– In Zusammenhang mit Untersuchungsausschuss „Polizei-Affäre“: Stuttgarter Zeitung berichtet exklusiv über meinen Fall –

„Beschuldigter Ex-Polizist: Justiz brütet fünf Jahre über 250 Euro Geldstrafe“

Verbotenes Zitieren aus Verfahrensakten – dieser Tatbestand wurde durch die Polizei-Affäre bekannt. Im Fall eines Ex-Polizisten zeigen Staatsanwälte hohen Verfolgungseifer.

Den Untersuchungsausschuss zur Polizei verfolgt Martin D. (53) ganz genau. Zum einen sieht er sich selbst als Opfer von Machtmissbrauch. Seit er sich vor Jahren aus dem Polizeidienst habe drängen lassen, klagt er, werde er von Justiz und Polizei unerbittlich verfolgt. Zum anderen muss er sich genau jenes Vorwurfs erwehren, der auch wegen der Weitergabe eines Anwaltsschreibens durch Innenminister Strobl (CDU) an einen Journalisten erhoben worden war: „verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen“ nach Paragraf 353d des Strafgesetzbuchs…..

Im Fall Strobls wurden die Ermittlungen gegen die Beteiligten nach einigen Monaten wegen Geringfügigkeit eingestellt; der des Anstiftens beschuldigte Innenminister zahlte dafür 15000 Euro. Bei Martin D. beschäftigt das gleiche Delikt seit fünf Jahren Staatsanwaltschaft und Gerichte. …

….Was war D.s Vergehen? Seit Langem betreibt er im Internet einen Blog, auf dem er das ihm aus seiner Sicht widerfahrene Unrecht anprangert Schon mehrfach wurde er wegen Beleidigung von Justizvertretern verurteilt, durch Gerichte in Würzburg und Bamberg. 2017 erwirkte die Staatsanwaltschaft auch in Stuttgart einen solchen Strafbefehl gegen ihn….

…Ein Beschuldigter macht Vorwürfe gegen sich selbst publik – inwieweit ist das strafwürdig? Mit einem ähnlichen Fall hatte sich vor Jahren das Bundesverfassungsgericht befasst. Es verwies auf den „doppelten Schutzzweck“ des Paragrafen. Er solle verhindern, dass Verfahrensbeteiligte vorab beeinflusst würden. Es gehe aber auch um Persönlichkeitsrechte von Betroffenen. Veröffentlichungen in eigener Sache fielen daher ebenfalls unter die Klausel, befanden die Richter und nahmen die Verfassungsbeschwerde eines Verurteilten nicht an.

Vor dem Cannstatter Amtsgericht hatte Martin D. argumentiert, er könne nicht erkennen, wessen Rechte beeinträchtigt sein sollten; daher habe er mehrfach die Einstellung des Verfahrens beantragt. Doch im August wurde er dort erneut verurteilt, zu einer reduzierten Geldstrafe von 25 Tagessätzen. In zwei von drei Taten war das Verfahren zuvor eingestellt worden. …

…Der Tagessatz des mittellosen Ex-Polizisten, der sein Leben durch Polizei und Justiz ruiniert sieht, liegt bei zehn Euro. Es geht mithin um 250 Euro.

Seinen Fall hat D. übrigens, wie anderen Gremien, auch dem U-Ausschuss unterbreitet. Auf eine Antwort wartet er noch.

https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.beschuldigter-ex-polizist-justiz-bruetet-fuenf-jahre-ueber-250-euro-geldstrafe.3fe0c603-f7ab-41c2-b46e-f3fe7b1b4322.html?reduced=true

9 Gedanken zu „– In Zusammenhang mit Untersuchungsausschuss „Polizei-Affäre“: Stuttgarter Zeitung berichtet exklusiv über meinen Fall –

  1. Fall Alexander Badle, „brillanter“ Jurist:

    „Der tiefe Fall des Oberstaatsanwalts B.

    Als Vorzeigeermittler der hessischen Generalstaatsanwaltschaft sollte Alexander B. Korruption bekämpfen. Jetzt steht er wegen mutmaßlich jahrelanger schwerer Bestechlichkeit selbst vor Gericht. Ihm drohen bis zu 15 Jahre Haft.

    ….Das klandestine System, mit dem sich B. über viele Jahre bereichert haben soll, war so einfach wie raffiniert. Im Jahr 2005 habe er sich mit seinem Jugendfreund Bernhard A. verabredet, eine Firma zu gründen, deren Aufgabe es ist, Gutachten für Justizbehörden zu erstellen. A., der jetzt zusammen mit Alexander B. auf der Anklagebank des Landgerichts sitzt, wurde Geschäftsführer, B. sorgte für die Aufträge. Mehr als 15 Millionen Euro soll die Firma im Laufe der Jahre durch Gutachten eingenommen haben, die B. in seiner Funktion als ermittelnder Staatsanwalt anforderte. Immer im Rahmen von Ermittlungsverfahren, die er zuvor gegen Ärzte, Apotheken und Kliniken wegen Verdachts auf Abrechnungsbetrug eingeleitet hatte.

    Als Gegenleistung für die Aufträge erhielt B. nach Überzeugung der Frankfurter Staatsanwaltschaft eine stattliche Gewinnbeteiligung von einem Drittel. Manchmal flossen 3000 Euro im Monat, manchmal auch 10.000 oder mehr. Firmenchef A. hatte für das Schmiergeld ein Konto eingerichtet und B. die dazugehörige EC-Karte überlassen. Dadurch konnte der Oberstaatsanwalt jederzeit anonym an Bankautomaten abheben. Allein in den fünf noch nicht verjährten Jahren von 2015 bis 2020 soll B. auf diese Weise insgesamt rund 280.000 Euro kassiert haben. Natürlich, ohne dafür Steuern zu zahlen.…

    ….Erstaunlich ist, dass B. seine Taten über so viele Jahre direkt in der höchsten hessischen Ermittlungsbehörde begehen konnte, ohne dass ihm andere Ermittler auf die Spur kamen. Im Kollegenkreis fiel zwar auf, dass B. sich gern mit teuren Statussymbolen schmückte: luxuriöse Uhren und Anzüge, schicke Möbel und Wohnungen im hochpreisigen Frankfurter Westend. Eventuell hatte B. aber sogar Helfer in der Behörde: Gegen zwei weitere Staatsanwälte, die möglicherweise auffällige Rechnungen für B.s Komplizen durchgewinkt haben, wird noch ermittelt – wegen möglicher Beihilfe zur Untreue.

    Anzeige von der Ex-Lebensgefährtin

    Aufgeflogen ist B. nur, weil ihn seine frühere Lebensgefährtin 2019 anzeigte. B. hatte die Frau, die zuvor in das System eingebunden war, für eine Kollegin von der Staatsanwaltschaft verlassen. Nach einigen Monaten verdeckter Ermittlungen wurde B. im Sommer 2020 zunächst festgenommen, dann vorübergehend freigelassen, seit knapp einem Jahr sitzt er wieder durchgängig in Untersuchungshaft. Einen Teil der Vorwürfe, insbesondere die Korruptionsfälle, hat er in einem Geständnis gegenüber der Staatsanwaltschaft zugegeben. In der kommenden Woche werde er sich auch ausführlich vor Gericht äußern, kündigen seine Anwälte an. Er wolle das Verfahren so schnell wie möglich hinter sich bringen, sagen Vertraute.“….

    https://www.spiegel.de/panorama/justiz/korruptionsprozess-gegen-frankfurter-oberstaatsanwalt-katastrophe-fuer-den-rechtsstaat-a-791e821a-c633-4a51-8e89-9739c20c3581

  2. Betrugsverdacht in Millionenhöhe: Bayerischer Bürgermeister (CSU) vorläufig festgenommen

    …. Markus Berktold (CSU) und der Pflegeheimleiter sollen demnach zwischen Mai 2020 und Juni 2022 wiederholt Scheinrechnungen des Pflegeheims und eines Pflegedienstes erstellt und so die Erstattung von coronabedingten Mehraufwendungen bei der Pflegekasse zu Unrecht abgerechnet haben. Sie sollen gewerbsmäßig vorgegangen sein und so aus dem wegen der Pandemie geschaffenen „Pflege-Rettungsschirm“ mehr als 1,1 Millionen Euro unberechtigt erhalten haben.

    Der Strafrahmen für gewerbsmäßigen Betrug liegt zwischen sechs Monaten und zehn Jahren Haft.“…

    https://www.merkur.de/bayern/schwaben/augsburg/buergermeister-seeg-markus-berktold-festnahme-betrug-verdacht-corona-pflege-gelder-92023826.html

  3. Ich habe zwar keine Sympathien für die „Querdenker“-Szene, allerdings halte ich diese Aussage der Journalistin Bilger bezüglich der Staatsanwaltschaft durchaus für dokumentationswürdig:

    …“Ballwegs Anwälte stellten erneut einen Antrag, den Haftbefehl aufzuheben. Sie halten die andauernde Untersuchungshaft für nicht angemessen. Die Tatvorwürfe seien unzutreffend. Eine weitere Haft sei bei dem von den Ermittlern geänderten Tatvorwurf nicht zu begründen. Die wegen ihrer eigenwilligen Interpretationen des Strafgesetzbuches bekannte Staatsanwaltschaft Stuttgart ermittelt gegen den Unternehmer inzwischen nur noch wegen des Versuchs des Betrugs und der Geldwäsche. Eingeleitet hatte sie die Ermittlungen, weil sie beide Tatvorwürfe bereits als verübt sah.“…

    https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.querdenker-michael-ballwegbleibt-in-haft.70dbfe4e-eabf-40f9-87e6-03b96fa34e3b.html

    • Erstaunlich. Die Passage bezüglich der Staatsanwaltschaft Stuttgart findet sich heute weder in der Print-Ausgabe und auch nicht mehr in der Online-Fassung:

      …..“Eine weitere Haft sei bei dem von den Ermittlern geänderten Tatvorwurf nicht zu begründen. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart ermittelt gegen den Unternehmer inzwischen nur noch wegen des Versuchs des Betrugs und der Geldwäsche.“….

      https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.querdenker-michael-ballwegbleibt-in-haft.70dbfe4e-eabf-40f9-87e6-03b96fa34e3b.html

      Die Presseabteilungen von Polizei und Staatsanwaltschaften, die mittlerweile selbst „Politik“ machen, muss man im Auge behalten – wie u.a. Ronen Steinke in seinem Bericht aufzeigt:

      „Pressearbeit von Sicherheitsbehörden: Punktgewinne gegen die Wahrheit

      Erst war in Berlin von 145 überwiegend ausländischen Böller-Tätern die Rede, doch es sind wohl 38 überwiegend deutsche. Die Medienarbeit der Polizei hat einiges damit zu tun.“…..

      https://www.sueddeutsche.de/medien/polizei-silvester-berlin-pressearbeit-1.5730395?reduced=true

      Zahlen werden manipuliert, Falschmeldungen gezielt lanciert, bspw. Notärzten wird untersagt sich zu äußern (tödlicher Fahrradunfall, Klimademo) während Polizei, Feuerwehr etc. als „privilegierte Quelle“praktisch 1:1 den Medien diktieren, was sie schreiben – und die ungeprüft übernehmen – das Thema „Nähe und Distanz“ zwischen Pressevertretern (der Mainpost) und den regionalen CSU-Seilschaften ist ein Thema dieses Blogs!

  4. ….“Im Prozess um Bestechung, versuchten Betrug und Vorteilsannahme sind ein Amtsrichter, ein pensionierter Polizist und ein Autohändler zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Das entschied das Karlsruher Landgericht am Dienstag. Demzufolge erhielt der suspendierte Richter zwei Jahre auf Bewährung, der Ex-Polizist neun Monate und der Autohändler ein Jahr auf Bewährung. Die laut Gericht 60, 67 und 49 Jahre alten Männer waren unter anderem wegen versuchten Betrugs, Rechtsbeugung und der Verletzung von Dienstgeheimnissen angeklagt.“….

    https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.landgericht-karlsruhe-so-lauten-die-urteile-im-spektakulaeren-korruptionsprozess.d06273ba-063b-4a90-aa83-b7e73859b902.html

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