Hammer-Bericht im SZ-Magazin: Folter in deutschen Isolationsgefängnissen? Vom Zeugenschutzprogramm in den § 63 StGB?

—-»Wenn ich binnen zwei Wochen nicht meine Arbeit mit demselben Einkommensverhältnis wie damals (…) zurückbekomme, werde ich einen Amoklauf begehen und den Präsidenten des Oberlandesgerichts als Geisel nehmen und anschließend erschießen.« Unterschrieben »mit freundlichen Grüßen, Milan Martens«.“—-

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Dieser Bericht, der letzte Woche im SZ-Magazin veröffentlicht wurde, verdient alle Aufmerksamkeit!

Weil ein Mann, der im Zeugenschutzprogramm war, behauptet, er war im Zeugenschutzprogramm, versucht man ihn mittels „Wahndiagnose“ nach § 63 StGB in der Forensik wegzusperren.

Zuvor schrieb er eine Mail, in der er einen „Amoklauf“ androht, weil er vomn den Beamten offenbar belogen wurde darüber, wie der Zeugenschutz tatsächlich abläuft, man ihm das Arbeiten im alten Job versprach.

Es geht auch um Isolationshaft, um strukturelle Missachtung von Verfassungsrechten und offenbar einen weiteren Bereich von „Staat im Staat“….!

Der Rechtsanwalt Christian Siegismund, der im Bericht zitiert wird, hat sich ausführlich mit dem Zeugenschutzprogramm befasst und diese Dissertation vorgelegt:

http://d-nb.info/998598135/34

Er sagt:

»Ein Anwalt, der bei der derzeitigen Gesetzeslage seinem Mandanten rät, das Angebot des BKA anzunehmen, macht sich schadenersatzpflichtig.«“

Der Bericht:

„SCHLECHTES VERSTECK

VON LENA NIETHAMMER
Milan Martens hat ein Verbrechen beobachtet und als Kronzeuge die Täter ins Gefängnis gebracht. Doch seit er seine Identität und sein Schicksal in die Hände des deutschen Zeugenschutzprogramms gelegt hat, ist sein Leben völlig aus der Spur geraten. Seine Beschützer sieht er heute als Feinde. Auch andere Fälle zeigen: Der Zeugenschutz ist oft ein leeres Versprechen.

Das Wort »Amoklauf« fällt ihm ein. Es klingt gut, es klingt bedrohlich. Milan Martens sitzt am Abend des 25. Juli 2014 in einem Internetcafé und überfliegt seine E-Mail ein letztes Mal. Er denkt an die Jahre, die er gelitten hat; an die Versprechen, die nie eingehalten wurden. Er denkt, dass er doch nicht viel verlangt, nur einen Job, mehr nicht. Er fühlt sich ausgenutzt und fallengelassen. Die haben das verdient, denkt er, und schreibt das Wort in den Betreff: Amoklauf. Dann drückt er auf »Senden«. Wenige Tage später holen sie ihn mit Handschellen.

….“Es gibt kaum Menschen in Deutschland, die sich intensiv mit dem Zeugenschutzprogramm befasst haben und darüber sprechen dürfen. Eine dieser Ausnahmen ist der Jurist Christian Siegismund. Er hat 2009 mit seiner Dissertation eine der wenigen wissenschaftlichen Arbeiten darüber vorgelegt. Darin stehen auch die neuesten belastbaren Fallzahlen, die über das Programm veröffentlicht wurden. Im Jahr 2006 hat das Bundeskriminalamt demnach 330 Zeugen geschützt, zwei Drittel davon waren Männer, die deutliche Mehrheit stammte aus der organisierten Kriminalität. Weitere 328 Menschen waren mit im Programm, meistens Angehörige. Der BKA-Beamte, der Siegismund die Zahlen mitteilte, schloss mit den Worten: »Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich Ihnen keine weitergehenden Informationen geben kann.« Ähnlich geht das BKA mit Presseanfragen zum Zeugenschutz um. Außenstehenden bleibt allein das »Gesetz zur Harmonisierung des Schutzes gefährdeter Zeugen«, elf magere Paragrafen. Eine Person muss demnach an »Leib, Leben, Gesundheit, Freiheit oder wesentlichen Vermögenswerten« bedroht sein, um aufgenommen zu werden. Außerdem muss ihre Aussage dem Staat von Nutzen sein. Siegismund sagt: »Ein Anwalt, der bei der derzeitigen Gesetzeslage seinem Mandanten rät, das Angebot des BKA anzunehmen, macht sich schadenersatzpflichtig.«“…..

Menschen werden offenbar auch aus „disziplinarischen“ Gründen in Lebensgefahr gebracht:

….“Zum Beispiel jener Mann, den der Zeugenschutz aus Nordrhein-Westfalen sofort aus dem Programm entließ, als er sich nicht an alle Auflagen hielt: Er hatte sich bei einigen Firmen vorgestellt, ohne die Beamten zu informieren. Später nahm er einen Job an, informierte die Beamten jedoch erst zwei Wochen später. Bei seiner Entlassung aus dem Programm wurde in Kauf genommen, dass nicht nur er, sondern auch seine Familie mit drei Kindern in akuter Gefahr waren. Er klagte 2003 vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen gegen diese Entscheidung und bekam Recht. Er wurde wieder ins Programm aufgenommen.

Zum Beispiel die Deutsch-Syrerin, die 2008 im sogenannten Ehrenmord-Prozess am Bonner Landgericht gegen ihren Vater und ihre Cousins aussagte. Obwohl ihr nach eigenen Angaben ein maßgeschneidertes Zeugenschutzprogramm versprochen worden war, erhielt sie weder eine neue Identität noch neue Papiere. Auf dem Klingelschild des Apartments, in dem die Schützer sie unterbrachten, stand ihr richtiger Name. Als sie sich einen Anwalt nahm, flog sie aus dem Programm.

Natürlich könnten all diese Beispiele Einzelfälle sein, verschuldet durch Fehler einzelner Zeugenschützer. Natürlich könnte es sein, dass die Zeugen übertreiben, in der Hoffnung, etwas mehr Geld oder Zuwendung zu bekommen. Doch was, wenn der Zeugenschutz systematisch versagt? Wie kann man die Effektivität einer Einrichtung kontrollieren, deren Aktivitäten streng geheim sind?

März 2015, Kurt-Schumacher-Platz, Berlin. Andreas Meyer verbringt seine Tage damit, dagegen zu kämpfen, wie das Zeugenschutzprogramm derzeit in Deutschland umgesetzt wird. Ein großer Mann, jungenhaftes Gesicht. Er schaut sich suchend nach einem ruhigen Ort zum Reden um. In das Restaurant an der Ecke kann er nicht. Bis vor ein paar Minuten hat er dort mit einer Mandantin gesprochen, die im Zeugenschutzprogramm ist, vielleicht sitzt sie noch dort. Er hatte das Restaurant ausgewählt, weil es die größtmögliche Distanz zu den Polizeiwachen der Gegend bietet. Der Zeugenschutz weiß nicht, dass die Frau diesen Anwalt engagiert hat. Dann könnte sie aus dem Programm geworfen werden. Meyer, 43 Jahre alt, arbeitet seit 2004 als Anwalt in Kiel. Zum Thema Zeugenschutz ist er durch Steffen R. gekommen, den ehemaligen Chef der Kieler Rockerbande »Legion 81«. 2012 wurde R. wegen Menschenhandels, Zuhälterei, schwerer Körperverletzung, Anstiftung zum Mord und versuchter Erpressung angeklagt. Meyer vertrat ihn. Mitten im Prozess beschloss R. zu singen, wie es in der Szene heißt. Er verriet andere Mitglieder und erhielt im Gegenzug Zeugenschutz. »Mensch, das hat was von 007«, dachte Meyer, als er die Schützer kennenlernte. Über diese Naivität muss er heute lachen. Skeptisch wurde Meyer erst, als er von dem Gefängnis hörte, in dem der Zeugenschutz Steffen R. unterbrachte. »Menschenunwürdig« nennt er den Ort. Auch Meyer musste Geheimhaltungsklauseln unterschreiben, die ihm verbieten, dieses Gefängnis zu benennen. Vorsichtig wählt er deshalb seine Worte aus und spricht stets im Konjunktiv.

Es könnte sein, sagt Meyer, dass irgendwo in Deutschland ein Gefängnistrakt leerstehe, es könnte auch sein, dass dort zwei bis fünf zu schützende Personen ihre Strafen absäßen und mit niemandem mehr reden dürften. Gäbe es diesen Ort, sagt Meyer, dann gäbe es vielleicht einen sechs mal sieben Meter großen Innenhof, den die Personen einmal am Tag für sechzig Minuten betreten dürften, mit so hohen Mauern, dass man die Sonne, wenn sie senkrecht steht, sehen könnte, und nur dann. Vermutlich wären die Zellen nach außen mit schräg gestellten Lammellen abgeschirmt, von innen mit einer milchfarbenen Plexiglasscheibe, sodass die Häftlinge ein Leben im Halbdunkeln verbringen müssten.

»Der Ort, an dem sie Steffen R. unterbrachten, war letztlich Isolationshaft. Folter«, sagt Meyer. Er betreut mittlerweile mehr als ein halbes Dutzend Personen einschließlich R., die im selben Gefängnis waren. Von denen sei nur einer ohne körperliche oder psychische Schäden davongekommen.

……»In der Regel fängt das Programm schon mit einer Lüge an«, sagt Meyer: Beamte und Schützer versprächen den Zeugen eine neue Identität. Dabei könnten Personendaten in Deutschland gar nicht gelöscht werden, sondern nur gesperrt. Doch gegenüber den Zeugen wird das oft offengelassen. »Manchmal reicht es, jemandem aus dem öffentlichen Dienst ein paar Tausend Euro zuzustecken, und schon erfährt man, wo man die geschützte Person suchen sollte.« Meyer sagt, er habe von so einem Fall gehört.

Bei all seinen Fällen ließe sich ein Muster erkennen, das zeige, dass der Staat rein betriebswirtschaftlich auf seine Zeugen schaue. Meyer unterscheidet drei Phasen: Während der ersten Phase würden die Schützer sich sehr bemühen. »Der Zeuge ist spannend, hat Informationen, die sie brauchen«, sagt Meyer. »Es ist die Phase des maximalen Melkens.« In der zweiten Phase werde der Zeuge nur noch selten in weiteren Prozessen benötigt. Die Verteidiger der Gegenseite seien längst auf seine Aussagen vorbereitet. Man halte ihn bei Laune. Danach, in der dritten Phase, wenn alle Prozesse zu Ende seien, habe der Zeugenschutz kein Interesse mehr. Für den Staat sei der Zeuge nun nur noch eins: teuer.

Und dann das – gewisse Parallelen zum Fehlgutachten Dr. Groß und den Straftaten der Staatsanwaltschaft Würzburg im „Fall Deeg“ hier rein zufällig. Allerdings lag hier – anders als bei mir – tatsächlich eine „Drohung“ und nicht eine vorsätzliche Freiheitsberaubung im Amt durch ruchlose Provinz-Staatsanwälte:

…..“Ein Psychiater verschreibt Martens Psychopharmaka. Sofort sind die Stimmen weg. Die Verzweiflung bleibt. Er schreibt Beschwerdebriefe an das Bundesverfassungsgericht, die Generalstaatsanwaltschaft und den Oberstaatsanwalt der Stadt: Man habe ihm seinen alten Job versprochen. Es nützt nichts.

Jene E-Mail vom 25. Juli 2014 nennt er eine Verzweiflungstat. »Es war mein letzter Versuch, ein bisschen Gerechtigkeit zu erhalten«, sagt Martens. An einem der vielen Rechner eines Internetcafés schreibt er an die Staatsanwaltschaft: »Wenn ich binnen zwei Wochen nicht meine Arbeit mit demselben Einkommensverhältnis wie damals (…) zurückbekomme, werde ich einen Amoklauf begehen und den Präsidenten des Oberlandesgerichts als Geisel nehmen und anschließend erschießen.« Unterschrieben »mit freundlichen Grüßen, Milan Martens«.

Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf dokumentiert den Eingang der Mail drei Tage später, am 28. Juli 2014. Sie verstärkt die Sicherheitsmaßnahmen vor den Gerichten und lässt Martens observieren. Am 30. Juli wird er festgenommen.

Die Polizisten bringen ihn in eine nahegelegene psychiatrische Klinik. Gurte an Händen, Fußgelenken und Bauch schnüren Martens ins Fleisch. Einmal lösen die Pfleger ihn aus der Fixierung, damit er eine Zigarette rauchen kann, da schlägt er einer Krankenschwester ins Gesicht. Zwei Wochen bleibt er stark sediert angebunden, die Ärzte diagnostizieren eine paranoid-halluzinatorische Psychose.

Die örtliche Staatsanwaltschaft fordert nun eine Unterbringung nach Paragraf 63, eine Art Haft für schuldunfähige Personen, die als gefährlich für die Allgemeinheit eingestuft werden. Martens wird ins Institut für forensische Psychiatrie des Landschaftsverbandes Rheinland in Essen verlegt, ein ärztliches Gutachten wird in Auftrag gegeben. Martens wird nun nicht mehr festgebunden, er ist ruhiger. Der Gutachter Torsten Grüttert, leitender Oberarzt des Alexianer Krankenhauses in Krefeld, besucht ihn nach der Verlegung. Nach anderthalb Stunden Gespräch ist Martens zuversichtlich, dass Grüttert ihn nicht für gefährlich hält. Er habe sich charmant und zurückhaltend gegeben, sagt er heute. Bald, denkt er, bin ich wieder frei.

Man beachte die „Zeitabläufe“ – (in meinem Fall dauerte es insgesamt zehn Monate, bis die zu Unrecht erfolgte Unterbringung/Untersuchungshaft ohne Vorliegen einer Straftat durch die Richter des Landgerichts Würzburg beendet wurde) und gut, wenn man einen „energischen jungen Anwalt“ hat:

Zwei Monate später ist immer noch kein Gutachten da. Martens’ Verteidiger Malte Pohl, ein energischer junger Anwalt, beantragt Haftprüfung. »Ein paar Wochen wären bei einer solchen Drohung noch irgendwie nachvollziehbar. Aber das?« Der Richter gibt dem Gutachter noch zwei Wochen, bevor er Martens freilassen will. Am 25. September kommt endlich ein Kurzgutachten. Doch nachdem Pohl es gelesen hat, ruft er Martens an: »Es sieht schlecht aus.«

Auch hier: ein offenkundiges FEHLGUTACHTEN! Wahn wird durch Faktenleugung vom Gutachter herbeigedichtet, die Staatsanwaltschaft, die die FAKTEN kennt, verschweigt diese offenbar:

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Leitender Oberarzt
Dr. Torsten Grüttert

Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie

http://www.alexianer-krefeld.de/unsere_angebote/krankenhaus_maria_hilf_psychiatrische_kliniken/klinik_fuer_allgemeinpsychiatrie_und_psychotherapie/unsere_leitenden_aerzte/

Grüttert schreibt, Martens verkenne die Realität: »Herr M. ist weiterhin davon überzeugt, in einem Zeugenschutzprogramm […] gewesen zu sein, er ist weiterhin davon überzeugt, dass die Polizei ihm zugesagt hätte, dass er […] einen Job […] vermittelt bekommt, dass ihm Versprechungen gemacht wurden, die dann von den Behörden nicht eingehalten wurden.« Das seien Wahnvorstellungen. Martens bleibt in der Forensik. Bis zum Beginn des Prozesses am Landgericht Düsseldorf vergehen weitere vier Monate.

Wie kann es passieren, dass der Gutachter nicht nachforscht, ob Milan Martens tatsächlich im Zeugenschutzprogramm ist? Torsten Grüttert will sich auf Nachfrage des SZ-Magazins nicht dazu äußern. Und die Staatsanwaltschaft Düsseldorf? Müsste sie nicht stutzig werden, wenn ein Angeklagter gegenüber einem Gutachter angibt, er sei im Zeugenschutzprogramm? Hätte das nicht einer der Staatsanwälte prüfen müssen? Der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Düsseldorf nennt diesen Fall ein »Säumnis«. Er sagt: »In unserem Haus hat jeder gewusst, dass Martens im Zeugenschutzprogramm war. Bei der Masse an Fällen fehlt manchmal die Zeit, das ganze Gutachten zu lesen.« Grütterts Kurzgutachten ist keine drei Seiten lang.

Martens’ Anwalt Pohl entscheidet, den Chefarzt der Forensik in Essen als Sachverständigen zu beantragen. Auch er schreibt nun ein Gutachten.

Martens erkennt sich zu diesem Zeitpunkt kaum noch wieder. Jeden Morgen, wenn er aufwacht und das fremde Zimmer sieht, überrollt ihn die Angst. Auf den Gängen hat er aufgeschnappt, dass Personen, die nach Paragraf 63 untergebracht werden, durchschnittlich sieben Jahre in der Forensik bleiben. Nachmittags, wenn das Sonnenlicht in den Raum fällt, setzt er sich ans Fenster. Durch die Gitter schaut er auf einen Friedhof und beobachtet die traurigen Menschen vor den Grabsteinen. Er sieht sie verwelkte Blumen austauschen und denkt, das Leben ist zu kurz, um sieben Jahre gefangen zu bleiben.“……

Dafür ist der Staat offenbar hellwach, wenn es darum geht, dass man selbst Gegenstand von Recherchen wird:

……“Als man beim Zeugenschutz mitbekommt, dass das SZ-Magazin recherchiert, laden die Beamten Martens zu sich, danach möchte er nicht mehr mit Journalisten reden. Über den Inhalt des Gesprächs schweigt er. Wieder ist es Pohl, der ihm sagt, dass das schon in Ordnung sei, und Martens spricht wieder. Sein Vertrauen zu seinem Anwalt ist größer als seine Angst vor den Zeugenschützern.

Und auch hier „rettet“ ein Obergutachten:

23. Januar 2015. Landgericht Düsseldorf, ein fast leerer Gerichtssaal, zwei Zuschauer, Schlussplädoyers. Milan Martens, nach vorne gebeugt, die Hände auf dem Tisch gefaltet, schließt die Augen, während Malte Pohl spricht: »Das hätte hier auch anders ausgehen können.« Der Staatsanwalt, in sich zusammengesunken, fasst sich mit der Hand an die Stirn. Seine Behörde sieht schlecht aus in diesem Prozess. Als Pohl am ersten Verhandlungstag die Bombe platzen ließ, wandte sich die Richterin an den Staatsanwalt: Warum, fragte sie, ist nirgendwo in den Akten vom Zeugenschutz die Rede? Der Chefarzt der Essener Forensik sprach sich für Martens’ Zurechnungsfähigkeit aus, der Prozess wurde von einem Sicherungs- in ein Strafverfahren umgewandelt.

Als Martens eine Stunde später den Gerichtssaal verlässt, ist er wegen Nötigung zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt worden – und wieder ein freier Mann. Pohl klopft ihm auf die Schulter, er ist zufrieden. Martens’ Miene bleibt versteinert. Er wollte eigentlich etwas anderes. In dem Moment, als im Prozess klar wurde, dass Martens nicht in die Psychiatrie zurückkehren muss, stand er auf und fragte die Richterin: »Klappt das jetzt? Können Sie mir meinen alten Job wieder verschaffen?«

http://sz-magazin.sueddeutsche.de/texte/anzeigen/44136/Schlechtes-Versteck

15 Gedanken zu „Hammer-Bericht im SZ-Magazin: Folter in deutschen Isolationsgefängnissen? Vom Zeugenschutzprogramm in den § 63 StGB?

  1. Dieses Urteil des OLG Karlsruhe vom November ist ja bereits bekannt (und als richtungsweisend im Hinblick auf meinen „Fall“ – die internen Vertuschungen der Justizkriminellen in Würzburg, die Vertuschung des Fehlgutachtens Dr. Groß etc. – von zehn Monaten Freiheitsentzug und die anstehende Entscheidung beim EGMR zu sehen).

    „Kläger erhält 25.000 EUR Schmerzensgeld für rechtswidrige Unterbringung in psychiatrischer Klinik“

    Datum: 19.11.2015

    Kurzbeschreibung:

    „06.2007 von Polizeibeamten in eine psychiatrische Klinik gebracht. Die Beklagte ist die Trägerin dieser Klinik. Ärzte der Klinik beantragten beim zuständigen Amtsgericht Konstanz die Anordnung der Unterbringung des Klägers wegen einer „Psychose mit Verfolgungswahn“. Es sei von „Fremd- und Eigengefährdung“ auszugehen. Das Amtsgericht Konstanz ordnete in mehreren Beschlüssen die Unterbringung des Klägers in der psychiatrischen Klinik an. Aufgrund dieser Entscheidungen blieb der Kläger bis zum 11.08.2007 gegen seinen Willen in der Klinik und wurde in dieser Zeit zwangsweise medikamentös behandelt. Nach Entlassung des Klägers wurde auf dessen Antrag im Beschwerdeverfahren festgestellt, dass die Unterbringung rechtswidrig gewesen sei. Die Voraussetzungen einer Unterbringung hätten nach den Vorschriften des Unterbringungsgesetzes nicht vorgelegen.

    Der Kläger verlangte Schmerzensgeld und Schadensersatz im Wege der Amtshaftung für die durch die Unterbringung erlittenen Beeinträchtigungen. Zu der rechtswidrigen Unterbringung sei es nur auf Grund fehlerhafter ärztlicher Zeugnisse der verantwortlichen Ärzte gekommen.

    Das Landgericht Konstanz hat die Klage abgewiesen, weil eine Amtspflichtverletzung der Ärzte nicht erkennbar sei. Dieses Urteil hat der 9. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe nunmehr aufgehoben und dem Kläger für die knapp zweimonatige Unterbringung und zwangsweise medikamentöse Behandlung ein Schmerzensgeld in Höhe von 25.000 EUR zugesprochen. Eine Amtspflichtverletzung der Ärzte liege vor. Bei der Ausstellung der für die Unterbringung notwendigen ärztlichen Zeugnisse seien von den Ärzten grundlegende fachliche Standards missachtet worden. Für eine Gefährdungsprognose im Sinne einer Eigen- und Fremdgefährdung habe es keine Grundlage gegeben. Unter diesen Umständen komme es nicht darauf an, ob bei dem Kläger zum Zeitpunkt der Unterbringung eine psychische Erkrankung vorgelegen habe, da eine psychische Erkrankung für sich allein – ohne Eigen- oder Fremdgefährdung – keine zwangsweise Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik rechtfertigen könne. Schadensersatz für materielle Schäden wurde dem Kläger nur insoweit zugesprochen, als eine Verursachung der behaupteten finanziellen Einbußen durch die rechtswidrige Unterbringung nachzuweisen war. Die Revision wurde nicht zugelassen.“

    http://www.olg-karlsruhe.de/pb/,Lde/3695530/?LISTPAGE=3695208

    Oliver Garcia hat nun bei G. Wolff aus dem veröffentlichten (? …..nicht gefunden) Urteil zitiert.

    Interessant jedenfalls:

    6. Dem Kläger steht ein Schmerzensgeldanspruch gemäß § 253 Abs. 2 BGB in Höhe von 25.000,00 € zu.

    a) Grundlage für die Schmerzensgeldbemessung ist eine Freiheitsentziehung von fast zwei Monaten. Eine zwangsweise Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus ist für den Betroffenen ein besonders demütigendes Erlebnis, nach Auffassung des Senats in der Regel wohl demütigender als eine zweimonatige Haft. Zu Gunsten des Klägers ist zudem zu berücksichtigen, dass zu keinem Zeitpunkt sachliche Anhaltspunkte für eine Unterbringungsbedürftigkeit im Sinne von § 1 Abs. 4 UBG vorlagen. Ob der Kläger an einer Psychose erkrankt war oder noch erkrankt ist, kann dahinstehen. Jedenfalls ging im maßgeblichen Zeitraum zu keinem Zeitpunkt von ihm eine Gefahr für andere oder für ihn selbst im Sinne der Vorschriften des Unterbringungsrechts aus.

    b) Die Unterbringung war mit einer medikamentösen Zwangsbehandlung verbunden. Dies ist bei der Höhe des Schmerzensgelds zu Gunsten des Klägers zu berücksichtigen.

    […]

    d) Der Senat hat bei der Höhe des Schmerzensgelds zudem berücksichtigt, dass eine öffentlich-rechtliche Unterbringung sich für den Betroffenen und seine weitere Zukunft erheblich stigmatisierend auswirken kann. Der Kläger muss grundsätzlich damit rechnen, dass Dritte, die – auch langfristig in der Zukunft – von seiner Unterbringung erfahren, zumindest den Verdacht hegen, dass eine Gefährdungsprognose im Sinne von § 1 Abs. 4 UBG für die Unterbringung entscheidend war. Wenn der Kläger tatsächlich, wie die Beklagte meint, an einer Psychose leidet, werden die voraussichtlichen immateriellen Beeinträchtigungen für den Kläger nicht geringer, sondern größer.

  2. Nach gültiger Rechtsprechung sind nicht unterzeichnet E-Mails nicht zu berücksichtigen
    und haben keinen Bestand, weil sie der Schriftform nicht genügen ….
    Hierüber sollten Sie sich Gedanken machen …..

    Die rechts- u. gesetzeswidrige Freiheitsentziehung ist schadenersatzpflichtig zurückzuweisen….

  3. Nebenbei.

    Auszug aus Kernbergs 1.000 Seiten Buch – genannt auch der Ziegel: «Pseudo Beziehungsfähig» Neubert: «Ich liebe ihn (Martin) optisch.» Dann hat sie analysiert dass der gut aussehende Junge – ohne sie zu fragen -nach Australien fliegt.

    Was will die ??? Danach sieht Martin – braun gebrannt – ja noch besser aus! Ausserdem steckt man solche « Zwischenfälle » normalerweise locker weg – ausser man wurde als Kind ebenso schamlos vernachlässigt! Dazu kann aber Martin nix!

    Nebenbei: «Wieso gibt es eigentlich keine Verjährung für Psycho-Gutachten?» Die gibt es tatsächlich! Man darf sich A) nicht auf frühere Gutachten beziehen (Gruss an Kanzlei Jordan) und B) sogar in Betreuungsangelegenheiten steht, dass das Gutachten nicht älter als 4 Wochen sein darf!» Nach Aktenlage darf man sowieso nicht gutachten!!!

    Der 292. Deeg-Blog.

    Gar nicht so unübel. Sex kommt leider diesmal nicht drin vor. Jedoch – allen voran – so eine Art Quintessenz am Fall Thorsten 🙂

    Thorsten hatte seine Ausbildung bei Otto Kernberg in NewYork. Imigrierte dann nach Deutschland. Otti gab ihm einen Text mit auf seinen Weg – Schlauchboot NewYork Richtung Sylt: «Wer Spaltung und Projektion nicht verstanden hat, hat rein nichts verstanden!»

    SO! Wer in «Beziehung» mitreden oder darüber labern will, hat solange nix verstanden, bis er die PI begriffen hat. Gilt analog für freundschaftlichen Beziehungen zu Amtsträgern oder Kanzlei .. wie hiess die noch?

    @ Thorsten. Wie hast du dich eigentlich durchgeschummelt von Kernberg ein Diplom zu erhalten? Kernberg: «eine Bordi lügt nicht er irrt!» Formulierte schon Freud: «die glauben was sie denken!»

    So du dich irrst, wenn du meinst, dass deine Tussi lügt. Die glaubt was sie denkt, so das überzeugend bei Richtern und Co., rüber kommt. Mit deinen 26 Seiten überzeugst du Richter nicht, denn du bringst das nicht glaubwürdig rüber.

    Da nutzen dir auch keine Fakten, weil ab 26 Seiten wird sowieso jeder als Querulant eingestuft! Einstein: «Everything Should Be Made as Simple as Possible, But Not Simpler.»

    Schlau wie der Junge war: «bei Amtsgerichten ist Pflicht es nicht simpler zu machen als nötig – so in der Regel nötig, denen 8.213 Seiten zu schreiben, um Beamten einfachstes logisches Denken beizubringen.» Mit deinen 26 Seiten liegst du weit unter dem Ziel 🙂

    Mit 8.231 Seiten droht natürlich die Gefahr: «chronisch latenter Querulant!»

    • ……

      Apropos Australien:

      „Ex-Mann stellt Strafanzeige gegen Helena Fürst“
      Da hat sie eben den Dschungel hinter sich gebracht – schon droht Helena Fürst neuer Ärger. Ihr Ex-Mann soll Strafanzeige gestellt haben, weil die gemeinsame Tochter mit ihrer Mutter in Australien ist.

      http://www.stern.de/kultur/tv/dschungelcamp/helena-fuerst–ex-mann-stellt-angeblich-strafanzeige-6674766.html

      …..“Während „die Anwältin der Armen“ sich im australischen Busch mit ekligen Dschungelprüfungen und ihren Camp-Kumpanen herumschlagen musste, will ihr Ex-Mann Cafer Strafanzeige gegen die 41-Jährige erstattet haben. Der Vater der gemeinsamen Tochter (4) behauptet im Interview mit RTL Explosiv, Helena sei mit eben jener ohne sein Wissen nach Australien gereist. Tatbestand: Kindesentzug: „Mit der Unterstützung der entsprechenden Behörden und auch Empfehlungen […] wurde seitens meiner Anwälte Strafanzeige gestellt, wegen der Sache in Australien. Wir haben das gemeinsame Sorgerecht. Ich wurde nicht in Kenntnis gesetzt. Ich ging davon aus, dass meine Tochter irgendwo mit ihrer Mutter und Oma in Berlin ist.“….

      …..“Ihre Partnerschaft sei „die Hölle“ gewesen, berichtet die Berlinerin. Warum sie so lange mit ihrem ehemaligen Partner liiert gewesen sei, könne sie sich selbst nicht erklären. Noch einmal spricht Helena den angeblichen Auslöser des ganzen Ärgers an, ihre kleine Tochter: „Du hast keinerlei echtes Interesse an ihr, sondern möchtest dich nur auf unsere Kosten in der Öffentlichkeit profilieren. Habe über fünf Ecken gehört, dass du für deine Auftritte in TV und Print Geld kassierst, das wäre echt zusätzlich unglaublich schamlos, wenn das stimmen würde. Ist bestimmt für die Prozesskostenhilfeanträge sehr interessant, sollte da was dran sein.“

      Dem Kind des einstigen Paares wäre zu wünschen, dass alle Beteiligten hier bald zu einer Einigung kommen – unter Ausschluss der Öffentlichkeit.“….

      http://www.promiflash.de/news/2016/02/04/helena-fuersts-haertester-kampf-krasse-vorwuerfe-gegen-den-ex.html

      Soso….

    • „Wie hast du dich eigentlich durchgeschummelt von Kernberg ein Diplom zu erhalten? Kernberg: «eine Bordi lügt nicht er irrt!» Formulierte schon Freud: «die glauben was sie denken!»“

      🙂

      Ach ja? Und was, wenn da auch F60.2 drin steckt? Lügt der oder irrt der? Wie unterscheidest du in welchen Punkten er lügt und in welchen er irrt?

      • Tell a Story 🙂

        Während der Beziehung. Mutti und Kind. Spurlos verschwunden. Vorgeschichte. Ein paar Tage vorher Urlaub in Kitzbühl. In Fussgängerzone irgendeine Absperrung. Ich lief mit Mutti durch. Kind war im Hotel. Wollte nicht mit. Shit. Dort fanden Filmaufnahmen statt. Wer stand braungebrannt dort: Hansi Hinterseer.

        https://de.wikipedia.org/wiki/Hansi_Hinterseer

        Normalerweise bin ich bräuner als Hansi – Ralf Möller kann’s bestätigen – aber es war Winter. Kurzer small talk, dann zurück ins Hotel. Wie schon einmal erwähnt. CitiSite kennt durch «Mutti», leidenschaftliche Schauspielerin, einige Schauspieler. Unabhängig von ihr Veit Relin, Maria Schells EX-Ehemann. Den brauchte ich mal dringenst geschäftlich. Maria Schell: «keine Ahnung wo der steckt!» Vermutlich war er in Australien 🙂

        Die Filmaufnahmen in Kitzbühl dauerten rund 4 Wochen. Derweil wir wieder zurück in Würzburg. Ich wachte auf: «Mutti und Kind spurlos verschwunden.» Ich dachte, die sind irgendwo in Würzurg unterwegs. Nix da !!! Schlau wie die sind, sind die mitten in der Nacht nach Kitzbühl gefahren und spielten im Film mit! Irgendwo gibt`s die DVD – weiss nichtmal wie der Film heisst. Wen interessieren schon Schnulzensänger Filme!

        CitiSite: «AHA, Kindesklau!!!» Schmarrn. Dann tauchten die wieder auf. Meine Tochter: «Papi wir bekommen dafür sogar Schauspielergagen!» Immerhin. So obiger Fall Schwachsinn ohne Ende !!!

        Mittlerweile sieht meine Tochter so gut aus, dass sie sogar Chancen in Hollywood hätte. Berufserfahren zudem 🙂

      • @ Thorstie …

        Borderliner lügen nur zum Zwecke der Manipulation. Also mit Vorsatz. Der Rest sind « Irrungen! » Kernberg wir dir dein Diplom entziehen !!!

      • Wie du meinst. Dieses „Opfer“ hat mir beispielsweise auch eine Anzeige verpasst, wo sie behauptet hatte ich hätte ihr die Zufahrt zur Wohnung versperrt. Tatsächlich ist sie eine Strasse weiter an mir vorbeigefahren, hat mir den Mittelfinger gezeigt und dann die Polizei gerufen. Das war ganz gewiss kein Irrtum, sondern eine bewusste Lüge.

      • Thorsten: Das war ganz gewiss kein Irrtum, sondern eine bewusste Lüge.

        Wie oft denn noch. Wenn Behauptungen, dann Bweise vorlegen Pflicht. Wenn die das nicht kann, ist ihre Aussage nichtig! Bekommen Beamte das geistig auf die Reihe???

        Apropos Hinterseer – Mutti und Kind spurlos verschwunden – und braungebrannt.

        Wie war das noch. Strafanzeige von Thomas Anders (Modern Talkin / Anders / Dieter Bohlen) an einen Redakteur: «Sonnen-gebräunte Sangesschwuchtel.»

        @ Thorsten. Willst ein paar SMS von meinen Tussis zum Thema braungebrannt, damit im 292. Deeg Blog doch noch etwas SEX rüber kommt? Sensations Seeking (SEX) und jeder Blog erreicht ein sensationelles Ergebnis im google ranking.

        Genannt im Marketing: «Aktionen starten, damit das Produkt nicht vollends einpennt!» Im Kontext Kindererziehung: «Faszination durch Eltern, damit die Nervenzellen des Kindes nicht völlig absterben!»

        SMS: «Du verbietest mir also mit braungebrannten Männer zu schlafen!» Nicht Fremde – sie meinte CitiSite: «bei sowas sehe ich absolut rot!» Und schon war Scheidung fällig 🙂

      • Du sollst nicht vom Thema ablenken, das du in den Raum geworfen hast 🙂
        Es geht nicht um Beamte oder Sexstorys.
        Lügen Borderliner nun oder oder irren sie? Wohl beides und da wird es schwer zu unterscheiden.

      • @ Thorsten.

        Ich rauch gerade Billig-Havannas. Mir ist schon schlecht und durch deine comment’s wird’s nicht besser.

        Lügen Borderliner nun oder oder irren sie?

        Blödmann!!! Durch Spaltung stellst du das einfachst fest dass sie irren. Weil Bordis den nächst höheren Abwehrmechanismus (Verdrängung) nicht kennen!

        Ausserdem lenke ich durch Bräunungs-Beziehungsstorys vom Thema nicht ab, sondern bring das zentrale Lover-Thema (Objektbeziehungen) auf den Punkt: «Vermutlich warst du ihr zu blass, bzw. hast nicht so funktioniert wie sie wollte!» Hier verständlich erklärt. Orginal SMS …

        Bitte als Plakat gross drucken …

        Miss Russin: «jaaaah … das ist deine seele . sie dürstet nach deiner wahren aufgabe als mann … das heisst: A) Frauen vereheren B) Frauen verehren C) Frauen verehren – die EINZIGEN drei Dinge die tun musst … nur du willst den spiess rumdrehen und die Frauen sollen diiiir dienen. Da hast du echt ein geschlechtidenti-fick-ationsproblem!

        Man beachte das Wortspiel !!!

        Kommt noch besser. Miss Russin: «natürlich seit ihr männer opfer. ihr seit zu DIENEN gemacht. Capitoooo??? Du bist natürlich eine Ausnahme. dich rette ich!!! dann vögeln wir eine runde, du macht mir ein Kind!»

        @ Thorsten. kapitto. Kernbergs 1.000 Seiten Buch über Bordis (der Ziegel), wird gegen meine Bordi Buch keine Chance haben. Immer noch nicht verstanden! Man muss Frauen auch dann verstehen, wenn es da nix mehr zu verstehen gibt 🙂

        ooops. jetzt schnellen die clicks bei martin rasant in die Höhe – dabei sind die Dramen all dieser Tussis (in manchen Fällen) wahrlich nicht zum lachen! Da helfen dann nur noch 9 mm – die natürlich auch nicht! Man steht machtlos da und fragt sich: «Was läuft hier ab!» Die Antwort ist und bleibt: «Spaltung und Projektion!»

      • „Bitte als Plakat gross drucken …

        Miss Russin: «jaaaah … das ist deine seele . sie dürstet nach deiner wahren aufgabe als mann … das heisst: A) Frauen vereheren B) Frauen verehren C) Frauen verehren – die EINZIGEN drei Dinge die tun musst … nur du willst den spiess rumdrehen und die Frauen sollen diiiir dienen. Da hast du echt ein geschlechtidenti-fick-ationsproblem!

        Man beachte das Wortspiel !!!

        Kommt noch besser. Miss Russin: «natürlich seit ihr männer opfer. ihr seit zu DIENEN gemacht. Capitoooo??? Du bist natürlich eine Ausnahme. dich rette ich!!! dann vögeln wir eine runde, du macht mir ein Kind!» “

        🙂
        Ich weiß gar nicht was du hast. Deine Tussi wie du sie nennst ist kerngesund. Das ist nicht die Borderlinestörung. Auch die Wortwahl passt exakt auf dich!

  4. Interessante Sichtweise:

    „Die des siebenfachen Mordversuchs an Hochschwangeren beschuldigte Hebamme ist zu Unrecht vom Klinikum Großhadern gekündigt worden. Das Münchner Arbeitsgericht entschied am Mittwoch, dass es „keine ausreichenden Verdachtsmomente für die Kündigung“ der 34-jährigen Regina K. gegeben habe.“….

    …..“Das Arbeitsgericht kam nun zu dem Schluss, dass die Kündigung unwirksam war. Werde auf Verdacht gekündigt, so müsse dies auf konkrete Tatsachen gegründet sein, die vom Arbeitgeber darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen seien, so die Begründung.

    Dass gegen die Hebamme damals ein Ermittlungsverfahren wegen schwerer Straftaten lief, spielte für das Arbeitsgericht keine Rolle. Allein der dringende Tatverdacht reiche für die Kündigung nicht aus. Somit endete das Arbeitsverhältnis erst mit dem Ablauf des befristeten Vertrags von Regina K. am 30. April 2015. Sie kann nun mit einer Gehaltsnachzahlung für neun Monate in Höhe von rund 10 000 Euro rechnen.“

    http://www.sueddeutsche.de/muenchen/prozess-hebamme-unter-mordverdacht-gericht-sieht-keinen-grund-fuer-kuendigung-1.2847582

  5. Neues aus Würzburg:

    LKA-Führungskräfte sollen Straftaten vertuscht haben
    Es „sollen keine schlafenden Hunde geweckt werden“, heißt es in einem internen Dokument. Damit haben sie sich selbst strafbar gemacht.

    „Der sechste Tag im Würzburger V-Mann-Prozess läuft gar nicht gut für das Landeskriminalamt (LKA). Im Kern geht es in dem Prozess um die Frage, ob ein früheres Mitglied der Rockergruppe „Bandidos“ mit Drogen gehandelt hat, weil er glaubte, dass das vom LKA geduldet oder gar gedeckt wird. Oder ob der Ex-Bandido seine Funktion als Spitzel im Dienst des Staates, als sogenannter V-Mann, ausgenutzt hat, um ungehindert mit Crystal handeln zu können.

    An diesem Tag sagt ein früherer Drogenfahnder als Zeuge aus. Er kommt in der Zusammenschau aller Indizien zur Einschätzung: „Ich muss sagen, leider Gottes sind wir verarscht worden.“ Mit „wir“ meint er die Kriminalpolizei. Von wem denn die Kriminalbeamten verarscht worden seien, möchte der Richter wissen. „Vom LKA“, sagt der Ex-Fahnder.“….

    ….“Der Spitzel selbst habe erklärt, er habe damals einen Anruf vom LKA bekommen, demzufolge er „mit Besuch rechnen“ müsse, also von Fahndern kontrolliert werde.

    Der Kripo-Mann hält das alles für plausibel. Man habe ja auch im ersten Prozessschon versucht, den wegen Drogenhandels angeklagten Ex-Spitzel für einen „Lügenbeutel“ zu erklären, für einen Wahnsinnigen. Er aber habe immer gesagt: „Wenn auch nur 30 Prozent von dem stimmen, was er sagt, dann wäre das auch schon viel.“

    Der Angeklagte wurde im ersten Verfahren in Würzburg zu fast sieben Jahren Haft wegen Drogenhandels verurteilt. Im Revisionsprozess stehen seine Karten nun besser: Inzwischen ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen sechs LKA-Beamte unter anderem wegen möglicher Strafvereitelung im Amt. Im März sollen frühere LKA-Beamte als Zeugen aussagen.

    http://www.sueddeutsche.de/bayern/v-mann-prozess-wenn-die-polizei-vor-der-polizei-warnt-1.2845679

    image

    Der. „Ankläger“ im ersten Prozess, der in meiner Sache wegen Freiheitsberaubung im Amt angezeigte Thomas Trapp (Bild), der forderte 16 Jahre Haft gegen den wahnsinnigen „Lügenbeutel“ hier…..!

  6. VOLLIDIOT
    Aktueller als aktuell.

    Fall Stefan öfters hier geschildert. Internetbetrügereien (500 Euro) 4 Jahre Forensik § 63. Schneider Mensah an die Mutter …

    Sehr geehrte Fra N.

    ich habe Ihnen geschrieben … Ihr Sohn kommt am 30. April frei. Es war ein kardinaler Fehler, die Hauptverhandlung einfach so über sich ergehen zu lassen, denn § 63 hätte bei Ihrem Sohn niemals verhängt werden dürfen. Dieser Ansicht ist auch das Landgericht Marburg. Ich kann nur sagen, Ihr Sohn hatte damals einen VOLLIDIOTEN (als RA). Für evtl. Schadenersatzansprüche gegen Land Hessen …

    SO! Ich legte mich damals mit dem Betreuer an, der sich nennt rechtlicher Vertreter. Fragte ihn, warum er nicht reihenweise alle verklagt. Schliesslich hat er als rechtlicher Vertreter – deswegen nennt sich das auch so – die Macht Stefan rechtlich zu vertreten – was ja nicht heissen sollte, dass er Stefan einen Vollidioten besorgt. Vermute jetzt, dass er selbst der RA war. Oft sind RAs gleichzeitig Betreuer.

    Unblöd wie CitiSite nunmal nicht ist, bekam er ein Bündel von Gesetzestexten und Gerichtsentscheidungen. Die typische Rückmeldung: «Sie halten mich für blöd!» Borderliner vertragen keine Kritik. Dann wollte er CitiSite glatt noch verklagen! Ergo ich die Betreuungsstelle informierte. Zuständig für bekloppte Betreuer.

    Ergo die nächsten Irren am Apparat. Sinnlos denen mitzuteilen, dass da Anknüpfungstatsachen fehlen, respektive Psychiater diese konstruieren. Mit viel Geschwafel über schizoide Formen der menschliche Seele ohne Anknüfungstatsachen. Nach dem Motto – analog Deeg – vor 83 Jahren war der Proband einmal aggressiv, so er bei der Tat gestern früh, auch im Affekt stand.

    Analog Mollath. Gustl scheuert seiner Frau eine, so nur er als Täter der Reifenstecherei in Frage kommt, was er im gleichnamigen verwirrten Zustand tat. Richter Brixner: «Jawoll, so hat uns das Dr. Leipziger auch wissenschaftlich bewiesen, dass das nicht anders sein kann! Klinisch auffällig allemal – mit gleicher Aggression verweigert er Kernseife!»

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