Weiter dummdreistes Blockieren des Rechtsweges durch Richter des OLG Stuttgart, die offenbar glauben, mit Provokationen gegen Justizopfer könnten sie den hochrangigen Polizeibeamten Eisele und bayerische Justizverbrecher vor Konsequenzen retten!

Dieses Schreiben des OLG Stuttgart spiegelt die ganze Widerwärtigkeit einer Justiz, die sich gezielt dumm stellt, wenn es um Verbrechen im Amt und folgenschwere Fehler in den eigenen Reihen geht:

OLG Stuttgart, Verweigerung Ermittlungsverfahren, weitere Rechtsbeugung zugunsten Polizist Roland Eisele und bayerischer Justizverbrecher, 3 Ws 83/17, 10.11.2017

Eine dummdreiste Provokation und Aufforderung zur Selbstjustiz.

Diese Strafanzeige und Beschwerde ging an den Justizminister Guido Wolf und die OLG-Präsidentin Horz, die bereits 2014 (Links) selbst bei Vertuschung der Verbrechen gegen mich als Polizeibeamten des Landes mitwirkte, also ebenfalls in eigener Sache tätig ist.

Aus heute erschienem Artikel der Stuttgarter Zeitung:

Die neue Chefin hat viel zu tun und viel vor

Sie ist die erste Frau auf dem Chefsessel des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart, und sie hat viel Arbeit vor sich. Cornelia Horz, bisher Präsidentin des Landgerichts Stuttgart, folgt dem bisherigen OLG-Chef Franz Steinle nach. „Ich möchte den Stellenwert der Justiz stärken“, so Horz.

Denn Sicherheit hänge nicht nur von einer schlagkräftigen Polizei ab, sondern auch von der Justiz, fährt die neue OLG-Chefin fort. Deshalb sei sie froh, dass Landesjustizminister Guido Wolf (CDU) mehr Stellen für die Justiz im Land zugesagt habe. Bisher sei es in ihrer aktiven Zeit immer nur um Stelleneinsparungen gegangen. Dies sei nun anders: „Das ist sehr erfreulich.“ Vom Elfenbeinturm hält sie nichts. „Wir wollen mehr in Kontakt mit der Öffentlichkeit treten“, sagt Cornelia Horz.“…..

http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.olg-stuttgart-hat-eine-neue-praesidentin-die-neue-chefin-hat-viel-zu-tun-und-viel-vor.14f4638c-83d1-49d5-94c9-f08dba774d93.html

Diese Möglichkeit biete ich Ihnen, Frau Horz!

Erklären Sie, weshalb gegen Täter im Amt konsequent nicht ermittelt wird…..!

Herrn Minister Guido Wolf
Justizministerium Baden-Württemberg
Schillerplatz 4
70173 Stuttgart

Anlage Ministerium:
Beschluss der Beschuldigten, 10.11.2017, Az. 3 Ws 8317
OLG Stuttgart, Verweigerung Ermittlungsverfahren, weitere Rechtsbeugung zugunsten Polizist Roland Eisele und bayerischer Justizverbrecher, 3 Ws 83/17, 10.11.2017

Präsidentin des OLG Stuttgart
– Cornelia Horz –
Oberlandesgericht Stuttgart
Olgastraße 2
70182 Stuttgart 21.11.2017


Az.: 3 Ws 83/17

Gegen den Vorsitzenden Richter Dr. Schnell, die Richterin Haber und den Richter Munding, OLG Stuttgart wird hiermit eingereicht

1.
Beschwerde und Anhörungsrüge gegen den sog. Beschluss der Richter auf Ablehnung eines Ermittlungsverfahrens gegen Täter im Amt vom 10.11.2017. Die Geltendmachung des Klägers erfolgte durch Einwurf am 06.11.2017, was als Indiz zu werten ist, dass sich die Richter in keiner Weise objektiv mit dem Vorgang befasst haben und lediglich genervt vortäuschen, den Inhalt des Antrags nicht zu verstehen, um diesen mit geringsmöglichem Aufwand weiter zugunsten der Täter im Amt zu entledigen, wie es seit 2005 geschieht.

Strafanzeige gegen Roland Eisele, leitenden Polizeibeamten

Der sog. Beschluss zur Ablehnung eines Ermittlungsverfahrens, obwohl hier offenkundig Verbrechen im Amt und massives Unrecht zugrundeliegen, ist eine Verhöhnung des Rechtsstaats.


2.

Strafanzeige wegen Verdachts der Rechtsbeugung zugunsten insbesondere des Polizeibeamten Roland Eisele erstattet sowie Beschuldigten der Justizbehörden Bayern, wobei hier die Abgabe der Geltendmachungen an die Beschuldigten/Beklagten ohne jede eigene Tätigkeit erzwungen wird, wobei für jeden vernünftig denkenden Menschen offensichtlich ist, dass dies zur Entledigung der Verfahren ohne jede Ermittlung und ohne objektive Prüfung führen wird, da die Beschuldigten in eigener Sache tätig werden.

Anzeige wegen Rechtsbeugung auf allen Ebenen

3.
Dienstaufsichtsbeschwerde wegen Amtsmissbrauch, Rechtsbeugung und Strafvereitelung zu Lasten des Klägers und zugunsten insbesondere des Polizeibeamten Roland Eisele erstattet sowie Beschuldigten der Justizbehörden Bayern, wobei hier die Abgabe der Geltendmachungen an die Beschuldigten/Beklagten ohne jede eigene Tätigkeit erzwungen wird, wobei für jeden vernünftig denkenden Menschen offensichtlich ist, dass dies zur Entledigung der Verfahren ohne jede Ermittlung und ohne objektive Prüfung führen wird, da die Beschuldigten in eigener Sache tätig werden.

In keinem einzigen Verfahren erfolgte seitens der Staatsanwaltschaft eine Vernehmung als Anzeigenerstatter und Geschädigter oder ein Ermittlungsverfahren.

4.
Antrag auf Ablehnung der Richter Dr. Schnell, Haber und Munding OLG Stuttgart wegen Besorgnis der Befangenheit, da diese erkennbar vortäuschen, den Inhalt der Geltendmachungen nicht zu verstehen, um willkürlich und völlig beliebig das Recht zugunsten der Beklagten und Beschuldigten zu beugen, Ermittlungen und Strafverfolgung zu vereiteln.

Begründung:

1.
In keinem einzigen Verfahren vor dem Landgericht oder Oberlandesgericht Stuttgart seit 2005 fand eine Erörterung in mündlicher Verhandlung statt, obwohl – oder weil – hier massive Straftaten im Amt vorliegen und die Beschuldigten offenkundig aus Standesdünkel und Korpsgeist gedeckt werden.

Der Kläger wird zum Teil als Idiot hingestellt, dessen Anliegen nicht „verständlich“ seien, so erneut in Beschluss der o.g. vom 10.11.2017.

Es erfolgt durchweg bei allen Geltendmachungen seit 2005 eine offenkundig und teils dreiste rechtsmissbräuchliche Entledigung aller Anträge im Prozesskostenhilfeverfahren zu Lasten des Klägers und auf Grundlage der von den Beklagten geschaffenen Aktenlage, gegen die sich der Kläger gerade inhaltlich in den jeweiligen Klage wendet.

Etwas „Fundamentalkritik“

Der Beschuldigte Eisele neben dem heutigen Innenminister Strobl, CDU

Es ist daher auch beim Landgericht und beim Oberlandesgericht Stuttgart nun von struktureller Korruption und regelhafter Rechtsbeugung zugunsten von Tätern im Amt auszugehen, die aus Standesdünkel, Hybris und unter Amtsmissbrauch vor berechtigten Klagen und Strafverfolgungsmaßnahmen strukturell geschützt werden.

Seit rund 12 Jahren wird der Kläger und Anzeigenerstatter als ehemaliger Beamter des Landes Baden-Württemberg von Richtern des Landgerichts Stuttgart, des Oberlandesgerichts Stuttgart und insbesondere den Strafverfolgungsbehörden Stuttgart offenkundig vorsätzlich und unter Strafvereitelung der Rechtsweg gezielt verbaut und sämtliche Anliegen unter kritikloser Übernahme der von den jeweiligen Beklagten/Beschuldigten geschaffene Aktenlage entledigt.

Beispielhaft verwiesen wird auf Az. 15 O 121/14, 4 W 45/14.

Weiter Provokation und Rechtsverweigerung im PKH-Verfahren

Fortgesetzter Versuch der Entledigung eines Justizskandals im Prozesskostenhilfeverfahren

Fehlgutachten Dr. Groß – in Würzburg vertuscht, nun beim OLG Bamberg, 5 W 4/15

2.
Der Kläger hat seine Anliegen am 20.11.2017 persönlich vor dem Petitionsausschuss des Landtags vorgetragen.

Sämtliche Abgeordneten der Grünen, der CDU, der SPD, der FDP und der AfD waren ohne weiteres in der Lage, die Anliegen und den strafrechtlichen und zivilrechtlich aufzuklärenden Gehalt der Geltendmachungen zu verstehen.

Die Richter hier, die demgegenüber offenkundig unter Amtsmissbrauch und unter Rechtsbeugung behaupten, dass der Antrag des Klägers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe – wie alle Anträge seit 2005 diesbezüglich – als unzulässig abzuweisen sei, berufen sich darauf, dass sie die Geltendmachungen nicht verstehen würden – und der Antrag vorgeblich nicht den Begründungsanforderungen genüge, das Streitverhältnis also nicht in „knapper und verständlicher“ Form wiedergegeben sei. Es sei „kein schlüssiger Sachverhalt“ greifbar.

Dies offenkundig, um weiter Ermittlungsverfahren und objektive Aufklärung dieses Justizskandals zu verhindern.

In der folgenden sog. Begründung ergibt sich jedoch, dass die Richter sehr wohl nicht nur den Sachverhalt verstehen sondern auch durchdringen, worum es geht – wobei sie dann jeweils die Falschbehauptungen der Beschuldigten/Beklagten herauspicken, die vorgeblich gegen den Kläger sprechen.

So wird von den Richtern bspw. nachweislich versucht, die seit 2005 gerichtlich angezeigte geltend gemachte Erpressung und Nötigung der Beschuldigten zur Beendigung des Beamtenverhältnisses des Klägers bei der Polizeidirektion Böblingen durch einfache Wiedergabe der Falschangaben der Beschuldigten, die einen Prozessbetrug verwirklicht, in Abrede stellen zu wollen:

Sog. Beschluss vom 10.11.2017, Seite 6:

„Ein vollendeter Prozessbetrug scheidet nach dem Vortrag des Anzeigenerstatters darüber hinaus deswegen aus, weil der Anzeigenerstatter im verwaltungsgerichtlichen Verfahren – anwaltlich vertreten – einen Vergleich abgeschlossen hat.“….

Dies ist wie genannt eine Verhöhnung des Rechtsstaats und eine fortgesetzte Provokation gegen den Kläger als Opfer von Verbrechern im Amt.

Die Vorgänge sind in einem Untersuchungsausschuss zu klären, den der Kläger notfalls erzwingen wird!

Auf den Blog des Klägers wird weiter beweisrechtlich verwiesen.

Justizjuristen sind offenkundig die einzigen, die hier noch keine Verbrechen und kein Unrecht durch Juristen sehen „können“.

Martin Deeg

Polizeibeamter a.D.