Klage gegen Jugendamt Würzburg – „Vater Staat sorgt für seine Kinder“

Einer der schäbigsten Aspekte dieses Justizskandals ist es, dass die Täterbehörden in Würzburg und Bamberg zwar keinerlei Skrupel haben, mich und mein Kind weiter zu schädigen – gleichzeitig aber ungeniert GELDANSPRÜCHE  an mich als Justizopfer und 14 Jahre ausgegrenzten Vater stellen!

Diese Täter und bürokratischen Vollpfosten wollen von mir „Gerichtskosten“ oder die „Rückzahlung von ALG II“ aus dem Jahr 2007 und schicken innerhalb kürzester Zeit „Pfändungsbeschlüsse“, wenn sie mitbekommen, dass ich in der Betreuung von Behinderten in Baden-Württemberg ein paar Euro verdiene.

Widerwärtige Aasgeier. Asozial.

Auch die verbrecherische Staatsanwaltschaft Würzburg fordert immer wieder Geld von x-tausend Euro – ungeachtet der Tatsache, dass ich meinerseits bis heute keinen Cent Entschädigung für deren irrwitzige Kriminalisierung, Pathologisierung und die verbrecherisch erzwungene zehnmonatige Inhaftierung, eine Freiheitsberaubung im Amt erhalten habe, initiiert von der Staatsanwaltschaft unter „Führung“ dieses CSU-Charakters, Clemens Lückemann, der längst selbst in Haft gehört anstatt auf den Posten, den er – immer noch – ausübt:

Ich halte im allgemeinen nicht viel von solchen Vergleichen, aber was hier geschieht ist tatsächlich vergleichbar mit dem asozialen Vorgehen der Nazis, nach Hinrichtungen den hinterbliebenen Familienangehörigen diese Hinrichtung in Rechnung zu stellen.

Heinrich Alt, ehemaliges Mitglied im Bundevorstand der Agentur für Arbeit, schrieb mir am 29.05.2017 in einer Mail:

—–„Diese lange Leidensgeschichte ändert doch überhaupt nichts an der Tatsache, dass sie als Vater für den Unterhalt ihres Kindes verantwortlich sind und nicht die Gesellschaft.“….—-

Die Mail war eine Antwort auf meinen Leserbrief, den ich anlässlich eines „Gastkommentars“ von Alt an die SZ gerichtet hatte. Unten im Beitrag nachzulesen. (*)

Alt fabuliert munter drauf los unter der Überschrift „Vater Staat sorgt für seine Kinder“.

Die beste Lösung wäre es natürlich, wenn alle leistungsfähigen Väter für ihre Kinder zahlten in der Gewissheit, dass es bei Unterhaltsschulden kein Entrinnen gibt. Da dem nicht so ist, wird über „stärkere Druckmittel“ (Sigmar Gabriel), etwa über Führerscheinentzug, nachgedacht; die Familienministerin verlangt zu Recht, „konsequent gegen Väter vorzugehen, die den Unterhalt prellen“.

Im vergangenen Jahr wurden 23 Prozent der vom Staat gezahlten Unterhaltsleistungen wieder eingetrieben, wobei die Unterschiede erheblich sind.“

http://www.sueddeutsche.de/leben/unterhalt-vater-staat-sorgt-fuer-seine-kinder-1.3522093

Wenn „Vater Staat“ für seine Kinder sorgen würde, wäre es schlicht nicht möglich, dass einem Vater über 14 Jahre sein Kind entzogen wird, dass eine Steuerberaterin gedeckt von asozialen Justizverbrechern eine Kindesentführung begeht, untertaucht, um den Umgang zu verhindern – alles unter dem Etikett – grins – „Kindeswohl“. Wo lebt ihr eigentlich!?

Mit Dummheit allein ist das Vorgehen deutscher Jugendämter nicht mehr zu rechtfertigen – gegen Ausgrenzung und Bindungsblockade nichts tun, aber von den Opfern Geld fordern….

Nun gut, hier nun eine Botschaft und eine KLAGE von einem „Unterhaltspreller“….

An das
Landgericht Würzburg
Ottostraße 5
97070 Würzburg 28. Juli 2017

Hiermit wird Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe gestellt gemäß Klageentwurf auf Schadensersatz/Schmerzensgeld in Höhe von 200.000 Euro wegen andauernder Verletzung der Grund- und Elternrechte des Klägers durch den Freistaat Bayern, Stadt Würzburg, Fachbereich Jugend und Familie, Karmelitenstraße 43, 97078 Würzburg, vertreten durch das Landesamt für Finanzen, Weißenburgstraße 8. 97082 Würzburg.

Die Beklagte hat eine seit 2004 und nun im 14. Jahr weiter anhaltende Zerstörung der Vaterschaft des Klägers maßgeblich, rechtswidrig und schuldhaft zu verantworten.
Dies unter massivster und irreversibler Schädigung der Rechte des Kindes und hieraus des Kindeswohls.

Weiter wird ein materieller Schaden in Höhe von aktuell 30.000 Euro gegen den Freistaat Bayern, Stadt Würzburg, Fachbereich Jugend und Familie, Karmelitenstraße 43, 97078 Würzburg, vertreten durch das Landesamt für Finanzen, Weißenburgstraße 8. 97082 Würzburg geltend gemacht, den die Beklagte bizarrerweise vom Kläger beizutreiben versucht.

Gleichzeitig zur anhaltenden schuldhaften Grundrechtsverletzung und Zerstörung der Vaterschaft des Klägers drangsaliert die Beklagte, wie infolge aufgezeigt, den Kläger in asozialer Art und Weise anhaltend ohne Rechtsschutzbedürfnis und unter vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gem. § 826 BGB, entgegen dem Schikaneverbot des § 226 BGB mit fiktiven Geldforderungen, deren Beitreiben ohne jede Aussicht auf Erfolg ist, wie der Beklagten seit langem bekannt.

Die Klageschrift und Anlagen werden beweisrechtlich im Internet / Blog des Klägers veröffentlicht um zu dokumentieren, wie Provinzbehörden Grund- und Elternrechte und hieraus Existenzen zerstören.

Begründung:

I. Immaterielle Schädigung des Klägers und seines Kindes durch die Beklagte (2004 bis 2017)

1.
Die Beklagte, der Fachbereich Jugend und Familie der Stadt Würzburg wurde aufgrund örtlicher Zuständigkeit und beginnend 2004 auf Hinweis des Familiengerichts Würzburg mit Schreiben vom 31.03.2004, Az. 2 F 5/04, hierauf unmittelbar vom Kläger selbst um Hilfe ersucht.

Das Familiengericht verwies ausdrücklich auf die Zuständigkeit des Jugendamtes Würzburg, die Beklagte.

Aufgrund einseitig erzwungener Trennung durch die Kindsmutter, Frau Rechtsanwältin Kerstin Neubert, bestand zu diesem Zeitpunkt bereits seit 12. Dezember 2003 keinerlei Kontakt mehr zwischen Kind und dem Kläger als Vater.

Zuvor bestand täglicher Kontakt auch während der Schwangerschaft. Es handelt sich um ein gemeinsames Wunschkind der Eltern.

Die Bindung zu seinem Kind, das nach der von dieser erzwungenen einseitigen „Trennung“ in Würzburg bei der Mutter lebt, drohte aufgrund des Charakters der Kindsmutter erkennbar akut und dauerhaft zu zerbrechen. Diese Bindungsschädigung und eine akut drohende dauerhafte Entfremdung galt es unmittelbar durch entsprechende Maßnahmen, Schlichtung und Mediation zu verhindern.

In Schreiben vom 08. Mai 2004 wandte sich der Kläger schriftlich mit folgendem Wortlauf an die Beklagte, Sachbearbeiter Mario Pinilla, der sich als zuständiger Mitarbeiter der Beklagten hier zu erkennen gegeben hatte:

„Aufgrund der Gesamtsituation halte ich weiterhin, vor allem in Anbetracht der Zukunft meiner Tochter, eine therapeutische Behandlung, Familienmediation o.ä. für unvermeidbar und schnellstens notwendig. Hierzu bin ich sofort bereit, schon um endlich den von Frau Neubert so zielgerichteten und falschen Vorwurf einer „Gefährdung“ überprüfen zu lassen, welcher es ihr ermöglichte, mir bislang fünf Monate des Auswachsens meiner Tochter komplett und unwiderbringlich zu nehmen….

Nach Mitteilung dieses Sachstandes bitte ich nunmehr nochmals, unter Berücksichtigung der Haltung von Frau Neubert und der in Art. 6 sowie dem BGB festgelegten Rechte und Pflichten, tätig zu werden. Die negativen Folgen des vor allem vom Familiengericht praktizierten „Spielens auf Zeit“ erledigen sich nicht, sondern werden immer massiver und akuter.

Das Verhalten der Mutter ist quais eine Lehrbuchvorführugn des Parental Alienation Syndroms. Hiervon geht die „Gefährdung“ für das Wohl des Kindes aus.“

Beweis:
Anlage 1

Schreiben des Klägers an die Beklagte, 08.05.2004

Dieses Schreiben ist nun eines von zahlreichen Beispielen für die zahlreichen von der Beklagten ignorierte Bitten des Kläger um Tätigwerden, Hilfe und Schlichtung, Herstellung des Kontaktes zum Kind im Säuglings- und Kleinkindalter.

Anstatt tätig zu werden und eine zwingend im Sinne des Kindes der Parteien angezeigte Kommunikation, Mediation und Beratung der Eltern, eine Kooperation und Schlichtung, wie es originäre Aufgabe der Beklagten als Behörde ist, auch nur ansatzweise zu veranlassen, verweigerte die Beklagte, Sachbearbeiter Pinilla jedwede Tätigkeit in diese Richtung.

Die Beklagte veranlasste von 2004 bis Mai 2010 keinen einzigen Beratungs- und Gesprächstermin der Eltern des Kindes!

Verschuldet wurde so die bereits ab Anfang 2004 als akut drohend angezeigte Entfremdung und Bindungszerstörung des Kindes des Klägers zu seinem Vater zunächst bis ins Jahr 2010, eine Traumatisierung und Gesundheitsschädigung des Klägers durch Ausgrenzung und konflikthaft erzwungene Trennung vom leiblichen und rechtlichen Kind.

Bis ins Jahr 2010 hinein ergriff der Vertreter der Beklagten in ein- oder zweiseitigen sinnfreien Stellungnahmen und auch erst auf Aufforderung des Gerichts einseitig Partei für die Kindsmutter, förderte und bestätigte konkludent und direkt durch Untätigkeit und Zustimmung die Entfremdung und Kooperationsverweigerung der Kindsmutter und die Zerstörung der Bindung zwischen Vater und Kind.

Lebensfremd und surreal phantasiert der Beklagtenvertreter hierbei stets einen Konflikt auf Augenhöhe zwischen „den Eltern“ und ignoriert zweckmäßig und gezielt im Sinne der entfremdenden Kindsmutter und zur Verschleierung der völligen Untätigkeit der Beklagten den Machtmissbrauch und die Verfügungsgewalt und Bindungsblockade, die die Kindsmutter durch Ausgrenzung und Dämonisierung des Klägers, die alleinige tägliche Betreuung des Kindes, den Kläger diskriminierendes Alleinsorgerecht, die Instrumentalisierung des Kindes gegen den Kläger betreibt.

Die Realität wird durch die Beklagte geleugnet, um die Untätigkeit und seit 2004 völlig sachfremde und kindeswohlverletzende Vorgehensweise zu verdecken.

2.
Erst im April 2010 und auf direkte und konsequente Weisung der Familienrichterin Sommer beteiligte sich die Beklagte daran, die Kontakte zwischen Vater und Kind, die die Beklagte im Sinne der Interessen der Kindsmutter bis dahin über sechs Jahre verhinderte, durchzusetzen.

Der Vertreter der Beklagten, Sachbearbeiter Pinilla, versucht noch vor Verkündung des vollstreckbaren Beschlusses durch die Richterin in mündlicher Verhandlung am 09.04.2010 zu intervenieren, dass dieser Beschluss nicht unmittelbar vollstreckbar sein solle. Dies offenkundig, um einen Zwang zum Tätigwerden der Beklagten auch hier zu verhindern.

Zeugnis:
Richterin Brigitte Sommer
, zu laden über Amtsgericht Würzburg, Ottostraße 5, 97070 Würzburg

Auf vollstreckbaren Beschluss der Amtsgerichts Würzburg, Az. 005 F 1403/09, vom 09.04.2010 organisierte die Beklagte im Mai 2010 innerhalb kürzester Zeit die Begleitung des Kinderschutzbundes Würzburg und wöchentliche Treffen zwischen Vater und Kind, so dass hier eine Bindung aufgebaut und das Kind eine Interaktion mit seinem leiblichen und bis dato durch Verschulden der Beklagten ferngehaltenen Vater erleben konnte.

Beweis:
Anlage 2

Amtsgericht Würzburg, Beschluss vom 09.04.2010, Az. 0005 F 1403/09
Protokoll AG Würzburg/konkrete „Umgangsregelung“, 09.04.2010

Diese wöchentlichen Treffen erfolgten mit erheblicher positiver Wirkung und Entlastung für das Kind bis Mai 2012.

Zeugnis:
Lisa Marx
, zu laden über Kinderschutzbund Würzburg, Franziskanerplatz 3, 97070 Würzburg

Zeugnis:
Christine Scholl
, zu laden über Kinderschutzbund Würzburg, Franziskanerplatz 3, 97070 Würzburg

Die Kindsmutter, die die Beklagte, Sachbearbeiter Pinilla, zwischen 2004 und 2010 lebensfremd unter Verletzung des Kindeswohls, zum Schaden des Klägers und entgegen dem gesunden Menschenverstand vor jedweder Beratung, Verantwortung und Kommunikation zu „schützten“ suchte, nahm zwischen Mai 2010 und März 2012 an sechs Besprechungen gemeinsam mit dem Kläger beim Kinderschutzbund teil.

Die Teilnahme an diesen Besprechungen mit dem Kläger gemeinsam hatte für die Kindsmutter, ausgewachsene Volljuristin weder eine psychische Traumatisierung noch sonstige psychische Beeinträchtigung zur Folge. Solche wirren Behauptungen ziehen sich wie ein roter Faden durch die Darstellungen der Beklagten seit 2004, Sachbearbeiter Pinlla, der so jedwede Verantwortungsbeteiligung und Kommunikation der Kindsmutter, die ihre „Ruhe“ brauche, verhinderte und die nun 14 Jahre Schädigungen schuldhaft zu verantworten hat.

Seit Juni 2012 verschuldet die Beklagte so wiederum zum zweiten Mal die Bindungszerstörung und den kompetten Kontakverlust zwischen Vater und Kind nach gleichem Muster wie zwischen 2004 und Mai 2010.

Beratung wird verweigert, Maßnahmen zur Durchsetzung des vollstreckbaren Beschlusses auf wöchentliche Treffen finden und fanden ab Juni 2012 nicht statt.

Auf persönliche Intervention des Klägers im April und nochmals im August 2013 beim Leiter der Fachabteilung, Herrn Steffen Siegel, erfolgte ebenfalls keinerlei Tätigkeit, Intervention oder Beratung.

Die Beklagte hat somit schuldhaft und rechtswidrig die Entfremdung und Bindungszerstörung des Klägers zu seinem Kind unter massiver und irreversibler Schädigung des Kindes zu verantworten von 2004 bis Mai 2010 und wieder seit Juni 2012, bis heute anhaltend.

In keiner Weise kommt die Beklagte als Behörde dem rechtsstaatlichen Auftrag nach, für den sie originär sachlich und örtlich zuständig ist.

Die im Dezember 2011 vom Gericht eingesetzte Mediatorin Katharina Schmelter ist als Zeugin zu hören. Diese hat ebenfalls erfolglos seit Anfang 2012 versucht, die Beklagte hier zu einem Tätigwerden im Sinne des Kindes zu veranlassen.

Zeugnis:
Frau Katharina Schmelter
, Elternberatungsstelle Würzburg, zu laden über Dominikanerplatz 8, 97070 Würzburg

3.
Der Vortrag des Klägers wird sich durch den Schriftverkehr und die Aktenlage der Beklagte bei Bedarf bestätigen und weiter erhellen lassen.

Die Beklagte selbst stellt sich im Internet wie folgt dar:

„Trennung und Scheidung – Wir sind sind für Sie da!

Sie haben nach einer Trennung Fragen zum Umgangs- oder Sorgerecht?
Wir sind zuständig für Kinder, die im Stadtgebiet Würzburg leben.
Die Zuständigkeit des Sachbearbeiters richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben des Kindernachnamens.“….

http://www.wuerzburg.de/de/themen/jugend-familie/trennungundscheidung/18934.Wir_sind_sind_fuer_Sie_da.html

Auf folgendes Urteil des Bundesgerichtshofs im konkreten Zusammenhang wird beweisrechtlich verwiesen:

Dieser hat festgestellt, dass das Jugendamt verpflichtet ist, einen bestehenden Umgangsbeschluss durchzusetzen, BGH, Beschluss vom 19. Februar 2014, Az. XII ZB 165/13:

Zitat:

„Das Jugendamt kann als Verpflichteter einer vollstreckbaren Umgangsvereinbarung eine Vollstreckung nur abwenden durch den detaillierten Vortrag und Nachweis seiner Bemühungen, das Kind und gegebenenfalls die Pflegeeltern für die Durchführung der vereinbarten Umgangskontakte zu motivieren und dabei zu unterstützen.“

Die Beklagte hier weist überhaupt nichts nach sondern taucht stattdessen schlicht ab und ignoriert auch die Vorgaben des Gerichts, vollstreckbarer Beschluss vom 09.04.2010.

Beweis:
Anlage 2

Amtsgericht Würzburg, Beschluss vom 09.04.2010, Az. 0005 F 1403/09

In Hinblick auf erwartbare Bagatellisierung, Leugnung und verantwortungsabweisende Erwiderung der Beklagten wird weiter ausgeführt, dass laut höchstrichterlicher Rechtsprechung, BGH, folgender und ähnlicher Vortrag des Jugendamts nicht ausreicht, um die Rechtsbrüche des Jugendamtes und somit auch der Beklagten hier zu rechtfertigen:

„Abgesehen davon, dass das Jugendamt die Umgangsvereinbarung eingegangen ist, obwohl seinerzeit bereits eine ablehnende Haltung des Kindes und dessen psychosomatische Reaktionen geltend gemacht worden waren, reicht es nicht aus, dass das Jugendamt das Kind durch seine Mitarbeiter zur Wahrnehmung der Umgangskontakte anhielt oder überredete. Denn es ist nicht festgestellt, welche – zusätzlichen – Maßnahmen das Jugendamt ergriffen hat, um die konkreten Gründe für die Weigerungshaltung des Kindes herauszufinden und ggf. geeignete Unterstützungsmaßnahmen zu treffen. Die Weigerungshaltung des Kindes darf aber in Anbetracht ihrer schon im Erkenntnisverfahren nicht aufgeklärten Ursache nicht ohne weiteres dazu führen, dass die – dessen ungeachtet abgeschlossene – Umgangsvereinbarung sich im Vollstreckungsverfahren letztlich als wirkungslos erweist.“
BGH, Beschluss vom 19. Februar 2014, Az. XII ZB 165/13:

3.

Der Anspruch auf Schadensersatz/Schmerzensgeld ergibt sich aus § 253 Abs. 2 BGB:

„(2) Ist wegen einer Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung Schadensersatz zu leisten, kann auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine billige Entschädigung in Geld gefordert werden.“

Dass aufgrund Kindesentzuges ein Schadensersatz- und Schmerzensgeldanspruch in erheblicher Höhe angezeigt ist, ist fraglos, wie bayerisches Gericht feststellte, Urteil des Landgerichts München I, Aktenzeichen: 9 O 20622/06, Pressemitteilung:

„Für die Eltern war es ein Albtraum: Eine Mitarbeiterin des Jugendamtes sieht in einem Münchener Kindergarten ein kleines Mädchen mit einem blauen Auge und hat den Verdacht, das Kind sei misshandelt worden. Zur Klärung wird das Mädchen in die Haunersche Kinderklinik gebracht, wo die Ärzte den Verdacht bestätigen: Ursache der Verletzung könne nur eine Kindesmisshandlung sein. Das Mädchen wird daraufhin den Eltern entzogen. Die völlig aufgelösten Eltern werden in Begleitung der Polizei in die Psychiatrie gebracht, nachdem der Vater der fünfköpfigen Familie in seiner Verzweiflung droht, er werde sich umbringen. Als klar wird, dass der Vorwurf der Kindesmisshandlung unhaltbar ist, befindet sich das Mädchen bereits fast vier Wochen in staatlicher Obhut: Das blaue Auge hatte sich die Kleine wie von den Eltern immer beteuert beim Zusammenstoß mit einer Türe geholt.
Im Prozess gegen das Klinikum stellte der gerichtliche Sachverständige fest, dass die Verletzung ohne weiteres zur Unfallschilderung der Eltern passt. Ein Anhalt für eine Kindesmisshandlung ergab sich nicht. Angesichts dessen hat die 9. Zivilkammer des Landgerichts München I in einem gestern verkündeten Urteil die Ludwigs-Maximilians-Universität als Trägerin der Haunerschen Kinderklinik zur Zahlung von Schmerzensgeld in Höhe von 20.000,00 verurteilt, wobei den Eltern jeweils 5.000,00 und dem Mädchen 10.000,00 zugesprochen wurden.

(Pressesprecher: RiLG Tobias Pichlmaier)
http://www.justiz.bayern.de/gericht/lg/m1/presse/archiv/2009/01760/index.php

Für die massiven, existentiellen und das gesamte Leben tangierenden Folgen des über momentan 14 Jahre kompletten und umfassenden (mit Ausnahme der wöchentlichen Treffen von Mai 2010 bis Mai 2012), anhaltenden Kindesentzugs und Kindesentführung auf den Kläger als Vater wird beantragt – sollte das Gericht gesundheitliche und psychische Schädigung aufgrund dieses Verbrechens für Kinder und hieraus für Väter lebensfremd und realitätsleugnend in Abrede stellen wollen – folgende Sachverständige hinzuzuziehen:

Professor Dr. med. Ursula Gresser, Blombergstraße 5, 82054 Sauerlach

In einer von der Sachverständigen und Zeugin veröffentlichten Analyse in der Neuen Zeitschrift für Familienrecht heißt es:

„Die Studien über die Folgen von Kontaktabbruch eines Kindes zu leiblichen Eltern kommen mit unterschiedlichen Ansätzen zu dem Ergebnis, dass ein Kontaktverlust zu den leiblichen Eltern mit erheblichen gesundheitlichen Schädigungen der Kinder einhergeht, die teilweise lebenslang anhalten. Kontaktverlust zu den leiblichen Eltern ist mit einem deutlich erhöhten Risiko für die Entwicklung von Verhaltensauffälligkeiten, schweren Depressionen, Suchterkrankungen, Angst- und Panikerkrankungen verbunden. Es finden sich auch organische Veränderungen, wie z.B. des neuroendokrinen Stoffwechsels.
Durch Kontaktverlust zu lebenden Eltern werden die betroffenen Kinder etwa doppelt so stark und dreimal so lang belastet wie bei Kontaktverlust durch Tod.“

Zeugnis:
Professor Dr. med. Ursula Gresser
, Blombergstraße 5, 82054 Sauerlach

Es ist offenkundig, dass neben der eigenen existentiellen Schädigung die Schädigung seines Kindes für den Kläger bis heute maßgeblicher Antrieb ist, gegen die Verantwortlichen vorzugehen und sich hierbei noch auf den Rechtsweg zu berufen, der anhaltend konterkariert und pervertiert wird, um Versagen und Fehlverhalten zu vertuschen.

Insbesondere auch den Würzburger Psychiater Dr. Winfried von Boch-Galhau bat der Kläger aufgrund der Untätigkeit der Beklagten bereits im Jahr 2006 um Hilfe als Mediator, um eine Verständigung mit der Beklagten im Sinne des Kindes zu erreichen.

Im ZEIT-Magazin vom 25.05.2017 heißt es wie folgt:

…“Der Würzburger Psychiater und Neurologe Dr. Wilfrid von Boch-Galhau veröffentlichte unlängst gesammelte Studien aus 30 Jahren Forschung zur Parental Alienation. Zu seinen Patienten gehören Scheidungskinder aller Altersstufen und eine immer größer werdende Gruppe entsorgter Eltern, meist Väter. „Sie haben den Kontakt zu ihren Kindern seit Jahren verloren“, sagt er, „sie kommen mit depressiven oder auch suizidalen Krisen zu mir. Der Beziehungsabbruch wirkt auf alle traumatisch.“….

Der Zeuge wurde wie genannt von Boch-Galhau wurde bereits 2006 vom Kläger – der offensichtlich nicht der einzige Geschädigte der Beklagten ist – konsultiert und schrieb hierauf die Kindsmutter Neubert mit der Bitte an, mit ihm einen Gesprächstermin zu vereinbaren.

Zeugnis:
Dr. Wilfried von Boch-Galhau
, Oberer Dallenbergweg 15, 97082 Würzburg.

Im Hinblick auf immateriellen Schaden ist das BGB einschlägig:
§ 826 Sittenwidrige vorsätzliche Schädigung

„Wer in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise einem anderen vorsätzlich Schaden zufügt, ist dem anderen zum Ersatz des Schadens verpflichtet“.

Die Beklagte hat nachweislich der Aktenlage vorsätzlich Kind und Vater seit 2004 Schaden zugefügt, indem sie sich weigert, ihrem originären gesetzlichen Auftrag als Behörde nachzukommen, Eltern zu beraten und bei Konflikt zu vermitteln, Kontakt und selbst den beweisrechtlich vorliegenden vollstreckbaren Umgangsbeschluss umzusetzen oder auch nur irgendetwas im Sinne des völlig isolierten und ausgegrenzten Klägers und dessen böswillig entfremdeten Kindes zu unternehmen. Stattdessen bleibt die Beklagte bis heute im Sinne der Kindsmutter und Volljuristin völlig untätig und verweist in Zirkelschluss immer wieder auf den Konflikt der Eltern, um untätig zu bleiben.

II. Materielle Schädigung durch die Beklagte

1.
Ungeachtet der Schädigungen seit 2004 stellt die Beklagte dem Kläger in unverhohlen asozialer Weise finanzielle Forderungen:

a)
24.793 Euro Unterhaltsrückstand, Schreiben vom 05.04.2017

Beweis:

Anlage 4
Schreiben der Beklagten vom 05.04.2017

b)
auf Antrag der Kindsmutter und trotz anhaltender Kindesentziehung/Kindesentführung:
268 Euro ab 01.07.2017, monatlich

Beweis:
Anlage 5

Schreiben der Beklagten vom 21.07.2017

Es ist der Beklagten bekannt, dass der Kläger aufgrund der Schädigungen und der asozial erzwungenen willkürlichen Trennung durch die Kindsmutter (nach Aufgabe dessen Beamtenstellung bei der Polizei Baden-Württemberg, Beamter auf Lebenszeit) seit 2005 Langzeitarbeitsloser und auf Transferleistungen nach Hartz-IV angewiesen ist.

Auch wenn der Kläger Geld hätte, würde er es eher verbrennen als der Beklagten, die die Zerstörung seiner Vaterschaft und die Schädigung seines Kindes zu verantworten hat, auch nur einen Cent zu bezahlen.

Seinem Kind kann der Kläger direkt nichts zukommen lassen, da die Kindsmutter seit Oktober 2012 untergetaucht ist und eine Kindesentführung betreibt, wie der Beklagten ebenfalls bekannt ist.

2.
Sollte sich die Beklagte in Bezug auf die Forderungen auf einen Verwaltungsakt berufen, so ist wie folgt mitzuteilen, dass laut Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), § 44 eine Nichtigkeit des Verwaltungsaktes besteht:

(1) Ein Verwaltungsakt ist nichtig, soweit er an einem besonders schwerwiegenden Fehler leidet und dies bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände offensichtlich ist.
(2) Ohne Rücksicht auf das Vorliegen der Voraussetzungen des Absatzes 1 ist ein Verwaltungsakt nichtig, der gegen die guten Sitten verstößt.

Dass eine Geldforderung an den Kläger, dessen Existenz und Vaterschaft wie aufgezeigt schuldhaft zerstört wurde – durch die Beklagte entgegen dem gesetzlichen Auftrag unter Verweigerung von Beratung und Schlichtung untätig beobachtet und Schädigungen von Vater und Kind über 14 Jahre „begleitend“ – gegen die guten Sitten verstößt, erschließt sich jedem vernünftig denkenden Menschen.

Allein die Forderung ist geeignet, psychische Folgen und Rachemotive bei einem derart geschädigten Vater hervorzurufen.

In § 138 BGB heißt es weiter, dass ein sittenwidriges Rechtsgeschäft…

(2) Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung steht.

Die Beklagte, ebenso die Kindsmutter, die Entfremdung und Bindungszerstörung verschuldet, schämt sich nicht, parallel diese Zwangslage und Traumatisierung des Klägers durch Trennung und Entfremdung ausbeuten zu wollen, indem sie Geldforderungen stellt.

Und weiter:

„Aus der aktuellen Rechtsprechung lautet ein typischer Obersatz wie folgt:

„Nach § 138 Abs. 1 BGB ist ein Rechtsgeschäft nichtig, wenn es nach seinem aus der Zusammenfassung von Inhalt, Zweck und Beweggrund zu entnehmenden Gesamtcharakter mit den grundlegenden Wertungen der Rechts- und Sittenordnung nicht zu vereinbaren ist (…). Dies ist aufgrund einer umfassenden Gesamtwürdigung unter Berücksichtigung aller zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorliegenden relevanten Umstände zu beurteilen (…). In subjektiver Hinsicht genügt es, wenn der Handelnde die Tatsachen kennt, aus denen sich die Sittenwidrigkeit ergibt oder wenn er sich der Kenntnis bewusst verschließt oder entzieht, dagegen sind ein Bewusstsein der Sittenwidrigkeit und eine Schädigungsabsicht nicht erforderlich (…).“

Dies trifft erkennbar hier zu:
Es entzieht sich jedem Sinn und Zweck einer Rechtsordnung, wenn eine Volljuristin und Kindsmutter, die gezielt und böswillig über 14 Jahre dem Vater das Kind entfremdet, auch wirtschaftlich gezielt schädigend, von diesem Vater gleichzeitig Geld fordert, im Wissen, dass aufgrund ihres Verhaltens und der traumatischen Kindesentfremdung seit 14 Jahren dieser Kindsvater unter der Armutsgrenze und von Sozialhilfeleistungen leben muss.

Das gesamte Vorgehen ist eine Verhöhnung des Rechtsstaats, verletzt im Einzelfall und im Allgemeinen den Rechtsfrieden und den Sinn von Gesetzen und widerspricht eklatant den Grundrechten.
Aus diesem Grund ist diese Klage auch im Rahmen einer Generalprävention zu bewerten.

Die Beklagte als Behörde entzieht sich hier offenkundig der Realität, die sie seit 2004 zu verantworten hat.

Auch wenn eine Aufrechnung von sog. Unterhalt gegen Kontakt/sog. Umgang zum Kind faktisch und gesetzlich nicht vorgesehen sondern sogar rechtswidrig ist, so handelt es sich hier praktisch jedoch offenkundig um zwei konkurrierende Interessen, die in der öffentlichen Wahrnehmung und durch Behörden, Medien und auch die Kindsmutter Kerstin Neubert und die Beklagte hier (ergibt sich an mehreren Stellen aus der Aktenlage, beweisrechtlich ggf. vorzulegen) immer wieder kindeswohlschädigend und sachfremd „aufgerechnet“ werden:

Nach dem Motto: wenn der Vater keinen „Unterhalt“ bezahlt, darf er auch das Kind nicht sehen.

Die ganze asoziale und kindeswohlschädigende Thematik kann in dieser Klage allenfalls angerissen werden.

Der Punkt ist § 241 BGB, wo es heißt

(2) „Das Schuldverhältnis kann nach seinem Inhalt jeden Teil zur Rücksicht auf die Rechte, Rechtsgüter und Interessen des anderen Teils verpflichten.“

Wenn also die Beklagte vom Kläger und seit Jahren ausgegrenzten Vater Geld fordert, hat sie hierbei zu berücksichtigen, dass gleichzeitig, unsanktioniert und unbehelligt – wie aufgezeigt – ungleich höherwertige und existentielle Rechtsgüter und Interessen verletzt sind:
die verfassungsmäßigen Grund- und Elternrechte des Klägers, das ebenso garantierte Recht des Kindes, die berechtigten Interessen des Klägers, überhaupt irgendeine Kenntnis von den Lebensumständen, dem Aufenthaltsort und dem Befinden seines leiblichen und rechtlichen Kindes zu haben.

Die Forderungen der Beklagten sind vor diesem Hintergrund nicht nur sittenwidrig sondern widersprechen grundsätzlichsten zivilisatorischen Übereinkünften und Errungenschaften.

So wie niemand auf die Idee käme, einem KZ-Insassen eine Rechnung für „Lageraufenthalt“ zu präsentieren sollte auch niemand auf die Idee kommen, einem Vater, der seit 14 Jahren gegen eine asoziale Brut in Justiz und Behörden um Kontakt zu seinem Kind kämpft, Geld zu fordern!

Vor diesem Gesamthintergrund ist die Forderung an den Kläger einzig als Schikane und Machtmissbrauch moralisch völlig deformierter Bürokraten zu sehen, denen bereits im Ansatz der Zugang zum Leid von derart entsorgten Elternteilen und ausgegrenzten Vätern fehlt, worauf weiter auf das Schikaneverbot nach § 226 BGB abzuheben ist:

Die Ausübung eines Rechts ist unzulässig, wenn sie nur den Zweck haben kann, einem anderen Schaden zuzufügen.

Dies ist hier ebenfalls offenkundig der Fall, sowohl seitens der Kindsmutter als auch der Beklagten, da die Forderungen nicht nur von vornherein völlig sinnlos gestellt werden sondern beim Kläger mit 48 Jahren auch bereits jegliche noch vorhandene zukunftsorientierte Motivation und Bereitschaft im Ansatz ersticken, irgendwann einmal aus dem Kreislauf von Armut und wirtschaftlicher Not herauszukommen.

Im Gegenteil sind derart sinnfreie und asozialen Forderungen bei labilen Personen geeignet, einen Bilanzsuizid zu verursachen.

3.
Zu guter Letzt ist darauf hinzuweisen, dass für die Forderungen kein Rechtsschutzbedürfnis besteht.

Zum Thema Treu und Glauben führt der Bundesgerichtshof aus, Entscheidung BGHZ 2, 184, dass auch die Rechtsprechung mit einbeziehen muss:

„Höher als der Wortlaut des Gesetzes steht sein Zweck und Sinn. Diesen im Einzelfall der Rechtsanwendung nutzbar zu machen und danach unter Berücksichtigung von Treu und Glauben den Streitfall einer vernünftigen und billigen Lösung zuzuführen, ist die Aufgabe des Richters“.

Die Regierung Unterfranken teilt zum Unterhaltsvorschussgesetz wie folgt mit:

„Das Unterhaltsvorschussgesetz will Kindern, die in Teilfamilien leben, und ihren allein erziehenden Müttern und Vätern wirtschaftlich helfen. Die Gewährung von Vorschusszahlungen oder Ausfallleistungen soll die Benachteiligung der Teilfamilien, die häufig sozial, gesellschaftlich und wirtschaftlich schlechter stehen als vollständige Familien, wenigstens finanziell ausgleichen.“

https://www.regierung.unterfranken.bayern.de/aufgaben/2/1/00478/index.html

Hier jedoch ist einzig und allein der Kläger als erzwungen seit Dezember 2003 vom Leben des Kindes komplett ausgeschlossener Vater geschädigt und benachteiligt, wobei der Begriff „Benachteiligung“ als Euphemismus zu verstehen ist: der Kläger ist durch die Schuld der Kindsmutter und der Behörden Würzburg sozial, wirtschaftlich und existentiell vernichtet.

Die erzwungene Trennung vom Kind über anhaltend 14 Jahre ist als Traumatisierung erheblichen Ausmasses anzusehen.

Die Willkür der Täter und Verantwortlichen bei dieser Ausgrenzung ergibt sich allein aus der Tatsache, dass ohne Änderung äußerer Umstände 2010 bis 2012 der Kontakt und die Bindung zur Entlastung des Kindes und des Vaters ohne weiteres möglich war und auch durchzusetzen war – wider alle Phantasmen von Bedrohlichkeit, Gefährdung durch die Kindsmutter etc., und auch unbeachtlich von phantasierten Beeinträchtigungen der Kindsmutter, die die Beklagte als Schutzbehauptung für Untätigkeit und Zerstörung der Vater-Kind-Bindung seit 14 Jahren missbraucht.

Im Ergebnis:

Für das Kind des Klägers hat eine fiktive finanzielle „Leistung“ des Klägers keinerlei positive Wirkung. Dementsprechend hat das Ausbleiben dieser Leistung auch keine negativen Auswirkungen für das Kind.

Die Etikettierung als „Unterhaltsleistung für das Kind“ („das Kind hat einen Anspruch“) ist im Ergebnis letztlich auch nur eine schäbige moralische Finte der Behörden gegen ausgegrenzte Väter und hier den Kläger, an Elterninstinkte und Moral zu appellieren, in der Form, „ein Vater müsse doch für sein Kind zahlen“.

Die Doppelmoral und ganze schäbige Heuchelei erschließt sich ohne weiteres, da gerade was die ungleich höheren Werte und auch Elterninstinkte und -rechte angeht – Bindung, Elternkontakt, Interaktion zwischen Vater und Kind, Fotos, Kenntnis von Lebensumständen des Kindes – diese von der Beklagten gleichzeitig mit Füßen getreten werden!

Eine Behörde, die glaubt, sie kann bei Kindesentfremdung die Täterrolle einnehmen aber beim Geschädigten und ausgegrenzten Vater Geld einfordern, ist im Kern verkommen und moralisch deformiert, hat jeden Anspruch auf Ernsthaftigkeit eingebüßt.

Die Realität im Zusammenhang mit dem sog. Unterhaltskostenvorschuss in der Bundesrepublik Deutschland ist bekannt und bestätigt die Darstellungen des Klägers.

Die Anträge der Kindsmutter sind – ebenso wie der seit 14 Jahren andauernde Kindesentzug – einzig aus Rachemotiven und sonstigen niederen Motiven gespeist, um sich am Kläger zu rächen, da sie dem Kläger irreal und unter immenser Verdrängungsleistung die Schuld für die von ihr (!) erzwungene einseitige Trennung und hieraus die Zerstörung einer idealisierten Familie mit zwei Kindern zuweist.

Aus diesen Abwehrmechanismen heraus und der Verdrängung der Schuld zum Zweck der psychischen Selbstreinigung verweigert die Kindsmutter auch die Kommunikation und Verantwortungsnahme, da sie diese Schuld zum Vorschein brächte und ihre Mechanismus der Verdrängung mit der Realität konfrontiert sind.

Stattdessen nimmt die Kindsmutter Neubert die Vernichtung des Vaters und die irreversible Bindungsschädigung des Kindes in Kauf.

Die Beklagte, die Psychologen und Sozialpädagogen beschäftigt, kann diese Mechanismen ohne weiteres durchschauen.

Ein Rechtsschutzbedürfnis fehlt bereits im Kern, da die Kindsmutter als Volljuristin und in Großkanzlei tätige Steuerberaterin ca. 10.000 Euro brutto im Monat Einkommen erzielt.

Darüberhinaus wird sie von diversen Lebensabschnittsgefährten wirtschaftlich gestützt, von denen dem Kläger als leiblichem Vater in keiner Weise bekannt ist, inwieweit sie dem Kindeswohl und einer positiven Entwicklung des Kindes zuträglich sind oder zuwiderlaufen.

(Bekannt ist dem Kläger auch als ehemaligem Polizeibeamten, dass sich pädophil veranlagte Männer gezielt bei „alleinerziehenden“ Müttern mit Kindern in entsprechenden Alter einschmeicheln, um so Zugang zu den Kindern zu bekommen).

Darüberhinaus erhält die Kindsmutter regelhaft finanzielle Zuwendungen seitens ihres Vaters und der von diesem getrennt lebenden Mutter/Stiefvater, die alle in finanziell reichlich ausgestatteten Verhältnissen leben. Die Mutter lebt in Luxus.

Vom Kläger als seit 14 Jahren ausgegrenztem Vater – der infolge dieser Ausgrenzung und der Schädigungen nie wieder in der Lage sein wird, eine auch nur ansatzweise bürgerliche Existenz mit angemessenem Auskommen zu erlangen, wie er sie zuvor als Polizeibeamter hatte – hier noch Geld zu fordern, beleuchtet die ganze asoziale und widerwärtige, in Klischees vom Mann als „Ernährer“ schwelgenden Phhantasien der Vergangenheit, die auch noch behauptet wird, wenn Männer und Väter längst zum Opfer weiblicher Verbrechen und feministischer Verwirrungen wurden.

Ein Rechtsschutzbedürfnis der Klägerin Kerstin Neubert und der Beklagten – auch unter dem Etikett der Versorgung des Kindes – besteht daher nicht.

Martin Deeg

Polizeibeamter a.D.

(*)
Leserbrief an die Süddeutsche Zeitung, natürlich nicht abgedruckt:

Zu „Vater Staat sorgt für seine Kinder“

Heinrich Alt, ehemaliges Mitglied im Vorstand der Bundesagentur für Arbeit findet es toll, wenn die Familienministerin Schwesig verlangt, „konsequent gegen Väter vorzugehen, die den Unterhalt prellen“. Auch der führende Sozialdemokrat Sigmar Gabriel, der „stärkere Druckmittel“ wie Führerscheinentzug fordert, ist ganz auf dieser Linie. Man könnte das nun als sinnlose Symbolpolitik abtun und sich weiter am Abstieg der SPD ergötzen.

Diese Mischung aus Heuchelei, Anmaßung und mentaler Überforderung bei diesem Thema ist allerdings: unerträglich. Ich habe es satt, mich von Leuten, die keine Ahnung von der Lebensrealität und der seelischen Not getrennt lebender Väter und ihrer Kinder haben, pauschal als „Unterhaltspreller“ beleidigen zu lassen.

Der Freistaat Bayern, den Alt ebenfalls lobt, weil er es mit seiner „Zentralisierung“ schafft, 36 Prozent staatlich gezahlten Unterhalt beim Bürger wieder einzutreiben, fordert auch von mir rund 25.000 Euro Unterhaltskostenvorschuss. Auch wenn ich das Geld hätte, würde ich es eher verbrennen, als diesem „Vater Staat“ auch nur einen Cent zu geben:

Vor vierzehn Jahren wurde ich Vater, die Tochter ein Wunschkind. Die Mutter trennt sich kurz nach Geburt, was dazu führt, dass ich als Vater seit 14 Jahren darauf angewiesen bin, dass mir und meinem Kind die Justiz hilft. Statt Hilfe gibt es zunächst jahrelange rollentypische Repression, Ausgrenzung, Kriminalisierung und schließlich einen finalen Pathologisierungsversuch – Würzburger Justizjuristen wollen mich wie Gustl Mollath dauerhaft in der Forensik versenken, was nur noch der Münchner Psychiater Norbert Nedopil verhindern kann. Soviel zur „Vorbild“-Stellung Bayerns.

Das Kind ist sechs Jahre alt, als endlich vom zuständigen Familiengericht wöchentliche Treffen durchgesetzt werden. 2012 zieht die Mutter die Notbremse, sie will lieber ihre „Ruhe“ und ihren Opfermythos pflegen als nervenaufreibende Elternberatung und eine intakte Vater-Kind-Beziehung und verhindert weiter unbehelligt von der Justiz jeden Kontakt. Solcher Umgangsboykott soll und kann laut Europäischem Gerichtshof für Menschenrechte mit bis zu 25.000 Euro Ordnungsgeld pro ausgefallenem Termin verhindert werden, Urteil vom 15.01.2015, Beschwerde 62198/11. Die Richter rügten die deutschen Gerichte als zu lasch und die Gesetze als lückenhaft. Auch nach diesem Urteil ändert sich bei deutschen Provinzgerichten nichts.

Jedenfalls habe ich meine Tochter seit 2012 nicht mehr gesehen. Die Mutter ist Rechtsanwältin und Steuerberaterin, hat eine gut situierte Familie im Hintergrund. Ich habe niemanden und lebe seit 2005 von Hartz-IV, nachdem ich eine Beamtenstellung bei der Polizei aufgegeben habe: wegen massivem Mobbing durch einen Vorgesetzten („zu lange Haare“ – keine Frau hätte dieses Problem bekommen) und Perspektive Familie mit einer beruflich höherqualifizierten Partnerin. Die wollte dann allerdings doch keinen wenig repräsentativen „Hausmann“.

Dass ich bis heute trotz aller seelischen Not und dem Trauma täglich fortdauernden Kindesentzugs keinen Suizid und auch keinen Mord – ja sowas passiert! – begangen habe, bspw. an den unsäglich dumm und gleichgültig agierenden Juristinnen und Konfliktgewinnlern, die über Jahre verschleppend Hilfe verweigern und im Gegenteil teilweise ideologisch frauennetzwerkelnd oder einfach nur bösartig Öl ins Feuer gießen und sich offenkundig am Leid von Justizopfern weiden, liegt nur noch am „Kindeswohl“ – ich will dass mein Kind weiß, warum sein Vater erzwungenermaßen „nicht da“ war. Und was das macht. Es muss ein Ende haben damit, dass Gerichte und Kolumnistinnen hier mediale Deutungshoheit beanspruchen, während Männer und Väter entweder im Gefängnis, in Suff oder Armut oder auf dem Friedhof landen!

Vielleicht ist ja das offensichtlich emotionalisierende Thema Geld“ tatsächlich der effiziente Ansatz, damit auch schlichte Gemüter in deutschen Gerichten, Ämtern und Redaktionen endlich aus ihrem Tiefschlaf erwachen. Wie schreibt Alt in seinem Artikel: …“In den USA, Australien, Neuseeland aber auch in Norwegen werden Unterhalts- und Jobprobleme gemeinsam betrachtet und bearbeitet.“….

Dort gibt es auch keinen Umgangsboykott und jahrzehntelangen Kindesentzug durch Alleinerziehende.

Noch ein Satz zum „Sanktionsmittel“ Führerscheinentzug: der würde bspw. bei mir nur dazu führen, dass ich nicht mehr als Fahrer für die Bewohner eines Behindertenwohnheims zur Verfügung stünde, wo ich versuche, sinnvoll Zeit zu verbringen und auszuhelfen, während Justizskandal und Umgangsboykott ungehindert weitergehen. Ein eigenes Auto habe ich seit zehn Jahren nicht mehr. Aber ich bin sicher nur ein „Einzelfall“….

Martin Deeg

29 Gedanken zu „Klage gegen Jugendamt Würzburg – „Vater Staat sorgt für seine Kinder“

  1. KRASS!

    Dan Siegel, der nächste Irre! Miller hat sich vor rund 10 Jahren bedankt, dass ich NeuroSciene (frühe Kindheit) unters Volk bringe. Und sich beschwert, dass diese Neurologen das nicht tun. Shonkoff (Harvard) gab sie dann `ne Breitseite. Irgendwann später publizierte Schore einige VIDs und noch einige Zeit später Dan Siegel!

    Was macht der Irre? Höchstpersönlich lässt er ein CitiSite VID sperren – obiges – wegen Copyright! Hat der Copyright auf sein Gesicht? Das obige VID hat ein anderer vom CitiSite Kanal kopiert (das CitiSite Original) und hochgeladen! Deshalb kann ich das trotzdem verlinken. Spinnt Dan?

    Entweder soll NeuroScience unters Volk oder nicht? Nichtmal Schore, der Einstein, hat sich beschwert – im Gegenteil – seine Kollegin hat sich bedankt, dass ich Schore unters Volk bringe. Obiges CitiSite VID hatte (auf dem Kanal von CitiSite) weit über 100.000 views. Also mehr, als Siegel auf die Reihe bringt!

    Vermute Siegel hat seine Tabletten nicht genommen, so sich sein Affekt erklärt! Was er in seinem Brain-Hand-Model-VID zum Besten gibt, aber vermutlich selbst nicht kapiert: „Affektstörungen, die den Eindruck einer Schizophrenie vermitteln!“

    CitiSite Tip. Image-Korrektur.

    Vielleicht sollte Martin in seinem Blog frühe Kindheit publizieren, so er Richtern Kompetenz vermittelt! Lückemann und Co. dann die Klappe runterfällt: „und diesem Fachexperten entziehen wir sein Kind?“ Zudem diese „Irren“ damit eine nonprofit Weiterbildung in „childhood“ erhalten. Die darüber hinaus „Psychoverseucht“ sind: „Hörigkeitsgläubig, dass Psychologie eine ernst zu nehmende Wissenschaft ist!“ Auch hier muss eine Imagekorrektur stattfinden. In CitiSite Schriftsätzen – als freundliche Beigabe zu Gesetzestexten – die krassesten Irrtümer über Psychologie mit aufgeführt!

    Psychologen als Schaumschläger.
    Gruss an Dr. Gross.

    Es ist heute bald so weit, daß nur noch deutsche Ärzte und Psychologen, deutsche Psychiatrie- (und Neurologie-) Ordinarien sowie deutsche Politiker und Publizisten, Sozialpädagogen und Sozialarbeiter, diese besonders, an die Freudsche Schaumschlägerei glauben.

    Ausführungen wie die folgenden reißen sie in der Regel herunter. Daß sie sie bei dem Kongreß beklatschten, lag wohl an dem berühmten Namen: Sophie Freud. Vielleicht dachten sie auch, den Applaus als Beweis ihrer Kritikoffenheit und Toleranz ausgeben zu können. Der spanische Berichterstatter tat sich am Schluß seiner Ausführungen auch sichtlich schwer, für die Psychotherapeuten ein Resümee zu ziehen. Im Deutschen Internet wurde der Beitrag nicht veröffentlicht!

    Sophie Freud.

    Der Enkelin Freuds gebührt für ihre Wiener Ausführungen gewiß größte Hochachtung. Sie helfen fraglos, dem unter ihrem Familiennamen die Welt über ziehenden, überbordenden Aberwitz der Psychoanalyse ein Ende zu machen. Sophie Freud: «In meinen Augen sind beide, Adolf Hitler und mein Großvater, falsche Propheten des 20. Jahrhunderts.

    Der «Vater der Psychoanalyse» war für seine Enkelin Sophie Freud ein Schaumschläger.

    Der Enkelin Freuds gebührt für ihre Wiener Ausführungen beim 3. Welt-Kongreß für Psychotherapie größte Hochachtung. Sie helfen fraglos, die unter ihre Familiennamen die Welt überziehenden «überbordenden Aberwitz» der Psychoanalyse entgültig ein Ende zu machen. Die Enkelin Freuds kritisierte die wissenschaftlichen Methoden ihres Großvaters: «Verdrehte dieser doch kurzerhand unlogisches Denken in wissenschaftliche Tatsachen.»

    Verdrehte Wirkung / Ursache und zudem verstieß er laufend auch gegen die eigenen Regeln, die er selbst aufgestellt hatte. So forderte er z.B. eine neutrale Beziehung zwischen Therapeut und Patient. Er selbst aber hielt sich an diese Regel nicht.

    • So forderte er z.B. eine neutrale Beziehung … was auch der JOB von Moser war! Aber der nahm Partei … was zudem nicht sein JOB war! Schade dass mir der Kerl nie über den Weg lief 🙂

  2. „Würzburg: Gefälschte Haftbefehle mit Kautionsforderung

    ….Die unterfränkische Polizei warnt aktuell vor gefälschten Haftbefehlen, die per Post verschickt werden. Mehrere Würzburger hatten in den vergangenen Tagen Schreiben bekommen, die angeblich von der Staatsanwaltschaft Berlin stammen. Darin werden die Opfer aufgefordert mindestens 6.200 Euro zu bezahlen oder eine 620-tägige Gefängnisstrafe anzutreten.“

    http://www.radiogong.com/news/regionalnews-aus-mainfranken.html?content=haftbefehle-polizei-haftbefehlen-post&singleID=52647

    • Neue Methode? Wo Polizei draufsteht, ist nicht mehr überall Polizei drin. Wer dann zuerst mal nachfragt wird wegen Widerstand verhaftet oder gleich tiefergelegt.

      Exkurs – ‚und sie dreht sich doch‘ – denn das blind und taub gilt auch bei ihnen, Bruno und vielen anderen :-): Staatshaftungsklage bei Diesel – und uns wird der ‚Zugang zur Justiz‘ (Beiordnung Anwalt) verweigert. Anm. Diesel – hier hat das OLG München vor einigen WOchen die Beweislastumkehr verhängt – VW muss beweisen, dass ihre Methoden alles verbessern – doch das hat die ReGIERung/Presse leider unterschlagen.

      Abgas-Skandal Anwälte von Diesel-Opfern reichen Klage gegen Deutschland ein
      Für den Abgasbetrug drohen deutschen Autokonzernen keine Strafen, sie wurden von den Behörden nicht mal richtig kontrolliert. Eine Anwaltskanzlei nimmt sich daher die Bundesregierung vor – und erhebt Staatshaftungsklage.
      Bundesministerien und Behörden haben sich jahrelang blind und taub für Hinweise auf Manipulationen an Dieselantrieben gestellt. Das könnte sich bald rächen. An diesem Mittwoch ist vor dem Landgericht Freiburg eine Staatshaftungsklage gegen die Bundesregierung eingereicht worden…….

      http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/diesel-skandal-anwaltskanzlei-erhebt-staatshaftungsklage-gegen-deutschland-a-1161370.html

      • Eine Anwaltskanzlei nimmt sich daher die Bundesregierung vor – und erhebt Staatshaftungsklage. Bundesministerien und Behörden haben sich jahrelang blind und taub …

        Genau! Wer CitiSite „verfolgt“ weiss, dass der genauso handelt! Ich nehm mir den OB vor, die Stadt, weil er der Chef dieser „Blindgänger“ im Sozialbereich ist. Herrmann Chef durchgeknallter Richter! Lehrieder zuständig für durchgeknallte „Familienexperten!“ Dann kann er dann mal beweisen – siehe unten VID – das er Probleme nicht autistisch angeht, sondern, wie er formuliert, im Gesamtkontext sieht.

        So gesehen hat man Helfer auf der CSU Seite … allen voran, wenn die alle soz. mit zur „privaten“ Familie gehören! Siehe Bilder meiner EX mit dem OB usw., oder / und Lehrieder in der Werbeagentur!

        In der Mitte ist der „Kreativ Garten“ in dem sich auch der OB seine Inspirationen holt: „Kreativpotenzial der Stadt Würzburg.“

        Lauter Irre!

      • Visuell comments.

        Once again. CitiSite Drama: „was der erzählt, sind Wahnstörungen!“ Ganz links Gerry. Gruss an ihn. Agentur ist 1 km von mir entfernt. Neben Gerry – ??? Fussball gehört NICHT zu CitiSite`s Freizeitvergnügen. Fasching und CSU Schoppentage genauso wenig. Bild Mitte: die Agentur Bar! Rechts. Der Ferrari von Schuhmacher. Interessiert CitiSite genauso wenig!

        Miss Twardzik, respektive Dr. Gross, das ist der mit seinen Leseabenden: „CitiSite lässt sich von seinem Wahn nicht heilen, dass er Marketing- wie Werbeexperte ist!“ Keine Ahnung – ich glaub seine Diagnose war irgendetwas im schizophrenen Formenkreis! Ich les mir so einen Schmarrn doch nicht durch, ausser die Textstellen, wo ich ihm Wahnstörungen nachweisen kann, die er paranoid projiziert!

        Gruss Kernie 🙂

    • HOW two people become a WE.

      Home-Story: „So trete sie erstmal „in Vorleistung“, zum Beispiel Einladungen zum Essen, seine Wäsche waschen etc. Irgendwann warte sie darauf, daß etwas zurückkomme und dann passiere nichts. Das sei dann der Punkt, wo sie denke: „Hoppla, du solltest die Sache beenden.“

      Bestes Beispiel für: „Mein Joghurt, Dein Joghurt!“

      Solche Beziehungen sind von vornherein zum Scheitern verurteilt. Man rechnet doch nicht vor, bzw. nach, wer welche Rechnungen bezahlt hat! Psychologe an CitiSite: „Hatten Sie getrennte Konten?“ CitiSite: „Hä???“ Bereits die Formulierung: „zum Essen eingeladen“ ist krank!

      Wo bin ich denn hier? Das muss heissen: „Hi Schnecke, Lust auf französisch?“ Nicht was manche hier denken könnten, sondern … Miss Angela Jolie: „wieso fährst Du zum Flughafen?“ Warum wohl?

      Neubert: „Da ging ich erst in Vorleistung und hab ihm sogar ein Essen in Paris spendiert … und nichts kam zurück!“ Als ob CitiSite dann texten würde: „So, jetzt waren wir französisch essen, jetzt bist Du dran, den „französischen“ Tag ausklingen zu lassen – was französisches zurück geben!“ Mehr krank geht nicht!

      „Zum Essen gehen“, sind Dinge, die ein geistig Gesunder – in einer Beziehung – überhaupt nicht erwähnt! Als „Einladung“ schonmal überhaupt nicht bezeichnet!

      Neubert: „und dann hat er mich glatt noch mit folgenden Worten zum Wäsche waschen eingeladen: „Das Waschprogramm darfst Du bestimmen!“

      Wäre alles nicht so traurig, wär`s witzig! Kindesentzug ist und bleibt kein WITZ! Und nicht vergessen – Lehrieder, Experte in Familie und Kind, siehe unten – mal richtig den Kopf waschen!

  3. Familienexperte Lehrieder: „Sie sehen, wir bevorzugen Lösungsmechanismen, die sicherlich wichtige Einzelaspekte nicht isoliert, sondern im Gesamtzusammenhang betrachten.“

    Lehrieder spricht von Metakognition. CitiSite`s Dauerthema: „Metakognition wird in der frühkindlichen „Theory of Mind“ geprägt (neuronal) oder eben nicht – ergo begraben! Auswirkung zeitlebens: „Borderline – mehrschichtige Zusammenhänge werden nicht mehr begriffen!“

    Lehrieder: „Watt hat denn Kindesentzug mit frühkindlicher Bindung zu tun? Ich seh da keinen Zusammenhang!“

    Joke kommt noch – muss Bild erst hochladen – wer ihm seine „Texte“ schreibt! Lehrieder in einer Würzburger Werbeagentur – Gruss an Gerry!

    Dortig: „die besten Texter aller Zeiten beschäftigt.“ Im Erdgeschoss die „Agentur Bar!“ Dort soff sich schon Beckenbauer zu. Schuhmacher `nich, der musste noch Ferrari fahren. Parkte ihn ordentlich für vor dem Agentur Eingang – Parkplätze interessieren den nich!

    • Gruss an Gerry – mitte – hinten die Agentur Bar: „willst einen saufen, Paul?“ Lehrieder: „aber nur, wenn ihr keine Bilder davon macht!“

  4. Koryphäe OB Christian Schuchardt (CSU) über das Kreativpotenzial der Stadt Würzburg.

    Geschäftsideen entwickeln! Welche Rolle kann die Kreativ-Wirtschaft Würzburg einnehmen? Kredit – Gründernetzwerk.

    Autsch. Über das VID wird er stolpern. Getraut sich glatt noch – als Verwaltungsangestellter – über Creativity zu reden! Miss Mutti würde formulieren: „Sei gnädig mit ihm, auch wenn er „unsere“ Firma, als HWK Vorstand, ruiniert hat!“ Main-Post wird berichten – Gisela Schmidt!

    Home Storys in der Main-Post.

    Giselas heile Welt: Alles für den Hund.

    Am 15. Juni ist Lotte bei uns eingezogen: Ein entzückendes Köterchen mit braunen Kulleraugen, knapp zwei Jahre jung, mit einem Steh- und einem Hängeohr, Ringelschwänzchen, weißen Pfoten und drahtigem, rotblondem Fell. Im Sturm hat sie unsere Herzen und unseren Haushalt erobert.

    Bleiben Sie informiert! Mit der App „Main-Post News“ Autsch!

    • Emotionen auf Reptilienniveau statt Fakten!

      Auf dem Niveau schreibt Schmitt auch ihre Gerichtsreportagen: Hunde sind soooo süß, Angeklagte sind böse….

      2005 teilte sie der geneigten Leserschaft mit, dass der „Ex-Polizist“ oder auch „Terrorbulle“, wie ich in internen Mails genannt wurde, „nervös unter dem Tisch mit den Füßen gewippt“ habe…

  5. An die beteiligten/informierten Personen:
    Pension/Alter schutzen nicht vor Strafverfolgung

    02. August 2017, 11:20 Uhr
    Staatsanwaltschaft Hannover
    Früherer SS-Mann Gröning soll Haftstrafe antreten
    Oskar Gröning wurde wegen Beihilfe zum Mord im NS-Vernichtungslager Auschwitz zu vier Jahren Haft verurteilt. Nun soll der 96-Jährige ins Gefängnis – bei medizinischer und pflegeri-scher Betreuung.
    Die Staatsanwaltschaft Hannover hält den früheren SS-Mann Oskar Gröning für haftfähig. „Den An-trag der Verteidigung auf Strafaufschub haben wir abgelehnt“, sagte eine Sprecherin. Das Landgericht Lüneburg hatte Gröning im Juli 2015 wegen Beihilfe zum Mord in mindestens 300.000 Fällen zu vier Jahren Haft verurteilt.
    Ein Amtsarzt halte den mittlerweile 96 Jahre alten Gröning grundsätzlich für haftfähig,……..

    http://www.spiegel.de/panorama/justiz/oskar-groening-staatsanwaltschaft-hannover-haelt-ex-ss-mann-fuer-haftfaehig-a-1161006.html

    Dies ist die Folge eines Paradigmenwechsel BGH – Endlich gilt auch in Justiz/Bürokratie: ‚Wer mitmacht, ist mitschuldig!‘:

    BGH Gröning-Prozess – „Buchhalter von Auschwitz“ – Wer Auschwitz bewachte, ist schuldig – Historischer BGH-Entscheid Auszug Spiegel Online 28. November 2016, 15:13 Uhr:

    ………Es ist ein historischer Beschluss, den der Bundesgerichtshof (BGH) unter dem Aktenzeichen 3 StR 49/16 veröffentlicht hat. Auf 16 Seiten geht es um die Themen Verbrechen und Schuld, um eine zentrale Frage, die viele Jahrzehnte in der Bundesrepublik beantwortet schien: Hat sich ein SS-Mann in Auschwitz schuldig gemacht, wenn er Teil der Tötungsmaschine war – ohne selbst direkt an Morden beteiligt gewesen zu sein?……..
    ……Nun hat der BGH einen Paradigmenwechsel in der Rechtsprechung bekräftigt, der von Opfervertretern lang ersehnt war.

    http://www.spiegel.de/panorama/justiz/bundesgerichtshof-wer-auschwitz-bewachte-ist-schuldig-a-1123432.html

    • Das ist gut. Martin kann also das Wachpersonal in Lohr analog verklagen! Hat eigentlich Mollath mittlerweile seine Psychiater verklagt?

      Bild berichtete: „Mollath befreite eine Topfpflanze aus den Fängen der Psychiatrie.“ Seitdem ist er mit giessen beschäftigt und hat keine Zeit Leipziger zu verklagen. Der Kerl tickt heute noch nicht richtig!

      Strate: „Lieber Herr Mollath, haben Sie mittlerweile eine mail Adresse?“ Psiram: „Auch wenn er eine hat, dann heisst das noch lange nicht, dass er die mails von Strate auch lesen wird!“

      @ EVA. Und? Schon Schriftsätze an`s LA verfasst?

      Betreuungsstelle nach 4 Jahren „Erkenntnisgewinn“ – „nach Einschätzung der Betreuungsstelle ist Herr K. momentan weder selbst- noch fremdgefährdet, weshalb eine Betreuung gegen den Willen des Betroffenen nicht dringend notwendig ist.“

      Da isses wieder! Das stand bereits von Anbeginn fest, mit der bemerkenswerten „Unlogik“, dass der Wille dabei keine Rolle spielt! Man muss seinen Willen nicht äussern, wenn von vornherein feststeht, dass keine Eigengefährdung vorliegt, so das Verfahren rechtswidrig!

      Der Kerl (Amtsträger) zudem vergessen hat, seine Kollegen zu verklagen! Und dann die Formulierung: „nicht dringend notwendig!“ Hey Junge, noch ganz sauber im Gehirn?

  6. „Kripo-Beamte wegen Trunkenheit angeklagt

    …..Laut Anklage waren die beiden Kripo-Beamten nach Dienstschluss in einer Besenwirtschaft in Hohenlohe eingekehrt und hatten dort einiges getrunken. Als sie die Besenwirtschaft verließen, mussten sie sich offenbar gegenseitig stützen. Trotzdem fiel einer von ihnen in eine Hecke. Anschließend fuhren die Männer mit bis zu 1,7 Promille Alkohol im Blut mit ihrem Dienstwagen in Schlangenlinien davon, deshalb lautet die Anklage auf Trunkenheit am Steuer.

    Weil sie nach Dienstschluss auch noch ihre Dienstwaffen dabei hatten, sind sie auch noch wegen unerlaubten Führens einer Kurzwaffe, also einer Pistole, angeklagt. Einer der Beamten soll sie laut Staatsanwaltschaft am Besentresen locker im Hosenbund getragen haben.“

    https://www.swr.de/swraktuell/bw/heilbronn/prozess-am-amtsgericht-heilbronn-kripo-beamte-wegen-trunkenheit-angeklagt/-/id=1562/did=20027048/nid=1562/hnb455/index.html

    • Locker am Hosenbund getragen.

      Home Story. CitiSite fährt mit Motorrad nachts von der Innenstadt nach Hause. Dort wo eine Kneipe nach der anderen sich abwechseln! Besoffene auf der Strasse herum laufen. Musste vom Gas runter, weil mitten auf der Strasse dubiose Gestalten den Weg versperrten. Einer hatte eine Pudelmütze auf, ne Öko-Strickweste an, die anderen genauso schräg gekleidet.

      Der Typ mit der Pudelmütze wollte partout den Weg nicht frei machen, so ich vor ihm (mitten auf der Strasse) stoppen musste! Was sagt der: „haben Sie einen Führerschein?“ Sah danach aus, dass die Ärger suchten!

      CitiSite: „Hä, gehts noch?“ Die Pudelmütze: „Ich bin Polizist!“ CitiSite nochmal: „Hä?“ Was macht der? Er schlägt seine Öko-Pullover auf, wie in in High Noon – 12 Uhr Mittags – und demonstriert nonverbal seinen Revolver an seinem Hosenbund! Dann grinst er: „kein Witz, ich bin Polizist, die anderen meine Kollegen! Wir machen Führerscheinkontrolle und Alkoholtest!“

      Bin strikt dafür, dass Polizisten ab sofort Pudelmützen tragen! So erkennt man Sie bereits von weitem 🙂

  7. Das mit der Geldeintreiberei kenne ich. Da wird dann eben nicht reagiert, wenn man gut verständlich darlegt, warum, man für sich weigert, für so eine „Leistung“ auch noch zu zahlen. Ich habe das verglichen mit einem Heizungsmonteurs, den man geholt hatte, um die Heizung zu reparieren, der den Heizkörper entfernt, ein großes Loch in die Außenwand hinterlässt – und partout nicht einsehen will, was an seiner Rechnung nicht O.K. sein soll. Der Gerichtsvollzieherin hat auch meine These von der Asperger-Justiz sichtlich sehr großes Unbehangen bereitet. Sie hat ein Betreuungsverfahren gegen mich angeregt (wohlwissend, dass das Jugendamt aus dem benachtbarten Kreis dies bereits zuvor getan hatte).

    Gerichtsvollzieher bezeichnen Richter erst dann als Autisten, wenn sie selbst in einem haarsträubenden Fall bezichtigt werden, bei einem Massenmsissbrauch an Kindern mit beteiligt gewesen zu sein und dafür eingebuchtet werden. Wie das der selbst sehr autistisch wirkende Gerichtsvollzieher Alain Marecaux in der Outreau-Affäre mehr als einmal getan hat.

    • Luschtig: „Sie hat ein Betreuungsverfahren gegen mich angeregt (wohlwissend, dass das Jugendamt aus dem benachtbarten Kreis dies bereits zuvor getan hatte).“ Falls soweit, CitiSite informieren. Ungekrönter Betreuungs-Gott 🙂

      Bereits herauslesbar, dass „Finanzen“ kein Betreuungsgrund sind, ergo da wieder „Idioten“ rumwerkeln WOLLEN! Betreuung = rechtliche Vertretung!

      AUTSCH … KORYPHÄEN UNTER SICH BEI MAISCHBERGER

      COMMENT: „Herr Tänzer redet auch viel Müll…….und das weiß er auch.Viele seiner Aussagen entsprechen nicht der aktuellen Rechtslage. Mich wundert das sein Sitznachbar Prof. Dr. Thiele als Fachanwalt so ruhig bleiben kann.“

      EBENDEM! Dieser Thiele nicht fähig Betreuungsrecht in 1 Stunde talktime auf den Punkt zu bringen! Dazu braucht man 30 Sekunden und die Talkshow wäre zu Ende!!!

      • Hi Eva,

        wenn Du schlau bist – Goethe: „wehret den Anfängen“ – sofort mit schweren Geschützen schiessen.“ Auch eine Anzeige wegen „Verleumdung“ aufsetzen“ … Sie hat ein Betreuungsverfahren gegen mich angeregt! Impliziert, dass Du geistig nicht in der Lage bist, dich selbst rechtlich zu vertreten, respektive dich lebensgefährlich Eigengefährdest. Letzteres ist der juristische „Knackpunkt!“ Alles andere ist „Logorrhö von Amtsträgern!“

        Original Beschluss!

        Die Beschwerdeführerin ist schließlich durch die Entscheidungen des Landgerichts Würzburg in ihrem Grundrecht gemäß Art. 19 Abs. 4 GG verletzt worden. Art. 19 Abs. 4 GG garantiert die Effektivität des Rechtsschutzes. Der Bürger hat einen substanziellen Anspruch auf eine wirksame gerichtliche Kontrolle (vgl. BVerfGE 35, 382 ; 104, 220 ; stRspr).“

        Mit dem Gebot effektiven Rechtsschutzes ist prinzipiell vereinbar, die Rechtsschutzgewährung von einem fortbestehenden Rechtsschutzinteresse abhängig zu machen. Die Bestellung eines Betreuers ist nur zulässig, wenn dringende Gründe die Annahme rechtfertigen, dass die Voraussetzungen für die Bestellung eines Betreuers gegeben sind …

        ❏ und mit einer erheblichen Gefahr verbunden ist.

        Es ist bereits nicht ersichtlich, worauf sich eine solche Annahme sich stützen konnte. Ein solches ärztliches Zeugnis hat dem Gericht nicht vorgelegen, ganz im Gegenteil.

        BGH, Beschluss vom 2. 9. 2015 – XII ZB 138/15;

        Die Genehmigung einer Unterbringung nach § 1906 Abs. 2 Satz 1 BGB setzt das Bestehen einer qualifizierten Gefährdungslage voraus. Es muss die Gefahr bestehen, dass der Betroffene sich selbst tötet oder erheblichen gesundheitlichen Schaden zufügt (§ 1906 Abs. 1 Nr. 1 BGB).

        ❏ Dem werden die Entscheidungen von Amts- und Landgericht nicht gerecht.

        Soweit das Landgericht die psychische Erkrankung der Betroffenen und den entsprechenden Behandlungsbedarf anführt, erschließt sich nicht, welche rechtlichen Folgerungen sich hieraus ergeben sollen.

        ❏ Auf § 1906 Abs. 1 Nr. 1 BGB hat das Landgericht sich nicht gestützt, sondern allein mit einer Unterbringung zur Heilbehandlung argumentiert.

        ❏ Im Übrigen würden die im Beschluss enthaltenen Feststellungen eine Unterbringung wegen Selbstgefährdung nach § 1906 Abs. 1 Nr. 1 BGB ebenfalls nicht tragen !

        ❏ Die Anordnung einer Betreuung, ohne dass hierfür die Voraussetzungen vorliegen, stellt einen solchen tiefgreifenden und fortwirkenden Grundrechtseingriff dar.

        ❏ Sie erweckt den Eindruck, dass der Betroffene nicht in der Lage ist, seine Angelegenheiten selbst zu besorgen. Ein solcher Eindruck wirkt nach, zumal wenn die Aufhebung der Betreuung nicht mit der Begründung erfolgt, dass die Voraussetzungen für eine Betreuung nicht vorgelegen haben.

        Insofern hat ein Feststellungsinteresse des Beschwerdeführers trotz Aufhebung der Betreuung Bestand.

        BGH: Dies haben das Landgericht und das Amtsgericht bei ihren Entscheidungen verkannt. Die Rechtsbeschwerde ist zulässig, insbesondere gemäß § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2, Satz 2 FamFG. Sie ist auch begründet, weil die Entscheidungen von Amts- und Landgericht die Betroffene in ihren Rechten verletzt haben. Dies ist nach der in der Rechtsbeschwerdeinstanz entsprechend anwendbaren Vorschrift des § 62 Abs. 1 FamFG (Senatsbeschluss vom 29. Januar 2014 – XII ZB 330/13 – FamRZ 2014, 649 Rn. 8 mwN) festzustellen.

        ❏ Die Genehmigung einer Betreuung setzt nach § 1906 Abs. 2 Satz 1 das Bestehen einer qualifizierten Gefährdungslage voraus. Es muss die Gefahr bestehen, dass der Betroffene sich selbst tötet oder erheblichen gesundheitlichen Schaden zufügt (§ 1906 Abs. 1 Nr. 1 BGB).

        ❏ Der Tatrichter hat hierzu die erforderlichen Feststellungen zu treffen. Dem werden die Entscheidungen von Amts- und Landgericht nicht gerecht. Dem Beschluss des Landgerichtes lassen sich keinerlei Umstände entnehmen, die die Annahme der einer Betreuung rechtfertigenden Gefährdung zulassen.

        ❏ Soweit das Landgericht eine psychische Erkrankung des Betroffenen anführt, erschließt sich zudem nicht, welche rechtlichen Folgerungen sich hieraus ergeben sollen. Im Übrigen würden Beschlüsse mit darin enthaltenen Feststellungen einer Unterbringung wegen Selbstgefährdung nach § 1906 Abs. 1 Nr. 1 BGB ebenfalls nicht tragen, usw.

        Einfach copy and paste machen und heute noch an`s Landratsamt schicken. Evtl. noch mit einer einstweiligen Verfügung: „Unterlassung der Behauptung, dass Du ein betreuungsrechtlicher Fall bist!“ 250.000 Euro Androhung (im Wiederholungsfall der Behauptung) wirkt immer!

      • Internet.

        eigengefährdung. für mich wäre es wichtig zu wissen wo eigengefährdung ohne selbstmordversuch anfängt. kann mir da villeicht jemand helfen? schonmal danke für die antworten.

        Die Antworten verlinke ich hier nicht! Es gibt (im Internet) nichts Schlimmeres: „wenn einer Fragen stellt und Idioten antworten!“

        Mehr krank geht nicht: „Eigengefährdung wäre z.B. ständiger Alkoholmissbrauch oder auch Fehlernährung.“

      • Once again und immer wieder!

        Die Bestellung eines Betreuers ist nur zulässig, wenn dringende Gründe die Annahme rechtfertigen, dass die Voraussetzungen für die Bestellung eines Betreuers gegeben sind …

        ❏ und mit einer erheblichen Gefahr verbunden ist.

        Es ist bereits nicht ersichtlich, worauf sich eine solche Annahme sich stützen konnte. Ein solches ärztliches Zeugnis hat dem Gericht nicht vorgelegen, ganz im Gegenteil.

        @ Martin. Staatsanwalt Stühler hat nicht nur diesen Text, sondern 4 Gutachten (incl. Dr. Gross), die jedwede Eigengefährdung ausschlossen! Saaaag was! CitiSite ebd. berechtigt ihm Dienstunfähigkeit unterstellt, wie auch dieser Amtsgerichtschefin Helga Twardzik!

        Würzburg ist und bleibt die Hochburg: „geistig infantiler Amtsträger!“ Der schlimmst anzunehmende geistige Betriebsunfall!

  8. „Pfändungsbeschlüsse“????? LIegt die Pfändungsfreigrenze nicht bei 1.180,- €/Monat? Thema ist bei uns zwar schon 3 Jahre her, aber das ist hängengeblieben. Damit wäre das für uns Arbeitszeitverschwendung = Steuerbetrug.

    Die Betreuung gilt doch evtl. als Aufwandsentschädigung (so werden hier in BW die Behindertenbeauftragten ‚bezahlt‘).

    Wieder mal das alte Problem:
    – macht man was, wird manisch agiert um den rechtssuchenden Bürger = Störenfried fertigzumachen
    – macht man nichts dann werfen es einem dieselben Typen vor und proleten auch ‚wieso haben Sie nichts getan? Damit haben Sie eindeutig gezeigt, dass Sie mit allem einverstanden waren!!!!!‘ und später ‚Sie sind Schuld, dass ihr Kind so geworden ist, hätten Sie sich gekümmert‘

    PS aus unseren bei Bruno eingehenden Infos wird der Klageweg immer haufiger beschritten (immer mehr mit Berufung auf Grundgesetz, EU Menschenrechte), die Burger lassen sich nicht wie bisher abspeisen, sind also dabei aufzustehen und deshalb handeln die Behorden immer panischer. Für uns ein Zeichen dass die berumte kritische Masse offenbar erreicht wird.

  9. alle stecken unter einer Decke. Polizei, Staatsanwälte, Richter, Anwälte, auch Jobcenter. Es gibt einen Korruptionsring in Wü. und Umgebung. Ich würde aus der Geschichte ein Buch machen.

  10. Zitat: Kontaktverlust zu den leiblichen Eltern ist mit einem deutlich erhöhten Risiko für die Entwicklung von Verhaltensauffälligkeiten, schweren Depressionen, Suchterkrankungen, Angst- und Panikerkrankungen verbunden. Es finden sich auch organische Veränderungen, wie z.B. des neuroendokrinen Stoffwechsels.

    Publizierte CitiSite bereits 2008! Nicht einmal Alice Miller kannte die Studie und Bowlbys Sohn erst recht nicht! Der musste sich erst in NeuroScience einlesen!

    Wohlgemerkt: „Gilt natürlich nicht, wenn Eltern selbst der Stressfaktor sind!“ So Miller an CitiSite schrieb: „Fremdbetreuung immer noch besser, wenn Eltern Monster sind!“ Mütter, die mit Kindern verschwinden – dann noch in der „Bindungsphase“ – kann man gleichermassen titulieren: „Monster!“

    • Martin: „Ein eigenes Auto habe ich seit zehn Jahren nicht mehr. Aber ich bin sicher nur ein „Einzelfall“….

      Nö, nö, nö!

      Miss Mutti ruinierte nicht nur die Firma (Millionenchaos), mehrere Häuser – alles aktenkundig – sondern fuhr noch (als HIGHLIGHT) den hübschen Mercedes an die Wand!

      Aufgemerkt! Thema kleinkariertes Weltbild! Querbeet in den Akten – von Richtern bis Gutachtern: „Thema Mercedes zu Protokoll gebracht – von denen erwähnt – jedoch NICHT das Millionenchaos!“

      Kapito??? Die haben das Weltbild (ist auch ständig Bild Thema) Fressen, Fussball, Ferraris … nichts weiteres im Gehirn! Siehe auch Kapitel: „selektive Wahrnehmung!“ Literatur: „Was nicht ins eigene Weltbild passt, wird einfach ignoriert!“

    • Warum muss man sich denn immer auf vermeintliche „Autoritäten“ wie Alice Miller berufen? Miller hat, wie viele von diesen pädagogischen oder (kinder-)psychologischen Gurus samt Gefolgschaft, größeres kognitive Schwächen und als Erzieherin ihres Sohnes – zugegebnermaßen mit einer gewissen Grandiosität versagt: Sie hat ihren eigenen Sohn Martin Miller, der sie in seiner Biographie als Mutter-Monster beschreibt, weil er ihre Brust „verweigert“ hatte und sie sich gekränkt fühlte, kurz nach der Geburt für 2 Wochen bei einer Bekannten abgegeben, bis sich anschließend für ein halbes Jahr eine Tante erbarmte, und ihn, den Bettnässer mit 6 Jahren, nachdem sie eine Tochter mit Down-Syndrom geboren hat und den Vater schlechter Gene beschuldigt hat, auch noch in einem Kinderheim untergebracht. http://www.tagesspiegel.de/kultur/martin-millers-buch-ueber-seine-mutter-alice-die-maske-der-kinderrechtlerin/8793762.html

      Ihre Aussage „Fremdbetreuung immer noch besser, wenn Eltern Monster sind.“ darf und muss man also durchaus auf sie selbst als Mutter beziehen! Nur, dass sie sich in ihren Büchern halt bedauernswerterweise nicht offen als Beispiel nennt, weil das ihrem eitlen, selbstverliebten Image als Koriphäe geschadet hätte. Also warum sollten wir die praktizierende „schwarze Pädagogin“ überhaupt ernstnehmen? Solche Leute sind nur eins wert: sie AUF TEUFEL KOMM RAUS, zu kritisieren, für den immensen Scheiß, den sie verzapft haben, mitsamt ihrer ganzen gehirnverfickten Anhängerschaft, die es nicht merkt oder lieber ignoriert und verharmlost, dass es sich bei ihr praktisch wie theoretisch um eine der typischen pädagogische Perverslinge handelt. (https://co.pinterest.com/gertrud4617/educational-theory-and-its-perverse-gurus/ ; im Aufbau). Das ambivalente Geschwafel eines citisite bildet da leider keine Ausnahme; das ist nur die elende Fortsetzung des Millerschen Lügen- und Angeber-Diskurses mit seinen zu gut versteckten Bekenntnisschen.

      Klar, dass solche Leute leugnen, dass es auch biologisch-neurologische Gründe für Verhaltensauffälligkeiten gibt. Es ist für eine zutiefst narzisstische Person wie Miller einfacher, wenn sie sich nicht in ihren Defiziten erkennen muss, sondern sie anderen in die Schuhe schieben kann und sich dem Irrglauben hingeben kann, das begabte Kind habe seine Defizite hinter sich gelassen (bei Miller.: sie habe ihre Gefühle erst als Erwachsene über die Malerei entdeckt, was typisch für Asperger ist). Das erlaubt ihnen, viele Dramen zu schreiben: Asperger schreiben ja gerne und viel! sie halten sich ja für so prächtig im Analysieren, weil es ihnen so lange so schwer fiel, Menschen überhaupt zu verstehen, und sie sich so intensiv damit beschäftigen mussten, um wenigsten „ein bisschen was“ zu kapieren. Wenn auch nicht unbedingt das richtige. (So auch Udo Selber von der Erziehungsberatungsstelle Königstein: Der hat seine Gefühle auch erst über die Kunst, in dem Fall die Musik entdeckt. In dem Musik-Clip zu seinem Song „Verdammt lang her“ durch den Mann, der zuerst gegen eine Glaswand rennt, schön umgesetzt, eine typische Asperger-Metapher. Ich wette, bei dem nimmt „Das Drama des begabten Kindes“ auch einen Ehrenplatz im Bücherschrank ein.)

      Miller gelingt es zum Beispiel bei Nietzsche nicht, dessen Absonderlichkeiten als Folge einer neurologischen Besonderheit /einer Entwicklungsstörung zu sehen. Sie zitiert etwa die Angst des schwer schielenden (!) Nietzsches wegen seiner epileptischen Anfälle (!) an „Gehirnerweichung“ zu leiden, wie sein Vater, der so gut Klavier spielen und improvisieren konnte (!) und angeblich daran starb (oder vielleicht auch an seiner jahrelangen schweren Depression!). Oder dass er – auch das typisch für Autismusspektrumsstörung, bei Regen drauf bestand, gemessenen Schrittes nach Haus zu schreiten, weil sich das für einen Abiturienten so gehöre. (Vgl. die Autisten Nicole Schuster, die den Fahrradhelm aufsetzt, obwohl jemand reingepisst hatte, weil man den Helm halt immer aufzusetzen hat.)

      Gefühlsexpertin Miller zieht es vor, diese Phänomene ausschließlich als Ausfluss einer zu rigiden und lieblosen Erziehung zu deuten. Und als ihr eine ehemalige Patientin von ihr schreibt, sie wisse nun endlich, wo ihre psychischen Probleme herrührten, nämlich von ihrer Autismusspektrumsstörung, sagt diese dumme Nuss Miller glatt, so etwas gäbe es gar nicht und das käme alles von der schlimmen Erziehung. (Die Seite habe ich jetzt auf Anhieb nicht gefunden, als Ersatz: http://wonderingaboutautism.blogspot.de/2009/05/autism-and-dissociation.html ; https://www.alice-miller.com/en/truth-concealed-causes-childs-suffering/ ; https://www.alice-miller.com/en/bio-medical-scientists-score-higher-in-autism-spectrum-traits/ ; https://www.alice-miller.com/en/genes/ )

      • Hi Eva.

        Die Story mit Millers Sohn kenne ich natürlich. Heisst jedoch NICHT, dass sie Mist schreibt! Richter kennen Gesetze – garantiert ja auch nicht – dass sie keinen Mist bauen!

        Man sollte die Kirche im Dorf lassen!

        Hätte ich bei Miller Kernberg (positiv) erwähnt, wäre ich ihr Erzfeind geworden. An CitiSite schrieb sie zudem einmal öffentlich (vor Publikation immer per privatmail) über ihre Berufskollegen: «Sehr geehrter Herr Krapf, es ist als wären die Gehirne dieser Menschen in den ersten Jahren ihres Lebens verbetoniert worden. Da ist nichts zu machen, sie können die einfachsten Zusammenhänge nicht begreifen.»

        Damit meint sie Konsorten wie Dr. Gross!

        Auf den Punkt gebracht : „verbetonierte Gehirne!“ Also ohne Umwege über Borderline, Autismus und Co. Verbetoniert sind – ich kenn da genügende – auch Mütter, die sich als „perfekt“ positionieren und in Wahrheit „Monster-Mütter“ sind! Genannt auch „Schauspieler!“ Oder / und: „guck mal in den Spiegel, Du Miststück!“ Zitat einer Psychoanalytikerin! CitiSite berichtete.

        Steht ja schon in der Bibel: „An ihren Taten werdet sie ihr erkennen!“ Nicht am theoretischen, philosophischen Gewäsch! Insoweit CitiSite nicht „ambivalent“ ist, er handelt wie er schreibt! Willst die Adresse meiner Tochter?

        Lange vor Schore: „communication is the key“ – ihr Zitat: „ich vermisse mit Papa zu reden!“ Schmunzler, weil Mutti mich anrief, dies berichtetet – nicht weil Trennung – sondern der Hausbau sich verzögerte, so vorübergehend kurz getrennt! Wette gilt: „wer hat zu berichten, dass Kind vermisst, mit einem zu reden!“ Wenn`nich, na was wohl vorliegt?

        Das Drama des begabten Kindes beginnt mit der Unfähigkeit von Eltern – nicht – auf das Kind eingehen zu können: „Die Eltern waren körperlich präsent, jedoch emotional abwesend!“

        Nicht das Ausmaß der Bedürfnisbefriedigung entscheidet über die Qualität von Versorgung, sondern die Antwort auf Initiativen des Kindes im Sinne einer Wechselseitigkeit des Dialogs. Antwort (Rückmeldung) ist Voraussetzung für jedes Wachstum und nach neuesten Erkentnissen Voraussetzung für das Gehirnwachstum des Kindes. Kinder, die ohne Antwort bleiben — wie die Säuglinge aus den Experimenten Friedrichs II.
        sterben, auch wenn sie ausreichend genährt sind“, usw.

        Zitat: „Miller gelingt es zum Beispiel bei Nietzsche nicht, dessen Absonderlichkeiten als Folge einer neurologischen Besonderheit /einer Entwicklungsstörung zu sehen.“

        Das stimmt nicht! Zitat ihrer Kollegin – Enkelin von „Krupp Stahl.“ Barbara – Miller Team: «Es ist unfassbar und einfach empörend für mich, wie die Forscher und Experten ihre Augen fest vor den längst erforschten Tatsachen verschliessen, welche längst erschütternd beweisen, daß Kindesmißbrauch, Vernachlässigung schwere Auswirkungen auf die Entwicklung des Gehirns in der frühen Kindheit haben. Für uns folgt aus alledem zwingend, dass viel mehr getan werden muss denn wenn die geschilderten Veränderungen im Gehirn einmal eingetreten sind, ist der Schaden nicht wieder gut zu machen.“

Hinterlasse eine Antwort zu Eva Martin Antwort abbrechen