Missachtung der Rechtsprechung zum Nichtraucherschutz in JVA Würzburg durch offenkundig korrupte CSU-Richter: Rechtslage von OLG Hamm unter Berufung auf BVerfG nochmals bestätigt.

Vor einigen Wochen hatte ich diese Klagen eingereicht, da ich zweimal im Rahmen der zehnmonatigen Freiheitsberaubung gezwungen wurde, mehrere Wochen mit Rauchern eine Zelle in der JVA Würzburg zu teilen:

Zwei Zivilklagen gegen die Justizverbrecher Würzburg/Bamberg und den „Freistaat Bayern“ wegen Amtspflichtverletzung gegen Nichtraucher

Die Justizverbrecher in Würzburg reagierten auch hier wie gewohnt in ihrem rechtsfreien Raum: unter Missachtung der Rechtsprechung des BVerfG behauptet man unter Vorsitz des offenkundig korrupten Richters Peter Müller – der mit Thomas Trapp „befreundet“ ist (dem verbrecherischen Staatsanwalt und heutigen Richter am LG, der die Freiheitsberaubung initiierte) – auch hier, ich als Opfer sei quasi selbst schuld, wenn ich gezwungen werde, mit Rauchern die Zelle zu teilen:

„Der Antragsteller selbst führt aus, die Notwendigkeit seiner Unterbringung in der mit Rauchern belegten Gemeinschaftszelle sei….mit einer….eingeräumten erheblichen Überbelegung der Justizvollzugsanstalt begründet worden. Angesichts dieses Sachvortrags scheitert die Geltendmachung des begehrten Schmerzensgeldes….“….

Peter Müller, Rainer Volkert, Nicole Herzog, Richter am Landgericht Würzburg, 30.08.2017

Würzburgs Richter behaupten: Nichtraucher über Wochen mit drei Rauchern einsperren „passt schon“…..

Gestern wurde nun dieses Urteil des OLG Hamm veröffentlicht:

http://www.t-online.de/nachrichten/panorama/justiz/id_82365148/staat-muss-rauchverbot-auch-im-gefaengnis-durchsetzen.html

In der Pressemitteilung des Gerichts heißt es:

„Nichtraucherschutz auch im Strafvollzug

Es ist Aufgabe einer Justizvollzugsbehörde durch geeignete, von der Beschwerde eines Nichtrauchers unabhängige Vorkehrungen, z. B. mit Hilfe von in Räumen angebrachten Rauchmeldern, das im nordrhein-westfälischen Nichtraucherschutzgesetz (NiSchG NRW) geregelte Rauchverbot durchzusetzen. Das hat der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Hamm – unter Hinweis auf einschlägige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts – am 18.07.2017 in einer Strafvollzugssache entschieden.

Der 1977 geborene Strafgefangene einer nordrhein-westfälischen Justizvollzugsanstalt befand sich im Dezember 2016 zum Abschluss eines stationären Aufenthaltes im Warteraum des Justizvollzugskrankenhauses in Fröndenberg. Dort war er mehr als 1 Stunde gemeinsam mit 14 anderen Strafgefangenen untergebracht, von denen acht Personen rauchten.“….

Az.: 1 Vollz (Ws) 274/17, rechtskräftiger Beschluss vom 18.7.17

https://www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA171005357&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp

Die Würzburger Richter Müller, Volkert und Richterin Herzog reagierten auf den Antrag auf Ablehnung und Vorhalt des Verdachts der Rechtsbeugung mit den erwartbaren inhaltsleeren Floskeln. Der Beschluss sei, so Herzog in ihrer „Dienstlichen Stellungnahme“, „aufgrund der Sach- und Rechtslage nach Prüfung des Vorbringens des Antragstellers ergangen.“, 04.09.2017.

Dienstliche Stellungnahme, Richterin Herzog, 04.09.2017

Rainer Volkert schreibt:

„Ich war an der Abfassung des Beschlusses vom 30.08.2017 beteiligt. Der Beschluss gibt die objektive Rechtsauffassung der Kammer zu den materiellen Erfolgsaussichten der beabsichtigten Klage wieder.

Zu Herrn VRiLG Trapp besteht meinerseits lediglich ein kollegiales Bekanntschaftsverhältnis.“

Dienstliche Stellungnahme Richter Rainer Volkert, 11.09.2017

Und Peter Müller, der seit 2010 die Geltendmachungen einfachst entledigt, die Trapp, Dr. Groß und die Umstände der Freiheitsberaubung betreffen, schreibt:

„Ich war an der Abfassung des Beschlusses vom 30.08.2017 beteiligt. Der Beschluss gibt die objektive Rechtsauffassung der Kammer zu den materiellen Erfolgsaussichten der beabsichtigten Klage wieder.

Ich zähle Herrn VRiLG Trapp zu meinem erweiterten Freundeskreis.

Dienstliche Stellungnahme, Peter Müller, 18.09.2017

Das räumte Müller erst ein, als es nicht mehr zu leugnen war und nachdem er seinen „Freund“ bereits 2010 vor Schadensersatzklage und Aufklärung der karriere-beendenden Freiheitsberaubung im Amt rettete, Az. 62 O 2451/09, zusammen mit der offenkundig korrupten Fehn-Herrmann:

Zivilverfahren gg. Forensik RA Kohl Verweigerung PKH

Diesem Verfahren wurde damals vom LG Aschaffenburg ein Anwalt beigeordnet, bevor es in Würzburg bei Müller & Co. landete…!