Andreas Renner, ein öliger Angeklagter, der offenbar gar nicht weiß, was er „falsch“ gemacht hat als Inspekteur der Polizei….Fassade ist alles! Aalglatt….

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Kleine Presseschau zum heutigen Verhandlungstag:

„Anwalt erhebt schwere Vorwürfe gegen Verteidigerin

Die Anwälte der Beamtin, die den obersten Polizisten im Land angezeigt hat, wollen geklärt wissen, ob die Verteidigung „im Gerichtssaal eine Straftat begangen“ hat, so der Anwalt Holger Rohne. Nach Informationen unserer Zeitung handelt es sich dabei um den Vorwurf der üblen Nachrede. Rohne bezog sich darauf, dass die Verteidigung vor Beginn der Hauptverhandlung am vergangenen Freitag eine Erklärung an die Presse verteilt hat, in der eine weitgehende Stellungnahme zu lesen war. Unter anderem wurde die Kommissarin darin der Lüge bezichtigt. 

https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.prozess-gegen-inspekteur-der-polizei-anwalt-erhebt-schwere-vorwuerfe-gegen-verteidigerin.3b440317-2dc0-474a-81c1-98166906a8e9.html

….“Jetzt wehrt sich die Polizistin, die als Nebenklägerin im Prozess auftritt, über ihre Anwälte. Dr. Holger Rohne teilte in einer Verhandlungspause ein Blatt Papier mit einer Erklärung aus.

Nebenklage sieht Straftat in Pressemitteilung

Kernaussage: „Eine junge Polizeibeamtin wird mit falschen Darstellungen in den Dreck gezogen und diffamiert.“ Das könne als Straftat geahndet werden.

https://www.bild.de/regional/stuttgart/stuttgart-aktuell/prozess-penis-polizist-jetzt-wendet-sich-die-nebenklage-an-die-oeffentlichkeit-83685558.bild.html

Andreas Renner erlebte ich heute als extrem eitel, ein Kontrollfreak, ein aalglatter Blender! Man versteht auf Anhieb, warum Thomas Strobl ihn als bestens geeigneten Format-Polizisten anbot – Strobl sah schlicht in einen Spiegel.

Das Bild jedenfalls, das sich heute beim Landgericht Stuttgart ergab, gewährt erneut tiefe Einblicke in die Zustände und die Hybris, die Rücksichtslosigkeit der Charaktere auf den Führungsebenen der Landespolizei und des CDU-Innenministeriums.

Andreas Renner, suspendierter Inspekteur der Polizei (von Nebenklageanwalt Rohne konsequent als „Inspektor“ bezeichnet), landet nach einem am Nachmittag (!) im Innenministerium Baden-Württemberg begonnenen „Umtrunk“ zwecks Aufstieg der Polizeibeamtin B. schließlich mit seinem Protege nachts alleine in der Kneipe „The Corner“ in Bad Cannstatt. Soweit bekannt.

Durch eine Überwachungskamera wurde über rund drei Stunden gefilmt, wie der geschniegelte Angeklagte Renner und sein Objekt der Begierde (man muss das in der Deutlichkeit sagen, da der Vorsitzende Richter Peterke in Bezug auf das Video immer nur von den „Hauptbeteiligten“ spricht….hat man Skrupel, Renner als Angeklagten zu bezeichnen wie jeden anderen auch?) an einem Tisch zusammensitzen. Auch das ist bekannt.

Man sieht, wovon ich mich heute überzeugen konnte, aber vor allem eines: die Ausnutzung einer Machtposition aus sexuellen Motiven, narzisstisch, subtil aber zielgerichtet. Auch wenn der Ton fehlt, kann man sich anhand der Bilder lebhaft ausmalen, wie sich Selbstdarsteller Renner hier verbal inszeniert, man sieht, wie er mal bedürftig „kuschelt“, mal forsch Küsse einfordert. Wie der Anwalt Rohne m.E. richtig erkannt hat, zeigt die Körpersprache ganz klar, wer hier dominiert und wer dominiert wird. Immer wieder Ausweichbewegungen der Frau. Praktisch die gesamte Zeit über beugt sich Renner offensiv nach vorne, sie nach hinten orientiert, kommt gelegentlich entgegen, weil gewünscht. Wer auch nur etwas von Körpersprache versteht, sieht was hier läuft.

Die Strategie der Verteidigung von Renner ist so üblich wie bösartig:

Zunächst einmal wird das Machtverhältnis komplett ausgeblendet. Als nächstes erfolgt der Versuch einer Täter-Opfer-Umkehr mittels Diffamierung und Entwertung des Opfers – um den Inspekteur der Polizei zum „Opfer“ zu stilisieren: als ob dieser es nicht darauf abgesehen hätte, sich mittels seiner Machtposition „Sex“ zu erschleimen….

Und damit sind wir konkret beim angeklagten § 177 Abs. 2 Nr. 4 StGB: Renner hat m.E. gezielt eine Situation herbeigeführt, in welcher er die weit hierarchisch „unter ihm“ stehende aufstiegswillige Hauptkommissarin „bearbeiten“ konnte, Grenzen verschieben, Distanz und Anstand überwinden, mit dem Ziel einer sexuellen „Affäre“ – die natürlich nicht bekannt wird sondern ein stillschweigendes quid pro quo…..

Das wirft mittlerweile gründsätzliche Fragen auf zur Besetzung von Führungspositionen, zur Beförderungspraxis, zur Beurteilung von Polizeibeamtinnen – und -beamten. Stichwort Willkür. Persönliche Interessen, persönliche Sympathien und Antipathien sind ausschlaggebend, das „Erscheinungsbild“, schlichtweg das Aussehen…

Was ist mit Charakter, intellektuellen und fachlichen Fähigkeiten? Sozialkompetenz und vor allem Redlichkeit?

Nach dieser Nacht mit Andreas Renner jedenfalls zog die Polizistin die Bremse: der sich offenkundig auch als „unwiderstehlich“ wähnende Narzisst Renner konnte sich – Erfolgsmodell? – offenbar gar nicht vorstellen, dass er plötzlich als Straftäter da steht, nur weil er eine sexuelle Beziehung zu einer Beamtin herbeiführen will, zu der er gerade erst mit dem Segen von Polizeipräsidentin Hinz zum „Mentor“ gemacht wurde (offenbar von ihm forciert).

Die Verteidigerin Ricarda Lang, früher mal Fernseh-Juristin bei „Richter Alexander Hold“, versucht nichtsdestotrotz aggressiv und lebensfern den ranghöchsten Polizisten des Landes als „Opfer“ darzustellen: schließlich habe die Zeugin B. eine Beziehung zu einem Beamten im Innenministerium verschwiegen. (Irrelevant!)

Für diese Beziehung bzw. deren „Geheimhaltung“ wurde sie offenbar – wie vorgelesene Whats-app-Nachrichten belegen – von Polizeipräsidentin Hinz im Juni 2022, als sie bekannt wurde, gerügt, der „Ruf der Polizei“ etc., sie selbst fürchtete als „Schlampe“ gebrandmarkt zu werden.

Außerdem habe sie, als eine Durchsuchung und Beschlagnahme bei ihr und dem Zeugen im Innenministerium anstand, den Chat-Verlauf auf ihrem Handy gelöscht, so Lang.

Und: Lang liest eine Whats-App-Nachricht vor, in welcher die Beamtin mitteilte, dass sie „eben“ mit etwas Alkohol („Aperol-Spritz“…) in eine Polizeikontrolle geraten war, aber „zum Glück“ den Kollegen kannte.

Als Lang das dramatisch überdreht, um die Polizistin insgesamt als charakterlich deformierte Lügnerin zu diffamieren, die völlig unglaubwürdig sei, lacht leise das Publikum: wen will die eigentlich verarschen?

Nun ja: voraussichtlich wird diese Taktik der Diffamierung und Entwertung der Frau, um einen Grabscher und Dick-Pics versendenden öligen ehemaligen Vorzeige-Führungsbeamten ernsthaft als „Opfer“ darzustellen, der Verteidigung auf die Füße fallen….

Gut ist, dass hier einmal auf großer Bühne aufgezeigt wird, wie es um die Integrität, die Redlichkeit und den Charakter von Menschen in Führungsposition bei der Polizei des Landes Baden-Württemberg bestellt ist. Man hat keine Skrupel, nachzutreten, zu diffamieren, zu verleumden und zu stigmatisieren (charakterlich ungeeignet…), wenn es darum geht, sich auf Kosten „Untergebener“ auszutoben und sich selbst zu entschulden.

Es bleibt spannend….

Die konkrete Rechtslage:

§ 177 StGB: Sexueller Übergriff; sexuelle Nötigung; Vergewaltigung

(1) Wer gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person sexuelle Handlungen an dieser Person vornimmt oder von ihr vornehmen lässt oder diese Person zur Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen an oder von einem Dritten bestimmt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer sexuelle Handlungen an einer anderen Person vornimmt oder von ihr vornehmen lässt oder diese Person zur Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen an oder von einem Dritten bestimmt, wenn

1.der Täter ausnutzt, dass die Person nicht in der Lage ist, einen entgegenstehenden Willen zu bilden oder zu äußern,
2.der Täter ausnutzt, dass die Person auf Grund ihres körperlichen oder psychischen Zustands in der Bildung oder Äußerung des Willens erheblich eingeschränkt ist, es sei denn, er hat sich der Zustimmung dieser Person versichert,
3.der Täter ein Überraschungsmoment ausnutzt,
4.der Täter eine Lage ausnutzt, in der dem Opfer bei Widerstand ein empfindliches Übel droht

Wie man als Polizistin reagiert, wenn der Vorgesetzte seinen Penis rausholt, ist jedenfalls nicht Inhalt von Rollenspielen auf der Polizeischule…..

Hier Ablichtung der Originaldokumente:

Presseerklärung der Anwältin Lang, um Renner als „Opfer“ zu entschulden.

Erwiderung des Anwalts der Nebenklage hierauf, Rechtsanwalt Rohne.

Landgericht Stuttgart: der Prozess gegen den Inspekteur der Polizei, Andreas Renner: sexuelle Nötigung oder „Me-Too“-Lügen einer Hauptkommissarin?

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WAS FÜR CHARAKTERE TRAGEN VERANTWORTUNG IN DER LANDESPOLIZEI??

Ich darf angesichts dieses höchstrangigen „Penis-Polizisten“ und der hier zutage kommenden Details nochmal daran erinnern, dass ich vor Jahren von einem Vorgesetzten der Polizei des Landes Baden-Württemberg, dem CDU-Mann Roland Eisele, aus dem Polizeidienst gemobbt wurde, weil meine „Haarlänge“ das Ansehen der Polizei in der Öffentlichkeit beschädige….hernach wurde ich unter rechtswidriger Einbehaltung meiner kompletten Dienstbezüge (!) zu einer „freiwilligen“ Kündigung erpresst, die Folgen sind in diesem Blog dokumentiert – die Dienstvergehen und Straftaten werden bis heute vertuscht.

Der Untersuchungsausschuss des Landtages hat die Akten, die auch in diesem Blog veröffentlicht sind.

Es stellt sich insgesamt die Frage, was für Charaktere in diesem Land Führungsverantwortung bei der Polizei bekommen!

Weiter stellt sich die Frage, weshalb Strafverfolger, Dienstherr und Medien immer erst dann reagieren, wenn es um „sexuelle“ Sachverhalte geht – die Vernichtung der Existenz von männlichen „Untergebenen“ mittels MACHTMISSBRAUCH ist offenbar wenig interessant…..

Die Stuttgarter Zeitung und andere Medien berichten von dem heute eröffneten Prozess gegen den suspendierten Polizeibeamten, über den die BILD vor ein paar Tagen titelte:

„Ausgerechnet er …Penis-Polizist sollte Kollegen die richtigen Werte beibringen“….

https://www.bild.de/regional/stuttgart/stuttgart-aktuell/sex-skandal-in-der-polizei-andreas-renner-war-fuer-gute-sitten-zustaendig-83589552.bild.html

Die Verteidigung – die Münchnerin (!) Ricarda Lang – setzt offenbar auf aggressive Abwehr und bezichtigt die Nebenklägerin der Lüge:

…“Die Verteidigung wies in ihrer Erklärung die Vorwürfe gegen den früheren Inspekteur der Polizei zurück. Die 34-jährige Kriminalhauptkommissarin, die den vormals höchstrangigen Polizisten des Landes der Nötigung beschuldigt, habe in einem Lokal in der Öffentlichkeit mit ihm sexuelle Handlungen ausgeübt, Küsse ausgetauscht und viele Intimitäten, sagte die Anwältin des Polizisten am Freitag zum Prozessauftakt. Sie bezichtigte die Anzeigenerstatterin der Lüge. Zunächst stritten Staatsanwaltschaft und Verteidigung darüber, ob die Anwältin des Inspekteurs zum Prozessbeginn eine Stellungnahme vorlesen darf. 

Die Staatsanwaltschaft kam bei ihren Ermittlungen zu dem Schluss, dass sich die Frau nicht wehrte, weil sie Nachteile bei ihrer anstehenden Auswahl für das Studium zum höheren Dienst befürchtete. Sie offenbarte sich wenige Tage später am 18. November 2021 der Landespolizeipräsidentin Stefanie Hinz, die den Inspekteur suspendierte und die Staatsanwaltschaft informierte.“…

https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.prozess-gegen-inspekteur-der-polizei-verteidigung-bezichtigt-nebenklaegerin-der-luege.2f0bbe52-4df1-490a-a87c-e5823cc687ad.html

…..„Die Anklage der Staatsanwaltschaft Stuttgart bedient das Klischee der ‚#MeToo-Bewegung‘ und zugleich das Klischee eines schwachen Frauenbildes. Die Anzeigenerstatterin wird als wehrloses Opfer geschildert, welches dem Angeklagten Andreas R. aufgrund seiner beruflichen Stellung hilflos ausgeliefert gewesen sein soll. Das Gegenteil ist der Fall“, so die beiden Rechtsanwältinnen und ihr Kollege….

Den Ermittlern zufolge sprachen die beiden nicht mehr nur über dienstliche Dinge, sondern auch über Privates und Intimes. So soll der Inspekteur der Polizistin erzählt haben, dass er es erotisch finde, Frauen beim Urinieren zuzuschauen. Um 3 Uhr morgens gingen beide vor die Tür der Bar. Auf der Straße soll es zu sexuellen Handlungen gekommen sein.

Renner behauptet, die Frau habe plötzlich sein Glied in die Hand genommen, während er urinierte. Die Polizistin sagt, der Inspekteur habe sein Glied in ihre linke Hand gedrückt und dann uriniert.„…

Das Verteidiger-Team des angeklagten Polizisten erhebt unterdessen schwere Vorwürfe gegen die Ermittlungsbehörden und die als Nebenklägerin auftretende Polizistin. In ihrer Erklärung heißt es:

„Die Staatsanwaltschaft Stuttgart erhebt Anklage aufgrund der Aussage der Anzeigenerstatterin, die im hiesigen Verfahren Beweismittel vernichtet und nachweislich mehrfach zu dem Verlauf des Abends mit Andreas R. gegenüber der Polizei die Unwahrheit gesagt hat.“

„In ihrer ersten polizeilichen Vernehmung hat die Anzeigenerstatterin verschwiegen, dass sie zu einem anderen, deutlich älteren und verheirateten Vorgesetzten im Innenministerium seit Monaten ein intimes Verhältnis unterhalten hat. In einer Sprachnachricht an diesen Liebhaber hat die Anzeigenerstatterin unmittelbar nach dem Abend mit Andreas R. selbst ausgeführt, dass sie genau gewusst habe, was sie tue, man könne nichts auf den Alkohol schieben.“

Bewusst ältere, höher gestellte Männer gesucht?

Weiter heißt es in der anwaltlichen Erklärung:

„Auch liegt ein Beweismittel vor, das in eklatantem Widerspruch zu den Angaben der Anzeigenerstatterin steht: Ein ca. dreistündiges Video, in dem zu sehen ist, dass die Anzeigenerstatterin über den gesamten Abend hinweg zahlreiche intime Handlungen eigeninitiativ an Andreas R. ausübte. Sie suchte und verlangte nach seiner Aufmerksamkeit und Zuneigung. Der Polizei gegenüber führte die Anzeigenerstatterin allerdings aus, dass alles von Andreas R. ausgegangen sei.“

Die Verteidiger des Angeklagten: „Wir haben es hier mit einer Anzeigenerstatterin zu tun, deren beruflicher und persönlicher Lebensweg dadurch geprägt war, dass sie bewusst ältere, höher gestellte Männer suchte, um die Kontakte zu ihrem eigenen Vorteil auszunutzen.“…

….Renner kassiert trotz Freistellung weiter 8300 Euro monatlich

Laut „Bild“-Zeitung soll Andreas Renner trotz Freistellung weiterhin sein volles Gehalt von monatlich 8300 Euro brutto bekommen, ohne dass er dafür arbeiten muss. Seit November 2021 kassierte er demnach rund 140.000 Euro.“

https://www.focus.de/panorama/prozess-am-landgericht-stuttgart-erschuettende-details-im-penis-skandal-um-top-polizisten_id_191640859.html

Stuttgarter Zeitung: „Es stinkt am Kopf der Polizei“…. „Landespolizeipräsidentin lügt“….

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JA! Allerdings ist das nicht neu – neu ist nur, dass dies auch die Presse endlich wahrnimmt.

In meiner Sache vertuscht die Polizei Baden-Württemberg seit 20 Jahren die Straftaten und Dienstvergehen des Karriere-Polizisten Roland Eisele (CDU), seit 20 Jahren wird gelogen und geblockt, vor Gericht Prozessbetrug betrieben. Der Landtag ist längst im Detail informiert….

Bericht und Kommentar der Stuttgarter Zeitung gestern:

Die Landesregierung schaut tatenlos zu, wie eine Landespolizeipräsidentin lügt, das SEK in Baden-Württemberg auflösen wollte und wegschaut, wenn ihr Inspekteur die Elitepolizisten schmäht. Eine Bankrotterklärung für Werte, kommentiert Franz Feyder.

Nur anderthalb Wochen, nachdem Baden-Württembergs Elitepolizisten in Karlsruhe unblutig die Geiselnahme in einer Apotheke beendeten, wurden die Beamten des Spezialeinsatzkommandos am Mittwochmorgen bei einer Razzia im Reichsbürgermilieu in Reutlingen beschossen. Ein Beamter erlitt einen Durchschuss eines Unterarmes. Das Geschehen erinnert an eine andere Durchsuchung im vergangenen Jahr, als Beamte des SEK in Boxberg-Bobstadt bei einem mutmaßlichen Reichsbürger seine Pistole sicherstellen sollten. Der Mann beschoss die Beamten, verletzte einen schwer, einen zweiten leicht…..

Ein Dank der grün-schwarzen Landesregierung blieb den Beamten des SEK bislang verwehrt. Im Gegenteil: Im Untersuchungsausschuss des Landtages, der die Affäre um den wegen sexueller Verfehlungen beurlaubten Inspekteur der Polizei aufklären soll, räumte Landespolizeipräsidentin Steffanie Hinz ein, sie wollte die Spezialeinheit gar auflösen. Dass sie tatenlos daneben stand, als der Inspekteur in munterer Runde die Elitepolizisten als „in ihren Strampelanzügen nett anzusehende Jungs“ schmähte. Hinz weder in der Situation selbst noch später den höchsten Polizeivollzugsbeamten des Landes zur Ordnung rief oder ihn auch nur auf diese Verfehlung ansprach.

Polizistinnen und Polizisten des Landes brauchen an ihrer Spitze Vorbilder

Das alles blieb bislang ebenso folgenlos wie die Tatsache, dass die Landespolizeipräsidentin die Abgeordneten des Untersuchungsausschusses drei Mal anlog – und nur dann zu einer wortreich verdrehten Halbwahrheit fand, als sie in nicht-öffentlicher Sitzung mit der Wahrheit konfrontiert wurde. Eine lügende Chefin von 29.000 Polizistinnen und Polizisten, die die Beamten des SEK nicht vor Schmähungen ihrer Mitarbeiter schützt.“….. 

https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.razzia-im-reichsbuergermilieu-es-stinkt-am-kopf-der-polizei.d78fb547-5111-4ac1-87ad-8d5bc9178094.html

– In Zusammenhang mit Untersuchungsausschuss „Polizei-Affäre“: Stuttgarter Zeitung berichtet exklusiv über meinen Fall –

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„Beschuldigter Ex-Polizist: Justiz brütet fünf Jahre über 250 Euro Geldstrafe“

Verbotenes Zitieren aus Verfahrensakten – dieser Tatbestand wurde durch die Polizei-Affäre bekannt. Im Fall eines Ex-Polizisten zeigen Staatsanwälte hohen Verfolgungseifer.

Den Untersuchungsausschuss zur Polizei verfolgt Martin D. (53) ganz genau. Zum einen sieht er sich selbst als Opfer von Machtmissbrauch. Seit er sich vor Jahren aus dem Polizeidienst habe drängen lassen, klagt er, werde er von Justiz und Polizei unerbittlich verfolgt. Zum anderen muss er sich genau jenes Vorwurfs erwehren, der auch wegen der Weitergabe eines Anwaltsschreibens durch Innenminister Strobl (CDU) an einen Journalisten erhoben worden war: „verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen“ nach Paragraf 353d des Strafgesetzbuchs…..

Im Fall Strobls wurden die Ermittlungen gegen die Beteiligten nach einigen Monaten wegen Geringfügigkeit eingestellt; der des Anstiftens beschuldigte Innenminister zahlte dafür 15000 Euro. Bei Martin D. beschäftigt das gleiche Delikt seit fünf Jahren Staatsanwaltschaft und Gerichte. …

….Was war D.s Vergehen? Seit Langem betreibt er im Internet einen Blog, auf dem er das ihm aus seiner Sicht widerfahrene Unrecht anprangert Schon mehrfach wurde er wegen Beleidigung von Justizvertretern verurteilt, durch Gerichte in Würzburg und Bamberg. 2017 erwirkte die Staatsanwaltschaft auch in Stuttgart einen solchen Strafbefehl gegen ihn….

…Ein Beschuldigter macht Vorwürfe gegen sich selbst publik – inwieweit ist das strafwürdig? Mit einem ähnlichen Fall hatte sich vor Jahren das Bundesverfassungsgericht befasst. Es verwies auf den „doppelten Schutzzweck“ des Paragrafen. Er solle verhindern, dass Verfahrensbeteiligte vorab beeinflusst würden. Es gehe aber auch um Persönlichkeitsrechte von Betroffenen. Veröffentlichungen in eigener Sache fielen daher ebenfalls unter die Klausel, befanden die Richter und nahmen die Verfassungsbeschwerde eines Verurteilten nicht an.

Vor dem Cannstatter Amtsgericht hatte Martin D. argumentiert, er könne nicht erkennen, wessen Rechte beeinträchtigt sein sollten; daher habe er mehrfach die Einstellung des Verfahrens beantragt. Doch im August wurde er dort erneut verurteilt, zu einer reduzierten Geldstrafe von 25 Tagessätzen. In zwei von drei Taten war das Verfahren zuvor eingestellt worden. …

…Der Tagessatz des mittellosen Ex-Polizisten, der sein Leben durch Polizei und Justiz ruiniert sieht, liegt bei zehn Euro. Es geht mithin um 250 Euro.

Seinen Fall hat D. übrigens, wie anderen Gremien, auch dem U-Ausschuss unterbreitet. Auf eine Antwort wartet er noch.

https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.beschuldigter-ex-polizist-justiz-bruetet-fuenf-jahre-ueber-250-euro-geldstrafe.3fe0c603-f7ab-41c2-b46e-f3fe7b1b4322.html?reduced=true