Stand der Dinge: Beleidigungsposse durch Staatsanwaltschaft Stuttgart, die mit den Justizverbrechern Lückemann & Co. konspiriert und sich bei Vertuschung von Verbrechen gegen unschuldigen Polizeibeamten und Vater zum Mittäter macht!

QUEENSLAND, AUSTRALIA – BY Troy Mayne / CWPA / Barcroft Images

Ich bitte mal zu beachten, dass während all dieser dummdreisten und arroganten Versuche deutscher Justizjuristen, mich repressiv weiter unter Druck zu setzen, mich zu verarschen, mich auflaufen zu lassen, die KINDESENTZIEHUNG und KINDESENTFÜHRUNG durch die Volljuristin Kerstin Neubert ungehindert weiter geht.

Ein RECHTSFREIER RAUM, der längst Berechtigung zur Selbsthilfe und Selbstjustiz gibt…..bei Müttern führt Selbstjustiz und Missachtung jeglicher Gesetze zum Erfolg, wie man sieht.

Vgl. die Kindesentfremdungen und Rechtsbrüche gegen Angelo Lauria, zwei Töchter ….

…gegen Steffen Wieland, ein Sohn…..

oder gegen Thomas Karzelek, wo die Mutter, eine Juristin, eine gewaltsame Entführung der Tochter nach Polen plante und durchführte und trotz Haftstrafe weiter über das Kind verfügt, unter Ausgrenzung des Vaters, der das alleinige Sorgerecht hat….

https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.entfuehrtes-maedchen-aus-dem-strohgaeu-gericht-uebergibt-lara-wieder-an-die-mutter.7e0bb93e-34ce-43e2-b386-0f0453446e89.html

Der Öhringer Amtsrichter Peter Grosch dokumentiert beispielhaft in seinem Beschluss gegen Steffen Wieland dieses immer gleiche Vollversagen der deutschen Justiz, die Täterinnen zu Kindesentzug und Ausgrenzung der Väter ermutigt, Beihilfe leistet:

….“Der Vater hat nunmehr dokumentiert, dass er bis zuletzt um Umgang mit seinem Sohn gekämpft hat. Er hat eine entsprechende Umgangsregelung erreicht und auch versucht diese durchzusetzen. Wenn er irgendwann von seinem Sohn gefragt wird, warum er an seinem Leben nicht mehr teilgenommen hat, kann er dies alles belegen.

Er wird jetzt aber akzeptieren, dass seine Möglichkeiten und auch die Möglichkeiten des Gerichts erschöpft sind.“…

Nein, Väter müssen hier gar nichts mehr „akzeptieren“!!!!!

Die Justiz versagt auf ganzer Linie, während sie gleichzeitig die so diskriminierten Väter – Opfer von Verbrechen und anhaltenden Grundrechtsverletzungen – mit schwachsinnigsten Repressionen vor Offenlegung dieses gesamtgesellschaftlichen Skandals und dieses VOLLVERSAGENS der Justiz zu Lasten unserer Kinder mundtot zu machen versucht und so diese asozialen Zustände zu vertuschen.

Hier also aus gegebenem Anlass eine kurze Chronologie zu der Beleidigungsposse, bei der bayerische Justizverbrecher und Staatsanwaltschaft Stuttgart mittlerweile kooperieren und konspirieren, um mich mittels konstruiertem Vorwurf der „Beleidigung“ nochmals einzusperren – während man konzertiert alles unternimmt, um die widerwärtigen Verbrechen im Amt weiter zu vertuschen:

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart bescheinigt der Staatsanwaltschaft Stuttgart weiter in eigener Sache, dass die fortlaufenden ergebnisorientierten Diffamierungen, Stigmatisierungen und der Versuch, mich mit dem Vorwurf der „Beleidigung“ mundtot machen zu wollen – Beschuldigte Silke Busch – und die bayerischen Justizverbrecher um Clemens Lückemann (Freiheitsberaubung im Amt etc.) und Pankraz Reheußer (Kindesentführung) weiter zu stärken und vor Aufklärung des Justizskandals zu retten, weiter keinen Anlass für Verdacht der Strafvereitelung oder auch der Dienstaufsicht bieten, der Herr Dr. Hansjörg Götz:

Hier nochmal der Vorgang chronologisch:

Strafbefehl und Einspruch wegen vorgeblicher Beleidigung:
https://martindeeg.wordpress.com/2017/07/04/justizverbrecher-pankraz-reheusser-der-die-schuld-fuer-weiteren-psychischen-kindesmissbrauch-traegt-will-opfer-sein-strafbefehl-wegen-beleidigung-justizministerium-bw-wegen-strafvereitelung/

Hauptverhandlung und mündliches Urteil:
https://martindeeg.wordpress.com/2017/09/19/beleidigung-ein-kapitaldelikt-korruptionsstaatsanwalt-mit-eigenem-blog-fuehrt-anklage-thomas-hochstein/

Schriftliches Urteil:
https://martindeeg.wordpress.com/2017/10/26/bamberger-justizverbrecher-clemens-lueckemann-und-pankraz-reheusser-werden-von-stuttgarter-amtsgericht-zu-geschaedigten-phantasiert/

Hier im Volltext:
Urteil 6 Cs 7 Js 67767/17 wegen Beleidigung (inkl. Blogbeiträge)

Berufung zum Landgericht:
https://martindeeg.wordpress.com/2017/10/29/wie-tief-bueckt-sich-die-justiz-stuttgart-noch-vor-den-bamberger-justizverbrechern-lueckemann-und-reheusser-berufung-gegen-weiteren-versuch-mich-mit-missbrauch-des-strafrechts-mundtot-zu-machen-lan/

Forderung der Staatsanwaltschaft Stuttgart nach „Haftstrafe“, Hinzuziehung Justizministerium BW, das an die Staatsanwaltschaft abgibt:
https://martindeeg.wordpress.com/2017/11/05/stuttgarter-staatsanwaltschaft-konspiriert-mit-den-justizverbrechern-um-lueckemann-uebliche-strategien-stigmatisierung-und-kriminalsierung-von-geschaedigten-um-von-verbrechen-im-amt-abzulenken-opf/

Ergänzender Antrag ans Landgericht Stuttgart, Antrag auf Akteneinsicht:
https://martindeeg.wordpress.com/2017/11/06/uebergriffige-staatsanwaelte-die-versuchen-justizopfer-und-geschaedigte-einzuschuechtern-um-verbrecher-in-den-eigenen-reihen-zu-schuetzen-ein-offenkundig-systemisches-problem-im-zersetzten-rechtss/

OLG Stuttgart deckt Staatsanwaltschaft und Verbrecher im Amt etc. mit üblicher Phrasendrescherei und Leugnung der Fakten:
https://martindeeg.wordpress.com/2017/11/26/weiter-dummdreistes-blockieren-des-rechtsweges-durch-richter-des-olg-stuttgart-die-offenbar-glauben-mit-provokationen-gegen-justizopfer-koennten-sie-den-hochrangigen-polizeibeamten-eisele-und-bayeri/

Strafanzeige und weitere Diesntaufsichtsbeschwerde gegen Staatsanwaltschaft, die in sog. Berufungsbegründung weiter beleidigt und diffamiert, Silke Busch; Justizministerium gibt an Staatsanwaltschaft ab:
https://martindeeg.wordpress.com/2017/11/27/mittaeter-staatsanwaltschaft-stuttgart-verbrecher-im-amt-decken-und-hofieren-gleichzeitig-justizopfer-provozieren-diffamieren-und-beleidigen-ziel-offenkundig-verfahrensbeendender-bilanzsuizid/

Es folgt der weitere selbstreferntielle Freibrief des Staatsanwalts Götz oben…

Dieses Schreiben ging an die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart, an die Polizei und ist hiermit ebenfalls beweisrechtlich veröffentlicht:

Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart
Werastraße 23
70182 Stuttgart 12.12.2017

Az. 300 Js 116108/17

Gegen sog. Verfügung der Staatsanwaltschaft Stuttgart, Herrn Dr. Götz, zugunsten der Staatsanwaltschaft Stuttgart, Beschuldigte Frau Busch, wird hiermit fristgerecht Beschwerde eingereicht.

Gegen Oberstaatsanwalt Dr. Hansjörg Götz wird ebenfalls wegen Verdacht der Rechtsbeugung im Amt sowie Verdachts der Strafvereitelung zugunsten von Justizkollegen hiermit Strafanzeige erstattet.

Auf bisherige Geltendmachungen wird vollinhaltlich und beweisrechtlich verwiesen.
Schreiben wird beweisrechtlich veröffentlicht.

Begründung

Es ist davon auszugehen, dass eine objektive Prüfung nicht stattfand und auch die Akten nicht beigezogen wurden sondern hier lediglich durch Dr. Götz phrasenhaft eine allgemeine Abfertigung zugunsten der Mitarbeiterin Busch und der Behörde erfolgte, wie dies bei Staatsanwaltschaften üblich ist.

Es wäre insoweit auszuschließen, dass ein promovierter Jurist bei Lektüre der Akte nicht erkannt haben will, dass hier gegen einen Unschuldigen und Polizeibeamten des Landes seit Jahren schwere Verbrechen im Amt zu verzeichnen sind und Ermittlungen sowie zivilrechtliche Klärungen insgesamt einzig aufgrund Standesdünkel und Korpsgeist innerhalb der Justiz sowie aufgrund der fortlaufenden Vertuschungen zugunsten der Täter im Amt unterbleiben.

Es wäre ebenso auszuschließen, dass ein promovierter Jurist bei Lektüre der Akte nicht erkannt haben will, dass der AE unter fortlaufendem Amtsmissbrauch mit konstruierten Straftaten gegen seine Person mundtot gemacht und von der weiteren Geltendmachung der Verbrechen im Amt und unter bewusster Missachtung der Meinungsfreiheit des AE abgebracht werden soll.

So stellte der Justizverbrecher Clemens Lückemann, der insbesondere für eine zehnmonatige Freiheitsberaubung im Amt und die Verweigerung der Entschädigung nach Freispruch als Täter (Landgericht Würzburg, 814 Js 10465/09) und maßgeblicher Initiator in seinem Netzwerk bei der Justiz Franken anzusehen ist, einen Strafantrag wegen Beleidigung gegen den AE.

Eine Ermittlung wegen Verbrechen im Amt wird konsequent unter Rechtsbeugung und Strafvereitelung verweigert – jedoch dem Strafantrag des Täters nachgegangen, offenkundig da dieser als sog. Präsident des Oberlandesgerichts Bamberg auch bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart hofiert und bei Verbrechen im Amt aktiv gedeckt wird.

Der Gesamtsachverhalt ergibt sich aus den Akten sowie aus den beweisrechtlichen Veröffentlichungen des AE.

Das Verhalten der Staatsanwaltschaft Stuttgart, die seit Jahren Kenntnis von den Verbrechen im Amt hat, ist insgesamt eine Verhöhnung des Rechtsstaats.

Weiter ist offenkundig, dass die Staatsanwaltschaft mit den Justizverbrechern aus Bayern gegen den AE konspiriert anstatt auf eine objektive und rechtsstaatliche Klärung der Vorwürfe zu dringen, wie es Aufgabe einer Staatsanwaltschaft in diesem Rechtsstaat ist.

Die Beschuldigte Busch macht sich erkennbar zum Erfüllungsgehilfen der Verbrecher im Amt, dies unter Beleidigung und Diffamierung des Anzeigenerstatters als zu Unrecht Beschuldigtem und unbescholtenem Polizeibeamten des Landes.

Anders ist deren Mitteilung, die erneute rechtsbeugende und verfassungsrechtlich absurde sog. Verurteilung des Klägers wegen vorgeblicher „Beleidigung“ von Justizverbrechern nicht zu verstehen, Zitat:

„Das Strafmaß wird dem Unrechtsgehalt der Tat und der Persönlichkeit des Angeklagten nicht gerecht.“

Dies ist ein weiterer Versuch einer sog. Strafverfolgungsbehörde, einen erkennbar zu Unrecht seit Jahren kriminalisierten unbescholtenen Polizeibeamten zu stigmatisieren, zu beleidigen
und zu diffamieren. Dies aus Eigeninteresse, Gleichgültigkeit und unter Verhöhnung rechtsstaatlicher Prinzipien.

Entweder hat die Beschuldigte Busch den Bezug zur Realität verloren oder sie begeht bewusst und gezielt eine Beleidigung und Diffamierung gegen ein Justiozopfer, um die Täter zu decken.

Selbstverständlich ist dies strafrechtlich relevant und auch Anlass für Maßnahmen im Rahmen der Dienstaufsicht – jedenfalls in einem Rechtsstaat, in dem die Gleichheit vor dem Gesetz verfassungsrechtlich garantiert ist.

Der Popanz, mit dem Staatsanwälte sich gegenseitig einen Freibrief ausstellen, ist ein Witz und untergräbt das Vertrauen in den Rechtsstaat.

Diese im Fall des AE seit insgesamt 2004 zutage tretende Hybris und Arroganz von sog. Staatsanwälten ist mittlerweile ein gesamtgesellschaftlicher Skandal.

Jedwede Schweinerei durch Angehörige dieser Betriebe wird vertuscht, gleichgültig ob es sich um Straftaten im Amt im Rahmen von Stuttgart 21 / Schwarzer Donnerstag, um die Ermordung von Oury Jalloh oder um Vertuschung ungerechtfertigter Maßnahmen und Verbrechen im Amt gegen Unschuldige wie Jörg Kachelmann oder den AE hier handelt.

2.
Die sog. Verfügung vom 06.12.2017 ist völlig begründungsfrei und beschränkt sich selbstreferentiell auf eine mantrahafte Leugnung der Tatsachen und Fakten.

Der AE ist als ehemaliger Polizeibeamter des Landes Baden-Württemberg seit Jahren Geschädigter von schweren Straftaten im Amt und insbesondere Verbrechen im Amt durch Justizjuristen des Freistaates Bayern.

Der AE ist seit insgesamt 2003 Opfer einer Kindesentziehung und Kindesentführung durch die Kindsmutter, Volljuristin Kerstin Neubert, die durch Täter bei den Justizbehörden Würzburg gedeckt und in ihrem Handeln befördert wird.

Ein Beschluss des Familiengerichts Würzburg vom 09.04.2010 auf wöchentliche sog. Umgangstreffen, der bis zum 07.07.2015 gültig und gerichtlich vollstreckbar war, wurde ab Juni 2012 zu Lasten von Vater und Kind weder durchgesetzt noch irgendetwas unternommen, um das Unrecht zu beenden.

Seit Oktober 2012 ist die Kindsmutter und Volljuristin Neubert zum Zweck der Bindungsblockade, des Umgangsboykotts und der Ausgrenzung des AE als leiblichem und rechtlichem Vater unter Missachtung des vollstreckbaren Beschlusses untergetaucht, was eine Kindesentführung verwirklicht.

Die Schädigungen des AE als Vater sind irreversibel. Durch die anhaltende dummdreiste Blockade und Verweigerung des Rechtsweges durch Justiz und Strafverfolger ist schon lange eine Aufforderung zur Selbstjustiz impliziert.

Der Vertuschung von Verbrechen im Amt mittels ergebnisorientierter und böswilliger Stigmatisierung, Kriminalisierung und Pathologisierung von Betroffenen und Geschädigten werden mit dem Fall des Anzeigenerstatters hier ihre Grenzen aufgezeigt werden!

Selbst die affektiven Mörder und Gewaltverbrecher, mit denen der AE während seiner von den Justizverbrechern um Clemens Lückemann erzwungenen zehnmonatigen Freiheitsberaubung eingesperrt war, sind integrer, vertrauenswürdiger und ehrlicher als die fränkischen Staatsanwälte und die Verbrecher in den Reihen der Justiz, die hier agieren.

Diese Verbrecher im Amt versuchen Menschen gezielt und geplant zu schaden bis zur völligen Vernichtung der sozialen und bürgerlichen Existenz – und stellen sich dann noch als Hüter von Recht und Gesetz dar.

In diesem Fall werden die Verbrechen und der Machtmissbrauch gegen einen Unschuldigen für die Verbrecher im Amt Konsequenzen haben!

Martin Deeg

Polizeibeamter a.D.

Bindungsblockade und Umgangsboykott wird durch deutsche Provinzgerichte verschuldet, Anwälte und Täterinnen werden auch zukünftig zum Rechtsbruch ermutigt – Fall des Vaters Steffen Wieland und seines 2009 geborenen Sohnes

Bankrotterklärung der Justiz:

….“Der Vater hat nunmehr dokumentiert, dass er bis zuletzt um Umgang mit seinem Sohn gekämpft hat.“….

Dieser Beitrag zeigt anhand des Falles des Vaters Steffen Wieland und seines 2009 geborenen Sohnes auf, wie sich deutsche Provinzgerichte aus der Verantwortung stehlen wollen – Rechtsbruch, Straftaten gegen Kinder und Väter und Selbstjustiz durch Mütter (ja, im Einzelfall auch umgekehrt) wird befördert, durch asoziale Richter straffrei gesetzt. Generalprävention wird verweigert, Täterinnen und Anwaltschaft auch für die Zukunft zum Rechtsbruch aufgefordert, auf dem Rücken der Kinder. Vorgaben des Europäsichen Gerichtshof werden regelhaft nicht durchgesetzt.

Hier ein Foto von Steffen Wieland und der Kindesentzieherin:

https://www.tvnow.de/vox/unser-traum-vom-haus/familie-wieland

Steffen Wieland schrieb mir diese Woche:

…“Es liegt in meinem Fall nicht an der Inkompetenz des Richters, sondern an der Vorgehensweise von Rechtsbeistand und Jugendberatungstelle und der gegnerischen Rechtsanwältin. Dem Richter Grosch ist mittlerweile bewusst, das sowohl die Justiz als auch der Vater vorgeführt wurden. Diese Meinung teilte Richter Grosch zumindest mit meinem Rechtsanwalt. …Richter Grosch äußerte in der letzten Verhandlung, er würde es seinen Kindern nicht antun, er wäre aber froh, daß er diesen Mist nicht mehr lange machen müsste….
Meine Exfrau und Anwältin, haben vor vier Wochen, wieder einen Antrag gestellt, sie wollen die Umgänge abändern, es soll kein Umgang mehr stattfinden. Da mein Sohn diesen angeblich nicht möchte.“

Die Muster sind stets die gleichen, das Agieren der Justiz ist ein gesamtgesellschaftlicher Skandal, der endlich beendet werden muss!

Kindesentzug ist keine Bagatelle, über die Amtsrichter nach Tageslaune und Gutdünken zu entscheiden haben sondern ein Menschenrecht, dessen Verweigerung regelhaft zu schwersten Tragödien, zu generationenübergreifenden Traumata und zur Zerstörung von Menschenleben führt!

Dieser Blog dokumentiert ausführlich seit 2013, wie die Volljuristin Kerstin Neubert mithilfe asozial agierender Anwälte, einer untätigen und rechtsbeugerischen Justizbehörde in Franken seit 2003 den Kontakt zu meiner Tochter zerstört hat.

Neubert und die bayerische Justiz haben mein Leben und meine Vaterschaft zerstört, Verbrecher im Amtversuchen bis heute, mich als „Kriminellen“ mundtot zu machen. Die konstruierten Vorwürfe kommen seit 2003 über den sich stets selbstreferentiell bestätigendem Popanz von „Beleidigung, Bedrohung, versuchte Nötigiung“….Kriminelle um den Präsidenten des OLG Bamberg, Clemens Lückemann, die aus Justizopfern und traumatisierten Vätern mit allen Mitteln „Täter“ machen wollen. Eskalationen und Zerstörung von Menschenleben wird provoziert.

Das Agieren der Justiz folgt stets den gleichen Mustern:

Zunächst wird verschleppt, ausgesessen, die Akte liegengelassen – in der Hoffnung, dass sich der Vorgang von selbst erledigt.

Nachdem man sich dann über die Eskalation wundert, die dieser Zeitablauf bei laufendem Kindesentzug mit sicht bringt, wird erst einmal Hilfe bei Gutachtern etc. gesucht, weiter verschleppt. Parallel hierzu bekommt wird der Mann klischeehaft als Aggressor und „Täter“ stigmatisiert, sobald er sich auch nur im geringsten gegen das Unrecht, monate- und jahrelangen Kindesentzug zur Wehr setzt. Etikett Stalker gerne genommen, das Gewaltschutzgesetz ermöglicht seit 2002 die Kriminalisierung durch bloße Anwesenheit, durch Telefonanrufe und sonstiges. Asoziale und widerwärtige Feministinnen wie in meinem Fall die heute als „Vorsitzende Richterin“ beim Zivilgericht Schweinfurt tätige ehemalige Staatsanwältin Angelika Drescher nutzen hierbei jede Möglichkeit, ihren feministischen Hass gegen Männer mit Amtsbonus auszuleben.

Dass sie hier gezielt Menschenleben zerstören, Kinder lebenslang schädigen, ist ideologsich aufgegeilten sog. Strafverfolgern wie Drescher nicht nur gleichgültig – sie zielen genüßlich grinsend auf Eskalation und Vernichtung von Menschen ab.

Hier eine Demo vor einem Amtsgericht dieses Jahr, nachdem sich ein Vater aufgrund des Umgangsboykotts umgebracht hat:

Die dritte Stufe besteht dann darin, dass sich die Justiz – die jahrelang bei diesen Machenschaften durch Mütter, hetzerische dummdreiste Fachanwältinnen, untätige Jugendämter und ideologisch verblendete Staatsanwälte etc. zugeschaut hat – aus der Verantwortung stehlen will. Nach dem Motto: wenn Eltern sich „streiten“, kann man nichts machen. Kein noch so fadenscheiniges Konstrukt wird ausgelassen, um dem Opfer, dem ausgegrenzten Vater, noch eine Mitschuld für den Verlust seines Kindes und die Taten der Mutter aufdrücken zu wollen.

Als ob es hier nicht um massive Rechtsbrüche und Verbrechen gegen Kinder und Elternteile geht, um Machtmissbrauch, strukturelles Versagen: Nein, da faselt man dann von „hochkonflikthaften“ Eltern, nachdem man dem Machtmissbrauch jahrelang untätig zugeschaut hat, durch Zeitablauf Fakten geschaffen hat.

Hier der Justizverbrecher Pankraz Reheußer, OLG Bamberg, der 2016 in meinem Fall nicht nur den Kontaktabbruch gut hieß, sondern entgegen der Empfehlung aller Beteiligten auch noch die Umgangspflegerin aus dem Verfahren geworfen hat, bevor er unter Rechtsbeugung die Kindesentführung durch Kerstin Neubert zu „legitimieren“ versucht. Ein Täter, Justizverbrecher, Krimineller in Robe:

Die Muster stets die selben, wie gesagt:

Täterinnen werden zum Rechtsbruch ermutigt, das Alter des Kindes spielt keine Rolle!

Nun im Wortlaut der sog. Beschluss des Amtsrichters Peter Grosch, Amtsgericht Öhringen vom 02.06.2017, im Fall des Vaters Steffen Wieland, Az. 6 F 266/15:

„Die Beteiligten sind höchst zerstittene geschiedene Ehegatten. Im vorliegenden Verfahren geht es um einen Umgang zwischen dem Vater und seinem am xx.xx.2009 geborenenen Sohn M..

Nach vielen vorhergegangenen Verfahren und Versuchen einen Umgang zwischen dem Vater und M. zu installieren hat das Amtsgericht Öhringen im Beschluss vom 24.08.2016 zuletzt den Umgang auf alle drei Wochen samstags von 14 bis 18 Uhr festgelegt. Diese Entscheidung wurde durch Beschluss des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 29.11.2016 bestätigt.

Auch aufgrund dieser Entscheidung hat ein Umgang nicht stattgefunden.

Der Vater kommt stets zum Haus der Mutter und versucht den Umgang zu erreichen. Nach langem Zögern und mit großen Bedenken hat das Gericht am 10.03.2017 gegen die Mutter ein Ordnungsgeld von 500,00 Euro festgesetzt, weil sie den Umgang des Kindes mit dem Vater nicht ermöglicht. Gegen diese Entscheidung wendet sich die Mutter mit ihrer sofortigen Beschwerde.

Diese ist zulässig.
Das Gericht ist nunmehr nicht mehr bereit den Umgang zwischen dem Vater und seinem Sohn M. mit Zwangsmaßnahmen durchzusetzen.

Bereits vor Erlass des Beschlusses vom 10.03.2017 hat das Gericht versucht den Vater über seinen Anwalt zur Rücknahme des Antrags zu bewegen. Dies war leider nicht möglich.

Angesichts des Verhaltens der Mutter in der Vergangenheit aber auch des Verhaltens des Vaters, der bei der Erziehungsberatungsstelle mehrfach den Umgang mit den Kindern abgebrochen hat, hält es das Gericht für nicht mehr möglich, dass vorliegend ein regelmäßiger Umgang zwischen dem Vater und M. zustande kommt.

Alle weitergehenden Maßnahmen zur Erzwingung eines Umgangs würden letztlich zum Nachteil des Kindeswohls gehen.

Die Mutter lebt von Arbeitslosengeld II, die Vollstreckung eines Ordnungsgelds ist deshalb nicht zu erwarten. In der Konsequenz wäre sie in Ordnungshaft zu nehmen um den Umgang zu erzwingen.

In der vorliegenden Konstellation würde eine solche Maßnahme dem Kindeswohl massiv widersprechen.

Der Vater hat nunmehr dokumentiert, dass er bis zuletzt um Umgang mit seinem Sohn gekämpft hat. Er hat eine entsprechende Umgangsregelung erreicht und auch versucht diese durchzusetzen. Wenn er irgendwann von seinem Sohn gefrag wird, warum er an seinem Leben nicht mehr teilgenommen hat, kann er dies alles belegen.

Er wird jetzt aber akzeptieren, dass seine Möglichkeiten und auch die Möglichkeiten des Gerichts erschöpft sind.

Er wird sich fragen müssen, ob er seinem Kind weitere Maßnahmen zumuten will.

Man stelle sich vor, der Gerichtsvollzieher und die Polizei kämen um die Mutter in Ordnungshaft zu nehmen, damit der Vater drei Stunden mit dem Kind verbringen kann und anschließend soll dieses Kind dann wieder drei Wochen bei der Mutter leben bevor sich dieser Vorgang wiederholt. Bei allem Verständnis für den Vater ist das Gericht der Auffassung, dass diese Angelegenheit hier und jetzt ein Ende haben muss.

Schon seit Jahren läuft dieser Skandal unverändert fort, unter Aushebelung der Gesetzesreformen, Missachtung der Vorgaben der Kinderrechtskonvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention, des Grundgesetzes, unter Missachtung der Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs und unter Inkaufnahme von Toten und Gewalt infolge Selbstjustiz, wenn sich Opfer der Justiz nicht mehr anders zu helfen wissen.

Hier ein bereits vor Jahren verfasster Schriftsatz des VafK Baden-Württemberg, Zitat eines Richters:

„Familiendramen in Deutschland und Hilfsangebote

…“Richter Harald Schütz hat dies einmal so ausgedrückt:
„In unserem Rechtsstaat kann es Menschen, weit überwiegend Vätern, widerfahren, dass gegen ihren Willen und ohne ihnen anzurechnendes schuldhaftes Verhalten ihre Ehen geschieden, ihnen ihre Kinder entzogen, der Umgang mit diesen ausgeschlossen, der Vorwurf, ihre Kinder sexuell missbraucht zu haben erhoben und durch Gerichtsentscheid bestätigt und sie zudem durch Unterhaltszahlungen auf den Mindestselbstbehalt herabgesetzt werden. Die Dimension solchen staatlich verordneten Leides erreicht tragisches Ausmaß und sollte seinen Platz auf der Bühne, nicht in unserer Rechtswirklichkeit haben.

http://vafk-baden-wuerttemberg.de/Familiendramen.html

Es wird nicht besser, es wird immer schlimmer, weil überforderte oder boshafte Richter sich über Recht und Gesetz stellen.