Stand der Dinge: Beleidigungsposse durch Staatsanwaltschaft Stuttgart, die mit den Justizverbrechern Lückemann & Co. konspiriert und sich bei Vertuschung von Verbrechen gegen unschuldigen Polizeibeamten und Vater zum Mittäter macht!

QUEENSLAND, AUSTRALIA – BY Troy Mayne / CWPA / Barcroft Images

Ich bitte mal zu beachten, dass während all dieser dummdreisten und arroganten Versuche deutscher Justizjuristen, mich repressiv weiter unter Druck zu setzen, mich zu verarschen, mich auflaufen zu lassen, die KINDESENTZIEHUNG und KINDESENTFÜHRUNG durch die Volljuristin Kerstin Neubert ungehindert weiter geht.

Ein RECHTSFREIER RAUM, der längst Berechtigung zur Selbsthilfe und Selbstjustiz gibt…..bei Müttern führt Selbstjustiz und Missachtung jeglicher Gesetze zum Erfolg, wie man sieht.

Vgl. die Kindesentfremdungen und Rechtsbrüche gegen Angelo Lauria, zwei Töchter ….

…gegen Steffen Wieland, ein Sohn…..

oder gegen Thomas Karzelek, wo die Mutter, eine Juristin, eine gewaltsame Entführung der Tochter nach Polen plante und durchführte und trotz Haftstrafe weiter über das Kind verfügt, unter Ausgrenzung des Vaters, der das alleinige Sorgerecht hat….

https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.entfuehrtes-maedchen-aus-dem-strohgaeu-gericht-uebergibt-lara-wieder-an-die-mutter.7e0bb93e-34ce-43e2-b386-0f0453446e89.html

Der Öhringer Amtsrichter Peter Grosch dokumentiert beispielhaft in seinem Beschluss gegen Steffen Wieland dieses immer gleiche Vollversagen der deutschen Justiz, die Täterinnen zu Kindesentzug und Ausgrenzung der Väter ermutigt, Beihilfe leistet:

….“Der Vater hat nunmehr dokumentiert, dass er bis zuletzt um Umgang mit seinem Sohn gekämpft hat. Er hat eine entsprechende Umgangsregelung erreicht und auch versucht diese durchzusetzen. Wenn er irgendwann von seinem Sohn gefragt wird, warum er an seinem Leben nicht mehr teilgenommen hat, kann er dies alles belegen.

Er wird jetzt aber akzeptieren, dass seine Möglichkeiten und auch die Möglichkeiten des Gerichts erschöpft sind.“…

Nein, Väter müssen hier gar nichts mehr „akzeptieren“!!!!!

Die Justiz versagt auf ganzer Linie, während sie gleichzeitig die so diskriminierten Väter – Opfer von Verbrechen und anhaltenden Grundrechtsverletzungen – mit schwachsinnigsten Repressionen vor Offenlegung dieses gesamtgesellschaftlichen Skandals und dieses VOLLVERSAGENS der Justiz zu Lasten unserer Kinder mundtot zu machen versucht und so diese asozialen Zustände zu vertuschen.

Hier also aus gegebenem Anlass eine kurze Chronologie zu der Beleidigungsposse, bei der bayerische Justizverbrecher und Staatsanwaltschaft Stuttgart mittlerweile kooperieren und konspirieren, um mich mittels konstruiertem Vorwurf der „Beleidigung“ nochmals einzusperren – während man konzertiert alles unternimmt, um die widerwärtigen Verbrechen im Amt weiter zu vertuschen:

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart bescheinigt der Staatsanwaltschaft Stuttgart weiter in eigener Sache, dass die fortlaufenden ergebnisorientierten Diffamierungen, Stigmatisierungen und der Versuch, mich mit dem Vorwurf der „Beleidigung“ mundtot machen zu wollen – Beschuldigte Silke Busch – und die bayerischen Justizverbrecher um Clemens Lückemann (Freiheitsberaubung im Amt etc.) und Pankraz Reheußer (Kindesentführung) weiter zu stärken und vor Aufklärung des Justizskandals zu retten, weiter keinen Anlass für Verdacht der Strafvereitelung oder auch der Dienstaufsicht bieten, der Herr Dr. Hansjörg Götz:

Hier nochmal der Vorgang chronologisch:

Strafbefehl und Einspruch wegen vorgeblicher Beleidigung:
https://martindeeg.wordpress.com/2017/07/04/justizverbrecher-pankraz-reheusser-der-die-schuld-fuer-weiteren-psychischen-kindesmissbrauch-traegt-will-opfer-sein-strafbefehl-wegen-beleidigung-justizministerium-bw-wegen-strafvereitelung/

Hauptverhandlung und mündliches Urteil:
https://martindeeg.wordpress.com/2017/09/19/beleidigung-ein-kapitaldelikt-korruptionsstaatsanwalt-mit-eigenem-blog-fuehrt-anklage-thomas-hochstein/

Schriftliches Urteil:
https://martindeeg.wordpress.com/2017/10/26/bamberger-justizverbrecher-clemens-lueckemann-und-pankraz-reheusser-werden-von-stuttgarter-amtsgericht-zu-geschaedigten-phantasiert/

Hier im Volltext:
Urteil 6 Cs 7 Js 67767/17 wegen Beleidigung (inkl. Blogbeiträge)

Berufung zum Landgericht:
https://martindeeg.wordpress.com/2017/10/29/wie-tief-bueckt-sich-die-justiz-stuttgart-noch-vor-den-bamberger-justizverbrechern-lueckemann-und-reheusser-berufung-gegen-weiteren-versuch-mich-mit-missbrauch-des-strafrechts-mundtot-zu-machen-lan/

Forderung der Staatsanwaltschaft Stuttgart nach „Haftstrafe“, Hinzuziehung Justizministerium BW, das an die Staatsanwaltschaft abgibt:
https://martindeeg.wordpress.com/2017/11/05/stuttgarter-staatsanwaltschaft-konspiriert-mit-den-justizverbrechern-um-lueckemann-uebliche-strategien-stigmatisierung-und-kriminalsierung-von-geschaedigten-um-von-verbrechen-im-amt-abzulenken-opf/

Ergänzender Antrag ans Landgericht Stuttgart, Antrag auf Akteneinsicht:
https://martindeeg.wordpress.com/2017/11/06/uebergriffige-staatsanwaelte-die-versuchen-justizopfer-und-geschaedigte-einzuschuechtern-um-verbrecher-in-den-eigenen-reihen-zu-schuetzen-ein-offenkundig-systemisches-problem-im-zersetzten-rechtss/

OLG Stuttgart deckt Staatsanwaltschaft und Verbrecher im Amt etc. mit üblicher Phrasendrescherei und Leugnung der Fakten:
https://martindeeg.wordpress.com/2017/11/26/weiter-dummdreistes-blockieren-des-rechtsweges-durch-richter-des-olg-stuttgart-die-offenbar-glauben-mit-provokationen-gegen-justizopfer-koennten-sie-den-hochrangigen-polizeibeamten-eisele-und-bayeri/

Strafanzeige und weitere Diesntaufsichtsbeschwerde gegen Staatsanwaltschaft, die in sog. Berufungsbegründung weiter beleidigt und diffamiert, Silke Busch; Justizministerium gibt an Staatsanwaltschaft ab:
https://martindeeg.wordpress.com/2017/11/27/mittaeter-staatsanwaltschaft-stuttgart-verbrecher-im-amt-decken-und-hofieren-gleichzeitig-justizopfer-provozieren-diffamieren-und-beleidigen-ziel-offenkundig-verfahrensbeendender-bilanzsuizid/

Es folgt der weitere selbstreferntielle Freibrief des Staatsanwalts Götz oben…

Dieses Schreiben ging an die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart, an die Polizei und ist hiermit ebenfalls beweisrechtlich veröffentlicht:

Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart
Werastraße 23
70182 Stuttgart 12.12.2017

Az. 300 Js 116108/17

Gegen sog. Verfügung der Staatsanwaltschaft Stuttgart, Herrn Dr. Götz, zugunsten der Staatsanwaltschaft Stuttgart, Beschuldigte Frau Busch, wird hiermit fristgerecht Beschwerde eingereicht.

Gegen Oberstaatsanwalt Dr. Hansjörg Götz wird ebenfalls wegen Verdacht der Rechtsbeugung im Amt sowie Verdachts der Strafvereitelung zugunsten von Justizkollegen hiermit Strafanzeige erstattet.

Auf bisherige Geltendmachungen wird vollinhaltlich und beweisrechtlich verwiesen.
Schreiben wird beweisrechtlich veröffentlicht.

Begründung

Es ist davon auszugehen, dass eine objektive Prüfung nicht stattfand und auch die Akten nicht beigezogen wurden sondern hier lediglich durch Dr. Götz phrasenhaft eine allgemeine Abfertigung zugunsten der Mitarbeiterin Busch und der Behörde erfolgte, wie dies bei Staatsanwaltschaften üblich ist.

Es wäre insoweit auszuschließen, dass ein promovierter Jurist bei Lektüre der Akte nicht erkannt haben will, dass hier gegen einen Unschuldigen und Polizeibeamten des Landes seit Jahren schwere Verbrechen im Amt zu verzeichnen sind und Ermittlungen sowie zivilrechtliche Klärungen insgesamt einzig aufgrund Standesdünkel und Korpsgeist innerhalb der Justiz sowie aufgrund der fortlaufenden Vertuschungen zugunsten der Täter im Amt unterbleiben.

Es wäre ebenso auszuschließen, dass ein promovierter Jurist bei Lektüre der Akte nicht erkannt haben will, dass der AE unter fortlaufendem Amtsmissbrauch mit konstruierten Straftaten gegen seine Person mundtot gemacht und von der weiteren Geltendmachung der Verbrechen im Amt und unter bewusster Missachtung der Meinungsfreiheit des AE abgebracht werden soll.

So stellte der Justizverbrecher Clemens Lückemann, der insbesondere für eine zehnmonatige Freiheitsberaubung im Amt und die Verweigerung der Entschädigung nach Freispruch als Täter (Landgericht Würzburg, 814 Js 10465/09) und maßgeblicher Initiator in seinem Netzwerk bei der Justiz Franken anzusehen ist, einen Strafantrag wegen Beleidigung gegen den AE.

Eine Ermittlung wegen Verbrechen im Amt wird konsequent unter Rechtsbeugung und Strafvereitelung verweigert – jedoch dem Strafantrag des Täters nachgegangen, offenkundig da dieser als sog. Präsident des Oberlandesgerichts Bamberg auch bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart hofiert und bei Verbrechen im Amt aktiv gedeckt wird.

Der Gesamtsachverhalt ergibt sich aus den Akten sowie aus den beweisrechtlichen Veröffentlichungen des AE.

Das Verhalten der Staatsanwaltschaft Stuttgart, die seit Jahren Kenntnis von den Verbrechen im Amt hat, ist insgesamt eine Verhöhnung des Rechtsstaats.

Weiter ist offenkundig, dass die Staatsanwaltschaft mit den Justizverbrechern aus Bayern gegen den AE konspiriert anstatt auf eine objektive und rechtsstaatliche Klärung der Vorwürfe zu dringen, wie es Aufgabe einer Staatsanwaltschaft in diesem Rechtsstaat ist.

Die Beschuldigte Busch macht sich erkennbar zum Erfüllungsgehilfen der Verbrecher im Amt, dies unter Beleidigung und Diffamierung des Anzeigenerstatters als zu Unrecht Beschuldigtem und unbescholtenem Polizeibeamten des Landes.

Anders ist deren Mitteilung, die erneute rechtsbeugende und verfassungsrechtlich absurde sog. Verurteilung des Klägers wegen vorgeblicher „Beleidigung“ von Justizverbrechern nicht zu verstehen, Zitat:

„Das Strafmaß wird dem Unrechtsgehalt der Tat und der Persönlichkeit des Angeklagten nicht gerecht.“

Dies ist ein weiterer Versuch einer sog. Strafverfolgungsbehörde, einen erkennbar zu Unrecht seit Jahren kriminalisierten unbescholtenen Polizeibeamten zu stigmatisieren, zu beleidigen
und zu diffamieren. Dies aus Eigeninteresse, Gleichgültigkeit und unter Verhöhnung rechtsstaatlicher Prinzipien.

Entweder hat die Beschuldigte Busch den Bezug zur Realität verloren oder sie begeht bewusst und gezielt eine Beleidigung und Diffamierung gegen ein Justiozopfer, um die Täter zu decken.

Selbstverständlich ist dies strafrechtlich relevant und auch Anlass für Maßnahmen im Rahmen der Dienstaufsicht – jedenfalls in einem Rechtsstaat, in dem die Gleichheit vor dem Gesetz verfassungsrechtlich garantiert ist.

Der Popanz, mit dem Staatsanwälte sich gegenseitig einen Freibrief ausstellen, ist ein Witz und untergräbt das Vertrauen in den Rechtsstaat.

Diese im Fall des AE seit insgesamt 2004 zutage tretende Hybris und Arroganz von sog. Staatsanwälten ist mittlerweile ein gesamtgesellschaftlicher Skandal.

Jedwede Schweinerei durch Angehörige dieser Betriebe wird vertuscht, gleichgültig ob es sich um Straftaten im Amt im Rahmen von Stuttgart 21 / Schwarzer Donnerstag, um die Ermordung von Oury Jalloh oder um Vertuschung ungerechtfertigter Maßnahmen und Verbrechen im Amt gegen Unschuldige wie Jörg Kachelmann oder den AE hier handelt.

2.
Die sog. Verfügung vom 06.12.2017 ist völlig begründungsfrei und beschränkt sich selbstreferentiell auf eine mantrahafte Leugnung der Tatsachen und Fakten.

Der AE ist als ehemaliger Polizeibeamter des Landes Baden-Württemberg seit Jahren Geschädigter von schweren Straftaten im Amt und insbesondere Verbrechen im Amt durch Justizjuristen des Freistaates Bayern.

Der AE ist seit insgesamt 2003 Opfer einer Kindesentziehung und Kindesentführung durch die Kindsmutter, Volljuristin Kerstin Neubert, die durch Täter bei den Justizbehörden Würzburg gedeckt und in ihrem Handeln befördert wird.

Ein Beschluss des Familiengerichts Würzburg vom 09.04.2010 auf wöchentliche sog. Umgangstreffen, der bis zum 07.07.2015 gültig und gerichtlich vollstreckbar war, wurde ab Juni 2012 zu Lasten von Vater und Kind weder durchgesetzt noch irgendetwas unternommen, um das Unrecht zu beenden.

Seit Oktober 2012 ist die Kindsmutter und Volljuristin Neubert zum Zweck der Bindungsblockade, des Umgangsboykotts und der Ausgrenzung des AE als leiblichem und rechtlichem Vater unter Missachtung des vollstreckbaren Beschlusses untergetaucht, was eine Kindesentführung verwirklicht.

Die Schädigungen des AE als Vater sind irreversibel. Durch die anhaltende dummdreiste Blockade und Verweigerung des Rechtsweges durch Justiz und Strafverfolger ist schon lange eine Aufforderung zur Selbstjustiz impliziert.

Der Vertuschung von Verbrechen im Amt mittels ergebnisorientierter und böswilliger Stigmatisierung, Kriminalisierung und Pathologisierung von Betroffenen und Geschädigten werden mit dem Fall des Anzeigenerstatters hier ihre Grenzen aufgezeigt werden!

Selbst die affektiven Mörder und Gewaltverbrecher, mit denen der AE während seiner von den Justizverbrechern um Clemens Lückemann erzwungenen zehnmonatigen Freiheitsberaubung eingesperrt war, sind integrer, vertrauenswürdiger und ehrlicher als die fränkischen Staatsanwälte und die Verbrecher in den Reihen der Justiz, die hier agieren.

Diese Verbrecher im Amt versuchen Menschen gezielt und geplant zu schaden bis zur völligen Vernichtung der sozialen und bürgerlichen Existenz – und stellen sich dann noch als Hüter von Recht und Gesetz dar.

In diesem Fall werden die Verbrechen und der Machtmissbrauch gegen einen Unschuldigen für die Verbrecher im Amt Konsequenzen haben!

Martin Deeg

Polizeibeamter a.D.

Mordmotiv Kindesentzug: die Strategien der Ausgrenzung und Isolation von Vätern und Verletzung der Kindesrechte zugunsten von rachegeleiteten Müttern

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Eine kurze Klarstellung vorangestellt:

Ich bin logischerweise lebensbestimmend mit meinem Kind identifiziert – ich bin aber neben meiner eigenen von Kerstin Neubert und der asozialen CSU-Justiz zerstörten Vaterschaft auch identifiziert mit Vätern wie Angelo Lauria, die ausgegrenzt und ebenso zerstört werden.

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Dies, weil mein eigener Vater (und meine Familie väterlicherseits, die ich quasi über Nacht „verlor“) ebenso ausgegrenzt und isoliert wurde: von meiner Mutter, dem mütterlichen Umfeld und meinem gewalttätigen bigotten Stiefvater, den man mir mit 5 Jahren als neuen „Erziehungsberechtigten“ vor die Nase setzte.

Mit jedem Tag Kindesentzug und Ausgrenzung steigerte sich der Schaden – die Konsequenzen für die Verantwortlichen und Täter unterliegen keiner Verjährung, die Zeit heilt keine Wunden. Durch das fortlaufende in diesem Blog dokumentierte asoziale Verhalten insbesondere des Justizverbrechers Pankraz Reheußer und der widerwärtigen Hetzanwältin Hitzlberger (das Schreiben an die Hetzanwältin Rohfleisch ist 1 : 1 übertragbar!) ist nun wieder seit 2012 eine Situation geschaffen und juristisch manifestiert worden, die die Täter und Verantwortlichen nicht mehr kontrollieren können. Ich bin völlig ausgegrenzt, isoliert und vom eigenen Kind böswillig entfremdet – hierdurch  radikalisiert, unberechenbar und zu allem fähig.

—-Mein Kind, es tut mir leid, ich habe alles versucht, die Verbrechen, Lügen und das asoziale Verhalten Deiner Mutter aufzudecken und zu beenden, die Schäden  für Dich und mich zu begrenzen!—-

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Im Oktober 2013 hatte ich mich schon einmal mit folgendem befasst:
https://martindeeg.wordpress.com/tag/gefahrderjustiz/

2006 gab es einen Film über einen sog. „Trennungsmord“, der bei genauerem Hinsehen ein PROTOKOLL darüber ist, wie man mittels Ausgrenzung, Isolation und Stigmatisierung eines unbedarften, auf Klischees anspringenden dummen und instrumentalisierten Umfelds („Ein Dorf kämpfte….“) einen bis dahin nicht aufgefallenen Vaters quasi in selbsterfüllender Prophezeiung zu einem Mord treibt.

Nach diesem Muster geht man in Deutschland vor, sobald eine Frau „Gewalt“, „Stalking“ oder auch bloß „Hoppla“ ruft, um einen Mann loszuwerden. Frauen sind Opfer, nichts als Opfer, wie in deutschen Hörsälen gelehrt wird: http://www.zeit.de/gesellschaft/2017-02/joerg-kachelmann-alice-schwarzer-vortrag-crash-sexuelle-gewalt

Nach der Tat kommen auch hier natürlich – selbst Nachbarn und Freunde der Frau mutieren zu psychiatrischen „Sachverständigen“ – die üblichen „Erklärversuche“ vom psychisch Kranken, die man vorher zwanghaft herbeiredete.

Der Film kommt als Appell daher – ja für was eigentlich? – Männer noch „ausgeklügelter“ auszugrenzen, bei Trennung sofort wegzusperren? Offenbar sind sinnfreie und immer weiter eskalierende „Gesetzesverschärfungen“ das einzige, was dem Frauenlobbyismus noch einfällt, Thomas Fischer, BGH, hierzu in seiner aktuellen Kolumne: „Fischer im Recht / Wieder einmal: Journalismus und Recht: Im Land der Dichter und Deuter – „Viertens: Wir geeinten Stalking-Opfer“

http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2017-02/journalismus-recht-im-land-der-dichter-und-deuter-fischer-im-recht

Zum Film – die zahlreichen Widerprüche bereits in der Inhaltsbeschreibung springen jeden förmlich an, der sich auch nur ansatzweise näher mit dem Thema beschäftigt:

„Nach Trennung Mord“
Ein Dorf kämpfte vergeblich

Ein Dokumentarfilm von Kai Christiansen

Der Film „Nach Trennung Mord“ beschreibt die Chronik eines angekündigten Mordes 2005 in Bremen: Nach der Trennung von seiner Ehefrau Corinna steigert sich der 40jährige Speditionskaufmann Michael immer weiter in seinen Wunsch, sie zurück zu gewinnen. Er bedrängt, belagert und verfolgt sie. Michael wird zum Stalker. Die Nachbarn und Freunden versuchen zu helfen und zu vermitteln. Rund um die Uhr wird Corinna von ihrem Dorf geschützt, sie wird zur Arbeit gebracht, abgeholt, regelmäßig ruft jemand an oder geht vorbei, um nach dem Rechten zu sehen. Doch das Stalking hört nicht auf, Polizei und Psychiatrie sind ratlos, wollen oder können nicht eingreifen. Alle sind sich sicher, dass Michael seine Drohungen irgendwann umsetzen wird: Wenn Sie nicht zu ihm zurückkehrt, wird er sie zerstören. Neun Monate gelingt es, Corinna vor den Nachstellungen ihres Ex-Mannes zu schützen, dann lauert er ihr am Arbeitsplatz auf und tötet sie mit 16 Messerstichen. Der Film rekonstruiert die Umstände wie aus einer glücklichen Ehe mit zwei Kindern ein Szenario wie in einem Horrorfilm wird. Zum ersten Mal sprechen die Angehörigen und Freunde vor der Kamera, die monatelang darum gekämpft haben, das Schlimmste zu verhindern und doch scheiterten.

Es geschah am 07. März 2005: In einem Bremer Hotel ersticht der 40jährige Speditionskaufmann Michael seine zwei Jahre jüngere Ex-Frau Corinna. Der Film „Nach Trennung Mord“ rekonstruiert, wie es zu dieser Tat kam. Ein Mord, den alle erwarteten und den doch keiner verhindern konnte. In dem kleinen Dorf Etelsen bei Bremen leben Corinna und Michael mit ihren beiden Kindern jahrelang als glückliche Familie. Eine kleine Idylle mit Schlosspark nebenan und vielen jungen Eltern, die sich gegenseitig bei der Betreuung der Kinder helfen. Schnell wird klar, dass Corinna ein Mensch ist, der einen großen Freundeskreis aufbaut, während Michael mehr der Einzelgänger bleibt. Nach 14 Jahren Ehe kommt es zur Trennung, da Michael eine neue Frau kennen gelernt hat. Doch überraschend wendet sich das Blatt, die Trennung in beiderseitigem Einvernehmen wird zum Konfliktfall. Michael will die Trennung rückgängig machen, belagert und bedrängt Corinna. Nach dem Auszug aus der gemeinsamen Wohnung wird sein Verhalten immer zwanghafter, er lauert ihr auf und startet sein Stalking mit Telefonterror. Corinnas Bruder und Michaels Bruder berichten, wie sie versucht haben, die Situation zu beruhigen und zwischen den Ex-Partnern vermitteln wollten, um den gemeinsamen Kindern der beiden wieder Ruhe zu geben. Doch es wird immer schlimmer, die Nachstellungen nehmen zu. Die Nachbarn organisieren sich, verabreden Codewörter am Telefon, schauen regelmäßig bei Corinna vorbei, begleiten sie zur Arbeit und zurück. Achtmal wird die Polizei alarmiert und nimmt Anzeigen auf, doch eine wirkliche Handhabe haben sie nicht. Die Freundinnen aus der Nachbarschaft werden Zeuginnen von Szenen, in denen Corinna festgehalten, verschleppt und bedroht wird. Immer wieder wird Michael zum Einlenken gebracht, aber sein Fehlverhalten steigert sich weiter. Eine Einweisung in die Psychiatrie gelingt nicht. In Bremen geht ein Zeuge zur Polizei, der erfahren hat, dass Michael seine Frau töten will und er auf der Suche nach einer Waffe sei. Doch die Meldung wird nicht weitergeleitet. Die Vorfälle aus dem benachbarten Dorf in Niedersachen sind den Bremern nicht bekannt. Corinna hat ihren Freundinnen erzählt, dass sie erst tot sein muss, damit etwas passiert und diese Ahnung wird zur Gewissheit: Unter den Augen der Sicherheitskameras lauert Michael ihr am 07. März an ihrem Arbeitsplatz, einem Bremer Hotel, auf und sticht 16 Mal auf sie ein. Corinna ist auf der Stelle tot, Michael wird wenige Stunden nach der Tat verhaftet. Die Verwandten und Angehörigen sitzen sechs Monate später ihrem Bruder, Schwager, Freund und Nachbarn gegenüber und müssen als Zeugen aussagen. Die Kinder haben das Dorf verlassen und sind bei einer Pflegefamilie untergebracht. Michael wird zu 13 Jahren Haft verurteilt. Ein Stalker gewesen zu sein, bestreitet er. Eine Therapiemöglichkeit für Stalker existiert in Deutschland nicht. „Nach Trennung Mord“ ist ein ergreifender emotionaler Film, der in den kalten Wintertagen 2006 sich auf die Spuren eines Verbrechens begibt, das ein Jahr vorher geschehen ist und deren Zeugen sich zum ersten Mal vor der Kamera dazu äußern.“

Klicke, um auf NACH-TRENNUNG-MORD_Beschreibung.pdf zuzugreifen

Als ich mich als Betroffener Vater an den Regisseur wandte, schrieb der nur zurück, er habe mit dem Thema nichts mehr zu tun, das sei „abgeschlossen“…..

Nun zu etwas völlig anderem:

Der Heidelberger Vater Angelo Lauria, mit dem ich seit Jahren in Kontakt stehe und der ebenfalls seit Jahren mittels böswilligem Umgangsboykott, Bindungsblockade und asozialen Kriminalisierungsversuchen durch die Kindsmutter, die Großmutter mütterlicherseits und eine widerwärtige, Öl ins Feuer gießende frauenbewegte „Fachanwältin“ -Susanne Rohfleisch – ausgegrenzt wird und dessen Kinder gegen ihn manipuliert und instrumentalisiert werden, hat mir diese Woche den neuesten Antrag dieser Hetzanwältin zugesandt.

http://www.rohfleisch.de/zur-person.html

Sowohl in Angelos als auch in meinem Fall hat Katharina Behrend ein sog. Gutachten erstellt, das den Richtern in Würzburg und Heidelberg einen Freibrief für weitere Ausgrenzung liefern sollte. Die Rolle dieser Gutachterin wird noch näher zu beleuchten sein: Behrend verdient offenbar gutes Geld damit, Gerichten dabei zu helfen, Eltern als „hochkonflikthaft“ zu etikettieren und Richtern so ein „Argument“ für weitere Ausgrenzung des Vaters zu liefern, während die Kinder weiter geschädigt und manipuliert werden, die Dämonisierung des Vaters irgendwann irreversibel wird.

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Rohfleisch hat nun ein „Näherungsverbot“gegen den Vater beantragt, in welchem sie ihn in so absurder, widerwärtiger und abwertender Weise immer weiter in die Ecke drängt, dass ich hierbei nicht länger zuschauen kann. Angelo Laurias Kinder werden bereits seit Jahren ungehindert entfremdet und zweckgerichtet instrumentalisiert, der Umgang wurde boykottiert, die Bindung böswillig blockiert, wie in diesem Blog berichtet:

https://martindeeg.wordpress.com/2015/10/16/angelo-lauria-heidelberg-weiteres-beispiel-fuer-den-bankrott-der-deutschen-familienrechtsjustiz-olg-karlsruhe-16-uf-19015/

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Dieses Schreiben wird hier BEWEISRECHTLICH veröffentlicht und ging heute raus:

Susanne Rohfleisch
Landhausstraße 15
69115 Heidelberg 14.02.2017

Ihr Schreiben an das Familiengericht Heidelberg vom 02.02.2017 (1111O17-ki)

Der mithilfe Ihrer Rechtsvertretung für die Kindsmutter Maria-Cristina Constantinescu von seinen beiden Kindern isolierte und böswillig ausgegrenzte Vater Herr Angelo Lauria hat mir mit Datum von gestern Ihren jüngsten Schriftsatz vom 02.02.2017 zukommen lassen, worauf ich Ihnen – auch als ehemaliger Polizeibeamter – hier ein paar Anregungen geben möchte.

Ich finde die Art und Weise, in der Sie hier seit Jahren einen für die Kinder mit lebenslangen und irreversiblen Folgen verbundenen hochsensiblen Elternkonflikt gegen die Wand fahren und eine finale Eskalation offenkundig gezielt provozieren wollen, derart widerwärtig, bizarr und kindeswohlschädigend, dass Sie sich als Organ der Rechtspflege endgültig diskreditiert und als charakterlich ungeeignet erwiesen haben.

Das Ziel von Rechtsbeiständen in Kindschafts- und Trennungskonflikten sollte auf Mediation/Schlichtung und Entlastung ausgerichtet sein – und nicht auf Vernichtung eines Elternteils und Manipulation der Kinder.

Ihr Ziel ist offenkundig, den Umgangsboykott und die Entfremdung Herrn Laurias zu seinen Töchtern zu befördern und zu manifestieren und ihn in einen Suizid oder ein Gewaltdelikt hineinzutreiben, ihn zu kriminalisieren und mittels provozierter Reaktionen ins Gefängnis zu bringen.

Entweder sind Sie mental derart limitiert und menschlich schlicht gestrickt, dass Sie nicht einmal begreifen, dass Ihr Verhalten und Ihre hetzerischen und entwertenden Schriftsätze und die im Raum stehenden Folgen hieraus auch und insbesondere die Kinder (…) und (….) treffen – oder Ihnen ist dies angesichts frauenbewegter und lobbyistisch begründeter Männerverachtung schlichtweg egal.

Die hämische Bösartigkeit und der Vorsatz auf Schädigung, mit dem sie über die tatsächlichen Kindesbelange hinwegtrampeln, nämlich ohne introjizierte Schuldgefühle und frei von der interessegeleiteten Manipulation der mütterlichen Seite unbeschwert Kontakte und Bindung zum Vater leben zu können, lässt auf Letzteres schließen.

Dieses Schreiben geht an Herrn Lauria zur freien Verwendung – wobei ich ihm empfehle, es an Presseorgane weiterzugeben, da Gerichte und zuständige Behörden offenkundig regelhaft nicht mehr in der Lage sind, geeignete rechtliche Maßnahmen gegen rachegeleiteten Umgangsboykott und Bindungsblockade zu ergreifen, wie Ihre Mandantin und Sie sie hier unter dem Etikett „Opfer“ betreiben, und Kinder vor derartem psychischem Missbrauch und Instrumentalisierung zwecks Rache am ehemaligen Partner und Kindsvater zu schützen.

Sie und Ihre Mandantin sind diejenigen, die die Kinder massiv schädigen und missbrauchen.

Ich stehe seit mehreren Jahren in regelmäßigem Kontakt mit Herrn Lauria, den ich als liebevollen und besorgten Vater erlebe, dem auf unnötigste Art und Weise Steine in den Weg gelegt werden, der bewusst und gezielt ohne jeden Anlass ausgegrenzt, isoliert und in eine Paria-Rolle gedrängt wird.

Herr Lauria ist erkennbar ein in die Mühlen einer immer wieder unfähigen, unredlichen und durch rechtsfremde Interessen zersetzten Justiz geratener Geschädigter.

Diese Justiz macht sich zum Erfüllungsgehilfen von Müttern und Ex-Partnerinnen, die Rache und niedere Instinkte zu Lasten der Väter ihrer Kinder und dieser Kinder ausleben; sich hierbei in einer falschen Opferrolle suhlen, die Zuwendung und Aufmerksamkeit verspricht und das eigene Selbstbild stärkt. Die Kinder dienen hier ebenfalls nur noch der Stärkung des Selbstbilds dieser Mütter, beliebig beeinflussbar gegen den entsorgten Elternteil.

Man kann manchen Menschen und Frauen nach Trennung kaum vorwerfen, dass sie Opfer ihrer Emotionen sind. Man kann aber Leuten wie Ihnen vorwerfen, dass sie diese Menschen in ihrem Irrweg bestätigen und befördern – und hieraus noch Gewinn und Profit schlagen.

Sie und Ihresgleichen sind eine Schande für den Berufsstand des Rechtsanwalts.

Sie konterkarieren die Bemühungen und das Engagement von Helfern bei Institutionen und Behörden, die sich tatsächlich für das Kindeswohl und für Prävention einsetzen. Pfui.

Vorsätzlicher Kindesentzug ist auch ein Mordmotiv – und Menschen wie Sie an neuralgischer Stelle sorgen dafür, dass eigentlich banale und durch verbindliche Einwirkung und Vermittlung zu befriedende und entschärfende Konflikte oftmals in brachialsten affektiven Gewalteskalationen münden.

Martin Deeg
Polizeibeamter a.D.

Angelo Lauria, Heidelberg: weiteres Beispiel für den Bankrott der deutschen Familienrechtsjustiz, OLG Karlsruhe, 16 UF 190/15

„Beiden Eltern sollte indessen bewusst sein, was sie ihren Kindern durch ihr Verhalten seit der Trennung angetan haben.“

OLG Karlsruhe, 30.09.2015….

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Am Montag, 12.10.2015, habe ich das schöne Heidelberg besucht. (Das letzte Mal war ich hier im Frühjahr 2002 mit Kerstin Neubert, die hier studiert hatte, Wochenendtrip – knapp anderthalb Jahre bevor sie beim Zivilgericht Würzburg behauptete, das Kind habe sie „alleine“ gewollt und ich sei „bedrohlich“…).

Nun traf ich Angelo Lauria, Vater aus Heidelberg, einer der zahlreichen Betroffenen, der aufgrund des Blogs hier in selber Notlage (Bindungsblockade/Umgangsboykott, Untätigkeit der Justiz) im vergangenen Jahr den Kontakt und Austauch gesucht hatte. Der gemeinsame Nenner hier u.a. die Gutachterin K. Behrend.

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Angelo Laurias Anwältin Doris Ackermann zeigte in einem zweistündigen Gespräch zwar breitgefächertes Fach- und Hintergrundwissen, nannte die Kinder auch extrembelastet und „suizidgefährdet“ – hat aber nach meinem Eindruck vor der „Allmacht“ der Justiz, den Lügen und dem zweckgerichteten Missbrauch der Justiz und dem Unrecht hier innerlich resigniert und die Waffen gestreckt. Die wirkliche Not wird verdrängt bzw. steht hinter vorgeblichen juristischen „Zwängen“ zurück….

Angelo Lauria hier erlebte ich als gemütlichen aber auch kämpferischen Menschen, hochbelastet und besorgt um Zukunft und seine Kinder. Ein Mann, der nicht aufgibt, offen und direkt – so unberechtigt wie klischeehaft in eine Rolle als Paria und Störenfried gedrängt, die m.E. nichts mit der Wirklichkeit und tatsächlichem Charakter zu tun hat.

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Die Justiz versagt nach üblichem Muster.

Was all diesen „Hochkonflikt“-Fällen auch gemeinsam ist, ist offenkundig eine skrupellose, bösartige und gezielt Öl ins Feuer gießende „Rechtsvertretung“ der Gegenseite, einer sich als Opfer gerierenden Kindsmutter, die mit offenkundig allen Mitteln den größten Schaden zu erreichen sucht.

Ein jüngst gestellter Antrag dieser „Fachanwältin“ für Familienrecht, Susanne Rohfleisch, Heidelberg…(Link). (Dass diese Anwältin auf Qualifikation als „Mediatorin“ bei der Fernuni Hagen hinweist, ist bestenfalls als Scherz zu verstehen….).

Am 25.09.2015 stellte sie diesen Antrag gegen Angelo (während der seit Jahren seine Kinder kaum gesehen hat…):

„Gegen den Antragsgegner wird ein Ordnungsgeld bis zur Höhe von € 250.000,00 ersatzweise für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft von bis zu 6 Monaten angeordnet.“

Fachanwältin für Familienrecht beantragt „Ordnungsgeld“ bis 250.000 € / 6 Monate Haft, weil Vater mit dem Auto vorbeifährt – Susanne Rohfleisch, Heidelberg

Wieder die Frage: wie VERANTWORTUNGSLOS und asozial dürfen sich Rechtsanwälte in hochsensiblen Kindschaftskonflikten verhalten? Was ist deren Ziel….?!

Hier wird – wie auch in Würzburg durch die Hitzlberger – der Konflikt zuerst gezielt mit allen Mitteln angeheizt; der Vater im Sinne (?) einer Mandantin entwertet, beleidigt, diffamiert, als „Bedrohung“ und „Gewalttäter“ fabuliert.

Und dann etikettiert man diese selbst ANGEHEIZTEN UND PROVOZIERTEN Konflikte als „hochkonflikthaft“ – und selbstverständlich ist im nächsten Schritt der Vater weiter auszugrenzen, wegen des Konflikts oder diverser Reaktionen, die man genüsslich breittritt, mit Gestus der Empörung der Polizei präsentiert und – siehste? – vor den Kindern ausbreitet.

Heuchelei als Programm.

Das sog. Gewaltschutzgesetz erweist sich als das „erstklassige“ geschlechtsspezifische Missbrauchsinstrument, als das es von den feministischen Frauenlobbys durchgesetzt wurde und gedacht war und als das es der Kriminologe Prof. Dr. Dr. Michael Bock von der Uni Mainz bereits 2001 dem Bundestag darlegte:

Klicke, um auf gutachtenbock.pdf zuzugreifen

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Prof. Bock auf Seite 15 des Gutachtens:

…“Das Gewaltschutzgesetz wird eine zusätzliche und sehr elegante Möglichkeit bieten, Väter von ihren Kindern fernzuhalten und sie ihnen dauerhaft zu entfremden.

Leider sind alle diese Mechanismen nicht neu. Die Zahl der streitigen Trennungs- und Schei-
dungsverfahren, in denen der Vorwurf des sexuellen Mißbrauchs der Kinder durch den Vater
erhoben wird, steigt. Und aliquid semper häret, auch wenn sich der Vorwurf irgendwann als
unbegründet herausstellt, wenn längst die Weichen gestellt sind. Die Fälle, in denen nur mit einem solchen Vorwurf gedroht wird, kennen wir nicht. Mit dem Gewaltschutzgesetz jeden- falls wird nach dem dunklen Kapitel des Mißbrauchs mit dem Mißbrauch eines neues Kapitel mit dem Mißbrauch des Gewaltvorwurfs aufgeschlagen werden.“…

Dieses Gutachten bleibt! Danke Prof. Bock….

Inzwischen bestätigt die Wirklichkeit in schlimmster Weise dieses hellsichtige und offenkundig mit immenser Berufserfahrung fundiert und objektiv erstellte Gutachten.

Es passt hier wie die Faust auf’s Auge, dass die ideologisch hetzende „Fachanwältin“ für Familienrecht, Susanne Rohfleisch, das Wort bei entsprechenden „Fortbildungen“ bei Frauennetzwerken und Frauenhäusern führt:

„Vortrag der Fachanwältin für Familienrecht Susanne Rohfleisch am 15.05.2013,… „Ort: Frauenberatungsstelle Courage“….

http://www.fhf-heidelberg.de/verein/de/node/71

Hier werden der Zielgruppe Frau erfahrungsgemäß sehr direkt die Vorgehensweisen und Handlungsanleitungen nahegebracht, wie man den lästigen Mann und Vater gemeinsamer Kinder mit einfachster „Glaubhaftmachung“ dauerhaft ausgrenzt, kriminalisiert und stigmatisiert. Fakten und Beweise waren gestern. „Courage„…oder was der Feminismus darunter versteht.

Kriterium für Gewaltvorwürfe ist längst nicht mehr tatsächliche Gewalt sondern schlicht der Wille der Frau, das „Angebot“ nutzen zu wollen, warum auch immer.

Charakterisiert wurde diese Frau, Susanne Rohfleisch, als jemand, der offenkundig eigene Traumata und Defizite auf Kosten des Rechts auslebt, falsche und provozierte „Gewalt“-Vorwürfe als probates Mittel ansieht, im Sinne der Mandantschaft gegen Männer und Väter zu hetzen, hierbei offenbar immer dümmlich grinsend und auf Krawall gebürstet.

Solche „Anwälte“ sind endlich aus dem Verkehr zu ziehen! Das alles hat nichts mehr mit „Berufsausübung“ zu tun – hier wird gezielt versucht, Menschen zu vernichten. Auf Kosten des Rechtsfriedens, auf Kosten des gesellschaftlichen Friedens und auf Kosten der Kinder von Parteien, die das Pech haben, an solche Racheanwälte zu geraten….. Dass Berufsverbände und Rechtsanwaltskammern hiergegen auch im Jahr 2015 immer noch nichts unternehmen, ist skandalös.

Die „lösungsorientierte“ Sachverständige Katharina Behrend hatte wie genannt auch hier ein „Gutachten“ abgegeben. Bereits hier Thema:
https://martindeeg.wordpress.com/2015/08/08/fall-in-baden-wuerttemberg-gutachterin-katharina-behrend-empfiehlt-willkuerlich-umgangsausschluss/

Zuerst empfahl sie im April 2015 aufgrund der bestehenden Vater-Kind-Bindung regelmäßigen „Umgang“. Ohne jede Änderung der äußeren Umstände schwenkte sie im Juli 2015 – wohl auf Intervention und in Ansprache mit dem überforderten Familienrichter Beichel-Benedetti – komplett um: Umgangsausschluss gegen den Vater! Diese Gutachterin, die offenkundig von Aufträgen der Justiz finanziell abhängig ist und ihren guten Ruf („kindesorientiert“) verspielt hat, widerspricht sich permanent selbst:

Foto

Noch im Oktober 2014 schreibt dieselbe Katharina Behrend zum Umgangsausschluss im Gutachten in meiner Sache allgemein und folgerichtig:

….”Ein Ausschluss des Umgangsrechts kann nur befristet erfolgen, was regelmäßig zur Folge hat dass unmittelbar nach Fristablauf erneut gerichtliche Anträge gestellt werden. Diese verstärken der Erfahrung nach mit zunehmendem Alter des Kindes / Jugendlichen eher die Verweigerungshaltung als dass sie die Wiederaufnahme von Kontakten erreichen. Somit verschärfen sie die Konflikteskalation weiter.”

Auf der Homepage des Arbeitskreis Cochem wird Behrend ebenfalls wie folgt zitiert:

“Kein Eltern-Gutachten mehr

Vor allem die Idee der lösungsorientierten Arbeit eines Sachverständigen hat viele Scheidungsverfahren im Land umgekrempelt. “Eltern werden nicht mehr begutachtet und als geeignet bewertet, sondern es wird an ihre Eigenverantwortung appelliert, die Beziehung zu ihren Kindern zu erhalten”, erklärt Katharina Behrend. Die Zeiten der Eignungsdiagnose seien lange vorbei. Das müsse auch im Familienrecht endlich ankommen, so Behrend. Die Psychologin, die als Sachverständige aus einer TV-Dokumentation über Scheidungskinder bekannt ist, setzt sich bundesweit dafür ein, dass Familie als ein System von unauflöslichen Beziehungen begriffen wird und dass Kindeswohl damit eine Komponente dieses Systems ist. “Das müssen Eltern verstehen lernen, auch wenn das nach einer Trennung vom Partner schwer fällt”, so Behrend. Ein Kind brauche immer beide Eltern. “Häufig”, so Behrend, “freuen sich Kinder absurderweise auf den Scheidungstermin vor Gericht, weil sie da nach langer Zeit ihre Eltern wieder zusammen zu Gesicht bekommen.”….

http://www.ak-cochem.de/index.php/component/content/article/32/&img=images/stories/veroeffentlichungen/pressemeldungen/93-eine-familie-bleibt-unaufloeslich.html

Dennoch „empfiehlt“ Behrend hier im zweiten Anlauf genau das: den „Umgangsausschluss“ gegen den Vater – wodurch sowohl das untätige Gericht als auch die Kindsmutter „entschuldet“ werden.

Dieser Beschluss in zweiter Instanz erging auch auf Grundlage des willkürlichen Gutachtens in Sachen Angelo Lauria:
OLG Karlsruhe, 16 UF 190/15, Bindungsblockade der Kindsmutter führt zu Umgangsausschluss gegen den Kindsvater

Zuerst wurde verschleppt, konreter Umgangsbeschluss nicht durchgesetzt, Sanktionen gegen die vereitelnde Mutter wurden verweigert (entgegen Urteil des EGMR, das Deutschland ob dieser Weigerungshaltung zuletzt im Januar 2015 klar gerügt hat: „Kuppinger ./. Deutschland). Der Kriminalisierung des Vaters als FOLGE der Ausgrenzung wurde Tür und Tor geöffnet. Am Ende die Bankrotterklärung:

Die Bindungblockade der Mutter hatte Erfolg, der Vater ist größtmöglich geschädigt, die Kinder sind höchstbelastet. Alles weist in Richtung irreversivle Zerstörung der Bindung.

Kindsmutter (Bild/Facebook – an wen erinnert mich das bloß…) und Schwiegermutter haben es „allen gezeigt“. Die Schäden tragen der Vater und die Kinder – und langfristig natürlich auch die Mutter selbst….!

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Das Auflaufenlassen des Vaters hier und entgegen bestehendem konkretem Umgangsbeschluss BEWEISRECHTLICH hier veröffentlicht/Juli 2015 erfolgt Verweigerung von Ordnungsmitteln wegen Umgangsboykott, Antrag des Vaters Januar 2014:

Zitiert aus der Akte:
Amtsgericht Heidelberg, 31 F 7/14 AG
OLG Karlsruhe 16 WF 197/15

„Mit Beschluss vom 22.07.2015 hat das Amtsgericht den Ordnungsgeldantrag zurückgewiesen. Die Umgangsverweigerung durch die Kinder sei nicht nur der Antragsgegnerin, sondern auch dem Antragsteller anzulasten. Die starre Haltung der Kinder könne auch nicht durch Ordnungsmittel aufgeweicht werden. Eine Verhängung werde vielmehr zu einer weiteren Belastung der Kinder führen.“

„Der Umgang am 26.12.2013 fand statt. Am 27.12.2013 erschien der Antragsteller zum festgelegten Termin um 10.00 Uhr bei der Antragsgegnerin. Die Kinder wollten nicht mitkommen…“.

…“Auch der Umgangstermin am 29.12.2013 scheiterte. Der Antragsteller hatte nach seinem Vortrag einen Zirkusbesuch geplant. Dies sei mit den Kindern abgesprochen gewesen. Um 10.00 Uhr teilte die Antragsgegnerin dem Antragsteller bei der geplanten Abholung mit, die Kinder wollten keinen Umgang.“

…“Der Umgangstermin am 11.01.2014 fand nicht statt.“

„Mit am 17.01.2014 beim Amtsgericht eingeganenen Schriftsatz hat der Antragsteller die Verhängung von Ordnungsgeld verlangt.“

(…„verlangt“?)

Der nächste Satz lautet:

„Im Umgangsverfahren wurde die ursprüngliche Umgangsregelung durch Beschluss des Amtsgerichts vom 22.07.2015 abgeändert. Der Umgang des Antragstellers mit seinen Kindern wurde bis 30.06.2016 ausgesetzt.“…..

Zitate OLG aus diesem aktuellen Beschluss vom 30.09.2015, 16 UF 190/15

…“Nachdem die Mutter mitgeteilt hat, der Vater habe gedroht sie umzubringen, hat das Amtsgericht Maßnahmen nach dem GewSchG getroffen.“

Wenn nichts mehr greift, dann wird der geschädigte Vater eben zur „Bedrohung“…“Glaubhaftmachung“ reicht für die zweckgerichtete Anwendung des Gewaltschutzgesetzes.

….“Trotz bestehender Umgangsregelung habe die Mutter systematisch den Kontakt zum Vater unterbunden. Sie habe immer nur lapidar mitgeteilt, die Kinder wollten ihn nicht sehen. Dadurch sei er auch gezwungen gewesen, an die Schulen der Kinder zu gehen, um seine (Kinder) zu sehen. Auch dort habe die Mutter die Lehrer für ihre Ziele eingesetzt, diese hätten sich auf die Seite der Mutter gestellt.

Das eingeholte Sachverständigengutachten habe eindeutig die Anteile der Mutter am Elternkonflikt aufgezeigt. Der Vater agiere eindeutig auf der Elternebene, getragen von dem Wunsch seine Kinder zu sehen. Die Mutter reflektiere ihre eigenen Anteile am Elternkonflikt nicht. Zu einer Entlastung der Situation der Kinder sei eine Einstellungs- und Verhaltensänderung auf Seite der Mutter unerlässlich. Sie müsse eine bindungsfürsorgliche Haltung einnehmen.

Aus dem Gutachten ergebe sich die positive Vater-Kind-Beziehung. Die (Kinder) hätten ein gutes Verhältnis zum Vater. Durch einen Umgangsausschluss würden die Loyalitätskonflikte der Kinder weiter verschärft. Entsprechend den gutachterlichen Feststellungen sei eine Umgangspflegschaft einzurichten.“

Das Gericht meint:

„Ein Recht zum persönlichen Umgang mit (den Kindern) hat der Vater derzeit nicht. Es liegen triftige Gründe zu einer Abänderung der bisher bestehenden Umgangsregelung vor, § 1696 BGB.“….

….“Ein gegen den ernsthaften Widerstand des Kindes erzwungener Umgang kann durch die Erfahrung der Missachtung der eigenen Persönlichkeit unter Umständen mehr Schaden verursachen als nutzen. Selbst ein auf einer bewussten oder unbewussten Beeinflussung beruhender Wunsch kann beachtlich sein, wenn er Ausdruck echter und damit schützenswerter Bindungen ist. Das Außerachtlassen des beeinflussten Willens ist daher nur dann gerechtfertigt, wenn die manipulierten Äußerungen des Kindes den wirklichen Bindungsverhältnissen nicht entsprechen (BVerfG, Nichannahmebeschluss vom 25. April 2015 – 1 BvR 3326/14 – Rn. 17, juris). Ansonsten dürfen Kinder nicht gegen ihren erklärten Willen ohne Rücksicht auf ihre Bedürfnisse zum Spielball experimenteller Ansätze gemacht werden (BVerfG, a.a.O. Rn. 19).“

Auch die ersichtlich MANIPULIERTEN Äußerungen des Kindes sind also kein Grund mehr, gegen die manipulierende Mutter sachgerecht vorzugehen – diese muss es nur schaffen, das Kind gekonnt zu instrumentalisieren und gegen den Vater einzunehmen. Ein Leichtes, da sie ja (verbleibende) Bezugsperson des Kindes ist.

Der Senat teilt die Auffassung des Jugendamtes, dass die Kinder einem jahrelangen massiven Elternkonflikt ausgesetzt waren und sind. Sämtliche Versuche aller Beteiligten an einer gütlichen Lösung des Konflikts sind gescheitert. Die Kinder zeigen Belastungsreaktionen, die sicher auch nicht im wohlverstandenen Interesse des Vaters sind.“….

Perfide und absurd: wenn der Vater seinen Kindern helfen will, soll er sie verstoßen…

….“Der Senat teilt die Ansicht des Jugendamtes, dass danach zwingend der Wille der Kinder nach einem Umgangsausschluss zu berücksichtigen ist…. (!!!)

Wörtlich so geäußert von den Kindern? Respekt….!

„…Der Senat geht ebenso wie das Amtsgericht davon aus, dass die Willensbildung der Kinder auch Folge einer den Umganng ablehnenden Haltung der Mutter ist.“….

Dennoch verweigerte und verweigert auch hier die Justiz jede Sanktion, Verhängung von Ordnungsgeld, Verhängung von Zwangshaft. Man lässt die mütterliche Familie solange auf das Kind einwirken, den Vater dämonisieren, kriminalisieren und ausgrenzen bis die Kinder – natürlich – diese Sichtweise übernehmen, im Widerspruch zu eigenen Gefühlen, die abgespalten werden müssen. Jede Reaktion eines Vaters, der auch nur geringste Tatkraft zeigt oder sich wagt irgendwie zu äußern oder zu verhalten, wird gegen ihn verwandt.

Er mutiert zu einer „Bedrohung“ – durch bloße Anwesenheit auf dem gleichen Planeten.

Die deutschen Untergerichte machen sich hier regelmäßig zum Täter, indem sie bindende Urteile des EGMR nicht umsetzen und überhaupt eine autistische Weigerungshaltung an den Tag legen, was Erkenntnisse der Bindungsforschung und der Konfliktdynamiken angeht! Dieses realitätsleugnende anachronistische Verhalten deutscher Richter wird immer bizarrer!

(Anstatt bspw. das Gewaltschutzgesetz endlich auf den Prüfstand zu stellen, bewirbt man den Mist weiter auf jeder Polizeidienststelle, das ist nur eine Fragwürdigkeit von vielen).

….“Die Kinder erleben den Vater unabhängig von der etwaigen Äußerungen der Mutter inzwischen als bedrohlich. Umfangreich führt das Amtsgericht aus, woaraus sich dieses Erleben der Kinder ergibt. Der Vater sucht die Kinder regelmäßig an ihren Schulen auf. Dies wünschen die Kinder nicht, gleichwohl respektiert es der Vater nicht. …..Diese werden durch das ständige Auftauchen des Vatersin der Schule permanent an den Elternkonflikt erinnert. Ihr schulisches Umfeld wird vom Vater in den Konflikt einbezogen…..Die Begründung des Vaters, er wolle seine Kinder sehen, kann nur vordergründig überzeugen. „….

Wie gesagt: „Bedrohung“ durch Anwesenheit und Dasein.

Und dann werden die Richterinnen/Richter des OLG es philosophisch:

„Verantwortungsvolle Elternschaft bringt auch sehr schmerzliche Entscheidungen im Interesse der Kinder mit sich. Dies verkennt der Vater. Sein Verhalten hat dazu geführt, dass sich die Kinder eindeutig auf die Seite der Mutter gestellt haben“…

Letztendlich soll also das gezielt ausgegrenzte Opfer „schuld“ daran, dass die Täter „Erfolg“ haben und die Kinder instrumentaliseren – und nicht die Täter selbst und die Justiz, die diesen Missbrauch von Kindern durch Untätigkeit und Bagatellisierung jahrelang befördert und bestätigt hat!

Das ist – nochmals: BIZARR! Intellektuell, juristsch und menschlich UNREDLICH! Um es zurückhaltend zu äußern.

…“Dass an der Haltung der Kinder erhebliche Verursachungsanteile der Mutter bestehen, ist nach dem Sachverständigengutachten anzunehmen.“

Ach!
Dafür braucht es dennoch erst einmal Gutachten…? Es wird freilich sofort relativiert:

„Das Gutachten weist aber auch auf die Verursachugnsanteile des Vaters hin. Bei beiden Elternteilen fehlt es an einer bindungsfürsorglichen Haltung (S. 11 des Gutachtens). Beide Elternteile sind nicht ernsthaft bereit, den Elternstreit, der Ursache des Loyalitätskonflikts der Kinder ist, zu lösen. Jeder Elternteil agiert unverändert hart und ohne Blick auf (die Kinder) gegen den anderen Elternteil.“

Richtig ist:

1. die Mutter benutzt die Kinder, um sich offenkundig zu rächen. Die Mutter hat eine MACHTPOSITION und jede Manipulationsmöglichkeit und Deutungshoheit jeden Verhaltens/Nichtverhaltens ihres Vaters gegenüber den Kindern!

2. der Vater hingegen agiert zwangsläufig von außen, unter enormem Druck, immer weiter traumatisiert, weil er den Kindern helfen möchte, dennoch hilflos gehalten wird, diese aus dem Konflikt befreien möchte, indem er als Vater da ist und ein entlastendes Korrektiv zum täglichen inneren Kampf der Kinder im mütterlichen Umfeld sein kann.

Beschluss OLG wird zu einer Bankrotterklärung des Rechtsstaates inkl. Schuldzuweisung an die Eltern, die man einerseits gewähren andererseits auflaufen ließ:

…“Die Streitigkeiten der Eltern dauern schon viele Jahre. Die Kinder sind unmittelbar einbezogen und haben Schäden erlitten. Den Kindern muss eine Atempause gegeben werden, die – auch wenn der Senat wenig Hoffnung in eine entsprechende Einsicht der Eltern hat – den Eltern die Gelegenheit gibt, ihr Verhalten zu überdenken. Dass die Eltern sich im Interesse der kinder zu einer Elternberatung entschließen, erscheint zwar fernliegend. Verdient hätten es ihre Kinder.“….

Dem Senat ist bewusst, dass der Vater die Entscheidung nur schwer wird nachvollziehen können und die Mutter diese möglicherweise – zu unrecht – als einen „Sieg“ ansehen wird. Beiden Eltern sollte indessen bewusst sein, was sie ihren Kindern durch ihr Verhalten seit der Trennung angetan haben. Eine unbeschwerte Kindheit sieht anders aus. Vielleicht gelingt es den Eltern doch noch, aus der Vergangenheit die richtigen Lehren zu ziehen.“…

Die erste „Lehre“ ist: sich niemals hilfesuchend als Vater an deutsche Gerichte zu wenden.

Am Ende werden dem Vater Angelo Lauria die Kosten aufgebürdet, weil Verfahrenskostenhilfe nicht bewilligt wird: seine Beschwerden werden als „sinnlos“ angesehen…..!

Soweit bis hier….!