
QUEENSLAND, AUSTRALIA – BY Troy Mayne / CWPA / Barcroft Images
Ich bitte mal zu beachten, dass während all dieser dummdreisten und arroganten Versuche deutscher Justizjuristen, mich repressiv weiter unter Druck zu setzen, mich zu verarschen, mich auflaufen zu lassen, die KINDESENTZIEHUNG und KINDESENTFÜHRUNG durch die Volljuristin Kerstin Neubert ungehindert weiter geht.
Ein RECHTSFREIER RAUM, der längst Berechtigung zur Selbsthilfe und Selbstjustiz gibt…..bei Müttern führt Selbstjustiz und Missachtung jeglicher Gesetze zum Erfolg, wie man sieht.
Vgl. die Kindesentfremdungen und Rechtsbrüche gegen Angelo Lauria, zwei Töchter ….
…gegen Steffen Wieland, ein Sohn…..
oder gegen Thomas Karzelek, wo die Mutter, eine Juristin, eine gewaltsame Entführung der Tochter nach Polen plante und durchführte und trotz Haftstrafe weiter über das Kind verfügt, unter Ausgrenzung des Vaters, der das alleinige Sorgerecht hat….
Der Öhringer Amtsrichter Peter Grosch dokumentiert beispielhaft in seinem Beschluss gegen Steffen Wieland dieses immer gleiche Vollversagen der deutschen Justiz, die Täterinnen zu Kindesentzug und Ausgrenzung der Väter ermutigt, Beihilfe leistet:
….“Der Vater hat nunmehr dokumentiert, dass er bis zuletzt um Umgang mit seinem Sohn gekämpft hat. Er hat eine entsprechende Umgangsregelung erreicht und auch versucht diese durchzusetzen. Wenn er irgendwann von seinem Sohn gefragt wird, warum er an seinem Leben nicht mehr teilgenommen hat, kann er dies alles belegen.
Er wird jetzt aber akzeptieren, dass seine Möglichkeiten und auch die Möglichkeiten des Gerichts erschöpft sind.“…
Nein, Väter müssen hier gar nichts mehr „akzeptieren“!!!!!
Die Justiz versagt auf ganzer Linie, während sie gleichzeitig die so diskriminierten Väter – Opfer von Verbrechen und anhaltenden Grundrechtsverletzungen – mit schwachsinnigsten Repressionen vor Offenlegung dieses gesamtgesellschaftlichen Skandals und dieses VOLLVERSAGENS der Justiz zu Lasten unserer Kinder mundtot zu machen versucht und so diese asozialen Zustände zu vertuschen.
Hier also aus gegebenem Anlass eine kurze Chronologie zu der Beleidigungsposse, bei der bayerische Justizverbrecher und Staatsanwaltschaft Stuttgart mittlerweile kooperieren und konspirieren, um mich mittels konstruiertem Vorwurf der „Beleidigung“ nochmals einzusperren – während man konzertiert alles unternimmt, um die widerwärtigen Verbrechen im Amt weiter zu vertuschen:
Die Staatsanwaltschaft Stuttgart bescheinigt der Staatsanwaltschaft Stuttgart weiter in eigener Sache, dass die fortlaufenden ergebnisorientierten Diffamierungen, Stigmatisierungen und der Versuch, mich mit dem Vorwurf der „Beleidigung“ mundtot machen zu wollen – Beschuldigte Silke Busch – und die bayerischen Justizverbrecher um Clemens Lückemann (Freiheitsberaubung im Amt etc.) und Pankraz Reheußer (Kindesentführung) weiter zu stärken und vor Aufklärung des Justizskandals zu retten, weiter keinen Anlass für Verdacht der Strafvereitelung oder auch der Dienstaufsicht bieten, der Herr Dr. Hansjörg Götz:
Hier nochmal der Vorgang chronologisch:
Strafbefehl und Einspruch wegen vorgeblicher Beleidigung:
https://martindeeg.wordpress.com/2017/07/04/justizverbrecher-pankraz-reheusser-der-die-schuld-fuer-weiteren-psychischen-kindesmissbrauch-traegt-will-opfer-sein-strafbefehl-wegen-beleidigung-justizministerium-bw-wegen-strafvereitelung/
Hauptverhandlung und mündliches Urteil:
https://martindeeg.wordpress.com/2017/09/19/beleidigung-ein-kapitaldelikt-korruptionsstaatsanwalt-mit-eigenem-blog-fuehrt-anklage-thomas-hochstein/
Schriftliches Urteil:
https://martindeeg.wordpress.com/2017/10/26/bamberger-justizverbrecher-clemens-lueckemann-und-pankraz-reheusser-werden-von-stuttgarter-amtsgericht-zu-geschaedigten-phantasiert/
Hier im Volltext:
Urteil 6 Cs 7 Js 67767/17 wegen Beleidigung (inkl. Blogbeiträge)
Forderung der Staatsanwaltschaft Stuttgart nach „Haftstrafe“, Hinzuziehung Justizministerium BW, das an die Staatsanwaltschaft abgibt:
https://martindeeg.wordpress.com/2017/11/05/stuttgarter-staatsanwaltschaft-konspiriert-mit-den-justizverbrechern-um-lueckemann-uebliche-strategien-stigmatisierung-und-kriminalsierung-von-geschaedigten-um-von-verbrechen-im-amt-abzulenken-opf/
Ergänzender Antrag ans Landgericht Stuttgart, Antrag auf Akteneinsicht:
https://martindeeg.wordpress.com/2017/11/06/uebergriffige-staatsanwaelte-die-versuchen-justizopfer-und-geschaedigte-einzuschuechtern-um-verbrecher-in-den-eigenen-reihen-zu-schuetzen-ein-offenkundig-systemisches-problem-im-zersetzten-rechtss/
OLG Stuttgart deckt Staatsanwaltschaft und Verbrecher im Amt etc. mit üblicher Phrasendrescherei und Leugnung der Fakten:
https://martindeeg.wordpress.com/2017/11/26/weiter-dummdreistes-blockieren-des-rechtsweges-durch-richter-des-olg-stuttgart-die-offenbar-glauben-mit-provokationen-gegen-justizopfer-koennten-sie-den-hochrangigen-polizeibeamten-eisele-und-bayeri/
Strafanzeige und weitere Diesntaufsichtsbeschwerde gegen Staatsanwaltschaft, die in sog. Berufungsbegründung weiter beleidigt und diffamiert, Silke Busch; Justizministerium gibt an Staatsanwaltschaft ab:
https://martindeeg.wordpress.com/2017/11/27/mittaeter-staatsanwaltschaft-stuttgart-verbrecher-im-amt-decken-und-hofieren-gleichzeitig-justizopfer-provozieren-diffamieren-und-beleidigen-ziel-offenkundig-verfahrensbeendender-bilanzsuizid/
Es folgt der weitere selbstreferntielle Freibrief des Staatsanwalts Götz oben…
Dieses Schreiben ging an die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart, an die Polizei und ist hiermit ebenfalls beweisrechtlich veröffentlicht:
Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart
Werastraße 23
70182 Stuttgart 12.12.2017
Az. 300 Js 116108/17
Gegen sog. Verfügung der Staatsanwaltschaft Stuttgart, Herrn Dr. Götz, zugunsten der Staatsanwaltschaft Stuttgart, Beschuldigte Frau Busch, wird hiermit fristgerecht Beschwerde eingereicht.
Gegen Oberstaatsanwalt Dr. Hansjörg Götz wird ebenfalls wegen Verdacht der Rechtsbeugung im Amt sowie Verdachts der Strafvereitelung zugunsten von Justizkollegen hiermit Strafanzeige erstattet.
Auf bisherige Geltendmachungen wird vollinhaltlich und beweisrechtlich verwiesen.
Schreiben wird beweisrechtlich veröffentlicht.
Begründung
Es ist davon auszugehen, dass eine objektive Prüfung nicht stattfand und auch die Akten nicht beigezogen wurden sondern hier lediglich durch Dr. Götz phrasenhaft eine allgemeine Abfertigung zugunsten der Mitarbeiterin Busch und der Behörde erfolgte, wie dies bei Staatsanwaltschaften üblich ist.
Es wäre insoweit auszuschließen, dass ein promovierter Jurist bei Lektüre der Akte nicht erkannt haben will, dass hier gegen einen Unschuldigen und Polizeibeamten des Landes seit Jahren schwere Verbrechen im Amt zu verzeichnen sind und Ermittlungen sowie zivilrechtliche Klärungen insgesamt einzig aufgrund Standesdünkel und Korpsgeist innerhalb der Justiz sowie aufgrund der fortlaufenden Vertuschungen zugunsten der Täter im Amt unterbleiben.
Es wäre ebenso auszuschließen, dass ein promovierter Jurist bei Lektüre der Akte nicht erkannt haben will, dass der AE unter fortlaufendem Amtsmissbrauch mit konstruierten Straftaten gegen seine Person mundtot gemacht und von der weiteren Geltendmachung der Verbrechen im Amt und unter bewusster Missachtung der Meinungsfreiheit des AE abgebracht werden soll.
So stellte der Justizverbrecher Clemens Lückemann, der insbesondere für eine zehnmonatige Freiheitsberaubung im Amt und die Verweigerung der Entschädigung nach Freispruch als Täter (Landgericht Würzburg, 814 Js 10465/09) und maßgeblicher Initiator in seinem Netzwerk bei der Justiz Franken anzusehen ist, einen Strafantrag wegen Beleidigung gegen den AE.
Eine Ermittlung wegen Verbrechen im Amt wird konsequent unter Rechtsbeugung und Strafvereitelung verweigert – jedoch dem Strafantrag des Täters nachgegangen, offenkundig da dieser als sog. Präsident des Oberlandesgerichts Bamberg auch bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart hofiert und bei Verbrechen im Amt aktiv gedeckt wird.
Der Gesamtsachverhalt ergibt sich aus den Akten sowie aus den beweisrechtlichen Veröffentlichungen des AE.
Das Verhalten der Staatsanwaltschaft Stuttgart, die seit Jahren Kenntnis von den Verbrechen im Amt hat, ist insgesamt eine Verhöhnung des Rechtsstaats.
Weiter ist offenkundig, dass die Staatsanwaltschaft mit den Justizverbrechern aus Bayern gegen den AE konspiriert anstatt auf eine objektive und rechtsstaatliche Klärung der Vorwürfe zu dringen, wie es Aufgabe einer Staatsanwaltschaft in diesem Rechtsstaat ist.
Die Beschuldigte Busch macht sich erkennbar zum Erfüllungsgehilfen der Verbrecher im Amt, dies unter Beleidigung und Diffamierung des Anzeigenerstatters als zu Unrecht Beschuldigtem und unbescholtenem Polizeibeamten des Landes.
Anders ist deren Mitteilung, die erneute rechtsbeugende und verfassungsrechtlich absurde sog. Verurteilung des Klägers wegen vorgeblicher „Beleidigung“ von Justizverbrechern nicht zu verstehen, Zitat:
„Das Strafmaß wird dem Unrechtsgehalt der Tat und der Persönlichkeit des Angeklagten nicht gerecht.“
Dies ist ein weiterer Versuch einer sog. Strafverfolgungsbehörde, einen erkennbar zu Unrecht seit Jahren kriminalisierten unbescholtenen Polizeibeamten zu stigmatisieren, zu beleidigen
und zu diffamieren. Dies aus Eigeninteresse, Gleichgültigkeit und unter Verhöhnung rechtsstaatlicher Prinzipien.
Entweder hat die Beschuldigte Busch den Bezug zur Realität verloren oder sie begeht bewusst und gezielt eine Beleidigung und Diffamierung gegen ein Justiozopfer, um die Täter zu decken.
Selbstverständlich ist dies strafrechtlich relevant und auch Anlass für Maßnahmen im Rahmen der Dienstaufsicht – jedenfalls in einem Rechtsstaat, in dem die Gleichheit vor dem Gesetz verfassungsrechtlich garantiert ist.
Der Popanz, mit dem Staatsanwälte sich gegenseitig einen Freibrief ausstellen, ist ein Witz und untergräbt das Vertrauen in den Rechtsstaat.
Diese im Fall des AE seit insgesamt 2004 zutage tretende Hybris und Arroganz von sog. Staatsanwälten ist mittlerweile ein gesamtgesellschaftlicher Skandal.
Jedwede Schweinerei durch Angehörige dieser Betriebe wird vertuscht, gleichgültig ob es sich um Straftaten im Amt im Rahmen von Stuttgart 21 / Schwarzer Donnerstag, um die Ermordung von Oury Jalloh oder um Vertuschung ungerechtfertigter Maßnahmen und Verbrechen im Amt gegen Unschuldige wie Jörg Kachelmann oder den AE hier handelt.
2.
Die sog. Verfügung vom 06.12.2017 ist völlig begründungsfrei und beschränkt sich selbstreferentiell auf eine mantrahafte Leugnung der Tatsachen und Fakten.
Der AE ist als ehemaliger Polizeibeamter des Landes Baden-Württemberg seit Jahren Geschädigter von schweren Straftaten im Amt und insbesondere Verbrechen im Amt durch Justizjuristen des Freistaates Bayern.
Der AE ist seit insgesamt 2003 Opfer einer Kindesentziehung und Kindesentführung durch die Kindsmutter, Volljuristin Kerstin Neubert, die durch Täter bei den Justizbehörden Würzburg gedeckt und in ihrem Handeln befördert wird.
Ein Beschluss des Familiengerichts Würzburg vom 09.04.2010 auf wöchentliche sog. Umgangstreffen, der bis zum 07.07.2015 gültig und gerichtlich vollstreckbar war, wurde ab Juni 2012 zu Lasten von Vater und Kind weder durchgesetzt noch irgendetwas unternommen, um das Unrecht zu beenden.
Seit Oktober 2012 ist die Kindsmutter und Volljuristin Neubert zum Zweck der Bindungsblockade, des Umgangsboykotts und der Ausgrenzung des AE als leiblichem und rechtlichem Vater unter Missachtung des vollstreckbaren Beschlusses untergetaucht, was eine Kindesentführung verwirklicht.
Die Schädigungen des AE als Vater sind irreversibel. Durch die anhaltende dummdreiste Blockade und Verweigerung des Rechtsweges durch Justiz und Strafverfolger ist schon lange eine Aufforderung zur Selbstjustiz impliziert.
Der Vertuschung von Verbrechen im Amt mittels ergebnisorientierter und böswilliger Stigmatisierung, Kriminalisierung und Pathologisierung von Betroffenen und Geschädigten werden mit dem Fall des Anzeigenerstatters hier ihre Grenzen aufgezeigt werden!
Selbst die affektiven Mörder und Gewaltverbrecher, mit denen der AE während seiner von den Justizverbrechern um Clemens Lückemann erzwungenen zehnmonatigen Freiheitsberaubung eingesperrt war, sind integrer, vertrauenswürdiger und ehrlicher als die fränkischen Staatsanwälte und die Verbrecher in den Reihen der Justiz, die hier agieren.
Diese Verbrecher im Amt versuchen Menschen gezielt und geplant zu schaden bis zur völligen Vernichtung der sozialen und bürgerlichen Existenz – und stellen sich dann noch als Hüter von Recht und Gesetz dar.
In diesem Fall werden die Verbrechen und der Machtmissbrauch gegen einen Unschuldigen für die Verbrecher im Amt Konsequenzen haben!
Martin Deeg
Polizeibeamter a.D.