Der „Insider“: Manfred Schweidler, Mainpost – Porträt eines Journalisten und einer Zeitung, die mutmaßlich strukturelle Korruption und Verbrechen im Amt deckt

….“die Funktion der Presse ist nun mal, hinzuschauen und öffentlich zu machen.“

Manfred Schweidler, Mainpost

Hier nochmal zum Nachlesen, wo die Mainpost nicht „hinschaut“ sobald Amt und Status dem entgegenstehen oder es dem herrschenden Klischee zuwiderläuft:

Die Justizverbrecher und Hauptakteure. Besondere Schwere der Schuld….. Beweisführung geschlossen.

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http://www.mainpost.de/autor.=mas/

Die Würzburger Mainpost….
Ich habe mich lange gefragt, ob schlichte klischeebeladene Dummheit, Gleichgültigkeit, dumpfe Obrigkeitshörigkeit oder eigene korrupte Verstrickung der Würzburger Regionalzeitung „Mainpost“ und ihrer Schreiberlinge der Grund dafür ist, dass zwar ständig hämisch und plakativ-reißerisch über Arbeitslose, Sozialhilfempfänger und sonstige „kleine Leute“ berichtet wird – aber nicht über Freiheitsberaubung im Amt durch Staatsanwälte, Richter, Gutachter oder über jahrelange Kindesentführung.

Tatsache ist: die Mainpost ist oft kein objektiver „Berichterstatter“ sondern hat als Pranger eine aktive Rolle inne bei der Vernichtung von Menschen durch Justiz und Günstlinge, über die man gerne distanzlos „menschelnde“ Homestorys macht; mein Highlight: „Im Wohnzimmer von Familie Groß“ über den Gerichtsgutachter, dessen Fehlgutachten gegen mich vertuscht wird: https://martindeeg.wordpress.com/2015/11/02/im-wohnzimmer-gekluengel-zwischen-wuerzburger-gerichtsgutachter-dr-gross-und-lokalpresse-lecker-dokumentiert/

Die aktive Rolle dieser Regionalzeitung und ihrer „Köpfe“ gipfelt so letzlich in fettiger Klünglei, Vertuschung und Nichtberichterstattung über tatsächliche Skandale.

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https://mobile.twitter.com/skipper3071

Manfred Schweidler, Redakteur der Zeitung hat das Motiv für klüngelnde Nichtberichterstattung in einem Kommentar im Forum der Zeitung schön offengelegt – es geht nicht um Journalismus und Recherche, es geht um schlichte Weltsicht und Persönliches:

Herr Deeg, Natürlich hat die ganze Welt nichts wichtigeres zu tun als Ihnen zu schaden. Sie schreiben halt nur immer die halbe Wahrheit, aber immer mit vollem Schaum vor dem Mund. Als früherer Polizeibeamter wissen Sie genau: Auslöser der Massnahmen gegen Sie waren Ihre drohend klingenden Aussagen gegenüber der Justiz. Die Reaktion mag überzogen gewesen sein, aber man hat Sie und ihre Drohung eben damals ernst genommen. Bis heute tun Sie nichts, um bei unbefangenen Beobachtern Verständnis für ihre Position zu fördern. Auch jetzt hauen Sie ständig rücksichtslos um sich, drohen einer Anwältin sogar Gewalt an, jaulen aber mimosenhaft auf, wenn Sie sich durch eine Aussage getroffen fühlen. Aber Sie selbst fühlen sich schon berechtigt, jeden anderen mit Dreck zu bewerfen, der Ihnen nicht die Füsse küsst. Letzteres haben wir bisher nicht getan und werden wir künftig nicht tun – und wenn Sie noch so sehr glauben, es gäbe kein bedauernswerteres Justizopfer als Sie.“

Ich hatte mir zuvor erlaubt, die „Beförderung“ des Justizverbrechers Lothar Schmitt (der tragende Rolle bei der Freiheitsberaubung gegen mich spielte und vor Gericht als Zeuge „Erinnerungslücken“ aufwies) zu kritisieren, an den sich Schweidler mit seiner üblichen distanzlosen beifallheischenden Hofberichterstattung ranwanzt…..

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https://www.mainpost.de/member/sailor3071/kommentare/

Schweidler hat immer noch nicht begriffen, dass es keine „Drohung“ gab (Urteil des LG Würzburg, 20.10.2010, 14 Js 10465/09) – es geht hier um ein Komplott, mit dem der Adressat meiner Dienstaufsichtsbeschwerde, der Schweidler-Kumpel Thomas Trapp, sein Amt als Staatsanwalt missbrauchte, um einen Unschuldigen in der Forensik verschwinden zu lassen.

Das lässige Verhältnis, das Leute wie Schweidler zur Psychiatrie und zum Maßregelvollzug haben, kann man auf seinem „Twitter“-Account nachlesen: selbst in Erwartung einer eigenen OP – die er pseudo-männlich kommentiert – fühlt er sich noch so unentbehrlich, dass er dem Krankenhauspersonal die Telefonnummer der Polizei (!) geben will:

…“Nebendran tobt ein Junkie mit den Pflegern. Ich will Ihnen die Polizeinummer geben, habe keine Stimme…. die Schwester sagt, keine Angst, Polizei ist schon da. Und schon kam er von intensiv nach Lohr“….

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Wenn man es nicht selber gelesen hat, glaubt man es eigentlich nicht….die tatsächliche Errungenschaft von „Twitter“ ist wohl, dass sie den Charakter von Menschen offenlegt.

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Lustigerweise war ich zu diesem Zeitpunkt gerade in der Forensik Lohr (Foto) weggesperrt, und zwar für sieben Monate, ohne jede Voraussetzung: aufgrund eines Komplotts der damaligen Staatsanwälte Thomas Trapp/Clemens Lückemann und eines Fehlgutachtens von Dr. Groß – was Schweidler oben immerhin gönnerhaft als „überzogen“ feststellt.
NEIN, Herr Schweidler, das ist nicht „überzogen“ – das ist ein Verbrechen im Amt!

Die Mainpost „berichtete“:
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Unschuldsvermutung? Ach was….! Ist doch nur ein „Ex-Polizist“, der kann sich nicht wehren.

Schweidler hat vor kurzem einen Kommentar von mir zurückgehalten, der sich mit der Rolle Trapps in einem anderen JUSTIZSKANDAL (V-Mann Bandidos) befasste. Passt.

Derweil weiß er – unter Pseudonym im eigenen Blatt – auch mitten in der Nacht immer ganz genau, wem Mitgefühl zu gelten hat – Vätern nicht:

„Kommentar vom 10.10.2013 02:37
GUT MÖGLICH, HERR VERTEIDIGER DER VÄTERRECHTE
Aber gäbe ihm das ein Recht, die Mutter des gemeinsamen Kindes zu erstechen? Mitleid sollte man zuerst einmal mit dem Opfer haben, Herr Deeg.“

Aus dem Artikel: Nach Bluttat: Ex-Freund in der Klinik verhaftet

Oder zu diesem Bericht, gleich den hinterfragenden Kommentator „Deeg“ mit runtergeputzt:

„Vater floh mit dreijährigem Kind vor der Polizei

Manfred Schweidler, Michael Czygan, Thomas Fritz
04. Juli 2016

Aus Angst, seine Kinder zu verlieren, ist ein 30-Jähriger in Bütthard ausgerastet. Er zückte ein Messer gegen die Polizei, floh mit der dreijährigen Tochter.

https://www.mainpost.de/regional/wuerzburg/Vater-floh-mit-dreijaehrigem-Kind-vor-der-Polizei;art736,9273996

„Kommentar vom 01.07.2016
KINDER UND VATER SIND TRAUMATISIERT
Natürlich Herr Deeg, kein Fall ist so schlimm wie Ihrer. Das haben wir ja schon 59tausendmal lesen dürfen.“

Paradoxerweise versucht „Aufklärer“ Schweidler mir hier nun zu erklären, weshalb Berichterstattung bereits bei Verdacht „Öffentlichkeit“ herstellen muss.

„Kommentar vom 14.10.2014 18:48
WEGSCHAUEN HILFT NICHT, ABER MIT AUGENMASS HINSCHAUEN
Mag ja sein, Herr Deeg, dass Sie aufgrund Ihrer Biografie der Meinung sind, man müsse über alles den Mantel des Schweigens breiten – außer über Ihre Beiträge. Aber die Funktion der Presse ist nun mal, hinzuschauen und öffentlich zu machen. Sonst setzt sie sich zu Recht dem Vorwurf aus, sich aus Angst vor den Konsequenzen davor zu drücken, über solche wichtigen Themen Öffentlichkeit herzustellen. Wenn wir über den Verdacht gegen Kommunalpolitiker (mit aller die Persönlichkeitsrechte wahrenden Zurückhaltung) schon nichts mehr schreiben, wie sollen wir es dann halten, wenn gegen Polit-Größen ermittelt wird?

Aus dem Artikel: Näherte sich unterfränkischer Politiker einem Kind?

Nein, Herr Schweidler, ich erwarte NICHT, dass der „Mantel des Schweigens“ ausgebreitet wird – ich erwarte OBJEKTIVITÄT und Berichterstattung auch dann, wenn Ihre Kumpels Straftaten begehen.

Der ortsfremde Lokalpolitiker (SPD) und Polizist aus Miltenberg ist mittlerweile im übrigen wegen „sexueller Annäherung“ an ein Kind und „unerlaubtem“ Besitz von 15 Schuss Munition zu 9 Monaten auf Bewährung verurteilt, Berufung ist eingelegt.

So interessant war der (ortsfremde) Fall dann doch nicht, denn das erfuhr man nicht in der Mainpost, oder?

Das moralische Roß, auf das sich Schweidler grinsend hievt, wird nur noch überboten von seinem offenkundig bizarr von der Lebenswirklichkeit abweichenden Selbstbild:

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Der Film, den der Herr hier glaubt, gönnerhaft beurteilen zu können ist einer meiner absoluten Lieblingsfilme, was Standing und Aufdeckung von (realen) Skandalen angeht und heißt „Insider“.

Schweidler twittert:

„Bei Regenwetter DVD gesehen: Inside mit Al Pacino und Russel (sic) Crowe, nicht neu, aber lehrreich – auch über die hohe Kunst des Recherchierens.

Brüller!

Es geht um – Festhalten! – Aufdeckung eines Skandals mithilfe eines furchtlosen Investigativ-Journalisten:

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Mit welcher Rolle sich der Herr Schweidler identifiziert, ist insoweit ein Rätsel.
Schweidler ist ein Provinzjournalist, immer auf der sicheren Seite, mit persönlichen Ressentiments und höherer Moral ausgestattet auf Leute eindreschend, die sich nicht wehren können – Schweidler das GEGENTEIL eines Investigativ-Journalisten:

„Der Chemiker Dr. Jeffrey Wigand arbeitet für einen amerikanischen Tabakkonzern in der Forschungsabteilung. Nachdem er bei seinen Vorgesetzten Bedenken wegen des Einsatzes von Abhängigkeit erzeugenden Zusatzstoffen im Tabak geäußert hat, wird er entlassen und finanziell abgefunden. Zusammen mit Lowell Bergman, der Produzent des angesehenen Fernsehmagazins 60 Minutes ist, bringt er – nach anfänglicher Zurückhaltung – gegen den hartnäckigen und teilweise kriminell anmutenden Widerstand der Tabakindustrie sein Wissen an die amerikanische Öffentlichkeit. Trotz Schweigeabkommen und Morddrohungen spricht er mit 60 Minutes über seine Forschungstätigkeit im Bereich der Zusatzstoffe und enthüllt, dass bei der Zigarettenproduktion Cumarin und Ammoniak beigemengt werden, um die suchterzeugende Wirkung des Nikotins zu erhöhen. Sein zuvor eher beschauliches Leben wird dadurch auf den Kopf gestellt und seine Familie zerrüttet. Auch die journalistische Arbeit von Bergman beim Sender CBS gerät durch das brisante Material aus der Bahn, da CBS u. a. Klagen der Tabakindustrie fürchtet und die CBS-Leitung deshalb massiven Druck auf das Fernsehmagazin ausübt. Nur mit Hilfe seiner vielen Kontakte in der Medienbranche und durch geschicktes Fädenziehen gelingt es Bergman, die Story zu veröffentlichen.

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Insider_(Film)

…“Rauchen macht krank und süchtig, das weiß man seit Jahren. Dass der Tabak allerdings mit suchtsteigernden Substanzen versetzt wurde, erfuhr die Öffentlichkeit erst 1995. Endlich hatte einer ausgepackt: Jeffrey Wigand, Vizechef der Forschungsabteilung des Tabakkonzerns Brown & Williamson. Er ließ sich in der populären CBS-Nachrichtensendung „60 Minutes“ interviewen – doch aus Angst vor einer Millionenklage seitens des Tabakgiganten blieb das brisante Material zunächst unter Verschluss. Es kam zum Medienskandal, der jetzt als Politthriller „The Insider“ mit Starbesetzung in deutsche Kinos kommt.“…

http://www.spiegel.de/kultur/kino/insider-im-namen-des-profits-a-74118.html

Hier noch ein paar Tipps zu meinen favorisierten Filmen und Charakteren, die ein Herr Schweidler nicht anschauen sollte, um sein Selbstbild und die kognitive Dissonanz nicht zu sehr zu strapazieren:

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Sidney Lumet, 1982:

„Frank Galvin war ein erfolgreicher Rechtsanwalt, seit einiger Zeit bekommt er jedoch keinen Fall mehr und ist nach und nach zu einem Trinker geworden. Sein alter Freund Mickey Morrissey verschafft ihm schließlich die Klage-Vertretung im Fall einer jungen Frau, die bei einer Entbindung ins Koma gefallen ist. Das Problem bei diesem Fall ist, dass das Ganze in einem renommierten katholischen Krankenhaus passierte, welches, unterstützt von der katholischen Kirche, offenbar versucht, den Kunstfehler zu vertuschen. Galvin wird mit Ed Concannon konfrontiert, dem Anwalt des Hospitals, welcher mit seinem großen Anwaltsstab strategisch vorgeht, in Galvins Privatleben und seinem Alkoholproblem rumschnüffeln lässt, wichtige Zeugen kauft und sogar eine schöne Frau – Laura Fischer – auf Galvin ansetzt, die sich in sein Leben und Vertrauen schleicht.

Trotz des Angebotes einer außergerichtlichen Einigung und der Voreingenommenheit des behandelnden Richters gegenüber ihm will Galvin eine gerichtliche Verurteilung der beiden verantwortlichen Ärzte. Während Galvin versucht, die Jury von der Schuld der Ärzte zu überzeugen, macht die skrupellose Verteidigung seine Anklagepunkte – auch durch direkte Einflussnahme – jedes Mal zunichte.

Doch trotz aller Tiefschläge gibt Galvin nicht auf und gewinnt zum Schluss den Prozess, wobei die Jury sogar noch mehr als das geforderte Geld in Aussicht stellt. Galvin verlässt den Gerichtssaal als Sieger und Laura, die ihren Verrat offensichtlich bereut, versucht mit ihm zu sprechen. Galvin, der ihre Falschheit nicht vergeben kann, weigert sich mit ihr zu sprechen.“

https://de.m.wikipedia.org/wiki/The_Verdict_–_Die_Wahrheit_und_nichts_als_die_Wahrheit

Auch schön – von wegen „Vor Gericht….“: „Zivilprozess“
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Der deutsche Titel ist doof, deshalb „A few good Men“ – zu denen Schweidler definitv NICHT gehört, da nützt auch die Sonnenbrille (!) und die Zigarre (?) nichts:
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Einen weiteren Filmtip möchte ich in dem Beitrag über Patrick Wötzel unterbringen, der in Kürze folgt….:
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Schweidler „wusste“ kurioserweise schon im August 2014, dass ich der Hetzanwältin Hitzlberger in einer nichtöffentlichen (!) Verhandlung eine „Watschn“ angedroht habe (gelogen!)- im Schweidler-Duktus ist das natürlich „GEWALT“….:

„Kommentar vom 03.08.2014 11:12
NE RUNDE MITLEID MIT MDEEG
Opferindustrie, Tätigkeitsnachweis? Was soll der Mist? Das selbstgerechte Gejammer über Männer als Opfer ist schwer erträglich. Aber wenn Sie der Anwältin Ihrer Ex im Gericht Gewalt androhen, ist es okay? Kehren Sie doch erst mal vor der eigenen Tür.“

Aus dem Artikel: Rosenkrieg: Frau wurde handgreiflich
http://www.mainpost.de/regional/franken/Rosenkrieg-Frau-wurde-handgreiflich;art1727,8263354

Natürlich! In Schweidlers Welt zwischen Testosteron, Stoizismus und Schoppen-Vollrausch wird alles „mannhaft“ erduldet. Was für ein Kerl!

Pfff….

Die Verhandlung jedenfalls, die die „bedrohte“ Hetzanwältin Hitzlberger erzwungen hat, war erst ein halbes Jahr später, Februar 2015 – die Mainpost „berichtete“….ich auch:
https://martindeeg.wordpress.com/?s=Hitzlberger+Behl&submit=Suchen

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Hitzlberger trägt die Schuld dafür, dass ich seit 2012 mein Kind nicht mehr gesehen habe und hat ganz anderes zu erwarten als eine „Ohrfeige“!!

Und mal unter uns: man sollte in diesen Würzburger Kreisen endlich AUFHÖREN, ständig URSACHE und Wirkung zu vertauschen!!
Ich gehe hier gegen Menschen vor, NACHDEM die sich in mein Leben und meine Vaterschaft einmischten: rücksichtlos, inkompetent, vorverurteilend, hämisch, böswillig, destruktiv und mit Ressentiments beladen. Zum Teil lügend, verbrecherisch und Klischees und Reaktionen strategisch ausnutzend – …..!!

„Gewalt“ ist nicht, was mental limitierte gehässige Menschen wie Schweidler dazu machen – süffisant vorgegaukeltes Opfergehabe unter Ausnutzung von Netzwerken und Klischees…

GEWALT ist auch strukturelles Unrecht, das Wegsperren eines Unschuldigen unter Amtsmissbrauch oder der Entzug eines Kindes über Jahre….

Die Filme haben im Übrigen eine Gemeinsamkeit: die Wahrheit kommt IMMER ans Licht!

Würzburg ist ein Sumpf, in dem manche immer noch glauben, über Recht und Gesetz zu stehen.

66 Gedanken zu „Der „Insider“: Manfred Schweidler, Mainpost – Porträt eines Journalisten und einer Zeitung, die mutmaßlich strukturelle Korruption und Verbrechen im Amt deckt

  1. Kehren Sie doch vor der eigenen Tür, statt andere mit Ihrem gedanklichen Müll zu belästigen. Sie kennen nicht einmal den Unterschied zwischen freier Meinungsäusserung und Beleidigung. Und fremdes Eigentum scheint beim feinen Herrn Deeg auch Begehrlichkeiten zu wecken. Sonst würde er nicht unrechtmäßig Bilder klauen und auf seine Seite stellen, für die er weder Urheber- noch Nutzungsrechte hat, das darf er, der große Verfechter von Faustrecht und Maul aufreißen. Und natürlich darf Herr Deeg mit Schaum vor dem Mund beleidigen und lügen und mit Gewalt drohen, wie er will. Der unfehlbare Deeg darf alles – glaubt er. Mit diesem Glauben ist er sehr allein.

    • Genau.

      Wenn sich Arschlöcher unter dem Etikett „Rechtsstaat“ ihre rechtsfreien Räume schaffen und glauben, mißliebige Menschen könne man mit Machtmissbrauch mundtot machen, objektive Aufklärung und Fakten seien irrelevant und Gesetze sowas wie unverbindliche „Empfehlungen“, dann gilt eben wieder Faustrecht.

      Irgendwann hat man sich das falsche Opfer ausgesucht…..

      So einfach ist das! Haben Sie wegen Unterzuckerung Ihren Namen vergessen oder trauen Sie sich nur anonym aus der Deckung, Sie Prolet?

  2. Charakterliche Eignung….?

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    „Beamtensold, ohne als Polizist zu arbeiten

    Der Bundesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt, scheidet auf eigenen Wunsch vorzeitig aus dem Polizeidienst aus. Kurz zuvor hatte er gegenüber dem ARD-Politikmagazin Report München eingeräumt, er bekomme eine Besoldung als Hauptkommissar, obwohl er diese Tätigkeit nicht ausführe.

    Wendt gab außerdem zu, dass er in einem vorangegangenen Interview „nicht die ganze Wahrheit“ gesagt habe. Gegenüber Report München hatte der Gewerkschaftschef nämlich zunächst explizit verneint, dass er auch vom Land Nordrhein-Westfalen als Polizist bezahlt werde. Er bekomme sein Gehalt von der Gewerkschaft, hatte Wendt versichert.

    Nachdem die Report-München-Journalisten Wendts Büro bereits verlassen hatten, rief dieser sie an und bat um ein weiteres Interview. In diesem entschuldigte sich der Gewerkschaftschef für seine Aussage zu seiner Besoldung. Er habe damit den nordrhein-westfälischen Innenminister Ralf Jäger schützen wollen.“….

    …..Laut Gewerkschaftschef Wendt sollte durch seine Besoldung die Deutsche Polizeigewerkschaft unterstützt werden, da diese bei den Personalratswahlen nicht genug Stimmen bekommen hatte, um eine Freistellung von Personalräten zu erreichen.„….

    https://www.tagesschau.de/inland/wendt-polizeigewerkschaft-report-muenchen-101.html

    • Mal im Klartext:

      Dem Schreihals von der kleinen DPolG (die GdP hat dreimal soviele Mitglieder) musste seine Beamtengehalt „geschenkt“ bzw. seine Talkshow-Karriere mit Steuergeldern subventioniert werden, da er sonst seine originäre Arbeit als Polizist hätte ausüben müssen, für die er dieses Beamtengehalt erhält?

  3. Unterlassene Berichterstattung.

    Seit letzter Woche bin ich Ombudsmann von BILD. Ich schalte mich ein, wenn Sie Ihre politische Ansicht oder eine Debatte falsch oder verzerrt dargestellt finden. Aber auch, wenn Sie Zweifel an Fakten haben. Ich danke Ihnen für Ihr Vertrauen!
    Ich bin unter anderem diesen Fällen nachgegangen.

    ► BILD-Leser Dietrich Eberle wirft uns nach Trumps Schweden-Rede „unterlassene Berichterstattung“ vor.

    Once again: Martin bekam Freispruch: „rechtswidrige Unterbringung.“ Verweigert wird Schadenersatz. Eindeutig ein Fall für einen Psychiater: „Borderline-Beamte – antisozial, paranoid, schizotypisch!“

    Martin hat wie immer vergessen oder / und Manuela Rösel absichtlich ignoriert: „Schalten Sie einen Bordi-Profi ein!“ Aber auch – wie hiess der Redakteur der MP – darauf aufmerksam zu machen: „unterlassene Berichterstattung!“

    @ Martin. Tip: „Hol das nach!“

  4. Thema Gewalt.
    Es ist auch immer wieder erhellend was ehemalige Kollegen so machen und für Ansichten unters Volk bringen:

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    …“Grandel rät Frauen, möglichst früh und eindeutig Grenzen zu setzen. „Hört auf euer Bauchgefühl“, rät er den zehn Teilnehmerinnen, die an einem Sonntag zu seinem Selbstverteidigungskurs gekommen sind. „Wir Männer kennen nur Hunger und Durst, ihr aber merkt genau, wenn ihr euch in einer Situation nicht wohlfühlt.“ Egal, ob Worte oder Berührungen, „macht verbal unmissverständlich klar, wenn ihr etwas nicht wollt“. Wenn dies nichts nütze, sei es besser, die Flucht zu ergreifen, als eine Eskalation zu riskieren.“….

    NEIN, villeicht ist es ja tatsächlich so, dass einige Männer auf dem Polizeirevier Sindelfingen nur „Hunger und Durst“ kennen – sollte man aber nicht verallgemeinern….

    „Ich wurde am helllichten Tag in einem Stuttgarter Supermarkt angemacht“, erzählt die Kursteilnehmerin Andrea Peterle. „Plötzlich griff ein Mann von hinten meinen Einkaufswagen und sagte: ,Komm, wir gehen was trinken.‘“ …

    ….Durch die Selbstverteidigungskurse habe ich mich von der Angst befreit, nicht zu wissen, was ich in solch einer Situation tun soll“, sagt Gabriella Parditka. Dann macht sie sich im Dunkeln alleine auf den Weg zur S-Bahn. Ihre rechte Hand ist in der Jackentasche versteckt, ihre Finger umfassen einen Kubotan. Der kurze Stab, der ursprünglich zur Selbstverteidigung weiblicher Polizisten des Los Angeles Police Department entwickelt wurde, ist eine zugelassene Stichwaffe. Zusammen mit den Verhaltensweisen und Schlagtechniken, die sie bei Uwe Grandel gelernt hat, gibt der Kubotan Gabriella Parditka die Sicherheit, die sie 20 Jahre lang vermisst hatte.

    http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.selbstverteidigung-fuer-frauen-volle-attacke.ddd0b64e-3607-4350-bbbd-13efded287e3.html

  5. Ja, wenn man einen Freibrief braucht, ist kein Aufwand groß genug…hier wieder das Bistum Würzburg, es geht um diesen Fall:

    Norbert Baumann, OLG-Richter gibt „Tipps“, wie man Missbrauchsverdacht gegen Kirchenfreund vertuscht?

    Und die MAINPOST-Schreiberin hier berichtet wirklich Fakten und Tatsachen, ohne Häme und ohne vorgekaute Meinung, was der Leser jetzt gefälligst zu denken und zu meinen hat.

    „Insgesamt hatte der Ordinarius für Kriminologie und Strafrecht an der Uni Würzburg zwei Vorwürfe sexuellen Missbrauchs gegen den Priester geprüft. Den ersten hat Alexandra W. 2013 erhoben. Zu diesem ersten Vorwurf gab es eine kirchenrechtliche Voruntersuchung. Dieses Verfahren wurde im Dezember 2015 eingestellt. Nach weltlichem Strafrecht war der Fall verjährt.“….

    Die Pressemitteilung, die auch auf der Bistums-Homepage nachzulesen ist, weist jedoch auf einen bislang öffentlich nicht bekannten Aspekt hin: auf ein zweites aussagepsychologisches Gutachten. Bis zu dieser Mitteilung hat die Diözese Würzburg nur auf ein einziges Gutachten von Norbert Nedopil hingewiesen. Es wurde laut Bistum im Mai 2015 erstellt, also innerhalb der kirchenrechtlichen Voruntersuchung.

    Aktuell ist von einem zweiten Gutachten über Alexandra W. die Rede, das allerdings erst im August 2016 „durch einen der bundesweit renommiertesten Aussagepsychologen der Charité Berlin“ erstellt worden sei. Auf Nachfrage heißt es von Bistumsseite: Bei dem Gutachter handelt es sich um Max Steller, emeritierter Professor für Forensische Psychologie.

    Die beiden Gutachten unterscheiden sich in ihrem Ergebnis. Gutachter Norbert Nedopil zufolge konnte ein sexueller Übergriff durch den Geistlichen aussagepsychologisch nicht belegt werden. Laut Professor Laubenthal stellte das Nedopil-Gutachten allerdings zuvor klar, dass das gefundene Ergebnis nicht notwendigerweise bedeute, dass das von Alexandra W. berichtete Ereignis nicht stattgefunden habe; kurz: Es kann sein und es kann nicht sein, dass eine sexuelle Nötigung stattgefunden habe, so Laubenthal.

    Gutachter Max Steller kommt laut Mitteilung der Diözese zu folgendem Schluss: Die von Alexandra W. erhobene Anschuldigung weise „inhaltliche Widersprüche“ auf. Und: Zu keinem Zeitpunkt habe eine begründete Wahrscheinlichkeit für einen tragfähigen Anfangsverdacht auf einen sexuellen Übergriff durch den beschuldigten Priester bestanden.

    Zum zweiten Gutachten von Max Steller gibt es mehrere Fragen: Dürfen Unterlagen nach Abschluss eines kirchenrechtlichen Verfahrens willkürlich aus der Akte herausgenommen und einem Gutachter übergeben werden? Wurde Alexandra W. darüber informiert? Hat sie ihr Einverständnis dazu gegeben? Warum wurde ein weiteres Gutachten eingeholt?

    Das Bistum Würzburg hat in dieser Angelegenheit mittlerweile den Würzburger Rechtsanwalt Dr. Hans-Jochen Schrepfer beauftragt, Presseauskünfte zu geben: Das zweite Gutachten sei von Max Steller im Auftrag des Bischofs erstellt worden. „Er wollte sich dadurch vergewissern, dass der betreffende Geistliche der Diözese Würzburg seine Tätigkeiten uneingeschränkt ausüben kann.“

    Weiter führt Rechtsanwalt Schrepfer aus: „Mit Abschluss des kirchenrechtlichen Verfahrens steht die Akte quasi im Eigentum des Bischofs, der die Akte verwahrt und eigenständig über eine etwaige Herausgabe der Akte oder von bestimmten Unterlagen aus der Akte entscheidet.“ Und: Es wurde „eine gutachterliche Stellungnahme nach Aktenlage eingeholt“. Daher sei Alexandra W. über den Gutachtensauftrag nicht in Kenntnis gesetzt worden.“….

    ….“Überhaupt sei es verwunderlich, „dass ein Gutachten nach Aktenlage erstellt wurde, ohne zuvor das Opfer angehört zu haben, das unter anderen über die Medien erklärt hat, aussagebereit zu sein“. Zudem, so fügt Professor Laubenthal hinzu, wäre es in einem weltlichen Ermittlungsverfahren nicht ausgeschlossen, dass dort auch ein Gutachten über den Beschuldigten eingeholt wird.“

    http://www.mainpost.de/regional/wuerzburg/Bischoefe-Missbrauchsvorwuerfe-Alexandra-W-Katholische-Kirche-Priester-Gutachten;art735,9520075

    • Rechtsanwalt Schrepfer: Überhaupt sei es verwunderlich, „dass ein Gutachten nach Aktenlage erstellt wurde, ohne zuvor das Opfer angehört zu haben. BLÖDMANN! Glaubt vermutlich daran, dass eine Exploration wissenschaftlich ist!

      Eine „Macke“ äussert sich in Realität und nicht bei einem „small talk“ mit einem Psychiater. Siehe Rohrschach-Test und sonstigen Blödsinn! Zumal Psychiater ihr eigenes kleinkariertes Denken (Weltbild) auf den „Probanden“ projizieren. Siehe Dr. Gross im CitiSite Fall! Meide Anwälte, die nicht wissen was eine PI ist !!!

  6. Hiermit stelle ich S T R A F A N T R A G
    gem. § 205 StGB gegen den zuständigen
    
Ermittlungs-Staatsanwalt Weihprecht …

    Strafantrag gegen Staatsanwalt Weihprecht

    Er hat, wie das Gesetz ( § 160 ) sagt, „den Sachverhalt zu erforschen“,… . Zu diesem Zweck wird er …alles sonst zur Aufklärung Erforderliche veranlassen. Dabei hat er „nicht nur die zur Belastung, sondern AUCH DIE ZUR ENTLASTUNG dienenden Umstände zu ermitteln“ ( § 160 Abs. 2).

    Äußerst aufschlußreich ist in diesem Zusammenhang ein Schreiben der Klägerin an eine Bekannte oder Freundin, das sich in den Akten der Staatsanwaltschaft beim Landgericht Schweinfurt im Verfahren wegen Kindesentziehung befindet (Aktenzeichen 10 Js 1540/00).

    Das gesamte Verhalten und Handeln des StA Weihprecht widerspricht der Verhältnismäßigkeit ! entspricht aber gleichzeitig dem Verhalten und der Vorgehensweise der bayerischen Justiz !

    Ermittlungseiffer at it`s best! Mit dem üblichen Scenario, soziale Interaktionen nicht „beurteilen“ zu können! Nett: „Weihprecht ist der augenblickliche Chef von Dr. Stühler.“ So Dienstaufsichtsbeschwerde wohl kaum Sinn macht! Ausser man führt Geschütze auf. CitiSite in progress!

    Schon mal darüber nachgedacht?

    Krankhafter Ermittlungseifer kommt dem schwarz / weiss Denken von Borderlinern gleich. Ist das Gegenüber als „“schwarz“ eingestuft, werden „weiss“ Elemente (entlastente Beweise), mit Vorsatz ignoriert. Letztendlich wird das Gegenüber den eigenen Realitätsstörungen real angepasst. Ein Staatsanwalt hat, wie das Gesetz ( § 160 ) sagt, „den Sachverhalt zu erforschen.“ Zu diesem Zweck wird er alles sonst zur Aufklärung Erforderliche veranlassen. Dabei hat er „nicht nur die zur Belastung, sondern AUCH DIE ZUR ENTLASTUNG dienenden Umstände zu ermitteln“ ( § 160 Abs. 2). Liegt eine Borderlinestörung vor, wird alles Entlastende ignorieren. Sie BPS „schwarz / weis Denken!“

    Süddeutsche Zeitung: Richter ignorierte Beweismittel.

    Sind 106 Seiten zu viel für einen Vorsitzenden Richter? Otto Brixner findet offenbar schon. Vor dem Landtags-Untersuchungsausschuss sagt der pensionierte Jurist, er habe „anderes zu tun gehabt“, als Mollaths Verteidigungsschrift zu lesen – und löst damit Empörung aus.

    Von Olaf Przybilla, Nürnberg

    Am vergangenen Freitag wurde Brixner, inzwischen pensionierter Richter, vor dem Unter- suchungsausschuss des Landtags in der Sache Mollath zweimal (!) auf diese insgesamt 106 Seiten umfassende Verteidigungsschrift angesprochen. Beim ersten Mal antwortete er: „Ich lese doch keine 110 Seiten.“ Mollaths eigene Darlegungen umfassen dabei keineswegs 106, sondern nur acht selbst verfasste Seiten – beim Rest handelt es sich um Kopien von Briefen und anderen Dokumenten, die offenkundig, für jeden (Laien) ersichtlich, das von Mollath Dargelegte dokumentierten – Sachbeweise!

    Zumindest bestätigt Staatsanwalt Dr. Stühler, dass er zwei dicke Aktenordner in einem „Betreungsfall“ gelesen hat und nicht nur den Aktendeckel. Konform gehend mit allen den darin enthaltenen Aussagen von 5 Richtern, 4 Psychiatern, 3 Verfahrenspflegern, sowie Sozialpädagogenberichten, die dort allesamt ihre subjektive Meinung äussern und Sachverhalte (Realität) mit Vorsatz ignorieren. So erwartet werden kann, dass Dr. Stühler mit seinem „Verweis“ auf Drittpersonen, deren Aussagen er für richtig hält, was er bestätigt, mit einer eidesstattlichen Aussage „untermauert!“ Goethe: Was man sagt, sollte man auch unterschrieben!“ Dr. Stühler handelt aber vermutlich nach dem Motto: „Fack ju Göhte.“

    Zur Staatsanwaltschaft: Um der Tendenz, zu viele Ermittlungsverfahren einzustellen, von Staatsanwälten zu begegnen, gibt es laut Jungbluth eine ungeschriebene „pönale Quote“ von oben, nach der mindesten 1 von 5 Verfahren in einem Strafbefehl oder einer Anklage abgeschlossen werden sollen. „Es liege in der Folge nahe, dass dann eher komplizierte Verfahren eingestellt und Bagatellfälle angeklagt würden, um die Arbeitsbelastung trotzdem möglichst gering zu halten.“ (LTO) Dazu kam eine schriftliche Anweisung der Staatsanwaltschaft, nach der Strafbefehle Jungbluths Meinung nach viel zu oft erlassen werden.

    Wenn man aber sich ausschließlich die letzten (!) vier Seiten eines vierzigseitigen Gutachtens anschaut, kann man meines Erachtens nach nicht erkennen, ob die Ausführungen des Sachverständigen insgesamt in sich schlüssig sind oder eben nicht. Später, also beispielsweise in einer höheren Instanz, dann noch einmal zurück zu rudern und gegebenenfalls dort dann sogar zuzugeben, dass man das Gutachten ursprünglich nicht vollständig gelesen hat, halte ich dann für äußerst unrealistisch.

    Ein Affe sieht nur das Ergebnis, aber nicht wie es zustande kommt.

    Selbstverständlich hat Dr. Stühler nicht nur die letzten vier Seiten von Gutachten / Beschlüssen gelesen, schliesslich ist er kein Affe, so ihm Vorsatz nachzuweisen ist, alternativ eine geistige Störung – Geschäftsunfähigkeit nach § 104 – wenn er eine IHK Konzept für eine Grössenidee, respektive Grössenideen für einen Betreuungsgrund hält.

    Das Problem in Firmenstrukturen. Siehe auch Biographie Steve Jobs (Apple – Wert 700 Milliarden): „Drittklassige Vorgesetzte setzen Viertklassige Mitarbeiter ein!“ So Inkompetenz sich nach unten steigert! Trump an den Sicherheitsdienst – 140 Zeichen: „Falls Blödheit meiner Mitarbeiter im Oval Office offensichtlich, sofort von der Schusswaffe Gebrauch machen!“

    UNGLAUBLICH!

    LG Würzburg bekam schon formals die rote Karte. BGH Beschluss: „Der Beschwerdeführer ist durch die Entscheidungen des LG Würzburg in seinem Grundrecht gemäß Art. 19 Abs. 4 GG verletzt worden. Art. 19 Abs. 4 GG garantiert die Effektivität des Rechtsschutzes. Der Bürger hat einen substanziellen Anspruch auf eine wirksame gerichtliche Kontrolle (vgl. BVerfGE 35, 382 ; 104, 220 ; stRspr). Mit dem Gebot effektiven Rechtsschutzes ist prinzipiell vereinbar, die Rechtsschutzgewährung von einem fortbestehenden Rechtsschutzinteresse abhängig zu machen. Die Bestellung eines Betreuers (wie auch Unterbringung), ist nur zulässig, wenn dringende Gründe die Annahme rechtfertigen, dass die Voraussetzungen für die Bestellung eines Betreuers gegeben sind …

    ❏ und mit einer erheblichen Gefahr verbunden ist.

    Es ist bereits nicht ersichtlich, worauf sich eine solche Annahme sich stützen konnte. Ein solches ärztliches Zeugnis hat dem Gericht nicht vorgelegen, ganz im Gegenteil.“ Entscheidung gekürzt, um die Sachlage (Rechtsbeugung Landgericht Würburg) nicht zu verkomplizieren. Dr. Stühler – aktenkundig geistig nicht in der Lage – einfachste Unterbringungs- wie Betreuungsgesetze interpretieren zu können.

    @ Lutz. Wie gehts das, dass Stühler trotz eindeutiger Rechtslage – plus BGH Warnschuss-Beschluss – trotzdem sich „getraut“ gegen Gesetze zu verstossen? Was läuft in seinem Gehirn ab?

    • Diese BGH-Klatsche gab es für die Würzburger Wahnkranken ein gutes halbes Jahr, bevor sie mich mittels Fehlgutachten Dr. Groß wegen einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Trapp nach § 63 StGB wegsperren wollten. Komplott initiiert von Lückemann/Trapp (StA).

      BGH 4 StR 235/08 – Urteil vom 30. Oktober 2008 (LG Würzburg)

      ….“Die Anordnung der Unterbringung nach § 63 StGB setzt die positive Feststellung eines länger andauernden, nicht nur vorübergehenden Defekts voraus, der zumindest eine erhebliche Einschränkung der Schuldfähigkeit im Sinne des § 21 StGB begründet. In diesem Zustand muss der Täter eine rechtswidrige Tat begangen haben, die auf den die Annahme der §§ 20, 21 StGB rechtfertigenden dauerhaften Defekt zurückzuführen ist, mithin mit diesem in einem kausalen, symptomatischen Zusammenhang steht. Außerdem muss eine Wahrscheinlichkeit höheren Grades bestehen, der Täter werde infolge seines fortdauernden Zustandes in Zukunft erhebliche rechtswidrige Taten begehen.

      An diesen Voraussetzungen fehlt es vorliegend schon deshalb, weil dem im Urteil wiedergegebenen Gutachten des psychiatrischen Sachverständigen gerade nicht die sichere Feststellung eines tatrelevanten Zustandes im Sinne des § 21 StGB entnommen werden kann. Vielmehr hat der Sachverständige danach lediglich gemeint, „für den Tatzeitraum könne man davon ausgehen“, dass die Angeklagte „einer willentlichen Kontrolle nicht mehr in vollem Umfang zugänglich gewesen“ sei (UA 41). Wie die Schwurgerichtskammer hiernach zu der Annahme gelangt, die „medizinischen Voraussetzungen für die Anwendbarkeit des § 21 StGB (könnten) sicher bejaht werden“ (UA 42), erschließt sich auch aus dem Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe nicht. Zweifel mussten sich dem Gericht vielmehr schon deshalb aufdrängen, weil der Sachverständige es nur als „durchaus wahrscheinlich“ erachtet hat, „dass zum Vorfallszeitpunkt unbewusste Phantasien, Emotionen und Motive zu Handlungsimpulsen geführt hätten, die nicht mehr vollumfänglich einer willentlichen Kontrolle durch die Angeklagte zugänglich gewesen seien“ (UA 28).

      Auch hat der Sachverständige dazu verschiedene Hypothesen aufgestellt, die jedoch, wie er selbst eingeräumt hat, „notgedrungen einen spekulativen Anteil beinhalten müssten“ (UA 28). So hat er es für denkbar gehalten, „dass die Angeklagte die alte Frau als Substitut“ betrachtet habe, auf welches negativ besetzte Selbstanteile projiziert worden seien (UA 28). Gleiches gilt für seine Annahme, dass es sich bei den von den Bekundungen der Tatzeugen abweichenden, selbstentlastenden Angaben der Angeklagten um Erinnerungsfälschungen handeln könnte, die ein bedeutsames psychopathologisches Merkmal der Wahnerkrankung darstellten (UA 41). Das Landgericht hat die Hypothesen des Sachverständigen übernommen, ohne sich damit auseinanderzusetzen, dass die Verhaltensweisen der Angeklagten auch normalpsychologisch erklärbar sein können.

      Zwar ist nach dem Grundsatz in dubio pro reo eine erheblich verminderte Steuerungsfähigkeit für die Tatzeit nicht auszuschließen, eine sichere Feststellung der Voraussetzungen des § 21 StGB als Grundlage für die außerordentlich belastende Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus ist dagegen nicht hinreichend belegt. Über den Maßregelausspruch nach § 63 StGB ist deshalb neu zu befinden.“….

      Klicke, um auf 4-235-08.pdf zuzugreifen

      • Ach was!

        …“außerordentlich belastende Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus“….

        Für einen Macker wie Manfred Schweidler ist sowas Pille-Palle. Höchstens ein bißchen „überzogen“…..

        Arschloch!

        Und über so einen JUSTIZSKANDAL berichten „wir“ doch nicht….

        Die Justizverbrecher werden weiter hofiert und angeschleimt bei jedem popeligen „Karriere“-Schritt.

        Ein besonderer Freund Schweidlers dabei: Lothar Schmitt.

      • Immer dasselbe!

        … erschließt sich auch aus dem Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe nicht. Zweifel mussten sich dem Gericht vielmehr schon deshalb aufdrängen, weil der Sachverständige es nur als “durchaus wahrscheinlich” erachtet hat. Das Landgericht hat die Hypothesen des Sachverständigen übernommen, ohne sich damit auseinanderzusetzen, dass die Verhaltensweisen der Angeklagten auch normalpsychologisch erklärbar sein können.

        Wahrscheinlichkeitsüberlegungen heisst nichts anderes als: „Ich meine!“ Wobei das nicht das primäre „Problem“ ist, sondern infantile Staatsanwälte, die in Akten nicht erkennen, dass dort chronisch latent gemeint wird! Noch schlimmer: „Opfer erkennen das zudem nicht, so deren Einsprüche mit unendlichen §§§-Einwänden, am Thema vorbei läuft!“

        BESTSELLER!

        … dass die Angeklagte die alte Frau als Substitut” betrachtet habe, auf welches negativ besetzte Selbstanteile projiziert worden seien. Analog projizieren Staatsanwälte … so auch hier die einzig beste Verteidigung: „Nicht RAs einschalten, sondern Psychiater, die dem Staatsanwalt ne „Macke“ attestieren!

        Martin: „Für einen Macker wie Manfred Schweidler ist sowas Pille-Palle. Höchstens ein bißchen “überzogen” ….. Arschloch!“ Mit der Zusatzfeststellung, dass das Nebenschauplätze sind, denn es geht in erster Linie um Kindesklau. Als Autist sieht er das natürlich NICHT!

      • Bei der Mainpost ging es noch nie um „Kindesklau“.

        Das ist ja der Kern des Dramas.

        Meine Perspektive als Vater und die Schädigungen durch die von Neubert unter Missbrauch des „Gewaltschutzgesetzes“ initiierte und permanent bis heute gesteigerte ENTFREMDUNG werden kompett ausgeblendet.

        Entweder ist das tatsächlich Autismus, und zwar in einer besonders krassen Spielart – oder es ist schlichte Bösartigkeit, Gehässigkeit, kurz schlichtes Arschloch-Verhalten.

        Es spricht alles für letzteres, auch wenn man unterstellt, dass diese Typen hier mental limitiert und von Klischeedenken geprägt sind. So viel Verdrängungsleistung ist schlicht nicht mehr glaubhaft, den Inhalt und die Dokumentationen in diesem Blog versteht JEDER, der des Lesens mächtig ist, wie mir erst gestern wieder eine völlig unbeteiligte Leserin hier bestätigte.

        Nein, was die Mainpost antreibt, ist Häme. Und nun geht es auch darum, FEHLER und die eigene Rolle in diesem JUSTIZSKANDAL zu vertuschen, deshalb –ätsch-bätsch-Schweidler:

        ….“Aber Sie selbst fühlen sich schon berechtigt, jeden anderen mit Dreck zu bewerfen, der Ihnen nicht die Füsse küsst. Letzteres haben wir bisher nicht getan und werden wir künftig nicht tun – und wenn Sie noch so sehr glauben, es gäbe kein bedauernswerteres Justizopfer als Sie.“

        Ja, genau, Herr Schweidler. Die FAKTEN hier sind extrem dreckig!

        Die erste Schlagzeile über diesen Fall ist nun fast 12 Jahre her, Kindesentzug durch Neubert damals 20 Monate:

        image

        Es ging bei diesem „Terror“ um vier Beleidigungen. Zwei wurden sofort eingestellt.
        ………………………….

      • Entweder ist das tatsächlich Autismus …

        @ Martin. Du hast vergessen „entweder“ zu streichen! Es ist Autismus. HIGHLIGHT. Mein EX-Schwager steht auf Platz 700 der Reichsten der Welt …. CitiSite zeitlebens CEO … Zeugenaussage (aktenkundig) Staatsanwalt Stühler vorliegend: „Herr K. wird durch diese Amtsverfahren in seinen Alltagsangelegheiten schwerst „belästigt!“

        Sachverhalt.

        Bei meiner Verlagsgründung (printet in China) mit einer Druckerei in Shenzhen kommuniziert. Meine Tochter: „Fliegen wir dort morgen hin?“ – googeln – Apple produziert in Shenzhen, mein EX-Schwager auch!

        Nebenbei sass „Kläger“ noch an der Positionierung einer neuen Whisky-Marke für ein Investmentunternehmen! Derweil die ARGE dem „Kläger“ noch einen JOB anbot: „Marketingausbilder bei der IHK Würzburg!“ Dr. Stühler: „Herr K. war zu diesem Zeitpunkt „geistig verwirrt“ – soz. Geschäftsunfähig, so Betreuung zwingend notwendig, weil er seine Alltagsangelegenheiten nicht erledigen kann.

        @ Lutz. Bieeeete, saaaag Du auch mal was!!!

        Natürlich beantrage ich für Dr. Stühler: „Entlassung aus dem Amt. Begründung Geschäftsunfähig – aufgrund geistiger Verwirrung – zu keiner freien Willensbildung fähig!“

      • Sorry. Vergessen.

        Natürlich ist es nicht Autismus … das MUSS Vorsatz sein! Aber mit Geschäftsunfähigkeit zu argumentieren hat was 🙂

  7. Von wegen „Gewaltschutzgesetz“….

    „Gerichtshof für Menschenrechte
    Italien muss Opfer von häuslicher Gewalt entschädigen

    In Italien ging ein Mann auf seine Frau los – und erstach den zu Hilfe eilenden Sohn. Nun urteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte: Die Behörden hätten das verhindern müssen.

    ….Die Richter urteilten, durch die Untätigkeit der Behörden sei eine Situation der Straflosigkeit entstanden, die letztlich zum Tod des Sohnes geführt habe.

    Der Gerichtshof wertete den Fall auch als Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot. Häusliche Gewalt, deren Opfer meist Frauen seien, werde in Italien noch immer sozial und kulturell toleriert. Das Land Italien muss der Klägerin nun 40.000 Euro zahlen.“

    http://www.spiegel.de/panorama/justiz/gerichtshof-fuer-menschenrechte-italien-muss-opfer-von-haeuslicher-gewalt-entschaedigen-a-1137033.html

      • „Dabei ist es doch ein männlicher Defekt: Ausdruck eines verbreiteten Dominanzproblems vieler Männer. Der Frauenmord als Endstufe des Männlichkeitswahns ist in Italien allzu alltäglich.“
        schreibt der Spiegel zur Ursache der Häufung von Tötungsverbrechen in Beziehungen. Alles klar!?

      • Klar. Dominanz….

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        Wenn ich morgen töte (oben ein früheres Foto von mir beim Training) ist dies fraglos auch eine Folge meines „Männlichkeitswahns“ und meiner „Dominanzbestrebungen“ und nicht etwa Folge der seit 2003 erfolgten zweimaligen Zerstörung der Vaterschaft und Bindung zu meinem Kind, der wirtschaftlichen und sozialen Vernichtung, der Ausgrenzung, der öffentlichen Entrechtung und Diffamierung, der durch Lügen und Falschbeschuldigungen forcierten Kriminalisierung, der ursächlichen falschen Eidesstattlichen Versicherung, der Freiheitsberaubung etc..

        In dem Zusammenhang ist vielleicht auch nochmal der unter Pseudonym geschriebene Kommentar des Würzburger „Opferforschers“ Manfred Schweidler interessant!

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        Der dokumentiert sehr schön, wie sensibel und faktenbasiert Männer in solchen Ausnahmesituationen von Dritten und „Fachleuten“ wie Schweidler angegangen werden, die diese Thematik offenbar auf Basis einer tiefsitzenden „wahren Männlichkeit“ (siehe Bild) durchdrungen haben – und nun den komplexbeladenen Geschlechtsgenossen, die „dominant“ darauf dringen, dass man ihnen „die Füße küsst“ (?), zeigen, wo es langgeht, objektiv und empathisch deeskalieren und so Gewalttaten verhindern:

        „Herr Deeg, Natürlich hat die ganze Welt nichts wichtigeres zu tun als Ihnen zu schaden. Sie schreiben halt nur immer die halbe Wahrheit, aber immer mit vollem Schaum vor dem Mund. Als früherer Polizeibeamter wissen Sie genau: Auslöser der Massnahmen gegen Sie waren Ihre drohend klingenden Aussagen gegenüber der Justiz. Die Reaktion mag überzogen gewesen sein, aber man hat Sie und ihre Drohung eben damals ernst genommen. Bis heute tun Sie nichts, um bei unbefangenen Beobachtern Verständnis für ihre Position zu fördern. Auch jetzt hauen Sie ständig rücksichtslos um sich, drohen einer Anwältin sogar Gewalt an, jaulen aber mimosenhaft auf, wenn Sie sich durch eine Aussage getroffen fühlen. Aber Sie selbst fühlen sich schon berechtigt, jeden anderen mit Dreck zu bewerfen, der Ihnen nicht die Füsse küsst. Letzteres haben wir bisher nicht getan und werden wir künftig nicht tun – und wenn Sie noch so sehr glauben, es gäbe kein bedauernswerteres Justizopfer als Sie.“

      • Passt gerade:

        …“Herr Deeg hat sich nicht nur über viele Jahre hinweg überhaupt nicht um (sein Kind) gekümmert, sondern auch eine Vielzahl von (93!!!) Umgangsversuchen nicht genutzt, um ein Verhältnis zu (seinem Kind) herzustellen. Vielmehr haben diese Umgangsversuche letztlich das Kind verängstigt und verstört. Die Mutter hat insoweit über einen längeren Zeitraum mehr als die gebotene Kooperation gezeigt.“….

        IMG_0064

        Völlig entrückt: Dr. Gabriele Hitzlberger, Würzburger Kanzlei Jordan, Schäfer, Auffermann

  8. Die Gesinnung, die die CSU hier offenlegt, ist die gleiche, die die FREIHEITSBERAUBUNG im Amt und den MISSBRAUCH des § 63 StGB gegen mich auszeichnet, Klage läuft.

    Die Dreistigkeit, mit der die CSU weiter agiert, belegt insoweit, dass sie immer noch glaubt, Fälle wie meiner hätte keine Konsequenzen.

    Ob Bayern noch ein Rechtsstaat ist, muss erst noch bewiesen werden….

    „Geschichtsvergessen

    Wie die Staatsregierung mit dem Rechtsstaat spielt.

    Von Kurt Kister
    Es darf nicht sein, dass Menschen einfach so auf längere Zeit in Gefängnissen verschwinden“, sagt Merkels Sprecher Steffen Seibert im Zusammenhang mit der Inhaftierung von Journalisten in der Türkei. Tatsächlich verschwinden unter dem Regime Erdoğan missliebige Reporter einfach so in der U-Haft. Der Welt-Journalist Deniz Yücel ist eines der Opfer.

    Nun ist die Türkei kein Rechtsstaat mehr. Bayern dagegen ist ein Rechtsstaat. Und dennoch will die bayerische Landesregierung ein Gesetz einführen, nach dem sogenannte Gefährder in Zukunft nahezu beliebig lange in Haft genommen werden können – ohne dass ein Gerichtsurteil gegen sie vorliegt. Bisher ist das für maximal 14 Tage möglich, eben weil es um eine Präventivhaft geht. Mit dem Einsperren von Menschen ohne Urteil für beliebige Zeit hat man in Deutschland historisch sehr schlechte Erfahrungen gemacht. Früher hieß das mal Schutzhaft.“….

    http://www.sueddeutsche.de/politik/bayern-geschichtsvergessen-1.3400279

    • Meinen Kommentar – selber und konreter Vergleich – im Forum der SZ hat man dann doch lieber „Entfernt“…..auch das lässt tief blicken:

      „Deniz Yücel: Was bedeutet der Fall für die Türkei und Europa?

      vor 2 Tagen
      Entfernt

      „Deutschland fällt die eigene Heuchelei und Doppelmoral auf die Füße.
      Wahrscheinlich hat man in der Türkei nur sehr genau beobachtet, wie sich die deutsche Politik gegenüber Rechtsbrüchen im eigenen Land und insbesondere im Bundesland Bayern und seiner wildgewordenen CSU-Juristen verhält. Der JUSTIZSKANDAL Gustl Mollath wurde ignoriert! Alles „Ländersache“.

      Wasser auf die Mühlen Erdogans ist wohl passend der Tages-Popanz der CSU-Populisten, die „Gefährder“ – oder was die CSU dafür hält – unbefristet unter Abschaffung der Unschuldsvermutung wegsperren will.

      Macht sie bisher auch schon: unter Anwendung des § 63 StGB und mittels Fehlgutachten. Nicht nur im Fall Gustl Mollath, sondern auch in meinem Fall, über den die Presse bis heute nicht berichtet und den die (bayerische) Politik, logisch, ignoriert:
      https://martindeeg.wordpres…§-63-stgb/

      Als das ganze losging und nach bereits fünf Wochen „Untersuchungshaft“ der Würzburger Amtsgerichtsdirektor die weitere „Untersuchungshaft“ anordnete, weil bei mir „Fluchtgefahr“ bestehe und ich „entrückt“ sei, habe ich mich so gefühlt, wie sich momentan der Journalist Deniz Yücel fühlen dürfte.

      Das war nicht in der Türkei, das war in Bayern…..und ich halt kein Journalist sondern nur „Querulant“….

      Wie gesagt: beklagt euch nicht. Doppelmoral!“

  9. Die professionellen Kompetenzen von Sozialpädagogen.

    Klicke, um auf AIEJI%20conceptual%20framework_DE.pdf zuzugreifen

    Basiskompetenzen. Die Kompetenz des Eingreifens. Die Kompetenz zur Reflektion. Persönliche und Beziehungskompetenz. Soziale und kommunikative Kompetenz. Lernkompetenze. Kreative Kompetenzen.

    AU! Die einzige Kompetenz was diese Branche anzubieten hat: „Selbstwahrnehmungsstörungen in der Preisklasse von Demenz!“ Studierende mit psychischen Problemen (Borderline o.ä.) können nicht in Helferberufen arbeiten – hier erscheint die Gefahr zu groß, Fehler zu begehen. Persönliche „Defizite“ müssen aufgearbeitet werden, so dass Wahrnehmungsfehler wie „Spaltung und Projektion“ o.ä. vermieden werden. Die Bereitschaft zur Reflexion – persönlich wie fachlich – kann als „elementare Grundlage“ betrachtet werden.

    • Witzig, da ich gerade von einer Besprechung mit sehr kompetenten Sozialpädagogen komme. Von Spaltung und Projektion nicht das Geringste zu bemerken – im Gegenteil eine sehr integre und kompetente Sichtweise:

      keine unterschwellige Obrigkeitshörigkeit, keine subtilen Machtspielchen, keine passive Aggression und weder projizierte noch eigene Unterwerfungstendenzen und auch keine projektive Abwehr von Aggressionen etc. (wie bspw. in diesem Blog in Bezug auf CSU-Justiz und die Faschingszeitung Mainpost dokumentiert).

      Hier zählen Fakten und Stand der Dinge.

      Die ‚Defizite‘ sind also nicht persönlicher Natur sondern durchweg STRUKTURELLER Natur und daraus erwachsener struktureller „Machtlosigkeit“.

      Wie und insbesodnere WO bspw. ist gegen Ausgrenzung und Radikalisierung von Opfern wie mir und gegen Machtmissbrauch durch TÄTER wie bei der Würzburger/Bamberger Justiz vorzugehen, wenn diese sich über Recht und Gesetz stellen und mittels struktureller Korruption abschotten, ihren eigenen rechtsfreien Raum geschaffen haben?

      • … da ich gerade von einer Besprechung mit sehr kompetenten Sozialpädagogen komme.

        Aufgemerkt. „Die Frage dabei: „Amtsträger oder keine!“ In Amts-Systemen werde die zur kriminellen Gefahr! Unter anderem der Chefin der Betreuungsstelle (Dipl. Sozialpädagogin Iris Schneider), den Nonsenes Bericht ihres Kollegen Tsarouchis auf den Tisch geknallt: „uneidliche Falschaussage, Amtsmissbrauch, … bitte anzeigen!“

        Dann stellte sie sich auf doof, wüsste man es nicht besser: „Amtsgesetze kennt sie nicht (es gibt Straftaten, die können überhaupt nur von Amtsträgern begangen werden), wie auch Blödheit vorrangig nur bei Amtsträgern vorzufinden sind: „watt Falschaussage? Der äusserte doch nur seine persönliche Meinung!“ Siehe Krimi-Gabi: „Privatlogik!“ Analog gültig für Staatsanwalt Dr. Stühler.

        Ihr zu Ehren ein etwas längerer Text.
        Adaptierbar auf alle Amtsgerichts-Debilen.

        Oberstaatsanwältin Gabriele Wolff a.D. an den Kläger, Wolfgang Krapf: „Ganz direkt und im Klartext meine tatsachenbasierte Einschätzung: „Das Fehlgutachten von Dr. Leipziger ist das Ergebnis der justizabhängigen Betriebsblindheit eines nicht-intellektuellen Arztes, der über seine Kompetenz (!) hinaus befördert wurde.“

        Adapiert: was für Amtsrichter / Staatsanwälte genauso Gültigkeit hat. Welcher „Betriebsblinde“ war eigentlich dafür verantwortlich Herrn Dr. Stühler über seine Kompetenz hinaus zu befördern?

        Oberstaatsanwältin Wolff an den Kläger – CitiSite: Das Fehlurteil Brixners beruht auf Vorsatz. (!) Ihm war bekannt, daß das “Gutachten” von Dr. Leipziger nicht ausreichte, weshalb er es ja auch hinsichtlich der juristisch nicht ausreichenden Prognose freihändig hochzonen mußte.

        Adapiert: Dr. Stühler war bekannt dass die Gerichtsgutachten nicht nur rechtswidrig erstellt wurden, sondern zudem keine Anknüpfungstatsachen erkennen liessen, ebd. wissenschaftlicher Nonsens sind, respektive der Nachweis, dass Psychiater Geschäftsunfähig sind, ihre eigenen kognitiven Störungen nicht erkennen (Voraussetzung für Logik, wie auch für Gerichtsbeschlüsse sind Anknüpfungstatsachen!), wie auch „uneidliche Falschaussagen“ aller beteiligten Protagonisten vorlagen. Siehe u.a. IHK Konzept – als Sachbeweis, was alle Beteiligten vor sich auf dem Tisch liegen hatten.

        Oberstaatsanwältin Gabriele Wolff an den Kläger: „Die naive (!) Ansicht Dr. Leipzigers, daß die “neuen” Taten der Sachbeschädigungen (da lag ihm mal gerade eine manipulierte polizeiliche Akte vor) eine Wahnprodigenz belegten, ließ er im Urteil gleich ganz weg, weil er alle Hände voll damit zu tun hatte, sachverhaltsfälschend (!) handfeste Motive Mollaths zu basteln, um ihm die Täterschaft überhaupt anhängen zu können.“

        Adapiert: „Dr. Stühler war bekannt dass die im Beschluss aufgeführten „Wahnstörungen“, die schon deswegen nicht vorlagen – Grössenideen sind kein Wahn – kein Betreuungsgrund sondern Realität, also kein Wahn sind, mit der zusätzlichen Tatsache, dass die Wahnprodigenz des Richterteams durch Fakten nicht korrigierbar war. Dr. Stühler hatte also Beweise, dass das Richterteam nach § 104 Geschäftsunfähig ist. Wahnstörungen, die durch Fakten nicht korrigierbar sind = freie Willensbildung ausgeschlossen.

        Oberstaatsanwältin Wolff an den Kläger: „Und dann mußte er die Schöffen durch den bestellten Auftritt von Dr. Wörthmüller auch noch beeindrucken, der freimütig, auf der Grundlage eines Gartenzaungesprächs und von mehrtägigen Verhandlungen mit Gustl Mollath, ob er, Dr, Wörthmüller, nun befangen sei oder nicht, locker seiner Ansicht Ausdruck verlieh, daß er Mollath für irgendwie gaga hielt. Diese Inszenierung war erforderlich, weil das Leipziger-Gutachten zumindest für den Schöffen Heinz Westenrieder, seines Zeichens Klinikdirektor, ersichtlich zu schwach sein mußte.

        Adapiert: Wenn bereits Schöffen auffällt, dass ein Gutachten ersichtlich zu schwach ist, sollten Staatsanwälte dies im Besonderen auffallen. Dr. Stühler unterliegt einem Irrtum, dass Amtsmissbrauch dann nicht vorliegt, wenn inhaltlich fehlerhafte Gutachten nicht erkannt werden, damit Amtsträgern eine schuldhafte Amtspflichtverletzung zu begründen, weil Gutachten nicht jedermanns Sache ist. Insbesondere aber dann, wenn Falschgutachten jeder Laie (!) als solche erkennen kann, Amtsmissbrauch vorliegt. Was bestätigt dass Dr. Stühlers Rechtsunkenntnis auch hier vorliegt.

        Oberstaatsanwältin Wolff an den Kläger: „Rechtsanwalt Strate arbeitet neben der Auswertung des Hypo-Vereinsbank-Revisionsberichts und der Verfassungswidrigkeit der Totalbeobachtung von Mollath im Rahmen der Freiheitsberaubung durch Dr. Leipziger gemäß seiner Strafanzeige – die Inkompetenz !!! von Dr. Leipziger und dessen Nachrednern sowie, das in erster Linie, die Rechtsbeugungen !!! von Richter Otto Brixner heraus – die freilich gravierender sind als es nachträgliche Erkenntnisse, die dem Gericht unbekannt geblieben waren, jemals sein könnten.“

        Adapiert: Aktenkundig sind Dr. Stühler „Nachredner“ des Beschlusses des vormaligen Richterteams und nennt das Ermittlung. Bei tatsächlichen Ermittlungem hätten Ihm zweifelsohne Bedenken kommen müssen, wer da im Tatsächlichen „gaga“ ist. Vermutlich war Dr. Stühler aber im psychopathologischen, selektiven Ermittlungseifer – alternativ mit Vorsatz Sachbeweise ignorierend.

        Oberstaatsanwältin Wolff an den Kläger: „Ich habe es nicht für möglich gehalten, daß eine derartige Gutsherrenart im Umgang mit der Strafprozeßordnung, ein derartiger Verurteilungsfuror, im Verein mit einer rechtsvergessenen und ihre Standards unterlaufenden justizhörigen Psychiatrie, möglich sein könnte.“

        Anm.: Miss Wolff kennt vermutlich die grenzdebile Würzburger Staatsanwaltschaft noch nicht, die vermutlich allesamt Toyota fahren: Nichts ist unmöglich!

  10. Die Populisten und Rechtsfeinde von der CSU testen mal wieder aus, inwieweit sie bei der Abschaffung des Rechtsstaats gehen können, bevor Demokraten sie bei ihrem Popanz stoppen:

    „Gesetz zur Terror-Abwehr“
    Bayern will das Guantanamo-Prinzip einführen

    Die CSU erwägt einen ungeheuerlichen Tabubruch: Sogenannte Gefährder sollen beliebig lange in Haft bleiben. Damit stellt die Staatsregierung die Unschuldsvermutung auf den Kopf.“….

    ….“Präventiv-Haft stellt die Unschuldsvermutung auf den Kopf. Deshalb wird sie in Rechtsstaaten nur sehr schamhaft und begrenzt eingesetzt. In Deutschland bisher: maximal 14 Tage. Wie schwer es nämlich ist, jemanden zu finden, der einen angeblichen Terror-Gefährder ohne Not wieder freilässt, weil er nicht (mehr) gefährlich ist – davon kann gut der Bremer Murat Kurnaz erzählen, den einst ein Kanzleramtschef Frank-Walter Steinmeier über Jahre unschuldig in Guantanamo schmoren ließ, solange er nicht jeden Rest eines Zweifels ausgeräumt sah.

    Man kennt diesen Sackgassen-Mechanismus auch von Richter-Entscheidungen bei der Sicherungsverwahrung. Im Zweifel ist immer noch Gefahr da, im Zweifel bleibt die Tür zu. Aber bei der Sicherungsverwahrung ist dem Inhaftierten immerhin schon einmal eine Tat nachgewiesen worden. Hier nicht.“

    http://www.sueddeutsche.de/bayern/bayern-mia-san-guantanamo-1.3397364

    • Hab mir erlaubt, mit dieser Mail zu erwidern:

      „Nicht Bayern – sondern die CSU!

      Das Gejammer, dass die CSU immer weiter den RECHTSSTAAT abschafft, können Sie sich sparen. Opfer und Geschädigte dieser Justiz ignorieren Sie seit Jahren!

      CSU-Juristen haben dieses „Prinzip“ schon längst eingeführt: durch den Missbrauch des § 63 StGB – wie bei Gustl Mollath werden Straftaten aktionistisch aufgebauscht, konstruiert oder gleich ganz erfunden, um Menschen als „Gefahr für die Allgemeinheit“ wegzusperren.

      Bei mir geschah dies durch den Würzburger ‚Staatsanwalt‘ Thomas Trapp, Weisung Clemens Lückemann (CSU) – eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Trapp (!) wurde zu einer Androhung eines akuten „Amoklaufs“ umgedichtet. Der Würzburger Gerichtsgutachter Dr. Groß (CSU) lieferte das FEHLGUTACHTEN, in welchem mir beliebige „Störungen“ und ein „Wahn“ angedichtet wurden – Prof. Nedopil hat dies als eklatantes Fehlgutachten entlarvt: Entlassung aus der Forensik durch die Richter Barthel und Breunig, LG Würzburg nach acht Monaten.

      imageTrapp referiert darüber, wie man als Frau den Mann kriminalisert, „häusliche Gewalt“….

      Nach diesen acht Monaten FREIHEITSBERAUBUNG erwirkten die Beschuldigten dennoch einen zweiten Haftbefehl („Fluchtgefahr“), den die Lückemann-Kumpel Norbert Baumann (CSU) und Thomas Schepping mal eben erließen: weitere sechs Wochen FREIHEITSBERAUBUNG.

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      Trotz FREISPRUCH im August 2010 durch die integren Richter des LG verweigerten die Beschuldigten hernach die Entschädigung.

      Trapp ist heute Vorsitzender Richter, Lückemann OLG-Präsident, Schepping AG-Direktor in Gemünden….

      Ihre Zeitung hat es bis heute nicht für nötig erachtet, zu recherchieren und zu berichten! Sie wurden fortlaufend informiert.

      Auf meinem Blog sind die Vorgänge seit 2013 dokumentiert, die Täter und alle FAKTEN benannt:

      https://martindeeg.wordpress.com

      Die Kindsmutter entzieht wieder mithilfe dieser asozialen CSU-Justiz mein Kind.

      Die Polizei in Baden-Württemberg ist seit Jahren befasst, gibt Anzeigen weiter, die dann versanden – man geht von struktureller Korruption bei der Justiz Würzburg aus.

      Ich bin heute radikalisiert und nicht gewillt, zuzuschauen, wie solche VERBRECHER weiter ohne Konsequenzen davonkommen!

      Martin Deeg,
      Polizeibeamter a.D.“

  11. Nun stellt sich die Frage, wie die Justiz zwar das „Wechselmodell“ gegen den Willen der Kindsmutter „erlauben“ will – andererseits der „Umgang“ gegen den Willen der Kindsmutter Kerstin Neubert jedoch dazu führt, dass ich als Vater ausgegrenzt, kriminalisiert und sozial vernichtet werde – und die Kindesentführung durch die Volljuristin Neubert unter RECHTSBEUGUNG fränkischer Justizverbrecher – Pankraz Reheußer im Bild – andauert?! ….

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    „Abwechselnde Kinderbetreuung
    BGH stärkt vor allem Rechte von Vätern

    Trennen sich die Eltern, gibt es nicht selten Streit um die Betreuung der Kinder. Der Bundesgerichtshof ermöglicht es nun Müttern und Vätern, den Nachwuchs auch gegen den Willen des anderen Elternteils zur Hälfte betreuen zu dürfen.

    Getrennt lebende Eltern haben künftig Anspruch darauf, ihr Kind auch gegen den Willen des anderen Elternteils zur Hälfte betreuen zu dürfen. Der Maßstab für die Anordnung solch eines sogenannten paritätischen Wechselmodells „ist neben den beiderseitigen Elternrechten allerdings das Kindeswohl, das vom Gericht nach Lage des jeweiligen Einzelfalls zu prüfen ist“, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem nun veröffentlichten Beschluss (XII ZB 601/15). Bisher wurde im Streitfall durch die Familiengerichte zumeist angeordnet, dass Mütter mit der „Hauptbetreuung“ betraut wurden.“….

    http://www.n-tv.de/ratgeber/BGH-staerkt-vor-allem-Rechte-von-Vaetern-article19721266.html

    • Das widerwärtige „Spiel auf Zeit“, dass die widerwärtigen fränkischen Verbrecherjuristen in meinem Fall spielten, begründet insofern weiter die Klage wegen schuldhafter rechtswidriger Bindungszerstörung durch die Justiz Würzburg/Bamberg von 2003 bis 2010 und wieder seit 2012:

      Mordmotiv Kindesentzug: redigierte und erweiterte Fassung der Klage gegen Würzburger Justizverbrecher

      Die Würzburger Verbrecherjuristen haben solange „gewartet“, bis das Kind alt genug ist und sie sich hinter dem offenkundig instrumentalisierten „Willen“ des Kindes glauben verstecken zu können:

      ….“Das Wechselmodell setzt laut BGH „zudem eine bestehende Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit der Eltern“ voraus. Sei deren Verhältnis „erheblich konfliktbelastet“, liege das Pendeln zwischen den Eltern „in der Regel nicht im wohlverstandenen Interesse des Kindes“. Zudem müsse der Wille des Kindes, ob er wechselnd bei beiden Elternteilen leben wolle, „mit steigendem Alter“ zunehmend berücksichtigt werden.“…

      http://www.n-tv.de/ratgeber/BGH-staerkt-vor-allem-Rechte-von-Vaetern-article19721266.html

      Mit vier Jahren konnten sie sich noch nicht glaubhaft hinter dem Kind verstecken, auch wenn Neubert das hier versucht hat:

      (Das war der falsche Link, aber auch lesenswert: die Dämonisierung, die Neubert offenkundig „ermutigt“ von der Staatsanwaltschaft Würzburg, gegen mich betreibt, Folgen bekannt – und natürlich ein „Argument“ für weitere Kindesentfremdung von „Konflikthaftigkeit“….
      Stellungnahme der Kindsmutter vom 2.5.2008 an RAK Bamberg nach „Scheitern“ Vertrag Kinderschutzbund…..)

      Hier der richtige Link: vierjähriges Kind „lehnt Treffen ab“:
      Absage Vereinbarung 2008, Kinderschutzbund

      Aber mit 9 Jahren ging es dann…..“gutachterlich“ geadelt von Katharina Behrend, die willfährig faselt, es gäbe keine Instrumentalisierung, es sei der „freie Wille“, dass das Kind seinen Vater nicht sehen wolle….

      Gutachten Behrend, vorgelegt nach 22 Monaten – Versuch eines Persilscheins für Justiz Würzburg/Schuldzuweisung an die Eltern

      Foto

      Auch das wird geklärt, Behrend!

    • Dem Kindeswohl entspricht jedenfalls der Kontakt! „Veto“ der Kindsmutter?

      Umgangsboykott, Instrumentalisierung durch Bezugsperson, Ausgrenzung und strategische Konfliktverschärfung a’la Neubert, die von Rechtsbeugern und Hetzern zum Kindesentzug und implizit natürlich zur Provokation und Aufrechterhaltung möglichst hoher Konfliktdynamik aufgefordert wird, sind zu BEENDEN!

      Es krankt vor allem auch bei den Journalisten – „harte Haltung“ des Vaters widerspricht dem Kindeswohl? Geht’s noch, Herr Janisch!

      ….“Umstritten war bisher, wie mit so einer Pattsituation umzugehen sei. Für die Gerichte war das Thema bisher bei fehlendem Elternkonsens erledigt: Wenn die Eltern sich nicht einigen konnten, wurde die gleichmäßige Betreuung abgelehnt. In Wissenschaft und Praxis ist dagegen seit einigen Jahren der Ruf lauter geworden, die Eltern in bestimmten Fällen mit sanftem Druck zur Kooperation zu zwingen. Das Veto eines Elternteils, oftmals der Mutter, könne nicht das letzte Wort sein. Weil es nicht ums Elternrecht gehe, sondern ums Kindeswohl.“….

      …“Beileibe nicht jeder Elternstreit wird zum Besten des Kindes geführt, oft genug geht es um Anspruchsdenken und Egoismen. Dass sich der Kläger im BGH-Fall am Ende wird durchsetzen können, ist übrigens noch längst nicht ausgemacht. Das Oberlandesgericht Nürnberg muss den Fall auf der Basis der geänderten Rechtsprechung erneut prüfen. Und die harte Haltung des Vaters, so der BGH, deute darauf hin, dass er „nicht hinreichend am Kindeswohl interessiert ist„.

      http://www.sueddeutsche.de/panorama/kindeswohl-der-bgh-staerkt-die-gleichberechtigte-betreuung-von-scheidungskindern-1.3397604

      Klar, wenn Väter konsequent sind, sind sie eine „Gefahr“ für das Kindeswohl…..bei Müttern ist das „Liebe“.

  12. Ein gutes Urteil.

    „27. Februar 2017, Prozess

    Lebenslange Haftstrafe: Berliner Raser wegen Mordes verurteilt

    Was den Charakter und das fehlende Bewusstsein für SCHULD angeht, m.E. vergleichbar mit den fränkischen Justizverbrechern, die auch nicht kapieren, dass man Menschen nicht zum Objekt für die eigenen Komplexe und Größenideen macht:

    ….“Im Prozess um ein illegales Autorennen hat das Landgericht Berlin die beiden Angeklagten zu lebenslanger Haftstrafe verurteilt. Es war das erste Mal, dass Raser nach einem Unfall mit tödlichem Ausgang wegen Mordes angeklagt worden sind. Meist geht es in solchen Fällen um fahrlässige Tötung mit deutlich geringeren Strafen.

    Hamdi H., der ältere Angeklagte, unterbrach den Richter bei der Urteilsverkündung immer wieder und erklärte: „Was wollt ihr denn, was wollt ihr denn?“ Gemeinsam mit Marvin N. hatte er in der Nacht zum 1. Februar 2016auf dem Kurfürstendamm den schweren Unfall verursacht. Ein 69-Jähriger starb.“….

    …..Eine Verkehrspsychologin beschrieb im Gerichtsprozess Hamdi H. als „massiv selbstüberschätzend“. Bei dem Rennen sei es ihm darum gegangen, „zu gewinnen und dadurch sein Ego aufzuwerten“. Der Mann habe kein Bewusstsein für seine eigene Schuld. Zudem bestehe ein hohes Rückfallrisiko.

    http://www.sueddeutsche.de/panorama/eil-berliner-raser-wegen-mordes-verurteilt-1.3397176

    • Thomas Trapp, Clemens Lückemann und Co. haben durch die zweimal erzwungene Freiheitsberaubung im Amt ganz offensichtlich auch meinen Suizid in Kauf genommen, das nur mal so am Rande…..

      Es ging um „Vernichtung“ aus Hybris, um das eigene Ego aufzuwerten, gegen diesen lästigen „Ex-Polizisten“, der sich erdreistet, eine Dienstaufsichtsbeschwerde einzureichen.

      • Aber die Mainpost „recherchiert“ auch hier wie immer knallhart, wenn sich mal wieder ein Suizid in der JVA Würzburg ereignet, jedenfalls, wenn es sich nicht vertuschen lässt…..

        „Gerichtsreporterin“ Gisela Schmid fragt wir immer feinsinnig und empathisch, wie man es denn nun so hält mit „Suizid-Kandidaten“, hier, um sich von den „Fehlern“ in Sachsen abzugrenzen…:

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        Dieser „Fall“ aus Würzburg schaffte es aber doch in die Zeitung:

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        Meine persönliche Erfahrung ist: der „Kandidat“ bekommt einen blauen Punkt an die Tür. Aufhängen oder die Pulsadern aufschneiden kann er sich dann bspw. während die „Zellenkollegen“ beim Hofgang sind….

    • „Ein gutes Urteil.“

      Das ist nicht dein Ernst? Für mich ist das ein Skandalurteil mit dem man ein Exempel statuieren wollte. So was kann man doch nicht mit einer Tat auf eine Stufe stellen, wo ein anderer mit voller Absicht um die Ecke gebracht wird. Das ist völlig unverhältnismäßig. Hoffentlich kippt das Urteil vor dem BGH. Wer weiß, was sonst noch alles demnächst als „Mord“ gewertet wird.

      • Ich habe eine absolute Aversion gegen diese Form von Triebabfuhr und „Männlichkeitsverständnis“.

        Es geht hier m.E. auch und insbesondere um Generalprävention. Und wenn man einmal gesehen hat, was schwachsinnigerweise an „Personenschäden“ im Straßenverkehr verschuldet wird, prägt das.

        Vorsatz ist für einen Mord nicht nötig, es reicht billigende Inkaufnahme – und die kann man hier durchaus begründen.

        Natürlich kann man das auch anders sehen…..aber ich finde dieses Urteil absolut richtig.

      • Hier hat es ein Gericht anders gesehen:

        ….“Schnelles Fahren sei zwar eine gefährliche Handlung, aber keine eigentliche direkte Gewalthandlung“, sagte Seifert in seiner mündlichen Urteilsbegründung. Hinzu käme die nachweisliche Vollbremsung – derzufolge der Verurteilte auf einen guten Ausgang vertraut habe. Strafmildernd habe sich ausgewirkt, dass T. tiefe Reue gezeigt habe und „vom Glauben abfiel“ als er vom Tod von Arno S. erfahren habe.

        Zwar belegten die Videos von T. eine Reihe von Regelverstößen. Durch die „Summierung von Regelverstößen kommt man jedoch nicht zum Tötungsvorsatz“, erläutert Seifert. Zugute sei T. gekommen, dass er vor Gericht geständig und einsichtig gewesen sei. Allerdings seien beim Urteil auch generalpräventive Gesichtspunkte zum Tragen gekommen: „Das PS-Protzen muss ein Ende haben“, sagte Seifert, der T. auch für vier Jahre den Führerschein entziehen lässt. „Die Staatsanwaltschaft hat die Tat mit der Mordanklage zu Recht auf den Prüfstand gestellt“, sagte er.

        Demnach wäre das Urteil deutlich anders ausgefallen, wenn T. tatsächlich Fahrerflucht begangen oder die Fahrt gefilmt hätte. Zum Tatzeitpunkt war die sichergestellte Kamera ausgeschaltet. Auch könne man in anderen Fällen womöglich einen Vorsatz feststellen, wenn ein Unfall während eines illegalen Straßenrennens passiere. „Das war hier aber nicht der Fall“, sagte Seifert.“

        http://www.taz.de/!5375822/

        Hier auch nochmal zur Klassifizierung – ein sehr schmaler Grat:

        „VORSATZ ODER FAHRLÄSSIGKEIT?

        Es gibt für den Unterschied eine Faustregel: Hat der Angeklagte bei der Tat gedacht „es wird schon nichts passieren“, ist es Fahrlässigkeit. Dachte er „und wenn schon“, kann man von Vorsatz ausgehen.

        Auf fahrlässige Tötung steht eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren, für Mord gibt es lebenslänglich.

        Für eine Anklage auf Mord oder Totschlag braucht es immer einen Vorsatz. Die Staatsanwaltschaft ging in diesem Fall davon aus, dass T. den „Tod anderer billigend in Kauf genommen habe“. Der Angeklagte habe mit seiner riskanten Fahrweise Geld verdient. „Er hat seinen Spaß über Menschenleben gestellt“, sagte auch der Nebenklageanwalt.

        Die Verteidigung argumentierte, es gebe keinen Vorsatz, weil der Angeklagte im „jugendlichen Leichtsinn“ gehofft habe, „dass alles gutgehen würde“. Er habe „die tatsächliche Gefahr unter- und seine eigenen Fähigkeiten überschätzt“, sagte Armin von Döllen, der Anwalt von Alpi T.“

      • Und so wie sich der Täter oben in der Hauptverhandlung präsentiert hat, dachte der auch hinterher noch „Und wenn schon“…!

      • Es ist für mich trotzdem niemals Mord. Wo ist das Mordmerkmal? Fahrzeug als Waffe benutzt wird argumentiert. Dafür wäre meiner Meinung nach aber absoluter Vorsatz von Nöten.

        Gemeingefährliche Mittel

        Als Mord gilt auch die Tötung unter Einsatz eines gemeingefährlichen Mittels. Dieses ist dadurch gekennzeichnet, dass es in der konkreten Tatsituation eine Mehrzahl von Menschen an Leib und Leben gefährden kann, weil der Täter die von ihm ausgehende Gefahr nicht beherrschen kann. Typische Fälle hierfür sind die Zündung einer Bombe an einem belebten Ort, Steinwürfe von einer Autobahnbrücke oder Brandstiftung in einem von mehreren Personen bewohnten Haus. Dies sollte jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Art und Intensität der hervorzurufenden Gefahr umstritten ist. Insoweit hat sich auch noch keine einheitliche Richtung in der Rechtsprechung herausgebildet. Auch hinsichtlich des gemeingefährlichen Tatmittels fordern Vertreter der Verwerflichkeitskonzeption, wie die Rechtsprechung eine zusätzliche subjektive Anforderung. Sie sehen die Strafschärfung dann in einer besonderen Rücksichtslosigkeit des Täters begründet. Dies wird vonseiten der Gefährlichkeitskonzeption wiederum für entbehrlich gehalten, da bereits die Art und Weise der Tatausführung die besondere Gefährlichkeit und damit die erhöhte Strafe begründe.

      • Das mit dem „Vorsatz“ war oben missverständlich:
        es geht genaugenommen um die Abgrenzung zwischen Fahrlässigkeit und bedingtem Vorsatz.

        Und dieser bedingte Vorsatz reicht für Erfüllung des Tatbestands Mord.

        Wer mit derart hoher Geschwindigkeit innerorts rote Ampeln überfährt, dem muss es nach allgemeiner Lebenserfahrung als Führerscheininhaber bewusst sein, dass Kollisionen mit anderen Fahrzeugen (oder Fußgängern) ohne weiteres möglich sind – und dass dies für andere schwere Folgen bis hin zur Tötung haben kann.

        Die haben sich offenkundig gesagt: „Scheiß drauf“! Und nicht mal versucht, die Kollision zu verhindern.

      • So? Na ich weiß nicht…das sieht mir zumindest bei dem 2. nicht mal nach bedingtem Vorsatz aus.

        Milderungsgründe konnte das Gericht nicht berücksichtigen. „Mord verlangt die härteste Strafe, es gibt keine Möglichkeit der Milderung“, so der Vorsitzende Richter, der dies im Fall von Marvin N. bedauerte. Denn Marvin N. ein ehemaliger Bundeswehrsoldat, sei nicht nur Ersttäter, er habe auch das Rennen erst nicht gewollt und sei auch noch an zwei roten Ampeln stehen geblieben.

        Ich halte das Urteil für überzogen und könnte vielleicht das zur Folge haben was du oben in deiner Sache anprangerst.

        https://martindeeg.files.wordpress.com/2017/02/image78.jpg?w=300&h=161

      • Wenn man das Urteil moralisch zur Tat und Täter bewertet, dann kann man dazu Genugtuung empfinden. Das Gleiche würde auch bei einem Todesurteil für einen perversen Kinder- oder Frauenschänder gelten. Warum also nicht wieder die Todesstrafe, wenn alles klar ist? Es ist auch nicht lange her, dass ein Fall von „Rettungsfolter“ diskutiert wurde. Menschlich nachvollziehbar, rechtlich absolut unzulässig.
        Ein „gutes Urteil“ im Sinne des regelhaften Rechtsstaats verbindet doch die materielle Gerechtigkeit mit dem geltenden funktionalen Recht. In diesem Sinne ist das Mord-Urteil zumindest kritisch zu hinterfragen. Mord muss als objektives und subjektives Tatmerkmal feststehen. War eine Tötung Anderer mit der Mordwaffe Auto geplant oder absehbar in Kauf genommen? Musste der Raser damit rechnen, dass er tötet und hat diese Gefahr tatsächlich gesucht? Diese Fragen stellen sich auch für den Familienvater, der mit seiner Bagage das Erreichen des Urlaubsfliegers im rasenden SUV über die Sicherheit und das Lebensrecht anderer Verkehrsteilnehmer stellt.
        Die Frage der Einsichtsfähigkeit, Reue und Schuldfähigkeit ist eine Andere. Wenn der hinterher Reuige fahrlässige Tötung begeht, kann er als hinterher dreiste Dumpfbacke nicht Mörder gewesen sein.
        Diese Fragen sind nicht zum empathischen Gefallen der Anklagten zu stellen, sondern allein um der Rechtsstaatlichkeit willen. Das bedeutet damit gerade nicht, dass der Rechtsstaat schwächelt, vielmehr zeigt er Stärke gegenüber Rachegefühlen und selbstherrlicher Übermoral. Als regelmäßig Benachteiligte beim Familiengericht wissen wir, wie man auch in weniger klaren Moralfällen Opfer moralisierender Selbstbeweihräucherung und Genugtuung wird.
        Der Fall wurde auch im beckblog diskutiert.
        http://community.beck.de/2016/09/08/mord-auf-dem-kudamm-tatwaffe-automobil

      • Klar kann man das Urteil “ kritisch hinterfragen“.

        Mir geht es – in diesem Fall – nicht um Genugtuung sondern um die Frage der Prävention. Dieser Triebabfuhr, die immer wieder tödliche Folgen hat, muss man endlich entgegenwirken.

        Und dass die Täter hier nicht „verdammt“ werden zeigt ja schon die kontroverse Diskussion.

        Wie gesagt, ich bin geprägt, was das Thema angeht:

        http://www.spiegel.de/panorama/todesraser-prozess-von-der-autobahn-geschubst-a-285600.html

        Hier dokumentiert:

        ….“Hinzu kamen Zeugenaussagen, die Rolf F. als „sportlichen“, „dynamischen“ oder gar „gefährlichen“ Fahrer charakterisierten. Erschwerend kam hinzu, dass Rolf F. falsche Angaben zum Zeitpunkt der Abfahrt gemacht hatte. Außerdem hatte sein Verhalten gegenüber Kollegen in der Zeit zwischen dem Unfall und der Ermittlung seines Fahrzeugs nahegelegt, dass ihm eine mögliche Ursächlichkeit seines Verhaltens an dem Unfall schon früh bewusst gewesen sein könnte.“…

        https://de.m.wikipedia.org/wiki/Verkehrsunfall_auf_der_Bundesautobahn_5_im_Juli_2003

      • ….grad gesehen, dass Du in der obigen Diskussion auch auf den Fall von „Turbo- Rolf“ hingewiesen hast…

        Hat hier im Kreis und bei der Polizei für ziemlich Aufruhr gesorgt…..

    • […]Ein gutes Urteil.[…]

      Auch wenn es nicht dem Mainstream entspricht. Sehe ich nicht so.

      Für mich bleibt die Tat eine fahrlässige Tötung. Allenfalls über Totschlag hätte man nachdenken können, wenn man den bedingten Vorsatz bejaht.

      Dieses Urteil ist leider auch in die z.Zt. so populistische Symbol-Politik einzuordnen. Ich finde es kennzeichnend, dass sich die Berliner Schwurgerichtskammer dazu hergibt.

      Und damit will ich nichts rechtfertigen. Was die Jungs mit ihrem illegalen Rennen dort veranstaltet haben ist nun mal unterirdisch. Aber sie haben niemals den Tod eines Unbeteiligten gewollt (Vorsatz), allenfalls billigend in Kauf genommen (bedingter Vorsatz). Dann fällt Mord nun mal aus. Wir haben nun mal keine Moraljustiz. Und im Übrigen bewegt sich der Strafrahmen bei fahrlässiger Tötung bis zu 5 Jahren. Was hätte dagegen gesprochen, sie zur Höchststrafe zu verdonnern. Ich möchte fast darauf wetten, dass das Urteil keinen Bestand haben wird. Und mit der „Justiz-Eierei“ im Anschluss ist niemanden gedient.

      • Gehe davon aus, dass der BGH keine Rechtsfehler feststellen wird….

        Auch ich halte hohle Symbolpolitik und ständiges Geschrei nach härteren Strafen für Volksverdummung und Populismus, keine Frage!

        Aktuellste Beispiele: die „Nein-heißt-Nein“-Kampagne quer durch alle Parteien, der Stalking-Mist und der „Polizeigewalt“-Popanz! Die CSU immer vorne dabei….

        Hier geht es jedoch, wie ich finde, tatsächlich einmal um sinnvolle Generalprävention!

        Hier ein treffender Kommentar:

        „Das Urteil, es kam auch für Prozessbeobachter überraschend. Es ist das erste Mal in der Geschichte der Bundesrepublik, dass Raser nach einem Unfall wegen Mordes verurteilt wurden. Bislang galt die Teilnahme an Autorennen bloß als Ordnungswidrigkeit. Teilnehmer kamen entsprechend glimpflich davon, mit einem Bußgeld von 400 Euro und einem Monat Fahrverbot. Gab es Tote bei solchen Rennen, wurden die Fahrer wegen fahrlässiger Tötung zu niedrigen Gefängnisstrafen verurteilt.„….

        ….“Konnten die beiden Raser die Folgen tatsächlich nicht abschätzen, weil sie sich in ihrem Audi A6 und in dem Mercedes-Benz AMG mit 225 beziehungsweise 381 PS wie die Könige des Boulevards fühlten, wie Marvin N. vor dem Rennen geprahlt hatte: „Ku‘damm, Alder! Keiner kann mit uns mithalten. Wir ficken die Straße!“ Oder hatten sie dieses Risiko zumindest billigend in Kauf genommen?

        Das war die Kernfrage, um die sich dieser Prozess drehte. Die Verteidiger betonten, der Vorsatz, an einem Rennen teilzunehmen, sei nicht mit einem Tötungsvorsatz zu vergleichen. Die Männer hätten das Gefühl gehabt, alles unter Kontrolle zu haben. Dagegen machte sich das Gericht die Auffassung der Staatsanwaltschaft zu eigen. Die hatte auf Mord plädiert. „Natürlich hatten Sie keinen Tötungsvorsatz. Sie wollten Herrn W. in seinem Jeep nicht töten. Aber sie handelten mit bedingtem Vorsatz“, erklärt Richter Ralph Ehestädt.

        Es ist eine Terminologie, der sich auch der Bundesgerichtshof (BGH) schon bedient habe. „Das Mordmerkmal ist auch dann erfüllt, wenn der Täter Mittel einsetzt, die das Leben anderer gefährden können, weil er die Risiken nicht abschätzen kann.“ Die Täter hätten die erlaubte Geschwindigkeit um mehr als das Dreifache überschritten. Der Ku‘damm sei eine Hauptverkehrsstraße, auf der auch nachts Fußgänger und Fahrer unterwegs seien. „Keine Landstraße in Mecklenburg oder im Emsland.“…

        http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.urteil-im-berliner-raserprozess-ein-auto-als-mordwaffe.5eb06550-c961-4f67-96d1-ca9b19bbbb7c.html

    • […]Und dieser bedingte Vorsatz reicht für Erfüllung des Tatbestands Mord.[…]

      Sorry Martin, aber dies zeigt leider einmal mehr Deine juristische Unkenntnis. Bedingter Vorsatz reicht niemals für die Erfüllung des Mordtatbestandes. Wie ich schon sagte, allenfalls für Totschlag!
      Der bedingte Vorsatz („ist mir egal, ob es dabei jemanden entschärft“) steht dabei in unauflösbarem Widerspruch eines jeden Mordmerkmals.

      • Wenn das so ist, dann immer nur zu. Kann mich dann Lutz nur anschließen und wir führen die Todesstrafe, warum dann nicht gleich präventiv, wieder ein. Du, Martin, wärst dann höchstwahrscheinlich einer der ersten Kandidaten ob Deiner Staatsfeindlichkeit und „Querulanz“. Strafrechtsvorlesungen der ersten Semester sind nur noch Makulatur. Wenn es politisch opportun erscheint, sollen Richter als die schwarzen Gruselclowns in ihrer Wohlfühloase wohl alles dürfen. Nur warum beschwerst Du Dich in Deinem Fall über „angebliche“ Willkürjustiz. Du hast es in Deiner Logik einfach zu akzeptieren. Es macht keinen Unterschied ob die Rechtsverdrehung bei ein paar durchgeknallten Rasern oder einem … ex-Bullen durchgezogen wird.

        Ich empfehle, über die zugegeben von mir überspitzt formulierten Gedanken mal in sich zu gehen.

      • Zitat aus der Bibel des Strafrechtskommentars Tröndle/Fischer:

        Bei Mord müssen auch die Mordmerkmale vom Vorsatz erfasst sein. Der Täter muss sich also der Verwerflichkeit seiner Handlung bewusst sein.

        Viel Spaß beim Konstruieren. Der „Janina“-Fall wurde übrigens bei Deinen „Freunden“ in Bamberg verhandelt.

      • Was soll dieser Scheiß!! Was bildest Du Dir eigentlich ein?

        Niemand plädiert hier für die „Todesstrafe“. Und Du unterstellst mir Unwissen, aber selbst keine Ahnung.

        Und ich bin auch kein „Staatsfeind“ sondern gehe gegen konkrete und namentliche Justizverbrecher und ARSCHLÖCHER vor, die mich persönlich motiviert vernichten wollten und durch asoziale Ausgrenzung meine Vaterschaft zerstören.

        Über das Berliner Urteil kann man natürlich diskutieren, was auch fachkundig getan wird – und ich halte dieses Urteil nun einmal für richtig und angemessen, weil m.E. solche Arschlöcher eine Gefahr für Menschen sind. Und ich muss auch nicht als Jurist argumentieren – sondern kann diese Meinung als Vater und Mensch vertreten!

      • Das Aktenzeichen des Bamberger Urteils ist 25 Ks 2110 Js 396/16 – und der Schuldspruch lautet auf Mord aufgrund von „bedingtem Vorsatz“.

        Das ist kein „unauflösbarer Widerspruch“ wie Du behauptest sondern Rechtswirklichkeit.

      • Also Martin hat nach h.M. recht. Bedingter Vorsatz reicht. Zum bedingten Vorsatz bei wiki unter Eventualvorsatz diverse Auffassungen, wobei der BGH die Billigungstheorie, also bewusste Inkaufnahme, anwendet. D.h. wohl, zwar nicht gezielt geplant aber als konkrete Möglichkeit gebilligt. Der objektive Tb ist erfüllt, der subjektive Tb entscheidet über diese Zuordnung. Es muss also eine bewusste Willensentscheidung geben, nach der die konkrete Tötung eines oder mehrerer Menschen vom Täter an Punkt X zum Zeitpunkt Z für realisierbar gehalten und gebilligt wird. Das könnte z.B. die Abrede sein, Hindernisse im Zweifel mit hoher Aufprallenergie wegzurammen oder eben ein Verhalten, das auf einen solchen Plan schließen lässt. Zum Beispiel entgegen dem Reflex und den Möglichkeiten ohne Bremsen, ohne Ausweichbewegung draufhalten. So könnte vom LG bedingter Vorsatz festgestellt worden sein. Man sollte also noch die Urteilsgründe abwarten.
        Es wird aber auch angenommen, dass es bei dieser Bewertung um eine allgemeine Strafverschärfung geht. Die muss aber für alle Fallkonstellationen funktionieren, zumindest solange, wie es gesetzlich keinen expliziten Rasertatbestand für Mord gibt. Zur Erfüllung der Widerspruchsfreiheit beim Strafen gegenüber anderen äußeren Umständen, aber zum subjektiven Tb vergleichbaren Fällen habe ich meine Bedenken.

      • Dazu mal ein Nachtrag: auch wenn ich das Urteil in diesem Kontext insoweit befürworte ist es gleichzeitig doch beruhigend, dass es so kontrovers diskutiert wird.

        Eine neue „Wegsperren-für-immer“-Stimmung, die den Rechtsstaat zersetzt, braucht niemand – meist sind das aber Leute, die die Thematik in keiner Weise durchdringen.

        Auf die schriftliche Urteilsbegründung bin ich auch gespannt – die ist im übrigen zum Bamberger Fall bis heute nicht veröffentlicht: https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=LG%20Bamberg&Datum=22.12.2016&Aktenzeichen=25%20Ks%202110%20Js%20396%2F16

      • Wir diskutieren ja 2 Ebenen:
        Die Ebene der gesellschaftlichen Wirkungen und die Ebene der rechtsdogmatischen Einordnung.

        Zur ersten Ebene gibt es wohl die Übereinstimmung, dass die festgestellte Raserei, nach allem was wir wissen, ein maximales Strafmaß rechtfertigen sollte. Ebenso gibt es Übereinstimmung, dass dabei die Gesetze sauber angewandt werden müssen. Soweit es bei der Gesetzesauslegung Spielraum gibt, fokussiert Martin auf die Auslegung in Richtung des extremen Strafmaßes (lebenslänglich), insbesondere zur Abschreckung von weiteren rücksichtslosen Tätern. Die gegenläufige Befürchtung ist, dass diese extreme Auslegung den gesetzlichen Rahmen überspannt und somit willkürliches Richterrecht an die Stelle des gesetzlichen Rechts tritt. Aus dem moralischen Bedürfnis nach harter Strafe in diesem Einzelfall könnten sich widersprüchliche und allgemein strafverschärfende Wirkungen auf das gesamte Strafrecht entwickeln. Aus dieser Sichtweise heraus ist es besser, auf eine extreme Abschreckung zu verzichten und den Strafrahmen der sicheren moderaten Auslegung dafür maximal auszuschöpfen (5 Jahre), allenfalls noch Totschlag (ab 5 Jahre). Wir prognostizieren die jeweiligen Gefahren offensichtlich verschieden stark. Das ist entscheidende Streitpunkt in der Sache.

        Die rechtsdogmatische Frage ist nicht nur unter uns unklar, sondern offensichtlich eine größere Baustelle im Strafrecht. Die Abgrenzung zwischen „bewusst fahrlässig“ und „bedingt vorsätzlich“ ist schwierig. Der Streit entzündet sich schon an der Frage, ob dies eine Tatsachenfrage (T. Fischer) oder aber eine Rechtsfrage (I. Puppe) ist. Daran hängt unmittelbar der Zweifelsgrundsatz zugunsten des Angeklagten, der nämlich nur die Tatsachenfrage betrifft. Die rechtstechnische Auslegung hat damit auch Auswirkungen auf die Zulässigkeit und Begründetheit einer Revision. Weil die Revision keine Tatsacheninstanz ist, sondern nur Rechtsanwendungsfehler bei der Ermittlung oder rechtlichen Bewertung der festgestellten Tatsachen überprüft, nicht aber die Tatsachen selbst. Nachdem auch klar ist, dass am Landgericht gar KEIN Protokoll gefertigt wird, offenbart allein dieses Gemisch von Unklarem und Manipulierbarem, wie es um die Rechtsstaatsgarantie im Zweifel bestellt ist, nämlich sehr schlecht.

        Zur rechtsdogmatischen Auseinandersetzung mit z.T. scharfen Tönen
        http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/archiv/16-05/index.php?sz=8#_ftn2

        Klicke, um auf 2014_2_795.pdf zuzugreifen

        Klicke, um auf 2014_3_800.pdf zuzugreifen

      • Nachtrag/Korrektur zum möglichen Strafrahmen ohne Tötungsvorsatz.
        Gefährliche Körperverletzung mit Todesfolge § 227 StGB bringt 3 – 10 Jahre.

  13. Hier noch ein Ergebnis der Recherche zu Dr. Groß – was die Frage aufwirft, welchen Veröffentlichungen nicht zugestimmt wurde:

    „Seid umschlungen, Millionen!
    EXKLUSIV: 71.000 Ärzte erhalten Geld von der Pharmaindustrie. Erstmals werden diese Interessenkonflikte nun öffentlich.“….

    https://correctiv.org/recherchen/euros-fuer-aerzte/artikel/2016/07/14/seid-umschlungen-millionen/

    …“Nur knapp 30 Prozent der Ärzte und Fachkreisangehörigen haben den Firmen ihr Einverständnis gegeben, dass ihre Vortrags- und Beratungshonorare, Tagungsgebühren und Reisespesen veröffentlicht werden dürfen.

    Die Zahlungen an Ärzte für Studien und Anwendungsbeobachtungen wollen die Pharmafirmen grundsätzlich nicht personenbezogen veröffentlichen.
    Jörg Groß hat der Veröffentlichung dieser Zahlungen zugestimmt:

    image

    Lundbeck GmbH Reisekosten 336,00 €

    https://correctiv.org/recherchen/euros-fuer-aerzte/datenbank/empfaenger/jorg-gross-wurzburg/

  14. Mir ist heute wieder bewusst geworden, das es neben den gewollten, geschäftmäßigen Unsäglichkeiten auch ein allgemeines Bildungsproblem und dazu auch mehr oder weniger natürliche menschliche Probleme mit dem Erkennen von Objektivität gibt.

    Ich hatte heute eine kurze Diskussion zu Vertrag und Vollmacht. Es war schwierig klarzumachen, dass das 2 verschiedene Vereinbarungen mit verschiedenen Wirkungen und Adressaten sind. Einmal vertragliches Innenverhältnis, einmal bevollmächtigendes Außenverhältnis. Es schien meinem Gegenüber aber als eine Sache, als eine vertragliche Blackbox.
    Dieses Schubladen-Denken vereinfacht Vieles und lässt uns damit den groben Überblick behalten. Aber wenn es um kausale Zusammenhänge in einer Blackbox und deren Wirkungen nach außen geht, dass versagt dieses Denken oft vollständig. Ursache und Wirkung wird verwechselt, Faktoren werden ignoriert, Zusammenfallen oder Folgen von Ereignissen oder Zuständen (Korrelationen) werden nach phänomenalem Gefühl oder externer Anleitung relativ frei zu Kausalketten aufgeperlt.

    Ein Strafverfahren z.B. wird von den Meisten insgesamt als Blackbox angesehen. Die Polizei ermittelt und verhaftet, das Gericht verurteilt. Opfer und Zeugen helfen der Polizei, es sei denn, sie sind mit dem Täter verwandt. Dann geben sie dem Täter ein falsches Alibi. Sonntag abend Tatort. Wenn also die Polizei einen „Schuldigen“ verhaftet hat, dann sollte er auch verurteilt werden. Das ist die Aufgabe von Polizei und Justiz, die das aber viel zu umständlich handhaben. Deswegen geht es manchmal schief und der Täter muss wieder laufengelassen werden. Man könnte es vereinfachen, damit nicht so viel schief geht. Festnehmen und möglichst lange einbuchten, wenn erschießen für die Tat nicht ganz ins Bild passt. Sonntag abend Tatort.
    Nun geht „manchmal“ auch etwas in die andere Richtung schief. Zum Beispiel, dass die Polizei den Falschen greift. Es ließ sich auch nicht mehr verbergen, dass dieses „manchmal“ durchaus auch häufig sein kann. Aber entweder ist dann die Polizei Schuld, weil sie geschlampt hat oder der falsche Täter selbst, weil er sich durch falsches Verhalten, Aufenthalt am falschen Ort oder falsche Gesinnung verdächtig machte. Sonntag abend Tatort. So einfach funktioniert die Blackbox „Strafverfahren“ für die Allgemeinheit und wird nur durch Firlefanz aus Funk und Film etwas ausgeschmückt. So läuft es mit vielen andere „Blackboxen“ auch. Ein echtes Bildungsproblem. Kausalität vs. Korrelation und das Differenzierungsunvermögen.

    Ein Gerichtsreporter unterscheidet sich von diesem Niveau zunächst nur darin, dass er die Rollen der Beteiligten im Gerichtssaal etwas mehr ausdifferenzieren könnte, wenn er denn wirklich wollte und sollte. Polizisten erscheinen z.B. häufiger als Zeugen, jedenfalls nicht als Ankläger und Knastwärter. Angeklagte haben manchmal keinen Anwalt, manchmal einen Pflichtverteidiger oder sogar mehrere Verteidiger. Können die sich das leisten oder zahlst etwa der Staat? Jedenfalls hängt es nicht unmittelbar mit der Anzahl der anwesenden Richter oder etwa der Anzahl der Opfer zusammen. Die sitzen manchmal auf einer besonderen Klägerbank, sonst sind sie Zeugen. Es gibt da irgendwelche Regeln, die auch der Reporter selten kennt. Aber es gibt natürlich die Staatsanwaltschaft, die Tat und Täter klar und deutlich öffentlich ausruft. So kommt es dann in die Medien. Für die Quote natürlich etwas garniert mit Nachsinnen über Taktik, Aufstellung und die Abseitsfalle „im Zweifel für …“. Die kann der Gerichtsreporter selten von selbst erkennen, geschweige sie verstehen. Für die gehobene Gerichtsreportage gibt es Pressestellen bei Gericht und STA, die da weiterhelfen. Viel wichtiger für den als Konsumenten gedachten Realkrimi-Fan ist aber sowieso das drumherum, ein Raunen im Saal, der Blick und Tonfall des Staatsanwalts, die Einsicht oder Frechheit des Täters, die Führungsstärke und Entschlossenheit des Richters und natürlich das harte oder eben viel zu weiche Urteil. Eine Blackbox im bunten Karton.
    Gesetze, Verfahrensregeln, Hinterfragen von Vorgängen und Abläufen? Das ist doch in der Blackbox. Wer will denn wissen, was da drin tatsächlich los ist? Viel zu anstrengend.

      • Manches kann man nicht oft genug wiederholen….

        Das Skandalöse hier ist, dass man in der Würzburger Provinz gar nicht mehr versucht, die Schubladen zu hinterfragen, nach dem Motto „es ist viel zu anstrengend, sich mit der Komplexität der Wirklichkeit zu befassen“.

        Und wenn dann ein Fehler begangen ist, wird der nicht korrigiert sondern vertuscht.
        Bis zuletzt.

        Und dann sind wir beim VORSATZ!

      • Und was die Staatsanwaltschaft angeht: die StPO gilt auch in Franken – und dass ein eifernder karrieregeiler Staatsanwalt (auf Weisung) eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen sich missbraucht, um den Beschwerdeführer in der Forensik versenken zu wollen, ist ein starkes Stück! Zwei Haftbefehle! Zwei Festnahmen, mit massivem Druck auf Stuttgarter Polizisten erzwungen! Verweigerung der Entschädigung nach FREISPRUCH!

        Die glauben in Würzburgs Justizhöhle wirklich noch, die können das vertuschen und ich als Opfer nehme hin, dass man mich zehn Monate wegsperrt, mir mein Kind wegnimmt und mein Leben zerstört. So langsam sollte doch der Blog zu denken geben….?

        㤠160
        Pflicht zur Sachverhaltsaufklärung

        (1) Sobald die Staatsanwaltschaft durch eine Anzeige oder auf anderem Wege von dem Verdacht einer Straftat Kenntnis erhält, hat sie zu ihrer Entschließung darüber, ob die öffentliche Klage zu erheben ist, den Sachverhalt zu erforschen.

        (2) Die Staatsanwaltschaft hat nicht nur die zur Belastung, sondern auch die zur Entlastung dienenden Umstände zu ermitteln…. „

        https://dejure.org/gesetze/StPO/160.html

  15. Objektive Berichterstatter? Ein Widerspruch in sich, denn niemand ist objektiv, kann überhaupt objektiv sein!
    Außer bei der Justiz, da berichtet bei Revisionen ein Richter den anderen vier Richtern, von denen 3 niemals die Akten gelesen haben oder etwas über den Fall wissen – anch diesen 30 Minuten entscheiden die dann über Recht/Unrecht. Diese ‚Berichterstattung‘ auf sogenannter Vertrauensbasis ist sogar vom Bundesverfassungsgericht legalisiert. Was darf man also von einer ‚Presse‘ erwarten, die nicht auf dieser „Vertrauensbasis“ arbeitet?

    Letzte Woche zufällig hier reingezappt und uns wurde beim zusehen übel, was da alles über die sogenannte unabhängige Justiz kam!

    BR DokThema -Deutsche Justiz – Wie gefährdet ist unser Recht?
    gestern • Mi, 22. Feb • 22:00-22:45 • BR – http://www.br.de
    Wie würde es der deutschen Justiz ergehen, wenn es hierzulande zu politischen Veränderungen käme wie derzeit in den USA? DokThema untersucht die Rolle der Richter, Staatsanwälte und der Polizei in einem Justizsystem, das immer noch nach dem Gerichtsverfassungsgesetz von 1877 organisiert ist.

    http://www.br.de/mediathek/video/deutsche-justiz-wie-gefaehrdet-ist-unser-recht-100.html

    Einige Infos aus Sendung (letztes Drittel):
    z.B. Freiburg: Anzahl der Urteile sind Einstellungs/Beförderungsentscheidend – NICHT das Recht! Richter klagt dagegen, wird isoliert/gemobbt!
    – Gerichtspräsidenten bekommt Anweisungen direkt vom Justizministerium
    – Viele Vergleiche = Gericht spart Zeit, 10 Minuten statt 10 Tage Verhandlung, Staatsanwalt/Verteidiger bekommen beide etwas Recht, der Angeklagte bekommt weniger Strafe – nur das Opfer (Nebenkläger ) darf nicht mitreden, wird nicht gefragt!
    – Bei Landgerichten wird gar nicht mal protokolliert, sondern das Urteil ist die einzige schriftliche Basis
    – Bei Revisionen sitzen zwar 5 Richter da – aber nur Einer hat mal die Akten ueberflogen, ein Zweiter etwas mehr, der berichtet dann den drei Anderen und diese 3 haben gar keine Ahnung sondern verlassen sich auf den Bericht(erstatter) und das auf Vertrauensbasis – diese Methode ist abgesegnet vom Bundesverfassungsgericht, weil man sich ja auf den Berichterstatter verlassen kann/muss und Vertrauen zählt. Komisch, bei Angeklagten genügt kein Vertrauen, nicht mal ein Pfandbeleg!
    – Ablehnung der Revision ohne jede Begruendung – 2 Seiten und jemand bleibt im Knast
    – und vieles mehr

    Unser Fazit: Deutschland ist kein Rechtsstaat! Justiz hat nur die Aufgabe hinzuhalten, zu verschleppen bis dem Opfer/Kläger das Geld ausgeht oder man ihn nach der zweiten Berufung/Klagefortsetzung als Querulant abstempeln kann, weil er nicht ‚brav’/ruhig ist , usw. oder handelt wie bei Bruno auf Weisung – oder wieso sonst wird Brunos Wohnung gestürmt, das Notrufsystem zerstört – weil die Definition ‚Verweigerung Diabetes- Nierenmedikamente ist ein Verbrechen gegen Menschenrechte‘ eine Beleidigung für die Bürokrateten ist – gleichzeitig werden weiter lebenswichtige Medikamente verweigert – durch Ausnutzung der behördlich verursachten Augenschäden (kein Lesegerät) wird man mal eben per Strafbefehl ins Gefängnis gesteckt und mit TAGESlicht (Hautkrankheit) und falscher Ernährung (Diabetes/Nieren) gefoltert (Tagebuch http://wp.me/P4HZVX-vH)!

    In der Sendung wurde ‚Fischer im Recht‘ Blog erwaehnt
    http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/fischer-im-recht-der-richter-mit-den-dicken-silikonbruesten-14364561.html

    • Ich glaube schon, dass objektive Berichterstattung möglich ist – dazu muss man aber als Journalist innere Distanz haben, also genau das, was bei Provinzblättchen wie der Mainpost fehlt.

      Wenn der Staatsanwalt und ein Kumpel von der Lokalzeitung zusammenarbeiten, dann passiert genau das, was Thema des 71 Deutschen Juristentags war: Druck, öffentliche Vorverurteilung a’la „psychisch gestörter Ex-Polizist droht Amoklauf“ an.

      Und wenn sich das ganze in Luft auflöst, soll der Geschädigte gefälligst „nicht jammern“?

      Blender wie wie Schweidler habe ich gefressen….

      ….“Es gibt Richter, die der Druck nicht beeinflusst, es gibt solche, die ihn kaum ertragen, und dann gibt es zunehmend solche, die in der Urteilsbegründung ihrer Wut über Anmaßung der Medien freien Lauf lassen und klar machen, dass sie die Medienöffentlichkeit nur mehr als Gegner betrachten. Das dürfen sie, das sollen sie sogar, aber auf Dauer ist das keine Lösung. Was ist die Lösung?

      Der heute in Essen beginnende 71. Deutsche Juristentag sucht danach. Die „Öffentlichkeit im Strafverfahren – Transparenz und Schutz der Verfahrensbeteiligten“ ist eines seiner zentralen Themen. Die Vorschläge zur Verbesserung des Verhältnisses von Strafjustiz und Medien machen klar, dass das Spannungsverhältnis ein wenig entspannt, aber ein Freundschaftsverhältnis kaum entstehen kann.

      Wer die Prominenten-Prozesse der vergangenen Jahre verfolgt hat, der weiß, dass nicht nur Anwälte sich gerne der Medien bedienen, um von ihren Mandaten ein seriöses Bild zu verbreiten, sondern oft auch Staatsanwaltschaften Presse, Funk und Fernsehen Informationen zukommen lassen, die in der Öffentlichkeit nichts zu suchen haben. Mit strafrechtlichen Sanktionen ist dieser Praxis kaum beizukommen, aber zumindest sollte in den Staatsanwaltschaften das Bewusstsein gefördert werden, dass die Unschuldsvermutung im Ermittlungsverfahren zu einer drastischen Beschränkung der Auskünfte gegenüber Medien führen muss.„…..

      http://www.berliner-zeitung.de/politik/kommentar-zum-juristentag-justiz-muss-das-verhaeltnis-zur-oeffentlichkeit-verbessern-24729044

      Thomas Trapp hat in meinem Fall die Mainpost, die bereits seit 2005 Hofberichterstattung lieferte, missbraucht, um vorzutäuschen, ich hätte einen „Amoklauf“ angedroht…..dass das in einer Diesntaufsichtsbeschwerde gegen Trapp geschehen sein soll, hat man verschwiegen – wie vieles anderes auch.

      Man vertuscht Fehler, um sich nicht korriegieren zu müssen und tritt weiter…..

      • Dr. Barthel vom Landgericht Würzburg hat in der mündlichen Urteilsbegründung am 20.08.2010, als ich nach zehn Monaten „Untersuchungshaft“/ FREIHEITSBERAUBUNG freigesprochen wurde, die Mainpost gerügt:
        es sei etwas anderes wenn man schreibt, „Ex-Polizist steht im Verdacht, Amoklauf angedroht zu haben“ oder ob man mitteilt „Ex-Polizist drohte mit Amoklauf“. Das sei ein Verstoß gegen die Unschuldsvermutung.

        image

        Der Schreiber Patrick Wötzel, an den das adressiert war, hat nur mit den Schultern gezuckt….ausführlicher Beitrag folgt.

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