—…“Noch viel später im Leben wiederholt er papageienhaft den Standpunkt der Mutter, dass er seinen Vater nicht vermisst.“—-
Per Olov Enquist
Im dritten Jahr beschreibe ich hier die asozialen Justizverbrechen, die ich als Vater vor den Justizbehörden Würzburg/Bamberg erlebe. Die VERBRECHER immer noch im Amt, abgetaucht.
Es geht längst nicht mehr nur um Recht, es geht um Entlarvung der asozialen JUSTIZVERBRECHER, um öffentliche Rache für die Entfremdung zulasten meines Kindes, meine zerstörte Vaterschaft, für die auf meine soziale Vernichtung ausgerichtete verbrecherische Kriminalisierung mittels strukturellem AMTSMISSBRAUCH und das Fehlen jeglicher Kontrolle, das widerwärtige Figuren und Rechtsradikale in der Justiz hier unter CSU-Label ausnutzen.
Dass ich überhaupt an diese Justiz geraten bin, liegt an einer rücksichtslosen, sich von jegliche Menschlichkeit entfremdeten Juristin Kerstin Neubert, die als Mutter meines Kindes zuerst alle gemeinsame Ziele einseitig eliminierte und mich dann mittels Missbrauch der asozialen Provinzjustiz dort seit nun 12 Jahren vom Kind entfremdet, ausgrenzt und offenkundig in den Tod treiben will. (Der Initiator im Hintergrund: ihr eigener Vater Willy Neubert, ein asozialer Intrigant. Nicht zu vergessen, hetzerisches Anwaltspack wie G. Hitzlberger).
Ist das zu direkt für die Schönredner und Bagatellisierer, die den „Fall“ zwar kennen, aber als „tragisch“ abhaken? Bei Justizverbrechen zugunsten von Müttern „kann man nichts machen“…
Dies ist eines der wahnwitzigen Zitate Kerstin Neuberts, die sie 2004 bei dem Würzburger Gefälligkeitsgutachter Wittkowski zum Besten gab:
—-„Ich habe’ihn geliebt, ich wollte dieses Kind haben, um ein Stück von ihm zu haben. Das Kind bekommt jetzt meine Liebe.“ Bei ihm sei sie „völlig fehlinvestiert“.—–
Wer so denkt, dem ist vermutlich egal, ob der Vater des gemeinsamen Kindes tot ist, im Gefängnis sitzt, Hauptsache weg. Es ist auch egal, wie das Kind mit dem Vaterverlust lebt und welches Leid sie anderen Menschen zufügt – für eine solche Person zählt nur die eigene Befindlichkeit und das narzisstische Selbstbild, das Kerstin Neubert perfektioniert hat: die toughe und unbeugsame Rechtsanwältin, die sich als „Opfer“ eines Ex-Partners inszeniert, dem sie irgendwie „zurecht“ das Kind entzieht, so wie es die asozialen Diskriminierungskampagnen gegen die bösen Männer vor deutsche Amtsgerichten jeder Frau empfehlen. Die Kindesentführung durch eine Mutter legen die Justizverbrecher der Staatsanwaltschaft hingegen als nicht existent ab.
Asoziale TÄTER schaffen sich rechtsfreie Räume, die Opfer stören nur….
Kerstin Neubert, ebenfalls 2004:
—-„Ich bin mit meinem Leben selbst zufrieden, wenn dieser Störfaktor nicht wäre.“—-
Den Vater als „Störfaktor“ für verirrte, egozentrische Mütter hat der Schriftsteller Per Olov Enquist in den Kindheitsabrechnungen seiner Autobiographie „Ein anderes Leben“ beschrieben. Und die lebenslange Aufarbeitung und Schädigung, die sich aus derart asozialem Verhalten einer Mutter – siehe die literaturtauglichen Zitate – ergibt. Ob der Vater tot ist oder von der Justiz als Paria ausgegrenzt, ist insoweit dann egal:
…Noch viel später im Leben wiederholt er papageienhaft den Standpunkt der Mutter, dass er seinen Vater nicht vermisst.“
„Der Wohltäter ist tot.
Er starb, als das Kind sechs Monate alt war. Er wiederholt es beinahe rituell vor allen Wohlwollenden. Er starb, als ich sechs Monate alt war. Er wird dann oft bedauert, was ihm gefällt. Er bemerkt, dass die meisten glauben, es sei schade um diejenigen, die keinen Vater haben. Tragisch oder einsam. Ihm gefällt das Mitleid, er wiederholt gern Mein Vater starb, als ich sechs Monate alt war. Manchmal ein wenig ermüdend. Eigentlich ein bescheuertes Gelaber um dieses halbe Jahr, findet er selbst zuweilen; da ist er erwachsen und hat gelernt, die Sprache mit Flüchen zu misshandeln, aber er wiederholt es weiter.
Selbst leidet er nicht besonders. Es ist nicht schade um ihn. Es kommt eben darauf an, wie ein Vater verschwindet. Als Kind kann man glauben, dass man selbst die Schuld daran hat, wenn der Vater verschwindet. Das Kind hat etwas getan, was in dieser Weise bestraft wird.
Manche empfinden es so. Aber in seinem eigenen Fall: keinerlei Schuld.
Der Vater stirbt an Blinddarmentzündung! Wer ist dafür verantwortlich? Er verschwindet nicht auf die falsche Weise. Die richtige Art und Weise ist, mit einunddreißig Jahren an Blinddarmentzündung zu sterben, wenn das Kind sechs Monate alt ist. Da ist es, wieder einmal.
Und die Mutter versichert ständig, dass de Elof (der Vater) ein phantastischer Vater war, so lange es denn dauerte, ein halbes Jahr also, so wird es schuldfrei und undüster….
…Dann ist der Vater ein Wohltäter, den zu haben eine gute Sache ist, fast ständig. Die noch lebende Mutter schenkt ihm auf diese Weise einen Wohltäter, und er muss Dankbarkeit empfinden, ihr gegenüber – und ihrer Güte. Aber er ist selbst nicht so sicher, ob das mit der „Güte“ richtig ist.
Das Kind bittet sie oft, vom Vater zu erzählen, dem Toten. Dann erzählt sie von dem innig gläubigen und guten Vater, den in den Himmel aufgenommen wurde und dort sitzt, in einem fußlangen weißen Gewand, und so weiter. Dann nichts mehr davon. Es dauert vielleicht eine Minute. Dann Punkt, und ein anderes Thema. Keine Einzelheiten! Kein spezifisch väterlicher Charakter! Nichts, was ihm ein Gesicht verliehen hätte. Er wird kurz erwähnt, bekommt aber keine Persönlichket oder menschlichen Züge. Tot, aufgenommen, sitzend zur Rechen Gottes. Nicht beiseitegeführt, sondern aufwärts, um von der Ewigkeit verschlungen zu werden.
Auf diese Weise beabsichtig sie, ihn nach seinem Tod zu töten. Das Kind vermutet, dass sie Angst hat vor der Möglichkeit, jemand, also der Vater, könnte Teilhaber an dem Kind werden. Dem Kind, das sie ganz allein hat und immer besitzen wird, allein, in alle Ewigkeit. Wenn er nicht vor ihr flieht.
Das Kind liebt seine Mutter und bewundert sie.
Er weiß, dass sie ihn geschaffen hat, bäumt sich aber auf unter der liebevollen Hand der Bildhauerin. Er unternimmt jetzt in seinem Innern einen Fluchtversuch. Es muss jedoch heimlich geschehen. Sie darf nicht erfahren, dass sie das Kind nicht allein besitzt. Er erzählt es nie.
Er ist sicher, dass sie sonst in Tränen ausbrechen würde….
Es ist heimlich. Die Wohltäterei muss heimlich geschen. Die Mutter darf nichts davon wissen.
…Dann wird er älter und beginnt Trauer zu empfinden über seinen Vater….
Er begreift was er zu tun hat. Er muss seinen Vater ….nicht nur Wohltäter sein lassen, sondern Reisegefährten.“…
So witzig das in diesem Fall ist: GENAU SO !! werden in Würzburg und Franken Unschuldige zu irren Kriminellen und Amokläufern gemacht. Hoho, Herr Przybilla…!
http://www.sueddeutsche.de/bayern/wuerzburg-das-unterfraenkische-eiermonster-1.2982221
Abteilung übergriffige Dumpf-Bayern:
http://www.sueddeutsche.de/muenchen/landgericht-muenchen-i-mann-laeuft-mit-aschenbecher-durch-die-strasse-und-landet-in-zelle-1.2980123?reduced=true
bundesverfassungsgericht.
recommended.
Rechtsanwältin Katrin Hombach gegen
a) den Beschluss des Oberlandesgerichts Koblenz vom 17. November 2011 – 13 UF 992/11 -,
b) die Beschlüsse des Amtsgerichts Bad Neuenahr-Ahrweiler vom 10. und 28. Oktober 2011 – 62 F 388/11.
http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20120228_1bvr311611.html
den content – die relevanten begründungen – auf den einzelfal leinfach umtexten.
auszug – Dass die Kinder damit im rechtlichen Sinne besonders gravierende Entwicklungseinbußen zu gegenwärtigen hätten, erschließt sich indes nicht. Auch das Amtsgericht setzt sich insoweit nicht damit auseinander, dass für den Entzug des Sorgerechts nicht eine irgendwie… geartete Kindeswohlgefährdung ausreicht, sondern eine erhebliche … Schädigung… mit ziemlicher… Sicherheit… zu erwarten sein muss.
Der nicht konkretisierte Hinweis auf die Beschreibungen der Sachverständigen führt insofern nicht weiter…
… deutlich hervorgeht, worin genau die hier von Verfassungs wegen zu fordernde schwerwiegende … Entwicklungsgefahr für die Kinder besteht… es wird vielmehr von Gefahren für das Kindeswohl ausgegangen, die sich möglicherweise… in der Zukunft … verwirklichen. Das Ausmaß der eventuell eintretenden Schäden wird jedoch nicht näher festgestellt.
analog betreuungsrecht. es muss eine lebensbedrohliche situation – wie suicid – nachgewiesen werden. der rest – in sachverständigen-gutachten ist – dummes – gelaber. nicht ernst zu nehmen.
recommended.
▶ Eine Maßnahme kann nicht ohne Weiteres als im Sinne der §§ 1666, 1696 BGB aus Gründen des Kindeswohls geboten angesehen werden, wenn sie ihrerseits nachteilige Folgen für das Kindeswohl haben kann.
miss caroline ▶ Jetzt werde ich auch noch vom Amtsgericht fertig gemacht. Man muss jetzt endlich handeln. Wir müssen alle Betroffene zusammen bringen und eine Partei gründen.
na sowas. wie wärs, obigen beschluss abzutippen. handeln.
Hallo Herr Deeg,
ich nochmal!
Wie haben Sie das 12 Jahre überstanden? Ich kämpfe seit ca. 4 Jaren um mein Kind und bin bisweilen erschöpft.
Jetzt werde ich auch noch vom Amtsgericht fertig gemacht.
Man muss jetzt endlich handeln. Wir müssen alle Betroffene zusammen bringen und eine Partei gründen.
LG
C.R.
LG
Ich bin alles andere als erschöpft.
Das werden diese asozialen Justizverbrecher noch merken.
Ich bin alles andere als erschöpft.
nur so und nicht anders. stehe fest – siehe weit und handle. umknicken wie ein streichholz ist weicheiern vorbehalten. siehe auch arnie – ill be back.
Die Gefälligkeitsgutachterin Behrend, die zugunsten überforderter Amtsrichter die „Gutachten“ liefert, die dem Gericht nutzen und einen Elternteil endgültig ausgrenzen (siehe Links)….
https://martindeeg.wordpress.com/2015/08/15/stellungnahme-zur-gutachtenpraxis-katharina-behrend/
https://martindeeg.wordpress.com/2015/08/08/fall-in-baden-wuerttemberg-gutachterin-katharina-behrend-empfiehlt-willkuerlich-umgangsausschluss/
….gibt munter weiter lukrative Fortbildungen zu ihren „Kernkompetenzen“:
http://www.bke.de/virtual/fachkraefte/fortbildung_weiterbildung.html?SID=07B-41B-5D9-EA0
http://www.bke.de/weiterbildungsmassnahmen/1458/index.html