Schwere Freiheitsberaubung im Amt gegen Polizeibeamten: offener Brief an Bayerns Justizminister

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Diese „Rechnung“ der Staatsanwaltschaft Würzburg über 5.676 Euro erhielt ich vor ein paar Tagen.

„Rechnung“ der Staatsanwaltschaft Würzburg über 5.676,02 Euro

Vielleicht erschließt sich der Realitätsverlust, der bei dieser Behörde zu herrschen scheint, aus diesem Schreiben an den Justizminister in Bayern, von dem ich endlich erwarte, dass er etwas unternimmt!

Martin Deeg
Maierwaldstraße 11
70499 Stuttgart

An den
Staatsminister
Prof. Dr. Winfried Bausback
Justizpalast am Karlsplatz
Prielmayerstraße 7
80335 München 20. Januar 2014

Sehr geehrter Herr Minister Bausback,

ich bringe Ihnen hiermit folgenden Sachverhalt und folgende Straftaten im Amt beweisrechtlich zur Kenntnis und gehe davon aus, dass unabhängig von Amt und Person und auch unabhängig von parteipolitischen Verflechtungen der CSU entsprechende Schritte gegen die Beschuldigten erfolgen.

Der Vorgang ist veröffentlicht unter martindeeg.wordpress.com, die Aktenlage verfügbar unter Az. 814 Js 824/09, Landgericht Würzburg und Beschwerde 1033/12, Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte. Die in vieler Hinsicht vergleichbare Vorgehensweise der Behörden in Franken gegen den Geschädigten Gustl Mollath sind bekannt und beleuchten die Muster und das rechtsstaatsferne Selbstverständnis innerhalb dieses Systems der bayerischen Justiz ebenso wie die hier aufgezeigten Vorgänge.

Mehrfertigung der Strafanzeige geht an

Staatsanwaltschaft Stuttgart
Neckarstraße 145
70190 Stuttgart

In Bayern eingereichte Strafanzeigen gegen Angehörige der Justiz und Amtsträger werden bislang offenkundig nicht verfolgt sondern verschwinden irgendwo in der Hoffnung, es wird vergessen. Aufgrund der Existenzzerstörungen gegen meine Person und meine Familie sollte sich die bayerische Justiz von diesem Ziel verabschieden! Es geht um schwere Freiheitsberaubung im Amt.

Der Staatsanwaltschaft Stuttgart ging bereits eine am 04. Oktober 2013 über die Polizei Baden-Württemberg (PHK Karl, Polizeiposten Stuttgart-Weilimdorf) eingereichte Strafanzeige zu. Hierzu liegt bislang ebenfalls keine Mitteilung vor, ein Aktenzeichen ist nicht bekannt.

Dieses Schreiben ist veröffentlicht unter martindeeg.wordpress.com, wo wie genannt auch die Originalakten und Beweisvortrag zugänglich sind. Details der Vorgänge sind hier beweisrechtlich verfügbar und nachzulesen.

Die Strafanzeige hier richtet sich insbesondere gegen die Justizangehörigen

Clemens Lückemann, ehemals Leiter der Staatsanwaltschaft Würzburg und Generalstaatsanwalt in Bamberg

Norbert Baumann, den Vorsitzenden des 1. Strafsenats des OLG Bamberg

die Ausführenden und Verantwortlichen Thomas Trapp, Staatsanwaltschaft Würzburg und Thomas Schepping, OLG Bamberg

1.
Am 18. Mai 2009 reichte ich beim Staatsministerium der Justiz in München eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Staatsanwaltschaft Würzburg ein, da diese mich fortlaufend mit beliebigen und willkürlichen Strafverfolgungsmaßnahmen anging, ohne dass Straftaten zugrundelagen oder objektive Voraussetzungen hierfür gegeben waren.

Konkreter Anlass war hier ein Strafbefehl, hernach eine Anklage wegen vorgeblicher „versuchter Nötigung“ durch den Staatsanwalt Trapp, Würzburg. Die versuchte Nötigung sollte ich begangen haben durch eine Beschwerde an die Rechtsanwaltskammer Bamberg. Die Beschwerde an die Rechtsanwaltskammer, die von einem Freund des Beschuldigten Lückemann geführt wird, lag darin begründet, dass die Kindsmutter meines Kindes, Rechtsanwältin, wieder einen geschlossenen Vertrag mit dem Kinderschutzbund Würzburg, November 2008 und konkrete wöchentlich Kontakte vereitelte. Dies mit schweren Folgen für mein Kind und mich als Vater.

Die Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Staatsanwaltschaft wurde durch den Ministerialrat Kornprobst, Staatsministerium der Justiz, an die Generalstaatsanwaltschaft Bamberg als vorgebliche Dienstaufsichtsbehörde der Staatsanwaltschaft Würzburg weitergereicht, was er mir mit Abgabenachricht vom 03. Juni 2009 schriftlich mitteilte.

2.
Die vorgebliche Dienstaufsichtsbehörde in Bamberg gab die Dienstaufsichtsbeschwerde an den Beschwerdegegner, die Staatsanwaltschaft Würzburg ab bzw. ist eine Trennung zwischen Staatsanwaltschaft und Generalstaatsanwaltschaft hier rein akademischer Natur. Im Handeln besteht Einheit, eine Dienstaufsicht als Vertretung des Bürgers gibt es offenkundig nicht.

Es ist davon auszugehen, dass spätestens am 12. Juni 2009, der Staatsanwalt Trapp durch den Generalstaatsanwalt Lückemann die Weisung erhielt, aufgrund der Dienstaufsichtsbehörde eine Strafat zu konstruieren, um rechtsfremd Maßnahmen gegen mich zu veranlassen.

Der langjährige Leiter der Staatsanwaltschaft Würzburg, Lückemann übernahm in diesem Zeitraum gerade die Tätigkeit des Generalstaatsanwalts Bamberg. Der Beschuldigte ist heute Präsident des OLG und Vorgesetzter der Bschuldigten Baumann und Schepping.

Möglich wenn auch unwahrscheinlicher ist, dass Staatsanwalt Trapp initiativ auf Lückemann zuging, um sich zu profilieren. Fraglos ist jedenfalls, dass die folgenden Maßnahmen auf Weisung des Beschuldigten Lückemann ergingen, dieser vollumfänglich und verfahrensbeherrschend Kenntnis hatte und die Maßnahmen gegen mich unter unbedingtem Vorsatz sowohl des Beschuldigten Lückemann als auch Trapp erfolgten.

Das persönliche Motiv für die Maßnahmen ergibt sich aus der Vorgeschichte und dem vielfach auch öffentlich dargestellten Selbstverständnis der Beschuldigten und der Behörde als solche.

3.
Laut Zeugenaussage – öffentliche Hauptverhandlung Landgericht Würzburg – des damaligen Vizepräsidenten des Landgerichts Würzburg, Lothar Schmitt, suchte Staatsanwalt Trapp diesen am 12. Juni 2009 in dessen Büro auf und überzeugte ihn, dass aufgrund der am 18. Mai 2009 zugesandten und mit Abgabenachricht vom 03. Juni von München weitergeleiteten Dienstaufsichtsbeschwerde nun – am 12. Juni 2009 – für die Justizbehörden Würzburg die konkrete Gefahr eines „Amoklaufs“ durch mich bestünde.

Nach eigenen Angaben erließ Schmitt hierauf in Stellvertretung für die abwesende Gerichtspräsidentin Frau Stadler „Sicherungsmaßnahmen“ für die Justizbehörden, lies vorgeblich die Justizvollzugsbeamten bewaffnen und ordnete Einlasskontrollen an.

Verschwiegen wurde dem Zeugen Schmitt offenbar, dass weder der sachbearbeitende Jurist Kornprobst noch die Kammer des Zivilgerichts Würzburg unter Dr. Bellay, die sich unmittelbar nach Eingang der Dienstaufsichtsbeschwerde (bzw. Klage) hiermit befasst hatten, ganz und gar keine Straftat erkannt haben, schon gar keine Gefährdung oder Androhung eines wie auch immer gearteten Gewaltdeliktes.
Vorsitzender Richter Dr. Bellay bearbeitete zuvor in zwei Instanzen als Staatsanwalt eine ebensolche Straftat, die als Störung des öffentlichen Friedens strafbare Androhung eine Amoklaufs im Internet, wo er eine Haftstrafe erwirkte. Er ist somit als sachkundig anzusehen.

Wie Dr. Bellay, mittlerweile beim 5. Strafsenat des BGH tätig, als Zeuge in Hauptverhandlung aussagte, versuchte der Vizepräsident Schmitt in dieser Sache in Telefonat auf ihn einzuwirken. Um offenkundig den „Kollegen“ konkret Belastendes nicht zur Sprache bringen zu müssen, gab Dr. Bellay Erinnerungslücken vor, auch den Zeitpunkt des Anrufs betreffend.

Hingegen versuchte die Staatsanwaltschaft, Dr. Bellay in Misskredit zu bringen, was die Kammer des Landgerichtes in der mündlichen Urteilsverkündung zu einer Art „Ehrerklärung“ für den Richter veranlasst sah, der sich auch in milderer Form im schriftlichen Urteil findet.

Der Alarmismus mit dem der Beschuldigte Trapp beim Vizepräsidenten Schmitt auftrat bzw. die willige Bereitschaft des Schmitt, der – Aussage Hauptverhandlung – bei der Generalstaatsanwaltschaft, wo er zuvor aufgrund Rotationsprinzip tätig war, bereits aufgrund einer Akte 2005 Vorbehalte gegen mich hegte, obwohl persönlich zuvor nie begegnet, ergänzten sich offenkundig zielgerichtet. Es galt offenkundig, eine Gelegenheit zu schaffen, einen seit langem lästigen „Querulanten“ aus dem Verkehr zu ziehen, als welcher ich offenkundig in Teilen der Justizbehörde verschrien war, nachdem ich mich seit 2004 gegen die Entfremdung meines Kindes und die falsche Eidesstattliche Versicherung der Kindsmutter zur Wehr setzte. Dass die Kindsmutter unter Missbrauch des „Opferbonus“ initiativ alle Gerichtsvorgänge verursachte und ein kausales Schlüsselereignis mit umfassenden existentiellen Folgen schuf, wird bei der Justizbehörde ausgeblendet. Man geht offenkundig einfach auf den Mann als „Täter“ los und schreckt hierbei offenkundig vor keinem Amtsmissbrauch zurück.

Ob es seitens der Beschuldigten Trapp und Lückemann überhaupt notwendig war, den Vizepräsidenten Schmitt zu täuschen, darf bezweifelt werden. Gelogen hat Schmitt insofern auch in der Hauptverhandlung, als er angab, „erstmals“ seien in Würzburg derarte Sicherungsmaßnahmen „erforderlich“ gewesen. So ist dies bereits dadurch als Lüge erwiesen, als in der in der örtlichen Mainpost am 04. April 2009 ein Bericht erschien, in welchem der Beschuldigte Lückemann und der Vizepräsident Schmitt infolge des Tötungsdeliktes im Landgericht Landshut für erweiterte Sicherheitsstandards werben, Sicherheitskontrollen öffentlichkeitswirksam promoten und ankündigen, sich in Kürze gemeinsam bei einer auswärtigen Firma über Neuigkeiten in punkto Sicherheitsschleusen für die Justizbehöden informieren zu wollen.

In dem Bericht wird der Zeuge Schmitt zitiert:

„Seit Dienstag sind auch die Justizwachtmeister in den zahlreichen Außenstellen des Würzburger Amts- und Landgerichts zu erhöhter Wachsamkeit aufgerufen. Auch unabhängig von den Geschehnissen in Landshut: In letzter Zeit werden von Richtern immer häufiger Wachtmeister zur Überwachung einzelner Prozesse angefordert. „Diesen Anfragen kommen wir in jedem Fall uneingeschränkt nach“, versichert Schmitt.“

Weiter heißt es:

„Das Sicherheitskonzept der Würzburger Justizbehörden wurde erst kürzlich von der Kriminalpolizei überprüft, deren Verbesserungsvorschläge werden in Zusammenarbeit mit dem staatlichen Bauamt umgesetzt. Anfang Mai wollen Schmitt und Würzburgs Leitender Oberstaatsanwalt Clemens Lückemann eine Spezialfirma in Düsseldorf besuchen, um sich dort über neu entwickelte Sicherheitstüren zu informieren.“

Hingegen stellte Schmitt die selbst initiierten Vorgänge aufgrund meiner Dienstaufsichtsbeschwerde – Monate nach diesem „Promotionbericht“ in der Presse – und von der Staatsanwaltschaft unter „Kollege“ Lückemann beliebig konstruiert, auch in der Hauptverhandlung und gezielt wahrheitswidrig als singuläres „Ereignis“ dar, das es so noch nie gegeben habe.

4.
Die Polizeibeamtin Vierheilig gab in Hauptverhandlung als Zeugin an, dass sie durch den Staatsanwalt Trapp am 12. Juni 2009 instruiert wurde, hierauf meinen ehemaligen Wohnsitz bei Würzburg anfuhr und desweiteren zweimal auf meinem Mobiltelefon anrief.

Ungeklärt blieb, weshalb die Polizeibeamtin bei diesen Anrufen auf meinem Mobiltelefon, nachdem ich mich gemeldet habe, wieder auflegte ohne sich ihrerseits zu melden. Dies, obwohl doch, wie die Beschuldigten glauben machen wollten, eine akute Gefahr für die Justiz durch mich ausging.

Auch eine Handy-Ortung wurde offensichtlich und unerklärterweise nicht veranlasst.

Widersprüchlichkeit besteht insofern auch, dass es eine Aussage gibt, wonach die von Schmitt auf Betreiben von Trapp erlassenen „Sicherungsmaßnahmen“ erst am Montag, dem 15. Juni 2009 eingeleitet wurden. Demnach hätte man zunächst lediglich die Polizei beauftragt und erst nach Scheitern einer einfachst erfolgten Festnahme weitergehende öffentlichkeitswirksame Maßnahmen betrieben, was insofern plausibel ist, da erkennbar keiner der Beteiligten tatsächlich von einer Gefahr ausging sondern die Zielsetzung allein darin lag, meiner habhaft zu werden, jedoch mittlerweile zu viele Personen von dem angeblichen von den Beschuldigten in Umlauf gebrachten „Amoklauf“ gehört hatten, als das Sicherungsmassnahmen unterbleiben könnten. Die Staatsanwaltschaft versuchte auch erfolglos, in Hauptverhandlung den Direktor des Amtsgericht Stockmann in den Zeugenstand zu rufen, der darstellen sollte, dass er die „Gefährdung“ ernst genommen hatte, die von der Staatsanwaltschaft phantasiert wurde. Diese Versuche der selbstreferenziellen Bestätigung ziehen sich durch den gesamten Vorgang: die Staatsanwaltschaft behauptet eine Straftat, daher muss eine Straftat verfolgt werden, sie behauptet einen „angedrohten Amoklauf“, also muss dieser vorgelegen haben.

Nach meiner Festnahme titelte folgerichtig die Mainpost am 25. Juni 2009 unter der Überschrift „Ex-Polizist drohte mit Amoklauf“ vorverurteilend, identifizierend, persönlichkeitsverletzend, was umfangreich gerichtlich geltend gemacht ist. Als Quelle für die Falschmeldung und Vedachtsberichtstattung im Sinne der Staatsanwaltschaft diente einzig die Staatsanwaltschaft Würzburg, der damalige Pressesprecher Erik Ohlenschlager.

5.
Die Festnahme erfolgte schließlich am 21.06.2009 mittels eines Sicherungshaftbefehls wegen vorgeblich nicht gezahlter Geldstrafe in Stuttgart, wo ich als Läufer beim Halbmarathon teilnahm. Während der ganzen von den Beschuldigten veranstalteten Posse in Würzburg hielt ich mich in Stuttgart auf, wo seit 29.04.2009 auch Wohnsitz angemeldet ist.

Erst zwei Tage nach Festnahme wurde ein Haftbefehl wegen einer vorgeblichen „Störung des öffentlichen Friedens“, die ich mit meiner fünf Wochen zuvor eingereichten Dienstaufsichtsbeschwede begangen haben soll, durch den Beschuldigten Trapp nachgereicht.

Auch mein Rechtsanwalt, der Würzburger Strafverteidiger Christian Mulzer (dessen Kanzlei Monate später in anderer Sache rechtswidrig auf Betreiben der Staatsanwaltschaft „durchsucht“ wurde), mit dem ich während dieser Zeit sowohl telefonisch als auch schriftlich Kontakt hatte, wurde offenkundig getäuscht. Es ging nicht darum, mit mir zu kommunizieren um eine Gefahr abzuwenden oder zu eruieren sondern darum, mich stillschweigend und unter höchster Dramatik alarmistisch festzunehmen, um hernach den größtmöglichen Schaden zu verursachen.

Nachdem die zuvor konstruierte und frei erfundene „akute“ Bedrohung offenkundig nicht bestand, änderte Staatsanwalt Trapp seine Darstellung dahingehend, dass ich offenkundig von einem „Amoklauf“ und „Mord“ an einer unbekannten Anzahl Personen „freiwillig zurückgetreten“ sei. Der Beschuldigte, der offenkundig charakterlich völlig ungeeignet ist, wurde mittlerweile zum „Oberstaatsanwalt“ ernannt.

Eine in keinerlei Zusammenhang zu der am 18. Mai eingereichten Dienstaufsichtsbeschwerde oder irgendeiner Straftat am 16. Juni an den Polizeikollegen und Zeugen Scheffel von mir zugesandte SMS versuchte der Beschuldigte noch als „Bestätigung“, dass ich nun einen Amoklauf begehen werde darzustellen. Der Zeuge Scheffel gab darüberhinaus in Hauptverhandlung an, dass er vom Beschuldigten Trapp telefonisch unter Druck gesetzt und bedroht wurde. Er, Trapp, werde ihn wegen Strafvereitelung und mit Dienstaufsichtsbeschwerde belangen, wenn ich in Stuttgart „nicht endlich festgenommen“ werde. Keiner der Polizeibeamten, die mit der Sache in Baden-Württemberg befasst waren, nahm den Alarmismus und die offensichtlich persönlich motivierten Aktionen aus Bayern ernst. Vor zweiter Festnahme am 12.03.10 wurde interne Besprechung abgehalten, den Vollzug des Haftbefehls aus Bamberg zu verweigern.

Auch nach Festnahme blieb der Beschuldigte Trapp, offenkundig auf Weisung des Beschuldigten Lückemann weiter bei der Darstellung, auch wenn kein Amoklauf „geplant“ war, so habe ich diesen doch in der Dienstaufsichtsbeschwerde „angedroht“, wie der Beschwerdegegner behauptete. Auch sämtliche infolge befassten Richter wurden offenkundig darüber getäuscht, dass alle zuvor befassten Juristen keinerlei Straftat erkannt hatten und eine formale Bearbeitung veranlassten.

Aufgrund dieser phantastischen und sichtlich unwahren Darstellungen wurde ich infolge insgesamt zehn Monate wegen des Vorwurfs einer „Störung des öffentlichen Friedens“ in einem Schriftstück in Untersuchungshaft gehalten.

In einer Haftprüfung am 23.06.2009 machte der damalige Direktor des Amtsgerichts Würzburg, Roland Stockmann, als Ermittlungsrichter i.V., sich die Falschdarstellungen des Beschuldigten Trapp willig zu eigen und bestätigte die Fortdauer der Untersuchungshaft u.a. mit der Lüge, ich sei untergetaucht gewesen bzw. wohnsitzlos, deshalb „Fluchtgefahr“.
Außerdem sei ich erkennbar „entrückt“.

Stockmann, Amtsgerichtsdirektor a.D., ist somit ebenfalls als Beschuldigter und Mittäter bei einer Freiheitsberaubung im Amt gegen mich anzusehen, da er erkennbar rechtsfremd und aus persönlichen Motiven gegen mich vorging, wie sich aus der Vorgeschichte und auch aus den veröffentlichten Schriftsätzen später ergibt.

6.
Der Beschuldigte Trapp initiierte nun nach Festnahme ein „Gutachten“ durch den Würzburger Psychiater Dr. Groß, um meine dauerhafte Unterbringung als „Gefahr die die Allgemeinheit“ nach Par. 63 StGB zu erreichen. Dies war offenkundig abgesprochene Zielvorgabe zwischen Staatsanwaltschaft und Sachverständigem.

Dr. Groß ist auch in der Forensik Lohr als Einweisungsgutachter der Staatsanwaltschaft bekannt, wirtschaftlich von den Aufträgen der Justiz abhängig und hat bereits in einem vorherigen Verfahren auf Veranlassung der Staatsanwältin Drescher, Weisung Lückemann, 2007 ein Gutachten über mich erstellt, in welchem er seine – nun infolge auf einen „Wahn“ beliebig erweitert – Fehldiagnosen darstellte. Auf dieses Gutachten bezog sich der Beschuldigte Trapp bereits in der o.g. Anklage wegen vorgeblicher „versuchter Nötigung“, wo er bedauernd feststellte, dass „bislang“ keine schwerwiegenden Straftaten für eine Unterbringung nach Par. 63 StGB vorliegen würden.

Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft Würzburg zweimal in 2006 versucht, eine Zwangseinweisung anhand Aktenlage zu erwirken. Da diese in Baden-Württemberg erfolgten und die Zwangseinweisungen jeweils bereits im Ansatz scheiterten, da u.a. der Chefarzt der Landesklinik Calw, Prof. Essinger, keinerlei Voraussetzungen für die Maßnahmen sahen, wurde als nächstes zielgerichtet der gerichtsabhängige und zuverlässig im Sinne der Staatsanwaltschaft Würzburg arbeitende parteinahe Würzburger Dr. Groß beauftragt, der wie gewünscht lieferte.

Es ist völlig fraglos, dass das Ziel „Wegsperren“ nach all dem Chefsache der sog. Strafverfolgungsbehörde Würzburg war und alle Hebel, auch die öffentliche Berichterstattung entsprechend eingesetzt wurden.

Diese für die Unterbringung vorgeblich nötige „schwere“ Straftat, die zuvor noch laut Bschuldigtem Trapp „fehlen“ sollte, hatten die Beschuldigten nun einfachst anhand meiner Dienstaufsichtsbeschwerde erfunden, um ihr offenkundig erklärtes Ziel zu erreichen.

Insgesamt stellt sich sehr konkret die Frage, welche Zustände innerhalb der bayerischen Justiz herrschen und welche Charaktere in verantwortlicher Position sitzen, wenn allein mit Phantasie und Aktenlage die schwersten Grundrechtseingriffe zur missbräuchlichen Anwendung kommen können. Dies bis heute vom Ministerium unbehelligt!

Wie die Behauptung, in einer Dienstaufsichtsbeschwerde sei eine „Drohung“ (auch die Voraussetzung der „Öffentlichkeit“ für Anwendung „Störung des offentlichen Friedens“ lag erkennbar nicht vor) enthalten, selbst bei zutreffendem Vorwurf zu einer versuchten Anwendung des Par. 63 StGB missbraucht werden kann, ist aufzuklären! Die Vorgabe der Verhältnismäßigkeit hier ist in Bayern offenbar generell völlig außer Kraft gesetzt, von Durchsuchungen bis hin zur Unterbringung!

7.
Durch Freispruch der 1. Strafkammer des Landgerichts Würzburg ist festgestellt, dass von Anfang an keine Straftat vorlag.

Zuvor wurde durch Obergutachten des Prof. Dr. Nedopil aufgezeigt, dass keinerlei Voraussetzungen für die Par. 20/21, 63 StGB vorlag und Dr. Groß ein Fehlgutachten unter Missachtung der Mindestatandards psychiatrischer Begutachtung für die Beschuldigten geliefert hatte.

Es ist weiter nun zu klären, weshalb dieses Fehlgutachten trotz erkennbarer Fehleinweisung (Forensik Lohr) nicht hinterfragt wurde und Dr. Groß bis heute von der Jusitz Würzburg (Landgericht, Zivilklage) gedeckt bzw. ihm als „im Allgemeinen“ vorgeblich kompetenten und sorgfältig arbeitenden Sachverständiger ein Persilschein ausgestellt wird und schlicht versucht wird, den Pfusch und das krasse Fehlgutachten über meine Person zu vertuschen.

8.
Am 04. März 2010 erfolgte nach über acht Monaten zu Unrecht erfolgter Untersuchungshaft/Unterbringung nach Par. 126a StPO die sofortige Entlassung, als das Gutachten des Prof. Nedopil beim Landgericht einging.

Die Beschuldigten Trapp und Lückemann initiierten hierauf einen weiteren Haftbefehl, der nach Absprache durch die Beschuldigten Baumann und Schepping, 1. Strafsenat OLG Bamberg erlassen wurde.

Die schwere Freiheitsberaubung, einen bereits acht Monaten wegen einer Dienstaufsichtsbeschwerde zu Unrecht eingesperrten ehemaligen Polizeibeamten und Unschuldigen ein zweites Mal wegen einer angeblichen Straftat „Störung öffentlichen Friedens“ festnehmen zu lassen, erschließt sich jedem objektiven Beobachter und ist an Dreistigkeit kaum zu überbieten.

Die Beschuldigten hier sind offenkundig von einer derarten Hybris und rechtsfremden persönlichen Einstellung geprägt, die auch vor gezielter Vernichtung Einzelner nicht halt macht, dass nicht nur eine Entfernung aus dem Dienst und Strafverfolgung sondern hier auch eine empfindliche Haftstrafe die Folge sein muss.

Nach weiteren sechs Wochen sog. Untersuchungshaft und insgesamt zehnmonatiger Freiheitsberaubung veranlasste die 1. Strafkammer des Landgericht zum zweiten Mal die Entlassung und stellte sich hiermit gegen das OLG und das einflussreiche Netzwerk der Beschuldigten, das parteipolitisch geprägt ist. Sowohl Lückemann, Baumann als auch Dr. Groß sind bereits bei oberflächlicher Recherche als langjährige Funktionäre der CSU zu identifizieren.

9.
Die Beschuldigten verweigerten unter Missbrauch ihres Amtes nach Freispruch die vom Landgericht Würzburg zugesprochene (völlig ungenügende) Haftentschädigung, indem sie frei phantasierten, ich sei durch Einreichen der Dienstaufsichtsbeschwerde selbst schuld an zehnmonatiger Untersuchungshaft und dem Versuch der Beschuldigten selbst, mich zu Unrecht in den forensischen Massregelvollzug zu sperren.

Sehr geehrter Herr Minister, ich brauche Ihnen über das Bild, das die bayerische Justiz und insbesondere bayerische Strafverfolger in der Öffentlichkeit haben, nichts erzählen.

Sie können jedoch sicher sein, dass diese unsäglichen Vorgänge sich nicht vertuschen lassen werden sondern im Gegenteil immer größere und umfassendere Geltendmachung – bis zu einer öffentlichen Klärung – nach sich ziehen werden.

Diese Vorgänge und offenkundigen Verbrechen im Amt im Schutz der CSU sind endlich rechtsstaatlich zu bearbeiten und die Täter zur Verantwortung zu ziehen, ohne Ansehen des Amtes.

Mit freundlichen Grüßen,

Martin Deeg

15 Gedanken zu „Schwere Freiheitsberaubung im Amt gegen Polizeibeamten: offener Brief an Bayerns Justizminister

  1. Hallo Martin Deeg, wir sollten uns zusammentun um diesen Justizsumpf ein für alle Mal auszumerzen. Denn ich denke, zusammen sind wir stärker als jeder einzelne von uns. Ich habe auch mit diesen kriminellen aus der Bayerischen Justiz zu tun. Ich habe auch öffentlich die Behauptung aufgestellt, dass es sich hier um eine kriminelle Vereinigung handelt, doch wie immer, diese kriminellen wollen alles ausitzen. Bitte einmal ansehen: https://davorrinckblog.wordpress.com/2015/10/23/erneuter-skandal-bei-der-bayerischen-justiz/
    Ich habe viele Staatsanwälte und Richter und ebenso Seehofer und den Söder angezeigt, wegen strafbarer Handlung gemäß § 357 StGB und vielen Anderen, doch die Staatsanwaltschaft München I ist nicht gewillt hier zu ermitteln, weil es eben gegen einen bzw. mehrere aus dieser kriminellen Vereinigung geht und sie sich alle gegenseitig schützen. Jetzt reicht es!!!
    Gruss
    D. Rinck

  2. Was übrigblieb:

    29. April 2016

    „Laterne, Laterne“

    „Das neue Gesetz bringt trübes Licht in das Unterbringungsrecht.

    Von Heribert Prantl

    Das neue Gesetz ist nicht wirklich ein Gesetz, es ist eher ein Gesetzerl. Es ist eine kleine, unzureichende Reaktion des Gesetzgebers auf den tragischen Fall des Gustl Mollath. Dieser Mann war vom Strafrichter zu Unrecht in die forensische Psychiatrie eingewiesen und sieben Jahre lang festgehalten worden. Sein Fall hat die Öffentlichkeit vor zwei Jahren zu Recht bewegt und empört. Das reformierte Recht wird einen neuen Fall Mollath nicht verhindern; es ist keine Reform, es ist eine legislative Bastelei.

    Das soeben im Bundestag beschlossene Gesetz reformiert ein paar der einschlägigen Paragrafen des sogenannten Unterbringungsrechts; die Voraussetzungen für die Einweisung in die Anstalt werden ein wenig verschärft; und es gibt ein bisschen mehr Kontrolle in etwas kürzeren Abständen als bisher. Und die Gutachten, die zur Einweisung und zum Festhalten des Delinquenten führen, sollen künftig qualifiziert und unvoreingenommen sein. Das hatte man sich in einem Rechtsstaat eigentlich schon bisher gewünscht.

    Gustl Mollath war ein Opfer der sogenannten zweiten Spur des Strafrechts; erste Spur sind die Strafen; zweite Spur sind die Maßregeln der Sicherung und Besserung, zu denen die Unterbringung in der Psychiatrie gehört. Die Akkuratesse, die ansonsten bei den Strafen und bei der Strafvollstreckung herrscht, sucht man hier vergeblich. Das bleibt nun leider so. Die forensische Psychiatrie ist die Dunkelkammer des Rechts. Dort hängt nun eine Laterne; sehr hell ist sie nicht.“

    http://www.sueddeutsche.de/politik/mollath-laterne-laterne-1.2972876

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  9. Sehr geehrter Herr Deeg,

    kennen Sie schon den neuesten Spruch in
    bezug auf Bayern und der lieben CSU ?
    Nein ?
    Hier ist er:

    „Ich bin so froh, daß es in Bayern die CSU
    gibt, denn, ohne die CSU würde es in Bayern
    überhaupt keine organisierte Kriminalität
    geben !“

    MfG.

    Klaus G. Stölzel

  10. Hallo lieber Martin,

    gut getextet. Trotzdem. Auch wenn es Miss Wolff nach wie vor nicht passen wird – den Protoganisten in deinem Fall vermutlich noch weniger – analog den „Perversen“, sprich kranken Gehirnen im Fall „unseres Gustels“ – mit gefährlichen Gehirnen ist nicht zu spassen!

    NeuroScience einmal anders!

    http://www.scilogs.de/menschen-bilder/gef-hrliche-gehirne-ein-ph-nomen-des-zeitgeists/

    Gefährliche Gehirne – einmal anders!

    Nach der Mittagspause trug Birte Englich, Professorin für Angewandte Sozialpsychologie und Entscheidungsforschung an der Universität zu Köln, vor. Sie hat die Idee ‚gefährlicher‘ Gehirne auf kreative Weise uminterpretiert, denn in ihrem Beitrag ging es nicht um die Gehirne Krimineller, sondern die mitunter gefährlichen Folgen beeinflusster richterlicher Urteile !!!

    Kahneman kommt im Artikel auch vor. Deine „Anker“ sind auch erwähnt!

    Die Kölner Psychologin konnte nachweisen, dass diese Anker, selbst wenn sie für die zu beurteilende Sache völlig irrelevant waren oder zufällig zustande kamen, das vorgeschlagene Strafmaß statistisch signifikant beeinflussten.

    PS:
    Falls Mr. Gross Otto Kernberg kennt – bzw. Cluster B – erfüllt er übrigens den sog. Bordi Typ drei (!) in vollem Umfang.

    – schwere Identidätsdiffussion
    – dauerhafter Einsatz primitiver Abwehr
    – kein organisiertes Wertsystem
    – maladaptives Coping
    – ausgeprägte Wahrnehmungsverzerrungen
    – schwer beeinträchtige Realitätsprüfung

    Heilungschance? Vermutlich null.

    tag:

    Facharzt für Psychiatrie u. Psychotherapie.
    Detlev Blocher und Jörg Groß
    Münzstr. 10
    97070 Würzburg
    Festnetztelefon: 0931/4679990
    Fax: 0931/4679992

    Na sowas!
    Dr. med. Jörg Groß spricht: Deutsch.

    Dr., phil Rudolf Sponsel, Jahrgang 1944, Klinischer Psychologe: „Die Passage (RN 20) des Beschlusses ist in klarem, unmissverständlichem Deutsch, das jede BürgerIn ab einem IQ von 90 verstehen kann. Hier wird völlig klar und eindeutig gesagt, worauf es bei der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 81 StPO zur Beobachtung ankommt, nämlich auf die Mitwirkungsbereitschaft des Beschuldigten. Die Zwangseinweisung ist zugleich eine Missachtung von Mollaths Willen UND dem BVerfG-Beschluss.

  11. Gabriel gibt offen Rechtsbeugung und Rechtsbetrug zu !

    Wer von den Lippen lesen kann sieht, dass Gabriel tatsächlich diese Aussage gemacht hat.

      • Die Denkweise ist klar.
        De Maiziere zur Drohnenaffäre: „richtige Entscheidung zum richtigen Zeitpunkt, die fehlerhaft zustande gekommen ist“
        http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.drohnen-affaere-um-de-maizi-re-richtig-entschieden-schlecht-informiert.036c5197-cfe9-4e1e-9029-e7d556ae0c76.html

        Diese Beispiele zeigen vor allem, dass unabhängig davon, was nun richtig ist, angebliche Demokraten sich herausnehmen, despotisch zu entscheiden. Herr Gabriel hätte sicher ausreichend Gehör gefunden, den Notstand im Einzelfall zu erklären und Unterstützung für eine legitime Lösung zum Ziel zu bekommen. Wie ergeht es Anderen, die in ähnlicher Situation nicht auf Gabriel hoffen können, weil er den Fall schlicht nicht kennt.
        Dass das nicht naheliegend ist, faktisch gar nicht gedacht wird, zeigt die allgemeine Erosion des Rechtsbewusstseins und der Hinwendung zu willkürlicher Machtausübung. Richtig ist nach dieser Herrenlogik, was zum „richtigen“ alias gewünschten Ergebnis führt, der Weg ist unwichtig.

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