Schreiben an Menschenrechtskommissar Muiznieks nach Urteil ‚Buchleither vs. Deutschland‘: es geht um strukturelles Unrecht deutscher Familiengerichte!

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Nils Raymond Muiznieks ist Kommissar für Menschenrechte des Europarats in Straßburg. Der lettische Wissenschaftler und Politiker hat das Amt am 1. April 2012 übernommen.

Das aktuelle Urteil zu Beschwerde 20106/13 aus Straßburg gibt deutschen Umgangsboykotteuren und Justizverbrechern wieder „Argumentationsstoff“: mit vier zu drei Stimmen stellte der Gerichtshof fest, dass Umgangsausschluss gegen ein Opfer von Umgangsboykott und Bindungsblockade im Einzelfall hier keinen Verstoß gegen die Menschenrechtskonvention darstellt.

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Oder wie der EGMR-erfahrene Rechtsanwalt Hembach titelt:

„EGMR: Väter haben nicht immer ein Umgangsrecht – Buchleither gegen BR Deutschland

Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) hat einen weitreichenden Einfluss auf das deutsche Recht. Ganz besonders gilt das im Familienrecht. Artikel 8 EMRK, der das Recht auf Familienleben schützt, bildet eine Richtschnur bei vielen familiengerichtlichen Entscheidungen – und immer wieder erreichen Beschwerden den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, in denen sich Betroffene darüber beklagen, die Entscheidung eines Familiengerichts verletze die EMRK. In einem solchen Fall hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte nun klargestellt, dass sich aus dem Recht auf Familienleben nach Artikel 8 EMRK nicht unter allen Umständen ein Umgangsrecht eines Vaters mit seinem Kind herleiten lässt.

Der Beschwerdeführer hatte im Jahr 2003 mit seiner damaligen Lebensgefährtin eine Tochter bekommen. Kurze Zeit nach der Geburt hatten sie sich getrennt.“….

EGMR: Väter haben nicht immer ein Umgangsrecht – Buchleither gegen BR Deutschland

Ein treffender Kommentar zu dem Urteil von kundiger Seite:

„EGMR Urteil vom 28.4.2016
Application no. 20106/13, Lucian BUCHLEITHER gegen Deutschland
Volltext: http://goo.gl/qkc69N (http://hudoc.echr.coe.int/eng#{„appno“:[„20106/13″],“itemid“:[„001-162219“]} )

Bittere Geschichte, die wir nur zu gut kennen. Vater versucht seit 2003, Umgang mit seiner Tochter zu bekommen. Mutter blockiert, was das Zeug hält. Antwort des Gerichts: Umgangsrecht wird für zwei Jahre ausgesetzt. Dann geht es weiter. Der Vater beantragt nach den zwei Jahren wieder Umgang. Das Familiengericht hörte einen Sachverständigen an und beschloss, dem Vater alle zwei Wochen zwei Stunden Umgang zu gewähren. Die Mutter legte Rechtsmittel ein. Das Oberlandesgericht hörte den Sachverständigen erneut an und stellte ergänzende Fragen. Der Sachverständige war der Auffassung, im Hinblick auf die Entwicklungen nach der erstinstanzlichen Entscheidung sei das Interesse der Tochter am besten gewahrt, wenn dem Vater kein Umgang gewährt werde. Das Oberlandesgericht beschloss, dem Vater auf unbegrenzte Zeit keinen Umgang zu gewähren.

Auch die begleitenden Details sind bitter, Auskunftsrecht etc.

Der Vater geht jedenfalls die Instanzen hoch und landet schliesslich beim EGMR. Vertreten von einem alten Bekannten, Rechtsanwalt Rixe.

Der EGMR sah keine Verletzung des Rechts auf ein Familienleben aus Art. 8 der europäischen Menschenrechtskomission. Es kritisiert das OLG nur wegen der fehlenden Befristung der zweiten Umgangsaussetzung, was aber im Endeffekt zu keinem Verstoss gegen die EMRK führt. Schliesslich könne der Vater ja wieder einen Antrag stellen, wieder Umgang zu bekommen.

Die Entscheidung des EGMR fiel mit vier zu drei Richterstimmen denkbar knapp aus. Die deutsche Richterin hat dafür gestimmt, sah also keine Menschenrechtsverletzung. Die Meinung der dagegen stimmenden Richter Ranzoni, Hajiyev and Vehabović ist dem Urteil beigefügt – lesenswert.

Anwalt Rixe bleibt trotzdem unbequem und zieht die Verfahren ganz cool weiterhin bis zum EGMR. Auch in 1 BvR 562/13 haben sie ihn scheitern lassen, am EGMR hat er dann den Fall Kuppinger gewonnen,

von abweichenden Meinungen ist im Urteil nichts zu lesen. Das war hier: http://goo.gl/zdU07Z

….

http://www.trennungsfaq.com/forum/showthread.php?tid=11004&pid=176318#pid176318Interessante Kommentare auch hier:

Suspension of contact with father the right move, rules ECHR

Über die beteiligte deutsche Richterin Angelika Nußberger erfährt man dies:

„Frau Nußberger, warum ist Ihre Wahl für Ihre Promotion auf Würzburg gefallen? Was ist Ihnen in besonders positiver Erinnerung geblieben?“

….“Positiv ist mir insbesondere in Erinnerung geblieben, dass ich in Würzburg auch als „Fern-Doktorandin“ mit kleinem Kind und Referendarstelle in Heidelberg willkommen war. Das Verfahren war unbürokratisch und unkompliziert, auch wenn damals in der Rechtswissenschaft noch der „doctor iuris utriusque“ Pflicht war und ich neben meiner Dissertation zu einem Thema, zu dem ich vor allem in den aktuellen russischen Tageszeitungen recherchierte, einen mittelalterlichen lateinischen Text auslegen musste.“…

http://www.career-service.uni-wuerzburg.de/perspektiven_suchen/neu_alumni_portraets/alumni_portraets_single/artikel/prof-dr-angelika-nussberger/

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Dieses Schreiben habe ich in Reaktion auf dieses Urteil heute an den Menschenrechtskommissar geschickt, dessen Aufgabe es u.a. ist, die Urteile des Eruopäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und die Wahrung der Menschenrechte in den Mitgliedsstaate zu überwachen:


Council of Europe
Office of the Commissioner for Human Rights
F-67075 Strasbourg Cedex
France 14. Mai 2016

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit wird geltend gemacht und angezeigt, dass unter Missachtung der Europäischen Menschenrechtskonvention durch deutsche Familiengerichte (Amtsgerichte und Oberlandesgerichte) stets nach demselben Muster fortlaufende und strukturelle Diskriminierungen und Menschenrechtsverletzungen zugunsten von betreuenden Elternteilen, i.d.R. den Müttern, stattfinden, die den anderen Elternteil aus niederen und rechtsfremden Motiven gezielt von leiblichen Kindern entfremden.

Gegen Verschleppungen, Umgangsboykott und Bindungsblockaden, die so verschuldet werden, gibt es bis heute in Deutschland keinen Rechtsbehelf, wie der Gerichtshof bereits mit Datum vom 15.01.2015, Beschwerde 62198/11 und bis heute folgenlos gerügt hat.

Dieses strukturelle Unrecht vor deutschen Familiengerichten führt fortlaufend zu schweren und irreversiblen Bindungsstörungen von Kindern. Es führt zu Bilanzsuiziden, zu affektiven und reaktiven Tötungsdelikten und anderen schweren Gewaltdelikten, zu Psychosen, Suchtverhalten, Resignation, zu Radikalisierung und Abwendung der Geschädigten vom Rechtsstaat.

Die regelhaft verschuldeten schweren Traumatisierungen und Belastungsstörungen ausgegrenzter Elternteile werden entweder zweckmäßig durch die Justizbehörden geleugnet oder sie werden in Belastungsumkehr missbraucht, um die Betroffenen anhand ihrer Reaktionen auf die Ausgrenzung und das strukturelle Unrecht zu kriminalisieren und zu pathologisieren.

Dies erlebe ich selbst Vater und Antragsteller vor den deutschen Justizbehörden Würzburg/Bamberg seit dem Jahr 2003. Erst in den Jahren 2010 bis 2012 konnte endlich eine Bindung aufgebaut werden. Die seitdem wieder erfolgte Entfremdung ist als vorsätzliches Justizverbrechen zu werten, um jahrelange Fehlentscheidungen und Straftaten zu Lasten des Kindes und gegen meine Person zu vertuschen, die Kindsmutter selbst Volljuristin.

Der Vorgang ist u.a. unter Beschwerde 1033/12 beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anhängig. Das Unrecht wird derweil vor deutschen Untergerichten ungehindert fortgeführt, die im Raum stehenden schweren Straftaten der Verantwortlichen werden weiter intern vertuscht und gedeckt.

Konkret zu rügen ist in diesem Zusammenhang das dieses strukturelle Unrecht in Deutschland weiter bagatellisierende, befördernde und fortschreibende Urteil des EGMR vom 28.04.2016, Beschwerde 20106/13, Buchleither gegen Deuschland.

Unter abweichendem Votum der Richter der fünften Sektion, Ranzoni, Hajiyev und Vehabovic stellt der Gerichtshof dar, dass ein (weiterer) folgenschwerer und nicht befristeter Umgangsausschluss gegen den seit 2003 ausgegrenzten Vater Lucian Buchleither dennoch keinen Verstoß nach Art. 8 EMRK verwirkliche.

Dies ist absurd, zumal dieses vierstimmige Votum zugunsten von Deutschland unter Beteiligung der deutschen Richterin Angelika Nußberger erfolgte.

Völlig ignoriert und verkannt werden in dieser Entscheidung weiter die Fakten und die mittlerweile zur Rechtspraxis erhobene Schaffung von rechtsfreien Räumen vor deutschen Familiengerichten.

Es handelt sich längst um strukturelles und vorsätzliches, nur noch notdürftig formaljuristisch kaschiertes Unrecht, das stets nach dem selben Muster abläuft:

1.
Zunächst wird durch jahrelange Verschleppung und Untätigkeit der Gerichte dem betreuenden Elternteil der Kontaktabbruch und die Zerstörung/Zersetzung der Bindung des Kindes zum nach Trennung nichtbetreuenden Elternteil ermöglicht.

Anstatt dies mit Zwangsmaßnahmen und Verpflichtung zur Mediation zu beenden, wird durch Zeitablauf die sich ins Unrecht setzende Betreuungsperson in der Ausgrenzung bestärkt.

Dieses Unrecht wird infolge pervertiert zur Legitimation weiteren Unrechts, da die fehlende/mangelnde Bindung missbraucht wird, die Bindung auch weiter zu zerstören.

2.
Den Gerichten bietet sich bei fortdauerndem Unrecht infolge die Gelegenheit, von der schuldhaften Untätigkeit und dem Unrecht durch Schaffung einer erweiterten Aktenlage abzulenken, indem erwartbare Reaktionen auf Ausgrenzung und Kindesentzug zur Kriminalisierung und Entwertung des entfremdeten Elternteils missbraucht werden.

Dem betreuenden Elternteil, i.d.R.der Mutter bietet sich so Gelegenheit, vom eigentlichen Unrecht abzulenken und konflikthafte strafrechtliche oder zivilrechtliche (Gewaltschutzverfügung) Nebenschauplätze zu eröffnen, die auf Manifestierung der Ausgrenzung und Entfremdung abzielen und für weiter faktenschaffenden Zeitablauf sorgen.

In Deutschland ist dies ein profitables Einkommensmodell insbesondere für feministisch orientierte Juristinnen, die als sog. Fachanwältinnen für Familienrecht bundesweit Seminare und Fortbildungen anbieten, in denen Müttern vermittelt wird, wie man den Vater gemeinsamer Kinder dauerhaft entsorgt und vernichtet.

Das Kindeswohl wird pervertiert, um dem Kind irreversibel ein Elternteil zu nehmen.

3.
Da diese klischeehafte Ausgrenzungspraxis mittels einfachster Dämonisierung und Kriminalisierung insbesondere von Vätern aufgrund der formalen gesetzlichen Gleichstellung der Väter durch die vom EGMR veranlassten Gesetzesreformen (Verfassungswidrigkeit des § 1626a BGB) zunehmend schwierig und juristisch löchrig wurde, wurde von den Gerichten ergänzend dazu übergegangen, verlässliche Gutachter zu beauftragen, mit denen man auch auf Fortbildungen zusammenarbeitet und die zweckmäßige das Gericht entlastende und beide Elternteile paritätisch entwertende Gutachten liefern.

Diese sog. Gutachten kaschieren die Verschleppungen, das Unrecht und die Schädigungen, die das Gericht zu verantworten hat regelhaft einfachst damit, dass sie die Eltern als auf Augenhöhe agierende Parteien fabuliert und diese als „hochkonflikthaft“ ettikettieren.

Die eskalierende Rolle des Gerichts wird komplett ausgeblendet, ebenso die Machtposition des betreuenden Elternteils und die Ohnmacht und strukturelle Verdammung des nichtbetreuenden Elternteils.

Die Bindungsblockade und das Ziel der Ausgrenzung des anderen Elternteils durch den betreuenden Elternteil wird zwar richtig benannt. Anstatt jedoch zu empfehlen, den rechtsfreien Zustand zu Lasten des Kindes und die Traumatisierung des entfremdeten Elternteils durch entsprechendes Vorgehen zu beenden, wird die Fortführung des Unrechts „empfohlen“.

Die Instrumentalisierung des Kindes gegen den anderen Elternteil wird entweder zweckmäßig – je nach Außendarstellung des Kindes – geleugnet oder als so manifest dargestellt, dass jede Maßnahme zur Beendigung des Unrechts die Weigerungshaltung des Kindes zugunsten des betreuenden Elternteils nur noch verstärken würden.

Resümee:
Die Unredlichkeit und die nur noch notdürftig kaschierten strukturellen Menschenrechtsverletzungen, auch die offenkundige Überdrüssigkeit mit solchen Konflikten bei den deutschen Justizbehörden hat mittlerweile zu einer Zersetzung des Vertrauens in den gesamten Rechtsstaat geführt.

Seitens der Justiz glaubt man offenbar, mit formelhaften und formaljuristischen Scheinbegründungen ließe sich darüber hinwegtäuschen, dass hier nur noch eine Fassade von Autorität und Rechtsstaatlichkeit besteht, die zunehmend deshalb zusammenbricht, weil Geschädigte sich über neue Medien austauschen und finden und zunehmend auch nach jahrelangem Unrecht und Auflaufenlassen durch Justizbehörden nicht resignieren, sich selbst ins Unrecht setzen oder reaktiv Suizid begehen.

Dieser Zustand ist eines freiheitlich-demokratischen Rechtsstaates und Mitgliedsstaates der Eruropäischen Union unwürdig. Nahezu jedwedes andere europäische Land und auch die USA sanktionieren Umgangsboykott und Kindesentzug – und befördern ihn nicht noch mit juristisch-intellektuellem Gestus.

Ich bitte um kindeswohlorientiertes und sachgerechtes Vorgehen gegen dieses strukturelle Unrecht durch die deutsche Familiengerichtsbarkeit. Eine weitere rechtsfremde Entziehung meines Kindes werde ich persönlich NICHT hinnehmen!

Mit freundlichen Grüßen,

Martin Deeg

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16 Gedanken zu „Schreiben an Menschenrechtskommissar Muiznieks nach Urteil ‚Buchleither vs. Deutschland‘: es geht um strukturelles Unrecht deutscher Familiengerichte!

  1. Citisite unten:

    „Haftung für gerichtliche Entscheidung.
    Nach § 839 a BGB muss der gerichtliche Sachverständige dann haften wenn die darauf beruhende gerichtliche Entscheidung einem der Verfahrensbeteiligten Schaden zufügt. Der Gutachter haftet unabhängig von einer Beeidigung auch für Vermögensschäden. § 893 a BGB stellt eine wesentliche Erweiterung des Haftungsrechts dar. Da Gerichte üblicherweise und oft unkritisch das Ergebnis des Sachverständigengutachtens mit dem Ergebnis der Beweisaufnahme gleichsetzen und der Entscheidung zugrundelegen, können die Parteien den Prozess über den Umweg der Haftungsklage gegen den Sachverständigen erneut führen, wenn es sich tatsächlich um ein Falschgutachten handelt. Dies ist für den Betroffenen dann die einzige Möglichkeit, materielle Gerechtigkeit zu erlangen (vgl. BT-Drucksache 14/7752, S. 28).

    Fall Gross.
    Du hast glatt vergessen Gross haftungsrechtlich – mit entsprechenden Begründungen zu verklagen! Das Gegengutachten von Nedopil ist (war) doch Grund genug !!!
    …..

    Ist das Dein Ernst!? …….

    Hier BEWEISRECHTLICH im Blog, auch für JEDEN Polizeibeamten, Justizverantwortlichen, Mitarbeiter des bayerischen Justizministeriums und der Staatskanzlei (die wurden angeschrieben, per Nachnahme) nachzulesen:

    Ein paar „willkürliche“ Blogbeiträge von 2013/2014/2015:

    https://martindeeg.wordpress.com/2013/11/09/schadensersatz-wegen-vorsatzlich-erstattetem-fehlgutachten-fur-die-staatsanwaltschaft-par-63-stgb/

    https://martindeeg.wordpress.com/2014/12/11/schadensersatzpflicht-fehlgutachter-dr-jorg-gros-wird-durch-die-wurzbuger-richterin-ursula-fehn-herrmann-und-das-landgericht-wurzburg-vehement-geschutzt/

    https://martindeeg.wordpress.com/2015/01/10/fehlgutachter-dr-gros-wird-weiter-gedeckt-justiz-wurzburg-lasst-beschuldigte-weiter-selbst-entscheiden/

    https://martindeeg.wordpress.com/2015/02/05/fehlgutachten-dr-gros-in-wurzburg-vertuscht-nun-beim-olg-bamberg-5-w-415/

    Dr. Groß wird durch die Justizverbrecher in Würzburg/Bamberg unter offenkundiger RECHTSBEUGUNG gedeckt.

    Und die Staatsanwaltschaft, in deren Auftrag er das Fehlgutachten erstattet hat, vertuscht natürlich….die Staatsanwälte um Lückemann selbst wegen Freiheitsberaubung im Amt (noch) zur Anzeige gebracht….

    Deshalb: Einschaltung des LKA Bayern und der Polizei Stuttgart, beweisrechtlich nachzulesen z.B. hier:

    https://martindeeg.wordpress.com/2016/03/19/lka-bayern-weitere-anzeige-struktureller-korruption-bei-den-strafverfolgungsbehoerden-wuerzburgbamberg-untersuchungsausschuss/

    • Martin: «Ist das Dein Ernst? »

      Klar hast DU «juristisch konfrontiert» aber NeuroScience immer noch `nich kapiert 🙂

      … haftet der Sachverständige gegenüber den Prozessparteien nach § 839 a des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) auf Schadensersatz. Das von dem Sachverständigen erstellte Gutachten ist unrichtig, wenn es nicht der objektiven Sachlage entspricht.

      Once again !!! Gross attestierte der IHK Wahnstörungen, dass deren genehmigtes Marketingkonzept, Wahnstörungen sind !!! Gehts noch krasser ??? Mein Fall ist der «Möller Fall!» Siehe oben !!! Mit 4 Millionen Schadenersatz bewegt sich das im unteren Rahmen! Betrifft auch meine Tochter !!!

      Für Neuleser wie Miss Dipl. Psych. Dr. jur. Anja Kannegießer, usw.: «CitiSite wurde NIE Kind entzogen – ergo überhaupt nicht Thema – trotzdem sich einmischend in Kindesklau!» Siehe auch Norbert Blüm: «da kann ja keiner mehr zu-kucken!»

      Text meiner Freundin Krimi Gabi – Oberstaatsanwältin Gabriele Wolff a.D.: «Und bei Familengerichten sieht die …

      … SACHLAGE NOCH VIEL SCHLIMMER AUS. DA DÜRFEN SOGAR DAHERGELAUFENE SOZIALPÄDAGOGEN GUTACHTEN VERFASSEN!» GILT AUCH FÜR DIPL. PSYCHOLOGEN WIE MISS KANNEGIESSER!

      Kapiert die – im Deeg Fall – wie analog Mollath & Co., eigentlich Relevantes ??? Hat die eigentlich als Forensik Expertin – Kernies Forensik Tabelle verstanden? Basierend auf Kernberg!!!

      Runterscrollen. Kontext unten !!!

      • Was zum Geier habe ich an „Neuroscience nich kapiert“…..!!?

        Und was zum Henker spielt mein Wissen über „Neuorscience“ HIER (!!). FÜR EINE ROLLE!!? WIE GENAU hilft das hier!!?

        N-o-c-h-m-a-l!!!!…:

        Ich habe allein das Fehlgutachten des Dr. Groß bei folgenden Behörden angezeigt und Klage beantragt:

        Justizbehörden Würzburg: mittels RECHTSBEUGUNG entledigt….

        Justizbehörden München: Abgabe nach Würzburg

        Justizbehörden Stuttgart: Abgabe nach Würzburg

        Bayerisches Justizministerium: keine Dienstaufsicht, durchgereicht an Staatsanwaltschaft Würzburg (Beschuldigte)

        Staatskanzlei: Abgabe an Justizministerium, durchgereicht…..

        Staatsanwaltschaft Würzburg: Vertuschung/Strafvereitelung, da selbst Beschuldigte

        Polizei Würzburg: nach Rücksprache mit Staatsanwaltschaft (Beschuldigte) keine Ermittlungen

        LKA Bayern: Abgabe zur Polizei Würzburg

        UND:

        Polizei Stuttgart: geht von STRUKTURELLER Korruption bei den Justizbehörden Würzburg/Bamberg aus.

      • Was zum Geier habe ich am “NeuroScience nicht kapiert”…..!!?

        Da fehlt ein smiley. Das war ironisch gemeint. Na klar hast Du NeuroScience bestens «kapiert« !!! Zeigt ja dass deine Beschwerden nix nutzten! Das muss man sich mal geben lassen: « soviel Nullen auf einen Haufen … das glaubt kein Normaler.» Siehe auch Kernberg …

        Borderliner „unterhalten“ sich bevorzugt mit Gleichgesinnten, die dieselbe „dichotomen“ Gedankengänge, primitiven (!) Denkmuster, aufweisen. Leichsenring bezeichnet diese als „schizophren.“ Insoweit haben sich Kernbergs Annahmen bestätigt, das dichotome Gedankengänge mit Spaltung / paranoiden Projektion zusammen treffen.“

        Oder / und: «„Es macht wenig Sinn bei Psychopathen die gleichen Diskussionspunkte vergeblich und ohne irgendein Ergebnis immer und immer wieder anzusprechen. Das kann zu geistiger Verwirrung bis totaler geistiger Erschöpfung für geistig gesunde Menschen führen.“

        Oder / und Gerhard Strate: „Eine Verfälschung ist objektiv eine grobe Fehlleistung in der korrekten Erfassung eines Sachverhalts, mag sie nun

        A) subjektiv auf Absicht oder nur zeitweilig auf
        B) fehlender geistiger Präsenz beruhen.

        NeuroScience.
        Das kann kein menschliches Gehirn sein.

        Als der brain-scan-operator sich die Gehirnscans von Borderliner anschaute dachte er dass der 3-Millionen Dollar fmtr-scanner kaputt ist: „das kann kein menschliches Gehirn sein.“ Irrtum. Der Scanner arbeitete einwandfrei. Massive (significante) Reduzierung des prefrontaler Kortex sowie des limbischen Systems. Hier visuell dargestellt …

        Eric Berne: „People are born princess and princesses until their parents make them into frogs.“

        Einstein: «Education is not the learning of facgts, but the trainig of the mind to think.»

        Martin: Schreib doch Deinen – im letzten Jahrhundert lebenden – Protagonisten oder / und dem EGMR: «Ich werde euch an Bildungsangebot in Kindeswohl machen, das Ihr nicht ablehnen könnt!»

  2. Wie bestellt, SZ: man murkst sich so durch auf Kosten der Kinder und Eltern!

    „Fehlerhafte Gutachten vor Familiengerichten haben katastrophale Folgen. Deutschland muss mehr in seine Gutachter investieren.“

    Von Anja Kannegießer

    ….“Hierzu fehlen bisher allerdings verbindliche Standards. Zu oft werden vermeintliche Experten mit der Begutachtung beauftragt, die weder eine geeignete Grundausbildung noch eine Zusatzqualifikation für Fragen des Familienrechts haben. Ein Universitätsabschluss allein reicht eben nicht. Notwendig ist eine auf Gutachtertätigkeit fokussierte Qualifikation mit vielen Praxiselementen.“…

    ….Auch die große Koalition in Berlin sah sich veranlasst zu handeln. Im Koalitionsvertrag heißt es, dass man „in Zusammenarbeit mit den Berufsverbänden die Qualität von Gutachten insbesondere im familiengerichtlichen Bereich verbessern“ wolle. Inzwischen liegt auch ein Gesetzentwurf zur Reform des Sachverständigenrechts vor, der unter anderem die Qualifikation von Gutachtern festschreibt. Er soll noch in diesem Sommer verabschiedet werden. Gleichzeitig brachte das Bundesjustizministerium Berufs- und Standesvertreter an einen Tisch, um gemeinsam die „Mindestanforderungen an Gutachten im Kindschaftsrecht“ zu erarbeiten. Diese Mindeststandards liegen nun vor.

    Aber das ist eben nur das Mindestmaß. Neben Mindeststandards und einer spezifischen Ausbildung muss die einschlägige Forschung entscheidend vorangetrieben werden. Erst dann kann die Qualität nachhaltig besser werden. Gutachten können nur so gut sein, wie Gutachter für ihre Empfehlungen auf fundierte Forschungsergebnisse zurückgreifen können.

    Hier sind wir von einem Optimum noch Jahrzehnte entfernt. Rechtspsychologische Forschung ist in den vergangenen Jahrzehnten regelrecht ausgetrocknet worden. Der letzte Lehrstuhl dieser psychologischen Fachrichtung ist 2009 an der Charité Berlin ersatzlos gestrichen worden. Kein einziges der gut 50 psychologischen Institute an deutschen Universitäten verfügt über eine eigenständige Professur für Rechtspsychologie.

    Forschung, die für familienrechtliche Gutachten relevante Ergebnisse produziert, findet nur noch punktuell statt. Geforscht wird oft nur im klinischen Bereich ohne Bezug zur Gutachtenpraxis. Klinische Forschung ist zweifellos wichtig, die Qualität von Gutachten wird dadurch aber nicht systematisch verbessert. Viele Maßnahmen, die im Sinne des Kindeswohls gerichtlich angeordnet werden, sind immer noch nur unzureichend erforscht. Das Bundesverfassungsgericht hat es gerade für Fälle von Fremdunterbringung dokumentiert: Bevor ein Kind bei Pflegeeltern oder in einer Einrichtung untergebracht wird, muss die Gefährdung des Kindeswohls ganz konkret festgestellt werden. Dazu müssen wir mehr wissen: Wie entwickeln sich Kinder, wenn sie nach der Entscheidung eines Familiengerichts von ihren leiblichen Eltern getrennt werden? Welche Kriterien spielen eine Rolle, um die Kinder wieder zu ihren Familien zurückzulassen? Welche diagnostischen Instrumente helfen uns, transparente und valide Informationen für ein Gutachten zu gewinnen?

    Außerdem werden diagnostische Verfahren und Beurteilungskriterien noch viel zu wenig auf der Basis nationaler und internationaler Forschungsergebnisse weiterentwickelt. Und nicht zuletzt sind Forschung und Praxis noch nicht so vernetzt, wie es nötig wäre. Solange sich hier nichts ändert, kann eine nachhaltige Verbesserung der Qualität familienrechtlicher Gutachten nicht erwartet werden. Bildungs- und Haushaltspolitiker des Bundestages haben Vorschläge auf dem Tisch, wonach Mittel für die Forschung zur Verbesserung von Rechtsgutachten in den kommenden Bundeshaushalt einzustellen sind.

    Aber auch hier ist der Drang wieder groß, klinische Forschung in den Vordergrund zu stellen. Dabei spielen Krankheiten in familiengerichtlichen Verfahren eine untergeordnete Rolle. Die Beteiligten sind in der Regel nicht psychisch krank, sondern haben vielschichtige Probleme in besonderen Lebenssituationen. Wir brauchen interdisziplinäre Forschung in Kooperation mit Partnern aus der Praxis. Rechtspsychologische Fragen und juristische Aspekte müssen dabei gleichermaßen berücksichtigt werden. Denn Recht und Gesetz bestimmen schließlich den normativen Rahmen gutachterlicher Empfehlungen.

    Was wir brauchen, sind umfangreiche, gutachtenrelevante Forschungsimpulse. Die Rechtspsychologie muss in Deutschland systematisch und gezielt wiederaufgebaut und als unabhängige, interdisziplinäre und praxisnahe Wissenschaft in Forschung und Lehre verankert werden. Nur das kann sicherstellen, dass wir perspektivisch genügend qualifizierte Gutachter ausbilden, die auf der Basis aktueller Erkenntnisse Empfehlungen aussprechen. Erst dann erreichen wir das angestrebte Ziel, nachhaltig sinnvolle Lösungen zum Wohl der Kinder und ihrer Familien zu finden.“

    Anja Kannegießer, 43, ist als Rechtsanwältin und forensische Sachverständige zu familien- und aussagepsychologischen Fragen für Gerichte und Staatsanwaltschaften tätig.

    http://www.sueddeutsche.de/politik/gastkommentar-alles-fuer-das-kindeswohl-1.2992851

    • Vorsitzende:
      Dipl. Psych. Dr. jur. Anja Kannegießer

      http://www.bdp-rechtspsychologie.de/verband/intern.php

      Vier Dipl. Psychologen !!! in der Sektion Rechtspsychologie. Da kann nur Blödsinn heraus kommen: «Außerdem werden diagnostische Verfahren und Beurteilungskriterien noch viel zu wenig auf der Basis nationaler und internationaler Forschungsergebnisse weiterentwickelt.»

      AHA! Martin, schreib mal bitte diese Dame (Vorsitzende des Berufsverbandes Deutscher Psycholog/innen) an und frag mal höflich nach, ob sie Allan Schore und Co., kennt. Wenn `nich, setz sie auf SPAM … um Dir Dummgelaber zu ersparen!

      Was versteht die eigentlich unter internationale Forschungsergebnisse? Psychologengelaber aus dem letzten Jahrhundert? Da cut ich doch lieber einen neuen Hollywood Film, als mir so einen Blödsinn reinzuziehen!

      • Hier nochmal das Shakira VID.

        Merksatz Schonkoff: «uns ist das alles seit Jahrunderten bekannt (Kindheit – Kindeswohl) jedoch NeuroScience schreibt «Kindererziehung» um! Frag Sie mal, ob sie Schonkoff kennt!

        In diesem Sinne!

      • Zusammenfassung: «“Fehlerhafte Gutachten vor Familiengerichten haben katastrophale Folgen. Deutschland muss mehr in seine Gutachter investieren.»

        Schmarrn. Deutschland muss katastrophalen Gutachter Schadenersatzklagen aufbrummen, so deren Existenz nur noch durch Hartz IV gesichert ist! Siehe auch Garcia zu m Thema: «Da hoffen wir doch mal dass der Gutachter in seiner «Rechtschutzversicherung» nicht vergessen hat das Kleinkedruckte zu lesen «Sie sind versichtert bis zu einer 1 /4 Million!» Siehe ebay Fall: «ne 3/4 Million durchaus einklagbar!» Ansonsten … Gruss an Frau Dipl. Psych. Dr. jur. Anja Kannegießer …

        Unkorrigierbares Wahnsystem eines Psychiaters.

        Am Beispiel von Falschaussagen von Gutachtern offenbart sich eine fatale Symptomatik, der offenbar nicht wenige Akteure des bundesdeutschen Rechtswesens unterliegen. Gerade weil schon die Richter am AG und OLG Ermittlungen wegen Verstoß gegen § 153 StGB hätten einleiten müssen und bereits diese Unterlassung faktisch eine Strafvereitelung war, fühlt sich die Staatsanwaltschaft im Folgenden genötigt, aus Nibelungentreue zu den betreffenden Richtern die – klar zutageliegende strafbare Handlung des Gutachters – zu verleugnen, um so jedwedem möglichen Vorwurf gegen die Richter den Boden zu entziehen.

        Millionenschaden: Falschgutachten.

        München. Das Landgericht München I sprach ein mildes Urteil gegen den Chef der Münchener LMU Psychiatrie, Prof. Dr. Hans-Jürgen Möller. Der renommierte Münchener Kunsthändler Eberhard H. hatte den Psychiatrieprofessor wegen der Folgen eines Gutachtens verklagt. Das falsche Attest und das darin enthaltene Stigma der Geisteskrankheit hatte die Ehefrau daraufhin verwendet, um die Geschäftskontakte ihres Mannes zu zerstören.

        Eberhard H. sollen daraufhin 4 Millionen Euro Schaden entstanden sein. Laut Beschluss des Landgerichts München I vom 21. August 08 sollen der Psychiater und der Freistaat Bayern Eberhard H. nur 5000 Euro Schmerzensgeld zahlen.

        Der Kunstexperte fordert Millionen und geht in Revision. Das Landgericht München I schlägt am 23. Januar 2003 vor, dass dem Opfer der Falschdiagnose 330 000 Euro gezahlt werden. Der Kunsthändler lehnt ab und fordert stattdessen den Anfangsschaden von 4 Millionen Euro ein. Bernd Trepping, Präsident der KVPM Deutschland e.V., sagt: „Wenn sich Prof. Möller über elementare Menschenrechte wie die persönliche Freiheit und körperliche Unversehrtheit hinwegsetzt, darf er nicht Chef und damit auch Vorbild einer Universitätspsychiatrie sein.“

        Dr. Jürgen Good, Psychiater aus Zürich, ist einer der Kollegen, der die folgenschwere Diagnose seines Kollegen Prof. Möller kritisiert: „Es ist ein Schulbuchbeispiel dafür, welche schlechte Arbeit von einer internationalen Größe auf dem Gebiet der Psychiatrie geleistet werden kann.“ Die KVPM fordert seit Jahren die Entlassung des Psychiaters als Leiter der Universitätspsychiatrie.

        Mollath Fall. Dr. Cüppers: „Meiner Ansicht nach ist der Dr. Leipziger der Hauptschuldige an diesem Justizskandal. Schließlich hat er ein Gutachten verfaßt, daß derart widersprüchlich und grob fehlerhaft war, daß es für jeden einigermaßen Informierten auf den ersten Blick erkennbar sein müßte. Ich kann mir keine Fallkonstellation vorstellen, in der solche Widersprüchlichkeiten und Fehler nur fahrlässig hätten entstehen können und unterstelle deshalb dem Kollegen Vorsatz. Zwangspsychiatrie gäbe es nicht, ohne „hilfswillige Vollstrecker“ mit ärztlicher Approbation und diesen müssen wir im Interesse der – Allgemeinheit – das Handwerk legen.

        Weitere Beispiele im Deeg Blog !!! Und … Frage: «Wieviele Psychiater hat eigentlich Miss Forensik Koryphäe Frau Dipl. Psych. Dr. jur. Anja Kannegießer schon erledigt?»

        Martin: «Miss Kannegiesser plus Ihre Kollegen liest nach den Feiertagen Deinen Blog … und dann «kucken» wir mal ob sie zu all diesen Themen nicht nur etwas zu sagen hat, sondern nachweisen kann, ob sie bei all Ihrer Intellektualisierung nicht auch noch Zeit hatte – ab und zu zumindest – Psychiater «vor Ort» am «point of pruchase» zu erledigen!

        Labern kann schliesslich jeder !!!

    • Nachschlag mit Sahne.

      … und jetzt ist Miss Dipl. Psych. Dr. jur. Anja Kannegießer glatt noch Forensik Expertin! Hier eine Forensik Tabelle …

      UND ??? Was fällt einem da auf ??? Als Expertin müsste Miss Kannegießer ihr Kanne nehmen und juristisch «Deppen» den Spiegel vorhalten. Beispielsweise Gutachtern aber auch Richtern den dauerhaften Einsatz primitiver Abwehr (Spaltung & Projektion) nachweisen – in jeder Akte oder / und Gutachten einfachst nachweisbar – beispielsweise fehlende Anknüpfungstatsachen = Spaltung, ebd. einen Antrag stellen: «aufgrund forensischer Erkenntnis = Richter oder / und Gutachter Geschäftsunfähig nach § 104: «zu keiner freien Willensbildung fähig» nachzuweisen!

      So liest das das nunmal aus forensischer Sicht! Siehe auch: «klinisch relevante Wahrnehmungsverzerrungen!» Bei Deeg ausführlich publiziert! Tag: «Justiz Rhetorik und ihre primitiven Abwehrmechanismen!»

      Und was macht Miss Kannengiesser? Geistig behindert Ihren JOB nachzugehen? Blödheit intellektualisieren – siehe Martin Beitrag oben – anstatt die Kanne in die Hand zu nehmen und einige Protagonisten dem Gesundheitsamt zuzuführen, respektive mit einfachsten Begründungen Geschäftsunfähigkeit nachzuweisen! Diagnose: « Bordi Typ 3!» Siehe Forensik Tabelle!

      • CitiSite Comment (siehe oben) per mail an die o.g. vier (weltfremden?) Dipl. Psychologen versandt. Hier die Namen: Dipl. Psych. Dr. jur. Anja Kannegießer – Dipl.-Psych. Cornelia Orth Wuppertal – Diplom-Psychologe Christoph Schmitt Weißenthurm – Beisitzerin Dipl.-Psych. Mareike Hoese Bochum.

        Frage an diese 4 Koryphäen: „Schore bekannt?“ Der Einstein in Kindeswohl vs. Frühe Kindheit: „His work is compared with Einsteins Theory of Relativity!“ Zumindest Einstein bekannt? Na immerhin etwas 🙂

      • Vertrauen & Respekt.

        Oberste Priorität einer sicheren Bindung: «Vertrauen in die Eltern!» Kinder sind keine Objekte wie ein Schrank, dem man hin- und rumschieben kann wie man will! Siehe Kernberg: «Objektbeziehungstheorie!» Juristen oder Muttis machen sie aber dazu – wie ein Objekt rumschieben!

        Behaupten jedoch das Gegenteil! Siehe obige Forensik-Tabelle: «Identitätsdifussion», genannt auch klinisch relevante Selbstwahrnehmungsstörungen.

        Venetia und Don Daijano:
        VERTRAUEN & RESPEKT !

        http://akphotodesign.de/portfolio/pferdefotografie/venetia-daijano/

        Once again. Schore ist ja nicht unübel! Texte auf absolutem Weltklasse-Niveau: «Attachement im Zeitalter von NeuroScience!» Meine Tochter (Venetia) bringt das schneller auf den Punkt: «Die Leute sollen weniger Zeit damit verbringen, ihren Pferden etwas zuzuflüstern, sie sollten es mal damit versuchen, ihrem Pferd zuzuhören!»

        Siehe auch Schore, Dan Siegel, Shonkoff und all die anderen Einsteins in Kindererziehung: «dem Kind zuhören = oberste Priorität in Kindeswohl!» HIGHLIGHT Gabor Mate: «Attachment, Disease, and Addiction» – LIEBE IST NICHT ALLES !!!

        Nr. 1 weltweit in Addiction! In 2009 benutzte er die CitiSite VIDs für seine Promotion! Gruss an ihn! Meine Tochter «reitet» gerade ihr neues Pferd ein 🙂 Sie hat zwei! Siehe link oben. Gruss an sie! Text meiner Tochter an ihre Mutti:. «Ich vermisse mit Papa zu reden!»

        Dem ist nichts hinzu zu fügen! Gruss an Schore: «How parents communicate with children shapes the development of the prefrontal Kortex!» Weiss das Miss Dipl. Psych. Dr. jur. Anja Kannegießer? Wenn `nich – gute Nacht !!!

      • Ich wußte, dass Dich der Artikel „begeistert“…..

        Der Rundumschlag und es besser zu wissen bringst halt nichts, solange untätige Täterinnen wie Treu, Justizverbrecher wie Reheußer beim OLG Bamberg und Gefälligkeitsgutachter wie Katharina Behrend sich gegenseitig die Bälle zuspielen und so die Bindung, das Leben von Familien und die Existenz von Vätern zerstören!

        Es genügt nicht mehr, die „Fehler“ aufzuzeigen, wie man sieht! Es geht um Verbrechen!

        Seit 12 1/2 Jahren schaue ich zu, wie korrupte Juristen, CSU-Rechtsradikale mit Amtsbonus und zuletzt eine hetzerische „Fachanwältin“ für Familienrecht – deren bösartige Widerwärtigkeit kaum in Worte zu fassen ist – mein Leben zerstören.

        Alles auf „Zuruf“ einer Kindsmutter und ihres gestörten Vaters, die mein Kind als „Besitz“ entfremden und erfolgreich instrumentalisieren…

        Kommt das eigentlich an, dass das nicht mehr hingenommen wird!!?

        Offenkundig bei den Verantwortlichen noch nicht….

      • Ich wußte, dass Dich der Artikel “begeistert”…..

        Danke Martin 🙂

        Dank auch an Gabriele Wolff: „CitiSite textet kryptisch autistisch!“ Schon mal Dir gedämmert: „da kennt sich ein „daher-geh-laufener“ EX-Polizist besser mit Spaltung & Projektion aus, auch in Fragen „Bindung“ … und muss in 300 Seiten Deeg Blog sogar dieser Dipl. Psych. Dr. jur. Anja Kannegießer das Denken beibringen!

        Es genügt nicht mehr, die Fehler aufzuzeigen, wie man sieht!

        Ebendem !!! Ich gab genug Tips, wie man handwerklich juristisch die Protagonisten erledigt! Hier noch einer …

        Medizinrecht. § 839 a BGB:

        Erstattet ein vom Gericht ernannter Sachverständiger vorsätzlich oder grob fahrlässig ein unrichtiges Gutachten, so ist dieser zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der einem Verfahrensbeteiligten durch eine gerichtliche Entscheidung entsteht, die auf diesem Gutachten beruht.“ Für die Erstellung eines unrichtigen, also nicht

        1. der objektiv feststellbaren Sachlage und Kausalität
        2. der wissenschaftlichen Erkenntnis zum Ereigniszeitpunkt

        entsprechenden Gutachtens haftet der Sachverständige gegenüber den Prozessparteien nach § 839 a des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) auf Schadensersatz. Das von dem Sachverständigen erstellte Gutachten ist unrichtig, wenn es nicht der objektiven Sachlage entspricht. Das ist z.B. dann der Fall, wenn der Sachverständige unrichtige Tatsachenfeststellungen trifft oder fehlerhafte Schlussfolgerungen zieht (vgl. Staudinger-Wöstmann, BGB, Stand 2012, § 839a, Rn. 9f; MünchKomm-Wagner, BGB, 5. Aufl. 2009, § 839a Rn. 17).

        Haftung für gerichtliche Entscheidung.

        Nach § 839 a BGB muss der gerichtliche Sachverständige dann haften wenn die darauf beruhende gerichtliche Entscheidung einem der Verfahrensbeteiligten Schaden zufügt. Der Gutachter haftet unabhängig von einer Beeidigung auch für Vermögensschäden. § 893 a BGB stellt eine wesentliche Erweiterung des Haftungsrechts dar. Da Gerichte üblicherweise und oft unkritisch das Ergebnis des Sachverständigengutachtens mit dem Ergebnis der Beweisaufnahme gleichsetzen und der Entscheidung zugrundelegen, können die Parteien den Prozess über den Umweg der Haftungsklage gegen den Sachverständigen erneut führen, wenn es sich tatsächlich um ein Falschgutachten handelt. Dies ist für den Betroffenen dann die einzige Möglichkeit, materielle Gerechtigkeit zu erlangen (vgl. BT-Drucksache 14/7752, S. 28).

        Fall Gross.

        Du hast glatt vergessen Gross haftungsrechtlich – mit entsprechenden Begründungen zu verklagen! Das Gegengutachten von Nedopil ist (war) doch Grund genug !!! Aber der hört ja – siehe auch Mollath Fall – auf, im Gegengutachten klar zu formulieren: „Die EX-Psychaiter von Mollath, wie auch Gross, sind „standesrechtlich“ zu erledigen – zu erschiessen!“ Siehe auch Cüppes oben! Der bringt es kurz – prägnant – auf den Punkt!

        Siehe auch Gracia im e-bay Fall !!!

      • …“untätige Täterinnen“....ts.

        Fast wie „Minuswachstum“. Gemeint ist SCHULD durch Unterlassen: Antje Treu hat zweimal die Bindung zwischen meinem Kind und mit zersört, 2004 ff. und 2012 ff.

        MUSTER dassselbe: Verschleppen, formal ein bißchen was tun, um „Bemühen“ vorzugaukeln, danach den Dingen ihren Lauf lassen. Und wenn die SCHÄDEN eingetreten sind, die ich verhindern wollte, taucht sie auf und sagt, „Ätsch, Schaden eingetreten, kann nix machen“…. Das ganze formaljuristisch abgesichert durch Gefälligkeitsgutachtem der extra angereisten Behrend, die weitere zwei Jahre verschleppen hilft, in denen man auf eben dieses „Gutachten“ wartet.


        Derartes Mitläufertum und charakterloses Selbstversorgertum ist fast genauso asozial und wie das rechtsradikale kriminelle Gesocks, das sich in der fränkischen CSU-Justiz eingenistet hat.

  3. WIKI: Mit Kindeswohl wird ein Rechtsgut aus dem deutschen Familienrecht bezeichnet, welches das gesamte Wohlergehen eines Kindes oder Jugendlichen sowie seine gesunde Entwicklung umfasst. Im Kern geht es um die erhebliche seelische oder körperliche Gefährdung eines Kindes. Wichtige Kriterien des Kindeswohls sind:

    Bindungsprinzip (siehe auch Familie)

    Der psychologischen Definition zufolge ist das Kindeswohl gewährleistet, wenn das Kind in Beziehungen und einem Lebensraum aufwachsen kann, die eine körperliche, emotionale und kognitive Entwicklung ermöglichen … UND? Deswegen nennt sich das heutztage auch nicht mehr Entwicklungspsychologie, sondern Kognitionsentwicklung!

    Wer hat davon `ne Ahnung, um ebd. überhaupt bei Kindeswohl mitreden zu können? Natürlich Schore: «die ersten zwei Jahre and beyond …» so Kindeswohl sich ins Gegenteil verdreht, wenn infantile, hinter dem Mond lebende Psychiater, wie Sozialpädagogen mitreden.

    Erster Schritt: Ablehnen aufgrund von Inkompetenz oder gleich folgende Nummer auf-fahren … Menschen, die sich in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit befinden, sind nicht geschäftsfähig (§ 104, 105 BGB). Diese Pseudo-Gutachten sind einfachst zu killen.

    Nimmt Mutti Kindeskontakt Termine nicht wahr … Richter im Tiefschlaf … Martin hat es gut begründet = Bindungsstörung, das Gegenteil von Bindung … siehe auch « Neurobiologie der Bindung » … leider aber nicht auf Allan Schore Niveau 🙂

    Kindeswohl bezieht sich auf gegenwärtige, vergangene und auf zukünftige Lebenserfahrung und Lebensgestaltung eines Kindes.

    Siehe Schore: Ohne sichere Bindung – weiss man schon vorher – wie die zukünftige Lebengestaltung des Kindes aussieht. Kognitive Minderleistungen, Beziehungsunfähig, usw. … siehe auch Nobelpreisträger James Heckman. Oder man lese Steve JOBS: ohne rückwärts zu denken (Analyse / Atiologie / etc.) ist Zukünftiges nicht versteh- verbesserbar! Psychiatergequatsche: „Wir lassen die Vergangenheit weg – wir denken ab heute nur noch voraus!» Siehe oben: «krankhafter Störung der Geistestätigkeit!»

    Beispiel Vorher – Nachher.

    Bateson schlägt vor, Affekte im interpersonalen Kontext als Ersatzhandlung zu betrachten. Dazu geht er von der Beispielsituation aus, dass die Mutter dem Kind ein Eis kauft oder kein Eis erlaubt: Für das Kind mag es ein positiver LiebeKlimax in der Mutter-Kind-Beziehung sein, wenn es ein Eis erhält und isst. Wird ihm ein Eis verweigert, wäre der Wutanfall ein Hass-Klimax in der Mutter-Kind-Beziehung. Entfernte Ziele werden somit weniger wichtig als der Genuß des Augenblicks.

    So Bordi Ergebnis. Affektgestört: «Wünsche müssen sofort umgesetzt werden!» Oder / und: «wenn Martin nicht spurt, ist Wutanfall angesaaagt!°“ Zusammenfassung: „Kindeswohl ist Kind Eis kaufen – am besten mit 3 Kugeln: «Du Mami, die Schokolade bist du, Papi ist das Himbeereis und ich bin die Zitrone!»

    Miss Neubert im Affekt: «nächstes mal bekommst du nur zwei Kugeln kapitto!»

    • Nebenbei. Ein Studentin von Allan Schore hatte sich vor zig Jahren bei mir bedankt. Sie kennt Schore, wie dessen Frau, auch privat.

      Signale schlechter Bindung.
      What Are the Signs of Poor Parent-Child Bonding?

      Dr. Allan Schore, of the Department of Psychiatry and Biobehavioral Sciences, UCLA David Geffen School of Medicine, explains the signs of poor parent-child bonding.

      High End Education.

      Schore zitiert – in anderen VIDs, meinen «Liebling» Daniel Stern, den ich in meiner TOM verewigt hatte. 2008 weltweit Platz eins. Stern: «Um die intensive, positive Erregung zu modulieren synchronisieren Mutter und Kind die Intensität ihres affektiven / emotionalen Verhaltens in Bruchteilen !!! von Sekunden. In dieser „kommunikativen Matrix“ gleichen sich die psychobiologischen Zustände beider Partner an, und beide stellen ihre soziale „Aufmerksamkeit“, ihre „Stimulation“ (!!!) und die sich „steigernde Erregung“ (!!!) auf die Reaktion „des Anderen“ ein.

      An anderer Stelle betont Daniel Stern mit Blick auf die Mutter den «creativen Charakter» dieses Phänomens, der Begegnung, der Interaktion mit dem Kind. Diese Erfahrungen aus der Säuglingsforschung (Now Moments) wendet er auch im klinischen Bereich in seinen Therapien an und fragt seine Patienten: „Was haben Sie heute morgen am Frühstückstisch erlebt?“ – „Was machten sie letztens am Strand?»

      Siehe auch Schore – Kognitionsentwicklung: «Nicht nur Joy and Fun is the key, sondern die «creativity» der Eltern!» Ebendem als «Kindeswohlexperte» sich mal «ankucken», was Kinder bereits am Frühstückstisch oder / und in Kommunikation mit Eltern «erleben! »

      Spricht bereits Bände !!!

      Once again. CitiSite penetriert Kindheit (Neurobiologie) nicht ohne Grund, bis es auch das ERMG – der Letzte – kapiert hat, das, wie Martin richtig schreibt – die nur auf Nebenschauplätzen fähig sind, die «Sau» raus lassen! Anders formuliert: «Wissenschaft neuester Stand – Bindung – vor die Säue geworfen!»

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