Weiter Provokation und Rechtsverweigerung im PKH-Verfahren

Image0004

Folgendes Schreiben geht nach erneutem Beschluss, 15.05.2014, und einfachster Abweisung aller Anliegen unter Verdacht der massiven Rechtsbeugung durch das LG Stuttgart zunächst an das OLG.

Die Veröffentlichung hier erfolgt beweisrechtlich, um weiter darzulegen, wie die Justiz Antragsteller und Geschädigte mit berechtigten Anliegen auflaufen lässt:

Wegen offenkundiger fortlaufender Rechtsbeugung hatte ich Klage eingereicht gegen das Land Baden-Württemberg, vertreten durch die Richter der 15. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart.

Die Beklagte selbst, die 15. Zivilkammer des Landgerichts, verweigerte nun die Prozesskostenhilfe per einfachem Beschluss….

Martin Deeg
Maierwaldstraße 11
70499 Stuttgart

Oberlandesgericht Stuttgart
Urbanstraße 20
70182 Stuttgart 07. Juni 2014

Az.: 15 O 121/14

Die Vorgehensweise des Gerichts ist nur noch als Provokation zu werten.

Die Lebensumstände des Klägers aufgrund der Rechtsverweigerungen sind seit langem bekannt und mitgeteilt!

1.
Mit Datum vom 03.05.2014 wurde Klage gegen das Land Baden-Württemberg wegen forlaufender Rechtsbeugung durch die 15. Zivilkammer des Landgerichts unter Verletzung des Art. 3 GG sowie grober Missachtung der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Gewähr der PKH eingereicht.

Hierauf wird ein sog. Beschluss der Beklagten vom 14.05.2014 zugestellt, von der Beklagten selbst: 15. Zivilkammer des Landgerichts.

Die Klage richtete sich gegen fortlaufende Rechtsbeugung und Missbrauch der richterlichen Unabhängigkeit durch die Richter der 15. Zivilkammer des Landgerichts.

Das gesamte Verhalten der zuständigen Richter meine Angelegenheiten betreffend verwirklicht nicht nur den Tatbestand der Rechtsbeugung.

Die zuständigen Richter des Landgerichts scheinen ihre Arbeit selbst nicht mehr ernst zu nehmen.

Strafanzeige wegen Rechtsbeugung ist erstattet bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart. Welche Schwierigkeiten in Deutschland bestehen, selbst erkennbar vorsätzliches Fehlverhalten und schwere Straftaten im Amt von Richtern und Staatsjuristen zur Rechenschaft zu ziehen ist bekannt.

Die Folge der Selektivverfolgung und dieser permanenten Selbstentschuldung von Tätern im Amt ist bereits eine bemerkbare Radikalisierung der Rechtsuchenden und Bürger.

Vom Kläger wurde ebenso– wie üblich – bereits erfolglos Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht.

Der Petitionsausschuss des Landtages teilte bereits im Oktober vergangenen Jahres mit, dass Stellungnahmen eingeholt werden. Seither erfolgte keine weitere Benachrichtigung.

Von Vorsatz der Gerichte hier ist auszugehen.

Es geht offenkundig nur darum, die sehr berechtigten und akribisch ausgeführten rechtlichen Anliegen des Klägers auf niedrigstem Niveau und möglichst ohne Arbeitsanfall zu entledigen.

Das Verhalten der Justiz hier ist insgesamt schlicht asozial.

Geschädigte sind offenbar dazu angehalten, sich selbst um die Regelung von Vergehen und Straftaten im Amt durch Polizeibeamte, Staatsanwälte, Richter und Gerichtssachverständige zu kümmern.

Wie mein hier für jedermann veröffentlichter „Fall“ beweisrechtlich zeigt, spielen weder Folgen für Betroffene noch offenkündige Lügen, Falschbeschuldigungen oder schwere Straftaten durch Staatsjuristen, die deren sofortige Entfernung aus dem Dienst begründen, eine Rolle:

https://martindeeg.wordpress.com/

Die schwere Freiheitsberaubung im Amt, deren Verweisung die Justiz Stuttgart in allen hier geltend gemachten Belangen an die Beklagte selbst gegen den Willen des Klägers erzwungen
hat, ist hier beweisrechtlich öffentlich:

Bayerische Justiz: der Missbrauch des § 63 StGB

Es geht Juristen im Staatsdienst offenkundig nur um Vertuschung zugunsten der Professionen.

2.
Das Gericht setzt sich in keiner Weise mit den Belangen auseinander. Vielmehr missbraucht das Gericht das PKH-Verfahren, dem eine summarische Prüfung vorbehalten ist, in allen Belangen den Kläger betreffend, um eine beweisrechtliche, zeugenschaftliche und detaillierte Aufklärung in Hauptverfahren zu verhindern und bereits im Ansatz zu vereiteln.

Die Beklagte, die 15. Zivilkammer des Landgerichts wirft dem Kläger lebensfremd und mit schamloser Unredlichkeit in formaljuristischem Duktus und mittels Worthülsen wiederholt vor, er „setzt sich nicht mit den beanstandeten Beschlüssen auseinander“.

Richtig ist, dass das Gericht die offenkundig lästigen Verfahrensanträge des Klägers mit permantem Rückverweis auf inhaltsleere Beschlüsse selbstreferentiell ebenso inhaltsleer abfertigt. Hier findet weder eine summarische Prüfung noch sonst eine Prüfung statt.

Es gibt auch keine Ansätze mit denen der Kläger sich gegen inhaltsleere Formeln der Justiz „auseinandersetzen“ könnte.

3.
Das Gericht verweist dummstolz darauf, dass es Klagen gegen die Justiz Würzburg/Bamberg im Zusammenhang mit Freiheitsberaubung im Amt gegen mich an die Justiz Würzburg verwiesen hat.

Richtig ist, dass die Abgabe an die Justiz Würzburg gegen den Willen des Klägers erzwungen wurde. Was bei der Justiz Würzburg herauskommt, wenn die Beklagte selbst über Geltendmachungen gegen sich „entscheidet“, ist für jeden vernünftig denkenden Menschen vorauszusehen.

Beispiel:

Der Gerichtsgutachter Dr. Groß erstattete im Auftrag der Staatsanwaltschaft Würzburg ein erwiesenermaßen eklatantes Fehlgutachten über meine Person.

Hierauf wurde versucht, den Kläger zu Unrecht nach § 63 StGB unterzubringen. Nach sieben Monaten zu Unrecht erfolgter Unterbringung erfolgte die sofortige Entlassung, nachdem Prof. Nedopil dargelegt hat, dass das Gutachten des Dr. Groß grob den Mindeststandards psychiatrischer Begutachtung widerspricht und keine seiner sog. Diagnosen über den Kläger zutrifft.

Eine Zivilklage wird dennoch durch das Landgericht Würzburg mit der „Begründung“ entledigt, der Gerichtsgutachter Dr. Groß sei „allgemein“ als kompetent etc. beim Gericht bekannt.

Es ist absurd, mit welcher Nonchalance mittlerweile deutsche Richter offenkundige Rechtsbeugungen und Begünstigungen von anderen Juristen und gerichtsnahen Personen betreiben.

Antwort der Staatskanzlei – Strafanzeige wegen Freiheitsberaubung im Amt gegen Unschuldigen

Ergebnis:

Das Landgericht Stuttgart schließt Beschluss in eigener Sache mit dem Satz, Az 15 O 121/14:

….„Insoweit ist nicht nur keine Pflichtverletzung der handelnden Richter, sondern auch kein (kausaler) Schaden des Antragstellers ersichtlich.“

Dem offenkundigen vorsätzlichen Realitätsverlust der Richter ist nochmals die Realität entgegenzuhalten:

a) Erpressung eines Polizeibeamten auf Lebenszeit durch Vorgesetzten
Der Kläger ist seit über 9 Jahren Empfänger von ALG II; Hartz IV.

Aufgrund der Haarlänge wurde der Kläger durch den Vorgesetzten Roland Eisele, Polizeidirektion Böblingen, mit psychischer Gewalt unter Druck gesetzt, eine Abordnung verweigert, Dienstbezüge zu Unrecht einbehalten etc.. Nachdem mittels dieser Dienstbezüge und der Notlage hieraus eine Kündigung erpresst wurde, wird seither zur Vertuschung der Umstände dieser Vorgänge seit Jahren der Kläger verleumdet und gelogen.

Diese Verleumdungen und Falschbeschuldigungen erfolgten 2009 auch gegenüber dem Landtag Baden-Württemberg.

Die Gerichte weisen alle Anliegen alle Vorgänge im PKH-Verfahren ab, beim Landgericht Stuttgart fand bis zum heutigen Tag keine Anhörung oder Einvernahme des Klägers oder einer der zahlreich benannten Zeugen statt. Die Beweise werden von den Richtern rechtsbeugend missachtet.

Die Vorgänge sind weiter hier veröffentlicht:

Strafanzeige gegen Roland Eisele, leitenden Polizeibeamten

b) Zerstörung der Vaterschaft
Durch die Justizbehörden Würzburg wurde der Kläger jahrelang kriminalisiert, nachdem die Mutter des gemeinsamen Kindes im Dezember 2003 mittels falscher Eidesstattlicher Versicherung eine Gewaltschutzverfügung beantragt hatte, unzuständiges Zivilgericht Würzburg. Die Kindsmutter ist Rechtsanwältin.

Von 2004 bis 2010 und wieder seit Juni 2012 zerstört die Justizbehörde Würzburg die Vaterschaft des Klägers, indem sie nichts gegen den Kindesentzug und Umgangsboykott der Kindsmutter unternimmt, der massive Folgen bei Vater und Kind hat.

Es besteht hier eine unfassbare Rechtsverweigerung, nachdem zwischen Mai 2010 und Mai 2012 mit massivem Aufwand über wöchentliche Treffen eine Bindung entstanden ist und eine Vater-Kind-Beziehung entstanden war.

Aus niederen Motiven heraus, die ebenso wie die zuvor erfolgte Trennung, aus eigenen persönlichen Defiziten der Kindsmutter erfolgte, vereitelt die Kindsmutter seither jeden Kontakt.

Seit Oktober 2012 ist eine Kindesentführung verwirklicht, da die Kindsmutter zwecks Ausgrenzung des Klägers als Vater mit dem Kind untergetaucht ist.

Sämtliche Geltendmachungen gegen die Justizbehörde Würzburg, die seit 2013 komplette Rechtsverweigerung betreibt, werden rechtsbeugend im PKH-Verfahren entledigt.

Strafanzeige wegen Kindesentführung / Rechtsverweigerung Familiengericht Würzburg, Richterin Treu

c) Freiheitsberaubung im Amt gegen Polizeibeamten
Die Kriminalisierung gipfelte 2009 in dem geschilderten Versuch, den Kläger mittels (vorsätzlichem) Fehlgutachten des Würzburger Gerichtsgutachters Dr. Groß gezielt und dauerhaft wegzusperren.

Der Vorgang ist als Freiheitsberaubung im Amt angezeigt und beim EGMR anhängig. Die bayerischen zuständigen Stellen vertuschen den Vorgang bis heute.

Das Landgericht Stuttgart entledigt sich auch hier aller Vorgänge rechtsbeugend im PKH-Verfahren.

Nochmals die Darstellung des Gerichts vom 15.05.2014:
„Insoweit ist nicht nur keine Pflichtverletzung der handelnden Richter, sondern auch kein (kausaler) Schaden des Antragstellers ersichtlich.“…..

Dieses Schreiben ist hier beweisrechtlich öffentlich gemacht:

Weiter Provokation und Rechtsverweigerung im PKH-Verfahren

Martin Deeg,

Polizeibeamter a.D.

7 Gedanken zu „Weiter Provokation und Rechtsverweigerung im PKH-Verfahren

  1. DIiese bestehende justiz ist nach meinen Erfahrungen eine Bande von gut bezahlten Verbrechern welche dem Bürger von dem sie leben die verfassungsgemäßen Grundrechte entziehen.Jeder Richter ist ein Gott. Selbst dann wenn einer dieser Götter nachweislich einer Falschbehauptung also einer Lüge bezichtigt wird so wird in diesem ach so rechtsstatlichen System keiner wegen Rechtsbeugung angeklagt ebenso wiie auch kein Staatsanwalt einen Behördenmitarbeiter anklagt welcher einem Bürger das verfassunggemäße Existenzminimum entzieht was eine Straftat ist. Ich habe in mindestens 6 Fällen eine Anzeige wegen Rechtsbeugung gegen Richter und Staatsanwälte erstattet welche alle abgewiesen wurden. So lange wie die existierende Regierung ihre eigenen unter Eid geschworenen Grundrechte verletzt und nicht einmal Stellung dazu nimmt ist diese Regierung welche mit verfassungswidrigen Gesetzen seit Jahren regiert für mich ein gutbezahlter Verbrecherverein wovon nur Rechtsanwälte Beamte Notare und noch einige wenige Priveligierte profitieren denn sie sitzen ja mit Mehrheit von 90% im Bundestag.. Die Mafia wäre heute erstaund warum sie dieses perfekte System von dem nur die Herschenden profitieren und was dann noch Rechtstaat genannt wird nicht selbst erfundenden hat. Jeder Bürger begreift dieses mafiöse System erst dann wenn er einmal im Leben damit in Kontakt kommt, Es gibt heute keinen Rechtsstaat mehr das sagen viele ehemalige Juristen welche den Verfall schon viele Jahre verfolgen und ich als Geschädigter kann über diesen Begriff nur noch zornig werden.

  2. Hast du was anderes erwartet?
    Habe gestern auch Bescheid bekommen, nachdem mir ja aufgefallen war dass ich ohne Rechtsmittelbelehrung verurteilt worden bin und dann die Wiedereinsetzung beantragt und Berufung eigelegt habe.

    Das Ganze wurde wie folgt abgewimmelt und für unzulässig erklärt:

    1. Lüge:
    „Der Angeklagte hat hier wirksam auf das Rechstmittel der Berufung im Hauptverhandlungstermin vom 06.05.2009 nach Urteilsverkündung verzichtet…Das Hauptverhandlungsprotokoll ergibt, dass nicht nur der Instanzverteidiger, sondern auch der Angeklagte selbst – anders als von ihm behauptet – nach Urteilsverkündung erklärt haben, auf die Einlegung eines Rechtsmittels zu verzichten.“

    Komisch, im Protokoll ist das Feld zum Ankreuzen „Ich/ Wir verzichten auf die Einlegung von Rechtsmitteln gegen die soeben ergangene Entscheidung“ leer.

    2. Lüge:
    „Auf die Wirksamkeit des Verzichts ist das Fehlen der Rechtsmittelbelehrung ohne Einfluss (BGH NStZ 2006, 351).“

    In der zitierten Fundstelle des BGH-Urteils steht etwas ganz anderes, nämlich „…er verzichtete auf die RECHTSMITTELBELEHRUNG und Rechtsmittel und nehme das Urteil an.“

    3. Lüge:

    „Soweit der Angeklagte daneben die Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung der Berufungsfrist beantragt hat, ist dieser Antrag unzulässig. Es fehlen bereits die formalen Voraussetzungen für die sachliche Prüfung des Wiedereinsetzungsantrages.“

    Der Antrag enthält alle notwendigen Voraussetzungen, den Grund des Hindernisses, den Zeitpunkt des Wegfalls, die Frist wurde eingehalten und durch Eidesstattliche Versicherung glaubhaft gemacht.

    Das ist die deutsche Justiz!

    • Um es ganz offen zu sagen: JA, ich erwarte etwas anderes! 

      Und wenn die Justiz und die zuständigen politischen Stellen in meiner Sache weiter Rechtsverweigerung betreiben, werden sie sich auf ganz anderer Ebene mit mir zu befassen haben! 

      Ich bin es leid, mich von diesen Juristen verarschen zu lassen! Hier geht es um schwere Straftaten im Amt und um erwiesene Lügen und Falschbeschuldigungen.

      Meine wirtschaftliche, meine soziale Existenz und meine familiären Bindungen sind hierdurch zerstört. 

      Zu Deiner Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand: das ist genau der Punkt, es wird gelogen, weil man glaubt, es offenkundig folgenlos zu können. 

  3. Strafanzeige wegen Rechtsbeugung ist erstattet bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart. Welche Schwierigkeiten in Deutschland bestehen, selbst erkennbar vorsätzliches Fehlverhalten und schwere Straftaten im Amt von Richtern und Staatsjuristen zur Rechenschaft zu ziehen ist bekannt. Zitatende

    das alte Problem – hier ist es ebenso schlimm. Ministerpräsident Kretschmann und alle seien Behörden wurden informiert dass Bruno Schillinger am 25.Mai die Diabetes- Nierenmedikamente ausgehen. Keine Hilfe, kein anruf der Sozialbehröden. Diese Behörden verweigern die Arbeit mit der Begründung ‚was soll ich machen, wenn der Kretschmann nichts tut‘ (Oberregierungsdirektor/Landesjurist)
    Völlig pervers handeln die Behörden. Sie verweisen dauernd darauf, dass med. Unterlagen fehlen (‚die ham wir nicht‘ Jobcenter Geschäftsführerin Manser) – diese nachgewiesene Lüge wird von allen Behörden übernommen und weiter verbreitet.
    Die Perversität besteht darin, dass mit den angeblich nicht vorhandenen Unterlagen , die bereits vor Gericht lagen, schon Behördenleistungen bewilligt wurden.
    Also jeder denkende Mensch stellt sich ab hier Fragen. Behörden, Landesregierung, Justiz überhaupt nicht. Stattdessen werden Straftaten begangen, z.B. Unterdrückung von Dokumenten StGB § 247 bis zu 5 Jahre – und alle warten darauf dass ihr Opfer endlich verreckt. Sie führen damit den Hinrichtungsbefehl der Landesregierung aus.
    Weil Kretschmann auch Diözesanrat, Mitglied im Zentralrat der Katholiken ist wurde Hilfe bei der Kirche gesucht. Man schweigt, wimmelte an Caritas und lokale Gruppierung ab. Diese erschich sich am 13/05 mit dem Versprechen etwas zu Essen zu bringen das letzte Geld von Bruno (er darf nicht ins Tageslicht wg. Hautkrankheit) und danach verschwand man. der Päpstliche Nuntius Eterovic, Erzbioschof Zollitisch, Weihbischof Uhl (verantwortlich für Caritas) und Caritas CEO Wunderlich wurden informiert, um Hilfe gebeten – man schweigt und wartet darauf dass das Opfer in ein besseres Leben ins Jenseits findet und ihr Glaubensbruder Kretschmann so weiter die Pfründe sprießen lassen kann.
    Übrigens auch Justizminister Stickelberger, Innenminister Gall, Sozialministerin Altpeter (alle SPD) ordnen diese Euthanasie ebenso an.
    Fazit Der Bürger ist für diese Bande nur noch die Kuh die sie mit Geld versorgt – Grundgesetz, Menschenrechte sind für die Feindbilder und wehe ein Bürger kann nachweisen dass sie oder ihre Kumpane kriminell geworden sind – dann hält man zusammen, gegen Recht und Gesetz.

  4. ….“Eine Frau erlitt ein Hämatom am Hinterkopf. Ein Mann wurde im Gesicht getroffen, er verlor auf einem Auge die Sehkraft, auf dem anderen ist er hochgradig sehbehindert. Eine Frau erlitt ein Schleudertrauma, ein Mann musste am Auge operiert werden. Zwei Demonstranten seien im Gesicht getroffen worden und kurz bewusstlos zu Boden gegangen. Ein Demonstrant erlitt eine Lidrandentzündung, eine weitere Frau eine Verletzung, die ihre Sehkraft an einem Auge um 50 Prozent minderte. Den Beamten wird vorgeworfen, trotz mehrfacher Treffer an Köpfen von Demonstranten nicht eingegriffen zu haben.“…

    Das Landgericht Stuttgart, auch hier ganz schnell….:

    …“Das Verfahren gegen zwei Polizeibeamte, die am 30. September 2010, dem sogenannten Schwarzen Donnerstag, als Einsatzabschnittsleiter beteiligt waren, beginnt am 24. Juni.“…

    http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.polizeieinsatz-gegen-s21-gegner-gericht-kuendigt-prozess-an.5a17461e-e832-4208-8a41-4b4265a37ae0.html

  5. Wie Richter warum arbeiten sollen und….wie offenkundig nicht:

    …..„Ein Richter am Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe, Außenstelle Freiburg, wehrt sich dort gegen seine Chefin, die OLG-Präsidentin Christine Hügel. Sie hatte ihm vorgeworfen, seine Verfahren nicht mit der gebotenen Beschleunigung zu bearbeiten; deswegen sei er erheblich hinter den durchschnittlichen Erledigungszahlen seiner Kollegen zurückgeblieben…“

    http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.prozess-vor-dienstgerichtshof-richter-wehrt-sich-gegen-vorgaben.9420f94a-0398-4bf7-9ffc-b03162d40e77.html

    …..„Für die Freiburger Anwältin des Klägers, Christina Gröbmayr, geht es in dem Verfahren nur vordergründig um die Frage, ob ein Richter gezwungen werden darf, bestimmte Erledigungszahlen zu erreichen. Dahinter stehe die fundamentale Frage, ob ein Richter im Interesse der Landesregierung, die Kosten in der Justiz einsparen wolle, seine (zeitaufwendige) Rechtssprechung ändern müsse. Laut Hügel bestimmten die gesetzlichen Vorgaben für die Personalausstattung einerseits und das tatsächliche Fallaufkommen andererseits, wie viel der einzelne Richter zu erledige habe. Darin sieht Gröbmayr jedoch ein „Bekenntnis zum Verfassungsbruch“.…“

    http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.verfahren-vor-dienstgerichtshof-beistand-fuer-gruendlichen-richter.032ef624-8b1c-4724-a520-edf9da759f9e.html

    ….„Der Maßstab muss die Qualität, nicht die Quantität sein“, sagte Julius Reiter, der Anwalt von Schulte-Kellinghaus, am Dienstag in Karlsruhe. „Gerechtigkeit kann nicht mit der Stechuhr herbeigeführt werden.“ Sein Kollege Olaf Methner ergänzte: „Wir sind hier nicht am Fließband, wo man mit der Erhöhung der Akkordzahl den Ausstoß steigern kann.“….

    http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/richterdienstgericht-urteil-rdg-6-12-richter-karlsruhe-faul-unabhaengigkeit/

Hinterlasse einen Kommentar