Auch ein besonnener Polizeibeamter und VATER muss sich nicht alles gefallen lassen!
Dieses Strafanzeige gegen die Bamberger Provinzverbrecher – für die Grundgesetz und EMRK offenbar keine Gültigkeit besitzt – wurde ad hoc verfasst infolge erneuten Versuch, die jahrelange Untätigkeit, sachfremde Vorgehensweise und Verschleppungen durch einen rechtswidrigen „Umgangsausschluss“ formaljuristisch zu legitimieren, den Umgangsboykott/Kindesentführung der Juristin Kerstin Neubert zu decken und die Vater-Kind-Bindung dauerhaft zu zerstören.
Polizeibehörden Stuttgart
Mehrfertigung an
Landtag Baden-Württemberg und den Landtag Bayern
(Untersuchungsausschuss wegen schwerer Straftaten im Amt gegen Unschuldige und Zerstörung der Elternrechte und Kindesrechte)
Justizministerium Baden-Württemberg
(Befangenheitsantrag gegen die Justizbediensteten Würzburg/BNamberg aufgrund persönlich motiverten Amtsmissbrauchs und Vertuschung zugunsten Juristin)
Zu Beschwerde 1033/12, Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
Die Vorgänge werden seit 2013 im Rahmen von Rechtsgüterabwägung und Notstand gegen eine untätige, rechtsfremd und diskriminierend agierende Justiz Würzburg/Bamberg weiter beweisrechtlich veröffentlicht:
https://martindeeg.wordpress.com/
Hiermit wird Strafanzeige wegen Rechtsbeugung, Amtsmißbrauch, Strafvereitelung und Verleumdung gegen die Richter des 7. Senats des OLG Bamberg unter Vorsitz des Richters Pankratz Reheußer erstattet Verfahren 7 UF 210/15, 2 F 957/12 Amtsgericht Würzburg.
Es besteht der Verdacht, dass die Richter in Würzburg/Bamberg aufgrund mittlerweile seit 2003 für die dortige Justiz vielfachen und überaus lästigen Verfahren im Zusammenhang mit meiner Person nicht mehr in der Lage sind, objektiv und rechtsstaatlich vorzugehen.
Ein Bilanzsuizid sowie Affekttaten meiner Person werden offenkundig gezielt und vorsätzlich in Kauf genommen. Es besteht der begründete und vielfach gestützte Verdacht, dass seitens einzelner Personen ein solches Ergebnis forciert und durch fortgesetzten Amtsmissbrauch, rechtsfremde Entscheidungen und Ausgrenzungen gezielt herbeigeführt werden soll.
Beweis:
Beschluss vom 15.02.2016, Az. 7 UF 210/15
(wird in Kürze veröffentlicht)
Es besteht weiter auch nach Aussage der seit 2014 in diesem Fall befassten objektiven Polizeibeamten des Landes Baden-Württemberg der Verdacht der strukturellen Korruption bei den Justizbehörden Würzburg/Bamberg.
Hierbei werden sowohl schwere Straftaten im Amt durch dort tätige Juristen gedeckt und vertuscht als auch zivilrechtliche Ansprüche zugunsten von Sachverständigen (Dr. Jörg Groß, Würzburg, Az. 814 Js 10465/09) und befreundeten Juristen verdeckt.
(Siehe Blog)
Das Verhalten der Juristen Würzburg/Bamberg ist insgesamt als vorsätzliche und andauerende Mißachtung jeglicher Rechtsstaatlichkeit anzusehen. Man ist in diesem Fall offenkundig bereits seit Jahren lediglich noch bemüht, nach außen hin notdürftig formaljuristisch korrekt den Anschein einer rechtsstaatlich agierenden Behörde vorzugaukeln.
Jahrelange Verschleppungen und Untätigkeit in hochsensiblem und gemäß gesetzlichen und völkerrechtlichen Vorgaben fristlich gebundenem Verfahren werden weder geklärt noch thematisiert.
Hinweggegangen wird auch über die Tatsache, dass seit insgesamt 2003 die Justizbehörden schuldhaft für eine sich bis 2010 steigernde völlig ungerechtfertigte Kriminalisierung und Pathologisierung schuldhaft verantwortlich sind, die massiv das Kindeswohl verletzt und trotz Rehabilitation meiner Person durch den Münchner Sachverständigen Prof. Dr. Nedopil mit Gutachten vom 02.04.2010, Az. 814 Js 10465/09, Landgericht Würzburg, für eine bis heute andauernde Stigmatisierung verantwortlich zeichnet.
So vesuchen die Beschuldigten hier völlig beliebig und willkürlich meinen Charakter sowie meine Person zu entwerten und hieraus eine Untauglichkeit als Elternteil herzuleiten, die als klare Rechtsbeugung zugunsten der Kindsmutter, der Juristin Kerstin Neubert und der sie vertretenden, mit der Justiz freundschaftlich verbundenen lokalen Anwälten hiermit angezeigt wird.
Sachverhalt:
Zugunsten der Juristin Kerstin Neubert, Wohnsitz nicht bekannt (die angegebene Adresse Marienplatz 1 in 97070 Würzburg ist lediglich eine Scheinadresse, um die Kindesentführung zu Lasten meiner Person als Kindsvater zu verschleiern, wie allgemein bekannt) wird seit 2012 ein vollstreckbarer Umgangsbeschluss des Amtsgerichts Würzburg willkürlich und ohne sachliche Grundlage nicht durchgesetzt.
Das Gericht ignorierte Anträge meiner Person seit Beginn 2013, nachdem zuvor im Dezember 2012 in einer Verhandlung festgestellt wurde, dass weiterer Kontaktverlust die Schäden manifestiert und fatale Folgen für das Kind hat.
Hernach wurde über mehrere Jahre zugewartet. Zwischen Januar 2013 und Juli 2015 unternahm das Amtsgericht Würzburg nichts, um einen Kontakt zwischen Vater und Kind herzustellen oder durchzusetzen.
Erst im Sommer 2015 wurde der bis dahin vollstreckbar gültige Beschluss des Amtsgerichts willkürlich vom Amtsgericht abgeändert.
Mit Beschluss vom 15.02.2016 wurde nun durch die Beschuldigten willkürlich das bisherige Unrecht dieser Justiz formaljuristisch nachträglich zu legitimieren gesucht, indem man die bisher verschuldeten Schäden und die verschuldete Entfremdung missbraucht, um willkürlich unter Verletzung meiner grundrechtlichen Elternrechte und der Rechte meines Kindes zugunsten der Justiz und der Kindsmutter/Juristin einen rechtswidrigen Umgangsausschluss durchzwingen zu wollen.
Dieses Vorgehen ist nahezu identisch mit dem Vorgehen der Justiz Würzburg/Bamberg zwischen den Jahren 2003 bis 2005, ehe im August 2005 ebenso rechtswidrig und mit schwersten Folgen/Traumatisierung ein Umgangsausschluss durchgezwungen wurde.
Da das Kind damals noch nicht alt genug war, um Willensäußerungen als Argument für die Justizverbrechen vorzuschieben, wurde damals bereits die vorgebliche Konflikthaftigkeit meiner Person sowie die Entlastung der Kindsmutter angeführt.
Es handelt sich hier um schwerste Justizverbrechen zugunsten der Verschleierung der kompletten Untätigkeit und des Vertuschens von schweren Straftaten im Amt gegen meine Person sowie zugunsten der Juristin Kerstin Neubert.
Nachweislich Aussagen in Verhandlung am 10.02.2016 sowie vielfacher mündlicher und schriftlicher Bekundungen der letzten Jahre, lehnt diese jegliche Mitwirkung und Kooperation ab, selbst Kommunikation über Dritte wird hartnäckig verweigert.
Um diese Verweigerungshaltung zu schützen, forcieren die Beschuldigten erkennbar auch die weitere schwere Schädigung des Kindes und den kompletten lebenslangen Verlust des Elternteils Vater.
Ein Bilanzsuizid und affektive Gewalttaten werden wie genannt offenbar gezielt forciert.
Der rechtswidrige Beschluss vom 15.02.2015 trägt die Überschrift „Endbeschluss“.
Der Beschluss wird in Kürze veröffentlicht. Weiteres folgt.
Wie gesagt: Auch ein besonnener Polizeibeamter und VATER muss sich nicht alles gefallen lassen!
halt falsch, weigel war der eigentliche Richter. Ich hatte keinerlei Unterlagen und man sagte mir vorher das ich sie bei Gericht einsehen kann. Dann wurde der Richter getauscht und ich als irre im urteil hingestellt….
Ich hatte die gleichen Richter: erst Böhm, dann OLG Bamberg. Legen Sie Anhörungsrüge (§ 44 FamFG) gegen den Beschluss innerhalb von 14 Tagen ein und sagen Sie, was alles in Ihrem Beschluss falsch widergegeben wurde.
böhm am lg Würzburg nahm mir die Kinder, panzer am OLG .. man hat einfach den Richter ausgetauscht…. Davor war es weber der mir pkh bewilligte
Hier mit Bild, der „Richter“:
http://www.sueddeutsche.de/panorama/bgh-urteil-richter-verspielt-seine-reputation-mit-facebook-bild-1.2876266
Es ist schlicht unfassbar, was für asoziale Arschlöcher in diesem Land zum „Richter“ ernannt werden: