Die Worthülsen, Floskeln und Satzbausteine, um diesen weiteren bayerischen Justizskandal gegen einen unbescholtenen Vater und Polizeibeamten weiter intern bei den Justizbehörden Würzburg zu vertuschen sind seit Jahren die universal gleichen. Die Floskeln, Allgemeinplätze und Phrasen werden ungeachtet der Fakten weiter zur Vertuschung und Abwehr berechtigter Klagen benutzt – was freilich immer entlarvender und lächerlicher erscheint.
Es geht um Abwehr im Prozesskostenhilfeverfahren, um mündliche Verhandlungen und hierin eine Aufklärung zu verhindern, koste es was es wolle:
Die Richter Dr. Martin Gogger, Dr. Alexander Milkau und Dr. Armin Haus schreiben nun – in anderen Verfahren wechseln die Rollen – hier nun folgendes, um die Befangenheit und offenkundige Rechtsbeugung ihrer Kollegin Ursula Fehn-Herrmann, die den Gefälligkeitsgutachter Dr. Jörg Groß mit allen Mitteln vor den Folgen seines Fehlgutachtens bewahren will, u.a. wie folgt, Beschluss vom 03.11.2017, Az. 72 O 1694/17, betreffend die Zivilklage gegen Neubert wegen Kindesentzug seit 2012:
„Das Ablehnungsgesuch des Antragstellers ist weder zulässig noch begründet.“….
„Der Antragsteller führt im Wesentlichen aus, dass er die Richterin in weiteren Zivilverfahren abgelehnt habe, weil sie rechtsbeugerisch die Aufklärung eines zu seinen Lasten verübten Justizskandals vereiteln wolle. Die Substanzlosigkeit dieser Vorwürfe wurde dem Antragsteller bereits im Verfahren 72 O 1041/17 im Rahmen der Entscheidung über sein dortiges Ablehnungsgesuch sowohl durch das Landgericht Würzburg, als auch durch das OLG Bamberg aufgezeigt.“
„Nach § 42 Abs. 1 ZPO kann ein Richter wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden….Geeignet, Misstrauen gegen die unparteiliche Amtsausübung des Richters zu rechtfertigen, sind nur objektive Gründe, die vom Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtungsweise die Befürchtung wecken können, der Richter stehe der Sach nicht mehr unvoreingenommen und damit nicht unparteiisch gegenüber.
Entscheidend ist damit allein, ob aus Sicht des Beklagten ein sachlicher Anlass für ein Misstrauen gegenüber dem abgelehnten Richter besteht. Hierbei ist nicht auf eine möglicherweise lediglich subjektive Sichtweise des Beklagten abzustellen, sondern auf die Perspektive des Ablehnenden bei „vernünftiger Betrachtung“ (vgl. Vollkommer,, in: Zöller, ZPO, 30. Aufl., § 42 Rdn. 9 mw.N.)…..
Weiter werde ich zum x-ten mal darüber belehrt, dass auch quasi Dummheit, grobe und sich häufende Fehler kein Anlass für eine Ablehnung wegen Befangenheit sind:
„Eine Ausnahme von diesem Grundsatz ist nur dann geboten, wenn die Gestaltung des Verfahrens oder die Entscheidungen des Richters sich so weit von den anerkannten rechtlichen – insbesondere verfassungsrechtlichen – Grundsätzen entfernen, dass sie aus Sicht der Partei nicht mehr verständlich und offensichtlich unhaltbar erscheinen und dadurch den Eindruck einer willkürlichen oder doch jedenfalls sachfremden Einstellung des Richters erwecken (vgl. KG Belin, Beschluss vom 22.11.2012 – 10 W 67/12; Beschluss vom 08.06.2006 – 5 W 31/06 – NJW-RR 2006, 1577).
Genau das ist der Punkt:
die Justizbehörden Würzburg/Bamberg betreiben seit Jahren eine die anerkannten rechtlichen und insbesondere verfassungsrechtlichen Grundsätze völlig missachtende und zuwiderlaufende rechtswidrige, willkürliche und persönlich motivierte Rechtsprechung zugunsten von Justiz und Erfüllungsgehilfen, dass hier nicht nur der „Eindruck“ einer willkürlichen und sachfremden Einstellung der betreffenden Richter gegeben ist – sondern der Eindruck einer in Teilen korrupten, asozialen und mit immenser krimineller Energie auf böswillige Schädigung und Vernichtung von Bürgern ausgerichteten Justiz besteht, die die Lebensrealität leugnet, nur um die erneute Offenlegung eines Skandals aĺa Mollath zu vertuschen und die Täter in den eigenen Reihen zu decken.
Wer das für eine übertriebene Darstellung eines überspannten persönlich Betroffenen hält, dem empfehle ich die Lektüre der Fakten in diesem Blog, vielleicht anfangen mit den Originalakten, z.B. hier: die Behauptung der sog. Richter Baumann und Schepping auf Antrag des damals sog. Generalstaatsanwalts Lückemann, dass ich selbst schuld daran bin, wenn ich zehn Monate ohne Vorliegen von Straftat und Haftgrund in „Untersuchungshaft“ gezwungen werde:
https://martindeeg.wordpress.com/2017/09/12/weitere-details-zur-freiheitsberaubung-im-amt-und-rechtsbeugung-zum-nachteil-eines-ehemaligen-polizeibeamten-olg-bamberg-justizverbrecher-norbert-baumann-und-thomas-schepping/
Oder hier die Behauptung der sog. Richter des Landgerichts Würzburg um den korrupten Peter Müller, dass Nichtraucher selbst schuld sind, wenn sie wochenlang mit Rauchern eingesperrt werden:
https://martindeeg.wordpress.com/2017/09/07/wuerzburgs-richter-behaupten-nichtraucher-ueber-wochen-mit-drei-rauchern-einsperren-passt-schon/
Nur zwei Beispiele von vielen, alle nach dem gleichen Muster.
Oder hier: die Mischpoke um den korrupten Peter Müller kopiert einfach ein eigenes, sieben Jahre altes Urteil, um eine völlig andere Klage loszuwerden:
https://martindeeg.wordpress.com/2017/08/17/wuerzburger-justizverbrecher-gehen-zu-copy-and-paste-ueber-um-freiheitsberaubung-im-amt-durch-kollegen-zu-vertuschen/
Dass der Richter Peter Müller und der Beklagte Thomas Trapp, der einer Freiheitsberaubung im Amt schuldig ist, die ausführlich dargelegt ist und für die auch anhand umfangreicher Zeugenaussagen ein dringender Tatverdacht besteht, miteinander befreundet sind, wie der auf Vorhalt 2017 einräumt, spielt keine Rolle: sowas legt in Würzburg weder Befangeneheit noch Rechtsbeugung nahe!
Ihr seid asoziale Verbrecher! Und ganz sicher nicht „für die Menschen da“!
Dieses Schreiben zwecks öffentlicher Dokumentation der Vorgänge in der bayerischen Justiz, Landgericht Würzburg beweisrechtlich veröffentlicht:
Landgericht Würzburg
Ottostraße 5
97070 Würzburg 09.11.2017
Az. 72 O 1694/17
1.
Gegen den Beschluss vom 03.11.2017 wird hiermit Beschwerde eingereicht.
Dieses Schreiben ist beweisrechtlich veröffentlicht.
2.
Gegen die Richter Dr. Martin Gogger, Dr. Alexander Milkau, Dr. Armin Haus, gegen die bereits in anderen Verfahren Anträge wegen Besorgnis der Befangenheit sowie Tatverdacht der Rechtsbeugung zu Lasten des Klägers angezeigt sind, wird hiermit weiter Besorgnis der Befangenheit in diesem Verfahren angezeigt.
Der Tatverdacht struktureller Rechtsbeugung zwecks Vertuschung erheblicher Straftaten im Amt zu zu Lasten des Klägers bei den Justizbehörden Würzburg ist offenkundig.
Es geht zum einen um Vertuschung des seit Dezember 2003 zugunsten der Volljuristin Neubert gedeckten schuldhaft rechtswidrigen Kindesentzug unter Missachtung der Grundrechte des Klägers als auch seines Kindes.
Es geht weiter um die Vertuschung einer aus dem Kindesentzug resultierenden bizarren Kriminalisierung und Pathologisierung durch hochrangige CSU-Justizjuristen inklusive einer zehnmonatigen gemeinschaftlich begangenen schweren Freiheitsberaubung im Amt gegen den Kläger, für die der OLG-Präsident Lückemann federführend verantwortlich zeichnet.
Begründung:
1.
Die Richter schreiben:
„Der Antragsteller führt im Wesentlichen aus, dass er die Richterin in weiteren Zivilverfahren abgelehnt habe, weil sie rechtsbeugerisch die Aufklärung eines zu seinen Lasten verübten Justizskandals vereiteln wolle. Die Substanzlosigkeit dieser Vorwürfe wurde dem Antragsteller bereits im Verfahren 72 O 1041/17 im Rahmen der Entscheidung über sein dortiges Ablehnungsgesuch sowohl durch das Landgericht Würzburg, als auch durch das OLG Bamberg aufgezeigt.“
Die Richter leugnen hier weiter schlicht anmaßend unverschämt die Realität und die objektiv vorliegende Faktenlage, weil diese ihnen offensichtlich nicht passt und ignorieren anhaltend die akribischen und umfassend beweisrechtlich und zeugenschaftlich durch den Kläger dargelegten Vorgänge.
Der Vorwurf der Substanzlosigkeit ist bereits dadurch als Realitätsverlust oder schlicht Rechtsbeugung durch die Richter Dr. Gogger, Dr. Milkau, Dr. Haus entlarvt, als das OLG Bamberg nun in dem genannten Verfahren 72 O 1041/17, in welchem die Richterin Ursula Fehn-Herrmann, Landgericht Würzburg, den persönlich bekannten Gerichtsgutachter Dr. Groß vor den Folgen eines eklatanten Fehlgutachtens retten will, indem sie u.a. schlicht die Tatsache bestreitet, dass ein eklatantes Fehlgutachten mit Folge siebenmonatiger Unterbringung des Klägers vorliegt (obwohl dies u.a. in Verfahren 814 Js 10465/09, Landgericht Würzburg und u.a. durch Obergutachten des objektiven Prof. Dr. Norbert Nedopil bereits im März 2010 zweifelsfrei festgestellt wurde), festgestellt hat, dass das Landgericht hier einen erheblichen Verfahrensfehler begangen hat.
https://martindeeg.wordpress.com/2017/09/29/einzelrichter-foerster-olg-bamberg-verweist-verfahren-dr-gross-zurueck-nach-wuerzburg-erheblicher-verfahrensfehler/
Die Justizbehörden Würzburg versuchen ungeachtet dessen zum Zweck der Vertuschung der Gesamtvorgänge den Beklagten Dr. Groß als verlässlichen Helfer mit Allgemeinplätzen vor der Aufklärung und den Folgen eines konkreten Fehlgutachtens zu schützen, so im Verfahren 62 O 2451/09, ohne auf konkreten Sachvortrag zur Klage einzugehen:
….“Dies gilt umso mehr , als der Sachverständige Dr. Groß – wie auch der Kammer aus eigener Anschauung in zahlreichen anderen Verfahren bekannt ist – im Allgemeinen als umsichtiger, erfahrener und sorgfältig arbeitender Gutachter mit hoher Sachkompetenz gilt, der seine medizinischen Schlussfolgerungen und Diagnosen erst nach sorgfältiger Abwägung und umfassender Begründung zu treffen pflegt.“…
Im Verfahren Az. 64 O 937/17 kopieren die verbrecherisch agierenden Richter um den offenkundig korrupten Vorsitzenden Peter Müller einfach ihr unter Vedacht der Rechtsbeugung stehendes Urteil zu 62 O 2451/09 aus dem Jahr 2010, um ein weiteres Verfahren ohne jeden Bezug zur Beweis- und Faktenlage, zu den genannten Zeugendarstellungen und trotz dringendem Tatverdacht auf gemeinschaftlich begangene Freiheitsberaubung im Amt gegen den Kläger zu entledigen.
Diese Vorgänge und der Vorwurf der Substanzlosigkeit sind eine Verhöhnung des Rechtsstaats, eine Unverschämtheit gegen den Kläger als Geschädigten dieser asozialen und auf Schädigung von mißliebigen Menschen ausgerichteten Justizjuristen (siehe Blog) und offenkundig einzig der in Teilen wahnhaften Hybris der bayerischen Justiz geschuldet, die auch bei Verbrechen im Amt glaubt, diese zu Lasten der Opfer vertuschen zu können.
Der ständige selbstreferentielle Hinweis der Justizjuristen Würzburg/Bamberg auf andere Justizjuristen Würzburg/Bamberg ist hierbei mittlerweile lediglich noch als Hinweis auf einen skrupellosen Korpsgeist der Justiz zu deuten, aber nicht als Hinweis auf „Substanzlosigkeit“ akribisch vorgetragener Verbrechen im Amt, die erkennbar geeignet sind, bei objektiver Aufklärung für die Entfernung der Täter aus dem Amt, eine Anklageerhebung und Verurteilung zu langjährigen Haftstrafen zu sorgen.
Dies gilt insbesondere für den unmittelbaren Kollegen der befangenen Richter, Thomas Trapp, Richter am Landgericht sowie den OLG-Präsidenten Clemens Lückemann.
Auch die Verbrechen der Nazis wurden im übrigen nicht dadurch „legitimiert“, weil eine gewisse Anzahl von Juristen dies so behauptete oder eben alle mit Verweis auf „Entscheidungen“ dabei mitmachten, Menschen an eine Grube zu stellen und ihnen in den Hinterkopf zu schießen.
Aus der Rolle der Staatsanwaltschaft Würzburg und der Netzwerke um den heutigen OLG-Präsidenten Lückemann bei diesem Justizskandal ergibt sich ein übergeordneter Befangenheitsgrund, der zwecks Gewähr eines rechtsstaatlichen und objektiven Verfahrens längst für Verweisung der Vorgänge an ein anderes Gericht Anlass gibt.
Eine solche Verweisung wird erkennbar verweigert, die Anträge des Klägers Anträge ignoriert, da offenkunnig die Absicht besteht, den Missbrauch von Amtsgewalt und Deutungsmacht und die Vertuschung der Vorgänge und Verbrechen im Amt weiter intern bei den Justizbehörden Würzburg/Bamberg unter Leitung eines der Hauptbeschuldigungen fortzusetzen.
2.
Im übrigen wird auf Antrag der Befangenheit im Verfahren Az. 71 O 1605/17 verwiesen.
Die Richterin Fehn-Herrmann tauscht hierbei quasi mit dem Richter Dr. Gogger die Rolle.
Die korrupten und befangenen Richter bestätigen sich quasi gegenseitig in verschiedenen Verfahren, dass sie nicht befangen sind, sondern die jeweilige Verletzung von rechtlichen – insbesondere verfassungsrechltichen Grundsätzen und Leugnung von Faktenlage getroffenen sog. Entscheidungen lediglich subjektiv für den Kläger nicht nachvollziehbar seien, so dass hier ein Problem seitens des Klägers vorliegt und nicht etwa eine offenkundige und für jeden vernünftig denkenden Menschen erkennbare strukturelle Korruption, um einen Justizskandal und Verbrechen im Amt durch nahestehende Kollegen zu verdecken, zu denen auch freundschaftliche und private Beziehungen bestehen.
Beweis:
Schreiben und Antrag zu Az. 71 O 1605/17
Insbesondere wird auf folgendes verwiesen, was auch für dieses Verfahren vollinhaltlich gilt:
Für alle vier Richter, einschließlich Martin Gogger gilt folgender Befangenheitsgrund, der sich aufgrund des o.g. ständig bestätigt und als übergeordnet anzusehen ist:
Federführend für die Schädigungen, rechtswidrigen Maßnahmen und letztlich die vollendete schwere Freiheitsberaubung im Amt, 814 Js 10465/09, die Inhalt der Klage hier ist, ist der Beschuldigte und Justizverbrecher Clemens Lückemann, zur Tatzeit Generalstaatsanwalt Bamberg, bis kurz zuvor Leiter der Staatsanwaltschaft Würzburg, verantwortlich für die – über die Mainpost medial verbreitete – Kriminalisierung und Pathologisierung des Klägers und die familiären und privaten Schädigungen seit insgesamt 2004.
Die Kriminalisierung ist Folge der falschen Eidesstattlichen Versicherung der Volljuristin Kerstin Neubert, die drei Monate nach Geburt des gemeinsamen Kindes und Verfügung des Justizverbrechers und Lückemann-Günstlings Thomas Schepping, aktuell Direktor des AG Gemünden, den Kontaktabbruch des Klägers zu seinem Wunschkind erzwang, Alter des Kindes aktuell 14 Jahre.
Der Justizverbrecher Lückemann hat beginnend 2006 als Leiter der Behörde Würzburg zunächst die Beschuldigte Drescher (Klage anhängig wegen Freiheitsberaubung im Amt, Az. 63 O 1493/17) und infolge den Justizverbrecher Thomas Trapp zu den Maßnahmen, der sich steigernden ausufernden Schädigung und letztlich 2009 zu der Vernichtung des Klägers durch dauerhafte Unterbringung in der Forensik angewiesen.
Es ist völlig fraglos, dass angesichts von Schlagzeilen wie „Ex-Polizist drohte mit Amoklauf“ in der regionalen Mainpost, – Ligitation-PR durch Pressesprecher Ohlenschlager auf Weisung Lückemann – spätestens ab dem medial verbreiteten Versuch der dauerhaften Unterbringung eines ehemaligen Polizeibeamten in der Forensik Lohr absolute Chefsache war und aufgrund der jahrelangen Gegenwehr des Klägers als Vater und Polizeibeamter bei den Beschuldigten Drescher, Trapp, Lückemann etc. persönliche Handlungsmotive und Schädigungsabsicht zugrundelagen.
Die Vorgänge sind, wie die Richter hier mittlerweile fraglos wissen, seit 2013 im Blog des Klägers öffentlich gemacht. Auch die Zielsetzung dieses Blogs ist bekannt.
Der Beschuldigte und Initiator der Verbrechen und Maßnahmen gegen den Kläger ist, wie die Richter ebenfalls wissen, seit 2013 sog. Präsident des OLG Bamberg, somit für die weitere Karriere und den Dienstweg der Richter entscheidend.
Auch rechtliche und persönliche Sanktionen gegen die Richter sind dem Beschuldigten Lückemann möglich, was die befangenen Richter des Landgerichts Würzburg auch wissen, die hier durchweg gegen den Kläger agieren.
Lückemann verfügt in der Justiz, in der er seit 30 Jahren verantwortliche Positionen innehat, über willfährige Netzwerke und hat vielfache Abhängigkeiten geschaffen.
Es ist auch für den Kläger nicht auszuschließen, dass die Richter selbst zu den willfährigen Erfüllungsgehilfen und Lakaien und somit zu den Günstlingen des Justizverbrechers Lückemann gehören.
Eine Dienstaufsicht über die Machenschaften und Netzwerke im OLG-Bezirk gibt es nicht. Bei Beschwerden wird der Kläger vom Ministerium an die Behörde verwiesen, gegen die sich die Beschwerde richtet. Dies ist offenkundig üblicher CSU-Standard.
Es ist daher offenkundig, dass die Richter keinesfalls mehr die für richterliches Handeln notwendige Objektivität und Unabhängigkeit besitzen, da jede wie auch immer geartete Entscheidung zugunsten des Klägers insoweit unter dem Damoklesschwert dienstlicher, persönlicher oder sonstiger Sanktionen durch Lückemann und dessen Netzwerke erfolgt.
Die Skrupellosigkeit dieser zum Teil offenkundig rechtsradikaler Gesinnung zugewandten Täter, die mit immenser krimineller Energie und nachhaltigem Amtsmissbrauch einen unbescholtenen Polizeibeamten und Vater dauerhaft im Maßregelvollzug vernichten wollten, ergibt sich jedem vernünftig denkenden Menschen.
Die Täter erzwangen eine zweiter Freiheitsberaubung nach bereits acht Monaten Untersuchungshaft, ebenfalls gerichtsanhängig und verweigerten hernach in gleicher Besetzung die (völlig ungenügende) Entschädigung, die dem Kläger rechtlich zustand.
3.
Alle Vorgänge sind beginnend September 2013 infolge der insgesamt seit 2004 erfolgten Verweigerung des ordentlichen Rechtswegs für den Kläger als ehemaligen Polizeibeamten im Einflussbereich der Beschuldigten und durch die bayerische CSU-Justiz unter dem Beschuldigten Lückemann beweisrechtlich veröffentlicht.
Der Rechtsweg einer Anzeige wegen Verleumdung oder falscher Verdächtigung steht den Beschuldigten bereits eben so lange offen.
Dass dieser nicht in Anspruch genommen wird, sondern der Kläger im Gegenteil mit anonymen Morddrohungen, der Inszenierung einer Wohnungsdurchsuchung durch den Beschuldigten Lückemann (LG Bamberg, Az. 14 Qs 39/16, Feststellung eines Entschädigungsanspruchs) und bizarren Strafanträgen wegen vorgeblicher „Beleidigung“ durch den Hauptbeschuldigten Lückemann, LG Stuttgart, Az. 6 Cs 7 Js 67767/16 rechtswidrig eingeschüchtert, mundtot zu machen versucht wird, belegt zum einen weiter den Charakter dieser Justizverbrecher als auch die Richtigkeit der Darstellungen des Klägers.
Das übliche Entledigungsmuster der bayerischen Justiz, lästige Antragsteller und Geschädigte, Kritiker und Justizopfer dauerhaft zu vernichten und mundtot zu machen, die Pathologisierung, ist ebenfalls Inhalt der Geltendmachungen.
Es besteht nicht der geringste Zweifel, dass das Fehlen dieser üblichen Entledigunsstrategie die Täter und Beschuldigten der bayerischen Justiz vor große, bislang unbekannte Probleme stellt.
Es ist auch die Öffentlichkeit, die in der heutigen Zeit vor einem derarten Amtsmissbrauch, einer in Teilen verbrecherischenm, in asozialer Schädigungsabsicht und völlig rechtsfremd agierenden skrupellosen rechtslastigen Justiz zu schützen vermag.
Martin Deeg,
Polizeibeamter a.D.