„Das Bundesverfassungsgericht hat keine Ahnung von der Realität“ – Würzburger Recht gegen Väter

(Die Überschrift ist ein Zitat:

http://www.mainpost.de/regional/franken/Keine-Ahnung-von-der-Realitaet;art1727,7045991)

Seit Dezember 2003 ist meine Vaterschaft und meine Existenz zerstört.

Verschuldet hat das eine bayerische Provinz-Justiz, die mir mittels einer einfachen „Verfügung“ per Postweg zwei Tage vor Weihnachten anlasslos ein „Kontaktverbot“ zustellte, das die Bindung zu meinem damals drei Monate alten Kind bis heute andauernd zerstörte.

Verantwortlich: der heute beim OLG-Bamberg, dem „Mollath-Senat“ tätige Richter Schepping. Damals Zivilrichter in Würzburg. Zu diesem „Gewaltschutz“-Gesetz, das es Frauen in Deutschland seit 2002 faktisch ermöglicht, ihre Partner, Männer und Väter, einfachst anhand „Glaubhaftmachung“, ohne jede Beweisaufnahme und ohne Anhörung des Betroffenen (die Abschaffung von Grundrechten mittels zivilrechtlichem „Verwaltungsakt“) zu entsorgen und zu kriminalisieren, hat Prof. Dr. Bock in seinem Gutachten für den Bundestag im Juni 2001 bereits alles gesagt. 

Hier die Kurzfassung auf zwei Seiten, plus zwei Beispiele, zu welcher Form von „Kriminalität“ das in Franken führt, anhand zweier Vorladungen der regionalen „häusliche-Gewalt“-gegen-Frauen-„Soko“ Würzburg:

 
Kurzfassung Gutachen Gewaltschutzgesetz

Meine Geduld ist erschöpft! Seit Mai 2012 wird nun WIEDER ein vollstreckbarer Beschluss des Familiengerichts Würzburg vom April 2010, der wöchentliche Treffen zwischen Vater und Kind konkret festlegt, missachtet und ignoriert. Ich werde auflaufen gelassen, meine Anträge ignoriert, als Mann und Vater entrechtet und wie ein Aussätziger behandelt.

Dass diese Juristen mein Kind schädigen, wird als Gipfel der Arroganz, versucht mir in die Schuhe zu schieben, „Unbeherrschtheit“. Jeder andere wäre längst sehr viel mehr als „unbeherrscht“……!

Spätestens nach den zehn Monaten zu Unrecht erfolgter Untersuchungshaft und dem Versuch einer Unterbringung in der Forensik durch die Täter im Amt, u.a. der benannte Schepping.

Die Bindung, die zwischen Mai 2010 und Mai 2012 endlich aufgebaut werden konnte, wurde nun wieder zerstört, die Entfremdung ohne jeden Anlass und Not manifestiert. Ich werde ausführlichst über diese Vorgänge seit 2003 berichten! DAS ENTHEBT DAS ZUSTÄNDIGE GERICHT JEDOCH KEINESFALLS VON DER PFLICHT, DIE SCHULDHAFTE KINDESENTFREMDUNG ENDLICH ZU BEENDEN! Die aktuelle Volte: ein seit Juni feststehender Termin am 10.09. wird mit Mitteilung vom 05.09. verlegt – „Begründung“: die Anwältin der Kindsmutter stellt eine Woche vorher fest, dass sie in Urlaub ist…..die Possen der Juristen mittlerweile endlos.

Wie gesagt, meine Geduld ist lange erschöpft. Die Öffentlichkeit hat endlich zu erfahren, wie Provinzgerichte Existenzen zerstören, Kinder schädigen, Männer ins Gefängnis und in die Forensik bringen – weil sie unfähig sind, die Gleichheit von Mann und Frau als Eltern anzuerkennen!

Ps.: dass es sich um eine relative „Minderheit“ der Alleinsorgeberechtigten handelt, die sich so verhält, ist sicher richtig. Richtig ist aber auch, dass dieses Verhalten von den Gerichten und Behörden befördert und oft erst hervorgerufen wird. Es wird ideologisch beworben, Geschlechterklischees selbsterfüllend durch feministischen Lobbyismus provoziert und dann zur „Bestätigung“ dieser Ideologie missbraucht.

Ich denke, dass die Frauen, die absolute Mehrheit, die ich NICHT meine, das auch wissen. Dieses „Modell“ der Entrechtung,wie hier vorliegend, greift in dieser Komplettentrechtung praktisch AB GEBURT des Kindes so jedoch nur gegen nichteheliche Väter, die entsorgt werden sollen, wozu die Mütter regelrecht provoziert und „ermutigt“ (Aussage einer Polizistin in HV) werden….

Wie die Muster der Stigmatisierung,der Kriminalisierung und Ausgrenzung funktionieren – auch gegen Mütter – zeigt dieser SZ-Bericht:

http://sz-magazin.sueddeutsche.de/texte/anzeigen/38745

Update, 17.09.2013:

Hatte heute eine Gerichtsverhandlung beim Amtsgericht Würzburg, die mittlerweile ca. 40. seit Beginn des Konfliktes und meiner Ausgrenzung als Vater, drei Monate nach Geburt des Kindes. Seit Juni 2012 verweigert die Kindsmutter, beraten von einer Konflikanwaeltin, Hitzlberger von der Kanzlei „Jordan, Schäfer, Auffermann“ in Würzburg, wieder die vollstreckbaren wöchentlichen Kontakte. 

Vorwand: bei einem Treffen – dem 94. – im Mai 2012 habe ich mein Kind  „böse angeschaut“, seitdem hat es „Angst“ vor mir. Das zehnjährige Kind wird von den Würzburger Juristen offenkundig missbraucht, um die eigene Untätigkeit und Unfähigkeit abzuwehren. 

Die Gutachterin Behrend, die u.a. bei diesem Prozess wegen „sexuellem Missbrauch“ vor dem LG Kleve im öffentlichen Focus stand….

http://www.derwesten.de/staedte/nachrichten-aus-kleve-und-der-region/freispruch-im-missbrauchsprozess-id4816186.html

Noch deutlicher hier: „Gutachten mit eklatanten Mängeln“:

http://www.derwesten.de/staedte/nachrichten-aus-kleve-und-der-region/staatsanwaltin-fordert-sechs-jahre-haft-id4792132.html

…ist bereits im Dezember 2012 mit dem Auftrag „Verständigung der Eltern“ gutachterlich beauftragt worden. 

Nach nun NEUN MONATEN hat sie, nachdem sie sich einmal mit mir als Vater getroffen hat, 5. März und einmal 1,5 Stunden mit dem Kind „unterhalten“ hat, auf dieser „Grundlage“ ihr „mündliches Gutachten“abgeliefert! Das über die Zukunft der Elternschaft und Bindungen des Kindes „entscheiden“ soll! Es reicht!!!

Es wird endlich Zeit, dass dieser SEELISCHE Missbrauch von Kindern und das Komplettversagen der Justiz und aller Beteiligten- sobald eine Mutter die Strategie „Ausgrenzung“ fährt – transparent gemacht wird. 

Auf meine heutige Frage, ob mein Suizid dem „Kindeswohl“ widerspricht, fiel wenigstens einmal die Fassade. 

Ich werde über all dies Kürze ausführlicher hier berichten und auch relevante Dokumente einstellen.

Ich brauche Hilfe! Die Justiz ist das Problem!

Martin Deeg

Polizeibeamter a.D.

16 Gedanken zu „„Das Bundesverfassungsgericht hat keine Ahnung von der Realität“ – Würzburger Recht gegen Väter

  1. Als Polizist haben sie doch dem System ‚gedient‘!?
    Ist das nun Ironie oder nur Traurig…

    Sorry für ihre Situation aber entweder sie fügen sich oder fangen neu an. Wen sie weiter dagegen angehen befürchte ich das sie heutzutage zu UNRECHT in der Psychiatrie landen. Wir leben in einer Diktatur des Systems. ..Freiheit ist nur Illusion. ..wird höchstens in Hymnen besungen.
    Sie haben mein Mitgefühl und ich hoffe das sich ihre Situation verbessert hat.

  2. Zitat Nach nun NEUN MONATEN hat sie, nachdem sie sich einmal mit mir als Vater getroffen hat, 5. März und einmal 1,5 Stunden mit dem Kind “unterhalten” hat, auf dieser “Grundlage” ihr “mündliches Gutachten”abgeliefert! Das über die Zukunft der Elternschaft und Bindungen des Kindes “entscheiden” soll! Es reicht!!! Zitatende

    mündliches Gutachten? Wo gibt es denn so was? Werden die nicht nach Seiten bezahlt? Vor allem wie groß ist die Erinnerung noch, nach so lange rZeit – von den Notizen (falls vorhanden) ganz zu schweigen.

    Aber mal unsere Vermutung: durch die Abgabe des mündlichen Gutachtens wird alles auf ‚ungenau‘ gestellt – dem ‚habe ich falsch verstanden, usw.‘ wird Tür und Tor geöffnet – weil sicher nicht wörtlich protokolliert wurde, wurde garantiert ein anderer Sinn reingebracht und hier wetten alle darauf, dass das System ist!

    Auf jeden Fall Alles Gute und durchhalten!

  3. http://www.sueddeutsche.de/panorama/falsche-vergewaltigungsvorwuerfe-lehrerin-muss-fuenfeinhalb-jahre-ins-gefaengnis-1.1769737?commentspage=all:2:#comments

    Ein sehr gutes Signal!

    Gegen Falschbeschuldigungen und geschlechtsspezifischen Justizmissbrauch muss endlich vorgegangen werden!

    Auch ich erwarte, dass die Falschbeschuldigungen meiner ehemaligen Partnerin drei Monate nach Geburt unseres Kindes, sog. Gewaltschutzgesetz, zur jahrelangen und andauernden Zerstörung meiner Vaterschaft, meiner Kriminalisierung und letztlich 2009/2010 zu dem Versuch der Staatsanwaltschaft Würzburg und des OLG-Bamberg führten, mich ohne Straftat und medizinische Voraussetzungen in der Forensik zu versenken, geklärt werden!

    Der Richter, der ohne Beweisaufnahme, Anhörung und Berücksichtigung des drei Monate alten Kindes diese Verfügung erliess, ist heute Richter beim 1. Strafsenat („Mollath-Senat“) des OLG Bamberg UND: er hat in dieser Funktion meinen Wiederaufnahmeantrag 2010 mit „abgewiesen“, nachdem die Lügen der Antragstellerin auch in Hauptverhandlung eingeräumt wurden – er hat also über seine eigene Verfügung „gerichtet“…..

    Dass die Antragstellerin und Mutter des Kindes ins Gefängnis muss, muss nicht sein!

    Eine Aufklärung und Rehabilitation ist hingegen alternativlos!

    Hinter Gitter gehören in meinem Fall Richter und Staatsanwälte!

    Deren Rolle und Verschulden geht in diesem Prozess gegen Heidi K. bislang leider unter.

    Wie weit die Kriminalisierung von Männern und Vätern durch eine realitätsfremde Justiz mittlerweile geht, habe ich oben bereits dargelegt anhand einer „Vorladung“ und einer „Beschuldigtenbelehrung“, die mir 2007 von einer „häuslichen-Gewalt-Soko“ zugestellt wurden (Seite 3 und 4 des Links). Das Gutachten des Prof. Dr. Bock für den Bundestag (Kurzfassung) ist mittlerweile richtungsweisend:

    Klicke, um auf kurzfassung-gutachen-gewaltschutzgesetz1.pdf zuzugreifen

    • Eine Frage: wurden Sie verurteilt, Unterhalt zu zahlen für Ihre Tochter, z.B. nach der Düsseldorfer Tabelle? Einerseits kann man eine Kindesmutter nicht zwingen, zu heiraten. Andererseits klärt es aber auf, warum Ihre dam. Lebensgefährtin sich so verhält. Ich sage es mal ganz anders (mittels meinen Erfahrungen): dem Staat interessiert es nicht mehr, da Ehen staatlicherseits nicht mehr geschützt werden. Wer der Kindesvater wäre, ist dem Staat uninteressant geworden. Interessant nur Mütter, die Kinder gebären und somit die Kinder zukünftige Steuerzahler wären. Wohl deshalb sind Heiraten so verkommen, es gibt immer weniger echte Familien, die gegenseitig Verantwortung tragen wollen, obwohl man weis, dass nur Familien-Mitglieder gegenseitig sich unterstützen können und wollen können – mittels Aufklärungen. Somit denke ich, dass nur noch Blogs sich zu „Familien“ vereinigen können. Wen ich auch gefragt habe: alle geschieden, sogar junge und attraktive Frauen mit Kindern. Vieles in diesem System stimmt nicht mehr. Früher wurde nach ehelicher Schuldfrage gerichtlich geurteilt. Und e i n Mann? Mit ihm wirds gemacht, was man kann…

      • ….Man kann eine Kindsmutter offenbar nicht einmal daran hindern, den Vater mit aller Gewalt und Missbrauch von Gesetzen auszugrenzen, zu kriminalisieren und mit juristischen Strategien vom Kind fernzuhalten.

        Die Akten veröffentliche ich in den nächsten Tagen.

        Das Thema Unterhalt ist für mich kein Thema. Ich gebe mein letztes Hemd für mein Kind, werde aber sicher keinen Cent Unterhaltskostenvorschuss an diesen Staat bezahlen!

        Der Verlust allein an Beamtengehalt, weil ich letzlich auch mit der Perspektive der Familienbildung und Heirat mit der Mutter des Kindes, Rechtsanwältin und Steuerberaterin, meinen „Beamtenjob“ aufgab, beträgt allein gut und gerne eine viertel Million Euro….aber „Geld“ ist für mich nicht das Thema.

  4. Zur Falschbeschuldigung des Lehrers Horst Arnold, der fünf Jahre unschuldig wegen erfundenem Vergewaltigungsvorwurf in Haft saß und ohne jede Entschädigung an Herzinfarkt verstarb….

    Heute SZ, Print, Seite Drei „Die Stunde der Wahrheit“ von Hans Holzhaider:

    „….Am 2. Oktober kommt Arnold erneut in Haft. Einen Tag später indes will Heidi K. ihrem Vergewaltiger auf dem Marktplatz in Michelstadt begegnet sein. sie habe ihn hundertprozentig erkannt….Er sei nahe an sie herangetreten und habe ihr ins Ohr gezischt….Sie bleibt bei ihrer Behauptung, auch als man ihr eröffnet, dass Arnold an diesem Tag unter keinen Umständen in Michelbach gewesen sein könne. Der Psychiater Staud fand auch dafür eine Erklärung: es habe sich um eine ‚Affektillusion‘ gehandelt.

    Wenn man…den Münchner Professor Norbert Nedopil, um seine fachliche Meinung zu dieser Erklärung  bittet, dann schnaubt er verächtlich. Affektillusion? Die gibt es tatsächlich. Aber mit Sicherheit nicht hier. Ein Mensch, der emotional erregt ist, sieht etwas, was nicht da ist. Einen Räuber, wo nur ein Busch ist. Einen vermeintlichen Verfolger in einer Menschenmenge. Aber immer entpuppt sich eine Illusion bei näherem Hinschauen als eben: eine Illusion. Eine Illusion, die an eine Person herantritt und ihr ins Ohr zischelt – das gibt es nicht.“

    ……..

    „Nun aber: Das Plädoyer der Verteidigung. Der Rechtsanwalt Torsten Rock kommt aus Dissen im Teutoburger Wald, bis zur letzten Kommunalwahk saß er dort auch für die SPD im Rat der Stadt. …..Die Begegnung in Michelstadt: Das habe der Sachverständige doch damals schlüssig erklärt: ‚eine Affektillusion‘.“ 

    Man sollte sich langsam auch einmal  mit der Rolle  der Anwaltskammern und der Art und Weise, wie selbst sehr berechtigte Beschwerden gegen Rechtsanwälte mit Textbausteinen entledigt werden! 

    Sog. „Konfliktanwälte“ treiben gerade in Franken und besonders auch in sensiblen Familienverfahren ein Unwesen, dass man meinen könnte, sie legen es auf Provokation, Eskalation und Zerstörung von Menschenleben an. Ich sag das hier in dieser Deutlichkeit, weil ich das aktuell so erlebe. RAK Bamberg: die können machen, was sie wollen, unsere Anwälte…

    Die anwaltliche Kindsmutter, die seit über 15 Monaten nun ungehindert vollstreckbaren Beschluss missachtet, jede Vereinbarung unterläuft, statt zugesagter Mediation und Kooperation mit Helfern eine Befangenheit der Richterin aus dem Ärmel schüttelt, hierdurch wieder ein halbes Jahr Verschleppung erreicht – wird hierbei beraten und in diesem Verhalten befördert und ermutigt  von einer Anwältin Gabriele Hitzlberger von der „renommierten“ Würzburger Kanzlei „Jordan, Schäfer, Auffermann“.

    Ich werde für Transparenz auch diesbezüglich sorgen! 

    Ein Kodex und eine Leitlinie des Würzburger Anwaltsvereins liegen vor, die Kanzlei ist Mitglied des Vereins….

    Klicke, um auf Leitfaden%20FamG.pdf zuzugreifen

     

    • Ja. Die Rechtspflegerin beim unzuständigen Zivilgericht. 

      Richter braucht bloß noch abzeichnen. Wie im Gewaltschutzgesetz zur „Arbeitsentlastung“ der Behörden und Gerichte vorgesehen….

      • also nicht die Rechtspflegerin hat den Beschluss abgezeichnet, bzw, wessen Name stand denn drunter?

      • Antrag wurde von Rechtspflegerin, Frau Lassen, aufgenommen, Richter unterschreibt die Verfügung. In meinem Fall der Herr Schepping, heute 1. Strafsenat OLG Bamberg.

        Ob der Richter die „Antragstellerin“ überhaupt gesehen hat, weiß ich nicht…bezweifle ich aber.

      • Ich verstehe in gewissem Maße die Verbitterung, denn als Rechtspfleger, der bei einem Amtsgericht auch die Allgemeine Rechtsantrag- und Beratungshilfestelle betreut, ist mir die Problematik bei etwa 30-40 zu Protokoll erklärten Anträgen nach dem Gewaltschutzgesetz pro Monat durchaus bekannt. Es ist aber zu beachten, dass:
        1. der/die Antragsteller/in zur Glaubhaftmachung die Richtigkeit der gemachten Angaben an Eides Statt versichern muss, wobei eine Belehrung über die Strafbarkeit einer wissentlich oder fahrlässig falsch abgegebenen Eidesstattlichen Versicherung zu erfolgen hat (wenn etwas falsch an Eides Statt versichert wird,
        geht hier die Akte umgehend an die Staatsanwaltschaft);
        2. die Gewaltschutzverfügung von einem Richter zu erlassen ist;
        3. eine zeitlich begrenzte Dauer von max. 6 Monaten hat;
        4. der/die Antragsgegner/in nach Kenntnis von dieser Anordnung eine mündliche Verhandlung beantragen kann, in der ggf. auch eine Beweisaufnahme erfolgt.

        Im Übrigen: Es ist weder im Gewaltschutzgesetz noch in sonst einer relevanten Vorschrift vorgesehen, dass der Rechtspfleger die e.A. erlässt.

        Und hinsichtlich der Verweigerung des Umgangs trotz gerichtlichen Titels:
        Hier gibt es die Möglichkeit der Beantragung von Zwangsgeld. Allein der Hinweis, das Kind sei mal wieder krank, zieht auf Dauer nicht. Man kann ja an einem verhinderten „Besuchswochenende“ kontrollieren, ob das Kind nicht doch vor dem Haus spielt und mit Mama shoppen geht. Die bei dieser Gelegenheit gefertigten Bilder wären auch gerichtsverwertbar, insbesondere, weil sie keine Verletzung der Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Personen darstellen, denn sie dienen der Beweisführung bezüglich berechtigter eigener Interessen.

        Einen gutgemeinten Rat habe ich noch: Nehmen sie sich einen versierten Anwalt!

        1. Danke für Ihren Beitrag.

          Das war vielleicht missverständlich ausgedrückt: natürlich erlässt formell der Richter die Verfügung. Die gesamte Vorarbeit hierfür macht jedoch die Rechtspflege, eine Prüfung findet nicht statt.

          Meine Erfahrung ist, dass eine falsche Eidesstattliche Versicherung einer Antragstellerin, die in meinem Fall vorliegt, nicht verfolgt wird, weil a) Opferbonus (ich muss das so deutlich sagen) und b) Antragstellerin selbst Juristin. Auf Beschwerde hin erließ der Richter Schepping nach 5 – 10 Minuten „Verhandlung“ in seinem Richterzimmer ein Urteil mit den Falschangaben – die von ihm phantasierte „gütliche Einigung“ war mal eben so nicht möglich und mehr als ein paar Minuten hatte er offenbar nicht vorgesehen. Das Spiel wiederholte sich nach 6 Monaten…und zwei Jahre später: das Zivilgericht Würzburg erließ nochmals im August 2005 (!) – dieses Mal ein Richter Krieger – auf Grundlage der Falschangaben vom Dezember 2003 (!) eine Gewaltschutzverfügung gegen mich – für zwei Jahre! das spezielle „Würzburger Modell“….!…?

          Ich hatte auch bereits irgendwo hier einmal aufgezeigt: eine Staatsanwältin hat in öffentlicher, professionenübergreifenden (Polizei, Staatsanwaltschaft, Familiengericht!) „Werbeveranstaltung“ für das Gewaltschutzgesetz 2006 auf meine Frage hin die Antwort gegeben, dass es eine missbräuchliche Anwendung des Gewaltschutzgesetzes „nicht gibt“….! Das ist der Standard in Würzburg! Dementsprechend wurden meine Beschwerde, Strafanzeige, Antrag auf Wiederaufnahme etc. „bearbeitet“…

          Was den Umgangsboykott angeht: Antrag auf Zwangsgeld habe ich vor Monaten gestellt, u.a. – der wird schlicht ignoriert.

          Ich werde nun daher auch die familienrechtlichen Verfahrensakten offenlegen. In Verhandlung letzte Woche teilte die Richterin, nach 16 Monaten ungehinderter Missachtung der „Kontakte“ mit, dass Zwangsgeld und Zwangshaft generell keine Anwendung finden. Auf meine Frage, wofür die Gesetze da seien, erhielt ich keine Antwort….Auch das Würzburg!

          Einen Anwalt hatte ich 2003…2005…2007….Effekt Null, nur Kosten.

    • Sehr geehrter Herr Deeg, danke Ihnen für diesen Link. Frau Dr. Katharina Behrend hat sicherlich eine immense Mühe erbracht mit dieser aufschlußreichen Dissi. Mit Statistiken alleine kommt man jedoch nicht weit; denn jeder Fall ist einzigartig und somit anders. Ich denke, Ihre Tochter war noch so klein, dass sie sich wohl kaum erinnern könnte, als man sich „verlassen mußte“. Die Dissi trägt den Titel: „Kindliche Kontaktverweigerung…“, und somit steht überhaupt noch nicht fest, ob Ihr wertes Kind den Kontakt zu I h n e n verweigert. „Kämpfen“ sollte man natürlich nicht für sein Kind, sondern es „darauf behutsam ankommen lassen“. Andererseits, wie es so schön heißt: „Wer nicht kämpft, hat bereits verloren“. Ich erlaube mir somit, meinen „Fall“ sehr kurz darzustellen: Ich selber „merkte“ schon, dass meine dam. Ehfrau ein Verhältnis hatte und auch viel „heimliche“ Geduld von mir vonnöten war. Um mich provozieren zu wollen, erschien sie sogar mit ihrem „Neuen“, in deren Erwartung, dass ich wohl ausrasten würde. Im Gegenteil, ich habe damals darüber gelacht und beide fotografiert, weil diese in deren Gesichtern „immer röter“ wurden. Es kam zu keinerlei Übergriffen, denn ich selber habe niemals Frau und Kinder geschlagen, trotz fast 25jähriger Ehe. Als ich vom Jugendamt gefragt worden bin inbezug Sorgerecht, habe ich nach langen wie auch sehr traurigen Überlegungen dies auf die Kindesmutter ihrem Willen gemäß übertragen. Mit derem fürwahr kriminellen Verhalten wußte ich von vornherein, dass ich bis zu 10 (!) Gerichte hätte bemühen müssen, um zu meinem „Recht“ kommen zu können. Wenn ich daran denke, dass ich meiner Tochter eine zeitlang die Windeln wechselte und es in ihrem Alter von 12 Jahren zu einer Trennung gegen mich gekommen ist, so bin ich auch heute noch traurig. Glücklicher wurde ich erst, als ich sie im INet „wieder fand“, demnach sie vor einem Jahr in der Schweiz geheiratet hat, einen großen Blumenstrauß unverschuldet somit erst ein Jahr später nachsenden konnte. Keine Rückantwort. Erst vor 2 Wochen fand ich mittels INet ihre Arbeitgeberin, die sämtliche MitarbeiterInnen mit vollen Fotos veröffentlichte. Ich habe meine Tochter – trotz 19 Jahren „Abwesenheit“ sofort erkannt. Mittels Mail ließ ich sie beste Grüße an meine Tochter übermitteln. Keine Rückantwort. Ich bin nicht traurig wegen dem „Ausgrenzen“ gegen mich – im Gegenteil, ich habe seit 3 Jahren eine „tolle Tochter“ ingestalt einer lieben Leonberger-Hündin, mit ihr ich durch „Dick und Dünn“ laufen kann. Wenn ich mal paar Stunden abwesend war und wieder ins Haus komme, so werde ich von ihr stets herzlichst begrüßt: Ihre Vorderläufe liegen auf meinen Schultern und mit deren Nasenstupsen auf meiner Nase zeugt sie von außerordentlicher Glücklichkeit. Ich meine damit, dass Familien-Gerichte, Jugendämter, etc. keine Ahnungen haben und noch eine lange Strecke vor sich haben werden, um umdenken zu müssen. Ihnen somit alles Gute mit Zuversicht.

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