Zivilklage gg. Rainer Moser: vom Gericht bestellter Verfahrenspfleger verweigert „Umgangsanbahnung“ mit zwei Jahre altem Kind

Nach diversen rechtlichen Ratschlägen hier im Blog, insbesondere der fundierten Beiträge von Lutz Lippke, habe ich mich entschlossen, als Zwischenschritt diese überschaubare Klage auf Schadensersatz und Schmerzensgeld beim Amtsgericht Würzburg einzureichen. Gegen den Täter Rainer Moser

(Ein Fleißkärtchen geht auch an Citisite….!)

Vorschläge, Hinweise und Diskussion erwünscht, Klage geht am Montag raus:

Amtsgericht Würzburg
Ottostraße 5
97070 Würzburg

Hiermit wird Klage auf Schmerzensgeld und Schadensersatz in Höhe von 4.700 Euro eingereicht gegen

Rainer Moser, Wiesengrundweg 27, 97249 Eisingen

Gründe:

1.
Der Beklagte Rainer Moser wurde vom Familiengericht Würzburg beauftragt, wöchentlich drei Stunden Kontakt zwischen dem Kläger als Vater und seinem zwei Jahre alten Kind sofort anzubahnen und durchzuführen.

Der Beklagte wird laut Protokoll „als Verfahrenspfleger mit der erweiterten Aufgabe einer Umgangsanbahnung beauftragt.“

Beweis:
Anlage 1:

Protokoll des Amtsgericht Würzburg, 28. April 2005, Az. 002 F 00005/04

Konkret wird festgelegt:

…“2. Der Verfahrenspfleger wird den Kontakt mit (Name des Kindes) herstellen, eine Vertrauensbasis herstellen und anschließend die Besuche mit dem Antragsteller vereinbaren.

3. Der Umgang wird wöchentlich 3 Stunden nach genauer Absprache stattfinden.“

Der Verfahrenspfleger unterließ infolge schuldhaft die Durchführung der beschlossenen Kontakte und meldete sich auch nicht vereinbarungsgemäß beim Kläger, worauf dieser sich mit Schreiben vom 04.06.2005 erneut an das Gericht wandte.

Die Richterin verfasste mit Schreiben vom 08.06.2005 folgende verdeutlichende Anordnung an den Verfahrenspfleger:

„Das Gericht geht davon aus, dass es nicht im Interesse des Kindes ist, wenn nun – sozusagen auf halber Strecke – aufgegeben wird.“…
Es wird deshalb vorgeschlagen, dass Antragsteller und Verfahrenspfleger sich über den „Fahrplan“ der nächsten Wochen verständigen.“

Beweis:
Anlage 2:

Schreiben des Amtsgerichts Würzburg, Az. 002 F 00005/04

Erst hierauf vereinbarte der Beklagte telefonisch mit dem Kläger ein Treffen, das auf der Terrasse des Cafe am Dom stattfand. Der Beklagte war hier von Anfang an gegenüber dem Kläger offenkundig feindlich gesinnt, äußerst wortkarg, telefonierte während dieses ca. 45-minütigen Treffens nebenher privat und machte insgesamt einen völlig desinteressierten Eindruck an den Vorgängen und der Durchführung der vom Gericht beschlossenen Kontakte.

Nach diesem Termin meldete sich der Beklagte wiederum nicht beim Kläger als Vater des Kindes und führte auch die beschlossenen Kontakte nicht durch.

2.
Bereits im Termin am 28. April wurde der nächste Termin „zur Fortsetzung der mündlichen Verhandlung bestimmt auf den 18.08.2005, 14.00 Uhr“, um, Zitat der Richterin; „zu sehen, wie die Kontakte und Umgangstreffen laufen“.

Beweis:
Anlage 1:

Protokoll des Amtsgericht Würzburg, 08. Juni 2005, Az. 002 F 00005/04

Ohne Änderung der äußeren und tatsächlichen Gegebenheiten wurde in völliger Umkehr des Beschlusses vom 28. April und der Anweisung vom 08.06.2005 mit Beschluss vom 24. August 2005 willkürlich und rechtswidrig der sog. Umgang des Kindes zu seinem Vater „ausgeschlossen“.

Beweis:
Anlage 3:

Beschluss des Amtsgerichts Würzburg, , 24. August 2005, Az. 0002 F 00005/04

Dieser rechtswidrige sog. Umgangsausschluss hatte massivste Folgen für Vater und Kind und ist erkennbar schuldhafte Folge des Verhaltens und der Weigerung des hier Beklagten, die angeordneten konkreten Kontakte und den sog. Umgang anzubahnen, wozu er überhaupt erst vom Gericht hinzugezogen wurde.

Beweis:
Anlage 1:

Protokoll des Amtsgericht Würzburg, 28. April 2005, Az. 002 F 00005/04

Die Richterin stützt sich in der völlig entgegengesetzt zur bisherigen Zielsetzung lautenden rechtswidrigen Entscheidung erkennbar durchweg auf Akten oder Schriftsätze, die bereits vor der Hinzuziehung und Bestimmung des Beklagten als Verfahrenspfleger datieren, so dass hier keine neuen Erkenntnisse für eine derart gravierende und willkürliche Grundrechtsversagung und Ausgrenzung des Klägers vorliegen sondern die Entscheidung logischerweise einzig Folge des schuldhaften Verhaltens des Beklagtens ist.

Dem Kläger wird hierbei vom Gericht ernsthaft folgendes zum Vorwurf gemacht:

„Er (der Kläger) wünscht Maßnahmen bis hin zur Mediation oder Therapie für die Antragsgegnerin, damit es wieder eine Familie geben kann.“

Dieser „Vorwurf“ an die Adresse eines Vaters, der versucht, den Kontakt und die Bindung zu seinem leiblichen Wunschkind aufrechtzuerhalten ist selbst nach Maßstäben der bayerischen Justiz lebensfern und bizarr und lässt insgesamt am Verstand der Richterin zum damaligen Zeitpunkt zweifeln.

Erst nach Jahren weiteren Kindesentzugs bis 2010 leitet die Richterin selbst mit Datum vom 20.11.2011 ein Mediationsverfahren bei der gerichtsnahen Beratungsstelle, Mediatorin BAFM, ein.

Beweis:
Anlage 4

Protokoll des Amtsgerichts Würzburg, Sitzung vom 20.12.2011, Az. 00005 F 1462/11

Hierin heißt es:

„Es wird für den 12. Januar 2012 ein Termin bei Frau Schmelter vereinbart, der um 08.30 Uhr in der dortigen Beratungsstelle (Dominikanerplatz 8, 2. Stock) stattfinden wird. Weitere Gespräche werden von dort dann vereinbart werden.“

Die Richterin leitet hier 2011 also selbst Maßnahmen ein, deren Antragstellung sie selbst dem Kläger Jahre zuvor zur Last zu legen versucht, um einen rechtswidrigen sog. Umgangsausschluss zu rechtfertigen. Dieses bizarre Vorgehen belegt ebenfalls, dass ausschließlich das Fehlverhalten und die Weigerung des Beklagten hier, die Maßnahme der sog. Umgangsanbahnung und drei Wochenstunden Kontakt zwischen Vater und Kind durchzuführen, zu dem willkürlichen rechtswidrigen sog. Umgangsausschluss führte. Die Richterin ist offenkundig mit dem Verhalten des Beklagten überfordert und schlägt dann willkürlich wild um sich zu Lasten des Klägers und seines Kindes.

Es ist weiter auch die Richterin selbst, die Jahre später (das entfremdete Kind bereits acht Jahre alt) mit Schreiben vom 13. Januar 2012 die Notwendigkeit einer Therapie für die Kindsmutter begrüßt und befürwortet, die sie hier ebenfalls dem Kläger vorwirft:

„Die Entscheidung der Mutter, professionelle Unterstützung zu holen, wird seitens des Gerichts positiv bewertet in der Erwartung, dass das Ziel weiterhin die Entspannung zwischen den Eltern im Sinne des Kindes ist.“

Beweis:
Anlage 5:

Schreiben des Amtsgerichts Würzburg, 13. Januar 2012, Az. 00002 1462/11

Die Entwertung und regelrechte Dämonisierung des Klägers, die die Richterin zur formalen Darlegung ihres rechtswidrigen sog. Umgangsausschlusses vom 24. August 2005 betreibt, ist jedenfalls unzweifelhaft unmittelbare und direkte Folge des schuldhaften rechtswidrigen Verhaltens des Beklagten hier. Die Abkehr von der Zielsetzung, die die Richterin noch mit Schreiben vom 08.06.2005 selbst ausdrücklich vorbrachte, lässt keinen anderen Rückschluss zu.

Für den weiteren Fortgang relevant, in Zusammenhang mit dem Beklagten hier jedoch irrelevant ist die Tatsache, dass die Richterin unter Hinweis auf fehlende gesetzliche Grundlage den Antrag des Vaters auf elterliche Sorge zurückweist. Die strukturelle Diskriminierung und Grundrechtsverletzung von Vätern in Deutschland durch den § 1626a BGB wird infolge durch den EGMR (Beschwerde 22028/04, Urteil vom 03.12.2009) sowie durch das BVerfG (1 BvR 420/09, Urteil vom 21.07.2010) festgestellt.

Der Kläger hat auf Grundlage dieser offenkundigen und erst nach Eingreifen europäischer Instanz korrigierten Diskriminierung in Deutschland bis heute kein Sorgerecht für sein Kind.

3.

Der Beklagte konnte zur Verteidigung seiner willkürlichen und schuldhaften Weigerung, den Auftrag des Gerichts durchzuführen, keine schlüssige oder überhaupt eine Erklärung liefern. Eine solche ist auch nicht angeführt, der Beklagte wird im rechswidrigen Beschluss vom 24.08.2005 nicht einmal mehr erwähnt.

Beweis:
Anlage 3:

Beschluss des Amtsgerichts Würzburg, 24. August 2005, Az. 0002 F 00005/04

Der Beklagte teilte jedoch, was ggf. eidesstattlich zu versichern ist, im Termin am 18.08.2005 mit, dass er sich seit Erteilung des Auftrags zur Durchführung wöchentlicher Treffen zwischen Vater und Kind durch das Gericht am 28. April 2005 insgesamt siebzehn Mal mit der Kindsmutter getroffen hat.

Dies legt auch aufgrund der weiteren Entwicklung nahe, dass der Beklagte sich von der Kindsmutter und insbesondere auch deren Vater Willy Neubert gezielt und unter massiver Verletzung der Rechte des Kindes und des Klägers sich dahingehend einseitig vereinnahmen manipulieren und instrumentalisieren ließ, die Kontakte zum Vater nicht durchzuführen.

Zeugnis:
Rechtsanwältin Kerstin Neubert, zu laden über Kanzlei Pickel & Partner, Roßbrunnstraße 15, 97421 Schweinfurt (Wohnsitz ist nicht bekannt, da die Zeugin seit Oktober 2012 zwecks Umgangsboykott untergetaucht ist).

Zeugnis:
Willy Neubert
, Frühlingstraße 29, 97076 Würzburg

Hierfür spricht auch die Weigerung, überhaupt mit dem Kläger einen Termin zu vereinbaren und das feindselige Verhalten gegenüber dem Kläger, als er vom Gericht mit Schreiben vom 08.06.2005 nochmals hierzu aufgefordert wurde.

Was der Beklagte bei den siebzehn Treffen mit der Kindsmutter und im Beisein des Vaters der Kindsmutter (der nach Kenntnisstand während der beruflichen Tätigkeit der Kindsmutter in selbstständiger Anwaltskanzlei als Ersatzvater und Betreuer des Kindes fungierte), getan hat, wurde gerichtlich nicht erfragt. Das Kind war zu diesem Zeitpunkt im zweiten Lebensjahr.

Der Beklagte gilt insgesamt als inkompetent, faul, jemand, der gerne Kaffee trinkt, hierbei völlig konfliktunfähig und überfordert mit der Aufgabenstellung eines Verfahrenspflegers.

Dies wurde dem Kläger von einer mit den Verhältnissen bei den Justizbehörden Würzburg vertrauten Person mitgeteilt.

Es wird hiermit angeboten, sollte es notwendig sein, diese Person als Zeuge zu benennen und zu hören, um die Angaben des Klägers in Bezug auf die Person des Beklagten und dessen Verhalten weiter zu untermauern.

4.

Die Bindung des Klägers zu seinem Kind wurde durch das Verhalten des Beklagten im Ergebnis von April 2005 bis Mai 2010 zerstört.

Erst mit Datum vom 09.04.2010 setzte das Amtsgericht, Richterin Sommer – wiederum ohne jede Änderung der äußeren Gegebenheiten – endlich gesetzeskonform kindeswohlorientiert und unter Wahrung der Elternrechte des Klägers die wöchentlichen Kontakte zwischen Vater und Kind durch, die der Beklagte 2005 einfach verweigerte.

Beweis:
Anlage 6:
Protokoll Amtsgericht Würzburg. 09.04.2010, Az. 005 F 1403/09

Hierin heißt es:

„Dem Antragsteller steht das Recht zum Umgang mit seinem Kind….zu und zwar jeden Freitag in der Zeit von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr“

Es ist auch insoweit offenkundig, dass einzig die Weigerung des Beklagten zu einem mehrjährigen Kontaktverlust und kompletter schwerer Bindungszerstörung führte.

Dies beinhaltet die gesamte Triangulierungsphase des Kindes, in der es sich von der Mutter zunehmend zum Vater orientiert und so eine sichere Bindung zu beiden Eltern entwickelt.

Diese sichere Bindung und lebenslange Prägung hat der Beklagte durch sein rechtswidriges und schuldhaftes Fehlverhalten irreversibel zerstört.

Beweis:
Zeugnis:

Professor Dr. med. Ursula Gresser, Blombergstraße 5, 82054 Sauerlach

Es wird beantragt, Frau Gresser als Sachverständige zum Thema zu hören.

Eine Anhörung auf Grundlage vorliegender Studien ist über den gravierenden Einzelfall hinaus hier aus Gründen der Generalprävention angezeigt, da immer wieder offenkundig kindeswohlverletzend inkompetente und durch fremde Interessen geleitete Dritte wie der Beklagte hier schwerste Schädigungen von Elternteilen und Kinder verschulden, die zu einer irreversiblen Bindungsblockade durch den anderen Elternteil führen.

Beweis:
Anlage 7:
NZFam vom 06. November 2015, Seite 989 bis 994

In einer von der Sachverständigen und Zeugin veröffentlichten Analyse in der Neuen Zeitschrift für Familienrecht heißt es:

„Die Studien über die Folgen von Kontaktabbruch eines Kindes zu leiblichen Eltern kommen mit unterschiedlichen Ansätzen zu dem Ergebnis, dass ein Kontaktverlust zu den leiblichen Eltern mit erheblichen gesundheitlichen Schädigungen der Kinder einhergeht, die teilweise lebenslang anhalten. Kontaktverlust zu den leiblichen Eltern ist mit einem deutlich erhöhten Risiko für die Entwicklung von Verhaltensauffälligkeiten, schweren Depressionen, Suchterkrankungen, Angst- und Panikerkrankungen verbunden. Es finden sich auch organische Veränderungen, wie z.B. des neuroendokrinen Stoffwechsels.

Durch Kontaktverlust zu lebenden Eltern werden die betroffenen Kinder etwa doppelt so stark und dreimal so lang belastet wie bei Kontaktverlust durch Tod.“

Beweis:
Anlage 7:
NZFam vom 06. November 2015, Seite 989 bis 994

Es ist offenkundig, dass die Schädigung seines Kindes für den Kläger als leiblichem Vater, der die Schädigung durch einen inkompetenten Dritten hier nicht verhindern konnte, eine schwere Traumatisierung und Posttraumatische Belastungsstörung darstellt.

Der Schutz des eigenen Kindes ist für Eltern existenziell, was auch lebensfern agierenden bayerischen Justizjuristen zu vermitteln sein sollte.

Die Folgen für den Kläger sind durch Gutachten des Prof. Dr. Nedopil belegt, der in ausführlicher Exploration im Januar 2010 in Bezug auf die Ausgrenzung von seinem Kind eine Anpassungsstörung und Depression aus klinisch-psychiatrischer Sicht diagnostizierte:

Beweis:
Anlage 8:
Auszug aus Gutachten des Prof. Dr. Norbert Nedopil vom 04.03.2010, Landgericht Würzburg, Az. 814 Js 10465/09, Seite 77:

„Zusammenfassend kommt der Unterzeichner somit zu der Auffassung, dass aus klinisch-psychiatrischer Sicht die Diagnosen einer Anpassungsstörung (ICD 10-F 43.25) bzw. eine Dysthymia (ICD-10 F 34.1) festzustellen sind.“

Das gesamte Gutachten, dass die Kausalität belegt zwischen willkürlichem aggressiven und dominanten Kindesentzug/Umgangsboykott/Ausgrenzung in Zusammenhang mit dem schuldhaften Fehlverhalten des Beklagten an neuralgischer Stelle, wo der Kontakt und die Bindung zum zweijährigen Kind schadensbegrenzend zwingend war, und der Schädigung des Klägers als Vater, ist dem Gericht auf Hinweis beizubringen, jedoch auch unter obigem Aktenzeichen bei den Justizbehörden Würzburg vorliegend.

Dieses kausale Fehlverhalten des Klägers hat weitreichende und bis heute andauernde massivste Folgen.

Ein Schmerzensgeld und Schadensersatz wie angezeigt aufgrund von willkürlicher Weigerung, den Auftrag des Gerichts durchzuführen, zu welchem der Beklagte hinzugezogen wurde, ist daher zwingend und rechtens.

Antrag auf Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Anwalts für diese berechtigte und begründete Klage ist beigefügt und wird gestellt.

Das Schreiben wird im Zusammenhang mit Strafanzeigen und Vorwurf struktureller Korruption zu Lasten des Klägers und insbesondere Tatvorwurf der Freiheitsberaubung im Amt in Mehrfertigung den Polizeibehörden Stuttgart übergeben und auch im Internet veröffentlicht.

Martin Deeg,

Polizeibeamter a.D.

46 Gedanken zu „Zivilklage gg. Rainer Moser: vom Gericht bestellter Verfahrenspfleger verweigert „Umgangsanbahnung“ mit zwei Jahre altem Kind

  1. Wer hilft Ihnen wirklich ?
    und
    welchen Schaden konnten Sie den Hauptverantwortlichen bislang wie zufügen ?

    Eine kurze Antwort wäre nett ….

    M.f.g

    • Es besteht zahlreiche Unterstützung und Hilfe, die nicht in diesem Blog offengelegt wird, jedenfalls noch nicht – aus naheliegenden Gründen.

      Im Zusammenhang mit der Kriminalisierung, Patholgisierung und dem Mobbing sehe ich das ergebnisorientiert: es geht nicht darum, Schaden zuzufügen sondern darum, diesen Tätern final das Handwerk zu legen.

      Unterstützung erfolgt u.a. durch die Polizeibehörde Stuttgart, wo sich kompetente Strafverfolger seit Jahren mit den Vorgängen befassen und u.a. aktenkundig ist, wie mit Strafanzeigen etc. seitens der bayerischen Behörden verfahren wird. O- Ton: in Baden-Württemberg wäre das nicht möglich, was in Bayern hier vorgeht.

      Transparenz der Vorgänge ist gegeben in Bezug auf die Staatsanwaltschaft Stuttgart, was die Weitergabe bezüglich Kriminalisierung/Kindesentzug angeht sowie zusätzlich beim Verwaltungsgericht / Verwaltungsgerichtshof BW, was das Mobbing und die Dienstvergehen des Polizisten Eisele angehen.

      Die Hilfe und das Engagement von Menschen, die zur Beendigung des Kindesentzugs hinzugezogen wurden, wurden durch die Kindsmutter und die Justizverbrecher ausgehebelt. Das ändert nichts daran, dass es diese Hilfen gibt!

      Prof. Nedopil und sein Renommee als forensischer Gutachter waren und sind eine große Hilfe.

      Durch diesen Blog hier sind immense Charakterdefizite, Mangel an Integrität, Moral und Rechtsstaatlichkeit BEWIESEN und ÖFFENTLICH, ohne dass auch nur einer der NAMENTLICH genannten Täter und Täterinnen hiergegen mittels Vorwurf der Verleumdung etc. gegen mich vorgehen konnte – schlicht weil es sich um TATSACHEN und FAKTEN (Originaldokumente) handelt.

      Wie tief diese Offenlegung des wahren Charakters Einzelner und der Verlust an Ansehen und Reputation, das Bröckeln der mühsam errichteten FASSADE geht, zeigen die zahlreichen Reaktionen bis hin zu anonymen Morddrohungen.

  2. Richterstaat als schöpferischer Sachverstand und neimliche Revolution – ein paar Eindrücke

    © Kletr – Fotolia.com

    „Wir sind immer sehr allein gewesen.“ Michael Buback im Interview mit KenFM zum persönlichen und zermürbenden Versuch der Aufklärung des Mordes an seinem Vater durch RAF-Mitglieder und zu den vielfältigen Manipulationen durch die Justiz. Ein sehr interessantes und aufschlussreiches Interview. https://kenfm.de/michael-buback

    Der BGH greift mit Beschluss vom 23.02.2017 politisch in die Rechte der Legislative ein, in dem der BGH unmittelbar entgegen gegen den Wortlaut des Gesetzes die Rechte der Opposition im NSA-Untersuchungsausschuss einschränkt und sich dafür die Gesetzeslage vollkommen eigenmächtig zurechtlegt. Diese Offenbarung eines politschen Richterstaates führt aber zu keiner rechtspolitischen Diskussion in politischen und juristischen Fachkreisen. Wenige Ansätze davon finden sich in der Kommentarspalte der LTO
    http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bgh-3-ars-20-16-nsa-untersuchungsausschuss-edward-snowden-vorladung/

    Nicht etwa, dass das Problem mit der „heimlichen Revolution vom Rechtsstaat zum Richterstaat“ nicht schon bekannt wäre. „Es geht gerade auch aktuell darum, ob und wieweit die Justiz als „dritte Gewalt“ zur ersten Gewalt wird und werden darf.“ schreibt Prof. Dr. Heintschel-Heinegg als OLG-Richter a.D. ziemlich wenig beachtet im beckblog.
    https://community.beck.de/2016/11/19/bernd-ruethers-die-heimliche-revolution-vom-rechtsstaat-zum-richterstaat

    Edward B. wird durch einen LKA-Experten der Urkundentechnik mit Doktortitel des Meineids überführt, weil dieser angeblich eine „simples und taugliches“ Verfahren der Altersbestimmung von Kugelschreibertinte entwickelt hätte, obwohl andere Fachleute das bisher auch mit aufwändigen Methoden für unmöglich gehalten haben.
    https://community.beck.de/2017/03/16/anklage-wegen-meineids-fortsetzung-des-falls-mollath?page=3

    Können Bono Beau und Olaf Utan bei der GEMA als Urheber angemeldet werden? Das bringt Juristen zur affigen Grundsatzfrage der schöpferischen Leistung, die sich letztlich als üblicher Aprilscherz eines Jan Böhmermann entpuppt.
    http://www.lto.de/recht/kurioses/k/boehmermann-satire-echo-musikvideo-affen-liedtext-urheber/

    Man kann sich zu den 2 lebenslustigen Schimpansen oben locker noch den öffentlichkeitsscheuen, sechsarmigen Albinoaffen vorstellen, der mit „nichts sehen, nichts hören, nichts sagen“ erkenntnisresistent auf Rechtsstaatlichkeit scheißt und den selbstgeschöpften stinkenden Haufen noch als seinen beschwerlich zu erklimmenden Thron wahrnimmt.
    http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/richter-und-staatsanwaltstag-drb-befugnisse-strafverfolgung-internet/

    • @ Lutz.

      Das mit dem Kuli-SV ist gut. Man merkt sich Dinge ja nur dann nicht, wenn man sie notiert hat. Braun hätte nichts notieren müssen, weil er sich das „Ding“ gemerkt hat. Können Richter soweit denken? Weiterbildung mit Einstein …

      Nebenbei: Falls Du oder Martin einen Sachverständigen über „Kommunikation mit Richtern“ benötigst, schreib ich gerne ein Gutachten.

      Marketingfachschule Stuttgart.

      Das breit gefächerte Ausbildungsprogramm orientiert sich an den aktuellen Bedürfnissen der Marketing- und Kommunikationsbranche und versetzt den Absolventen in die Lage, bereichsübergreifende Kommunikation zu analysieren und Problemlösungen aufzuzeigen.

      Die soziale Matrix der Psychologie.

      Das Schloß Seggau ist der Ort, wo Austausch und «Grenzüber- schreitung» interdisziplinär und interprofessionell statfinden und damit ein «kreatives Potential» freisetzen. Die Psychoanalyse sucht Anschluss an andere Wissenschaften. Ein Blick über den psycho- analytischen Tellerrand kann die gelegentliche «schockierende Erfahrung» nicht vermeiden, dass manches, was man für sich neu entdeckt, bei den Kommunikationsfachleuten schon längst entdeckt ist.

      Wenn die «psychische Krankheit» eines Menschen besser verstanden werden soll, ist es hilfreich, sich das «Kommunikationssystem» anzuschauen, zu dem die betreffende Person gehört. Meist eröffnet sich mit dem besseren Verständnis der «Krankheit innerhalb des Kommunikationssystems» auch bessere Möglichkeiten diese zu «behandeln»!

      Nach all dem bisher Gesagten darf es nicht erstaunen, dass zur zielgruppenspezifisch, psychologischen Ansprache des Konsu- menten, sowie Erfassung «mentaler Zustände» ein enormes Wissen aus diesen Wissenschaften zum «conditio sine qua non» des Marketing vorausgesetzt wird.

      Konsumfreude und Werbeaufgeschlossenheit sind bei dieser o.g. modernen Elite weit überproportional zu finden. Neurologe Häusel ist Neuro- Marketing-Experte in Deutschland und seine «lymbic types» die neuronale Variante der TdW-Zielgruppen-Analyse. Es gibt Neuro-Fachbücher, die man gelesen haben muß. Brain Script ist eines davon!

      Wer die knapp 230 äußerst präzise und klar formulierten Seiten durchgearbeitet hat, dem wird mit einem Mal klar, warum sich Konsumenten – ausgehend von ihrem Emotions- und Motivsystem – wie sie sich verhalten und warum – es z. B. überhaupt den Porsche fahrenden Aldi-Kunden gibt. Auf beeindruckende Art und Weise wird von Häusel zudem herausgearbeitet, daß Rationalität nicht das Gegenteil von Emotionalität ist, sondern “nur” eines von mehreren elementaren Emotions- und Motivsystemen.

      Brain Script erklärt auf Basis neuster Erkenntnisse der Gehirnforschung anschaulich und nachvollziehbar, warum sich Menschen wie verhalten. Anhand von unzähligen Beispielen wie vermeintlich rationalen Werkzeugmaschineneinkäufen im B2B-Bereich bzw. scheinbar rational motivierten Einkäufen bei Discountern wie Aldi zeigt Häusel den Tiefgang seiner Limbic Map®, die von drei Systemen aufgespannt wird:

      ▷ Balance: Sicherheit, Ruhe, Harmonie
      ▷ Stimulanz: Neues, Individualität.
      ▷ Dominanz: Macht, Status, Überlegenheit.

      Hierauf aufbauend formuliert Häusel sechs Gehirn-Typen, die sogenannten Limbic Types. Zu diesen zählen Genießer (22%), Hedonisten (15%) und Abenteurer (9%) genauso wie Performer (6%), Disziplinierer (12%) und Bewahrer (35%), wobei er deutlich macht, dass die in Klammern für die Gesamtbevölkerung angegebene Verteilung geschlechts- und altersspezfisch stark variiert und deshalb auch in der Markenkommunikation gegenüber der eigenen Zielgruppe Berücksichtigung finden sollte.

      @ LUTZ. Was sagt dir das alles? Enorm viel, wenn man die Texte „übersetzen“ kann. Beispielsweise: „Tiefgang von Motivgründen!“ CitiSite Zitat: „und sie bohrten sich bis zur Erdkruste hinab!“ Oder / und: „vermeintlich rational!“

      Als Sachverständiger in „Kommunikation“ ist CitiSite erste Adresse, liest in der Regel Gerichtsbeschlüsse wie Gutachten „quer“ – hält auch Beck-Texte für „unterirdisch“ – weil das „Drama“ liegt im Tatsächlichen: „Die soziale Matrix der Psychologie“, mit den bekannt kriminellen Auswirkungen! Was nur ein Kommunikationsprofi „beurteilen“ kann, der am besten noch einen „Durchblick“ in NeuroScience hat. Gruss an Häusel. Siehe: „6 Gehirntypen – warum sich Menschen wie verhalten!“

      Nach über 30 Jahren „Erfahrung“ weiss CitiSite das beim Gegenüber in 5 Minuten! Auch, mit wem man Probleme lösen kann und mit wem nicht! Gewinnertypen kommunizieren völlig anders. Sie hören sich Blödsinn erst gar nicht an.

      Einstein: „Probleme kann man niemals mit derselben Denkweise lösen, durch die sie entstanden sind.“ – „Nichts ist schwerer, als bedeutende Gedanken so auszudrücken, daß jeder sie verstehen muß.“ Sogar „Kernie“ textet stellenweise (für Laien) unverständlich. Will man Richter erledigen, spreche man einfach: „Spaltung von Beweisen führt automatisch zu klinisch relevanten Projektionen / subjektive Meinungen sind keine Beweise!“

      Den Blödsinn „freie Beweiswürdigung“ hört sich CitiSite erst gar nicht an. Mit Bezug auf Aussagen von Drittpersonen (ohne Beweise) deklariert er Richter als behandlungsbedürftig! In Akten steht meist viel (Text) drin – bei näherem Hinsehen handelt es sich meist um „Vermutungen“ respektive: „Ich habe gehört – Frau X hat gesagt“ – also nichts beweisbares! Dazu muss man kein „Kommunikationsfachmann“ sein, um das selbst feststellen zu können! Die „PI“ erst recht!

      Einstein: Wenn a für Erfolg steht, gilt die Formel a = x + y + z; x ist Arbeit, y ist Spiel, und z heißt Maulhalten. Für Richter gilt „z“ – für Gutachter – Einstein: „Es genügt nicht, den Menschen zu einem Spezialisten zu erziehen. Damit würde man aus ihm einen gut dressierten Hund machen.“

      BEST: „Nur Querköpfe ändern ihre Meinung nicht.“ Sogar das projizieren Richter paranoid!

  3. Hier das Video zu den Prügelpolizisten:

    Muss leider sagen: solche Szenen sind nicht so ungewöhnlich, wie sie hier nun nach Veröffentlichung des Videos dargestellt werden – nur finden diese Übergriffe in der Regel in geschlossenen Räumen z.B. im Zellentrakt statt und werden nicht gefilmt…..

    Die Empörung ist auch wohlfeil – es gibt Probleme bei der Polizei, und die sind strukturell!

    • … nicht so ungewöhnlich … finden diese Übergriffe in der Regel in geschlossenen Räumen z.B. im Zellentrakt statt.

      Ein Bekannter von CitiSite war Polizist – später Kriminalkommissar – in der Martin bekannten „Zellerau.“ Seine Freundin: „heute hat er mir wieder mal berichtet, dass ein „Aufsässiger“ – vermöbelt wurde.

      Schon mal die Möbeleinrichtung von Sozialpädagogen begutachtet? Für „Werber“ spricht das allein schon Bände! Watzlawik Kollege: „Bereits die Anordnung der Kissen auf der Couch spricht Bände!“

      Sprich: „man kann vom Privaten auf „Geschäftsverhalten“ hochrechnen. Oder wie Werber analysieren: „Motivgrund Kaufentscheidung und die Person liegt (psychisch) offen vor einem!“

      @ Gruss an Lutz: „Die Aussage des Anwalts, ein befreundeter Mandant habe das gefälschte Fax aus seiner Privatwohnung an eine Klinik in Bayreuth verschickt, sei unwahrscheinlich, konstruiert und nicht glaubhaft, sagte der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung.“

      Da isses wieder !!!

      Richter „rechnen“ ihr eigenes Denken dem anderen zu: „watt, der hat statt Ikea Möbel seit letzter Woche Marktex Möbel zuhause! Der Verdacht liegt nahe, dass er OMI die Badewanne von unten zeigte!“ Im Beck Blog „texten“ die alle… „nicht auf den Punkt gebracht!“ Sponsel, wie Weinberger, haben es letztendlich aufgegeben, dort zu texten!

      Und nicht vergessen: „Jedwede Aussage von „Zulieferern“, sich eidesstattlich bestätigen zu lassen! Dann hat das mit „Meinungsäusserungen“ ein schnelles Ende! Gruss an Sponsel!

      • Täter Rainer Moser… (Ein Fleißkärtchen geht auch an Citisite….!)

        CitiSite war leider noch nie „fleissig!“ Marketing: „Überlegen Faulheit! Mit dem kleinst möglichen Aufwand, den grössten „Erfolg“ erreichen!“ Nicht umgekehrt!

        Analog ist es keine Arbeit, z.B. die PI zu erkennen und damit den Gegner zu vernichten. Dank an Psychiater Dr. Roth LA – die Kopie von Moser, der tatsächlich im Gutachten schrieb: „Herr K. warf spontan (in Kommunikation) Fachbegriffe der Psychologe ein!“ Das hätte ihm zu Denken geben sollen!

        Roth zu erledigen ist keine Fleissarbeit, sondern Spass – genüsslich CitiSite dabei seine Zigarren raucht 🙂 Cooles Bild! Man beachte die Anordnung der Kissen auf der Couch. Siehe oben … Thema Sozialpädagogen!

      • Schmunzler.
        Siehe auch „weltfremd im CitiSite“ Fall!

        Boehringer Ingelheim. CitiSite dort eingeladen vom Vorstand. Die suchten einen Marketing-Profi. Relaxed kam CitiSite dort an. Besprechung am runden Tisch: „Wollen Sie was trinken?“

        CitiSite: „Wenn’s geht Kaffee – zu dem ich in der Regel Zigarre rauche. Rauchen erlaubt?“ 5 Minute später bekam CitiSite seinen Kaffee und einen Aschenbecher! Gruss an Altkanzler Schmidt!

        Once again: „Gross Praxis kurz meinen Lebenslauf geschildert! Konnte ja nicht ahnen, dass Praxis Gross weltfremd ist.“ Grundtenor des Gutachtens: „alles Grössen- wie Wahnideen!“

        Mehr weltfremd geht nicht: „der Mann spinnt. Behauptet glatt, dass er beim „Einstellungsgespräch“ den Verstand von Boehringer zugequalmt hat.“ Hier link einer Werbeagentur … Würzburg …

        http://www.gerryland.de/homeslider/

        Man beachte den Creativgarten, die Bar im Erdgeschoss und den Ferarri von Schuhmacher vor der Türe. Bewirtet in der Bar wurde Familienkoryphäe Lehrieder, Fussballstars – Hoeneß, Franz Beckenbauer – Sexproduzentin Dolly Dollar, usw.

        @ Martin. Leider ist mein Fall etwas unkomplizierter als Deiner – jedoch dasselbe Prinzip: „was nicht ins eigene Weltbild passt, wird einfach ignoriert!“

        Moser passt weder in diese Welt noch in die freie Wirtschaft! In der Agentur könnte er die Vodka-Gläser spülen – vorausgesetzt er hat ein Diplom als „Tellerwäscher!“

  4. In der Meineids-Sache zum Mollath-Fall wurde Edward B. nun wohl wegen Meineid verurteilt. Zu Dichtung und Wahrheit in Gerichtssälen, -fluren und -kammern ergab sich im beckblog ein Meinungsaustausch. Zu meinen Erfahrungen mit Justiz und Wahrheit hatte ich einen Kommentar abgegeben, den ich hier nicht vorenthalten will.

    Lutz Lippke kommentiert am Do, 2017-04-06 15:36 Permanenter Link

    Da haben Sie mich missverstanden. Einer Einschränkung oder Umgehung der Wahrheitspflicht wollte ich gerade nicht das Wort reden. Ich bin für höfliche Klarheit, Wahrhaftigkeit und rationale Beschränkung. Meinungsgedöns und Gesamtschauen sind i.d.R. bevorzugte Methoden der Manipulation oder Folge eines Desinteresses an Wahrheit. Das ist daher in Rechtsangelegenheiten nicht meins. Ich vermeide es daher.

    Meine Höflichkeit und die Ungewissheit einer Rechtegewährung verhinderte es aber in eigener Sache schon häufiger, dass ich mich vor Gericht wahrheitsgemäß so erklärte: „Sehr geehrte(r) [RichterIn], die Tatsachen X,Y sind Ihnen bekannt und nachgewiesen, ebenso Gesetz Z, woraus sich zwingend die Folge A ergibt. Wenn Sie aber nun eine Folge B favorisieren, dann müssten Sie dafür entweder die Tatsachen X,Y oder das Gesetz Z übergehen. Ich beantrage, dass Sie sich zur Rechtslage klar durch richterlichen Hinweis äußern, weil ich andernfalls von Ihrer Befangenheit und Absicht einer Manipulation und Rechtbeugung ausgehen muss. Denn es gibt keinen Grund für diese Rumeierei und Geheimniskrämerei.“. Meine Höflichkeit muss ich dann später durch klarstellende, lückenschließende Schriftsätze ausgleichen. Lückenschließend deshalb, weil neben Verfahrensgegnern auch Gerichte jede auch nur entfernt denkbare Lücke in einer Sach- oder Rechtsfrage nutzen, um sich der Wahrheit und deren Rechtsfolgen zu verschließen. Ist der Lückenschluss vollständig gelungen, dann dauert es schon mal Monate bis zur nächsten Aktivität des Gerichts oder es wird dreist mit einer Verkettung von allgemeinen Satzbausteinen an den Tatsachen vorbei entschieden. Das geht in den meisten Fällen problemlos über den Instanzenzug hinweg. Das Lügen- und Verleugnungs-Kartenhaus wird dabei zwar immer windschiefer, aber dafür verweigert sich die Justiz umso dreister und selbstgefälliger der Realität. Das Problem des Rechtsstaats sind nach meiner Erfahrung zuallererst wahrheitsscheue, rechtsbeugende Richter und regelmäßig versagende Kontrollstrukturen, womit allgemein die Reputation der Justiz zum Leidwesen der Anständigen untergraben wird. Außerdem wird damit erheblicher Verfahrensmüll produziert und die eigentlichen Aufgaben bleiben liegen. Jeder, der mit Gerichten zu tun hat, weiß darum. Es mag bessere und schlechtere Gerichtsstandorte und Richterschaften geben, aber übersehen lässt sich das häufige Versagen wohl nicht. Dass es auch noch Deliquenten und zu lösende Fälle im echten Leben gibt, will ich damit gar nicht verleugnen. Sonst könnte man die Justiz ja auch abschaffen. Es braucht aber eine leistungsfähige und -willige Justiz, die sich bestimmungsgemäß ihren grundgesetzlichen Aufgaben widmet.

    https://community.beck.de/2017/03/16/anklage-wegen-meineids-fortsetzung-des-falls-mollath?page=3#comment-75559

    • Nach 2 Stunden war mein global formulierter Kommentar beim beckblog bereits entsorgt. So kann man sich analog den Umgang mit Schreiben ans Gericht vorstellen. Es geht nicht um ein amtliches Bestreiten, Widerlegen oder Entgegnen, sondern mit dem Löschen/Ignorieren des Einwands wird die Existenz des ganzen Themas/des Problems negiert.

      • Hi Lutz.

        Schmunzel. Dieser Müller ist AUTIST! Er zitierte mal Prof. Hare – nix kapiert – autistisch, wie RAs nunmal sind, verwies er auf dessen falsche Clustermethode. Um die es überhaupt nicht geht. Sondern um …

        RICHTER und INFOMATIONSSTÖRUNG!!!

        Hare erklärt das neurobiologisch! CitSite noch ein Spur besser: „Theory of Mind!“ Die hatte „Beck“ auch mal gelöscht – obwohl Nobelpreisträger die sogar zitieren!!! DENN: „ein KIND hält das Gespenst im Schrank für echt – ohne sich zu vergewissern, ob da TATSÄCHLICH eines drin ist!“

        Und trotz dass Mutti den Schrank öffnet: „Kind, guck, da ist keines drin“, glaubt ein Kind trotz dieses „Beweises“ – dass keines drin ist – TROTZDEM dass ein Monster drin ist!

        Richter haben eine kaputte THEORY of MIND, so sich ALLES einfachst erklärt: trotz Beweis – siehe BPS: „er glaubt was er denkt, durch Fakten lässt er sich nicht irritieren!“

        Müller hat Hare nicht begriffen und die TOM erst recht nicht! Alles neurobiologische „Dachschäden!“ Auch der von Ernst Henning Müller! Das Buch von Hare konnte er geistig nicht entziffern! Vermutlich „Semantikproblem!“

  5. „Anleger sind sauer auf CSU-Mann Volker Ullrich“….

    http://www.augsburger-allgemeine.de/politik/Anleger-sind-sauer-auf-CSU-Mann-Volker-Ullrich-id41108711.html

    „Mainz (ots) – Der Bundestagsabgeordnete Volker Ullrich (CSU), Experte der Unionsfraktion für die Regulierung von Finanzprodukten, war jahrelang Aufsichtsratschef einer umstrittenen Firma auf dem so genannten „Grauen Kapitalmarkt“. Nach Recherchen der ZDF-Magazine „Frontal 21“ (Dienstag, 4. April, 21.00 Uhr) und „ZDFzoom“ (Mittwoch, 5. April, 22.45 Uhr) war Ullrich von September 2006 bis April 2013 bei der Opalenburg Vermögensverwaltung AG als Aufsichtsratschef tätig. Im Anschluss zog er in den Bundestag ein und soll nun im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz genau solche Firmen regulieren.

    Im Deutschen Bundestag spricht CSU-Mann Ullrich regelmäßig für die Unionsfraktion zum „Grauen Kapitalmarkt“. Zuletzt hat er sich gegen einen so genannten „Finanz-TÜV“ ausgesprochen, der Firmen und Produkte strenger als bisher reglementieren und kontrollieren sollte. „Das ist Staatsdirigismus. Und das lehnen wir entschieden ab“, sagte Ullrich Ende Januar 2017. Verbraucherschützer dagegen warnen regelmäßig vor Investitionen am „Grauen Kapitalmarkt“. Wenn man dort investiere, sei „das Risiko sehr, sehr groß, und dass man die versprochenen Gewinne bekommt, die Chance ist klein“, sagte Wolf Brandes von der Verbraucherzentrale Hessen gegenüber dem ZDF. Die Opalenburg AG hat dem ZDF mitgeteilt, dass man davon ausgehe, dass die „avisierten Renditen für die Anleger erreicht werden“.

    Gegenüber dem Bundestag hat Ullrich sein Engagement bei Opalenburg nicht offengelegt. Er habe seine Tätigkeit als Rechtsanwalt allgemein erwähnt. „Einzelne Aufsichtsratsmandate, die lange vor meinem Einzug in den Bundestag beendet wurden, erwähne ich generell nicht.“ Aus den Unterlagen des Registergerichts Augsburg geht hervor, dass Ullrich bis April 2013 Aufsichtsratschef war. Ullrich versichert, „dass zu dieser Zeit kein einziger Fall an mich herangetragen worden ist, bei dem ein Anleger sich irgendwie überfordert gefühlt hat“. In den Bundestag zog Ulrich im September 2013 als Direktkandidat der CSU ein.„….

    http://www.presseportal.de/pm/7840/3604750

  6. „Prügel nach Unfall – Staatsanwaltschaft ermittelt gegen vier Polizisten

    Vier Polizisten sollen in Stuttgart einen Mann niedergeprügelt haben. Zwei Beamte wurden bereits in den Innendienst umgesetzt.“…

    ….“In dem Videoausschnitt ist zu sehen, dass ein Unfallbeteiligter, der bereits aus dem Auto ausgestiegen ist, mehrmals aufgefordert wird, seine Zigarette auszumachen. Als er sich weigert, nimmt ihn ein Beamter in den Schwitzkasten. Ein Polizist schlägt mit einem Knüppel auf ihn ein, ein weiterer mit Fäusten. Es folgt Gerangel am Boden.

    „Das Video mit den fraglichen Szenen der Auseinandersetzung ist bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart und dem Dezernat für Amtsdelikte bekannt“, sagte der Polizeisprecher. „Wir stehen fassungslos vor diesen Bildern.“ Die Ermittlungen gegen die beteiligten Beamten seien unmittelbar nach dem Geschehen am 20. Februar eingeleitet worden.“….

    http://www.spiegel.de/panorama/justiz/stuttgart-polizisten-sollen-mann-niedergepruegelt-haben-a-1142052.html

  7. – 1. ist nachvollziehbar. Geht es zur Kontaktaufnahme noch genauer? Gab es mit Bestand vorher schon Kontakt und was hatte dieser mitgeteilt, wie der Kontakt hergestellt werde?
    Was am 4.6. zum Verhalten des Beistandes konkret vorgetragen?

    „2.
    Bereits im Termin am 28. April wurde der nächste Termin „zur Fortsetzung der mündlichen Verhandlung bestimmt auf den 18.08.2005, 14.00 Uhr“, um, Zitat der Richterin; „zu sehen, wie die Kontakte und Umgangstreffen laufen“.

    Beweis:
    Anlage 1:
    Protokoll des Amtsgericht Würzburg, 08. Juni 2005, Az. 002 F 00005/04“

    – ok, habe ich verstanden

    „Ohne Änderung der äußeren und tatsächlichen Gegebenheiten wurde in völliger Umkehr des Beschlusses vom 28. April und der Anweisung vom 08.06.2005 mit Beschluss vom 24. August 2005 willkürlich und rechtswidrig der sog. Umgang des Kindes zu seinem Vater „ausgeschlossen“.

    Beweis:
    Anlage 3:
    Beschluss des Amtsgerichts Würzburg, , 24. August 2005, Az. 0002 F 00005/04“

    – Hier fehlt mir der unmittelbare Bezug zu Fehlhandlungen des Beistandes. Eine (gerichtliche) Rechtswidrigkeit des Umgangsausschlusses (Beschluss) würde den Beistand entlasten, da für den Beschluss das Gericht verantwortlich ist. Ist der Beschluss jedoch logische Folge der Fehlhandlungen und Einschätzungen des Beistandes, dann ist der Beschluss nicht rechtswidrig, sondern Schadensfolge aus dem Fehlverhalten des Beistandes.
    Einfaches Schema: falsche Behauptungen X,Y,Z und Fehlhandlungen des Beistands = 1. Grund für Vereitelung von 16 Umgängen im Mai – August 2005 und 2. Grund für gerichtlichen Umgangsausschluss ab August 2005. Darlegung zu „Hätte der Beistand wie vom Gericht vorgegeben gehandelt, dann 16 Umgänge bis August 2005 und kein Umgangsausschluss ab August 2005.“

    „Dieser rechtswidrige sog. Umgangsausschluss hatte massivste Folgen für Vater und Kind und ist erkennbar schuldhafte Folge des Verhaltens und der Weigerung des hier Beklagten, die angeordneten konkreten Kontakte und den sog. Umgang anzubahnen, wozu er überhaupt erst vom Gericht hinzugezogen wurde.“

    – Hier ist vor allem kein Schaden beziffert. Gab es keine Fahrkosten etc.? Ist das Schmerzensgeld für die 16 vereitelten Umgänge angegeben oder allgemein?

    • Gut gemacht Lutz.

      Deswegen werden meine Rückenschmerzen aber auch nicht besser! Seit 1 Woche … und da liest sich: Bandscheibe, Wirbelsäule und Co., psychisch bedingt!

      Siehe Thema Schadenersatz: „immatrieller!“ Mein Freund Staatsanwalt Stühler bekam mit Strafanzeige mehrere Pakete u.a.: „dass Richter haftbar sind, wenn Betreuer Mist baut, weil inkompetent.“ Grund Ausbildung, denn Richter entscheiden wer Betreuer wird und da genügt ein amtliches Führungszeugnis. Damit darf er dann Mist bauen soviel er will!“

      @ Lutz: erbitte Rechtsberatung! Sind Richter in diesem Fall haftbar? Fact: „die stellen Betreuer in vollen !!! Bewusstsein ein, dass dieser keine Ahnung von Betreuungsrecht hat!“

      Erbitte Antwort – wichtig, wäre nett 🙂

      • Natürlich gibt es eine einfache Antwort: „Der muss nichts können, der muss einzig den Willen des Kunden umsetzen!“ Setzt übrigens voraus, dass Betreuer keine Informationsverarbeitungsstörung hat! Analog Moser: „scheint ein Leseproblem zu haben!“

        Betreuer: „ändert aber nix am Schadenersatz, inbesondere, wenn er den Willen mit Vorsatz nicht umsetzt.“ Zudem sich nicht einmal in Rechtssachen wie .B. „Wohnung“ usw. auskennt.

        Haften Richter??? im o.g. Betreuungsscenario!

      • Ich kann gar keine Rechtsberatung geben. Das ist wohl bekannt. Ich gebe nur eine Rückmeldung, ob ich ein Ansinnen verstanden habe und die Argumentation nachvollziehen kann. Das deutsche Schadenersatzrecht verstehe ich als rein monetär. Fehlleistung und Schaden analog zu Leistung und Gegenleistung. Der Beauftragte schuldet nach Annahme eines Auftrags die Erfüllung des konkreten Auftrags und bekommt dafür die vereinbarte Vergütung. Wenn der Auftrag gar nicht erfüllbar ist, darf er nicht übernommen werden. Als Verfahrensbeteiligter ist man zwar nicht direkter Auftraggeber, aber von der Erfüllung des Auftrags abhängig und wird auch über die Gerichtskosten daran beteiligt. Entstehen aus Fehlleistungen des Auftragnehmers Schäden für Beteiligte, die der Auftraggeber nicht selbst zu verantworten hat, dann kommt eine Haftung des Auftragnehmers als Verpflichtetem auch gegenüber dem Beteiligten infrage. Als Anspruchsteller ist man wie bei einer Kaufsache für alles darlegungs- und beweispflichtig. Wer immaterielle Schäden (z.B. Schmerzensgeld) nicht in Fakten und Geld umrechnen oder auf eine anerkannte Schätzgrundlage abbilden kann, geht vermutlich leer aus.

    • ….“Eine (gerichtliche) Rechtswidrigkeit des Umgangsausschlusses (Beschluss) würde den Beistand entlasten, da für den Beschluss das Gericht verantwortlich ist.“…..

      Das ist genau das, was ich nicht mehr hinnehme: wenn alle Schuld auf sich laden, ist am Ende der jeweils andere schuld und somit keiner….?

      ….“Ist der Beschluss jedoch logische Folge der Fehlhandlungen und Einschätzungen des Beistandes, dann ist der Beschluss nicht rechtswidrig, sondern Schadensfolge aus dem Fehlverhalten des Beistandes.“….

      Der Beistand hat gar nichts „einzuschätzen“ sondern seine Aufgabe zu erfüllen. Für alles andere fehlt die Qualifikation. Daher ist natürlich der sog. Umgangsausschluss Folge des Fehlverhaltens.

      Ohne das Fehlverhalten des Moser wäre Treu überhaupt nicht auf die Idee gekommen, einen rechtswidrigen Umgangsausschluss loszulassen, siehe vorherige Schriftsätze, 28. April und 08. Juni 2005. Moser ist also m.E. diese Folge zuzurechnen, egal ob rechtswidrig oder nicht.

      „Einfaches Schema: falsche Behauptungen X,Y,Z und Fehlhandlungen des Beistands = 1. Grund für Vereitelung von 16 Umgängen im Mai – August 2005 und 2. Grund für gerichtlichen Umgangsausschluss ab August 2005. Darlegung zu „Hätte der Beistand wie vom Gericht vorgegeben gehandelt, dann 16 Umgänge bis August 2005 und kein Umgangsausschluss ab August 2005.“

      Die Unterscheidung werde ich noch einfügen.

      Ist es allerdings bei dieser läppischen symbolischen Summe wirklich wichtig, hier noch „materielle“ Kosten aufzudröseln?

      Ich denke nicht monetär. Und die Klage ist ja „nur“ eine Stufe….(vergleichbar Kachelmanns Klage wegen Gutachterkosten).

      • „wenn alle Schuld auf sich laden, ist am Ende der jeweils andere schuld und somit keiner….?“
        Darum geht es ganz oft.
        „Der Beistand hat gar nichts „einzuschätzen“ sondern seine Aufgabe zu erfüllen. “
        Teilaufgaben:
        1. Aufgabe: Einschätzung, ob der Auftrag grundsätzlich erfüllbar ist.
        2. Aufgabe: Pflichten, eigene und Beteiligter bestimmen.
        3. Aufgabe: Erfüllung/Nichterfüllung melden, Rechenschaft ablegen.

        „Moser ist also m.E. diese Folge zuzurechnen, egal ob rechtswidrig oder nicht. “
        Fehlleistung ist unmittelbar kausal für Schaden = Haftung Fehlleistung.
        Fehlleistung ist kausal für Rechtswidrigkeit. Rechtswidrigkeit ist kausal für Schaden = Haftung Rechtswidrigkeit. Hätte Rechtswidrigkeit trotz Fehlleistung vermieden werden können?

      • Nein.

        Wiederholungsfall 2012: die Richterin Treu hat zunächst Schwierigkeiten, sog. Umgangspfleger/-in zu finden.

        Die ‚Umgangspflegerin‘ Kleylein-Gerlich, die schließlich Dezember 2012 analog Moser beauftragt wird, lässt sich von der Kindsmutter Neubert nicht vereinnahmen und manipulieren. (Anders als zuvor zumindest teilweise der im Juni 2012 eingesetzte Verfahrenspfleger Günter Wegmann, der zwar das Dilemma erkennt aber als Mann anfällig für die „Opfer“-Attitüde und Spielchen der Täterin Neubert).

        Dies führt dazu, dass Neubert (nachdem sie den wenig durchsetzungsfähigen Wegmann unkompliziert aus dem Weg geräumt hat) den Kontakt zur Umgangspflegerin verweigert und stattdessen mithilfe der Hetzanwältin Hitzlberger einen Befangenheitsantrag gegen die Richterin einreicht, nachdem die – anders als 2005 – nicht wie gewünscht agiert.

        Die Folgen sind Inhalt des Blogs: durch Zeitablauf werden Fakten geschaffen, Richterin taucht ab und verweigert jegliche Tätigkeit (anders als 2005 kann sie ihre Unfähigkeit/Rechtsbruch infolge Moser hier nicht mir als Vater anhängen, es gab ja zuvor 94 „Umgangskontakte“) – die ‚Umgangspflegschaft‘ Kleylein-Gerlich läuft Dezember 2013 einfach aus…..

        Wiederholungsfall 2015:
        Erst drei Jahre später, 2015, taucht die Richterin wieder auf und beauftragt die „Umgangspflegerin“ Baur-Alletsee mit „getrennten“ Treffen Vater und Kind.

        Für einen weiteren rechtswidrigen „Umgangsausschluss“ wie 2005 gibt es – wie auch damals – keine Rechtsgrundlage, hinzu kommen diverse Reformen der „Väterrechte“ – und vor allem die Tatsache, dass ZWEIFELLOS erwiesen ist, dass Neubert kein „Opfer“ ist sondern eine kaltschnäuzige und energisch vorgehende rücksichtslose TÄTERIN, die zwischen resoluter Volljuristin und verfolgten Hascherl switcht, je nach Bedarf. Selbst der Dümmste durchschaut dieses Theater irgendwann….

        Der Dümmste ist dann insoweit der Justizverbrecher Pankraz Reheußer, CSU-Lückemann-Netzwerk, der nichtsdestotrotz einen weiteren rechtswidrigen „Umgangsausschluss“ Februar 2016 unter Pervertierung der Erkennntnisse der vorherigen mündlichen Verhandlung beim OLG „erlässt“ – die TÄTERIN Neubert ist mit ihrer Strategie der Verschleppung und Komplett-Verweigerung bis zu dem Punkt, an dem man sich hinter dem „Kindeswillen“ verstecken kann, bei diesen skrupellosen OLG-Verbrechern auf willfährige Komplizenschaft gestoßen. Der „Querulant“ wird weiter geschädigt und ausgegrenzt – Folgen egal.

        Baur-Alletsee wird vom Justizverbrecher Reheußer und seinen Mittätern Panzer und Weber aus dem Verfahren gekippt. Zuvor forderte Baur-Alletsee „klare Anordnungen“ gegen die Kindsmutter.

        Soviel zur Frage „Hätte Rechtswidrigkeit trotz Fehlleistung vermieden werden können?“

        Mir ist das längst völlig egal, wie die ihre Schuld gegenseitig aufteilen.

        Und ich sage es nochmal:
        Wenn ich der Meinung bin, ich habe mich auf dem „Rechtsweg“ lange genug verarschen lassen, führt das NICHT zu Rechtsfrieden sondern zu PERSÖNLICHER RACHE!

        Die VERBRECHER glauben weiter, es ginge um ihre „Ehre“…..

      • Martin, ich bin kein Experte. Ich kann Dir nur meine allgemeine Meinung mitteilen, die auf vielen negativen und nur wenigen positiven Erfahrungen mit der Justiz basieren. Das angewandte Recht sollte eigentlich möglichst gerecht sein. Das ist richtig. Aber das ist auch pures Wunschdenken aus der Sicht eines ehrlichen Opfers. Gerechtigkeit hängt an Moralvorstellungen und Vorstellungen zur Moral sind immer manipulierbar und werden massiv manipuliert. Gibt sich ein Täter „glaubwürdig“ als Opfer aus, kommt er gleichermaßen in den Genuss des Moralrechts wie das tatsächliche Opfer. Das gilt nicht nur für die Parteien, sondern ebenso für Richter und andere Beteiligte. „Übergeordnete Vorstellungen der Moral“ wie das „Ansehen der Justiz“, die „Kollegialität“ oder „Reputation des Amtes“ wabern wie Alles was Richter, Gutachter oder professionell Beteiligte nach „ihrem Gerechtigkeitsgefühl“ so meinem in ihrem persönlichen Sinne auslegen zu können, in diesem Moralnebel herum. Davon müsste sich das Recht eigentlich abgrenzen und das tut es, wenn es denn mal richtig durchgesetzt wird. Richtig bedeutet dabei die Einhaltung von verbindlichen Formen, Verfahren und Regeln. Es gibt Gerichte, die das selbst auch einhalten wollen und sich nicht als vermeintliche Gerechtigkeitsapostel verdingen. Nur in diesen Gerichten sehe ich eine Chance auf willkürfreie, funktionale Rechtsstaatlichkeit. In der ZPO ist die verbindliche Form ein schlüssiger PKH-Antrag des Klägers mit konkretem Beweisangebot zu den wesentlichen Tatsachen und Ansprüchen. Fehlt es daran, ist bereits hier Schluss und ein Hinweis des Gerichts das maximale Entgegenkommen. Ist der Antrag in sich schlüssig und die Beweisangebote zum Nachweis geeignet, geht die Sache an den Antragsgegner zur Stellungnahme. Das verbindliche Verfahren ist das Recht des Antragsgegners und Beklagten, zu einem schlüssigen Klageantrag alle unbewiesenen Tatsachen und Ansprüche einfachst zu bestreiten und nur bereits Bewiesenes oder substantiiert Dargelegtes durch Gegenbeweis oder eigenen Sachvortrag zu erschüttern. Unbestimmte Tatsachenbehauptungen oder ungenaue Forderungen kann der Beklagte einfach mit Nichtwissen bestreiten, ohne selbst dazu Aufklärendes beizutragen. Alles was die Verantwortung auf Andere lenken könnte, ist ein Argument des Beklagten. Der Kläger muss konkretisieren und beweisen. Der Beklagte kann den Anspruch aber auch anerkennen, so dass eine Klage mutwillig wäre. Das ZPO-Gericht darf und muss u.U. Hinweise geben, aber nicht Partei ergreifen oder Sachvortrag der Parteien selbst ergänzen. Selbst dann nicht, wenn es innerlich von einer „gerechten Klage“ oder „gerechten Klageabwehr“ überzeugt wäre. Als Rechtsuchender auf Wohlwollen und Engagement zu hoffen, wäre sehr naiv. Das mag Alles sehr unbefriedigend sein, aber was nützt es.

        Konkret sehe ich 2 mögliche Herangehensweisen:
        A. Genaue Fakten- und Beweisführung. Dafür würde ich AE in der Geschäftsstelle nehmen und mir alle Daten und Doks holen (u.a. Telefonate, Berichte, Abrechnungen). Dann nur auf den Beklagten bezogen ein stringenter Sachvortrag mit genauer Bezugnahme zu Auftrag, Terminen, Tätigkeiten und Aussagen, der ohne Abwege zum Klageanspruch führt. Alle Umwege, Unwägbarkeiten und überzeugende „Vermutungen“ zu Fehlern Dritter sind Gegenargumente und stehen dem eigenem Anspruch entgegen. Natürlich darf ECHT Gewusstes und Wesentliches nicht einfach weggelassen werden. Aber was ist ECHT Gewusstes? Die Klage wird also möglichst vollständig und aufklärend formuliert, ohne im Trüben zu fischen. Der Nachteil ist, dass der Beklagte alle Argumente und Beweismittel nun kennt und sich darauf einstellen kann.

        Das führt zur Variante B
        B. Stringente Darstellung anhand des bereits Bekannten. Aufs Wesentliche konzentrieren und für alles Beweisbare Beweisangebote. Vermutungen, Schlussfolgerungen stringent und nur im Klagesinn als Tatsachenbehauptung ohne viel Erläuterungen und Herleitungen schlüssig darstellen und für den Bestreitensfall Beweis anbieten (z.B. Zeugen). Der Vorteil gegenüber A ist, dass der Beklagte sich in seiner Stellungnahme durch Leugnung und falsche Behauptungen weiter offenbaren könnte und dort dann angesetzt werden kann. Kann man im 2. Schritt beweisen, dass der Beklagte lügt oder flunkert, ist das ein besonderer Vorteil. Um dafür auf dem Laufenden zu sein, bietet es sich an, nach der Weitergabe des Antrags an den Beklagten AE auf der Geschäftstelle zu nehmen.

        Egal wie man es macht, es ist Kleinkrämerei in der Hoffnung auf kleine Etappensiege, mehr Offenbarung und mögliche Folgeeffekte. Den großen Aufwisch wird man ohne einen sehr guten Anwalt sicherlich nicht hinbekommen.

  8. Titel Main-Post über Mosers Frau und weitere Inkompetente: Mit Herz und Verstand.

    AU! Die Mutter meines Kindes warb für sich (Stadtratswahl) mit demselben CSU Slogan – hübsche Bildchen mit dem OB – stellte sich als Expertin hin: „Familie, Kind, Bauen, Standort Wbg.“ – so CitiSite schon damals schmunzelte!

    Aufgemerkt: Stichpunkt Bauen – Werbefoto zusammen mit dem OB – beide hatten einem Bauarbeiterhelm auf. Once again: „Privat produzierte sie beim „Bauen“ das von CitiSite oftmals erwähnte „Millionenchaos!“

    Jetzt der Hollywood Joke: „filmreif!“ Offiziell! Main Post berichtete: Millionenchaos! Der Reihe nach: „Eisingen soll in Eisinger Hand bleiben.“ Eberhard Blenk, Fraktionssprecher der Unabhängigen Bürger Eisingen (UBE) machte deutlich, was die zahlreichen Parteifreunde vorher schon durch ihr Votum ausgedrückt hatten … einstimmig wurde Ursula Engert zur Bürgermeisterkandidatin nominiert. Die Kandidaten: 1. Eberhard Blenk …10. Josefine Blahusch-Moser.

    Eberhard Blenk soll gehen!

    http://www.mainpost.de/regional/wuerzburg/Eberhard-Blenk-soll-gehen;art736,3603758

    WÜRZBURG Landrat Waldemar Zorn will den Leiter des Amtes für Jugend und Familie am Landratsamt, Eberhard Blenk, absetzen.

    Millionenchaos.

    Organisatorische Schwächen. Das Gutachten der Unternehmensberater hatte organisatorische Schwachstellen ausgemacht. Außerdem wurden Fälle bekannt, in denen das Jugendamt den Unterhalts-Ansprüchen allein erziehender Eltern nicht mit der nötigen Konsequenz nachgegangen war, wodurch dem Landkreis Ausfälle von mehr als einer Million Euro entstanden sein sollen.

    @ Martin. Erst wenn Unternehmensberater sich einmischen – Gruss an Roland Berger – gibt`s Saueres! Respektive offensichtlich: „lauter Versager!“ Blenk (Sozialpädagoge) ist mittlerweile „Betreuungschef beim LA“ – bat ihm um Stellungnahme für seinen nächsten „Mist“ – Zitat von ihm öffentlich: „Wir helfen Leute nach Lohr zu transportieren!“ Rechtswidrig!

    Wie ersichtlich – alles eine Clique: „Frau Moser, Blenk, usw.“ Und alle haben – siehe Werbeslogan „Verstand!“ Gäbe es nicht Realität, die das Gegenteil beweist: „kognitive Primärstörung!“

    Die Mutter meines Kindes würde formulieren – hat sie öfters: „Gibst Du nur 20 Prozent, erledigst Du Idioten (die Konkurrenz) mit 200 Prozent!“ IRRTUM. Bei BPS Gestörten ist „Einsicht“ aussichtslos! Nach wie vor der Tip – sorry Lutz: „Texte NIE kompliziert, gebrauche einen Verbalindex von 70.“

    Once again: „Sozialpädagogen haben weder AUSBILDUNG IN KOMMUNIKATION, VERMITTELN, KINDESWOHL … so das Ganze anders anzugehen ist: „bundesweite Entscheidung, dass diese Zielgruppe für Familiengerichtsverfahren nicht heran gezogen werden darf!“

    Also Verein gründen, respektive sich von Moser bestätigen lassen: „Stimmt! Ich hab das alles nicht gelernt!“ CitiSite würde so vorgehen!

  9. Kurze „Kritik“ (hoffentlich konstruktiv):

    Beschränke Dich auf Deine durchaus vorhandene sachliche Kritik. Abschnitte wie „gilt als faul, trinkt gerne Kaffee“ sind überflüssig und nicht zielführend.
    Wenn Du ihm Feindseligkeit etc. vorwirfst, zähle nur die FAKTEN auf, die Dich zu dieser Annahme bringen (und lass die Annahme dann weg).

    Viele Grüße!

    • @ Mitleser.

      Beschränke Dich auf Deine durchaus vorhandene sachliche Kritik. Abschnitte wie “gilt als faul, trinkt gerne Kaffee” sind überflüssig und nicht zielführend.

      Na sowas. Blog nicht ganz gelesen 🙂

      CitiSite empfiehlt bei Kaffeetrinkenden Inkompetenten Antrag auf Geschäftsunfähigkeit zu stellen! Die „sachliste“ Gegenwehr überhaupt!

    • Danke Mitleser!
      Fakten sind streng genommen die wortwörtliche Wiedergabe des gerichtlichen Auftrags, der Vergleich zwischen beauftragten und tatsächlichen Handlungen des Beistands, die expliziten Unterlassungen, fehlerhaften oder unzureichenden Bewertungen und deren Wirkung auf Gerichtshandeln, Kind, Mutter und einen selbst. Alles möglichst anhand von Tatsachen und nicht von eigenen Wertungen. Zum letzten Part „Wirkungen“ ist anhand einer positiven Norm das Handeln bei korrekter Arbeit des Beistands darzustellen. Schadensersatz für Aufwendungen oder monetäre Verluste, die bei Einhaltung der positiven Norm nicht entstanden wären oder ihren Zweck erfüllt hätten (z.B. Kosten für Fahrten zum Umgang, Anschaffungen fürs Kind, eigene Krankheitskosten (Depression) etc.). Zu Schmerzensgeld: entweder Angabe einer Schätzgrundlage (z.B. aus Entscheidungen des BVerfG oder des EGMR) mit Aufzählung der vereitelten Umgangskontakte, der Gesprächskontakte mit unzumutbarem Inhalt, konkrete würdelose Zuweisungen konkret durch Beistand.
      Alles Zuweisungen an andere Beteiligte, parallele und folgende Fehler (außer den unmittelbaren kausalen Wirkungen) raus. Anderes Thema, anderes Verfahren. Nicht als Betroffener klagen, sondern als neutraler Dritter, der alles bewiesen haben will und an nichts glaubt.

      • NEIN! Selbst beim desinteressiertesten und gleichgültigsten „neutralen Dritte“ kann man voraussetzen, dass er begreift, dass es „nicht ok“ ist, wenn eine Mutter drei Monate nach Geburt den Vater entsorgt und hernach unter Missbrauch des Rechtssystems den Kontakt zwischen Vater und Kind verhindert. Und die Gerichtsakte belegt glasklar die Rolle dieses Täters Rainer Moser.

        Diese Überstrapazierung von „Sachlichkeit“ hat ihre Grenzen dort, wo offenkundige OPFER sich zum Affen machen sollen und müssen, um zu „belegen“, dass hier Unrecht geschieht, während irgendwelche „Entscheider“ süffisant grinsend den Kopf wiegen. Moser ist doch – analog Groß – ein eifriger Gehilfe des Gerichts…..

        Das Charakterbild von Moser stammt nicht von mir, das stammt von jemandem, der ihn kennt.

        Den Hinweis auf Entscheidungen des EGMR oder BVerfG als „Schätzgrundlage“ werde ich weiterverfolgen.

        Hier wurden für vier Wochen Kindesentzug insgesamt (lächerliche) 20.000 Euro zugesprochen:

        Zitat: Pressemitteilung des Landgerichtes München I vom 08.01.2009:
        Schmerzensgeld für grundlosen Kindesentzug
        (Pressesprecher: RiLG Tobias Pichlmaier)

        „Für die Eltern war es ein Albtraum: Eine Mitarbeiterin des Jugendamtes sieht in einem Münchener Kindergarten ein kleines Mädchen mit einem blauen Auge – und hat den Verdacht, das Kind sei misshandelt worden. Zur Klärung wird das Mädchen in die Hauner’sche Kinderklinik gebracht, wo die Ärzte den Verdacht bestätigen: Ursache der Verletzung könne nur eine Kindesmisshandlung sein. Das Mädchen wird daraufhin den Eltern entzogen. Die völlig aufgelösten Eltern werden in Begleitung der Polizei in die Psychiatrie gebracht, nachdem der Vater der fünfköpfigen Familie in seiner Verzweiflung droht, er werde sich umbringen. Als klar wird, dass der Vorwurf der Kindesmisshandlung unhaltbar ist, befindet sich das Mädchen bereits fast vier Wochen in staatlicher Obhut: Das blaue Auge hatte sich die Kleine – wie von den Eltern immer beteuert – beim Zusammenstoß mit einer Türe geholt.

        Im Prozess gegen das Klinikum stellte der gerichtliche Sachverständige fest, dass die Verletzung ohne weiteres zur Unfallschilderung der Eltern passt. Ein Anhalt für eine Kindesmisshandlung ergab sich nicht. Angesichts dessen hat die 9. Zivilkammer des Landgerichts München I in einem gestern verkündeten Urteil die Ludwigs-Maximilians-Universität als Trägerin der Hauner’schen Kinderklinik zur Zahlung von Schmerzensgeld in Höhe von € 20.000,00 verurteilt, wobei den Eltern jeweils € 5.000,00 und dem Mädchen € 10.000,00 zugesprochen wurden. “

        Urteil des Landgerichts München I, Aktenzeichen: 9 O 20622/06

        Ich werde allerdings keine Tankbelege etc. sammeln, um diesen Justizverbrecher zur Rechenschaft zu ziehen. Noch dazu für diese symbolische Summe, die ich in der Klage nenne.

        Und wie bitte weist man „eigene Krankheitskosten“ wegen Depression oder Trauma nach, bis auch der Dümmste „unbeteiligte Dritte“ das versteht?…?

        Sachlichkeit hat Grenzen und es zeigt sich, dass Sachlichkeit letztlich auch dazu führt, dass Betroffene bereits im Ansatz mit unzumutbaren und schikanösen Anforderungen seitens der Justiz überfordert werden, was offenkundig auch von kritischsten und kundigsten Menschen WIDERSTANDSLOS anerkannt und mitgemacht wird, anstatt den Sinn dieser strukturellen Abwehr in Frage zu stellen.

        Jedenfalls: diese Klage ist keine Zumutung für das Gericht, sie überstrapaziert nicht den Anspruch an Richter und Juristen.

        Kindesentzug ist auch ein Mordmotiv.

        Moser ist ein Lügner, ein Schwein. Die Alternative zu rechtlicher Geltendmachung ist es, dass ich ihn in Eisingen besuche und der persönlichen Strafe zuführe, die ich als geschädigter Vater eines ebenfalls massiv geschädigten Kindes für diesen arroganten anmaßenden TÄTER für angemessen halte.

        Moser hat schuldhaft verhindert, dass zu einem Zeitpunkt an dem die Schäden unter Mitwirkung der Mutter für das Kind noch begrenzt hätten werden können, die Bindung hergestellt wird, SEIN AUFTRAG!! – was dann erst fünf Jahre später, 2010 durchgesetzt wurde. Die Akten belegen das.

        Der Blog übrigens auch. Ist Lesen für Justizjuristen bereits „Amtsermittlung“…?

        Wenn Richter das alles nicht verstehen, sollen sie den Beruf wechseln.

      • Martin, mit Deinem Ärger habe ich gerechnet und Du hättest sogar recht, wenn es denn für irgendetwas nützen würde, sich aufzuregen.
        Wenn Du den Beistand zivilrechtlich verklagst, dann musst DU dessen Anteil an Verursachung und Schaden eindeutig von dem anderer Verursacher abtrennen können. Das ist nicht meine widerstandlose Einsicht, sondern die eiskalte Realität. Der Gesamtzusammenhang könnte nur familienrechtlich oder strafrechtlich von Amts wegen erfasst werden, wo Du aber (vorerst) an regelmäßiger Verweigerung scheiterst. Die „Moral des Unrechts“ ist also bereits zynisch überpräsent.
        Im Zivilrechtlichen sind diese Vorgänge Informationen, keine Anspruchsgrundlagen. Das klingt zynisch und ist es ja auch, wenn man aus einer ZPO-Sache nun eine andere Moral erhoffem würde. Woher sollte die aber kommen? Im besten Fall fehlt es schlich an jeder Moral und es zählt reiner Formalismus. Es muss dann explizit mindestens eine grob fahrlässige Fehlhandlung des Beistands mit einer konkret geltend gemachten Schadenswirkung kausal verknüpft sein, um dazu einen zivilrechtlichen Anspruch geltend zu machen. Die ZPO behebt also kein Unrecht, sondern sortiert und verhandelt auf Antrag konkrete Ansprüche. Mehr solltest Du keinesfalls erwarten.

    • @Mitleser

      Danke für die konstruktive Kritik.

      Meine Erfahrung mit der bayerischen Justiz ist leider, dass nicht Sachlichkeit, Fakten und Wahrheit zählen – sondern Macht, Status, Amt.

      Die Fallhöhe, die mittlerweile besteht, kann auch die strikte Verordnung von Sachlichkeit nicht mehr kaschieren, warum sollte sie das auch?

      Fakten bleiben auch Fakten, wenn sie der Justiz mißfallen.

      Die Charakterisierung von Moser stammt wie gesagt von jemandem, der ihn kennt.

      Bei der Verhandlung am 28.04. hinterließ er bei mir gar keinen speziellen Eindruck – einfach ein Gehilfe des Gerichts.

      Bei dem schließlich über nochmalige Beschwerde zustandegekommenen Treffen im Café, zu dem ich von Stuttgart anfuhr, inszenierte er sofort ein Machtspiel, vergleichbar übrigens mit dem Direktor des AG, Stockmann: auf Fragen nicht antworten, das Gegenüber, das ein Anliegen hat, nur anschauen, ignorieren, auflaufen lassen – der gesamte Gestus feindselig. Ich war nur jemand, über den er sich glaubte, stellen zu können.

      Am 18.08. ließ er dann die Katze aus dem Sack: Er, der Verfahrenspfleger, habe „entschieden“, dass Treffen zwischen Vater und Kind nicht dem „Kindeswohl“ entsprächen.

      Ein Mensch mit auch nur ansatzweise Selbstachtung und Integrität hätte dargelegt, dass er nicht qualifiziert und nicht kompetent genug ist und mit dem Konfliktgeschehen, in das in Mutter und Großvater des Kindes während der siebzehn Treffen offenkundig verstrickt haben, überfordert ist.

      Eine integre und kompetente Richterin hätte diese Schlußfolgerung auch von selbst gezogen.

      Antje Treu hingegen stürmte aus dem Saal, als es verbal laut wurde.

      Was vielleicht auch hieran lag, auch das ein Fakt:

      „Richter Jürgen Treu ist gestorben

      Würzburg (scht) Im Alter von 58 Jahren ist der Vorsitzende Richter am Würzburger Landgericht, Jürgen Treu, seiner schweren Krankheit erlegen. Der gebürtige Würzburger leitete bis zu seinem Tod die Erste Große Strafkammer und die Schwurgerichtskammer. Treu studierte Rechtswissenschaften in Würzburg und begann 1977 seine richterliche Laufbahn am Würzburger Landgericht. 1979 wechselte er zur Staatsanwaltschaft. Von 1983 bis 1991 war er Richter an verschiedenen Strafkammern und arbeitete als wissenschaftlicher Mitarbeiter der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe. 1991 wurde Treu Staatsanwalt als Gruppenleiter in Würzburg, wenig später ging er nach Meiningen, wo er Ständiger Vertreter des Leitenden Oberstaatsanwalts war. Nach einer Zwischenstation bei der Münchner Anklagebehörde wurde er 1994 zum Oberstaatsanwalt in Bamberg ernannt. Seit 1996 führte Jürgen Treu den Vorsitz der Ersten Großen Strafkammer und der Schwurgerichtskammer in Würzburg.“

      http://www.mainpost.de/regional/franken/Richter-Juergen-Treu-ist-gestorben;art1727,3388483

      • @ Martin. Wieso publizierst Du eigentlich das Versagerscript von Treu`s Vater. Kein Wunder, wenn Tochter genauso weltfremd!

        Wegen seiner Sturheit im Streit um die Presseplätze im NSU-Prozess wurde der Vorsitzende Richter, Manfred Götzl, vor Prozessbeginn als „Autist in Richterrobe“, als „unbelehrbar und weltfremd“ bezeichnet.

        Vermute, Grundlegendes wird nicht verstanden: „Richter sind nicht nur Autisten, sondern frühkindlich so erzogen, dass die bereits in jungen Jahren, wo man die Welt entdeckt, nie eine Einladung auf Partys erhielten, weil die Gefahr besteht, dass diese „Langweiler“ jeden Spass verderben!

        Noch schlimmer – Richter-Papi: „Party? Das ist nix für dich! Du wirst mal was ordentliches: Richterin! Mach Deine Hausaufgaben!“

      • Wenn Treus Mann im Sterben lag, während sie überfordert, unfähig und mittels rechtswidrigem Umgangsausschluss meine Vaterschaft und die Bindung meines Kindes zu seinem Vater in prägender Phase gegen die Wand fuhr, halte ich das schon für relevant!

  10. 2004: Rechtsschutz in Deutschland leidet unter „Willkür“

    http://www.wgvdl.com/forum1/index.php?id=35414

    Dietmar Hopp (* 26. April 1940 in Heidelberg) ist ein deutscher Unternehmer und Mitbegründer der SAP SE. Hopp gilt als einer der reichsten Deutschen. Die Stiftung Pro Justitia, vom früheren SAP-Gründer Dietmar Hopp mit bis zu 2,5 Millionen Euro ausgestattet, will das ändern und vor allem mehr Sicherheit in Ermittlungsverfahren erreichen. Insbesondere wolle man sich jener Fälle annehmen, wo verfassungsgemäße Grundrechte der Betroffenen verletzt würden, erklärte der Vorsitzende Keller. Rund 150 Fälle lägen vor.

    Die Stiftung macht es sich zur Aufgabe, anhand abgeschlossener Fälle Probleme zu benennen und Lösungen aufzuzeigen. Für die Untersuchungen ist eigens ein Institut für Rechtstatsachenforschung gegründet worden, das der emeritierte Professor Otto Backes leitet.

    Der SAP-Mitgründer Hopp rief die Stiftung ins Leben, nachdem er es vor zwei Jahren selbst zu spüren bekam, in einem Ermittlungsverfahren kriminalisiert zu werden. Obwohl er die Verdachtsmomente bereits zu Beginn durch Unterlagen habe ausräumen können, sei von einer Staatsanwältin weiter ermittelt worden, bis diese durch ein Beschwerdeverfahren gestoppt worden sei. Von einer Klage gegen die Staatsanwältin sah Hopp nach eigenen Aussagen ab, als er erfuhr, „dass bei mir keineswegs ein Einzelfall vorlag“.

    Und Lösungen aufzuzeigen …

    Hopp, klassischer Unternehmer. Man analysiert „Marktprobleme“ und zeigt Lösungen. Jetzt forste man das Internet durch: „Alle jammern und zeigen KEINE Lösungen!“

    Once again!

    CitiSite Lösungsvorschlag: „man lehne jegliche psychiatrische Untersuchung ab … verweigere jeglichen Kontakt mit Sozialpädagogogen (Hausverbot), behandle Familiengerichtsschreiben als „bitte keine Werbung einwerfen“ – beschränke sich auf die „Sache!“ Ohne Material von Gutachtern, Sozialpädagogengewäsch, wird Richter nicht anders können, als sich ebenfalls auf die „Sache“ zu konzentrieren.

    Und meide mit anderen Opfern zu kommunizieren, die Flugblätter verteilen, demonstrieren, Petitionen einreichen, dem Papst, wie Frau Merkel schreiben. Bringt nichts – ausser ständig zu penetrieren: „Lösungen!“ Siehe oben!

    • Das sind keine „Lösungen“ – das ist Blendertum und Fassade, wie so oft, steuerlich absetzbar. Was die Wirtschaft und ihr Management mit der Justiz gemein hat. Siehe auch Abgas-„Affäre“.

      Betrogen wird so lange, bis es kollabiert – danach wird geleugnet und gelogen.

      Hopp und seine „Stiftung‘ hatte ich unmittelbar nach der zehnmonatigen Freiheitsberaubung kontaktiert – man hatte weder Ressourcen noch Interesse an „Betroffenen“-Schicksalen….und schon gar keine „Lösungsvorschläge“.

      Blender.

    • Hopp und seine “Stiftung’ hatte ich unmittelbar nach der zehnmonatigen Freiheitsberaubung kontaktiert – man hatte weder Ressourcen noch Interesse an “Betroffenen”-Schicksalen….und schon gar keine “Lösungsvorschläge”.

      Stimmt. Ich fand auch keine auf seinem Blog. Aber sein Fall hat ja weniger mit Kindesentfremdung zu tun, wo Psychiater wie Sozialpädagogen reihenweise aufgefahren werden. Dort gilt jedoch die „Lösung“ vorbeugen: „Alle „Zulieferer“ ablehnen!“

      Hopp macht Richter darauf aufmerksam dass Unternehmer in U-Haft völlig anderen Desastern ausgesetzt sind, denn einem Reifenmonteur (Mollath) kann man schliesslich kein Unternehmen ruinieren, mit Arbeitsplätzen, usw.

      Wer das herab spielt und ignoriert, scheint ausserhalb der Welt zu leben! Geht Firma in Konkurs bleiben Millionenschäden am Unternehmer „hängen!“ Da kann man sozusagen froh sein einen „Normalo-Job“ zu haben! Der zudem Rente sichert und berechtigt, Hartz zu kassieren!

      Angestellte leben vermutlich in einer Eigenwelt! Unternehmen bekommen keine Rente UND landen bei Konkurs direkt beim Sozialamt! Also wieso Angestellte bedauern, die letztendlich abgesichert sind. Ein Unternehmer, den Richter ruinieren, steht bis ans Ende seiner Tage auf der Strasse – Rente auf Niveau des Sozialsatzes!

      Als ob das KEIN Thema ist! Der Abgasskandal ruiniert weder Deeg noch Hartz 4 seine Existenz: „offtopic!“

      • Der Abgasskandal ruiniert aus Gewinnsucht die Gesundheit – und da trifft es zuerst die sozial Ausgegrenzten, die bspw. in der Heilbronner Straße in Stuttgart wohnen, ihre Kinder in die Kita am Verkehrskreuz bringen müssen etc..

        Und bei „Untersuchungshaft“ verlieren Menschen ohne sicheren Job, finanzielles Polster und entsprechenden familiären Background regelhaft nicht nur ihre Wohnung sondern auch ihre gesamte Habe.

        Wenn die Miete während „Untersuchungshaft“ nicht weiter gezahlt wird, wird geräumt und entsorgt.

        Ein Dietmar Hopp war wohl eher konsterniert, weil die Staatsanwaltschaft gegen ihn vorging wie gegen jeden „Normalbürger“ auch und dachte sich dann, Kohle hab ich, also gründ ich mal ’ne Stiftung. Schnell hat er dann offensichtlich aber das Interesse verloren, Stößchen!

      • … und dachte sich dann, Kohle hab ich, also gründ ich mal ‘ne Stiftung. Schnell hat er dann offensichtlich aber das Interesse verloren.

        Zumindest hätte er Zeichen setzen können! Staatsanwältin anzeigen, was er er unterlassen hat und auf Schadenersatz hätte er sie ebenfalls „verknacken“ können!

        Geld hat er, so das seine Anwälte übernommen hätten und mit „Urteil“ anderen Analog-Fällen damit geholfen wird.

  11. In sich paranoid.

    Der Verfahrenspfleger wird den Kontakt mit (Name des Kindes) herstellen, eine Vertrauensbasis herstellen und anschließend die Besuche mit dem Antragsteller vereinbaren.

    Kind war noch nicht 1 Jahr und seit wann sind Sozialpädagogen befähigt „Vertrauensbasis“ herzustellen? Da sollten die bei sich selbst anfangen!

    Es wird deshalb vorgeschlagen, dass Antragsteller und Verfahrenspfleger sich über den „Fahrplan“ der nächsten Wochen verständigen.

    Nächster Nonsens! Den Fahrplan hat Richterin zu bestimmen, mit höflicher Androhung an Miss Neubert: „wollen Sie Ärger?“

    Dem Kläger wird hierbei vom Gericht ernsthaft folgendes zum Vorwurf gemacht: „Er (der Kläger) wünscht Maßnahmen bis hin zur Mediation oder Therapie für die Antragsgegnerin, damit es wieder eine Familie geben kann.“

    Thema verfehlt. Setzen, sechs! Kläger will nicht Familie, sondern Kind! Vermutlich schluckt Richterin regelmässig Paracetamol: „Neue Studien deuten darauf hin, dass Paracetamol Einfluss auf Mitgefühl und Einfühlungsvermögen hat. Es scheint die Fähigkeit zur Empathie und Kognition zu vermindern.“ Darüber hinaus gibt es Hinweise, dass Paracetamol auch durch soziale Ausgrenzung oder eine Zurückweisung hervorgerufenes psychisches Leiden (sog. sozialer Schmerz, social pain), zu lindern vermag.

    Sozusagen Psychopharmaka rezeptfrei!: 20 Tabletten – 1 Euro 50! Zufällig gelesen, weil CitiSite hat Rückenschmerzen! Hilft auch bei Kopfschmerzen, die Richter verursachen. Kernberg: „man kann kaum noch zuhören!“

    Die Entscheidung der Mutter, professionelle Unterstützung zu holen, wird seitens des Gerichts positiv bewertet in der Erwartung, dass das Ziel weiterhin die Entspannung zwischen den Eltern im Sinne des Kindes ist.

    Nächstes Blöd-Gelaber! Professionelle Unterstützung von Deppen, oder wie?

    Was der Beklagte bei den siebzehn Treffen mit der Kindsmutter und im Beisein des Vaters der Kindsmutter (der nach Kenntnisstand während der beruflichen Tätigkeit der Kindsmutter in selbständiger Anwaltskanzlei als Ersatzvater und Betreuer des Kindes fungierte), getan hat, wurde gerichtlich nicht erfragt. Das Kind war zu diesem Zeitpunkt im zweiten Lebensjahr.

    Das muss man nicht fragen, denn bekannt: „Sozialpädagogen bekommen Honorar für Kaffeetrinken.“ Alternativ: „Mit Mutti mitjammern!“

    Schön auf den Punkt gebracht:

    „Der Beklagte gilt insgesamt als inkompetent, faul, jemand, der gerne Kaffee trinkt, hierbei völlig konfliktunfähig und überfordert mit der Aufgabenstellung eines Verfahrenspflegers.“

    Durch Kontaktverlust zu lebenden Eltern werden die betroffenen Kinder etwa doppelt so stark und dreimal so lang belastet wie bei Kontaktverlust durch Tod.

    Richtig, gilt aber hauptsächlich, wenn Bindung vormals existent.

    Zusammenfassend kommt der Unterzeichner somit zu der Auffassung, dass aus klinisch-psychiatrischer Sicht die Diagnosen einer Anpassungsstörung (ICD 10-F 43.25) bzw. eine Dysthymia (ICD-10 F 34.1) festzustellen sind.

    Psycho-Klassiker! Ab wann kapieren diese Psycho-Deppen, dass es Anpassungsstörungen an Verrückte nicht gibt … und behandeln diese Verrückten?

  12. haben nur anfang ueberflogen und wuenschen auf jeden fall viel erfolg – und jedes weitere vorgehen beweist schikan/willkuer = politische verfolgung

    gerade noch 2 artikel gefunden – einmal vw unter berufung auf eu recht verurteilt – vor ein paar monaten haben die richter noch den vw luegen geglaubt und abgewimmelt – dann noch was uraltes aus africa aber auch da scheint sich was zu tun – wir machen erst mal auf facebook weiter

    noch was zum lachen ueber neuen chef der agentur gegen arbeit – ‚fuersorgliche belagerung‘ = schikanoese vorladungen (ganz unten) = was fuer eine sprache!!!!

    http://www.spiegel.de/auto/aktuell/vw-abgasskandal-volkswagen-muss-klaeger-schadensersatz-zahlen-a-1141377.html

    [http://cdn1.spiegel.de/images/image-1124828-galleryV9-utmx-1124828.jpg]

    Urteil zum Abgasskandal: Volkswagen muss Kläger Schadensersatz zahlen – SPIEGEL ONLINE – Auto http://www.spiegel.de Das Landgericht Kleve gab einem VW-Kunden recht, der von Volkswagen Schadensersatz für sein manipuliertes Dieselauto forderte – und bezog sich dabei erstmals auf Europarecht. Das könnte weitere Klagen begünstigen.

    http://www.spiegel.de/politik/ausland/voelkermord-klage-der-herero-fuer-deutschland-ein-desaster-a-1141116.html [http://cdn4.spiegel.de/images/image-1124173-galleryV9-qnuv-1124173.jpg]

    Völkermord-Klage der Herero: „Für Deutschland ein Desaster“ – SPIEGEL ONLINE – Politik http://www.spiegel.de Eine Völkermord-Klage der Herero-Gruppe aus Namibia könnte eine Prozessflut gegen Deutschland auslösen. Kolonialismusforscher Jürgen Zimmerer wirft der Bundesregierung vor, schlecht verhandelt zu haben.

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  13. Ich hätte sicherlich einige Anregungen, bin aber das WE unterwegs. Vielleicht auf die Schnelle ein formaler und zugleich taktischer Hinweis:
    Wenn PKH beansprucht wird, müsste das Gericht eigentlich erst die PKH summarisch prüfen und entscheiden, bevor die Klage selbst bearbeitet und kostenpflichtig entschieden wird. In der Praxis wird jedoch die Klage und die Kostenzuweisung entschieden und PKH folgt. Davor kann man sich leicht schützen, in dem nur PKH beantragt wird und statt Klage ein Klageentwurf vorgelegt wird. „Ich beantrage PKH für beabsichtigte Klage entsprechend dem beigefügten Klageentwurf“. Das Gericht ist zur PKH-Entscheidung gezwungen.

  14. Holla: Nach diversen rechtlichen Ratschlägen hier im Blog, insbesondere der fundierten Beiträge von Lutz Lippke, habe ich mich entschlossen, als Zwischenschritt diese überschaubare Klage auf Schadensersatz und Schmerzensgeld beim Amtsgericht Würzburg einzureichen. Gegen den Täter Rainer Moser…

    Sachlich falsch. CitiSite penetriert seit 2012 Moser zu verklagen, bzw. machte Moser als erster zum Thema. Aber egal, Hauptsache die Sache läuft.

    • Lutz hat nicht geraten, Moser zu verklagen, er hat geraten, konkret und beweiserheblich mit Schadensersatz unter der Summe von 5000 Euro in erster Instanz beim Amtsgericht zu klagen, um Raum für weiteres zu schaffen, Vorbild Kachelmann……

      • Goethe: Wehret den Anfängen.

        Wie erwähnt. CitiSite bestellte einen „Terminator“ in Form eines Betreuers freiwillig, damit dieser die durchgeknallte Urspungsfamilie – Millionenchaos – auf anraten von drei Psychologen: „Diese Familie gehört nach Lohr“, fachmännisch erledigt.

        So CitiSite – ACHTUNG !!! – bei der Betreuungsstelle dies beantragte … und antanzte … ein SOZIALPÄDAGOGE namens Tsarouchis, vergleichbar Moser!!! Der empfahl dann dem Gericht: „Betreuer Stefan Weinrich ist der RICHTIGE – THEOLOGE ???? – um CitiSite rechtlich zu vertreten – z.B. die Ursprungsfamilie zu erledigen!“

        CitiSite bekam nach zufälliger Einsicht in Gerichtsakten, dessen, Tsarouchis Sozialbericht zur Kenntnis – 4 Jahre später – nach dem der versagende „Terminator“ nicht mehr CitiSite`s Rächer war, weil er sich (4 Jahre) als Geschäftsunfähig outete. Siehe Theologe: „weltfremd!“

        Sprich: CitiSite wusste nicht, dass Tsarouchis einen Sozialbericht (damals) verfasst hatte!!! Deswegen ich Martin schon immer mal fragte: „Hast Du eigentlich den Bericht von Moser vorliegend!“ Ohne den kann man schlecht klagen! Martin antwortet nicht, bzw. – BITTE nachholen – publiziere den mal!

        CitiSite war also nicht in der Lage, den Anfängen zu wehren, weil Tsarouchis Bericht lag mir NIE vor!!! Wäre er von Anbeginn vorgelegen, na was wohl? Sozusagen muss CitiSite, wie Martin, das jetzt ebenso nachholen: „saftige Ohrfeige – I´l be back, DU IDIOT!“ VID der Woche!!! Schmunzel … man lernt aus Hollywood, wie man vorzugehen hat.

        AFTERMATH – Nachwirkungen!

        Passt auf Moser: „That coffee drinking asshole deserves a public execution.“ 17 mal Kaffee trinken! Kill him! One cup of coffee killed more than 300 people !!! Crap !!!

        An Amtsgerichten werden jährlich mehr als 300 Familien „zerstört“ .. weil Kaffee saufen das Hauptgeschäft von Sozialpädagogen: „schön, dass wir – beim Kaffee trinken – darüber geredet haben!“

        Tip an Martin: Bart wachsen lassen und „Arnie“ in real umsetzen! Meine Tochter war in Beverly Hills, bei BASTI eingeladen, bei dem sich Schwarzenegger wie Stallone ebenfalls rumtummelt!

        Vielleicht sollte ich dort mal anrufen: „Hi Basti, schick mir mal Arnie vorbei, ich hab da ein Problem mit Kaffee saufenden Vollidioten!“ Schlussequenz im Trailer an Moser: „I want Apologize!“

        Story is real based! Fluglotse des Desasters, in germany, über dem Bodensee. 46 Kinder kamen um!

      • Traffic.

        Ein Bordsystem warnt vor, wenn es zur Kollision kommt. Dass es überhaupt vorwarnt ist bereits der Beweis, dass der Fluglotse gepennt / versagt hat.

        Analog gibt es in Amtssystemen keine Vorwarnung, dass man es mit Idioten zu tun hat, die den „Traffic“ letztendlich verursachen. Siehe Verschleppung des Verfahrens – Kindesumgang – stattdessen Sozialpädagogen oder Gutachter auffahren, die „unnötig“ sind – derweil das Desaster seine Lauf nimmt: „Kindesentfremdung“ und nicht mehr zu retten ist!

        Nebenbei. Wer sich mit CitiSite anlegt, bekommt Texte in leicht verständlicher Sprache – Jura ist überhaupt nicht notwendig! Staatsanwalt Stühler wird „fachmännisch“ erledigt: „PI in schönster Kernberg Projektion!“ Geschäftsunfähigkeit in 2 Minuten – aktenkundig – nachweisbar! Stühler begibt sich auf „Kollissionskurs“ mit der Realität, was er nicht überleben wird!“

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