Justizirrtümer „verschweigen“… .? NEIN! Transparenz!…..

In der heute veröffentlichten Ausgabe der ZEIT findet sich folgender STANDPUNKT infolge Gerichtsurteil über einen (bekannten) „Justizirrtum“ in BAYERN – da mich das aus mehreren  naheliegenden Gründen als Vater sehr interessiert und betrifft, hier ausführliches Zitat:

ZEIT, 28/2014, 03. Juli 2014

„Das darf nicht wahr sein:

Das Hamburger Landgericht verbietet einen Text über mögliche Justizirrtümer und bedroht so die Pressefreiheit, von Alina Fichter:

Manchmal versagen Richter, Staatsanwälte und Behörden, weil sie auf falsche Beschuldigungen hereinfallen. Opfer sind dann unschuldig Angeklagte. Sie sind der Justiz ausgeliefert…..

Ralf Eschelbach, Richter am Karlsruher Bundesgerichtshof , schätzt, dass ein Viertel aller strafprozesslichen Urteile falsch sind: Fehlurteile. Offizielle Zahlen gibt es keine. Und oft bekommt es niemand mit, wenn einem Unschuldigen sein Leben entrissen wird. 

Es sei denn, irgendjemand macht es öffentlich. Das hat Autor Rainer Stadler im Magazin der Süddeutschen Zeitung in einem besonders beklemmenden Fall getan. In zwei Artikeln aus den Jahren 2012 und 2014 beschreibt er detailliert, wie sich Gutachter, Jugendamt und Richter in dem erbitterten Sorgerechtsstreit eines Ehepaars früh auf die Seite des Vaters schlagen, obwohl das Verfahren von Beginn an Widersprüche aufweist. Für den Presserat, der sich nach Aufforderung des betroffenen Vaters mit dem Fall beschäftigt hat, belegt „die akribische Rekonstruktion der Vorgeschichte“ den „großen Aufwand der Recherche“.

Vergangenen Freitag hat das Hamburger Landgericht jedoch entschieden, dass der zweite Text der Öffentlichkeit nicht mehr zugänglich gemacht werden darf, weil er Persönlichkeitsrechte verletze…..

Das Hamburger Urteil könnte über den Einzelfall hinaus Einfluss darauf haben, wie in Deutschland mit der Frage umgegangen wird, wann Persönlichkeitsrechte schwerer wiegen als das Interesse der Öffentlichkeit an gesellschaftlich relevanten Missständen, wann und wie eine Berichterstattung angebracht ist – und wann verboten. 

….Kurz gesagt handelt Stadlers Text von einer Frau, die sich von ihrem Mann trennt. Ein Sorgerrechtsstreit beginnt. Wenig später ermittelt die Staatsanwaltschaft. Die Mutter soll den gemeinsamen Sohn sexuell missbraucht haben. Er kommt in eine Pflegefamilie, später zum Vater. Die Mutter, die den Missbrauch bestreitet, muss in Untersuchungshaft – ihre Chancen im Sorgerechtsstreit schwinden. Gutachter, Jugendamt, Richter – keiner glaube ihr, obwohl der Sohn sie unschuldig nenne, die Kronzeugin als zweifelhaft entlarvt worden sei und der Vater in seiner Vergangenheit als streitsüchtiger und manipulativer Mensch aufgefallen sei, heißt es in den Texten. Sowohl  in „Sein Wille geschehe“ als auch im zweiten Artikel, „Und kein Ende in Sicht“, wirkt der Sachverhalt  sorgfältig aufgearbeitet und argumentiert. 

Zu Fehleinschätzungen der Justiz kommt es laut Experten besonders häufig, wenn Aussage gegen Aussage steht, wie meist bei Vorwürfen des sexuellen Missbrauchs. Die Moral der Richter verlangt es, Opfer zu schützen, eine respektable Haltung, die aber gefährlich werden kann, wenn Trittbrettfahrer sie für sich nutzen. …

…..Zunächst stellt sich die Frage, worunter der Sohn wohl mehr leidet: Unter einer Aufdeckung der Justizirrtümer, die möglicherweise sogar zu einer Verbesserung seiner Lebensumstände führen könnten – oder unter den Justizirrtümern selbst? 

…..Wie können Journalisten über ähnliche Fälle künftig berichten? Und: Können sie es überhaupt noch? Die Vorsitzende Richterin hat einen bemerkenswerten Vorschlag gemacht. Der Autor hätte die Geschichte in Nordrhein-Westfalen spielen lassen können, weit weg vom wahren Ort des Geschehens. 

Das Ziel von Journalismus ist es jedoch, im besten Fall Missstände aufzudecken und zu Verbesserungen des Status quo beizutragen. Die Tätigkeit der Kronzeugin nicht zu nennen? Kein Problem. Aber wenn kein öffentlicher Druck auf die tatsächlich handelnden Behörden ausgeübt werden kann, weil sie unbekannt bleiben müssen, bleibt die Arbeit der Medien wirkungslos. Auch die Folgen von Justizirrtümern müssen beschrieben werden können: etwa, dass die Frau in Untersuchungshaft gerät.  

Nun sollten Jorunalisten einem traumatisierten Jungen kein Leid zufügen. Allerdings kam der Fall nicht gegen den Willen des Vaters, der nun die Rechte seines Kindes verletzt sieht, an die Öffentlichkeit. Der Vater selbst war es, der sich als Erster an die Medien wandte; so kam es zu Berichten auf einer Internetseite. 

Geht die SZ nicht in Berufung…..könnten sich andere Richter auf das Urteil des Hamburger Gerichtes beziehen. Wenn sich dessen Linie aber durchsetzt und Akteure von Justizirrtümern deutlich stärker unkenntlich gemacht werden müssten als bisher, würde die Presse ihre wesentliche Funktion als Korrektiv in der Gesellschaft schlechter oder gar nicht mehr erfüllen können.“

(Hervorhebungen von mir)

11 Gedanken zu „Justizirrtümer „verschweigen“… .? NEIN! Transparenz!…..

  1. Hat dies auf Menschenrechtsverletzungen im Unternehmen BRD rebloggt und kommentierte:
    Es heißt: „Das Ziel von Journalismus ist es jedoch, im besten Fall Missstände aufzudecken und zu Verbesserungen des Status quo beizutragen.“

    Dem kann nicht gefolgt werden, da die elementaren Missstände an deutschen Gerichten immer noch nicht – nach dem Prinzip der drei Affen – vom Journalismus aufgedeckt wurden.
    Wie wäre es, wenn sich der Journalismus einmal fragen würde, ob von den „Gerichten“ Urteile oder Scheinurteile, Beschlüsse oder Scheinbeschlüsse verfasst werden. Gerade und insbesondere im Bereich der Zivilgerichtsbarkeit.

    http://menschenrechtsverfahren.wordpress.com/scheinurteile-abgrunde-der-rechtsprechung

    • Vielen Leuten fehlt schlicht ein Erklärungsmodell, um zu verstehen, warum bei Gericht so viel schief läuft. Deshalb kann das, was (fast?) schon der Regelfallist, nur „bedauerliche Einzelfälle“, „Folgen der Arbeitsüberlastung“ oder etwas in der Art sein.

      Das Problem ist, dass es so viele Asperger-Autisten zu (Rechts-)Psychologie und Jura/Justiz hinzieht, weil Psychologie/Psychiatrie und klare Regeln sie naturgemäß besonders interessieren und weil sie – bislang leider richtigerweise -annehmen, dass dort ihre enorrmen Defizite in der sozialen Kommunikation und Kommunikation nicht so auffallen. Auf Asperger-Webseiten werden juristische Berufe auch noch extra für Asperger empfohlen (s. http://www.aspergia.de/cms/download.php?cat=50_Downloads&file=arbeitsmarktchancen.pdf). Während in angelsächsischen Ländern das Thema wenigstens hinter vorgehaltener Hand diskuitiert wird, hat sich bislang nur irgendjemand beim BGH für einen Artikel mit dem Titel „Autistische Richter?“ interessiert (siehe Neuerwerbungsliste Nov. 2013).

      Warum das so ist, hat David Kelley, der in seinen Gerichtsserien zwar mehrere Asperger-Juristen hat, aber bislang erst einen, nämlich „Hands“ aus „Boston Legal“, zumindest seinen Kollegen gegenüber geoutet ist, gut herausgerabeitet. In einer Folge geht Hands, nachdem er bei der Beförderung von seiner Kanzleichefin übergangen wurde, auf die mit einem Tortenmesser los. Daraufhin raten ihm die Kollegen, sich doch wegen seines Asperger-Leidens für nicht zurechnungsfähig zu erklären (was inzwischen in den USA recht häufig geschieht; die Komorbidität mit eigentlich allen psychischen Störungen ist bei Asperger sehr hoch). Daraufhin weigert sich Hands. „Who,“ he asks, „will hire an autistic lawyer? I don’t want to be the autistic lawyer.“

      Es ist dieses „Hands“-Dilemma, das auch einen Autismusforscher wie Ludger Terbartz-von-Elz umtreiben könnte, wenn er dementiert, dass er gesagt haben soll, sein Bruder, der Limburger Bischof, sei Autist. Es ist das bestgehütetste Geheimnis der Psychologen, Psychiater und Neurologen, dass sich in ihren Reihen jede Menge Leute befinden, die mindestens mal den Phenotyp des Autismusspektrum haben, und deshalb für die Gutachtenerstellung ungeeignet sind. Das gilt auch und gerade für die bekanntesten Psychologen. Piaget und Skinner beispielsweise sind geradezu idealtypische Varianten des hochbegabten Asperger-Teenagers bzw. des Asperger-Erfinders, und bei Freud mit seinem sehr autistischen Enkel (Maler Lucian Freud), seinen einschlägigen Bemerkungen zu den Eigentümlichkeiten seiner Kinder und seiner eingestandenen Veranlagung zur „Neurasthenie“ in der Familie väterlicherseits (s. Eva Weissweilers Familienbiographie „Die Freuds“) bin ja wohl auch ich bestimmt nicht die erste, die auf diese Idee kommt.

      Und wo bleibt der Aufschrei der Psychologen, wenn Hans-Ludwig Kröber, Deutschlands medienpräsentester Rechtspsychologe, mal wieder irgendeine Idiotie von sich gibt, wie dass vermeintliche Vergewaltigungsopfer sich, noch dazu in einer Beziehungstat, immer an die Details der Tat erinnern (Fall Kachelmann, SPIEGELOnline), dass Pädophilie von schlecht verlaufenden Doktorspielen in der Kindheit herrühren könnten (CICERO) oder dass junge Männer im Alter von 18 bis 25 Jahren grundsätzlich eines Mordes oder einer Vergewaltigung fähig sind (ZEIT)?

      Eine auffällige Stille herrscht auch gegenüber Thilo Sarrazin und seiner Rede vom „Hochbegabtengen“ bzw. „Judengen“, der sich ja wohl ganz offensichtlich selbst für den Träger des Hochbegabtengens hält. Dabei gibt es nur eine genetische Veranlagung, die mit Hochbegabung assoziiert wird, und das ist (Asperger-) Autismus.

      • Das Problem ist, dass es so viele Asperger-Autisten zu (Rechts-)Psychologie und Jura/Justiz hinzieht, weil Psychologie/Psychiatrie und klare Regeln sie naturgemäß besonders interessieren und weil sie – bislang leider richtigerweise -annehmen, dass dort ihre enorrmen Defizite in der sozialen Kommunikation und Kommunikation nicht so auffallen. Zitatende

        oder eben als Schreibtischtäter in der Bürokratie, wo man die Menschen auch quälen kann und dabei vor den Folgen perfekt geschützt ist.

  2. Exkurs: quer – br: 30 Jahre Kampf gegen Versicherung
    http://www.br.de/mediathek/video/sendungen/quer/140703-quer-versicherung-100.html
    und abgespeist mit Nichts – nun Hungerstreik

    Schlimm ist auch dass die Versicherung darauf verweist, dass das Opfer (bei Geburt geschädigt) ja auch ANspruch auf staatliche LEitungen hat.
    Wieso der Staat diese Leistungen nicht zurückfordert hat dann ein Experte erklärt, weil der Staat die Versicherungen als Kreditgeber braucht.
    2. Exkurs: Deshalb auch der Betrug mit den Lebensversicherungen.
    Resümee der Bürger wird von hinten bis vorne belogen und betrogen und soll noch dankbar sein.

  3. ….“Gerhard Strates Mandant Gustl Mollath saß siebeneinhalb Jahre im Maßregelvollzug. Er war wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt, er sollte seine Frau gewürgt und geschlagen, außerdem Autoreifen zerstochen haben. Wegen Schuldunfähigkeit wurde er 2006 freigesprochen und im Maßregelvollzug untergebracht. Denn laut Gutachten war er nicht nur psychisch krank, sondern auch gefährlich – das ist die Voraussetzung für eine Unterbringung. Mollaths Version war immer eine andere gewesen: Er hatte seine damalige Frau angezeigt, sie habe bei der Hypo-Vereinsbank in großem Stil Schwarzgeld verschoben. Deshalb habe sie sich an ihm gerächt und ihn für gewalttätig erklärt.

    Das Gericht glaubte ihr damals und stellte aufgrund eines psychiatrischen Gutachtens eine „wahnhafte psychische Störung“ fest. Schon das Gutachten war unangebracht, sagt sein Verteidiger: „Also man hätte nie hier einen Sachverständigen bestellen dürfen, weil keine Anhaltspunkte, jedenfalls keine für eine Unterbringung brauchbaren Anhaltspunkte bei Herrn Mollath vorlagen.“…..

    http://www.deutschlandfunk.de/der-fall-mollath-niemand-hat-versucht-umzudenken.862.de.html?dram:article_id=290886

  4. Das KERNPROBLEM scheint mir zu sein: Fakten und Wahrheiten, die einem nicht passen, will man verbieten, vertuschen, zensieren und mit aller Gewalt unterdrücken….während man zuvor die „Opferrolle“ medial zu nutzen sucht, wie der Vater oben….

    SOBALD aber eine deutsche Staatsanwaltschaft sich willkürlich einen „Anfangsverdacht“ zusammenreimt (das Paradebeispiel: Jörg Kachelmann) und eine wie auch immer geartete „Straftat“ fabuliert, gibt es kein Halten mehr:

    Der jeweils ausgeguckte „Schuldige“, der Betroffene und „Angeklagte“ vor Gericht scheint alle Persönlichkeitsrechte „verloren“ zu haben. In der örtlichen Mainpost wurde ich zwischen 2005 und 2010 nach Belieben beleidigt, diffamiert, entwertet und mit tendenziösen Falschbeschuldigungen und eben solchen Berichten in dieser fränkischen Behördenpostille praktisch auf eine Stufe mit Charles Manson gestellt: charakterlich deformiert, ein Vollidiot, der sich gegen die „hochhehre“ bayerische Justiz auflehnt und auch noch eine Frau, das zarte Reh (die mir SEIT JAHREN das Kind entzog, meine Existenz zerstört)….- Achtung: – beleidigt und anruft! In Franken ist das „Terror“….Kind hin oder her…

    Die Doppelmoral und Heuchelei regionaler Behörden und ihrer gefälligen Provinzblättchen verursacht mir Brechreiz!

    UND:
    welche Wirkung solche Berichte über ein Elternteil auf ein Kind
    haben, das irgendwann ja mal nachvollziehen möchte, WARUM der Vater in den ersten zehn Jahren „weg“ war, von der Mutter und deren Verwandten dämonisiert wurde, interessiert offenkundig weder irgendeinen Richter in Deutschland und schon gar nicht semi-professionelle Gerichtsberichterstatter oder Staatsanwälte! 

    Wie schreibt Frau Fichter in der ZEIT: 
    …..“Zunächst stellt sich die Frage, worunter der Sohn wohl mehr leidet: Unter einer Aufdeckung der Justizirrtümer, die möglicherweise sogar zu einer Verbesserung seiner Lebensumstände führen könnten – oder unter den Justizirrtümern selbst?“…

    Jedenfalls: 
    In diesem Bericht vom 31.10.2007 über mich sah das Landgericht Berlin („fliegender Gerichtsstand“,trotzdem Verweisung nach Stuttgart….) bislang  weder eine Persönlichkeitsrechtsverletzung – noch hielt es den weiteren Falschbericht unten („Ex-Polizist drohte mit Amoklauf“) für mich identifizierend, ungeachtet der vorherigen Berichte mit Namensnennung in der gleichen Hofpresse der Staatsanwaltschaft….

    „WÜRZBURG
    Potenzieller OB-Kandidat vom Landgericht verurteilt
    Ex-Polizist terrorisierte Mutter seines Kindes
    Wegen Beleidigung, Hausfriedensbruchs, versuchter Nötigung und Verstößen gegen eine Gewaltschutz-Anordnung hat das Landgericht den potenziellen OB-Kandidaten Martin Deeg zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr mit Bewährung verurteilt.
    Seit der Trennung Ende 2003 liegt Martin Deeg im Streit mit seiner ehemaligen Freundin. Obwohl es ihm per gerichtlicher Gewaltschutz-Anordnung verboten war, Kontakt mit der Anwältin aufzunehmen, hat der 38-jährige Ex-Polizist sie angerufen und beleidigt, ihr Faxe und Briefe geschickt, sie mit „Besuchen“ belästigt. Stets ging es um das Umgangsrecht für die gemeinsame Tochter.

    Ein psychiatrischer Sachverständiger bescheinigt dem 38-jährigen in der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht eine schuldmindernde „paranoide, querulatorische Persönlichkeitsstörung“. Wegen seiner Krankheit könne Deeg „nicht die Perspektive wechseln“ und fühle sich „allgemein und systematisch beeinträchtigt“. Juristische Konsequenzen würden ihn nicht beeindrucken und neue Straftaten seien „hoch wahrscheinlich“.

    Deeg sieht das nicht so. Eine nervenärztliche Behandlung, zu der der Sachverständige dringend rät, lehnt der 38-Jährige ab. Nach eigenen Worten hat er „einen Therapeuten“. Ob der jedoch eine anerkannte Therapie durchführt, weiß niemand, weil Deeg den Namen nicht nennt.

    Der Kampf um das Umgangsrecht für das vierjährige Kind bestimmt das Leben des 38-Jährigen. Freimütig gibt er zu, seine Ex-Partnerin als „asoziale Drecksau“ bezeichnet und ihr gedroht zu haben, ein intimes Foto von ihr publik zu machen und in ihr Büro gestürmt zu sein. Allerdings hält der 38-Jährige das für Bagatellen. „Man schießt mit Kanonen auf mich, weil ich ein Mann bin“, sagt er, „Frauen sind immer Opfer, Männer immer Täter“.

    Seine Ex-Freundin erzählt dem Gericht, dass er das Kind anfangs gar nicht gewollt habe. Und bis heute habe er weder Unterhalt gezahlt, noch Geschenke geschickt. „Es geht ihm um die Beziehung zu mir“, sagt sie, „das Kind schiebt er nur vor.“ Versuche, einen betreuten Umgang einzuleiten, habe er scheitern lassen.

    „Frauen sind immer Opfer, Männer immer Täter“

    Angeklagter vor dem Landgericht

    Die milde Strafe hat der parteilose 38-Jährige nicht nur seinem Geständnis und seiner eingeschränkten Schuldfähigkeit zu verdanken. Auch seine Absicht, als Oberbürgermeister zu kandidieren, wirkt sich aus. Er habe eingesehen, dass er bei seinem Streit ums Umgangsrecht falsche Wege beschritten habe und wolle das Problem jetzt politisch angehen, sagt die Richterin. Deeg will gegen das Urteil Revision einlegen.“

    http://www.mainpost.de/regional/wuerzburg/Potenzieller-OB-Kandidat-vom-Landgericht-verurteilt;art735,4166753

    Unter jeglicher Missachtung von Unschuldsvermutung und der Kriterien der Verdachtsberichterstattung: am 25.06.2009 werde ich schließlich vom „Beleidiger“ endgültig auf die Stufe des irren Amokläufers und Schwerkriminellen gehievt, „Quelle“ Staatsanwaltschaft: 

    http://www.mainpost.de/regional/wuerzburg/Bei-Marathon-festgenommen-Ex-Polizist-drohte-mit-Amoklauf;art735,5180451

    Der spätere Freispruch, die Entlarvung der Gutachten von Dr. Groß durch Prof. Nedopil  als kompletter Murks – das ging leider unter in der Mainpost…..

    So macht man in Bayern „Meinung“ – und so werden „Justizirrtümer“ einer staunenden, desinformierten Leserschaft präsentiert….

    Nochmal zum Abgleich mit der heute bekannten Realitat: der Bericht über die Verurteilung von Gustl Mollath:

    Gericht schickt gewalttätigen Ehemann in Psychiatrie – 09.08.2006 14:57 Uhr

    „NÜRNBERG – Weil er seine Frau biss, schlug, würgte, einsperrte, ihre Briefe stahl und nach der Scheidung verschiedenen Menschen die Reifen ihrer Autos zerstach, musste sich ein 49-Jähriger vor dem Landgericht verantworten. Das Gericht unter Vorsitz von Otto Brixner sprach ihn dann zwar frei, weil ihn eine Psychose schuldunfähig macht. Doch es schickte ihn wegen Allgemeingefährlichkeit in die Psychiatrie.“….

    http://www.nordbayern.de/nuernberger-nachrichten/nuernberg/im-wahn-verstrickt-1.2632947

    Für Justizopfer ist das Internet ein Segen – anders als für die Jusitz und die Presseorgane, die bislang die Deutungshoheit innehatten und so „Wirklichkeit“ erst schufen….

  5. Hamburger Justiz hatte bereits im Computerbereich eine traurige Berühmtheit erreicht.

    Exkurs: An falsche E-Mail Adresse mit vertraulichen Bankdaten geschickte E-Mail soll gelöscht werden
    http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/goldman-sachs-verschickt-kundendaten-an-falsche-e-mail-adresse-a-978911.html

    Bedeutet das am Ende, dass JEDER seine Daten löschen lassen kann, also auch Beweise gegen die Person? Und die Justiz verbietet die Berichterstattung / Dokumentation über diese Taten.

    • Würde sagen, das ist ein Problem von Goldman-Sachs in dem Fall….

      Über die m.E. hier bestehende Doppelmoral siehe Kommentar oben: je nachdem, wer sich wehrt. Wer ins Beuteschema der Dumpfpresse passt, wird mit Gewalt niedergeschrieben. Niederste Instinkte und Reflexe weidlich ausgenutzt.

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