Staatsanwaltschaft Stuttgart: Justizverbrecher und kriminelle Polizeibeamte werden gedeckt, deren Opfer mit konstruierten Bagatelldelikten über Jahre kriminalisiert, „verbotene Mitteilung über Gerichtsverhandlung“…..

Hervorgehoben

Vergangenen Dienstag wurde das Landgericht Stuttgart über drei Stunden in öffentlicher Verhandlung darüber informiert, welche Verbrechen und Straftaten, welche Dienstvergehen ich den Tätern der bayerischen Justiz, der Staatsanwaltschaft Stuttgart und dem Polizeibeamten Roland Eisele (CDU) zur Last lege.

Natürlich ging es dem Gericht nicht um diese Straftaten – der Anlass war die seit 2017 von der Staatsanwaltschaft Stuttgart beharrlich verfolgte „Straftat“ meinerseits: nämlich, dass ich in Beitrag vom 04.07.2017 hier auf diesem Blog einen Strafbefehl gegen mich selbst öffentlich gemacht habe.

Der Beschuldigte Peter Kraft, Staatsanwaltschaft Stuttgart, „beauftragte“ hierauf 2017 das Dezernat 31, Kriminalpolizei, zuständig für „Amts- und Korruptionsdelikte“ mit Ermittlungen. Warum „Amts- und Korruptionsdelikte“? Diese Frage beantwortete der – nun zum zweiten Mal aus Offenburg – angereiste damals sachbearbeitende KOK als Zeuge mit „Weil die Straftat so ungewöhnlich gewesen ist.“ Mit anderen Worten: wenn die Staatsanwaltschaft Justizopfer mit exotischen Ausnahmetatbeständen kriminalisieren will, muss das das Dezernat für „Korruptionsdelikte“ übernehmen, weil beim örtlichen Polizeirevier die Sachkenntnis fehlt….?

Wichtig ist: der Justizskandal wird öffentlich wahrgenommen, die Vorgänge werfen zunehmend Fragen auf. Der Investigativ-Reporter Andreas Müller, Stuttgarter Zeitung, setzte sich denn auch geduldig über drei Stunden in die Verhandlung, machte Notizen und kam in der Pause auf mich zu. (Ganz anders als Würzburger Gerichtsreporter der Mainpost, dazu in Kürze mehr…)

Am Freitag erschien dieser Artikel in der Print-Ausgabe, Baden-Württemberg, online hinter Bezahlschranke: https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.prozess-am-landgericht-geldstrafe-fuer-verfruehte-transparenz.f7bdd083-39f3-4af1-96e0-16e3e4256a36.html?reduced=true

„Prozess am Landgericht – Geldstrafe für verfrühte Transparenz

Das Landgericht verurteilt einen Ex-Polizisten wegen Veröffentlichung eines Strafbefehls gegen ihn selbst

Es ist eine Straftat, die durch Thomas Strobl (CDU) bekannt wurde. Verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen – dieser Paragraf untersagt es, vor dem Prozess aus Verfahrensakten zu zitieren. Gegen den Innenminister wurde wegen Anstiftung dazu ermittelt, weil er ein Anwaltsschreiben im Disziplinarverfahren gegen den Polizeiinspekteur weitergegeben hatte. Gegen eine Geldauflage von 15 000 Euro wurde sein Verfahren eingestellt.

Von der Affäre war auch die Rede, als sich das Landgericht Stuttgart jetzt mit einem anderen solchen Fall befasste. Ein ehemaliger Polizeibeamter soll sich des Delikts schuldig gemacht haben, als er einen Strafbefehl gegen sich selbst in seinem Internetblog veröffentlichte – bevor das Gericht über seinen Einspruch dagegen verhandelte. Es ging um die Beleidigung von Justizvertretern. …..Mehr als fünf Jahre ist das her.

Im Auftrag der Stuttgarter Staatsanwaltschaft wurde der Blog von der Polizei mitgelesen. Die leitete wegen des Strafbefehls ein neues Verfahren gegen den Ex-Kollegen wegen „verbotener Mitteilungen“ ein…..

Seither beschäftigt der Fall gleich dreimal das Amtsgericht Bad Cannstatt: Zweimal wies es den Einspruch ab, zweimal wurde die Entscheidung vom Landgericht aufgehoben – weil der Angeklagte aus triftigen Gründen gefehlt habe. Im dritten Anlauf verhängte der Amtsrichter eine Geldstrafe von 25 Tagessätzen zu zehn Euro, insgesamt 250 Euro.

Gegen dieses Urteil zog der Mann vor das Landgericht. Die von ihm beantragte Einstellung lehnte die Staatsanwaltschaft ab, also musste verhandelt werden. Ausführlich legte der langjährig Arbeitslose seine Motive dar. Erst sei seine Karriere bei der Polizei zerstört worden, dann durch Familiengerichte die Beziehung zu seiner Tochter, über Jahre habe die Justiz ihn kriminalisiert und als krank abgestempelt….

Weil es im Strafbefehl um ihn selbst ging, sei niemand beeinträchtigt worden. Der Staatsanwalt würdigte zwar den „schweren Weg“, den der Angeklagte hinter sich habe, sah aber keine Rechtfertigung für die vorzeitige Veröffentlichung. Sein Plädoyer: Die Berufung sei zurückzuweisen.

So entschied auch die Kammer. Man sehe die Lebensumstände sehr wohl, sagte die Richterin, aber sie rechtfertigten keine Straftat. Das Verbot des Zitierens aus Verfahrensakten habe gleich einen „doppelten Schutzzweck“: Zum einen sollten Laienrichter und Zeugen vor einer Beeinflussung bewahrt werden, zum anderen Persönlichkeitsrechte geschützt werden – nicht nur die des Betroffenen, sondern auch von anderen Beteiligten. Gegen das Urteil kann der Mann nun noch in die Revision zum Oberlandesgericht gehen.“

Die Revision ist eingereicht.

Für den Moment lasse ich das stehen.

Die Verbrechen gegen mich, die Ausgrenzungen, die Übergriffe und die sich aneinanderreihenden Demütigungen und Diffamierungen haben weiter Folgen, entfalten täglich Wirkung.

Die Täter und Täterinnen sind benannt, der Blog ist die beweisrechtliche Dokumentation eines seit nun über 20 Jahren andauernden Justizskandals, angefangen mit den Straftaten und Dienstvergehen des Polizeibeamten Roland Eisele (CDU).

Der Untersuchungsausschuss des Landtages Baden-Württemberg ist in Kenntnis.

Es wird keiner behaupten können, er habe von nichts gewusst!

– In Zusammenhang mit Untersuchungsausschuss „Polizei-Affäre“: Stuttgarter Zeitung berichtet exklusiv über meinen Fall –

Hervorgehoben

„Beschuldigter Ex-Polizist: Justiz brütet fünf Jahre über 250 Euro Geldstrafe“

Verbotenes Zitieren aus Verfahrensakten – dieser Tatbestand wurde durch die Polizei-Affäre bekannt. Im Fall eines Ex-Polizisten zeigen Staatsanwälte hohen Verfolgungseifer.

Den Untersuchungsausschuss zur Polizei verfolgt Martin D. (53) ganz genau. Zum einen sieht er sich selbst als Opfer von Machtmissbrauch. Seit er sich vor Jahren aus dem Polizeidienst habe drängen lassen, klagt er, werde er von Justiz und Polizei unerbittlich verfolgt. Zum anderen muss er sich genau jenes Vorwurfs erwehren, der auch wegen der Weitergabe eines Anwaltsschreibens durch Innenminister Strobl (CDU) an einen Journalisten erhoben worden war: „verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen“ nach Paragraf 353d des Strafgesetzbuchs…..

Im Fall Strobls wurden die Ermittlungen gegen die Beteiligten nach einigen Monaten wegen Geringfügigkeit eingestellt; der des Anstiftens beschuldigte Innenminister zahlte dafür 15000 Euro. Bei Martin D. beschäftigt das gleiche Delikt seit fünf Jahren Staatsanwaltschaft und Gerichte. …

….Was war D.s Vergehen? Seit Langem betreibt er im Internet einen Blog, auf dem er das ihm aus seiner Sicht widerfahrene Unrecht anprangert Schon mehrfach wurde er wegen Beleidigung von Justizvertretern verurteilt, durch Gerichte in Würzburg und Bamberg. 2017 erwirkte die Staatsanwaltschaft auch in Stuttgart einen solchen Strafbefehl gegen ihn….

…Ein Beschuldigter macht Vorwürfe gegen sich selbst publik – inwieweit ist das strafwürdig? Mit einem ähnlichen Fall hatte sich vor Jahren das Bundesverfassungsgericht befasst. Es verwies auf den „doppelten Schutzzweck“ des Paragrafen. Er solle verhindern, dass Verfahrensbeteiligte vorab beeinflusst würden. Es gehe aber auch um Persönlichkeitsrechte von Betroffenen. Veröffentlichungen in eigener Sache fielen daher ebenfalls unter die Klausel, befanden die Richter und nahmen die Verfassungsbeschwerde eines Verurteilten nicht an.

Vor dem Cannstatter Amtsgericht hatte Martin D. argumentiert, er könne nicht erkennen, wessen Rechte beeinträchtigt sein sollten; daher habe er mehrfach die Einstellung des Verfahrens beantragt. Doch im August wurde er dort erneut verurteilt, zu einer reduzierten Geldstrafe von 25 Tagessätzen. In zwei von drei Taten war das Verfahren zuvor eingestellt worden. …

…Der Tagessatz des mittellosen Ex-Polizisten, der sein Leben durch Polizei und Justiz ruiniert sieht, liegt bei zehn Euro. Es geht mithin um 250 Euro.

Seinen Fall hat D. übrigens, wie anderen Gremien, auch dem U-Ausschuss unterbreitet. Auf eine Antwort wartet er noch.

https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.beschuldigter-ex-polizist-justiz-bruetet-fuenf-jahre-ueber-250-euro-geldstrafe.3fe0c603-f7ab-41c2-b46e-f3fe7b1b4322.html?reduced=true

„Drecksfotzenrichter fällen geisteskrankes Urteil…..“ (Zitat…)

„Kuckuck“

Es gibt zwar erheblich Wichtigers als das ständige Thema, wer wann wo wen „beleidigt“ hat – aber seiś drum: was Richter in diesem Land mittlerweile treiben, ist nur noch bizarr.

Das Urteil des LG Berlin dürfte mittlerweile die Runde gemacht haben, hier die Replik des Satire-Magazins „Postillion“:

Berlin (dpo) – Sollte man diesen Stücken Scheiße die Fresse polieren? Drecksfotzenrichter am Berliner Landgericht haben heute in einem geisteskranken Urteil gegen Renate Künast entschieden, dass sie alle (!) Beschimpfungen, die in diesem Artikel stehen, als nicht beleidigend hinzunehmen hat.

Offenbar wurden die Richter als Kinder ein wenig zu viel gefickt – denn sie entschieden, dass es sich bei den Beleidigungen um „Auseinandersetzungen in der Sache“ handelt. Wie genau die hohlen Nüsse zu diesem Urteil kamen, ist derzeit noch unklar.

Sicher scheint jedoch, dass der Urteilsspruch der gehirnamputierten Justiz-Schlampen und -Schlamper vermutlich zu einem Anstieg wüster Beschimpfungen im Internet führen wird.
Unabhängige Beobachter empfehlen nun, die Sondermüll-Richter mal richtig durchzuknattern, bis sie wieder normal werden – möglicherweise wird das Urteil dann revidiert.
Bis dahin meint der Postillon: „Ferckt, ihr Drecksäue!“

https://www.der-postillon.com/2019/09/berliner-landgericht.html

Die „Urteilsbegründung“ ist allerdings keine Satire:

„…Der Kommentar ,Drecks Fotze‘ bewegt sich haarscharf an der Grenze des von der Antragsstellerin noch Hinnehmbaren“ (Az: 27 AR 17/19). So wurde Künast im Frühjahr öffentlich auf Facebook betitelt. Ihr Anwalt Severin Riemenschneider ist nach der Gerichtsentscheidung fassungslos. „Für mich ist das eine klare Formalbeleidigung“, sagte er der Berliner Morgenpost.“….

https://www.morgenpost.de/berlin/article227129109/Renate-Kuenast-nennt-Berliner-Gerichtsbeschluss-katastrophales-Zeichen.html

Hier einmal zum Vergleich Teile aus einem STRAFBEFEHL der Staatsanwaltschaft Bamberg gegen meine Person, nachdem der CSU-Vasall und Justizkriminelle Lückemann (OLG-Präsident Bamberg) offenbar wahnhaft Strafanträge bei drei Staatsanwaltschaften stellt: Stuttgart, Bamberg, Würzburg – die alle in „Anklagen“ münden. Die „Beleidigung“ von Juristen scheint mittlerweile sowas wie die Kernkompetenz einer überlasteten Provinzjustiz zu sein – Politiker kann man hingegen ruhig als „Fotzen“ etc. bezeichnen.

Da die vollständige Wiedergabe der Vorwürfe von der Justiz als „VErbotene Mitteilung über Gerichtsverfahren“, § 353 d StGB zur ANKLAGE gebracht würde – kein Witz, ein solches Verfahren ist anhängig wegen der Veröffentlichungen in diesem Blog! – hier nur stark gekürzt Teile der wahnhaften Ergüsse der bayerischen Irrläufer – man fordert 5.200 Euro Geldstrafe:

Die Staatsanwaltschaft legt Ihnen folgenden Sachverhalt zur Last:

1.
In einem Schreiben….an das Landgericht Bamberg im Verfahren….betreffend die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen bezeichneten Sie ….als „Justizverbrecher“ und „korrupte Richter“ sowie als „kriminelle Richter“, den Herrn ….bezeichneten Sie als „Kriminellen“.

2.
In einem weiteren Schreiben….an das Landgericht Bamberg im Verfahren….bezeichneten Sie den Herrn ….sowie den Herrn…jeweils als „Kriminellen“. ….

Strafanträge wurden vom Präsidenten des Oberlandesgerichts Bamberg Clemens Lückemann am 21.02.2018 und am 16.05.2018 im eigenen Namen sowie als Dienstvorgesetzter des Herrn VRiOLG a.D. Norbert Baumann gestellt.“

….Gegen Sie wird eine Gesamtgeldstrafe in Höhe von 130 Tagessätzen verhängt. Die Einzelstrafen betragen

zu Fall Nr. 1: 80 Tagessätze,

zu Fall Nr. 2: 90 Tagessätze.

Der Tagessatz wird auf 40,00 Euro festgestetzt. Die Gesamtgeldstrafe beträgt somit 5.200,00 EUR.

Wie genannt – hier werden selektiv Meinungsbekundungen in einem Rechtsstreit durch die Gegenpartei in eigener Sache zur „Beleidigung“ fantasiert….das Ziel offenkundig: einschüchtern, mundtot machen, ein Opfer von Justizkriminalität immer weiter kriminalisieren.

Die zehnmonatige Freiheitsberaubung im Amt gegen meine Person, inszeniert von der Staatsanwaltschaft Würzburg – Leiter zur Tatzeit: Clemens Lückemann – wird weiter vertuscht, die Täter im Amt durch Freunde und Kollegen gedeckt.

Justizverbrecher Clemens Lückemann, OLG Bamberg, Richter am Bayerischen Verfassungsgericht

Lückemann weiß was er tut:

„Aus dem kirchlichen Verhalten in früheren Fällen rührt ja auch der Vorwurf der Vertuschung. Wie bewerten Sie das strafrechtlich?:

Lückemann:
Strafbar ist natürlich Strafvereitelung, das heißt, wenn jemand irgendwelche Verschleierungshandlungen unternimmt. Das wäre zum Beispiel auch dann der Fall, wenn man auf den Geschädigten Druck ausüben würde. Aber solche Fälle haben wir bislang nicht festgestellt.“

https://www.infranken.de/regional/archiv/lokales/Staatsanwalt-muss-Tatvorwuerfe-klaeren;art178,70391

Wie das ganze rechtlich einzuordnen ist, hat das Bundesverfassungsgericht längst entschieden – die gesamten Anklagen auf „Strafanträge“ des Justizverbrechers und Noch-OLG-Präsident Lückemann (CSU) (es läuft parallel eine mehr oder weniger gleichlautende Anklage in Würzburg und eine in Stuttgart, Revision beim BGH ist anhängig) verwirklichen m.E. die Verfolgung Unschuldiger, vorsätzliche Rechtsbeugung unter Missachtung höchstrichterlicher Rechtsprechung:

….

b) Bei Kritik an richterlichen Entscheidungen steht im Rahmen dieser Gesamtabwägung dem vom Bundesverfassungsgericht (vgl. etwa BVerfG, NJW 1995, 3303, 3304) betonten Recht des Bürgers, Maßnahmen der öffentlichen Gewalt auch mit drastischen Worten zu kritisieren, die Ehrverletzung der Richter gegenüber. Vor dem Hintergrund der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung muss diese Beeinträchtigung (sofern keine Schmähkritik vorliegt) gegenüber der Meinungsäußerungsfreiheit grundsätzlich dann zurücktreten, wenn der Vorwurf Teil einer umfassenderen Meinungsäußerung ist und der Durchsetzung legitimer prozessualer Rechte dient (vgl. BayObLGSt 2001, 92, 100). Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass ein Richter schon von Berufs wegen in der Lage und auch gehalten ist, überpointierte Kritik an seiner Arbeit beim „Kampf um das Recht“ auszuhalten (BayObLGSt 2001, 92, 100; OLG Naumburg, StraFo 2012, 283f.)…..

…..Die Äußerungen des Angeklagten erfolgten im Rahmen eines noch nicht abgeschlossenen gerichtlichen Verfahrens, also im „Kampf ums Recht“ (vgl. zur Maßgeblichkeit dieses Gesichtspunktes BVerfG, Beschlüsse vom 29.02.2012, zitiert nach juris, dort Rdn. 15f., und vom 28.07.2014 aaO, dort Rdn. 13, je m. w. N.). Sie erfolgten ausschließlich schriftlich im Rahmen des Verfahrens, ohne dass sie anderen, nicht am Verfahren beteiligten Personen zur Kenntnis gelangen konnten (vgl. hierzu BVerfG vom 29.02.2012 aaO Rdn. 15 und 17). Auch starke und eindringliche Ausdrücke im Rahmen der Kritik an behördlichen und gerichtlichen Entscheidungen stehen grundsätzlich unter dem Schutz des Art. 5 Abs. 1 GG (vgl. BVerfG vom 29.02.2012 aaO Rd. 16 und vom 28.07.2014 aaO Rdn. 13, je m. w. N.; Urteil des KG vom 11.01.2010, 1 Ss 470/09, zitiert nach juris, Rdn. 35), ohne dass es darauf ankäme, ob der Angeklagte auch anders hätte formulieren können (BVerfG vom 29.02.2012 aaO Rdn. 16)…..

https://community.beck.de/2017/06/30/in-muenchen-fuer-richter-zu-akzeptieren-eigentlich-sind-sie-so-wie-freisler-nur-anders

Ärger über die Justiz
Nicht jedes Wort muss auf die Waage

Drei neue Urteile von Bundesgerichten stärken die Meinungs- und Pressefreiheit gegenüber der Staatsgewalt. Gut so, denn Beamte, Richter und Politiker sollten gegenüber der Öffentlichkeit nicht kleinlich werden dürfen“….

https://www.tagesspiegel.de/meinung/aerger-ueber-die-justiz-nicht-jedes-wort-muss-auf-die-waage/10793448.html