….“die Funktion der Presse ist nun mal, hinzuschauen und öffentlich zu machen.“
Manfred Schweidler, Mainpost
Hier nochmal zum Nachlesen, wo die Mainpost nicht „hinschaut“ sobald Amt und Status dem entgegenstehen oder es dem herrschenden Klischee zuwiderläuft:
Die Justizverbrecher und Hauptakteure. Besondere Schwere der Schuld….. Beweisführung geschlossen.
http://www.mainpost.de/autor.=mas/
Die Würzburger Mainpost….
Ich habe mich lange gefragt, ob schlichte klischeebeladene Dummheit, Gleichgültigkeit, dumpfe Obrigkeitshörigkeit oder eigene korrupte Verstrickung der Würzburger Regionalzeitung „Mainpost“ und ihrer Schreiberlinge der Grund dafür ist, dass zwar ständig hämisch und plakativ-reißerisch über Arbeitslose, Sozialhilfempfänger und sonstige „kleine Leute“ berichtet wird – aber nicht über Freiheitsberaubung im Amt durch Staatsanwälte, Richter, Gutachter oder über jahrelange Kindesentführung.
Tatsache ist: die Mainpost ist oft kein objektiver „Berichterstatter“ sondern hat als Pranger eine aktive Rolle inne bei der Vernichtung von Menschen durch Justiz und Günstlinge, über die man gerne distanzlos „menschelnde“ Homestorys macht; mein Highlight: „Im Wohnzimmer von Familie Groß“ über den Gerichtsgutachter, dessen Fehlgutachten gegen mich vertuscht wird: https://martindeeg.wordpress.com/2015/11/02/im-wohnzimmer-gekluengel-zwischen-wuerzburger-gerichtsgutachter-dr-gross-und-lokalpresse-lecker-dokumentiert/
Die aktive Rolle dieser Regionalzeitung und ihrer „Köpfe“ gipfelt so letzlich in fettiger Klünglei, Vertuschung und Nichtberichterstattung über tatsächliche Skandale.
https://mobile.twitter.com/skipper3071
Manfred Schweidler, Redakteur der Zeitung hat das Motiv für klüngelnde Nichtberichterstattung in einem Kommentar im Forum der Zeitung schön offengelegt – es geht nicht um Journalismus und Recherche, es geht um schlichte Weltsicht und Persönliches:
„Herr Deeg, Natürlich hat die ganze Welt nichts wichtigeres zu tun als Ihnen zu schaden. Sie schreiben halt nur immer die halbe Wahrheit, aber immer mit vollem Schaum vor dem Mund. Als früherer Polizeibeamter wissen Sie genau: Auslöser der Massnahmen gegen Sie waren Ihre drohend klingenden Aussagen gegenüber der Justiz. Die Reaktion mag überzogen gewesen sein, aber man hat Sie und ihre Drohung eben damals ernst genommen. Bis heute tun Sie nichts, um bei unbefangenen Beobachtern Verständnis für ihre Position zu fördern. Auch jetzt hauen Sie ständig rücksichtslos um sich, drohen einer Anwältin sogar Gewalt an, jaulen aber mimosenhaft auf, wenn Sie sich durch eine Aussage getroffen fühlen. Aber Sie selbst fühlen sich schon berechtigt, jeden anderen mit Dreck zu bewerfen, der Ihnen nicht die Füsse küsst. Letzteres haben wir bisher nicht getan und werden wir künftig nicht tun – und wenn Sie noch so sehr glauben, es gäbe kein bedauernswerteres Justizopfer als Sie.“
Ich hatte mir zuvor erlaubt, die „Beförderung“ des Justizverbrechers Lothar Schmitt (der tragende Rolle bei der Freiheitsberaubung gegen mich spielte und vor Gericht als Zeuge „Erinnerungslücken“ aufwies) zu kritisieren, an den sich Schweidler mit seiner üblichen distanzlosen beifallheischenden Hofberichterstattung ranwanzt…..
https://www.mainpost.de/member/sailor3071/kommentare/
Schweidler hat immer noch nicht begriffen, dass es keine „Drohung“ gab (Urteil des LG Würzburg, 20.10.2010, 14 Js 10465/09) – es geht hier um ein Komplott, mit dem der Adressat meiner Dienstaufsichtsbeschwerde, der Schweidler-Kumpel Thomas Trapp, sein Amt als Staatsanwalt missbrauchte, um einen Unschuldigen in der Forensik verschwinden zu lassen.
Das lässige Verhältnis, das Leute wie Schweidler zur Psychiatrie und zum Maßregelvollzug haben, kann man auf seinem „Twitter“-Account nachlesen: selbst in Erwartung einer eigenen OP – die er pseudo-männlich kommentiert – fühlt er sich noch so unentbehrlich, dass er dem Krankenhauspersonal die Telefonnummer der Polizei (!) geben will:
…“Nebendran tobt ein Junkie mit den Pflegern. Ich will Ihnen die Polizeinummer geben, habe keine Stimme…. die Schwester sagt, keine Angst, Polizei ist schon da. Und schon kam er von intensiv nach Lohr“….
Wenn man es nicht selber gelesen hat, glaubt man es eigentlich nicht….die tatsächliche Errungenschaft von „Twitter“ ist wohl, dass sie den Charakter von Menschen offenlegt.
Lustigerweise war ich zu diesem Zeitpunkt gerade in der Forensik Lohr (Foto) weggesperrt, und zwar für sieben Monate, ohne jede Voraussetzung: aufgrund eines Komplotts der damaligen Staatsanwälte Thomas Trapp/Clemens Lückemann und eines Fehlgutachtens von Dr. Groß – was Schweidler oben immerhin gönnerhaft als „überzogen“ feststellt.
NEIN, Herr Schweidler, das ist nicht „überzogen“ – das ist ein Verbrechen im Amt!
Die Mainpost „berichtete“:
Unschuldsvermutung? Ach was….! Ist doch nur ein „Ex-Polizist“, der kann sich nicht wehren.
Schweidler hat vor kurzem einen Kommentar von mir zurückgehalten, der sich mit der Rolle Trapps in einem anderen JUSTIZSKANDAL (V-Mann Bandidos) befasste. Passt.
Derweil weiß er – unter Pseudonym im eigenen Blatt – auch mitten in der Nacht immer ganz genau, wem Mitgefühl zu gelten hat – Vätern nicht:
„Kommentar vom 10.10.2013 02:37
GUT MÖGLICH, HERR VERTEIDIGER DER VÄTERRECHTE
Aber gäbe ihm das ein Recht, die Mutter des gemeinsamen Kindes zu erstechen? Mitleid sollte man zuerst einmal mit dem Opfer haben, Herr Deeg.“
Aus dem Artikel: Nach Bluttat: Ex-Freund in der Klinik verhaftet
Oder zu diesem Bericht, gleich den hinterfragenden Kommentator „Deeg“ mit runtergeputzt:
„Vater floh mit dreijährigem Kind vor der Polizei
Manfred Schweidler, Michael Czygan, Thomas Fritz
04. Juli 2016Aus Angst, seine Kinder zu verlieren, ist ein 30-Jähriger in Bütthard ausgerastet. Er zückte ein Messer gegen die Polizei, floh mit der dreijährigen Tochter.
„Kommentar vom 01.07.2016
KINDER UND VATER SIND TRAUMATISIERT
Natürlich Herr Deeg, kein Fall ist so schlimm wie Ihrer. Das haben wir ja schon 59tausendmal lesen dürfen.“
Paradoxerweise versucht „Aufklärer“ Schweidler mir hier nun zu erklären, weshalb Berichterstattung bereits bei Verdacht „Öffentlichkeit“ herstellen muss.
„Kommentar vom 14.10.2014 18:48
WEGSCHAUEN HILFT NICHT, ABER MIT AUGENMASS HINSCHAUEN
Mag ja sein, Herr Deeg, dass Sie aufgrund Ihrer Biografie der Meinung sind, man müsse über alles den Mantel des Schweigens breiten – außer über Ihre Beiträge. Aber die Funktion der Presse ist nun mal, hinzuschauen und öffentlich zu machen. Sonst setzt sie sich zu Recht dem Vorwurf aus, sich aus Angst vor den Konsequenzen davor zu drücken, über solche wichtigen Themen Öffentlichkeit herzustellen. Wenn wir über den Verdacht gegen Kommunalpolitiker (mit aller die Persönlichkeitsrechte wahrenden Zurückhaltung) schon nichts mehr schreiben, wie sollen wir es dann halten, wenn gegen Polit-Größen ermittelt wird?
Aus dem Artikel: Näherte sich unterfränkischer Politiker einem Kind?
Nein, Herr Schweidler, ich erwarte NICHT, dass der „Mantel des Schweigens“ ausgebreitet wird – ich erwarte OBJEKTIVITÄT und Berichterstattung auch dann, wenn Ihre Kumpels Straftaten begehen.
Der ortsfremde Lokalpolitiker (SPD) und Polizist aus Miltenberg ist mittlerweile im übrigen wegen „sexueller Annäherung“ an ein Kind und „unerlaubtem“ Besitz von 15 Schuss Munition zu 9 Monaten auf Bewährung verurteilt, Berufung ist eingelegt.
So interessant war der (ortsfremde) Fall dann doch nicht, denn das erfuhr man nicht in der Mainpost, oder?
Das moralische Roß, auf das sich Schweidler grinsend hievt, wird nur noch überboten von seinem offenkundig bizarr von der Lebenswirklichkeit abweichenden Selbstbild:
Der Film, den der Herr hier glaubt, gönnerhaft beurteilen zu können ist einer meiner absoluten Lieblingsfilme, was Standing und Aufdeckung von (realen) Skandalen angeht und heißt „Insider“.
Schweidler twittert:
„Bei Regenwetter DVD gesehen: Inside mit Al Pacino und Russel (sic) Crowe, nicht neu, aber lehrreich – auch über die hohe Kunst des Recherchierens.„
Brüller!
Es geht um – Festhalten! – Aufdeckung eines Skandals mithilfe eines furchtlosen Investigativ-Journalisten:
Mit welcher Rolle sich der Herr Schweidler identifiziert, ist insoweit ein Rätsel.
Schweidler ist ein Provinzjournalist, immer auf der sicheren Seite, mit persönlichen Ressentiments und höherer Moral ausgestattet auf Leute eindreschend, die sich nicht wehren können – Schweidler das GEGENTEIL eines Investigativ-Journalisten:
„Der Chemiker Dr. Jeffrey Wigand arbeitet für einen amerikanischen Tabakkonzern in der Forschungsabteilung. Nachdem er bei seinen Vorgesetzten Bedenken wegen des Einsatzes von Abhängigkeit erzeugenden Zusatzstoffen im Tabak geäußert hat, wird er entlassen und finanziell abgefunden. Zusammen mit Lowell Bergman, der Produzent des angesehenen Fernsehmagazins 60 Minutes ist, bringt er – nach anfänglicher Zurückhaltung – gegen den hartnäckigen und teilweise kriminell anmutenden Widerstand der Tabakindustrie sein Wissen an die amerikanische Öffentlichkeit. Trotz Schweigeabkommen und Morddrohungen spricht er mit 60 Minutes über seine Forschungstätigkeit im Bereich der Zusatzstoffe und enthüllt, dass bei der Zigarettenproduktion Cumarin und Ammoniak beigemengt werden, um die suchterzeugende Wirkung des Nikotins zu erhöhen. Sein zuvor eher beschauliches Leben wird dadurch auf den Kopf gestellt und seine Familie zerrüttet. Auch die journalistische Arbeit von Bergman beim Sender CBS gerät durch das brisante Material aus der Bahn, da CBS u. a. Klagen der Tabakindustrie fürchtet und die CBS-Leitung deshalb massiven Druck auf das Fernsehmagazin ausübt. Nur mit Hilfe seiner vielen Kontakte in der Medienbranche und durch geschicktes Fädenziehen gelingt es Bergman, die Story zu veröffentlichen.
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Insider_(Film)
…“Rauchen macht krank und süchtig, das weiß man seit Jahren. Dass der Tabak allerdings mit suchtsteigernden Substanzen versetzt wurde, erfuhr die Öffentlichkeit erst 1995. Endlich hatte einer ausgepackt: Jeffrey Wigand, Vizechef der Forschungsabteilung des Tabakkonzerns Brown & Williamson. Er ließ sich in der populären CBS-Nachrichtensendung „60 Minutes“ interviewen – doch aus Angst vor einer Millionenklage seitens des Tabakgiganten blieb das brisante Material zunächst unter Verschluss. Es kam zum Medienskandal, der jetzt als Politthriller „The Insider“ mit Starbesetzung in deutsche Kinos kommt.“…
http://www.spiegel.de/kultur/kino/insider-im-namen-des-profits-a-74118.html
Hier noch ein paar Tipps zu meinen favorisierten Filmen und Charakteren, die ein Herr Schweidler nicht anschauen sollte, um sein Selbstbild und die kognitive Dissonanz nicht zu sehr zu strapazieren:
Sidney Lumet, 1982:
„Frank Galvin war ein erfolgreicher Rechtsanwalt, seit einiger Zeit bekommt er jedoch keinen Fall mehr und ist nach und nach zu einem Trinker geworden. Sein alter Freund Mickey Morrissey verschafft ihm schließlich die Klage-Vertretung im Fall einer jungen Frau, die bei einer Entbindung ins Koma gefallen ist. Das Problem bei diesem Fall ist, dass das Ganze in einem renommierten katholischen Krankenhaus passierte, welches, unterstützt von der katholischen Kirche, offenbar versucht, den Kunstfehler zu vertuschen. Galvin wird mit Ed Concannon konfrontiert, dem Anwalt des Hospitals, welcher mit seinem großen Anwaltsstab strategisch vorgeht, in Galvins Privatleben und seinem Alkoholproblem rumschnüffeln lässt, wichtige Zeugen kauft und sogar eine schöne Frau – Laura Fischer – auf Galvin ansetzt, die sich in sein Leben und Vertrauen schleicht.
Trotz des Angebotes einer außergerichtlichen Einigung und der Voreingenommenheit des behandelnden Richters gegenüber ihm will Galvin eine gerichtliche Verurteilung der beiden verantwortlichen Ärzte. Während Galvin versucht, die Jury von der Schuld der Ärzte zu überzeugen, macht die skrupellose Verteidigung seine Anklagepunkte – auch durch direkte Einflussnahme – jedes Mal zunichte.
Doch trotz aller Tiefschläge gibt Galvin nicht auf und gewinnt zum Schluss den Prozess, wobei die Jury sogar noch mehr als das geforderte Geld in Aussicht stellt. Galvin verlässt den Gerichtssaal als Sieger und Laura, die ihren Verrat offensichtlich bereut, versucht mit ihm zu sprechen. Galvin, der ihre Falschheit nicht vergeben kann, weigert sich mit ihr zu sprechen.“
https://de.m.wikipedia.org/wiki/The_Verdict_–_Die_Wahrheit_und_nichts_als_die_Wahrheit
Auch schön – von wegen „Vor Gericht….“: „Zivilprozess“
Der deutsche Titel ist doof, deshalb „A few good Men“ – zu denen Schweidler definitv NICHT gehört, da nützt auch die Sonnenbrille (!) und die Zigarre (?) nichts:
Einen weiteren Filmtip möchte ich in dem Beitrag über Patrick Wötzel unterbringen, der in Kürze folgt….:
Schweidler „wusste“ kurioserweise schon im August 2014, dass ich der Hetzanwältin Hitzlberger in einer nichtöffentlichen (!) Verhandlung eine „Watschn“ angedroht habe (gelogen!)- im Schweidler-Duktus ist das natürlich „GEWALT“….:
„Kommentar vom 03.08.2014 11:12
NE RUNDE MITLEID MIT MDEEG
Opferindustrie, Tätigkeitsnachweis? Was soll der Mist? Das selbstgerechte Gejammer über Männer als Opfer ist schwer erträglich. Aber wenn Sie der Anwältin Ihrer Ex im Gericht Gewalt androhen, ist es okay? Kehren Sie doch erst mal vor der eigenen Tür.“
Aus dem Artikel: Rosenkrieg: Frau wurde handgreiflich
http://www.mainpost.de/regional/franken/Rosenkrieg-Frau-wurde-handgreiflich;art1727,8263354
Natürlich! In Schweidlers Welt zwischen Testosteron, Stoizismus und Schoppen-Vollrausch wird alles „mannhaft“ erduldet. Was für ein Kerl!
Pfff….
Die Verhandlung jedenfalls, die die „bedrohte“ Hetzanwältin Hitzlberger erzwungen hat, war erst ein halbes Jahr später, Februar 2015 – die Mainpost „berichtete“….ich auch:
https://martindeeg.wordpress.com/?s=Hitzlberger+Behl&submit=Suchen
Hitzlberger trägt die Schuld dafür, dass ich seit 2012 mein Kind nicht mehr gesehen habe und hat ganz anderes zu erwarten als eine „Ohrfeige“!!
Und mal unter uns: man sollte in diesen Würzburger Kreisen endlich AUFHÖREN, ständig URSACHE und Wirkung zu vertauschen!!
Ich gehe hier gegen Menschen vor, NACHDEM die sich in mein Leben und meine Vaterschaft einmischten: rücksichtlos, inkompetent, vorverurteilend, hämisch, böswillig, destruktiv und mit Ressentiments beladen. Zum Teil lügend, verbrecherisch und Klischees und Reaktionen strategisch ausnutzend – …..!!
„Gewalt“ ist nicht, was mental limitierte gehässige Menschen wie Schweidler dazu machen – süffisant vorgegaukeltes Opfergehabe unter Ausnutzung von Netzwerken und Klischees…
GEWALT ist auch strukturelles Unrecht, das Wegsperren eines Unschuldigen unter Amtsmissbrauch oder der Entzug eines Kindes über Jahre….
Die Filme haben im Übrigen eine Gemeinsamkeit: die Wahrheit kommt IMMER ans Licht!
Würzburg ist ein Sumpf, in dem manche immer noch glauben, über Recht und Gesetz zu stehen.
Kehren Sie doch vor der eigenen Tür, statt andere mit Ihrem gedanklichen Müll zu belästigen. Sie kennen nicht einmal den Unterschied zwischen freier Meinungsäusserung und Beleidigung. Und fremdes Eigentum scheint beim feinen Herrn Deeg auch Begehrlichkeiten zu wecken. Sonst würde er nicht unrechtmäßig Bilder klauen und auf seine Seite stellen, für die er weder Urheber- noch Nutzungsrechte hat, das darf er, der große Verfechter von Faustrecht und Maul aufreißen. Und natürlich darf Herr Deeg mit Schaum vor dem Mund beleidigen und lügen und mit Gewalt drohen, wie er will. Der unfehlbare Deeg darf alles – glaubt er. Mit diesem Glauben ist er sehr allein.
Genau.
Wenn sich Arschlöcher unter dem Etikett „Rechtsstaat“ ihre rechtsfreien Räume schaffen und glauben, mißliebige Menschen könne man mit Machtmissbrauch mundtot machen, objektive Aufklärung und Fakten seien irrelevant und Gesetze sowas wie unverbindliche „Empfehlungen“, dann gilt eben wieder Faustrecht.
Irgendwann hat man sich das falsche Opfer ausgesucht…..
So einfach ist das! Haben Sie wegen Unterzuckerung Ihren Namen vergessen oder trauen Sie sich nur anonym aus der Deckung, Sie Prolet?
letztendlich stellen wir fest, dass seit jahrzehnten der Willkuer und Rechtsbeugung kein Einhalt geboten werden kann ……
Charakterliche Eignung….?
https://www.tagesschau.de/inland/wendt-polizeigewerkschaft-report-muenchen-101.html
Mal im Klartext:
Dem Schreihals von der kleinen DPolG (die GdP hat dreimal soviele Mitglieder) musste seine Beamtengehalt „geschenkt“ bzw. seine Talkshow-Karriere mit Steuergeldern subventioniert werden, da er sonst seine originäre Arbeit als Polizist hätte ausüben müssen, für die er dieses Beamtengehalt erhält?
Unterlassene Berichterstattung.
Seit letzter Woche bin ich Ombudsmann von BILD. Ich schalte mich ein, wenn Sie Ihre politische Ansicht oder eine Debatte falsch oder verzerrt dargestellt finden. Aber auch, wenn Sie Zweifel an Fakten haben. Ich danke Ihnen für Ihr Vertrauen!
Ich bin unter anderem diesen Fällen nachgegangen.
► BILD-Leser Dietrich Eberle wirft uns nach Trumps Schweden-Rede „unterlassene Berichterstattung“ vor.
Once again: Martin bekam Freispruch: „rechtswidrige Unterbringung.“ Verweigert wird Schadenersatz. Eindeutig ein Fall für einen Psychiater: „Borderline-Beamte – antisozial, paranoid, schizotypisch!“
Martin hat wie immer vergessen oder / und Manuela Rösel absichtlich ignoriert: „Schalten Sie einen Bordi-Profi ein!“ Aber auch – wie hiess der Redakteur der MP – darauf aufmerksam zu machen: „unterlassene Berichterstattung!“
@ Martin. Tip: „Hol das nach!“
Thema Gewalt.
Es ist auch immer wieder erhellend was ehemalige Kollegen so machen und für Ansichten unters Volk bringen:
NEIN, villeicht ist es ja tatsächlich so, dass einige Männer auf dem Polizeirevier Sindelfingen nur „Hunger und Durst“ kennen – sollte man aber nicht verallgemeinern….
http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.selbstverteidigung-fuer-frauen-volle-attacke.ddd0b64e-3607-4350-bbbd-13efded287e3.html
Ja, wenn man einen Freibrief braucht, ist kein Aufwand groß genug…hier wieder das Bistum Würzburg, es geht um diesen Fall:
Und die MAINPOST-Schreiberin hier berichtet wirklich Fakten und Tatsachen, ohne Häme und ohne vorgekaute Meinung, was der Leser jetzt gefälligst zu denken und zu meinen hat.
http://www.mainpost.de/regional/wuerzburg/Bischoefe-Missbrauchsvorwuerfe-Alexandra-W-Katholische-Kirche-Priester-Gutachten;art735,9520075
Rechtsanwalt Schrepfer: Überhaupt sei es verwunderlich, „dass ein Gutachten nach Aktenlage erstellt wurde, ohne zuvor das Opfer angehört zu haben. BLÖDMANN! Glaubt vermutlich daran, dass eine Exploration wissenschaftlich ist!
Eine „Macke“ äussert sich in Realität und nicht bei einem „small talk“ mit einem Psychiater. Siehe Rohrschach-Test und sonstigen Blödsinn! Zumal Psychiater ihr eigenes kleinkariertes Denken (Weltbild) auf den „Probanden“ projizieren. Siehe Dr. Gross im CitiSite Fall! Meide Anwälte, die nicht wissen was eine PI ist !!!
Hiermit stelle ich S T R A F A N T R A G
gem. § 205 StGB gegen den zuständigen
Ermittlungs-Staatsanwalt Weihprecht …
Er hat, wie das Gesetz ( § 160 ) sagt, „den Sachverhalt zu erforschen“,… . Zu diesem Zweck wird er …alles sonst zur Aufklärung Erforderliche veranlassen. Dabei hat er „nicht nur die zur Belastung, sondern AUCH DIE ZUR ENTLASTUNG dienenden Umstände zu ermitteln“ ( § 160 Abs. 2).
Äußerst aufschlußreich ist in diesem Zusammenhang ein Schreiben der Klägerin an eine Bekannte oder Freundin, das sich in den Akten der Staatsanwaltschaft beim Landgericht Schweinfurt im Verfahren wegen Kindesentziehung befindet (Aktenzeichen 10 Js 1540/00).
Das gesamte Verhalten und Handeln des StA Weihprecht widerspricht der Verhältnismäßigkeit ! entspricht aber gleichzeitig dem Verhalten und der Vorgehensweise der bayerischen Justiz !
Ermittlungseiffer at it`s best! Mit dem üblichen Scenario, soziale Interaktionen nicht „beurteilen“ zu können! Nett: „Weihprecht ist der augenblickliche Chef von Dr. Stühler.“ So Dienstaufsichtsbeschwerde wohl kaum Sinn macht! Ausser man führt Geschütze auf. CitiSite in progress!
Schon mal darüber nachgedacht?
Krankhafter Ermittlungseifer kommt dem schwarz / weiss Denken von Borderlinern gleich. Ist das Gegenüber als „“schwarz“ eingestuft, werden „weiss“ Elemente (entlastente Beweise), mit Vorsatz ignoriert. Letztendlich wird das Gegenüber den eigenen Realitätsstörungen real angepasst. Ein Staatsanwalt hat, wie das Gesetz ( § 160 ) sagt, „den Sachverhalt zu erforschen.“ Zu diesem Zweck wird er alles sonst zur Aufklärung Erforderliche veranlassen. Dabei hat er „nicht nur die zur Belastung, sondern AUCH DIE ZUR ENTLASTUNG dienenden Umstände zu ermitteln“ ( § 160 Abs. 2). Liegt eine Borderlinestörung vor, wird alles Entlastende ignorieren. Sie BPS „schwarz / weis Denken!“
Süddeutsche Zeitung: Richter ignorierte Beweismittel.
Sind 106 Seiten zu viel für einen Vorsitzenden Richter? Otto Brixner findet offenbar schon. Vor dem Landtags-Untersuchungsausschuss sagt der pensionierte Jurist, er habe „anderes zu tun gehabt“, als Mollaths Verteidigungsschrift zu lesen – und löst damit Empörung aus.
Von Olaf Przybilla, Nürnberg
Am vergangenen Freitag wurde Brixner, inzwischen pensionierter Richter, vor dem Unter- suchungsausschuss des Landtags in der Sache Mollath zweimal (!) auf diese insgesamt 106 Seiten umfassende Verteidigungsschrift angesprochen. Beim ersten Mal antwortete er: „Ich lese doch keine 110 Seiten.“ Mollaths eigene Darlegungen umfassen dabei keineswegs 106, sondern nur acht selbst verfasste Seiten – beim Rest handelt es sich um Kopien von Briefen und anderen Dokumenten, die offenkundig, für jeden (Laien) ersichtlich, das von Mollath Dargelegte dokumentierten – Sachbeweise!
Zumindest bestätigt Staatsanwalt Dr. Stühler, dass er zwei dicke Aktenordner in einem „Betreungsfall“ gelesen hat und nicht nur den Aktendeckel. Konform gehend mit allen den darin enthaltenen Aussagen von 5 Richtern, 4 Psychiatern, 3 Verfahrenspflegern, sowie Sozialpädagogenberichten, die dort allesamt ihre subjektive Meinung äussern und Sachverhalte (Realität) mit Vorsatz ignorieren. So erwartet werden kann, dass Dr. Stühler mit seinem „Verweis“ auf Drittpersonen, deren Aussagen er für richtig hält, was er bestätigt, mit einer eidesstattlichen Aussage „untermauert!“ Goethe: Was man sagt, sollte man auch unterschrieben!“ Dr. Stühler handelt aber vermutlich nach dem Motto: „Fack ju Göhte.“
Zur Staatsanwaltschaft: Um der Tendenz, zu viele Ermittlungsverfahren einzustellen, von Staatsanwälten zu begegnen, gibt es laut Jungbluth eine ungeschriebene „pönale Quote“ von oben, nach der mindesten 1 von 5 Verfahren in einem Strafbefehl oder einer Anklage abgeschlossen werden sollen. „Es liege in der Folge nahe, dass dann eher komplizierte Verfahren eingestellt und Bagatellfälle angeklagt würden, um die Arbeitsbelastung trotzdem möglichst gering zu halten.“ (LTO) Dazu kam eine schriftliche Anweisung der Staatsanwaltschaft, nach der Strafbefehle Jungbluths Meinung nach viel zu oft erlassen werden.
Wenn man aber sich ausschließlich die letzten (!) vier Seiten eines vierzigseitigen Gutachtens anschaut, kann man meines Erachtens nach nicht erkennen, ob die Ausführungen des Sachverständigen insgesamt in sich schlüssig sind oder eben nicht. Später, also beispielsweise in einer höheren Instanz, dann noch einmal zurück zu rudern und gegebenenfalls dort dann sogar zuzugeben, dass man das Gutachten ursprünglich nicht vollständig gelesen hat, halte ich dann für äußerst unrealistisch.
Ein Affe sieht nur das Ergebnis, aber nicht wie es zustande kommt.
Selbstverständlich hat Dr. Stühler nicht nur die letzten vier Seiten von Gutachten / Beschlüssen gelesen, schliesslich ist er kein Affe, so ihm Vorsatz nachzuweisen ist, alternativ eine geistige Störung – Geschäftsunfähigkeit nach § 104 – wenn er eine IHK Konzept für eine Grössenidee, respektive Grössenideen für einen Betreuungsgrund hält.
Das Problem in Firmenstrukturen. Siehe auch Biographie Steve Jobs (Apple – Wert 700 Milliarden): „Drittklassige Vorgesetzte setzen Viertklassige Mitarbeiter ein!“ So Inkompetenz sich nach unten steigert! Trump an den Sicherheitsdienst – 140 Zeichen: „Falls Blödheit meiner Mitarbeiter im Oval Office offensichtlich, sofort von der Schusswaffe Gebrauch machen!“
UNGLAUBLICH!
LG Würzburg bekam schon formals die rote Karte. BGH Beschluss: „Der Beschwerdeführer ist durch die Entscheidungen des LG Würzburg in seinem Grundrecht gemäß Art. 19 Abs. 4 GG verletzt worden. Art. 19 Abs. 4 GG garantiert die Effektivität des Rechtsschutzes. Der Bürger hat einen substanziellen Anspruch auf eine wirksame gerichtliche Kontrolle (vgl. BVerfGE 35, 382 ; 104, 220 ; stRspr). Mit dem Gebot effektiven Rechtsschutzes ist prinzipiell vereinbar, die Rechtsschutzgewährung von einem fortbestehenden Rechtsschutzinteresse abhängig zu machen. Die Bestellung eines Betreuers (wie auch Unterbringung), ist nur zulässig, wenn dringende Gründe die Annahme rechtfertigen, dass die Voraussetzungen für die Bestellung eines Betreuers gegeben sind …
❏ und mit einer erheblichen Gefahr verbunden ist.
Es ist bereits nicht ersichtlich, worauf sich eine solche Annahme sich stützen konnte. Ein solches ärztliches Zeugnis hat dem Gericht nicht vorgelegen, ganz im Gegenteil.“ Entscheidung gekürzt, um die Sachlage (Rechtsbeugung Landgericht Würburg) nicht zu verkomplizieren. Dr. Stühler – aktenkundig geistig nicht in der Lage – einfachste Unterbringungs- wie Betreuungsgesetze interpretieren zu können.
@ Lutz. Wie gehts das, dass Stühler trotz eindeutiger Rechtslage – plus BGH Warnschuss-Beschluss – trotzdem sich „getraut“ gegen Gesetze zu verstossen? Was läuft in seinem Gehirn ab?
Diese BGH-Klatsche gab es für die Würzburger Wahnkranken ein gutes halbes Jahr, bevor sie mich mittels Fehlgutachten Dr. Groß wegen einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Trapp nach § 63 StGB wegsperren wollten. Komplott initiiert von Lückemann/Trapp (StA).
BGH 4 StR 235/08 – Urteil vom 30. Oktober 2008 (LG Würzburg)
Klicke, um auf 4-235-08.pdf zuzugreifen
Ach was!
Für einen Macker wie Manfred Schweidler ist sowas Pille-Palle. Höchstens ein bißchen „überzogen“…..
Arschloch!
Und über so einen JUSTIZSKANDAL berichten „wir“ doch nicht….
Die Justizverbrecher werden weiter hofiert und angeschleimt bei jedem popeligen „Karriere“-Schritt.
Ein besonderer Freund Schweidlers dabei: Lothar Schmitt.
Immer dasselbe!
Wahrscheinlichkeitsüberlegungen heisst nichts anderes als: „Ich meine!“ Wobei das nicht das primäre „Problem“ ist, sondern infantile Staatsanwälte, die in Akten nicht erkennen, dass dort chronisch latent gemeint wird! Noch schlimmer: „Opfer erkennen das zudem nicht, so deren Einsprüche mit unendlichen §§§-Einwänden, am Thema vorbei läuft!“
BESTSELLER!
… dass die Angeklagte die alte Frau als Substitut” betrachtet habe, auf welches negativ besetzte Selbstanteile projiziert worden seien. Analog projizieren Staatsanwälte … so auch hier die einzig beste Verteidigung: „Nicht RAs einschalten, sondern Psychiater, die dem Staatsanwalt ne „Macke“ attestieren!
Martin: „Für einen Macker wie Manfred Schweidler ist sowas Pille-Palle. Höchstens ein bißchen “überzogen” ….. Arschloch!“ Mit der Zusatzfeststellung, dass das Nebenschauplätze sind, denn es geht in erster Linie um Kindesklau. Als Autist sieht er das natürlich NICHT!
Bei der Mainpost ging es noch nie um „Kindesklau“.
Das ist ja der Kern des Dramas.
Meine Perspektive als Vater und die Schädigungen durch die von Neubert unter Missbrauch des „Gewaltschutzgesetzes“ initiierte und permanent bis heute gesteigerte ENTFREMDUNG werden kompett ausgeblendet.
Entweder ist das tatsächlich Autismus, und zwar in einer besonders krassen Spielart – oder es ist schlichte Bösartigkeit, Gehässigkeit, kurz schlichtes Arschloch-Verhalten.
Es spricht alles für letzteres, auch wenn man unterstellt, dass diese Typen hier mental limitiert und von Klischeedenken geprägt sind. So viel Verdrängungsleistung ist schlicht nicht mehr glaubhaft, den Inhalt und die Dokumentationen in diesem Blog versteht JEDER, der des Lesens mächtig ist, wie mir erst gestern wieder eine völlig unbeteiligte Leserin hier bestätigte.
Nein, was die Mainpost antreibt, ist Häme. Und nun geht es auch darum, FEHLER und die eigene Rolle in diesem JUSTIZSKANDAL zu vertuschen, deshalb –ätsch-bätsch-Schweidler:
Ja, genau, Herr Schweidler. Die FAKTEN hier sind extrem dreckig!
Die erste Schlagzeile über diesen Fall ist nun fast 12 Jahre her, Kindesentzug durch Neubert damals 20 Monate:
Es ging bei diesem „Terror“ um vier Beleidigungen. Zwei wurden sofort eingestellt.
………………………….
Entweder ist das tatsächlich Autismus …
@ Martin. Du hast vergessen „entweder“ zu streichen! Es ist Autismus. HIGHLIGHT. Mein EX-Schwager steht auf Platz 700 der Reichsten der Welt …. CitiSite zeitlebens CEO … Zeugenaussage (aktenkundig) Staatsanwalt Stühler vorliegend: „Herr K. wird durch diese Amtsverfahren in seinen Alltagsangelegheiten schwerst „belästigt!“
Sachverhalt.
Bei meiner Verlagsgründung (printet in China) mit einer Druckerei in Shenzhen kommuniziert. Meine Tochter: „Fliegen wir dort morgen hin?“ – googeln – Apple produziert in Shenzhen, mein EX-Schwager auch!
Nebenbei sass „Kläger“ noch an der Positionierung einer neuen Whisky-Marke für ein Investmentunternehmen! Derweil die ARGE dem „Kläger“ noch einen JOB anbot: „Marketingausbilder bei der IHK Würzburg!“ Dr. Stühler: „Herr K. war zu diesem Zeitpunkt „geistig verwirrt“ – soz. Geschäftsunfähig, so Betreuung zwingend notwendig, weil er seine Alltagsangelegenheiten nicht erledigen kann.
@ Lutz. Bieeeete, saaaag Du auch mal was!!!
Natürlich beantrage ich für Dr. Stühler: „Entlassung aus dem Amt. Begründung Geschäftsunfähig – aufgrund geistiger Verwirrung – zu keiner freien Willensbildung fähig!“
Sorry. Vergessen.
Natürlich ist es nicht Autismus … das MUSS Vorsatz sein! Aber mit Geschäftsunfähigkeit zu argumentieren hat was 🙂
Von wegen „Gewaltschutzgesetz“….
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/gerichtshof-fuer-menschenrechte-italien-muss-opfer-von-haeuslicher-gewalt-entschaedigen-a-1137033.html
Auf den Aktionismus, den diese Urteil zur Folge haben wird, bin ich gespannt.
„Dabei ist es doch ein männlicher Defekt: Ausdruck eines verbreiteten Dominanzproblems vieler Männer. Der Frauenmord als Endstufe des Männlichkeitswahns ist in Italien allzu alltäglich.“
schreibt der Spiegel zur Ursache der Häufung von Tötungsverbrechen in Beziehungen. Alles klar!?
Klar. Dominanz….
Wenn ich morgen töte (oben ein früheres Foto von mir beim Training) ist dies fraglos auch eine Folge meines „Männlichkeitswahns“ und meiner „Dominanzbestrebungen“ und nicht etwa Folge der seit 2003 erfolgten zweimaligen Zerstörung der Vaterschaft und Bindung zu meinem Kind, der wirtschaftlichen und sozialen Vernichtung, der Ausgrenzung, der öffentlichen Entrechtung und Diffamierung, der durch Lügen und Falschbeschuldigungen forcierten Kriminalisierung, der ursächlichen falschen Eidesstattlichen Versicherung, der Freiheitsberaubung etc..
In dem Zusammenhang ist vielleicht auch nochmal der unter Pseudonym geschriebene Kommentar des Würzburger „Opferforschers“ Manfred Schweidler interessant!
Der dokumentiert sehr schön, wie sensibel und faktenbasiert Männer in solchen Ausnahmesituationen von Dritten und „Fachleuten“ wie Schweidler angegangen werden, die diese Thematik offenbar auf Basis einer tiefsitzenden „wahren Männlichkeit“ (siehe Bild) durchdrungen haben – und nun den komplexbeladenen Geschlechtsgenossen, die „dominant“ darauf dringen, dass man ihnen „die Füße küsst“ (?), zeigen, wo es langgeht, objektiv und empathisch deeskalieren und so Gewalttaten verhindern:
Passt gerade:
Die Gesinnung, die die CSU hier offenlegt, ist die gleiche, die die FREIHEITSBERAUBUNG im Amt und den MISSBRAUCH des § 63 StGB gegen mich auszeichnet, Klage läuft.
Die Dreistigkeit, mit der die CSU weiter agiert, belegt insoweit, dass sie immer noch glaubt, Fälle wie meiner hätte keine Konsequenzen.
Ob Bayern noch ein Rechtsstaat ist, muss erst noch bewiesen werden….
http://www.sueddeutsche.de/politik/bayern-geschichtsvergessen-1.3400279
Meinen Kommentar – selber und konreter Vergleich – im Forum der SZ hat man dann doch lieber „Entfernt“…..auch das lässt tief blicken:
Die professionellen Kompetenzen von Sozialpädagogen.
Klicke, um auf AIEJI%20conceptual%20framework_DE.pdf zuzugreifen
Basiskompetenzen. Die Kompetenz des Eingreifens. Die Kompetenz zur Reflektion. Persönliche und Beziehungskompetenz. Soziale und kommunikative Kompetenz. Lernkompetenze. Kreative Kompetenzen.
AU! Die einzige Kompetenz was diese Branche anzubieten hat: „Selbstwahrnehmungsstörungen in der Preisklasse von Demenz!“ Studierende mit psychischen Problemen (Borderline o.ä.) können nicht in Helferberufen arbeiten – hier erscheint die Gefahr zu groß, Fehler zu begehen. Persönliche „Defizite“ müssen aufgearbeitet werden, so dass Wahrnehmungsfehler wie „Spaltung und Projektion“ o.ä. vermieden werden. Die Bereitschaft zur Reflexion – persönlich wie fachlich – kann als „elementare Grundlage“ betrachtet werden.
Witzig, da ich gerade von einer Besprechung mit sehr kompetenten Sozialpädagogen komme. Von Spaltung und Projektion nicht das Geringste zu bemerken – im Gegenteil eine sehr integre und kompetente Sichtweise:
keine unterschwellige Obrigkeitshörigkeit, keine subtilen Machtspielchen, keine passive Aggression und weder projizierte noch eigene Unterwerfungstendenzen und auch keine projektive Abwehr von Aggressionen etc. (wie bspw. in diesem Blog in Bezug auf CSU-Justiz und die Faschingszeitung Mainpost dokumentiert).
Hier zählen Fakten und Stand der Dinge.
Die ‚Defizite‘ sind also nicht persönlicher Natur sondern durchweg STRUKTURELLER Natur und daraus erwachsener struktureller „Machtlosigkeit“.
Wie und insbesodnere WO bspw. ist gegen Ausgrenzung und Radikalisierung von Opfern wie mir und gegen Machtmissbrauch durch TÄTER wie bei der Würzburger/Bamberger Justiz vorzugehen, wenn diese sich über Recht und Gesetz stellen und mittels struktureller Korruption abschotten, ihren eigenen rechtsfreien Raum geschaffen haben?
… da ich gerade von einer Besprechung mit sehr kompetenten Sozialpädagogen komme.
Aufgemerkt. „Die Frage dabei: „Amtsträger oder keine!“ In Amts-Systemen werde die zur kriminellen Gefahr! Unter anderem der Chefin der Betreuungsstelle (Dipl. Sozialpädagogin Iris Schneider), den Nonsenes Bericht ihres Kollegen Tsarouchis auf den Tisch geknallt: „uneidliche Falschaussage, Amtsmissbrauch, … bitte anzeigen!“
Dann stellte sie sich auf doof, wüsste man es nicht besser: „Amtsgesetze kennt sie nicht (es gibt Straftaten, die können überhaupt nur von Amtsträgern begangen werden), wie auch Blödheit vorrangig nur bei Amtsträgern vorzufinden sind: „watt Falschaussage? Der äusserte doch nur seine persönliche Meinung!“ Siehe Krimi-Gabi: „Privatlogik!“ Analog gültig für Staatsanwalt Dr. Stühler.
Ihr zu Ehren ein etwas längerer Text.
Adaptierbar auf alle Amtsgerichts-Debilen.
Oberstaatsanwältin Gabriele Wolff a.D. an den Kläger, Wolfgang Krapf: „Ganz direkt und im Klartext meine tatsachenbasierte Einschätzung: „Das Fehlgutachten von Dr. Leipziger ist das Ergebnis der justizabhängigen Betriebsblindheit eines nicht-intellektuellen Arztes, der über seine Kompetenz (!) hinaus befördert wurde.“
Adapiert: was für Amtsrichter / Staatsanwälte genauso Gültigkeit hat. Welcher „Betriebsblinde“ war eigentlich dafür verantwortlich Herrn Dr. Stühler über seine Kompetenz hinaus zu befördern?
Oberstaatsanwältin Wolff an den Kläger – CitiSite: Das Fehlurteil Brixners beruht auf Vorsatz. (!) Ihm war bekannt, daß das “Gutachten” von Dr. Leipziger nicht ausreichte, weshalb er es ja auch hinsichtlich der juristisch nicht ausreichenden Prognose freihändig hochzonen mußte.
Adapiert: Dr. Stühler war bekannt dass die Gerichtsgutachten nicht nur rechtswidrig erstellt wurden, sondern zudem keine Anknüpfungstatsachen erkennen liessen, ebd. wissenschaftlicher Nonsens sind, respektive der Nachweis, dass Psychiater Geschäftsunfähig sind, ihre eigenen kognitiven Störungen nicht erkennen (Voraussetzung für Logik, wie auch für Gerichtsbeschlüsse sind Anknüpfungstatsachen!), wie auch „uneidliche Falschaussagen“ aller beteiligten Protagonisten vorlagen. Siehe u.a. IHK Konzept – als Sachbeweis, was alle Beteiligten vor sich auf dem Tisch liegen hatten.
Oberstaatsanwältin Gabriele Wolff an den Kläger: „Die naive (!) Ansicht Dr. Leipzigers, daß die “neuen” Taten der Sachbeschädigungen (da lag ihm mal gerade eine manipulierte polizeiliche Akte vor) eine Wahnprodigenz belegten, ließ er im Urteil gleich ganz weg, weil er alle Hände voll damit zu tun hatte, sachverhaltsfälschend (!) handfeste Motive Mollaths zu basteln, um ihm die Täterschaft überhaupt anhängen zu können.“
Adapiert: „Dr. Stühler war bekannt dass die im Beschluss aufgeführten „Wahnstörungen“, die schon deswegen nicht vorlagen – Grössenideen sind kein Wahn – kein Betreuungsgrund sondern Realität, also kein Wahn sind, mit der zusätzlichen Tatsache, dass die Wahnprodigenz des Richterteams durch Fakten nicht korrigierbar war. Dr. Stühler hatte also Beweise, dass das Richterteam nach § 104 Geschäftsunfähig ist. Wahnstörungen, die durch Fakten nicht korrigierbar sind = freie Willensbildung ausgeschlossen.
Oberstaatsanwältin Wolff an den Kläger: „Und dann mußte er die Schöffen durch den bestellten Auftritt von Dr. Wörthmüller auch noch beeindrucken, der freimütig, auf der Grundlage eines Gartenzaungesprächs und von mehrtägigen Verhandlungen mit Gustl Mollath, ob er, Dr, Wörthmüller, nun befangen sei oder nicht, locker seiner Ansicht Ausdruck verlieh, daß er Mollath für irgendwie gaga hielt. Diese Inszenierung war erforderlich, weil das Leipziger-Gutachten zumindest für den Schöffen Heinz Westenrieder, seines Zeichens Klinikdirektor, ersichtlich zu schwach sein mußte.
Adapiert: Wenn bereits Schöffen auffällt, dass ein Gutachten ersichtlich zu schwach ist, sollten Staatsanwälte dies im Besonderen auffallen. Dr. Stühler unterliegt einem Irrtum, dass Amtsmissbrauch dann nicht vorliegt, wenn inhaltlich fehlerhafte Gutachten nicht erkannt werden, damit Amtsträgern eine schuldhafte Amtspflichtverletzung zu begründen, weil Gutachten nicht jedermanns Sache ist. Insbesondere aber dann, wenn Falschgutachten jeder Laie (!) als solche erkennen kann, Amtsmissbrauch vorliegt. Was bestätigt dass Dr. Stühlers Rechtsunkenntnis auch hier vorliegt.
Oberstaatsanwältin Wolff an den Kläger: „Rechtsanwalt Strate arbeitet neben der Auswertung des Hypo-Vereinsbank-Revisionsberichts und der Verfassungswidrigkeit der Totalbeobachtung von Mollath im Rahmen der Freiheitsberaubung durch Dr. Leipziger gemäß seiner Strafanzeige – die Inkompetenz !!! von Dr. Leipziger und dessen Nachrednern sowie, das in erster Linie, die Rechtsbeugungen !!! von Richter Otto Brixner heraus – die freilich gravierender sind als es nachträgliche Erkenntnisse, die dem Gericht unbekannt geblieben waren, jemals sein könnten.“
Adapiert: Aktenkundig sind Dr. Stühler „Nachredner“ des Beschlusses des vormaligen Richterteams und nennt das Ermittlung. Bei tatsächlichen Ermittlungem hätten Ihm zweifelsohne Bedenken kommen müssen, wer da im Tatsächlichen „gaga“ ist. Vermutlich war Dr. Stühler aber im psychopathologischen, selektiven Ermittlungseifer – alternativ mit Vorsatz Sachbeweise ignorierend.
Oberstaatsanwältin Wolff an den Kläger: „Ich habe es nicht für möglich gehalten, daß eine derartige Gutsherrenart im Umgang mit der Strafprozeßordnung, ein derartiger Verurteilungsfuror, im Verein mit einer rechtsvergessenen und ihre Standards unterlaufenden justizhörigen Psychiatrie, möglich sein könnte.“
Anm.: Miss Wolff kennt vermutlich die grenzdebile Würzburger Staatsanwaltschaft noch nicht, die vermutlich allesamt Toyota fahren: Nichts ist unmöglich!
Die Populisten und Rechtsfeinde von der CSU testen mal wieder aus, inwieweit sie bei der Abschaffung des Rechtsstaats gehen können, bevor Demokraten sie bei ihrem Popanz stoppen:
http://www.sueddeutsche.de/bayern/bayern-mia-san-guantanamo-1.3397364
Hab mir erlaubt, mit dieser Mail zu erwidern:
Trapp referiert darüber, wie man als Frau den Mann kriminalisert, „häusliche Gewalt“….
Nun stellt sich die Frage, wie die Justiz zwar das „Wechselmodell“ gegen den Willen der Kindsmutter „erlauben“ will – andererseits der „Umgang“ gegen den Willen der Kindsmutter Kerstin Neubert jedoch dazu führt, dass ich als Vater ausgegrenzt, kriminalisiert und sozial vernichtet werde – und die Kindesentführung durch die Volljuristin Neubert unter RECHTSBEUGUNG fränkischer Justizverbrecher – Pankraz Reheußer im Bild – andauert?! ….
http://www.n-tv.de/ratgeber/BGH-staerkt-vor-allem-Rechte-von-Vaetern-article19721266.html
Das widerwärtige „Spiel auf Zeit“, dass die widerwärtigen fränkischen Verbrecherjuristen in meinem Fall spielten, begründet insofern weiter die Klage wegen schuldhafter rechtswidriger Bindungszerstörung durch die Justiz Würzburg/Bamberg von 2003 bis 2010 und wieder seit 2012:
Die Würzburger Verbrecherjuristen haben solange „gewartet“, bis das Kind alt genug ist und sie sich hinter dem offenkundig instrumentalisierten „Willen“ des Kindes glauben verstecken zu können:
http://www.n-tv.de/ratgeber/BGH-staerkt-vor-allem-Rechte-von-Vaetern-article19721266.html
Mit vier Jahren konnten sie sich noch nicht glaubhaft hinter dem Kind verstecken, auch wenn Neubert das hier versucht hat:
(Das war der falsche Link, aber auch lesenswert: die Dämonisierung, die Neubert offenkundig „ermutigt“ von der Staatsanwaltschaft Würzburg, gegen mich betreibt, Folgen bekannt – und natürlich ein „Argument“ für weitere Kindesentfremdung von „Konflikthaftigkeit“….
Stellungnahme der Kindsmutter vom 2.5.2008 an RAK Bamberg nach „Scheitern“ Vertrag Kinderschutzbund…..)
Hier der richtige Link: vierjähriges Kind „lehnt Treffen ab“:
Absage Vereinbarung 2008, Kinderschutzbund
Aber mit 9 Jahren ging es dann…..“gutachterlich“ geadelt von Katharina Behrend, die willfährig faselt, es gäbe keine Instrumentalisierung, es sei der „freie Wille“, dass das Kind seinen Vater nicht sehen wolle….
Gutachten Behrend, vorgelegt nach 22 Monaten – Versuch eines Persilscheins für Justiz Würzburg/Schuldzuweisung an die Eltern
Auch das wird geklärt, Behrend!
Dem Kindeswohl entspricht jedenfalls der Kontakt! „Veto“ der Kindsmutter?
Umgangsboykott, Instrumentalisierung durch Bezugsperson, Ausgrenzung und strategische Konfliktverschärfung a’la Neubert, die von Rechtsbeugern und Hetzern zum Kindesentzug und implizit natürlich zur Provokation und Aufrechterhaltung möglichst hoher Konfliktdynamik aufgefordert wird, sind zu BEENDEN!
Es krankt vor allem auch bei den Journalisten – „harte Haltung“ des Vaters widerspricht dem Kindeswohl? Geht’s noch, Herr Janisch!
http://www.sueddeutsche.de/panorama/kindeswohl-der-bgh-staerkt-die-gleichberechtigte-betreuung-von-scheidungskindern-1.3397604
Klar, wenn Väter konsequent sind, sind sie eine „Gefahr“ für das Kindeswohl…..bei Müttern ist das „Liebe“.
Ein gutes Urteil.
Was den Charakter und das fehlende Bewusstsein für SCHULD angeht, m.E. vergleichbar mit den fränkischen Justizverbrechern, die auch nicht kapieren, dass man Menschen nicht zum Objekt für die eigenen Komplexe und Größenideen macht:
http://www.sueddeutsche.de/panorama/eil-berliner-raser-wegen-mordes-verurteilt-1.3397176
Thomas Trapp, Clemens Lückemann und Co. haben durch die zweimal erzwungene Freiheitsberaubung im Amt ganz offensichtlich auch meinen Suizid in Kauf genommen, das nur mal so am Rande…..
Es ging um „Vernichtung“ aus Hybris, um das eigene Ego aufzuwerten, gegen diesen lästigen „Ex-Polizisten“, der sich erdreistet, eine Dienstaufsichtsbeschwerde einzureichen.
Aber die Mainpost „recherchiert“ auch hier wie immer knallhart, wenn sich mal wieder ein Suizid in der JVA Würzburg ereignet, jedenfalls, wenn es sich nicht vertuschen lässt…..
„Gerichtsreporterin“ Gisela Schmid fragt wir immer feinsinnig und empathisch, wie man es denn nun so hält mit „Suizid-Kandidaten“, hier, um sich von den „Fehlern“ in Sachsen abzugrenzen…:
Dieser „Fall“ aus Würzburg schaffte es aber doch in die Zeitung:
Meine persönliche Erfahrung ist: der „Kandidat“ bekommt einen blauen Punkt an die Tür. Aufhängen oder die Pulsadern aufschneiden kann er sich dann bspw. während die „Zellenkollegen“ beim Hofgang sind….
Ich schweife ab: es ging ja um Mord durch Rasen – und nicht um Vernichtung durch Amtsmissbrauch…..
„Ein gutes Urteil.“
Das ist nicht dein Ernst? Für mich ist das ein Skandalurteil mit dem man ein Exempel statuieren wollte. So was kann man doch nicht mit einer Tat auf eine Stufe stellen, wo ein anderer mit voller Absicht um die Ecke gebracht wird. Das ist völlig unverhältnismäßig. Hoffentlich kippt das Urteil vor dem BGH. Wer weiß, was sonst noch alles demnächst als „Mord“ gewertet wird.
Ich habe eine absolute Aversion gegen diese Form von Triebabfuhr und „Männlichkeitsverständnis“.
Es geht hier m.E. auch und insbesondere um Generalprävention. Und wenn man einmal gesehen hat, was schwachsinnigerweise an „Personenschäden“ im Straßenverkehr verschuldet wird, prägt das.
Vorsatz ist für einen Mord nicht nötig, es reicht billigende Inkaufnahme – und die kann man hier durchaus begründen.
Natürlich kann man das auch anders sehen…..aber ich finde dieses Urteil absolut richtig.
Hier hat es ein Gericht anders gesehen:
http://www.taz.de/!5375822/
Hier auch nochmal zur Klassifizierung – ein sehr schmaler Grat:
Und so wie sich der Täter oben in der Hauptverhandlung präsentiert hat, dachte der auch hinterher noch „Und wenn schon“…!
Es ist für mich trotzdem niemals Mord. Wo ist das Mordmerkmal? Fahrzeug als Waffe benutzt wird argumentiert. Dafür wäre meiner Meinung nach aber absoluter Vorsatz von Nöten.
Gemeingefährliche Mittel
Als Mord gilt auch die Tötung unter Einsatz eines gemeingefährlichen Mittels. Dieses ist dadurch gekennzeichnet, dass es in der konkreten Tatsituation eine Mehrzahl von Menschen an Leib und Leben gefährden kann, weil der Täter die von ihm ausgehende Gefahr nicht beherrschen kann. Typische Fälle hierfür sind die Zündung einer Bombe an einem belebten Ort, Steinwürfe von einer Autobahnbrücke oder Brandstiftung in einem von mehreren Personen bewohnten Haus. Dies sollte jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Art und Intensität der hervorzurufenden Gefahr umstritten ist. Insoweit hat sich auch noch keine einheitliche Richtung in der Rechtsprechung herausgebildet. Auch hinsichtlich des gemeingefährlichen Tatmittels fordern Vertreter der Verwerflichkeitskonzeption, wie die Rechtsprechung eine zusätzliche subjektive Anforderung. Sie sehen die Strafschärfung dann in einer besonderen Rücksichtslosigkeit des Täters begründet. Dies wird vonseiten der Gefährlichkeitskonzeption wiederum für entbehrlich gehalten, da bereits die Art und Weise der Tatausführung die besondere Gefährlichkeit und damit die erhöhte Strafe begründe.
Das mit dem „Vorsatz“ war oben missverständlich:
es geht genaugenommen um die Abgrenzung zwischen Fahrlässigkeit und bedingtem Vorsatz.
Und dieser bedingte Vorsatz reicht für Erfüllung des Tatbestands Mord.
Wer mit derart hoher Geschwindigkeit innerorts rote Ampeln überfährt, dem muss es nach allgemeiner Lebenserfahrung als Führerscheininhaber bewusst sein, dass Kollisionen mit anderen Fahrzeugen (oder Fußgängern) ohne weiteres möglich sind – und dass dies für andere schwere Folgen bis hin zur Tötung haben kann.
Die haben sich offenkundig gesagt: „Scheiß drauf“! Und nicht mal versucht, die Kollision zu verhindern.
So? Na ich weiß nicht…das sieht mir zumindest bei dem 2. nicht mal nach bedingtem Vorsatz aus.
Milderungsgründe konnte das Gericht nicht berücksichtigen. „Mord verlangt die härteste Strafe, es gibt keine Möglichkeit der Milderung“, so der Vorsitzende Richter, der dies im Fall von Marvin N. bedauerte. Denn Marvin N. ein ehemaliger Bundeswehrsoldat, sei nicht nur Ersttäter, er habe auch das Rennen erst nicht gewollt und sei auch noch an zwei roten Ampeln stehen geblieben.
Ich halte das Urteil für überzogen und könnte vielleicht das zur Folge haben was du oben in deiner Sache anprangerst.
https://martindeeg.files.wordpress.com/2017/02/image78.jpg?w=300&h=161
Wenn man das Urteil moralisch zur Tat und Täter bewertet, dann kann man dazu Genugtuung empfinden. Das Gleiche würde auch bei einem Todesurteil für einen perversen Kinder- oder Frauenschänder gelten. Warum also nicht wieder die Todesstrafe, wenn alles klar ist? Es ist auch nicht lange her, dass ein Fall von „Rettungsfolter“ diskutiert wurde. Menschlich nachvollziehbar, rechtlich absolut unzulässig.
Ein „gutes Urteil“ im Sinne des regelhaften Rechtsstaats verbindet doch die materielle Gerechtigkeit mit dem geltenden funktionalen Recht. In diesem Sinne ist das Mord-Urteil zumindest kritisch zu hinterfragen. Mord muss als objektives und subjektives Tatmerkmal feststehen. War eine Tötung Anderer mit der Mordwaffe Auto geplant oder absehbar in Kauf genommen? Musste der Raser damit rechnen, dass er tötet und hat diese Gefahr tatsächlich gesucht? Diese Fragen stellen sich auch für den Familienvater, der mit seiner Bagage das Erreichen des Urlaubsfliegers im rasenden SUV über die Sicherheit und das Lebensrecht anderer Verkehrsteilnehmer stellt.
Die Frage der Einsichtsfähigkeit, Reue und Schuldfähigkeit ist eine Andere. Wenn der hinterher Reuige fahrlässige Tötung begeht, kann er als hinterher dreiste Dumpfbacke nicht Mörder gewesen sein.
Diese Fragen sind nicht zum empathischen Gefallen der Anklagten zu stellen, sondern allein um der Rechtsstaatlichkeit willen. Das bedeutet damit gerade nicht, dass der Rechtsstaat schwächelt, vielmehr zeigt er Stärke gegenüber Rachegefühlen und selbstherrlicher Übermoral. Als regelmäßig Benachteiligte beim Familiengericht wissen wir, wie man auch in weniger klaren Moralfällen Opfer moralisierender Selbstbeweihräucherung und Genugtuung wird.
Der Fall wurde auch im beckblog diskutiert.
http://community.beck.de/2016/09/08/mord-auf-dem-kudamm-tatwaffe-automobil
Klar kann man das Urteil “ kritisch hinterfragen“.
Mir geht es – in diesem Fall – nicht um Genugtuung sondern um die Frage der Prävention. Dieser Triebabfuhr, die immer wieder tödliche Folgen hat, muss man endlich entgegenwirken.
Und dass die Täter hier nicht „verdammt“ werden zeigt ja schon die kontroverse Diskussion.
Wie gesagt, ich bin geprägt, was das Thema angeht:
http://www.spiegel.de/panorama/todesraser-prozess-von-der-autobahn-geschubst-a-285600.html
Hier dokumentiert:
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Verkehrsunfall_auf_der_Bundesautobahn_5_im_Juli_2003
….grad gesehen, dass Du in der obigen Diskussion auch auf den Fall von „Turbo- Rolf“ hingewiesen hast…
Hat hier im Kreis und bei der Polizei für ziemlich Aufruhr gesorgt…..
[…]Ein gutes Urteil.[…]
Auch wenn es nicht dem Mainstream entspricht. Sehe ich nicht so.
Für mich bleibt die Tat eine fahrlässige Tötung. Allenfalls über Totschlag hätte man nachdenken können, wenn man den bedingten Vorsatz bejaht.
Dieses Urteil ist leider auch in die z.Zt. so populistische Symbol-Politik einzuordnen. Ich finde es kennzeichnend, dass sich die Berliner Schwurgerichtskammer dazu hergibt.
Und damit will ich nichts rechtfertigen. Was die Jungs mit ihrem illegalen Rennen dort veranstaltet haben ist nun mal unterirdisch. Aber sie haben niemals den Tod eines Unbeteiligten gewollt (Vorsatz), allenfalls billigend in Kauf genommen (bedingter Vorsatz). Dann fällt Mord nun mal aus. Wir haben nun mal keine Moraljustiz. Und im Übrigen bewegt sich der Strafrahmen bei fahrlässiger Tötung bis zu 5 Jahren. Was hätte dagegen gesprochen, sie zur Höchststrafe zu verdonnern. Ich möchte fast darauf wetten, dass das Urteil keinen Bestand haben wird. Und mit der „Justiz-Eierei“ im Anschluss ist niemanden gedient.
Gehe davon aus, dass der BGH keine Rechtsfehler feststellen wird….
Auch ich halte hohle Symbolpolitik und ständiges Geschrei nach härteren Strafen für Volksverdummung und Populismus, keine Frage!
Aktuellste Beispiele: die „Nein-heißt-Nein“-Kampagne quer durch alle Parteien, der Stalking-Mist und der „Polizeigewalt“-Popanz! Die CSU immer vorne dabei….
Hier geht es jedoch, wie ich finde, tatsächlich einmal um sinnvolle Generalprävention!
Hier ein treffender Kommentar:
http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.urteil-im-berliner-raserprozess-ein-auto-als-mordwaffe.5eb06550-c961-4f67-96d1-ca9b19bbbb7c.html
[…]Und dieser bedingte Vorsatz reicht für Erfüllung des Tatbestands Mord.[…]
Sorry Martin, aber dies zeigt leider einmal mehr Deine juristische Unkenntnis. Bedingter Vorsatz reicht niemals für die Erfüllung des Mordtatbestandes. Wie ich schon sagte, allenfalls für Totschlag!
Der bedingte Vorsatz („ist mir egal, ob es dabei jemanden entschärft“) steht dabei in unauflösbarem Widerspruch eines jeden Mordmerkmals.
Lieber Reinhard,
hier eine aktuelle Verurteilung wegen Mordes anhand bedingten Vorsatzes:
http://m.hassfurter-tagblatt.de/lokales/aktuelles/art2824,496288
Andere Beispiele für meine „juristische Unkenntnis“….?
Wenn das so ist, dann immer nur zu. Kann mich dann Lutz nur anschließen und wir führen die Todesstrafe, warum dann nicht gleich präventiv, wieder ein. Du, Martin, wärst dann höchstwahrscheinlich einer der ersten Kandidaten ob Deiner Staatsfeindlichkeit und „Querulanz“. Strafrechtsvorlesungen der ersten Semester sind nur noch Makulatur. Wenn es politisch opportun erscheint, sollen Richter als die schwarzen Gruselclowns in ihrer Wohlfühloase wohl alles dürfen. Nur warum beschwerst Du Dich in Deinem Fall über „angebliche“ Willkürjustiz. Du hast es in Deiner Logik einfach zu akzeptieren. Es macht keinen Unterschied ob die Rechtsverdrehung bei ein paar durchgeknallten Rasern oder einem … ex-Bullen durchgezogen wird.
Ich empfehle, über die zugegeben von mir überspitzt formulierten Gedanken mal in sich zu gehen.
Zitat aus der Bibel des Strafrechtskommentars Tröndle/Fischer:
Bei Mord müssen auch die Mordmerkmale vom Vorsatz erfasst sein. Der Täter muss sich also der Verwerflichkeit seiner Handlung bewusst sein.
Viel Spaß beim Konstruieren. Der „Janina“-Fall wurde übrigens bei Deinen „Freunden“ in Bamberg verhandelt.
Was soll dieser Scheiß!! Was bildest Du Dir eigentlich ein?
Niemand plädiert hier für die „Todesstrafe“. Und Du unterstellst mir Unwissen, aber selbst keine Ahnung.
Und ich bin auch kein „Staatsfeind“ sondern gehe gegen konkrete und namentliche Justizverbrecher und ARSCHLÖCHER vor, die mich persönlich motiviert vernichten wollten und durch asoziale Ausgrenzung meine Vaterschaft zerstören.
Über das Berliner Urteil kann man natürlich diskutieren, was auch fachkundig getan wird – und ich halte dieses Urteil nun einmal für richtig und angemessen, weil m.E. solche Arschlöcher eine Gefahr für Menschen sind. Und ich muss auch nicht als Jurist argumentieren – sondern kann diese Meinung als Vater und Mensch vertreten!
Das Aktenzeichen des Bamberger Urteils ist 25 Ks 2110 Js 396/16 – und der Schuldspruch lautet auf Mord aufgrund von „bedingtem Vorsatz“.
Das ist kein „unauflösbarer Widerspruch“ wie Du behauptest sondern Rechtswirklichkeit.
Also Martin hat nach h.M. recht. Bedingter Vorsatz reicht. Zum bedingten Vorsatz bei wiki unter Eventualvorsatz diverse Auffassungen, wobei der BGH die Billigungstheorie, also bewusste Inkaufnahme, anwendet. D.h. wohl, zwar nicht gezielt geplant aber als konkrete Möglichkeit gebilligt. Der objektive Tb ist erfüllt, der subjektive Tb entscheidet über diese Zuordnung. Es muss also eine bewusste Willensentscheidung geben, nach der die konkrete Tötung eines oder mehrerer Menschen vom Täter an Punkt X zum Zeitpunkt Z für realisierbar gehalten und gebilligt wird. Das könnte z.B. die Abrede sein, Hindernisse im Zweifel mit hoher Aufprallenergie wegzurammen oder eben ein Verhalten, das auf einen solchen Plan schließen lässt. Zum Beispiel entgegen dem Reflex und den Möglichkeiten ohne Bremsen, ohne Ausweichbewegung draufhalten. So könnte vom LG bedingter Vorsatz festgestellt worden sein. Man sollte also noch die Urteilsgründe abwarten.
Es wird aber auch angenommen, dass es bei dieser Bewertung um eine allgemeine Strafverschärfung geht. Die muss aber für alle Fallkonstellationen funktionieren, zumindest solange, wie es gesetzlich keinen expliziten Rasertatbestand für Mord gibt. Zur Erfüllung der Widerspruchsfreiheit beim Strafen gegenüber anderen äußeren Umständen, aber zum subjektiven Tb vergleichbaren Fällen habe ich meine Bedenken.
Dazu mal ein Nachtrag: auch wenn ich das Urteil in diesem Kontext insoweit befürworte ist es gleichzeitig doch beruhigend, dass es so kontrovers diskutiert wird.
Eine neue „Wegsperren-für-immer“-Stimmung, die den Rechtsstaat zersetzt, braucht niemand – meist sind das aber Leute, die die Thematik in keiner Weise durchdringen.
Auf die schriftliche Urteilsbegründung bin ich auch gespannt – die ist im übrigen zum Bamberger Fall bis heute nicht veröffentlicht: https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=LG%20Bamberg&Datum=22.12.2016&Aktenzeichen=25%20Ks%202110%20Js%20396%2F16
Wir diskutieren ja 2 Ebenen:
Die Ebene der gesellschaftlichen Wirkungen und die Ebene der rechtsdogmatischen Einordnung.
Zur ersten Ebene gibt es wohl die Übereinstimmung, dass die festgestellte Raserei, nach allem was wir wissen, ein maximales Strafmaß rechtfertigen sollte. Ebenso gibt es Übereinstimmung, dass dabei die Gesetze sauber angewandt werden müssen. Soweit es bei der Gesetzesauslegung Spielraum gibt, fokussiert Martin auf die Auslegung in Richtung des extremen Strafmaßes (lebenslänglich), insbesondere zur Abschreckung von weiteren rücksichtslosen Tätern. Die gegenläufige Befürchtung ist, dass diese extreme Auslegung den gesetzlichen Rahmen überspannt und somit willkürliches Richterrecht an die Stelle des gesetzlichen Rechts tritt. Aus dem moralischen Bedürfnis nach harter Strafe in diesem Einzelfall könnten sich widersprüchliche und allgemein strafverschärfende Wirkungen auf das gesamte Strafrecht entwickeln. Aus dieser Sichtweise heraus ist es besser, auf eine extreme Abschreckung zu verzichten und den Strafrahmen der sicheren moderaten Auslegung dafür maximal auszuschöpfen (5 Jahre), allenfalls noch Totschlag (ab 5 Jahre). Wir prognostizieren die jeweiligen Gefahren offensichtlich verschieden stark. Das ist entscheidende Streitpunkt in der Sache.
Die rechtsdogmatische Frage ist nicht nur unter uns unklar, sondern offensichtlich eine größere Baustelle im Strafrecht. Die Abgrenzung zwischen „bewusst fahrlässig“ und „bedingt vorsätzlich“ ist schwierig. Der Streit entzündet sich schon an der Frage, ob dies eine Tatsachenfrage (T. Fischer) oder aber eine Rechtsfrage (I. Puppe) ist. Daran hängt unmittelbar der Zweifelsgrundsatz zugunsten des Angeklagten, der nämlich nur die Tatsachenfrage betrifft. Die rechtstechnische Auslegung hat damit auch Auswirkungen auf die Zulässigkeit und Begründetheit einer Revision. Weil die Revision keine Tatsacheninstanz ist, sondern nur Rechtsanwendungsfehler bei der Ermittlung oder rechtlichen Bewertung der festgestellten Tatsachen überprüft, nicht aber die Tatsachen selbst. Nachdem auch klar ist, dass am Landgericht gar KEIN Protokoll gefertigt wird, offenbart allein dieses Gemisch von Unklarem und Manipulierbarem, wie es um die Rechtsstaatsgarantie im Zweifel bestellt ist, nämlich sehr schlecht.
Zur rechtsdogmatischen Auseinandersetzung mit z.T. scharfen Tönen
http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/archiv/16-05/index.php?sz=8#_ftn2
Klicke, um auf 2014_2_795.pdf zuzugreifen
Klicke, um auf 2014_3_800.pdf zuzugreifen
Nachtrag/Korrektur zum möglichen Strafrahmen ohne Tötungsvorsatz.
Gefährliche Körperverletzung mit Todesfolge § 227 StGB bringt 3 – 10 Jahre.
> Gesendet: Sonntag, 26. Februar 2017 um 13:24 Uhr
Hier noch ein Ergebnis der Recherche zu Dr. Groß – was die Frage aufwirft, welchen Veröffentlichungen nicht zugestimmt wurde:
https://correctiv.org/recherchen/euros-fuer-aerzte/artikel/2016/07/14/seid-umschlungen-millionen/
https://correctiv.org/recherchen/euros-fuer-aerzte/datenbank/empfaenger/jorg-gross-wurzburg/
Mir ist heute wieder bewusst geworden, das es neben den gewollten, geschäftmäßigen Unsäglichkeiten auch ein allgemeines Bildungsproblem und dazu auch mehr oder weniger natürliche menschliche Probleme mit dem Erkennen von Objektivität gibt.
Ich hatte heute eine kurze Diskussion zu Vertrag und Vollmacht. Es war schwierig klarzumachen, dass das 2 verschiedene Vereinbarungen mit verschiedenen Wirkungen und Adressaten sind. Einmal vertragliches Innenverhältnis, einmal bevollmächtigendes Außenverhältnis. Es schien meinem Gegenüber aber als eine Sache, als eine vertragliche Blackbox.
Dieses Schubladen-Denken vereinfacht Vieles und lässt uns damit den groben Überblick behalten. Aber wenn es um kausale Zusammenhänge in einer Blackbox und deren Wirkungen nach außen geht, dass versagt dieses Denken oft vollständig. Ursache und Wirkung wird verwechselt, Faktoren werden ignoriert, Zusammenfallen oder Folgen von Ereignissen oder Zuständen (Korrelationen) werden nach phänomenalem Gefühl oder externer Anleitung relativ frei zu Kausalketten aufgeperlt.
Ein Strafverfahren z.B. wird von den Meisten insgesamt als Blackbox angesehen. Die Polizei ermittelt und verhaftet, das Gericht verurteilt. Opfer und Zeugen helfen der Polizei, es sei denn, sie sind mit dem Täter verwandt. Dann geben sie dem Täter ein falsches Alibi. Sonntag abend Tatort. Wenn also die Polizei einen „Schuldigen“ verhaftet hat, dann sollte er auch verurteilt werden. Das ist die Aufgabe von Polizei und Justiz, die das aber viel zu umständlich handhaben. Deswegen geht es manchmal schief und der Täter muss wieder laufengelassen werden. Man könnte es vereinfachen, damit nicht so viel schief geht. Festnehmen und möglichst lange einbuchten, wenn erschießen für die Tat nicht ganz ins Bild passt. Sonntag abend Tatort.
Nun geht „manchmal“ auch etwas in die andere Richtung schief. Zum Beispiel, dass die Polizei den Falschen greift. Es ließ sich auch nicht mehr verbergen, dass dieses „manchmal“ durchaus auch häufig sein kann. Aber entweder ist dann die Polizei Schuld, weil sie geschlampt hat oder der falsche Täter selbst, weil er sich durch falsches Verhalten, Aufenthalt am falschen Ort oder falsche Gesinnung verdächtig machte. Sonntag abend Tatort. So einfach funktioniert die Blackbox „Strafverfahren“ für die Allgemeinheit und wird nur durch Firlefanz aus Funk und Film etwas ausgeschmückt. So läuft es mit vielen andere „Blackboxen“ auch. Ein echtes Bildungsproblem. Kausalität vs. Korrelation und das Differenzierungsunvermögen.
Ein Gerichtsreporter unterscheidet sich von diesem Niveau zunächst nur darin, dass er die Rollen der Beteiligten im Gerichtssaal etwas mehr ausdifferenzieren könnte, wenn er denn wirklich wollte und sollte. Polizisten erscheinen z.B. häufiger als Zeugen, jedenfalls nicht als Ankläger und Knastwärter. Angeklagte haben manchmal keinen Anwalt, manchmal einen Pflichtverteidiger oder sogar mehrere Verteidiger. Können die sich das leisten oder zahlst etwa der Staat? Jedenfalls hängt es nicht unmittelbar mit der Anzahl der anwesenden Richter oder etwa der Anzahl der Opfer zusammen. Die sitzen manchmal auf einer besonderen Klägerbank, sonst sind sie Zeugen. Es gibt da irgendwelche Regeln, die auch der Reporter selten kennt. Aber es gibt natürlich die Staatsanwaltschaft, die Tat und Täter klar und deutlich öffentlich ausruft. So kommt es dann in die Medien. Für die Quote natürlich etwas garniert mit Nachsinnen über Taktik, Aufstellung und die Abseitsfalle „im Zweifel für …“. Die kann der Gerichtsreporter selten von selbst erkennen, geschweige sie verstehen. Für die gehobene Gerichtsreportage gibt es Pressestellen bei Gericht und STA, die da weiterhelfen. Viel wichtiger für den als Konsumenten gedachten Realkrimi-Fan ist aber sowieso das drumherum, ein Raunen im Saal, der Blick und Tonfall des Staatsanwalts, die Einsicht oder Frechheit des Täters, die Führungsstärke und Entschlossenheit des Richters und natürlich das harte oder eben viel zu weiche Urteil. Eine Blackbox im bunten Karton.
Gesetze, Verfahrensregeln, Hinterfragen von Vorgängen und Abläufen? Das ist doch in der Blackbox. Wer will denn wissen, was da drin tatsächlich los ist? Viel zu anstrengend.
Sorry! Der Text hat sich beim Senden verdoppelt. Es waren vermutlich zu wenige Zeichen fürs Versenden 😉
Manches kann man nicht oft genug wiederholen….
Das Skandalöse hier ist, dass man in der Würzburger Provinz gar nicht mehr versucht, die Schubladen zu hinterfragen, nach dem Motto „es ist viel zu anstrengend, sich mit der Komplexität der Wirklichkeit zu befassen“.
Und wenn dann ein Fehler begangen ist, wird der nicht korrigiert sondern vertuscht.
Bis zuletzt.
Und dann sind wir beim VORSATZ!
Und was die Staatsanwaltschaft angeht: die StPO gilt auch in Franken – und dass ein eifernder karrieregeiler Staatsanwalt (auf Weisung) eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen sich missbraucht, um den Beschwerdeführer in der Forensik versenken zu wollen, ist ein starkes Stück! Zwei Haftbefehle! Zwei Festnahmen, mit massivem Druck auf Stuttgarter Polizisten erzwungen! Verweigerung der Entschädigung nach FREISPRUCH!
Die glauben in Würzburgs Justizhöhle wirklich noch, die können das vertuschen und ich als Opfer nehme hin, dass man mich zehn Monate wegsperrt, mir mein Kind wegnimmt und mein Leben zerstört. So langsam sollte doch der Blog zu denken geben….?
https://dejure.org/gesetze/StPO/160.html
Objektive Berichterstatter? Ein Widerspruch in sich, denn niemand ist objektiv, kann überhaupt objektiv sein!
Außer bei der Justiz, da berichtet bei Revisionen ein Richter den anderen vier Richtern, von denen 3 niemals die Akten gelesen haben oder etwas über den Fall wissen – anch diesen 30 Minuten entscheiden die dann über Recht/Unrecht. Diese ‚Berichterstattung‘ auf sogenannter Vertrauensbasis ist sogar vom Bundesverfassungsgericht legalisiert. Was darf man also von einer ‚Presse‘ erwarten, die nicht auf dieser „Vertrauensbasis“ arbeitet?
Letzte Woche zufällig hier reingezappt und uns wurde beim zusehen übel, was da alles über die sogenannte unabhängige Justiz kam!
http://www.br.de/mediathek/video/deutsche-justiz-wie-gefaehrdet-ist-unser-recht-100.html
Einige Infos aus Sendung (letztes Drittel):
z.B. Freiburg: Anzahl der Urteile sind Einstellungs/Beförderungsentscheidend – NICHT das Recht! Richter klagt dagegen, wird isoliert/gemobbt!
– Gerichtspräsidenten bekommt Anweisungen direkt vom Justizministerium
– Viele Vergleiche = Gericht spart Zeit, 10 Minuten statt 10 Tage Verhandlung, Staatsanwalt/Verteidiger bekommen beide etwas Recht, der Angeklagte bekommt weniger Strafe – nur das Opfer (Nebenkläger ) darf nicht mitreden, wird nicht gefragt!
– Bei Landgerichten wird gar nicht mal protokolliert, sondern das Urteil ist die einzige schriftliche Basis
– Bei Revisionen sitzen zwar 5 Richter da – aber nur Einer hat mal die Akten ueberflogen, ein Zweiter etwas mehr, der berichtet dann den drei Anderen und diese 3 haben gar keine Ahnung sondern verlassen sich auf den Bericht(erstatter) und das auf Vertrauensbasis – diese Methode ist abgesegnet vom Bundesverfassungsgericht, weil man sich ja auf den Berichterstatter verlassen kann/muss und Vertrauen zählt. Komisch, bei Angeklagten genügt kein Vertrauen, nicht mal ein Pfandbeleg!
– Ablehnung der Revision ohne jede Begruendung – 2 Seiten und jemand bleibt im Knast
– und vieles mehr
Unser Fazit: Deutschland ist kein Rechtsstaat! Justiz hat nur die Aufgabe hinzuhalten, zu verschleppen bis dem Opfer/Kläger das Geld ausgeht oder man ihn nach der zweiten Berufung/Klagefortsetzung als Querulant abstempeln kann, weil er nicht ‚brav’/ruhig ist , usw. oder handelt wie bei Bruno auf Weisung – oder wieso sonst wird Brunos Wohnung gestürmt, das Notrufsystem zerstört – weil die Definition ‚Verweigerung Diabetes- Nierenmedikamente ist ein Verbrechen gegen Menschenrechte‘ eine Beleidigung für die Bürokrateten ist – gleichzeitig werden weiter lebenswichtige Medikamente verweigert – durch Ausnutzung der behördlich verursachten Augenschäden (kein Lesegerät) wird man mal eben per Strafbefehl ins Gefängnis gesteckt und mit TAGESlicht (Hautkrankheit) und falscher Ernährung (Diabetes/Nieren) gefoltert (Tagebuch http://wp.me/P4HZVX-vH)!
In der Sendung wurde ‚Fischer im Recht‘ Blog erwaehnt
http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/fischer-im-recht-der-richter-mit-den-dicken-silikonbruesten-14364561.html
Ich glaube schon, dass objektive Berichterstattung möglich ist – dazu muss man aber als Journalist innere Distanz haben, also genau das, was bei Provinzblättchen wie der Mainpost fehlt.
Wenn der Staatsanwalt und ein Kumpel von der Lokalzeitung zusammenarbeiten, dann passiert genau das, was Thema des 71 Deutschen Juristentags war: Druck, öffentliche Vorverurteilung a’la „psychisch gestörter Ex-Polizist droht Amoklauf“ an.
Und wenn sich das ganze in Luft auflöst, soll der Geschädigte gefälligst „nicht jammern“?
Blender wie wie Schweidler habe ich gefressen….
http://www.berliner-zeitung.de/politik/kommentar-zum-juristentag-justiz-muss-das-verhaeltnis-zur-oeffentlichkeit-verbessern-24729044
Thomas Trapp hat in meinem Fall die Mainpost, die bereits seit 2005 Hofberichterstattung lieferte, missbraucht, um vorzutäuschen, ich hätte einen „Amoklauf“ angedroht…..dass das in einer Diesntaufsichtsbeschwerde gegen Trapp geschehen sein soll, hat man verschwiegen – wie vieles anderes auch.
Man vertuscht Fehler, um sich nicht korriegieren zu müssen und tritt weiter…..
Dr. Barthel vom Landgericht Würzburg hat in der mündlichen Urteilsbegründung am 20.08.2010, als ich nach zehn Monaten „Untersuchungshaft“/ FREIHEITSBERAUBUNG freigesprochen wurde, die Mainpost gerügt:
es sei etwas anderes wenn man schreibt, „Ex-Polizist steht im Verdacht, Amoklauf angedroht zu haben“ oder ob man mitteilt „Ex-Polizist drohte mit Amoklauf“. Das sei ein Verstoß gegen die Unschuldsvermutung.
Der Schreiber Patrick Wötzel, an den das adressiert war, hat nur mit den Schultern gezuckt….ausführlicher Beitrag folgt.