Update 28.05.14:
Folgender Schriftverkehr mit der Staatsanwaltschaft Stuttgart wird nachgereicht:
Verfügung Staatsanwaltschaft Stuttgart, 13.05.2014, Anzeige wegen Rechtsbeugung
Beschwerde an Staatsanwaltschaft Stuttgart, 17.05.2014, Verdacht Rechtsbeugung (mit Anlagen)
…….
Aus gegebenem Anlass heutige Strafanzeige an die Staatsanwaltschaft Stuttgart (weitere folgen), beweisrechtliche Wertung des Filmes „Trennungskinder – Wenn aus Eltern Gegner werden“, 21. Mai 2014:
Martin Deeg
Maierwaldstraße 11
70499 Stuttgart
Staatsanwaltschaft Stuttgart
Neckarstraße 145
70190 Stuttgart 23.05.2014
Az. 7 Js 39853/14
Zur Strafanzeige in Zusammenhang mit Kindesentführung und Kindesentzug gegen meine Person als leiblichen Vater:
es wird davon ausgegangen, dass hier endlich von Amts wegen Tätigkeit erfolgt.
I.
Auf Verfügung vom 13.05.2014 ist im Zusammenhang mit dem ungeniert andauernden Kindesentzug unter Beihilfe der Justiz Würzburg nochmals deutlich folgendes aufzuzeigen, da offensichtlich weder die Vorgänge selbst noch die Folgen hier objektiv wahrgenommen werden:
1. Seit Juni 2012 wird ein vollstreckbarer Beschluss auf wöchentliche Kontakte missachtet
2. Seit Oktober 2012 ist die Kindsmutter mit meinem leiblichen Kind gezielt untergetaucht, um die Ausgrenzung und Bindungszerstörung zu erreichen.
Der Vorgang wurde bereits 2013 bei der Polizeibehörde als Kindesentführung angezeigt, bislang erfolgte keinerlei Tätigwerden. Die Unterzeichnerin der o.g. Verfügung stellte auch hier jedes strafbare Handeln in einfacher Verfügung ohne jede Ermittlung in Abrede.
Die Vorgänge sind aufgrund der ungenierten Rechtsverweigerungen und Vertuschungen öffentlich und beweisrechtlich seit August 2013 im Internet verfügbar: martindeeg.wordpress .
Der hier dargelegt Sachverhalt ist nochmals gerafft zusammengefasst unter folgendem Beitrag mit Zugriff auf Originaldokumente über Link:
Anlage 1:
Ausdruck der Veröffentlichung vom 21. Mai 2014 (da schlechte Druckqualität, Hinweis auf identisches Original im Internet)
II.
Diese Vorgänge werden selbstverständlich auch zivilrechtlich geltend gemacht, da es sich um eine eklatante Rechtsverweigerung und offenkundig strafrechtlich relevante Beihilfe zur Kindesentziehung/Kindesentführung durch die Justiz Würzburg handelt.
Die Umgangsweise des Landgerichts Stuttgart, alle Anliegen einfachst per Verweigerung von PKH zu entledigen, legt sehr wohl den Verdacht der Rechtsbeugung nahe.
Wenn hier örtliche Zuständigkeitsfragen zu klären sind, sind diese keinesfalls Anlass zur Verweigerung von PKH. Auch sollte jedem vernünftig denkenden Menschen vermittelbar sein, dass die Justiz Würzburg nicht über Straftaten bei der Justiz Würzburg entscheiden kann (die Zustände bei der Justiz in Bayern werfen mittlerweile insgesamt die Frage nach Rechtsstaatlichkeit auf).
Die Weigerung der Wahrnehmung dieser massiven, andauernden Grund- und Elternrechtsverletzung durch die Richter der 15. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart (und des 4. Zivilsenats des OLG) ist insoweit sehr wohl „bewusst und in schwerwiegender Weise von Recht und Gesetz entfernt“.
Würde diese Kindesentführung/Kindesentzug nicht innerhalb Bayerns erfolgen sondern bspw. in die USA oder auch nur in ein benachbartes EU-Land, würden hier die Kriterien des Haager Übereinkommens bei Kindesentführung internationale Maßnahmen zwingend machen.
Das Verhalten aller beteiligten Behörden hier ist also in keinerweise einer richterlichen Unabhängigkeit dergestalt zugänglich, dass hier im PKH-Verfahren summarisch Ansprüche in Abrede zu stellen sind.
Dadurch ändert sich auch nichts, wenn das Landgericht Stuttgart sich in seinen als Rechtsbeugung angezeigten einfachen Beschlüssen, Az. 15 O 84/14 ständig auf zuvor ebenfalls als Rechtsbeugung geltend gemachte Beschlüsse, Az. 15 O 383/13 beruft.
III.
Das ganze hat mittlerweile die Dimension eines übergreifenden Justizskandals gegen Väter und Kinder erreicht. Mit juristischer Selbstverständlichkeit werden hier ständig Justizopfer geschaffen, unter Missachtung von Recht und Gesetz und offenkundig gewohnheitsmäßiger Untätigkeit.
Dies ist mittlerweile „Kulturgut“: da die Fallschilderung in einer sog. „Scripted Reality“ des mittlerweile selbst beim Sender RTL II angekommenen Missstandes gravierende Gemeinsamkeiten mit dem Fall des Klägers/Anzeigenerstatters hier hat, gesendet am 21.05.2014, wird hier beweisrechtich folgendes aufgezeigt:
1.
Gerichte und Behörden unternehmen nichts gegen den Missbrauch des Alleinsorgerechts, Umgangsboykott durch egoistisch und auf Rache sinnende Kindsmütter. Im Gegenteil wird diesen – wie im Film asozials agierend – Müttern der Missbrauch von Justiz und Polizei gestattet, um Väter auszugrenze, zu kriminalsierunge und zu pathologisieren. Der Fall des Klägers ist bekannt, beweisrechtlich nachzulesen auf: martindeeg.wordpress.com
Anlage 2:
Hinweis auf Sendung auf RTL II, gesendet am 21.05.2014, „Trennungskinder – Wenn aus Eltern Gegner werden“
http://www.rtl2.de/sendung/trennungskinder-wenn-aus-eltern-gegner-werden/folge/folge-1-2
Hierzu heißt es:
Trennungskinder – Wenn aus Eltern Gegner werden!
„….In Deutschland wird inzwischen jede zweite Ehe geschieden, schätzungsweise 250.000 Minderjährige sind jährlich von Scheidungen ihrer Eltern betroffen. Etwa 40 Prozent dieser Kinder verlieren nach der Trennung den Kontakt zu einem Elternteil – besonders häufig zum Vater. Im Rahmen des Scripted-Reality-Formats „Trennungskinder – Wenn aus Eltern Gegner werden“ begleitet RTL II den Familienberater und Coach Thomas Fügner dabei, wie er sich für Kinder einsetzt, die zum Spielball im Trennungskrieg ihrer Eltern werden. Vermittelnd und konsequent zugleich bemüht sich Thomas Fügner darum, den Eltern die Folgen ihrer Auseinandersetzung bewusst zu machen und eine gemeinsame Lösung im Sinne der Eltern und ihres Kindes zu finden. Die realen Trennungskonflikte werden mithilfe nachgestellter Szenen geschildert.
Ebenfalls ist in der Populärkultur, wie hier zu sehen, auch der von der Justiz, und insbesondere der von der Justiz Würzburg ignorierte Fakt, dass Kinder durch derarte Entfremdung, Zerrissenheit und im Ergebnis psychischen Missbrauch durch die Kindsmutter, massiv geschädigt werden, ignoriert und ausgeblendet.
Das Gericht Würzburg, Richterin Treu, hat bereits in dem vielfach auch den Gerichten Stuttgart vorgelegten Beschluss vom 20.12.2012, Amtsgericht Würzburg, wonach die fatale Entwicklung beim Kind des Klägers nach Übereinstimmung aller Beteiligten sofort durch Kontakte aufgelöst werden muss, bis heute weiter ignoriert und verschleppt.
Beweis:
Anlage 3:
Amtsgericht Würzburg, Beschluss vom 20.12.2012, Az. 2 F 1869/12
Verhandlung 20.12.2012: Feststellung der Schädigung des Kindes und Vortäuschen von „Bereitschaft“ vor Befangenheitsantrag…
Der zuständigen Richterin Treu ist der Fall nach Auskunft auch Dritter offenkundig mittlerweile derart „unangenehm“, dass sie schlicht Rechtsverweigerung betreibt, die Schädigungen vorsätzlich fortführt und potenziert.
Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass sie ohne jedes Ergebnis aufgrund der Weigerungshaltung der Kindsmutter bereits im Dezember 2012 eine Umgangspflegerin eingesetzt hat und ebenfalls bereits im Dezember 2012 – und völlig unabhängig von den zwingend durchzusetzenden „Umgangs“- Kontakten – eine Gutachterin mit der Maßgabe „Verständigung der Eltern“ beauftragte, deren Gutachten auch nach 17 Monaten nicht vorliegt und das im Kern irrelevant geworden ist. Dieses Gutachten dient offenkundig nur noch dazu, die aktuelle Rechtsverweigerung des Gerichts zu kaschieren.
…….
Update:
Wie mir ein anderer geschädigter Vater am 23.05. mitteilte, ist die Gutachterin Behrend in seiner Sache im Mai 2014 mit Gutachten beauftragt worden mit der Maßgabe, dies sei bis August 2014 zu erstatten!
……
Hier findet seit Jahren eine massive Rechtsverweigerung zu Lasten meiner Person als leiblichem Vater und zu Lasten des gemeinsamen Kindes statt, während der offenkundige psychische Missbrauch (siehe auch Film) der anwaltlichen aus niederen Motiven durch vorsätzliche Untätigkeit und Beihilfe zum Kindesentzug gefördert wird.
Selbstverständlich erwachsen hieraus massive schadensrechtliche Ansprüche und Schmerzensgeld.
Und selbstverständlich ist eine derarte Rechtsverweigerung strafrechtlich relevant, und zwar über das Verhalten der Justizbehörden Würzburg hinaus als Rechtsbeugung durch die Justiz Stuttgart, die den Kläger unter Missachtung Art. 3 Grundgesetz und unter Missbrauch der richterlichen Unabhängigkeit rechtsbeugend stets im PKH-Verfahren mit allen Anliegen auflaufen lässt.
Hier ist endlich ein juristischer Paradigmenwechsel angezeigt, was diese normalisierte Diskriminierung und Entrechtung von Vätern im Trennungskonflikt angeht, während entfremdende Mütter (im Einzelfall auch Väter) auf die Untätigkeit und damit Beihilfe bei jedwedem psychischen Missbrauch des eigenen Kindes zählen dürfen.
Selbst in der Polpulärkultur müssen mittlerweile „private Coaches“ die Grund- und Elternrechte wahrnehmen und durchsetzen, weil die Justiz statt zum Helfer zum Mitittäter bei Kindesentziehung geworden ist.
Der Verlust an der Kindheit des eigenen Kindes mit massiven Folgen für das Kind verschuldet durch die Justiz Würzburg zieht sich nun seit 2003, nach positiver Entwicklung ein zweites Mal verschuldet von der gleichen Richterin seit Juni 2012, da sie keinerlei Maßnahmen gegen die Kindsmutter/Anwältin durchsetzt.
Mit freundlichen Grüßen,
Martin Deeg