
Kleine Presseschau zum heutigen Verhandlungstag:
„Anwalt erhebt schwere Vorwürfe gegen Verteidigerin
Die Anwälte der Beamtin, die den obersten Polizisten im Land angezeigt hat, wollen geklärt wissen, ob die Verteidigung „im Gerichtssaal eine Straftat begangen“ hat, so der Anwalt Holger Rohne. Nach Informationen unserer Zeitung handelt es sich dabei um den Vorwurf der üblen Nachrede. Rohne bezog sich darauf, dass die Verteidigung vor Beginn der Hauptverhandlung am vergangenen Freitag eine Erklärung an die Presse verteilt hat, in der eine weitgehende Stellungnahme zu lesen war. Unter anderem wurde die Kommissarin darin der Lüge bezichtigt.
https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.prozess-gegen-inspekteur-der-polizei-anwalt-erhebt-schwere-vorwuerfe-gegen-verteidigerin.3b440317-2dc0-474a-81c1-98166906a8e9.html
….“Jetzt wehrt sich die Polizistin, die als Nebenklägerin im Prozess auftritt, über ihre Anwälte. Dr. Holger Rohne teilte in einer Verhandlungspause ein Blatt Papier mit einer Erklärung aus.
Nebenklage sieht Straftat in Pressemitteilung
Kernaussage: „Eine junge Polizeibeamtin wird mit falschen Darstellungen in den Dreck gezogen und diffamiert.“ Das könne als Straftat geahndet werden.
https://www.bild.de/regional/stuttgart/stuttgart-aktuell/prozess-penis-polizist-jetzt-wendet-sich-die-nebenklage-an-die-oeffentlichkeit-83685558.bild.html
Andreas Renner erlebte ich heute als extrem eitel, ein Kontrollfreak, ein aalglatter Blender! Man versteht auf Anhieb, warum Thomas Strobl ihn als bestens geeigneten Format-Polizisten anbot – Strobl sah schlicht in einen Spiegel.
Das Bild jedenfalls, das sich heute beim Landgericht Stuttgart ergab, gewährt erneut tiefe Einblicke in die Zustände und die Hybris, die Rücksichtslosigkeit der Charaktere auf den Führungsebenen der Landespolizei und des CDU-Innenministeriums.
Andreas Renner, suspendierter Inspekteur der Polizei (von Nebenklageanwalt Rohne konsequent als „Inspektor“ bezeichnet), landet nach einem am Nachmittag (!) im Innenministerium Baden-Württemberg begonnenen „Umtrunk“ zwecks Aufstieg der Polizeibeamtin B. schließlich mit seinem Protege nachts alleine in der Kneipe „The Corner“ in Bad Cannstatt. Soweit bekannt.
Durch eine Überwachungskamera wurde über rund drei Stunden gefilmt, wie der geschniegelte Angeklagte Renner und sein Objekt der Begierde (man muss das in der Deutlichkeit sagen, da der Vorsitzende Richter Peterke in Bezug auf das Video immer nur von den „Hauptbeteiligten“ spricht….hat man Skrupel, Renner als Angeklagten zu bezeichnen wie jeden anderen auch?) an einem Tisch zusammensitzen. Auch das ist bekannt.
Man sieht, wovon ich mich heute überzeugen konnte, aber vor allem eines: die Ausnutzung einer Machtposition aus sexuellen Motiven, narzisstisch, subtil aber zielgerichtet. Auch wenn der Ton fehlt, kann man sich anhand der Bilder lebhaft ausmalen, wie sich Selbstdarsteller Renner hier verbal inszeniert, man sieht, wie er mal bedürftig „kuschelt“, mal forsch Küsse einfordert. Wie der Anwalt Rohne m.E. richtig erkannt hat, zeigt die Körpersprache ganz klar, wer hier dominiert und wer dominiert wird. Immer wieder Ausweichbewegungen der Frau. Praktisch die gesamte Zeit über beugt sich Renner offensiv nach vorne, sie nach hinten orientiert, kommt gelegentlich entgegen, weil gewünscht. Wer auch nur etwas von Körpersprache versteht, sieht was hier läuft.
Die Strategie der Verteidigung von Renner ist so üblich wie bösartig:
Zunächst einmal wird das Machtverhältnis komplett ausgeblendet. Als nächstes erfolgt der Versuch einer Täter-Opfer-Umkehr mittels Diffamierung und Entwertung des Opfers – um den Inspekteur der Polizei zum „Opfer“ zu stilisieren: als ob dieser es nicht darauf abgesehen hätte, sich mittels seiner Machtposition „Sex“ zu erschleimen….
Und damit sind wir konkret beim angeklagten § 177 Abs. 2 Nr. 4 StGB: Renner hat m.E. gezielt eine Situation herbeigeführt, in welcher er die weit hierarchisch „unter ihm“ stehende aufstiegswillige Hauptkommissarin „bearbeiten“ konnte, Grenzen verschieben, Distanz und Anstand überwinden, mit dem Ziel einer sexuellen „Affäre“ – die natürlich nicht bekannt wird sondern ein stillschweigendes quid pro quo…..
Das wirft mittlerweile gründsätzliche Fragen auf zur Besetzung von Führungspositionen, zur Beförderungspraxis, zur Beurteilung von Polizeibeamtinnen – und -beamten. Stichwort Willkür. Persönliche Interessen, persönliche Sympathien und Antipathien sind ausschlaggebend, das „Erscheinungsbild“, schlichtweg das Aussehen…
Was ist mit Charakter, intellektuellen und fachlichen Fähigkeiten? Sozialkompetenz und vor allem Redlichkeit?
Nach dieser Nacht mit Andreas Renner jedenfalls zog die Polizistin die Bremse: der sich offenkundig auch als „unwiderstehlich“ wähnende Narzisst Renner konnte sich – Erfolgsmodell? – offenbar gar nicht vorstellen, dass er plötzlich als Straftäter da steht, nur weil er eine sexuelle Beziehung zu einer Beamtin herbeiführen will, zu der er gerade erst mit dem Segen von Polizeipräsidentin Hinz zum „Mentor“ gemacht wurde (offenbar von ihm forciert).
Die Verteidigerin Ricarda Lang, früher mal Fernseh-Juristin bei „Richter Alexander Hold“, versucht nichtsdestotrotz aggressiv und lebensfern den ranghöchsten Polizisten des Landes als „Opfer“ darzustellen: schließlich habe die Zeugin B. eine Beziehung zu einem Beamten im Innenministerium verschwiegen. (Irrelevant!)
Für diese Beziehung bzw. deren „Geheimhaltung“ wurde sie offenbar – wie vorgelesene Whats-app-Nachrichten belegen – von Polizeipräsidentin Hinz im Juni 2022, als sie bekannt wurde, gerügt, der „Ruf der Polizei“ etc., sie selbst fürchtete als „Schlampe“ gebrandmarkt zu werden.
Außerdem habe sie, als eine Durchsuchung und Beschlagnahme bei ihr und dem Zeugen im Innenministerium anstand, den Chat-Verlauf auf ihrem Handy gelöscht, so Lang.
Und: Lang liest eine Whats-App-Nachricht vor, in welcher die Beamtin mitteilte, dass sie „eben“ mit etwas Alkohol („Aperol-Spritz“…) in eine Polizeikontrolle geraten war, aber „zum Glück“ den Kollegen kannte.
Als Lang das dramatisch überdreht, um die Polizistin insgesamt als charakterlich deformierte Lügnerin zu diffamieren, die völlig unglaubwürdig sei, lacht leise das Publikum: wen will die eigentlich verarschen?
Nun ja: voraussichtlich wird diese Taktik der Diffamierung und Entwertung der Frau, um einen Grabscher und Dick-Pics versendenden öligen ehemaligen Vorzeige-Führungsbeamten ernsthaft als „Opfer“ darzustellen, der Verteidigung auf die Füße fallen….
Gut ist, dass hier einmal auf großer Bühne aufgezeigt wird, wie es um die Integrität, die Redlichkeit und den Charakter von Menschen in Führungsposition bei der Polizei des Landes Baden-Württemberg bestellt ist. Man hat keine Skrupel, nachzutreten, zu diffamieren, zu verleumden und zu stigmatisieren (charakterlich ungeeignet…), wenn es darum geht, sich auf Kosten „Untergebener“ auszutoben und sich selbst zu entschulden.
Es bleibt spannend….
Die konkrete Rechtslage:
§ 177 StGB: Sexueller Übergriff; sexuelle Nötigung; Vergewaltigung
(1) Wer gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person sexuelle Handlungen an dieser Person vornimmt oder von ihr vornehmen lässt oder diese Person zur Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen an oder von einem Dritten bestimmt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer sexuelle Handlungen an einer anderen Person vornimmt oder von ihr vornehmen lässt oder diese Person zur Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen an oder von einem Dritten bestimmt, wenn
Wie man als Polizistin reagiert, wenn der Vorgesetzte seinen Penis rausholt, ist jedenfalls nicht Inhalt von Rollenspielen auf der Polizeischule…..
Hier Ablichtung der Originaldokumente:
Presseerklärung der Anwältin Lang, um Renner als „Opfer“ zu entschulden.
Erwiderung des Anwalts der Nebenklage hierauf, Rechtsanwalt Rohne.


