Mordmotiv Kindesentfremdung: Finale rechtliche Geltendmachung gegen die „Fachanwältin“ Hitzlberger, Würzburg – verantwortlich für erzwungenen Kontaktabbruch zu meinem Kind seit Juni 2012!!!

…“Der Würzburger Psychiater und Neurologe Dr. Wilfrid von Boch-Galhau veröffentlichte unlängst gesammelte Studien aus 30 Jahren Forschung zur Parental Alienation. Zu seinen Patienten gehören Scheidungskinder aller Altersstufen und eine immer größer werdende Gruppe entsorgter Eltern, meist Väter. „Sie haben den Kontakt zu ihren Kindern seit Jahren verloren“, sagt er, „sie kommen mit depressiven oder auch suizidalen Krisen zu mir. Der Beziehungsabbruch wirkt auf alle traumatisch.„….

http://www.zeit.de/zeit-magazin/leben/2017-05/eltern-kind-entfremdung-psychologie-vaeter

….Diese Klage und der Schadensersatz ist infolge einer notwendigen Generalprävention angezeigt, da bundesweit teilweise keinerlei Hemmschwelle seitens von Rechtsanwältinnen besteht, durch Eskalation von Familiengerichtsverfahren und widerwärtige zielgerichtete Ausgrenzung von Vätern Menschen in den Tod zu treiben…..

Hitzlberger in den Reihen der sich seriös gerierenden Kanzlei „Jordan, Schäfer, Auffermann“ – Geld und Standesdünkel sind alles.

http://www.anwaelte-jsa.de

Hervorgetan hat sich insbesondere auch P. Auffermann, der Hitzlberger ersetzte, als es darum ging, Februar 2016, die von Hitzlberger zubereitete Ausgrenzung und Bindungszerstörung vor dem OLG Bamberg „gerichtsfest“ zu machen.


http://www.anwaelte-jsa.de

Gelungen: Justizverbrecher Pankraz Reheußer leistete ganze Arbeit und warf auch noch die Helferin und Zeugin U. Alletsee als Umgangspflegerin aus dem Verfahren!

Solche „Leitlinien“ des Würzburger Anwaltsvereins, Jordan, Schäfer, Auffermann vorne dabei, sind das Papier nicht wert und sind offenkundig nur Fassade zur Vertuschung der menschlichen Verbrechen, die sich in Gerichtssälen abspielen: Verhaltenskodex und Leitlinie für Familiengericht, Anwaltsverein Würzburg

Gestern war „Vatertag“ – ich war zuerst bei einem Charity-Lauf einer muslimischen Jugendorganisation in Stuttgart, danach mit den Leuten eines Behindertenwohnheims beim Grillen.

Mein Kind habe ich, wie an allen anderen „Vatertagen“ seit 2004 nicht gesehen, nicht gesprochen, keinen Kontakt.

In einem Rechtsstaat ist so eine willkürliche widerwärtige ZERSTÖRUNG von Grund- und Elternrechten zu Lasten eines Kindes nach meinem Verständnis ein Verbrechen und muss endlich Folgen haben.

Wer diese Klage liest, kann erahnen, wie so etwas überhaupt möglich ist. Immer noch – und so nur noch in Deutschland.

An das
Landgericht Würzburg
Ottostraße 5
97070 Würzburg

Hiermit wird Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe gestellt, gemäß dem Klageentwurf auf Schadensersatz/Schmerzensgeld in Höhe von 1. 200 000 Euro gegen
Dr. Gabriele Hitzlberger, zu laden über Kanzlei Jordan, Schäfer, Auffermann, Kapuzinerstraße 17, 97070 Würzburg.

Die Höhe des Schmerzensgeldes/Schadensersatzes ist orientiert an der Höhe, die vom Landgericht München Izu Aktenzeichen 9 O 20622/06 zugesprochen wurde, vier Wochen ungerechtfertigter Kindesentzug.

Der Kläger hat durch die Schuld der Beklagten seit Juni 2012 trotz vollstreckbarem Beschluss auf wöchentliche Treffen keinerlei Kontakt mehr zu seinem leiblichen Wunschkind. (Ausn. eine Begegnung im August 2012 im Beisein des Zeugen Wegmann)

Das hier zur Anklage gebrachte vorsätzlich den Kläger und sein Kind schädigende und menschlich widerwärtige Verhalten der Beklagten unter Missbrauch der ethischen Grundsätze als sog. Organ der Rechtspflege und die von der Beklagten beabsichtigten und eingetretenen Schädigungen hieraus sind objektiv als Mordmotiv zu werten, wie infolge beweis- und schadensrechtlich dargestellt.

Antrag auf Beiordnung eines Rechtsanwalts wird gestellt.

Das Rechtsgut ergibt sich insbesondere aus Art. 6 Grundgesetz.

Begründung:

1.
Der Anspruch auf Schadensersatz/Schmerzensgeld ergibt sich aus § 253 Abs. 2 BGB:

„(2) Ist wegen einer Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung Schadensersatz zu leisten, kann auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine billige Entschädigung in Geld gefordert werden.“

Dass aufgrund grundlosen Kindesentzuges ein Schadensersatz- und Schmerzensgeldanspruch in erheblicher Höhe angezeigt ist, ist fraglos, wie bayerisches Gericht feststellte, Urteil des Landgerichts München I, Aktenzeichen: 9 O 20622/06, Pressemitteilung:

„Für die Eltern war es ein Albtraum: Eine Mitarbeiterin des Jugendamtes sieht in einem Münchener Kindergarten ein kleines Mädchen mit einem blauen Auge und hat den Verdacht, das Kind sei misshandelt worden. Zur Klärung wird das Mädchen in die Haunersche Kinderklinik gebracht, wo die Ärzte den Verdacht bestätigen: Ursache der Verletzung könne nur eine Kindesmisshandlung sein. Das Mädchen wird daraufhin den Eltern entzogen. Die völlig aufgelösten Eltern werden in Begleitung der Polizei in die Psychiatrie gebracht, nachdem der Vater der fünfköpfigen Familie in seiner Verzweiflung droht, er werde sich umbringen. Als klar wird, dass der Vorwurf der Kindesmisshandlung unhaltbar ist, befindet sich das Mädchen bereits fast vier Wochen in staatlicher Obhut: Das blaue Auge hatte sich die Kleine wie von den Eltern immer beteuert beim Zusammenstoß mit einer Türe geholt.

Im Prozess gegen das Klinikum stellte der gerichtliche Sachverständige fest, dass die Verletzung ohne weiteres zur Unfallschilderung der Eltern passt. Ein Anhalt für eine Kindesmisshandlung ergab sich nicht. Angesichts dessen hat die 9. Zivilkammer des Landgerichts München I in einem gestern verkündeten Urteil die Ludwigs-Maximilians-Universität als Trägerin der Haunerschen Kinderklinik zur Zahlung von Schmerzensgeld in Höhe von 20.000,00 verurteilt, wobei den Eltern jeweils 5.000,00 und dem Mädchen 10.000,00 zugesprochen wurden.

(Pressesprecher: RiLG Tobias Pichlmaier)
http://www.justiz.bayern.de/gericht/lg/m1/presse/archiv/2009/01760/index.php

Der Kläger wurde infolge der Ausgrenzung und Kriminalisierung als Vater sieben Monate zu Unrecht in der Forensik und drei Monate in sog. Untersuchungshaft festgehalten, wofür er ebenfalls bis heute trotz Freispruch im fraglichen Verfahren durch das Landgericht Würzburg vom 20.08.2010, Az. 814 Js 10465/09, bis heute keinen Cent Entschädigung vom Freistaat Bayern erhalten hat.

Die Beklagte Hitzlberger versuchte auch dieses Unrecht gegen den Kläger weiter zur Entrechtung des Klägers zu missbrauchen.

Für die massiven, existentiellen und das gesamte Leben tangierenden Folgen des über momentan 5 Jahren anhaltenden Kindesentzugs und Kindesentführung auf das Kind und hieraus auf den Kläger als Vater wird beantragt – sollte das Gericht gesundheitliche und psychische Schädigung aufgrund dieses Verbrechens für Kinder und hieraus für Väter weiter lebensfremd und realitätsleugnend phrasenhaft in Abrede stellen wollen – folgende Sachverständige hinzuzuziehen:

Professor Dr. med. Ursula Gresser, Blombergstraße 5, 82054 Sauerlach

In einer von der Sachverständigen und Zeugin veröffentlichten Analyse in der Neuen Zeitschrift für Familienrecht heißt es:

„Die Studien über die Folgen von Kontaktabbruch eines Kindes zu leiblichen Eltern kommen mit unterschiedlichen Ansätzen zu dem Ergebnis, dass ein Kontaktverlust zu den leiblichen Eltern mit erheblichen gesundheitlichen Schädigungen der Kinder einhergeht, die teilweise lebenslang anhalten. Kontaktverlust zu den leiblichen Eltern ist mit einem deutlich erhöhten Risiko für die Entwicklung von Verhaltensauffälligkeiten, schweren Depressionen, Suchterkrankungen, Angst- und Panikerkrankungen verbunden. Es finden sich auch organische Veränderungen, wie z.B. des neuroendokrinen Stoffwechsels.

Durch Kontaktverlust zu lebenden Eltern werden die betroffenen Kinder etwa doppelt so stark und dreimal so lang belastet wie bei Kontaktverlust durch Tod.“

Beweis:
NZFam vom 06. November 2015, Seite 989 bis 994

Der Kläger ist durch den Missbrauch der Beklagten seit Juni 2012 dazu verdammt, der Schädigung seines Kindes auf Betreiben der Beklagten, die die Kindsmutter zu Entwertung des Klägers, Ausgrenzung, Umgangsboykott und dem zu diesem Zweck erfolgten Untertauchen mit dem Kind, Oktober 2012, völlig hilflos zuzusehen.
Die Beklagte brachte, wie infolge beweisrechtlich belegt, die Hilfsmaßnahmen der Justizbehörden Würzburg gezielt zum Scheitern, um dem Kläger als Vater zu schaden, unter Schädigung auch des Kindes des Klägers.

Der von der Beklagten herbeigeführte rechtsfreie Zustand der völligen Kontaktlosigkeit und des Fehlens jeglichen Anknüpfungspunkte an die Lebenswelt des leiblichen Wunschkindes ist erkennbar geeignet, einen Suizid eines so ausgegrenzten Vaters herbeizuführen.

Dies ist offenkundig auch das Ziel der Beklagten (gewesen).

Eine psychische Erkrankung, die die Beklagte unter Vorsatz wider besseres Wissen vor dem Familiengericht behauptete, um dem Kläger zu schaden und die auch die bayerische Justiz gerne Justizopfern und Männern im Paarkonflikt andichtet, ist hingegen beim Kläger nicht vorhanden.

Zeugnis:
Prof. Dr.Dr. Norbert Nedopil
, zu laden über Nußbaumstraße 7, 80336 München

Beweis:
Gutachten des Prof. Dr. Norbert Nedopil vom 02.03.2010, Landgericht Würzburg, Az. 1 Kls 814 Js 10465/09
Gutachten Prof. Dr. Nedopil für das Landgericht Würzburg, 02.03.2010

Ein Motiv für das widerwärtige und destruktive Verhalten der Beklagten außer das der Bereicherung an Menschen, die in seelischer Not sind, ist nicht ersichtlich.

2.
Von Mai 2010 bis Mai 2012 fanden aufgrund vollstreckbaren Beschlusses des Amtsgerichts Würzburg vom 09.04.2010, Az. 005 F 1403/09, wöchentliche Treffen zwischen Vater und Kind statt, die sich insgesamt überaus positiv entwickelten und zu einer erheblichen Entlastung des Kindes des Klägers führten. Es fanden insgesamt 94 Treffen statt, deren Verlauf dokumentiert ist.
Protokoll AG Würzburg/konkrete „Umgangsregelung“, 09.04.2010

Zeugnis:
Lisa Marx
, zu laden über Kinderschutzbund Würzburg, Franziskanerplatz 3, 97070 Würzburg

Zeugnis:
Christine Scholl
, zu laden über Kinderschutzbund Würzburg, Franziskanerplatz 3, 97070 Würzburg

Die Zeugin Marx begleitete beginnend Mai 2010 die Treffen und war bei den Besprechungen des Kinderschutzbundes sowie bei Besprechungen mit der Kindsmutter anwesend. Nach einer Übergangsphase, an der beide Helferinnen sich engagierten, übernahm aufgrund Wegzug der Zeugin Marx die Zeugin Scholl die Begleitung der Treffen.

Das Kind wurde zuvor aufgrund Missbrauch des Rechtssystems durch die Kindsmutter, Volljuristin Kerstin Neubert, von Dezember 2003 bis Mai 2010 komplett vom Vater entfremdet, nachdem die Zeugin Neubert drei Monate nach Geburt des gemeinsamen Wunschkindes aufgrund eigener persönlicher Motive eine zuvor nicht kommunizierte Trennung erzwang, indem sie dem Kläger vom Zivilgericht Würzburg ein mittels falscher Eidesstattlicher Versicherung erlangtes sog. Kontaktverbot auferlegen ließ, Az. 15 C 3591/03.

Zeugnis:
Kerstin Neubert
, zu laden über Kanzlei Pickel & Partner, Roßbrunnstraße 15, 97421 Schweinfurt

Zur Normalisierung der Situation, zur Vorbereitung der Ausweitung der Treffen, der Entlastung des Kindes und mittelfristig zwecks Erlangung des Sorgerechts für den Kläger (das ihm aufgrund des verfassungswidrigen § 1626a BGB verweigert ist) wurde im Dezember 2012 die Mediatorin Katharina Schmelter von der gerichtsnahen Beratungsstelle mit gemeinsamer Elternberatung betraut.
Beschluss Familiengericht, gemeinsame Beratung der Eltern, 20.12.2011

Zeugnis:
Frau Katharina Schmelter
, Elternberatungsstelle Würzburg, zu laden über Dominikanerplatz 8, 97070 Würzburg

Beweis:
Vermerk Amtsgericht Würzburg, 20.12.2011, Az. 002 F 1462/11

Die Mutter sagte diese Elternberatung kurzfristig über ihren damaligen Anwalt ab, da sie zuerst eine Therapie machen müsse:

„Die Vereinbarung des Termins in der mündlichen Verhandlung vom 20.12.2011 ist für die Kindsmutter zu einer stetig wachsenden psychischen Belastung geworden, welcher entgegengewirkt werden muss. Den Hinweis des Gerichts in der Verhandlung vom 20.12.2011 aufgreifend, nahm die Antragsgegnerin psychologische Beratung bei einer Person, welche die vorliegende Fallgestaltung kennt, in Anspruch. Diese riet ihr dringend, vor Beginn der Gespräche bei der gerichtsnahen Beratung psychologische Hilfestellung in Anspruch zu nehmen.“

Beweis:
Schreiben Rechtsanwalt Rothenbucher, 03.01.2012, Az. 2 F 1462/11, Amtsgericht Würzburg
Schreiben RA Rothenbucher: „psychische Probleme“ der Kindsmutter – keine Beratung

Es war Rechtsanwalt Rothenbucher auch bewusst, dass es nicht die vorgebliche psychische Belastung seiner Mandantin war, die ihr Handeln bestimmte sondern der Wille, sich dem Verfahren und der Verantwortung zu entziehen, um die weitere Normalisierung der Beziehung zwischen Kind und dem von ihr verstoßenen und entwerteten Vater weiter verhindern und ihr asoziales Verhalten und den Mythos vom gewalttätigen und untauglichen Ex-Partner, von dem sie sich quasi trennen musste, weiter aufrecht zu erhalten.

Da er die interessegeleiteten unredlichen Taktiken und Strategien seiner Mandantin nicht mehr mittragen wollte, legte er unmittelbar nach Verfassen dieses letzten Schreibens das Mandat nieder.

Zeugnis:
Ulrich Rothenbucher
, Taschenpfad 2, 97076 Würzburg

Die Richterin ermöglichte der Kindsmutter, dass sie zunächst – mit der klaren Zielsetzung gemeinsamer Elterngespräche – Einzelgespräche bei Frau Schmelter, gerichtsnahe Beratungsstelle durchzuführen sind.

Die Kindsmutter verweigerte infolge anlasslos und völlig unsanktioniert auch diese Einzelgespräche.

Zeugnis:
Frau Katharina Schmelter
, Elternberatungsstelle Würzburg, zu laden über Dominikanerplatz 8, 97070 Würzburg

Der Kläger selbst hat bis Dezember 2015 Einzelgespräche bei Frau Schmelter geführt,wobei er jeweils von Stuttgart nach Würzburg fuhr.

Die Beklagte hat wie infolge beweisrechtlich ausgeführt unter Missbrauch ihrer Stellung als Rechtsanwältin und unter Begehung von Straftaten wie Anstiftung zur Kindesentführung, Anstiftung zum Umgangsboykott, Verleumdung, Beleidigung, Vortäuschen von Straftaten zielgerichtet auf die folgende Zerstörung der Bindung des Klägers zu seinem leiblichen Kind hingewirkt, wie die Mandantin der Beklagten in dieser Sache bestätigen kann, die von den Taten der Beklagten insoweit vermeintlich profitiert.

Zeugnis:
Kerstin Neubert
, zu laden über Kanzlei Pickel & Partner, Roßbrunnstraße 15, 97421 Schweinfurt

Die Zeugin ließ sich trotz der offenkundigen Schädigung des Kindes auf die Taten der Beklagten ein, da sie ihren Wunsch nach Verweigerung zur Teilnahme an gerichtlich beschlossener Elternberatung bei der Zeugin Katharina Schmelter ermöglichten und ihr weiter ermöglichten, aus niederen Motiven und abgewhrten Schuldgefühlen heraus die Kommunikation und Kooperation mit dem Vater des Kindes verweigern zu können. Dies auch im Wissen um die weitere Belastung und Schädigung des Kindes (und des Klägers als Vater).

Zeugnis:
Kerstin Neubert
, zu laden über Kanzlei Pickel & Partner, Roßbrunnstraße 15, 97421 Schweinfurt

Die von der Beklagten seit März 2012 verschuldeten Schädigungen für das Kind des Klägers sind als irreversibel anzusehen.

Bereits mit Datum vom 20.12.2012 wurde vor dem Amtsgericht Würzburg einvernehmlich festgestellt, dass weitere Trennung von Vater und Kind für das Kind fatale Folgen haben wird, wörtlich heißt es:

„Der Verfahrensbeistand und der Vertreter des Jugendamtes äußern sich. Der Verfahrensbeistand gibt unter anderem an, dass er mit Frau Martin, der (früheren) Therapeutin des Kindes gesprochen habe. Frau Martin habe festgestellt, dass das Kind mittlerweile dazu neige, Verhaltensweisen an sich als väterliches Erbe einzuordnen und abzulehnen. Dies sei eine Art Dämonisierung, die aufgelöst werden müsse. Dies gehe nur, indem wieder Kontakt hergestellt werde. Er könne auch die ablehnende Haltung der Mutter gegenüber Gesprächen von Frau Schmelter mit dem Kind nicht verstehen und nicht nachvollziehen.“

Beweis:
Vermerk Amtsgericht Würzburg vom 20.12.2012, Az. 2 F 1869/12
Familiengericht Würzburg, Az. 2 F 1869/12 Verhandlung 20.12.2012: sofort Kontakte

Weiter heißt es:

„Rechtsanwältin Dr. Hitzlberger erläutert während des Diktats den Standpunkt der Mutter, dass aus Sicht der Mutter Herr Deeg seit einem Jahr von Frau Schmelter therapiert werde und dass deshalb Zweifel an der Neutralität bestehen.“

Beweis:
Vermerk des Familiengerichts Würzburg vom 20.12.2012, Az. 2 F 1869/12

Die Mediatorin Frau Schmelter wurde wie dargelegt bereits im Dezember 2011 mit gemeinsamer Elternberatung beauftragt. Diese verweigerte die Kindsmutter wegen vorgeblicher eigener psychischer Belastung. Die ihr hierauf – vor dem Hintergrund der Mitteilung der Kindsmutter, wegen ihrer Belastung eine Therapie zu beginnen – zugestandenen Einzelgespräche verweigerte sie infolge ebenfalls.

Zeugnis:
Frau Katharina Schmelter
, Elternberatungsstelle Würzburg, zu laden über Dominikanerplatz 8, 97070 Würzburg

Eine Therapie hat die Kindsmutter – vermutlich ebenfalls auf Betreiben der Beklagten – nie begonnen, wie sie in Verhandlung im September 2013 süffisant mitteilte, da die Probleme ausschließlich beim Vater lägen.

Zeugnis:
Kerstin Neubert
, zu laden über Kanzlei Pickel & Partner, Roßbrunnstraße 15, 97421 Schweinfurt

Zeugnis:
Antje Treu
, zu laden über OLG Bamberg, Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg

Ein Jahr später versucht die Kindsmutter nun auf Rat der Beklagten die Mediatorin zu entwerten, indem sie vorhält, dass die Mediatorin den Vater therapiere, der die vom Gericht aufgegebenen Einzelgespräche zur Entlastung des Kindes und mit dem Ziel gemeinsamer Elternberatung regelmäßig wahrgenommen hat.

Zeugnis:
Antje Treu
, zu laden über OLG Bamberg, Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg

Allein dieser Versuch der Pervertierung einer Hilfe durch Dritte und die Umkehrung in etwas für sie persönlich vermeintlich Nachteiliges zeigt das Menschenbild, das die Kindsmutter und die Beklagte hier einbringen und mit dem sie die gesamte bis Mai 2012 erkämpfte positive Entwicklung zu vergiften suchen.

In der Gerichtsakte ist die weitere Erörterung des Sachverhalts beweisrechtlich dargelegt:

„Frau Kleylein-Gerlich bestätigt die Einschätzung von Herrn Wegmann, dass die Entwicklung beim Kind fatal ist, wenn sie väterliche Anteile an sich bemerkt oder zuordnet und ablehnt und dass das auch aus ihrer Sicht nur über einen Kontakt aufgelöst werden könne. Sie gibt an, dass sie bisher nur zum Vater einen Kontakt herstellen konnte. Der nächste Schritt wäre, den Kontakt zur Mutter und zum Kind herzustellen.

Rechtsanwältin Dr. Hitzlberger erklärt nach Rücksprache mit der Mutter, dass Bereitschaft bestehe, den Umgang beim Kinderschutzbund im Beisein von Frau Kleylein-Gerlich wieder aufzunehmen…..“.

„Der Vertreter des Jugendamtes wird das Nötige veranlassen. Die Mutter wird mit Frau Kleylein-Gerlich einen Termin vereinbaren.“

Stattdessen reichte die Beklagte mit Datum vom 08.01.2013 einen Befangenheitsantrag gegen die Richterin Treu ein, mit welchem diese anhaltend kaltgestellt wurde, was kausal die bis heute andauernde komplette Bindungszerstörung zwischen Vater und Kind mit massivsten und irreversiblen Folgeschäden verursacht.

Die Beklagte äußert und schwadroniert wie folgt unter gezielter Missachtung aller Appelle professioneller und kundiger Helfer, dass weiterer Kontaktverlust dem Kind des Klägers schaden wird, fatale Folgen haben wird und irreversibel und unkorrigierbar sein wird und versucht weiter, den Kläger und Vater pauschal zu dämonisieren, in einer weiteren Setzung von Eskalationsmotiv hier nun als persönlichkeitsgestört:

„Der nunmehrige Beschluss missachtet die vorgreifliche Frage, ob ein Umgang überhaupt im Kindeswohl liegt, sondern geht schlicht davon aus, dass ein Umgang stattzufinden hat und lediglich zu klären ist, wie dieser Umgang stattfinden soll. Insbesondere ist die Richterin zu keinem Zeitpunkt weder in den mündlichen Verhandlungen noch in der einstweiligen Anordnung darauf eingegangen, dass Herr Deeg eine massive Persönlichkeitsstörung (Hervorhebung so im Original) hat, welche bereits im Verfahren vor dem OLG Bamberg am 11.03.10, Az.: 7 WF 41/10, S. 2 festgestellt wurde.

Glaubhaftmachung: Beiziehung der Akten des OLG Bamberg vom 11.03.10, Az.: 7 WF 41/10

Weiterhin wird von der Richterin völlig ignoriert, dass Herr Deeg auch den Verfahrensbeistand Herrn Wegmann bedroht hat und dieser die Drohungen sehr ernst genommen hat. Herr Wegmann hat hieraufhin die Kindsmutter telefonisch vor einem aggressiven Verhalten von Herrn Deeg gewarnt. Diese Vorfälle sind der Richterin durch den gestellten Antrag auf Erlass einer erneuten Gewaltschutzverfügung bekannt, die die Kindesmutter auf Empfehlung von Richterin Treu zurückgenommen hat.

Glaubhaftmachung: Antrag der Gewaltschutzverfügung vom 18.09.12 in FK“…..

Befangenheitsantrag der Kindsmutter gegen die Richterin, 08.01.2013

Beweis:
Schreiben der Beklagten vom 08.01.2013, Az. 2 F 957/12, Amtsgericht Würzburg

Die Strategie der Beklagten unter Missbrauch ihrer Stellung als Organ der Rechtspflege ist es fortgesetzt, zuerst für Schädigung und Ausgrenzung zu sorgen und hernach diese Schädigung und Ausgrenzung zur weiteren Diffamierung und Darstellung des Klägers als diffus bedrohlich selbstreferentiell weiter zu treiben.

Hierbei beruft sich die Beklagte zwecks Diffamierung der Richterin in Befangenheitsantrag u.a. auf Verfahrenspfleger Günter Wegmann und diffuse unbelegte Äußerungen (dieses Stimmung schaffende Vorgehen der Beklagten wiederholt sich später), während dieser sich im Termin und aus Gründen des Kindeswohls erkennbar bereits anders positioniert hat und erkennbar die Schädigung durch Kontaktverlust kritisiert, die die Beklagte hier forciert und gezielt durch Eskalation weitertreibt.

Die Schädigung für das Kind und den Kläger als Vater ignoriert die Beklagte komplett zugunsten eines offenkundig niederen Motivs, hier irgendwie formaljuristisch Recht zu bekommen.

Nachdem eine erneute Eskalation und Ausgrenzung mittels Missbrauch des Gewaltschutzgesetzes misslang, die die Kindsmutter – wie die Beklagte selbst äußert – gegen ihren eigenen Willen auf „Empfehlung der Richterin Treu zurückgenommen hat“, wirkt die Beklagte nun auf die Kindsmutter ein, den Umweg über Eliminierung der Richterin zu gehen, indem diese als vorgeblich befangen kaltgestellt wird, wodurch weiter Fakten geschaffen und die Entfremdung unter Schädigung des Kindes fortgesetzt wird.

Weiter schwadroniert die Beklagte:

„Herr Deeg hingegen hat sich nicht – wie die Richterin ausgeführt hat – kooperativ verhalten. Herr Pinilla vom Jugendamt hatte selbst im mündlichen Termin berichtet, dass er Herrn Deeg deutlich gesagt habe, dass er die diskriminierenden Schreiben und andere Aktivitäten, welche dem Umgangsrecht nicht förderlich sind, einstellen sollte. Nichts desto weniger hat Herr Deeg direkt am folgenden Tag einen Antrag an die Rechtsanwaltskammer Bamberg gestellt mit dem Antrag, Frau RAin Dr. Hitzlberger (Anm. Unterzeichnerin des Schriftsatzes) die Anwaltszulassung zu entziehen.“

„Das Verhalten der Richterin ist umso unverständlicher, nachdem sie selbst erkennbar Angst vor Ausfälligkeiten von Herrn Deeg hat. Dies wird dadurch deutlich, dass sie für die mündliche Verhandlung vom 25.09.2012 im Sorgerechtsverfahren (Az. 0002 F 1462/11) erhöhte Sicherheitsmaßnahmen angeordnet hat. Es spricht für sich, dass auch dies in den Gerichtsakten nicht dokumentiert ist. Vorsorglich wird die Richtigkeit der vorstehenden Ausführungen anwaltlich versichert.“…

Befangenheitsantrag der Kindsmutter gegen die Richterin, 08.01.2013

Beweis:
Schreiben der Beklagten vom 08.01.2013, Az. 2 F 957/12, Amtsgericht Würzburg

Die Richterin äußert hierzu in dienstlicher Stellungnahme:

„Es ist nicht zutreffend, dass ich Angst vor Ausfälligkeiten des Vaters habe. Mit unbeherrschtem Verhalten von Verfahrensbeteiligten, das – auch in anderen Verfahren – nicht selten vorkommt, vermag ich umzugehen.

Es ist auch nicht zutreffend, dass ich für die Verhandlung vom 25.09.2012 (2 F 1462/119 erhöhte Sicherheitsmaßnahmen angeordnet habe.“….

„Dienstliche Stellungnahme“ Richterin Treu auf Befangeneheitsantrag der Kindsmutter, 11.01.2013

Zeugnis:
Antje Treu
, zu laden über OLG Bamberg, Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg

Beweis:
Dienstliche Stellungnahme der Richterin Treu, 11.01.2013, Az. 2 F 957/12, Amtsgericht Würzburg

3.
Die Beklagte lügt und entwertet bewusst seit dem Tag der Mandatierung durch die offenkundig ebenfalls in seelischer Not befindliche Kindsmutter und tut all dies im vollen Wissen um die Schädigung des Kindes und um die Schädigung des Klägers als Vater.

Dieses Verhalten der Beklagten ist wie genannt als Mordmotiv zu werten.

Es ist offenkundig, dass die Beklagte den Kläger, dem Gewalt gegen Menschen auch als ausgebildeter Polizeibeamter wesensfremd ist, gezielt provoziert und eskalieren möchte, indem sie den Kläger und dessen existentiellen elterlichen Schutzbedürfnisse, Art. 6 Grundgesetz, gegenüber dem eigenen Kind aushebelt, der Kläger der weiteren Schädigung seines Kindes durch die Beklagte und im vollen Wissen um die Schädigung praktisch tatenlos zusehen muss.

Bereits in erstem Schreiben haut die Beklagte einfach ins Blaue hinein zu, entwertet den ihr unbekannten Vater und unterstellt diesem niedere Motive und den Missbrauch seines Kindes unter Missachtung jeglicher Leitlinie des Würzburger Anwaltsvereins für Kindschaftsrechtssachen (im Internet einsehbar):

„Der Antragsteller möchte ganz offensichtlich das Sorgerecht nur dazu missbrauchen, der Antragsgegnerin weiterhin möglichst viel Ärger zu machen und Steine in den Weg zu legen. Um (das Kind) geht es hier überhaupt nicht. Der Antragsteller möchte hier sein vermeintliches Recht einzig und allein dazu missbrauchen, die Antragsgegnerin unter Kontrolle zu halten und zu bevormunden. Dies ergibt sich aus seinem gesamten Verhalten, welches auch durch die Presse ging.“

Hitzelberger, Schriftsatz Mandat: 16.03.2012, 2 F 1462/11 – Beginn erneuter Entwertung und Ausgrenzung

Beweis:
Schreiben der Beklagten vom 16.03.2012, Az. 2 F 1462/11, Amtsgericht Würzburg

Nachdem die von der Beklagten beabsichtigte Schädigung und Eskalation – Scheitern der Elternberatung, Scheitern der Treffen und des vollstreckbaren Umgangsbeschlusses, Untertauchen der Kindsmutter – eingetreten ist, entwertet sie nicht nur die Person des Klägers sondern auch den mithilfe der Zeuginnen Marx und Scholl gelungenen Bindungsaufbau, die Entlastung hieraus für das Kind auch unter der schwierigen Bedingung aufgrund Kooperationsverweigerung und Störaktionen der Kindsmutter.

Die Beklagte Hitzlberger schreibt und entwertet haltlos drauf los, die seelische Not des Klägers als Vater missbrauchend, aggressiv, beleidigend, projektiv und unter offenkundig völlig fehlendem Unrechtsbewußtsein:

„Dem Kindsvater ist es in 97 Umgangsterminen nicht gelungen, eine Beziehung zwischen ihm und dem Kind herzustellen….

Das Kind lehnt zwischenzeitlich einen Umgang mit dem Vater ab. Das Kind war zwischenzeitlich selbst bezüglich dieses Umgangs in therapeutischer Behandlung. Der Therapeutin ist es nicht gelungen, ein positives Vaterbild zu vermitteln, vielmehr hat sich dieses im Laufe der Zeit sogar verschlechtert. Es liegt daher nicht im Kindeswohl, dass derzeit ein Umgang stattfindet.“

Erfüllungsgehilfin Hitzelberger: „Umgang“ verletzt „Kindeswohl“, 10.12.2012

Beweis:
Schreiben der Beklagten vom 10.12.2012, 2 F 957/12, Amtsgericht Würzburg

„In der mündlichen Verhandlung hat der Verfahrenspfleger allerdings ausgesagt, dass (das Kind) den Wunsch geäußert habe, im Moment keinen Kontakt mit dem Vater zu haben…..

„Soweit das Gericht darauf hinweist, dass das Kind ein Recht habe, eine eigene Beziehung zu seinem Vater aufzubauen, so ist dies zwar grundsätzlich richtig, verkennt aber völlig, dass der Verfahrenspfleger ebenfalls ausgesagt hat, dass sich in den bis dahin stattgefundenen 95 Umgangsterminen keine Beziehung zwischen Vater und Kind aufgebaut habe. Wenn eine solche Beziehung über 2 ½ Jahre trotz regelmäßigen Umgangs nicht aufgebaut werden konnte, ist nicht nachzuvollziehen, weshalb nunmehr mit einer einstweiligen Anordnung eine solche Beziehung mit Gewalt erzwungen werden soll, wenn das Kind dies ganz offensichtlich derzeit auch nicht wünscht. Der Vater hatte seine Chance.

Anstatt auch nur ansatzweise Einsicht in die und die existentielle seelische Not und Belange der Mandantin, des Klägers und deren gemeinsamem Kind zu zeigen, bestärkt sie die Kindsmutter weiter zu Kindesentzug/Kindesentführung und Umgangsboykott und phantasiert ohne jedes Unrechtsbewußtsein bezüglich der bereits verschuldeten Schädigung aufgrund der selbst herbeigeführten Verschlechterung der Stimmungslage nun wieder eine diffuse Bedrohungslage durch den ausgegrenzten Vater:

Die Widerwärtigkeit dieser strategischen Hetze einer Rechtsanwältin in einem hochsensiblen Konflikt, der auch über die Zukunft und die Elternbeziehung eines Kindes bestimmt, ist abartig. Es ist insoweit nicht zu fassen, dass derartes – unbehelligt auch von der um Hilfe ersuchten Direktorin des Amtsgerichts, dem Zivilgericht und der Rechtsanwaltskammer Bamberg – Verhalten einer sog. Fachanwältin für Familienrecht in einem Rechtsstaat zu keinerlei Sanktionen und Maßnahmen führt sondern diese Anwältin immer noch weiter zu Lasten des Kindes und des Vaters in ihrer Hetze nachlegen kann, ohne dass das Gericht hiergegen ein Stopp setzt.

Zitate der Beklagten, so in der Originalakte:

„Das Gericht führt in seinen Gründen aus, dass der Umgang nur deshalb nicht funktioniere, da die Mutter sich weigere, an gemeinsamen Gesprächen mit dem Vater teilzunehmen, sei keine Einzelgespräche bei Frau Schmelter wahrgenommen habe und sie ablehne, auf (das Kind) einzuwirken. Diese angeblichen Gründe sind nicht richtig.

Gemeinsame Gespräche mit dem Vater abzulehnen, steht der Mutter durchaus zu, in Anbetracht der massiven Bedrohungen sowohl schriftlicher, als auch verbaler Art, welche der Vater gegenüber der Mutter geäußert hat. Die Mutter musste sich mehrfach durch gerichtliche Gewaltschutzanträge zur Wehr setzen. Es ist ihr nicht zumutbar, unter diesen Voraussetzungen ein gemeinsames Gespräch zu führen.

Nicht richtig ist, dass die Mutter keine Einzelgespräche bei Frau Schmelter wahrgenommen hat. Es wurden zwei Einzelgespräche geführt. Diese haben jedoch in der Sache selbst nichts gebracht, weshalb die Kindsmutter auch nicht weiter bereit war, hier irgendwelche Zeit zu investieren. Schließlich muss die Kindesmutter arbeiten und Unterhalt verdienen, nachdem der Kindesvater seit der Geburt nicht einen einzigen Euro Unterhalt gezahlt hat.

…Bei dem bisherigen Verhalten des Kindesvaters drängt sich vielmehr der Verdacht auf, dass durch weitere Umgangstermine eine Gefährdung des Kindeswohles vorliegt.“—-

Erfüllungsgehilfin Hitzelberger: „Umgang“ verletzt „Kindeswohl“, 10.12.2012

Beweis:
Schreiben der Beklagten vom 10.12.2012, Az. 2 F 1869/12, Amtsgericht Würzburg

Das Elternrecht und die Elternbedürfnisse des Klägers werden von der Beklagten geradezu genüsslich pervertiert und gegen den Kläger als liebenden Elternteil missbraucht.

Das widerwärtige, vorsätzlich auf Schädigung und Ausgrenzung ausgerichtet Verhalten der Beklagten als sog. Fachanwältin für Familienrecht ist darüber hinaus erkennbar geeignet, den Suizid des Klägers reaktiv zu provozieren.

Reaktive Gesundheitsschädigung durch jahrelangen Verlust jedes Kontaktes zum leiblichen Kind sind obligatorisch.

Der Kläger ist insgesamt als psychisch sehr robust anzusehen, labilere Väter begehen regelhaft aufgrund von Schädigungen wie der der Beklagten Suizid oder verfallen reaktiv in sonstiges selbstschädigendes Vehalten/Sucht.

4.
Da die bayerischen Justizbehörden Würzburg/Bamberg hier es bisher dennoch – unter Fortführung der Schädigung – anhaltend in Abrede stellen (vgl. Landgericht Würzburg Az. 62 O 39/15), dass eine hier vorliegende erzwungene Trennung und Ausgrenzung des Klägers von Teilnahme am Leben seines Wunschkindes einen massiven Schaden gemäß § 253 BGB darstellen, und zwar auch durch die Schädigung des Kindes durch Bindungsverlust zum leiblichen Vater, ist der Kläger als weiter unverhohlen Geschädigter hier nun auch gezwungen, drastischer zu formulieren als bislang.

Eine infolge der existentiellen und irreversiblen Schädigungen reaktive Tötung der Beklagten und infolge ein Suizid des Klägers verletzt erkennbar das Kindeswohl. Daher beschränkt der Kläger, dem dies im Kern wesensfremd ist, sich trotz der widerwärtigen und vorsätzlich verschuldeten Schädigung auf die Einreichung dieser Klage.

Mehrfertigung dieser Klage geht an die Polizeibehörde Stuttgart, wo von struktureller Korruption und Fehlervertuschung zu Lasten des Klägers bei den Justizbehörden Würzburg ausgegangen wird.

Zuletzt teilte das Landgericht Würzburg dem Kläger auf entsprechende Geltendmachung lebensfremd mit, Az. 62 O 39/15:

„Schmerzensgeld als billige Entschädigung in Geld kann nach § 253 Abs. 2 BGB nur gefordert werden, wenn wegen einer Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung Schadensersatz zu leisten ist.
Die Antragsschrift enthält unter Zugrundelegung der vorgenannten rechtlichen Voraussetzungen keine Darstellung eines Sachverhalts, welcher einen Schadensersatz in Geld gerichteten Anspruch rechtfertigen könnte, insbesondere wird vom Antragsteller kein ihm entstandener materieller Schaden vorgetragen. Schmerzensgeld kann das Gericht nach § 253 Abs. 2 BGB nur wegen der oben genannten Rechtsgutsverletzungen, die beim Antragsteller nicht tangiert sind, aussprechen.“

Beweis:
Beschluss des Landgerichts Würzburg vom 03.02.2015, Az. 62 O 39/15

Infolge wurden die Schädigungen einfach fortgeführt, als hätten die Justizbehörden mit der Durchsetzung eines vollstreckbaren Umgangstitels, der Entführung eines Kindes durch die Volljuristin Neubert und der fortlaufenden Schädigung hieraus von Vater und Kind unter Missachtung des Art. 6 Grundgesetz praktisch nichts zu tun.

Sollten die Justizbehörden Würzburg die Folgeschädigungen durch Kindesentzug und Bindungsverlust für das Kind weiter in Abrede stellen wollen, werden Zeugen zu benennen sein, die die interessengeleitet agierende Provinzjustiz mit dem aktuellen Stand der Wissenschaft, der Bindungsforschung etc. konfrontieren werden.

5.
Die Strategie, die die Beklagte hier in einer widerwärtigen Art und Weise verwirklicht, scheint in gewissen Kreisen als erfolgreiche Taktik zu gelten, um ideologisch und asozial einen Kindesentzug gegenüber Vätern unter Missbrauch des Rechtssystems zu verwirklichen.

Diese Strategien werden von Juristinnen u.a. gezielt in Fortbildungen für Kolleginnen oder auch Müttern mit Trennungsabsichten, in Paarkonflikten etc. beworben.

Zunächst wird, wie von der Beklagten hier verwirklicht, jegliche Maßnahme des Gerichts einfachst unterlaufen, verschleppt und verweigert, was bereits zu einer Verschärfung der Situation zu Lasten des Kindes führt.
Die Beklagte hier entsorgte die Richterin mit Befangenheitsantrag als ihre Strategie scheitert, den Kläger mittels Gewaltschutzverfügung auszugrenzen und so weitere und vereinfachte Kriminalisierung zu ermöglichen.

Mit Verlustängsten meiner Person als Vater und ausgegrenztem Elternteils wird gezielt gespielt und eine Eskalation – sie oben – von der Beklagten gezielt zu provozieren gesucht, ein Suizid unter massiver Verletzung des Kindeswohls wird gewollt oder in Kauf genommen.

Schließlich wird durch Zeitablauf und Faktenschaffung eine Entfremdung manifestiert, worauf die Beklagte nun darauf abzielt, das minderjährige Kind in den Vordergrund zu rücken – dieses lehne den Vater ab, habe Angst vor dem Vater, der Vater sei ein Störfaktor, der unbedingt weiter zu entfernen sei.

Zitate der Beklagten, so in der Originalakte:

„….hat sich die ablehnende Haltung von (dem Kind) gegenüber seinem Vater zwischenzeitlich noch verstärkt. Der Antragsteller hat wiederholt beim Großvater des Kindes angerufen und verlangt, (das Kind) zu sprechen. (Das Kind) wollte jedoch nicht mit dem Antragsteller sprechen. Als (das Kind) zufällig einmal selbst am Telefonapparat war, als der Antragsteller anrief, hat (das Kind) völlig verängstigt sofort aufgelegt. Dieser Vorfall war am 11.08.2013. Keine Woche später, nämlich am 17.08.2013, stand der Antragsteller ohne jegliche Vorankündigung vor der Wohnung des Großvaters und verlangte, (das Kind) zu sehen. Das war nicht anwesend, worauf der Antragsteller verlangte mitzuteilen, wo (das Kind) sei. Dies wurde ihm allerdings nicht mitgeteilt. Tatsache ist, dass dieser Vorfall wiederum (das Kind) und auch den Rest der Familie in Angst und Schrecken versetzt hat. Der Antragsteller versucht, in die Privatsphäre des Kindes und der Familie einzudringen. Dies hat zur Folge, dass (das Kind) nicht mehr alleine auf die Straße und zum Spielen geht. Das Kind hat Angst, unvorbereitete auf den Antragsteller zu treffen. Das Kind traut sich zwischenzeitlich nur noch aus dem Haus, wenn es in Begleitung ist.“

Schreiben Hitzelberger, 27.08.2013, Entwertung/Ausgrenzung Vater

Beweis:
Schreiben der Beklagten vom 27.08.2013, Amtsgericht Würzburg, Az. 2 F 957/12

Die Beklagte erfindet entweder Vorgänge komplett, behauptet und bewertet überzeichnend aufgrund Erzählung irgendetwas und irrlichtert verbal über Alltags-Situationen oder Sachverhalte irgendetwas zusammen, die erkennbar erst Folge der Ausgrenzung sind, sofern sie überhaupt stattfanden.

Die Beklagte instrumentalisierte in widerwärtiger und ehrverletzender Art und Weise selbst noch die banalsten von der Kindsmutter vorgebrachten Alltagsvorgänge zur alarmistischen Entwertung von Vater und Kind. Ersterer wird dämonisiert, dem Kind nahezu eine generalisierte Angststörung angedichtet, um weiter das bezweckte Ziel, die Ausgrenzung des Vaters, erzwingen zu können.

Die Beklagte wirkt zunächst wie bereits genannt auf die Kindsmutter ein, jegliche Kooperation und Kommunikation mit der Umgangspflegerin Meike Kleylein-Gerlich zu verweigern. Dies in kaum zu überbietender Widerwärtigkeit wie aufgezeigt in vollem Wissen um die Schädigung des Kindes und die zu erwartende Irreversibilität der Ausgrenzung durch weiteren Kontaktverlust.

Hernach versucht sie, das Kind des Klägers argumentativ zu missbrauchen; eine Kommunikation des Klägers mit dem Großvater habe nicht nur dieses in „Angst und Schrecken versetzt“ – nein, gleich die gesamte Familie.

Die heute bestehenden Zerstörungen waren das Ziel der Beklagten, wobei sich Hybris und Amtsmissbrauch spätestens nach weiterem Beharren der Richterin im Dezember 2012 auf dem Umgang und Kontakt, den die Beklagte hier erkennbar mit aller Macht verhindern will, mit persönlichen niederen Motiven mischte, wie oben angeführt: mit Schreiben vom 08.01.2013 macht sie geltend, dass durch einen Antrag bei der Rechtsanwaltskammer Bamberg gegen „Frau RAin Dr. Hitzlberger“ mittlerweile auch das Kindeswohl verletzt und das „Umgangsrecht“ in Frage zu stellen sei.

Es kann insoweit offen bleiben, ob hier ein Anwaltskollege als Erfüllungsgehilfe der Beklagten fungiert oder die Beklagte mit schizophrenen Anwandlungen von sich selbst in der dritten Person schreibt.

Die Beklagte lügt gezielt über die Verängstigung des Kindes.

Während der gesamten Kontakte zwischen Vater und Kind hatte dies zu keinem Zeitpunkt in irgendeiner Form Angst vor seinem Vater oder Anlass hierzu.

Zeugnis:
Lisa Marx
, zu laden über Kinderschutzbund Würzburg, Franziskanerplatz 3, 97070 Würzburg

Zeugnis:
Christine Scholl
, zu laden über Kinderschutzbund Würzburg, Franziskanerplatz 3, 97070 Würzburg

Vielmehr ging es eher darum, die von der Kindsmutter auf das Kind projizierten Aggressionen und Entwertungen gegenüber dem Kläger als Vater und anderem Elternteil und die hieraus resultierende Zerrissenheit des Kindes anzugehen.

Zur angeblichen Verängstigung des Kindes ist die Zeugin Baur-Alletsee zu hören.

Diese stellte in mehreren persönlichen Treffen – ehe der Justizverbrecher Pankraz Reheußer, OLG Bamberg, (7 UF 210/15) diese als Umgangspflegerin aus dem Verfahren warf und einer weiteren Entfremdung Tür und Tor öffnete – mit dem Kind auch 2015/2016 fest, dass dieses keinerlei Angst oder Angstgefühle gegenüber seinem Vater hat.

Nach mehrjähriger ungehinderter Schädigung auf Betreiben der Beklagten u.a. durch Verweigerung der Kommunikation mit der Zeugin/Umgangspflegerin Kleylein-Gerlich 2012 wurde die Zeugin Baur-Alletsee erst 2015 vom Amtsgericht Würzburg (2 F 957/12) als neue Umgangspflegerin eingesetzt, die den Kontakt anbahnen sollte.

Zeugnis:
Ursula Baur-Alletsee
, Danziger Straße 11, 97209 Veitshöchheim

Die Umgangspflegerin Baur-Alletsee, die erkennbar engagiert und kompetent die Entlastung und das Wohl des Kindes in den Mittelpunkt ihres Handelns stellte und auch einen direkten und guten Kontakt in mehreren Treffen zum Kind herstellen konnte, wird von der Beklagten hierauf ebenfalls, irrlichternd sich hinter einem fabulierten „Kindeswillen“ versteckend angegangen, um diese positive Entwicklung gezielt zu unterbinden, was der Beklagten auch gelingt:

„Nach Auffassung des Herrn Wegmann sollte es im Ermessen der Umgangspflegerin bleiben, wie oft sie mit (dem Kind) und dem Kindsvater Kontakt hält. Diese Auffassung steht im direkten Widerspruch zum dem vorliegenden Sachverständigengutachten sowie dem eindeutig von (dem Kind) selbst geäußerten Willen, welcher zu respektieren ist. Das Kind ist immerhin zwischenzeitlich 12 Jahre alt.“

Beweis:
Schreiben der Beklagten an das Oberlandesgericht Bamberg vom 06.10.2015, Az. 7 UF 210/15

Parallel und zeitgleich zu dieser asozialen sinnfreien Ausgrenzung aller Helfer und der Verhinderung jeglicher kindgerechten Konfliktentspannung hetzt die Beklagte bar jeden Realitätsgehalts immer ungenierter und bei bereits verschuldetem Bindungsabbruch von dreieinhalb Jahren projektiv beliebig darauf los, um die Entfremdung zwischen Vater und Kind und die Ausgrenzung des Klägers irreversibel zu machen:

„Erschwerend kommt hinzu, dass aufgrund des aggressiven Verhaltens des Antragstellers zwischenzeitlich die Polizei hinsichtlich mehrerer Beteiligter von einer konkreten Gefährdungslage ausgeht.“…

Verantwortliche Hetzanwältin Hitzlberger zielt weiter auf Esakalation, Schreiben nach 3 1/2 Jahren Umgangsboykott, 7 UF 210/15

Beweis:
Schreiben der Beklagten an das Oberlandesgericht Bamberg vom 06.10.2015, Az. 7 UF 210/15

Auch das ist eine zweckmäßig und mit Ziel weiterer Schädigung vorgebrachte Lüge der Beklagten.

Weder die Polizei in Stuttgart noch die Polizei in Würzburg konnten im fraglichen Zeitraum ein „aggressives Verhalten“ und eine „konkrete Gefährdungslage“ – für wen? – wie von der Beklagten behauptet, auch nur ansatzweise erkennen.

Vielmehr ist es so, dass der Kläger seit mehreren Jahren aufgrund der Verbrechen zu Lasten seines Kindes die Aufklärung über die Polizeibehörden geltend macht.

Zeugnis:
KHK Walter Kümmert
, zu laden über KPI Würzburg, Weißenburgstraße 2, 97082 Würzburg

Bei den Polizeibehörden Stuttgart geht man seit mehreren Jahren u.a. von struktureller Korruption zu Lasten des Klägers und seines Kindes aus.

Zeugnis:
PK’in Birgit Schiemenz
, Polizei Baden-Württemberg, Glemsgaustraße 27. 70499 Stuttgart

Die Beklagte hat insoweit ihre Strategie der Ausgrenzung und der Verhinderung jeglichen positiven Engagements erfolgreich unter massivster Schädigung verwirklicht und ist nun – bei bereits dreieinhalb Jahren irreversiblem Kontaktverlust – darauf aus, den Kläger anhand entsprechend aufbereiteter und auch phantasierter Reaktionen zu vernichten und das Stigma als Paria aufzubereiten.

Die Beklagte hetzt und fabuliert hier triumphierend und bestätigt sich selbstreferentiell, so in der Originalakte:

„Der Antragsteller äußert also weiterhin schwerwiegende Drohungen und hat sich in keiner Weise unter Kontrolle.

So rief er auch am 75 Geburtstag beim Großvater (des Kindes) an und beschimpfte diesen mit den Worten „stirb endlich, Du Schwein“. Zwei Tage später stand er bei dem Großvater an der Haustür und klingelte.

Der Antragsteller tyrannisiert weiterhin das familiäre Umfeld (des Kindes)…..“

Beweis:
Schreiben der Beklagten an das Oberlandesgericht Bamberg vom 06.10.2015, Az. 7 UF 210/15

Richtig ist hingegen, dass der Kläger sich in 14 Jahren trotz aggressivster und asozialster Entfremdung, Ausgrenzung und verbrecherischer Schädigung auch seines Kindes bislang nichts relevantes zuschulden hat kommen lassen. (Der Beklagten selbst gelang unter falscher Eidesstattlicher Versicherung 2015 eine medienwirksame Verurteilung des Klägers wegen Beleidigung, 1800 Euro Geldstrafe durch den Justizverbrecher Thomas Behl, Würzburg).

Das Verbrechen des Kindesentzugs, das hier mittlerweile über insgesamt 14 Jahre auf dem Rücken des Klägers und seines Kindes und seit 2012 durch Verschulden der Beklagten zu verantworten ist, wird jedoch fraglos für die Verantwortlichen Konsequenzen nach sich ziehen.

Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass die Beklagte als sog. Fachanwältin für Familienrecht in einer Kanzlei arbeitet, die verantwortliches Mitglied beim Anwaltsverein Würzburg ist, der bereits vor Jahren einen sogenannten Verhaltenskodex/Leitfaden für das anwaltliche Verhalten in Kindschaftsangelegenheiten verfasst und herausgegeben hat.

Der Beklagten ist also überaus bewusst, dass ihr Verhalten auch den Standesregeln und Ethik verletzt, auf die der Berufsstand in Würzburg offensichtlich nur als Fassade Wert legt.

Bei der Beklagten imponiert insgesamt das völlige Fehlen von Unrechtsbewusstsein und Reue für die existenziellen Zerstörungen bei Vater und Kind, die niederträchtig, aggressiv, beleidigend und den Kläger insgesamt projektiv als Mensch und Vater entwertend vorgetragen werden, als sei es das Normalste der Welt, einem Vater selbst den notdürftigsten und mit immensem Aufwand herbeizuführenden Kontakt zu seinem Kind zu verwehren und hierbei das Kind zu schädigen, nur um „Recht“ zu behalten.
Hetzschreiben der Hitzlberger zwecks weiterer Zerstörung der Vaterschaft, 22.12.2015 an das OLG Bamberg, 7 UF 210/15

Als die rechtlichen Voraussetzungen erkennbar nicht gegeben waren, ist es der Beklagten gelungen, die Richterin mittels Befangenheitsantrag kaltzustellen und weiteren schädigenden Zeitablauf zu erwirken, der reaktiv gegen den Kläger zu missbrauchen ist und parallel hierzu die Kindsmutter aufgefordert und auf diese eingewirkt, sich rechtswidrig jeglicher Kooperation und Kommunikation nicht nur mit dem Kindsvater sondern auch mit den vom Gericht bestellten Helfern und Helferinnen zu entziehen.

Diese Klage und der Schadensersatz ist infolge einer notwendigen Generalprävention angezeigt, da bundesweit teilweise keinerlei Hemmschwelle seitens von Rechtsanwältinnen besteht, durch Eskalation von Familiengerichtsverfahren und widerwärtiige zielgerichtete Ausgrenzung von Vätern Menschen in den Tod zu treiben.

Die Bagatellisierung und Lässigkeit, mit der Justizbehörden und Standesorganisationen solchem Treiben zu Lasten von Kindern, Vätern und Müttern in seelischer Not zuschauen und dieses eskalieren, ist bodenlos und eines Rechtsstaates unwürdig!

Mit freundlichen Grüßen,

Martin Deeg

24 Gedanken zu „Mordmotiv Kindesentfremdung: Finale rechtliche Geltendmachung gegen die „Fachanwältin“ Hitzlberger, Würzburg – verantwortlich für erzwungenen Kontaktabbruch zu meinem Kind seit Juni 2012!!!

  1. Leider findet sich kein oder kaum ein Forum, in dem die Verwerfungen im angeblichen Rechtsstaat systematisch besprochen und für straf- und zivilrechtliche Konsequenzen eingetreten wird. Immer geht es um bestimmte Interessen von Teilen der Gesellschaft und die Frage der Rechtsstaatlichkeit bleibt damit sekundär. Dabei wäre „Rechtsstaatlichkeit pur“ eigentlich eine wesentliche Grundvoraussetzung einer parlamentarischen Demokratie. Jede Partei zur BTW gibt hierzu zumindest ein Lippenbekenntnis ab. Was von den Bekenntnissen zu halten ist, wird viel zu wenig hinterfragt. Der Väteraufbruch für Kinder hat immerhin Fragen an die Parteien / Abgeordneten zum Familienrecht formuliert https://www.vaeteraufbruch.de/index.php?id=2271
    Das ist löblich, verdient Verbreitung und Diskussion. Auch erweiternd zur Thematik „Rechtsstaat pur“. Gemeinsam erarbeitete Fragen könnte man z.B. bei Abgeordnetenwatch, bei Wahlveranstaltungen der Kandidaten und in Petitionen öffentlich stellen und damit auf die reale Situation aufmerksam machen und die Parteien und Kandidaten zur Offenbarung „nötigen“. Ich suche seit Monaten ein Forum und Unterstützung hierfür, bisher vergeblich.

    • Das führt nirgends hin, weil die Leute zu dumm oder zu gleichgültig sind. Politiker interessiert es nicht, weil sie mit schwachsinniger Volksverdummung viel mehr Wähler ansprechen: es reicht, siehe CSU, nach mehr „Sicherheit“ zu kreischen. Wie praktikabel und lebensbezogen die „Strafgesetze“ dann noch sind, interessiert doch bayerische Vollpfostenpolitiker nicht. Der „Erfolg“ ist die populistische Schlagzeile.

      • Ich sehe das anders und Du gehst ja auch anders vor. Deine Klage oben lebt z.B. von 3 grundsätzlichen Argumenten.
        1. Willkür ist zumindest offiziell verboten, auch in Bayern. Deswegen wird offiziell vehement behauptet, es gäbe keine systematische Willkür, sondern nur tragische Einzelfälle, die mindestens zum Teil durch Eigenverschulden der Betroffenen oder dem unglücklichen Zusammenfallen von unwillkürlichen Fehlern verursacht sind. Das widerlegst Du anhand Deines persönlichen Falls und mit vielen Hinweisen auf andere Fälle. Das würde kaum Sinn machen, wenn es den Politikern egal sein könnte, ob die Realität ans Licht der Öffentlichkeit kommt.
        2. Von den interessengeleiteten politischen Forderungen (z.B. zum Familienrecht) profitieren wir einerseits argumentativ und geraten andererseits aber in die Falle der Interessengegensätze. So profitieren wir als entfremdete Väter zwar argumentativ von der politischen Diskussion um das Modell Doppelresidenz, haben andererseits damit aber auch den Teil der Mütterlobby gegen uns, die sich gegen gewalttätige, intrigierende und manipulierende Väter durchsetzen will und muss. Das verhindert Mehrheiten und Durchsetzungskraft.
        3. Dagegen wäre die strikte Sanktion und ggf. strafrechtliche Verfolgung von Prozessbetrug, einschließlich der Manipulationen durch Gerichte und andere Beteiligte, im gemeinsamen Interesse all derer, die Rechtsstaatlichkeit als einen selbstständigen Wert anerkennen. Offiziell wäre das sogar eine überragende Mehrheit und das Thema damit absolut durchsetzungsfähig. Das ist fallbezogen auch Dein Hauptthema, aber es fehlt noch an politischer Unterstützung, um hierzu die Manipulation der öffentlichen Meinung zu durchbrechen. Das müsste also auf der Agenda ganz oben stehen.
        Ich verstehe daher nicht, woher der Pessimismus zu diesen Grundsatzfragen kommt. Die Politiker von Links bis Rechts müssen mit den klar rechtswidrigen Tatsachen in der Justiz konfrontiert, an ihren Lippenbekenntnissen gemessen und zu entsprechendem Handeln aufgefordert werden.
        Genau das nicht zu tun und statt dessen primär interessengeleitete Agenden zu eher meinungsabhängigen Fragen zu verfolgen, lässt mich ratlos zurück. Das ist wie mit Verstössen gegen Spielregeln, die so lange nicht „stören“, wie damit persönliche Vorteile verbunden sind. Dreht sich das Blatt, sollen die Regeln dann aber strikt gelten. Das geht schief, wie die Realität uns immer wieder zeigt. Du versuchst hier genderneutral zu bleiben und an den Kern der Verwerfungen zu kommen und Sanktionen gegen Jedermann einzufordern, der Rechtsstaatlichkeit nur als Mittel zum Zweck versteht und entsprechend handelt.

    • Auch die Justiz sieht das Problem, sucht die Mängel allerdings nicht bei der Justiz selbst sondern beim „emotionalisierten“ Bürger und eindimensional auf die Strafwut der ganz Doofen wie Rainer Wendt beschränkt:

      …“Jörg Gnisa, der Vorsitzende des Richterbundes, im Vorfeld des Weimarer Juristentreffens: „Ich befürchte auch bei uns eine Erosion des Rechtsstaates.“ Als Faktoren nennt er die Emotionalisierung in der Gesellschaft durch Teile der Berichterstattung in den Medien. „Das Recht scheint vom Bürger zunehmend hinterfragt zu werden“, meint Gnisa.“….

      http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.justiz-setzt-auf-mehr-transparenz-schwindet-der-glaube-ins-recht.b1f8374e-50a2-4453-92c6-e4983a600ca8.html

      • Emotionen für die Erosion des Rechts verantwortlich zu machen, ist eine sehr akademische Variante des Selbstbetrugs. Dass die Medien ein verfälschtes Bild der Justiz zeigen, ist sicher unstrittig. Manches wird dramatisch inszeniert, Wesentliches aber auch totgeschwiegen. Nüchterne, objektive Transparenz und Analyse wäre also tatsächlich hilfreich. Aber was versteht die Justiz darunter? Eine Staatsanwalt twittert schon und man will Abläufe besser erklären. Vom Blick in den Spiegel, von Fehlerkultur und strukturellen Qualitätsmaßnahmen kein einziges Wort. Stattdessen Sprechblasen und Selbstmitleid!

    • Ich denke, man muss Feuer mit Feuer bekämpfen.

      Dass Justizverbrecher wie Pankraz Reheußer, Clemens Lückemann oder Thomas Trapp ihr Amt missbrauchen, um – wie in diesem Blog dokumentiert – Menschen immer weiter in die Enge zu treiben, und Unschuldige, die sich wehren, vernichten wollen, hat ja Folgen, die das Gegenteil von dem sind, was die dumpfen Sicherheitsphantasten propagieren: Menschen werden radikalisiert, Ausgrenzung führt dazu, dass sich Betroffene selbst auch außerhalb von Recht und Gesetz stellen. Wenn es keinen funktionierenden Rechtsstaat mehr gibt sondern nur noch gesäuselte Selbstentschuldung für korrupte Justizjuristen und ihre Erfüllungsgehilfen, dann muss man eben Alternativen suchen.

      SO schafft man „Gefährder“ und Täter!

      • Zugleich aber auch die selbsterfüllende Prophezeiung.

        Natürlich macht es abgesehen von der Zumutung auch keinen Sinn, sich immer wieder schlagen zu lassen und brav auf das Ende der Aggression zu warten. Affektive Reaktionen sind daher meist unvermeidbar, legitim und oft auch zur Klärung tatsächlich notwendig. Über die damit verbundenen Gefahren hast Du häufiger berichtet.
        Es macht also auch Sinn, sich über die Ursachen, Umstände und effektiv wirkende Reaktionsmöglichkeiten Gedanken zu machen. Also nicht um der Täter willen, sondern um nicht in affektiven Eskalationsschleifen, Ziel- und Erfolglosigkeit hängen zu bleiben. Das ist essentiell.
        Ich hatte mir gezwungenermaßen gerade eine „Kampfpause“ verordnet, um dem gesunden Teil meiner Umgebung wieder die häufig entsagte Aufmerksamkeit zu schenken und meine Beziehungen etwas zu pflegen. Leider geht derzeit oft nur das Eine (Kampf) oder das Andere (Leben). Das richtige Leben ist wichtig und entlastend, aber auch nicht ohne Ambivalenz. Häufig muss ich mich mit naiven Vorstellungen von letztlich gerechtfertigten oder wenigstens nachvollziehbaren Handlungsweisen offizieller Institutionen im Familienrecht arrangieren, die auf Unkenntnis und / oder dem Bedürfnis nach Überwindung von gedanklichen Unstimmigkeiten (kognitive Dissonanz) beruhen. Jeder kennt Frust über Knöllchen oder über die Zurückweisung von Ansprüchen und das insgeheime Eingeständnis der (Mit-)Schuld oder Uneinsichtigkeit. Ohne Kenntnis von Tatsachen wird mir durch unausgesprochene Übertragung dieser üblichen Erfahrung auf das Familienrecht fehlende Objektivität, mangelnde Rechtskenntnisse oder Durchsetzungskraft angeheftet, insbesondere auch das gesamte Geschehen als fatale Folgen eines faustischen Pakts mit einem einzigen Teufel wahrgenommen. Wenn ich darüber spreche, nicht den imaginierten oder tatsächlichen Teufel selbst, sondern die satanische Sekte in Regress nehmen zu wollen, ernte ich Unverständnis und man fragt mich nach den zaghaften Erfolgen der Psychotherapie. Dabei könnte allenfalls die satanische Sekte auch für Andere zur Gefahr werden, wenn deren Treiben nicht mal ernsthaft Einhalt geboten wird. Das versteht niemand, der nicht schon einmal in deren Fängen hing. Sich darüber aufzuregen, macht es nicht besser. Ich versuche daher, gelassen zu bleiben, nur manchmal für die Logik des Transparenten und Wahrhaftigen zu werben. Ein ewiger Kampf gegen die verbreitete Kunst des Selbstbetrugs bei kognitiver Dissonanz. Es ist oft leichter, sich die gewünschte Realität einzubilden, als dafür vehement einzutreten.
        Es gibt aber auch solche Erlebnisse:
        Junger Vater (unter 30) mit nicht ganz so sauberer Weste, aber einer positiven Entwicklung und Einstellung zur Vaterschaft bekommt das gemeinsame Sorgerecht für seine kleine Tochter (ca. 2,5 Jahre), obwohl die Kommunikation mit der Mutter kaum möglich ist. Das entsprechende Gegenargument des Verfahrensbeistands (Rechtsanwalt) zum Ausschluss des GSR bei fehlender oder problematischer Kommunikation zieht bei dem Gericht und Jugendamt nicht. Der Vater ist vielmehr offensichtlicher Garant für eine positive Entwicklung des Kindes, insbesondere falls die Mutter ihre Auffälligkeiten mal gar nicht mehr in den Griff bekommen sollte. Er sorgt verantwortungs- und liebevoll für das Kind und bemüht sich um verbindliche Absprachen mit der Mutter. Das entspricht auch die Definition der elterlichen Sorge.

        Die Übernahme der Verantwortung für einen destruktiven Ex-Partner, für die Optimierung der Einkünfte von Professionen im Familienrecht und deren destruktiven Handlungen sind dagegen nicht Teil des Sorgerechts bzw. der elterlichen Pflicht. Sondern Auswuchs einer systematischen, rechtswidrigen bis kriminellen Entartung von Rechtssprechung, die einerseits auf persönliche Verantwortungslosigkeit und Unfähigkeit, aber andererseits auch auf strukturelle Fehlkonstruktionen und Missstände zurückzuführen ist. Um hierzu objektive Kriterien für eine transparente und reale Zuordnung der Ursachen zu finden, braucht es die systematische Auseinandersetzung mit den Strukturen, Zwängen und Methoden im Rechtswesen. Warum ist z.B. nachweislicher Prozessbetrug strafbar, aber nicht sanktionierter Alltag an deutschen Gerichten? Seltene Ausnahmen wie im Fall B. zum Mollath-Komplex machen das Übliche besonders absurd, weil dann klar im alleinigen Eigeninteresse der Justiz forciert und womöglich wider der Realität mit kruden Methoden inszeniert. Am dem konkreten Fall lässt sich sicher auch Einiges zum erodierenden Rechtsstaat analysieren und feststellen, aber Systematik und Allgemeingültigkeit bekommt das erst durch den Abgleich mit vielen anderen Fällen und einer systematischen Methodenanalyse. Dies ist aber keine Einzelleistung, sondern braucht das Zusammenwirken Vieler und entsprechende Ressourcen. Wer das verhindern kann, kann letztlich nach Gutdünken schalten und walten wie er will. Irgendwann wird es zum Brüller werden, wenn man Rechtsstaat und Demokratie fordert, weil alle lieber mit dem Feuer spielen und sicher ist sicher, dies Anderen mit zunehmender Gewalt austreiben.

        Wer die noch vorhandenen friedlichen Mittel einer Veränderung nicht ausschöpfen kann oder will, wird auch im Krieg nie befriedigende Veränderungen erreichen. Alles steuert dagegen auf Auge um Auge, Zahn um Zahn zu. Natürlich setzen die Oberen aus sicherer Entfernung nur ihre Einsätze auf die Kämpfe der Gladiatoren, Massen und Maschinen. Ein gewaltsames Unterschichtenspektakel hinter Panzerglas. Jeder gegen jeden ist also die Spielregel von wem? Unsere Kinder werden uns dafür verachten, den Frieden und alle Chancen nach dem WK II für die Durchsetzung der Grund- und Menschenrechte nicht wirklich genutzt zu haben. Vollkommen zurecht. .

  2. Umgangsrecht Europäischer Gerichtshof stärkt Rechte der Väter

    Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Rechte leiblicher Väter auf Umgang mit ihren Kindern gestärkt. Der EGMR rügte die deutsche Justiz als zu lasch und die Gesetze als lückenhaft.
    Geklagt hatte ein Vater, weil die Mutter des gemeinsamen Sohnes Treffen der beiden über Jahre immer wieder verhinderte.
    Der EGMR kritisierte, dass das Verfahren viel zu lange dauerte und dem Kläger (dem Vater) gemäß deutschem Recht wenig Mittel zur Verfügung stehen, seinen Rechtsanspruch auf Umgang auch durchzusetzen.
    Außerdem verhängen deutsche Gerichte laut EGMR zu niedrige Strafgelder bei Verstößen gegen richterliche Anordnungen bei Besuchsregelungen.
    Die Rechte leiblicher Väter auf gelegentliche Treffen mit ihren Kindern sind in den vergangenen Jahren mehrfach gestärkt worden – zuletzt 2013, als ihnen ein Umgangsrecht eingeräumt wurde. Doch dessen Durchsetzung hängt oft vom guten Willen der Beteiligten oder – wenn es daran fehlt – von der Effektivität der Justiz ab.

    Im Fall zweier heillos zerstrittener Eltern eines inzwischen elfjährigen Jungen hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte nun die deutsche Justiz als zu lasch und die Gesetze als lückenhaft gerügt. Wenn eine Mutter Treffen zwischen Vater und Kind unablässig boykottiert, dann müssen die Gerichte saftige Ordnungsgelder verhängen, entschied der Straßburger Gerichtshof. Zudem fehle in Deutschland ein Rechtsmittel, mit dem man sich wirksam gegen überlange Verfahren beim Familiengericht wehren könne.

    Seit der Geburt des Jungen im Dezember 2003 hatte die Mutter dem Erzeuger jeglichen Kontakt mit ihrem Sohn verweigert. Seither kämpft sich der Mann durch die Instanzen – eine zähe Angelegenheit: Schon in einem früheren Urteil hatte das Menschenrechtsgericht gerügt, sein Verfahren bei der Frankfurter Justiz habe zu lange gedauert. Im Mai 2010 hat er schließlich das vorläufige Recht auf gelegentliche Treffen erstritten, doch immer wieder gelang es der Mutter, insgesamt sechs Termine abzuwenden – wofür sie schließlich mit einem Ordnungsgeld von 300 Euro belegt wurde.

  3. Wie bayerische Behörden dreist lügen und täuschen, einmal mehr offengelegt – und wieder hat es erst immense öffentliche Aufmerksamkeit gebraucht:

    …..“Von den Richter*innen kommt außerdem scharfe Kritik an der Regierung: N. hatte eine Aufenthaltserlaubnis nach §25a für gut integrierte Jugendliche beantragt. Die Regierung von Mittelfranken lehnte diesen Antrag nicht nur ab, sondern stellte den Bescheid erst nach dem gescheiterten Abschiebeversuch zu. Hierzu die Rüge des Landgerichts:

    „Die Kammer erlaubt sich, ohne dass es für diese Entscheidung darauf ankäme, den Hinweis an die beteiligte Behörde, dass sie erhebliche Zweifel hegt, ob es rechtsstaatlichen Grundsätzen entspricht, wenn die Bekanntgabe eines bereits verfügten Bescheides der mit einem Rechtsmittel angegriffen werden kann, bis zum Zeitpunkt des Vollzugs der Abschiebung zurückgestellt und somit die Einlegung des Rechtsmittels vereitelt wird.

    Laut einer Pressemitteilung des bayerischen Innenministeriums wurde der Bescheid schon am 23.05. ausgestellt, aber dem Betroffenen nicht mitgeteilt. So sollte verhindert werden, dass Rechtsmittel gegen den Bescheid eingelegt werden können. Nach der Abschiebung hätte sich dies erübrigt.“….

    http://www.fluechtlingsrat-bayern.de/beitrag/items/ohrfeige-fuer-die-auslaenderbehoerde-nuernberger-landgericht-lehnt-beschwerde-von-der-regierung-ab.html

  4. Endlich geht was gegen diese bayerischen CSU-Vollpfosten:

    „Eigentlich ist Thomas Meier ein ruhiger Mann. Doch wenn man ihn auf die derzeitige bayerische Abschiebepraxis anspricht, poltert der 71-jährige Münchner los: Die bayerische Staatsregierung habe am Mittwoch eine Grenze überschritten, ist er überzeugt: „Einen Jugendlichen von der Polizei aus der Schule holen lassen – das geht gar nicht.“ Man lasse doch „auch keine Mofa-Diebe vor der Klasse abführen“, sagt der Mann, der Sakko, Hemd und Anzughose trägt.

    Anstatt es sich mit einer kühlen Maß in einem der nahe gelegenen Biergärten gemütlich zu machen, demonstriert er mit mehreren Hundert Münchnern am Abend vor dem bayerischen Kultusministerium. Unweit des Odeonsplatzes, wo 2015 Zehntausende für eine humane Flüchtlingspolitik demonstrierten, wollen sie ein Zeichen gegen die aus ihrer Sicht zu unmenschliche Abschiebepolitik der CSU-Regierung setzen.“….

    http://www.spiegel.de/politik/deutschland/muenchen-demo-gegen-abschiebepolitik-der-csu-das-geht-gar-nicht-a-1150360.html#ref=nl-morningbriefing

    • Kindeswohl….!?

      Verlierer des Tages…

      ist Deutschland. Denn Bivsi R., ein in Deutschland geborenes Mädchen, 14 Jahre alt, das die Klasse 9d des Duisburger Steinbart-Gymnasiums besuchte, wurde am Montag von Beamten aus dem Unterricht geholt und am Nachmittag zusammen mit seinen Eltern in einen Abschiebeflug nach Nepal gesetzt. Das war für die Mitschüler ein traumatisches Erlebnis, sogar ein Notarzt musste gerufen werden. Was es für das Mädchen bedeutet, das sein ganzes Leben in Deutschland verbracht hat, mag man sich kaum vorstellen. Gewiss, die Abschiebung war rechtens. Die Eltern hatten seit 1998 in Deutschland gelebt, ihre Asylanträge waren abgelehnt worden. Aber eine Abschiebung ist in meinen Augen unter diesen Umständen nicht nur inhuman, sondern auch unsinnig. Welches Interesse hat Deutschland daran, eine perfekt integrierte Gymnasiastin abzuschieben? Ich finde: Es müsste in solchen Fällen eine Möglichkeit geben, eine Aufenthaltsbewilligung zu erteilen.

      Ich wünsche Ihnen einen schönen Tag. Herzlich,

      Ihr Mathieu von Rohr

  5. Unerträgliches Geschwurbel, von der Realität keine Ahnung:

    „Der Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende wird zum 1. Juli verbessert. Bislang begegnen die Behörden vielen Unterhaltspflichtigen mit geradezu barmherzigem Wohlwollen….

    …..Die beste Lösung wäre es natürlich, wenn alle leistungsfähigen Väter für ihre Kinder zahlten in der Gewissheit, dass es bei Unterhaltsschulden kein Entrinnen gibt. Da dem nicht so ist, wird über „stärkere Druckmittel“ (Sigmar Gabriel), etwa über Führerscheinentzug, nachgedacht; die Familienministerin verlangt zu Recht, „konsequent gegen Väter vorzugehen, die den Unterhalt prellen“….

    http://www.sueddeutsche.de/leben/unterhalt-vater-staat-sorgt-fuer-seine-kinder-1.3522093

  6. Die bayerischen Behörden habe wirklich nicht alle Tassen im Schrank!

    Die Zivilcourage hier lässt hoffen!!

    „Beim Versuch, einen 20 Jahre alten Afghanen abzuschieben, ist es an einer Berufsschule in Nürnberg zu schweren Tumulten gekommen. Nach einem Abschiebungsbeschluss sollte der junge Mann zu Schulbeginn in Gewahrsam genommen werden.“….

    ….Der 20-Jährige hatte am Mittwoch ursprünglich vom Frankfurter Flughafen aus nach Afghanistan abgeschoben werden sollen. Wegen des Anschlags in Kabul war die Sammelabschiebung im Laufe des Tages aber ohnehin gestoppt worden. Der 20-Jährige lebt seit vier Jahren in Deutschland und hatte nach Angaben des Bayerischen Flüchtlingsrats einen Ausbildungsplatz in Aussicht.“….

    http://www.sueddeutsche.de/bayern/franken-geplante-abschiebung-loest-tumulte-an-nuernberger-berufsschule-aus-1.3529011

  7. Der Witz und seine Beziehung zum Unbewussten. Die Bankverbindung und ihre Beziehung zum Unbewussten.

    googeln wikimannia Birgit Heyer. WordPress verlinkt nicht!

    Der SPIEGEL berichtete in seinem Artikel über mangelhafte familien­gerichtliche Gutachten über Birgit Heyer als einem „Extremfall von mangelndem Sachverstand“. So warnte der sozial­psychiatrische Dienst des Bezirksamts Berlin-Mitte, die Gesamt­einschätzung in Heyers Analyse sei „keinesfalls nachvollziehbar“.

    Einer der CitiSite Tips: „SPDi einschalten!“ Väternotruf: „Aber nicht nur aufdeckende Berichts­erstattung wird in Deutschland verboten, auch Nachfragen bezüglich der Qualifikation von Gutachtern werden von der Justiz, sowie den Hochschulen und Universitäten systematisch abgeblockt.“

    CitiSite oben. Systemanalyse Qualifikation: „Baustelle Betreuung.“ Strate nahm sich dieser Baustelle „ironisch“ an – Elementares sichtlich übersehend! CitiSite oben: „Der OB, seine Sozialressorts und seine CSU Biergläser.“

    ➜ Fakt 1: Stadt wie Land stellt Sozialpädagogen als Amtsträger ein (Betreungsstellen) in vollem Bewusstsein – trotz besseren Wissens – das diese Helfer keine Ausbildung in Betreungsrecht haben!

    ➜ Fakt 2: Betreungsstellen „empfehlen“ eine Betreuer. Tsarouchis: „Lieber Herr K, Herr Weinrich wird zu Ihnen passen!“ Nebenbei – 3 Jahre später: „Lieber Herr K., ich empfehle einen Ersatzbetreuer, der diesen Trottel (Weinrich) verklagt!“

    Nächste Rechtsunkenntnis derAngestelln des O : „Die Betreuungsstelle hat ihn zu verklagen!“ Der zentrale Punkt ist jedoch ein ganz anderer. Betreuer kann jeder „Depp“ werden, es genügt ein amtliches Führungseugnis.

    Heisst: „Dem OB ist (dürfte) bekannt sein, dass seine Amtsträger Betreuer vermitteln – trotz besseren Wissens – dass diese „Weinrich`s“ keine betreuungsrechtliche Kenntnis haben!“ Derweil der OB Arm in Arm mit der Mutter meines Kindes – Gruss an sie – Bier säuft!

    Ergo: „Der OB ist also für diesen „Saustall“ in seinem !!! Sozialsystem verantwortlich Gruss an Strate: „vergessen das zu analysieren???“

    Letztendlich sind Politiker gefragt, wie z.B. Lehrieder oder Minister, diesen Blödsinn zu stoppen, anstatt bei CSU Saufgelagen sich mit dem Ausschnitt der Mutter meines Kindes zu „beschäftigen.“ Gruss an Strate: „Ironie am besten mit SEX verknüpfen!“

    Kernberg: „na klar gehört auf die Motorhaube eines Sportwagens eine „Halbnackte!“ Sein Zitat! Peter Thiel hat`s ebenso drauf, wenn er „Sozialtussis“ erledigt: „Ironie und SEX!“

    Die Diplom-Psychologin Irmtraud Roux, die ein für das Amtsgericht Karlsruhe – 4 F 263/02 – verfasstes, immerhin 41-seitiges Schriftstück vom 10.01.2003 „Psychologisches Kurzgutachten“ nennt, offeriert drei Tage später dem Amtsgericht bei einem Stundensatz von 66 € eine Kostenrechnung von 3.355,65 €. Ein Glück für die Justizkasse oder die zur Zahlung verpflichteten Eltern, dass die Diplom-Psychologin Irmtraud Roux kein „Psychologisches Langgutachten“ verfasst hat, das hätte leicht das Dreifache kosten können.

    Dass der Diplom-Psychologin Irmtraud Roux Geld nicht unwichtig zu sein scheint, kann man vermuten, wenn man sieht, dass sie das Deckblatt ihrer beiden Gutachten mit ihrer Kontonummer verziert, grad so als ob sich der Familienrichter für die Bankverbindung der Gutachterin interessieren würde. Wir wollen hier nicht à la Siegmund Freud in tiefenpsychologische Spekulation verfallen, sonst würden wir in Anlehnung an ein 1905 erschienenes Buch von Freud mit dem schönen Titel „Der Witz und seine Beziehung zum Unbewussten“ ein Buch mit dem Titel „Die Bankverbindung und ihre Beziehung zum Unbewussten“ schreiben.

    Sexuellen Präferenzen.

    Sehr auskunftsfreudig die Diplom-Psychologin Birgit Heyer. Sie verziert ihr Gutachten für das Amtsgericht Potsdam – 42 F 383/11 – Richterin Neumann – nicht nur mit ihrer Kontoverbindung, sondern auch gleich noch mit ihrer Steuernummer. Grad so, als ob Richterin Neumann ihr tief in die Augen geschaut und dabei die Worte gesprochen hätte: Bitte bei der Beantwortung der Beweisfrage auch Ihre Kontonummer und Steuernummer angeben. Nur gut, dass sich niemand für die politischen oder sexuellen Präferenzen oder über die familiären Verhältnisse von Frau Heyer zu interessieren scheint, sonst hätte Frau Heyer womöglich auch noch darüber informiert.

    ➜ Once again. Weder Sozialpädagogen, noch Dipl. Psychologen, noch Psychiater haben eine Ausbildung in „Kindeswohl!“ Ablehnen und folgende „Sachverständige“ als Experten „verlangen“ …

    Allan Schore, den Einstein in „Kindeswohl.“ Alternativ „Dan“ Siegel oder Peter Fonagy. Oder gleich CitiSite – schmunzel – weltweit Platz 1 in „Early Childhood“, wie auch „Theory of Mind!“ Nebenbei. Bei Väternotruf tummeln sich natürlich auch Väter, die sich nicht wundern brauchen, wenn Kind keinen Kontakt haben will.

    Das sind folgende Fälle: „Meine Tochter war bei der Trennung 18 Jahre alt!“ Papi hatte also 18 Jahre Zeit nicht nur eine sichere Bindung aufzubauen, sondern dem Kind auch „Joy and fun“ zu geben! Letzteres ist der Schlüssel! Schore: „Joy and fun is the key!“

    Spätestens bei der Frage: „Schildern Sie mal bitte Joy and fun dass das Kind mit Ihnen hatte“, knicken diese Pseudo-Papis wie ein Streichholz zusammen – insbesondere dabei auch offensichtlich wird: „überhaupt nicht sich in das Weltbild junger Kids (mental) sich hinein denken zu können: „Papi ich will zu Ariana Grande!“ Papi: „wer ist das?“

    Vielleicht glatt noch so hohl, zu behaupten: „Kind, diese Pop Stars können alle nicht singen!“ Ariana ist eine der besten Sängerinnen der Welt!!! Für Disney sang sie den Titelsong: „The Beauty and the Beast!“ März 2017. Unglaublich! Dann dieses Manchester Desaster.

  8. …“Das Problem dabei: die Mutter ist Polizistin. Und der Stiefvater des Angeklagten war zum Tatzeitpunkt am 11. Mai 2016 der Polizeichef von Dessau. Er half dem Stiefsohn ein paar Tage nach der Tat sogar, aus seiner Wohnung in unmittelbarer Nähe des Tatorts auszuziehen. Sie telefonierte vierzigmal zwischen Tat und Festnahme mit dem Sohn. Und einen Tag nach der Trauerfeier für die ermordete Studentin feierten die beiden Polizisten dann ein fröhliches Fest: Sie eröffneten ein Gartenlokal, mit großer Fröhlichkeit, wie es hieß. Ärger gab es vor allem deswegen, weil der Polizeichef und seine Frau zu dem Zeitpunkt krankgeschrieben waren.

    Als der Mordverdacht auf Sebastian F. fiel, wurden die beiden vorläufig vom Dienst suspendiert. Der Innenminister von Sachsen-Anhalt sprach dem Polizeichef die moralische Eignung als Führungskraft ab und versetzte ihn an die Polizeischule Aschersleben. Der Mann klagte sich zurück, er ist nun wieder Führungskraft. Und die Mutter Ramona S. ist seither krankgeschrieben. Angeblich leidet sie unter einer posttraumatischen Belastungsstörung.“….

    http://www.sueddeutsche.de/panorama/prozess-in-dessau-familienabgruende-1.3528206

  9. CitiSite bekommt in WordPress die Suchbegriffe genannt, die auf seine Seite „führen!“ Aktuell …

    ➜ wenn ein borderliner einen menschen den er liebt vernichtet.

    ➜ sehen borderliner die realität nicht?

    ➜ projektion krankheit.

    Im Deeg Blog hinreichend analysiert! Ab und zu ironisch von CitiSite in`s Deutsche übersetzt! Was ihm vor 10 Minuten von einem Arzt verboten wurde! Wie erwähnt. CitiSite hatte einen Doppel-Loop mit dem Fahrrad. Rippenprellung – unendliche Schmerzen – wie auch – s.u. Richard Branson! CitiSite an den Arzt: „Kennen Sie Richard Branson?“ Allgemeinarzt „natürlich!“

    CitiSite: „dann kann ich das kurz machen!“ Branson hatte einen loop mit Fahrrad: „meine letzte Sekunde hatte geschlagen! Mir ging`s am Freitag genauso!“ Der Arzt lachte sich tot: „Herr Krapf, bitte keine Witze machen, Lachen verstärkt den Schmerz!“

    Endlich mal einer, der vom Fach `ne Ahnung hat. Also CitiSite Verbot hat, im Deeg-Blog weiterhin (vorerst) Witze zu machen, denn das schadet seiner eigenen Gesundheit.

    Und nicht vergessen: „was diese Borderliner in „real life“ anrichten sind KEINE WITZE respektive bei deren „Witzen“ hilft nur Strafanzeige, alternative Selbstjustiz … unter dem Aspekt: „sehen borderliner die realität nicht?“ … nur ein Psychiater !!!

    Mein Arzt verschrieb Morphium! Evtl. auch `NE IDEE die Sache mit Trapp, Stühler, Twardzik und Co., etwas gelassener anzugehen. Dr. Gross: „nehmen Sie Drogen?“ CitiSite: „natürlich. Von Otto Kernberg empfohlen!“

    Kernie: „Bei manchen Borderlinern kann man kaum noch zuhören!“ CitiSite an Gross: „bekommen Sie geistig auf die Reihe dass er Sie damit gemeint hat?“

  10. Wie versprochen. 3Sat Bericht gekürzt Scobel / Strate. Justizirrtum: Realitätsverkennung. Kognitive Dissonanz.

    Verlinken erwünscht! VID Beschreibung: Gert Scobel. Gerhard Strate. Folgen und Muster von Fehlentscheidungen. Confirmatian Bias – Bestätigungsfehler. Justizirrtum: Realitätsverkennung. Selektive Wahrnehmung. Disorder in the Court: „kognitive Dissonanz. Spaltung und Projektion.“ Kognitionspsychologie Richterentscheidungen „wider den Verstand.“ Freie Beweiswürdigung als manifeste Wahnbildung. Fehlende Anknüpfungstatsachen.

  11. Im aktuellen ZEIT-Magazin:

    Eltern-Kind-Entfremdung – Als wären sie nie da gewesen

    Wenn Paare sich trennen, werden Kinder häufig instrumentalisiert. Zwei Väter und eine Mutter erzählen, wie sie entsorgt wurden und schließlich ihre Kinder verloren. Von Andrea Müller“….

    Bei ihm hier war ich bereits 2006, Dallenberg, schöne Aussicht auf Würzburg:
    als er Kerstin Neubert anschreibt mit der Bitte zu einem persönlichen Gespräch bei ihm, zeigt sie das als „Verstoß gegen das Gewaltschutzgesetz“/“Kontaktverbot“ gegen mich an!

    …“Der Würzburger Psychiater und Neurologe Dr. Wilfrid von Boch-Galhau veröffentlichte unlängst gesammelte Studien aus 30 Jahren Forschung zur Parental Alienation. Zu seinen Patienten gehören Scheidungskinder aller Altersstufen und eine immer größer werdende Gruppe entsorgter Eltern, meist Väter. „Sie haben den Kontakt zu ihren Kindern seit Jahren verloren“, sagt er, „sie kommen mit depressiven oder auch suizidalen Krisen zu mir. Der Beziehungsabbruch wirkt auf alle traumatisch.„….

    http://www.zeit.de/zeit-magazin/leben/2017-05/eltern-kind-entfremdung-psychologie-vaeter

  12. Hallo lieber Martin, ich verfolge Deine Beiträge bereits lange Zeit. Ich ziehe den Hut vor Deinem Durchhaltevermögen und Deiner damit verbundenen Arbeit. Eine Frage habe ich an Dich: Darf ich Deinen Blog bei der Gruppe – Väter ohne Rechte – auf Facebook verlinken? Da ich der Ansicht bin, das Du und Deine Arbeit einer breiteren Masse präsentiert werden sollte. Das man sich an Dir ein Beispiel nehmen soll. Ich selber bin dort auch vertreten und unter Norbert Schmidt zu finden. Hoffe Du bist am 10.06.2017 auch in Köln auf der Demo zu finden, es würde mich freuen. Siehe: https://www.facebook.com/events/238046373247415/?acontext=%7B%22ref%22%3A%223%22%2C%22ref_newsfeed_story_type%22%3A%22regular%22%2C%22action_history%22%3A%22null%22%7D Mit besten Grüßen, Norbert Mattern Kassel

    • Aktuelle News.

      Richard Branson – Bild links: „… machte mit meinem Sohn eine Radtour und übersehe den Pflasterstein am Ende des Rasens.“ Sturz: „Ich dachte meine letzte Sekunde hat geschlagen!“

      AU!! CitiSite fährt RAD – au!!! Rippenprellungen sind Schmerzen – glaubt keiner! Heisst: „Nicht mehr fähig, Staatsanwalt Stühler beiseite zu schieben!“

      Amtsgerichtshinweis: „ist Verhandlung, ist dem Angeklagten Vortritt zu gewähren!“ Schliesslich spielt er die Hauptrolle! Drängt sich Stühler vor: „ihn zurechtweisen!“

      • DAS verrät Trumps Krawall-Verhalten.
        Expertin für Körpersprache erklärt.

        http://www.bild.de/ratgeber/psychologie/psychologie/trumps-krawall-gesten-was-bedeuten-sie-51920436.bild.html

        Die meisten Narzissten haben in ihrer Kindheit gelernt, dass sie nichts wert, Versager und ungeliebt sind. Um diese Erfahrungen im Erwachsenenalter zu vermeiden, setzen Sie alles daran, diese Erfahrungen nicht zu wiederholen. Deshalb erwerben Sie sich z.B. durch Reichtum, machtvolle Positionen oder immenses Wissen, ein großes Maß an Kontrolle, vor allem die Macht über andere.

        BILD hat bei Buchautorin Tatjana Strobel „Der Blick hinter die Maske: Was uns Gesichter verraten“, Expertin für Körpersprache, nachgefragt. Tatjana Strobel ist gelernte Sozialpädagogin.

        Rothaarge Frauen haben in der Regel 3 PS mehr. Ausgenommen Sozialpädagoginnen. Lesercomment: „Lachhaft wird das Buch bei der Interpretation von Haarlänge.“ Gruss an Martin 🙂

        Wieder mal: Pädagogen und völlig weltfremde Weltbilder. Trump hatte eine glücklich Kindheit, Richard Branson genauso: „von Eltern motiviert, keine „no go`s!“

        Immerhin wird aber deutlich, welche sonstigen Überlegungen Sozialpädagogen bei der Beurteilung anderer mit einfliessen lassen: „… und dann natürlich auch noch das Sternzeichen passte.“

        Gruss an Sozialpädagoge Tsarouchis: „Herr K. ist Stier, was bei der Beurteilung seiner „sozialen Interaktionen“ eine besondere Schlüsselbedeutung hat: „Stur, Misstrauisch, Gierig, Faul, Eifersüchtig.“

        Aweia!!!! CitiSite bekam regelmässig sein Fett ab, weil er NIE eifersüchtig war. Marketing: „Mit dem geringsten Aufwand das grösstmögliche erreichen.“ Genannt in der Literatur: „intelligente Faulheit!“ Lebensweisheiten im Comedy-Stil. Tatjana Strobel`s Buch-Comedy Staffel:

        ➜ Ich weiß, wer du bist: Das Geheimnis, Gesichter zu lesen.

        ➜ Die hohe Kunst der Selbstdarstellung. Was wir uns von Arschlöchern abschauen können.

        ➜ Mesmerize it! Mit Hypnose zum Erfolg: Blockaden überwinden und Selbstbewusstsein gewinnen.

        ➜ Ich weiß, wer zu dir passt: Ohne Umwege zum Beziehungsglück.

        Amazon: „Ich war sprachlos über die wenigen Beispiele, die noch nicht mal zu dem benannten Merkmal passten und über die groben Vereinheitlichungen, ganz im BILD-Zeitungsniveau….wie sagte der eine Rezensent: der Fehlkauf des Lebens, stimmt.“

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