Strukturelle Korruption im OLG-Bezirk Bamberg: Gerichtsverfahren gegen Fehlgutachter Dr. Groß wird durch kriminelle Richter auf Biegen und Brechen zu verhindern versucht

Residenzlauf 2018

….“Es kann daher dahingestellt bleiben, ob das von dem Antragsgegner erstattete Gutachten tatsächlich unrichtig ist, wie der Antragsteller behauptet.“…

……

Die Meinung der Würzburger Justizjuristin Martina Pfister-Luz zu falschen Gutachten…..

Die AKTUELLE Entwicklung in Sachen Dr. Groß, von der korrupten Justiz gedeckter CSU-Gutachter, die Kriminellen bücken sich mittlerweile ganz tief, um ein ordentliches Gerichtsverfahren zu verhindern….

OLG-Richter Thomas Förster am 21.09.2017:

„In der Sache führt die Beschwerde zur Aufhebung des Nichtabhilfesbeschlusses vom 04.09.2017 zum Zwecke der Nachholung eines ordnungsgemäßen Abhilfeverfahrens.

Der Nichtabhilfebeschluss des Landgerichts Würzburg beruht auf einem erheblichen Verfahrensfehler.

Das Abhilfeverfahren ist ein vom Untergericht durchzuführender Teil des Beschwerdeverfahrens., § 572 Abs. 1 S. 1 ZPO. Eine zulässige Vorlage an das Beschwerdegericht setzt die Durchführung eines ordnungsgemäßen Abhilfeverfahrens voraus. Dabei muss der Abhilfebeschluss eine auf den Einzelfall bezogene Sachüberprüfung der mit der Beschwerde vorgetragenen Beanstandungen enthalten (OLG Frankfurt a.Main, MDR 2010, 344; OLG Rostock JurBüro 2012, 196; OLG Nürnberg MDR 2004, 169). Ein Vorlagebeschluss ohne erforderliche Begründung verletzt daher regelmäßig das rechtliche Gehör und unterliegt aufgrund eines schwerwiegenden Verfahrensmangels der Aufhebung (OLG Köln FamFR 2009, 52; OLG Nürnberg a.a.O.; OLG Frankfurt a. Main a.a.O; Thomas/Putzo-Reichold, ZPO 37. Aufl., § 572, Rn.10; Zöller-Heßler, ZPO, 31. Aufl. § 572, Rn.4).

Im vorliegenden Fall legt der Beschwerdeführer in der Beschwerdeschrift vom 12.06.2017 dar, dass auch grobe Fahrlässigkeit (bei Erstattung eines unrichtigen Gutachtens) genüge, um Schadensersatzansprüche zu begründen. Eine solche liegt unter Berücksichtigung des Vortrags des Beschwerdeführers und des (in Auszügen) vorgelegten Gutachtens des Sachverständigen Prof. Dr. Nedopil jedenfalls nicht von vornherein gänzlich fern. …“

OLG Bamberg, „erheblicher Verfahrensfehler beim LG, Fehlgutachten Dr. Groß, 21.09.2017, 4 W 85/17

Thomas Förster, OLG Bamberg

OLG-Richter Thomas Förster am 28.05.2018:

….“Auch soweit das Klagebegehren des Antragstellers dahingehend ausgelegt werden kann, dass er seine Schadensersatzansprüche zumindest hilfsweise auf die grob fahrlässige Erstattung eines falschen Gutachtens stützen möchte, hätte die beabsichtigte Klage keine Aussicht auf Erfolg.“

OLG Bamberg, Freibrief Fehlgutachten Dr. Groß, 28.05.2018, 4 W 85/17

Zwischen diesen beiden konträren sog. Beschlüssen des OLG-Richters liegt dieser hämisch-dümmliche „Beschluss“ der korrupten Richterin Ursula Fehn-Herrmann, die in eigener Sache kindisch nachtritt, Original:

…“Der Beschwerdeführer bleibt also bei seiner Behauptung der vorsätzlichen Falschbegutachtung. Dies streicht er durch entsprechenden Fettdruck jeweils heraus.

Ein Gutachten kann jedoch nur entweder vorsätzlich oder grob fahrlässig falsch sein. Der Vortrag des Beschwerdeführers geht nicht auf den Verschuldensvorwurf der groben Fahrlässigkeit ein.“….

Kriminelle Richterin LG Würzburg: weiter Freibrief für Dr. Groß, 15.12.2017, 72 O 1041/17

Der Antrag auf Hinzuziehung eines Amtsarztes für Fehn-Herrmann wurde bis jetzt ignoriert, ebenso Klage und Dienstaufsichtsbeschwerde:

Klage auf Schadensersatz und Antrag auf amtsärztliche / psychiatrische Untersuchung der Richterin Fehn-Herrmann, die den verbrecherischen Kindesentzug seit 2003 leugnet

Kindliche Trotzreaktion und weitere Rechtsbeugung der korrupten Richterin Ursula Fehn-Herrmann beim Landgericht Würzburg zugunsten des Würzburger Fehlgutachters Dr. Jörg Groß – dem „allgemein“ eine „hohe Sachkompetenz“ nachgesagt wird!

Diese weitere Strafanzeige ist eingereicht – und ist hiermit BEWEISRECHTLICH dokumentiert und veröffentlicht:

Über
Polizeiposten Stuttgart-Weilimdorf
– Frau POK ín Schiemenz –
Glemsgaustraße 27
70499 Stuttgart

an den Leiter der Behörde,

POR Jörg Schiebe 05.06.2018

Es wird beantragt, dass folgende Strafanzeige wegen Freiheitsberaubung im Amt / vorsätzlich erstattetem Fehlgutachten sowie Rechtsbeugung etc. nicht an die CSU-Justizbehörden/Strafverfolgungsbehörden Würzburg/Bamberg abgegeben wird.

Dort finden objektiv seit Jahren strukturell Verdeckungsstraftaten und Rechtsbeugungen zu Lasten des Klägers statt, um insbesondere die zehnmonatige Freiheitsberaubung im Amt zu vertuschen, die von Beschuldigten insbesondere der Staatsanwaltschaft Würzburg mithilfe des sog. Sachverständigen Dr. Groß inszeniert wurde.

Die Beschuldigten im Amt gehen mit immenser krimineller Energie vor.
Der dringende Tatverdacht auf strukturelle Rechtsbeugung im Raum Würzburg ist anhand Aktenlage objektiv vorliegend, Sachverhalt und Anlagen.

I.

SACHVERHALT / DRINGENDER TATVERDACHT

1.

Aufgrund zugegangen weiteren Beschluss wird weiter Strafanzeige gegen

a)
Thomas Förster
, zu laden über OLG Bamberg, Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg erstattet.

Desweiteren wird nochmals Strafanzeige gegen die kriminelle Richterin beim Landgericht Würzburg, die Beschuldigte

b )
Ursula Fehn-Herrmann, zu laden über Ottostraße 5, 97070 Würzburg erstattet sowie – in diesem Zusammenhang gegen den sog. Sachverständigen und Beschuldigten (unter anderem detaillierte Strafanzeige erstattet mit Datum vom 12.06.2017 über diese Behörde!)

Die Beschuldigte, persönlich bekannt/befreundet mit dem Beschuldigten Dr. Groß leugnet hierbei sogar den Zusammenhang der Freiheitsberaubung/Unterbringung des mit dem Fehlgutachten und stellt weiter trotz Freispruch (LG Würzburg, 814 Js 10465/09) in den Raum, der Kläger habe einen Amoklauf angedroht bzw. diese Androhung habe objektiv vorgelegen:

—-„Ausgangspunkt für den Unterbringungsbefehl vom 03.08.2009 (Anlage 1) waren ein Schreiben des Antragstellers vom 18.05.2009 und eine SMS vom 19.06.2009, die als Androhung eines Amoklaufs verstanden wurden.“—-

Landgericht Würzburg: Rechtsbeugung zugunsten Dr. Groß, sog. Beschluss der Richterin Fehn-Herrmann, Az. 72 O 1041/17

Beweis: (im Zusammenhang)

Anlage 5
Sog. Beschluss der Beschuldigten Fehn-Herrmann, Landgericht Würzburg, 02.06.2017, 72 O 1041/17

Die Vorgänge sind gerichtsbekannt und polizeibekannt.

c)
Dr. Jörg Groß, Platenstraße 6, 97072 Würzburg

Der Vorgang ist gerichtsbekannt und polizeibekannt.

Auf die seit Jahren erfolgten persönlichen Erörterungen und die objektiven Eindrücke und Ermittlungsergebnisse der Sachbearbeiterin Frau POK‘in Schiemenz wird verwiesen.

Die Beschuldigten nehmen persönliche Rache des Klägers offenkundig in Kauf bzw. wollen diese provozieren.

Es ist jedem vernünftig denkenden Menschen klar, dass eine zehnmonatige Freiheitsberaubung im Amt und eine durch eine regionale Justiz über 15 Jahre andauernde Zerstörung einer Vaterschaft (die der Freiheitsberaubung kausal zugrundeliegt) gegen einen unschuldigen ehemaligen Polizeibeamten Konsequenzen für die Täter haben wird.

Der Fall ist seit August 2013 beweisrechtlich im Blog des Klägers dokumentiert, ohne dass einer der Beschuldigten den Vorwurf falscher Verdächtigung oder üblen Nachrede etc. erhoben hätte.

Der Blog ist den Beschuldigten bekannt, wie sich aus dem Schreiben des Rechtsvertreters des Beschuldigten Groß ergibt.

Beweis:
Anlage 1

Schriftsatz vom 12.04.2018, Rechtsvertreters des Beschuldigten Groß, RA Thomas W. Schüßler, Würzburg, 4 W 85/17
Fehlgutachten: Stellungnahme Dr. Groß, RA Thomas W. Schüßler, OLG Bamberg, 4 W 85/17, 12.04.2018

„Wissenschaftler“ Dr. Jörg Groß

2.

Unter permanenter zirkelschlüssiger Einrede der Verjährung versuchen die Beschuldigten außerdem rechtsbeugend darüber hinwegzutäuschen, dass der Anzeigenerstatter beginnend 2009 – während der Freiheitsberaubung – und seither durchgehend seit 2009 die Umstände der Freiheitsberaubung in allen Aspekten zivilrechtlich, strafrechtlich und dienstrechtlich zur Anzeige bringt.

Im Zusammenhang mit dem Beschuldigten Dr. Groß und dessen vorsätzlich erstatteten Fehlgutachtens ist im Zusammenhang mit Verjährung wie folgt dringender Tatverdacht der zirkelschlüssigen Rechtsbeugung zugunsten Dr. Groß und zu Lasten des AE belegt:

Beweis: (beispielhaft)
Anlage 2
Sog. Beschluss der Zeugin Pfister-Luz, Landgericht Würzburg, 72 O 2618/09
Beschluss LG Würzburg, 02.03.2010, Dr. Groß, Pfister-Luz, 72 O 2618/09

Dies hindert den Beschuldigten Thomas Förster, OLG Bamberg, nicht daran, 2018 nun zu behaupten:

„Bereits aufgrund der vom Antragsgegner mit Schriftsatz vom 12.04.2018 erhobenen Einrede der Verjährung….fehlt es an den hinreichenden Erfolgsaussichten, Anders als im Falle einer vorsätzlichen Falscherstattung eines Gutachtens (Anm.: die hier vorliegt), die in einer Freiheitsentziehung mündet, ist bei lediglich fahrlässigem Handeln nicht die dreißigjährige Verjährungsfrist des § 197 Abs. 1 Nr. 1 BGB einschlägig, sondern die Regelverjährung von drei Jahren des § 195 BGB. Wie auch vom Antragsgegner richtig dargestellt, wären evtl. bestehende Ansprüche wegen § 199 Abs. 1 BGB damit seit dem 31.12.2013 verjährt….“

Beweis:
Anlage 3

Sog. Beschluss des Beschuldigten Förster vom 28.05.2018, 4 W 85/17
OLG Bamberg, Freibrief Fehlgutachten Dr. Groß, 28.05.2018, 4 W 85/17

Zuvor hatte der Beschuldigte Förster selbst das Gegenteil behauptet, Beschluss in Verfahren 4 W 85/17 vom September 2017:

….“Der Nichtabhilfebeschluss des Landgerichts Würzburg beruht auf einem erheblichen Verfahrensfehler….
Im vorliegenden Fall legt der Beschwerdeführer in der Beschwerdeschrift vom 12.06.2017 dar, dass auch grobe Fahrlässigkeit (bei Erstattung eines unrichtigen Gutachtens) genüge, um Schadensersatzansprüche zu begründen. Eine solche liegt unter Berücksichtigung des Vortrags des Beschwerdeführers und des (in Auszügen) vorgelegten Gutachtens des Sachverständigen Prof. Dr. Nedopil jedenfalls nicht von vornherein gänzlich fern.“

OLG Bamberg, „erheblicher Verfahrensfehler beim LG, Fehlgutachten Dr. Groß, 21.09.2017, 4 W 85/17

Nun widerspricht der Beschuldigte Förster sich ohne Änderung im tatsächlichen Sachverhalt selbst, offenkundig nach internem Druck bei den Justizbehörden Bamberg:

…“Auch soweit das Klagebegehren des Antragstellers dahingehend ausgelegt werden kann, dass er seine Schadensersatzansprüche zumindest hilfsweise auf die grob fahrlässige Erstattung eines falschen Gutachtens stützen möchte, hätte die beabsichtigte Klage keine Aussicht auf Erfolg.“

Beweis:
Anlage 3
Sog. Beschluss des Beschuldigten Förster vom 28.05.2018, 4 W 85/17

Hierzu ist anzumerken: alle Verfahren seit 2009 in dieser Sache wurden auf dem Aktenweg entledigt, indem die Richter der Justizbehörden Würzburg/Bamberg den Gerichtsgutachter ohne jeden Zusammenhang zum konkreten Sachverhalt hier pauschal rechtsbeugend in Schutz nahmen:

So wird im Verfahren 62 O 2451/09 zugunsten des Kriminellen Trapp (der mit dem Vorsitzenden Richter Müller befreundet ist) auf den sog. Sachverständigen Dr. Groß verwiesen und diesem bereits eine pauschale Ehrerklärung erwiesen, die Bände spricht und die Motivlage der in den folgenden Jahre objektiven strukturellen Rechtsbeugung bereits mitteilt:

….“…..der Sachverständige Dr. Groß – wie auch der Kammer aus eigener Anschauung in zahlreichen anderen Verfahren bekannt ist – gilt im Allgemeinen als umsichtiger, erfahrener und sorgfältig arbeitender Gutachter mit hoher Sachkompetenz, der seine medizinischen Schlussfolgerungen und Diagnosen erst nach sorgfältiger Abwägung und umfassender Begründung zu treffen pflegt.”…

Beweis:
Anlage 4

Sog. Beschluss der Beschuldigten Müller, Fehn-Herrmann, Stühler / Landgericht Würzburg vom 02.11.2010, 62 O 2451/09
Zivilverfahren gg. Forensik RA Kohl Verweigerung PKH

Seit 2009 ist in dieser Sache folgendes objektiv vorliegend, polizeibekannt:

a)
Die Zivilklagen werden nach Verweisung an die Justizbehörden Würzburg durchweg unter struktureller Rechtsbeugung und in allen Fällen ohne mündliche Verhandlung durch Kollegen, Freunde und Dienstuntergebene der Beklagten entledigt, unter Leugnung der Fakten.

b)
Die Strafanzeigen werden nach Verweisung an die Strafverfolgungsbehörden im OLG-Bezirk Bamberg in allen Fällen unter mittlerweile offenkundiger struktureller Strafvereitelung zugunsten der Justizangehörigen, Juristen und sonstiger mit Amtsvergehen in Verbindung stehender Beschuldigter ohne jede Ermittlung eingestellt.

c)
Dienstrechtliche Beschwerden werden nicht beantwortet bzw. wird floskelhaft auf die Unabhängigkeit der Justiz verwiesen. Bezüglich Strafanzeigen gegen Staatsanwälte in Würzburg wurde der Anzeigenerstatter an die Staatsanwaltschaft Würzburg verwiesen.

Eine Geschädigtenvernehmung wurde bis heute rechtsfremd nicht veranlasst. Die Rechtsbeugungen orientieren sich offenkundig am Status und Amt der Beschuldigten.

3.

Es besteht erkennbar sowohl objektiv der dringende Tatverdacht auf eine konzertierte mittels Amtsmissbrauch konzertiert erzwungene Freiheitsberaubung im Amt als auch objektiv auf vorsätzlicher Erstattung eines unrichtigen ärztlichen Zeugnisses durch den Beschuldigten Dr. Groß zu diesem Zweck.

Seit 2010 lassen die Beschuldigten bei den Justizbehörden den Kläger in allen Belangen und trotz dringendem Tatverdacht und objektiv offenkundiger Schadensersatzpflicht auf dummdreiste Art auflaufen, verweigern und blockieren unter Rechtsbeugung den Rechtsweg.

Die Hybris und durchgehend an Status, Amt und Titeln orientierte parteiische Amtsführung bei den Justizbehörden ist dokumentiert unter anderem in Schreiben der Zeugin Martina Pfister-Luz, zu laden über Staatsanwaltschaft Würzburg, Ottostraße 5, 97070 Würzburg.
(Zur Tatzeit Richterin am Landgericht Würzburg, siehe Anlage)

Martina Pfister-Luz
(aktuell Staatsanwaltschaft Würzburg….)

Diese entledigt die berechtigte und unmittelbare Feststellungsklage gegen den Beschuldigten Dr. Groß, die der Anzeigenerstatter bereits mit Datum vom 13.12.2009 in dieser Sache eingereicht hat, mit folgender rechtsfremder Argumentation, 04.02.2010:

„Die von dem Antragsteller beabsichtigte Klage enthält keinen schlüssigen Vortrag“…

Beweis:
Anlage 2

Sog. Beschluss der Zeugin Pfister-Luz, Landgericht Würzburg, 72 O 2618/09
Beschluss LG Würzburg, 04.02.2010, Dr. Groß, Pfister-Luz, 72 O 2618/09

Hier wird schlicht wie objektiv bei den CSU-Justizbehörden hier üblich, der Beweisvortrag mit Floskeln begründungsfrei und zirkelschlüssig übergangen.

An die üblichen kataloghaften Floskeln schließt sich sodann die zirkelschlüssige persönliche Meinung der Zeugin als Richterin an:

…“Allein der Umstand, dass der Antragsteller, der offensichtlich aufgrund der erstatteten Gutachten untergebracht wurde, mit dem Inhalt der gutachterlichen Feststellungen des Sachverständigen nicht einverstanden ist, lässt nach Auffassung des Gerichts nicht den Schluss zu, dass das Gutachten unrichtig war bzw. ist. Erfahrungsgemäß teilt die begutachtete Person, zumal in Strafverfahren, in den seltensten Fällen die Auffassung des gerichtlichen Sachverständigen. Zumal wenn dieser zu dem Ergebnis kommt, dass, wie der Antragsteller vorträgt, bei dem Probanden „Wahn“ und „seelische Abartigkeit“ vorliegt.“…..

Beweis:
Anlage 2

Sog. Beschluss der Zeugin Pfister-Luz, Landgericht Würzburg, 72 O 2618/09
Beschluss LG Würzburg, 04.02.2010, Dr. Groß, Pfister-Luz, 72 O 2618/09

Die Zeugin legt als Richterin des Landgerichts Würzburg hier eindeutig die bei den örtlichen Justizbehörden übliche Sichtweise offen, dass nämlich

a) der Inhalt eines Gutachtens, auch wenn dieser völlig abwegig und ohne jeden Voraussetzung erfolgt, allein schon durch die Tatsache, dass ein Gutachter dieser Meinung ist, keiner Überprüfung mehr zugänglich ist, insbesondere nicht auf Grundlage des „Begutachteten“, vielmehr ist es so, dass

b) bereits die Schwere und Dramatik von sog. Diagnosen von Sachverständigen, hier ein vom Beschuldigten Dr. Groß anlasslos behaupteter „Wahn“ und „seelische Abartigkeit“, bereits für die Richtigkeit dieser Diagnosen sprechen muss, nach dem Motto: je vernichtender die Diagnosen, desto weniger zählt der Widerspruch der Betroffenen.

Infolge leistet die Zeugin den richterlichen Offenbarungseid:

„Entscheidend ist jedoch vorliegend, dass gemäß § 839 a BGB eine Schadensersatzpflicht des gerichtlichen Sachverständigen nur dann eintreten kann, wenn ein unrichtiges Gutachten vorsätzlich oder grob fahrlässig erstattet wurde.

Es kann daher dahingestellt bleiben, ob das von dem Antragsgegner erstattete Gutachten tatsächlich unrichtig ist, wie der Antragsteller behauptet.“

Beweis:
Anlage 2

Sog. Beschluss der Zeugin Pfister-Luz, Landgericht Würzburg, 72 O 2618/09
Beschluss LG Würzburg, 04.02.2010, Dr. Groß, Pfister-Luz, 72 O 2618/09

Dies belegt die bei dieser CSU-Provinzjustiz offenkundig herrschende Meinung, dass Sachverständige ruhig falsche („unrichtige“) Gutachten erstatten können – es wird sowieso nicht gelingen, hier Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu belegen.

Der Vorsatz durch den Beschuldigten Dr. Groß ist objektiv augenscheinlich: er wusste, was die Staatsanwaltschaft Würzburg von ihm erwartet, er war bereits bekannt und (u.a. in der Forensik Lohr) berüchtigt als sog. „verlässlicher Einweisungsgutachter“.

Bereits zu diesem Zeitpunkt war erwiesen, dass der Beschuldigte Dr. Groß ein völlig bizarres Fehlgutachten erstattet hat und keine der von ihm behaupteten Voraussetzungen für Unterbringung und Annahme der §§ 63, 20/21 StGB hier vorliegen.

Dr. Groß vertrat hier eine singuläre durch nichts gestützte Einzelmeinung entgegen u.a. der gesamten Belegschaft der Forensik Lohr, wo seit 05.08.2009 die Unterbringung auf Grundlage des Gutachtens erzwungen wurde.
Insbesondere der in allen Verfahren als Zeuge benannte Oberarzt Manfred Filipiak stellte bereits am Tag der Einweisung des Anzeigenerstatters, 05.08.2009 fest, dass beim Anzeigenerstatter keinerlei Voraussetzungen für diese Maßnahme vorlagen.

Weiter täuschen sowohl Dr. Groß als auch die Beschuldigten der Justizbehörden Würzburg seit 2009 darüber hinweg, dass sämtliche ärztlichen Gutachter und Zeugen eine von Dr. Groß völlig abweichende fachliche Ansicht vertraten, unter anderem:

Zeugnis:
Oberarzt Manfred Filipiak
, zu laden über Johannesbad Fachklinik Furth im Wald, Eichertweg 37, 93437 Furth im Wald

Zeugnis:
Oberarzt Mohl
, zu laden über Landesärztekammer Baden-Württemberg
Jahnstraße 40 70597 Stuttgart

Zeugnis:
Dr. Gunther Essinger
, Medizinischer Direktor und Chefarzt der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie, Lützenhardter Hof, 75365 Calw

Es soll offenkundig durch rechtsbeugende Entledigung sämtlicher Geltendmachungen verhindert werden, dass diese Zeugen in einer ordentlichen Hauptverhandlungen zu den Vorgängen gehört werden.

Es ist insoweit, wie die Aktenlage ergibt, auch völlig irrelevant, wann und ob das Gutachten Prof. Dr. Nedopils belegte, dass Dr. Groß zusammenhangslos und ohne jeden Anknüpfungstatbestand zu seinen bizarren Diagnosen kam, die keiner der Zeugen auch nur ansatzweise bestätigen oder stützen kann.

Bis heute ist durch nichts und nirgends in der vorliegenden Aktenlage ersichtlich, worauf Dr. Groß sein bizarres Fehlgutachten stützt.

Ebenso ist durch nichts und nirgends ersichtlich, worauf er seine sog. Prognose, der Kläger sei als Gefahr für die Allgemeinheit unbedingt mit Neuroleptika zu behandeln und dauerhaft nach § 63 StGB im Maßregelvollzug einzusperren stützt.

Die EINZIGE und naheliegendste Erklärung ist die, dass Dr. Groß unbeachtlich seiner ärztlichen Pflichten im Sinne der Staatsanwaltschaft ein Fehlgutachten erstattete, notdürftig mit fachlichem Duktus angereichert, um Seriosität und Kompetenz vorzugaukeln und hernach darauf vertraute, dass

a) der Anzeigenerstatter als „amtsbekannter Spinner/Querulant“ weggesperrt werden wird, so dass seine Fehldiagnosen quasi zirkelschlüssig selbstbestätigend wirken (vgl. Beschluss der Zeugin Pfister-Luz, Anlage 2 und auch Anlage 4)

b)
eine objektive Aufklärung seiner Fehldiagnosen infolge niemals stattfinden wird aufgrund der CSU-Seilschaften bei der Justiz Würzburg und des Rufs, den Dr. Groß dort genießt.

Dr. Groß saß u.a. zur Tatzeit für die CSU zusammen mit Cornelia Lückemann im Stadtrat, der Ehefrau des damaligen Leiters der Staatsanwaltschaft und heutigen sog. OLG-Präsidenten Clemens Lückemann, der als federführender Inititator der Freiheitsberaubung im Amt gegen den Anzeigenerstatter anzusehen ist.

Die offenkundige objektive Befangenheit, die bei den Richtern hier vorliegt im Zusammenhang mit einem Verbrechen ihres Behördenleiters, wird ebenso übergangen wie alle Fakten.

II.

Der zugrundeliegende Sachverhalt, der polizeibekannt und unstreitig ist, wird nochmals zusammengefasst:

Auf Grundlage einer Dienstaufsichtsbeschwerde vom 18.05.2009 gegen die Staatsanwaltschaft Würzburg (Thomas Trapp, heute Landgericht Würzburg) erzwangen Kriminelle der Justizbehörden Würzburg unter Amtsmissbrauch aus persönlichem Ärger über die fortlaufenden Geltendmachungen des Anzeigenerstatters – Kindesentziehung seit 2003 – am 12.06.2009 Maßnahmen gegen den Kläger, indem Sie wider besseres Wissen behaupteten, bei den Justizbehörden drohe ein akuter Amoklauf mit einer unbekannten Zahl an Todesopfern durch den Anzeigenerstatter.
(Auf die anhängigen Zivilklagen und polizeilich vorliegenden Strafanzeigen, im Internet öffentlich zugänglich, alle Aspekte und Tatbeiträge dieses Justizskandals betreffend, wird vollinhaltlich verwiesen).

Um dies zu verwirklichen, täuschten die Kriminellen der Staatsanwaltschaft bis hinein in die Hauptverhandlung über die Tatsache, dass mehrere Richter (Dr. Bellay, Dr. Müller-Teckhoff) und auch der mit der Dienstaufsichtsbeschwerde befasste Ministerialrat Hans Kornprobst in den Schreiben keinerlei Straftatbestand erkannt hatten, ebenso wenig eine Bedrohungslage.
Um diesen Rechtsbruch zu vertuschen, versuchte der Zeuge und Lückemann-Freund Lothar Schmitt infolge, den Kläger in der Hauptverhandlung gezielt zu diffamieren, indem er behauptete, die auf Antrag Trapps von ihm (zur Tatzeit in Funktion als Vizepräsident des LG) am 12.06.2009 veranlassten Maßnahmen habe er befürwortet, da er aufgrund eines Schreibens des Anzeigenerstatters aus dem Jahr 2005 von diesem akut drohenden Amoklauf nun im Juni 2009 ausging, analog der Beschuldigten der Staatsanwaltschaft.

Der „neue Leitende Oberstaatsanwalt“ Lothar Schmitt. Foto: Stefan Gregor 30.08.2012

Lothar Schmitt ist als Protege des Haupttäters Lückemann infolge dessen sog. Vizepräsident beim OLG Bamberg, heute Generalstaatsanwalt in Nürnberg.

Alle Tatbeteiligten bei der Freiheitsberaubung wurden infolge im OLG-Bezirk befördert!

Nachdem dieser „Amoklauf“ trotz der alarmistisch inszenierten Drohkulisse des Beschuldigten Trapp nicht stattfand, der Anzeigenerstatter aber auch nicht festgenommen werden konnte (da er sich in Stuttgart aufhielt und dorthin seit April 2009 von Würzburg verzogen war) erzwangen die Kriminellen über die Polizei Stuttgart dennoch am 21.06.2009 die Festnahme. Der Anzeigenerstatter wurde als Teilnehmer des Stuttgarter Halbmarathons bei km 20 aus dem Läuferpulk gezogen und festgenommen.

Der Beschuldigte Trapp lieferte zu diesem Vorgang erst einen Tag später, am 22.06.2009 einen sog. Haftbefehl, in welchem er nun behauptete, der Anzeigenerstatter habe den Amoklauf angedroht, ohne ihn begehen zu wollen – Tatbestand der Störung des öffentlichen Friedens.

Eine solche Straftat ist bei tatsächlichem Vorliegen nach objektiven Ermittlungen und gesundem Menschenverstand allenfalls mit einer Geldstrafe oder einer geringen Bewährungsstrafe zu ahnden.

Dass hier objektiv eine gezielte Intrige und Freiheitsberaubung vorliegt, ist mittels dringendem Tatverdacht belegt. Dass keine Ermittlungen erfolgen, ist offenkundig objektiv lediglich dem Amt und Status der Beschuldigten geschuldet, die von Justizkollegen und befreundeten Juristjuristen zirkelschlüssig gedeckt werden.

Die rechtsstaatliche objektive Vorgehensweise bei Strafverfolgung im Fall einer Störung des öffentlichen Friedens ist wie folgt belegt:

Beweis:
Anlage 6

Pressebericht vom 07.05.2018 „Aus Frust mit Amoklauf an Schule gedroht“
Pressebericht vom 30.01.2018 „Ex-Polizist aus Afghanistan drohte mit Brandstiftung“
Bundesweite Strafverfolgungsstatistik 2009/2010/2011

Selbst explizite Drohungen durch vorbestrafte Täter führen zu Bewährungsstrafen.

Infolge erzwangen die Kriminellen der Justiz Würzburg eine Inhaftierung des Anzeigenerstatters bis zum 05.08.2009 ohne Vorliegen von Straftat in der JVA Stammheim und JVA Würzburg.

Durch den Mittäter Roland Stockmann wurde infolge, 23.07.2009 eine vorgebliche Fluchtgefahr dadurch konstruiert, indem der Beschuldigte Stockmann behauptete, der Anzeigenerstatter sei „entrückt“ – was er, Stockmann, schon 2005 festgestellt habe.

Haftprüfung 23.07.09

Diese Inszenierung einer nicht vorhandenen Straftat und eines Haftgrundes diente objektiv dazu, die Zeit zu überbrücken, bis der von der Staatsanwaltschaft Würzburg instruierte Beschuldigte Dr. Groß sein vernichtendes Fehlgutachten vorlegen konnte, in welchem er dem Anzeigenerstatter (Inhalt der Klage) beliebig schwerste Pathologien und hieraus eine Gefährlichkeit andichten konnte.

Nach Fertigstellung dieses Fehlgutachtens erfolgte am 05.08.2009 die Überstellung des Anzeigenerstatters von der JVA Würzburg in die Forensik Lohr, wo er ohne medizinische Grundlage – was bereits am ersten Tag erkannt wurde – bis zum 05.03.2010 seiner Freiheit beraubt und eingesperrt wurde.

Der Zeuge Filipiak, zuständiger Oberarzt der Forensik und der Rechtsbeistand des Anzeigenerstatters, Christian Mulzer, wirkten infolge darauf hin, dass der objektive und neutrale Gutachter Prof. Dr. Nedopil, München, ein Dr. Groß widerlegendes Gutachten erstatten müsse. Vertrauen in Dr. Groß bestand nicht, da dieser offenkundig im Sinne der Staatsanwaltschaft agiert, andere Fälle sind in der Forensik bekannt.

Rechtsanwalt Christian Mulzer

Man musste von einer gezielten Intrige mit der Absicht der dauerhaften Freiheitsberaubung auf Grundlage von Fehlgutachten des Dr. Groß ausgehen. Dies wurde auch so kommuniziert.

Diese Sichtweise bestätigte sich infolge. Es ging erkennbar nicht um Strafverfolgung sondern um Schädigung des Klägers, unabhängig von Strafgehalt, Faktenlage und Tatsachen.

Nachdem Prof. Dr. Nedopil den jedem objektiv urteilenden Beobachter sich aufzwingenden Sachverhalt bestätigte, dass beim Anzeigenerstatter keinerlei Voraussetzungen für Unterbringung vorliegen und keine der Diagnosen und Prognosen des Dr. Groß einen Bezug zur Realität haben (Inhalt der Klage), erzwangen die Kriminellen der Staatsanwaltschaft im Zusammenwirken mit den Beschuldigten Schepping/Baumann am 12.03.2010 eine zweite Festnahme des Anzeigenerstatters in Stuttgart.

Dieses Verhalten setzte sich fort. Nach Freispruch durch integre Richter des Landgerichts verweigerten die Kriminellen in gleicher Täterschaft die Entschädigung für insgesamt zehn Monate Freiheitsberaubung im Amt.

Seither wird auf Grundlage der von den Kriminellen ergebnisorientiert geschaffenen Aktenlage und unter floskelhafter Leugnung der Tatbestände zugunsten der Beschuldigten die objektive Faktenlage zirkelschlüssig zu vertuschen gesucht.

Der Vorsatz und dringende Tatverdacht ist anhand objektiver kriminalistischer Maßstäbe zweifelsfrei gegeben.

Martin Deeg,

Polizeibeamter a.D.

25 Gedanken zu „Strukturelle Korruption im OLG-Bezirk Bamberg: Gerichtsverfahren gegen Fehlgutachter Dr. Groß wird durch kriminelle Richter auf Biegen und Brechen zu verhindern versucht

  1. Gerade kam Nachricht von Angelo Lauria:

    „Bin gerade entlassen worden. Einfach nur zum totlachen. Die Beamten haben das nicht geglaubt. Drei Tage hat der Beschluss die runde gemacht im Knast. Die haben sich alle kaputt gelacht.“

  2. SWR-Nachcafe:

    „Wenn mir Unrecht geschieht…“

    Unter anderem:

    …“Als die eigenen Kollegen vor Kim Jungs Haustür standen und ihn ins Revier mitnahmen, glaubte er zuerst an eine Verwechslung. Dem damaligen Polizisten wurde vorgeworfen, einen Getränkemarkt überfallen zu haben, Kim Jung beteuerte seine Unschuld. Im anschließenden Prozess wurde er wegen schweren Raubes zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt: „Ich bin vor Gericht regelrecht zusammengebrochen.“ Bis heute sieht er sich als Justizopfer und kämpft für ein Wiederaufnahmeverfahren.“

    https://www.swr.de/nachtcafe/sendung-am-15-wenn-mir-unrecht-geschieht/-/id=200198/did=21630544/nid=200198/11tlkre/index.html

    • Habe den Bericht auch gesehn : nach so einer Wahnsinnssendung müssten einmal 10 Richter im Studio Stellung nehmen …am besten alle Beteiligten, Anwälte ..da bliebe kein Auge trocken ! „Wer nicht praktizierender Anwalt ist, macht sich keine Vorstellung über den alltäglichen Kampf ums Verfahrensrecht. Unentwegt wird im Zivilprozeß – auf den sich die folgende Darstellung beschränkt – von den Gerichten fahrlässig bis vorsätzlich gegen zwingende einfachrechtliche Vorschriften und gegen die Grundrechte verstoßen. Vielfach müssen die Parteien das wehrlos hinnehmen.
      Berichte über grobe und gröbste Verstöße gegen das Verfahrensrecht werden aus Justizkreisen damit abgeblockt, es handele sich um Einzelfälle.
      Um diese unwahre Beschönigung zu widerlegen, habe ich seit 1992 als Herausgeber der Zeitschrift für die Anwaltspraxis (ZAP) den „ZAP-Report Justizspiegel“ eingeführt und die Leser um Mitarbeit durch Einsendungen gebeten. Deren Reaktion war überwältigend! Anwälte aus ganz Deutschland haben über ihre bedrückenden Erlebnisse berichtet und berichten immer noch darüber. Fast alle äußerten sich frustriert und verbittert, weil sie Rechtsverletzungen wehrlos hinnehmen mußten.

      Illegal erhobene Beweise dürfen vor deutschen Gerichten verwendet werden, Polizisten und Ermittlungsbeamte lügen vor Gericht, die ach so gepriesene ‘richterliche Unabhängigkeit’ wird zu einer Farce, weil Richter sich oft als verlängerter Arm der Staatsanwaltschaft fühlen und gebärden.“
      Noch deutlicher wird der ehemalige Stuttgarter Landgerichtsrichter a.D. Frank Fahsel, Fellbach, in einem Leserbrief in der Süddeutschen Zeitung vom 09.04.2008:
      Ich war von 1973 bis 2004 Richter am Landgericht Stuttgart und habe in dieser Zeit ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war/ist, weil sie systemkonform sind.
      Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht „kriminell” nennen kann. Sie waren/sind aber sakrosankt, weil sie per Ordre de Mufti gehandelt haben oder vom System gedeckt wurden, um der Reputation willen. Natürlich gehen auch Richter in den Puff, ich kenne in Stuttgart diverse, ebenso Staatsanwälte. In der Justiz gegen solche Kollegen vorzugehen, ist nicht möglich, denn das System schützt sich vor einem Outing selbst – durch konsequente Manipulation. Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor „meinesgleichen”.

  3. Leserforum SZ Print heute: ….„Recht ohne Verstand und Verständnis“. So ist es!

    „Missbrauchsfall Staufen – Wenn in Ämtern und Justiz Sozialkompetenz fehlt

    ….“Öffentlichkeit und Justiz konzentrieren sich auf die Aufarbeitung der Tat und nehmen den oder die Täter in den Fokus. Die weiteren Ursachen und die günstigen Umstände, die eine solche Tat überhaupt möglich machen, werden hierbei keiner Betrachtung unterzogen. Eine solche Betrachtung ist jedoch zwingend, wenn es tatsächlich gewollt ist, solche abscheulichen Taten in Zukunft möglichst zu verhindern.

    Zu betrachten ist daher im Fall „Staufen“ all das, was im Vorfeld quasi schiefgelaufen ist und damit die Tat befördert und erst möglich gemacht hat. Und es ist zu fragen, ob das Verhalten der Behörden und der Justiz im Fall „Staufen“ ein Einzelfall war, oder darin nicht ein grundlegendes Problem in diesen Bereichen zu sehen ist.

    Die hier zu formulierende Kritik schickt das Ergebnis voraus: Es fehlt nicht nur Personal bei Jugendämtern und Justiz, es fehlt an der sozialen Kompetenz. Diese ist insbesondere in zunehmendem Maße in der Richterschaft abnehmend. Die Besetzung von Stellen in Rechtsprechung und Justiz richtet sich nach starren Leistungskriterien. Voraussetzung für die Einstellung in den Staatsdienst, für die Besetzung des Richteramtes ist ein Prädikatsexamen. In der Juristenausbildung spielt allerdings nur die mechanische Anwendung der gesetzlichen Norm eine Rolle. Die Anwendung des Rechts unter Berücksichtigung sozialer Gesichtspunkte wird weder gelehrt noch geprüft. Jungen Juristen wird nicht beigebracht, dass sie als Richter einer besonderen Verantwortung unterliegen und ihre Entscheidung auch nach deren Verkündung in das Leben der Betroffenen dauerhaft hineinwirken.

    Wenn die Rechtsprechung autokratisch stattfindet, verliert der Rechtsstaat bei seinen Bürgerinnen und Bürgern Akzeptanz. Langfristig wird der demokratische Rechtsstaat nachhaltig geschädigt und wird keinen Bestand haben. Wir steuern in diese Justiz. Wir steuern in sie, weil unser System – auch und gerade bei der Juristenausbildung – keine Erweiterung des persönlichen und fachlichen Horizontes mehr will, weil Lebenserfahrung keine Rolle mehr spielt, weil es wichtig ist, fachlich hoch qualifizierte Richter zu erhalten, die dem System schnell zur Verfügung stehen. Da bleibt keine Gelegenheit zu einem „Studium Generale“.

    Was bedeutet dies alles für den Missbrauchsfall in Staufen? Wie ein Familiengericht bei einer solchen Sachlage, also der Beziehung einer alleinerziehenden Mutter mit einem mehrfach vorbestraften Pädophilen, keine Sensibilität zum Schutz des minderjährigen Jungen entwickelt, ist nur dadurch erklärbar, dass Recht ohne Verstand und Verständnis angewendet wurde.

    Es mag sein, dass den oder die Richter keine juristische Verantwortung trifft, auf die moralische Anklagebank gehören sie allemal.“

    Sven Bohnert, Baden-Baden

    http://www.sueddeutsche.de/kolumne/missbrauchsfall-staufen-wenn-in-aemtern-und-justiz-sozialkompetenz-fehlt-1.4015507

    • Obige Schlagworte sind ständiges CitiSite Thema: Recht ohne Verstand und Verständnis, es fehlt an der sozialen Kompetenz. Die Anwendung des Rechts unter Berücksichtigung sozialer Gesichtspunkte wird weder gelehrt noch geprüft. Keine Erweiterung des persönlichen und fachlichen Horizontes, weil Lebenserfahrung keine Rolle spielt.

      Professionell liest sich das: „Buchtitel: social cognitive and affectiv Neuo-Science.“ Once again: „Im CitiSite Fall fiel mir als erstes (bei allen Beteiligten, incl. Gross) deren völlige „Weltfremdheit“ auf.

      Im La Rosa Fall noch keine Rückmeldung: „im affect setzte sein Verstand aus, der neurbiologisch betrachtet überhaupt nicht vorhanden sein kann.“ Redakteur oben: „Die weiteren Ursachen und die günstigen Umstände, die eine solche Tat überhaupt möglich machen, werden hierbei keiner Betrachtung unterzogen“ – macht exakt dasselbe: „Den Ursachen geistiger Insuffizienz geht er nicht auf den Grund!“

      Once again: „CitiSite legt sich NICHT selbst mit diesen Idioten an – die CSU wird sich selbst gegenseitig „vollpinkeln“ müssen.

      Sei nicht albern!

      Marketing-Genie Krapf 🙂 verfährt wie Steve JOBs! John Sculley an Jobs: „Du feuerst mich?“ Jobs: „Sei nicht albern. Ich setz mich in die Mitte und seh zu wie Du Dich selbst feuerst!“ Gruss an Gross und Co. Sculley vormals Coca-Cola Marketingchef ! Jobs: „Du verwechselst Apple mit einem Zuckerwasser!“ Analog verwechseln CSU Leute Politik mit Schoppenfesten … und „dumm“ daherreden!

      Dialoge im VID: „at it`s best!“ Mit dem berühmten JOBs Humor. Scene: „Der Brandinspektor schickt gleich alle aus dem Saal heraus!“ JOBs: „wenn ein Feuer eine Massenflucht durch unbeschilderte Ausgänge verursacht, wird sich das für die Überlebenden lohnen!“

      Könnt von CitiSite stammen 🙂 La Rosa und Co. wird keine Chance haben!

      • @ Hartz IV. Hollywood ist creativ.

        Oben spiegelt sich Windows in JOBs Brille. Gates klaute von JOBs den UrMac, den CitiSite von JOBs damals zum halben Preis bekam (berufsbedingt). Jobs erlaubte, dass Gates zwei Exemplare mit nach Hause nimmt. Der klaute dann kurz darauf die „Mac Oberfläche!“ JOBs: „Ich werd DICH verklagen auf jeden Cent!“

        Gruss an OB Schuchardt: „Ich werde Dich nicht nur verklagen, sondern für Dich eine Betreuung erwirken!“ Kein Witz! Seine Betreuungsstelle wird das arrangieren, denn die stellt jeden unter Betreuung, der „gaga“ ist. Völlig egal, ob Eigengefährdet oder nicht! Schuchardt wird diesen Affenstall aufräumen müssen!

    • Institutionalisiertes Arschlochtum, das lange schon auch die Frage aufwirft, inwieweit sich die Opfer dieser asozialen CSU-Sekte, die auf ALLEN Ebenen auf Recht und Gesetz scheißt, noch an selbiges halten müssen!?

      Was macht eigentlich die Antifa in Bayern, die müssen doch Zulauf haben ohne Ende!?

      Ein Kommentar, der es auf den Punkt bringt, Lob an den Stern:

      …..“Für ihren Erfolg bei der Landtagswahl scheinen den Christsozialen alle Mittel recht zu sein – einmal mehr nehmen sie die Gesellschaft für den Zuspruch ihrer Klientel in Geiselhaft: wie schon bei der Maut für Ausländer, wie schon beim Betreuungsgeld und wie schon in der Leitkulturdebatte.

      Die CSU entpuppt sich erneut als egozentrische Regionalpartei, sie verliert das Maß: Deutschland ist nicht nur Bayern und die Bundesregierung ist nicht nur die CSU, bei weitem nicht: Sie ist bundesweit nur eine Sechs-Prozent-Partei, verhält sich aber dreist, als sei sie das Zentrum des Geschehens.
      Mit der jüngsten selbstherrlichen Kraftprobe in der Asyldebatte „spielen“ Seehofer, Dobrindt und Co. nun nicht nur mit der Kanzlerschaft Angela Merkels, sondern auch mit dem geeinten liberalen Europa. Merkel, die diese Idee immer wieder verteidigte, sollte sich jetzt fragen: Ist das noch meine Regierung? Ist das noch (m)eine Fraktion?“……

      Weg mit diesem PACK!

      • „Was macht eigentlich die Antifa in Bayern, die müssen doch Zulauf haben ohne Ende!?“

        Ich denke mal, nicht viel. Bei der DEMO in Regensburg gegen das PAG bin ich mit dem einen oder anderen ins Gespräch gekommen. Auch habe ich versucht, bei „Normalbürgern“ 😉 über die Hintergründe einer solchen Bewegung aufzuklären. Einen Post in diesem Blog würde es sprengen, das hier noch einmal zu wiederholen.
        Die bayrische Gesellschaft ist durch alle Schichten eben sehr gleichgeschaltet. Die CSU mit all Ihren Organisationen hat eben im täglichen Alltag einen großen Anteil. Das äußert sich beim Vorsitzenden des örtlichen Fußballvereins, dem Brandmeister der freiwilligen Feuerwehr, etc.. All diese sozialen Führungspersonen sind i.d.R. auch mit (Neben)Funktionen in der Parteihierarchie ausgestattet. Eine Ausnahme bilden nur die großen Städte, gerade München, Passau und vor allem Nürnberg. Letztere ist wirklich eine Insel in allen Bereichen. Im Stadtgebiet von Nürnberg ist von diesem Bayern nicht mehr viel zu spüren. Man könnte an eine Widerlegung glauben, da es ja auch Landräte und Bürgermeister von anderen Parteien gibt. Dies ist aber i.d.R. absolut auf Persönlichkeitsaspekte zurückzuführen. Solche Personen werden dann „geduldet“. Sie sind dann aber i.d.R. im Gemeinderat wieder einer Mehrheit der CSU gegenüber konfrontiert. Die CSU hat auch ein unglaubliches Gespür für „drohende“ Veränderungen dieser Struktur. Mit Ausnahme von München und Nürnberg wird im Falle dieser Gefahr nichts unversucht gelassen, dieser „Gefahr“ entgegenzuwirken. Die Korruptionsposse um den SPD-Oberbürgermeister von Regensburg sei als Beispiel genannt.
        Und damit erübrigt sich fast das Fragen nach Aktivitäten irgendeiner Opposition, geschweige denn einer „ANTIFA“. Es gibt einfach keine Opposition. Das Land unter dem weißblauen Himmel ist das Eigentum der Söders, Herrmanns, Seehofers, … . Es ist die Frage, ob es König Markus vielleicht doch überzieht. Da ist er anders als König Horst a.D.. Er ist von seinem Naturell eher der Aktivere, aber in seinem Aktivismus ach weitaus unkluger. Ob er es, wie König Franz-Josef damals, versaut, wird die nächste Zeit zeigen. Ich bin gespannt.

  4. Angelo Lauria, Heidelberg, hat gerade SMS geschickt:

    Angelo Lauria, Heidelberg: weiteres Beispiel für den Bankrott der deutschen Familienrechtsjustiz, OLG Karlsruhe, 16 UF 190/15

    Verhaftet.

    Hi Martin
    Sitz im Polizeiauto. Die haben mich gerade in der Wohnung festgenommen. Toll.“

    Haben die Kindsmutter, die ihm seit Jahren die Kinder entzieht und deren auf Eskalation abzielende Anwältin Nill prima hinbekommen:

    http://www.elke-nill.de/kontakt.html

      • Sog. Vollstreckungshaftbefehl wegen „Ordnungshaft“ – weil er seine Töchter auf dem Schulweg angesprochen hat, „Verstoß“ gegen „Kontaktverbot“…..

        Hat die „Fachanwältin“ Nill beantragt, nachdem die Kindsmutter zuvor mittels Umgangsboykott erreicht hatte, dass das AG Heidelberg einen rechtswidrigen Umgangsausschluss erwirkt hat.

        Details hier, wie in meinem Fall unter Beteiligung Behrend:

        Stellungnahme zur Gutachtenpraxis Katharina Behrend….

        So geht KRIMINALISIERUNG von Vätern….!

  5. Das mit der Staatsräson weiß ich aus zuverlässigen Kreisen. Vielleicht sollte ich Dir mal die neuesten Ergüsse, an denen übrigens Herr Prof. Dr. Voßkuhle direkt beteiligt war, zusenden. Ich habe es gerade mit einem Bezirksrichter in dem Land, wo ich mich grad befinde, durchgesprochen. O-Ton: „Die spinnen, die Deutschen!“
    Immer nur zu.
    Die Skala der Lächerlichkeit hat bald keine Grenzen mehr.

  6. Interessanter Blog eines Rechtsanwalts:

    http://www.danielsprafke.de/

    Zum Beispiel:

    …“Das Marihuana, das niemand jemals in der Hand hatte, sollte einen Wirkstoffgehalt von 11,5% haben, weil diesen Gehalt eben die meisten in Baden-Württemberg untersuchten Proben haben.

    Unser Staatsanwalt war daraufhin sehr glücklich und erhob Anklage, weil er doch alle Punkte zu einer Figur verbinden konnte. Leider hatte unser Staatsanwalt keinen Faible für Ästhetik, denn er bemerkte nicht, daß die verbundenen Punkte keine lustige Figur ergaben sondern ein unschönes Durcheinander von Strichen und Punkten.“….

    http://www.danielsprafke.de/malen-nach-zahlen-bei-der-staatsanwaltschaft-stuttgart/

  7. Da schau her!

    Und wer ist der OLG-Präsident in Bamberg? Genau:

    Behördlich-gerichtliche Lebenszerstörung: Täter abgetaucht – 3. der Rechtsradikale Clemens Lückemann (OLG-Präsident Bamberg) und seine „kleinen CSU-Kämpfer“

    Bamberg – Anklage gegen Neonazis seit 21 Monaten in der Warteschleife

    …..Die Rechtsextremisten, so teilten die Fahnder mit, sollen sich in Polen Sprengstoff bestellt haben; eine der Lieferungen mit insgesamt 16 Kilogramm Kugelbomben hatte die Polizei noch abfangen können. Als Ziel eines möglichen Anschlags nannten die Ermittler das große Flüchtlingslager in Bamberg. „Die Gruppe ist ernst zu nehmen und gefährlich“, sagte der Leitende Oberstaatsanwalt in die Fernsehkameras. Das war vor zwei Jahren und acht Monaten. Vor Gericht verantworten musste sich jene Gruppe aber immer noch nicht, auch die Haftbefehle wurden inzwischen außer Kraft gesetzt. Die Mitglieder dieser – laut Staatsanwaltschaft – „gefährlichen“ Gruppe sind also auf freiem Fuß…..

    ….Die Beschuldigten im Alter zwischen 22 und 37 Jahren sollen eine Untergruppe der „Weiße Wölfe Terrorcrew“ gebildet und Anschläge auf Flüchtlingsheime geplant haben….

    ….Seit dieser Anklageerhebung sind 21 Monate vergangen. Fragt man aber beim zuständigen Landgericht Bamberg nach dem Stand des Verfahrens, so erklärt ein Sprecher: „Das Gericht hat noch nicht über die Zulassung der Anklage entschieden.“ Nach 21 Monaten? Stimmt da etwas mit der Anklage nicht? Matthias Bachmann, Sprecher der Staatsanwaltschaft, schließt das aus. Auch habe man mehrmals nachgefragt, wann das Gericht über eine Zulassung zu entscheiden gedenke.

    „Unsere Möglichkeiten sind damit ausgeschöpft, mehr können wir nicht machen“, sagt der Oberstaatsanwalt.“…..

    http://www.sueddeutsche.de/bayern/bamberg-anklage-gegen-neonazis-seit-monaten-in-der-warteschleife-1.4012365

  8. Der Skandal
    Der Fall Mollath sei ein „Skandal“, heißt es. Dieser Titel ist mehrfach berechtigt: weil der Fall ein Medienspektakel ersten Ranges war; weil er nicht einen zufälligen Fehler offenbart, sondern das systematische Versagen einer Landesjustiz, die mit dem albernen Anspruch der Unfehlbarkeit umherstolzierte und die Korrektur offenkundiger Fehler jahrelang mit all der Macht verweigerte, die einer großen Bürokratie zu Gebote steht; weil er einen erschreckenden Blick in ein mögliches Zusammenspiel von Strafjustiz und Psychiatrie ermöglicht, das Kontrolle ausschaltet, statt sie zu gewährleisten.Das Erhellende am Mollath-Skandal ist, trotz aller nervtötenden Erbsenzählerei, seine Übersichtlichkeit: Besser kann man kaum serviert bekommen, was an den Systemen der formellen Sozialkontrolle falsch läuft und warum dies so ist. Dass Vertreter dieser Systeme das Ganze unter einem Berg von vorgeblich unverständlichen Einzelheiten zu verschütten versuchen, ist Teil des Spiels.Das wichtige Ergebnis des Verfahrens ist: Egal, ob Mollath getan hat, was ihm vorgeworfen wurde, gleichgültig, ob er eine seelische Störung hat, und einerlei, ob seine Theorien stimmten – in keinem Fall hätte man ihm antun dürfen, was man ihm angetan hat. Die Missachtung elementarer Rechte einer beschuldigten oder als „gefährlich“ verdächtigten Person, ihre jahrelange Auslieferung an ein System, das ihm anvertraute Menschen zu Objekten der Kleinlichkeit und Machtdemonstration degradiert, die Erkenntnis, dass Kontrollmechanismen oft gerade dann nicht funktionieren, wenn es darauf ankommt, haben ein Bild der „Verfassungswirklichkeit“ jenseits von Sonntagsreden entstehen lassen, das zum Nachdenken jeden Anlass gibt.Die Justiz
    Der bedrückendste Teil von Strates Darstellung verbirgt sich zwischen den Zeilen und müsste die am meisten berühren, die diese Räume bewohnen. Er betrifft die Routinen der Justiz. Ihre Bedeutung liegt in der furchterregenden Alltäglichkeit ihrer Verrichtungen und spiegelt sich in der schulterzuckend-schadenfrohen Gleichgültigkeit, mit welcher der Mollath-Skandal in den Gerichtskantinen der Republik aufgenommen wurde: Als sei er nichts als ein zweifelhafter Punktsieg für irgendwelche „Justizgegner“ und habe mit dem eigenen Berufsleben nicht das Geringste zu tun.Wie kann es sein, dass eine Richterin am Amtsgericht Hinweise auf ihre Unzuständigkeit und auf die Rechtswidrigkeit ihres Verhaltens einfach ignoriert, Beschwerden nicht bescheidet, Rechtsmittel nicht weitergibt, Hinweise auf Fehler notorisch übersieht? Wie ist es möglich, dass ein Strafkammer-Vorsitzender die Beschwerden eines im Maßregelvollzug untergebrachten Beschuldigten monatelang nicht beachtet? Wie geht es an, dass Sachverständige sich auf kurzem Weg verständigen über die Akten irgendeines verlorenen Querulanten? Warum ist eine Vielzahl von Richtern, überall in Deutschland, an den umfangreich dokumentierten Einzelheiten dieses Verfahrens beflissen desinteressiert und behauptet mit penetranter Borniertheit, sie seien „streitig“?Es mag sein, dass der Gestank nach Menschenverachtung und Kumpanei, die großkotzige Attitüde des Wegwischens, das gemeinsam ins Werk gesetzte Zuziehen der Schlinge um den Hals eines Lästigen, angefangen mit dem ersten Fehler und eisern durchgehalten bis zu peinlich dahingestotterten Regierungserklärungen, überall vorkommen könnte. Zu vermuten ist freilich, dass dieser Gestank dort leichter entsteht, wo die Justiz als Weltanschauungsvereinigung gilt.In der bayerischen Justiz, der auch der Verfasser dieser Rezension entstammt, kennt man den Sog des Wir und die Furcht vor der Abweichung. Dort stehen zwei Welten gegeneinander: die eine heißt „Wir“, die andere „die Opposition“. Wenn beim Oberlandesgericht der Herr Personalreferent hüstelt, klappen dem Kleinen Strafkämmerer die Hacken ganz von selbst zusammen. Wer Karriere gemacht hat im Beziehungsgeflecht zwischen weisungsgebundener Staatsanwaltschaft und richterlicher Beisitzerschaft, weiß, was eine Linie ist.

    Der für die Kontrolle der bayerisch-landgerichtlichen Entscheidungen zuständige 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs erhielt den Ehrentitel „Olli-Kahn-Senat“ und fand das gut: „Wir halten alles!“ (Gemeint waren die mit der Revision angegriffenen Urteile.) Wer vor möglichen Folgen einer solchen vorauseilenden Aufhebung von Kontrolle warnte, stand mit einem Bein im Feindesland. Auch das gehört zur Nährlösung des Falles Mollath.Die Forensische Psychiatrie hat zum Skandal manches beigetragen: eklatante Verstöße gegen eigene „Qualitäts“-Standards. Routiniert haben sich Gutachter und Justiz die Bälle zugespielt. Von „Heilung“ ist die Rede, doch allzu oft geht es bloß darum, den Widerstand eines Beschuldigten zu brechen, seine Einwände in rückstandslos verdampfendes Geschreibe verwandelnd. Das ist ein Desaster für eine Wissenschaft, die einst angetreten ist, die Person des Beschuldigten aus den Fängen einer gnadenlosen Vergeltungsjustiz zu befreien.

    Strate beschreibt die Psychiatrie nur noch als eine Art von rationalisierendem Irrsinn: ein System, eine Institution, eine Methode, um abweichende Menschen zu entrechten und ihrer Würde zu berauben. Deutschland du mieses Stück Scheisse ….2 Weltkriege angefangen und gottlob verloren , den Kommunismus theoretisch erfunden , den Faschismus höllisch realisiert , den Völkermord industriell praktiziert ….. Der Faschismus lebt weiter , er tarnt sich nur geschickter aber er sitzt in Millionen von Menschen und bestimmt deren Handeln ! Es fehlt
    gelebte Menschlichkeit , Herzensbildung , eine echte lebendige Demokratie.Stattdessen lebt man hier in einer Fata Morgana von Rechtsstaat .Der Staat ist selber ein Terrorist !

    • Wir sind vermutlich alle nur zu beschränkt, zu begreifen, was die Richter uns mitteilen wollen, bspw. mit solchen „Mitteilungen“, selbsterklärend, gell Herr Voßkuhle:

      Entscheidung Verfassungsgericht 01.07.11

      „Berlin (dpa) – Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, sieht eine wachsende Notwendigkeit, dass Richter ihre Entscheidungen besser erklären.

      Die Gerichte müssten zwar «in erster Linie argumentativ überzeugende Entscheidungen treffen», sagte er der «Welt am Sonntag». «Sie müssen aber auch erklären, was sie tun und für Akzeptanz werben.» Es sei eine überholte Vorstellung, dass Richter Recht sprechen könnten, ohne über ihre Urteile zu sprechen. «Auch die Arbeit der Justiz muss der Öffentlichkeit angemessen vermittelt werden.»……

      http://www.wz.de/home/politik/inland/vosskuhle-gerichte-muessen-entscheidungen-besser-erklaeren-1.2698771

      • Köstlich, wenn es nicht so traurig wäre. Mir geht es gerade ähnlich. Die guten Vorsätze werden allzu schnell über Bord geworfen, wenn es um Staatsräson geht. Das ganze Schauspiel um den Hüter der Verfassung ist einfach nur ekelhaft.

      • Absolut. Und zwar durchweg alle „Dengler“-Bücher: Fakten angereichert mit Fiktion um den Stuttgarter Ex-Polizisten Dengler!

        In dem Buch „Das München-Komplott“ bspw. taucht öfters der Begriff „Staatswohl“ auf, deshalb kam ich drauf.

        Es geht um die Hintergründe beim bis heute nicht geklärten Oktoberfest-Attentat und die öffentliche Wahrnehmung. Bekanntlich hat die CSU sofort mit großem Geschrei die „Linken“ als Täter ausgemacht, sich damit der Lächerlichkeit preisgegeben, weil (wohl unabsichtlich) der Täter Gundolf Köhler dabei umkam und das zweifelsfrei auf die Rechten und die sog. Wehrsportgruppe Hoffmann verwies. Gerade deren Verbot hatte Strauß zuvor mit seiner dummen polternden Polemik verhindert!

        Die CSU hatte dann zu viel zu vertuschen, die Wahl war versaut…..ganz so doof war der Wähler auch in den 80ern nicht.

        Schorlau bringt nochmal Fakten in Erinnerung: das LKA Bayern wollte von Anfang an das BKA raushalten, es gibt bis heute vertuschte Zeugenaussagen, der Nutzen eines „linken“ Anschlags für die CSU und Strauß bei der Bundestagswahl etc…

      • Das gilt aber bestimmt nicht für „Feinde“ der Laptop und Lederhosen Republik!

    • Ich weiß jetzt nicht, wer dieses geschrieben hat, aber treffender kann man es nicht ausdrücken. Die deutsche Justiz allgemein stinkt im wahrsten Sinne des Wortes zum Himmel, und für die bayrische braucht man schon ein Atemgerät. Für das „wir“ wird alles getan, bis hin zur Konstruktion von Straftaten, die niemals begangen worden sind. Sobald der „Feind“ ausgemacht ist, gibt es kein Halten mehr. Kontrolle findet nicht statt. Das „wir“ wird wohlmöglich dann auch bis ins Theater am Schlossbezirk getragen.

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