalt vernichtenden Schaden zuzufügen:

a) kausale Stigmatisierung und Ausgrenzung mittels sog. Gewaltschutzverfügung, 2003/2004, Zivilgericht Würzburg, Az. 15 C 3591/03

b) Freiheitsberaubung im Amt, 2009/2010, OLG Bamberg, Az. 1 Ws 154/10

c) Verweigerung der zustehenden Haftentschädigung nach Freispruch durch das Landgericht Würzburg, OLG Bamberg, Az. 1 Ws 137/11

Dies stellt objektiv und für jeden vernünftig denkenden Menschen erkennbar ein Mordmotiv dar. Die Vorgänge beim OLG Bamberg und die Geltendmachungen des Klägers werden aktuell trotz dringenden Tatverdachts auf Verbrechen im Amt beim Landgericht und beim OLG Bamberg durch Kollegen und Freunde zugunsten der Beschuldigten unter struktureller Rechtsbeugung zu vereiteln versucht, LG Würzburg, Az. 61 O 1747/17.

Strafanzeigen sind erstattet, Polizei Stuttgart.

Zeugnis:
Polizeioberrat Jörg Schiebe
, Leiter Polizeirevier 8, Kärntner Str. 18, 70469 Stuttgart

Hätte der Beschuldigte Schepping gemäß seiner Pflichten und seiner Verantwortung als Richter die Faktenlage beginnend initiativer Einschaltung der Justiz durch die Kindsmutter im Dezember 2003 objektiv geprüft und gewürdigt, wäre er zu dem Ergebnis gekommen, dass sämtliche Angaben des Klägers objektiv den Tatsachen entsprechen, die Parteien bis zum 09.12.2003 in Heiratsabsicht zusammengelebt haben und erst aus affektiver und beruflicher Überforderung heraus die Kindsmutter eine gemeinsame Wochenendplanung vom 12.12. bis zum 14.12.2003 kurzfristig affektiv per SMS absagte….

(Wortlaut:„Habe versucht Dich telefonisch zu erreichen. Komme nicht nach BB. Spiele Dein Spiel nicht mehr mit“, 12.12.2003, 13.25 Uhr)

Diesen Sachstand nutzte der Zeuge Willy Neubert infolge, um dem Kläger sinnfrei den Zutritt zur Wohnung und zu seinem Kind zu verweigern und infolge gezielt und sinnfrei einen Polizeieinsatz zu inszenieren, der infolge genutzt wurde, um mit falscher Eidesstattlicher Versicherung eine sog. Gewaltschutzverfügung zu erwirken.

Zeugnis:
Polizeihauptmeister Fürst
, zu laden über Polizeipräsidium Unterfranken, Frankfurter Str. 79, 97082 Würzburg

Diese Inszenierung ist in Rückschau nichts anderes als der rücksichtslose und im Ergebnis aufgrund der Verbrechen der bayerischen Justiz absehbar erfolgreiche Versuch einer dauerhaften Entsorgung und Ausgrenzung des bis dahin völlig unbescholtenen Klägers als Vater mittels der in Würzburg für Frauen als Zielgruppe polizeilich und behördlich beworbenen Anwendung des faktenschaffenden sog. Gewaltschutzgesetzes, der infolge das Leben des Klägers zerstörte und dem Kind seinen Vater nahm.

Das Ziel ist nicht der Schutz vor Gewalt sondern eine medienwirksame und fassadenhafte Repression gegen Männer, die als Typ einem ideologischen Feindbild der energisch-sinnlos agierenden Strafverfolgerinnen und Frauennetzwerke etc. entsprechen.

Die Mitteilung in einer SMS, die dem Kläger von der Verfügungsklägerin am 13.12.2003 zuging, lässt darauf schließen, dass diese – vermutlich auf Einwirken ihres Vaters hin – auch von einer entsprechenden Institution unmittelbar dahingehend beraten wurde, mittels Missbrauch des Gewaltschutzgesetzes Fakten gegen den Mann zu schaffen, Wortlaut SMS der Verfügungsklägerin an den Kläger:

„Bin mit (Name des Kindes) ins Frauenhaus“, 13.12.2003, 12.47 Uhr.

Es ist auszuschließen, dass die Zeugin tatsächlich in einem Frauenhaus war. Offenkundig ging es hier bereits um zielgerichtete Schaffung von selbstreferentiellen Fakten in Bezug auf den weiteren Missbrauch des sog. Gewaltschutzgesetzes.

Auf den weiteren Beweisvortrag zum institutionellen und strukturellen Missbrauch des sog. Gewaltschutzgesetzes in der Region Würzburg wird verwiesen.

Richtig ist, dass die Kindsmutter und Volljuristin Kerstin Neubert wohl in einsamer Entscheidung eine Trennung vom Kläger als Vater des gemeinsamen Kindes aus nur ihr bekannten Gründen und charakterlichen Defiziten (Borderline; Neurosen, postnatale Depresseion) heraus offenkundig für sich beschlossen hat und infolge diese unkommunizierte Trennung über den Missbrauch des Gewaltschutzgesetzes unter falscher Eidesstattlicher Versicherung erzwungen hat.

Da dieses Verhalten infolge nicht aufgeklärt und durch Kommunikation erhellt sondern von der vorsätzlich und parteiisch gegen Männer agierenden Justizbehörde befördert, gesteigert und eskaliert wurde, ist hier erkennbar aus Dummheit und Gleichgültigkeit nicht nur die Vaterschaft des Klägers zerstört worden sondern auch vorsätzlich und teilweise genüßlich eine schwere Posttraumatische Belastungsstörung beim Kläger verschuldet worden.

Die Folgen dieser Posttraumatischen Belastungsstörung wurden durch einzelne Akteure, bspw. die Radikalfeministin und Zeugin Drescher (s.u.), Staatsanwaltschaft, infolge genüßlich und gezielt zu einer Kriminalisierung des Klägers missbraucht.

A. Drescher

In der Justiz hier sind offenkundig charakterlich und moralisch völlig deformierte Asoziale geduldet und gewollt. Ein solches Menschenbild ist eine Schande für eine Justiz, die sich als rechtsstaatlich bezeichnet.

Das gesamte Verhalten der Kindsmutter stand unter dem massiven psychischen Einfluss und Missbrauch ihres eigenen Vaters, der intrigant und mit massiver Manipulation die Ausgrenzung und Diffamierung des Klägers aus dem Leben des Kindes nachhaltig betrieben hat, um sich selbst, beginnend erste Lebensmonate des Kindes, aus persönlichen Motiven als Ersatzvater zu etablieren und infolge unersetzbar zu machen.

Beweis:
Anlage 4

Schreiben des Zeugen Willy Neubert an den ehem. Direktor des Amtsgerichts Würzburg, 12.03.2012

In diesem versucht der Zeuge erkennbar, unter Verleumdungen und Entwertungen gegen den Kläger die positive Entwicklung durch zu diesem Zeitpunkt knapp zwei Jahre laufenden so.g Umgang zu verhindern, was infolge ab Juni 2012 gelungen ist.

Die Folgen der Verbrechen seit 2003 für die Tochter als Wunschkind des Klägers sind noch nicht überschaubar. Die Bindungszerstörung durch die Schuld der Justizbehörden Würzburg dauerte komplett vom 15.12.2003 bis 21.05.2010 und wieder seit Juni 2012 ungehindert an.

Die Ausübung einer angemessenen beruflichen Tätigkeit war dem Kläger, der zuvor langjähriger Polizeibeamter auf Lebenszeit war, aufgrund der Traumata, der sinnfreien Maßnahmen und Verbrechen im Amt gegen seine Person und der Vorgänge bei den Justizbehörden Würzburg insgesamt bis heute nicht möglich.

Hieraus ergibt sich ein materieller Schaden in Höhe von rund 450.000 Euro Verdienstausfall, wenn man nur ein Nettoeinkommen von 30.000 Euro pro Jahr zugrundelegt, das der Kläger erzielt hätte, wenn der Justizskandal seither nicht sein Leben und seine Vaterschaft zerstört hätte.

Die Umstände der Beendigung der Tätigkeit als Polizeibeamter sind momentan Inhalt gerichtlicher als auch politischer Geltendmachungen, die Vorgänge wurden am 20.11.2017 dem Petitionsausschuss des Landtags Baden-Württemberg vorgetragen, der weitere Aufklärung verbindlich zusagte.

Es wird beantragt, dass ein unabhängiges Gericht außerhalb des OLG-Bezirks Bamberg und dem unmittelbaren Einflussbereich der Beschuldigten und Beklagten den Klageentwurf und Prozesskostenhilfeantrag des Klägers prüft und mit der Beweiserhebung in ordentlicher Gerichtsverhandlung betraut wird.

Auch weitere Blockade des Rechtsweges in der bisherigen Form wird Folgen und Konsequenzen haben!

Die hier dargelegten Übergriffe, Attacken und Straftaten der Justizbehörden Würzburg/Bamberg, die anhaltenden Täuschungen und Vertuschungsversuche zu Lasten eines unbescholtenen rechtsuchenden Vaters und ehemaligen Polizeibeamten des Landes Baden-Württemberg von 2003 bis anhaltend 2018 stellen objektiv und für jeden durchschnittlich empathiefähigen Menschen erkennbar ein schweres Trauma und ein Mordmotiv dar, die auf 15 Jahren Verweigerung existentieller Grundrechte basieren!

Die übergriffige und arrogante Gesinnungsjustiz, die in Bayern auf dem Rücken lästiger Bürger und Rechtsuchender stattfindet, ist aufzuklären – die Vernichtung von Menschen wird offenkundig gewohnheitsmäßig in Kauf genommen, um eigenes Fehlverhalten zu vertuschen und Verbrecher in den eigenen Reihen zu decken, wie infolge (nochmals) aufgezeigt.

Auf den reaktiv aufgrund der Übergriffe, Straftaten und Täuschungsversuche der Justizbehörden im August 2013 eröffneten im Blog des Klägers und die umfassend in den vergangenen Jahren eingereichten Strafanzeigen, Klagen und Beschwerden wird vollinhaltlich beweisrechtlich verwiesen.

Die Vorgänge sind öffentlich: https://martindeeg.wordpress.com/

Die Veröffentlichung dient erkennbar auch dem Schutz vor den Verbrechern im Amt und weiteren rechtsmissbräuchlichen Repressionen und rechtswidrigen Maßnahmen der bayerischen Justiz.

3.
Der Freistaat Bayern ist unter anhaltendem Verfassungsbruch für die rechtswidrige Zerstörung der Vaterschaft des Klägers seit 2003 und die Kindeswohlschädigung hieraus schuldhaft verantwortlich, wie aufgezeigt und nun weiter präzisiert.

Es bestand für den Kläger zu keinem Zeitpunkt die Möglichkeit, den asozialen Schädigungen, der Inkompetenz und Unlust, den Verschleppungen und den Verbrechen der Justiz hier wirksam etwas entgegenzusetzen. Jegliche Maßnahmen wurden entweder ignoriert oder zur weiteren Schädigung und Repression gegen den Kläger missbraucht, wie bspw. die Einschaltung und Hilfeersuchen an die Familienberatungsstelle, Mediator Othmar Wagner, den Psychiater und Mediators Dr. Wilfried von Boch-Galhau und der Fachanwältin für Familienrecht Iris Harff. (Anlagen)

Deren Tätigwerden wurden dem Kläger als ausgegrenztem Vater infolge, wie beweisrechtlich mittels Anlage belegt, als „Verstoß gegen das Gewaltschutzgesetz“ zur Last gelegt.

Dies zeigt in bizarrer Form, wie komplett sich hier der normalisierte institutionelle Missbrauch des Stigmas Gewalt gegen Männer und die Gesinnung einzelner sog. Strafverfolgerinnnen von der Realität abgekoppelt haben.

Im Jahr 2014 wurde der Fachanwalt Josef A. Mohr, München, in ähnlicher Weise ausgeknipst, indem das Amtsgericht Würzburg diesem einfach über ein halbes Jahr die Akteneinsicht verweigerte. Dessen Einschaltung konnte dem Kläger insoweit nicht als Verstoß gegen das sog Gewaltschutzgesetz geltend gemacht werden, da diese sinnfreie Maßnahme im Jahr 2005 bzw. 2007 so willkürlich endete, wie sie eingeleitet wurde.

Das Elternrecht und das Recht des Kindes wurde ohne jeden objektiven Anlass und ohne jede Not beginnend 15. Dezember 2003 unter Verletzung der Art. 3 und 6 Grundgesetz durch Verantwortliche der Justizbehörden Würzburg schuldhaft, rechtswidrig und mit schweren irreversiblen Folgen missachtet.

Man erlässt eine einfache Verfügung, auf Grundlage einer Glaubhaftmachung einer lügenden Juristin, hernach lässt man die so geschaffenen Fakten und Zerstörungen einfach durch Verschleppungen, selbstreferentielle Aktenlage und Zeitablauf so lange wirken, bis ganze Existenzen und Biographien zerstört sind, wie hier im Fall des Klägers und seiner Tochter.

Geltendmachungen gegen das Unrecht werden mit Repressionen und Machtmissbrauch niedergemacht.

Dieser gesamte strukturelle Machtmissbrauch im Schutz von Amtsgewalt stellt wie genannt ein Mordmotiv gegen die Verantwortlichen dar. Die Bagatellisierung und Vertuschung der Vorgänge durch die Behörden der Täter ist insgesamt eine Verhöhnung des Rechtsstaates und eine Aufforderung zur Selbstjustiz.

Um die völlige Inkompetenz, das fachliche Unvermögen und die richterliche Gleichgültigkeit gegenüber den Rechten des Klägers und seines Kindes zu vertuschen, versuchten Verantwortliche der Justizbehörden, insbesondere der Staatsanwaltschaft Würzburg, den Kläger aus zunehmend persönlichem Ärger, persönlichen Motiven und allgemeiner rechtsradikaler Strafwut heraus mit konstruierten Straftaten bzw. aktionistisch aufgebauschten Bagatelldelikten in Reaktion auf die rechtswidrige Kindesentziehung mit größtmöglichem Effekt öffentlich zu kriminalisieren.

2009/2010 verschuldeten die Täter ergebnisorientiert unter Berufung auf die so selbst zuvor parteiisch geschaffene und teils phantastische Aktenlage eine zehnmonatige Freiheitsberaubung im Amt unter versuchtem Missbrauch des § 63 StGB – analog Justizskandal Gustl Mollath – gegen den Kläger, für die dieser trotz Freispruch durch integre Richter und Schöffen der 1. Strafkammer des Landgerichts Würzburg am 20.08.2010 bis heute auf Betreiben von Tätern der Staatsanwaltschaft und des OLG Bamberg nicht entschädigt wurde.

Beweis:
Aktenlage zu Az. 814 Js 10465/09, Landgericht Würzburg

Der einzige adäquate Gegenwehr gegen derarten Machtmissbrauch und institutionelles Unrecht der bayerischen Justiz scheint insoweit der Schutz durch Öffentlichkeit, auf den Blog des Klägers wird verwiesen.

Die hier nochmals beweisrechtlich zusammengetragenen Fakten und Tatsachenumstände versuchen die verantwortlichen Justizbehörden Würzburg/Bamberg sowie das Staatsministerium der Justiz unter dem Beschuldigten Bausback bis heute unter Rechtsbeugung und Begehung von Verdeckungsstraftaten weiter zu leugnen.

Dies unter anhaltendem Versuch der Täuschung über die tatsächlichen Vorgänge.

Es handelt sich hier erkennbar um eine Kausalkette aus vorsätzlich aufeinander aufbauenden selbstreferentiellen Schädigungen, die jeweils durch die Straftäter bei den Behörden in Zirkelschluss fortgeführt werden: der Kläger wird weiter ausgegrenzt, weil eine Ausgrenzung zum Kind vorliegt, der Kläger wird weiter kriminalisiert, weil bereits Urteile aufgrund Kriminalisierung vorliegen.

Die Beschuldigten der Justizbehörden Würzburg/Bamberg handeln erkennbar unter Vorsatz.

Die verantwortlichen regionalen Netzwerke innerhalb der Justizbehörden Würzburg/Bamberg sind wie infolge aufgezeigt im Fall des Klägers als kriminelle Vereinigung zu betrachten, die mit immenser krimineller Energie unter dem Nimbus und Etikett einer rechtsstaatlichen und unabhängigen Justiz beliebig Straftaten begeht – und offenkundig aus Gewohnheit hierfür keinerlei Konsequenzen fürchtet.

Rechtliche Geltendmachungen und Gegenwehr gegen das von den Justizbehörden verschuldete Unrecht führt, wie ebenfalls ausführlichst beweisrechtlich dargelegt, zu weiterem repressiven Amtsmissbrauch bis hin zum Versuch der völligen Vernichtung der bürgerlichen Existenz des Rechtsuchenden. Dies mündete in dem genannten Versuch des Missbrauchs des § 63 StGB gegen den Kläger, analog dem Vorgehen beim Justizskandal Gustl Mollath.

Beweis:
Aktenlage zu Az. 814 Js 10465/09, Landgericht Würzburg

Auf die Geltendmachungen im Fall Gustl Mollath gegen den Freistaat Bayern wird vollinhaltlich beweisrechtlich Bezug genommen. Es handelt sich offenkundig um Muster und Strategien gegen lästige Rechtsuchende, die bei den bayerischen Justizbehörden regelhaft Anwendung finden:

a) Kriminalisierung auf Grundlage von Bagatelldelikten oder konstruierten Straftaten

b) willkürliche Pathologisierung mithilfe verlässlicher lokaler Gerichtsgutachter , im Fall des Klägers Dr. Jörg Groß, Münzstraße 10, 97070 Würzburg

Beweis:
Aktenlage zu Az. 814 Js 10465/09, Landgericht Würzburg

Die infolge dargelegten ohne jede Not schuldhaft verursachten existenziellen Schädigungen, die die Justizbehörden hier zu verantworten haben, stellen objektiv ein schweres Trauma und eine existenzielle Verweigerung von Grundrechten für den Kläger als Vater und unbescholtenen Polizeibeamten dar. Die Vorgänge und die Charaktere einzelner Verantwortlicher stellen darüber hinaus wie bereits vielfach angeführt objektiv und für jeden vernünftig denkenden Menschen erkennbar ein Mordmotiv dar.

Die Täter im Amt in der bayerischen Justiz fühlen sich offenkundig durch Geltendmachung von Unrecht geradezu gemäß der allseits bekannten widerwärtigen CSU-Hybris und Rechthaberei hierdurch offenkundig geradezu angestachelt, weiteres Unrecht nachzulegen und in Art generalisierter Trotzhaltung Justizopfer wie Vollidioten hinzustellen, die für die an ihnen begangenen Verbrechen quasi selbst schuld sind.

Diese widerwärtige dissoziale Haltung belegen im Fall des Klägers insbesondere die zweite Freiheitsberaubung im Amt durch die Beschuldigten nach bereits acht Monaten sog. Untersuchungshaft/Unterbringung und in Kenntnis des entlarvenden Obergutachtens des Prof. Dr. Nedopil, der dem Landgericht mit Datum vom 04.03.2010 unwiderlegbar offenbarte, dass beim Kläger keinerlei Voraussetzung für die zu diesem Zeitpunkt sieben Monate andauernde sog. Unterbringung nach § 126a StPO bestanden haben. Vgl. u.a. Landgericht Würzburg, Az. 61 O 1747/17.

Desweiteren wird der Charakter dieser Verbrecher im Amt dadurch offengelegt, dass sie auch nach Freispruch und Offenlegung der Tatsache, dass die von der Staatsanwaltschaft erfundene „erhebliche“ Straftat des Klägers ein reines Gedankenkonstrukt der Staatsanwaltschaft ist, keinerlei Reue oder Selbstreflexion zeigten sondern im Gegenteil auch hier noch nachzutreten versuchten, indem sie dem Kläger die vom Landgericht Würzburg zugesprochene Haftenschädigung unter Amtsmissbrauch rechtsbeugend verweigerten.

Beweis:
Aktenlage zu Az. 814 Js 10465/09, Landgericht Würzburg

Auch dies stellt ein Mordmotiv dar.
Die Bösartigkeit und asoziale Schädigungsabsicht der Verantwortlichen von Staatsanwaltschaft und OLG Bamberg im Schutz von Amt und Nimbus ist ein derart widerlicher und unverhohlener Machtmissbrauch, wie er in Deutschland bereits im Ansatz keinesfalls mehr zu dulden ist.

Solche Charaktere sind von jeder Amtsbefugnis auszuschließen.

4.
Der Kläger wurde im September 2003 Vater einer Tochter, die als gemeinsames Wunschkind und in Heiratsabsicht mit der Kindsmutter, der Volljuristin Kerstin Neubert, Wohnsitz nicht bekannt, geboren wurde.

Der Kläger richtete beginnend Bekanntwerden der gewollten Schwangerschaft sein gesamtes Leben auf die Familienbildung mit der Kindsmutter aus, beinhaltlich auch massive finanzielle Vorleistungen.

Drei Monate nach Geburt des Kindes erwirkte die Kindsmutter unter falscher Eidesstattlicher Versicherung und massiver Entwertungen gegen den Kläger per Glaubhaftmachung eine sog. Gewaltschutzverfügung beim unzuständigen Zivilgericht Würzburg, dem Beschuldigten Thomas Schepping.

Bereits durch diesen Vorgang war die weitere Entwicklung und das Rollenklischee und Stigma vom vorgeblichen männlichen Täter und weiblichen Opfer keinerlei Korrektiv mehr zugänglich.

Das vom Kläger als Vater sofort mit Schreiben vom 27.12.2003 um Hilfe und Mediation ersuchte Familiengericht Würzburg reagierte erst mit Schreiben vom 31.03.2004, in welchem die Zeugin Treu lapidar auf das Jugendamt Würzburg verwies.

Die Gefahr des Kontaktabbruchs und der Bindungszerstörung zwischen Vater und Kind bestand ab dem Zeitpunkt des Erlasses der rechtswidrigen Gewaltschutzverfügung akut, wie sich jedem vernünftig denkenden Menschen ohne weiteres erschließt.

In vergleichbaren Fällen bundesweit kommt es bei solchen Konstellationen zu affektiven und reaktiven Tötungsdelikten leider gegenüber der Kindsmutter, da der so mittels sinnfreier Verfügung stigmatisierte, ausgegrenzte und traumatisierte Kindsvater zu Recht befürchten muss, dass er jeden Kontakt und jede Teilhabe am Leben seiner Kinder infolge verlieren wird.

Die Traumatisierung hier bezieht sich erkennbar sowohl auf den Verlust der Partnerin als auch der Kinder.

Die Justiz scheint insgesamt zu dumm und inkompetent, diese sich psychologisch ohne weiteres erschließende Folge zu antizipieren. So kommt es bundesweit immer wieder infolge von sog. Gewaltschutzmaßnahmen zu Tötungsdelikten, das Gesetz dennoch von Justiz und Strafverfolgung und auch den politisch Verantwortlichen offenkundig unkorrigierbar und faktenresistent als geeignetes Instrument gegen sog. häusliche Gewalt dargestellt und weiter beworben.

Ein Gutachten des Kriminologen Prof. Dr. Michael Bock hat diese erwartbaren Missbrauchsmuster und Folgen für Väter bereits vor Erlass des ideologisch erzwungenen Gesetzes im Juni 2001 dargelegt.

Hier heißt es :

„Gesamtergebnis:
Ich empfehle dem Deutschen Bundestag nachdrücklich, den Gesetzentwurf der Bundesregierung insgesamt abzulehnen.“…

Beweis:
Anlage 5

Kurzfassung Gutachten Prof. Dr. Dr. Michael Bock, Fachbereich Rechts- und Wirtschafswissenschaften der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz, Lehrstuhl für Kriminologie, Jugendstrafrecht, Strafvollzug und Strafrecht vom 15.01.2001.

Anstatt auf diese Appelle und Warnungen in irgendeiner Form zu reagieren, wurden die schädigenden Folgen durch ideologischen Missbrauch radikalfeministischer Kreise bei Strafverfolgungsbehörden und Frauennetzwerke geradezu genüsslich und konzertiert gesucht und genutzt! Die Vernichtung von Männern und Bindung zu Kindern scheint mehr das Ziel zu sein als der tatsächliche Schutz vor Gewalt, der wie genannt regelhaft erst Folge der invasiven behördlichen Interventionen mittels sog. Gewaltschutzgesetz ist.

Selbst wenn man wie der Kläger als Betroffener präzise und detailliert diese Mechanismen anhand eigenen Erlebens und Lebenszerstörung aufzeigt, wird floskelhaft die Realität geleugnet:

Beweis:
Anlage 6

Schreiben des Bundesministeriums der Justiz zum sog. Gewaltschutzgesetz, 23.05.2015

Auch beim Ministerium scheint die zu diesem Zeitpunkt seit 12 Jahren andauernde Zerstörung der Existenz und der Vaterschaft des Klägers lediglich ein bedauerndes Achselzucken hervorzurufen.

Seither sind weitere zahlreiche Todesopfer als Folge sog. Verfügungen nach dem Gewaltschutzgesetz zu verzeichnen.

Jedweder Tatverdacht auf Straftaten und Verbrechen durch Richter und Richterinnen wird eingeübt mit der Schutzbehauptung der Unabhängigkeit der Justiz bereits im Ansatz negiert.

Die Wahlerfolge und das Einziehen der AfD in den Deutschen Bundestag sind Folge dieser arroganten Haltung und dem hier seit Jahrzehnten praktizierten phrasenhaften Auflaufenlassen von Justizopfern selbst bei schwersten Schädigungen und asozialstem Verhalten von Tätern im Amt wie im Fall des Klägers hier.

5.
Erst nach weiterem dringlichem Insistieren des Klägers in Schriftsätzen und bei anhaltendem monatelangem Kontaktabbruch zum Kind infolge der Zustellung der sog. Gewaltschutzverfügung am 22.12.2003 durch das Zivilgericht Würzburg wurde nach acht Monaten, 13.08.2004, eine mündliche Verhandlung vor dem Familiengericht anberaumt. Anstatt hier für sofortige Durchsetzung der Vater-Kind-Kontakte zu sorgen und zwischen den Eltern zu vermitteln, wurde der örtliche Gerichtsgutachter Prof. Dr. Joachim Wittkowski mit einem sog. Gutachten beauftragt. Dieser empfahl infolge die Ausgrenzung des Klägers als Vater, damit die Kindmutter ihre Ruhe hat.

Zeugnis:
Antje Treu
, zu laden über OLG Bamberg, Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg

Das Verfahren vor dem Familiengericht stand erkennbar von Anfang unter dem Eindruck der durch den Missbrauch des Gewaltschutzgesetzes verursachten Stigmatisierung des Klägers als Mann und Vater, der zudem durch die vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte am 03.12.2009 festgestellte Diskriminierung, Beschwerde 22028/04, kein Sorgerecht für sein nichtehelich geborenes Kind hatte. Diese Diskriminierung wird auch nach diesem höchstrichterlichen Urteil und der Aufhebung des § 1626a BGB als verfassungswidrig schuldhaft durch den Freistaat Bayern fortgeschrieben.

Dieses Trauma und die rechtswidrige Ausgrenzung des Klägers auf Grundlage des Gewaltschutzgesetzes, das zum Missbrauch durch Frauen einlädt, wurde infolge zu weiterer Stigmatisierung und Bestätigung der Rollenklischees missbraucht.

In Würzburg werden Frauen regelhaft von Familiengericht, Staatsanwaltschaft, geschlechtsspezifisch-parteiischer Abteilung der Polizei gegen sog. „häusliche Gewalt“ , von parteiischen Frauennetzwerken wie Wildwasser und dem Sozialdienst katholischer Frauen etc. dazu aufgefordert, Gewaltschutzverfügungen gegen Männer und Parteien zu beantragen.

Einem Verdacht auf Falschdarstellungen, zu Unrecht beantragte Verfügung etc. wird weder nachgegangen noch wird eine solche Falschbeschuldigung in Würzburg überhaupt in Betracht gezogen, da ideologisch nicht gewollt.

Die Beschuldigte Angelika Drescher, die für die asoziale und rechtswidrige Kriminalisierung und Pathologisierung des Klägers ab 2006 schuldhaft verantwortlich zeichnet, teilte als Staatsanwältin der Staatsanwaltschaft Würzburg in öffenlicher Veranstaltung im Rathaus Würzburg diesbezüglich auf Frage des Klägers mit:

„Herr Deeg, es gibt keinen Missbrauch des Gewaltschutzgesetzes.“

Zeugnis:
Dr. Angelika Drescher
, zu laden über Landgericht Schweinfurt, Rüfferstraße 1, 97421 Schweinfurt

In öffentlicher Verhandlung teilte die Beschuldigte Drescher mit, dass sie die Kindsmutter und Juristin Neubert zu Strafanzeigen gegen den Kläger als Vater ermutigt hat.

Zeugnis:
Dr. Angelika Drescher
, zu laden über Landgericht Schweinfurt, Rüfferstraße 1, 97421 Schweinfurt

Dies führte unter anderem zu folgenden Vorgängen, die das Klima und das unterirdische Niveau der bizarren und ideologischen Aufhebung der Verfassung zu Lasten von Männern und Vätern bei den Justizbehörden und Strafverfolgungsbehörden in dieser Provinz belegen:

Um den Kläger ohne jeden Strafgehalt ideologisch zu stigmatisieren und zu kriminalisieren, wurde infolge jedwede Gelegenheit missbraucht, die auch nur ansatzweise zur Bestätigung der Rolle und Stigmatisierung vom männlichen Täter geeignet schien, wie sie durch die rechtswidrig erlangte Verfügung eingeleitet worden war.

Der Verlust von Realitätsbezug geht Hand in Hand mit der vorsätzlichen Herbeiführung von Schädigung und Ausgrenzung.

Das folgende belegt beweisrechtlich, dass die Missachtung der verfassungsgemäßen Rechte sowohl des Klägers als auch des Kindes hinter einer völlig schwachsinnigen und sinnfreien Stigmatisierung unter dem Etikett Strafverfolgung zurückgedrängt wurde.

Diese Praxis ist eine Schande für die gesamte deutsche Polizei und ein Baustein beim Verlust von Vertrauen und Respekt in und vor dem Rechtssaat und seinen Mitarbeitern:

Nach rund drei Monaten ungehindertem rechtswidrigem Kindesentzug/ erzwungenem Kontaktabbruch zu seinem Kind erhielt der Kläger folgendes Schreiben der Polizeibehörde Würzburg:

„Sie verstießen gegen den Beschluss des AG Würzburg, AZ: 15 C 3591/03, da sie an Frau Neubert verschiedene SMS und Faxe richteten. Weiterhin drohten Sie mit einem Gerichtsverfahren, wenn Frau Neubert nicht ihren Bedingungen Folge leistet.“

Beweis:
Anlage 7

Sog. Anhörungsbogen der Polizeiinspektion Würzburg-Ost, 11.03.2004

Nach rund fünf Monaten ungehindertem rechtswidrigem Kindesentzug/erzwungenem Kontaktabbruch zu seinem Kind erhielt der Kläger folgendes Schreiben der Polizeibehörde Würzburg:

„Faxversendung beginnend mit dem 01.04.2004…bis 28.04.2004, SMS beginnend mit dem 01.04.2004 bis 26.04.2004. In beiden Fällen (Fax und SMS)… liegen Verstöße nach dem Gewaltschutzgesetz vor. Weiterhin wurde angezeigt der Tatbestand der Verleumdung.“

Beweis:
Anlage 8

Sog. Anhörungsbogen der Polizeiinspektion Würzburg-Ost, 14.05.2004

Der Missbrauch des Gewaltschutzgesetzes zwecks Repression des Klägers hatte zuvor noch formal folgende kosmetische Einschränkung seitens des Amtsrichters Thomas Schepping beinhaltet, was nicht über die falsche Eidesstattliche Versicherung insgesamt hinwegtäuschen kann:

„5. Im Hinblick auf ein mögliches Umgangsrecht des Verfügungsbeklagten mit (seiner Tochter) hat das Gericht von den Verboten der einstweiligen Verfügung eine schriftliche Kontaktaufnahme zur Ausübung des Umgangsrechts ebenso ausgenommen, wie eine Kontaktaufnahme mit den Eltern der Verfügungsklägerin, weil es insoweit an einer Verletzung eigener Rechtsgüter der Verfügungsklägerin fehlt, bzw. der Verfügungsbeklagte berechtigte Interessen in Anspruch nimmt.“

Beweis:
Anlage 3

Sog. Urteil des Beschuldigten Schepping, Zivilgericht Würzburg vom 12.02.2004, Az. 15 C 3591/03, Seite 7/8

Dem sog. Richter und Beschuldigten Thomas Schepping war bewusst und bekannt, dass dieses inhaltsleere formale Geschwurbel infolge weder geeignet ist, den akut und dauerhaft drohenden und bereits zwei Monate andauernden verfassungswidrigen erzwungenen Kontaktabbruch zwischen Vater und Kind auch nur ansatzweise zu verhindern noch dass dies geeignet ist, den Kläger als stigmatisierenden Mann und Vater („Gewaltschutz“) vor der asozialen Strafwut der örtlichen Behörden im Zusammenhang mit solchen Rollenzuweisungen zu bewahren.

Der Beschuldigte Schepping hat rechtswidrig und schuldhaft die Vaterschaft des Klägers lebenslang irreverrsibel zerstört und den Weg für die weitere kataloghafte und unfassbar dumme Schädigung durch verschiedene Akteure bereitet.

Der Beschuldigte Schepping, zu diesem Zeitpunkt als Richter beim OLG tätig, ist einer der Täter im Zusammenhang mit Freiheitsberaubung im Amt sowie Amtsmissbrauch zwecks Verweigerung der Entschädigung.

Wie sich die Kriminalisierung über Jahre sinnfrei und anhand nahezu bizarr zwanghaft konstruierter sog. Straftaten mittels Missbrauch des sog. Gewaltschutzgesetzes, die sich bspw. durch die Hinzuziehung von fachlicher Hilfe ergeben sollen, ist beweisrechtlich dokumentiert:

Beweis:
Aktenlage zu Az. 814 Js 10465/09, Landgericht Würzburg

„…in der Ermittlungssache
Verstoß nach dem GewSchG am 13.10.2006, 30.11.2006 und am 16.12.2006 durch Schreiben Frau RA‘in Iris Harff, Schreiben Dipl. Psychol. Othmar Wagner und Schreiben des Dr. med. Wilfried v.Bock-Galhau ist Ihre Vernehmung als Beschuldigter erforderlich.“

Beweis:
Anlage 9

Sog. Vorladung der Polizeiinspektion Würzburg-Ost, 10.01.2007

„Ihnen wird vorgeworfen folgende Straftaten begangen zu haben:
V.g.Gewaltschutzgesetz – Kontaktverbot (GewSchG)…
Bemerkungen:
Sie schickten am 09.03.07 eine Karte adressiert an (Ihre Tochter) an die Adresse von Frau Neubert. Weiter sprachen sie ihr am 23.03.07 auf den Anrufbeantworter.“

Beweis:
Anlage 10

Sog. Anhörungsbogen der Polizeiinspektion Würzburg-Ost, 23.04.2007

Martin Deeg,

Polizeibeamter a.D.

22 Gedanken zu „Klage gegen den „Freistaat Bayern“ – rückgratlose Feiglinge und CSU-Grinser, die nach unten treten und nach oben buckeln

  1. Kam gerade im CitiSite Blog …

    Danke Thorsten. Thorsten ist der Rechtsberater von Martin. Der CitiSite Text dort war … an ein Opfer: „Dann würde ich aber Strafanzeige wegen Verleumdung machen. Die Kripo muss das einstellen. Aber tätig wegen Verleumdung werden! Bei diesen Jugendämter aufgepasst, weil dort arbeiten nur Idioten!!! Bei Familiengerichten sowieso!!!“

    Im CitiSite Blog: HÄRTEFÄLLE sog. Borderline Tussis! Männer kurz vorm Selbstmord, Herzinfarkt, zwischendrin meine Tochter mit Prinz von Anhalt – geiler MIX 🙂 Meistgeclickter Bordi-Blog in germany. Gruss an Franz Engels. Siehe unten!

      • @ Thorsten. CitiSite und sein metakognitiver Blog. Was gibts da zu grinsen, hä? Prinz Markus von Anhalt löscht mein cooles VID über ihn, auf seiner Seite, wo er auch meine Tochter verewigt hat. Gnädig wie ich bin, damit meine Tocher keinen Ärger mit ihm bekommt, hab ich`s heute in youtube – auf meinem Kanal – so auch auf dem Bordi-Blog – gelöscht!

        Markus mit seinen 150 Millionen – Fuhrpark mit Rolls in allen Farben – äh, das warst doch Du mit der „Auto-Story.“ Hab Endstadium Demenz! Markus stellt mit seinem Fuhrpark eindeutig eine Strassenverkehrsgefährdung dar … BEWEIS …

        26 Mai. Ibiza. Da war meine Tochter bei ihm. Tip: „falls jemand ein stilvolles Auto braucht, um behinderte „Freundin“ zu behindern – so war doch der Fall? – dann sich von Markus den roten Oldtimer leihen. Hat Stil 🙂

  2. hallo lieber Martin, wie kann ich helfen ? Das alles ist ein Wahnsinnsverbrechen an Dir und deinem Kind -und ein Verbrechen der Taeter im Amt an sich selbst – in deren Haut möchte ich nicht stecken , denn wir werden nicht aufhören zu kaempfen bis das Gute siegt und jene Taeter hart bestraft ,sowie alle Opfer anerkannt und entschaedigt sind ! Die deutsche Gesellschaft sieht und hört nix und schweigt immer noch auch nach Mollath – Kunststück denn viele Berufsgruppen sind selber involviert !!
    !!!! Da ich selbst auch 2 mal Justiz und Psychiatrieopfer wurde mit unertraeglichen Schmerzen bis Heute , weiss ich was du durchmachst jeden Tag seit 15 jahren , oft die Hölle – dann die Unmenschlichkeit und Rechtswidrigkeit dein Kind nicht sehn zu dürfen -die Verantwortlichen sind Teufel und Verbrecher ! Unbetroffene Menschen wollen einem oft NICHTS davon glauben , bis sie es selbst erfahren ,ich wiederhole deine Worte …seit ein paar Wochen habe ich die Patientenverfügung unterzeichnet https://www.patverfue.de/ , als Empfehlung für Jeden – gibts erst seit kurzem und bewahrt den Menschen vor dem Psychiatrie und Justizterror( inklusive dem Verbrechen der beteiligten vermeintlichen “ Familie“ wie so oft ) …Meine vielen Erfahrungen mit herkömmlichen Anwaelten sind schlecht gewesen bis ich auf
    die Menschenrechtsanwaelte stiess .. es gibt sie kaum , wen wundert s , aber einen werde ich nennen :Menschenrechtsanwalt David Dr. Schneider-Addae-Mensah … http://www.zopph.ch/index.php?s=traumaselbsthilfe —- der link ist aus der Schweiz , war trotzdem hilfreich …. Habe Petitionen an Politiker, Landtage , Bundestag etcpp geschrieben mit stereotyp geblubberter Resonanz dieser unfaehigen ,ins Amt gewaehlten Leute- leere Phrasen von der „Rechtsstaatlichkeit“ zuhauf … die etablierten Parteien sind direkt verantwortlich für den Terror und tun daher nichts dagegen !Ich bat die Staatsanwaltschaft zu ermitteln wegen unerträglicher Verstoesse gegen das Völkerrecht seitens der Psychiatrie und der damit verbundenen Behörden in Deutschland, auch wegen der anderen erwähnten , beklagten Verbrechen . Rechtsquellen des Völkerrechts sind Verträge und Gewohnheitsrecht, ergänzt durch die von den zivilisierten Staaten anerkannten allgemeinen Rechtsgrundsätze (Art. 38 Statut des Internationalen Gerichtshofes). Die verbindliche Kraft der vertraglichen Vereinbarung, die auf dem Grundsatz Pacta sunt servanda beruht, erfasst nur die Vertragsparteien. Beschlüsse, Empfehlungen internationaler Organisationen und Konferenzen können rechtliche Verbindlichkeit nur erlangen, wenn dies in einem Vertrag vorgesehen ist oder wenn sie zum Inhalt eines ordnungsgemäß abgeschlossenen Vertrages gemacht werden. Die völkerrechtlichen Regeln über Verträge sind in dem Wiener Übereinkommen vom 23. 5. 1969 über das Recht der Verträge kodifiziert worden. . Das zwingende Völkerrecht , insbesondere die Menschenrechte, entwickelt Wirkung erga omnes, d. h., es gilt nicht nur zwischen möglichen Vertragsparteien, sondern muss immer von jedem Völkerrechtssubjekt beachtet werden. Völkerrecht und nationales Recht: Völkerrecht und nationales Recht sind zwei zu unterscheidende und verschiedenartige Rechtsordnungen (dualistische Theorie). Um auch innerstaatlich verbindlich zu sein, muss ein Rechtssatz des Völkerrechts in die jeweilige nationale Rechtsordnung durch eine staatliche Entscheidung (Verfassung oder Gesetz) aufgenommen werden (Transformation). In Deutschland sind allgemeine Regeln des Völkerrechts Bestandteil des Bundesrechts; sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner (Art. 25 GG). So bestimmt Art. 25 GG, daß die allgemeinen Regeln des Völkerrechts Bestandteil des Bundesrechts sind, allen Gesetzen vorgehen und unmittelbar Rechte und Pflichten für alle Bewohner des Bundesgebietes erzeugen. Folter ist das gezielte Zufügen von psychischem oder physischem Leid (Gewalt, Qualen, Schmerz, Angst, massive Erniedrigung) an Menschen durch andere Menschen. Die Folter wird meist als ein Mittel zu einem bestimmten Zweck eingesetzt, beispielsweise um eine Aussage, ein Geständnis, einen Widerruf oder eine Information zu erhalten oder um den Willen und den Widerstand des Folteropfers (dauerhaft) zu brechen.Im engeren Sinne ist Folter eine Tat einer bestimmten Interessengruppe (beispielsweise Teile der staatlichen Exekutive oder politisch-militärische Organisationen) an einem Individuum, etwa durch die historische Inquisition, die Polizei oder Geheimdienste. Laut der UN-Antifolterkonvention ist jede Handlung als Folter zu werten, bei der Träger staatlicher Gewalt einer Person „vorsätzlich starke körperliche oder geistig-seelische Schmerzen oder Leiden zufügen, zufügen lassen oder dulden, um beispielsweise eine Aussage zu erpressen, um einzuschüchtern oder zu bestrafen“.Folter ist international geächtet. Das Wegsehen und Herabspielen von Gewalt hat leider Tradition in diesem Land . Egal ob bei Stuttgart 21 Demo 120 Menschen verprügelt wurden aus dem „völlig unbekannten PolizeiSadismus “ heraus… IMMER SIND DIE DEUTSCHEN VÖLLIG AHNUNGSLOS UND HABEN NOCH NIE WAS DAVON GEWUSST ODER GEHÖRT !!! Die Skandalnachricht von 80 sexuell missbrauchten Kindern und 600 körperlich misshandelten Kindern im Mikrokosmos der Regensburger Domspatzen durch Kirchenmitglieder spricht für sich ! Und viele wussten davon seit Dekaden und taten nichts …Dieser Staat und seine Bürger sind weit davon entfernt die Menschenrechte und geistigen humanistischen Errungenschaften zu leben! Bündnis gegen Folter in der Psychiatrie : Die unterzeichnenden Organisationen haben zur Kenntnis genommen, dass der Sonderberichterstatter über Folter des UN-Hochkommissariats für Menschenrechte, Juan E. Méndez, in der 22. Sitzung des „Human Rights Council“ am 4. März 2013 Zwangsbehandlung in der Psychiatrie zu Folter, grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung erklärt hat. !!!!!!!!!!!Wir unterstützen die Forderung des Sonderberichterstatters, dass „alle Staaten ein absolutes Verbot aller medizinischen nicht einvernehmlichen bzw. Zwangsbehandlungen verhängen sollten, einschließlich nicht-einvernehmlicher Psychochirurgie, Elektroschocks und Verabreichung bewusstseinsverändernder Drogen, sowohl in lang- wie kurzfristiger Anwendung. Die Verpflichtung, erzwungene psychiatrische Behandlung zu beenden, ist sofort zu verwirklichen und auch knappe finanzielle Ressourcen können keinen Aufschub der Umsetzung rechtfertigen.“ Deshalb fordern wir alle Landes- und den Bundesgesetzgeber auf, alle Sondergesetze, die psychiatrische Zwangsbehandlung legalisieren, sofort für ungültig zu erklären.Nur so kann kurzfristig die Forderung nach einem absoluten Folterverbot in Deutschland verwirklicht werden. „Das Verbot der Folter ist eines der wenigen absoluten und unveräußerlichen Menschenrechte, ein jus cogens, also eine zwingende Norm des internationalen Rechts.“ Zitat Ende . Wir haben pro Jahr ca 10 000 TOTE Menschen , ermordet in den deutschen Psychiatrien , bei solchen sog. „ Zwangsmassnahmen „ der Psychiatrie !! Die Überlebenden sind traumatisiert ,deren Leben zerstört ! Wir haben eine Dunkelziffer von 1000 Morden in herkömmlichen Krankenhäusern pro Jahr im Land ! Von Medizin kann bei diesem Verbrechen seit 200 Jahren keine Rede sein , oder gar von Weiterentwicklung der Psychiatrie – wer so redet hat nicht verstanden worum es geht !!! Oder er will nicht verstehen ! Es geht eben nicht nur um Verbrechen sogenannter Zwangsmassnahmen sondern um ganz „normale „ Verbrechen wie Vergewaltigung etc. durch das sog „ Personal„ ,welche dort zuhauf passieren, weil es rechtsfreie Räume sind ,ohne Kontrolle, oder Strafverfolgung.WAS TUN WIR DAFÜR DASS SICH DER STAAT ENDLICH ZU SEINER SCHULD BEKENNT UND DIE OPFER ENTSCHAEDIGT ?ALLE FOLTER GEHT WEITER WIE BISHER !!!! —— Geheimdienste foltern weltweit : auch einige EU Staaten wie Spanien sind grausame Folterknechte und es wird von allen EU Regierungen totgeschwiegen – allein 7000 Faelle von Folter in spanischen Polizeistationen im Baskenland seit Bestehen der ETA ! – https://www.patverfue.de/ —- https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/sms/profil/nutzerprofil/1001968 —- http://www.bpe-online.de/verband/vorstandsmitteilungen/Bundestag_missachtet_Rechtsprechung_des_BVerfG_1-2013.pdf —– https://www.zwangspsychiatrie.de/2015/09/un-fachausschuss-schreibt-klartext/ —– https://www.zwangspsychiatrie.de/2008/10/presseerklarung-zum-betrug-der-bundesregierung/ —- http://psychiatriekritikerberndseiffert.blogspot.de/p/eine-besondere-personlichkeit.html ——–
    Die Großen hören auf zu herrschen, wenn die Kleinen aufhören zu kriechen …
    Friedrich Schiller
    liebe Grüsse an dich Martin – biete dir an zu telefonieren …. , huck

    • … Patientenverfügung unterzeichnet, als Empfehlung für Jeden – gibts erst seit kurzem … David Dr. Schneider-Addae-Mensah… der link ist aus der Schweiz , war trotzdem hilfreich ….

      Gruss in die Schweiz. Franz Engels. Facharzt FMH für Psychiatrie und Psychotherapie, Bahnhofstrasse 31 CH-8280 Kreuzlingen TG. Ihm gehört das grösste – älteste – Psychoforum …

      http://psychiatriegespraech.de/

      Der liebe „Franz!“ Er war ein Killer. CitiSite dort erstmalig – fast 10 Jahre her – comments verfasst – Internetgeschichte: „20.000 clicks in 4 Wochen“, genannt der Jahrundertthread. Normal waren 100 – 1000!

      @ Martin. Dort Normen kennen gelernt. Wir dann Meinungsverbrechen….de … eh gegründet. Schneider Mensah gehörte soz. mit zum Team. Engels, der Böse … ihm nachgewiesen, dass seine Kollegen ein bisschen „gaga“ sind … mit real life Storys der dortigen Fälle – Behandlungen ins paranoide Gegenteil führen.

      Eva – mein Lieblingsfall dort – 17 Jahre – life bei Franz: „Wolfi, ich habe einen Vater wie Dich schon immer vermisst!“ Ihre Mutter, bei der sie alleine aufwuchs, ein Fall für sich. Alles life dokumentiert, nachlesbar bei „Franz!“

      Anderer Fall: „Wolfi, ich geh seit 20 Jahren in Behandlung – DU öffnest mir die Augen!“ Natürlich las „Franz“ mit! Zu dem Zeitpunkt hatte sich bereits Alice Miller bei mir bedankt! Franz wusste, dass mit mir nicht zu spassen ist.

      Was passiert, obwohl „Franz“ von NIEMANDEN irgendwie nieder gemacht wurde: „Er killte Normen, CitiSite sowie 3 weiter fans von mir!“ Ohne Vorwarnung ohne Begründung! Dann war der Teufel los. Franz wurde von zig USERN nieder gemacht: „Seit „Herr der Ringe“ weiss man, dass man auf den Wolf (der gehört zum Drehbuch) – hören sollte, ergo auf Wolfi! Franz hatte zudem keinen blassen Schimmer von NeuroScience obwohl Psychiater. Aber immerhin penetrierte er Kernberg!

      @huck.

      Mensah ist übrigens derjenige, der regelmässig verhaftet wird, wenn er bei der Staatsanwaltschaft Briefe einschmeisst 🙂 Ich hab von ihm „Schriftsätze“, die nicht öffentlich publiziert sind. Supergeil!

      Diese Patientenverfügung penetrierten Normen wie ich unendlich oft – Nina Hagen macht glatt noch einen Werbespot. Dort werden Psychiater „verspottet“ mit der Schlussfolgerung: die PAT ist überhaupt nicht nötig“, denn es zählt der freie Wille. Siehe Strate im Mollath Fall – alternativ Sponsel.

      Ich hab noch nie ein Urteil gelesen / Gutachten, wo Psychiater dem „Untersuchungsobjekt“ einen freien Willen absprachen! Das interpretieren Richter einfach so hinein! Ergo Freiheitsentzug maximal 2 Tage möglich! Normen und CitiSite holten ab zu „Opfer“ aus der Klapse raus – dem Richter 2 Zeilen verfasst – so er (der Richter) dann „Krankheitseinsichtig“ war!

      Im „Unterbringungsrecht“ gilt – nicht jammern – informieren, die RICHTIGEN Seiten lesen und eben nicht diese unendlichen Jammergeschichten. Und schonmal überhaupt nicht sich in Völkerrechtsverträge verirren. Weil die Sache ganz einfach ist. Akten studieren und gucken ob Anknüpfungstatsachen fehlen!

      Ich hab bis heute noch keinen Fall entdeckt, wo Gutachter eine Anknüpfungstatsache „unfreier Wille“ aufführte. Wie formuliert: „Das erfinden Richter!“ Martin weiss, wovon CitiSite redet. Hat ja selbst 15 Jahre Erfahrung. Gruss an Engels in die Schweiz: „Zwischen Selbstwahrnehmungsstörungen und Fremdwahrnehmung liegen oftmals die Schweizer Berge!“

      • zu ….—- .Weil die Sache ganz einfach ist. Akten studieren und gucken ob Anknüpfungstatsachen fehlen! Im „Unterbringungsrecht“ gilt – nicht jammern – informieren, die RICHTIGEN Seiten lesen und eben nicht diese unendlichen Jammergeschichten (/wie die von MARTIN ) ?. Und schonmal überhaupt nicht sich in Völkerrechtsverträge verirren …. ganz einfach ist die SACHE in der Realtaet ? Die Realitaet ist dass dir die Haustür eingetreten wird , ohne dass du irgendwas verbrochen hast du ploetzlich brutalst entführt wirst , noch nie im Leben was mit Psycho KZ oder JURISTEREI zu tun hattest , du hast da drin keinen Anwalt , du wirst entmündigt , ZWANGSMASSNAHMEN usw ! <<<was willst du mir erzaehlen ? WARUM war dann der Martin monatelang im Psychokz , der MOLLATH 7,5 JAHRE, wenn das was du sagst , gant einfach REALITAET SEIN SOLLTE ?-PSYCHIATER UND RICHTER ARBEITEN HAND IN HAND willfaehrig ohne Kontrolle ! Bündnis gegen Folter in der Psychiatrie : Die unterzeichnenden Organisationen haben zur Kenntnis genommen, dass der Sonderberichterstatter über Folter des UN-Hochkommissariats für Menschenrechte, Juan E. Méndez, in der 22. Sitzung des „Human Rights Council“ am 4. März 2013 Zwangsbehandlung in der Psychiatrie zu Folter, grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung erklärt hat. !!!!!!!!!!!Wir unterstützen die Forderung des Sonderberichterstatters, dass „alle Staaten ein absolutes Verbot aller medizinischen nicht einvernehmlichen bzw. Zwangsbehandlungen verhängen sollten, einschließlich nicht-einvernehmlicher Psychochirurgie, Elektroschocks und Verabreichung bewusstseinsverändernder Drogen, sowohl in lang- wie kurzfristiger Anwendung. Die Verpflichtung, erzwungene psychiatrische Behandlung zu beenden, ist sofort zu verwirklichen und auch knappe finanzielle Ressourcen können keinen Aufschub der Umsetzung rechtfertigen.“ Deshalb fordern wir alle Landes- und den Bundesgesetzgeber auf, alle Sondergesetze, die psychiatrische Zwangsbehandlung legalisieren, sofort für ungültig zu erklären.Nur so kann kurzfristig die Forderung nach einem absoluten Folterverbot in Deutschland verwirklicht werden. „Das Verbot der Folter ist eines der wenigen absoluten und unveräußerlichen Menschenrechte, ein jus cogens, also eine zwingende Norm des internationalen Rechts.“ gruss aus der SCH.. REALITAET

      • die liebe nette Schweiz also …
        In der Schweiz wurden bis in die 1980er Jahre zig 1000 e Zwangssterilisationen durchgeführt – hauptsächlich an Frauen. Das für diese Sterilisationen juristisch erforderliche „Einverständnis“ verschafften sich die Behörden mitunter durch !“Überredung „oder Erpressung. Fürsorgeempfängerinnen wurde beispielsweise mit dem Verlust der Unterstützung gedroht, anderen mit einer Anstaltsverwahrung; Abtreibungen wurden oft nur bewilligt, wenn die Frauen gleichzeitig einer Sterilisation zustimmten. Am 24. März 2000 erklärte der Nationalrat diese Vorgänge einstimmig als rechtswidrig und sprach den Opfern das Recht auf Entschädigungen zu. ….. deine schweizer psychiaternazis können den deutschen kollegen Schwerverbrechern in Weiss das Wasser allemal reichen ….. Herr citicite von Beruf: Marketing Kommunikation Werbung. NeuroMarketing. NeuroScience. Frühkindliche Gehirnentwicklung.! Theorie des Geistes.! Borderline … junge junge watt biste eigentlich nicht frag ick dir ….doch nit etwa doch psychiater !? wa ….

      • huck: Die Realitaet ist dass dir die Haustür eingetreten wird, ohne dass du irgendwas verbrochen hast du ploetzlich brutalst entführt wirst.

        Mit solchen Infos kann man keinen Fall beurteilen. Es fehlen die Details – Gründe für die „Entführung.“ Normen, mit dem ich Meinungsverbrecher de.eh. gründete, wurde auch „verschleppt“ – Haussärztin bestellte ihm ein Taxi in die Klapse (Krankenwagen) – dort fixiert und Drogen verabreicht.

        Verfahren nach 63 sind völlig andere Verfahren als PsychKG, Betreuungsverfahren, vom Ablauf jedoch dasselbe. Wenn nix verbrochen – so Deine Ausführungen – Selbstgefährdung auch nicht vorliegt, was dann? Irgendwas muss ja der Auslöser gewesen sein. Oder wurde Dir das in der Klapse auch nicht verraten?

        Normalerweise darf man nur mit Beschluss `ne Wohnung stürmen bei akuter (vermuteter) Gefahr natürlich ohne! Keine Staatsbediensteter überfällt einen ohne Grund. Bei akuter Gefahr ist keine Vorwarnung nötig, bei allen anderen Verfahren wird man vorher darauf aufmerksam gemacht, dass ein Besuch stattfindet, wenn man irgendeiner Aufforderung nicht nachkommt. Ergo MANN dann abgeholt wird.

        So Deine Schilderung nichtssagend ist. Viel Text aber kein Content! Genauso Dein Comment zu der Franz Engels Story. Mit dem Schluss-Epilog: „Herr citicite von Beruf: Marketing, Neuro-Marketing …. biste eigentlich nicht frag ick dir ….doch nit etwa doch psychiater !?

        Klar bin ick das, nämlich der offizielle Nachfolger von Kernberg. Falls Berufsbild verstanden … Neuromarketing … hatten wir Kreativen – lange vor den Psychiatern – diese berühmten fmtr Gehirnscanner bereits neben dem Kopierer stehen, bevor die überhaupt wussten, was das überhaupt ist!

        Nebenbei: „ich wurde auch mal „überfallen“ – machte höflich die Türe auf, so die die Türe nicht eintreten mussten. Gruss an Psychiater Roth (Würzburg Amtsträger), der – kein fake – fragte: „Wissen Sie warum wir hier sind!“ Tip: Da gilt zu antworten: „um paranoid projizieren zu können!“

        Anschliessend schrieb er – kein fake: „Herr K. kennt sich mit „Identifikation mit dem Aggressor“ aus, was sich PI nennt: „scheint Psychologieerfahren zu sein!“ Logo, denn Pflichtfach im Marketingstudium: „Kognitive Dissonanzen!“ Werber „spalten“ beim Kunden mit VORSATZ die Nachteile des Produktes ab … analog Richter die Nachteile von Beweisen. Nennt sich: „Beweisverfälschung!“

        Alles doch ganz einfach, oder? Und macht man Türen auf, werden die nicht eingetreten.

      • Machst du jedem auf der früh morgens um 10 uhr bimmelt ?Das las ich dann im kz auf einem Zettel vom Richter :Sie leiden vermutlich unter einer psychosenahen Erkrankung aus dem schizophrenen Formenkreis und weil Sie nicht krankheitseinsichtig sind und darüberhinaus Gefahr in Verzug besteht gibts Freiheitsentzug 3 wochen im psychokz – dann verlaengert auf 7 wochen inkl Entmündigung – keine chance sich zu wehren – Faschismus , ! ALLES was ich aiuf dem zettel las war pure Dichtung ohne Bezug zu der Realitaet !!! Die Gründe für Einweisungen sind oft an den Haaren herbeigezogen – 65 % sind komplett rechtswiidrig !Ein sog Psychiater kann schreiben was er will – der Richter macht eh was er will ! sieh dir doch Fall Mollath an , er war 7,5 Jahre
        gemeingefaehrlich im Folterknast wo ist da bitte deine substanz , der riesige Anlass der da gewesen sein soll? Hat sich in Luft aufgelöest … ja sein Weib war sauer auf ihn weil er ihr gesagt dass sie illegale Bankgeschaefte betreibt so wie 1000e andere auch und sie solls lassen oder er zeigt sie an – da hat sie s einem freund erzehlt ganz einfach ,den macht sie fertig ( mollath ) den laesst sie einweisen -und das hat sie dann auch getan ! Alle machen mit behoerden usw , wie beim Blaumilchkanal von E. Kishon ! auf Zuruf der Familienangehörigen und willfaehrig gehn sie so auf schwarze Schafe los und entledigen sich unliebsamer Zeitgenossen , ist ne uralte Geschichte !richtig ich habe den psychokznazis so gut wie nix erzaehlt – einmal habe ich doch gefragt was soll ich denn für ne krankheit haben? . der Nazi in weiss .: ja Sie haben Ausbildungen angefangen und nicht zu Ende gemacht , das ist Ihre krankheit ! ich : Bullshit ! und noch watt herr citisite . deine Art zu schreiben ist schon teilweise übercandidelt kryptisch , dadurch oft schwer verstaendlich für ein so einfach gestricktes Wesen wie mich … du siehst den wald evtl vor lauter bäumen nicht weil man sich mit dir rumstreiten muss warum weshalb wie jemand im psychokz landet etcpp – das ist sch .. egal denn misshandelt u gefoltert wirste dort nach Individualsadismus der Schergen so oder so- aber datt haste ja och überlesen weil zu viele Noten oder – Sonderberichterstatter über Folter des UN-Hochkommissariats für Menschenrechte, Juan E. Méndez, in der 22. Sitzung des „Human Rights Council“ am 4. März 2013 Zwangsbehandlung in der Psychiatrie zu Folter, grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung erklärt hat….. Gute nacht

      • ….“Alles doch ganz einfach, oder? Und macht man Türen auf, werden die nicht eingetreten.“

        Stimmt nicht so ganz! ……(paar Beispiele auf die Schnelle)

        ….“Alle seien von dem Knall wachgeworden, mit dem ein Spezialeinsatzkommando der Polizei am Samstagmorgen gegen 2 Uhr seine Wohnungstür aufgesprengt hat. Alle haben mitbekommen, dass die ganze Straße voll war mit Einsatzfahrzeugen der Polizei und dass er und seine Frau abgeführt worden sind. „Wir wissen immer noch nicht, warum“, sagt S. am Mittwochvormittag.“…

        http://www.aachener-zeitung.de/mobile/lokales/juelich/eine-nacht-wie-ein-alptraum-als-das-sek-die-tuer-aufsprengte-1.1249376?redir=checkmobile

        …..“Nach einer Amokdrohung im Internet haben Polizisten in Recklinghausen die falsche Tür eingetreten. Der Einsatz hat für die Beamten des Spezialeinsatzkommandos (SEK) aus Münster ein Nachspiel, denn der unbescholtene 38-Jährige fordert nun Schadenersatz in größerem Umfang. Ein Behördensprecher bestätigte einen entsprechenden Bericht der „Westfälischen Nachrichten“. Die Polizei war im Dezember auf eine Amokdrohung im Internet gestoßen, hatte die Adresse des Computers ermittelt und schließlich die Wohnung des 38-Jährigen gestürmt.“….

        …“Nur: Die Drohung kam nicht von ihm, sondern vom Nachbarn, der den unverschlüsselten drahtlosen Internetzugang (WLAN) des 38-Jährigen mitbenutzt hatte.“….

        https://www.n-tv.de/panorama/SEK-tritt-falsche-Tuer-ein-article433993.html

        „Großer Irrtum: Ein SEK-Einsatz und seine traumatischen Folgen…

        ….„Als normaler Bürger empfinde ich einen solchen Einsatz als maßlos übertrieben. Die ganze Straße wurde abgesperrt, keiner mehr durchgelassen. Warum hat die Polizei bei den Staschs nicht einfach geklingelt“, sagt Nachbarin Roswitha Voß.“…

        http://www.aachener-zeitung.de/mobile/lokales/region/grosser-irrtum-ein-sek-einsatz-und-seine-traumatischen-folgen-1.492524?redir=checkmobile

        „Meißen – Schwer bewaffnete Polizisten stürmen in das verschlafene Luga (nur ein paar Dutzend Einwohner) bei Meißen. Die Gehöfte werden abgeriegelt, Straßen gesperrt, Türen eintreten. Schreie sind zu hören!“….

        https://www.bild.de/regional/dresden/spezialeinsatzkommando/sek-stuermt-hof-bei-meissen-42181574.bild.html

        …“Bei der Sicherung von angrenzenden Wohnungen sei leider auch das unbeteiligte Ehepaar betroffen worden. Nach Medienberichten wurde die Tür eingetreten, der Ehemann soll gezwungen worden sein, eine knappe Stunde nackt auf dem Fußboden zu liegen.„….

        https://www.abendblatt.de/hamburg/polizeimeldungen/article107712868/SEK-stuermt-falsche-Wohnung-Einladung-zum-Tee.html

        …“Als die Blendkörper der Polizei detonierten, dachte H. zunächst, „der Erdgastank ist explodiert“. Doch dann standen plötzlich die vermummten Beamten vor ihm und seiner Frau.„….

        https://www.svz.de/17683481 ©2018

        ….“Ein unglaublicher Knall zerreißt am Donnerstag vergangener Woche die morgendliche Stille in Langenfeld. Ein Spezialeinsatzkommando der Polizei hat eine Wohnungstür aufgesprengt. Ein Einsatz gegen einen Kampfsportler. Doch in der Wohnung sind auch seine fünf Kinder.„….

        https://www.focus.de/regional/duesseldorf/duesseldorf-polizei-sek-schockte-meine-kinder_id_8052292.html

        …………..

      • „Verfahren nach 63 sind völlig andere Verfahren als PsychKG, Betreuungsverfahren, vom Ablauf jedoch dasselbe. Wenn nix verbrochen – so Deine Ausführungen – Selbstgefährdung auch nicht vorliegt, was dann? Irgendwas muss ja der Auslöser gewesen sein. Oder wurde Dir das in der Klapse auch nicht verraten?

        Normalerweise darf man nur mit Beschluss `ne Wohnung stürmen bei akuter (vermuteter) Gefahr natürlich ohne! Keine Staatsbediensteter überfällt einen ohne Grund. Bei akuter Gefahr ist keine Vorwarnung nötig, bei allen anderen Verfahren wird man vorher darauf aufmerksam gemacht, dass ein Besuch stattfindet, wenn man irgendeiner Aufforderung nicht nachkommt. Ergo MANN dann abgeholt wird.“

        LOL, so deine Wunschvorstellung. Was nicht passt wird passend gemacht. 😉

      • …“Irgendwas muss ja der Auslöser gewesen sein.“…

        Fakt ist auch: überforderte, vor allem lebensunerfahrene Polizisten haben ANGST vor Menschen, denen das Etikett „psychisch krank“ anhaftet:

        ….“Zugleich betonte der Forscher, bei den meisten tödlichen Schüssen seien die Opfer psychisch krank. „Hier haben wir tatsächlich eine Zunahme und den dringenden Bedarf nach mehr Fortbildung für die Polizei.“ Viele Beamte seien nicht im Umgang mit psychisch gestörten Personen geschult.“….

        http://www.spiegel.de/panorama/justiz/deutsche-polizisten-erschossen-2016-elf-menschen-a-1157903.html

        Habe ich schon erzählt, wie ich als „Insasse“ der Forensik Lohr vor einer Ausbildungsklasse der Bepo Würzburg einen Vortrag gehalten habe….? Die haben die ganze Zeit gewartet, dass endlich Hannibal Lecter um die Ecke kommt….

      • die ca 8 polizisten am neptunbrunnen in berlin waren geschult –http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2013-11/berlin-neptunbrunnen-polizei-schuss-toter — Vorschrift bei suizidalen menschem : nicht in die enge treiben nix machen und abwarten bis der psychologe kommt – Genau das gegenteil hat man dann gesehn ….dazu kommt dann die mär von den Geisteskrankheiten -gibt viele die sagen dass es geisteskrankheiten in dem sinn wie s die verbrecher in weiss verbreiten kaum gibt – menschliches verhalten welches nicht nachvollziehbar war für andere wurde seit jeher schnell als geisteskrankheit deklariert —http://www.antipsychiatry.org/ge-schiz.htm —– … lg

      • Ja. Der affektive Angst-Aktionismus bei Polizei und die Vertuschung, selbst wenn es Tote, gibt, ist das eine:

        http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2013-11/berlin-neptunbrunnen-polizei-schuss-toter/komplettansicht

        Das andere ist die gezielte Instrumentalisierung durch Justiz und Kriminelle im Amt, die gezielt Pathologien etikettieren, um lästige und „respektlose“ Rechtsuchenden wie Gustl Mollath zu vernichten. Motiv: Strafwut, projektive Wut und eine aus vermeintlicher Unantastbarkeit resultierende Hybris.

      • leider haste recht , ich glaube du martin warst ein guter cop denn es gibt sie ….., du haettest es mit reden probiert und im zweifel mit einem ehrenvollen temporaeren rückzug bis ein psychologe kommt … bei tennessee eisenberg in regensburg war s noch unertraeglicher …suizidal und ein messer und 4 streifenwagen , 8 polizisten —- kein warten auf den psychologen … 16 schuesse , 12 treffer – davon 7 im rücken – oh du schoenes mieses bayern , meine ehemalige
        heimat …. lg huck

      • Holy Moses. Ne Menge Text.

        @ Martin. Klar tritt man gegen eine Türe, wenn die nicht geöffnet wird. So Mutti die Polizei rief. Meine Tochter: „Papa, die hat tatsächlich die Polizei gerufen. Fahr schnell weg!“ Witz bei der Geschichte: „Das war meine Türe!“ Ergo auf die Polizei gewartet. War Weihnachtstag. Kurzfassung, nachdem beide Polizisten von Mutti zurück kamen: „Die ist gaga!“ Dumm bei der Story: „sie stand im Grundbuch!“ Vier Wochen später wollte sie kommunizieren. Irgendwie hab ich das verpennt. Sie im Auto: „sag mal, WIESO hast Du Dich nicht gemeldet!“ Gehört verfilmt!

        @ huck.

        Das sind die üblichen Klassiker: „Sie leiden vermutlich unter einer psychosenahen Erkrankung aus dem schizophrenen Formenkreis und weil Sie nicht krankheitseinsichtig sind und darüberhinaus Gefahr in Verzug besteht gibts Freiheitsentzug 3 wochen im psychokz – dann verlaengert auf 7 wochen inkl. Entmündigung.“

        Fehlt leider, welche Gefahr da angeblich vorliegt. Da gibts nur zwei: „Fremd- Eigengefährdung!“ Entmündigung weist auf Eigengefährdung hin und die steht immer im Kontext: „er kann seine Alltagsangelegenheiten nicht erledigen!“ Was NONSENS ist, denn es muss eine lebensbedrohliche Eigengefährdung nachgewiesen werden. Eine psychische Störung ist dazu kein Beweis!

        Es muss eine tatsächliche LEBENSBEDROHLICHE Situation vorliegen. Dazu gibt`s zig BGH Beschlüsse: „anbei eueren Scheiss zurück, der Proband ist nicht lebensbedrohlich Eigengefährdet!“ Ergo der Fall in 2 Minuten durch ist. Dabei können Richter selbst feststellen ob der „Kunde“ lebensbedrohlich Eigengefährdet, ein Psychiater überhaupt nicht notwendig ist. Weil, wie formuliert, psychische Störung nicht zählen !!!

        Also die Frage: „Wie sah denn die lebensbedrohliche Eigengefährdung im TATSÄCHLICHEN aus?“ Wurde die nicht nachgewiesen wird BGH – falls Rechtskenntnis dort vorhanden – urteilen: „Liebes LG, habt ihr immer noch Fasching oder bereits Demenz?“ Wie erwähnt: „Normen und CitiSite holten eine „Gefangene“ mit 2 Zeilen an Richter in 48 Stunden dort wieder heraus. Ohne über Völkerechtsverletzungen zu philosophieren.

        Weil das Falschurteil im Tatsächlichen lag: „fehlende Anknüpfungstatsachen!“ Dame war nicht lebensbedrohlich eigengefährdet. So muss man das halt begründen – dann klapst auch wieder mit dem „Ausgang!“

        Der Richter bekam ein BGH Urteil kopiert, so er dann Krankheitseinsicht war. Es genügt ergo `ne BGH Kopie, gibt`s unedliche im Inernet, wenn Richter nicht auf dem neuesten von Stand von „Freiheitsentzug“ – das einzig wichtig: „Liegt lebensbedrohliche Eigengefährdung vor oder nicht!“

      • zu … Fehlt leider, welche Gefahr da angeblich vorliegt. Da gibts nur zwei: “Fremd- Eigengefährdung!” Entmündigung weist auf Eigengefährdung hin und die steht immer im Kontext: “er kann seine Alltagsangelegenheiten nicht erledigen!” Was NONSENS ist, denn es muss eine lebensbedrohliche Eigengefährdung nachgewiesen werden. Eine psychische Störung ist dazu kein Beweis!– das einzig wichtig: “Liegt lebensbedrohliche Eigengefährdung vor oder nicht!” APPLAUS — ja und genau diese nicht existente eigen wie fremdgefaehrdung wurde mir weder auf papier noch muendlich erklaert – so nen scheiss brauchen die bayern nicht um einen fertig zu machen —der knackpunkt lieber citisite ist dass im normalfall der delinquent keine schutzengel normen und citisite an seiner seite wissen …. 1 mal habt ihr das geschafft- auch mit anwalt ist kaum was zu machen nach auskunft anwalr waehner in berlin…. ,also biste ein wunderanwalt ? finde im ernstfall nen kompetenten anwalt ,wie wollen se mich bezahlen … – ich hab mal bei der anwaltskammer koblenz angefragt nach menschenrechtsanwalt – unter allen 4000 anwaelten hat die dame keinen gefunden ….. verbrechen nummero 1 sind die einweisungen – verbrechen numero 2 ist das verbrechen zwangspsychiatrie plus dortige normalverbrechen wie vergewaltigung usw – numero 3 die entschaedigung der opfer , findet nicht statt — halt ja doch 60000 tacken für mollath s 7,5 jahre SM urlaub als gemeingefaehlicher – ist das nicht überaus grosszuegig …. megagelaechter ….. -diese schande ist ein komplettversagen von medizin , exekutive legislative judikative – journalismus u menschenrechtsorganisationen sind die einäugigen unter den blinden , die stürzen sich eben am liebsten auf guantanamo, china und companions– schreist du in deutschland : VERGEWALTIGUNG nickt jeder betroffen obwohl er keine solche erlebt hat , schreist du psychiatrieterror glotzt ottonormalverbraucher doof und sagt das seien doch krankenhäuser ….
        lg huck
        ps – so doof ist das völkerrecht gar nicht ….. In Deutschland sind gemäß Art. 25 S. 1 Grundgesetz die allgemeinen Regeln des Völkerrecht unmittelbar verbindlich und stehen über den Gesetzen (→ Völkerrechtsklausel). Über das Verhältnis dieser allgemeinen Regeln zu den Vorschriften des Grundgesetzes trifft Art. 25 GG keine Aussage. Das universelle Völkerrecht umfasst die gemeingültigen Rechtsvorschriften, nicht bloß die Rechtsgrundsätze. Eine Umsetzung in nationales Recht ist nicht erforderlich. Allgemeines Völkerrecht bricht jedes innerstaatliche Recht in Bund und Ländern, nimmt aber nur einen Rang unterhalb des (Bundes-)Verfassungsrechts ein.-Das Völkerstrafrecht ist ein Teilgebiet des Völkerrechts und regelt die unmittelbar aus dem Völkerrecht entstehende strafrechtliche Verantwortung von Einzelpersonen für schwerste Menschenrechtsverletzungen. Im Falle von Völkerrechtsverbrechen (Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und dem Verbrechen der Aggression) gelten die obigen Ausführungen zu den Völkerrechtssubjekten wie auch hinsichtlich des Verhältnisses zum nationalen Recht nicht bzw. nur sehr eingeschränkt. Zum einen können Einzelpersonen (und nicht Staaten) völkerstrafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden.Zum anderen bedarf es keiner Transformation in nationales Recht. Selbst entgegenstehendes nationales Recht, z. B. Amnestiegesetze, steht einer Strafbarkeit nach Völkerstrafrecht im Grundsatz nicht entgegen…

      • ∆ huck.

        Das mit den RAs ist das nächste Problem. Die nächsten Idioten. Normen und CitiSite erledigten natürlich auch Anwälte – öffentlich. Die Dame hatte ja einen Anwalt, der zudem Betreuer war, der sie weggesperrt hat, mit Richterbeschluss. Und genau diesem Richter machten wir klar, dass er ein Falschurteil verfasst hat, weil ebd. keine Eigengefährdung vorlag. Danach lies er sie frei! Alles nachlesbar.

        Man braucht keinen Anwalt, weil wie formuliert, eine Kopie irgendeines BGH Beschlusses reicht, weil solche Fälle schon zigfach abgehackt, so man sich nich nochmal die Arbeit machen muss. Deswegen das ja auch nur 5 Minuten dauerte. Das Thema Schizophrenie spielt dabei KEINE Rolle! Kapito? Gegengutachten erst recht nicht. Die braucht man nicht!

        Trotzdem … link von huck kurz überflogen … der wie formuliert, völlig unrelevant ist: „Was ist eine Schizophrenie?“ Im allgemeinen Sprachgebrauch auch „schizo“ genannt. Endlich die richtige Antwort in google gefunden …

        Der Geschmack ist mittelkräftig, von Anfang an erdige Aromen, würzig, später grasig und süß, etwas Schokolade. Insgesamt eine wirklich geschmackvolle, fein-würzige Zigarre.

        @ Thorsten. Stell mir gerade vor: „Sitz einem Psychiater gegenüber, qualm ihn mit erdigen Aromen die Bude voll“ – so er notieren wird: „Raucher / Schizo!“ Das reicht jedem Richter für einen Beschluss. „Koryphäe Gross – auf den man sich immer verlassen kann – leider habe ich seinen Raucherbericht nicht mehr vorliegen, den hat Normen verschlampt, aber noch im Kopf: „hebephrene Schizophrenie!“

        Die hebephrene Schizophrenie führt zu einer Verarmung der Gemütserregungen (Affekte) und einer verminderten Fähigkeit, „emotional mitzumachen“. Die Betroffenen reagieren gemütsmäßig nur eingeschränkt auf normalerweise bewegende Ereignisse und erscheinen durch Erfreuliches wie Unerfreuliches wenig berührt.

        Heisst: „wenn unerfreuliche Einweisung droht, sofort zum Waffenschrank rennen – `ne Magnum rausholen“, so das Gutachten umgeschrieben werden muss: „Seine Gemütsregungen sind durchaus normalen Bereich!“ Nutz aber auch nix, denn dort steht: „verminderten Fähigkeit, „emotional mitzumachen“, ist zudem ein Kriterium.

        @ Martin.

        Stell Dir das mal vor. Ich sitz bei Gross und der formuliert: “ Herr K. hatte eine verminderte Schwingungsfähigkeit, bei unserem emotional vergnüglich Sexorgien mitzumachen!“ Wie soll das denn gehen, in einer knochentrockenen Praxis zu explorieren: „emotional vermindertes Gefühlsleben!“ Nicht einmal einen Witz hat der erzählt, auf den dann der Proband evtl. eine „Emotion“ hätte zeigen können oder eben nicht.

        Um überhaupt so eine Diagnose erstellen zu können müsste Gross und Co. in der Exploration zumindest einen Clown spielen, mit Pappnase und Co., erst dann kann es ebd. zu so einer Diagnose überhaupt kommen. Alternativ Gross sich auf`s Fensterbrett zu setzen hat: „Ich spring da jetzt runter“, so Herr K. evtl. Emotionen zeigt: „Gute Idee!“

        Die Sprache der Erkrankten ist oft gekennzeichnet durch Assoziationslockerungen.

        Übersetzt, schrieb schon Bleuler, der Erfinder der Schizophrenie: „Das autistische Denken von Ärzten“ – ergo JA nich Zusammenhänge assozieren, schildern. Psychiater werden logisches Denken, bzw. Metakognition als Assoziationslockerung bezeichnen! Schlimmstenfalls als asozial! Also immer schön einen autistischen Eindruck machen, weil dann wird Gross schreiben: „keine Assoziationslockerungen erkennbar.“

        Mehr krank geht nicht, bzw. deren Selbstwahrnehmungsstörungen sind mehr, als wenn nur ein Affe in den Spiegel guckt!

        Und nicht vergessen. Beim Gross Besuch bitte die eigene Freundin mitnehmen. Die den Job als Strategie hat, ihre „Titten“ dort auszupacken, siehe Literatur: „bewegende Ereignisse“, worauf man dann schwingungsvoll zu reagieren hat. Wobei er das dann wiederum paranoid herum drehen wird: „der Kerl ist zu schwingungsfähig, treibts da glatt vor meinen Augen!“ Ja meine Herren, wie wollt ihr es denn?

        Zigarre Schizo: „Cirka 65 Minuten Rauchdauer.“ Reicht also für `ne Sitzung bei Gross. Da schau`n mer dann mal, ob er mitschwingt: „geil, ich will auch so eine!“ Für seine Leseabende ebenso zu empfehlen: „Zu einem Glen Kinchie 12 hervorragend harmonisch. ideales Zug und Abrandverhalten. Ein echter Genuss.“

        Soviel zum Thema hebephrene Schizophrenie, deren Kriterien Gross vermutlich als erster erfüllt: „emotional tot!“

      • Das dämmert mir jetzt erst!!!

        Teile dieser Tussi bei Dr. Gross mit: „private Existenzvernichtung in Millionenhöhe“, so vormaliger Psychologe nach 30 Minuten formulierte: „Über Ihre EX gehört ein psychiatrisches Gutachten erstellt UND die Staatsanwaltschaft eingeschaltet!“ Hennermann, studiert bei Watzlawik! In null komma nix erkannte er deren paranoide Projektionen: „Du bist das Finanzchaos!“

        Ergo das bei Gross wiederholt: „Mutti ist die familiäre Existenzvernichtung!“ Normalerweise schwingt man da ja mit! Nicht so Praxis Gross. Noch krasser: „Der hat Beziehungsideen!“ CitiSite bildet sich das wahnhaft ein. Natürlich lagen Praxis Gross Beweise in den Akten vor. Mir völlig wurscht ob die Akten lesen, es zählt die Realität, die Praxis Gross frei erfunden hat. Was er selbst weiss! Er schreibt was er denkt, ohne die Realität zu überprüfen. Was er, wie formuliert, selbst weiss, dass er die Realität nicht kennt.

        Hinzu kommend – das ist neu – der schwingte nicht mit: „Um Gottes willen, Miss Mutti hat ihre Firma ruiniert!“ Das Übliche eben – die typische Borderline-Organisation: „Gross hat 60.1. und projiziert das paranoid auf das Gegenüber!“ Analog seine hebephrene Schizophrenie! Vorsätzlich macht er das nicht, eben weil er eine Borderlinestörung hat!!! Was ihn schwerer treffen wird, als wenn man im Vorsatz unterstellt.

        Hier liegt der Unterschied zur Martin Strategie.

  3. Passt. Die grössten Gefährder im Bayern sind die CSU-Granden:

    „MONITOR vom 15.03.2018
    Die totale Überwachung: Seehofers Pläne für Deutschland

    ….Geht es nach Seehofers CSU, dürfte die Zahl solcher Fälle künftig deutlich steigen. In mehreren Schritten reformiert sie gerade das Polizeiaufgabengesetz, weitgehend unbeachtet von der Öffentlichkeit. Und gibt der bayerischen Polizei damit nie dagewesene Befugnisse. Um gegen Bürger vorgehen zu dürfen, musste die Polizei bislang eine konkrete Gefahr nachweisen. Das gilt nicht mehr, jetzt reicht eine drohende Gefahr aus. Ein vermeintlich kleiner, tatsächlich aber gewaltiger Unterschied. Es bedeutet, die Polizei kann quasi gegen jeden ermitteln. Und die Zahl der überwachten Menschen, die sich nie etwas haben zuschulden kommen lassen, dürfte steigen…..

    ….“Hartmut Wächtler, Gutachter Polizeiaufgabengesetz: „Das Recht, einzudringen in den Computer und die Nachrichten, die dort geschickt werden, zu verändern, ist meiner Ansicht nach eine neue Qualität. Da geht eine E-Mail von A nach B, und die Polizei schreibt ihm was rein, was er gar nicht geschrieben hat. Das ist Daten verändern, und da sträuben sich doch die Haare, wenn man das hört.“

    Und mit dem Entwurf sollen auch neue Maßnahmen eingeführt werden. Aufenthaltsgebote etwa. Die Polizei dürfte dann anordnen, dass sich Menschen, die sich nichts haben zuschulden kommen lassen, an einem bestimmten Ort aufhalten müssen. Ohne Prozess, ohne Verteidiger.“….

    https://www1.wdr.de/daserste/monitor/sendungen/seehofers-plaene-100.jsp

    • Damit dürften die Klagen bald ein Ende haben. irgendwann kommt die Polizei vorbei und erklärt „Sie haben die Stadt zu verlassen (bis Sonnenuntergang) und sich in XYZ zu melden“.

      Hier hat die Polizei am 09/03/2018 bereits befohlen „Unterlassen Sie die Kommunikation“ (Anm. mit Behörden). Es stellt sich die Frage, ob die überhaupt die Tragweite ihrer Anordnung (keine Anträge, keine Beschwerden, keine Klagen, usw.) kapierten. Falls JA = Grundgesetz/Menschenrechte wurde durch einfach Polizisten außer Kraft gesetzt – falls NEIN ist die Dienstfähigkeit anzuzweifeln.
      Hintergrund für diese erneute Polizeiaktion war ein Brief an die Behindertenbeauftragte des Landkreises Briesgau-Hochschwarzwald „Sie haben doch bisher immer nur EMail geschickt und jetzt kam der Brief, deshalb wurde Alarm ausgelöst – WAS ist da drin?“ (https://theodoreickegedaechtnismedaille.wordpress.com/preistraeger/) – Bruno hat es erklärt, die Medaille gezeigt, „ABER da ist doch noch mehr im Umschlag, was wattiertes! – Bruno hat die Funktion eines Luftpolsterumschlages erklärt – dann sollte er mitfahren und den Umschlag dort selbst öffnen, was er wegen dem TAGESlicht und der anderen von Behörden verursachten Gesundheitsschäden verweigerte. Seine Erklärung „Wenn auf Faxe nicht reagiert wird, dann bleibt nur ein Brief und vor allem ist es interessant, wie schnell Sie aktiv werden, obwohl im Landratsamt Rassismus herrscht und Menschen mit Behinderung als ARSCHLOCH geführt werden, also Offizialdelikte begangen werden“ – „ich habe nur den Auftrag den Brief abzuklären“ – Bruno hat vorgeschlagen den Brief hierher zu bringen – „Geht nicht, die haben alle Angst“ – wie groß die Angst und der vom Landratsamt ausgerufene Notstand war hat man kurz darauf gesehen, als die Führungsperson nicht mehr erreichbar war „der ist vermutlich in der Mittagspause“.
      Das kann man alles nicht mehr als Realsatire bezeichnen, da muss eine neue Kategorie her: „reale Bürokratie“.
      Achso, das Kommunikationsverbot wurde durch Schweigen von Staatsanwaltschaft/Regierung bestätigt.

      Behörde dreht hohl! Giftpulveralarm!
      Wieder Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald! Alessio 3. Jahre zu Tode geprügelt – 9-jähriger Junge als Sexsklave vermietet (beide in Obhut Amt) – Menschen mit Behinderung werden als ARSCHLOCH geführt, Recht auf Leben/ Grundgesetz/Menschenrechte werden verweigert – usw.
      Krüppeljagd nächste Stufe: Polizei untersagt Behördenkontakt – „Unterlassen Sie die Kommunikation„ – KEINE Anträge stellen, NICHTS GEHT MEHR! Grundgesetz/Menschenrechte abgeschafft!
      DIE ANGST VOR DEN MENSCHEN IM LAND UND FOLGEN DER BÖSEN TATEN?
      Oder wollte ein MitarbeiterIn einfach früher ins Wochenende?
      Freiburg/09/03/2018 – Die Polizei stürmte bei einem Menschen mit Behinderung vorbei, weil dessen Helfer einen Brief statt einer E-Mail schickten, wurde sofort Giftpulveralarm ausgelöst! ….. [weiter]
      http://dassindbrunosmoerder.wordpress.com/irrer-giftpulveralarm/

      PS die Behindertenbeauftragten schweigen alle weiter, handeln gegen Amtspflichten – doch das ist bei solchen „Ämtern“ gegen Aufwandsentschädigung vermutlich Vergabevoraussetzung

      • es ist eine schande , der staatliche sadismus feiert jeden tag ungestraft unzaehlige triumphe … ich fordere eine 4. gewalt in deutschland . die die menschenrechte beschuetzen aktiv vor ort , diese leute muessen in allen behörden sitzen ,auch anwaelte die die behördliche arbeit checken – wir brauchen ein menschenrechtsministerium und auch in der schule als Fach , HERZENSBILDUNG! hey Staat Frag die kinder mal ob sie scheisse behandelt werden zuhause … da beginnt es , lg huck

Kommentar verfassen

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit deinem WordPress.com-Konto. Abmelden /  Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit deinem Facebook-Konto. Abmelden /  Ändern )

Verbinde mit %s