Behördlich-gerichtliche Lebenszerstörung: Täter abgetaucht – 3. der Rechtsradikale Clemens Lückemann (OLG-Präsident Bamberg) und seine „kleinen CSU-Kämpfer“

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—–Alle Darstellungen und Geltendmachungen hier erfolgen BEWEISRECHTLICH —–

Da man bei der zuständigen Justiz, den zuständigen politischen Stellen und auch der zuständigen Polizei offenbar immer noch glaubt, man könne diesen Justizskandal und sowohl meine berufliche, meine wirtschaftliche als auch meine private und persönliche Lebensvernichtung mittels der hier aufgezeigten invasiven behördlich-gerichtlichen „Eingriffe“ aussitzen, ignorieren und vertuschen, ein kurzes Zwischenfazit in drei Punkten…..

3. Der Vater, den man über Jahre immer ungenierter kriminalisierte und letztlich versucht, als „gefährlichen Irren“ in den Maßregelvollzug zu sperren, weil er eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Staatsanwaltschaft Würzburg (Leiter damals: der Rechtsradikale Clemens Lückemann / Hinw. auf Kommentar zur Unterscheidung rechtsradikal/rechtsextrem) einreichte.

Was ist denn das Gegenteil von „lasch und links“? Meines Erachtens rechtsradikal. Laut Zeugenaussage fiel Lückemann („kleiner dicker Rothaariger“…) schon an der Uni auf, als er Tische umwarf, gegen Andersdenkende offenkundig nicht nur verbal vorging….

Und wie ist die Unabhängigkeit der Justiz und die zwingende richterliche Unabhängigkeit in Führungspostition mit diesem Weltbild, in dem „kleine harte CSU-Kämpfer“ und Franz-Josef-Strauß-Wiedergänger einer Umwelt offenkundig ihre Weltsicht aufzwingen wollen, zu vereinbaren! Gar nicht? JA genau!

ZITAT:
„Offenbar ist das Feuer noch nicht erloschen, das in den 70er Jahren im Würzburger Jurastudenten Lückemann brannte. Damals gründete er – unter Beifall des damaligen Parteichefs Franz Josef Strauß – die Hochschulunion (HSU), weil ihm der Ring Christlich Demokratischer Studenten (RCDS) zu lasch und linkslastig agierte. Lückemann etablierte die HSU, wurde ihr Vorsitzender. Später begeisterte er auch die Junge Union Würzburgs für seine „offensive Politik“. Diese Zeitung berichtete, wie er sich und seine Bataillone sah: als „kleine, harte CSU-Kämpfer“.“-…

Foto

http://www.mainpost.de/regional/bayern/Lueckemann-nimmt-Kurs-auf-Bamberg;art16683,5077052

Ich warte auf Strafanzeige wegen Verleumdung oder auf Unterlassungsklage! ….
oder hofft man weiter, dass man mich wegen konstruierter „Bedrohlichkeit“ wegräumen kann? Paranoia? Der „Irre“, der sich von der bayerischen Justiz verfolgt „fühlt“, nur wegen mehrerer Wohnungsdurchsuchungen, Dutzender Strafanzeigen, dem Versuch der Pathologisierung mittels Fehlgutachten, den zehn Monaten zu Unrecht erfolgter „Untersuchungshaft“, dem Versuch des Wegsperrens nach § 63 StGB?

Lückemann: angezeigt von mir seit 2010 wegen Freiheitsberaubung im Amt, seit Januar 2013 oberster „Dienstherr“ der Familienrichterin Treu, die just ab diesem Zeitpunkt Rechtsverweigerung betreibt…..? Zuvor ab Juni 2009 Generalstaatsanwalt in Bamberg, davor acht Jahre Leiter der Staatsanwaltschaft Würzburg. Der Mann der nach eigenen Worten kein „Gruß-August“ sein will hat m.E. hier ein Klima in der Justiz geprägt, in welchem Grundrechte, Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und Fakten/Wahrheit keine Rolle mehr spielen.

Stattdessen: CSU-Geklünkel, ein rechtskonservartives Weltbild, Ausgrenzung, Kriminalisierung, Amtsmissbrauch, folgenloses Wegsperren von Unschuldigen.

Der Beschuldigte Lückemann äußert sich seit Jahren entsprechend in der Presse – Justizskandale Mollath, Kulac etc. hält  er für „bodenlose Kampagne“ – oder kann man das anders verstehen: 

….“Außerdem packte er die Gelegenheit beim Schopf, um eine „bodenlose Kampagne interessierter Kreise gegen die bayerische Justiz“ zu beklagen. „Die Justiz ist seit geraumer Zeit Objekt verzerrender Darstellungen ihrer Arbeit“, so Lückemann. Dabei würde „bewusst die Grenze zwischen selbstverständlich legitimer Kritik und gezielter Verunglimpfung“ überschritten. Das „bodenlose Genre der Gerichtsshows“ habe glücklicherweise sein Ende gefunden, jetzt sieht Lückemann die Schulen gefragt, ein „realitätsnahes staatsbürgerliches Wissen über Aufgabe und Funktionsweise der Justiz“ zu vermitteln.“…..

http://www.mainpost.de/regional/main-spessart/main-spessart/art129810,7588971

Wer sind die „interessierten Kreise“, von denen Lückemann hier fabuliert – Verschwörungstheorie? 

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Schon 2006 wird „gewarnt“ – nein – gedroht!:

„Die Staatsanwaltschaft Würzburg warnte noch einmal vor derartigen Aktionen: «Hände weg von öffentlichen Androhungen von Straftaten. Das sind keine Bagatellen und schon gar keine Scherze», sagte der Leitende Oberstaatsanwalt in Würzburg, Clemens Lückemann. Wer diese Warnung nicht ernst nehme, lande schneller hinter Gittern, als er sich vorstellen könne.“

http://www.blick.ch/news/ausland/drohung-im-chatroom-polizei-schlug-zu-id122096.html

Als ich 2009 – längst verschrien als lästiger Querulant – als ehem. baden-württembergischer Polizeibeamter im Glauben an den Rechtsstaat, auch in Bayern, eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die bayerische Staatsanwaltschaft einreiche, 18.05.2009, geschieht genau das: nachdem Lückemann Kenntnis hat, wird daraus eine akute „Bedrohung“ konstruiert, 12. Juni 2009. Offenbar nach „Methode Lückemann“ der FREIBRIEF, einen Unschuldigen wegzusperren:

Dienstaufsichtsbeschwerde/Klage gegen Staatsanwaltschaft Würzburg, 18.05.2009

Bis heute werden die Umstände dieser Freiheitsberaubung vertuscht, von den Beschuldigten gezielt gelogen…..:

Erst nachdem meine Beschwerde vom Sachbearbeiter des StMJ, Ministerialrat Kornprobst, über die Generalstaatsanwaltschaft an den Beschwerdegegner, die Staatsanwaltschaft Würzburg gelangt war, mutierte sie zur „Straftat“: vorgeblicher Geschädigter und Ankläger problemlos identisch….kein Ding:

Haftbefehl, 22.06.2009:
Haftbefehl AG Würzburg 22.06.09

….und nicht mehr lästig für die Justiz, sondern „Gefahr für die Allgemeinheit“:
Antragsschrift Staatsanwaltschaft 16.10.09

Die Vorgänge sind hier im Blog erschöpfend BEWEISRECHTLICH und anhand der Originaldokumente dargelegt. Die Freiheitsberaubung im Amt längst angezeigt und seit Januar 2012 beim EGMR anhängig.

Nach zehn Monaten zu Unrecht erfolgter Freiheitsentziehung, wie das Landgericht Würzburg in seinem Freispruch vom 20.08.2010 zweifelsfrei feststellt, verweigern die Beschuldigten bei Staatsanwsaltschaft und OLG Bamberg wie selbstverständlich die zugesprochene Entschädigung.

Natürlich, auch das „Methode Lückemann“:

Pressebericht vom 15.03.2008: 

„Gegen Entschädigung
Bayern-Fan soll Haft fahrlässig verschuldet haben

Würzburg  
„Keine Haftentschädigung will die Staatsanwaltschaft einem 23-jährigen Bayern-Fan gönnen, der nach über fünf Monaten Untersuchungshaft freigesprochen wurde (wir berichteten).

Im Verlauf der Verhandlung vor dem Amtsgericht stellte sich heraus, dass er an dem Angriff von rund 20 Bayern-Fans auf friedliche Anhänger des 1. FC Nürnberg im vergangenen Mai auf der Autobahnraststätte Würzburg-Nord nicht beteiligt war. Das Schöffengericht sprach ihn frei und entschied, dass er für die erlittene Untersuchungshaft entschädigt werden muss. 

Die Anklagebehörde ist aber der Ansicht, der junge Mann habe seine Untersuchungshaft grob fahrlässig selbst verursacht. Er hatte den Bayern-Bus während der Geschehnisse auf der Rastanlage nicht verlassen. Allerdings stieg er kurze Zeit später auf der Landstraße aus und fuhr mit der Bahn nach Hause. „Aus diesem Grund konnte er den Tatopfern nicht gegenüber gestellt werden. In Haft genommen wurden zunächst nur Personen, die von den Opfern als Täter identifiziert wurden“, sagt der Leitende Oberstaatsanwalt Clemens Lückemann.

Nach Angaben des Chefs der Staatsanwaltschaft war der junge Mann nach belastenden Aussagen von zwei anderen Bayern-Fans wenige Tage später an seinem Arbeitsplatz verhaftet worden. Seine Verteidigerin hatte im Prozess gesagt, ihr Mandant habe sich freiwillig der Polizei gestellt.“

http://www.main-netz.de/nachrichten/region/frankenrhein-main/art2862,299506

Schon an anderer Stelle habe ich das – von ihm selbst in die Öffentlichkeit getragene – Bild dieses „brillanten Juristen“ aufgezeigt:

Zitat: „Man glaubt es eigentlich gar nicht, was für Leute hier Führungsverantwortung haben und „Unabhängigkeit“ von Richtern beanspruchen, (hier z.B.  der 2013 von 
Seehofer ernannte „Präsident“ beim OLG Bamberg, das nicht nur dem BVerfG sondern auch Justizopfern immer wieder deutlich macht, dass Grundrechte in diesem Teil Bayerns die Justiz nicht interessieren)…

….“Kein „Gruß-August“

Und Lückemann? Seit Horst Seehofer für ihn Partei ergriffen hat, kann er warten, bis die Würfel fallen. Im Kandidatenkarussell waren andere hochrangige Posten als Trostpflaster für den 54-Jährigen im Gespräch, der Job des Würzburger Landgerichtspräsidenten ist vakant. Lückemann habe dankend abgewinkt, heißt es. Er wolle gestalten, kein „Gruß-August“ sein.

Offenbar ist das Feuer noch nicht erloschen, das in den 70er Jahren im Würzburger Jurastudenten Lückemann brannte. Damals gründete er – unter Beifall des damaligen Parteichefs Franz Josef Strauß – die Hochschulunion (HSU), weil ihm der Ring Christlich Demokratischer Studenten (RCDS) zu lasch und linkslastig agierte. Lückemann etablierte die HSU, wurde ihr Vorsitzender. Später begeisterte er auch die Junge Union Würzburgs für seine „offensive Politik“. Diese Zeitung berichtete, wie er sich und seine Bataillone sah: als „kleine, harte CSU-Kämpfer“….“

http://www.mainpost.de/regional/bayern/Lueckemann-nimmt-Kurs-auf-Bamberg;art16683,5077052

Auch „fachliche“ Darlegungen des Herrn Lückemann sind zur Genüge aufzufinden:
Arloth, Lückemann: Strafvollzugsgesetz. Ein Kommentar dazu:

…..“Nach Meinung der Autoren können neben diesen in § 2 angesprochenen Strafzwecken „auch andere anerkannte Strafzwecke berücksichtigt werden“ (§ 2 Rz.3). Paragraph 2 StVollzG stelle somit keine abschließende Regelung der im Vollzug geltenden Strafzwecke dar. Dabei wird korrekt darauf hingewiesen, daß die h.L. anderer Ansicht sei (und dies neuerdings von einzelnen Obergerichten aufgegriffen würde). Dennoch wird diese These nicht weiter begründet. Es wird ausschließlich ältere Rechtsprechung angeführt, die in Einzelfällen einen Rückgriff auf Vergeltung, Schuldschwere, Sühne, Abschreckung etc. für zulässig erklärt hat. An drei weiteren Stellen des Kommentars wird diese Passage mehr oder weniger wörtlich wiederholt (§§ 10 Rz.11; 11 Rz. 13; 13 Rz. 15). Hier liegt vielleicht die tiefere Begründung für einen weiteren Kommentar zum Strafvollzugsgesetz.
Es soll damit die in diesem Punkt immer schon abweichende Praxis in Bayern legitimiert werden. Diese Praxis kann sich jedoch weder auf das Gesetz, noch auf die Gesetzesmaterialien stützen. Und der Versuch einiger Bundesländer, dieser Praxis durch eine Gesetzesänderung zu einer Rechtsgrundlage zu verhelfen, ist Ende der 80er-Jahre gescheitert. Ebenso scheitern muß die von Arloth/Lückemann unternommene Berufung auf das Bundesverfassungsgericht. Denn in der betreffenden Entscheidung ging es gar nicht um diese Frage, die vom nur in einem rechtlich irrelevanten obiter dictum berührt wurde (vgl. dazu Mahrenholz ZfStrVo 1984, 59).
Frank Arloth ist Ministerialrat im Bayerischen Justizministerium und durch diverse Aufsätze in Fach-Zeitschriften bekannt. Sein Ko-Autor Clemens Lückemann ist Leitender Oberstaatsanwalt. Zweifellos wird ihr Kommentar, schon wegen seiner formalen Vorzüge Erfolg haben, aber auch wegen der besonderen (monopolähnlichen) Stellung des C. H. Beck-Verlages im deutschen juristischen Publikationsgeschäft. Zugeschnitten ist er vor allem auf die Praxis der Strafvollzugsverwaltungen, wo man nicht viel Geduld mit akademischen Auseinandersetzungen zu haben pflegt. Es wäre jedoch fatal, wenn im deutschen Strafvollzug in Zukunft noch mehr als bisher in zentralen Fragen unterschiedliche Auslegungen des Gesetzes praktiziert würden. Schon jetzt ist es so, daß Gefangene in Berlin im Durchschnitt doppelt so viel Hafturlaub bekommen wie in Hessen, dreimal so viel wie in Bayern und sechsmal so viel wie in Sachsen. Der neue Kommentar wird wohl leider zur Stabilisierung dieser Ungleichbehandlung beitragen. Es bleibt nur zu hoffen, daß der Bundesgerichtshof (auf Vorlage eines OLG) den bayerischen Sonderweg möglichst bald für rechtswidrig erklärt und damit die Rechtseinheit im deutschen Strafvollzug wieder ein wenig deutlicher macht.“!

https://m.knast.net/article.html?id=4983

Zur Bearbeitung von Strafanzeigen gegen Justizjuristen in Bayern wird weiter von höchster Stelle gelogen, die Praxis fortgeführt:

Hier eine Antwort und offensichtliche Lüge der ehem. Ministerin Merk vom 06.02.2012 auf „abgeordnetenwatch.de“ an mich zur Praxis der „Selbstbearbeitung“ und in Zusammenhang mit Strafanzeige gegen Lückemann und seine „kleinen harten CSU-Kämpfer“ :

…“Ihre Bedenken hinsichtlich der Bearbeitung von Strafanzeigen teile ich nicht: Alle Staatsanwälte sind gemäß § 152 der Strafprozessordnung verpflichtet, beim Vorliegen eines Anfangsverdachts ein Ermittlungsverfahren durchzuführen, wobei die Person des Beschuldigten keine Rolle spiele darf. Diese Verpflichtung wird von den Staatsanwälten sehr ernst genommen.

Ermittlungen gegen vorgesetzte Staatsanwälte werden grundsätzlich in anderen Abteilungen oder Behörden geführt.

Da im Rahmen der Dienstaufsicht die Akten jeweils der übergeordneten Aufsichtsbehörde vorzulegen sind, besteht darüber hinaus eine weitere Kontrollinstanz.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Beate Merk, MdL“

http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_beate_merk-512-19193.html#questions

8 Gedanken zu „Behördlich-gerichtliche Lebenszerstörung: Täter abgetaucht – 3. der Rechtsradikale Clemens Lückemann (OLG-Präsident Bamberg) und seine „kleinen CSU-Kämpfer“

  1. Wer hätte DAS gedacht!….:

    „EXTREMISMUS – „Bamberger Szene sehr aktiv“
    Waffen und Anschlagspläne: Die Gewaltbereitschaft von Neonazis nimmt zu, erklärt ein Rechtsextremismus-Experte“
    24. Oktober 2015

    ….„Es gibt lediglich vier Ortsverbände in Bayern, aber sie versuchen, sich in Szene zu setzen. Das galt besonders für den Bamberger Kreisverband“, sagte der Geschäftsführer des Bayerischen Bündnisses für Toleranz der Deutschen Presse-Agentur. „Seit dem Frühjahr war klar: Der Bamberger Szene ist alles zuzutrauen. Deshalb bin ich nicht allzu sehr überrascht. Aber das Ausmaß hätte ich in der Tat nicht erwartet.“….

    ….“In Bayern werde zu wenig öffentlich wahrgenommen, dass die Pegida-Ableger in München, Nürnberg und Würzburg in ihrer Spitze und bei den Verantwortlichen verkappte Neonazis seien. In Dresden sei Pegida lange getragen gewesen von Bürgern des rechtskonservativen Spektrums, die zwar rassistisch auftraten, aber keine Neonazis waren. In Bayern dagegen spielten Neonazis eine entscheidende Rolle in der Organisation. „Ich finde, das wird in der öffentlichen Wahrnehmung unterschätzt“, betonte Becher.“…

    http://www.mittelbayerische.de/bayern-nachrichten/experte-bamberger-szene-sehr-aktiv-21705-art1298349.html

  2. Hallo Herr Deeg,

    in meinem eben abgeschickten Leserbrief an den Spiegel zu einem Artikel über den Neo-Nazi-Richters Maik B., der von Gerichtspräsident Clemens Lückemann so mit Samthandschuhen angefasst wurde, habe ich auf ihren Artikel verwiesen:

    „Bitte vergleichen Sie mal den Post vom 19. Juli 2014 im Blog von Martin Deeg mit dem Titel „der Rechtsradikale Clemens Lückemann (OLG-Präsident Bamberg) und seine “kleinen CSU-Kämpfer”“. Das dürfte doch eine Hintergrunds-Story wert sein.

    Meine Thesen passen da wunderbar dazu:

    1.dass sprachbegabte Asperger-Autisten sich zur Justiz hingezogen fühlen wie die Motten zum Licht. Nicht umsonst werden in Asperger-Joblisten „Juristische Berufe“ ausdrücklich empfohlen. (http://www.aspergia.de/cms/download.php?cat=50_Downloads&file=arbeitsmarktchancen.pdf; vgl. auch die Neuerwerbungsliste des BGH vom Nov. 2013 mit dem Artikel „Autistische Richter?“.

    2. dass Asperger-Autisten der fehlenden kognitiven Empathie wegen politisch oft recht primitiv gestrickt sind

    3. dass man, um den Faschismus oder Rechtsradikalismus zu verstehen, auch die biologische Seite, sprich Asperger-Autismus mit einbeziehen muss, die Tendenz, Ressentiments der Bevölkerung auf sich zu ziehen, und dann deren Ängste und die eigenen Ängste wahnhaft zu übersteigern. Thilo Sarrazin mit seinem „Hochbegabten-Gen“ und Francis Galton, der wie sein Onkel Charles Darwin auf dem Autisten-Spektrum gewesen sein soll, sind da nur einige Beispiele.

    4. dass sich Asperger-Autisten oft sehr sympathisch finden“

    Danke auch für Ihre Aufklärungsarbeit. was die Misstände bei Gericht und im familiengreichtlichen Umfeld angeht.

  3. „Fast ein Jahr lang arbeitete ein Richter mit rechtsradikaler Vergangenheit in einem bayerischen Amtsgericht. Entdeckt wurde er aus Zufall – und nun entlassen. Muss die Justiz ihre Richteranwärter besser prüfen?“….

    ….Immer wieder werden rechtsradikale Jurastudenten auffällig. Zuletzt waren Fälle an den Universitäten in Bochum und in Bielefeld im besonderen Licht der Öffentlichkeit. Auch Martin Becher, Vorsitzender des Bayerischen Bündnisses für Toleranz, stellt fest, dass sich die Szene schon lange verändert: „Mich überrascht der aktuelle Fall nicht besonders. Im rechtsextremen Milieu sind immer mehr Akademiker zu finden. Gerade Jura ist ein Studiengang, den viele wählen. Viele werden Rechtsanwälte und bleiben dann in der Szene, um andere Rechtsradikale oder die NPD zu verteidigen.“

    http://www.dw.de/bayerns-rechter-richter/a-17995682

  4. AUSGERECHNET! 

    …..“Der Mann ist derzeit suspendiert und soll an diesem Dienstag dem Präsidenten des Oberlandesgerichts Bamberg Rede und Antwort stehen. «Wenn sich die Vorwürfe bestätigen, werden wir handeln», sagte Bauaback.“….

    http://www.faz.net/agenturmeldungen/dpa/bayern-geht-gegen-mutmasslich-rechtsradikalen-richter-vor-13205965.html

    „Am Amtsgericht in Lichtenfels arbeitet offenbar ein Rechtsextremer als Jurist auf Probe. In Brandenburg war er als Frontmann einer Neonazi-Band bekannt. Die politischen Fronten in Bayern geraten wegen des Falls durcheinander.“….

    http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/rechtsextremismus/rechtsextremer-in-oberfranken-als-richter-berufen-13205767.html

    • Weitere Details – erst eine Strafanzeige wegen Spindaufbruch führte zu Nachfragen:

      ….“Das Gebot der Stunde in Bayern heißt Schadensbegrenzung – mal wieder. In den vergangenen Jahren hat das Ansehen von Verfassungsschutz und Justiz im Freistaat gelitten. Maßgeblich verantwortlich dafür waren unter anderem die jahrelang erfolglose Suche nach den rechtsextremen NSU-Serienmördern und der Fall Gustl Mollath, der jahrelang zwangsweise in der Psychiatrie eingesperrt war. Seit vergangener Woche ist bekannt, dass ein junger Amtsrichter in der oberfränkischen Stadt Lichtenfels in seiner Studentenzeit Sänger mehrerer rechtsradikaler Bands war – eines der Projekte hieß „Hassgesang“…..

      ….„In Bayern und auch und gerade in der bayerischen Justiz ist kein Platz für Rechtsextremismus, Antisemitismus oder Fremdenfeindlichkeit“, versichert Bausback. B. ist derzeit noch in der Probezeit. Bei der Einstellung wurde er – wie jeder angehende Staatsanwalt und Richter – gefragt, ob er Mitglied einer verfassungsfeindlichen Organisation ist. Sollte er eine rechtsextreme Vergangenheit verschwiegen haben, könnte das ein Kündigungsgrund sein.“…..

      …..“Dabei besteht offensichtlich wenig Zweifel, dass der einstige Protagonist des Hassgesangs und der Richter tatsächlich ein und die selbe Person sind. Das hat die Bayreuther Polizei bereits überprüft, bevor sie Justiz und Innenministerium vergangene Woche informierte. Dass B.s rechtsradikale Vergangenheit überhaupt aufgedeckt wurde, war wohl ein Zufall: Im März erstattete der Richter Anzeige, nachdem sein Spind aufgebrochen worden war – ein Fall von Alltagskriminalität. Einem Bayreuther Polizisten kam B.s Name bekannt vor, er ging der Sache nach. So kam heraus, dass der aus Brandenburg nach Oberfranken gezogene Extremist mittlerweile als Richter tätig war.“…

      http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/skandal-im-freistaat-rechter-richter-blamiert-bayerns-justiz/10834000.html

  5. Nachtrag….da ich irrigerweise der Meinung war, „extrem“ sei weniger drastisch als „radikal“, zu den zwischenzeitlich vorgenommen Änderungen im Beitrag: 

    (Einmal unterstellt, dass der OLG-Präsident nicht die freiheitlich-demokratische Grundordnung abschaffen will…auch wenn im OLG-Bezirk ständig die Grundrechte Einzelner und die Rechtsprechung des BVerfG missachtet wird!)

    …..“Hier hat sich von amtlicher Seite eine Begriffsumdeutung durchgesetzt. In den ersten Jahrzehnten der Bundesrepublik wurden nämlich verfassungsfeindliche Bestrebungen von rechts als “rechtsradikal“ deklariert. Seit Beginn der 1970er Jahre werden rechtsgerichtete Demokratiefeinde offiziell nun als Rechtsextremisten bezeichnet. 

    Von den Behörden und der Sozialwissenschaft wird der Begriff Rechtsradikalismus seitdem in der Regel auf Personen und Organisationen gerichtet, die klar rechts der Mitte des politischen Spektrums stehen, dabei allerdings im Rahmen der Verfassung bleiben. Der freiheitlich-demokratischen Grundordnung steht Rechtsradikalismus in der Regel nicht feindlich gegenüber. Die Grenzen vom Rechtsradikalismus zum Rechtsextremismus sind dabei allerdings häufig fließend.“….

    http://www.bpb.de/politik/extremismus/rechtsextremismus/41312/was-ist-rechtsextrem?p=all

  6. In Bayern undenkbar….

    ….“Er habe eine „lehrreiche Zeit“ bei der Saar-Justiz erlebt. Es sei allerdings „erschreckend“, wie wegen unglaublichen Zeitdrucks mit Verfahren umgegangen werde, hinter denen Schicksale stehen. Jungbluth: „Es läuft vieles schief bei der Justiz“, die unter „Systemfehlern“ und Sparzwängen leide. „Es war kein Schnellschuss. Ich konnte das mit meinem Gewissen nicht mehr vereinbaren,“ sagt Jungbluth heute über den Dreizeiler, mit dem er im Juli 2013 um die sofortige Aufhebung seines Dienstverhältnisses bei der damaligen Justizministerin Anke Rehlinger (SPD) bat und anschließend seine Koffer packte.

    Im Gespräch mit der Saarbücker Zeitung betont der Jurist, der heute an den Universitäten in Mainz und Saarbrücken Studenten ausbildet, es gehe ihm nicht um persönliche Selbstdarstellung oder Profilierung, wenn er aus dem ernüchternden Alltag eines Richters oder Staatsanwaltes berichtet. In einer Fachzeitschrift erschien kürzlich seine persönliche Bilanz nach 23 Monaten bei der Saar-Justiz. Das Blatt veröffentlichte – leicht gekürzt – einen Brief an Ministerin Rehlinger, in dem er auf 15 eng beschriebenen Seiten die Gründe für seinen Abschied erläutert. Das ungekürzte Schreiben liegt unserer Zeitung vor. Es liest sich wie die Anklage eines Insiders gegen die Justiz und die verantwortlichen Politiker.“…

    http://www.saarbruecker-zeitung.de/aufmacher/Anklage-Gesetze-und-Rechtsnormen-Handtuecher-Juristen-Landgerichte-Saar-Staatsanwaltschaft-Staatsanwaelte;art27856,5355136

  7. und die Jugendaemtler und die wahnhaften Helfershelfer eine volle Narrenfreiheit zu geniessen. Schreckliche Rechtsbeugungen werden im Dauerzustand akzeptiert und die verweigernden Muetter werden in ihrem krankhaften Verhalten noch unterstuetzt, obwohl viele Mediziner und Fachleute die Praxis der Entfremdung als eine Form von Erkrankung im ICD-10 „katalogisieren“ wollen. Da sind in Deutschland noch Widerstaende in den „Hochburgen“ der Beistandschaften, angefuehrt von einem Professor Dr. Joerg Fegert, Uni. Ulm http://www.google.de Dieser Professor praktiziert eine abscheuliche Ich-Erhoehung und Definitionsmacht in diesem Bereich. Er reist in die grosse Welt zu internationalen Konferenzen und predigt die von ihm bevorzugten „Schutzmechanismen“ und in Deutschland hat er eine regelrechte Subkultur von Ignoranz aufgebaut, dahingehend, dass es gut fuers Kindswohl sei, wenn die Vaeter mit allen schrecklichen Finten entsorgt werden, obwohl auch in Deutschland Ursula Kodjoe, Uwe Jopt http://www.google.de und andere ein anderes Fachwissen entwickelt haben. Professor Fegert benoetigt diese Ich-Erhoehungen und Demonstrationen von Ignoranz. Mit bestem gruss, Andreas herold

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