Parallel zu den Entledigungsversuchen der Richter, die die sog. Staatsanwaltschaft bei der Verweigerung von Ermittlungen unterstützt, mit der man sich gemeinsam dumm stellt (siehe letzten Beitrag), werde ich als Verbrechensopfer ohne Amt und Status weiter beleidigt, entwertet und mit diffamierender Kriminalisierung mundtot zu machen versucht.
Das von Justizverbrecher Clemens Lückemann (Freiheitsberaubung im Amt u.a.) und Justizverbrecher Pankraz Reheußer (Kindesentführung/Zerstörung Vaterschaft) erzwungene Verfahren gegen mich wegen „Beleidigung“ ist hier im Blog beweisrechtlich für jeden nachvollziehbar dokumentiert:
https://martindeeg.wordpress.com/2017/10/29/wie-tief-bueckt-sich-die-justiz-stuttgart-noch-vor-den-bamberger-justizverbrechern-lueckemann-und-reheusser-berufung-gegen-weiteren-versuch-mich-mit-missbrauch-des-strafrechts-mundtot-zu-machen-lan/
Justizverbrecher Reheußer
Die gegen mich gerichtete Kriminalisierung, Pathologisierung und letztlich Vernichtung als „Spinner“ a’la Gustl Mollath war spätestens ab 2007 „Chefsache“, nachdem ich die jahrelange Kindesentfremdung durch eine Volljuristin und das regelhafte Vollversagen der Justiz Würzburg im Rahmen der Kommunalwahl öffentlich anging:
Es geht den Tätern um die Aufrechterhaltung der Fassade einer Justiz, die sich in Teilen schon lange von der Rechtsstaatlichkeit entfernt hat.
Lückemann gibt infolge des Justizskandals Gustl Mollath in der Justiz-Hofpostille Mainpost seine Weltsicht wider:
…“Auch ein Richter namens Clemens Lückemann sieht die Schulen in der Pflicht. Der Präsident des OLG Bamberg beklagt sich über „eine bodenlose Kampagne interessierter Kreise gegen die bayerische Justiz“ und befand: „Die Justiz ist seit geraumer Zeit Objekt verzerrender Darstellungen ihrer Arbeit“. Dabei würde „bewusst die Grenze zwischen selbstverständlich legitimer Kritik und gezielter Verunglimpfung überschritten“. Das „bodenlose Genre der Gerichtsshows“ habe glücklicherweise sein Ende gefunden, jetzt sieht Lückemann die Schulen gefragt, ein „realitätsnahes staatsbürgerliches Wissen über Aufgabe und Funktionsweise der Justiz“ zu vermitteln.“….
2009 landete ich auf Weisung Lückemanns zuerst hier, nachdem ich mich gegen Kindesentzug und Kriminalisierung durch diese verirrte und rechtsfern-autokratische Provinzjustiz zur Wehr setzte:
….dann hier:
Dies geschah ohne Vorliegen von Straftat auf Grundlage einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Justizverbrecher Thomas Trapp und auf Grundlage eines Fehlgutachtens des CSU-Kumpels Dr. Groß, der mit der Frau des damaligen Generalstaatsanwalts Lückemann, Bild unten, zusammen im Stadtrat saß, u.a..
Die zehnmonatige Freiheitsberaubung wird bis heute vertuscht; obwohl keine Straftat vorlag, verhinderten die Justizverbrecher infolge die Auszahlung der zugesprochenenen Haftentschädigung. Zivilverfahren werden von Freunden und Kollegen der Verbrecher untet Rechtsbeugung entledigt.
Richter sind auch nicht befangen, wie sie mantrahaft ablassen, hier z.B. Dr. Martin Gogger, der in mehreren Verfahren verfassungsrechtliche Grundsätze missachtet, um seine Kumpels zu decken – das Problem wird weiter wie üblich dem Opfer zuzuweisen versucht:
Dienstliche Stellungnahme Dr. Martin Gogger wegen Befangenheit, 16.11.2017, Az. 72 O 1694/17, Landgericht Würzburg, gleichlautende „Stellungnahme“ in mehreren Verfahren
Der Justizverbrecher Lückemann initiierte im Februar 2015 eine Wohnungsdurchsuchung bei mir, indem er sich wohl selbst eine Drohmail zuschickte.
Auch hier versuchten die Täter infolge eine Entschädigung zu verhindern, indem sie – analog der Freiheitsberaubung – behaupteten, Justizopfer seien bezüglich der gegen sie gerichteten unrechtmäßigen Maßnahmen „selbst schuld“….
https://martindeeg.wordpress.com/2015/02/25/cybercrime-bamberg-ermittelt-wegen-bedrohung-des-olg-prasidenten-wohnungsdurchsuchung-heute-morgen/
Dem wurde vom Landgericht Bamberg ein Riegel vorgeschoben, Entschädigung steht zu:
Dazu in Kürze mehr……
Eine Silke Busch, Staatsanwaltschaft Stuttgart lieferte nun diese „Berufungsbegründung“ im Popanz-Verfahren wegen vorgeblicher Beleidigung, nachdem der bayerische Justizverbrecher Clemens Lückemann „Strafantrag“ gestellt hatte:
Herrn Minister Guido Wolf
Justizministerium Baden-Württemberg
Schillerplatz 4
70173 Stuttgart
Amtsgericht Stuttgart
Badstraße 23
70372 Stuttgart Bad-Cannstatt 22.11.2017
Az. 6 Cs 7 Js 67767/17
Auf Schreiben der Staatsanwältin Silke Busch vom 20.09.2017 zu obigem Aktenzeichen wird weiter beweisrechtlich wie folgt erwidert.
Auch gegen Frau Busch wird hiermit Strafanzeige und Dienstaufsichtsbeschwerde wegen Rechtsbeugung und Amtsmissbrauch eingereicht.
Es wird beantragt, dass das Ministerium von seinem Weisungsrecht an die Staatsanwaltschaft Gebrauch macht. Die Staatsanwaltschaft ist anzuweisen, anstatt Justizopfer und Unschuldige zu kriminalisieren, Ermittlungsverfahren wegen Verdachts der Verbrechen im Amt gegen den Uz., insbesondere gegen den Polizisten Roland Eisele und in örtlicher Zuständigkeit zu veranlassen.
Begründung:
1.
Die sog. Berufungsbegründung der Staatsanwaltschaft ist eine Verhöhnung des Rechtsstaats und geeignet, jedes Vertrauen in die Staatsanwaltschaft als objektive Behörde nachhaltig zu zerstören. Ohne Vorliegen von Straftat und auf Strafantrag des bayerischen OLG-Präsidenten (CSU) und Justizverbrechers Lückemann versucht die Behörde, den Uz. willfährig im Sinne des Justizverbrechers immer weiter zu entwerten und zu diffamieren.
Justizverbrecher Clemens Lückemann, bayerischer Justizminister Bausback
Dies ungeachtet der immensen Schädigungen und Verbrechen, die die Justiz zu Lasten des Unterzeichners seit insgesamt 2003 verschuldet. Das ist asozial und in einem Rechtsstaat nicht akzeptabel!
Frau Busch hat als Vertreterin der sog. Anklagebehörde offenkundig den Bezug zur Realität verloren oder beabsichtigt gezielt eine Eskalation, wenn sie hier auf die zusammenhangslos auf die „Persönlichkeit“ des vorgeblich Angeklagten verweist.
Wir leben nicht in einer Diktatur, in der Bürger als Untertanen solange drangsaliert und misshandelt werden, bis sie gebrochen sind und sich dem Unrecht beugen.
Jemand sollte dies auch der Staatsanwaltschaft Stuttgart und Frau Busch mitteilen, die offenkundig jeglichen moralischen Kompass verloren hat und genau wie die Verbrecher in Würzburg/Bamberg in dieser Sache aus aggressivem Machtdünkel heraus gegen Geschädigte vorgeht. So zersetzt man einen Rechtsstaat!
Bei derarten willkürlichen Justizverbrechen, wie sie gegen den Uz. als ehemaligen Polizeibeamten durch die bayerischen Justizbehörden und im Umfeld einer Kindesentführung gegen den Uz. als Vater zu verantworten sind, hätten weniger robuste Geschädigte längst Bilanzsuizid begangen oder wären im Rahmen von Selbstjustiz gegen die Täter vorgegangen.
Der Unterzeichner hier muss sich hingegen weiter von sog. Staatsanwälten verhöhnen lassen, während ihm gleichzeitig und konsequent der Rechtsweg blockiert und verweigert wird, um Verbrecher im Amt und hochrangige Justizjuristen vor Strafverfolgung und zivilrechtlichen Geltendmachungen zu schützen.
Es ist den Tätern im Amt mittlerweile bewusst und bekannt, dass durch die Verbrechen auch seit 14 Jahren der Kontakt des Klägers zu seinem Kind vereitelt wird.
Allein derarte Vorgänge und Grundrechtsverletzungen ziehen regelmäßig Tötungsdelikte und Gewalteskalationen nach sich.
Eine solche Eskalation oder auch einen Bilanzsuizid versucht die Staatsanwaltschaft Stuttgart hier offenkundig zu provozieren, um die Rolle eines „Gewaltverbrechers“, die sowohl die Justizverbrecher in Bayern als auch nun die Staatsanwaltschaft Stuttgart auf den Unterzeichner zu projizieren versuchen, in einer Art selbsterfüllender Prophezeiung zur finalen Vertuschung dieses Justizskandals und der Verbrechen und Dienstvergehen (Eisele) gegen einen unbescholtenen Polizeibeamten missbrauchen zu können.
Die fortlaufend sinnfreien, asozialen und rechtswidrigen Kriminalisierungsversuche gegen den Uz. als Polizeibeamten des Landes Baden-Württemberg erfolgen hier bei gleichzeitiger provozierender und dreister Strafvereitelung und Rechtsbeugung zugunsten der bayerischen Justizverbrecher, die u.a. eine zehnmonatige Freiheitsberaubung im Amt und den Missbrauch des § 63 StGB gegen den Uz. als rechtsuchenden Vater zu verantworten haben, wie nachweislich Aktenlage und Veröffentlichungen seit 2013 für jedermann nachvollziehbar belegt, Az. 814 Js 10465/09, Landgericht Würzburg.
Anstatt diesen Vorwürfen von Verbrechen objektiv nachzugehen, konspiriert die Staatsanwaltschaft Stuttgart aus Standesdünkel und Realitätsverlust mit den Tätern und bayerischen Justizverbrechern der CSU und konstruiert aus der beweisrechtlichen Offenlegung der Verbrechen im Amt durch den Uz. unter Missachtung der Rechtsvorgaben des Bundesverfassungsgerichts vorgebliche Straftaten der Beleidigung (!) gegen, um den Uz. mundtot zu machen.
Weiter deckt die Staatsanwaltschaft Stuttgart unter Rechtsbeugung und Strafvereitelung zwecks von Fehlentscheidungen und Straftaten im Amt den Polizeibeamten Roland Eisele, der u.a. bis heute anhaltend Prozessbetrug zu Lasten des Uz. zu verantworten hat.
2.
Die Vorgänge wurden am 20.11.2017 persönlich und beweisrechtlich dem Petitionsausschuss des Landtags Baden-Württemberg vorgetragen.
Anwesend waren neben der Vorsitzenden Frau Böhlen mehrere Abgeordnete jeweils von Grünen, CDU, SPD, FDP und AfD.
Es wird nicht gelingen, diese Verbrechen im Amt und die Vorgänge gegen einen unschuldigen Polizeibeamten durch Kriminalisierung des Geschädigten und Opfers, wie sog. Staatsanwälte hier in eigener Sache offenkundig beabsichtigen, zu vertuschen.
Martin Deeg,
Polizeibeamter a.D.