Mittlerweile ist offenkundig, dass die Rücknahme der Berufung ein Fehler war. (Siehe Beiträge diese Woche)
Ich hätte mich dieser Erpressung und Nötigung durch Androhung von „Haftstrafe“ nicht beugen dürfen!
Es dauerte keine drei Tage, bis der nächste Versuch, Art. 5 Grundgesetz auszuhebeln und die Rolle der Anwältin Hitzelberger bei diesem Kindesentzugsverbrechen mit allen hieraus folgenden Schädigungen offenzulegen, mit einer erneuten NÖTIGUNG und „Androhung“ von Gerichtsverfahren durch die Kanzlei Jordan, Schäfer, Auffermann eintraf:
Ich habe mich bislang noch nicht damit beschäftigt, inwieweit man als Blogger Presserechte in Anspruch nehmen kann und einen Presseausweis erlangen kann. Auch damit werde ich mich nun befassen.
Das Gericht Würzburg ist insgesamt als Gerichtsstand und insbesondere für mich als Person und Justizopfer nicht mehr tragbar. Hier besteht ganz offensichtlich ein rechtsfreier Raum. Die Behörden sind seit langem in Kenntnis: Eskalation wird offensichtlich provoziert.
Nicht nur Justizskandale gegen Unschuldige und die Vertuschung von Verbrechen im Amt scheinen hier als „Normalität“ betrachtet zu werden.
Es findet auch nahezu beiläufig eine fortlaufende Aushebelung von Grundrechten statt: hier die Verletzung der Meinungsfreiheit und die Missachtung der diesbezgl. Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.
„Das Bundesverfassungericht hat keine Ahnung von der Realität„ – diese bundesweit für Aufregung sorgende Aussage einer Würzburger Amtsrichterin brachte die verfassungsmissachtende Justizpraxis in dieser Provinz auf den Punkt!
http://www.burhoff.de/insert/?/asp_weitere_beschluesse/inhalte/1951.htm
Kommentar dazu:
„Wenn die versammelte Anwaltschaft sich denn mal einig wäre, wäre heftiges Real-Life-Trolling angesagt: Gleich zu Beginn einer JEDEN Verhandlung pauschal einen Befangenheitsantrag stellen auf Grundlage des Gerichtsstandortes und der damit verbundenen berechtigten Erwartung eines nicht-fairen Verfahrens…„
https://www.lawblog.de/index.php/archives/2012/10/17/meine-tglichen-straftaten/
Wenn eine Rechttsanwaltskanzlei nicht möchte, dass ihr asoziales und verantwortungsloses Handeln, ihr kritikloses, kindesschädigendes und väterverachtendes Vorgehen „im Sinne von Mandantin“ in hochsensiblem Kindschaftskonflikt öffentlich gemacht wird, dann sollten sie dieses Handeln ändern – und nicht auch noch mit Drohungen, Nötigungen und Erpressung versuchen, Geschädigte mundtot zu machen.
Das Internet ist 2015 geeignetes Instrument, um diesen seit langem offenkundig hinter verschlossenen Türen praktizierten und normalisierten MISSBRAUCH von Juristen gegen Väter und Kinder aufzudecken.
Die hier agierenden schwarzen Schafe wie die „Fachanwältin“ Hitzelberger, sekundiert vom Anwalt Schäfer (der mich in vorheriger Verhandlung mit einem Stuhl bedrohte), die offenkundig unfähig sind, die Folgen ihres Handeln und ihre Rolle in solchen Verfahren zu reflektieren, sind öffentlich zu machen.
Wenn Gerichte diesen Justizskandalen und Kindesschädigungen kein Ende setzen können, dann wird öffentliche Transparenz notwendig.
Die Folgen derart verantwortungslosen Vorgehens gezielt ausgrenzender und eskalierender Anwältinnen und Anwälte durch Familientragödien, Suizide, Bindungsverluste und grassierende erzwungene „Vaterlosigkeit“ – besser: Vaterentbehrung – für Kinder dürften mittlerweile selbst dem dümmsten CSU-Juristen bekannt sein!
Da nützt auch die „nette“ Fassade nichts!
Sind Sie auch als ‚passiv agressiv‘ entwertet/festgelegt?
Vermutlich hat der Junge auch nur auf seine Rechte bestanden und sich nicht von Phantasien der Staats(ohn)MACHT einschüchetrn lassen!
http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/texas-schueler-baut-uhr-wird-wegen-bombe-festgenommen-a-1053131.html#utm_source=sport#utm_medium=medium#utm_campaign=plista&ref=plista
Die haben jeden Bezug zur Realiät verloren!
Erinnert mich an diesen „Fall“ im rechtsfreien Raum Würzburg, Durchsuchung bei Schüler, Lückemann: „immer mit dem Schlimmsten rechnen“….
„Amoklaufdrohung“ Gymnasiast, Gamestar-Forum!
Einer der Artikel, den die Mainpost ganz schnell verschwinden ließ, weil sie offenkundig die rechtsfernen Ansichten dieser „brillanten“ Juristen offenlegt.
Wieder mal die Frage: Geht es endlich mal nach Recht und GEstez oder nur darum das bisherige Vorgehen nicht zu hinterfragen, weil darin ja ‚Kollegen‘ beteiligt waren?
Fazit/Meinung: Es gibt kein Recht mehr – Willkür herrscht – bei Gericht, usw. – die Bürokratur/Justiz steht über Gott.
Zur Gutachterindustrie: Positiv war eine Aussage einer Mutter deren Familie einer ‚Gut’achterin‘ (Von uns: Eine Familiengutachterin hatte zuvor jahrelang in einer Bank als Sachbearbeiterin gewerkelt und wurde dann Familiengutachterin) ausgeliefert war ‚es werden immer mehr Menschen die sich gegen diese Begutachtungen wehren‘.
Grade liefen auf zdf kultur
1. Unschuldig hinter Gittern
Auszug der Sendungsbeschreibung (tvbrowser.org)
Es ist ein Alptraum, der hierzulande praktisch täglich traurige Wahrheit wird: „Im Namen des Volkes“ werden Unschuldige verurteilt und landen hinter Gittern. Die Ursachen sind vielfältig: Sie reichen von Irrtümern überlasteter Polizisten, Staatsanwälten und Richtern über falsche Experten-Gutachten oder schlampige, fehlerhafte Ermittlungen und Prozesse bis hin zu falschen „Geständnissen“ von Unschuldi-gen.
Clinton de Klerk war Lufthansa-Personaltrainer, bis er wegen angeblicher Falschmünzerei verurteilt wurde. Fast zwei Jahre saß er in Haft. Übereifrige Ermittler und Staatsanwälte behaupteten, de Klerk habe entwertete Euromünzen, die als Metallschrott nach China verkauft worden seien, nach Deutsch-land wieder eingeführt und bei der Bundesbank gegen „echtes“ Geld eingetauscht. Erst im Revisionsver-fahren wurde festgestellt, dass de Klerk unschuldig ist. Heute ist er frei, kämpft um eine Haftentschädi-gung und um einen neuen Job. Unter der Haftzeit leidet er noch immer.
Auch Norbert Kuß wurde weggesperrt und abgehakt. Seine minderjährige Pflegetochter hatte ihn des sexuellen Missbrauchs beschuldigt. Obwohl auch Kuß von Anfang an seine Unschuld beteuerte, wurde er zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Kuß wurde erst nach seiner Haftentlassung frei gespro-chen. Auch er leidet noch heute unter den teilweise traumatischen Erlebnissen während seiner Haftzeit. Es gibt aber auch Verurteilte, die noch im Gefängnis sind, obwohl sie glaubhaft ihre Unschuld beteuern. Mithilfe von Angehörigen und Rechtsanwälten kämpfen diese angeblichen Straftäter mit neuen Belegen um eine Wiederaufnahme des Verfahrens und um einen Freispruch.
Von uns – war auch in Sendung: Kim Yung – Ehem. Polizist wegen Raubes im Gefängnis – weil Autotyp/Farbe stimmten, aber ohne z.B. auf Pfeffersprayreste zu untersuchen
2. Gutachten mangelhaft
Hunderttausende von Gerichtsprozessen werden jährlich in Deutschland geführt. In vielen davon ist die Beweislage dünn – es steht Aussage gegen Aussage. Dann müssen Gutachter helfen. Wenn Eltern sich um das Sorgerecht für ihre Kinder streiten oder wenn im Strafprozess eine Verurteilung zu „lebenslang“ von einer Zeugenaussage abhängt, beauftragt ein Richter oft Gutachter, ihre Expertise beizusteuern. Als Gehilfen der Rechtsprechung sollen sie ihr psychologisches oder psychiatrisches Fachwissen mittei-len. Häufig geht das Vertrauen in die Gutachter so weit, dass ihre Befunde das richterliche Urteil maß-geblich lenken. Allerdings ist der Begriff des „Gutachters“ oder „Sachverständigen“ nicht geschützt. Zwar gibt es in manchen Fachbereichen „staatlich anerkannte“ oder „öffentlich bestellte und vereidigte“ Sachverständige, die ihre Sachkenntnis durch umfangreiche Zertifizierungsverfahren belegen müssen, jedoch sind die Gerichte frei zu entscheiden, bei wem sie sich fachlichen Rat holen und ob sie den Aus-führungen des Experten folgen. Gutachter verfügen über eine große Macht, ihr fachliches Urteil ent-scheidet über den weiteren Verlauf von Menschenleben – und doch kommt es vor, dass Gutachten feh-lerhaft und unprofessionell unter Missachtung wissenschaftlicher Standards erstellt wurden. Dabei gibt es klare, nach jahrelangen Tests etablierte Regeln, anhand derer Erziehungseignung von Eltern, Glaubwürdigkeit von Zeugen, oder Schuldfähigkeit und Gefährlichkeit eines Straftäters beurteilt werden können. Psychologen und Psychiatern stehen mannigfaltige Testverfahren und Methoden für eine Be-gutachtung zur Verfügung. Welche gelten als aussagekräftig, welche sind Humbug? Anhand spannen-der Fälle aus Familien- und Strafprozessen beantwortet die 3sat-Wissenschaftsdokumentation zentrale Fragen rund um Gutachter, ihre Arbeitsmethoden und ihre erstaunliche Macht bei Gericht.
Themawechsel 🙂
Anwalt Schäfer (der mich in vorheriger Verhandlung mit einem Stuhl bedrohte) … Mann muss für Mord mit Bürostuhl jahrelang ins Gefängnis.
http://www.abendblatt.de/hamburg/polizeimeldungen/article130183508/Mann-muss-fuer-Mord-mit-Buerostuhl-jahrelang-ins-Gefaengnis.html
Bereits der Versuch ist straftbar. Wer den Einstein der Neurologen – Allan Schore -kennt, weiss: «Affektstörungen sind konkruent mit Kognitionsstörungen.» Abzuraten ist ebd. Affekt-Anwalt Schäfer komplexe Rechtsstreitigkeiten anheim zu geben.
Nach wie vor: «Auch Frau Hitzelberger hat ihr bestes versucht!» Leider lag das Kind da schon im Brunnen. Dass Sie ablehnt Aufträge von Mütter anzunehmen, um bei der Entsorgung von Vätern mitzuhelfen, spricht allein Bände. So verkehrt ist die Dame nicht.
Rechtsgebiete ULRICH SCHÄFER:
➜ Wettbewerbsrecht
➜ Urheberrecht
Aha, Kollege. Wettbewerbsrecht und Urheberrecht ist Pflichtfach an der Akademie für Marketing, Stuttgart. Die Bilder müssen klar raus! Frage dennoch: «Was sucht ein Urheberrechtsexperte im Fall einer «Beleidigung» vor Gericht?»
Stuhl (von althochdeutsch stuol ‚Sitz, Thron‘) steht für: Stuhl (Möbel), Sitzmöbel. Vielleicht ist Herr Schäfer im Nebenjob Möbelverkäufer: «Herr Deeg, ich habe Sie nicht mit einem Stuhl bedroht, ich wollte Ihnen den verkaufen, mit dem Argument, dass Sie ihn alternativ als Mordwaffe benutzen können!» Eben jene Demonstration, dass der Stuhl als Tatwaffe leicht zu handeln ist.
Stuhl (Gestell), als Tragwerk dienende bauliche Vorrichtung. Anwalt Schäfer, Mitgliedschaften: Deutsche Gesellschaft für Baurecht. Vielleicht wollte er der vorsitzenden Richterin jedoch demonstrieren, dass Herr Deeg das traurige Gestell in Gestalt einer traurigen Figur ist, die vergebens gegen Windmühlen ankämpft.
Das zentrale Thema Cervantes‘ ist die Frage, was in unserer Umwelt Wirklichkeit ist und was Traum, der Konflikt zwischen Ideal und Realität. Nicht nur den Sinnen, auch den Worten kann man nicht vertrauen. Sogar der Leser bleibt im Zweifel, ob er seinen Helden als versponnenen Idealisten oder aber als lächerlichen Narren einordnen soll.
2002 wählten – organisiert vom Osloer Nobelinstitut – 100 bekannte Schriftsteller Don Quijote zum „besten Buch der Welt“.
@Reinhard
Diese Verhandlung wäre mit keinem anderen „Verhalten“ meinerseits anders (Korrektur: für mich positiver) abgelaufen. Nur hätten die Juristen evtl. mit einem „ruhigeren Gewissen“ die Angelegenheit verdrängen können.
Sie wurden mit ihrem Handeln und mit der Wirkung ihres Handelns hautnah konfrontiert. Und das hat sichtlich und spürbar, insbesondere bei der Richterin, die ich für sehr SENSIBEL halte, WIRKUNG gezeigt.
Das sind wiederum Dinge, zu denen m.E. Dir vollkommen der Zugang fehlt!
Wieder einmal kurz und knapp:
Wo holst Du das alles her, dass Du Dich in Verkennung der Realität zu solchen Aussagen versteigst???!!!
Lebenserfahrung.
Sorry Martin, aber ich muss Dir sagen, dass wird ewig so weiter gehen, bis Du nicht endlich mit tauglichen Mitteln dagegen angehst. Deine z. Zt. sind es definitiv nicht!
Das wird NICHT „ewig so weiter“ gehen, Reinhard!
Weil ich definitiv NICHT „ewig so weiter“ machen und mich verarschen lasse! Begreif das!
Werde ich jetzt Ziel Deiner Angriffe, nur weil mein kritisches Verhalten Dir nicht in den Kram passt.
Mensch Martin wach auf, mit dem Kopf durch die Wand hat es noch keiner geschafft. Ich vermute mal, die mitlesenden Staatsverbrecher grinsen sich ein 2. Loch in .den A…. .
Ich frage mich langsam, welche Meinung und Position die bei all diesem selbstreferentiellen Klein-Klein Du eigentlich zu den Kernursachen für diesen Blog, meine Tätigkeit und meinen Widerstand gegen die bayerische Justiz einnimmst.
Damit diese nicht untergehen, diese sind nach wie vor:
1.
Mittlerweile 12 Jahre Kindesentzug/Kindesentfühung/UMGANGSBOYKOTT auf Grundlage einer falschen Eidesstattlichen Versicherung beim unzuständigen Zivilrichter Thomas Schepping drei Monate nach Geburt meines Kindes (Schlüsselereignis und Auslöser für alles weitere!)
2.
Bizarre Kriminalisierung zugunsten der Juristin Neubert auf Basis dieser mittels falscher EV erlangten Verfügung bis hin zum „Tatvorwurf“ der Belästigung durch Anschreiben einer Beratungsstelle, schließlich zehn Monate Freiheitsentzug ohe Vorliegen Straftat, durchgesetzt mit mehreren Haftbefehlen ohne Haftgrund.
3.
Pathologisierung auf Grundlage dieser Schäden, Kriminalisierung und meiner Reaktionen als jahrelang diskriminierter und entsorgter Vater mittels Fehlgutachten durch Zuträger dieser Justiz.
4.
Die Vertuschung und Deckung all dieser Vorgänge und Verbrechen im Amt bis hin zum aktuellen bayerischen Staatsminister Bausback und der Staatskanzlei, die sich weitere Schreiben meiner Person mit Hinweis auf „Unabhängigkeit“ Justiz verbittet….
Dass ich es bei der AUFKLÄRUNG und Geltendmachung dieser komplexen und vielschichtigen, auf mehreren Ebenen wirkenden Dinge nicht jedem recht machen kann, ist klar. Ich muss mich allerdings auch nicht ständig als realitätsfernen Idioten hinstellen lassen, dem lediglich der passende „formaljuristische Rat“ fehlt, dann läuft es schon!
Das wird auch nicht mehr lange so weiter gehen, wenn du die Bilder nicht löscht.
Genau das wird passieren, wenn du den Punkt nicht beseitigst, wo man dich angreifen kann.
Das ist eine reine Schutzbehauptung, natürlich will man die. Das ist eine Provokation, auf die du anspringst.
Wie das Strafverfahren dann ausgeht, kannst du dir an 5 Fingern abzählen, wo die Würzburger Justiz dir so wohlgesonnen ist. Das wird dann nicht bei einer Geldstrafe bleiben. Gerade auch wegen dieser Äußerung:
Damit deine Chancen für weiteres Vorgehen nicht gegen null tendieren, würde ich dir wirklich nahelegen die Bilder zu löschen.
Thorsten:
Das sehe ich nicht so. An „negativer“ Publicity hat eine Kanzlei kein Interesse. Zu gewinnen gibt es für die nichts!
Das ist wiederum eine Machtdemonstration nach bewährtem Muster. „Was erlauben Deeg“….
Dass das andererseits für mich nicht alles lustiger Zeitvertreib ist sondern es tatsächlich um existentielle Dinge geht, das beginnt man vielleicht langsam zu begreifen. Die Gleichgültigkeit der Hitzelberger, mit der sie in dieses Verfahren grätschte, war am Anfang tatsächlich authentisch, und URSACHE für die Schäden, mittlerweile wird Gleichgültigkeit nur noch zur Schau getragen, O-Ton Dienstag “ ich schau doch nicht, was über mich im Internet steht“…
Sehr gut, Thorsten, wer schreibt denn dann das Blog weiter. 😉
Ist schon ziemlich bös von mir, ich weiß, Nur so eine Verbohrtheit habe ich selten erlebt. Gustl hat zumindest teilweise die Kurve bekommen, und siehe da … . Aber vorher hatte er es mit 7 Jahren Klapse bezahlt. Aber auch jetzt ist es immer noch gewöhnungsbedürftig, wie er den Rat von erfahrenen Juristen nicht annimmt, z.B. zivilrechtlich gegen die „Schlechtachter“ vorzugehen.
Mit einer solchen Verhaltensweise bar jeglicher Rationalität spielt man „denen da“ noch in die Karten, wie Du schon recht einfach aber nachvollziehbar herleitest.
[…]Ich muss mich allerdings auch nicht ständig als realitätsfernen Idioten hinstellen lassen, dem lediglich der passende “formaljuristische Rat” fehlt, dann läuft es schon![…]
Das Du realitätsfremd bist, ist leider nun mal so. Das sehe nur ich nicht so. Wie ich schon an anderer Stelle schrieb, habe ich Dich in der Verhandlungspause erlebt. Da wollte ich Dir sagen, dass es im Grunde genauso ablaufen wird, wie Du jetzt beklagst. Mit deinem Verhalten war das Ergebnis vorprogrammiert. Juristischer Beistand von einem erfahrenen Juristen ist sicherlich keine Garantie, erhöht aber die Chancen ungemein. Es würde den Rahmen dieses Blogs sprengen, wenn ich Dir all Deine formaljuristischen Fehler aufzeigen würde. Aber glaube mir, Du hast einen Haufen davon gemacht.
Du solltest Dir die Frage stellen, was Du willst und wie man das am Besten erreichen kann. Dazu ist es notwendig, das Ganze zu strukturieren und – nochmals – in den Regeln, die unsere Gesellschaft dafür geschaffen hat, es anzugehen.
Im übrigen lässt sich hier sehr schön aufzeigen, wie diese Justiz funktioniert:
Zuerst werden irgendwelche Entscheidungen entweder beiläufig herbeigeführt (Verfügung nach dem sog. GewSchG, passt schon….) oder mit Druck in die Richtung und zu dem Ergebnis gelenkt, das man haben will („Verurteilung“ wegen irgendwas/Bagatelldelikte), wobei sämtliche Kontrollmechanimsen als auch Rechtsbehelfe ausgehebelt oder nur „formal“ abgehakt werden.
Und schwups hat man infolge für die nächsten Entscheidungen in die selbe Richtung eine „Vorentscheidung“, auf die man verweisen kann.
So geht das seit 2003 – durchbrochen wird dieses UNRECHTSSYSTEM Würzburg, sobald eine objektive und neutrale Instanz von außen KORRIGIEREND einwirkt, in meinem „Fall“ 1. Prof. Nedopil, der die Pathologisierung als Murks entlarvte oder auch 2. die EGMR-Entscheidungen zur DISKRIMINIERUNG deutscher Väter, die in meinem „Fall“ (noch) nicht richtig greifen, weil die Fassadenjustiz hier auf das Bundesverfassungsgericht und erst recht auf die Straßburger Entscheidungen offenkundig scheißt!
Wie lange die Fassade noch hält, ist offen. Man glaubt, „Altfälle“ weiter unter den Teppich kehren zu können, während man bei neuen „Fällen“ offenbar nicht mehr ganz so rigoros Grundrechte und Verfassung beugen und missachten kann…..
…..vor allem auch, weil auf diese Justiz mittlerweile vielfach aufmerksame Augen gerichtet sind! Man ist zwar skrupellos aber nicht doof, und die nächsten Justizskandale bzw. deren Veröffentlichung liegen auf Halde.
Das Ministerium hat in der Sache nichts geändert, man hat nur die Kommunikation nach außen angepasst. Mauern und Zurückhaltung…..vielleicht merkt es ja keiner.
@thorsten bzgl Bilder:
Danke für die Recherche. Damit ist klar: Bilder müssen raus. Sind die denn überhaupt so wichtig?
Ob die wichtig sind, weiß ich nicht. Die Frage muss sein, ob eine derarte Beschneidung der Meinungsfreiheit, der Informationsfreiheit, wie sie diese „renommierte“ Kanzlei Jordan, Schäfer, Auffermann mithilfe ihrer „Kumpels“ bei der örtlichen Justiz hier missbräuchlich erzwingen will, im Jahr 2015 und im Internetzeitalter, in dem jeder Spinner ungestraft Morddrohungen etc. ins Netz jagen kann, noch „opportun“ ist.
Gibt es ein Sonderrecht für bayerische Juristen?
Ob es den Damen und Herren recht ist, wenn ich eigene Bilder schieße und die veröffentliche! Siehe hier:
http://www.recht-hilfreich.de/markenrecht-frankfurt/urheberrecht/urheberrecht-und-pressefreiheit-neue-entscheidung-des-egmr-starkt-rechte-der-presse/
Daher die Frage: Blogger Presserechte?
Unter dem moralheuchelnden-hetzerischen Artikel der Mainpost vom Dienstag „Ex-Polizist nennt Anwältin asoziale Drecksau“….findet sich folgender Kommentar eines anonymen Schreiberlings:
Formalbeleidigung?….unzweifelhaft werde ich hier als „asoziale Drecksau“ bezeichnet, was die Redaktion geprüft und freigeschaltet hat!
leider schon sprachlich mit ein paar anderen Feinheiten.
Wie ich Dir immer wieder sage: Du brauchst fachkundigen Rat. Willst Du aber leider nicht. Dann sind die entstehenden Beulen schon Dein Problem
„Sprachliche Feinheiten“ von rando47….?
Gedanklich gibt es schon den Bezug auf Dich, aber nicht grammatisch semantisch. Und darum ginge es evtl. in einem Prozess. Ich glaube nun nicht das das von dem Autor dieser Zeilen so gewollt war, eher Zufall. Aber genau deshalb haben sie es stehen lassen um damit ihre Botschaft zu transportieren.
Ich gehe schon davon aus, dass Journalisten, wenn auch bayrische der deutschen Sprache hinreichend mächtig sind.
Sorry, aber wenn unter einem Artikel mit der Überschrift „Ex-Polizist nennt Anwältin asoziale Drecksau“ der Satz steht „Wer hier eine asoziale Drecksau ist, dürfte ja wohl klar sein“, dann ist das auch „semantisch“ eindeutig.
Konstruktion von „Zweifeln‘ wird durch die direktbezogene Aussage „Und so ein Typ war mal Polizist“, jeder Boden entzogen.
Es ist mir egal, was anonyme Arschlöcher im Netz schreiben, was mich stört ist das ZWEIERLEI Maß, das hier angewandt wird. Die Mainpost macht sich die Formalbeleidigung hier streng genommen feixend „zu eigen“.
Gekünstelte und moralische Empörung von Heuchlern, die sofort selbst ungeniert die Sau rauslassen, wenn sie Gelegenheit haben.
Gisela Schmidt betitelte mich übrigens in einer Mail 2005 an meine damalige Freundin im Betreff genauso Selbstverständlich als „Terrorbulle„….ihr Zeitungsbericht damals „Ex-Polizist terrorisiert Rechtsanwätlin“ bezog sich auf eine Verhandlung, die sich um vier „Beleidigungen“ drehte, wovon meiner Erinnerung nach zwei wegen Hinweis auf „Meinung“ eingestellt wurden!
Mein Kind wurde zum Zeitpunkt des Prozesses bereits 20 Monate ungeniert entfremdet! Darum geht es…. Grundlage: falsche Eidesstattliche Versicherung einer Juristin!
Martin, woher nimmst Du bloß Deinen Anspruch auf allumfassende Weisheiten?
Ich habe als Schüler mal so etwas wie dieser Leserbriefschreiber in einer Schülerzeitung geschrieben. Und da ging es genau um diese Konstruktion, des gedanklichen aber nicht semantischen Zusammenhangs. War sozusagen mein Glück, damals.
Deine Beratungsresistenz ist höchst problematisch!
Als Du in einer Schülerzeitung geschrieben hast, gab es vermutlich auch noch kein „Gewaltschutzgesetz“, Telefon-„Versuche“ mit der Mutter eines Kindes waren noch keine „Straftat“…..
Wie gesagt: es geht um massives UNRECHT, grundlegend!
Und dafür braucht man keine „allumfassende Weisheit“, dafür reicht gesunder Menschenverstand!
Eine „Beratung“, wie man sich am besten durchmogelt, an eine verbrecherische Justiz heranwanzt, um vielleicht irgendwann einmal ein paar Krumen abzubekommen, die brauche und will ich tatsächlich nicht!
Bilder raus. Das ist der einzige juristische Knackpunkt. Ansonsten möge sich die Kanzlei weiterhin der Lächerlichkeit preisgeben.
Empfehlenwerter Nachhilfeuntericht für Kanzlei, wie hiess sie noch ? über den Jordan gehen, Schäfer (echt, ist der einer?) Auffermann, in Jura – siehe Blog von Oberstaatsanwältin Gabriele Wolff. Gerhard Strate über Miss Krimi-Gabi: «höchstes Niveau!»
Strate wurde auch mit Klage gedroht, weil er alles veröffentlichte. Gabis comments waren grenzwertig, aber keiner hat jemals sich getraut, sich mit «höchsten Niveau» anzulegen.
Vermutlich verwechselt die Kanzlei Niveau mit Nivea. Macht nix. Slogan: «Das schönste Geschenk ist die Familie! » Gruss an Frau Hitzelsberger.
Die Bilder müssen ganz klar raus, weil eine Stuhlschwingender Schäfer ist keine Person des öffentlichen Lebens.
Deeg: Suizide, Bindungsverluste und grassierende erzwungene “Vaterlosigkeit” – besser: Vaterentbehrung – für Kinder dürften mittlerweile selbst dem dümmsten CSU-Juristen bekannt sein!
Quatsch. Die haben keine Zeit, sich da einzulesen. Die tummeln sich zu allerlei CSU Anlässen saufend in irgendwelchen Ortsverbänden und Kneipen rum. Ich sprech aus Erfahrung, weil ich als deren ehm. Werber, da immer mitsaufen sollte.
Bildrechte: Lehrider steht mit einem riesigem gelben Regenschirm vor McDonald (er, der sog. Familienfachexperte in Bonding und Bildung). Eine orginelle CSU Aufnahme. Copyrightfrei 🙂
1.500 Bilder allein in Würzburg, all dieser Herren. Mittendrin die Mutter meines Kindes, gehörend zum Ortsverband, mit Bildern zusammen mit Merkel, Seehofer, Söder, Lehrieder, Miss Stamm, dem OB, usw., ne coole Fotoserie, fast wie Fasching, das ganze Jahr über. Alle beim Saufen 🙂 Kein WITZ !!!!
Die 1.500 Bilder sprechen Bände. Alle zum Veröffentlichen frei ! Die haben keine Zeit, sich in Bindung und Co., einzulesen! Dr. Bauer, 2.ter Bürgermeister: «Herr Krapf, bleiben Sie hier, es gibt Schoppen!»
@Martin. ein Wiederaufnahmeverfahren ist nonsens. Bilder raus, bevor die Kanzlei ‘ne berechtigte Abmahnung schickt.
Ja, die Bilder müssen raus. Aber wie geht´s dann weiter?
Ich persönlich kriege bei solchen „Rechtsanwälten“ die mit absichtlich verfälschten Darstellungen andere schädigen und dann noch mit Einstweiliger Verfügung und weiterer Strafanzeige drohen, weil derjenige deren Machenschaften offen legt einen richtigen Hals.
Kannst denen ja anbieten die Seiten zu löschen, wenn eine vernünftige Umgangsregelung getroffen wird.
Kannst denen ja anbieten die Seiten zu löschen, wenn eine vernünftige Umgangsregelung getroffen wird.
Die Idee ist coooooool. Pech halt, dass die damit, siehe meine Kognitionsartikel 🙂 geistig (cognitive delays) völlig überfordert sind, eine Regelung zu finden. Ansonsten – wie oben erwähnt: Martin kann die rechtswidrigen Bilder durch Faschingsbilder der CSU austauschen. Ich schick ihm gerne den link.
Söder grapscht auf einem Bild meiner sog. EX soz. an die Titten, hält sie im Arm, grinst … wobei, zur Ehrenrettung, es ging um einen Grundstückskauf, ich mal kurz einen dieser meiner bekannten CSU`ler involvierte, so die Stadträte den Preis um die Hälfte senkten.
Ging ganz einfach: „ich habe gedroht, das Rathaus in die Luft zu sprengen!“ Quatsch. Stichhaltig den „Wucher“ begründet. 1 Woche später gab`s Sitzung und die Mutter meines Kindes kam mit einem Zettel von dort an: „Schatzi, die waren krankheitseinsichtig!“ 🙂
Person des öffentlichen Lebens nicht – aber er tritt ganz klar in der Funktion als Rechtsanwalt in die Öffentlichkeit. Und zwar mit diesen Bildern.
Es gibt hier Urteile zur Bewertung von Ärzten oder Lehrern in Internetportalen, die auch versucht haben, negative Rückmeldungen zu unterbinden.
Seit wann ist das Interner dazu da, Leute vor berechtigter Kritik zu schützen? Wer es nutzt, um sich positiv ins Licht zu rücken und wirtschaftlichen Vorteil zu erlangen, muss sich auch Kritik aussetzen.
Und Umgangsboykott, Kindesentzug und die Rolle von hetzerischen, schädigenden und Öl ins Feuer gießenden Anwälten IST ein Thema – und zwar ein gesamtgesellschaftlich relevante mit enormen VERWERFUNGEN auf vielen Ebenen!
Das hier im Blog veröffentlichte Bild von Hitzelberger stammt aus einem solchen Bewertungsportal! Ist auch durch Link gekennzeichnet. Gegen die Veröffentlichung des Bildes wurden in diesem letztes Jahr (siehe Blog) von der Kanzlei erzwungenen Zivilprozess KEINE Einwände erhoben.
FAZ im September 2014:
http://www.faz.net/aktuell/finanzen/meine-finanzen/geld-ausgeben/nachrichten/aerzteportale-jameda-urteil-az-bgh-vi-zr-358-13-13169241.html
Ich trete anders als die Bewerter hier nicht „anonym“ auf – man kann also auch mich „bewerten“ und zu dem Schluss kommen, dass Frau Dr. eine ganz prima Fachanwältin ist und ich ein „widerwärtiges Arschloch“ (Formalbeleidigung von einem selbst geht…?) und ein „Querulant“….
Wie Hitzelberger auch in dieser Verhandlung mitteilte, wurde sie aufgrund dieses Blogs von zwei Frauen angerufen (eine aus Hamburg) , die sie engagieren wollten, um die Väter der Kinder auszugrenzen! Sie hat das nach eigenen Angaben abgelehnt, „so sei sie gar nicht….“.
Sie nannte diesen Blog letzten Dienstag dennoch selbst (ironisch?) eine „Werbung“ für sich….!
Mit den Bildern wäre ich vorsichtig. Die Bilder hast du von der Seite der Kanzlei. Im Impressum befindet sich eine Urheberrechtserklärung:
Eben, dieser Blog ist nicht kommerziell.
Das Bild, das jeweils die Herren Schäfer und Auffermann zeigen habe ich zweimal „bearbeitet“ weil beschnitten – das könnte so gesehen „formaljuristisch“ problematisch sein, das werde ich bei Gelegenheit ändern.
(Die Veränderungen habe ich gemacht, um die anderen Personen der Kanzlei, die nichts mit der Sache zu tun haben, nicht abzubilden. Aber „guter Wille“ zählte bei Juristen noch nie was…).
Zum Urheberrecht gibt es mittlerweile auch umfassende EGMR-Rechtsprechung.
Vielleicht bekommt der Blog und die Justiz Würzburg ja AUFMERKSAMKEIT durch ein weiteres „Grundsatzurteil“.
Und: wegen Verleumdung wird weiter nicht vorgegangen. Wohlweislich!
Das wäre doch das erste, wenn irgendetwas hier „ehrverletzend“ fälschlich behauptet würde. Stattdessen will man feststellen lassen, ob die Verwendung des Begriffs „Täter“ im „strafrechtlichen Sinn“ oder schlicht als Attributzuschreibung für einen „Handelnden“ gedeutet werden kann….
Oder, auch das im letzten Zivilprozess, ob der Begriff „asozial“ als Schmähung gemeint sein kann, „unsozial‘ aber nicht. Glaubt irgendjemand hier, ich verwende den Begriff „asozial“ im entwertenden Sinne von „verwahrlost“ oder „außerhalb der Gesellschaft“ stehend?
Es geht hier erkennbar darum, konkretes Fehlverhalten und Handeln als asozial im Sinne von andere schädigend, nämlich mein Kind und mich (und auch die eigene Mandantin, die vor sich selbst geschützt werden sollte!), aufzuzeigen.
Und flugs sind wir wieder bei den – von Würzburgs Justiz missachteten – Definitionen und höchstrichterlicher Vorgaben von „Schmähkritik“!….
Die Vervielfältigung,Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers.
Das ist der Satz auf den es ankommt, nicht auf die eventuell kommerzielle Nutzung. Da helfen dir auch keine Veränderungen am Bild etwas.
geht mir immer wieder genauso
Aber bis auf einen Beleidigungsprozess wegen des Duzens von Polizeibeamten, wo es eine bayrische Provinzjustiz mal versucht hat, sich mit mir auf sprachlich hohen Niveau anzulegen, passiert mir derweil nix mehr.
Ich hatte zu meiner Verteidigung damals den Unterschied zwischen der Höflichkeitsform der 2. Person Singular und in der deutschen Sprache im Gegensatz zu anderen (Rumänisch, Französisch) nicht vorhandenen Höflichkeitsform in der 2. Person Plural dargelegt. Endete dann in der Bestellung eines Germanistikprofessors der LMU München. 😉
Umgangssprachlich ausgedrückt, habe ich die Polizisten „geihrt“, nicht geduzt.
Es gab dann zwangsweise einen Freispruch. In meinem letzten Wort habe ich satirisch meine Zweifel geäußert, ob man in Bayern die Rechtswissenschaft noch zu den Textwissenschaften zählen kann, wenn StA und Vorsitzender so schlecht der deutschen Sprache mächtig sind.
Die haben geschäumt!
Oh je, jetzt wird es aber fast schon lächerlich.
Man kann über Martins Rundumschläge sicherlich eine differenzierte Meinung haben, mein Stil wäre es auch nicht, aber dieses Schreiben von einer Rechtsanwaltskanzlei spottet jeder Beschreibung. Auch hier der Tipp an den Unterzeichner dieses Pamphletes: Gasthospitation 1. Semester Rechtwissenschaft, öffentlichen Recht. Besser noch das 2. Staatsexamen zurückgeben.
Über das Bild kann man streiten. Kommt drauf an, ob es mit Rechten belegt ist. Gehe mal nicht davon aus, wenn nix bei der Quelle steht. Ist es aus einer Presseveröffentlichung könnte höchstens der Fotograf seine Rechte geltend machen. Wäre dann eine interessante zivilrechtliche Auseinandersetzung.
(Tipp an Martin. Setz das Bild als Link, kennzeichne es als solchen. Wenn der Autor der anderen Site es entfernt, ist es bei Dir auch weg)
Missliebige Berichte über eine Person zu untersagen … ?
Herr Rechtsanwalt, wir sind im Geltungsbereich des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland und (noch) ist Bayern nicht selbständig. Erst recht nicht in der Bananenrepublik JSH (Jordan-Schäfer-Aufferman).
Und generell Links zu verbieten, bläst ins gleiche Horn. Kurz und knapp: GEHT NICHT!
Viel Spaß beim Klagen und Anzeigen. Sollte das wider Erwarten doch Erfolg haben, muss ich Martin dann in allen Punkten recht geben. Aber dann werde ich doch nach Ausschöpfung der gesamten Rechtsweges über Art. 20 nachdenken.
@Martin
zivilrechtlich kann ich Dich in der 1. Instanz übrigens vertreten.
Auf dieses Schreiben würde ich mit einer Strafanzeige wegen Nötigung und Prozessbetrug gegen die Kanzlei reagieren.
Ausserdem würde ich die Sache mit der Wiedereinsetzung versuchen, von der ich letztens sprach. Hast du meine Unterlagen noch? Da war so ein Wiedereinsetzungsantrag dabei, ansonsten schicke ich dir den Link per Mail.
Bitte nicht genauso einen Quatsch, wie die Rechtsanwaltskanzlei, die Ihren Namen nicht verdient. Ich würde mich im Gegensatz zu denen nicht lächerlich machen.
Es ist definitiv kein Prozessbetrug.
Nötigung auch nicht – wo ist die Androhung des Übels?
Vergiss den Wiedereinsetzungsantrag.
Besser kann man sich nicht diskreditieren – lol.
Und ich prophezeie, dass der Unterzeichner in der Gerichtskantine zurückgepfiffen wird. Das ist eben noch dass bisschen, was König Horst von Zar Wladimir unterscheidet.
Willst du dir alles gefallen lassen?
Ich sehe den Betrug schon. In der vorigen Verhandlung, sowie auch in der ganzen Zeit davor ist durch falsche Beschuldigungen ein erheblicher Vermögensschaden für Martin entstanden und die haben sich daran bereichert durch die mutwillige Prozessführung. Und nun wird einweiteres Verfahren auf Basis der letzten Verhandlung angedroht. Die Begründung für die Wiedereinsetzung, die ich verwendet hatte, stammte von einem Oberstaatsanwalt.
Da gab es ein Urteil!!!
Was hat das damit zu tun?
Nur ein Urteil ist anzugreifen.
Dieser Beschluss nicht!!!
Ich hatte es schon mal aufgezeigt. Rein formaljuristisch hat es die Berufungsverhandlung nie gegeben!
Wo steht das? Durch die Art des Zustandekommens halte ich die Rücknahme der Berufung für einen unwirksamen Rechtsmittelverzicht.
In Ergänzung zu meinem Wiedereinsetzungsantrag mal folgenden Link:
http://www.pflichtverteidiger.hamburg/rechtsprechung/rechtsmittelverzicht-des-angeklagten-ohne-notwendige-verteidigung-ist-unwirksam/
Das Ding halte ich auf jeden Fall für anfechtbar.
@Thorsten
Interessant ist die Entscheidung des OLG Naumburg schon, aber ich wüsste nicht, wie der Antrag gegen einen Beschluss, der die Berufungsrücknahme feststellt, zu stellen wäre. Man läuft da sofort in die Unzulässigkeit. Zur Überprüfung MUSS sich das ein im Verfahrensrecht versierter Strafverteidiger ansehen. Ich bleibe bei meiner Skepsis, aber im Gegensatz zu den Kuttenträgern, vor Allen denen in Samt, erhebe ich keinen Allgemeinanspruch auf die Wahrheit.
Zu deiner Frage zur Vertretung: Jeder kann sich in Zivilprozessen, wo kein Anwaltszwang besteht, eines Rechtsbeistandes bedienen. Steht in der ZPO. Und ein Rechtsbeistand muss nicht notwendigerweise ein Kuttenträger sein. Bei der Fachgerichtsbarkeit kommen dann sogar die sog. kundigen Rechtspersonen ins Spiel. So kann z.B. ein Steuerberater in Finanzgerichtsverfahren, ein Verwaltungsangestellter des höheren Dienst im Verwaltungsgerichtsverfahren vertreten. In Arbeits- und Sozialgerichtsverfahren können auch sog. Rechtssekretäre der Koalitionen (Gewerkschaften, Verband der Sozialversicherten, etc.) vertreten. Und dies u.U. bis zu letzten Instanz (BSG, BAG). Das hat gesellschaftspolitisch ideologische Tradition. Ich z.B. bin ausgebildeter Rechtsekretär der IG Metall. Beileibe kein Kuttenträger. 😉 Dies ist in den Gesetzen, Ordnungen zu jeweiligen Fachgerichtsbarkeit geregelt.
@citisite
Das mit den Bilder sehe ich ähnlich
Ein Problem von Justizopfern ist, dass sie sich immer wieder auf die „Spielregeln“ der Justiz einlassen „müssen“, die ihre Machtposition missbrauchen. Das stärkt dieses Unrechtssystem.
Wer als Staatsanwalt „übermotiviert“ ist und aus persönlichen rechtsfernen Gründen schädigt, ist „engagiert“ – wer als Geschädigter in eigener Sache motiviert ist, ist ein „Querulant“. Das alte Spiel!
….Spätestens als eine „Haftstrafe“ überhaupt ins Spiel gebracht wurde, hätte – angesichts der Komplexität der Rechtsfragen nach Art. 5 GG, fabulierte „Nötigung“ in nichtöfftl. Verhandlung etc. – die von vornherein abgebügelt wurden und der Tatsache, dass der „Tatrichter“ Behl beim AG „strafverschärfend“ auf ein einschlägiges Urteil hingewiesen hat, in welchem er selbst der GESCHÄDIGTE war und das nun auf wundersame Weise nicht beigebracht werden konnte – hätte die Beiordnung eines Anwalts erfolgen müssen.
Guter Link!
[…]Ein Problem von Justizopfern ist, dass sie sich immer wieder auf die “Spielregeln” der Justiz einlassen “müssen”, die ihre Machtposition missbrauchen. Das stärkt dieses Unrechtssystem.[…]
Ja sicher, aber Regeln sind allgemein erstellt und bis zur Änderung so gültig. Man kann über Sinn und Unsinn dieser diskutieren, damit werden sie aber nicht außer Kraft gesetzt!
[…]der Tatsache, dass der “Tatrichter” Behl beim AG “strafverschärfend” auf ein einschlägiges Urteil hingewiesen hat, in welchem er selbst der GESCHÄDIGTE war und das nun auf wundersame Weise nicht beigebracht werden konnte[…]
Da hättest Du SOFORT reagieren müssen!. Aber ich erinnere ich an Dein Auftreten, als ich in der Sitzungspause mit Dir reden wollte. Du warst völlig gefangen in Deiner Emotionalität.
Ich hätte sogar schon damals Richter Behl als befangen abgelehnt, weil bei ihm als Opfer einer vorangegangen Straftat des Angeklagten mit Sicherheit die Besorgnis der Befangenheit bestand. Aber all dies alles muss beantragt werden. Hinterher ist sozusagen das Kind in den Brunnen gefallen. Deswegen „kotz“ es mich und zu einem gewissen Teil auch Du persönlich mich an, weil Du in Deiner Kohlhaas-Manier alles verdaddelst (niederdeutsch, für weniger Gebildete, z.B. Angehörige der bayrischen Justiz vielleicht nicht zu verstehen).
Doch, gerade die sich hier als „Tugendbold“ gerierende Justiz Würzburg bzw. die Justiz in Bayern und insbesondere im OLG-Bezirk Bamberg setzt permanent die „Regeln“ sprich die Gesetze außer Kraft. Sie setzt die Verfassung und die Grundrechte außer Kraft!
Ich erinnere an die Missachtung der Grundrechte von Gustl Mollath, die Dr. Strate angezeigt hat, die Missachtung des BVerfG-Urteils zur „Begutachtung“ gegen den erklärten Willen etc….
Die vielfach dokumentierte gewohnheitsmäßige Missachtung des Art. 13 GG und entsprechender Vorgaben des BVerfG bei Erlass von Durchsuchungsbeschlüssen.
Oder auch bei Qualifizierung von „Beleidigung“, (hier mal das AG München jüngst im Zusammenhang mit Kollektivbeleidigung von Polizisten):
http://www.vice.com/de/read/glauben-muenchner-richter-dass-sie-ueber-dem-bundesverfassungsgericht-stehen-733
sorry Martin, jetzt fängst Du an, mich zu enttäuschen
Nur weil der Gegner die selbst gesteckten Regeln nicht befolgt, darfst Du das auch oder wie?
soll ich noch weiterschreiben … – ich glaube nicht!
Auf welchem moralischen Podest Du stehst, weiß ich nicht.
Mir geht es um Aufklärung von Missständen bei der Justiz, Verbrechen im Amt, die ungeniert gedeckt werden.
Meine Motivation ist zutiefst „persönlicher“ Natur.
Und wie lange ich mich noch an irgendwelche „Regeln“ halte, hängt davon ab, wie die Machposition noch missbraucht wird während man gleichzeitig glaubt, die Schädigungen weiter fortsetzen zu können und die Schuldigen zu decken!
Es gibt WERTE, die setze ich SEHR VIEL HÖHER als die hier gebeugten, missbrauchten und konterkarierten „Regeln“ der Justiz, ja!!
Du hast in einem der vorherigen Kommentare mal abgestritten, „Kohlhaas“-Verhalten an den Tag zu legen.
Aber der letzte Kommentar von Dir … Nun ja
Kohlhaas wär schon längst losgeritten und hätte verbrannte Erde hinterlassen!
Vielleicht auch, weil er kein Internet hatte.
Hast es auf den Punkt gebracht. 😉
Also belassen wir es beim Internetblog und zu den formaljuristischen Fragen holst Du Dir Rat, wäre mein Vorschlag.