Ich finde diesen „Fall“ absolut ungeheuerlich.
Für die bayerische Justiz ist das offenbar „normal“:
einem Kind das Sparbuch zu plündern, weil die Mutter gelogen hat. Und eine Staatsanwältin versucht ein Geständnis zu erpressen, was deren Leitender Oberstaatsanwalt in keiner Weise „rechtswidrig“ findet! Auch dass ein mit der Mutter liierter Kriminalbeamter den „Rosenkrieg“ bearbeitet – in Franken/Bayern „normal“…
Und immer wieder: Umgangsboykott als Auslöser und Machtinstrument…vom Missbrauch mit dem Vorwurf des „sexuellen Missbrauchs“ ganz zu schweigen.
„Dem Fall ging ein langwieriger Familien- und Rechtsstreit voraus. Vor sechs Jahren hatten sich Natalies Eltern getrennt. Die Folge war ein Rosenkrieg, der auch das Kind nicht verschonte. Zunächst versuchte die Mutter den Umgang zu verhindern. Eskaliert ist der Streit, als eine Anzeige gegen den Großvater väterlicherseits wegen sexuellen Missbrauchs an dem Kind erfolgte. Die Mutter des Mädchens informierte einen befreundeten Polizeibeamten der Kripo Memmingen, welcher unter anderem auch die Ermittlungen leitete“….
„Das Paar führt bis heute einen unerbittlichen Streit mit den Behörden. So hatten sie die Justizministerin, das Innenministerium und zuletzt auch Ministerpräsident Seehofer eingeschaltet. Alles verlief bislang im Sande.“…
„Weil sich Staatsanwaltschaft und Anwalt auf dem Büroweg geeinigt hatten, indem der Anwalt eine Stellungnahme verfasst hat, ist es nie zu einem Gerichtsverfahren gekommen. Gegenüber der Polizei sagte der Rentner damals, er habe sich nicht an seiner Enkelin vergangen. Staatsanwaltschaft und Anwalt einigten sich in der Folge Mitte August 2007 auf eine Bewährungsstrafe für den Rentner, welche vom Gericht so übernommen wurde. Die ermittelnde Oberstaatsanwältin Renate Thanner soll dem Mann allerdings mit den Worten gedroht haben: „Entweder Sie legen ein ausführliches Geständnis ab oder Sie gehen ins Gefängnis“.
Nach Einschätzung des Leitenden Oberstaatsanwaltes Dr. Johann Kreuzpointner handelt es sich hierbei um keine rechtswidrige Drohung. Der Vater des Kindes und dessen Lebensgefährtin sendeten die Ablehnung eines angestrebten Wiederaufnahmeverfahrens zur Überprüfung an das Bundesverfassungsgericht, da der Bundesgerichtshof Absprachen problematisch sehe. Dieser hatte am 19. März 2013 alle Staatsanwaltschaften verpflichtet, Rechtsmittel gegen Urteile, die auf Absprachen beruhen, einzulegen.“
…
„Als die Mutter 2008 eine Schmerzensgeldklage beim Amtsgericht Memmingen einreichte, stellte diese für das Kind einen nicht ordnungsgemäßen Antrag auf Prozesskostenhilfe. Im Frühjahr 2009 erzählte Natalie der neuen Lebensgefährtin ihres Vaters, dass sie das mit dem Missbrauch nur deshalb erzählt habe, weil ihre Mutter das so haben wollte und ihr diese hierfür sogar einen Hund versprochen hatte.“
…
„Die Kosten des Verfahrens wurden allerdings Natalie auferlegt, obwohl sie zum damaligen Zeitpunkt nicht über die nötige Verstandesreife verfügte. Während sich die Mutter bislang weigert, für die Kosten des falschen Antrags auf Prozesskostenhilfe aufzukommen, muss das Kind nun die Rechnung über 7500 Euro bezahlen, für ein Gerichtsverfahren, welches sie womöglich gar nicht wollte“….
http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/olg-muenchen-beschluss-24-w-427-13-prozesskosten-zehnjaehrige/
„Eine Jugendliche aus dem Landkreis Unterallgäu muss ihr Sparbuch auflösen, weil ihr die Prozesskostenhilfe nachträglich aberkannt wurde. Sie hatte, vertreten durch ihre Mutter, als Zehnjährige auf Schmerzensgeld geklagt, weil sie sexuell missbraucht worden sei. Bei ihrem Antrag auf finanzielle Unterstützung hatte sie ein Bankguthaben von 6.000 Euro verschwiegen.“
„Auch die Schmerzensgeldklage war in zweiter Instanz abgewiesen worden, weil die Klägerin nun ihre Beschuldigungen widerrief. Um zu entscheiden, ob ihre ursprünglichen Anschuldigungen oder der Widerruf glaubhafter seien, hatte das Gericht einen Gutachter beauftragt, der einen Großteil der Kosten verursacht hatte.„
„Welchen Stellenwert hat Kindeswohl für Bayerns Justiz?“
Antwort: „Keinen“.
In Memmingen ist es besonders schlimm.
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@martindeeg
Wieder muss sich in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag ein Mensch das Leben genommen haben, der sich als entrechteter Vater gesehen hat.
Vielleicht können sie damit
http://www.trennungsfaq.de/forum/showthread.php?tid=8665
etwas anfangen.
Robert Stegmann
„….der Kläger sich in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag im Keller seines Hauses erhängt hat.
Hintergrund dieses Suicids ist – am Rande auch – der Gegenstand des vorliegenden Gerichtsverfahrens. Hauptsächlich ist der Grund wohl darin zu suchen, daß der Kläger am Familiengericht in Mön- chengladbach erleben mußte, daß er systematisch aus seiner väterlichen Verantwortung für seinen 4- jährigen Sohn, und aus dem Umgang mit diesem gedrängt wurde. Statt Hilfe vom staatlichen Wächter über das Wohl auch seines Kindes gem. Art 6 Abs. 2 S. 2 GG, dem Familiengericht, zu erhalten, fühlte er sich von Familien-, Amts und Landgericht Mönchengladbach systematisch entrechtet, ja sogar kriminalisiert, und vor allem immer wieder aktiv gehindert, seine väterliche Verantwortung für seinen geliebten Sohn wahrnehmen, und mit diesem Umgang haben zu können.
Der Kläger hatte zuletzt jeden Glauben daran, Deutschland sei ein Rechtsstaat, in dem auch seine Rechte, auch seine Beziehung zu seinem kleinen Sohn geachtet und geschützt werden, vollständig verloren. Er hat offensichtlich keinen anderen Ausweg mehr gesehen, und seinem Leben deshalb ein Ende gemacht.
Der Kläger ist ein weiteres trauriges Opfer der – trotz ständiger Verurteilungen Deutschlands wegen Verletzungen der Menschenrechte im Bereich des Familienrechts durch den EGMR – weiter praktizierten tagtäglichen Entrechtung von Vätern in Deutschland; er ist ein weiterer Vater, der daran ver- zweifelt ist, daß alle staatlichen Stellen, die doch objektiv und mit dem Bemühen um einen gerechten Ausgleich auch in Familiensachen tätig werden müßten, ihn nur als Mann, und damit als von Geburt an als schuldig, als böse angesehen haben. Zum Schluß fehlte ihm dann die Kraft, sich hiergegen weiter zu wehren, und seinem kleinen Sohn damit einen tatsächlich erlebbaren, ihn liebenden Vater zu erhalten.
Klicke, um auf Hermann_zu_Nordmeyer.pdf zuzugreifen
Und genau aus diesem Grund ist die Justiz, die diese Zustände SCHULDHAFT zu verantworten hat, endlich zur Verantwortung zu ziehen!
Aufgrund des systemischen Versagens verlor ich drei Monate nach Geburt meines Kindes die Bindung, jeden Kontakt, Dezember 2003. Erst 2010 (!!!) und nach einer zehnmonatigen Freiheitsberaubung im Amt und dem Versuch, mich in der Forensik wegzusperren, wurde endlich über wöchentliche Treffen der Kontakt zu meinem leiblichen Kind hergestellt.
Die Mutter des Kindes ist für mich mittlerweile eine Täterin, die hinter Gitter gehört!
Seit Mai 2010 gelingt es dieser Täterin und nach wie vor Alleinsorgeberechtigten wieder, unter Beihilfe der Justiz Würzburg, die Schädigungen fortzusetzen!
Dass ich Suizid begehen, brauchen die Täter und Verantwortlichen nicht annehmen!
Diese Zustände sind unfassbar und nicht mehr hinzunehmen.
Daher gilt es, endlich die Medien zu ihrer Verantwortung zu verpflichten: Berichterstattung über diese fortgesetzten Menschenrechtsverletzungen.
@martindeeg
Das war nur ein Fall. Wenige Tage zuvor ist der „blaue Weihnachtsmann“ denselben Weg gegangen.
http://www.trennungsfaq.de/forum/showthread.php?tid=8615
Was muss passieren, damit sich derlei Verzweiflungstaten nicht wiederholen?
Wann wacht die Justiz endlich auf?
Robert Stegmann
http://www.archeviva.com/nachbesinnung-zum-freitod-der-von-kindesraub-und-kindesentziehung-betroffenen/
….Gleichzeitig stellt das Landgericht/OLG Stuttgart, wo ich Zivilklage einreichte (Wohnort) nach wieder 20 Monaten Kindesentfremdung durch die Justiz Würzburg (Wohnort meines Kindes) u.a. in einem Beschluss fest, dass „kausal zusammenhängende Schäden“ von mir als Vater nicht aufgezeigt wurden….und überhaupt.
Die Justiz ist das Problem. Die Justiz VERSCHULDET diese Verzweiflungstaten und stellt sich gleichzeitig dumm und taub, um sich selbst zu decken!
Hier der jüngste (nicht der letzte!) „Schriftverkehr“ mit den Zivilkammern in der Sache:
LG Stuttgart, Rechtsverweigerung gg. Freistaat Bayern/Justiz Würzburg, Verweisung OLG
OLG Stuttgart, Beschluss 05.02.2014, Verweigerung PKH wegen Rechtsbrüche n Familiengericht Würzburg, Umgangsboykott/Kindesentziehung
Beschwerde gg. Beschluss des OLG Stuttgart, Verdacht der Rechtsbeugung, 07.02.2014
OLG Stuttgart, Erwiderung, 10.02.2014 – weiter Rechtsverweigerung
„Unrecht im Namen des Volkes- selbst vor Kindern wird nicht Halt gemacht“ Schon in der Bayerischen Verfassung stehe geschrieben: „Kinder sind das kostbarste Gut eines Volkes.“ Daraus leite sich vor allen Dingen der Auftrag an unsere Gesellschaft ab, alles für Kinder zu tun, die in Not geraten seien und ihnen eine positive Entwicklung zu ermöglichen.
http://www.myheimat.de/memmingen/politik/offener-brief-an-leitende-oberstaatsanwaeltin-renate-thanner-memmingen-d2596400.html
Hier basiert eine Verurteilung wegen sexuellem Missbrauch auf Aussagen einer seinerzeit 7-jährigen, welche ohne Verfahrensbeistand erfolgten. Die heute 14-jährige bestreitet ebenso wie der beschuldigte Opa nachdrücklichst jeden Übergriff, sondern gibt – wie auch schon seit kurz nach den erhobenen Vorwürfen – an, von ihrer Mutter in Rahmen eines „Rosenkrieges“ dazu veranlasst worden zu sein. Dennoch zeigt die Bayerische Justiz nicht den geringsten Ansatz dies und einige weitere – vorsichtig gesprochen – Merkwürdigkeiten aufzuklären, sondern überlässt die Minderjährige – neben einem Haftungsanspruch für die Gerichtskosten – der zusätzlichen nervlichen Belastung erst ab Volljährigkeit selbst neue Schritte einleiten zu können.
Welchen Stellenwert hat Kindeswohl für Bayerns Justiz?
http://www.myheimat.de/muenchen/politik/welchen-stellenwert-hat-kindeswohl-fuer-bayerns-justiz-d2595564.html
https://www.facebook.com/notes/andrea-buchberger/unrecht-im-namen-des-volkes/744488158903259