Mordmotiv Kindesentzug: Geschäftsführerin Monika Träger, Rechtsanwaltskammer Bamberg erklärt durch Hetzanwältin Hitzlberger verschuldetes Trauma für „berufsrechtlich abgeschlossen“…..

Dieser Antrag auf Entzug der Anwaltszulassung wegen andauernder Schädigung durch die kriminelle Hetzanwältin Hitzlberger ging vor kurzem an die zuständige Rechtsanwaltskammer Bamberg, beweisrechtlich veröffentlicht:

Antrag auf Entzug der Anwaltszulassung der Hetzanwältin Hitzlberger

Diese Antwort von einer „Geschäftsführerin Träger“ hielt man für angemessen:

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http://www.leuteritz.info/monika-traeger/
Schwerpunkte: Reiserecht, Mietrecht, Verkehrsrecht

„Sehr geehrter Herr Deeg,

ich bestätige den Eingang Ihres Schreibens vom 23.01.2016. Sie verweisen auf einen berufsaufsichtlichen Vorgang aus dem Jahr 2012. Zu diesem Aktenzeichen BR 136/12/1 erhielten Sie die letzte Nachricht des Abteilungsvorsitzenden mit Schreiben vom 03.06.2013. Der Vorgang ist in berufsrechtlicher Hinsicht also erledigt und abgeschlossen.

Wenn Sie nun beantragen, Rechtsanwältin Dr. Hitzlberger „die Anwaltszulassung zu entziehen“ ist mitzuteilen, dass dies wegen des mitgeteilten Sachverhalts nicht erfolgen wird.“….

Ach so!

Der „Kindesentzug“ und damit das kriminelle und destruktiv-asoziale Vorgehen dieser Anwältin, die die SCHULD dafür trägt, dass ich entgegen geltendem Recht, vollstreckbarem Beschluss und gesundem Menschenverstand seit Mai 2012 als Vater jeden Kontakt zu meinem Kind verloren habe, ist „erledigt und abgeschlossen“….

Ich hoffe, dieses Schreiben an den Vorstand der Rechtsanwaltskammer Bamberg kann diesen „Irrtum“ helfen auzuklären!

Dr. Gabriele Hitzlberger ist eine KRIMINELLE HETZANWÄLTIN, die zielgerichtet Existenzen und Elternschaften zerstört!

An das
Präsidium der Rechtsanwaltskammer Bamberg
Friedrichstraße 7
96047 Bamberg

4. Februar 2016

Beschwerde gegen die Geschäftsführerin Träger / Vertuschung zugunsten Rechtsanwältin Hitzlberger (Schreiben ohne Aktenzeichen vom 02.02.2016, Anlage)

Dieses Schreiben ist beweisrechtich veröffentlicht, die Vorgänge werden jeweils tagesaktuell der Polizei Baden-Württemberg zur Kenntnis gebracht.

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Schreiben vom 23.01.2016 wurde bei Ihnen Antrag auf Entzug der Anwaltszulassung der Frau Dr. Hitzlberger, Würzburg, begründet.

Dies ist beweisrechtlich veröffentlicht unter:

Antrag auf Entzug der Anwaltszulassung der Hetzanwältin Hitzlberger

Auf Betreiben der Hitzlberger habe ich seit Mai 2012 jeglichen Kontakt zu meinem Kind verloren. Die Folgen auch für mein Kind sind fatal!

Die Schädigungen sind objektiv als vorsätzliche Traumatisierung sowohl des Kindes als auch meiner Person als Elternteil zu bewerten. Strafrechtlich ist das Verhalten der sog. Fachanwältin Hitzlberger objektiv als Mordmotiv einzuordnen.

Es ist schlicht nicht mehr vermittelbar, wie in der Region Würzburg/Bamberg Justizkriminielle agieren und die zuständigen Dienstsaufsichtsbehörden, Strafverfolger und Klageinstanzen sich offenbar seit Jahrzehnten auf billigste Abweisungsrituale zurückziehen, um Juristen und Justizkriminelle zu decken und zu schützen.

Geschäftsführerin Träger versucht offenbar unter Missbrauch der Garantenstellung, jedwede Aufklärung und Ermittlung der schwerwiegenden Vergehen bereits im Ansatz zugunsten der Rechtsanwältin zu vertuschen.

Mit dem in Anlage beigefügten lapidaren Schreiben, das als Unverschämtheit und Provokation zu werten ist, teilt Träger den Inhalt der Beschwerde konterkarierend mit:

„Sie verweisen auf einen berufsaufsichtlichen Vorgang aus dem Jahr 2012….Der Vorgang ist in berufsrechtlicher Hinsicht also erledigt und abgeschlossen.“

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Dies ist eine bizarre Verkennung der Fakten!

Die täglich weiteren Schaden generierenden Kernvorwürfe gegen Hitzlberger sind folgende:

1.
Durch asoziale, destruktive und böswillige Entwertungen und Diffamierungen gegen meine Person hat Hitzlberger seit 2012 bis heute andauernd das gesamte hochsensbile Kindschaftsrechtsverfahren vergiftet.

Handlungsleitend hierbei ist nicht das „Kindeswohl“ oder die Lösung des Konflikts sondern das Provozieren einer Eskalation und die gezielte Schädigung meiner Person als Vater, idealerweise vermutlich durch Suizid (der bei weniger robusten Vätern immer wieder erfolgt), um so die Kindsmutter vor Elternberatung und gesetzeskonformem Verhalten zu bewahren.

Wie genannt ist das Verhalten der Hitzlberger durchweg asozial, destruktiv und böswillig, die strafrechtlich und zivilrechtlich relevante Schädigung auch eine Schande für den Berufsstand des Rechtsanwalts.

2.
Hitzlberger rät der Kindsmutter nachweislich Akte destruktiv und rechtswidrig dazu, den vollstreckbaren und konkreten Umgangsbeschluss des Amtsgericht Würzburgs zu missachten und so durch Faktenschaffung die Zerstörung der Vater-Kind-Bindung irreversibel zu manifestieren.

Weiter riet Hitzlberger der Kindsmutter 2012 zum Untertauchen mit Kind, um jedwede Elternrechte meiner Person auszuhebeln. Erst 2015 wurde bekannt, dass sie nun für eine Steuerkanzlei in Bamberg tätig ist.

3.
Als das Amtsgericht Würzburg im Dezember 2012 die fatalen Folgen für mein Kind durch weitere Kontaktlosigkeit aufzeigt, was sowohl Jugendamt, Verfahrenspfleger als auch Umgangspflegerin bestätigt, täuscht Hitzlberger zunächst die Zustimmung der Kindsmutter vor, sich wie vom Gericht aufgegeben, unmittelbar zwecks Durchführung des Umgangsbeschlusses mit der Umgangspflegerin Frau Kleylein-Gerlich zusammenzuarbeiten.

Stattdessen reicht Hitzlberger Tage später einen gezielt auf Verschleppung ausgerichteten Befangenheitsantrag gegen die Richterin ein, der die Kontakte bis zum heutigen Tag vereitelt. Die Kindsmutter verweigert infolge auf Anraten der Hitzlberger jede Kommunikation mit der Umgangspflegerin, so wie bereits zuvor zu der vom Gericht eingesetzten Familienberaterin Katharina Schmelter, gerichtsnahe Beratung.

Ergebnis:

Mehrfertigung aller Vorgänge liegt der Polizei Baden-Württemberg vor, die Gesamtvorgänge bei der Justiz Würzburg hier sind mittlerweile transparent. Der Europäische Gerichtshof ist mit Beschwerde wegen zehnmonatiger Freiheitsberaubung gegen meine Person unter Versuch der dauerhaften Unterbringung mittels Fehlgutachten befasst.


Auslöser dieser Straftaten im Amt – Ihnen vorliegend – war ebenfalls ein von der mütterlichen Seite lapidar und willkürlich zum Scheitern gebrachter Vertrag auf wöchentliche Kontakte beim Kinderschutzbund, 2008. Eine Beschwerde bei Ihrer Kammer hiergegen nutzte die Kindsmutter, Rechtsanwältin Kerstin Neubert infolge zur Strafanzeige gegen mich wegen “versuchter Nötigung“. (Verfahren eingestellt infolge Freispruch im Verfahren 814 Js 10465/09).

Die Lebensfremdheit vor dem Hintergrund der vorliegenden Fakten, die sich durch das konterkarierende Schreiben der Rechtsanwaltskammer, Geschäftsführerin Frau Träger hier ergibt, ist atemberaubend!

Selbstverständlich ist Frau Dr. Hitzlberger die Anwaltszulassung zu entziehen.

Desweiteren sind strafrechtliche Schritte (Anstiftung zu Kindesentführung/Kindesentzug, Falschberatung, Verleumdung, Beleidigung, üble Nachrede) und zivilrechtliche Schritte angezeigt.

Die schweren Straftaten gegen mich sowie die Schädigungs- und Vertuschungsversuche im Dunstkreis von Justizjuristen Würzburg/Bamberg und das massive Fehlverhalten der Juristinnen Neubert (Kindsmutter) und Hitzlberger in Zusammenhang mit langjährigem Kindesentzug ist wie in Reaktion auf das Verhalten Hitzlberger seit September 2013 ausführlich transparent gemacht.

Ein Untersuchungsausschuss des Landtags ist hier mittlerweile auch von objektiver Seite als notwendig erachtet. Strafanzeigen wegen Verbrechen im Amt sind vielfach erstattet, den internen Vertuschungsversuchen bei der Justiz Würzburg wird nachgegangen.

Es bestand und besteht offenkundig die Bestrebung, durch Rechtsbrüche und durch Provokation sowie gezielt böswilliges und destruktives anwaltliches Verhalten eine Eskalation herbeizuführen.

Neben den persönlichen Schädigungen durch Hitzlberger wurde auch eine sittenwidrige sexuelle Beziehung zu einem Mandanten unter Hintergehung dessen Ehefrau, ebenfalls Mandantin (gemeinsame Vertretung in Scheidungsverfahren) mitgeteilt.

Ich bitte dem endlich angemessen zu begegnen und appelliere hiermit letztmals, endlich einen Beitrag zur Aufklärung der seit 2003 hier fortlaufend begangenen Justizverbrechen zu leisten.

Andere Geschädigte würden sich schon seit Jahren nicht mehr auf diesem Weg um Aufklärung bemühen!

Martin Deeg

Polizeibeamter, a.D.

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