
„Kuckuck“
Es gibt zwar erheblich Wichtigers als das ständige Thema, wer wann wo wen „beleidigt“ hat – aber seiś drum: was Richter in diesem Land mittlerweile treiben, ist nur noch bizarr.
Das Urteil des LG Berlin dürfte mittlerweile die Runde gemacht haben, hier die Replik des Satire-Magazins „Postillion“:
Berlin (dpo) – Sollte man diesen Stücken Scheiße die Fresse polieren? Drecksfotzenrichter am Berliner Landgericht haben heute in einem geisteskranken Urteil gegen Renate Künast entschieden, dass sie alle (!) Beschimpfungen, die in diesem Artikel stehen, als nicht beleidigend hinzunehmen hat.
Offenbar wurden die Richter als Kinder ein wenig zu viel gefickt – denn sie entschieden, dass es sich bei den Beleidigungen um „Auseinandersetzungen in der Sache“ handelt. Wie genau die hohlen Nüsse zu diesem Urteil kamen, ist derzeit noch unklar.
Sicher scheint jedoch, dass der Urteilsspruch der gehirnamputierten Justiz-Schlampen und -Schlamper vermutlich zu einem Anstieg wüster Beschimpfungen im Internet führen wird.
Unabhängige Beobachter empfehlen nun, die Sondermüll-Richter mal richtig durchzuknattern, bis sie wieder normal werden – möglicherweise wird das Urteil dann revidiert.
Bis dahin meint der Postillon: „Ferckt, ihr Drecksäue!“
https://www.der-postillon.com/2019/09/berliner-landgericht.html
Die „Urteilsbegründung“ ist allerdings keine Satire:
„…Der Kommentar ,Drecks Fotze‘ bewegt sich haarscharf an der Grenze des von der Antragsstellerin noch Hinnehmbaren“ (Az: 27 AR 17/19). So wurde Künast im Frühjahr öffentlich auf Facebook betitelt. Ihr Anwalt Severin Riemenschneider ist nach der Gerichtsentscheidung fassungslos. „Für mich ist das eine klare Formalbeleidigung“, sagte er der Berliner Morgenpost.“….
Hier einmal zum Vergleich Teile aus einem STRAFBEFEHL der Staatsanwaltschaft Bamberg gegen meine Person, nachdem der CSU-Vasall und Justizkriminelle Lückemann (OLG-Präsident Bamberg) offenbar wahnhaft Strafanträge bei drei Staatsanwaltschaften stellt: Stuttgart, Bamberg, Würzburg – die alle in „Anklagen“ münden. Die „Beleidigung“ von Juristen scheint mittlerweile sowas wie die Kernkompetenz einer überlasteten Provinzjustiz zu sein – Politiker kann man hingegen ruhig als „Fotzen“ etc. bezeichnen.
Da die vollständige Wiedergabe der Vorwürfe von der Justiz als „VErbotene Mitteilung über Gerichtsverfahren“, § 353 d StGB zur ANKLAGE gebracht würde – kein Witz, ein solches Verfahren ist anhängig wegen der Veröffentlichungen in diesem Blog! – hier nur stark gekürzt Teile der wahnhaften Ergüsse der bayerischen Irrläufer – man fordert 5.200 Euro Geldstrafe:
Die Staatsanwaltschaft legt Ihnen folgenden Sachverhalt zur Last:
1.
In einem Schreiben….an das Landgericht Bamberg im Verfahren….betreffend die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen bezeichneten Sie ….als „Justizverbrecher“ und „korrupte Richter“ sowie als „kriminelle Richter“, den Herrn ….bezeichneten Sie als „Kriminellen“.2.
In einem weiteren Schreiben….an das Landgericht Bamberg im Verfahren….bezeichneten Sie den Herrn ….sowie den Herrn…jeweils als „Kriminellen“. ….Strafanträge wurden vom Präsidenten des Oberlandesgerichts Bamberg Clemens Lückemann am 21.02.2018 und am 16.05.2018 im eigenen Namen sowie als Dienstvorgesetzter des Herrn VRiOLG a.D. Norbert Baumann gestellt.“
….Gegen Sie wird eine Gesamtgeldstrafe in Höhe von 130 Tagessätzen verhängt. Die Einzelstrafen betragen
zu Fall Nr. 1: 80 Tagessätze,
zu Fall Nr. 2: 90 Tagessätze.
Der Tagessatz wird auf 40,00 Euro festgestetzt. Die Gesamtgeldstrafe beträgt somit 5.200,00 EUR.„
Wie genannt – hier werden selektiv Meinungsbekundungen in einem Rechtsstreit durch die Gegenpartei in eigener Sache zur „Beleidigung“ fantasiert….das Ziel offenkundig: einschüchtern, mundtot machen, ein Opfer von Justizkriminalität immer weiter kriminalisieren.
Die zehnmonatige Freiheitsberaubung im Amt gegen meine Person, inszeniert von der Staatsanwaltschaft Würzburg – Leiter zur Tatzeit: Clemens Lückemann – wird weiter vertuscht, die Täter im Amt durch Freunde und Kollegen gedeckt.

Justizverbrecher Clemens Lückemann, OLG Bamberg, Richter am Bayerischen Verfassungsgericht
Lückemann weiß was er tut:
„Aus dem kirchlichen Verhalten in früheren Fällen rührt ja auch der Vorwurf der Vertuschung. Wie bewerten Sie das strafrechtlich?:
Lückemann:
Strafbar ist natürlich Strafvereitelung, das heißt, wenn jemand irgendwelche Verschleierungshandlungen unternimmt. Das wäre zum Beispiel auch dann der Fall, wenn man auf den Geschädigten Druck ausüben würde. Aber solche Fälle haben wir bislang nicht festgestellt.“
https://www.infranken.de/regional/archiv/lokales/Staatsanwalt-muss-Tatvorwuerfe-klaeren;art178,70391
Wie das ganze rechtlich einzuordnen ist, hat das Bundesverfassungsgericht längst entschieden – die gesamten Anklagen auf „Strafanträge“ des Justizverbrechers und Noch-OLG-Präsident Lückemann (CSU) (es läuft parallel eine mehr oder weniger gleichlautende Anklage in Würzburg und eine in Stuttgart, Revision beim BGH ist anhängig) verwirklichen m.E. die Verfolgung Unschuldiger, vorsätzliche Rechtsbeugung unter Missachtung höchstrichterlicher Rechtsprechung:
….
b) Bei Kritik an richterlichen Entscheidungen steht im Rahmen dieser Gesamtabwägung dem vom Bundesverfassungsgericht (vgl. etwa BVerfG, NJW 1995, 3303, 3304) betonten Recht des Bürgers, Maßnahmen der öffentlichen Gewalt auch mit drastischen Worten zu kritisieren, die Ehrverletzung der Richter gegenüber. Vor dem Hintergrund der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung muss diese Beeinträchtigung (sofern keine Schmähkritik vorliegt) gegenüber der Meinungsäußerungsfreiheit grundsätzlich dann zurücktreten, wenn der Vorwurf Teil einer umfassenderen Meinungsäußerung ist und der Durchsetzung legitimer prozessualer Rechte dient (vgl. BayObLGSt 2001, 92, 100). Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass ein Richter schon von Berufs wegen in der Lage und auch gehalten ist, überpointierte Kritik an seiner Arbeit beim „Kampf um das Recht“ auszuhalten (BayObLGSt 2001, 92, 100; OLG Naumburg, StraFo 2012, 283f.)…..
…..Die Äußerungen des Angeklagten erfolgten im Rahmen eines noch nicht abgeschlossenen gerichtlichen Verfahrens, also im „Kampf ums Recht“ (vgl. zur Maßgeblichkeit dieses Gesichtspunktes BVerfG, Beschlüsse vom 29.02.2012, zitiert nach juris, dort Rdn. 15f., und vom 28.07.2014 aaO, dort Rdn. 13, je m. w. N.). Sie erfolgten ausschließlich schriftlich im Rahmen des Verfahrens, ohne dass sie anderen, nicht am Verfahren beteiligten Personen zur Kenntnis gelangen konnten (vgl. hierzu BVerfG vom 29.02.2012 aaO Rdn. 15 und 17). Auch starke und eindringliche Ausdrücke im Rahmen der Kritik an behördlichen und gerichtlichen Entscheidungen stehen grundsätzlich unter dem Schutz des Art. 5 Abs. 1 GG (vgl. BVerfG vom 29.02.2012 aaO Rd. 16 und vom 28.07.2014 aaO Rdn. 13, je m. w. N.; Urteil des KG vom 11.01.2010, 1 Ss 470/09, zitiert nach juris, Rdn. 35), ohne dass es darauf ankäme, ob der Angeklagte auch anders hätte formulieren können (BVerfG vom 29.02.2012 aaO Rdn. 16)…..
Ärger über die Justiz
Nicht jedes Wort muss auf die WaageDrei neue Urteile von Bundesgerichten stärken die Meinungs- und Pressefreiheit gegenüber der Staatsgewalt. Gut so, denn Beamte, Richter und Politiker sollten gegenüber der Öffentlichkeit nicht kleinlich werden dürfen“….
Es eskaliert immer schneller:
Kommt nun die Angst vor den eigenen Kollegen?
https://www.spiegel.de/panorama/justiz/paris-mehrere-tote-bei-messerangriff-in-polizeipraesidium-a-1289869.html
Mal sehen, wann das hier ankommt – üblicherweise waren die Amis bisher nur einige Jahre voraus: Bis vor kurzem wurden die doch immer freigesprochen, weil sie sich bedroht „gefühlt“ hatten.
https://www.spiegel.de/panorama/justiz/dallas-texas-ex-polizistin-wegen-mord-an-schwarzem-nachbar-verurteilt-a-1289628.html
https://www.spiegel.de/panorama/justiz/dallas-texas-ex-polizistin-muss-fuer-mord-an-schwarzem-nachbar-zehn-jahre-in-haft-a-1289835.html
Zuerst das Fazit: Alles wie immer in deutschen Behoerden/Politik/Justiz.
Bereits die Schlagzeilen zum gleichen Thema „Behoerdenversagen vs Fehlerkultur“ sind entlarvend:
https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/id_86541296/der-nsu-abschlussbericht-im-original-2-200-seiten-behoerdenversagen.html
https://www.spiegel.de/panorama/justiz/nsu-untersuchungsausschuss-in-thueringen-abschlussbericht-vorgestellt-a-1289276.html
Exkurs – nicht nur der Haarschnitt ist wichtig:
https://www.spiegel.de/politik/deutschland/hessen-peter-beuth-extremisten-sollen-nicht-mehr-legal-an-waffen-kommen-a-1288376.html
Es wird immer interessanter. Denn dieses Urteil passt zu den Beweisen hier im Blog oder bei Bruno.
Und entweder verfolgen die Staatsanwälte endlich die öffentlich dokumentierten Beweise und damit die Täter im Amt oder sie schweigen weiter und vereiteln die Straftaten im Amt und unterstützen die Täter (Vorteilsnahme- Gewährung).
https://www.spiegel.de/politik/deutschland/bjoern-hoecke-darf-als-faschist-bezeichnet-werden-gerichtsurteil-zu-eisenach-a-1289131.html
PS wie eng muss es für die Gegenseite noch werden, bevor die endlich unsere Gesetze einhalten?
Also ich verstehe die Aufregung nicht. Wenngleich ich Frau Künast als ehemalige Landwirtschaftsministerin wegen ihrer Verdienste überaus schätze, finde ich die Begrifflichkeiten, mit welchen man jetzt hantieren kann für die aktuell amtierende überaus trefflich. Auch für die Akteuere insbesondere der Familiengerichtsbarkeit allgemein sind diese derlei Ansprachen vorzüglich einsetzbar.
So what ? alles prima !
Es wird interessant!
https://www.spiegel.de/politik/deutschland/renate-kuenast-beleidigungen-auf-facebook-kanzlei-geht-gegen-berliner-landgericht-vor-a-1288961.html
PS: Mal schauen, was es kostet diese Kanzlei zu engagieren um gegen die Justiz/Aufsichtsbehörden/Politiker vorzugehen, für die es normal ist, wenn „Menschen mit Behinderung“ in Behörden als „ARSCHLOCH = UNTERMENSCH“ geführt werden. Oder gibt es zwei Beleidigungskategorien – die gegen Politiker und die gegen normale Menschen. Plus das Sonderrecht „Justiz/Politik nutzen eigene Beleidigungsklagen zur Einschüchterung gegen normale Menschen“.
Ja, auch gerade gelesen….
Genau das werfe ich den Gerichten in Franken auch vor. Die missachten fortlaufend die Vorgaben aus Karlsruhe und glauben es merkt keiner…..
Die systematische/organisierte Missachtung der Gesetze/Urteile ist schon lange systemrelevant für Bürokratur/Justiz/Politik!
Extremes Beispiel gestern abend in quer/BR: Für uns behördliche Kindesentführung und brutalstmöglichste Inkompetenz!
Wie asozial sind solche Bürokrauts die einer Mutter nach dder Geburt das Baby wegnehmen, nur weil sie zu lahmarschig/faul/unfähig sind, ihre Arbeit zu machen, für die sie bezahlt werden.
Analog zu hier: Die Unwilligkeit das Besuchsrecht umzusetzen und bis zm 18 Geburtstag zu verschleppen.
Wir haben uns dort erlaubt auf SGB I §65 Grenzen der Mitwirkungspflicht, Beratungspflicht nach SGB I und die „Besondere Beratungspflicht“ entsprechend BGH Urteil von May 2018 hinzuweisen – alles systematisch unetrschlagen von Behörden! Dazu käme noch BGG (Behindertengleichstellungsgesetz) und sicher noch viele andere Gesetze/Urteile für die MEnschen, die aber von Bürokrauts ignoriert werden. Oder sind sie damit überfordert?
https://www.br.de/mediathek/video/behoerdenskandal-rollstuhlfahrerin-muss-ihr-baby-abgeben-av:5d8d1b37ad2082001a5be0b5
Noch zum Thema:
https://www.lto.de/recht/justiz/j/lg-neubrandenburg-richter-kein-strafbefehl-beleidigung-ns-prozess/
…. Die Schwurgerichtskammer legte dabei eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs im viel diskutierten Fall Gröning anders als die Karlsruher Richter aus. …..
https://www.lto.de/recht/justiz/j/lg-neubrandenburg-richter-kein-strafbefehl-beleidigung-ns-prozess/
AUSLEGUNG – und wieder der alte Juristengrundsatz „ALLES ist strittig“ oder in Allgemeindeutsch „wir machen was wir wollen und niemand kann was machen“
Uns gefällt dieses „Urteil“. Denn es beweist klar die Willkür und Allmacht der Justiz und vor allem der Abgehobenheit von der realen Welt, bzw. gibt einen kleinen Blick in den „Planeten Justitia“..
Es sei dahingestellt, ob wegen einer „Beleidigung“ nun der Datenschutz (Presse? Durch Bezug auf Artikel) aufgehoben werden kann.
Doch die Allmacht bzw. Schutz durch Instanzenweg kommt klar raus. Denn hätte eine andere Person geklagt, dann wäre hier der Rechtsweg vermutlich zu Ende gewesen..
Denn nach dem Urteilsspruch ist dieses Gericht draußen und das „höhere“ Gericht muss sich damit beschäftigen. Falls die klagende Person überhaupt genug Geld für den Klageweg hat und einen Anwalt findet. Denn Prozesskostenhilfe ist zwar ein schönes Wort, doch wie sagen die Anwälte „wir arbeiten auf einer rein wirtschaftlichen Basis“ – also Extrageld rausrücken oder schon verloren. Und damit werden solche Urteile durch fehlenden Zugang zur Justiz „legalisiert“.
Ein interessanter Artikel zur Staatsanwaltschaft (politische Beamte). Wieso haben die so lange gebraucht? Denn in der Presse gab es genügend Anhaltspunkte für illegales handeln. Persönlich sind wir gespannt, wann auch endlich gegen die Beamtenkollegen im Kraftfahrtbundesamt vorgegangen wird. Oder will man mit der VW Anklage nur Zeit für die Verjährung schinden?
Dazu unsere Idee/Ansatz: Der Dieselbetrug ist systematische Vergiftung und damit ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit und die verjähren NIE. Oder auch StGB 129a (…..(2) Ebenso wird bestraft, wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, 1. einem anderen Menschen schwere körperliche oder seelische Schäden, insbesondere der in § 226 bezeichneten Art, zuzufügen,………………)
PS Mal sehen, wann endlich der Schutzschild in der Presse „Das GERICHT hat ein Urteil gefällt“ fällt, zu Gunsten der Wahrheit „RichterIn xyz, Partei, Lobbyist, usw.) hat dieses Urteil gefällt“. Oder hat sich tatsächlich niemand gewundert, wie massiv gegen die VW Geschädigten entschieden wurde? Niedersachsen hat ja auch 25% Anteil an VW und entsorgt seine Politiker dahin.
https://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/vw-abgasskandal-staatsanwaltschaft-erhebt-anklage-gegen-herbert-diess-und-martin-winterkorn-a-1288315.html
† Definition: Politische Beamte (u.a. Staatsanwälte, Gerichtspräsidenten, usw.) bekleiden Ämter, zu deren Ausübung die fortdauernde Übereinstimmung mit den grundsätzlichen politischen Ansichten und Zielen der Re-gierung erforderlich ist.