Mordmotiv Kindesentzug: vom LG Würzburg verweigerte Akteneinsicht legt Prozessbetrug durch Hetzanwältin Hitzlberger offen.

Diese Klage wurde bekanntermaßen gegen die Hetzanwältin Dr. G. Hitzlberger, Kanzlei Jordan, Schäfer, Auffermann eingereicht, die verantwortlich dafür ist, dass beginnend Juni 2012 der mühsam aufgebaute Kontakt zu meiner Tochter wieder ZERSTÖRT wurde, unter Missachtung des vollstreckbaren sog. Umgangsbeschlusses des Familiengerichts vom 09.04.2010, sowie aller Entscheidungen des Gerichts – Selbstjustiz einer Juristin!

Mordmotiv Kindesentfremdung: Finale rechtliche Geltendmachung gegen die „Fachanwältin“ Hitzlberger, Würzburg – verantwortlich für erzwungenen Kontaktabbruch zu meinem Kind seit Juni 2012!!!

Der Richter des Landgerichts Würzburg fertigte diese fundiert beweisrechtlich begründete Klage mit Floskeln ab, offenkundig ohne weitere Beschäftigung mit dem Inhalt:

Würzburger Richter Dr. Alexander Milkau versucht die Schädigungen durch Juristenkollegin Hitzlberger mit den kausalen Folgen dieser Schädigungen zu rechtfertigen: dem rechtswidrigen „Umgangsausschluss“, 2016

Nun stellt sich. wie bereits in Befangenheitsantrag befürchtet, folgendes heraus: Hitzlberger hatte bereits am 28.07.2017 unter offenkundigem Prozessbetrug – sie sei hier nur in einem Verfahren tätig gewesen, in welchem ich das „Umgangsrecht begehrt“ hätte – eine Stellungnahme abgegeben, die mir das Landgericht Würzburg trotz mehrfachen Antrags auf Akteneinsicht vorenthielt, obwohl sich die erstinstanzliche sog. Entscheidung des LG des Richters Dr. Alexander Milkau (links) ausschliesslich auf diesen Schritsatz berufen hat.

Der Schriftsatz wurde nun durch das bereits nächstinzanzliche OLG zugestellt, weitere Erwiderung hiermit beweisrechtlich veröffentlicht:

Oberlandesgericht Bamberg
Wilhelmsplatz 1
96047 Bamberg 30.09.2017


5 W 85/17

Deeg, Martin./. Dr. G. Hitzlberger

Zu der mit Datum vom 28.09.2017 zugegangenen Stellungnahme der Beklagten vom 28.07.2017 wird wie folgt weiter beweisrechtlich dargelegt:


1.

Die sog. Stellungnahme der Beklagten wurde trotz mehrfacher Aufforderung durch das Landgericht Würzburg nicht vorgelegt sondern gelangte nun erst zwei Monate später mit Datum vom 28.09.2017 über das Oberlandesgericht Bamberg zur Kenntnis.

Es wird geltend gemacht, dass der Schriftsatz der Beklagten vom 28.07.2017 den Tatbestand des Prozessbetruges nach § 263 StGB verwirklicht, wie sich infolge unschwer aus den Darstellungen erschließt.

Der Prozessbetrug durch die Beklagte als Dreiecksbetrug nach § 263 StGB ist hier verwirklicht, da der getäuschte Spruchkörper des Gerichts, Richter Milkau, die Vermögensverfügung zu Lasten des Klägers hier durch das Urteil vornimmt.

Die Zustellung erfolgte nicht, obwohl sich das Landgericht, Einzelrichter Milkau in seiner flloskelhaften Ablehnung ausschließlich auf die Darstellung der Beklagten beruft und den ausführlichen Beweisvortrag und den Zeugenvortrag des Klägers komplett ignoriert.

Dies ist erkennbar ein Verstoß gegen das rechtliche Gehör, da der Kläger keine Möglichkeit hatte, auf die Falschdarstellungen der Beklagten vom 28.07.2017 zu reagieren und Stellung zu nehmen, bevor Richter Milkau seine rechtsfremde erstinstanzliche Entscheidung vom 01.08.2017 auf Grundlage einzig der Darstellungen der Beklagten traf.

Entsprechend wird beantragt.

Dr. Milkau scheint insgesamt nicht in der Lage, den Ernst der Situation, die Traumatisierung und das Ausmaß der Folgen durch den böswilligen und widerwärtigen vorsätzlich herbeigeführten Kindesentzug seit nun fünfeinhalb Jahren kausal relevant verschuldet durch die Beklagte zu verstehen. Auch ignoriert er die existentiellen Grundrechte, die hier durch den Kontaktabbruch seit Juni 2012 (Mandat der Beklagten seit März 2012) in derart läppischer Art und Weise, dass Besorgnis der Befangenheit fraglos ist und Rechtsbeugung zugunsten der Beklagten als Juristenkollegin naheliegend und auch angezeigt.

Auch die Stellungnahme des Richters vom 14. August 2017 wurde erst mit Datum vom 28.09.2017 über das Oberlandesgericht zugestellt.

Es ist keinesfalls „abwegig“, wie der Richter behauptet, dass er mit den Anwälten der Kanzlei Jordan, Schäfer, Auffermann persönlich bekannt ist.

Dr. Milkau versucht hier ersichtlich darüber hinwegzutäuschen, dass die „renommierte“ und auch durch die Medien bekannte (Brückenschoppensong von Auffermann, Nachtwächter) Kanzlei Jordan, Schäfer, Auffermann bei den Richtern und Staatsanwälten der Justizbehörden Würzburg / Bamberg seit Jahren persönlich bekannt ist, vielfache Verfahren durch diese Kanzlei vertreten und gütlich geeinigt werden, gemeinsame Festivitäten und Einladungen erfolgen und Kumpanei zwischen Justizjuristen und Angehörigen der Kanzlei stattfindet, der auf dem Ruf und der guten Zusammenarbeit gründet und multiplikatorisch wirkt.

Als Beispiel kann hierbei dienen, dass der sog. Rechtsanwalt Peter Auffermann in Verhandlung vor dem OLG Bamberg, auf der rechtswidrige Beschluss vom 15.02.2017 gründet (auf den die Beklagte sich verfahrensentledigend zu berufen versucht), vor den Richtern Reheußer, Weber und Panzer damit prahlte, dass er mit dem Richter Thomas Schepping (der diesen Justizskandal kausal 2003 in Gang setzte und u.a. wegen Freiheitsberaubung im Amt gegen den Kläger zur Anklage gebracht ist, vgl. Link) befreundet sei.

Weitere Details zur Freiheitsberaubung im Amt und Rechtsbeugung zum Nachteil eines ehemaligen Polizeibeamten: OLG Bamberg, Justizverbrecher Norbert Baumann und Thomas Schepping

Zeugnis:
Peter Auffermann
, Kanzlei Jordan, Schäfer, Auffermann, Kapuzinerstraße 17, 97070 Würzburg

Ein weiteres Beispiel ist das Verfahren vor dem Zivilgericht, Einzelrichter Dr. Haus, auf das die Beklagte hinweist.

In diesem Verfahren glaubte sich der Anwalt Ulrich Schäfer in mündlicher Verhandlung offenkundig derart sicher, unbehelligt agieren zu können, dass er zweimal mit dem Stuhl auf den Kläger losgehen wollte bzw. mit erhobenem Stuhl und verzerrtem Gesicht Drophgebärden gegen den Kläger ausführte. Auch dies belegt, mit welcher Selbstverständlichkeit die Angehörigen dieser Kanzlei glauben, vor den Justizbehörden hier agieren zu können.

Zeugnis:
Dr. Armin Haus
, Richter am Landgericht Würzburg, Ottostraße 5, 97070 Würzburg

Wenn Dr. Milkau behauptet, es sei ihm „nicht erinnerlich“, jemals mit der Kanzlei zu tun gehabt zu haben, obwohl er langjährig hier als Richter tätig ist, ist das erkennbar unredlich und eine Schutzbehauptung.

Es ist völlig offenkundig, dass der Richter den beweisrechtlichen und akribischen Darstellungen des Klägers als ortsfremdem Ex-Polizisten ohne Status, Amt oder Reputation keinerlei Wert zumisst, diesen Beweisvortrag im Gegenteil als „allgemeine Unmutsäußerungen und Beschimpfungen“ diffamiert.

Die inhaltsleeren Darstellungen der Beklagten als „honoriger“ Juristenkollegin, die bei einer ortsbekannten Großkanzlei mit bestem „Ruf“ arbeitet, macht er hingegen willfährig zur Grundlage seiner rechtsfremden Entscheidung.

Dies, ohne es für notwendig zu erachten, dem Kläger rechtliches Gehör und die Möglichkeit der Erwiderung auf diese Falschdarstellungen zu geben.


2.

Zu der sog. Stellungnahme der Beklagten:

Die Beklagte versucht erkennbar rechtsfremd, den von ihr ins Verfahren eingebrachten (rechtswidrigen) Beschluss vom 15.02.2016 zur Rechtfertigung für die von ihr beginnend März 2012 verursachten Schädigungen unter vorsätzlicher Missachtung der Entscheidungen und Amtsermittlungen des Familiengerichts Würzburg zu missbrauchen, dem Richter Milkau unter Missachtung der Darstellungen des Beklagten unkompliziert folgt und sich die Falschdarstellungen der Beklagten zu eigen macht indem er auch noch behauptet, der Kläger würde verkennen, dass die Amtsermittlungen des Familiengerichts Grundlage des dortigen Verfahrens seien.

Es ist insoweit nicht nachvollziehbar, dass Milkau nicht erkannt haben will, dass sich – wie Klage ausführlich belegt – die Beklagte beginnend 2012 nachhaltig, konsequent und mit aggressiver Entwertung des Klägers praktisch in Selbstjustiz über die Amtsermittlungen des Familiengerichts hinweg gesetzt hat.

Desweiteren hat sich die Beklagte über die fachlichen Darstellungen, dass der Kontaktverlust fatale Folgen für das Kind hat, Amtsermittlungen der Zeugin und Richterin Antje Treu auf Grundlage der fachlichen Darlegungen der Zeugen

a) Verfahrenspflegers Günter Wegmann

b) Umgangspflegerin Meike Kleylein-Gerlich (2012)

c) Umgangspflegerin Baur-Alletsee (ab 2015)

d) Jugendamt-Sachbearbeiter Mario Pinilla-Wißler

e) der Mediatorin Katharina Schmelter sowie der damaligen Therapeutin des Kindes,

f) Frau Eva Martin,

böswillig hinweggesetzt, was sie bis heute zu vertuschen versucht

Zitat:

„Der Verfahrensbeistand und der Vertreter des Jugendamtes äußern sich. Der Verfahrensbeistand gibt unter anderem an, dass er mit Frau Martin, der (früheren) Therapeutin des Kindes gesprochen habe. Frau Martin habe festgestellt, dass das Kind mittlerweile dazu neige, Verhaltensweisen an sich als väterliches Erbe einzuordnen und abzulehnen. Dies sei eine Art Dämonisierung, die aufgelöst werden müsse. Dies gehe nur, indem wieder Kontakt hergestellt werde. Er könne auch die ablehnende Haltung der Mutter gegenüber Gesprächen von Frau Schmelter mit dem Kind nicht verstehen und nicht nachvollziehen.“

Beweis:
Vermerk Amtsgericht Würzburg vom 20.12.2012, Az. 2 F 1869/12
Familiengericht Würzburg, Az. 2 F 1869/12 Verhandlung 20.12.2012: sofort Kontakte

Auf ausführlichen Beweisvortrag, den der Richter Milkau komplett übergeht, wird vollinhaltlich nochmals verwiesen.

In vollem Wissen um die Schädigung des Kindes und des Klägers als Vater hat die Beklagte mit Vorsatz in widerwärtiger Art und Weise, mit Entwertungen, Beleidigungen und ergebnisorientierter Bösartigkeit und aggressiver Provokation die Schädigungen und den Kontaktabbruch vorsätzlich weiter herbeigeführt, wie in der Klageschrift ausführlich beweisrechtlich dargelegt.

Die Beklagte wirkte auf die Kindsmutter ein, mit Befangenheitsantrag zu verschleppen und durch Zeitablauf Fakten zu schaffen.

Die Beklagte wirkte auf die Kindsmutter ein, mit Kind unterzutauchen und eine Kindesentführung zu begehen.

Die Motive der Beklagten sind in einer Hauptverhandlung, worüber Beweis zu erheben ist, zu klären. Dass die Beklagte nicht weiß, was sie tut, ist auszuschließen, da sie als sog. Fachanwältin für Familienrecht firmiert und die Kanzlei Jordan, Schäfer, Auffermann als federführend beim Anwaltsverein Würzburg agiert.

Dieser Anwaltsverein Würzburg hat einen virulent bekannten und auch als Beweis angeführten Leidfaden und Verhaltenskodex für Kindschaftsrechtsverfahren verfasst, dem die Beklagte hier genau vorsätzlich entgegengesetzt agiert – auf Schädigung des Kindes und des Vaters ausgerichtet.
Verhaltenskodex und Leitlinie für Familiengericht, Anwaltsverein Würzburg


3
.
Die Beklagte behauptet insbesondere, Schriftsatz 28.07.2017, Az. 73 O 1368/17, Landgericht Würzburg

„Frau RAin Dr. Hitzlberger war in einem Rechsstreit vor dem Amtsgericht Würzuburg – Familiengericht – , Az. 2 F 957/12 für die Kindsmutter, Frau Kerstin Neubert, tätig in einem Verfahren, in dem der Antragsteller für das Kind das Umgangsrecht begehrt.“

Dies ist eine Lüge:

Seit 09.04.2010 bestand bereits vollstreckbarer konkreter Umgangsbeschluss des Amtsgerichts Würzburg, worauf seit Mai 2010 wöchentliche Kontakte und Treffen – wie bereits in Klage beweisrechtlich unter Hinweis auf Zeuginnen Marx und Scholl, u.a. dargelegt – zwischen Vater und Kind stattfanden, die aufgrund der positiven Entwicklung und Entlastung für das Kind (mündliche Verhandlung 20.12.2011) ausgeweitet werden sollten.

Beweis:

Anlage 1

Amtsgericht Würzburg, 09.04.2010, Az. 0005 F 1403/09
Protokoll AG Würzburg/konkrete „Umgangsregelung“, 09.04.2010

Die Beklagte hat gerade diesen sog. Umgang und die Vereinbarung vorsätzlich und böswillig zum Scheitern gebracht.

Das gemeinsame Sorgerecht wurde thematisiert, Kontakte über längeren Zeitraum, Wochenende etc., das Kind kannte nun seinen Vater und hatte Vertrauen zu ihm, diese Bindung galt es zu vertiefen, um die bereits verschuldete Entfremdung in den ersten sechs Lebensjahren und die Schädigung hieraus aufzufangen und zu begrenzen.

Die Beklagte hat diese Zielsetzung zunichte gemacht, die Schädigungen weiter irreversibel potenziert, was für jeden Vater eines so vorsätzlich misshandelten Kindes (vgl. Kimiss-Studie Tübingen, 2017), der sein Kind liebt, erkennbar ein Mordmotiv darstellt.

Die Kindsmutter brachte, wie beweisrechtlich dargelegt, diese weitere Zielsetzung der Konfliktbeendigung und Ausweitung der Vaterschaft zur Entlastung des Kindes und die postive Entwicklung zum Scheitern, da sie die gemeinsame Elternberatung bei der Zeugin Schmelter, die diese Entwicklung herbeiführen und weiter entlasten sollte, mit der Schutzbehauptung verweigerte, sie sei „psychisch belastet“ und müsse vor Elternberatung eine Therapie machen. (was sie infolge nie tat). Auch dies ist bereits Inhalt der Klageschrift:

„Die Vereinbarung des Termins in der mündlichen Verhandlung vom 20.12.2011 ist für die Kindsmutter zu einer stetig wachsenden psychischen Belastung geworden, welcher entgegengewirkt werden muss. Den Hinweis des Gerichts in der Verhandlung vom 20.12.2011 aufgreifend, nahm die Antragsgegnerin psychologische Beratung bei einer Person, welche die vorliegende Fallgestaltung kennt, in Anspruch. Diese riet ihr dringend, vor Beginn der Gespräche bei der gerichtsnahen Beratung psychologische Hilfestellung in Anspruch zu nehmen.“

Beweis:

Schreiben Rechtsanwalt Rothenbucher, 03.01.2012, Az. 2 F 1462/11, Amtsgericht Würzburg
Ablehnung der am 20.12.2011 beschl. Elternberatung durch Kindsmutter, Schreiben RA Rothenbucher, 03.01.2012: „psychische Belastung“

Als der Zeuge Rothenbucher sein Mandat beendete, da er das Verhalten der Kindsmutter nicht mehr mittragen konnte, engagierte die Kindsmutter die Beklagte hier einzig zum Zweck der Zerstörung der Bindung und der Vaterschaft über Entwertung und Diffamierung des Klägers. .

4.

Die Art und Weise, wie die Beklagte die Zerstörung der Vaterschaft und Vater-Kind-Bindung unter Missachtung der Amtsermittlungen des Familiengerichts vorstätzlich herbeiführte, ist bereits dargelegt, wird hiermit nochmals beweisrechtlich zusammengefasst:

a)

„Der Antragsteller möchte ganz offensichtlich das Sorgerecht nur dazu missbrauchen, der Antragsgegnerin weiterhin möglichst viel Ärger zu machen und Steine in den Weg zu legen. Um (das Kind) geht es hier überhaupt nicht. Der Antragsteller möchte hier sein vermeintliches Recht einzig und allein dazu missbrauchen, die Antragsgegnerin unter Kontrolle zu halten und zu bevormunden. Dies ergibt sich aus seinem gesamten Verhalten, welches auch durch die Presse ging.“

Beweis:

Erster Schriftssatz der Beklagten unter Entwertung des Kindsvaters, vom 16.03.2012, Az. 2 F 1462/11, Amtsgericht Würzburg

Strategiewechsel: Ausgrenzung des Vaters mittels „Kindeswohl“-Begriff“, RAin Hitzelberger, Konfliktvertretung

b)

„Dem Kindsvater ist es in 97 Umgangsterminen nicht gelungen, eine Beziehung zwischen ihm und dem Kind herzustellen….
Das Kind lehnt zwischenzeitlich einen Umgang mit dem Vater ab. Das Kind war zwischenzeitlich selbst bezüglich dieses Umgangs in therapeutischer Behandlung. Der Therapeutin ist es nicht gelungen, ein positives Vaterbild zu vermitteln, vielmehr hat sich dieses im Laufe der Zeit sogar verschlechtert. Es liegt daher nicht im Kindeswohl, dass derzeit ein Umgang stattfindet.

Beweis:

Schriftsatz der Beklagten vom 10.12.2012, 2 F 957/12, Amtsgericht Würzburg – Missbrauch der Begifflichkeit Kindeswohl, nachdem sie ab Juni 2012 bösartig die Durchführung der vollstreckbaren Umgangskontakte vereitelte, die Kindsmutter, Zeugin Neubert, hierzu anstiftete.


c)

„…..
Soweit das Gericht darauf hinweist, dass das Kind ein Recht habe, eine eigene Beziehung zu seinem Vater aufzubauen, so ist dies zwar grundsätzlich richtig, verkennt aber völlig, dass der Verfahrenspfleger ebenfalls ausgesagt hat, dass sich in den bis dahin stattgefundenen 95 Umgangsterminen keine Beziehung zwischen Vater und Kind aufgebaut habe. Wenn eine solche Beziehung über 2 ½ Jahre trotz regelmäßigen Umgangs nicht aufgebaut werden konnte, ist nicht nachzuvollziehen, weshalb nunmehr mit einer einstweiligen Anordnung eine solche Beziehung mit Gewalt erzwungen werden soll, wenn das Kind dies ganz offensichtlich derzeit auch nicht wünscht. Der Vater hatte seine Chance.
„Das Gericht führt in seinen Gründen aus, dass der Umgang nur deshalb nicht funktioniere, da die Mutter sich weigere, an gemeinsamen Gesprächen mit dem Vater teilzunehmen, sei keine Einzelgespräche bei Frau Schmelter wahrgenommen habe und sie ablehne, auf (das Kind) einzuwirken.

Diese angeblichen Gründe sind nicht richtig.

Gemeinsame Gespräche mit dem Vater abzulehnen, steht der Mutter durchaus zu, in Anbetracht der massiven Bedrohungen sowohl schriftlicher, als auch verbaler Art, welche der Vater gegenüber der Mutter geäußert hat. Die Mutter musste sich mehrfach durch gerichtliche Gewaltschutzanträge zur Wehr setzen. Es ist ihr nicht zumutbar, unter diesen Voraussetzungen ein gemeinsames Gespräch zu führen.
Nicht richtig ist, dass die Mutter keine Einzelgespräche bei Frau Schmelter wahrgenommen hat. Es wurden zwei Einzelgespräche geführt. Diese haben jedoch in der Sache selbst nichts gebracht, weshalb die Kindsmutter auch nicht weiter bereit war, hier irgendwelche Zeit zu investieren. Schließlich muss die Kindesmutter arbeiten und Unterhalt verdienen, nachdem der Kindesvater seit der Geburt nicht einen einzigen Euro Unterhalt gezahlt hat.
…Bei dem bisherigen Verhalten des Kindesvaters drängt sich vielmehr der Verdacht auf, dass durch weitere Umgangstermine eine Gefährdung des Kindeswohles vorliegt.“

Beweis:

Schreiben der Beklagten mit bis heute unaufgeklärten massiven Lügen, Beleidigungen und Verleumdungen, vom 10.12.2012, Az. 2 F 1869/12, Amtsgericht Würzburg
Ziel: Komplettausgrenzung des Vaters, Anträge der Konflikanwältin, 13.12.2012

Es gab ein Gewaltschutzverfahren im Jahr 2003, Az. 15 C 3531/03, das unter falscher Eidesstattlicher Versicherung zustande kam, Richter Schepping, und Auslöser der gesamten Austragungen dieses Konfliktes über die Justiz und auf Initiative der Kindsmutter ist, die drei Monate nach Geburt des gemeinsamen Wunschkindes in Tageslaune eine willkürliche und zuvor nicht kommunizierte Trennung erzwang.

Ein von der Beklagten initiiertes Gewaltschutzverfahren 2012 wurde durch die Richterin und Zeugin Treu gerade abgelehnt, siehe nächsten Punkt d). Infolge warf die Beklagte die Richterin mittels Befangenheitsantrag aus dem Verfahren und übte Selbstjustiz.


d)

Auf diesen Befangenheitsantrag beziehen sich die weiteren Falschangaben der Beklagten:

„Der nunmehrige Beschluss missachtet die vorgreifliche Frage, ob ein Umgang überhaupt im Kindeswohl liegt, sondern geht schlicht davon aus, dass ein Umgang stattzufinden hat und lediglich zu klären ist, wie dieser Umgang stattfinden soll. Insbesondere ist die Richterin zu keinem Zeitpunkt weder in den mündlichen Verhandlungen noch in der einstweiligen Anordnung darauf eingegangen, dass Herr Deeg eine massive Persönlichkeitsstörung (Hervorhebung so im Original) hat, welche bereits im Verfahren vor dem OLG Bamberg am 11.03.10, Az.: 7 WF 41/10, S. 2 festgestellt wurde.

Glaubhaftmachung: Beiziehung der Akten des OLG Bamberg vom 11.03.10, Az.: 7 WF 41/10

Weiterhin wird von der Richterin völlig ignoriert, dass Herr Deeg auch den Verfahrensbeistand Herrn Wegmann bedroht hat und dieser die Drohungen sehr ernst genommen hat. Herr Wegmann hat hieraufhin die Kindsmutter telefonisch vor einem aggressiven Verhalten von Herrn Deeg gewarnt. Diese Vorfälle sind der Richterin durch den gestellten Antrag auf Erlass einer erneuten Gewaltschutzverfügung bekannt, die die Kindesmutter auf Empfehlung von Richterin Treu zurückgenommen hat.

Glaubhaftmachung: Antrag der Gewaltschutzverfügung vom 18.09.12 in FK“…..

„Herr Deeg hingegen hat sich nicht – wie die Richterin ausgeführt hat – kooperativ verhalten. Herr Pinilla vom Jugendamt hatte selbst im mündlichen Termin berichtet, dass er Herrn Deeg deutlich gesagt habe, dass er die diskriminierenden Schreiben und andere Aktivitäten, welche dem Umgangsrecht nicht förderlich sind, einstellen sollte. Nichts desto weniger hat Herr Deeg direkt am folgenden Tag einen Antrag an die Rechtsanwaltskammer Bamberg gestellt mit dem Antrag, Frau RAin Dr. Hitzlberger (Anm. Unterzeichnerin des Schriftsatzes) die Anwaltszulassung zu entziehen.“

„Das Verhalten der Richterin ist umso unverständlicher, nachdem sie selbst erkennbar Angst vor Ausfälligkeiten von Herrn Deeg hat. Dies wird dadurch deutlich, dass sie für die mündliche Verhandlung vom 25.09.2012 im Sorgerechtsverfahren (Az. 0002 F 1462/11) erhöhte Sicherheitsmaßnahmen angeordnet hat. Es spricht für sich, dass auch dies in den Gerichtsakten nicht dokumentiert ist. Vorsorglich wird die Richtigkeit der vorstehenden Ausführungen anwaltlich versichert.“…

Beweis:

Schreiben der Beklagten vom 08.01.2013, Az. 2 F 957/12, Amtsgericht Würzburg
Befangenheitsantrag der Kindsmutter gegen die Richterin, 08.01.2013

Die Richterin äußert hierzu in dienstlicher Stellungnahme:

„Es ist nicht zutreffend, dass ich Angst vor Ausfälligkeiten des Vaters habe. Mit unbeherrschtem Verhalten von Verfahrensbeteiligten, das – auch in anderen Verfahren – nicht selten vorkommt, vermag ich umzugehen.
Es ist auch nicht zutreffend, dass ich für die Verhandlung vom 25.09.2012 (2 F 1462/119 erhöhte Sicherheitsmaßnahmen angeordnet habe.“….

Beweis:

Dienstliche Stellungnahme der Richterin Treu, 11.01.2013, Az. 2 F 957/12, Amtsgericht Würzburg

Beweisrechtlich offenkundig ist, dass die Beklagte stets irgendetwas behauptet und sich infolge zur weiteren Schädigung und Entwertung selbstreferentiell in einem Zirkelschluss auf ihre eigenen falschen Behauptungen und Darstellungen jeweils bezieht.

Die dissoziale und destruktive Zielsetzung erschließt sich ohne weiteres jedem vernünftig denkenden Menschen.

Infolge wird auch das Kind in die Phantasmen der Beklagten hineingezogen; die Beklagte behauptet in fast schon kindischer Form alarmistisch regelhaft auftretende Entfremdungssymptome und bestätigt damit die Tatsache der fatalen Folgen für das Kind (Dezember 2012) durch weiteren Kontaktverlust, die sie zu schuldhaft zu verantworten hat (ohne dass die Richtigkeit überprüft werden kann), um die Bindungszerstörung in Zirkelschluss weiter rechtfertigen zu wollen:

e)

„….hat sich die ablehnende Haltung von (dem Kind) gegenüber seinem Vater zwischenzeitlich noch verstärkt. Der Antragsteller hat wiederholt beim Großvater des Kindes angerufen und verlangt, (das Kind) zu sprechen. (Das Kind) wollte jedoch nicht mit dem Antragsteller sprechen. Als (das Kind) zufällig einmal selbst am Telefonapparat war, als der Antragsteller anrief, hat (das Kind) völlig verängstigt sofort aufgelegt. Dieser Vorfall war am 11.08.2013. Keine Woche später, nämlich am 17.08.2013, stand der Antragsteller ohne jegliche Vorankündigung vor der Wohnung des Großvaters und verlangte, (das Kind) zu sehen. Das war nicht anwesend, worauf der Antragsteller verlangte mitzuteilen, wo (das Kind) sei. Dies wurde ihm allerdings nicht mitgeteilt. Tatsache ist, dass dieser Vorfall wiederum (das Kind) und auch den Rest der Familie in Angst und Schrecken versetzt hat. Der Antragsteller versucht, in die Privatsphäre des Kindes und der Familie einzudringen. Dies hat zur Folge, dass (das Kind) nicht mehr alleine auf die Straße und zum Spielen geht. Das Kind hat Angst, unvorbereitete auf den Antragsteller zu treffen. Das Kind traut sich zwischenzeitlich nur noch aus dem Haus, wenn es in Begleitung ist.“

Die Beklagte bestätigt hiermit, auch wenn sich dies erkennbar als maximal alarmistisch vorgetragener Populismus in ergebnisorientierter Schädigungsabsicht des Vaters unter weiterem Missbrauch des Kindes darstellt, selbst die Schädigungen des Kindes durch den kausalen Kontaktabbruch 2012.

Über die Darstellungen des Klägers ist somit gemäß geltender Rechtsprechung in ordentlicher Hauptverhandlung Beweis zu erheben, die Zeugen sind zu hören:

„In der Regel besteht (bereits) eine hinreichende Erfolgsaussicht der Klage, wenn über eine Behauptung der PKH begehrenden Partei Beweis zu erheben ist. BVERfG in NJW 2008, 1060, zit. bei Zöller/Gärtner, ZPO, 28. Aufl., Rz. 26 zu § 114 ebenso BGH MDR 2009, 407“.

Es handelt sich hierbei erkennbar auch um eine notwendige Generalprävention, die in einem Musterverfahren geeignet ist, derarte asoziale, widerwärtige, aggressive Ausgrenzungsstrategien und Schädigungen von Kindern und Vätern durch sog. Fachanwälte für Familienrecht in die Schranken zu weisen und derarten normalisierten Umtreiben unter dem Etikett Rechtspflege ein für allemal rechtsstaatliche Grenzen zu ziehen.

Die Beklagte instrumentalisierte in widerwärtiger und ehrverletzender Art und Weise selbst noch die banalsten von der Kindsmutter vorgebrachten Alltagsvorgänge zur alarmistischen Entwertung von Vater und Kind. Ersterer wird dämonisiert, dem Kind nahezu eine generalisierte Angststörung angedichtet, um weiter das bezweckte Ziel, die Ausgrenzung des Vaters, erzwingen zu können.

5.

Bei der Beklagten imponiert insgesamt das völlige Fehlen von Unrechtsbewusstsein und Reue für die existenziellen Zerstörungen bei Vater und Kind, die niederträchtig, aggressiv, beleidigend und den Kläger insgesamt projektiv als Mensch und Vater entwertend vorgetragen werden, als sei es das Normalste der Welt, einem Vater selbst den notdürftigsten und mit immensem Aufwand herbeizuführenden Kontakt zu seinem Kind zu verwehren und hierbei das Kind zu schädigen, nur um „Recht“ zu behalten. Die von der Beklagten initiierten Strafverfahren und Unterlassungsklage bestätigen die Darstellungen des Klägers.

Weiteren Sachvortrag erachtet der Kläger hier für nicht notwendig.

Jedoch sollte das Gericht in Zusammenhang mit dem Charakter der Beklagten insoweit von folgendem Kenntnis erhalten:

Infolge der von der Beklagten angestrengten Unterlassungsklage erging vor dem Zeugen Dr. Haus, Zivilgericht Würzburg, ein sog. Vergleich, worauf sich der Kläger verpflichtete, einzelne Formulierungen nicht mehr zu verwenden.

Im Gegenzug vereinbarten der Rechtsvertreter der Beklagten, der Kanzleikollege Ulrich Schäfer und der Rechtsvertreter des Klägers, der für zweiten Verhandlungstermin von Richter Haus beigeordnete Rechtsanwalt Christian Mulzer im Beisein des Klägers, dass die Beklagte den Strafantrag wegen vorgeblicher Beleidigung gegen den Kläger zurücknimmt.


http://www.rabm.de/anwaelte/christian-mulzer

Zeugnis:
Christian Mulzer, Eichhornstraße 20, 97070 Würzburg

Die Beklagte verweigerte infolge – obwohl der Kläger seinen Teil des Vergleichs erfüllte – die vereinbarte Rücknahme des Strafantrags und inszenierte infolge ein medienwirksames Strafverfahren gegen den Kläger (Mainpost: „Ex-Polizist beleidigt Rechtsanwältin“), in welchem dieser von dem offenkundig befangenen Richter Thomas Behl (Foto), Amtsgericht Würzburg erstinstanzlich zu rund 1800 Euro Geldstrafe verurteilt wurde.

In Berufung nötigte die Richterin Susanne Krischker den Kläger zur Berufungsrücknahme, indem sie eine Haftstrafe in den Raum stellte.

Die Beklagte beging auch hier vor Gericht eine falsche Eidesstattliche Versicherung durch falsche Darstellungen über die nichtöffentliche Verhandlung vor dem Familiengericht. Die vom Kläger beantragten Zeugen, u.a. die verhandlungsführende Richterin Treu wurden weder von Behl noch von der Kammer Krischker geladen.

Martin Deeg,

Polizeibeamter a.D.

15 Gedanken zu „Mordmotiv Kindesentzug: vom LG Würzburg verweigerte Akteneinsicht legt Prozessbetrug durch Hetzanwältin Hitzlberger offen.

  1. Presse: „Wie wir von Informanten erfahren haben, ist der Betreiber der psychiatriekritischen Seite meinungsverbrechen überraschend verstorben. Er arbeitete als IT-Spezialist für eine bekannte Agentur (in Stuttgart) und sei nicht am Arbeitsplatz erschienen, wurde mitgeteilt.

    Über die näheren Umstände ist derzeit nichts bekannt. Wie wir bei der zuständigen Staatsanwaltschaft erfahren haben, liegen keine Informationen über ein sogenanntes TDE (Todesermittlungsverfahren) vor, es sei also von einer natürlichen Todesursache auszugehen.

    Mit Norman, dem Todesfall, gründete ich vor zig Jahren das Forum MEINUNGSBERBRECHEN um durchgeknallte Psychiater und Co. zu killen, die sich in der Regel mit Tätern identifizieren! Genauso Richter in Familienverfahren!

    Gudrun ist die, den den Fall Uli K. aufmischte, den Fall Peggy! CitiSite steht im Schock, als er las: „er hatte mir wenige Tage vor seinem Tod mitgeteilt, dass er alles vorbereite, seinem Leben ein Ende zu setzen!“

    Normans Mutter war Borderlinerin. Als Kind an Omi abgeschoben. Dort aufgewachsen. Die spinnte genauso. Omi das Amt einschaltete: „der gehört in die Klapse!“ Den Fall übernahm Schneider-Mensah – Nr. 1 in Menschrechtsverletzungen! Mir liegen die gesamten Akten vor! Mensah „textet“ knallehart! Preisklasse Strate!

    Der Fall ist bekannt. Normens Oma – ein Fall für sich! Mutti dann Omi`s Gehirn untersuchen sollte, so Norman mit Mama vereinbart! Dann dreht die den Spiess um und Norman rastete aus. Landete in der Klinik. Dumm bei alldem – er hatte einen Behandlungsvertrag unterschrieben – weil er dort klar stellen wollte, wer die Verrückten sind.

    Schneider Mensah vor Gericht über den Psychiater, der Normen W. richtiger Name (nik-name Winston Smith) rechtlich vertrat an den Psychiater im Gerichtsaal: „wollen Sie uns hier verarschen!“ Das übliche Scenario: „„nö, nö, Winston ist krank, Omi und Mutti sind völlig normal!“

    Normen war ein Gegner von Psychopharmake, was er oft genug publizierte. Auch NeuroScience lehnte er ab. Tabletten sind natürlich wichtig, was ihm auch Dr. Weinberger klar machte! Aber Norman behauptete ständig: „nö, nö, die machen blöd!“ Doppeldrama bei diesen Hintergundinformationen!

    Weinberger kannte Normen persönlich! Weinberger Bundesverdienstkreuz: „Hacken Sie am besten das 6-Wochen-Drama in der Klinik ab – leben Sie ein neues Leben!“ Mit Normen – dem Programmierer – mehrere I-NET Ideen damals durchgesprochen: „Wolfi, mach Du die Idee, ich setze sie um!“ Normen wusste, dass meine „Ideen“ bereits vormals Dr. Gross als „Grössenidee“ bezeichnete!“

    Er hatte das Gutachten von Dr. Gross, sagte aber bereits Monate zuvor – vor dem Gutachten: „Wenn Du als Marketingprofi zu einem Psychiater gehst und einige „homestorys“ berichtest, werden sie Dir Grössenideen unterstellen!“ Er war Profi!

    Und jetzt das !!! Zusammengefasst: Er hatte nirgendwo (seit Kindheit) eine sichere Bindung!“ Sowas ist krass, nicht einmal bei der eigenen Mutter! Obwohl er den Durchblick hatte – dann sowas! Man darf Kindheits-Dramas nicht unterschätzen. Weinberger hat natürlich recht: „Steht man im Affekt oder / und hat „Depressionen – Lebensmüde, usw.“ unbedingt !!! Tabletten nehmen!

    Siehe NeuroScience: „beruhigt das limbische System – so der präfrontale Kortex nicht auch noch das spinnen anfängt!“ Gilt auch für Richter! Die urteilen affektgestört nach Gefühl. Schalten das Gehirn auf „off!“ Die tatsächlichen Irren sind ergo – Schneider-Mensah Zitat: „Verbrecher in weissen Kitteln und schwarzen Roben!“ Mensah`s Zitat war mehrmals Headline in der Presse!

  2. ja ja – ganz genau so ist das immer !

    Es stellt sich jetzt nur noch die Frage, was man /frau dagegen tun kann ….?

    Der Dreck schwimmt immer oben ….

    Viel Erfolg weiterhin und immer schön Akteneinsicht beantragen, dann kommt man dem Dreck auf die Spur …..nur was hilfts ….

  3. Um Zitatschleuder Citisite auch mal ein Zitat hinzuwerfen, hier eine bemerkenswerte Aussage des heutigen Bundespräsidenten Steinmeier im Zusammenhang mit Totalversagen des Auswärtigen Amtes im Fall „Colonia Dignidad“, die CSU natürlich vorne dabei:

    „…..Es gibt Fälle, in denen das Handeln nach Recht und Gesetz nicht reicht. Fälle, in denen uns die Verantwortung, die wir alle tragen, gebietet, mehr zu tun. Die fehlende Weisung darf nie Rechtfertigung für Wegschauen oder Untätigkeit sein. Herz und Verstand, und der Mut, danach zu handeln, sollten ausreichend Orientierung geben, um das Notwendige und damit Richtige zu tun.“

    http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Infoservice/Presse/Reden/2016/160426_Colonia_Dignidad.html

    So! Das gilt auch für die Zustände im deutschen Familienrecht! Und für Verbrechen bei bayerischen Justizbehörden!

    Auch in Chile argumentierten die Täter der deutschen Botschaft übrigens – unfassbar! – mit dem „Sorgerecht“ und lieferten Minderjährige, denen die Flucht gelungen war, wieder an ihre Folterer und Vergewaltiger aus:

    „Der Zeitgeist als Erklärung

    Das Verhalten der Diplomaten erklärte Steinmeier in Teilen mit dem Zeitgeist. Die Einhaltung der Menschenrechte auf anderen Kontinenten sei zu dieser Zeit noch kein zentraler Bestandteil der deutschen Außenpolitik gewesen. Vielleicht sei so zu verstehen, dass ein Mitarbeiter der deutschen Botschaft in Santiago de Chile 1977 den Zustand in der Colonia Digdnidad als „ordentlich und sauber“ beschrieb, sagte Steinmeier. Vielleicht sei so auch zu erklären, dass der deutsche Botschafter öffentliche Ehrenerklärungen für die Kolonie formulierte, während gleichzeitig Minderjährige, die aus der Kolonie geflohen waren, von der Botschaft unter Verweis auf das Sorgerecht zurückgeschickt wurden.

    http://www.zeit.de/politik/deutschland/2016-04/colonia-dignidad-frank-walter-steinmeier-rede-auswaertiges-amt

    Die gesamte Rede findet sich als Bonus auf der DVD des gleichnamigen Films von Florian Gallenberger, mit dem er 2015 die Politik aufweckte, der in Chile verurteilte Täter Hartmut Hopp bspw., wohnhaft in Krefeld ist nach wie vor auf freiem Fuß:

    „Kommentar: Colonia Dignidad: Deutschland hat versagt:

    „Endlich ein Urteil. Gründlich haben sie in der Krefelder Kammer die Gerichtsunterlagen aus Chile geprüft. Man könnte auch sagen: langsam. Wozu die Staatsanwaltschaft ein halbes Jahr benötigt hatte, dauerte am Landgericht sage und schreibe 14 Monate. Wenigstens herrscht jetzt Einigkeit darüber, dass der Sektenarzt Hartmut Hopp zumindest für einen Teil der unfassbaren Verbrechen zwischen 1973 bis 1990 in der Colonia Dignidad nun doch in Deutschland belangt werden kann. Ein Teilerfolg, mehr nicht. Dieses Verfahren kann sich noch über Monate und Jahre schleppen. Hopp wird womöglich bis an sein Lebensende unbehelligt über den Krefelder Wochenmarkt schlendern. Umso wichtiger, dass die Bundesregierung endlich Verantwortung für die Opfer übernimmt.“….

    …..“Deutschland hat weggesehen, alle miteinander haben das. Insbesondere die CSU pflegte innige Beziehungen zur Colonia Dignidad. Wem es unter Lebensgefahr gelungen war, bis in die deutsche Botschaft nach Santiago zu flüchten, wurde wieder zurückgeschickt. Eine gruselige Vorstellung und doch die Realität. Deutschland, das nie mehr zu den Tätern gehören wollte, hat hier auf ganzer Linie versagt.“

    http://www.wz.de/home/leitartikel/colonia-dignidad-deutschland-hat-versagt-1.2495403

    • Martin im Body-Studio „Pink!“

      Ironie on! Martin: „Um Zitatschleuder Citisite…“

      Ist das nun positiv oder abwertend gemeint? Ein Zitat (das, lateinisch citatum „Angeführtes, Aufgerufenes“ zu lat. citāre „in Bewegung setzen, vorladen“, vgl. „jemanden vor Gericht zitieren“) ist eine wörtlich übernommene Stelle aus einem Text oder ein Hinweis auf eine bestimmte Textstelle.

      Zitatschleuder Martin pentriert permant Hinweise auf bestimmte Textstellen „jemanden vor Gericht zitieren“ … soz. ein „Vorladestaubsauger“ – jedoch aufgepasst: „Zitate, deren ursprünglicher Kontext verloren und nicht mehr rekonstruierbar ist, werden zu Fragmenten!“

      Zitat: „Soweit das Gericht darauf hinweist, dass das Kind ein Recht habe, eine eigene Beziehung zu seinem Vater aufzubauen, so ist dies zwar grundsätzlich richtig, verkennt aber völlig, dass der Verfahrenspfleger ebenfalls ausgesagt hat, dass sich in den bis dahin stattgefundenen 95 Umgangsterminen keine Beziehung zwischen Vater und Kind aufgebaut habe. Wenn eine solche Beziehung über 2 ½ Jahre trotz regelmäßigen Umgangs nicht aufgebaut werden konnte, ist nicht nachzuvollziehen, weshalb nunmehr mit einer einstweiligen Anordnung eine solche Beziehung mit Gewalt erzwungen werden soll, wenn das Kind dies ganz offensichtlich derzeit auch nicht wünscht. Der Vater hatte seine Chance!“

      Analog CitiSite Zitat in Kindeswohl-Fällen, in denen Vater seine Chance in „Bindung“ hatte – ergo in Fällen, wo bei Trennung Kinder bereits 8 / 12 / 16 Jahre sind: „Pech mein Lieber – Du hattest Deine Chance!“

      Nicht so bei Martin! Penetrant vergisst er bei seinen „Zitat-Einsprüchen“ – erst dann macht das erst wirklich Sinn – darauf hinzuweisen, dass 95 Umgangskontakte soz. immer scheitern müssen, weil ebd. ein sichere Bindung frühkindlich nicht stattfand!

      Trotzdem! Man analysiert natürlich auch das Gesamtverhalten des Vaters. Seine Kommunikation! Steht man im Affekt unterscheiden sich zwei Verhalten. Nordkorea schiesst Atombomben um den Globus – natürlich nur Tests. Trump twittert: „ich werde das Land dem Erdboden gleich machen!“ Martin droht mit Selbstjustiz! Selbiges Verhalten!

      Martin kennt Klaus Weth. Therapeut aus Lohr: „wo fühlen Sie Ihre Aggressionen!“ Die kann man entweder positiv – also mit Überlegung – oder destruktiv (dysfunktional) negativ verstärken. Die Quittung folgt bei Fuss! „Zitatschleuder Citisite“ ist natürlich eine „negative Formulierung“, damit macht man sich keine Freunde, sondern Feinde … ausser man heisst CitiSite. Der sieht das locker, andere aber eben NICHT!

      • Affektives Reagieren aufgrund subjektivem Erleben ist menschlich! Punkt! Es macht also wenig Sinn, das individuelle Recht auf emotionales Empfinden und Reagieren zu verbieten oder zu sanktionieren..
        Es gibt aber genau deshalb, zumindest theoretisch, ein gesellschaftliches Rechtssystem, dass emotionales Reagieren vom gemeinschaftlichen Werten und Entscheiden weitgehend abkoppeln soll. Damit soll Objektivität und Gerechtigkeit im Rahmen des Erreichbaren ermöglicht und somit Selbstjustiz und Rache vermieden werden. So die Theorie oder das allgemeine gesellschaftliche Narrativ.
        Ein solches gesellschaftliches Rechtssystem muss also 2 wesentliche Strukturelemente erfüllen:
        1. Subjektivität: Akzeptanz menschlichem Empfindens und Achtung der Würde des Einzelnen
        2. Objektivität: Trennung von Tatsache und Wertung

        Martins Blogbeiträge sind Schilderungen eines Betroffenen und sind damit zunächst entsprechend 1. grundsätzlich als Erlebtes zu akzeptieren und zu würdigen. Durchgehende Objektivität kann von ihm nicht verlangt, auch nicht einmal erwartet werden. Natürlich fehlen also Informationen zu anderen Beteiligten und zu deren subjektiven Empfinden, um „die Sache“ in Gänze sicher zu bewerten. Gesicherte objektive Feststellungen und Wertungen entsprechend 2. sind daher nur zum Teil möglich und können sich nur auf unbestrittene Fakten beschränken. Manches lässt sich auch durch Ausschlussverfahren und überwiegende Wahrscheinlichkeit ableiten und bei neuen Erkenntnissen ggf. korrigieren.
        Zum Beispiel:
        Die Vaterschaft von Martin ist als Fakt nicht bestritten. Dass er diese Vaterschaft von Beginn an auch ausüben wollte, kann man aus den veröffentlichten Dokumenten auch recht sicher schließen. Dem Widersprechendes ist jedenfalls nicht ansatzweise bekannt. Das Ausüben der Vaterschaft wurde aufgrund von einseitigen Behauptungen durch freiheitsentziehende, staatliche Sanktionen zu Unrecht vereitelt. Von den begründenden Vorwürfen und Zuweisungen wurde Martin jedenfalls rechtskräftig entlastet. Auch das ist offensichtlich und bisher unbestritten. Ein (später) Bindungsaufbau über begleiteten Umgang ist sicher kein Zuckerschlecken und verlangt ein hohes Maß an Wollen und Geduld. Wenn das über viele Termine zur Absicht der Verstetigung und Erweiterung führt, ergibt sich daraus kein Hinweis auf ein grundsätzliches Versagen des Vaters. Selbst dann nicht, wenn es zwischenzeitlich auch Rückschläge oder suboptimale Vorfälle gegeben haben sollte. Diese hätten allenfalls zur Klärung und Nachjustierung der Vorgehensweise führen dürfen, die ohne zeitlichen Verzug einvernehmlich zu vereinbaren oder gerichtlich festzulegen waren. Es gab aber stattdessen eine erneute Kontaktvereitelung unter Verstoß gegen die bestehenden Regelungen. Sachliche Gründe für ein Umgehen der Regelungen und auch zur Möglichkeit einer situationsbezogenen institutionellen Anpassung sind nicht bekannt. Vielmehr wurde die unrechtmäßige Vereitelung des Kontakts und des Umgangs erst Jahre später durch das Gericht fortgeschrieben. Nun jedoch im Wesentlichen mit der Begründung, dass der widerrechtliche Verlauf und die damit erreichte Entfremdung nicht mehr rückgängig zu machen wäre und nun akzeptiert werden müsse. In der Folge türmen sich auch weitere erhebliche verfahrensrechtliche Mängel durch das Gerichtshandeln auf, die allerdings keinesfalls mit der Sorge um das Kindeswohl begründet werden können, z.B. zu Entschädigungsansprüchen.

        Nun kommt citesite mal wieder um die Ecke und nimmt die lapidare Zuweisung „Zitatschleuder“ zum Anlass, Martin das Versagen im Bindungsaufbau zu seinem Kind als Faktum vorzuhalten. Denn „er hatte seine Chance“. Der unmittelbare Zusammenhang lässt nur auf eine emotionale Reaktion entsprechend 1. schließen. Ein sachlicher Zusammenhang ist jedenfalls nicht erkennbar. Das Besondere an der Sache ist, dass Martin weder um eine subjektive noch um eine objektive Wertung gebeten hatte, noch um eine allgemeine Begleitung als Mentor und Einflüsterer. Wie kommt man also dazu, sich wegen einer empfundenen Unschmeichelhaftigkeit mit tiefgreifenden abwertenden Behauptungen in wesentliche Angelegenheiten eines Anderen einzumischen, ohne jemals um seine Meinung gebeten worden zu sein?
        Als subjektive Reaktion Martins entsprechend 1. wäre ein „verpiss Dich Du Arschloch“ und Löschen der Kommentare für mich absolut nachvollziehbar. Auch wenn das um manchen intelligenten Beitrag schade wäre. Es ehrt ihn daher objektiv, dass er entsprechend 2. die durchaus unangenehme Realität der nicht nur bei Richtern und Gutachtern grassierenden Anmaßung von Wissens- und Meinungs-Spekulanten stehen und für sich wirken lässt.

      • Mal gucken ob Martin das Grinsen vergeht 🙂

        @ Lutz: „Nun kommt citesite mal wieder um die Ecke und nimmt die lapidare Zuweisung “Zitatschleuder” zum Anlass, Martin das Versagen im Bindungsaufbau zu seinem Kind als Faktum vorzuhalten. Denn “er hatte seine Chance”.

        Du verdrehts meine Texte. Ich schrieb deutlich: „er hatte keine Cance!“ Genauso krank verdrehst Du den Zusammenhang mit „Zitatschleuder!“ Kommt einem „schwarz / weiss Denken“ gleich! In deren Kategorie auch fällt: „Leiseste Kritik und man wird als schwarz dargestellt!“ Nach dem Motto: „verpiss Dich!“ Typisch Borderline! Affektstört – zu keiner Erwachsenenebene fähig!“

        Affekt zeigen sich nicht nur bei negativen Affekten sondern auch rücksichtslos in Bedürfnissbefriedigung ohne Rücksicht auf andere. Da könnte Martins Australienurlaub herhalten. Oder / und x-beliebige sonstiges Egoistenverhalten in „realtionship!“ Womit ein Psychiater zu konfrontieren hat! Bei leisester Kritik brechen Borderline Therapie ab. Mit „verpiss Dich“ bestätigt man letztendlich seine BPS!

        Noch krasser. Üblich ist natürlich immer jammern – eigene Anteile abspalten – bis hin zu Suizidrohungen, alternativ „Massenmord!“ So BPS-Profis nicht ohne Grund formulieren: „manchmal wünschte man sich, wann bringt er / sie sich endlich um!“

        Und wie soll das denn gehen, wenn man seine Tochter angeblich liebt, nix für sie tut! Hier – once again – nettes VID, was darunter zu verstehen ist.

        Papi spart jeden Cent für sein Kind – arbeitet – und verschleudert es nicht mit überflüssigen „Beileidigungskosten!“ Denkt man wenigstens 5 cm voraus wird das Kind einmal erwachsen. Die Konstellation dann ist, dass Papi dem Kind „fun“ nicht bieten kann – ohne Rente soz. lebenslang.

        Soll vielleicht das Kind dann Papi „unterhalten?“ Oder Erbschulden übernehmen? Martin Zitat: „ist mir doch wurscht!“ Soviel zur Realität! Natürlich mit Verständnis für sein „Situation“ – analog Normen der sich umbrachte – interressiert keinen im Deeg Blog, hä??? Emotionstot??? Dr. Weinberger an ihn: „vorausdenken – an die Zukunft – wäre aber auch nicht verkehrt!“

        Nach wie vor: „Martin hat mein Verständnis – hört aber dann auf – wenn er für sein Tochter nicht endlich auch mal was tut!“ Und zwar in Taten! Diese Gerichtsprozesse haben damit rein nix zu tun! Die sind eher der Anlass, dass Kind auch in Zuklunft sagt: „verpiss Dich!“ Insbesondere wenn sie den Blog liest.

        Könnte ja ab und zu seiner Tochter vermitteln – was er als Vater alles vermisst – mit ihr tun zu können! Genannt positive (emotionale) Kommunikation. Martin kennt nur negative Kommunikation, vermutlich „elterlich“ bedingt! Aus diesem Muster muss er raus! Allan Schore: „Positive Kommunikation mit dem Kind ist der Schlüssel!“ Joy, fun und Humor. Gilt auch in „reationship!“ Welche Frau will beispielsweise einen Buchhhalter, der 24 Stunden am Tag analysiert?

        Der Tag ist dafür da, sich zu überlegen wie man seinem Kind Spass bereiten kann! Der Rest ist Egoismus hoch drei!!! Ist Kind nicht da – weil geklaut – gibts amaon. Die liefern ab 29 Euro kostenfrei. Ist Adresse nicht bekannt, dann Paket an die RA Kanzlei von Miss Neubert schicken. Das wirkt mehr, als die zu „verklagen!“

        Vermutlich ist amazon deswegen so erfolgreich, weil dort alle entsorgten Väter ihren Kindern Pakete schicken! Dass diese „Väter-Vereine“ nutzlose Tips geben liegt vermutlich ebenso daran: „die kennen Amazon nicht!“

        Film bekannt „DER WAGON!“
        Kein Film real !!! aber verfilmt.

        Juden im Zug eingepfercht – einer davon an der Landesgrenze abgekoppelt – weil dort entschieden wurde wohin es geht! Also Bürgmeister und Co., Sitzungen einberiefen. Derweil die SS den Wagon bewachte. Die Juden praktisch verhungerten, weil die „intellektuellen Gespräche“ kein Ende nahmen!

        Die Dorfnutte sich ein paar Schnapsflaschen besorgte – Einlass bei der SS erhielt – das Problem „praktisch“ löste. Die SS gab den Wagon in Freiheit frei, derweil der Ortsvorstand immer noch „diskuttierte!“

        Zusammenhang mir Amazon verstanden??? Wenn nich: „verpisst euch Ihr Denkakrobaten!“

      • Gaga.

        Man kann eine Geiselnahme nicht dadurch beenden, indem man die Geisel, die an unbekanntem Ort festgehalten wird, „besticht“.
        (Vgl. hierzu Eingangssequenz von ‚Sag niemals nie‘, Sean Connery, 1983, Film, keine Realität, auch nicht im Film!!!).

        Konsum löst nicht alle Probleme, auch wenn „Marketing-Experten“ in ihrer Realitätsblase das so verkaufen wollen. (Silikon und Steroide machen übrigens auch nicht „sexy“, aber das nur am Rande).

        Ich bin keine „Dorfnutte“, die die Richter, die Kindsmutter oder die Anwälte mit Schnaps ablenken kann, um das Kind zu „befreien“.

        (Zur adäquaten Vorgehensweise bei der SS vgl. Aldo, „der Apache“, bei Quentin Tarantino, ‚Inglorious Bastards‘, 2009 – lief übrigens im Kino, während auch das Kindeswohl durch stigmatisierende Freiheitsberaubung meiner Person als Vater von den Justizverbrechern verletzt wurde, nicht Australien sondern Lohr).

        War’s das jetzt!??

      • Hier nochmal, da es offenbar EINER hier immer noch nicht verstanden hat, Hinweis darauf, wie die Bindungszerstörung und der Kontaktabbruch gewaltsam – strukturelle Gewalt und Ausgrenzung, Verfügungsgewalt der Mutter – seit 2004 erzwungen wurde:

        „Beschuldigtenbelehrung“ auf Strafanzeigen von Neubert, 08.03. und 01.04.2004, PHM Merz

        Es gibt weitere „Belehrungen“ dieser Art. In einer wird mir als „Verstoß gegen das Gewaltschutzgesetz“ vorgeworfen, dass ich meiner Tochter zu Ostern eine Karte geschrieben hatte.

      • Stur, zwanghaft und unflexibel!
        VID ganz unten. Mit Vorwort …

        Martin: In einer wird mir als “Verstoß gegen das Gewaltschutzgesetz” vorgeworfen, dass ich meiner Tochter zu Ostern eine Karte geschrieben hatte.“

        Echt? Nebenbei. So einen Wisch hatte ich auch mal im Briefkasten: „Mutti bitte nicht belästigen. Incl. keine Briefe schreiben dürfen.“ Also auch Kommunikationsabbruch. Wünschte dann unverzüglich Kommunikation mit dem Richter. Die fand dann auch mit Mutti statt. Auf dem Richtertisch meine cooolen Werbetetxte an Mutti gestapelt: „Sind das Ihre?“

        CitiSite: „Dort steht doch klar mein Name drauf, oder?“ Inhalt unter anderem das lückenlose Chaos – siehe private Existenzvernichtung im Betreuungsfall – dokumetiert: „Mutti ruinierte die Familie in Millionenhöhe!“ Was sie dann glatt noch schizotypisch projizierte, der Grund für ihre Trennung war. Typisch BPS eben!

        Richter: „Gut und schön, aber das wäre ein anderes Verfahren und hat mit dem der einstweiligen Verfügung nix zu tun!“ Logik at it`s best! Derweil meine Tochter formulierte: „Die hat ne Vollmacke!“

        Genannt in der Literatur: „fight, flight, freeze!“ Was Martin in seinem Falll alles dokuminiert kommt 1000-fach (fff) in anderen Fällen 1 : 1 genauso vor! Nebenbei. Mutti hat meine Tochter gar nicht erst klauen müssen, denn die – 12 Jahre – hatte einen Plan: „Papa, wenn Mama heute nacht schläft, pack ich ein paar Klamotten und zieh zu Dir!“

        Was ich ihr strickt verbot. Dass sie im Haus mit 800 qm Grundtsück bleiben soll, statt in meine Notunterkunft zu ziehen: „Dann zieh ich in den Wald. Das hast jetzt davon!“ Kein Witz. Nicht verheiratet hatte man natürlich kein Erziehungsrecht usw., aber das spielt doch keine Rolle.

        Es kommt immer darauf an, wie man re-agiert! In meinen kühnsten Träumen käme ich NIE auf die Idee Gerichte einzuschalten. Besser formuliert: „Idioten einzuschalten!“ Auch nicht bei Kindesklau!

        Heisst neurobiologisch: „Right brain denkt zu linear: „Richter müssen her“ – creative Alternativen kommen erst gar nicht in den Sinn. Dafür zuständig right brain – Creativity!“ Auch hierzu gibt es eine Formel: „wer buchhalterisch (gerade aus) denkt, dem fehlt in der Regel Empathie, ergo die Fähigkeit, emotional auf andere einzugehen!“

        Das outen diese Probanden chronisch in ihrer Kommunikation! So CitiSite Mutti natürlich nicht nur buchhalterische konfrontierte: „hey es fehlen 1,6 Million und 53 Cent – aber ich runde netterweise ab auf 1,5 Millionen!“

        Miss Neuber an Martin: „Wo hast Du eigentlich diese 28.376 Euro und 12 Cent hingebracht – ausgegeben?“ Die Antwort – adaptiert auf meinen Fall. Mutti: „auuuah, sei doch nich so hart zu mir, sags netter: „dass ich war etwas dusselige bin aber Du gerade dass an mir liebst!“

        KEIN WITZ. Oft genug Charly Sheen verlinkt. Die Sendung mit der man Kommunikation lernen kann, wo Dramen humorvoll und erfolgreich ablaufen. Was mit „involving“ von Gerichten auszuschliessen ist. Die Sache sich verhärtet. So dann … mit Humor – wird ja ständig mit Vorsatz überlesen … das Blatt sich unerwartet wenden kann: „Mutti kommt mit Kind genauso schnell zurück, wie sie 5 Tage vorher (an Weihnachten) spurlos verschwunden war!“

        Weihnachten war sie Weg – auch da schreibt Martijn nix neues – und Sylvester wieder da! Martin ignoriert „Praxistips!“ Selber Schuld! Als ob – wenn Mutti abhaupt – es etwas bringt, wenn man Gerichte auffährt. In Frauen (grundsätzlich in das Gegenüber) sich hineindenken können ist der Schlüssel und nicht unbedingt Martins Ding! Siehe Peter Fonagy und Empathie: „mental states“ berücksichtigen!

        Thema Amazon.

        Miss Neubert: „nichtmal kleinste Geschenke hat er vorbeigebracht!“ @ Martin: „also tu nicht so, als ob das kein Thema wäre!“ Mit Konsum hat das rein nichts zu tun !!! Es hat mit Empathie zu tun !!! Geht das in die Birne???

        Letztendlich natürlich immer mit Kommunikation. Beispiel a`la Charly Sheen. Mutti: „schon wieder wirfst Du mir mein Chaos vor! Kannst nicht einfach sagen: „Lege Dich hin, wir müssen reden!“

        Manche lernen*s NIE! Psychiater: „Lieber Herr Deeg, Sie nudeln sich jetzt mal alle Serien von Charly Shee rein, weil irgendwie wollen Sie GRUNDSÄTZLICHES nicht verstehen!“

        Two and a Half Men: Stur, zwanghaft und unflexibel!

        Zitat: „12 Jahre und sie schmeisst mich einfach so raus! Wie war das bei unserem Ehegelübte: „bis das der Tod uns scheidet!“ Und wer ist gestorben: „Weder ich noch sie!“ Meine Tochter: „Du bist wie Charly Sheen!“ Meine Girls: „Verbrecher. Gegen Dich ist Charly Sheen rein nix!“

        Jetzt schon `ne Wette: „Idioten werden vermutlich wieder mal texten: „der gibt an“, was richtig übersetzt heisst: „Ihr Idioten wollt nicht`s verstehen!“ Marylin Monroe: „Wer eine Frau zum lachen bringt, kann alles von ihr haben!“

        Gruss Zitatschleuder CitiSite 🙂

      • Fehler oben: „Heisst neurobiologisch: „Right brain denkt zu linear!“ Falsch! Richtig: „left brain!“

      • Irre! Um mal das Wesentliche aus dieser Kakophonie herauszufiltern:

        Nochmal, wobei langsam der Verdacht aufkommt, Fakten sind irrelevant, Dir geht es nur um Selbstdarstellung:

        Mein Kind war 3 Monate (!!) alt, als die Kindsmutter (!!) ihre persönliche Problematik projektiv und aggressiv an die Justiz delegierte.

        Nicht ich habe die Gerichte „eingeschaltet“ – ich war gezwungen, auf die Entfernung mittels Missbrauch des Gewaltschutzgesetzes zu reagieren!

        Da hilft weder das Konsultieren von Serienformaten und deren schizoiden suchtkranken Hauptfiguren noch eigene Größenphantasien oder das Suhlen in der Opferrolle.

        Und was Empathie (!!) angeht, diesen Begriff, den Du so anmassend verwendest, um zu entwerten:

        Hatte dazu gerade ein interessantes Gespräch in der realen Welt: Empathie ist ganz offenkundig das, was allen Beteiligten in Würzburg völlig abgeht. Intelligente Menschen begreifen das schon im Ansatz und anhand der Rahmenumstände.

        Aber DU (!!!!) bist unzweifelhaft der absolut Größte!

        Nochmal: War’s das jetzt!??

        Ich lass das alles auch deshalb hier stehen, damit nachzulesen ist mit was für bescheuerter Besserwisserei und narzisstischem Bockmist man konfrontiert ist, sobald man sich mit einem Justizskandal in die Öffentlichkeit begibt.

      • Martin: Mein Kind war 3 Monate (!!) alt, als die Kindsmutter (!!) ihre persönliche Problematik projetiv und aggressiv an die Justiz delegierte. Nicht ich habe die Gerichte “eingeschaltet” – ich war gezwungen, auf die Entfernung mittels Missbrauch des Gewaltschutzgesetz zu reagieren!

        In welchen Stadium befindet sich eigentlich Deine Informationsverarbeitungsstörung? Ich hatte auch eine „Gewaltschutzverfügung“ und falls des Lesens mächtig löste CitiSite das Problem eben NICHT mit Gerichten! ADHS oder wie?

        Martin: „Dir geht es nur um Selbstdarstellung!“ Damit beweist Du, dass Du ein hoffnungsloser Fall bist. Weil oben steht klar und deutlich dass es nicht um Selbstdarstellung geht, sondern dass Idioten GRUNDSÄTZLICHES nicht verstehen wollen, wenn sie ebd. so rückargumentieren!

        Deine Aggressionen hast Du zudem immer noch nicht im Griff – Deine Verbalentgleisungen – siehe: „Kakophonie.“ Deswegen Dir Dr. Gross auch berichtigt Psychopharmaka empfahl, damit Dein limbisches System nicht ständig „entgleist!“

        Wovon sich hier jeder überzeugen kann!

      • Du hast Deinen eigenen Blog. Lass Dich zukünftig dort aus!

        Mal abgesehen davon, dass Deine permanenten Beleidigungen nur etwas über Dich selbst aussagen und schon deshalb erhellend waren: irgendwann ist auch das ausgelutscht (haha!) – für Deinen bipolaren Narzissmus fehlt mir schlicht die Zeit.

        Das führt auch nirgends hin.

        (Kakophonie ist übrigens keine „Verbalentgleisung“ – hat nichts mit Kacke zu tun).

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